Arbeitszeitverkürzung vs. Arbeitszeitflexibilisierung am Beispiel von zwei Ereignissen um die Jahrhundertwende


Wissenschaftliche Studie, 2007

25 Seiten


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Der Kampf um die 35-Stunden-Woche in Ostdeutschland
2.1. Die gewerkschaftliche Forderung nach 35-Stunden-Woche
2.2. Die ablehnende Haltung der Arbeitgeber
2.3. Die Forderung nach Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich

3. Die Wiedereinführung der „40-Stunden-Woche“
3.1. Das „Siemens-Modell“
3.2. Arbeitszeitverlängerung nach „Maß“!

4. Fazit: Zurück zu längeren Arbeitszeiten?

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Zu Beginn des neuen Jahrhunderts zeigen zwei Ereignisse, dass die Gestaltung der Arbeitszeiten weiterhin zu den zentralen ökonomischen und gesellschaftlichen Themen gehört. Im Kampf um Arbeitszeitverkürzung in Ostdeutschland und bei der Ausein­an­dersetzung um die Arbeitszeitverlängerung auf 40 Wochenstunden ohne Lohn­ausgleich in zwei Siemenswerken in Westdeutschland prallten die Interessen von Kapital und Arbeit wieder aufeinander. Durch diese Ereignisse entflammte die Debatte über Verkürzung bzw. Ausweitung der Arbeitszeit wieder und bekam einen neuen Auftrieb.

Seit dem Tarifkompromisses im Jahre 1984 war die Haupttendenz in der Arbeits­zeitfrage mindestens die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Arbeitsverhältnisse. Sukzessive wurde in den darauf folgenden Jahren die Flexibilisierung der Arbeitszeiten voran­getrieben. Hin­zu kam die Aus­breitung einer unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit und Zunahme von Über­stunden. Durch diesen Veränderungsprozess wurde eine Situation geschaffen, in der die bisherigen betrieblichen Arbeitszeitstrukturen und die individuellen Zeitinteressen noch mehr auseinanderklafften. Umso mehr war die Verkürzung der Arbeitszeit lange kein tarifpolitisches Thema für die Gewerkschaften. Dies sollte sich mit Beginn des neuen Jahrhunderts ändern. So kündigte die IG Metall unter dem Motto „Die Zeit ist reif!“, die Durchsetzung der 35-Stunden-Woche für die ostdeutsche Metall-, Elektro- und Stahlindustrie an.

Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Arbeit untersucht, ob es der IG Metall gelingen konnte, aus der defensiven Haltung herauszukommen und die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Forderungen der Unternehmen durchzusetzen. Gleich­zeitig erhebt sich die Frage, in welche Richtung sich die Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit weiterentwickelt und welche neue Vorschläge, Forderungen und Konzep­tionen Gesamtmetall und IG Metall dabei ins Feld gerückt haben? In den folgenden Ausführungen werden die Tarifverhandlungen knapp skizziert und anschließend durch eine grobe Darstellung der Ergebnisse Charakter und Richtung der geführten Auseinandersetzung verdeutlicht und bewertet.

2. Der Kampf um die 35-Stunden-Woche in Ostdeutschland

Anfang des Jahres 2003 kündigte die IG Metall die Arbeitszeitbestimmungen in der ost­deutschen Metall- und Elektroindustrie auf. Zielsetzung war die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden und damit eine Angleichung an das west­deutsche Niveau. Sollten die Tarifverhandlungen scheitern, kündigte die IG Metall an, im Mai mit Warnstreiks zu beginnen. „13 Jahre nach der deutschen Einheit ist jetzt ein weiterer Schritt zur Realisierung gleicher Arbeits- und Einkommens­bedingungen in ganz Deutschland notwendig“, sagte der damalige IG-Metall-Vizechef Jürgen Peters (http://www.igmetall.de/pressedienst/2003/050.html). Auf einen Nenner gebracht musste - bei steigender Massen­arbeitslosigkeit - die generelle Verkürzung der Arbeits­zeit wieder zu einem zentralen Instrument der Gewerkschaften werden. Zudem sollte mit der Durchsetzung der 35-Stunden-Woche in der ostdeutschen Metall- und Elektro­industrie der letzte Schritt in Sachen Angleichung gemacht werden.

2.1. Die gewerkschaftliche Forderung nach 35-Stunden-Woche

Die Forderung nach Einführung der 35-Stunden-Woche in der ostdeutschen Metall-, Elektro- und Stahlindustrie war nicht neu. Bereits seit einigen Jahren gab es innerhalb der IG Metall Diskussionen und Forderungen, den tariflichen Angleichungsprozess in Ostdeutschland auch bei der Arbeitszeit voranzutreiben. Während die tariflichen Löhne seit 1996 auf Westniveau angehoben waren, betrug die wöchentliche Arbeitszeit in Ostdeutschland weiterhin 38 Stunden und lag damit 3 Stunden über dem westdeutschen Metallstandard. (siehe auch WSI 2002, Tabelle 14). Zwar hatte es in der Vergan­genheit mehrfach Gelegenheit zur Kündigung der entsprechenden Manteltarif­verträge gegeben, doch wurden diese bis zu dieser Tarifrunde nicht genutzt. In der Tarifrunde 2002 wurde zwar über die Arbeitszeitangleichung gesprochen, aber letztlich nur eine Verhandlungs­verpflichtung für einige Tarifbezirke vereinbart.

Auf der Arbeits­zeit­politischen Konferenz im Oktober 2002 formulierte die IG Metall in ihrer Diskussions­grundlage als „Kernziel“ ihrer arbeitszeitpolitischen Initiative, die 35-Stunden-Woche „zum generellen Standard in Deutschland“ zu machen (IG Metall 2002; 2). Dadurch zielte die IG Metall darauf ab, arbeitszeitpolitische Gestaltungskraft zurück zu gewinnen (ebenda).

