Die Reformulierung oder "Die Kunst, anderen das Wort im Mund herumzudrehen"


Seminararbeit, 2005

33 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt:

1. Reformulierung S

2. Reformulierung und Obligation
2.1. Einordnung der Reformulierung in das Genfer Modell der Gesprächsanalyse
2.2. Der Umgang mit Obligationen in der Reformulierung

3. Reformulierung und Präferenzorganisation
3.1. Reformulierung und Sequenz
3.2. Reformulierung und Präferenz
3.3. Schlussfolgerungen

4. Die Reformulierung in verschiedenen Kontexten
4.1. Interviews
4.2. Psychotherapie
4.3. Sozialamt

5. Schluss

6. Anhang
6.1. Ausschnitt aus der Befragung Bossis durch Di Pietro
6.2. Literatur

1. Reformulierung

Unter Reformulierung soll hier eine Zusammenfassung des bisherigen Gespräches oder eines Teils desselben verstanden werden, die als Strategie darauf abzielt, das Gesagte mit einer anderen Ausrichtung, einem verlagerten inhaltlichen Schwerpunkt oder gar einem veränderten Inhalt wiederzugeben, dabei aber vorgibt eben nicht mehr als eine Zusammenfassung zu sein,[1] nicht also die Reformulierung, wie diesen Begriff Levinson (1983: 329 ff.) benutzt, die nur zur Beseitigung eines tatsächlichen, z. B. akustischen Missverständnisses, dient. Aus Platzgründen werden wir uns im wesentlichen darauf beschränken müssen, ihre Funktionsweise in Hinblick auf die unmittelbar vorhergehenden und nachfolgenden Äußerungen zu analysieren. Eine eigene Beschäftigung mit ihr lohnt schon deshalb, weil es sich um ein äußerst machtvolles Instrument handelt, mit dessen Hilfe ein Sprecher den Verlauf eines Gesprächs maßgeblich beeinflussen kann[2] und das entsprechend häufig und in verschiedenen Bereichen genutzt wird.[3] Wichtig scheint sie gemäß dem Material und den Bereichen, in denen sie gefunden, beschrieben und analysiert worden ist (vgl. im Folgenden), insbesondere in feindschaftlich geführten Gesprächen. Es - das Material - entstammt fernerhin fast ausmahmslos institutionalisierten Kontexten, die Tatsache, dass die Reformulierung - nach ihm zu schließen - vorwiegend in Gesprächstypen erscheint bzw. untersucht wurde, in denen es (wie in den gut dokumentierten Gerichtsverfahren (Gnisci & Pontecorvo 2004: 966)) um entsprechend viel für die Beteiligten geht oder aber bei denen die emotionale Beteiligung der Sprecher an dem Gespräch aus diesem wie anderem Grund hoch ist,[4] lässt aber vermuten, dass es sich im privaten Bereich ebenso verhält, nur dass empirisches Material dieser Art aus begreiflichen Gründen von den Betroffenen wohl so gut wie nie der wissenschaftlichen Erforschung zugänglich gemacht wurde und werden wird. Da dies kein Grund sein kann, dieses nichtsdestotrotz wichtige Thema nicht aufzugreifen, muss von Gesprächen ausgegangen werden, die der Analyse zur Verfügung stehen, das heißt also von solchen, die in einem institutionalisierten Rahmen stattfanden.[5] Eine gewisse Hoffnung, dennoch zu allgemeingültigen Schlussfolgerungen gelangen zu können, liegt darin begründet, dass die institutionalisierten Rahmen, in denen dieses Phänomen beobachtet wurde, vielfältig und vor allem von untereinander völlig verschiedener Art sind, so wären als typische Beispiele nicht nur Gerichtsverfahren[6] sondern auch Medieninterviews[7] sowie therapeutische Gespräche[8] zu nennen. Zu Beginn der Arbeit muss aber eine genauere Analyse der Reformulierung am konkreten Beispiel stehen, wozu uns einzelne Passagen aus dem Material aus dem Strafprozess gegen Sergio Cusani (1993 - 94)[9] dienen werden, dessen Videoaufnahmen transkribiert und teilweise sprachwissenschaftlich aufgearbeitet worden sind (Gnisci & Pontecorvo 2004: 965, 967 f.). Ein besonderer Vorteil dieses Materials ist weiterhin, dass Angeklagte und Zeugen wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Italiens sind bzw. waren (Gnisci & Pontecorvo 2004: 969), sodass das gerichtstypische Ungleichgewicht im Einfluss auf den Gesprächsverlauf zwischen Zeugen und Angeklagten einerseits und Anwälten und Richtern andererseits[10] hier weniger zum Tragen kam, so also Hoffnung besteht, dass mit seiner Untersuchung zu allgemeingültigeren Ergebnissen zu gelangen ist, als üblicherweise zu erwarten wäre.

2. Reformulierung und Obligation

2.1. Einordnung der Reformulierung in das Genfer Modell der Gesprächsanalyse

Als besonders geeignet zur Beschreibung der Reformulierung erweist sich das Genfer Modell der Gesprächsanalyse. Um dies zu zeigen sei eine Passage (Gnisci & Pontecorvo 2004: 986) oben genannten Transkripts angeführt:[11]

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Mit diesen Worten fasste der Staatsanwalt Di Pietro das zusammen, was der Zeuge Bossi mittelbar eingeräumt haben mochte, in dieser Form aber nicht gesagt hatte und sagen wollte (Gnisci & Pontecorvo 2004: 978). Das ist auf den ersten Blick eine intervention réactive-initiative (vgl. Moeschler 1994: 75). Denn mit ihr reagiert Di Pietro auf die vorhergehende Äußerung Bossis, andererseits versteht Bossi, wie seine nachfolgende Äußerung zeigt diese Äußerung als Aufforderung zur Stellungnahme,[12] also als initiative.[13] Interessant wird die Einordnung in das Genfer Modell erst wenn wir das Element der Rückinterpretation[14] miteinbeziehen, dass heißt das Prinzip, dass der kategoriale und funktionale Status, den eine Äußerung zu der Zeit, in der sie getan wird, hat, später wechseln und neu bestimmt werden kann. Wenn wir es außerhalb des Modells formulieren, zielte Di Pietro mit dieser intervention darauf ab, alles bisher in diesem échange zu diesem Thema Gesagte inhaltlich durch seine Zusammenfassung zu ersetzen, das hieße innerhalb des Modells in gewisser Hinsicht letztlich, die vorhergehenden interventions [15] ungeschehen zu machen, und seine intervention réactive-initiative als eine intervention initiative an ihre Stelle zu setzen, den eigentlich relevanten Teil des échanges mit seiner Reformulierung beginnen zu lassen,[16] und das ist in der Tat der Teil des Gesprächs, von dem allein er wollte, dass er dem Gericht in Erinnerung bliebe.[17] So wenigstens, wenn der Reformulierung Erfolg beschieden gewesen wäre. Auf diese Weise erklärt sich gut, warum die Reformulierung eine so machtvolle Strategie ist. Freilich kann dieser Ansatz nicht absolut gesetzt werden. Denn immerhin sind die vorhergehenden Aussagen Bossis notwendig, um überhaupt eine Reformulierung vornehmen zu können. Allerdings nur insofern, dass es sie gegeben hat, nicht insofern sie einen eigenen Beitrag zum Gesamtgespräch darstellen könnten. Dieser Ansatz muss auch gar nicht absolut gesetzt werden, da mit diesem Ansatz gewöhnlich nicht der Verlauf des Gespräches zu beschreiben wäre, sondern das Ziel des einen Gesprächsteilnehmers gut zu beschreiben ist, das er bestenfalls teilweise zu erreichen hoffen kann, denn es ist nicht davon auszugehen, dass der Gegner sich mit dieser Rückinterpretion abfinden wird, sondern seinerseits versuchen wird, seinen bisherigen Äußerungen die ihnen von ihm zugedachte Funktion im Gespräch zurückzugeben, wie es ja auch hier seitens Bossis geschieht.[18] Doch kann das hier nicht ausgeführt werden, da wir uns wie gesagt aus Raumgründen auf die Analyse von einzelnen Gesprächsschritten beschränken müssen und hier jetzt zur weiteren Untersuchung der prozeduralen Analyse längerer Gesprächsausschnitte übergehen müssten (vgl. Moeschler 1994: 86 f.).

2.2. Der Umgang mit Obligationen in der Reformulierung

Vielversprechender für die weitere Analyse der Funktionsweise der Reformulierung, ist auch - nach der grundsätzlichen Einordnung in das Genfer Modell - ihr Umgang mit Obligationen.[19] Die Verbindung zum schon Gesagten ist dabei relativ klar: Obligationen werden durch initiative Gesprächselemente aufgestellt und durch reaktive erfüllt oder eben nicht erfüllt. Eine intervention réactive-initiative, die die Funktion einer intervention initiative des gesamten ‚relevanten’ Teils eines Gesprächsabschnittes darstellen möchte, wird also wahrscheinlich nicht zuletzt die Obligationen neu bestimmen wollen, wobei die mangelnde Kohärenz, die sich ergibt, falls sie durch die Reaktion seitens Bossis nicht erfüllt würde, in diesem Falle als Widerspruch, in dem Bossis Aussage zu dem bisher - auch von ihm (was ja in der Reformulierung dem Scheine nach enthalten) - Gesagten stände, erscheinen sollte. Schauen wir uns dies im konkreten Falle an:

Die condition thématique, die Di Pietro in der Reformulierung aufstellt, ist, es geht um die Verantwortung für die Finanzen der Lega, die condition de contenu propositionnel, dass Bossi sie gehabt hätte, die condition illocutoire, dass eine Stellungnahme dazu von Bossi erwartet werde, und die condition d’orientation argumentative, dass diese eine eindeutige Aussage dazu enthielte (Gnisci & Pontecorvo 2004: 978).

Halten wir Bossis vorhergehende Aussage (Gnisci & Pontecorvo 2004: 986) dagegen:

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so stellen wir fest, dass Bossi den Versuch gemacht hatte, schon bei der grundlegenden condition thématique nicht die Finanzen sondern die Geschichte der Lega in den Vordergrund zu stellen. Wobei es sich, wenn wir den Gesprächsabschnitt im Ganzen betrachten, zeigt, dass hier Di Pietros Reformulierung erfolgreich war und sein musste, da kontextabhängig rein Historisches in einem Strafprozess nicht der Gegenstand sein konnte (vgl. Gnisci & Pontecorvo 2004: 967, 978). Insofern Di Pietro die condition thématique neu aufstellen konnte, konnte er auch alle anderen neu formulieren, da diese in Abhängigkeit von dieser primären Obligation stehen. Und hier sehen wir wieder eine der Gründe der Stärke dieser Strategie, denn dies geschah als Reformulierung, also zumindest dem Scheine nach als bloße Zusammenfassung des vorhergehenden Gesprächs, was selbstverständlich auch die Fortführung der bisher geltenden Obligationen, insbesondere der condition thématique implizierte.

Interessant ist auch der Blick auf das Folgende. Denn die einmal aufgestellten Obligationen wirken weiter, im Sinne der Kohärenz, einerseits so wie schon ausgeführt (s. o. S. 6), andererseits auch darin, dass durch die Suche nach Kohärenz, nach Erfüllung der Obligationen, insbesondere von Seiten Dritter - die hier entscheidend: das Urteil sprachen die zuhörende Mitglieder des Gerichtshofs (Gnisci & Pontecorvo 2004: 967 f., 984; Drew 1992: 477) - ihnen Entsprechendes aus der Reaktion Bossis gelesen worden sein dürfte. Freilich spielen dabei die besonderen Verhältnisse vor Gericht, die Wahrheitspflicht Bossis als Zeuge, die Protokollierung aller seiner bisherigen Aussagen bzw. auch eben, dass Dritte, Zuhörer, die entscheidenden Adressaten waren,[20] eine Rolle, wenn Bossi hier kaum die Angemessenheit der Obligationen durch seine Antwort neu bestimmen,[21] sondern ihnen höchstens durch Ausweichen oder Unpräzision zu entgehen suchen konnte.[22] Und so wird durch das Fortwirken der Obligationen die Schlusssätze Bossis (Gnisci & Pontecorvo 2004: 986):

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leicht als eigentliche Antwort (dass er letztlich doch der Verantwortliche gewesen wäre) gelesen werden, da sie die conditions am besten unter allem, was er vorzubringen wusste, erfüllen wie auch die von ihnen vorgegebene Tendenz.[23] Das wird schon dadurch deutlich, dass Di Pietro sich im Folgenden (Markiert durch eine kurze Pause (s. Anhang, S. 22, Z. 77) in Z. 78 ff.) einem neuen Ansatz zuwandte, also offenbar mit seinem wenigstens teilweisen Erfolg zufrieden war bzw. wenigstens keine so offenbare Verletzung der von ihm aufgestellten Obligationen in der Antwort Bossis erkannte, um auf ihre Erfüllung insistieren zu können oder zu dürfen.[24]

3. Reformulierung und Präferenzorganisation

3.1. Reformulierung und Sequenz

Die Untersuchung gemäß Prinzipien der Konversationsanalyse im Levinson’schen Sinne fällt wesentlich schwerer. Denn wie unschwer auch an diesem Beispiel zu erkennen, widersteht ein feindselig geführtes Gespräch[25] der Untergliederung in Paarsequenzen oder auch in die von Sequenzen von mehr als nur zwei turns (Levinson 1983: 303 ff., 339 ff.). Denn auf jeden turn des einen Gesprächspartners ist der Widerspruch des anderen zu erwarten, auf den wiederum der Widerspruch des ersten erfolgen wird (Vgl. Gnisci und Pontecorvo 2004: 980, 982) usw. bis ins Unendliche. So war auch dieser Schlagaustausch zwischen Di Pietro und Bossi nicht anders zu einem Ende zu führen, als durch das Eingreifen des Richters Tarantola (s. Anhang, S. 24 f., Z. 142 f.).

