Kanada: Die britische Eroberung und Regierung Neufrankreichs bis 1775


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung:

1. Einleitung

2. Der Siebenjährige Krieg in Kanada

3. Englische Verwaltung Neufrankreichs
3.1 Militärregierung
3.2 Der Friede von Paris, 1763
3.3 Royal Proclamation, 1763
3.4 Murray und der Übergang zur Zivilverwaltung
3.5 Carleton und die Sonderstellung der Provinz Quebec

4. Quebec Act
4.1 Ausarbeitung des Quebec Acts
4.2 Inhalt des Quebec Acts

5. Résumé

1. Einleitung

Kanada ist ein weites Land. ‚A mari usque ad mare’, von Meer zu Meer, wie es im Wappenspruch heißt, überspannt es den amerikanischen Kontinent in über 5000 Kilometern Breite. [...] Das Dominion ist Erbe des französischen Kolonialreiches und Ergebnis britischen imperialen Strebens [...][1]

Wie bereits aus der Einführung im Überblick der kanadischen Geschichte des Historikers Udo Sautter ersichtlich, herrschte in Kanada seit Beginn der Kolonialisierung, ein Dualismus, bestimmt von den beiden vorherrschenden Großmächte der Zeit: England und Frankreich. Die Besiedlung Kanadas im 16. und 17. Jahrhundert wurde zunächst v.a. von den Franzosen vorangetrieben, die u.a. durch Cartier und Champlain den Grundstein für die Erkundschaftung wichtiger Teile des Landes legten. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatten sich aber auch die Engländer in diesem Teil Nordamerikas niedergelassen und konnten Neuschottland und Neufundland ihr Eigen nennen, wohingegen die Franzosen entlang des Sankt Lorenz siedelten und sich weiter in das Landesinnere ausbreiteten. Dies führte unweigerlich zu einem Konflikt der Großmächte um die Besitzungen in Kanada.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Durchsetzung des alleinigen Machtanspruchs der Engländer in Kanada, durch die Eroberung und Herrschaft über Neufrankreich, darzustellen. Die Machtergreifung hatte ihren Ursprung in dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763), der nicht nur in Europa, sondern gerade auch in den Kolonien ausgetragen wurde. In Punkt 2 werde ich das Kriegsgeschehen zwischen England und Frankreich in der französischen Kolonie Neufrankreich schildern, das mit der Kapitulation Montreals 1760 das französische Engagement dort beendete. Von diesem Zeitpunkt an herrschte England über die Kolonie in Nordamerika. Damit war der Siebenjährige Krieg zwar in Amerika, nicht aber in anderen Teilen der Welt beendet. Die Engländer mussten ihre neue Kolonie jedoch zunächst einmal sichern und taten dies durch die Errichtung einer Militärregierung (Punkt 3.1), die ein relativ friedliches Leben in der Kolonie gewährleistete. Der Friede von Paris aus dem Jahre 1763 (Punkt 3.2), beendete schließlich offiziell den „Seven Years War“, wie er in Nordamerika genannt wird, gab jedoch keine genaueren Instruktionen, wie die Provinz, deren Bewohner ja hauptsächlich nicht aus Engländern, sondern aus Franzosen und Franco-Kanadiern bestand, zu verwalten sei. Erst mit der Royal Proclamation aus dem selben Jahr, deren Inhalt in 3.3 genauer untersucht wird, gab es erste Richtlinien, wie mit dem neu erhaltenen Gebiet zu verfahren sei. Diese sah noch vor, englische Gesetze und Verwaltungsmechanismen in der Kolonie durchzusetzen. Doch nach dem Übergang zur Zivilverwaltung kamen die ersten Generalgouverneure der „Provinz Quebec“, Murray und Carleton, bald zu der Einsicht, dass Quebec ein Sonderfall sei, und somit erschien es unmöglich, die Anglisierung einer Provinz voranzutreiben, deren Großteil der Bevölkerung nicht den englischen, sondern den französischen Traditionen verhaftet war. Und diese unterschieden sich nun mal deutlich voneinander. Beide gingen sogar so weit, es als unabdingbar anzusehen, alte Formen aus der Zeit der französischen Verwaltung Neufrankreichs, wieder zu übernehmen. Die Punkte 3.4 und 3.5 dienen der Untersuchung dieser Entwicklung.

Bald erkannten auch die Verantwortlichen in England die Notwendigkeit zu Handeln und so wurde mit Hilfe von Generalgouverneur Carleton, in England, der sogenannte Quebec Act verfasst, der den Habitants nicht nur freie Religionsausübung und die Rückkehr zu autoritären Strukturen versprach, sondern auch französisches Zivilrecht als Gesetzesgrundlage der Provinz wieder aufgriff. In Punkt 5. möchte ich noch einmal kurz die wichtigsten Stationen der Durchsetzung englischen Herrschaftsanspruchs in der Provinz und die Entwicklung der Erkenntnis, dass Quebec sich von den anderen Kolonien auf spezielle Weise abhebt, darstellen. Zuletzt gebe ich noch einen kleinen Ausblick, der zeigen soll, dass der Quebec Act weder für die englischen Händler, noch für den Generalgouverneur, aber eben gerade auch nicht für die Habitants vollends zufriedenstellend war.

Ich werde meine Argumentation dabei nicht nur auf Bücher allgemein-kanadischer Geschichte, wie etwa der Historiker Gayet, Sautter, Mc Naught u.a. und themenspezifischer Werke von Bibaud, Creighton, Neatby u.a. stützen, sondern gerade auch durch Primärquellen, wie beispielsweise der Gesetzes- und Kapitulationstexte und Zeitzeugenaussagen, die jeweiligen Entwicklungsstufen darstellen. Mit diesem Quellenmaterial werde ich versuchen aufzuzeigen, wie schwierig den Engländern, eine passende Form der Verwaltung der ehemals französischen Provinz zu finden, fiel, so dass es fast 15 Jahre seit Eroberung des Gebietes dauerte, bis durch den Quebec Act, eine Sonderstellung der Provinz anerkannt wurde.

2. Der Siebenjährige Krieg in Kanada

Im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) begannen 1756 alle europäischen Großmächte der Zeit zu den Waffen zu greifen. Österreich wollte den Verlust von Schlesien aus dem österreichischen Erbfolgekrieg gegenüber Preußen wieder gut machen und brachte Frankreich und Russland auf seine Seite. Preußen konnte auf die Unterstützung Englands zählen. Der Konflikt wurde aber nicht nur in Mitteleuropa ausgetragen, sondern auch in den Kolonien Englands und Frankreichs, also in Nordamerika, der Karibik und Indien.

1756 wurden ca. 1.000 französische Soldaten nach Quebec entsandt, die den bereits im Vorjahr angelangten 3.000 Mann zur Verstärkung kamen und die Sicherung Neufrankreichs garantieren sollten. Dennoch waren die französischen Truppen den englischen zahlenmäßig unterlegen. Insgesamt hatten die Franzosen – samt Miliz, Indianern und Waldläufern– nie mehr als 22.000 Mann zur Verfügung, wohingegen die Komplettstärke der Engländer wohl ca. 63.000 Mann bemessen haben dürfte[2]. Das Oberkommando auf englischer Seite hatte James Wolfe; auf der französischen Seite befehligte Marquis de Montcalm die regulären Truppen und Marquis de Vaudreuil, der Gouverneur Quebecs, die Miliz. Vaudreuil war ein eifersüchtiger Mann, der sich selbst als großen Strategen sah, ohne es wirklich zu sein. Dadurch kam es immer wieder zu Reibereien zwischen den Truppen und der Miliz. Komplettiert wurde die Führung auf französischer Seite durch den korrupten Intendanten Neufrankreichs, Francois Bigot. „Malheureusement, il amait les femmes, le jeu et l’argent“[3], was ihn dazu veranlasste, sich immer wieder an den Kriegslieferungen zu bereichern.

Das Ziel der Franzosen war es, immer wieder mit kleinen, schnellen und gezielten Angriffen gegen den Feind vorzugehen. Zunächst schien diese Kriegsführung recht erfolgreich zu sein. Im Sommer 1756 gelang es Montcalm, Fort Oswego einzunehmen, was ein strategisch entscheidender Kommunikationspunkt zwischen dem Lorenzstrom und den Great Lakes war. Im Juli des folgenden Jahres nahmen die Franzosen auch Fort William Henry ein, dass das wichtigste Sicherungswerk auf der Straße nach Albany war. Danach zogen sich die französischen Truppen in Richtung Norden nach Carillon, dem heutigen Ticonderoga, zurück. Dort wurden sie 1758 von britischen Truppen angegriffen; trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit, gelang es Montcalm diese zurückzuschlagen. Es sollte sein letzter großer Sieg in diesem Konflikt in Nordamerika sein. Wenige Wochen später ging Carillon verloren und die Briten eroberten auch Fort Frontenac und Fort Duquesne. Am 27.7.1758 kapitulierte dann auch Louisbourg auf der Kap-Breton-Insel nach mehrwöchiger Belagerung. Im folgenden Jahr griffen die Engländer sowohl Niagara, als auch Montreal und Quebec an. Niagara war schnell in britischer Hand, doch Quebec leistete lange Widerstand. Erst ein brillanter Einfall des Kommandierenden James Wolfe brachte die Wende: 5.000 seiner besten Soldaten griffen im Dunkel der Nacht vom 12. auf den 13. September 1759 Quebec erneut an und überraschten die Wachen. Am 18. September wurde die Kapitulation Quebecs unterzeichnet. Doch weder Wolfe noch Montcalm waren bei dieser anwesend, denn Beide waren bei der Schlacht um die Stadt gefallen. Der Rest der französischen Truppen war nach Montreal geflohen. Britische Kräfte folgten ihnen über den St. Lorenz. Der britischen Belagerung vermochten die verbliebenen französischen Truppen nichts mehr entgegenzusetzen und am 8. September 1760 unterzeichnete Vaudreuil die Kapitulation Montreals.

Dadurch endete der Siebenjährige Krieg in Kanada. Anderorts hielt der Konflikt noch an und endete erst mit dem Friedensvertrag von Paris 1763.

3. Englische Verwaltung Neufrankreichs

3.1 Militärregierung

Nach dem Sieg Englands über die Franzosen wurde zunächst eine Militärregierung in Kanada eingerichtet, die die Verhältnisse regeln sollte. Obwohl mit dem Abzug der restlichen französischen Soldaten und dem Entschluss einiger Händler, Seigneurs und v.a. Teilen der Oberschicht, einige Kanada in Richtung Frankreich verließen, so blieb der Großteil der Bevölkerung, trotz britischer Herrschaft, in dem Land in dem sie geboren wurden. Somit fielen nun zwischen 65.000 und 70.000 Menschen in die Verantwortung des englischen Königs. Die Verantwortung für die Regelung des Lebens in der Kolonie hatte das englische Oberkommando inne; praktisch war es aber so, dass die Regierungsgewalt vom Generalgouverneur James Murray (siehe Anhang I.), der wenige Wochen nach der Kapitulation Quebecs dort seinen Posten bezog, sowie von den Befehlshabern von Montreal und Trois-Rivières, Thomas Gage und Ralph Burton, ausgeübt wurden. Ihnen war es überlassen, eine funktionierende Verwaltung aufzubauen.

Mangels übergreifender Verwaltungsweisungen für die gesamte Kolonie, waren die Kapitulationsverträge Quebecs und Montreals die einzigen Richtlinien für die von den Gouverneuren aufzubauende Verwaltung. Vaudreuil hatte es geschafft bei der Unterzeichnung der Kapitulation Montreals zwischen ihm und dem Oberkommandierenden der britischen Kräfte, Generalmajor Amherst, den Engländern einige Zugeständnisse zu entlocken. Darunter befand sich auch, dass es den Franco-Kanadiern auch weiterhin gestattet sei, ihre katholische Religion frei auszuüben: „The free exercise of the Catholic, Apostolic and Roman religion shall subsist entire, in such manner that all states and the people [...] shall continue to assembly in the churches, and to frequent the sacraments as heretofore, without being molested in any manner [...]“[4] Doch nicht nur im Bereich der Religionsausübung, sondern auch in anderen Bereichen interpretierten die englischen Verantwortlichen die Kapitulationsverträge sehr liberal. So blieb mit den drei Gouverneuren in Quebec, Montreal und Trois-Rivières eine Verwaltungsstruktur bestehen, die auch schon unter französischer Herrschaft existent war. Das Privateigentum der Franco-Kanadier wurde nicht angetastet. In jedem der drei Verwaltungsbezirke wurde ein Justizwesen eingerichtet, deren obersten Vorsitz jeweils der zuständige Gouverneur inne hatte und die Urteile durch die Kapitäne der Miliz ausgeführt wurden; den Franco-Kanadiern wurde gegenüber englischen Offizieren ein Appellationsrecht gewährt. Als letzte Instanz bei Straf- und Kriminalfällen fungierte Generalgouverneur Murray in Quebec; dies geschah aber nur bei Fällen mit besonderer Schwere des Vergehens bzw. besonders großer Bedeutung. Obwohl die Franco-Kanadier lediglich in Montreal bei Gericht den Engländern gleichberechtigt waren – nahmen z.B. als Richter Einfluss – so gab es doch keine große Unzufriedenheit unter der Bevölkerung bezüglich der Ausführung. Besonders im Zivilbereich versuchten die Verantwortlichen an das alte System unter französischer Herrschaft anzuknüpfen: „Zwar war die Justiz nun Sache des britischen Militärs, aber es suchte innerhalb des französischen Rechts zu entscheiden.“[5] Natürlich wollte man auf englischer Seite die überwiegend französischsprechende Bevölkerung nicht gegen sich aufbringen. Daher versuchte man mit ihnen gut auszukommen und übernahm viele Verwaltungselemente, die der Bevölkerung noch aus der Zeit der französischen Herrschaft, wie etwa das seigneurale System – also ein feudales Landherrensystem - bekannt war. Man kann konstatieren, dass dies in den Jahren der Militärregierung auch gelang. Die Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den englischen Verantwortlichen und Militärs war eine harmonische, ausgerichtet auf kooperative Zusammenarbeit. Primäres Ziel beider Seiten war es nach Beendigung des Krieges, die Kolonie wirtschaftlich wieder aufzurichten – besonders die Landwirtschaft hatte erheblich unter dem Siebenjährigen Krieg gelitten – und eine stabile und funktionierende Verwaltung zu etablieren, die von beiden Seiten getragen werden konnte.

3.2 Der Friede von Paris, 1763

Wie bereits erwähnt, war im Jahre 1760 der Siebenjährige Krieg lediglich in Nordamerika beendet, in anderen Teilen der Welt dauerte er noch bis 1763 an. Am 10. Februar 1763 unterzeichneten England, Frankreich und Spanien den Frieden von Paris. Mit diesem Dokument wurde nun endgültig ein Schlussstrich unter die Kriegshandlungen gesetzt. Man erhoffte sich von dem Vertrag, dass er die Verhältnisse in Kanada regeln könnte und an die Verantwortlichen der Kolonie endgültige Richtungsweisungen ausgeben könnte.

Tatsächlich visierten die Vertragsparteien von Paris einen universellen Frieden an. Um diesen durchzusetzen waren die Verhandlungspartner bereit, Teile ihres Einflusses an andere abzugeben. Durch den Frieden von Paris musste Frankreich alle Besitzungen in Neufrankreich, Neuschottland und Akadien an den englischen König abtreten. Ausnahmen davon waren die Inseln Terre-Neuve und Saint-Pierre-et-Miquelon, die die Franzosen weiterhin als Basen für den Fischfang benutzen durften. Westlich des Mississippi durfte Frankreich lediglich New Orleans behalten. Im Gegenzug dafür sicherte George III. den Franco-Kanadiern die freie Ausübung der katholischen Religion in den neu eroberten englischen Gebieten zu. Außerdem waren die Engländer bereit, jedem französischstämmigen Bewohner Kanadas die Ausreise binnen 18 Monaten zu gewähren. Insgesamt nahmen dieses Angebot jedoch nur ca. 1.000 – 1.200 Franco-Kanadier an und verließen die Provinz. Dafür trat England u.a. die Insel Guadaloupe an den französischen König ab.

Der Friedensvertrag von Paris bewirkte also, dass die von England eroberten Gebiete in Kanada nun englische Kolonie wurden. Darüber hinaus sicherte er zwar die freie Religionsausübung den Franco-Kanadiern zu, vermochte jedoch keine Klarheit in anderen wichtigen Punkten zu schaffen, wie etwa der Frage der Sprache oder die Ausrichtung der Verwaltung im ehemaligen Neufrankreich. Auch wurden keine bindenden Gesetze erlassen, so dass sich in der Art und Weise der Verwaltung nicht viel änderte. Auch bezüglich der Einbeziehung des Habitants in die Verwaltung konnte der Vertrag bestehende Fragen nicht beantworten. Erst später im Laufe des Jahres sollten schließlich weisungsgebende Richtlinien ausgegeben werden, die das Leben in der Kolonie neu regeln sollten.

3.3 Royal Proclamation, 1763

Am 7. Oktober des selben Jahres erließ der König von England die Royal Proclamation. Diese Proklamation sollte das Leben in Neufrankreich regeln und gab den Verantwortlichen zum ersten Mal konkrete Anweisungen und Richtlinien, gemäß denen die Provinz zu verwalten sei.

Zunächst ging man daran, die Provinz in "Quebec" umzubenennen und sie genau zu begrenzen: "Sie wurde beschränkt auf das untere Gebiet des St. Lorenz mit der Wasserscheide der Appalachen im Osten und dem Ottawafluß und dem Nipissingsee im Westen als Grenze."[6] Den Bewohnern der Provinz Quebec wurde garantiert, dass sie ihre Religion frei ausüben durften, d.h. dass die Mehrheit auch weiterhin ungestört römisch-katholische Gottesdienste abhalten konnte. Nichtsdestotrotz wurde die Weisung ausgegeben, dass es erklärtes Ziel sei, alles zu tun, was möglich sei, um den Protestantismus in der Provinz zu fördern. Der Expansion in den Westen wurde mit der Proclamation Line (siehe Anhang III.) zunächst Einhalt geboten. Dies war sicherlich zum einen die notwendige Reaktion auf den Aufstand der Indianer während Ponthiacs Rebellion, um der indigenen Bevölkerung Siedlungsplatz zu gewährleisten, zum anderen steckte aber sicherlich auch die Absicht dahinter, dass Expansionsbewegungen aus den 13 südlicheren Kolonien sich nun in Richtung Quebec konzentrieren würden. Dies wiederum, so wurde gehofft, hätte den Effekt, dass es zu einer Anglisierung der Kolonie käme, d.h. dass sich sowohl die englische Sprache, als auch die protestantische Religion mehr und mehr in der Kolonie festsetzen könnte. Die Verwaltung der Provinz übernahm auch weiterhin der Generalgouverneur und die beiden Gouverneure in Montreal und Trois-Rivières; an die Seite des Generalgouverneurs jedoch wurde noch ein achtköpfiger Rat gestellt, deren Mitglieder vom König selbst ernannt wurden. Die Proklamation sah vor, dass sowohl nach englischem Strafrecht, als auch nach englischem Zivilrecht in der Provinz gerichtet werden sollte. Darüber hinaus stellte das Dokument eine repräsentative Volksvertretung in Aussicht. Der Zugang zu allen öffentlichen Funktionen wurde den Franco-Kanadiern verweigert. Die Verwaltung der Provinz sollte ergo lediglich auf der Arbeit englischer Protestanten aufbauen. Doch schon bald sollte sich herausstellen, dass dies schon allein aufgrund der Einwohnerverhältnisse zwischen Franco-Kanadiern und Engländern in der Provinz Quebec schier unmöglich war durchzusetzen. Ziel der Proklamation war also eine Anglisierung der Provinz in allen Bereichen. Nun war es an Generalgouverneur Murray gelegen, diese Proklamation in der Provinz Quebec auch in die Tat umzusetzen.

3.4 Murray und der Übergang zur Zivilverwaltung

Generalgouverneur James Murray, dessen Zivilverwaltung am 10. August 1764 die Militärregierung ablöste, war zunächst von der Notwendigkeit der Reformen und der Übernahme englischer Gesetze und Verwaltungsstrukturen in der Provinz Quebec überzeugt. So versuchte er sehr wohl zu Beginn, englisches Straf- und Zivilrecht in der Provinz durchzusetzen. Doch bald musste er erkennen, dass einige Punkte der Proklamation des Vorjahres geradezu schwachsinnig waren. Besonders die Errichtung einer repräsentativen Volksvertretung verstand Murray nicht nur als eine Unmöglichkeit, sondern gerade auch als eine bewusste Ausgrenzung der Mehrheit. Diese Volksvertretung hätte als legitime Vertreter lediglich englische Protestanten vorgesehen. Seit dem Test Act von 1673 war es per englischem Gesetz nämlich verboten, dass Katholiken einer Volksvertretung beiwohnten, bzw. generell dass sie öffentliche Ämter bekleideten. Dies bedeutete also, dass Murray dem übergroßen Teil der Bevölkerung eine Teilnahme an der Regierung zu verweigern hätte, die ganz wenigen englischen Protestanten in der Provinz aber ein Anrecht auf Mitsprache hätten. Dies war geradezu unmöglich. Die wenigen englische Soldaten und Händler waren zahlenmäßig nicht stark genug, um kompetente Vertreter in ausreichender Zahl für alle öffentliche Ämter zur Verfügung zu stellen. Von den ca. 76.000 Bewohnern der Provinz Quebec, waren nur etwa 500 englischstämmig. Folglich bestellte Murray zwar den Rat, weigerte sich aber eine Volksvertretung einzurichten. Auch im Bereich des Justizwesens stellte der Test Act ein Problem dar: die Franco-Kanadier sollten sich von Anwälten anklagen bzw. verteidigen und von Richtern aburteilen lassen, die nicht einmal deren Sprache verstanden. Auch hier sah Murray bald die Unsinnigkeit der englischen Vorgabe und man übernahm im November des selben Jahres konsequenter Weise wieder die alten Gesetze und Gebräuche Neufrankreichs: "[...] le gouverneur et son conseil émanèrent une nouvelle ordonnance, [...] on suivrait les anciennes lois et coutumes du Canada."[7] Der Generalgouverneur stellte sich bewusst einer Anglisieung der Provinz entgegen, da er hoffte auf diese Weise die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen. Auch das feudale "seigneurale System" wurde beibehalten. Tatsächlich war James Murray bei der normalen Bevölkerung auch hoch angesehen und wegen seinen Bemühungen geschätzt. Ganz anders bei den englischen Händlern. Diese Neuankömmlinge - die ersten kamen mit den Soldaten - waren, ihrem Anrecht auf eine repräsentative Volksvertretung beraubt und dem Expansionsdrang gen Westen , der noch mehr wirtschaftliche Vorteile geboten hätte, verweigert, vom Handeln Murrays nicht sehr begeistert. Die Händler hatten die Militärregierung abgelehnt, weil sie der Willkür der Soldaten ausgeliefert schienen; und Murray schien in direkter Tradition zu dieser zu stehen. Somit kamen Generalgouverneur und Händler miteinander in Konflikt. "Unhappily the quarrel between the governor and the merchants prevented a patient and reasonable attempt to work out a compromise. Murray felt that the merchants were apostles of anarchy. They looked on him as a despot who was deliberately denying their rights and opposing their interests."[8] Als Ausdruck ihres Unwollens wandten sie sich an die Regierung in England, beschwerten sich, dass ihr Recht auf Volksvertretung nicht geachtet wurde und forderten die Absetzung Murrays als Generalgouverneur der Provinz Quebec. Schließlich reagierte die englische Regierung und berief Murray 1765 nach England zurück, wo er von seinem Posten abberufen wurde. Sein Nachfolger wurde Sir Guy Carleton.

3.5 Carleton und die Sonderstellung der Provinz Quebec

Von der Abberufung Murrays bis zur Ankunft Carletons fungierte Lieutenant Irving als Interimsgouverneur und leitete die Geschicke der Provinz. Im September 1766 kam dann Sir Guy Carleton (siehe Anhang II.) in Quebec an und fungierte zunächst als Intendant und Gouverneur der Stadt Quebec. Carleton opponierte zunächst gegen die Politik seines Vorgängers und machte sich daran dessen Unterstützer aus öffentlichen Ämtern zu entfernen; so wurden beispielsweise auch die engsten Vertrauten Murrays aus dem achtköpfigen Rat ausgeschlossen. Doch innerhalb weniger als einem Jahr änderte Carleton seine Position, stellte sich selbst auch gegen eine Anglisierung und nahm mehr und mehr die Einstellung Murrays an. 1766 kam es zu zwei bedeutenden Änderungen für die Habitants der Provinz: zum einen wurde ein katholischer Bischof, M. Jean Olivier Briand, für Quebec gewählt und zum anderen durften Franco-Kanadier nun eine Jury bei Prozessen konstituieren; es wurde beschlossen, dass Plädoyers nicht mehr nur auf englisch gehalten werden durften und dass bei Verhandlungen zwischen Franco-Kanadiern die Jury kein englisches Mitglied enthalten sollte. Der wichtigste Beweggrund für Carleton, den Franco-Kanadiern mehr Rechte zuzusprechen, war die Hoffnung, diese dann als Soldaten für die Provinz zu gewinnen - beispielsweise etwa gegen einen eventuellen Überfall der südlichen Kolonien: "It thus became his fixed purpose to improve the defences and increase the military strength of Quebec. Realizing that, if loyal, the French Canadians could muster about 18,000 men, Carleton sought ways to ensure their loyalty."[9]

Seit dem 12. April 1768 konnte er seine Vorhaben offiziell als Generalgouverneur der gesamten Provinz Quebec angehen. Über die Zeit war in Carleton die Überzeugung gereift, dass Quebec eine Andersartigkeit gegenüber allen anderen königlichen Kolonien auszeichnete. Der Generalgouverneur war letztendlich ebenso wie sein Vorgänger von der Sinnlosigkeit englischer Anglisierungsversuche in der Provinz überzeugt. Dafür waren zu wenige Engländer in der Provinz und der Großteil der Bevölkerung, die Franco-Kanadier, waren von den englischen Traditionen nicht sonderlich überzeugt. Somit stand für Carleton fest, dass er die Bevölkerung nur auf seine Seite ziehen könnte, wenn man in weiten Bereichen zu den traditionellen französischen Regierungs- und Verwaltungsformen zurückkehren würde. Im selben Jahr wurden Teile der Proclamation Line aufgelöst und der Handel im Westen für Händler weitestgehend wieder zugänglich gemacht.

1769 untersuchte der Board of Trade, nachdem man in England feststellen musste, dass die Situation in Quebec nicht zur vollständigen Zufriedenheit gereichte, die Situation in der Provinz und brachte einen Report über die Sachlage mit Empfehlungen zur Verbesserung heraus. Der Report empfahl die Umsetzung der Vorlagen der Royal Proclamation von 1763, lehnte allerdings die Unterordnung des französischsprachigen Teils der Bevölkerung ab. Besonders betont wurde die Notwendigkeit, eine repräsentative Versammlung einzuberufen, bei der nun sowohl Franco-Kanadier als auch Anglo-Kanadier teilnehmen sollten. Dagegen protestierte Sir Guy Carleton vehement, denn seiner Ansicht nach fürchteten die Franco-Kanadier nichts mehr als eine Repräsentativkammer. Der Generalgouverneur versuchte klarzumachen, dass diese Bewohner den Großteil der Bevölkerung ausmachten und ein starker Zustrom englischer Siedler in nächster Zeit nicht abzusehen sei; daher sei es nicht sinnvoll, der Mehrheit englische Regierungs- und Verwaltungsformen indoktrinieren zu wollen.

Seit 1769 begann die Provinz in größerem Umfang Produkte in Richtung Antillen und England zu exportieren. Zur selben Zeit begannen auch mehr und mehr Verantwortliche in England für die Ansichten Carletons offene Ohren zu bekommen. 1770 erhielt der Generalgouverneur der Provinz Quebec schließlich die Erlaubnis nach England zu reisen und seine Ansichten über die Sonderstellung der Provinz Quebec vorzutragen. Verantwortlich für die Leitung der Regierung für die Dauer seiner Abwesenheit war der Präsident der Rates, M.H.T. Cramahé.

4. Quebec Act

4.1 Ausarbeitung des Quebec Acts

Von da an begannen in England endlose Debatten darüber, wie die Provinz am besten verwaltet werden sollte, so dass beide Parteien - englische Händler und franco-kanadische Habitants – zufrieden zu stellen seien. Einig war man sich lediglich in zwei Punkten: "[...] il fallait appliquer au Canada les lois francaises relatives au droit du propriété; d'une Assemblée, telle qu'elle existait dans les autres colonies, il ne pouvait, d'autre part, etre question"[10]. Damit aber auch genug der Gemeinsamkeiten. Über alle anderen Punkte wurde heftig gestritten. Nicht nur zu Hause in England gab es unterschiedliche Standpunkte über die Zukunft der Provinz, selbstverständlich auch in Quebec selbst. Sowohl die englischen Händler, als auch die Franco-Kanadier schickten im Laufe der Ausarbeitungszeit des Quebec Acts Petitionen zu König und Verwaltungsrat, um diese von ihren Vorschlägen zu überzeugen. 1773 schrieben die Händler, die sehr wohl den Wandel in der Einstellung ihres Generalgouverneurs wahrgenommen hatten und somit zunehmend um ihre Rechte bangten, nach England um sich von dort aus die ihnen in der Royal Proclamation zugesicherte repräsentative Versammlung bestätigen zu lassen. Überdies forderten sie die volle Umsetzung englischen Rechts in der Provinz. Die Habitants hingegen baten den König darum, zu den französischen Verhältnissen vor der Eroberung durch die Briten zurückzukehren. Zusätzlich sollte der Test-Act abgeschafft werden und die alten Grenzen der Provinz wieder Gültigkeit haben.