Gleichzeitig bedeutete die Einführung der 35-Stunden-Woche eine Offensive gegen die längeren Arbeitszeiten und hohe Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland. Diese war im Januar 2003 mit 17,5 % in Berlin, 17,8 % in Brandenburg, 21,3 % in Mecklenburg-Vorpommern, 17,4 % in Sachsen, 19,7 % in Sachsen-Anhalt und 17,8 % in Thüringen unverändert hoch und fast doppelt so hoch wie im Westen. Aus diesem Grund wollte die IG Metall durch Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit die Arbeit auf mehr Schultern verteilten. Die 35-Stunden-Woche sollte verhindern, dass Menschen wegen Rationalisierungsmaßnahmen entlassen werden. Weil die ostdeutschen Industriebetriebe der Metall-, Elektro- und Stahlbranche bereits bis zur Magersucht „verschlankt“ waren, sollte jede Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit die Unternehmen zu Neueinstellungen zwingen. Würde die 35-Stunden-Woche in ganz Ostdeutschland gelten, rechnete die IG Metall mit mindestens dreimal soviel zusätzlichen Arbeitsplätzen. Die 35-Stunden-Woche war nach Ansicht der IG Metall der richtige Schritt, um die Ausbreitung der Erwerbslosigkeit einzudämmen und mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen (vgl. IG Metall Bezirksleitungen Berlin-Brandenburg-Sachsen, Frankfurt, Hannover und Küste 2003; 8). Darüber hinaus war die Forderung nach 35-Stunden-Woche nicht nur für die Beschäftigten im Osten von großer Bedeutung, sondern auch für die Beschäftigten in Westdeutschland. Nach dem Tarifkompromiss im Jahre 1984 sollte der Kampf um die Arbeitszeitverkürzung als wirksamstes Mittel gegen die Arbeitslosigkeit – auch in Westdeutschland - wieder in den Mittelpunkt gestellt werden.

Dieses Vorhaben wurde auch von den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der fünf großen westdeutschen Automobilhersteller unterstützt. In einer gemeinsam veröffentlichten Presseerklärung – unterzeichnet von Klaus Volkerts, Gesamtbetriebsratsvorsitzender Volkswagen AG, Manfred Schoch, Gesamtbetriebsratvorsitzender BMW AG, Uwe Hück, Gesamtbetriebsratvorsitzender Porsche AG, Erich Klemm, Gesamtbetriebs­ratvorsitzender DaimlerChrysler AG und Klaus Franz, Gesamtbetriebsratvorsitzender Adam Opel AG - hielten sie die Forderung der IG Metall für wirtschaftlich vertretbar und beschäftigungs­politisch notwendig. Gleichzeitig forderten sie die ostdeutschen Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie auf, mit der IG Metall „zielgerichtet und lösungsorientiert“ über eine Tarifvereinbarung zu verhandeln, „um den Menschen eine Perspektive aufzuzeigen und ein Zeichen für die innere Einheit Deutschlands zu setzen: „Wir erklären ausdrücklich unsere Solidarität mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern und sichern unsere Unterstützung zu“, lautete die Erklärung der westdeutschen Automobil-Betriebsräte (Pressedienst der IG Metall, Nr. 62/2003).

2.2. Die ablehnende Haltung der Arbeitgeber

Die Forderung nach der 35-Stunden-Woche wurde seitens der Metallarbeitgeber als eine Provokation betrachtet. Denn seit dem Tarifkompromisses im Jahr 1984 in der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie strebten sie eine Wende in der Arbeitszeit­politik an und hatten die Meinungsführerschaft übernommen. Schon im Vorfeld der Auseinandersetzungen wurde klar, dass die Forderung nach Einführung der 35-Stunden-Woche bei den Arbeitgebern keine Akzeptanz finden würde. Noch bevor die Forderung in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, legte die Arbeitgeberseite, bestärkt durch die Erfolge in den Tarifrunden 1984 und 1987 in der Metall- und Elektroindustrie und er­mutigt durch die zu ihren Gunsten verschobenen gesellschaftlichen Machtpositionen und politischen Kräfteverhältnisse, ihr Veto gegen eine Wochenarbeitszeitverkürzung ein. Die Metall-Arbeitgeber verurteilen die Forderungen der IG Metall nach einer Arbeitszeitverkürzung im Osten scharf. Die Arbeitgeberseite hatte sichtlich Angst, ihre Meinungsführerschaft zu verlieren, falls es der IG Metall gelingen würde, die 35-Stunden-Woche in Ostdeutschland einzu­führen.

Die Antwort auf die Forderung der IG Metall war deshalb eine gewaltige Offensive. Abgestimmt mit der Bundesregierung sowie arbeitgebernahen Medien wurde mit den zu hohen Kosten argumentiert, welche die Wirtschaftskrise zusätzlich verschärfen und damit Arbeitsplätze vernichten würden. Es wäre die falsche Forderung, am falschen Ort, zum falschen Zeitpunkt. Der neu gewählte Gesamtmetall-Präsident Martin Kanne­giesser sagte, dass die Reduzierung der Arbeitszeit um drei Stunden auf 35 Stunden für die Unternehmen eine Kostenbelastung von 8,6 Prozent bedeuten würde. Die Arbeit­geberseite versuchte die Einführung der 35-Stunden-Woche mit den gewohnten Argumenten zu verhindern:

Standortvorteil, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungs­sicherung etc. und dass die deutschen Beschäftigten zu teuer seien. (Martin Kanne­giesser in einem Interview mit der Tageszeitung Morgenpost, Ausgabe 03.05.2003). Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel ging noch einen Schritt weiter und forderte eine Angleichung der Arbeitszeit im Westen an die längere im Osten. Der Bundes­wirtschaftsminister Wolfgang Clement wollte zudem, dass die Beschäftigten künftig auch an Feiertagen arbeiten sollten. Anschließend kündigten die Metallarbeitgeber unter Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage im Osten sowie den unveränderten Nachholbedarf gegenüber der westdeutschen Industrie den Mantelt­arif­vertrag in Sachsen. In einem Schreckensszenario drohten die Arbeitgeber den möglichen Verlust von 20.000 Arbeitsplätzen infolge der beabsichtigten Arbeitszeit­verkürzung an. Mit einem Appell wandte sich der Verhandlungsführer der sächsischen Arbeitgeber an die Öffentlichkeit und erklärte, dass die Forderung der IG Metall nicht in die Wirklichkeit passe und die Unternehmen überfordere. Nach seiner Meinung könnte die 35-Stunden-Woche nur über weitere Rationalisierung aufgefangen werden. Und dies würde Arbeits­platzabbau hießen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.06.2003).