Dennoch erscheint bei der Untersuchung der speziellen Technik der Reformulierung das Modell einer preferred sequence aus vier turns nach Vorbild des Reperaturmechanismus[26] nahe zu liegen. Dann hätten wir versuchsweise auszugehen von dem assesment Di Pietros (s. Anhang S. 21, Z. 48 ff.), auf die ein dispreferred second seitens Bossis folgt (Z. 54 ff.), dann die reformulation Di Pietros (Z. 65 ff.), die die other-initiated self-repair Bossis (Z. 70 ff.) durch ein preferred second zur Folge hätte. Man bemerkt, so ist die Form des Ablaufs einigermaßen zu fassen, insbesondere die des von Di Pietro erwünschten Verlaufs des Gesprächs, aber das ganze Analysesystem beruht so offensichtlich auf der Annahme von prinzipieller Kooperationsbereitschaft der Gesprächsteilnehmer, dass ein Fall wie dieser, dass nämlich Bossi in keinster Weise daran denkt Di Pietro ein, wie auch immer preferred second zu liefern, schlichtweg nicht vorgesehen ist.

Eine Lösungsmöglichkeit für das beschriebene Probleme bestände darin, statt dem nicht naturwissenschaftlichen Problemen ohnehin unangemessenen Entweder-Oder aus preferred und dispreferred ein System mit less oder more preferred bzw. dispreferred zu verwenden, dass in diesem Falle durchaus ein annehmbares Ergebnis brächte. Demnach wäre auf das assesment Di Pietros (Z. 48 ff.) ein dispreferred second (Z. 54 ff.) gefolgt, dann die reformulation (Z. 65 ff.), die ein less dispreferred second (Z. 65 ff.) als other-initiated self-repair seitens Bossis zur Folge gehabt hätte, was dem entspräche, was bei der Untersuchung nach der Wirkung der von Di Pietro neu aufgestellten Obligationen als dessen Teilerfolg festgestellt wurde (s. o. S. 7 f.).

Aber schon damit weichen wir von dem Modell der Konversationsanalyse, wie es Levinson vorsieht, ab, das eingangs dieses Kapitels genannte Grundsatzproblem (s. o. S. 8), dass Streitgespräche prinzipiell schwer in Sequenzen beschränkter Zahl an turns zu fassen sind, ist damit nur für diesen Fall behelfsweise gelöst,[27] und ferner entstehen weitere Probleme, wenn wir - wie es im Folgenden geschehen soll - uns das Verhältnis von Reformulierung und Präferenzorganisation genauer ansehen.

3.2. Reformulierung und Präferenz

Schauen wir uns also genauer an, inwieweit der Begriff der Präferenz (Levinson 1983: 307 ff., 332 ff.), ein entscheidender Begriff innerhalb der Konversationsanalyse, überhaupt auf die Reformulierung sinnvoll anwendbar ist. Und zwar einerseits, indem wir sie als potentiellen second part betrachten (was wir dürfen, einerseits insofern auch in einer Sequenz aus mehreren turns die preference organization fortwirkt (Levinson 1983: 343), andererseits auf die vorhergehende Aussage Bossis eine Reaktion Di Pietros erwartbar, was dadurch erwiesen, dass sie in Form der Reformulierung erfolgte (vgl. Levinson 1983: 287), andererseits als potentiellen first part, also die folgende Stellungnahme Bossis als preferred bzw. dispreferred second part (was wir ebenfalls dürfen, da eine Reaktion Bossis offenbar erwartet wurde und auch eintritt).

Hier macht uns die Ambiguität des Begriffes preferred Probleme. Denn einerseits gehört die Reformulierung sicher zu einer Kategorie erwartbarer Reaktionen hier Di Pietros, sollte also als solche preferred sein (Levinson 1983: 308), andererseits gehört sie gewiss zu einer Kategorie Reaktionen, deren Eintreten von Bossi als Gestalter des vorhergehenden turns zu vermeiden gesucht wurde, sollte also als solche dispreferred sein (Levinson 1983: 337 f.). Ebenso erhält Di Pietro als second turn keine oder wenigstens nicht ganz die erwünschte Reaktion (was darin erkennbar, dass er seine Versuche, Bossi zum Eingeständnis, für die Finanzen der Lega gewesen zu sein, fortsetzte (Gnisci & Pontecorvo 2004: 978)), also nicht den preferred turn (Levinson 1983: 337 f.), andererseits konnte er mit nichts anderem rechnen, insofern wäre die ausweichende Antwort Bossis erwartbar, also damit doch den preferred turn.[28]

Was die Markierung angeht, soll es hier genügen, zu zeigen, dass die Reformulierung als second part - in beiden Fällen einer anders ausgerichteten Feststellung angeblicher Fakten folgend - sowohl markiert wie unmarkiert auftauchen kann. Den ersten Fall haben wir in unserem Beispiel vor uns, denn der Beginn Di Pietros mit seiner Reformulierung durch „<da tutto> [5] questo che sta dicendo vuole dire“ (Z. 65) stellt wohl einen selten deutlichen Fall von Markierung dar, für den zweiten Fall kann auf ein von Gnisci und Pontecorvo (2004: 979 (Anm. 9)) eigens als Fall unmarkierter Reformulierung angeführtes Beispiel aus den Transkripten des Cusaniprozesses verwiesen werden. Kurz in der Untersuchung der Frage der Markierung oder Nichtmarkierung, nach Levinson (1983: 333 ff.) untrügliches Kennzeichen der jeweils preferred oder dispreferred second parts, finden wir keine Lösung für die Frage der Einordnung der Reformulierung in das Präferenzsystem, sondern nur eine Bestätigung der bereits aufgewiesenen Ambiguität ihrer Stellung.

3.3. Schlussfolgerungen

Die Analyse der Reformulierung scheitert partiell schon bei den Grundprinzipien der Konversationsanalyse im Levinson’schen Sinne.[29] Deswegen sind diese sicher nicht in Gänze zu verwerfen, doch wohl ergänzungsbedürftig. Das zu leisten, geht über den Rahmen einer Arbeit, die sich die Untersuchung einer einzigen Gesprächstechnik, eben der Reformulierung, zum Ziel gesetzt hat, weit hinaus und sie bleibt darauf angewiesen, dem Modell zu folgen, dessen theoretische Grundlagen es ermöglichen, ihren Charakter und ihre Funktionsweise hinreichend zu beschreiben, also dem Genfer Modell der Gesprächsanalyse.

