Die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ in der Weimarer Republik


Hausarbeit, 2005

33 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Gliederung

2. Die Wandlung der „Rassentheorien“ seit der Gründung der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ (1905) bis zum Ende der Weimarer Republik (1933)

3. Der Rückhalt der „Rassentheorien“ in der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ um 1905

4. Der Rückhalt der „Rassentheorien“ in der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ um 1933

5. Die Unterstützung der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ für die „Rassentheorien“ in dieser Zeit (1905-1933)

6. Die Entwicklung der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ in der Zeit von 1905 bis 1933

7. Der politische Rückhalt der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“.

8. Fazit: Inwiefern war die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ eine massenwirksame Vereinigung?

9. Anhang

2. Die Wandlung der „Rassentheorien“ seit der Gründung der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ (1905) bis zum Ende der Weimarer Republik (1933)

In dieser Hausarbeit soll es um die Fragestellung gehen, inwiefern die „DGfRh“[1] eine massenwirksame Vereinigung war.

Zunächst müssen hierfür die gesellschaftlichen Grundlagen in dieser Zeit (1905-1933) dargestellt werden, damit das Thema weniger schematisch bleibt und ein klareres Bild entstehen kann.

Im Folgenden soll es zuerst um die allgemeinen Begrifflichkeiten, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit Leben gefüllt wurden und die unterschieden werden müssen, gehen.

Eugenik (gr. eugenes wohlgeboren) ist die historische Bezeichnung für die Anwendung der Erkenntnisse der Humangenetik auf Bevölkerungen. Durch Begünstigen der Fortpflanzung "Gesunder" durch frühen Eheschluss und der Unterstützung hoher Kinderzahlen einerseits sowie das Verhindern der Fortpflanzung "Kranker" durch Empfängnisverhütung andererseits sollten die Erbanlagen in der Bevölkerung langfristig "verbessert" und erblich bedingte Krankheiten vermindert werden.

Rassenhygiene ist ursprünglich der deutsche Begriff für Eugenik und bezeichnet ein ganzes Bündel an Ideologien, pseudowissenschaftlichen Thesen und wissenschaftlichen Lehrmeinungen, deren Forderungen als Politikberatung zur Verbesserung der eigenen 'Rasse' oder 'Erbqualität des eigenen Volkes' gedacht waren.

Man unterscheidet zwischen positiver Eugenik oder Rassenhygiene, also der Verbesserung des Erbgutes durch züchterische Maßnahmen, und negativer Rassenhygiene, d.h. der Beseitigung schlechten Erbgutes aus dem Genpool einer Bevölkerung zugunsten zukünftiger Generationen.“[2].

Aus diesen Definitionen wird deutlich, dass die deutsche Variante der Eugenik, die Rassenhygiene, allein schon durch die Wortfindung unweit aggressiver scheint und sich nicht nur, a priori, auf die wissenschaftliche Ebene beschränkte.

Diese beiden Theorien („Eugenik“ und „Rassenhygiene“) fußen auf der 1859 von Charles Darwin veröffentlichten Arbeit „On the origin of species by means of natural selection, or the preservation of favoured races in the struggle of life.”[3] (1859, London). Auf dieses Werk gehen fast alle Theorien zurück, die auf die Weiterentwicklung irdischen Lebens eingehen.

Der sog. „Sozialdarwinismus“, der noch explizit Bezug nimmt, auch in seinem Namen, auf Darwin, und sich auch auf Gobineaus Werk „Essai sur l´inegalite´ des races humaine“ bezieht, stellt eine Weiterentwicklung des Darwinismus dar, und versucht diesen unter soziologisch – sozialen Gesichtspunkten auf eine Volkswirtschaft zu beziehen.

Schon 1889 propagierte der Colditzer Medizinalrat Paul Naecke die „Unfruchtbarmachung Entarteter“. Um 1900 veröffentlichte er im „Archiv für Kriminologie“ eine Arbeit mit dem Titel: „Die Kastration bei gewissen Klassen von Degenerierten als ein wirksamer socialer Schutz“[4].

Auch Wilhelm Schallmayers Werk „Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschheit und die Verstaatlichung des ärztlichen Standes“, das für das Preisausschreiben von 1900, das vom Industriellen Friedrich Alfred Krupp ausging, geschrieben wurde, muss in diesem Zusammenhang gesehen werden. In dem Preisausschreiben wurden Aufsätze zur Beantwortung der Frage "Was lernen wir aus den Prinzipien der Deszendenztheorie in Beziehung auf die innenpolitische Entwicklung und Gesetzgebung des Staates?" eingereicht.