Die Metallarbeitgeber schlugen als Alternative zur gewerkschaftlichen Forderung vor, dass vor der Arbeitszeitangleichung eine wirtschaftliche Angleichung erfolgen müsse. Die ostdeutsche Metall- und Elektro­industrie dürfe ihren letzten Standortvorteil, die längeren Arbeitszeiten, nicht verspielen, die Folge wäre die Gefährdung von Arbeits­plätzen durch Standortverlagerungen (vgl. WSI 2003; 11). Anschließend unterbreitete die Arbeitgeber­seite der IG Metall den Vorschlag, eine gemeinsame Expertengruppe zu benennen. Dieses Gremium sollte die Aufgabe bekommen, in halbjährlichem Turnus einen Anpassungs­bericht anhand von vereinbarten Kriterien zu erstellen. Sollte das Gremium eine wirtschaftliche Angleichung feststellen, könnten anschließend die tariflichen Arbeitszeiten angeglichen werden. Dieses Angebot lehnte die IG Metall mit der Begründung ab, dass diese Daten bereits vorlägen und dass es jetzt um die Bewertung durch die Tarifparteien gehe. In den darauf folgenden Ver­handlungen konnten keine Fortschritte erzielt werden. Die Fronten verhärteten sich rasch. Nachdem sich die Arbeitgeberverbände weiteren Verhandlungen verweigerten, erklärte der IG Metall-Vorstand am 21.05.2004 das Scheitern der Verhandlungen für die Stahlindustrie und die Bereiche Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen der Metallindustrie und beschloss Urabstimmungen für Sachsen und die Stahlindustrie.

Die Zustimmung zu Arbeitskampfmaßnahmen lag in der Stahlindustrie über 80 % und in der Metall- und Elektroindustrie bei knappen 80 %. Nachdem die Beschäftigten in der ostdeutschen Stahlindustrie den Streik begonnen hatten, traten zunächst die Beschäftigten in der sächsischen, dann auch in der brandenburgischen Metall- und Elektroindustrie in den Arbeitskampf ein.

Die Streiks konzentrierten sich zunächst auf die Zulieferer der Automobil und Maschinenbauunternehmen, erstreckten sich dann aber auch auf die großen Betriebe wie das VW-Werk in Zwickau. Die IG Metall organisierte die Streiks vor allem in der Automobilzulieferindustrie, so dass Ende Juni 2003 auch westdeutsche Automobil­konzerne wie BMW und Volkswagen zeitweise wegen Mangel an Zulieferteilen ihre Produktion einstellen mussten. Die Großkonzerne und vor allem die Automobilindustrie wollten aber die Einführung der 35-Stunden-Woche um jeden Preis verhindern und lehnten die Forderung der IG Metall strikt ab. Die Härte der Auseinandersetzung zeigte sich auch daran, dass die sächsischen Arbeitgeber Klage vor dem Arbeitsgericht Dresden einreichten, weil sie bezweifelten, dass tatsächlich eine hinreichende Mehrheit für den Streik zustande gekommen sei. Unterdessen wuchs die Skepsis innerhalb der IG Metall gegenüber dem Arbeitskampf. Auf einer Sitzung mit den Betriebsratsvor­sitzenden der Automobil­unternehmen am 23.06.2004 erklärten diese sich zwar solidarisch mit den Streikenden, es wurde aber auch harte Kritik am Vorgehen der IG Metall geübt. Kurz darauf ging der Opel-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Klaus Franz an die Öffentlichkeit und sprach sich für eine sofortige Beendigung des Streiks aus (Die Welt, 24.05.2004).

Am 26.06.2004 trafen sich die Tarifparteien zu einem Sondierungsgespräch. Die IG Metall legte im Laufe der Verhandlungen einen Vorschlag mit folgenden Punkten vor:

- Verringerung der Wochenarbeitszeit am 1.1.2004 auf 37 Stunden; spätestens am 1.1.2009 auf 35 Stunden.
- Eine Option auf Verlängerung des Angleichungszeitraums, wenn wirtschaftlich begründet, sowie eine Regelung für Härtefälle.
- Festlegung der einzelnen Anpassungsschritte entweder auf Basis eines betrieblich ausgehandelten Stufenplans oder anhand eines von den Tarif­vertrags­parteien erstellter Angleichungsberichts über die Produktivitäts­entwicklung.
- Im Konfliktfall Entscheidung durch eine tarifliche Schlichtungsstelle.
- Festlegung der betrieblichen Arbeitszeit durch die Betriebsparteien innerhalb eines Korridors zwischen 35 und 40 Stunden.
- Ausgleich der Arbeitszeit über 38 Stunden über ein Arbeitszeitkonto in Freizeit. Im Konfliktfall entscheidet eine tarifliche Schlichtungsstelle.

Die Gesamtmetall lehnte diesen Vorschlag ab und legte ihren eigenen Vorschlag vor, in dem sie folgende Forderungen formulierte:

- Einen tariflichen Arbeitszeitkorridor von 35 bis 40 Stunden, innerhalb dessen die Betriebe über das Volumen der Arbeitszeit entscheiden können.
- Den ersten Schritt zur Angleichung Ost zum 1.4.2005, in dem die Bezugsgröße für das Monatsentgelt von 38 auf 37 Stunden gesenkt und damit die Stunden­verdienste um 2,7 % erhöht würde.
- Die Verschiebung der Einführung des gemeinsamen Entgeltrahmens (ERA) im Osten um drei Jahre.
- Einen Tarifbonus für Investoren, die sich in den neuen Ländern niederlassen.
- Laufzeit dieser Vereinbarung bis zum 31.12.2008. (vgl. WSI 2003; 13).