Es kann aber wohl kaum davon abgesehen werden, zumindest zu umreißen, worin die Probleme gelegen haben mögen und mithin in welcher Richtung Lösungsmöglichkeiten zu finden sein könnten. Dabei scheinen folgende drei Punkte von besonderer Wichtigkeit:

(i) Die Möglichkeit feindselig geführter Gespräche ist nicht ausreichend berücksichtigt. Das lässt sich schon an dem eingangs (s. S. 8) geschilderten Problem darstellen, da, wenn nicht unversöhnlich sich gegenüberstehende Positionen vertreten werden sollen, jede Sequenz innerhalb einer überschaubaren Zahl an turns zu einem Schluss kommen wird, andernfalls aber Sequenzen, deren Ende nicht aus dem Gesprächsverlauf selbst bestimmt wird, entstehen können. Oder auch an dem Problem von preferred oder dispreferred second turns, das sich hier (s. S. 10) ergab und nicht zuletzt darin begründet lag, dass die erwartbare und die zu erreichen gesuchte Reaktion wegen der Feindseligkeit des Dialogs nicht in eins fallen konnten.
(ii) Es wird stets davon ausgegangen, dass der Gesprächspartner auch der Adressat der Äußerung ist. In diesem Fall dürfte es für den Gesprächspartner stets unerwartet kommen, dass ihm gesagt wird, was er gesagt hat, entsprechend eine Reformulierung fast stets eindeutig ein dispreferred second turn sein und entsprechend markiert. Der Wegfall der Markierung erklärt sich am besten, wenn der Adressat nicht der Gesprächspartner ist. Das Musterbeispiel hierfür wären Medieninterviews mit Politikern,[30] in denen letztere die Frage des Journalisten reformulieren.[31] Das geschieht in der Regel, um eine Frage, deren Beantwortung unangenehm wäre, in eine umzuwandeln, deren Beantwortung keinen Nachteil brächte, und in der Regel gegen die Intention des Fragestellers, der diese ja bewusst wohl gerade so gestellt haben dürfte, wie er sie gestellt hat.[32] Und zwar vor dem Hintergrund, dass eigentlicher Adressat der Antwort nicht der Journalist ist, sondern das Medienpublikum (zugleich Wahlvolk).[33] Das geschieht am besten und effektivsten ohne Zögern, prefaces und ohne Begründung, also ohne die üblichen Formen von Markierung (Levinson: 307). Denn all dies - oft unvermeidlich (s. o. S. 10), aber gelegentlich, wie wir gesehen haben (s. o. S. 10), doch vermeidbar (!) - lenkt offensichtlich die Aufmerksamkeit darauf, dass der Inhalt der ursprünglichen Frage verändert wurde. Und gerade dies soll ja vermieden werden, und zwar nicht, um den Journalisten über die Frage, die er gestellt hat, zu täuschen (was wohl kaum möglich), sondern um die Veränderung der Fragestellung vor dem Medienpublikum zu verschleiern (dem am besten gar nicht bewusst würde, dass es Fragen gibt, deren Beantwortung für den Politiker unangenehm sein könnten (Schwittala 1979: 238)). Und deshalb ist hier der Verzicht auf Markierung, soweit leistbar, eben gerade darum sinnvoll, weil eigentlicher Adressat der Äußerung unbeteiligte Dritte (Bull & Mayer 1993: 651), während er gegenüber dem Gesprächsteilnehmer sinnlos, wenn nicht sogar kontraproduktiv erschiene. Zu erstrebende, aber nicht immer erreichbare Unmarkiertheit, damit die Unklarheit der Stellung der Reformulierung als preferred oder dispreferred second part gemäß Levinson (1983: 307 f.) ergeben sich also in diesem Fall aus der Nichtidentität von Adressat der Äußerung und Kommunikationspartner.
(iii) Die Prinzipien der Analyse beruhen beinahe immer auf einem starren Entweder-Oder. Dass und wie das zu einem Problem werden kann, konnte an der Einordnung von second turns in preferred oder dispreferred ausreichend gezeigt werden (s. o. S. 9).

Wie die Probleme, sind auch mögliche Lösungen an dieser Stelle kaum anzudeuten. Teilweise ist dies bereits im Rahmen der Darstellung der Probleme geschehen. Ein Vorschlag, der Bestand haben könnte, ist, die Reformulierung als dritten turn einer viergliedrigen Sequenz mit Hilfe einer Begrifflichkeit, die more oder less preferred bzw. dispreferred second parts mit einbezieht, zu beschreiben (s. o. S. 9). Zu einer tatsächlichen Lösung müsste diese Möglichkeit allerdings grundsätzlich erwogen werden und nicht nur an dem hier vorgebrachten und hier allein zu untersuchenden Einzelbeispiel der Reformulierung. Die erfolgreiche Analyse innerhalb des Genfer Modells verweist darauf, dass Elemente desselben - so man nicht an die Unvereinbarkeit der verschiedenen Analyseansätze glaubt - ebenfalls miteinbezogen werden sollten, insbesondere Entsprechungen der intervention réactive-initiative (vgl. o. S. 4), da es turns die zugleich second wie first parts sind, offenbar tatsächlich gibt,[34] sie als Bindeglieder bei der Analyse von Sequenzen ohne ‚natürliches Ende’ nützlich sein dürften und sie bei der Untersuchung von Gerichtsprozessen in der Tat auch schon nicht ohne Erfolg eingesetzt worden sind (Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell 1987).

4. Die Reformulierung in verschiedenen Kontexten

Leider nur ausblickhaft kann hier noch auf die Vielfalt unterschiedlicher Verwendungsweisen und -gebiete der Reformulierung eingegangen werden; dies soll aber zumindest soweit geschehen, dass deren Umfang klar wird und damit die nicht auf das Justizwesen einzuschränkende Bedeutung dieser Gesprächsstrategie. Besonderes Augenmerk soll dabei auf ihre grundsätzlich gleiche Funktionsweise bei Erfüllung sehr unterschiedlicher Aufgaben innerhalb verschiedener Gesprächstypen gerichtet werden.

4.1. Interviews

Auf ihr Auftauchen in Medieninterviews mit Politikern, aber auch mit anderen Prominenten sowie Experten, ist schon verwiesen worden (s. o. S. 12). Der Schwerpunkt verlagert sich dabei, denn sie ist weniger ein Element der ‚Anklage’ als eine Strategie der ‚Verteidigung’. Auffällig ist weiterhin, dass sie hier - um in der Terminologie des Genfer Modells, das sich bislang bewährte, zu bleiben - eigentlich nie eine selbstständige intervention abgibt, sondern eine intervention réactive-initiative auf Ebene der actes darstellt,[35] insofern sie nur erster Bestandteil der Antwort des Politikers, die wie gehabt als Reformulierung die eigentliche intervention initiative, die Frage des Journalisten, durch eine neue - die Frage, wie sie der Politiker gern gestellt bekommen hätte - ersetzen soll (Schwittala 1979: 237 f.), zumindest im Gedächtnis des Medienpublikums. Zwei weitere interessante Aspekte, die sich bei der Untersuchung von Interviews herausgestellt haben, sollen dabei nicht verschwiegen werden: Zunächst eine Einschränkung, nämlich die, dass eine Reformulierung keine Veränderung des Frageinhalts haben muss, sondern auch andere Funktion wahrnehmen kann, z. B. die, Zeit zu gewinnen (Schwittala 1979: 237) oder sich eine mehrgliedrige Frage in Einzelfragen zur Strukturierung der Antwort aufzugliedern (Schwittala 1979: 233). Dies hat - insofern es im wesentlichen außerhalb der hier geltenden Definition von Reformulierung bzw. des Typs von Reformulierung, der hier behandelt wird, liegt - vor allem dadurch Bedeutung, dass diese Funktionen - gerade auch vor Gericht - zu den hier im Vordergrund stehenden hinzutreten können und als Aspekte derer Betrachtung zumindest Erwähnung verdienen.[36] Des weiteren ist ein gerade in Interviews häufiger Sonderfall zu erwähnen, nämlich dass die Reformulierung nicht durch den Interviewten selbst geschieht, sondern die Frage zur Reformulierung an den Interviewer zurückverwiesen wird (Bull & Mayer 1993: 657 f.). Der Mechanismus bleibt dabei mutatis mutandis derselbe: Auch hier soll eine neue intervention initiative die ursprüngliche ‚ersetzen’ und die Obligationen neu aufgestellt werden. Für den Interviewer gibt sich dabei der Vorteil, tatsächlichen Einfluss auf den Gesprächsverlauf zu behalten, für den Interviewten, nicht nur dem Scheine nach die Frage des Interviewers zu beantworten. Der Grad der Kooperation beim Zustandekommen des Gesprächs wird dadurch also erhöht. Diese Vorgehensweise, zu einer Reformulierung zu gelangen, entspräche natürlich besser den Anforderungen eines Reparaturmechanismus im Levinson’schen Sinne (vgl. o. S. 8 f.), wodurch das grundsätzliche Problem, dass sich in anderen Fällen ergab, aber nicht gelöst wäre. Ein weiterer Fall, der in Interviews recht häufig auftritt, ist, dass der Interviewer Teile der vorhergehenden Antwort als Grundlage weiterer Nachfrage zusammenfasst, das sogenannte ‚Nachhaken’ (Schwittala 1979: 282). Das ist offenbar der Fall, der der Vorgehensweise Di Pietros gegenüber Bossi (vgl. o. S. 4) unmittelbar entspricht.