Beide Petitionen kamen zu dem zuständigen Minister für Kolonialangelegenheiten, Dartmouth. Dieser hatte für die englischen Protestanten der Provinz keine positive Nachricht. Er benachrichtigte sie, dass der Zustand der Provinz, die Einrichtung eine repräsentativen Versammlung nicht zulasse, vielmehr denke man an einen legislativen Rat, der vom König ernannt werden sollte. Erst im Mai 1774 landete ein Text im Parlament, der in seiner Quintessenz eine Mehrheit erwärmen konnte, für den Act zu stimmen. Nach langen Debatten stimmte das Parlament schließlich zu und der König unterzeichnete am 22. Juni 1774 den "Quebec Act".

4.2 Inhalt des Quebec Acts

Carleton kehrte in die Provinz zurück und übernahm wieder die Funktion des Generalgouverneurs. Als solcher setzte er die einzelnen Punkte des Quebec Acts in die Tat um. Der Act trug der Besonderheit Quebecs nun Rechnung und schrieb sie als Gesetzestext fest. Die Franco-Kanadier waren überwiegend zufrieden mit dem Act. Er führte die Provinz wieder zurück zu Autorität statt Vertretung durch das Volk. Der Inhalt der Royal Proclamation von 1763 wurde durch den Quebec Act für nichtig erklärt.

Zunächst einmal wurde dem Ersuchen der englischen Kaufleute nach der Einrichtung einer repräsentativen Versammlung, nach englischem Beispiel, in der Provinz eine Absage erteilt; stattdessen wurde ein legislativer Rat eingerichtet, bestehend aus mindestens 17, maximal 23 Personen, die vom Generalgouverneur bestellt wurden. Zu dem Rat wurden sowohl kanadische Katholiken als auch englische Protestanten zugelassen. Die Aufgabe des Rates bestand darin, zusammen mit dem Generalgouverneur die Leitung der Provinz zu führen. Der Rat konnte jedoch keine Gesetze erlassen, sondern war lediglich autorisiert, Gelder für den Bau von Strassen, öffentlichen Gebäuden etc. sammeln zu lassen. Neben dem englischen Strafrecht sollte das französische Zivilrecht bestehen (siehe Anhang IV., Z.107-123 und Z. 134-148), damit wurde der Verwurzelung der Bevölkerung in Letzterem Rechnung getragen. Das seigneurale System wurde beibehalten, um die Bevölkerung nicht aus ihren feudalen Traditionen zu reißen. Auch dadurch wird deutlich, dass man für die Provinz Quebec es vorzog autoritäre Traditionen (wie in Frankreich gewohnt) den Vorzug gegenüber der moderneren Variante der Mitbeteiligung der Bevölkerung (wie in England) zu geben.

Durch den Quebec Act nahm man in England auch endgültig Abstand von dem Vorhaben, die Provinz zu anglisieren und erkannte die Notwendigkeit der Kooperation zwischen neuen und alten Bewohnern. Die Rechte der Franco-Kanadier wurden gestärkt und als gesetzliche Grundlage festgelegt. So wurde die freie Ausübung der katholischen Religion (siehe Anhang IV., Z. 70-78)durch die Habitants festgeschrieben und die unbedingte Durchsetzung des Protestantismus als einzige Religion aufgegeben. Überdies erhielten die Franco-Kanadier das Recht auch weiterhin einen Bischof aus den eigenen Reihen zu bestimmen und die katholische Kirche bekam Anrecht darauf, eine Kirchensteuer zu erheben. Den Bewohnern wurde ihr Besitz gesichert und auch das Ausleben alter Gewohnheiten und Traditionen wurde nicht verboten. Sie erhielten durch den Quebec Act nun Zugang zu öffentlichen Ämtern, wie etwa dem legislativen Rat. Voraussetzung war das Ablegen eines speziellen Eids (siehe Anhang IV., Z. 93-101), der die Loyalität des Habitants gegenüber dem englischen König beschwor.

Wie bereits weiter oben erwähnt, wurde die Royal Proclamtion aufgelöst, was folglich auch die Aufhebung der Proclamation Line bewirkte: „[...] the province’s boundaries were extended to include much of the old french empire – the spacious region between the Ohio and the Mississippi in which the Montreal fur traders were still a dominant economic force.“[11]

All dies war natürlich zunächst im Sinne der Franco-Kanadier. Der englische Teil der Bevölkerung der Provinz war darüber verständlicher Weise nicht sehr erbaut und drückte seine Verstimmung in erneuten Petitionen an Dartmouth aus. Doch diese hatten keinerlei Effekt. Der Quebec Act war nun die rechtliche Grundlage der Provinz Quebec, der die Andersartigkeit der Kolonie gegenüber anderen englischen Besitzungen deutlich machte. Am 1. Mai 1775 trat der Quebec Act in der Provinz offiziell in Kraft und sollte für eine Zeit die Zukunft der Region bestimmen. Dass gerade dieser Quebec Act später für die Franco-Kanadier zu Problemen führen sollte war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen.

5. Résumé

Nach dem Erhalt Neufrankreichs als Resultat des Siebenjährigen Krieges in Nordamerika, stand die Regierung in England vor einem großen Problem. Die Frage war, wie man mit den fast 70.000 französischsprechenden Bewohnern der Kolonie umgehen sollte. Eine Vertreibung wie 1755 aus Akadien war nicht nur politisch, sondern auch aufgrund der Anzahl der Bevölkerung schier unmöglich. Also machte man sich daran, die Habitants mitzuregieren. Die Militärregierung, die von 1760 bis 1764 die Geschicke der Provinz leitete, übernahm zunächst vieles aus der Zeit der französischen Herrschaft des Gebietes, so dass die Bewohner mit der Art der Verwaltung relativ zufrieden waren. Nicht nur blieb die Regierungsform autoritär, auch im Bereich der Justiz wurde meist nach französischem Vorbild entschieden.

Der Friede von Paris, 1763, setzte ein Schlussstrich unter den Konflikt, beinhaltete allerdings noch keine klaren Vorstellungen, wie die Kolonie unter einer Zivilregierung verwaltet werden sollte. Dieser Aufgabe widmete sich im selben Jahr die Royal Proclamation, die vorsah, eine Anglisierung voranzutreiben. Man hoffte mit englischer Zuwanderung die englischen Formen und die Durchsetzung des Protestantismus voranzutreiben. Die große Immigration blieb allerdings aus, so dass der Großteil der Bevölkerung nach wie vor in französischen Traditionen verhaftet war. Der erste Generalgouverneur der Zivilverwaltung, James Murray, versuchte zunächst die Anglisierung, etwa im Bereich des Justizwesens voranzutreiben, bis er schließlich merkte, dass aufgrund der Bevölkerung es ratsamer sei, diese mehr in der Art und Weise zu regieren, wie sie es unter französischer Herrschaft gewohnt war. Zugeständnisse und Wiederaufnahme französischer Traditionen brachte ihn bei den englischen Händlern in Misskredit, so dass er 1765 abberufen wurde.

Sein Nachfolger wurde Sir Guy Carleton. Dieser, obwohl zunächst von der Notwendigkeit der Anglisierung überzeugt, schloss sich bald der Überzeugung seines Vorgängers an und ebnete den Weg für eine Übernahme von Regierungs- und Verwaltungspraxen, die die Franco-Kanadier aus der Zeit vor 1760 gewohnt waren. Nach und nach wurde auch die englische Regierung davon überzeugt und zusammen mit dem Generalgouverneur arbeitete man schließlich vier Jahre lang den Quebec Act aus. Als dieser 1775 in der Provinz Quebec eingeführt wurde, bedeutete dies eine Rückkehr zu französischer Art der Verwaltung – zumindest in großen Teilen: die Habitants durften ihren Katholizismus offen betreiben, das seigneurale System blieb bestehen, neben englischem Strafrecht galt nun wieder französisches Zivilrecht, mit dem legislativen Rat an Stelle der repräsentativen Versammlung wurde dem Autoritätsdenken der Bevölkerung entsprochen und schließlich erhielten sie Zugang zu öffentlichen Ämtern. Damit war die Sonderstellung der Provinz Quebec unweigerlich festgeschrieben.

Dennoch. Der Quebec Act erfüllte nicht alle Vorstellungen. Auf keiner der beiden Seiten. Die Franco-Kanadier hätten sich durchaus noch mehr Rückbeziehung auf alte Regierungs- und Verwaltungsformen, wie etwa dem französischen Strafrecht, gewünscht. Und Generalgouverneur Carletons Hoffnung, „Carleton convinced himself that the Canadians [...] could be created, through the leadership of the seigneurs, into a formidable force for defensive or offensive operations“[12], hatte sich ebenfalls nicht erfüllt. Zwar waren die Wünsche der Franco-Kanadier insoweit erfüllt worden, dass sie sich nicht der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung anschlossen, aber sie waren auch nicht in solchem Maße zufrieden gestellt, dass sie für England gegen die Rebellen in den Krieg gezogen wären.

Erst Jahre später sollte sich herausstellen, dass die Franco-Kanadier mehr unter der festgelegten Autoritätshörigkeit leiden, als davon profitieren sollten. Die Habitants blieben unter der Knute von autoritärer und feudaler Verwaltung im öffentlichen, wie auch im zivilen Leben, so dass deren eigenständige Entscheidungsfreiheit in großem Maße eingeschränkt war.

Anhang:

I. James Murray

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

James Murray (ca. 1721-1794) war Offizier im britischen Militär und befehligte ein Bataillon bei der Belagerung von Louisbourg (1758) und diente unter General James Wolfe im Kampf um die Vorherrschaft in Kanada. Nach Beendigung des Krieges war er der militärische Befehlshaber Quebecs und 1764 wurde er der ersten englische, zivile Generalgouverneur der neuen Provinz. Seine positive Gesinnung gegenüber den Franco-Kanadiern und sein Eintreten für die Rücknahme alter Verwaltungsformen brachten ihn in Konflikt mit englischen Händlern. Aus diesem Grund wurde er 1765 nach England zurückberufen und zwei Jahre später musste er offiziell seinen Posten als Generalgouverneur abgeben. Später wurde er Gouverneur von Menorca.

II. Sir Guy Carleton

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sir Guy Carleton (1724-1808) war im englischen Militär bei dem Kampf um den Kontinent im Siebenjährigen Krieg beteiligt und nahm an der Belagerung von Louisbourg teil. 1766 kam er als Gouverneur der Stadt Quebec nach Murrays Abberufung nach Kanada und übernahm 1768 dessen Posten als Generalgouverneur. Er erkannte, dass der neu erworbenen Provinz eine Sonderstellung aufgrund seiner Bewohner zukommen müsse und gilt als Hauptantrieb für den Quebec Act von 1774, der den Franco-Kanadier mehr Rechte zusicherte als jemals zuvor unter englischer Herrschaft. Als Neuschottland geteilt wurde und Neu Braunschweig die Unabhängigkeit erhielt, wurde Carleton Generalgouverneur der neuen Kolonie. 1786 wurde er zum Generalgouverneur von ganz britisch Nordamerika ernannt.

III. Proclamation Line, 1763

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aus: Mary Beth Norton: A People and a Nation, Boston, 2001. S. 119.

IV. The Quebec Act, 1774

An Act for making more effectual Provision for the Government of the Province of Quebec in North America.

1 "WHEREAS his Majesty, by his Royal Proclamation bearing Date the seventh Day of October. in the third Year of his Reign, thought fit to declare the Provisions which had been made in respect to certain Countries, Territories, and Islands in America, ceded to his Majesty by the definitive Treaty of Peace, concluded at Paris

5 on the tenth day of February, one thousand seven hundred and sixty-three: And whereas, by the Arrangements made by the said Royal Proclamation a very large Extent of Country, within which there were several Colonies and Settlements of the Subjects of France. who claimed to remain therein under the Faith of the said Treaty, was left, without any Provision being made for the Administration of Civil Government therein; and certain Parts of 10 the Territory of Canada, where sedentary Fisheries had been established and carried on by the Subjects of France, Inhabitants of the said Province of Canada under Grants and Concessions from the Government thereof, were annexed to the Government of Newfoundland, and thereby subjected to Regulations inconsistent with the Nature of such Fisheries:'' May

15 it therefore please your most Excellent Majesty that it may be enacted; and be it enacted by the King's most Excellent Majesty, by and with the Advice and Consent of the Lords Spiritual and Temporal, and Commons, in this present Parliament assembled, and by the Authority of the same. That all the Territories, Islands. and Countries in North America. belonging to the Crown of Great Britain, bounded on the South by a Line from the Bay of

20 Chaleurs. along the High Lands which divide the Rivers that empty themselves into the River Saint Lawrence from those which fall into the Sea. to a Point in forty-five Degrees of Northern Latitude. on the Eastern Bank of the River Connecticut. keeping the same Latitude directly West. through the Lake Champlain, until, in the same Latitude. it meets the River Saint

25 Lawrence: from thence up the Eastern Bank of the said River to the Lake Ontario; thence through the Lake Ontario. and the River commonly call Niagara and thence along by the Eastern and South-eastern Bank of Lake Erie. following the said Bank, until the same shall be intersected by the Northern Boundary, granted by the Charter of the Province of Pensylvania. in case the same shall be so intersected: and from thence along the said Northern

30 and Western Boundaries of the said Province, until the said Western Boundary strike the Ohio: But in case the said Bank of the said Lake shall not be found to be so intersected, then following the said Bank until it shall arrive at that Point of the said Bank which shall be nearest to the North-western Angle of the said Province of Pensylvania, and thence by a right

35 Line, to the said North-western Angle of the said Province; and thence along the Western Boundary of the said Province, until it strike the River Ohio; and along the Bank of the said River, Westward, to the Banks of the Mississippi, and Northward to the Southern Boundary of the Territory granted to the Merchants Adventurers of England, trading to Hudson's Bay; and also all such Territories, Islands, and Countries, which have, since the tenth of

40 February, one thousand seven hundred and sixty-three, been made Part of the Government of Newfoundland, be. and they are hereby, during his Majesty's Pleasure, annexed to, and made Part and Parcel of, the Province of Quebec, as created and established by the said Royal Proclamation of the seventh of October, one thousand seven hundred and sixty-three.