Im Laufe der Verhandlungen stagnierten die Diskussionen und keine der Parteien wollte einen Kompromiss eingehen. Daraufhin wurden die Verhandlungen am Morgen des 28.06.2004 ergebnislos abgebrochen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen sah sich die IG Metall nicht mehr in der Lage, den Streik wieder aufzunehmen und gestand ihre Niederlage ein. Die IG Metall-Führung entschied daraufhin, den Streik und damit die gesamte Tarifbewegung zu beenden. Zwar räumte die IG Metall-Führung Fehlein­schätzungen ein, machte aber die Blockadehaltung der ostdeutschen Arbeitgeber für das Scheitern verantwortlich: „Die Ost-Arbeitgeber wollten nicht nur die Einführung der „35“ verhindern. Sie setzen bewusst die Zukunft des Flächentarifvertrags in Ost­deutschland aufs Spiel“ (Metall aktuell Nr. 7, Juni 2003). Dies war der erste Streik seit 1954, den die IG Metall verloren hatte. Sie büßte damit auch ihren Ruf der Unbesieg­barkeit ein. Mit etwa 10 Unternehmen vereinbarte die IG Metall in Ostdeutschland Haustarifverträge zur Einführung der 35 Stunden-Woche. (vgl. WSI 2003; 12).

Anschließend vereinbarte die IG Metall am 7. Juni 2003 die Angleichung der Wochen­arbeitszeit an die westdeutsche Stahlindustrie in drei Stufen. Am 01.04.2005 wird die Arbeitszeit um eine Stunde auf 37 Stunden, ab 01.04.2007 auf 36 Stunden und am 01.04.2009 auf 35 Stunden verkürzt. Die IG Metall stimmte auch einer von der Arbeit­geberseite geforderten Vorbehaltsklausel zu, nach der die Verkürzung der Arbeitszeit gemeinsame Feststellungen der Tarifparteien voraussetzt, dass die Maßnahmen wirt­schaftlich vertretbar sind. Diese Überprüfungsklausel bedeutete konkret wie folgt: Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gravierend verschlechtern, können die Tarifparteien sechs Monate vor dem Inkrafttreten einer neuen Stufe darüber verhandeln, ob die Stufe um ein Jahr verschoben wird. Bei ausbleibender Einigung auf eine Verschiebung wird dann ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Ausgleichszeitraum für das Erreichen der durchschnittlichen Arbeitszeit auf zwei Jahre ausgedehnt. (vgl. WSI 2003; 12). Trotz der Beilegung des Konflikts in der Stahlindustrie durch Staffelregelung und trotz des Übergangs zu einer 35-Stunden-Woche im Rahmen von Haustarifverträgen durch einzelne Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, betonte die Arbeitgeberseite gleich nach den Tarifverhandlungen ihre Unzufriedenheit. Vor allem die Gesamtmetall äußerte erhebliche Bedenken gegen den Vorstoß der IG Metall (vgl. Gesamtmetall 2003). Zudem warf der Gesamtmetall­präsident Kannegießer der IG Metall vor, mit einem falschen Thema zur falschen Zeit und am falschen Ort in die falsche Auseinandersetzung gegangen sei. (Frankfurter Rundschau, 04.07.2003).

Auf der anderen Seite zeigte die bereits erfolgte Übernahme der Arbeitszeitverkürzung in Haustarifverträgen, dass einzelne Unternehmen sehr wohl in der Lage zu einem solchen Schritt sind und dass die 35-Stunden-Woche auch im Osten durchsetzbar war. Aus diesem Grund lässt sich festhalten, dass es im Kern der Auseinandersetzung der Arbeitgeberseite darum ging, erstens zu verhindern, die Arbeitszeiten tariflich zu verkürzen und zweitens die tarifvertragliche Regelungen einzuschränken und weitere Öffnungsklauseln für betriebliche Regelungen zu schaffen. Denn gescheitert war nicht nur die Einführung der 35-Stunden-Woche im Osten, sondern auch der Flächen­tarifvertrag in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie war de facto tot. Zudem wurde die Spaltung zwischen Ost und West vertieft. Auf dieser Basis wurden die Unternehmen ermutigt, ihre Offensive noch zu forcieren. Denn in den vergangenen Jahren wurden von den Unternehmen immer häufiger Arbeitszeitregelungen diktiert, die mit den tariflichen Arbeitszeitbestimmungen nicht mehr übereinstimmten.

Die Beschäftigten, Betriebsräte und Gewerkschaften wurden unter Druck gesetzt, den Forderungen der Unternehmen zuzustimmen. Zudem sollte die wachsende Zahl der Arbeitslosen weiterhin als Druckmittel eingesetzt werden, um die Gewerkschaften zu schwächen, den sozialen und staatlichen Schutz der Arbeitskraft aufzubrechen, Tarif­verträge auszuhebeln und den gesellschaftlich geschaffenen Reichtum noch weiter zu Gunsten der Unternehmen umzuverteilen.

2.3. Die Forderung nach Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich

Die offensive Haltung ließ sich nicht lang auf sich warten. Nach dem die Arbeitgeber­seite mit der Niederlage der IG Metall im Osten einen strategischen Sieg errungen hatte, wurden die Forderungen in den eigenen Reihen nach Arbeitszeitverlängerung und einer möglichen 40-Stunden-Woche lauter. So wollte BDI-Präsident Rogowski zurück zu längeren Arbeitszeiten. „Ich plädiere dafür, die Wochenarbeitszeit pauschal auf 38 bis 40 Stunden anzuheben“, sagte er dem gegenüber der Tageszeitung „Handelsblatt“ (Handelsblatt, 03.09.2003). Dieser Forderung schlossen sich die Bundesregierung sowie die CDU/CSU an. In ihrem „Wachstumsprogramm“ wurden „insgesamt längere Arbeitszeiten“ für Deutschland eingefordert. CSU-Chef Stoiber setzte anschließend die 42-Stunde-Woche im Öffentlichen Dienst in Bayern durch. Einzelne CDU-Politiker dachten gar an die 48-Stunden-Woche. Dem SPD-Vorsitzenden des Wirtschaftsaus­schusses im Bundestag, Wendt, reichten dagegen 45 Stunden. Auch in SPD-geführtem Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden im Öffentlichen Dienst die Arbeitszeiten verlängert. Der Angriff auf die Arbeitszeiten wurde immer massiver vorangetrieben. Vor allem die Niederlage der IG Metall wurde als wichtiges Signal für die weitere Arbeitszeit-Debatte in Deutschland gesehen. Die Verhinderung der gewerkschaftlichen Forderung nach Einführung der 35-Stunden-Woche im Osten wurde als Anlass genommen, um auch im Westen die Arbeitszeitpolitik der Gewerkschaften zurück­zurollen.