Schallmayer erreichte durch dieses Preisausschreiben Ruhm und sein eingereichtes Werk ist in einer Reihe vieler Schriften zu diesem Thema zu sehen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen bedeutenden Impuls für die Rassenhygiene bedeuteten.

In den folgenden Jahren erschienen weitere Werke die damals, so scheint es aus der Retrospektive, noch wenig Beachtung fanden, allerdings ihren Beitrag zu der fatalistischen Gedankenwelt Adolf Hilters in „Mein Kampf“ (1924) geleistet haben werden.

So sollten ohne Zweifel Rudolf Goldstein (1908, „Entwicklungswerttheorie, Entwicklungsökonomie, Menschenökonomie“), Geza von Hoffmann (1913, „Die Rassenhygiene in den Vereinigten Staaten von Nordamerika“) und Eugen Fischer (1913, „Die Rehobother Bastards und das Bastardisierungsproblem beim Menschen. Anthropologische und ethnologische Studien am Rehobother Bastard in Deutsch-Südwestafrika“[5] ) erwähnt werden.

Goldstein, ein österreichischer Soziologe, versuchte in diesem Werk eine Beziehung herzustellen zwischen Volkswirtschaft (ökonomische Volkswohlfahrt) und „Rassenhygiene“. Er kam zu einem diskutablen Ergebnis, welches sich „Menschenökonomie“[6] nannte.

Geza von Hoffmann, ein österreichischer Vizekonsul in den USA, der 1913 nach Berlin versetzt wurde, war ein Bewunderer der Rassengesetzgebung der USA. In seinem zuvor erwähnten Werk warb er für deutsche Rassengesetze nach einem ähnlichen Muster. Im Weiteren lobte er, von Hoffmann, die Fortschrittlichkeit der U.S. - amerikanischen Rassengesetzgebung.

Auch Sir Francis Galton, wird wohl in diesem Bezug auch nicht unbedeutend gewesen sein. Ihm wird zugeschrieben, die Idee der „Gesundheitszeugnisse“ für eine sog. „Fortpflanzungsberechtigung“ aus eugenischen Utopien in die wissenschaftliche Diskussion bzw. die wissenschaftliche Eugenik übernommen zu haben. Diese Idee wird in Deutschland von mehreren Protagonisten wohlwollend aufgenommen und verarbeitet:

- 1891, W. Schallmayer;
- 1903, M. v. Gruber;
- 1906 „Der Mutterschutzbund“;
- 1908/1909 A. Breitfeld,
- 1908 „Deutscher Monistenbund“;
- 1911 J. Schwalbe.

Dies deutet auf eine deutliche Entwicklung in Richtung einer Radikalisierung dieser „Fachkreise“ hin.

„1908 hatte Francis Galton die internationale Gesellschaft "Eugenics Education Society" ins Leben gerufen, deren deutscher Vertreter Ploetz war.“[7].

Bis ca. 1921 scheint es keinen weiteren „theoretisch“ bedeutenden Impetus mehr gegeben zu haben. 1921 erschien der sog. „Baur-Fischer-Lenz“[8] ein Werk in dem zwei Angehörige der „DGfRh“ Co-Autoren waren. Dieses „Standardwerk“ behandelte im Grunde drei Themenbereiche: die biologische Vererbungslehre ((Genetik) verfasst von E. Baur), die Anthropologie, also die Entstehungsgeschichte der Menschheit und ihrer „Rassen“ (verfasst von E. Fischer) und die „Menschliche Auslese und Rassenhygiene“[9] (verfasst von F. Lenz).

Nach 1924 (Veröffentlichung von „Mein Kampf“) erfuhr diese „radikal-darwinistische“ Strömung, so scheint es, zunächst keinen weiteren theoretischen Impuls. Hitler verarbeitete den rassenhygienischen Impetus in „Mein Kampf“ unter Anderem so: "Er [der Staat] muß dafür Sorge tragen, daß nur wer gesund ist, Kinder zeugt, daß es nur eine Schande gibt: bei eigener Krankheit und eigenen Mängeln dennoch Kinder in die Welt zu setzen [...]."[10].

Diese bis dahin gelegten „Grundlagen“ wurden im Zuge der Weimarer Republik zunehmend radikalisiert, politisiert und massenwirksam ein- und umgesetzt.

3. Der Rückhalt der „Rassentheorien“ in der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ um 1905

Wie in der Einleitung angeklungen können wir annehmen, dass Alfred Ploetz 1905 bei der Gründung der „DGfRh“ die bis dahin veröffentlichten Werke kannte und sie durch eine Vereinigung gesellschaftsfähig machen wollte. Also können wir die Werke Darwins, Gobineaus, Schallmayers und Galtons als theoretischen Hintergrund voraussetzen.

