Menschenrechtsinstrumente und Soziale Arbeit


Hausarbeit, 2002

29 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschichte und Entstehung der Vereinten Nationen und ihrer Hilfsorganisationen (United Nations Organization, WHO und UNESCO)
2.1 Aufgaben und Ziele der Vereinten Nationen
2.2 Deklarationen und Konventionen: Wie werden Menschenrechte definiert, beschlossen und welche Wirkung haben sie
2.3 Charta der Vereinten Nationen
2.4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
2.5 Internationale Verträge über Menschenrechte

3 Sozialarbeit und Menschenrechte: Fallbeispiele
3.1 Analyse der Fallbeispiele
3.2 Schlusswort

4 Literatur- und Quellenverzeichnis

5 Anhang

1 Einleitung

Diese Ausarbeitung meines Referates beschäftigt sich mit den sogenannten Menschenrechtsinstrumenten. Das heißt, die Funktion und Wirkungsweise der Vereinten Nationen (UNO), welche sich mit den Menschrechten auseinandersetzt, beziehungsweise die Durchsetzung dieser als oberste Prämisse definiert hat, wird näher betrachtet. Nichtregierungsorganisationen die sich für Menschenrechte einsetzen, werden außen vor gelassen (Amnesty International usw.). Darauf folgend wird auf die Thematik, „Menschenrechte und Soziale Arbeit“, eingegangen. Hierzu wird ein Fallbeispiel vorgestellt, das die sich stellende Problematik veranschaulichen soll.

2 Geschichte und Entstehung der Vereinten Nationen und ihrer Hilfsorganisationen

Die Vereinten Nationen wurden am 29 Juni 1945 nach Beendigung des 2. Weltkrieges gegründet und sind legitimer Nachfolger des Völkerbundes, welcher von 1920- 1946 tätig war. Am 8. April 1946 tagte der Völkerbund zum letzten Mal und übertrug auf dieser Sitzung seine Aufgaben den Vereinten Nationen. Während der 26 Jahre seines Bestehens gehörten dem Völkerbund insgesamt 63 Staaten an. Vor der Gründung der Vereinten Nationen hatten die im 2. Weltkrieg gegen die Achsenmächte kämpfenden Alliierten in der Atlantikcharta (mit deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1942 sich bereits 26 Länder unter dem Namen United Nations

zusammengeschlossen hatten), der Erklärung der Vereinten Nationen (1942) sowie in den Moskauer und Teheraner Erklärungen (1943) das Programm für eine neu zu schaffende internationale Staatenorganisation entworfen. Über die neu zu entwerfende Charta ( ägypt.-gr.-lat.: Verfassungsurkunde) berieten China, Großbritannien, die UdSSR und die USA vom 21. April bis zum 7. Oktober 1944 in Dumbarton Oaks in der Nähe von Washington D.C. Auf der Konferenz von Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 wurde über letzte Feinheiten Einigkeit erzielt. Die „United Nations Conference On International Organization“, die am 25. April 1945 in San Francisco zusammengetreten war, verabschiedete am 26. Juni desselben

Jahres die Charta der Vereinten Nationen.[1] Hierdurch wurde der Weg für die Ablösung des Völkerbundes durch die Vereinten Nationen ( engl. UNO: United Nations Organization) geebnet und nicht einmal ein Jahr später löste sich der Völkerbund nach der Übergabe seines Mandates an die UNO auf. Hauptsitz der Vereinten Nationen ist New York, neben weiteren Niederlassungen in Wien, Genf und Nairobi.

Ein weiteres Instrument der Menschenrechte stellt die Weltgesundheitsorganisation ( engl. WHO: World Health Organization) dar. Die WHO wurde 1948 als Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf gegründet. Ihre Statuten traten am 7. April 1948 in Kraft (deshalb ist der 7. April Weltgesundheitstag). Ziel der WHO ist weltweit die Erhöhung des gesundheitlichen Standards (z.B. die Aufhebung des krassen Gesundheitsgefälles zwischen armen und reichen Ländern, zwischen Stadt- und Landbevölkerung). Die Aufgaben umfassen u.a. die Seuchenbekämpfung, Verbesserung der Hygiene und der sanitären Einrichtungen, der Ernährung etc. Die WHO übt innerhalb der Vereinten Nationen beratende und koordinierende Funktionen aus.[2]