Mit ihrem Stuttgarter Angebot vom 23.01.2004 verdeutlichten die Metallarbeitgeber ihre Haltung. Sie forderten einen Tarifvertrag, der eine Öffnungsklausel zur Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit enthält: Die Betriebsleitung und der Betriebsrat sollten ohne Genehmigung der Tarifparteien die wöchentliche Arbeitszeit bis auf 40 Stunden erhöhen können und zwar ohne jeden Lohnausgleich (Die Welt, 24.01.2004).

Anschließend einigten sich die Tarifparteien sich auf größere Spielräume unter anderem auch bei längeren Arbeitszeiten. Der neue Tarifvertrag sah vor, dass die Abweichungen von den Normen des Tarifvertrages immer noch von den Tarifparteien genehmigt werden müssen. Nach drei Jahren sollten die Klauseln noch einmal überprüft werden. Von nun an war insbesondere für besonders qualifizierte Beschäftigte eine längere Arbeitszeit möglich. Bislang durften nur 18 Prozent der Belegschaft vor allem in Forschung und Entwicklung bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, künftig konnte die Quote bis auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem erhielten die Unternehmen die Möglichkeit, für die einzelnen Beschäftigten, Beschäftigtengruppen oder Betriebsteile die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern, ohne dass Mehrarbeitszuschläge anfallen würden.

Die Arbeitgeberseite gab sich mit den Ergebnissen zufrieden. Gesamtmetall-Präsident Kannegiesser sagte, die Arbeitgeber seien ihrem Ziel ein Stück näher gekommen, Betrieben mit Anpassungs- und Umstellungsproblemen bessere Möglichkeiten zu bieten (Süddeutsche Zeitung, 12.02.2004). Südwestmetall-Chef Otmar Zwiebelhofer erklärte, zwar sei bei der Tarifvereinbarung „nicht die große Lösung“ erzielt worden, dennoch sei ein wichtiger Schritt auf einem neuen, gemeinsamen Weg der Tarifparteien zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe gemacht. „Diese Regelung ist aus unserer Sicht ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland“, sagte Zwiebelhofer. Auch die IG Metall-Führung gab bekannt, dass sie mit den Ergebnissen zufrieden sei. Zu den Vereinbarungen über Arbeitszeitverlängerungen sagte IG-Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann, die geltende 35-Stunden-Woche bleibe auch weiter der Bezugspunkt. Nun würden aber neue Spiel­räume in den Betrieben geschaffen. Damit werde bewiesen, dass die Tarifautonomie kein starres Gebilde sei. (Süddeutsche Zeitung, 12.02.2004).

Tatsache ist jedoch, dass die IG Metall durch ihre Zustimmung, die Tür zur weiteren Verlängerung der Arbeitszeiten weit öffnete. Denn mit der Tarifvereinbarung bekannte sich die IG Metall dazu, die Sinnhaftigkeit abweichender Tarifverträge zu prüfen, wenn dies dem Erhalt von Arbeitsplätzen sowohl bei drohender Insolvenz als auch in Phasen konjunkturell bedingter Unterauslastung dienen würde. Diese Regelung bedeutete nichts anderes als, die wöchentliche Arbeitszeit über Öffnungsklauseln flächendeckend zu verlängern. Kurz nach dem Abschluss des Tarifvertrags in der Metall- und Elektro­industrie machte Siemens den Anfang und wollte zur 40-Stunden-Woche zurückkehren.

Siemens nutzte dabei die Öffnungsklausel, die es nun jedem Unter­nehmen der Metall- und Elektroindustrie ermöglichte, mit dem Betriebsrat in bestimmten Fällen die wöchentliche Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden zu erhöhen. Nämlich dann, wenn sie Investitionen zusichern, um den Fortbestand der Arbeitsplätze zu garantieren. Diese Forderung stellte die IG Metall vor eine neue Herausforderung.

3. Die Wiedereinführung der „40-Stunden-Woche“

Am 24. Juni 2004 schlossen IG Metall und Siemens zur Sicherung der Beschäftigung und der Standorte in Deutschland eine Rahmenvereinbarung ab. Kernstück der konzern­weiten Rahmenvereinbarung war die Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich. Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden durch einen erfolgsabhängigen Jahresbonus ersetzt. Der Vertrag trat zum 1. Juli 2004 in Kraft und soll zwei Jahre gelten. Die Tarifparteien einigten sich auch darauf, dass es während der Laufzeit keine betriebsbedingten Kündigungen geben werde. Nach den zwei Jahren werde Siemens den Betrieb an dem Doppelstandort nicht einstellen, sagte der Siemens-Chef von Pierer. Die Überlegungen zur Verlagerung von rund 2000 Arbeitsplätzen nach Ungarn seien für mindestens zwei Jahre vom Tisch: „Ich wollte die Arbeitsplätze erhalten. Das ist gelungen.“ Dies sei ein gutes Beispiel, wie Flächentarifverträge zukunftsgerecht gestaltet werden könnten. Der Ergänzungstarifvertrag galt den Angaben zufolge für alle der mehr als 4.000 Mitarbeiter des Standorts, an dem Mobiltelefone und schnurlose Telefone gefertigt werden. Die Arbeitskosten wurden laut Siemens um 30 Prozent gesenkt, die Gesamtkosten pro Handy gingen um fünf Euro zurück. Auch die IG Metall teilte mit, dass das Ziel der Vereinbarung war, bestehende Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern: „Es ist uns gelungen, Siemens von seiner Zielsetzung abzu­bringen, das Verhältnis von Inlands- zu Auslandsumsatz auch in der Beschäftigtenzahl abzubilden. Der drohende Abbau von 74.000 Stellen in Deutschland ist damit abgewendet“, erklärte der zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber und signalisierte, dass die IG Metall für weitere Arbeitszeitverlängerungen gesprächsbereit sei, wenn es sich dabei umeinen Weg zur Absicherung von Arbeitsplätzen handele.

3.1. Das „Siemens-Modell“

Diese von der IG Metall signalisierte Bereitschaft mobilisierte zahlreiche Unternehmen, die die wöchentliche Arbeitszeit verlängern wollten. So berichtete die Tageszeitung „Welt am Sonntag“, dass weitere 100 mittelständische- sowie Großunternehmen konkrete Pläne für eine Ausweitung der Arbeitszeit angemeldet haben (Welt am Sonntag, 27.06.2004). Nach Siemens kündigten Daimler-Chrysler, Continental, der Tourismus­konzern Thomas Cook und die Deutsche Bahn Mehrarbeit ohne entsprechenden Lohnausgleich an.

Die IG Metall bestätigte, dass bei der Gewerkschaft konkrete Ankündigungen eingegangen sind. Auch die Gesamtmetall rechnete mit Nachahmern: „Es wird eine ganze Reihe von Firmen geben, die über die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche nachdenken“, sagte Hauptgeschäfts­führer Hans Werner Busch der Tageszeitung „Die Welt“. Bernd Gottschalk, Präsident des Verbandes der Automo­bilindustrie (VDA), nannte Arbeitszeitverlängerungen „ver­antwortbare Schritte, die wieder Perspektiven eröffnen und uns aus Starrheit und Stagna­tion herausführen können“(ebenda). Continental-Vorstandschef Manfred Wennemer bezeichnete es als „für jeden zumutbar, 40 oder 42 Stunden pro Woche“ zu arbeiten. Damit würde Deutschland seine Konkurrenzfähigkeit zumindest in der westlichen Welt entscheidend stärken können (ebenda).

Auch auf der politischen Bühne wurde die Diskussion um längere Arbeitszeiten neu entfacht. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel bezeichnete die Siemens-Einigung als „richtiges Signal“, CSU-Chef Edmund Stoiber sprach von einem „Zukunftsmodell“. Davor hatte schon Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) öffentlich Lob für den vereinbarten Siemens-Abschluss geäußert (Welt am Sonntag 27.06.2004). Auch die Arbeitsmarktexperten wiesen darauf hin, der in anderen Branchen bereits sichtbare Trend zu längeren Arbeitszeiten würde nun auch in der Metall- und Elektrobranche neue Impulse erhalten: „Wenn das ein so großes Unternehmen wie Siemens macht, hat das eine Signalwirkung“, sagte Harmen Lehment vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.06.2004). Die IG-Metall-Spitze betonte hin­gegen wie Pierer, dass das Siemens-Abkommen keinen Modellcharakter habe. „Der Abschluss ist weder ein Modell für andere Unternehmen oder andere Branchen, noch ein Modell für das Unter­nehmen Siemens. Das ist ein Abschluss, der unter ganz spezi­fischen und extrem schwierigen Bedingungen und unter einer akuten Standort­gefährdung zu interpretieren ist“, betonte deren Tarifexperte Armin Schild (ebenda). Der Siemens-Chef warnte davor, dem Konzern nun eine Vorreiterrolle zu unterstellen: „Das Wort Modellcharakter für Deutschland nehme ich nicht in den Mund.“ (ebenda). Für Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser bedeutete der Kompromiss, dass die im Frühjahr mit der IG Metall im Rahmen des Lohnabschlusses für die Metall- und Elektrobranche vereinbarten betrieblichen Möglichkeiten für Arbeitszeitverlängerungen nun erstmals von einem namhaften Großunternehmen genutzt werden. Bislang war von Firmen kritisiert worden, der von Kannegiesser ausgehandelte Tarifabschluss eröffne den Unternehmen nicht genügend Möglichkeiten, um die Kosten zu senken.

Die Siemens-Vereinbarung wurde seitens der Gesamtmetall als wichtiger Schritt dafür, die tariflichen Entscheidungen stärker in die Betriebe zu verlagern und die Tarifparteien damit zu entmachten, bewertet.

3.2. Arbeitszeitverlängerung nach „Maß“!

Bei einer Gesamtbetrachtung der Tarifvereinbarung bei Siemens fällt auf, dass nach der Arbeitszeitverlängerung auf 40 Wochenstunden ohne Lohnausgleich eine pauschale Verlängerung der Arbeitszeiten von beiden Tarifparteien abgelehnt wurde. Der stellvertretende VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh wandte sich gegen eine pauschale Verlängerung der Arbeitszeit. Es gehe stattdessen um Flexibilisierung, wie sie der Autokonzern mit der Einführung der 4-Tage-Woche vorgemacht habe, meinte er im Deutschlandfunk. Auch die Bundesagentur für Arbeit warnte vor einer „verkürzten Sichtweise“ in der Debatte. Man dürfe nicht nur „auf die tariflichen Regelarbeitszeiten“ schauen, argumentierte Eugen Spitznagel vom zur Bundesagentur gehörenden Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Junge Welt, 30.06.2004). Die in Deutschland tatsächlich geleistete Arbeitszeit liege bei durchschnittlich knapp 40 Wochenstunden, was in etwa dem Durchschnitt der alten EU-Staaten entspreche. Überdies könnten Firmen hierzulande die Arbeitszeiten inzwischen wesentlich flexibler einteilen als im europäischen Ausland. (ebenda).