4.2. Psychotherapie

In einem Bereich, der durch seine Verschiedenheit von der Welt des Gerichts, der Medien und der Politik verspricht, unser Bild von der Reformulierung weitgehend abzurunden, ist ihr die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt worden, nämlich in Hinsicht auf das therapeutische Gespräch.[37] Hier ist der häufigste Fall - ein Kernstück der Psychotherapie -, dass der Therapeut die vorhergehende Äußerung des Patienten paraphrasiert, um dabei die emotionalen Erlebnisinhalte, also reduzierend nur bestimmte Aspekte, die in der Äußerung des ersteren enthalten waren, zu betonen.[38] Dies geschieht in fragendem Tonfall und der Patient ist aufgefordert, dazu bestätigend oder ablehnend Stellung zu beziehen (Weingarten 1990: 230; Hindelang 1994: 441 f.), dies im besten Fall dadurch, dass er den emotionalen Gehalt in einer eigenen Reformulierung seiner ursprünglichen intervention selbst zum Ausdruck bringt (Wahmhoff 1981: 106 ff.; Weingarten 1990: 230). Der Therapeut fasst also die für ihn, also für das gemeinsame Gesprächsziel relevanten Teile der Äußerungen des Patienten zusammen, um konstruktiv auf ihnen fußend, dem weiteren Gespräch den erwünschten, also seinem Ziel angemessenen Verlauf zu geben (Weingarten 1990: 231). Dies stellt eine thematische Steuerung des Gesprächs dar (Wahmhoff 1981: 105), entspricht also der Neuaufstellung der Obligationen, insbesondere der grundlegenden condition thématique, die der Reformulierung als Funktion zugewiesen werden konnte (s. o. S. 6). Sie stellt hier aber keinen feindseligen Akt dar,[39] sondern orientiert sich am gemeinsamen Gesprächsziel, der Heilung des Patienten. Sie trägt also konstruktiv am kooperativen Zustandekommen eines durch eine gemeinsame Intention getragenen Gesprächs bei und dies auch, insofern der Therapeut - anders als ein Anwalt - kein Interesse hat, die Äußerung des Patienten zu verfälschen, sondern nur sie auf die in Hinsicht auf das gemeinsame Gesprächsziel relevanten Aspekte zu reduzieren (Wahmhoff 1981: 105 ff., Weingarten 1990: 231). Dabei ersetzt sie das bisher Gesagte, aber nicht das Eine durch etwas Anderes, sondern ein Ganzes durch seine wesentlichen Aspekte, wobei aber durchaus beabsichtigt ist, dass die weggelassenen Aspekte für den weiteren Verlauf des Gespräches keine Rolle mehr spielen sollen. Das heißt, es liegt durchaus in gewisser Hinsicht eine intervention réactive-initiative vor, die wie geschildert (s. o. S. 4) das bisher Gesagte als initiative ‚ersetzen’ soll, insofern einige Aspekte davon in der Reformulierung weggelassen werden, andere Aspekte - oft konkretisiert und neu strukturiert (Wahmhoff 1981: 111 f., Weingarten 238 f.) - nicht einfach in Erinnerung gerufen werden, sondern erneut aufgeführt werden und zwar in der Form, in der sie für alles Weitere statt in ihrer ursprünglichen Form und in ihrem ursprünglichen Kontext Geltung behalten sollen (vgl. a. Wenzel 1981: 388). Im Wesentlichen sind also Status, Funktion und auch Potenz der Reformulierung die gleichen wie in einem Gerichtsprozess, sie hat jedoch ihren feindseligen Charakter verloren, der ihr also nicht wesensmäßig anhaftet, denn sie erfüllt hier einzig den Zweck, das Selbsthilfepotential des Patienten zu aktivieren (Wahmhoff 1981: 99), also das gerade Gegenteil einer feindseligen Aktion.[40]

4.3. Sozialamt

Nicht ohne Grund soll die Betrachtung der Reformulierung an Hand einer Studie über ihren Einsatz in Gesprächen zwischen Klienten und Beamten eines deutschen Sozialamtes (Wenzel 1981) am Schluss der Arbeit stehen. Die Autorin hat nämlich in stets wünschenswerter, aber nicht immer erreichter Ergebnisoffenheit ein angemessen vielfältiges Bild an Funktionen der dennoch eindeutig bestimmbaren Strategie der Reformulierung gezeichnet.[41] Gerade aber in dieser Vielfalt und Polyfunktionalität wird sie als eine grundlegende Konversationstechnik erkennbar, die keineswegs nur in gewissen Gesprächstypen oder gar nur in bestimmten institutionellen Rahmen existiert oder beschreibbar ist (Wahmhoff 1981: 115). So kann gerade auf Basis einer Untersuchung, deren institutioneller Rahmen besonders eng gesteckt erscheint, der Zweck, der in diesem letzten Teil dieser Arbeit angestrebt wird, nämlich durch eine ausblickhafte Umschau auf die Bereiche, in denen außerhalb des Gerichtswesens die Reformulierung bereits eine angemessene Untersuchung gefunden hat, ihre allgemeine und grundlegende Bedeutung, durch die sie dennoch nicht ihre klare Definierbarkeit verliert, zumindest soweit möglich nachzuweisen, erreicht werden.

Dies muss freilich in der gebotenen Kürze geschehen. Um auf die Kernpunkte zu sprechen zu kommen, so können wir grundsätzlich unterscheiden zwischen Reformulierungen, mit Hilfe derer der Beamte dem Bürger Unterstützung gewährte (Wenzel 1981: 392 ff.), solche, die durch Notwendigkeit geboten waren (Wenzel 1981: 386, 392, 394, 398), und solche mit denen der Beamte den Interessen des Bürgers zuwider handelte (Wenzel 1981: 394 ff.). Zur ersten Gattung gehören z. B. Reformulierungen, in denen ein konkreter Termin, der vom Bürger genannt wurde, dekonkretisiert wurde und ihm so eine unbestimmtere Frist zur Zahlung gewährt wurde (Wenzel 1981: 392), oder solche, die die Äußerung des Bürgers erweiterten, wodurch ihm eine Erklärung angeboten wurde, die sein von ihm geschildertes Verhalten rechtmäßig sein ließ (Wenzel 1981: 393). Zu zweiteren Kategorie gehören z. B. Reformulierungen, die die Äußerung des Bürgers auf das reduzierten, was im institutionellen Rahmen des Sozialamtes allein von Relevanz ist (Wenzel 1981: 394, 398) oder z. B. ungefähre Personenangaben (z. B.: „wir“) zu genauen konkretisierten, wo es nötig erschien (Wenzel 1981: 392). Hauptsächlich in den Bereich „reduzierender Paraphrasen“ (Wenzel 1981: 394 ff.) gehören ebenfalls die Reformulierungen zu Ungunsten des Bürgers, so beispielsweise durch Weglassen durchaus relevanter Aspekte, um Zahlungspflichten seitens des Amtes zu vermeiden (Wenzel 1981: 398). Hier nähern wir uns wieder der Reformulierung, wie sie vor Gericht gebräuchlich ist, wo ja auch oft Aspekte möglicherweise entlastender Art durch die Reformulierung ‚beseitigt’ werden sollen (Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell 1987: 322, 324). Eine weitere konversationelle Analyse ist hier nicht von Nöten, schon da Wenzel (1981), auf der unsere Darstellung der Reformulierung in der Psychotherapie mittelbar oder unmittelbar (Hindelang 1994: 441 f.) weitgehend beruht, ihrer Arbeit vor allem die Ergebnisse von Wenzel zu Grunde gelegt hat, am erreichten Stand sich also wenig ändern würde, da die Unterschiede nicht in der grundsätzlichen Funktionsweise oder deren Analyse, sondern in Art und Bereich der Anwendung der Reformulierung liegen. Nur ein nur hier zu findendes Detail verdient wohl besondere Aufmerksamkeit, nämlich dass die vom Beamten reformulierte Version der Äußerung des Klienten häufig die war, die dann schriftlich niedergelegt wurde (Wenzel 1981: 393), wodurch die Feststellung, dass es eine Funktion der Reformulierung ist (s. o. S. 4), das zuvor Geäußerte zu ersetzen, weiter bekräftigt wird, denn Letzteres erscheint hier definitiv nicht mehr in der gewöhnlich einzig überdauernden Schriftform.

5. Schluss

Die Reformulierung bleibt - das kann als Summe des letzten Teils gesagt werden - eine sehr mächtige Gesprächsstrategie, die einerseits - bleibt sie unwidersprochen - den ganzen weiteren Gesprächsverlauf nachdrücklich beeinflussen und weite Teile des vorhergehenden Gesprächs für irrelevant erklären kann und andererseits einen wirkungsvollen Widerspruch sehr erschwert.[42] Als solche ist sie sogar außerordentlich gefährlich, wie Shuy (1993: 195 ff.) an Hand von Verhören missbrauchter Kinder nachweisen konnte. Sie ist also eine Strategie, die insbesondere letzterer Eigenschaft wegen hohes Interesse über die Grenzen der Sprachwissenschaft hinaus verdiente, und die wegen aller zuletzt genannter Eigenschaften selten leichtfertig und vorwiegend in feindseliger Absicht gebraucht werden wird. Trotzdem finden sich unter den von Wenzel (s. o. S. 17) aufgeführten Anwendungsgebieten auch solche, die einen sicheren Hinweis auf die Omnipräsenz der Reformulierungen auch in Gesprächen unterschiedlichster und in dieser Hinsicht noch nicht erforschter Natur darstellen, so das Hinzufügen eines Erklärungsangebots für das von dem Gesprächspartner eingeräumte Verhalten in der Reformulierung oder die Konkretisierung vager Angaben, die man genau braucht oder auch nur erfahren möchte, in ihr. Ihre weitere Erforschung als grundlegendes, in Gesprächen immer wieder auftauchendes Muster und die Anwendung derer Ergebnisse auf andere, in dieser Hinsicht noch nicht erforschte Gesprächstypen, ist also sowohl notwendig wie auch vielversprechend.[43]

6. Anhang

6.1. Ausschnitt aus der Befragung Bossis durch Di Pietro

(Zur Methode der Transkription vgl. Gnisci, Pontecorvo 2004: 970, 984)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(aus: Gnisci, Pontecorvo 2004: 984 ff.)

6.2. Literatur

∙ Adelswärd, Viveca / Aronsson, Karin / Jönsson, Linda / Linell, Per (1987): The Unequal Distribution of Interactional Space. Dominance and Control in Courtroom Interaction, in: Text 7, 313 - 346.

∙ Auchlin, Antoine / Moeschler, Jaques / Roulet, Eddy / Rubattel, Christian / Schelling, Marianne (31991): L’articulation du discours en français contemporain, Bern.

∙ Bogoch, Bryna / Danet, Brenda (1984): Challenge and Control in Lawyer-Client Interaction. A Case Study in an Israeli Legal Aid Office, in: Text 4, 13, 249 - 275. !!!

∙ Bonaiuto, Marino / Gnisci, Augusto (2003): Grilling Politicians. Politicians’ Answers to Questions in television interviews and legal examinations, in: Journal of Language and Social Psychology 22, 4, 385 - 413

∙ Brennan, Mary (1995): The Discourse of Denial. Cross Examining Child Victim Witnesses, in: Journal of Pragmatics 23, 71 - 91.

∙ Bull, Peter / Mayer, Kate (1993): How Not to Answer Questions in Political Interviews, in: Political Psychology 14, 651 - 666.

∙ Bull, Peter (1994): On Identifying Questions, Replies and Non-Replies in Political Interview, in: Journal of Language and Social Psychology 13, 115 - 131.

∙ Drew, Paul (1992): Contested Evidence in Courtroom Cross-Examination. The Case of a Trial of Rape, in: Drew, Paul / Heritage, John (Hsgg.), Talk at Work. Interaction in Institutional Settings, Cambridge, 470 - 520.

∙ Gustavsson, Lennart / Juvonen, Päivi / Linell, Per (1988): Interactional Dominance in Dyadic Communication. A Presentation of Initiative-Response Analysis, in: Linguistics 26, 1, 415 - 442.

∙ Gnisci, Augusto / Pontecorvo, Clotilde (2004): The Organization of Questions and Answers in the Thematic Phases of Hostile Examination. Turn-by-Turn Manipulation of Meaning, in: Journal of Pragmatics 36, 1, 965 - 995 [bes. S. 977 - 81].

∙ Gnisci, Augusto (1997): Strategie di argomentazione nel processo penale. Il turno come unità d’analisi, in: Rassegna di Psicologia 14, 1, 31 - 64.

∙ Heritage, John / Watson, Ron (1980): Aspects of the Properties of Formulations in Natural Conversations. Some Instances Analysed, in: Semitotica 30, 3 - 4, 245 - 262.

∙ Hindelang, Götz (1994): Dialoganalyse und Psychotherapie, in: Fritz, Gerd / Hundschnurscher, Franz (Hsgg.), Handbuch der Dialoganalyse, Tübingen, 429 - 449.

∙ Levinson, Stephen C. (1983): Pragmatics, Cambridge.

∙ Levinson, Stephen C. (1990): Pragmatik, Tübingen.

∙ Maley, Yon (1995): From Adjunction to Mediation. Third Party Discourse in Conflict Resolution, Journal of Pragmatics 23, 93 - 110

∙ Moeschler, Jacques (1994): Das Genfer Modell der Gesprächsanalyse, in: Fritz, Gerd / Hundsnurscher, Franz, Handbuch der Dialoganalyse, Tübingen, 69 - 94.

∙ Penman, Robyn (1987): Discourse in Courts. Cooperation, Coercion and Coherence, in: Discourse Processes 10, 201 - 218.

∙ Rubattel, Christian (Hsg.) (1989): Modèles du discours. Recherches actuelles en Suisse romande, Bern.

∙ Schwittala, Johannes (1979): Dialogsteuerung in Interviews. Ansätze zu einer Theorie der Dialogsteuerung mit empirischen Untersuchungen, München.

∙ Shuy, Roger W. (1993): Language Crimes. The Use and Abuse of Language Evidence in the Courtroom, Oxford.

∙ Shuy, Roger W. (1998): The Language of Confession, Interrogation and Deception, Thousand Oaks.

∙ Thomas, Jenny A. (1985) The Language of Power. Towards a Dynamic Pragmatics, in: Journal of Pragmatics 9, 765 - 783.

∙ Valdés, Guadalupe (1986): Analyzing the Demands That Courtroom Interaction Makes Upon Speakers of Ordinary English. Toward the Development of a Coherent Descriptive Framework, in: Discourse Processes 9, 269 - 303.

∙ Wahmhoff, Sibylle (1981): Die Funktion der Paraphrase in gesprächspsychotherapeutischen Beratungen, in: Deutsche Sprache 9, 97 - 118.

∙ Weingarten, Rüdiger (1990): Reformulierung in der Gesprächspsychotherapie, in: Ehlich, Konrad / Koerfer, Armin / Redder, Angelika / Weingarten, Rüdiger (Hsgg.), Medizinische und therapeutische Kommunikation. Diskursanalytische Untersuchungen, Opladen, 228 - 240.

∙ Wenzel, Angelika (1981): Funktionen kommunikativer Paraphrasen. Am Beispiel von Gesprächen zwischen Bürgern und Beamten am Sozialamt, in: Schröder, Peter / Steger, Hugo (Hsgg.), Dialogforschung. Jahrbuch 1980 des Instituts für deutsche Sprache, Düsseldorf, 385 - 401.

[...]


[1] Vgl. Gnisci & Pontecorvo 2004: 977 f.; Weingarten 1990: 230; Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell 1987: 323. Shuy (1993) beschreibt das Phänomen (1993: 134 f., 182 f., 195 ff.) mit dem etwas eingeschränkteren Begriff „inaccurate restatements“, Thomas 1985 ff. definiert die Reformulierung derart eng und schränkte das zu benutzende Material vorab so stark ein, dass ihre Arbeit wenigstens hier nicht verwendbar ist. Wenzel (1981) und Wahmhoff (1981) verstehen unter „rekonstruierender Paraphrase“ vor allem in Form der „aspektualisierenden Paraphrase“ eine im wesentlichen identische Erscheinung. Heritage & Watson (1980) beschreiben die Reformulierung als „formulation“, erkannten aber noch nicht das Potential, dass sich darin verbirgt, dass sie eben nur selten eine bloße Wiederholung bestimmter Teile des Gesprächs ist (Dass eine Reformulierung „may turn sense“ (250) ist in ihrem Aufsatz über das Phänomen gerade ein einziges Mal erwähnt).

[2] Wenzel 1981: 385 f.; Wahmhoff 1981: 100, Gnisci & Pontecorvo 2004: 977 f.

[3] Wahmhoff 1981: 115; Wenzel 1981; Bogoch & Danet 1984: 264 f.; Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell 1987: 322, Weingarten 1990; Bull & Mayer 1993: 653, 657 ff.; Hindelang 1994: 441 f., Brennan 1995: 81.

[4] Vgl. Hindelang: 1994: 441 f.

[5] Vgl. zu den trotz des institutionellen Rahmens vorhandenen Freiheiten der Gesprächsgestaltung in einem Gerichtsprozess Gnisci & Pontecorvo 2004: 967.

[6] Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell 1987: 321 f.; Gnisci & Pontecorvo 2004: 977 f.

[7] Schwittala 1979: 237 f.; Bull & Mayer 1993: 653, 657 ff.

[8] Hindelang 1994: 441 f., Weingarten 1990; Wahmhoff 1981.

[9] Vgl. Gnisci & Pontecorvo 2004: 968 f.

[10] Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell 1987: 321. Zu Recht relativiert von Gnisci & Pontecorvo (2004: 967 f., 981 f.).

[11] Zu Vorgehensweise und Regeln der Transkription vgl. Gnisci & Pontecorvo 2004: 969 f., 984; Der Ausschnitt des Transkripts, dem diese Passage entnommen, ist hier im Anhang ab S. 20, abgedruckt.

[12] Aus dem einfachen Grund, dass jede intervention des Staatsanwalts vor Gericht in der Vernehmungsphase als Aufforderung, sich zu äußern, gewertet wird und zu werten ist (Gnisci & Pontecorvo 2004: 971).

[13] Vgl. a. Wahmhoff 1981: 115.

[14] Auchlin, Moeschler, Roulet, Rubattel & Schelling 1991: 41 f., Moeschler 1994: 85 f.

[15] Der Umfang des Gesprächsteils, auf den eine Reformulierung sich bezieht, ist sehr verschieden (Gnisci & Pontecorvo 2004: 978 (Anm. 8)).

[16] Gnisci & Pontecorvo 2004: 978. Dass Gesprächsbeiträge in Gerichtsverhandlungen als nichtexistent oder irrelevant behandelt werden (können), bestätigen in anderem Zusammenhang auch: Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell (1987: 324). Ähnliches findet sich auch in Medieninterviews seitens des Befragten (Bull & Mayer 1993: 656).

[17] Gnisci & Pontecorvo 2004: 978. Dieser Aspekt der Reformulierung ist in anderem Kontext besonders von Wenzel (1981: 394 ff.) herausgearbeitet worden. Vgl. a. Shuy 1993: 134 f.

[18] Siehe Anhang, S. 22, Z. 70 ff.; besonders auffällig ist, wie Bossi in seiner Reaktion auf die Reformulierung mit Zeitangaben beginnt (Z. 70 ff.), die in der Reformulierung Di Pietros nicht grundlos keine Rolle gespielt haben, jedoch in den Äußerungen Bossis und Di Pietros unmittelbar davor (Z. 48 - 59).

[19] Auchlin, Moeschler, Roulet, Rubattel, Schelling 1991: 208 ff.; Moeschler 1994: 82 ff.

[20] Gnisci & Pontecorvo 2004: 966 ff., 984; Drew 1992: 477.

[21] Vgl. Auchlin, Moeschler, Roulet, Rubattel & Schelling 1991: 209 ff.; Moeschler 1994: 83.