Ein weiteres Organ der Menschenrechte stellt die UNECSO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) dar. Sie ist ebenso wie die WHO aus der UNO hervorgegangen und ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, die sich für Erziehung, Wissenschaft und Kultur einsetzt. Ziel der UNESCO ist es weltweit den Zugang zu Bildungs- und Kultureinrichtungen zu gewährleisten und den Bildungsstandard zu erhöhen. Das Internationale Büro der UNESCO befindet sich in Paris. Die Organisation wurde 1945, auf eine Initiative Frankreichs und Großbritanniens zurückgehend, gegründet.[3]

2.1 Aufgaben und Ziele der Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen stellen einen Staatenbund dar, dem grundsätzlich jedes Land der Erde beitreten kann, wenn es bereit ist bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Dies

ist in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt. Dort heißt es sinngemäß, dass jedes „friedliebende“ Land, das die sich aus der Charta ergebenden Pflichten anerkennt, Mitglied der UNO werden kann. Neue Mitglieder müssen allerdings auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Vollversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aufgenommen werden.[4]

Ganz allgemein ausgedrückt kann man sagen, dass die Vereinten Nationen und ihre Hilfsorganisationen sich global für die Menschenrechte und deren Einhaltung einsetzen. Ebenso, wie sie versuchen Staaten zu sanktionieren, die sich über Menschenrechte hinweg setzen. Das heißt, sie beschließen und definieren nicht nur Menschenrechte, sondern fordern diese auch, mehr oder weniger, mittels diverser Maßnahmen ein. Ferner führen die Vereinten Nationen permanenten Diskurs über globale Probleme die mit den Menschenrechten in unmittelbaren Zusammenhang stehen ( z.B. bei Kriegen über mögliche Interventionsmaßnahmen). Hierfür haben sich die Vereinten Nationen in jahrzehntelanger Arbeit auf die verschiedensten Prinzipien und Konventionen ( lat. : Übereinkunft, Abkommen, [völkerrechtlicher] Vertrag[5] ) geeinigt, sowie viele Deklarationen ( lat. : Erklärung [ die etwas grundlegendes enthält][6] ) verfasst. Ein wichtiger Grundsatz der Vereinten Nationen ist es, nationale Rechtsprechung der Priorität internationaler Rechtsprechung unter zu ordnen.[7] Das bedeutet gleichermaßen, dass nationalstaatliche Defizite bezüglich eigener Gesetze, welche die Menschrechte betreffen und möglicherweise antasten, kompensiert werden sollen. Somit haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet ihre eigene Rechtsprechung in Grenzfällen der der UNO unter zu ordnen.

Die Notwendigkeit einer solchen Organisation erschließt sich, wenn man auf die Geschehnisse vergangener Zeiten verweist. Man findet immer wieder Belege, die vor Augen führen, wie wichtig das in Erscheinung treten einer solchen Organisation war und ist. Beispiele wie der Erste- und Zweite Weltkrieg, mit ihren gegen die Menschenrechte verstoßenden Greultaten, sind nur zwei Belege in einer Liste, welche sich endlos fortsetzen ließe. Anzumerken ist selbstverständlich, das die Menschenrechte keine Erfindung der Vereinten Nationen sind. Die Idee der Menschenrechte ist wesentlich älter. Allerdings ist der Versuch der UNO und ihrer Hilfsorganisationen sie auf der Ebene der Konsensfindung weltweit zu Etablieren einmalig, wenn man von den Aktivitäten der Vorgängerorganisation, dem Völkerbund, absieht. Ob die Vereinten Nationen letztendlich erfolgreich in der Umsetzung ihrer Anliegen, Zielen und Vorstellungen sind, sei dahin gestellt und ist nicht Gegenstand dieser Arbeit.