Auch IG-Metall-Vize Berthold Huber sah in der Einigung bei Siemens keinen Freibrief für eine generelle Verlängerung der Arbeitszeit. Die Gewerkschaft werde auch in Zukunft jeden konkreten Problemfall anschauen, bewerten und entscheiden, ob und welche Maßnahmen notwendig seien, sagte er. Abweichende Regelungen vom Tarif­vertrag gebe es nur, wenn das Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie ausspreche, eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung zusage, den Standort sichere und Investitionen für die Zukunft vornehme. Mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall habe die Gewerkschaft im Tarifabschluss vom Februar dafür klare Regeln festgelegt. „Für tarifpolitische Trittbrettfahrer, die durch einen Griff in die Taschen der Arbeit­nehmer nur ihre Margen erhöhen wollen, gibt es keinen Platz“, betonte Huber. Unterstützung erhielt die IG Metall vom DGB. Der DGB erklärte, dass die Arbeits­zeitverlängerung bei Siemens kein Modell für die ganze Wirtschaft ist:

1. „Die Tarifvereinbarung mit Siemens basiert auf dem Tarifvertrag, der zwischen der IG Metall und den Metall-Arbeitgebern im Februar 2004 abgeschlossen wurde. Darin sind klare Regeln festgelegt, unter welchen Bedingungen kon­ditioniert Arbeitszeitverlängerung bzw. Arbeitszeitverkürzung stattfinden kann.
2. Es gibt in Deutschland keine wichtigen Branchen, für die nicht in Tarifverträgen substanzielle Öffnungsklauseln bestehen, welche eine Anpassung der tariflichen Regelungen und Leistungen an die betrieblichen Erfordernisse erlauben. Sie beziehen sich auf Löhne und Gehälter, Arbeitszeitdauer und -verteilung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und andere tarifliche Vorschriften.
3. Die Öffnungsklauseln erlauben betriebliche Flexibilität, das Verfahren bleibt aber in der Hand der Tarifparteien. Sie werden auch in Zukunft - wie in der Vergangenheit - jeden konkreten Problemfall prüfen und entscheiden, ob und welche Maßnahmen im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen not­wendig sind. Die tariflichen Öffnungsklauseln regeln hierzu die Möglich­keiten und beinhalten ergänzende Konditionen wie zum Beispiel Beschäftigungs­garantien oder Standortsicherung.
4. Mit der pauschalen Forderung nach Verlängerung der Arbeitszeit wollen konservative Kräfte die Erfolge der Arbeitszeitverkürzung, die von den Gewerk­schaften in den letzten Jahrzehnten erkämpft wurden, wieder rückgängig machen (http://www.dgb-bw.de/sixcms/detail.php?id=6431).

Zusammengefasst kann also festgehalten werden, dass die Gewerkschaften sich gegen eine pauschale Verlängerung der Arbeitszeiten stellten und gleichzeitig die flexiblen Arbeitszeitregelungen im Rahmen tariflich eröffneter Spielräume unterstützten. Die Forderung nach pauschaler Verlängerung der Arbeitszeit lehnten sie als wirtschafts­politisch falsch, gesellschaftspolitisch rückschrittlich und die Interessen der Arbeit­nehmer missachtend ab. Der DGB-Bundesvorstand forderte die Arbeitgeber und die Politik dazu auf, diese kontraproduktive Diskussion zu beenden. Insofern stimmten die Gewerkschaften mit dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall überein, der sich gegen eine generelle 40-Stunden-Woche ausgesprochen hatte: „Es kommt jetzt nicht darauf an, flächendeckend etwas zu schaffen, was viele gar nicht brauchen“.

Es sei verantwortungslos, die Vereinbarung für zwei Siemens-Standorte als Argument für eine generelle Rückkehr zur 40-Stunden-Woche zu benutzen.

Ob in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst: Generelle Arbeitszeit­verlängerung sei ein Programm zu massenhafter Jobvernichtung.

(vgl. http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/az_ ver­laeng).

4. Fazit: Zurück zu längeren Arbeitszeiten?

Vor 20 Jahren gelang in der Metall- und Druckindustrie der schrittweise Einstieg in die 35-Stunden-Woche. Zwanzig Jahre später, nach der jüngsten Vereinbarung bei Sie­mens, die längere Arbeitszeiten ohne oder nur mit Teillohnausgleich zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie der Sicherung der Beschäftigung er­möglichte, entbrannte die Diskussion, ob die „40-Studen-Woche“ generell zurückkehrt.

Dennoch kann festgestellt werden, dass eine generelle Rückkehr zur 40-Stunden-Woche bei Gewerkschaften wie Arbeitgebern auf Ablehnung stieß. Der Präsident der Gesamt­metall, Martin Kannegiesser, erklärte: „Es kommt jetzt nicht darauf an, flächendeckend etwas zu schaffen, was viele gar nicht brauchen.“ (Rheinische Post, 29.06.2004). Auch IG-Metall-Chef Jürgen Peters meinte, die Einführung der 40-Stunden-Woche in Deutschland wäre „das größte Job-Vernichtungsprogramm“ (ebenda). Statt einer generellen Ver­längerung von Arbeitszeiten plädieren die Tarifparteien weiterhin für flexiblere Arbeits­zeiten (Rheinische Post, 29.06.04). Insofern kann die Einigung zwischen Siemens und der IG Metall als gutes Beispiel für die Flexibilität, die der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht, gezeigt werden. Zwar wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, als gehe es gegenwärtig um die Wiederherstellung der 40-Stunden-Woche. Wenn man sich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in allen Branchen anschaut, dann kann festgehalten werden, dass sie in fast allen Branchen bereits seit Jahren existiert.

Worum es bei den aktuellen Auseinandersetzungen in der Metallindustrie, aber auch in anderen Branchen sowie im Öffentlichen Dienst geht, sind flexible Arbeitszeiten je nach Konjunktur- und Auftragslage, bezahlt von den Beschäftigten. Das bedeutet künftig Produktion und Dienstleistungen mit noch weniger Beschäftigten und noch mehr Öffnungsklauseln. Die aktuelle Diskussion zielt daher, worauf auch Bundes­kanzler Schröder hingewiesen hat, auf eine weitreichende Flexibilisierung der Arbeits­zeiten. Er „hält es für falsch, sich generell über 35 Stunden oder 42 Stunden zu streiten. Das wird den unterschiedlichen Situationen in den Betrieben nicht gerecht. Ent­scheidend sei eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dazu bietet das Tarifrecht vielfältige Möglichkeiten: und es zeige sich mehr und mehr, dass sie mit Zustimmung der Gewerk­schaften auch genutzt werden.“ (Financial Times Deutschland, 05.07.2004).

