Der Ausbruch des Alexander-Schismas


Hausarbeit, 2006

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Doppelwahl vom 07. September 1159

3. Vorgeschichte des Schismas
Der Konstanzer Vertrag
Der Bruch des Konstanzer Vertrags durch Friedrichs I. Barbarossas
Der Beneventer Vertrag und seine Folgen

4. Die beiden Hauptpersonen des Schismas von 1159
Alexander III. (Roland Bandinelli)
Viktor IV. (Oktavian von Monticelli)

5. Wie wurde die Wahl vom Jahre 1159 durch Friedrich I. Barbarossa beeinflusst
Die Wahl Barbarossa eines zu unterstützenden Kandidaten
Einfluss Friedrichs I. Barbarossas auf die Wahl vom Jahre 1159

6. Die Festigung des Schismas
Das Konzil zu Pavia
Auswirkungen des Konzils zu Pavia

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Wort Schisma stammt aus dem griechischem und bedeutet soviel wie: Trennung, Spaltung. Dieses Wort bezeichnet in der kirchlichen Rechtsgeschichte und im Kirchenrecht, die Aufkündigung kirchlicher Gemeinschaft[1]. Zu solch einer Spaltung der kirchlichen Gemeinschaft kam es im Jahre 1159 zwischen Octavian Monticelli, als Viktor IV. und Roland Bandinelli, als Alexander III. Diese Spaltung verfestigte sich am 11. Februar 1160[2] zu einem dauerhaftem Schisma, das bis zum Jahre 1177 andauern sollte. Die folgende Arbeit versucht die Gründe für den Ausbruch des Schismas, des Parteiergreifens Friedrichs I. Barbarossa für Viktor IV. und die Durchführung des Ausbruchs der Kirchenspaltung, die achtzehn Jahre andauern sollte, herauszuarbeiten und somit das Schisma von 1159 in ein klareres Licht zu rücken.

2. Die Doppelwahl vom 07. September 1159

Nach dem Tode Hadrians IV. am 1. September 1159 in Anagni[3], kamen sämtliche Kardinäle am 4. September 1159 in der Sankt Peterskirche zusammen, um einen neuen Papst zu wählen. Die Anwesenden waren sich in Bezug auf den neu zu wählenden Papst nicht einig, jedoch versuchten sie noch einmal den Konflikt zu vermeiden. Sie einigten sich auf einen Vertrag, der eine Doppelwahl verhindern sollte. Der Vertrag beinhaltete, dass nur wenn alle Stimmen sich für einen Einzigen erklärten, sollte derselbe annehmen und investiert werden; falls ein Widerstreit sich ergebe, selbst der von der Mehrheit Genannte Verzicht leisten. Bei der ersten Wahlhandlung waren sich die Kardinäle nicht einig. Einige hatten sich für Roland, Kanzler des päpstlichen Stuhls; andere für Bernhard; andere für Octavian erklärt. Man unterhandelte mit der Partei Bernhards und es gelang diese zu zersprengen. Nach weiteren Verhandlungen sprachen sich nun vierzehn Kardinäle für Roland und nur zwei, Guido von Crema und Johannes vom Titel des heiligen Martinus, für Octavian, den kaiserlichen Kandidaten, aus[4]. In anderen Quellen wird eine so genaue Zahl nicht genannt, es steht jedoch fest, dass sich eine Mehrheit für Roland ausgesprochen hatte[5]. Drei Tage dauerten die Beratungen zwischen den beiden Parteien an. Am wirksamsten wäre, wie der vorhergehend abgeschlossene Vertrag beinhaltete, eine Resignation Rolands. Dieser widersetzte sich in der Tat, als die Mehrheit bei ihm verharrte, eine zeitlang dem Vollzug der Wahl. Aber seine Fraktion deutete sein Handeln richtig und umringte ihn, namentlich die Kardinalbischöfe von Ostia, Albano, Porto und Sabina, um ihm den päpstlichen Mantel anzulegen. Da sprang Octavian, um die Installation Rolands zu verhindern, zu ihm hin, riss ihm den Mantel vom Halse und eilte sich selbst damit zu bekleiden. Er trat vor, um sich dem in der Peterskirche harrendem Klerus, mit dem päpstlichen Mantel zu zeigen. Die Acclamation, mit der er von diesen empfangen wurde, war das, vielleicht verabredete, Signal für Scharen von Bewaffneten, von den kaiserlichen Bevollmächtigten und Verwandten Octavians angestiftet, die Kirche zu stürmen und als die echten Römer für Octavian die Stimme des Volkes zu erheben. Da floh Rolands Partei in die Burg von St. Peter und überließ so Octavian den Wahlplatz. Dieser konnte nun die Inthronisation vollenden, „Klerus und Volk“ äußerten ihre Zustimmung und es folgte darin der größere Teil des Senats. Auf den heiligen Stuhl des Petrus erhoben, wurde Octavian, nun Viktor IV., noch am Abend des 7. September 1159 in seinen Palast geleitet[6]. Damit hatte das Schisma seinen Anfang genommen.

Wie kam es aber nun zu dieser Doppelwahl, wieso sprach sich der eine Teil des Klerus für Viktor IV. und der andere Teil für Roland später aus? Um diese Fragen zu beantworten ist es wichtig die Vorgeschichte des Schismas zu kennen, welche maßgeblich für die Doppelwahl vom Jahre 1159 verantwortlich ist.

3. Vorgeschichte des Schismas

3.1 Der Konstanzer Vertrag

Bereits vor Alexanders III. Pontifikat gab es erhebliche Differenzen zwischen dem Kaisertum und dem Papsttum. Ein wichtiger Teil der diese Differenzen ausmachte war der Konstanzer Vertrag vom Jahre 1150 zwischen dem Papst Anastasius IV. und Konrad III., welcher 1153 zwischen Kaiser Friedrich I. und Papst Eugen III. erneuert wurde. Der Vertrag beinhaltete, dass der künftige Kaiser dem Papst und der Römischen Kirche die Römer unterwerfe und dass der Kaiser sich zur Wahrung und Mehrung des honor papatus und der regalia beati petri verpflichtete[7]. Ebenfalls verpflichtete sich der Staufer, der byzantinischen Expansion nach Italien und dem Königreich Sizilien entschieden entgegenzutreten. Der Papst verpflichtete sich im Gegenzug ausdrücklich zur Kaiserkrönung Barbarossas[8].

Als der Staufer 1154 die Alpen überschritt waren die politischen Rahmenbedingungen ungewöhnlich günstig. Alle wesentlichen Streitfragen schienen geklärt. Die Kurie konnte erwarten, dass Friedrich I. seinen angekündigten Feldzug gegen die Normannen antritt und der Römischen Kirche die Stadtrömer unterwirft. Angesichts dieser Situation war es verständlich das der im Dezember 1154 neu gewählte Papst Hadrian IV. auf eine Erneuerung des Konstanzer Vertrags drängte. Schon im Januar des folgenden Jahres gelang dies. Der Text der Übereinkunft blieb dabei im Wesentlichen erhalten. Lediglich die Vertragsdauer wurde durch einen Zusatz über die Amtszeit des gegenwärtigen Papstes hinaus verlängert und der Staufer versprach nur noch, die Petrusregalien im bisherigen Umfang zu bewahren[9]. Diese Versprechen musste Friedrich I. geben, da ansonsten die meisten Kardinäle nicht bereit gewesen wären, ihm den Weg zur Kaiserkrönung freizugeben[10]. Der neue Vertrag beinhaltete weiterhin eine gemeinsame Politik zwischen dem Papst und dem Staufer gegenüber den Römern, Normannen und Byzantinern[11]. Alles schien also darauf hinzudeuten, dass der Papst Hadrian IV. und der deutsche König zukünftig auf das engste zusammenarbeiten würden. Mit der Kaiserkrönung vom 18. Juni 1155 entbehrte die Kurie dann aber ihres wichtigsten Faustpfandes.

3.1 Der Bruch des Konstanzer Vertrags durch Friedrichs I. Barbarossas

Nach der Kaiserkrönung konnten Barbarossa und die deutschen Fürsten dokumentieren, dass sie überhaupt nicht daran dachten, alle päpstlichen Erwartungen zu erfüllen. Also mit der Unterwerfung der Stadtrömer zu beginnen oder gegen den Normannenkönig ins Felde zu ziehen und den Petrusregalien den Status der rechtlichen Unabhängigkeit vor dem Zugriff der Reichsgewalt zuzugestehen[12]. Barbarossa zog unmittelbar nach der Kaiserkrönung aus Rom ab und brachte alle Burgen und befestigten Plätze aus der Umgebung Roms in seine Gewalt. Er unterstellte auch die im Einflussbereich der Kurie stehenden Gebiete der Sabina und Campagna unter seine eigene Oberhoheit. Hadrian IV. musste auch tatenlos zusehen, wie Barbarossa überall im Kirchenstaat das Fodrum, eine Steuer die der dortige Reichsadel dem Kaiser zu zahlen hat, eintrieb. Friedrich I. sah also die Regalien des heiligen Petrus nicht als allodialen Besitz an, sondern als etwas, was man nur durch kraft königlicher Verleihung erhalten konnte[13]. Er respektierte keineswegs die rechtliche Eigenständigkeit der Petrusregalien, sondern versuchte, wenn es möglich war, diese unter seine eigene Verfügungsgewalt zu stellen[14].

Der Konstanzer Vertrag war also nicht mehr als ein Zweckbündnis von Seiten Friedrichs I. Er betrachtete sich aufgrund der Eroberungen Karls des Großen und Ottos I. als legitimer Besitzer der Stadt Rom und ganz Italiens und dass ihm das „Imperium nicht nackt, sondern mit all seinen Rechtstiteln und Institutionen zugefallen sei“[15]. Der in diesen Worten zum Ausdruck kommende „autogene“ Herrschaftsanspruch Barbarossas stand in unlösbaren Gegensatz zu der von der Kurie entwickelten Rechtsvorstellungen, dass der Papst aufgrund der Konstantinischen Schenkung als der eigentliche Inhaber der kaiserlichen Gewalt des Abendlandes anzusehen sei und dass ihm demzufolge ein Regalienbesitz von allodialer Qualität zustehe[16].

3.3 Der Beneventer Vertrag und seine Folgen

All diese Vorkommnisse trieben die Römische Kirche geradezu in die Arme des Normannenkönigs Wilhelm I. und führten 1156 zum Abschluss des Beneventer Vertrags. Der Vertrag beinhaltete, dass Wilhelm I. die Lehnshoheit der Römischen Kirche über das gesamte Normannenreich anerkannte und dem Papst eine Reihe wichtiger kirchenpolitischer Zugeständnisse machte. Dafür bekam Wilhelm I. das Recht seinen Nachfolger selbst zu bestimmen. Die Durchsetzung des Vertrags, gegen eine Mehrheit des Kardinalkollegiums, glückte Hadrian IV. mit der Unterstützung Rolands, dem späteren Alexander III., der die Sicherung der rechtlichen Eigenständigkeit der Petrusregalien auf eine neue, vom deutschen Kaiser unabhängige Grundlage stellte[17].

Bei der zweiten Italienfahrt Barbarossas, begnügte er sich nun nicht mehr mit verstreuten Einzelaktionen. Friedrich I. versuchte seinen Ansprüchen dauerhafte Geltung zu verschaffen. Er ließ auf dem zweiten Hoftag von Rancoglia feststellen, was es eigentlich alles für königliche Rechte gebe. Anschließend ließ er sich alles, was die Rechtsgelehrten als Regalien der Krone[18] bezeichnet hatten, in seine Hand zurücküberweisen und gestattet nur denen, die erwiesenermaßen durch königliche Schenkung in den Besitz von königlichen Regalien gekommen waren, diese jetzt auch auf Dauer zu behalten. Alle Übrigen wurden gezwungen, dem Herrscher einen Eid zu schwören, sich hinsichtlich dieser Dinge nicht mehr einzumischen. Barbarossa ließ auch den von den geistlichen Fürsten verwalteten Regalien keine Sonderbehandlung zukommen. Er verlangte von den Bischöfen Reichsitaliens wie von allen anderen Regalieninhabern, sich lehnrechtlich an den König zu binden. All diese Maßnahmen liefen den Interessen des Papsttums natürlich zuwider. Erst März oder April 1159 beschwerte sich der Papst ausdrücklich bei Friedrich I., dass er sich an die Bedingungen des Konstanzer Vertrages von 1153 zu halten habe. Der Kaiser erklärte daraufhin, dass er sich an diesen Vertrag nicht mehr gebunden fühlte, da der Papst durch seine Verständigung mit Sizilien selbst Vertragsbruch begangen habe[19]. Nach diesem letztem Briefwechsel mit Friedrich I. Barbarossa verwandelte Hadrian IV. Kontakte mit kaiserfeindlichen Städten in ein regelrechtes Bündnis um: Im Juli oder August 1159 schworen die Städte Mailand, Brescia, Piacenza und Crema, ohne die Erlaubnis Hadrians IV. oder seines Nachfolgers weder einen Frieden noch irgendeine Übereinkunft mit dem Kaiser zu schließen. Der Papst sicherte ihnen dafür zu, Barbarossa binnen vierzig Tagen zu exkommunizieren, verstarb jedoch vor dem Ablauf dieser Frist[20].

Vor diesen Hintergründen, dem Konflikt um den Konstanzer und Beneventer Vertrag, ist es geradezu logisch, dass Friedrich I. versuchte einen kaiserfreundlichen Papst auf den Stuhl des heiligen Petrus zu bringen. Warum aber unterstützte er Viktor IV. und nicht Alexander III. Dafür ist es wichtig die beiden Hauptpersonen diese Schismas, Viktor IV. und Alexander III., etwas besser zu verstehen, ihren Werdegang und ihre Einstellungen, so gut es der Stand der Forschung zulässt, zu kennen.