45 "II. Provided always. That nothing herein contained, relative to the Boundary of the Province of Quebec. shall in anywise affect the Boundaries of any other Colony. "III. Provided always, and be it enacted, That nothing in this Act contained shall extend, or be construed to extend. to make void, or to vary or alter any Right, Title. or Possession, derived under any Grant, Conveyance, or otherwise howsoever, of or to any Lands within the said Province, or

50 the Provinces thereto adjoining; but that the same shall remain and be in Force, and have Effect, as if this Act had never been made. "IV. And whereas the Provisions, made by the said Proclamation, in respect to the Civil Government of the said Province of Quebec, and the Powers and Authorities given to the Governor and other Civil Officers of the said Province, by the Grants and Commissions issued in

55 consequence thereof, have been found, upon Experience, to be inapplicable to the State and Circumstances of the said Province, the Inhabitants whereof amounted, at the Conquest, to above sixty-five thousand Persons professing the Religion of the Church of Rome, and enjoying an established Form of Constitution and System of Laws, by which their Persons and

60 Property had been protected, governed, and ordered, for a long Series of Years, from the first Establishment of the said Province of Canada;'' be it therefore further enacted by the Authority aforesaid. That the said Proclamation, so far as the same relates to the said Province of Quebec, and the Commission under the Authority whereof the Government of the said Province is at present administered, and all and every the Ordinance and Ordinances made by the Governor and Council of Quebec for the Time being, relative to the Civil Government and Administration of Justice in the said Province. and all Commissions to Judges and other Officers thereof, be, and the same are hereby revoked, annulled, and made void, from and after the first Day of May, one thousand seven hundred and seventy-five.

70 "V. And, for the more perfect Security and Ease of the Minds of the Inhabitants of the said Province," it is hereby declared, That his Majesty's Subjects, professing the Religion of the Church of Rome of and in the said Province of Quebec. may have, hold, and enjoy, the free Exercise of the Religion of the Church of Rome, subject to the King's Supremacy, declared and established by an Act, made in the first Year of the Reign of Queen Elizabeth, over all the Dominions and Countries which then did, or thereafter should belong, to the Imperial Crown of this Realm; and that the Clergy of the said Church may hold, receive, and enjoy, their accustomed Dues and Rights, with respect to such Persons only as shall profess the said Religion. "Vl. Provided nevertheless, That it shall be lawful for his Majesty. his Heirs or Successors, to make such Provision out of the

80 the rest of the said accustomed Dues and Rights, for the Encouragement of the Protestant Religion, and for the Maintenance and Support of a Protestant Clergy within the said Province, as he or they shall. from Time to Time think necessary and expedient. "Vll Provided always. and be it enacted, That no Person professing the Religion of the Church of Rome, and residing in the said Province. shall be obliged to take the Oath required by the said Statute passed in the first Year of the Reign of Queen Elizabeth, or any other Oaths substituted by any other Act in the Place thereof; but that every such Person who, by the said Statute, is required to take the Oath therein mentioned, shall be obliged, and is hereby required, to take and subscribe the

90 following Oath before the Governor, or such other Person in such Court of Record as his Majesty shall appoint, who are hereby authorized to administer the same; videlicet, "I A.B. do sincerely promise and swear, That I will be faithful, and bear true Allegiance to his Majesty King George, and him will defend to the utmost of my Power, against all traitorous Conspiracies, and Attempts whatsoever, which shall be made against his Person. Crown. and Dignity; and I will do my utmost Endeavor to disclose and make known to his Majesty, his Heirs and Successors, all Treasons, and traitorous Conspiracies, and Attempts, which I shall know to be against him, or any of them; and all this I do swear without any Equivocation, mental Evasion, or secret Reservation, and renouncing all

100 Pardons and Dispensations from any Power or Person whomsoever to the contrary. So help me GOD.'' And every such Person, who shall neglect or refuse to take the said Oath before mentioned, shall incur and be liable to the same Penalties, Forfeitures, Disabilities, and Incapacities, as he would have incurred and been liable to for neglecting or refusing to take the Oath required by the said Statute passed in the first Year of the Reign of Queen Elizabeth. "VIII. And be it further enacted by the Authority aforesaid, That all his Majesty's Canadian Subjects within the Province of Quebec. the religious orders and Communities only excepted. may also hold and enjoy their Property and Possessions, together with all Customs .and Usages

110 relative thereto, and all other their Civil Rights. in as large. ample, and beneficial Manner. IS if the said Proclamation, Commissions, Ordinances, and other .Acts and Instruments. had not been made, and as may consist with their Allegiance to his Majesty, and Subjection to the Crown and Parliament of Great Britain; and that in all .Matters of Controversy, relative to Property and Civil Rights, Resort shall be had to the Laws of Canada, as the Rule for the Decision of the same; and all Causes that shall hereafter be instituted in any of the Courts of Justice, to be appointed within and for the said Province by his Majesty, his Heirs and Successors. shall, · with respect to such Property and Rights, be determined agreeably to the said Laws and Customs of Canada, until they shall be varied or altered by any Ordinances that

120 shall. from Time to Time, be passed in the said Province by the Governor, Lieutenant Governor, or Commander in Chief, for the Time being, by and with the Advice and Consent of the Legislative Council of the same, to be appointed in Manner herein-after mentioned . "IX. Provided always, That nothing in this Act contained shall extend, or be construed to extend, to any Lands that have been granted by his Majesty. or shall hereafter be granted by his Majesty, his Heirs and Successors, to be holden in free and common Soccage. "X. Provided also, That it shall and may be lawful to and for every Person that is Owner of any Lands. Goods, or Credits, in the said Province. and that has a Right to alienate the said Lands, Goods, or Credits, in his or her Lifetime, by Deed of Sale, Gift, or otherwise, to devise or bequeath

130 the same at his or her Death. by his or her last Will and Testament; any Law, Usage, or Custom, heretofore or now prevailing in the Province, to the contrary hereof in any-wise notwithstanding; .such Will being executed either according to the Laws of Canada, or according to the Forms prescribed by the Laws of England. ''Xl. And whereas the Certainty and Lenity of the Criminal Law of England, and the Benefits and Advantages resulting from the Use of it, have been sensibly felt by the Inhabitants, from an Experience of more than nine Years, during which it has been uniformly administered:'' be it therefore further enacted by the Authority aforesaid. That the same shall continue to be administered, and shall be observed as Law in the Province of Quebec, as well in the Description and Quality of the

140 Offence as in the Method of Prosecution and Trial; and the Punishments and Forfeitures thereby inflicted to the Exclusion of every other Rule of Criminal Law. or Mode of Proceeding thereon, which did or might prevail in the said Province before the Year of our Lord one thousand seven hundred and seventy-four; any Thing in this Act to the contrary thereof in any respect notwithstanding; subject nevertheless to such Alterations and Amendments as the Governor, Lieutenant-governor, or Commander in Chief for the Time being, by and with the Advice and Consent of the legislative Council of the said Province, hereafter to be appointed, shall, from Time to Time, cause to be made therein, in Manner hereinafter directed. "XII. .And whereas it may be necessary to ordain many Regulations for the future Welfare and good Government of the

150 Province of Quebec, the Occasions of which cannot now be foreseen, nor, without much Delay and Inconvenience, be provided for, without intrusting that Authority, for a certain Time, and under proper Restrictions, to Persons resident there, and whereas it is at present inexpedient to call an Assembly;" be it therefore enacted b~ the Authority aforesaid, That it shall and may be lawful for his Majesty, his Heirs and Successors, by Warrant under his or their Signet or Sign Manual, and with the Advice of the Privy Council, to constitute and appoint a Council for the Affairs of the Province of Quebec, to consist of such Persons resident there, not exceeding twenty-three, nor less than seventeen, as his Majesty, his Heirs and Successors, shall be pleased

160 to appoint, and, upon the Death, Removal, or Absence of any of the Members of the said Council, in like Manner to constitute and appoint such and somany other Person or Persons as shall be necessary to supply the Vacancy or Vacancies; which Council, so appointed and nominated, or the major Part thereof; shall have Power and Authority to make Ordinances for the Peace, Welfare, and good Government, of the said Province, with the Consent of his Majesty's Governor, or, in his Absence, of the Lieutenant-governor, or Commander in Chief for the Time being. [This section was repealed by The Constitutional Act, 1791] "Xlll. Provided always, That nothing in this Act contained shall extend to authorize or impower the said legislative Council to lay any Taxes or Duties within the said

170 Province, such Rates and Taxes only excepted as the Inhabitants of any Town or District within the said Province may be authorized by the said Council to assess, levy, and apply, within the said Town or District. for the Purpose of making Roads, erecting and repairing publick Buildings, or for any other Purpose respecting the local Convenience and Oeconomy of such Town or District. "XIV. Provided also. and be it enacted by the Authority aforesaid, That every Ordinance so to be made, shall, within six Months, be transmitted by the Governor, or, in his Absence, by the Lieutenant-governor. or Commander in Chief for the Time being, and laid before his Majesty for his Royal Approbation; and if his Majesty shall think fit to disallow thereof, the same shall cease and be void from the Time that his Majesty's Order in Council

180 thereupon shall be promulgated at Quebec. "XV. Provided also. That no Ordinance touching Religion. or by which any Punishment may be inflicted greater than Fine or Imprisonment for three Months. shall be of any Force or Effect, until the same shall have received his Majesty's Approbation. "XVI. Provided also, That no Ordinance shall be passed at any Meeting of the Council where less than a Majority of the whole Council is present, or at any Time except between the first Day of January and the first Day of May, unless upon some urgent Occasion, in which Case every Member thereof resident at Quebec. or within fifty Miles thereof, shall be personally summoned by the Governor. or. in his absence. by the Lieutenant-governor, or Commander in Chief for the Time being,

190 to attend the same. "XVII. And be it further enacted by the Authority aforesaid, That nothing herein contained shall extend. or be construed to extend. to prevent or hinder his Majesty, his Heirs and Successors, by his or their Letters Patent under the Great Seal of Great Britain, from erecting, constituting, and appointing, such Courts of Criminal, Civil, and Ecclesiastical Jurisdiction within and for the said Province of Quebec, and appointing, from Time to Time, the Judges and Officers thereof, as his Majesty, his Heirs and Successors, shall think necessary and proper for the Circumstances of the said Province. "XVIII. Provided always, and it is hereby enacted, That nothing in this Act contained shall extend. or be construed to extend, to repeal or make void, within the said

200 Province of Quebec. any Act or Acts of the Parliament of Great Britain heretofore made, for prohibiting. restraining, or regulating. the Trade or Commerce of his Majesty's Colonies and Plantations in America; but that all and every the said Acts. and also all Acts of Parliament heretofore made concerning or respecting the said Colonies and Plantations, shall be, and are hereby declared to be, in Force, within the said Province of Quebec, and every Part thereof.

aus: http://www.solon.org/Constitutions/Canada/English/PreConfederation/qa_1774.html

Biographie:

Primärliteratur:

Treaty of Paris, 1763 aus:

http://www.solon.org/Constitutions/Canada/English/PreConfederation/Treaty_of_Paris_1763.html vom 25.07.2004

Royal Proclamation, 1763 aus:

http://www.solon.org/Constitutions/Canada/English/PreConfederation/rp_1763.html vom 25.07.2004

Quebec Act, 1774 aus :

http://www.solon.org/Constitutions/Canada/English/PreConfederation/qa_1774.html vom 01.08.2004

Sekundärliteratur:

Adair, E.R., “Anglo-French Rivalry in the fur trade”, in: Bumsted, J.M., ed., Canadian History before Confederation (Georgetown: Irwin-Dorsey Limited, 1979),134-153.

Bibaud, M., Histoire du Canada et des Canadiens sous la Domination Anglaise (Toronto: Clarke, Irwin & Company Limited,1968).

Creighton, Donald, A History of Canada. Dominion of the North (Boston: Houghton Mifflin Company, 1944).

Bumsted, J.M., “Church and State in Maritime Canada, 1749-1807”, in: Bumsted, J.M., ed., Canadian History before Confederation (Georgetown: Irwin-Dorsey Limited, 1979), 179-195.

McInnis, Edgar, Canada. A Political and Social History (Toronto: Holt, Rinehart and Winston of Canada, 1969).

McNaught, Kenneth, The History of Canada (London: Heinemann, 1970).

Reid, J.H. Stewart; McNaught, Kenneth; Crowe, Harry S., A source-book of Canadian history (Toronto: Longmans Canada Limited, 1967).

Sautter, Udo, Geschichte Kanadas. Das Werden einer Nation (Stuttgart: Alfred Körner Verlag, 1972).

Sautter, Udo, Geschichte Kanadas (München: Verlag C.H. Beck, 2000).

Lacour-Gayet, Robert, Histoire du Canada (Fayard : Librairie Arthème Fayard, 1966).

Neatby, Hilda, “French-Canadian Nationalism and the American Revolution”, in: Bumsted, J.M., ed., Canadian History before Confederation (Georgetown: Irwin-Dorsey Limited, 1979),196-208.

Norton, Mary Beth, et al., A People and a Nation (Boston: Houghton Mifflin Company, 2001).

Internet:

http://www.heritage.nf.ca/law/gov_1730.htm vom 30.04.2004

http://www.wikipedia.org/wiki/geschichte_Kanadas vom 30.04.2004

http://www.cyber-north.com/canada/history.html vom 01.07.2004

http://de.wikipedia.org/wiki/Siebenj%C3%4hriger_Krieg vom 01.07.2004

http://www.bartleby.com/65/te/TestAct.html vom 03.08.2004

http://encyclopedia.thefreedictionary.com/Kames%Murray%20(military%20officer) vom 05.08.2004

http://www.multied.com/Bio/RevoltBios/CarletonSirGuy.html vom 05.08.2004

[...]


[1] Udo Sautter, Geschichte Kanadas (München: Verlag C.H.Beck, 2000), 7.

[2] Vgl. Robert Lacour-Gayet, Histoire du Canada (Fayard : Librairie Arthème Fayard, 1966), 187.

[3] Lacour-Gayet, Histoire du Canada, 190.

[4] J.H. Stewart Reid, A source-book of Canadian History (Toronto: Longmans Canada Limited, 1959), 46.

[5] Udo Sautter, Geschichte Kanadas (Stuttgart: Alfred Körner Verlag, 1972), 84.

[6] Sautter, Geschichte Kanadas, 1972, 85.

[7] M. Bibaud, Histoire du Canada et des Candiens sous la Domination Anglaise (Toronto : Clarke, Irwin & Company Limited, 1969), 20.

[8] Edgar McInnis, Canada. A Political and Social History (Toronto: Holt, Rinehart and Winston of Canada Limited, 1969), 157.

[9] Kenneth McNaught, The History of Canada (London: Heinemann, 1970), 48.

[10] Gayet, Histoire du Canada, 221.

[11] McNaught, History of Canada, 49.

[12] Hilda Neatby, „Frenach-Canadian Nationalism and the American Revolution“, in: J.M. Bumsted, ed., Canadian History before Confederation (Georgetown: Irwin-Dorsey Limited, 1979), 202.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Kanada: Die britische Eroberung und Regierung Neufrankreichs bis 1775
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
25
Katalognummer
V111569
ISBN (eBook)
9783640096190
ISBN (Buch)
9783640119417
Dateigröße
810 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kanada, Eroberung, Regierung, Neufrankreichs
Arbeit zitieren
Magister Artium Florian Jetzlsperger (Autor:in), 2004, Kanada: Die britische Eroberung und Regierung Neufrankreichs bis 1775, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111569

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