[22] Die typische Strategie jedes Zeugen vor Gericht, s. Gnisci & Pontecorvo 2004: 965, die im übrigen die von Di Pietro aufgestellten condition d’orientation argumentative nicht erfüllt.

[23] Man betrachte das Beispiel der condition d’orientation argumentative: Genannte Sätze erfüllen sie nicht (keine eindeutige Antwort), ihre Erfüllung kann aber hineingelesen werden (insofern Bossi letztlich doch der Verantwortliche für die Finanzen gewesen sein muss, wenn die verantwortliche Sekretärin ihm Bericht erstattet).

[24] Damit und mit nicht mehr konnte Di Pietro auch rechnen, da eine Aussage vor Gericht bei allem Ausweichen und Abschweifen in der Regel doch wenigstens ein klein bisschen von dem enthalten sollte, was als Antwort auf die gestellte Frage gelten kann, andernfalls meist ein offener Bruch mit den dort herrschenden Regeln vorliegt (Gnisci & Pontecorvo 2004: 974).

[25] Um ein solches handelt es sich hier, s. Gnisci & Pontecorvo 2004: 968.

[26] Um eine Reparatur im Sinne Levinsons (1983: 339 ff., 359 f.) handelt es sich hier nicht. Zwar soll eine Reparatur erreicht werden, aber eine der Tatsachendarstellung, nicht des Gesprächs, und zwar auch nicht um des Gesprächs oder des Gesprächspartners willen, sondern in Hinsicht auf am Gespräch weitgehend unbeteiligte Dritte (Gnisci & Pontecorvo 2004: 967 f., 984; Drew 477). Levinson (1983: 340) bezieht den Reperaturmechanismus aber auf folgende Fälle, nämlich „misunderstandings, mishearings or indeed non-hearings“, jedenfalls aber auf Erscheinungen, die den Kommunikationsfluß stören, die nicht absichtlich herbeigeführt worden sind und an deren Behebung beide Kommunikationspartner Interesse haben. Zu Reparatursequenzen mit mehr als nur zwei turns vgl. Levinson 1983: 339 ff.

[27] Und ließ sich wahrscheinlich nur deshalb ansatzweise lösen, da die Reformulierung keine Strategie ist, die ausnahmslos nur in feindselig geführten Gesprächen vorkommt, vgl. u. S. 16.

[28] Levinson 1983: 308; Diese Ambiguität zwischen Präferenz und Dispräferenz kann auch nicht durch Unterschiede im vorhergehenden first part erklärt werden, da in allen Fällen eine gegensätzliche Feststellung, was gewesen sei, vorangeht (und auch nachfolgt).

[29] Was vielleicht auch erklärte, warum Analysen von Gerichtsverhandlungen bei ihren strikteren Anhängern oft kaum über Paraphrasen des Gesagten hinausgelangen, vgl. z. B. Drew 1992, Maley 1995.

[30] Oder auch anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, vgl. Schwittala 1979: 237 f.

[31] Schwittala 1979: 237 f. Ähnliche Techniken finden sich im übrigen auch vor Gericht, insbesondere von der machtloseren Zeugen- und Angeklagtenseite, so Reformulierungen - z. B. der Anwaltsfrage (wie es Bossi Z. 54 ff. versucht, indem er die Feststellung des Anwalts, die auf die Verantwortung für die Finanzen der Lega zielt, als eine Frage nach der Chronologie der Ereignisse reformuliert).

[32] Schwittala 1979: 237 f. So auch im Falle Bossis und Di Pietros.

[33] Bull und Mayer 1993: 651. Im Falle Bossis wohl sowohl die italienische Öffentlichkeit wie der Gerichtshof (Gnisci und Pontecorvo 2004: 979).

[34] Bzw. sogar die Regel sind, vgl. Gustavsson, Juvonen & Linell 1988: 416 f.

[35] Vgl. Auchlin, Moeschler, Roulet, Rubattel & Schelling 1991: 41 f., Moeschler 1994: 85 f.

[36] Zur Polyfunktionalität von Reformulierungen vgl. auch: Wahmhoff 1981: 113.

[37] Wahmhoff 1981, Weingarten 1990; Hindelang 1994: 441 f.

[38] Wahmhoff 1981: 106 ff., Weingarten 1990: 230 ff., 238 f.; Hindelang 1994: 441 f.

[39] Auffällig ist aber, dass sie in der Regel durch Abschwächungsmarkierungen zu einem Angebot des Therapeuten wird (Weingarten 1990: 231), ihre Macht (vgl. o. S. 2) also teilweise gebrochen werden muss, um hier verwendet werden zu können. In Fällen, in denen ihr Potential ausgenützt wird (vgl. Thomas 1985: 773 ff.), handelt es sich in der Regel doch um Formen feindseliger Dialoge, dies erklärt auch, warum Adelswärd, Aronsson, Jönsson & Linell (1987: 321) sie als Form von „exercising this interpretational privilege“ seitens der Richter und Anwälte bezeichnen (was ja als so zumindest unvollständig schon dadurch erwiesen ist, dass diese Taktik vor Gericht auch von Zeugenseite angewandt wird, s. o. S. 12, Anm. 31). Man darf dies - dass ihr Potential vollständig ausgenutzt wird - aber keineswegs als die ‚eigentliche’ Form der Reformulierung betrachten, genauso wenig wie man bei der Bestimmung, was ein ‚direktiver Sprechakt’ sei, von Beispielen im institutionellen Rahmen des Militärs ausgehen sollte, da dies kaum zu einem Ergebnis führen dürfte, die dieses Grundelement jeglicher Kommunikation in anderen Kontexten noch existent sein ließe.

[40] Das hebt die Probleme, die sich bei der Einordnung der Reformulierung in das System der Konversationsanalyse im Levinson’schen Sinne (s. o. S. 8) ergaben, nicht auf, macht im Gegenteil die Forderung nach Ergänzungen, die die vollständige Analyse von Gespräche sowohl feindseliger als auch nicht-feindseliger Natur ermöglichten, nur noch dringender. Gleiches gilt für die Unabhängigkeit davon, ob eigentlicher Adressat einer Äußerung der Gesprächspartner oder am Gespräch selbst unbeteiligte Dritte etc. Vgl. a. o. S. 15, Anm. 39.

[41] Wie schon erwähnt, entspricht das, was sie als ‚rekonstruierende Paraphrasen’ und unter diesen besonders die als ‚aspektualisierende’ bezeichneten weitgehend dem, was andernorts und auch hier als ‚Reformulierung’ bezeichnet wird (vgl. o. S. 1, Anm. 1).

[42] Brennan 1995: 81, vgl. a. o. S. 6.

[43] Wie Wahmhoff schon 1981 (115) feststellte und es sich seitdem weiter bestätigt hat.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Die Reformulierung oder "Die Kunst, anderen das Wort im Mund herumzudrehen"
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
33
Katalognummer
V110760
ISBN (eBook)
9783640089215
ISBN (Buch)
9783640256853
Dateigröße
518 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reformulierung, Kunst, Wort, Mund
Arbeit zitieren
Rainer Weirauch (Autor:in), 2005, Die Reformulierung oder "Die Kunst, anderen das Wort im Mund herumzudrehen", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110760

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