4. Die beiden Hauptpersonen des Schismas von 1159

4.1 Alexander III. (Roland Bandinelli)

Sein Biograph Boso berichtet, dass Roland zu Beginn des 12. Jhd. geboren sei und der Sohn eines Bürgers von Siena mit Namen Ranutius war. Er wird mit der Sieneser Familie Bandinelli in Verbindung gebracht. Die Bandinelli gehörten wahrscheinlich zur adligen Führungsschicht von Siena. Zwischen 1142 und 1147 ist belegt, dass ein Roland Kanoniker an der Kathedralkirche in Pisa gewesen war. Sicher ist das er 1150 zum Kardinaldiakon, 1151 zum Kardinalpriester von San Marco und am 16. Mai 1153 zum Kardinal der römischen Kirche ernannt wurde[21]. Alexander III. war also wohl vertraut mit den politischen Zielen des Papsttums.

Die moderne Geschichtswissenschaft sieht Alexanders Pontifikat als eine Phase der Vollendung des gregorianischen Reformprogramms und der Konsolidierung der weltlichen Macht des Heiligen Stuhles. Er war stets bestrebt die libertas der römischen Kirche zu schützen und den Geltungsbereich der päpstlichen Gewalt nicht nur in geistlichen Dingen, sondern auch in weltlicher Hinsicht beträchtlich zu erweitern, denn er sei von Anfang an der Auffassung gewesen, dass alles, was in irgendeiner Form mit spirituellen Fragen zusammenhänge, seiner eigenen Autorität und Jurisdiktion unterstehe. Alexander III. meinte, dass nur die Ausübung der weltlichen Gewalt den irdischen Herrschern und Fürsten aufgetragen sei; die eigentliche Autorität komme aber nicht ihnen zu, sondern sei sowohl in geistlicher als auch in weltlicher Hinsicht allein dem Papst vorbehalten[22]. Anhand dieser Ansichten Alexanders III. wird der Unterschied zu dem kaiserfreundlichen Viktor IV. deutlich. Dieser Gegensatz wird bereits bei einer Gesandtschaft Hadrians IV. zu dem Hoftag von Besancon deutlich, bei der der spätere Alexander III. als Roland, Kanzler der römischen Kirche, als Legat fungierte und einen Tumult der Anwesenden provozierte, indem er Friedrichs I. als Lehnsmann des Papstes bezeichnet hatte[23]. Daraus erschließt sich ebenfalls das spätere Parteiergreifen des Kaisers, der das Imperium als „eine durch die Wahl der Fürsten, vermittelte auf Eroberungsrecht gegründete, unmittelbar gottbezogene Macht ansah“[24].

4.2 Viktor IV. (Oktavian von Monticelli)

Er stammt aus einer der führenden Familien der Sabina, einer Seitenlinie der römischen Crescentier und war damit nach der Überzeugung der Zeitgenossen mit dem europäischen Hochadel versippt. Oktavian wurde 1138 zum Kardinal Diakon von Sankt Nicola und 1151 zum Kardinalpresbyter von Sankt Cecilia ernannt. Eine besondere Überraschung birgt ein Brief Viktors IV. an die Königin Richildis, in der er diese als seine Verwandte bezeichnet. Richildis war eine Tochter der Agnes von Österreich, welche die Schwester des Heinrich Jasomirgott und des Bischofs Otto von Freising war. Dieser Otto von Freising war der Onkel Friedrichs I. Barbarossas. Agnes selbst war mit dem Großherzog Wladislaw von Polen verheiratet, dessen Exil sie in Deutschland teilte. Dort lebte die vertriebene Familie in engster Beziehung zum Hofe Konrads III. und Friedrichs I. Die Verheiratung der Tochter der Agnes, der Richilde, wurde ganz als eine Familiensache des staufischen Hauses behandelt. Besonders da Richildis auch durch ihre Großmutter, der Agnes von Waiblingen, mit Konrad III. und Barbarossa verwandt war. Diese Großmutter gebar nämlich in der Ehe mit dem Herzog Friedrich von Schwaben, den jüngeren Friedrich von Schwaben, welcher der Vater Barbarossas war[25]. Die Verwandtschaft Viktors IV. mit der Richilde ist zwar nicht nachzuweisen und es deutet auch nichts darauf hin, dass sich Viktor IV. der Verwandtschaft zu Kaiser Friedrich I. bewusst wäre, es ist jedoch interessant, dass Viktor IV. den gleichen dynastischen Kreisen angehörte, mit denen die Kirche seit Heinrichs IV. Zeiten im Streit lag. Vielleicht wurde er auch aufgrund dieser Tatsache mehrfach als besonderer Freund der Deutschen als Legat zu Kaiser Friedrich I. gesannt[26].