Anhand der Satzung der „DGfRh“ wird deutlich, dass diese Rassentheorien durch diese Vereinigung „verbessert“ und politisch durchgesetzt werden sollten.

Die Mitglieder mussten „sämtlich der weißen Rasse angehören“[11] und ein verbrieftes Interesse an „Personen mit deutscher Muttersprache haben“[12] (1910).

Dies bedeutet im Zuge des deutschen Kolonialismus und der damit verbundenen „Mischehen-Debatte“[13], dass eine öffentliche Diskussion angefacht werden sollte.

Um es auf eine vereinfachte Formel zu bringen: „Der Platz an der Sonne“ des Deutschen Reiches sollte ohne „andershäutige“ Deutsche erreicht werden. Dies bestätigt auch die Staatsbürgerdebatte zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Bezug auf die deutschen Kolonien vor Allem aber der in „Deutsch-Südwestafrika“.

Zu dieser Zeit war in den wissenschaftlichen Studien der „taxonomische Ansatz“ weit verbreitet; d.h. man versuchte durch statistische Verfahren Merkmale wie Hautfarbe, Haarfarbe, Körpergröße, Geschlecht, Kopfumfang usw. festzuhalten und eine genetische Andersartigkeit mit festen Merkmalen zu zuordnen. Diese Merkmale wurden allerdings nicht objektiv eingeordnet sondern, wurden positiv oder negativ besetzt.

Eugen Fischer fasste diesen Standpunkt in der damals namhaftesten Studie dieses Genres[14] so zusammen: „Und doch, behaupte ich, sind sie kulturell, nach geistiger Leistungsfähigkeit gegen die reinen Weißen minderwertig.

Es ist eben falsch, nach der Intelligenz der Gesamtmenge zu urteilen (…), daß wir aus dem Niveau der Gesamtmenge dauernd und in relativ großer Zahl Individuen hervorbringen, die die Menge gewaltig überragen an Leistungsfähigkeit, das hebt uns als Gesamtheit himmelhoch über alle Farbigen (in die ich hier die Mongolen nicht einrechne) (…) Die Eigenschaft diese hervorzubringen (…) halte ich für ein Rassenmerkmal bestimmter Rassen. Und die fehlt den farbigen Rassen vollständig (…) Diese Rasseneigenschaften des Hervorbringens besonders günstiger Kombinationen fehlt nun meiner Ansicht nach auch allen Bastardgruppen.“[15].

4. Der Rückhalt der „Rassentheorien“ in der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ um 1933

Im Zuge der Hauptversammlung der „DGfRh“ 1931 wurde die Satzung überarbeitet, der Name in „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene (Eugenik)“ abgeändert und die Zielvorstellungen wurden redigiert. Dies geschah zum Einen anhand der bis dahin nicht erreichten Ziele (z.B. geringe Mitgliederzahlen, keine rassenhygienisch motivierten Ehegesetze etc.), zum Anderen aber auch aufgrund der Weltwirtschaftskrise und der damit häufiger werdenden, mittlerweile auch politisch diskutierten Frage der sog. „Menschenökonomie“ in der Volkswohlfahrt.

Hinzu kommt, dass ein eugenisch orientiertes Ehegesetz, als das wichtigste Ziel der „DGfRh“ nicht für die gesamte Republik erreicht worden war und „nur“ Preußen seit 1926 im Aufbau einer solchen Gesetzgebung begriffen war. Der Rückhalt der Rassentheorien in der „DGfRh“ war 1933, so stellt es sich dar, stärker denn je. Das „KWI“[16] als „Denkfabrik“ für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik hatte nicht nur eine nationale Vorreiterstellung inne.

Im Weiteren war die Münchener Ortsgruppe der „DGfRh“ um Fritz Lenz und Ernst Rüdin im Süden Deutschlands sehr aktiv, aggressiv und radikal; zumindest in der Theorie.

Dies wird wohl auch durch die geographische Nähe zu der „NSDAP-Hochburg“ und Hitler in Verbindung zu bringen sein. Hinzu kommt, dass das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ 1932 unter Einflussnahme von A. Ploetz, E. Rüdin und F. Lenz, die Mitglieder des „Preußischen Landesgesundheitsrates“ waren, unterschriftsreif durch dieses Gremium erarbeitet wurde. Das „GzVeN“[17] wurde 1933 verabschiedet.

Der Rückhalt der Rassentheorien in und durch die „DGfRh“ war 1933 wohl am stärksten in der Phase ihrer Existenz.