2.2 Deklarationen und Konventionen: Wie werden Menschenrechte definiert, beschlossen und welche Wirkung haben sie

Den Vereinten Nationen stehen verschiedenen, oft bindende, internationale Instrumente zur Förderung der Menschenrechte zur Verfügung. Zum einen formuliert die UNO internationale Standards auf dem Gebiet der Menschenrechte, indem sie Empfehlungen, sogenannte Deklarationen übernimmt, aufstellt, vorbereitet und zur Ratifikation ( lat. : Genehmigung, Bestätigung eines von der Regierung abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrages durch die gesetzgebende Körperschaft[8] ) freigegebene multilaterale Verträge, sogenannte Abkommen, zugänglich macht.[9]

Deklarationen sind offizielle, formelle Instrumente um allgemeine Grundsätze und umfassende Verpflichtungen klar zu formulieren. Allerdings sind Deklarationen keine bindenden Verpflichtungen im sinne eines Gesetzes, welches den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen auferlegen könnte. Es ist aber davon auszugehen, das sich die Mitgliedsstaaten Deklarationen gegenüber wegen ihrer Bedeutung verpflichtet fühlen.[10]

Ein weiteres Instrument der UNO stellen die sogenannten Konventionen dar. Sie haben einen für die Mitgliedsstaaten der UNO legal bindenden Charakter, im Gegensatz zu den Deklarationen. Konventionen treten erst in Kraft, wenn sie durch eine bestimmte Anzahl von Mitgliedsstaaten ratifiziert worden sind. Zudem können

Konventionen auch von nicht UNO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden und sind dann ebenfalls legal bindend für diese Staaten.

Auf dem Gebiet der Menschenrechte werden sowohl Konventionen als auch Deklarationen aus ein und dem selben Grund verwand. Wobei eine Deklaration allgemeine Normen und Grundsätze der Menschenrechte anordnet, eine Konvention hingegen definiert die rechtlichen Grundlagen die im Zusammenhang mit deren Anwendung stehen. Bestimmte Rechte, Einschränkungen und Vorbehalte sind in Konventionen genau definiert und sollen von jedem Statt übernommen werden, der eine solche Konvention ratifiziert hat oder ihr beigetreten ist.[11] (Anm. d. Verf. : Ratifizierungen können nur durch UNO Mitgliedsstaaten vorgenommen werden, Nicht-Mitgliedsstaaten können Konventionen lediglich beitreten.)

Somit sind Deklarationen Instrumente, mittels denen Normen und Grundsätze der Menschenrechte erklärt werden. Diese haben aber, wie zuvor erwähnt, keinen legal bindenden Charakter. Konventionen hingegen stellen die rechtliche Grundlage dar, die die Mitgliedsstaaten und die der Konvention beigetretenen Staaten verpflichtet, die in der Konvention definierten Bedingungen zu erfüllen. Werden Sie gebrochen, könne die Vereinten Nationen Sanktionsmaßnahmen gegen vertragsbrüchige Staaten beschließen.

2.3 Charta der Vereinten Nationen

Die am 26. Juni 1945 in San Francisco entworfene und verabschiedete Charta der Vereinten Nationen stellt die Grundlage der Zusammenarbeit der Vereinten Nationen dar. In ihr sind die Ziele und Statuten der UNO festgelegt. Diese Ziele werden in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen vorgestellt und im Kapitel Ziele und Grundsätze nochmals genauer dargelegt. ( vgl. Anhang, Charta der Vereinten Nationen, S.23 ) Man kann die Charta als „Reglement“ verstehen, welche die Funktionsweise der Vereinten Nationen genau bestimmt. In dieser Satzung werden Grundsätze, sowie der strukturelle Aufbau der UNO und die Verteilung der Kompetenzen definiert.

Ähnlich wie in vielen Nationalstaaten besteht auch bei den Vereinten Nationen eine Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Folgende Hauptorgane werden in der Charta benannt: die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, ein Internationaler Gerichtshof, der Treuhandrat und ein Sekretariat.[12] Die Aufgaben dieser Hauptorgane werden wie folgt definiert:

1.Die Generalversammlung

Die Generalversammlung hat eine organisatorische- institutionelle Zentralstellung in der UNO, Sie entscheidet über die Zusammensetzung aller Hauptorgane und hat die Kontrollaufsicht über Haushalt und Verwaltung der UNO.[13]

Artikel 9

Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Vereinten Nationen.

Jedes Mitglied hat höchstens fünf Vertreter in der Generalversammlung.

Artikel 10

Die Generalversammlung kann alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen dieser Charta fallen oder Befugnisse und Aufgaben eines in dieser Charta vorgesehenen Organs betreffen...

