Wie wirkt sich Gewalt in der Familie auf Kinder aus? Gesetzeslage, ihre Lücken und Grauzonen sowie die Umsetzung einer gewaltfreien Erziehung


Ausarbeitung, 2003

8 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Vorwort
- Um welches Thema handelt es sich?
- Warum habe ich dieses Thema gewählt?
Wie ist der Vortrag gegliedert? (Überleitung zu…)

2. Hauptteil/Argumentation
- Gesetzeslage
- Lücken und Grenzen der Gesetze
- Was bedeutet Gewalt für das Kind?
- Erleben
- Folgen
ergo: Strafen sind nutzlos (Überleitung zu…)

3. Fazit
- Wie geht man anders/besser mit Problemsituationen um?
- der richtige Umgang mit den Kindern

Am 20. September war/ist der Weltkindertag. Wir werden spätestens durch die Medien wieder darauf aufmerksam gemacht, dass auch Kinder Rechte haben, deren Verletzungen durchaus ernst zu nehmen sind. Neben der Tatsache, dass in anderen Ländern Kinder ihr Leben auf der Straße verbringen oder Kinderarbeit in Fabriken leisten müssen, gibt es auch hier in Deutschland noch immer Rechte, die nur ungenügend ernst genommen werden. Ich denke an dieser Stelle an das Recht auf Unversehrtheit: „Kein Kind soll schlecht behandelt, ausgebeutet oder vernachlässigt werden.“[1] Aus diesem Grund wird sich mein Vortrag heute mit der Frage befassen, ob die Gesetzeslage betr. der Gewalt gegen Kinder in Deutschland einen genügenden Schutz für diese darstellt oder ob es Lücken und Grauzonen gibt, die es Erziehungsberechtigten erlauben, ihren Kindern körperliche und seelische Gewalt zuzufügen, die eigentlich in keinem Maße legitim sein sollten. Um die Dringlichkeit einer gewaltfreien Erziehung zu verdeutlichen, möchte ich des Weiteren darstellen, wie Kinder Gewalt gegen sich erleben und verarbeiten und wie die Spätfolgen einer solchen Erziehung aussehen können. Am Ende meines Vortrages werde ich aufzeigen, welche alternativen, besseren Erziehungsmethoden den Erziehungsberechtigten offen stehen, um aus ihren Kindern selbstbewusste und freie Erwachsene zu machen.

Schaut man sich unter diesem Aspekt unser Kinder- und Jugendschutzgesetz an, so erscheint es zunächst, als sei eben dieses Erziehungsziel eindeutig festgelegt. Im §1631 (2) des BGB wird das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung festgelegt. Körperliche und seelische Bestrafungen, sowie andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Ein Freiheitsentzug darf nur mit gerichtlicher Genehmigung vorgenommen werden. Des weiteren besagt der §1626, dass die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem, verantwortlichem Handeln unterstützen sollen, §1627 ergänzt hierzu, dass die elterliche Sorge zum Wohle des Kindes und im gegenseitigen Einvernehmen auszuüben ist. Selbstständiges, verantwortungsbewusstes Handeln und besondere soziale und kulturelle Bedürfnisse des Kindes sollen nach §9 des SGB VIII unterstützt werden.

Es scheint also gesetzlich geboten, Kinder nicht körperlich oder seelisch zu misshandeln oder einzusperren, ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen und ihnen ein Mitspracherecht bei Entscheidungen einzuräumen, die sie selbst betreffen.

Werden aber diese Gebote tatsächlich umgesetzt?

Die Fälle, in denen Kinder sichtlich schwere Misshandlungen erleiden, durch seelische Grausamkeiten nach dem Gutdünken der Eltern gedrillt oder von ihnen bis zur Unkenntlichkeit verprügelt werden, stellen keine gesetzlichen Problemfälle dar. Diese Erziehungsmethoden bewegen sich außerhalb des gebotenen Maßes und müssen deshalb zur Anklage gebracht werden. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und/oder seelische Gesundheit ist hier eindeutig verletzt und wird strafrechtlich verfolgt.

Fast jede/r von uns hat jedoch als Kind wegen elterlich verordnetem Hausarrest mehrere Tage gegen den eigenen Willen im Zimmer verbringen müssen oder einen Klaps auf den Po, manche/r vielleicht gar Ohrfeigen bekommen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Jahre 1986 ist die gelegentliche wohlverdiente Tracht Prügel an Kindern durchaus zulässig. Die Grenze zur Unzulässigkeit nach §1631 (2) ist somit nach geltendem Recht erst überschritten, wenn entwürdigende Erziehungs-maßnahmen ergriffen werden.[2]

Gibt es nun aber einen Unterschied zwischen erzieherisch zulässiger Züchtigung und Kindesmisshandlung? Wie und wo sollte man diese Grenze zur Unzulässigkeit ziehen? Ist so etwas überhaupt möglich?