5. Die Unterstützung der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ für die „Rassentheorien“ in dieser Zeit (1905-1933)

Die Effekte werden anhand der eintretenden Mitglieder vor, während und nach dem Krieg deutlich. Nicht die Masse der eintretenden Mitglieder, sondern die „Qualität“ der neuen Mitglieder ist von eminenter Bedeutung. Nicht nur A. Ploetz, E. Fischer, F. Lenz, G. v. Hoffmann und E. Rüdin fanden sich bis zum Ende des ersten Weltkrieges in der „DGfRh“ wieder. Auch H. Muckermann und O. v. Verschuer waren in diesen Kreisen zu finden, um nur die prominentesten zu erwähnen. Auffällig ist zumindest, dass es schon in den ersten Jahren des Bestehens der „DGfRh“ keine Tendenz zu einer Massenvereinigung wie z.B. dem Flottenverein hin bestand.

1911 fand die „Internationale Hygiene-Ausstellung“ im Dresdener Hygiene-Institut statt. Die „DGfRh“ erhoffte sich einen Zulauf durch diese Ausstellung, beteiligte sich allerdings nicht offiziell.

Allerdings organisierten M. v. Gruber, A. Ploetz und E. Rüdin „die erste Ausstellung der jungen Wissenschaft der Rassenhygiene“[18]. Bei dieser Ausstellung wurde die eigens hierfür herausgegebene Programmschrift für die Rassenhygiene verteilt; sie war bei einer Auflage von 3000 Exemplaren noch 1911 vergriffen.

„Durch weitere Preisausschreiben, öffentliche Vorträge und das Auftreten auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911 gewann die Idee der Rassenhygiene das Interesse der Öffentlichkeit und Einfluss auf andere wissenschaftliche Bereiche, wie etwa die Medizin und Kriminologie. 1913 wurde die "Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene" in die medizinische Hauptgruppe der "Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte" aufgenommen.“[19].

[...]


[1] „DGfRh“: „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“

[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Rassenhygiene

[3] Vom Brocke, Bernhard: „Bevölkerungswissenschaft – Quo vadis? Möglichkeiten und Probleme einer Geschichte der Bevölkerungswissenschaft in Deutschland.“, Leske und Budrich Verlag, Opladen, 1998, S. 57.

[4] Weingart, P., Kroll, J., Bayertz, K.: „Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland.“, Suhrkamp Verlag, Frankfurt a. Main, 1998. S. 284.

[5] Genauere Angaben zu E. Fischer siehe Anhang S. 11.

[6] „Menschenökonomie“: Die Volkswohlfahrt unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet.

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Rassenhygiene

[8] Siehe Anhang unter E. Fischer/F. Lenz, S. 17.

[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Rassenhygiene.

[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Rassenhygiene.

[11] Weingart, P., Kroll, J., Bayertz, K.: „Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland.“, Suhrkamp Verlag, Frankfurt a. Main, 1998. S. 206.

[12] Ebenda, S.206.

[13] Zu finden in: El-Tayeb, F.: „Schwarze Deutsche: Der Diskurs um „Rasse“ und nationale Identität 1890 – 1933“, Campus Verlag GmbH, Frankfurt a. Main, 2001.

[14] „Die Rehobother Bastards und das Bastardisierungsproblem beim Menschen. Anthropologische und ethnologische Studien am Rehobother Bastard in Deutsch-Südwestafrika“, Jena, 1913.

[15] El-Tayeb, F.: „Schwarze Deutsche: Der Diskurs um „Rasse“ und nationale Identität 1890 – 1933“, Campus Verlag GmbH, Frankfurt a. Main, 2001, S. 89.

[16] „KWI“: Kaiser-Wilhelm-Institut.

[17] „GzVeN“: „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.

[18] Weingart, P., Kroll, J., Bayertz, K.: „Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland.“, Suhrkamp Verlag, Frankfurt a. Main, 1998. S. 206.

[19] http://de.wikipedia.org/wiki/Rassenhygiene

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ in der Weimarer Republik
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Historisches Institut)
Veranstaltung
„„Volk“, “Bevölkerung und “Rasse“: Aspekte einer deutschen Bevölkerungsgeschichte im 20. Jahrhundert“
Note
2,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
33
Katalognummer
V111665
ISBN (eBook)
9783640097487
ISBN (Buch)
9783640123490
Dateigröße
937 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesellschaft, Rassenhygiene“, Weimarer, Republik, Aspekte, Bevölkerungsgeschichte, Jahrhundert“
Arbeit zitieren
M.A. Magister Artium Sebastian Popovic (Autor:in), 2005, Die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111665

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