Artikel 11

Die Generalversammlung kann sich mit den allgemeinen Grundsätzen der Zusammenarbeit zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einschließlich der Grundsätze für die Abrüstung und Rüstungsregelung befassen und in bezug auf diese Grundsätze Empfehlungen an die Mitglieder oder den Sicherheitsrat oder an beide richten.

Artikel 13

Die Generalversammlung veranlasst Untersuchungen und gibt Empfehlungen ab...

Artikel 18

Jedes Mitglied der Generalversammlung hat eine Stimme.

Beschlüsse der Generalversammlung über wichtige Fragen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Zu diesen Fragen gehören: Empfehlungen hinsichtlich der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Wahl der nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die Wahl der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrats...die Aufnahme neuer Mitglieder in die Vereinten Nationen, der zeitweilige Entzug der Rechte und Vorrechte aus der Mitgliedschaft, der Ausschluß von Mitgliedern, Fragen betreffend die Wirkungsweise des Treuhandsystems sowie Haushaltsfragen.[14]

[...]


[1] Vgl. Die große Microsoft Encarta 99 Enzyklopädie (CD-Rom), 1999, Suchbegriff: Vereinte Nationen, Völkerbund

[2] vgl. http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,,,Wissen.html vom 9 November 2002

[3] vgl. Die große Microsoft Encarta 99 Enzyklopädie (CD-Rom), 1999, Suchbegriff: UNESCO

[4] vgl. Die große Microsoft Encarta 99 Enzyklopädie (CD-Rom), 1999, Suchbegriff: Vereinte Nationen

[5] Wissenschaftliche Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): Der Duden, Fremdwörterbuch Band 5, Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien und Zürich 1990, S. 428

[6] Vgl. ebd., S. 168

[7] vgl. Vereinte Nationen- Zentrum für Menschenrechte, Internationaler Verband der SozialarbeiterInnen (IFSW), Internationale Vereinigung der Ausbildungsstätten für Soziale Arbeit (IASSW), Fachhochschule Ravensburg-Weingarten(Hrsg.): Menschenrechte und soziale Arbeit, Ein Handbuch für Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit und für den Sozialarbeitsberuf, 5. Aufl. 2002, S. 21

[8] Wissenschaftliche Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): Der Duden, Fremdwörterbuch Band 5, S. 662

[9] vgl. Vereinte Nationen- Zentrum für Menschenrechte, Internationaler Verband der SozialarbeiterInnen (IFSW), Internationale Vereinigung der Ausbildungsstätten für Soziale Arbeit (IASSW), Fachhochschule Ravensburg-Weingarten(Hrsg.): Menschenrechte und soziale Arbeit , Handbuch für Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit und für den Sozialarbeitsberuf, 5. Aufl. 2002, S. 20

[10] vgl. Vereinte Nationen- Zentrum für Menschenrechte, Internationaler Verband der SozialarbeiterInnen (IFSW), Internationale Vereinigung der Ausbildungsstätten für Soziale Arbeit (IASSW), Fachhochschule Ravensburg-Weingarten(Hrsg.): Menschenrechte und soziale Arbeit, S. 20

[11] vgl. ebd.

[12] vgl. Klaus Hüfner: Die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Strukturen, Aufgaben, Dokumente, Teil 1 Die Haupt- und Spezialorgane, Bonn: UNO-Verlag 1991, S. 49-121

[13] vgl. ebd. S. 49

[14] http://www.uno.de/charta/charta.htm#2 vom 12 November 2002

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Menschenrechtsinstrumente und Soziale Arbeit
Hochschule
Universität Kassel  (FB Sozialpädagogik)
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2002
Seiten
29
Katalognummer
V11112
ISBN (eBook)
9783638173650
Dateigröße
605 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Umfangreiche Vorstellung der UNO mit ihren Sonderorganen.Darstellung der Stärken und Schwächen der UNO als Verfechter der Menschenrechte.Behandlung der Frage, ob deklarierte Menschenrechte ein ethisches Instrument in der Sozialen Arbeit darstellen können. 251 KB
Schlagworte
Menschenrechte, Ethik, soziale Ethik, Menschenrechtsinstrumente
Arbeit zitieren
Sascha Kerst (Autor:in), 2002, Menschenrechtsinstrumente und Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11112

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