Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Integrationsprozess - Idee und Wirklichkeit aus ordnungsökonomischer Sicht


Seminararbeit, 2004

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Herkunft und Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips
2.1 Historische Wurzeln
2.2 Der Bedeutungsgehalt des Prinzips
2.2.1 Die Ordnungsökonomische Sicht
2.2.2 Die Politisch-bürokratische Sicht

3. Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Integrationsprozeß
3.1 Historie der europäischen Integration
3.2 Der Subsidiaritätsbegriff in den europäischen Verträgen
3.3 Subsidiarität: Europäischer Grundsatz oder Floskel?
3.4 Anwendbarkeit des Prinzips in den verschiedenen Mitgliedsstaaten

4. Bewertung und Ausblick auf die Europäische Verfassung

Abbildungen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Systematik des Subsidiaritätsprinzips

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Subsidiaritätsprinzip (SubP) hat 1992 Eingang in den Vertrag über die Europäische Union gefunden, um einer weit verbreiteten Europaverdrossenheit und Zentralismusphobie durch Begrenzung der bis zu diesem Zeitpunkt häufig beklagten Kompetenzüberschreitung durch die europäische Ebene entgegenzuwirken.1 Es wurde erwartet, damit ein Instrument zu besitzen, um der Zentralisierung entgegenzuwirken. Dabei trat in der Folge allerdings ein Problem auf: „Alle reden also vom Subsidiaritätsprinzip, bloß versteht es [...] „kein Mensch“, oder, auch nicht besser: Jeder versteht etwas anderes darunter.“2 Diese Seminararbeit hat zum Ziel, das SubP und seine Herkunft zu erläutern (Teil 2) und zu klären, auf welche Art und Weise es im Prozeß der europäischen Integration verstanden und angewendet wird (Teil 3). Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob das Prinzip die gestellten Erwartungen, namentlich eine Verhinderung der übermäßigen Zentralisierung von Befugnissen auf der

europäischen Ebene, erfüllen kann. In der Schlußbetrachtung soll noch ein kurzer Ausblick auf die zu erwartende weitere Entwicklung durch die mittlerweile verabschiedete (allerdings noch nicht ratifizierte) Europäische Verfassung stattfinden.

2. Herkunft und Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips

2.1 Historische Wurzeln

Der Begriff Subsidiarität stammt aus der katholischen Soziallehre. Das Stammwort

„subsidium“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Beistand, Rückhalt oder auch Reserve.3

Im Jahr 1931 veröffentlichte Papst Pius der XI. die Enzyklika „Quadragesimo Anno“, in der ein Gegenentwurf zu den totalitären Systemen der Zeit (Kommunismus, Faschismus) enthalten war:4 „Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weiteren und übergeordneten Gemeinschaften in Anspruch zu nehmen Jedwede

Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“5 Geistesgeschichtlich kann die Idee wesentlich weiter zurück verfolgt werden. Schon Aristoteles, Thomas von Aquin, Dante, Johannes Althusius und viele andere beschäftigten sich mit dem Verhältnis von Mensch und Gemeinwesen, wobei die Idee in der Neuzeit nach der Aufklärung am stärksten diskutiert wurde.6 Man kann daher sagen, das die katholische Soziallehre zwar den Begriff der Subsidiarität prägte, die Idee jedoch schon im europäischen Liberalismus vorfand.7

2.2 Der Bedeutungsgehalt des Prinzips

2.2.1 Die Ordnungsökonomische Sicht

Die grundsätzliche Folgerung, die in der katholischen Soziallehre aus dem SubP abgeleitet wurde, ist, dass sich Staat und Gesellschaft von unten, von den Individuen her aufbauen müssen, die dann zur Erreichung ihrer selbstgewählten Ziele Vereinigungen bilden können.8 Dabei wird betont, dass Subsidiarität zwei Seiten hat, die individuelle Freiheit auf der einen Seite, die Verpflichtung übergeordneter Stellen zur solidarischen Hilfe für untergeordnete Ebenen im Bedarfsfall auf der anderen Seite, wobei sich beides aus der Würde des Menschen ergibt.9

[...]


1 Vgl. Merten (1993), S. 79.

2 Reh (1993), S. 62.

3 Vgl. Ischia (2004), S. 44.

4 Vgl. Pleister (2000), S. 10.

5 Zit. nach Pleister (2000), S. 10.

6 Vgl. Ischia (2004), S. 44 ff.

7 Vgl. Merten (1993), S. 90 f.

8 Vgl. Dichmann (1994), S. 197.

9 Ebd., S. 198.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Integrationsprozess - Idee und Wirklichkeit aus ordnungsökonomischer Sicht
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Veranstaltung
Ordnungsfragen der Weltwirtschaft und der Europäischen Integration
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V110874
ISBN (eBook)
9783640090174
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Subsidiaritätsprinzip, Integrationsprozess, Idee, Wirklichkeit, Sicht, Ordnungsfragen, Weltwirtschaft, Europäischen, Integration
Arbeit zitieren
Dipl.-Kfm. Christian Peters (Autor:in), 2004, Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Integrationsprozess - Idee und Wirklichkeit aus ordnungsökonomischer Sicht , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110874

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