Mit dem Verständnis für die Individualität eines jeden Kindes (§1626 BGB, §9 SGB VIII) und somit für sein persönliches Empfinden von entwürdigenden Handlungen führt sich diese Vorschrift von 1980 selbst ad absurdum. Es scheint mir keine Möglichkeit zu geben, eine feste Grenze zu ziehen, geschweige denn im Namen des Kindes zu entscheiden, welche körperlichen oder seelischen Züchtigungen ‚gut’ oder ‚nützlich’ für seine Erziehung sind.

Betrachtet man nun das Mittel der Bestrafung aus einem psychologischen Blickwinkel, stellt sich schnell heraus, dass Strafe an sich einen schädlichen, unnützen Faktor in der vernünftigen Erziehung von Kindern darstellt:

Strafe impliziert zunächst Schmerz. Erst, wenn eine Bestrafung in irgendeiner Form Schmerzen bereitet, kann sie als solche definiert werden. Aus dieser Tatsache lässt sich meiner Meinung nach leicht ableiten, dass Strafe unzulässig sein muss, egal in welcher Form oder mit welcher Intensität sie betrieben wird.

Ein Kind zu bestrafen bedeutet, ausgedachte und wohlüberlegte Handlungen an dem Kind durchzuführen. Nicht nur Schläge oder verbale Demütigungen zählen zu diesen Handlungen, auch sachlich unbegründete Verbote, das Einsperren in einen (dunklen) Raum oder das Ignorieren des Kindes bedeuten erzieherische Gewalt. Diese Eigenmächtigkeit und bewusst durchgeführte Demütigung vom Erziehungsberechtigten machen Bestrafung zu einem unmenschlichen Erziehungsmittel, das in keiner Form toleriert oder gar akzeptiert werden darf.

Strafe überzeugt nicht vom fehlerhaften Handeln, sondern dressiert das Kind. Sie stellt zudem immer eine Form von Angriff dar. Kinder, die bestraft werden, also Gewalt bei fehlerhaftem Verhalten erfahren, tendieren selbst zu einer aggressiven Persönlichkeit und halten Schlagen und Schikanieren für angemessene Lösungen in Konflikten mit anderen Kindern, da die Eltern als Modell für mögliche Verhaltensweisen dienen.

Ein gern genanntes Argument ist, dass elterliche Gewalt weniger schädlich sei als die von anderen, fremden Personen zugefügte. Dieses Argument ist falsch. Wegen der engeren Beziehung zu den Eltern und deren Vorbildfunktion fügt ihre Bestrafung den Kindern größeren Schaden zu als die von außen stehenden Personen, etwa dem Kindergärtner/der Kindergärtnerin, dem Lehrer/der Lehrerin etc.

Es ist erwiesen, dass misshandelte Kinder sich später zwar an die Art und Heftigkeit der Bestrafungen, nicht aber an die Gründe dafür erinnern. Dieses Phänomen tritt auf, weil Strafe nur zeigt, dass man etwas falsch gemacht hat. Sie zeigt jedoch keine Wege auf, wie man es beim nächsten Mal besser machen kann.

Bei der Betrachtung der eben genannten Aspekte reift die Erkenntnis, dass Strafe kein wirksames Mittel sein kann, um Veränderungen im Verhalten des Kindes zu bewirken. Das geschlagene Kind ist keinesfalls motiviert, seine Eltern nun noch zu erfreuen. Im Gegenteil geht es dazu über, die selbst erfahrene Demütigung und Verletzung verärgert zurück zu geben oder sich aus Angst und auf der Suche nach Schutz zu distanzieren.

Die Misshandlung von Kindern weckt nicht nur eine Tendenz zur Problemlösung durch Gewalt, sondern hat auch zur Folge, dass geschlagene Kinder zur Selbstanklage neigen. Sie geben sich selbst die Schuld für erfahrene Gewalt, suchen den Grund dafür in eigenem Fehlverhalten oder einer inneren Boshaftigkeit und suchen nach Rechtfertigungen zugunsten ihrer Eltern, nehmen sie in Schutz, wenn andere versuchen, sie anzuklagen. Sie nehmen diese Überlegungen in ihr moralisches Wertesystem auf und legitimieren durch das eigene Schuldzugeständnis die Gewalt an ihren Kindern. Ohne Hilfe von außen wird ein hoher Prozentsatz der Kinder, die geschlagen wurden, auch ihre Kinder schlagen, selbst wenn sie das Verhalten ihrer Eltern als falsch erkennen. So entwickelt sich ein generationsübergreifender Kreislauf, in dem die Kinder vom Geschlagenen zum Schlagenden werden, ohne fähig zu sein, zwischen richtiger und falscher Erziehung zu unterscheiden.[3]

Elterliche Gewalt an Kindern kann folglich durchaus mit einer Reihe von Persönlichkeitsstörungen und Neurosen im Erwachsenenleben in Verbindung gebracht werden. Geschlagene Kinder entwickeln nicht selten eine autoritäre, rigide Persönlichkeit.