5. Wie wurde die Wahl vom Jahre 1159 durch Friedrich I. Barbarossa beeinflusst

5.1 Die Wahl Friedrichs I. Barbarossas eines zu unterstützenden Kandidaten

Um die Wahl zu beeinflussen, brauchte der Kaiser erst einmal einen eigenen Kandidaten, den er zu unterstützen gewillt war. Bei den schon angesprochenen Gesandtschaften, bei denen der spätere Viktor IV. als Octavian, als Legat fungiert hatte, entschied sich wohl Barbarossa für diesen. Es ist sogar möglich, dass sich bei diesen Reisen eine „Freundschaft“ zwischen Viktor IV. und Kaiser Friedrich I. einstellte, die das späterer Parteiergreifen Friedrichs I. für Viktor IV. erklärt. Aus Freundschaft oder auch als wohl durchdachte Handlung um Viktor IV. fester an sich und seine Interessen zu binden, verlieh er im Mai 1159, dem zu diesem Zeitpunkt noch Kardinalpriester Octavian und dessen Brüdern, die Stadt und Grafschaft Terni mit allen Rechten und Regalien als kaiserliches Lehen[27]. Wenn also Viktor IV. diese Lehen auch künftig sein und seiner Familie Eigen nennen wollte, blieb ihm wohl nichts anderes übrig, als kaiserfreundliche Politik zu betreiben. Interessant ist auch, dass Viktor IV. die weiter oben im Text schon angesprochenen Reisen, zusammen mit dem Kardinal Guido von Crema bestritt. Dieser war einer der Kardinäle, die sich später bei der Wahl 1159 für ihn aussprachen. Ebenfalls interessant ist, dass dieser Guido von Crema, als Paschal II., Nachfolger von Viktor IV. wurde[28]. Diese gemeinsamen Reisen zu Kaiser Friedrich I. scheinen in der Geschichte des Schismas eine wichtige Rolle gespielt zu haben oder zumindest einen Grundbaustein darzustellen.

Es dürfte nun verständlich geworden sein, warum Barbarossa Viktor IV. unterstützte und umgekehrt. Wie gelang es aber nun, die Wahl vom 7. September 1159 zugunsten Viktor IV. zu beeinflussen.

5.2 Einfluss Friedrichs I. Barbarossas auf die Wahl vom Jahre 1159

Voraussetzung für die Wahl Viktors IV. war grundsätzlich erst einmal, dass sich Wähler für Viktor IV. aussprachen. Warum sich Guido von Crema für ihn aussprach, deutete sich schon weiter oben im Text an, der Hauptgrund dürfte aber die Verwandtschaft zwischen Guido von Crema und Viktor IV. gewesen sein[29]. Warum sich Johannis vom Titel des heiligen Martinus für Viktor aussprach, ist nicht bekannt.

Nach dem „Putsch“ Viktors IV. und seiner Anhänger vom September 1159 war dieser noch nicht gesichert, es bedurfte eines Rückhalts, der Viktor IV. die Errungenschaft des päpstlichen Mantels sicherte. Dieser Rückhalt bestand aus Truppen des Kaisers unter der Führung des Pfalzgrafen Ottos von Wittelsbach. Diese Truppen hielten schon in den letzten Tagen Hadrians IV. wichtige Punkte des Kirchenstaates besetzt. Weiterhin setzte sich dieser Rückhalt aus Truppen des römischen Stadtpräfekten Pietro, ein Neffe Viktors IV., dem Volk und Teile des Klerus und der Senatoren Roms zusammen. Diese waren mit kaiserlichem Geld bestochen worden, Viktor IV. zu unterstützen. Dadurch erlangte die Partei Viktors IV. die Oberhand in Rom und konnte die Inthronisation Viktors IV. vollführen[30]. Alexander III. musste daraufhin nach der Burg von Sankt Peter fliehen[31].

Viktor IV. konnte sich also hauptsächlich nur durch die Unterstützung Barbarossas am 7. September 1159 in der St. Peterskirche behaupten. Damit war die Kirchenspaltung zwar eingeleitet, aber noch lange nicht gefestigt. Wie konnte sich also das Schisma aufrechterhalten?

6. Die Festigung des Schismas

In der Vigilie des heiligen Matthäus in den Pontinischen Sümpfen wurde Alexander III., umringt von Kardinälen, Bischöfen, Kardinalpresbyter und Kardinaldiakonen, einer großen Zahl an Äbten und Prioren durch den Kardinalbischof von Ostia, am 20. September 1159, geweiht und mit der päpstlichen Tiara geschmückt. Nach der Feier gewährte er seinen Feinden eine Frist von sieben oder acht Tagen, zu ihm zurückzukehren. Als die zugestandenen Tage vorüber waren, sprach er den Fluch der Exkommunikation über Viktor IV. und seinen Wählern aus[32]. Viktor IV. wurde am 4. Oktober 1159 zu Farfa durch den Kardinalbischof Ymar geweiht.

Nun waren beide Elekten geweihte Päpste, die jeweils für sich das Recht in Anspruch nahmen, der einzig rechtmäßige Papst zu sein. Wie nun sollte dieser Konflikt gelöst werden können.

6.1 Das Konzil zu Pavia

Die Zeitgenossen entschieden sich für eine Untersuchung und da der Streit ein kirchlicher und einer die gesamte Christenheit betreffender war, schien diese Untersuchung nur durch eine Kirchenversammlung, bei der nur der Kaiser, als der von beiden Seiten angerufene Schutzherr, sie einberufen könne. Diese Idee entsprang dem Interesse der kaiserlichen Partei. Vergebens hatte diese versucht das Regiment Alexanders III. zu erschüttern, aber es geschah eher das Gegenteil. Schon im Dezember 1159 wurde Viktor IV. durch den Erzbischof von Pisa und dem Patriarchen von Grado exkommuniziert. Er wurde auch von vielen Bischöfen der Lombardei und Tuskiens sowie den Bischöfen von Verona, Pavia, Padua und Siena, gar nicht erst anerkannt. Unter diesen Umständen war der Plan, eine Synode zu berufen, das einzige Mittel, um in diesem Konflikt zu einer kaiserfreundlichen Lösung zu gelangen. Dieser Plan war aber nur durchzuführen, wenn es gelang, augenblicklich den Kaiser als neutral darzustellen. In diesem Sinne war er schon im September bemüht gewesen, vorschnelle Erklärungen zu Gunsten des einen oder andern zu vermeiden. Denn auf die Abstimmung einzuwirken durfte er erst dann versuchen, wenn er vor den Augen der Welt als Unparteiischer erscheint, nur darauf bedacht, für den edelsten Zweck unzweifelhafte Rechte auszuüben. Es entschieden sich bald selbst entschiedene Fürsprecher Alexanders III. für den Weg eines Konzils. Die Mehrheit erklärte den Akt der Berufung durch den Kaiser für erlaubt. Sogar durch päpstliche Dekrete, aus kirchlichen Statuten war es ihnen bewiesen, dass im Falle eines Schismas der Kaiser beide Erwählte einzuladen und vor ein synodales Gericht zu stellen habe. Denn welche andere Macht als die kaiserliche hätte die Kirche bei dem Zwiespalte der Parteien, der Zerteilung des Kardinalkollegiums, zu einer Einigung hätte bringen können[33]. So geschah es und Kaiser Friedrich I. Barbarossa lud die Könige von England, Frankreich, Ungarn und Spanien, den Klerus seines Reiches in Deutschland, Italien und Burgund, sowie die beiden Erwählten zur Beteiligung am Konzil zu Pavia ein. Interessant ist dabei, dass bei den Einladungsschreiben Viktor IV. auch als Papst Viktor IV.[34] angesprochen wurde, Alexander III. jedoch als Kanzler Roland bezeichnet wurde[35]. Das Konzil wurde am 5. Februar 1160 zu Pavia eröffnet, jedoch ohne Alexander III. oder eines Vertreters von ihm. Er erkannte dieses Konzil nicht an, denn er war in dem Bewusstsein, der ordnungsgemäß Gewählte zu sein und das die geschehene göttliche Entscheidung nicht erst noch von einem synodalen Gericht untersucht werden müsse[36]. Zu beginn der Synode verließ der Kaiser diese, um vor aller Welt zu zeigen, dass sie unbehindert durch irgendwelche weltliche Macht abgehalten werden konnte. Das Barbarossa nicht unparteiisch war, zeigte aber schon seine Unterstützung Viktors IV. bei der Wahl 1159 und seine zornige Reaktion auf einen Brief Alexanders III., in dem er dem Kaiser von seiner Wahl zum Papst unterrichtete. Barbarossa war so erzürnt, dass er sogar die Überbringer des Briefes töten wollte[37].

Das Konzil dauerte sechs Tage an, in denen die Geschichte beider Rivalen von ein und derselben Partei, der Viktors IV., erzählt wurde, da kein einziger Alexandriner vorhanden war, ausgenommen Wilhelm von Pavia, den man aber nicht zu Wort kommen ließ. Am 11. Februar 1160 kam man zu dem Schluss, dass nicht Alexander III., sondern Viktor IV. am 7. September mit den päpstlichen Insignien bekleidet wurde und das er nicht von nur zwei Kardinälen, sondern von dem besseren Teil derselben auf Bitten des Volkes, mit Zustimmung des Klerus und des Senats gewählt wurde. Viktor IV. sei der allein Legitime[38]. Diese Entscheidung wird mit massivem Druck seitens der Reichsgewalt gefallen sein, da sie, eine ihren Vorstellungen zuwiderlaufenden Erklärung dieses Konzils in keinem Fall akzeptiert hätte[39]. Damit proklamierte die Synode Viktor IV. zum rechtmäßigen Papst. Bei der Unterschrift des Synodalbriefes war ein Ausfall vieler wichtiger Episkopate zu bemängeln, daraufhin mussten Laien aus dem Grafenstande die Rolle der Bischöfe spielen. Bald war der Brief mit Unterschriften von Prälaten überfüllt, die nie jemand in Pavia gesehen hatte[40]. Das Konzil sollte also nicht Recht sprechen, Barbarossa nutzte das Konzil eher, um der Erhebung Viktors IV. einen rechtlichen Rückhalt zu verschaffen. Schon am 13. Februar 1160 exkommunizierte Viktor IV. den schismatischen Alexander III.

6.2 Auswirkungen des Konzils zu Pavia

Kaum war die Synode beendet, wurden Kritiken hervorragender Männer der Partei Alexanders III. bekannt, welche sie als widerrechtlich beurteilten. Das verfahren zu Pavia wurde seitdem in Ungarn in den härtesten Worten getadelt. In Frankreich hatte man eine freundliche Haltung zu Alexander eingenommen und die Beschlüsse aus Pavia sind niemals in diesem Lande gültig geworden. Ganz anders natürlich war die Lage im Reich Friedrichs I. Innerhalb des ganzen Deutschen Reiches, in dem kaiserlichen Italien und Burgund, wurde das Edikt durchgesetzt[41]. Somit hatten sich beide Parteien einen Rückhalt geschaffen, eine Basis auf der sie existieren konnten und die des Alexanders III. vergrößerte sich auf die beiden Königreiche in Sizilien, Ungarn, das christliche Spanien, die Kirche des Königreichs Jerusalem, Frankreich und England[42].

Der bei der Wahlhandlung 1159 entstandene Gegensatz, der behoben werden sollte, war vielmehr in ein dauerndes Schisma umgewandelt und die Parteiung des Kardinalkollegiums in die ganze Christenheit übertragen worden.

7. Fazit

Das Alexander-Schisma war also das Produkt eines Interessenkonfliktes zwischen einem Papsttum das seine Macht und seinen Einfluss im Kirchenstaat festigen und mehren wollte und einem deutschem Kaisertum, das dieselben Ziele verfolgte. Es lag also überhaupt nicht im Interesse des Kaisers nach dem Tode Hadrians, einen weiteren Papst auf dem Stuhl des heiligen Petrus zu sehen, der vehement versucht die Rechte der Kirche gegenüber dem Kaisertum durchzusetzen. Deswegen unterstützte Barbarossa den kaiserfreundlichen Viktor IV., welcher in denselben gesellschaftlichen Kreisen wie er verkehrte und somit auch dieselben Interessen vertrat. Trotzdem band er Viktor IV. und seine Familie durch die Belehnung mit der Grafschaft Terni noch fester an sich. Im Bewusstsein dessen, unterstützte Friedrich I., Viktor IV. bei der Wahl 1159 mit Truppen und Geld und ließ ihn durch das von ihm einberufene Konzil zu Pavia als einzig rechtmäßigen Papst ausrufen. Der Ausbruch des Alexander-Schismas und Viktor IV. sind somit ein Produkt Friedrichs I. Barbarossas Machtansprüche.

Literaturverzeichnis

Freising, Otto, Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica, Berlin 1965.

Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa, (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997.

Opll, Ferdinand, Gestalten des Mittelalter und der Renaissance. Friedrich Barbarossa, Darmstadt, 1990.

Kehr, Paul, Zur Geschichte Viktor IV. (Octavian von Monticelli), o.O. o.J..

Bagliano, Agostino Paravicini, Die römische Kirche vom ersten Laterankonzil bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, in: Brox, Norbert/ Engels, Odilo/ Kretschmar, Georg (Hrsg.): Die Geschichte des Christentums, (Bd. 5), Freiburg/ Basel/ Wien 1994.

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Roberg, Burkhard , in: Angermann, Norbert/ Auty, Robert/ Bautier, Robert-Henri, Lexikon des Mittelalters, (Bd. 7), München 1997.

Wolter, Hans, Bedrohte Kirchenfreiheit (1153 – 1198), in: Jedin, Hubert (Hrsg.): Handbuch der Kirchengeschichte, (Bd. 3), Herder 1968.

Maleczek, Werner, Viktor IV., in: Angermann, Norbert/ Auty, Robert/ Bautier, Robert-Henri (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, (Bd. 8.), München 1997.

[...]


[1] Roberg, Burkhard, Schisma. in: Angermann, Norbert/ Auty, Robert/ Bautier, Robert-Henri (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, (Bd. 7), München 1997, Sp. 1468.

[2] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 120.

[3] Bagliano, Agostino Paravicini, Die römische Kirche vom ersten Laterankonzil bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, in: Brox, Norbert/ Engels, Odilo/ Kretschmar, Georg (Hrsg.): Die Geschichte des Christentums, (Bd. 5), Freiburg/ Basel/ Wien 1994, S. 217.

[4] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 63 – 65.

[5] Bagliano, Agostino Paravicini, Die römische Kirche vom ersten Laterankonzil bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, in: Brox, Norbert/ Engels, Odilo/ Kretschmar, Georg (Hrsg.): Die Geschichte des Christentums, (Bd. 5), Freiburg/ Basel/ Wien 1994, S. 218. Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa, (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997, S. 110.

[6] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 63 – 68.

[7] Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii,

Bd. 16) Böhlau 1997, S. 42 f.

[8] Opll, Ferdinand, Gestalten des Mittelalter und der Renaissance. Friedrich Barbarossa, Darmstadt 1990, S. 203.

[9] Laudage, Johannis, Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997, S. 62 - 63.

[10] Ebd. S. 77.

[11] Ebd. S. 64 f.

[12] Ebd. S. 79.

[13] Ebd. S 72 f.

[14] Ebd. S 101.

[15] vgl. Freising, Otto, Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica, Berlin 1965, S. 346 – 352.

[16] Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997, S. 82 f.

[17] Ebd. S. 87 f.

[18] Wolter, Hans, Bedrohte Kirchenfreiheit (1153 – 1198), in: Jedin, Hubert (Hrsg.): Handbuch der Kirchengeschichte, (Bd. 3), Herder 1968. S. 75.

[19] Laudage, Johannes: Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997, S. 94 – 98.

[20] Ebd. S. 102.

[21] Bagliano, Agostino Paravicini, Die römische Kirche vom ersten Laterankonzil bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, in: Brox, Norbert/ Engels, Odilo/ Kretschmar, Georg (Hrsg.): Die Geschichte des Christentums, (Bd. 5), Freiburg/ Basel/ Wien 1994, S. 213 – 215.

[22] Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997, S. 3-5.

[23] Freising, Otto, Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica, Berlin 1965, S. 417.

[24] Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Bölau 1997, S. 7.

[25] Kehr, Paul, Zur Geschichte Viktor IV. (Octavian von Monticelli), o.O. o.J., S. 54 f.

[26] Maleczek, Werner, Viktor IV., in: Angermann, Norbert/ Auty, Robert/ Bautier, Robert-Henri (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, (Bd. 8.), München 1997, Sp. 1666 – 1667.

[27] Kehr, Paul, Zur Geschichte Viktor IV. (Octavian von Monticelli), o.O. o.J., S. 65.

[28] Ebd. S. 64. f.

Maleczek, Werner, Viktor IV., in: Angermann, Norbert/ Auty, Robert/ Bautier, Robert-Henri (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, (Bd. 8.), München 1997, Sp. 1666 – 1667.

[29] Kehr, Paul, Zur Geschichte Viktor IV. (Octavian von Monticelli), o.O. o.J., S. 73.

Bagliano, Agostino Paravicini, Die römische Kirche vom ersten Laterankonzil bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, in: Brox, Norbert/ Engels, Odilo/ Kretschmar, Georg (Hrsg.): Die Geschichte des Christentums, (Bd. 5), Freiburg/ Basel/ Wien 1994, S. 219.

[30] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 64.

[31] Ebd. S. 68.

[32] Ebd. S. 72 f.

[33] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 80 – 84.

[34] Ebd. S. 92.

[35] Ebd. S. 88 f.

[36] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 85. Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997, S. 120.

[37] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 77.

[38] Laudage, Johannes, Alexander III. und Friedrich Barbarossa. (= Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, Bd. 16) Böhlau 1997, S. 123.

[39] Opll, Ferdinand, Gestalten des Mittelalter und der Renaissance. Friedrich Barbarossa. Darmstadt 1990, S.203.

[40] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 120.

[41] Reuter, Hermann, Geschichte Alexanders des Dritten und der Kirche seiner Zeit, Leipzig 1860, S. 122 – 127.

[42] Ebd. S. 132.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Der Ausbruch des Alexander-Schismas
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V111214
ISBN (eBook)
9783640093014
Dateigröße
370 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ausbruch, Alexander-Schismas
Arbeit zitieren
Uwe Folwarczny (Autor:in), 2006, Der Ausbruch des Alexander-Schismas, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111214

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