Begründet wird die Tendenz zur weiteren Arbeitszeitflexibilisierung mit den Auftrags­lagen der Unternehmen. Durch Einschränkung von Tarifrechten sowie Erweiterung von betrieblichen Regelungen sollen die Arbeitszeitregelungen künftig „dem Bedürfnis der Unternehmen nach Flexibilität“ angepasst werden: „Entscheidend ist, dass wir betriebs­spezifische Lösungen finden“, sagt Thomas Klischan, Hauptgeschäftsführer des Unter­nehmensverbands Nordmetall. „Dazu gehört die Arbeitszeit bis zu 40 Stunden im Gesamtbetrieb oder in Betriebsteilen“ (Die Welt, 29.06.2004). Für mehr Flexibilität plädiert auch Jürgen Thies vom Hamburger Industrieverband. Seiner Meinung nach müsste eine Arbeitszeitverlängerung nicht im Flächentarifvertrag vereinbart werden. „Es gibt schon lange innerbetriebliche Vereinbarungen, die auch ohne Tarifvertrag längere Arbeitszeiten vorsehen.“ (ebenda). Für Thies ist das ein mögliches Arbeits­modell mit Zukunft. Wenn Bedarf ist, soll länger gearbeitet werden. Wenn nicht dann eben kürzer. Nur so können die Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Demzufolge will die Arbeitgeberseite, dass die Gewerkschaften über Öffnungsklauseln und betriebliche Verabredungen das Tor weit öffnen.

Prognostiziert werden kann als Folgewirkung dieser Entwicklung eine grundlegende Veränderung, bei der auf eine langfristige Gestaltung der zeitlichen Rahmenbe­dingungen des Wirtschaftslebens mehr und mehr verzichtet wird. Die Rahmenbe­dingungen sollen den Unternehmen erlauben, je nach Auftragslage die Arbeitszeiten kurzfristig zu verlängern, zu flexibilisieren oder gar zu verkürzen: „Arbeit muß dann zügig abgewickelt werden können, wenn sie ansteht“, sagt Jürgen Thies, Geschäfts­führer des Industrieverbands Hamburg. Immer mehr Betriebe hätten sich auf die neue Wirklichkeit umgestellt. „Gebannt auf die Stundenzahl zu starren, löst das Problem der Unternehmen mit ihren zunehmend globalisierten Geschäften nicht.“ Das bestätigt auch Thomas Klischan, Hauptgeschäfts­führer des Unternehmerverbands Nordmetall. „Arbeitgeber brauchen, was die Dauer der Arbeitszeit anbelangt, höchstmögliche Flexibilität.“ (Die Welt, 21.12.2004)

Denn erst vor einem Jahr setzte Opel ein anderes Signal und verkürzte die wöchentliche Arbeitszeit. Im Jahr 2003 reagierte die Tochtergesellschaft des größten Autoherstellers General Motors mit kürzeren Arbeitszeiten auf die schwache Wirtschaftslage. Opel fing mit einem flexiblen Arbeitszeitmodell im Stammwerk Rüsselsheim die unbefriedigende Absatzlage. Vorstand und Betriebsrat einigten sich auf ein Modell, wonach die Wochen-Arbeitszeit von 35 Stunden auf 30 Stunden verkürzt wurde (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.09.2003).

Das Programm „30 plus" verkürzte die tarifliche 35-Stunden-Woche um weitere fünf Stunden. Das vom Betriebsrat unterstützte Konzept orientierte sich an der bekannten 28,8-Stunden-Woche bei Volkswagen. Zusammen­gefasst sollte sich die Arbeitszeit den Erfordernissen der Produktion anpassen.

Das Fazit der oben skizzierten Entwicklungen und Tatsachen ist, dass die IG Metall und die deutschen Gewerkschaften mittlerweile vor dem Scherbenhaufen ihrer Arbeitszeit­politik stehen. Die Folgen der Defensivhaltung der IG Metall können wie folgt beschrieben werden:

- Faktisch werden die Arbeitszeiten seit Beginn der 1990er Jahre wieder länger.
- Die Arbeitslosigkeit ist seit dem Tarifkompromisses über die 4 Millionen-Marke gestiegen.
- Laut Berechnungen von vielen wissenschaftlichen Untersuchungen quellen die Arbeitszeitkonten über, ohne dass es einen tariflichen Rahmen für sie gibt. Die Beschäftigten haben kaum eine Möglichkeit diese geleisteten Überstunden nach ihren Wünschen abzubummeln.
- Wöchentliche Arbeitszeiten von 40 bis 50 Stunden sind die Zielmarke der Arbeitgeber.
- Mit der Verlagerung der Diskussionen auf die betriebliche Ebene und der Auf­lockerung der kollektivverbindlichen Regelungen verlieren die Gewerkschaften an Stärke und die tariflichen Regelungen an Bedeutung.

Fakt ist, dass mit immer neuen Öffnungsklauseln und einer defensiven Haltung zu mehr Flexibilität die IG Metall der Generaloffensive der Arbeitgeberseite den Boden bereitet hat. Noch vor 20 Jahren startete die IG Metall mit den sog. drei guten Gründen die Offensive für die 35-Stunden-Woche. Dadurch hoffte sie, für die Beschäftigten mehr Beschäftigung, mehr Zeitsouveränität und humane Arbeitsverhältnisse sowie Arbeits­zeiten erkämpfen zu können. 20 Jahre später sieht die Realität ganz anders aus.

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Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Arbeitszeitverkürzung vs. Arbeitszeitflexibilisierung am Beispiel von zwei Ereignissen um die Jahrhundertwende
Autor
Jahr
2007
Seiten
25
Katalognummer
V111550
ISBN (eBook)
9783640096015
ISBN (Buch)
9783640116607
Dateigröße
584 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitflexibilisierung, Beispiel, Ereignissen, Jahrhundertwende
Arbeit zitieren
Dr.rer.pol. Ufuk Altun (Autor:in), 2007, Arbeitszeitverkürzung vs. Arbeitszeitflexibilisierung am Beispiel von zwei Ereignissen um die Jahrhundertwende, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111550

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