Um die Legitimation von Gewalt in der Erziehung zu unterbinden, ist es nötig, neben eindeutigen Änderungen der bestehenden Gesetze den Gewaltprozess aus einer nicht-beteiligten Position heraus zu stoppen. Nur so ist es möglich, dauerhaft ein aufgeklärtes, differenziertes Bild von der erzieherischen Gewalt zu schaffen, das ihre Schädlichkeit und Unnützlichkeit verdeutlicht. Statt Gewalt anzuwenden und Kinder aufgrund ihrer schwächeren Körperkonstitution zu unterdrücken, müssen wir begreifen, dass Kinder gleichwertige Menschen sind, die es verdient haben, wie Erwachsene geachtet und behandelt zu werden. Pestalozzi bezeichnete Erziehung als „Vorbild und Liebe“, „positive Beziehung und Identifikationsangebot“. Erziehung sollte somit ein freiwilliges Lernen durch positive Erfahrungen sein: Die Bindung zwischen Eltern und Kind darf nicht durch negative Faktoren wie Schläge oder Demütigung gestört werden. Mit dem Bewusstsein, dass Kinder nie vorsätzlich böse handeln, sondern durch Unwissenheit Fehler machen, wird körperliche Züchtigung unnötig, ein aufklärendes Gespräch drängt sich förmlich auf.[4] Natürlich sollten Gefühle von den Eltern keinesfalls unterdrückt werden. Wenn durch das Verhalten des Kinder Ärger, Enttäuschung oder Traurigkeit entsteht, sollte das Kind dies wissen, um beim nächsten Mal vermeiden zu können, dass die Eltern sich schlecht fühlen. Nur durch vernünftigen, ruhigen und überlegten Umgang mit dem Kind, der Gewalt vollständig ausklammert, kann solch ein Verhalten erreicht werden. Kinder sind eigene Persönlichkeiten und erwerben schon so das Recht, wie Erwachsenen behandelt zu werden. (Man schlägt Erwachsene nicht, weil sie zurückschlagen könnten – Gewalt gegen Kinder, weil sie zur Gegenwehr körperlich nicht fähig sind, wirkt unter diesem Aspekt geradezu widerlich.) Die Fähigkeit eines Kindes, aus einem Gespräch eine Lehre zu ziehen, sollte also keinesfalls unterschätzt werden. Neben einer gewaltfreien Erziehung sind nun noch Zeit, Geduld und Aufmerksamkeit nötig, um eine Bindung zu schaffen, in der Gewalt vollkommen überflüssig wird.

[...]


[1] Meine Rechte (Teil II, 9-12 Jahre); Deutscher Kinderschutzbund (Hrsg.), Bundesverband e.V., Hannover 1997, i.A. des Aktionsbündnisses Kinderrechte

[2] Vgl.: Verhaltensnomierende Kraft von Gesetzen. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, in: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, S.3, Deutscher Kinderschutzbund (Hrsg.), Bundesverband e.V., Hannover 2000, 2. aktualisierte Auflage

[3] Was ist falsch daran, Kinder zu schlagen? Dr. Penelope Leach, in: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, S.11-15, Deutscher Kinderschutzbund (Hrsg.), Bundesverband e.V., Hannover 2000, 2. aktualisierte Auflage

[4] Gewaltfreie Erziehung – Alternativen zur körperlichen Züchtigung. Prof. Dr. Reinhart Lempp, in: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, S.6f., Deutscher Kinderschutzbund (Hrsg.), Bundesverband e.V., Hannover 2000, 2. aktualisierte Auflage

Ende der Leseprobe aus 8 Seiten

Details

Titel
Wie wirkt sich Gewalt in der Familie auf Kinder aus? Gesetzeslage, ihre Lücken und Grauzonen sowie die Umsetzung einer gewaltfreien Erziehung
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Pädagogisches Seminar)
Veranstaltung
Proseminar
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
8
Katalognummer
V110975
ISBN (eBook)
9783640090891
Dateigröße
351 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt, Familie, Kinder, Gesetzeslage, Erziehung
Arbeit zitieren
Anja Gregor (Autor:in), 2003, Wie wirkt sich Gewalt in der Familie auf Kinder aus? Gesetzeslage, ihre Lücken und Grauzonen sowie die Umsetzung einer gewaltfreien Erziehung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110975

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Wie wirkt sich Gewalt in der Familie auf Kinder aus? Gesetzeslage, ihre Lücken und Grauzonen sowie die Umsetzung einer gewaltfreien Erziehung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden