"Praxis der Familienhilfe - Familientherapie als notwendige Methode?"


Diplomarbeit, 2006

70 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Überlegungen

2. Fragestellung der Diplomarbeit

3. Stand des Wissens in der Literatur
3.1 Die Sozialpädagogische Familienhilfe
3.1.1 Definition, Ursprung und Abgrenzung
3.1.2 Rechtliche Grundlagen
3.1.3 Adressaten und Problemfelder
3.1.4 Zugangswege, Verfahren und Finanzierung
3.1.5 Arbeitsansätze und Ziele
3.1.6 Fallverstehen / Diagnostik in der SPFH
3.1.7 Spezielle Problemlagen von Familien in SPFH
3.1.7.1 Fall 1 - SPFH in Familien mit psychisch krankem Elternteil
3.1.7.2 Fall 2 - SPFH in sogenannten Multiproblemfamilien
3.1.7.3 Fall 3 - SPFH im Zusammenhang mit Suchtproblemen
3.2 Systemische Familientherapie
3.2.1 Ursprung und Ansätze der Systemischen Familientherapie
3.2.2 Grundannahmen
3.2.2.1 Theorien der Ordnung, der Wahrnehmung und des Erkennens
3.2.2.2 Theorien des Veränderns und der Intervention
3.3 Schnittmengen und Unterschiede
3.3.1 Handlungsrichtlinien
3.3.1.1 Hypothetisieren
3.3.1.2 Zirkularität
3.3.1.3 Neutralität, Respekt, Interesse und Allparteilichkeit
3.3.1.4 Kontextualisierung
3.3.1.5 Ressourcen- und Lebensweltorientierung
3.3.1.6 Lösungsorientierung
3.3.1.7 Geschlechter-Differenzierung
3.3.1.8 Soziale Gruppenarbeit und Teamwork
3.3.2 Methodische Umsetzung in Beratungen
3.3.2.1 (Verbale) Beratung durch den Familienhelfer
3.3.2.2 (Verbale) Beratung durch den Familientherapeuten
3.3.2.3 Beratung durch darstellende Methoden
3.3.2.4 Beratungs- / Hilfesetting
3.4 Kompetenzen von Familienhelfern und Systemischen Familientherapeuten
3.4.1 Persönlichkeitsmerkmale und Handlungskompetenzen
3.4.2 Kompetenzen in der Dimension des Wissen
3.4.2.1 Beobachtungs- und Beschreibungswissen
3.4.2.2 Erklärungs- und Begründungswissen
3.4.2.3 Wert(e)wissen
3.4.2.4 Handlungs- und Interventionswissen
3.4.2.5 Anwendung des Wissens
3.4.3 Fehlerquellen beruflichen Handelns

4. Forschungsmethode
4.1 Durchführung - Methodisches Vorgehen und Umsetzbarkeit
4.1.1 Vorüberlegungen
4.1.2 Methode: Fallüberlegungen
4.1.3 Methode: (Halbstandardisiertes) Leitfaden-Experten-Interview
4.1.4 Überlegung einer alternativen Forschungsmethode
4.2 Auswertung
4.2.1 Auswertungsmethode
4.2.2 Auswertungsgrenzen

5. Darstellung der Ergebnisse
5.1 Kategorie
5.2 Kategorie
5.3 Kategorie
5.4 Kategorie
5.5 Kategorie

6. Interpretation, Bewertung und Erkenntnisgewinn
6.1 Interpretation und Bewertung der Ergebnisse
6.2 Erkenntnisgewinn

7. Fazit und Schlussfolgerung

8. Danksagung

9. Literatur- und Quellenverzeichnis

„Was die kleine Momo konnte, wie kein anderer, das war: zuhören.

Das ist doch nichts Besonderes, wird nun vielleicht mancher (Leser) sagen, zuhören kann doch jeder.

Aber das ist ein Irrtum. Wirklich zuhören können nur ganz wenige Menschen. Und wie Momo sich aufs Zuhören verstand, war es ganz und gar einmalig... Sie konnte so zuhören, dass ratlose und unentschlossene Leute auf einmal ganz genau wussten, was sie wollten. Und dass Schüchterne sich plötzlich frei und mutig fühlten. Oder dass Unglückliche und Bedrückte zuversichtlich und froh wurden. Und wenn jemand meinte, sein Leben sei ganz verfehlt und bedeutungslos und er selbst nur irgendeiner unter Millionen, einer, auf den es überhaupt nicht ankommt und der ebenso schnell ersetzt werden kann wie ein kaputter Topf - und er ging hin und erzählte alles das der kleinen Momo, dann wurde ihm, noch während er redete, auf geheimnisvolle Weise klar, dass er sich gründlich irrte, dass es ihn genauso, wie er war, unter allen Menschen nur ein einziges Mal gab und dass er deshalb auf eine besondere Weise für die Welt wichtig war. So konnte Momo zuhören!“[1]

1. Einleitende Überlegungen

Während meiner beiden Praxissemester bei der Outlaw gGmbH im Team Flexible Erzieherische Hilfen Dresden Neustadt ist mir aufgefallen, dass mein Anleiter, Sozialarbeiter / -pädagoge[2] und Systemischer Familientherapeut[3] in seiner Arbeit mit den Klienten[4] oft system- bzw. familientherapeutisch arbeitet, sowohl in Sozialpädagogischen Familienhilfen[5] als auch Erziehungsbeistandschaften. Er verwendete bspw. verschiedene Methoden[6] daraus und kombinierte sie mit seinem Handlungswissen[7] als Familienhelfer[8]. Ich empfand diese Herangehensweise sehr angenehm und vielseitig. Ich habe festgestellt, dass viele Familienhelfer sich an system- und familientherapeutischen Ansätzen orientieren, ohne diese vordergründig als solche zu benennen. Ich selbst habe während meines Studiums in versch. Seminaren u.a. systemische Ansätze kennen gelernt und sie in der Praxis umgesetzt. Dennoch frage ich mich, ob dieses erworbene Wissen ausreicht, um als Familienhelfer „erfolgreich“[9] zu arbeiten oder ob es notwendig ist, eine Ausbildung als Familientherapeut[10] zu absolvieren. Stellt die Ausbildung als Familientherapeut eine (Über)Spezialisierung oder eine Bereicherung dar? Ich vermute Vor- und Nachteile, die sich auf die Arbeit des Familienhelfers auswirken, bspw. weil er zu sehr auf familientherapeutische Methoden setzt und die der klassischen Sozialen Arbeit aus dem Blick verliert.

Mir ist bewusst, dass ich in meinen Praktika eine offenbar nicht allzu verbreitete, für meine Begriffe qualitativ sehr hochwertige Arbeit mit Familien[11] in SPFH erleben durfte[12], die verbunden war mit dem Ansatz der Integrierten Flexiblen Hilfen[13]. Dabei habe ich die systemische Soziale Arbeit, wie sie Wolf Ritscher benennt, in ihrer Umsetzung in zahlreichen Fällen erlebt[14].

Es ist für mich als zukünftige Sozialarbeiterin selbstverständlich, über versch. Ansätze, Methoden und Techniken als Handlungswissen zu verfügen und dieses anzuwenden. Ich bin davon überzeugt, dass jeder Familienhelfer dieses Wissen in jeder neuen SPFH reflexiv auf die aktuelle Situation beziehen sollte.

2. Fragestellung der Diplomarbeit

Die Fragestellung meiner Diplomarbeit ist:

„Praxis der Familienhilfe - Familientherapie als notwendige Methode?“

Ich habe sie so formuliert, weil ich damit verdeutlichen möchte, dass Familientherapie als angewandte Methode in der SPFH sowohl Vor- und Nachteile haben kann. Auf diese bin ich in meiner Einleitung bereits eingegangen. Des Weiteren möchte ich herausfinden, über welche Kompetenzen Familienhelfer verfügen müssen, um SPFH erfolgreich umzusetzen. Es geht mir darum, zu erforschen, ob es dazu notwendig ist, sozialarbeiterisches und familientherapeutisches Wissen miteinander in Verbindung zu bringen. Ich möchte hinterfragen, ob familientherapeutische Methoden so notwendig sind, wie sie erscheinen. Das Thema ist sehr bedeutend für die Soziale Arbeit, da der Bedarf von Familien nach SPFH in den letzten Jahren in Deutschland gleich geblieben bzw. nicht rückläufig ist[15]. Außerdem ist es aus folgendem Grund bedeutungsvoll für die Praxis der Familienhilfe:

„Die Arbeit grenzt häufig an das äußerst Machbare im sozialen Bereich und stellt die oft große Demolarisierung und Resignation der meist armen Familien und des sozialen Systems in Frage. Die Familienhelferin muss ungewöhnliche Ideen entwickeln, um eine Veränderung in den Familien und im sie umgebenden sozialen Netzwerk herauszufordern.“[16]

Nach Wolf Ritscher scheinen für die Umsetzung dessen familientherapeutische Ansätze und Methoden unumgänglich:

„Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) kann als Prototyp für die Möglichkeit einer systemischen Fundierung der Sozialen Arbeit und ihrer Kombination mit dem Methodeninventar der Familientherapie gelten.“[17]

Dabei sehe ich noch folgende Aspekte, die das Thema betreffen, aber in dieser Arbeit nur kurz benannt werden: Mein subjektiver Eindruck ist, dass die Familienhelfer mit Ausbildung zum Familientherapeut von den zuständigen Sozialarbeitern des Jugendamtes[18] bei der Vergabe der SPFH bevorzugt werden. Diese kennen die Familienhelfer ihres Stadtteils persönlich und halten speziell diese Familienhelfer offenbar vor allem bei komplexeren SPFH für kompetenter, die Fälle erfolgversprechend zu bearbeiten[19]. Dies könnte bedeuten, dass zum einen Familien, bei denen vielleicht eine SFT[20] notwendig und geeignet wäre, zu helfen, in SPFH vermittelt werden und dieser Aspekt in deren Rahmen mit bearbeitet wird. Oder dass Familien, in denen SFT gar nicht nötig wäre, dennoch in der SPFH therapiert werden. Auch nicht ganz unbeachtet sollte dabei die AFT bleiben[21]. Die Frage ist auch, ob in dem Fall nicht sogar bspw. ein Facharzt oder der SPD[22] zuständig wären? Um dies zu erforschen müsste ich Interviews mit den zuständigen Sozialarbeitern aus dem JA führen. Da ich die Thematik von der anderen Seite betrachten möchte, kommen in dieser Arbeit nur Familienhelfer und -therapeuten selbst zur Sprache[23]. Außerdem lasse ich die Diskussion um Qualität(standards) und Evaluation der SPFH aus, da dies den Rahmen der Arbeit übertreffen würde.

In Kapitel 3 benenne ich den aktuellen theoretischen Stand zu meinem Thema. Dabei kommen Theorien zu SPFH, SFT, Kompetenzen von Familienhelfern und -therapeuten sowie deren Handlungsansätze und -methoden zur Sprache. In Kapitel 4 schildere ich mein methodisches Vorgehen zur Erforschung meiner Fragestellung. Darauf folgen in Kapitel 5 meine Forschungsergebnisse. Kapitel 6 stellt die Forschungsergebnisse in Zusammenhang mit bestehenden Theorien, Vorüberlegungen und meinen Erwartungen. Diese werden interpretiert, bewertet und diskutiert. Kapitel 7 fasst die Endergebnisse zusammen, erwähnt offene Fragen und weiterführende Ideen zur Erforschung. Zum Abschluss folgen: Die Bedeutung für die Praxis der Sozialen Arbeit und mich persönlich, das Literatur- und Quellenverzeichnis, meine Danksagung, die Versicherung sowie der Anhang.

3. Stand des Wissens in der Literatur

Zunächst erkläre ich, wo die SPFH in der Sozialen Arbeit anzusiedeln ist, welche Adressaten sie hat und wie Familienhelfer intervenieren[24]. Darauf folgt eine Beschreibung der SFT und ihrer Intervention. Im Anschluss werden Handlungsleitlinien, Grundannahmen, Methoden und Techniken beider Hilfearten und ihre Schnittmengen betrachtet. Über welche Kompetenzen Familienhelfer und -therapeuten konkret verfügen sollten, folgt danach.

3.1 Die Sozialpädagogische Familienhilfe

3.1.1 Definition, Ursprung und Abgrenzung

Die SPFH ist eine spezielle ambulante Form der Hilfen zur Erziehung[25] mit hoher Betreuungsintensität, die die Lücke zwischen reiner Beratungsarbeit und der Herausnahme des Kindes / Jgdl.[26] aus seiner Familie schließt, wenn eine zu dessen Wohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann[27]. Sie bezieht sich grundsätzlich auf die Familie als Ganzes, ist mehrdimensional angelegt und orientiert sich an deren sozialem Netzwerk sowie Erziehungs-, Bildungs-, sozialen und materiellen Problemen sowie Ressourcen[28]. Die Schwierigkeiten werden im Kontext gesehen. Eine Stärkung der Eltern[29] soll sich insgesamt positiv auf die gesamte Familie auswirken[30].

Die Hilfeform entstand Ende der 60er Jahre aus der Überlegung, die Fremdplatzierungen von Kindern / Jgdl. zu vermeiden[31]. Im Vergleich zu den Kosten für Heimunterbringungen macht der dafür zur Verfügung gestellte Etat auch heute nur einen minimalen Anteil aus[32]. Die Vorteile der SPFH im Vergleich zu anderen HZE liegen in der intensiven, kontinuierlichen und individuellen Hilfe, die durch eine Vertrauensbeziehung zwischen dem Familienhelfer und der Familie möglich ist. Des Weiteren sind zu nennen: Ein ganzheitlicher Problemlösungsansatz, ein flexibles Zeitbudget, die Beibehaltung des bisherigen Lebensortes des Kindes / Jgdl., also die Vermeidung der Fremdunterbringung, die Alltags- und Lebensweltorientierung[33] sowie die unbürokratische und eigenständige Organisation der Hilfe durch den Familienhelfer[34]. Durch eine Komm- und Geh-Struktur[35], also dem Aufsuchen der Familie in ihrem Umfeld und der gleichzeitigen Motivation, zum Familienhelfer zu kommen, entsteht ein Prozess des Motivations- und Vertrauensaufbaus, der bspw. in der Erziehungsberatung nach § 28 KJHG nicht in dem Maße gewährleistet ist[36].

Als Nachteile werden u.a. benannt: die langen Wartezeiten bis zum Beginn der Hilfe, mangelnde personelle Ausstattung von Leistungserbringern und -trägern, ein Nähe-Distanz-Problem zwischen dem Familienhelfer und der Familie sowie ungeregelte Verantwortlichkeiten zwischen dem zuständigen Sozialarbeiter auf dem JA und dem ausführenden Familienhelfer[37].

3.1.2 Rechtliche Grundlagen

Die verfassungsrechtliche Grundlage der SPFH bilden die §§ 1, 2 und 6 des Grundgesetzes der BRD. Sie definieren das Recht des Schutzes der Menschenwürde, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das staatliche Wächteramt über Ehe und Familie. Die SPFH ist eine rechtliche verankerte Hilfeform der HZE nach §§ 27 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz[38] und somit eine Muss-Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht[39]. Die Gesamt- und die Planungsverantwortung liegt in der Hand der öffentlichen Jugendhilfe. Die SPFH kommt zum Einsatz wenn „... eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“[40]

In der (Herkunfts)Familie soll also eine SPFH eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und eine Fremdunterbringung ausschließen. Die SPFH ist im § 31 KJHG inhaltlich festgelegt: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt zu Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“[41]

Grundlage dafür ist der § 1 KJHG, der besagt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf „...Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat. Der Staat hat somit die Pflicht „...positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“[42]

Prävention ist die Zielvorgabe des KJHG für die HZE nach § 27 KJHG. Dabei steht die Reintegration in die eigene Familie und Begleitung dieser durch eine ambulante Hilfe, die im sozialen Nahraum angesiedelt ist, an erster Stelle der Arbeitsschritte des Familienhelfers. Kompensation und Einsatz müssen sich flexibel an die individuellen Lebenssituationen, an Krisen und Ausfälle anpassen können und entsprechend dem Wohl des Kindes / Jgdl. soviel wie möglich an familiären Beziehungen aufrecht erhalten[43].

Ein integriertes therapeutisches Handeln ist nach § 27, Abs. 3 KJHG legitimiert, da SPFH auch Erziehungs- und Familienberatung beinhaltet[44]. Unter Beratung im Sinne der SPFH versteht Pfeifer-Schaupp folgendes: Sie dient vornehmlich der Begründung lebenspraktischer Entscheidungen, richtet sich auf eine die individuelle Problematik übergreifende sozial typische Problemlage, ist Oberbegriff für die sechs versch. Handlungsarten der Sozialen Arbeit: Beratung im engeren Sinn, Verhandlung, Intervention in einem alltagspraktischen Kontext, Vertretung, Beschaffung und Betreuung[45].

3.1.3 Adressaten und Problemfelder

„... Familien stehen im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Rationalität und der ständigen Wiederherstellung der sozial-emotionalen Bindekraft... So sind dann auch Formen der Bewältigung wie das Leiden an der häuslichen Intimisierung bis hin zur `verhäuslichten Gewalt` durchaus als Anzeichen (struktureller) Überforderung zu sehen. So entstehen Spannungsverhältnisse, die Eltern und Jugendliche mit viel Energie bewältigen müssen. Bei manchen Familien kommt es darum zu einer Überforderung, die unterschiedliche Folgen haben kann: Vernachlässigung, Gängelung, Überforderung von Kindern und Jugendlichen sind ebenso zu beobachten wie nicht selten innerfamiliäre Gewalt: Kinder werden zu Sündenböcken, Liebe und Emphatie werden mit `Gewalt` gesucht...“[46]

Wie dieses Zitat aus dem Zweiten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht aus dem Jahr 2003 deutlich macht, sehen sich Familien vermehrt gesellschaftlichen Anforderungen gegenüber, denen sie nicht gewachsen sind. Eltern verlieren ihre Arbeit, klassische Rollenmuster werden aufgebrochen. Väter sehen sich nicht imstande ihre Familien zu ernähren, da sie arbeitslos werden. Frauen mit Kind(ern) / Jgdl. haben Probleme, eine Anstellung zu finden[47]. Kinder / Jgdl. werden in einem leistungsbezogenen Bildungswesen ausgegrenzt, wenn sie mit den Anforderungen nicht mithalten können. Schule gerät an ihre (erzieherischen) Grenzen ebenso wie Eltern, die überfordert sind, auch in ihrer Vorbildfunktion. Sie sind verunsichert, vertrauen ihrer elterlichen Autorität nicht, haben verlernt, sich Zeit für ihre Kinder / Jgdl. zu nehmen und diese sinnvoll zu nutzen, um sie zu erziehen und fördern. Dies erzeugt Stress, der die Familie belastet und sich schwer regulieren lässt, da ausreichend Bewältigungsmuster fehlen[48]. Kinder / Jgdl. wachsen somit in einem von Unsicherheit, Vernachlässigung, Versagung und Enttäuschungen geprägten Umfeld auf, erleben häufige Beziehungsabbrüche, Ambivalenzen zwischen Nähe und Distanz[49]. Die Folge: Das Zusammenleben wird schwieriger, Menschen werden psychisch krank, Kinder und Jgdl. sind orientierungslos, kämpfen um die Aufmerksamkeit ihrer Eltern, Gleichaltriger und Lehrer. Sie erfahren keine klaren Grenzen, Rechte und Pflichten. Sie werden schwierig / auffällig[50], indem sie sich neue Überlebensstrategien aneignen – sie wollen zeigen: Mir fehlt etwas, ich bzw. wir brauchen Hilfe[51].

SPFH betreut Kinder, Jgdl., junge Volljährige und Familien, die erzieherische oder sonstige sozialarbeiterische Hilfe wünschen. Bedingung ist die freiwillige Entscheidung für die Hilfemaßnahme im Rahmen der im Hilfeplan erarbeiteten und ausgehandelten Inhalte und Ziele[52]. Die Problemlagen der Adressaten sind im sozialen, medizinischen und psychischen bzw. psychosozialen Bereich einzuordnen.

Typische Problemlagen sind[53]:

- Familien in Unterversorgungslagen[54], also Einelternfamilien[55], Stieffamilien, kinderreiche Familien, junge Frauen mit Kindern / Jgdl.[56]

- Familien mit belastenden Faktoren wie: niedriger Bildungsabschluss, soziale und finanzielle Notlagen (bspw. Wohnungsnot, Ausbildungssuche, Hartz IV, niedriges Einkommensniveau und hohe Verschuldung)[57]

- Eltern mit erheblichen Erziehungsschwierigkeiten

- Notlagen von Menschen mit Behinderung (bspw. psychisch Kranke)[58]

- Notlagen Süchtiger (vorwiegend Alkohol)[59]

- Kinder, Jgdl. und junge Erwachsene mit „eigenwilligen“ Wahrnehmungs- und Handlungsmustern, mit Überlebensstrategien auf Grund von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen

- Gewalterfahrungen (Täter / Opfer)[60]

- Missbrauchserfahrungen, auch mit posttraumatischen Belastungsstörungen (Täter / Opfer)

- zunehmende Problematik des Schuleschwänzens sowie Verhaltensauffälligkeiten in der Schule (bspw. Lese-Recht-Schreibschwäche, AD(H)S-Syndrom[61], Gewalt, Drogen, altersuntypische Entwicklungen)

- Kriminelle Handlungen (bspw. bei jugendlichen Straftätern)

3.1.4 Zugangswege, Verfahren und Finanzierung

Ein Teil der Klienten erfährt durch die Öffentlichkeit von dieser Hilfeart[62]. Sie kommen mit unterschiedlichsten Erwartungen und vor allem freiwillig ins JA. Der andere Teil umfasst die unfreiwilligen Klienten, die aufgrund polizeilicher Meldungen, Informationen oder Anzeigen Dritter auf das JA geladen werden[63]. Oft haben die Klienten vor ihrem Erstkontakt keine wirkliche Vorstellung, was sie sich davon erhoffen können. Auch nimmt nicht jeder die Einladung wahr, sodass dieser Teil nicht erreicht werden kann, obwohl er möglicherweise Hilfe benötigt. Bei Gefahr in Verzug muss das JA jedoch handeln[64].

Die Klienten haben einen Rechtsanspruch auf die SPFH[65]. Das JA vermittelt nach Antrag der Klienten auf Hilfe den Kontakt zu versch. freien Trägern, die die SPFH leisten können. Die Klienten beteiligen sich an der Auswahl[66]. Haben sie sich entschieden, beginnt die Hilfe mit einem ersten Hilfeplan[67]. § 36 KJHG beschreibt das Hilfeplanverfahren[68]. Dieses Verfahren soll als Prozess angesehen werden, an dem Familien und ihre einzelnen Mitglieder wesentlich bei der Ausgestaltung der Hilfe beteiligt werden[69]. In diesem werden auch die Inhalte und Ziele der Hilfe vereinbart und nach den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ressourcen der jungen Menschen und ihrer Familie ausgerichtet.

Die SPFH wird mit einer vom JA bewilligten Anzahl von Fachleistungsstunden pro Woche abgeleistet und -gerechnet, die die Familienhelfer im Team leisten[70]. Eine Kostenbeteiligung der Familien ist nicht vorgesehen[71].

3.1.5 Arbeitsansätze und Ziele

Da SPFH emotionale, informelle und instrumentale Unterstützung umfasst, ergeben sich vier schwerpunktmäßige Arbeitsansätze[72]:

- Förderung der Eltern und Arbeit an der Partnerbeziehung, Grundlagenverbesserung in Hinblick auf das soziale Zusammenleben der Familie (erwachsenenzentrierter-familiendynamischer Ansatz)

- Verbesserung der Außenkontakte, Aufbruch der Isolation sowie gezielte Förderung der Kinder / Jgdl. durch Vermittlung und Kooperation mit anderen Institutionen (Vernetzung)

- Anleitung der Erwachsenen in Hinblick auf ihre Tagesstruktur und Alltagsbewältigung (lebenspraktischer Ansatz)

- Verbesserung materieller Grundlagen (Schuldenregulierung, Einkommens- und Arbeitsverhältnisse, Haushaltsplanung)

Da SPFH Hilfe zur Selbsthilfe[73] ermöglichen soll, hat sie zahlreiche Zielsetzungen[74]:

- Hinführung der Familien(mitglieder) zu einer selbstbewussten, -bestimmten sowie verantwortungsbewussten Persönlichkeit und zu einer eigenständigen und -verantwortlichen Lebensführung

- Stärkung sozialer Kompetenzen und Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes und Kooperation mit anderen Helfern (Ressourcen- und Sozialraumorientierung)

- Aufbruch der Isolation durch Vermittlung in niedrigschwellige Angebote
- Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern
- Verantwortliche Übernahme der Rechte und Pflichten als Elternteil(e)
- Sicherung des Kindeswohles
- Stärkung der Mutter- / Vater-Kind-Beziehung sowie Paarbeziehung der Eltern
- Verbleib bzw. Rückkehr des Kindes / Jgdl. im elterlichen Haushalt
- Befähigung der Eltern zur Versorgung und Erziehung der bzw. des Kindes / Jgdl.
- Förderung altersgemäßer Selbständigkeit und Alltagsbewältigung
- Entwicklung und Stärkung von lebenspraktischen Fähigkeiten
- Erarbeiten von schulischen und beruflichen Perspektiven
- Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Anliegen

Darüber hinaus ergeben sich als Ziele der Fachkraft die Unterstützung des Motivationsprozesses der Familie; die Formulierung, Überprüfung und Veränderung von Hypothesen[75] ; die Entdeckung inner- und außerfamiliärer Ressourcen[76].

3.1.6 Fallverstehen / Diagnostik in der SPFH

Laut Hiltrud von Spiegel ist der Begriff der Diagnose[77] in der Sozialen Arbeit umstritten. Da er aus dem Medizinischen stammt, vermittelt er den Eindruck, dass der Experte (in diesem Fall der Familienhelfer) weiß, wo die Probleme der Familien(mitglieder) liegen und wie diese zu lösen sind. Dies impliziert, dass die Familie selbst nicht als Experte für ihr eigenes Leben gesehen wird[78]. Eine moderne Sicht des Diagnose-Begriffs will Etikettierungen durch Experten vorbeugen. Die Soziale Arbeit verfügt bisher nicht über einheitliche Diagnoseverfahren bzw. eine fallverstehende Diagnostik. Es ist unklar, welche Problemdeutungen Geltung beanspruchen und welche konkret in welchem Fall Anwendung finden sollen[79]. Die Neo-Diagnostik sieht die Chance auf Verständigung des Wissens von Familienhelfern und den betreuten Familien im dialogischen Ansatz[80]. Professionalität bedeutet, eine Balance zu finden zwischen eigenen fundierten Beurteilungen, dem Vermeiden von Stigmata sowie einem Dialog mit den Urteilen / Bewertungen der Klienten[81]. Familienhelfer können sich heute auf eine Vielzahl von Fallanalyse- bzw. Diagnostik-Konzepten stützen, denen gemeinsam ist, dass sie den Entscheidungen in Hilfeprozessen die Beliebigkeit nehmen und nachvollziehbare Ergebnisse ermöglichen wollen[82]. Drei große Richtungen haben sich heraus kristallisiert[83]:

- psychologisch-klassifikatorisch orientierte Verfahren
- biographisch-rekonstruktiv orientiere Verfahren
- gruppenorientiert-inszenierende Verfahren

Unter der rekonstruktiven Sozialpädagogik[84] sind mehrere theoretische Konzepte der Diagnose zusammengefasst[85], die jedoch mit der Dienstleistungsorientierung[86] in der Sozialen Arbeit zusammengeführt werden müssen, damit biographische und institutionelle Aspekte miteinander verknüpft werden[87]. Zudem können sich Familienhelfer am Modell der versierten Fachkraft orientieren, die psychosoziale Diagnostik[88] als Anwendung vorschlägt und sehr anspruchsvoll ist[89]. Sabine Ader verweist auf die von Hiltrud von Spiegel entwickelten Kategorien des Wissens, Könnens und der beruflichen Haltung von Sozialarbeitern auch in ihrer Bedeutung für deren Analyse, Deutung und Beurteilung von Fällen, besonders in SPFH[90]. Diese haben maßgeblich Einfluss auf den Hilfeprozess und -erfolg! So sollten Familienhelfer ebenso Kenntnisse darüber besitzen, dass der Einfluss des Hilfesystems vor allem in Krisensituationen die Be- oder Entlastung der Familien wesentlich mitbestimmt[91]. Sie müssen einen Balanceakt vollführen zwischen einer Handlungssicherheit durch Methoden und der Ausrichtung der Hilfe an der Individualität des Einzelfalls[92], wie auch folgendes Zitat verdeutlicht:

„Es gibt auch in der Jugendhilfe begrenzt beeinflussbare Zusammenhänge zwischen Sozialisationsbedingungen im weitesten Sinne und der Entstehung von Leistungsansprüchen... Die Varianten an Definitionen, wann ein HzE-Fall ein solcher wird, sind vielfältig und von zahlreichen, oft zufälligen Aspekten abhängig...“[93]

Max Kreuzer nennt zahlreiche Handlungsmodelle der Sozialen Arbeit, die Geltungsanspruch für die Arbeit in SPFH haben. Familienhelfer sollen diese reflexiv nutzen, denn eine pure abbildgetreue Anwendung ermöglicht noch lange keinen Erfolg[94]. Wolfgang Müller schlägt dafür eigene Vorgehensweisen vor, die definieren, was es bedeutet, reflektiert und systematisch vorzugehen[95].[96]

3.1.7 Spezielle Problemlagen von Familien in SPFH

3.1.7.1 Fall 1 - SPFH in Familien mit psychisch krankem Elternteil

Laut „Handbuch der Familienhilfe“ gelten psychische Erkrankungen oft als Ausschlusskriterium für eine SPFH. Unter der Voraussetzung, dass die Kommunikation sowie eine grundsätzliche Beziehungsaufnahme möglich sind, kann sie jedoch funktionieren[97]. Probleme dieser Familien sind nicht nur die psychische Erkrankung des Elternteils, sondern auch ganz alltägliche, wie bspw. eine fehlende Tagesstruktur für das / die Kinder / Jgdl., Schulprobleme oder aggressives Verhalten des / der Kinder / Jgdl., Partnerschaftsprobleme, Missverständnisse in der Kommunikation und Interaktion. Fall 1 habe ich ausgewählt, weil ich ihn in der Praxis der SPFH selbst erlebt habe und dabei erfahren habe, dass in Zukunft eine Zunahme der Nachfragen durch psychisch kranke Mütter / Väter nach SPFH zu erwarten ist[98]. Das Besondere an diesem Fall ist, dass die psychisch kranke Mutter alleinerziehend ist, da der Vater des Jungen und ihr Lebensgefährte sich nicht an der Erziehung beteiligen. Eine Tabuisierung der Krankheit findet auf den ersten Blick nur zwischen ihr und ihrem Sohn statt, kommt aber auch im offensichtlich fehlenden bzw. sporadischen Kontakt zur Außenwelt zum Ausdruck. Eine weitere Besonderheit des Falls liegt in der Zusammenarbeit mit dem SPD und der Tagesklinik, in denen die Mutter Unterstützung und Beratung hinsichtlich ihrer Erkrankung erhält. Auf den ersten Blick scheint die Familie abgesichert. Der Fall ist für die Erforschung der Handlungs- und Interventionspläne von Familienhelfer und -therapeut so interessant, weil er zunächst evtl. zu offensichtlich darauf hindeutet, dass in ihm familientherapeutisch gearbeitet werden muss, eine konventionelle sozialarbeiterische Herangehensweise jedoch genauso interessant sein könnte. Ich möchte herausfinden, wie Familienhelfer und Familientherapeut sich das vorstellen bzw. umsetzen würden.[99]

3.1.7.2 Fall 2 - SPFH in sogenannten Multiproblemfamilien

Diesen Fall habe ich gewählt, weil ich ihn in der Praxis ähnlich erlebt habe. Er stellt meiner Meinung nach eine Familie dar, wie sie oft in SPFH zu finden sind, ohne sie stigmatisieren zu wollen[100]. Es gäbe sicherlich auch andere Hilfemöglichkeiten[101]. Die Probleme der Familie sind sehr vielschichtig und beziehen sich auf Fragen der Erziehung sowie alltags- und lebenspraktische. Hier finden sich zahlreiche genannte typische Problemlagen von sogenannten Multiproblemfamilien[102]. Besonders ist daran, dass eines der Kinder, Arne, bereits mehrere Jahre im Heim untergebracht war, was man als Krise in der Familie bezeichnen kann bzw. für den Jungen als kritisches Lebensereignis, welches ihn sicher sehr geprägt hat[103]. Interessant für meine Forschung ist, ob der Familientherapeut die alltagspraktische Dimension in seine Intervention einbezieht oder ob er sich auf das System Familie nur in Bezug auf bestimmte Verhaltensweisen seiner Mitglieder und deren Zusammenwirken beschränkt. Im Umkehrschluss ist ebenso interessant, ob der Familienhelfer familientherapeutische Methoden anwendet, um zu intervenieren.

3.1.7.3 Fall 3 - SPFH im Zusammenhang mit Suchtproblemen

Diesen Fall habe ich in der Praxis als Erziehungsbeistandschaft nach § 30 KJHG erlebt. Ich denke, er könnte auch in einer SPFH bearbeitet werden. Die Alkoholsucht des Vaters steht zwar nicht im Vordergrund, bedeutet jedoch im Verständnis von SPFH eine spezielle Problemlage, die zum Ausschluss von einer SPFH führen kann[104]. Dies kann ein Grund dafür sein, wieso der Fall in meiner Praxisstelle als Beistandschaft bewilligt wurde. Oft wird die Alkoholsucht eines Familienmitglieds erst im Laufe der Hilfe festgestellt, tritt aber selten als alleiniger Belastungsfaktor auf[105]. Grundsätzlich sollte mit diesen Familien ähnlich gearbeitet werden wie mit anderen in SPFH auch[106]. An diesem Fall finde ich interessant zu erfahren, wie der Familienhelfer und der -therapeut intervenieren und wen sie dabei einbeziehen. Wird die Alkoholsucht des Vaters in den Vordergrund geschoben? Wer wird als Ursache für die Probleme gesehen?

3.2 Systemische Familientherapie

3.2.1 Ursprung und Ansätze der Systemischen Familientherapie

Die Familientherapie hat ihren Ursprung in den USA, wo sich seit Anfang der 50er Jahre immer wieder neue Schulen bzw. Ansätze entwickelten und entwickeln, im deutschsprachigen Raum tauchen sie seit den 60er Jahren auf[107]. An dieser Stelle könnten zahlreiche Ansätze und Wissenschaftler genannt werden, die die Familientherapie ständig weiter entwickeln, dies würde jedoch den Rahmen der Arbeit übersteigen[108]. Die heutige Systemische Familientherapie ist grundlegend auf die Entwicklung der systemisch-strategischen Therapie nach Gregory Bateson und der Palo Alto Gruppe sowie den Ansatz der Mailänder Schule um u.a. Mara Selvini Palazzoli zurückzuführen[109]. Die größte Gemeinsamkeit in ihrem Ansatz besteht darin, Familien in ihrem Kontext zu betrachten. Interventionen zielen auf deren Interaktionsmuster und Verhalten ab, dass als problematisch angesehen wird, jedoch im System Familie einer bestimmten Funktion oder dem Aufrechterhalten bestimmter Beziehungen dient. Interaktionsmuster, die sich rund um Probleme und Symptome[110] drehen, sollen durch die Therapie unterbrochen und durch hilfreiche ersetzt werden. Die Sprache ist dabei das wichtigste Mittel der Therapie[111]. Die Gruppe um Palazzoli entwickelte folgende Richtlinien für die Arbeit eines Familientherapeut, die bis heute Geltung haben: Hypothetisieren[112], Zirkularität[113] und Neutralität[114]. Kritik daran regte sich zur konstruktivistischen Wende[115] in den 70er Jahren. Sie waren in den Augen vieler Familientherapeuten zu defizitorientiert und zwangen den Familien dessen Interventionen auf. Das Stichwort Kybernetik 2. Ordnung[116] bezeichnet seitdem die Neudefinition der Beziehungen zwischen Familien und ihrem Familientherapeut[117]. Der Fokus der Arbeit wurde nun auf versch. Prozesse gelegt: Sprache, Erkenntnis, Bedeutungsgebung[118]. Der Familientherapeut war nun in die Rolle eines Beobachters gewechselt, aus der er, statt als Experte seine objektiven Lösungen anzubieten, den Familien beim Erkennen und Entstehenlassen eigener Realitäten, Zielvorstellungen und Lösungsideen behilflich sein sollte. Familiäre Entwicklungen wurden nun, nach den narrativen Ansätzen[119] in Bezug zu subjektiven Erfahrungen einzelner Klienten gesetzt. Daraus entstanden weitere spezialisierte Sichtweisen[120]. Einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung der SFT hatte die von Hermann Hakens begründete Synergetik[121]. Heute gibt es keinen einheitlichen Grundkonsens, auf den sich Familientherapeuten beziehen[122]. Die im Folgenden genannten Grundannahmen beziehen sich sowohl auf Familiensysteme als auch Familien-Therapeuten-Systeme.

3.2.2 Grundannahmen

3.2.2.1 Theorien der Ordnung, der Wahrnehmung und des Erkennens

Eine einheitliche Systemtheorie gibt es nicht. Somit werden auch Systeme sowie ihre Abgrenzung nach außen und innen versch. definiert und ihr Sinn unterschiedlich gedeutet[123]: „...indem Grenzen definieren, was ausgeschlossen wird, definieren sie zugleich die Bedingungen, unter denen das Eingeschlossene auf sich selbst verwiesen ist.“[124]

Die Kybernetik wird von Familientherapeuten auf Familien insofern bezogen, dass sie als Systeme angesehen werden, die „...stets darauf bedacht sind, nach Störungen das Gleichgewicht und den Status quo wiederzuerlangen.“[125] Familiensysteme mit ihren Wirklichkeitskonstruktionen und ihrer Organisation werden nach der Kybernetik zweiter Ordnung nicht als objektiv beobachtbar angesehen, sondern als Produkt des / der Beobachter(s)[126]. Wahrnehmung in Familien ist nach der Synergetik „...ein aktiver, konstruktiver Prozeß der (Muster)Erkenung, in dem die Muster... entsprechend den Gesamtbedingungen gebildet werden.“[127] Familien können als Mikrosysteme bezeichnet werden, in denen ein Wechselspiel aus Koevolution und Koindividuation stattfindet: „Das psychische Wachstum des einen ist an das des anderen und damit an das gemeinsame Wachstum und das des sie umgreifenden Systems gebunden.“[128]

Wenn ein Mensch beobachtet, so bezeichnet und beschreibt er für sich selbst, was er sieht und setzt es in Differenz zu allem anderen, um dessen Funktionslogik zu erkennen bzw. zu erfahren[129]. Dies liefert ihm Erklärungen für das Warum, Wieso, Woher oder Wozu, um Vorgänge oder Mechanismen zu verstehen, aus denen diese Erfahrungen resultieren. Kommen Menschen zusammen, konstruieren sie ihre gemeinsame Welt im Dialog und durch Interaktionen, obwohl sich ihr Handeln nicht unmittelbar aufeinander beziehen muss[130]. Durch das Ordnen und das Erfahrbarmachen bestimmter Regelmäßigkeiten und das damit verbundene ständige Vergleichen von Gleichheit oder Verschiedenheit, entstehen in Familien Muster[131] und Komplexitätsreduktion[132]. Die einzelnen Familienmitglieder erwarten, dass sich bereits gemachte Erfahrungen unter entsprechenden Bedingungen wiederholen bzw. voraussagen lassen, somit durch Wiedereintreten bestätigen lassen[133]. Durch Abstraktion stellen sie Hypothesen auf und erstellen damit Prognosen über das zu Erwartende, dessen Ursachen und Zweck[134]. Es ist offenbar unmöglich, die eine wahre Wahrheit der Sicht der Dinge / Welt / Probleme zu finden. Die Theorie des sozialen Konstruktionismus postuliert, dass alles, was der Mensch erkennt, nicht objektiv erkennbar ist[135]. Kriz wiederum macht deutlich, dass bestimmte Muster in Familiensystemen nicht als bloße Konstrukte von Beobachtungen betrachtet werden können. Er unterscheidet versch. Phänomene und kommt zu dem Schluss, dass Beobachtungen als Erkenntnisakt immer auch von den Erwartungen des Erkennenden geprägt sind[136]. Das Verhalten von Familien(systemen) ist komplex, im Wesentlichen variabel, besitzt Eigenschaften, die sich Steuerungs- und Beeinflussungsmechanismen, -ideen und -techniken weitgehend entziehen[137].

3.2.2.2 Theorien des Veränderns und der Intervention

Intervention bezeichnet in der SFT unter anderem das Gegenüberstehen eines Familientherapeuten (Intervenierender) und eines Klienten bzw. Klientensystems (Gegenstand der Intervention). Sie soll helfen, hilfreiche Unterschiede zu produzieren, Gewohnheiten erschüttern, neue Denk-, Handlungs- und Erzählens-Möglichkeiten eröffnen[138]. Sie ist als eine „...absichtsvolle zielorientierte Herstellung von Unterschieden“[139]. Heutzutage werden Therapieziele gemeinsam mit den Familien im Vorfeld verhandelt und dienen dem Familientherapeut als Leitfaden was er wie bewirken soll. Sie haben einen vorläufigen und experimentellen Charakter. Dies bedeutet, dass der Familientherapeut bereit ist, seine therapeutische Haltung und die Wirkung seines Handelns in Bezug auf diese Ziele ständig zu reflektieren[140]. Dazu dient ihm auch die Idee der Erstmaligkeit: der Familientherapeut führt eine unerwartete Denk- oder Handlungsweise ein und verstört damit die Familien(mitglieder), um alternative Bedeutungsgebungen, Erzählungen und Möglichkeiten des Handelns zu aktualisieren und abzurufen, die sie selbst nicht mehr wahrnehmen. Er kann aber nicht eindeutig wissen, wie diese darauf reagieren werden[141].

Neben dem Neuen, Fremden, Verstörenden sollen Interventionen auch Vertrautes beinhalten. Gegenwärtige Systemtheorien sehen die Intervention als Wechselspiel zwischen Familien- und Therapeutensystem. Letztlich entscheidet das Familiensystem auf Anregung durch den Familientherapeut, welche Interventionen es zu- und weglässt sowie selbst hinzufügt[142]. Dazu ist auch wichtig, das geeignete Setting[143] zu überlegen[144]. Es lassen sich versch. Orientierungen intervenierenden Handelns in der SFT unterscheiden:

Intervention als Musterbearbeitung: Die einzelnen Familienmitglieder nehmen die Aussagen oder Handlungen des anderen nicht mehr differenziert wahr, sondern reduzieren es auf wenige Bedeutungskategorien. Deshalb reagieren sie nicht mehr auf das, was tatsächlich von diesem gesagt oder getan wird, sondern auf das, was es für die jeweilige Person bedeutet. Sie sind in ihren kreativen Möglichkeiten an Grenzen gestossen. Durch eine wiederholend stattfindende Beschreibung der bis dahin festgeschriebenen Wahrnehmung kann dies aufgelöst werden. Durch die Intervention werden vorläufige Zusammenhänge durch Integration versch. Sichtweisen ermöglicht[145]: „Relevant ist nicht der Konsens, sondern die unterschiedlichen Sichtweisen der beteiligten Personen.“[146] Der Familientherapeut hilft der Familie eine reflexive Beobachterperspektive zu entwickeln. Darauf zielt auch die Intervention als Dialog ab, die dazu dient, anhand von Sprache den Knoten in der Kommunikations(fähigkeit) aufzulösen[147].

Intervention als Testung von Unterstellungen: Der Familientherapeut muss herausfinden, an welchen kritischen Parametern und Prozessen sich in das Familiensystem intervenieren lässt. Die Autopoiese[148] der Familie darf durch die Intervention nicht als Ganzes gefährdet werden. Regeln können verändert werden, der Zusammenhang mit anderen Systemregeln muss aber bestehen bleiben[149]. Der Familientherapeut muss mit Unterstellungen arbeiten, da er nicht von der Familie erwarten kann, dass sie weiß, welche Interventionen was bewirken werden. Dies wird auch als Black-Box-Interaktion bezeichnet, die auf der Grundlage wechselseitiger Intransparenz abläuft[150]. So enstandene Konstruktionen / Diagnosen müssen jederzeit revidierbar und mit dem Familientherapeuten aushandelbar sein[151]. Seine externe Beobachterrolle birgt aber auch den Vorteil, „... dem Wirklichen das Mögliche gegenüberzustellen...“[152]

Intervention als Verstörung: Interventionen, die neue Informationen beinhalten und vermitteln sollen, können nicht einfach instruiert werden, sie müssen an das bisherige Wissen der Systemmitglieder ankoppeln. Will der Familientherapeut die Familien oder ihre Mitglieder beeinflussen, so muss er ihre bisherigen Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsstrukturen kennen und dort ansetzen. Durch diesen Einfluss mag er sie zunächst verstören, ermöglicht aber einen gemeinsamen Prozess des Erkennens[153].

Intervention als Förderung marginaler Diskurse: Familientherapeuten müssen darauf vorbereitet sein, sich stereotypen Rollenbildern von Männern und Frauen und deren unhinterfragten Annahmen über Beziehungen gegenüber zu sehen. Daraus entstandene Machtstrukturen müssen in ihrer Arbeit einbezogen und eigenständig betrachtet werden[154].

3.2.2.3 Narrativer Ansatz

Stellvertretend für versch. narrative Ansätze sei hier der der Therapie als Auflösung eines Problemsystems benannt, da diese auf einer neuen Auffassung von Systemen begründet ist. Im Sinne von Andersons und Goolishians Auffassung der problemerzeugenden Kommunikation können Familien in SPFH als Problemsysteme gesehen werden, in denen nicht nur der Symptomträger bzw. das „auffällige“ Kind / der Jgdl. als problemerzeugend betrachtet werden, sondern alle, die sich daran beteiligen, diese(s) Problem(e) aufrecht zu erhalten[155]. Ziel ist die Auflösung des Problemsystems bzw. der -kommunikation, die oft aus Sprache und bestimmten Verhaltensmustern konstruiert sind[156]. Im Dialog wird ausgehandelt, wer daran beteiligt werden soll, da es unnötig ist, diejenigen einzubeziehen, die das Problem nicht mitkonstruieren. Der Familientherapeut ist Teil dieses Familien-Therapeuten-Systems als teilnemender Beobachter und Manager auf gleicher Höhe. Er nimmt aktiv die Position des Nicht-Wissens[157] ein und stellt einen Raum für sozialen Austausch her, der den Kommunikationsfluss verändert bzw. öffnet. Er verhält sich neutral, ist Anwalt für alle Seiten gleichermaßen[158]. Indem er sich der Sprache der Familie bedient, ist er kooperativ und muss Fragen stellen, die die Aufmerksamkeit auch auf bisher nicht Gesagtes lenken[159]. Der Familientherapeut kann sich nicht auf konkrete Richtlinien oder Handwerkszeug stützen, aber er ist Miterfinder neuer Geschichten seiner Klienten[160].

3.3 Schnittmengen und Unterschiede

Ein Ursprung der heutigen SPFH liegt in der Entwicklung familientherapeutischer Ansätze[161]. Wiederrum hat die SFT ebenso sozialarbeiterisches Handeln in ihre Betrachtung von Familien aufgenommen. Vor allem mit sogenannten Multiproblemfamilien wurde und wird familientherapeutisch gearbeitet. Dieser Einfluss wirkte sich auf die Soziale Arbeit und somit auch auf die SPFH unter anderem in Form einer Entwicklung der Ressourcenorientierung[162] aus. Das Hauptaugenmerk des Familienhelfers liegt auf den Stärken der Familien(mitglieder), nicht mehr nur auf ihren Schwächen. Dies hängt eng mit seiner Diagnose am Anfang der Hilfe und seiner grundsätzlichen Haltung gegenüber den Familien zusammen. Darauf stützt er die Wahl seiner Interventionen und Methoden, die wesentlich den Hilfeverlauf prägen. Betrachtet er die Familien als Experten für ihr eigenes Leben? Erkennt er Störungen und Auffälligkeiten in dem Kontext, in dem sie auftreten. Kann er mit den Familien erarbeiten, welche Ursachen dahinter stecken?

„Systemisches Arbeiten wird als geeignetes theoretisches Modell für die Arbeit in der SPFH angesehen: `Dieser methodische Ansatz leitet im Großen und Ganzen das methodische Vorgehen der SPFH`“[163]

Die zitierte Richtlinie für die Arbeit mit Familien hat sich weitestgehend in SPFH-Konzepten durchgesetzt. Wie mehrfach erwähnt wird nicht ein einzelnes Mitglied der Familie als Ursache für Probleme und Konflikte verantwortlich gemacht, sondern die Interaktionen innerhalb der Familie und ihrer Subsysteme[164]. Hinter vordergründigen Symptomen können ganz andere Konflikte liegen als zunächst offensichtlich[165]. Somit können bestimmte Verhaltensweisen in einem Zusammenhang betrachtet werden.

„Systemisch denken als Kompetenz ist weit über den psychotherapeutischen Bereich hinaus zunehmend in vielen Wissenschaftsbereichen gefordert.“[166]

Hans-Ulrich Pfeifer-Schaupp betont trotz Integration systemischer Sichtweisen in die Soziale Arbeit die Unterschiede zur Therapie. Es sei besonders wichtig, dass die Stärke des Sozialarbeiters eben genau darin liege, das Nicht-Therapeutische seiner Arbeit zu akzeptieren und sich nicht darauf zu fixieren, dass zu tun, was andere Spezialisten bereits tun[167]. Eine Übersicht über die Unterschiede habe ich in einer Tabelle zusammengefasst[168]. Unumstritten ist, dass Familienhelfer über ein breites Methoden- und Handlungsspektrum verfügen müssen[169].

Wolf Ritscher verbindet die Soziale Arbeit und die SFT miteinander und bezeichnet diese als Systemische Soziale Arbeit[170]. Betrachtet man Familien als Systeme, die sich helfen lassen wollen, so bemerkt man, dass sich zahlreiche familientherapeutische mit klassischen sozialarbeiterischen Methoden überschneiden bzw. wechselseitig erweitern. Als Bedingung für ihr Gelingen sieht er, dass sie auf den Kontext der Familien zugeschnitten werden[171]. Im Folgenden betrachte ich daher Schnittmengen methodischer Grundlagen sowie klassische sozialarbeiterische und familientherapeutische Techniken[172].

3.3.1 Handlungsrichtlinien

3.3.1.1 Hypothetisieren

Aus systemischer Sicht lösen sich die Begriffe Diagnose und Intervention auf und werden ersetzt durch hypothetische Beschreibungen des Systems[173]. Sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeut sehen ihre Annahmen somit als spiralförmigen Prozess, den es immer wieder zu hinterfragen und reflektieren gilt[174]: „Informationen bestehen aus Unterschieden, die einen Unterschied machen.“ [175]

Dabei müssen beide Helfer beachten, dass ihre Haltungen, Handlungen und Interventionen nicht dazu beitragen, dass der Fall noch schwieriger wird - auch in der Kooperation mit anderen Helfern[176].

Sowohl der Familienhelfer als auch der Familientherapeut muss gemeinsam mit den Familien den Auftrag der Hilfe klären. In der SPFH erfolgt dies anhand des Hilfeplans bzw. wiederholt im Hilfeplanverfahren[177]. Der Familienhelfer klärt daraufhin in ersten Beratungen mit den Familien ihren Auftrag und die zu erreichenden Ziele. Der Familientherapeut macht im Prinzip dasselbe[178]. Beide Helfer müssen dabei Wünsche und Erwartungen nicht anwesender Personen und Institutionen einbeziehen[179], also auch von außen an die Hilfe herangetragene Wünsche und Erwartungen, die sich zwischen Kontrolle und Fürsorge bewegen und präventiven, reaktiven als auch repressiven Charakter haben. Durch Fragen, Beobachten, das Anbieten möglicher Interpretationen und das Anerkennen der Familien als Experten für ihr Leben, können gemeinsam Hilfeziele erarbeitet werden[180]. Es soll geklärt werden, was der Fall ist („Fall von“) und wie methodisch vorgegangen werden soll[181]. Die Herausforderung für beide Helfer liegt darin, diese Ziele für alle so in Einklang zu bringen, dass zunächst keine Problemzuschreibungen auf einer einzigen Person bzw. Ursache erfolgt – er soll also neutral sein. Dies erfordert viel Emphatie und vor allem Wissen über Wirkungszusammenhänge[182]. Vorschnelle Deutungen und Etikettierungen sollen vermieden werden, dabei müssen Familienhelfer und Familientherapeut einen Fall oder ein Problem immer in Hinblick auf ihre Zuständigkeit überprüfen[183]. Müller bezeichnet dieses Vorgehen auch als Prüfen des „Fall für“[184]. Beide sollten biografische und sozialräumliche Dimensionen in ihre Überlegungen einbeziehen[185]. Eine fortwährende prozessuale zeitweise Klärung des Auftrags, der Ziele und der Effizienz der Hilfe sind notwendig, um den Hilfeprozess zu reflektieren und ggf. an aktuelle Kontexte anzupassen[186]. Dabei soll der Helfer im Hilfeprozess wiederholt klären, ob die Klienten sich als Auftraggeber oder Adressaten der SPFH sehen[187], da diese als soziale Dienstleistung im Sinne des § 36 KJHG Familien als Koproduzenten der Hilfe sieht[188]. Sie sollen sowohl in der SPFH als auch in der SFT beteiligt werden[189]. Spiegel sieht Ziele als Ergebnisse von Aushandlungsprozessen, die konkret formuliert werden und eine Änderungsperspektive erarbeiten, die multiperspektivisch ist[190]. Der Familienhelfer steht in dem Dilemma, die versch. Aufträge (Kontrolle, Hilfe, Therapie) nicht zu vermischen und muss reflektieren, ob sie sich widersprechen und wie er damit umgeht[191].

3.3.1.2 Zirkularität

Ausgehend von der Annahme der zirkulären Prozesse in Familien(systemen) stützen sich Familienhelfer und -therapeuten auf eine Sichtweise, die eine Stigmatisierung im Sinne einer Zuschreibung einer individuellen Verursachung und Schuld der Probleme auf ein Familienmitglied vermeiden will[192]. Laut Ader gibt es „...keine eindeutige Zuordnung von Ursache und Wirkung ... von Problemen und Lösungen ...“[193] In der SPFH ist diese Erkenntnis von bedeutender Wichtigkeit, da hier vor allem das Mitwirken der Eltern zum Gelingen der Hilfe beiträgt. Ihre Mitarbeit am Gelingen der Hilfe ist daher an Prozesse des Aushandelns von Ursache und Wirkung von Problemen mit dem Familienhelfer in der Familie gebunden[194].[195]

3.3.1.3 Neutralität, Respekt, Interesse und Allparteilichkeit

Unterschiedliche Realitätskonstruktionen einzelner Familienmitglieder verlangen vom Helfer eine Haltung, die allparteilich, neutral, respektvoll sowie interessiert ist[196]. Dies bedeutet, dass er die Sichtweisen aller Familienmitglieder gleichermaßen ernst nimmt und Emphatie für alle zeigt. Verbunden mit Neutralität heißt das, dass er dennoch eine gewisse Distanz wahren muss, die ihm eine Sichtweise von außen ermöglicht und den Blick auf bisher Unbeachtetes lenkt. Er muss reflektieren, wann er zu nah an seinen Klienten ist, um zu erkennen, wann es nötig ist trotz Wertschätzung und Respekt unsoziales Verhalten und unreflektierte Tabus anzusprechen. Im Idealfall findet er die Balance zwischen Allparteilichkeit / emphatischer Nähe und analytischer Distanz[197]. Grundsätzlich sollten Familienhelfer eine neutrale Grundhaltung einnehmen, auch was Veränderungen angeht[198]. Für einen Familienhelfer würde dies bedeuten, in einer SPFH bspw. nicht anwaltschaftlich für die Bedürfnisse des Kindes / Jgdl. eintreten zu können, ohne zu riskieren, dass die Eltern nicht mehr zur Mitarbeit an der Hilfe bereit sind. Aufgrund seines zusätzlichen Kontrollauftrages zur Gewährleistung des Kindeswohles muss er eine nicht-neutrale Position einnehmen, sondern anwaltschaftlich handeln[199]. Dabei ist er sowohl der Kontrolle als auch der Hilfe verpflichtet[200]. Eine teilweise Auflösung dieses Widerspruchs könnte sich durch eine Co-Betreuung realisieren lassen, in der parteiisch für bzw. mit dem Kind / Jgdl. / Eltern(teil) oder unter geschlechtsspezifischen Aspekten für das Mädchen / Jungen bzw. Frau / Mann gearbeitet wird. Familientherapeuten könnten dies in einer Co-Therapie umsetzen[201]. Interesse und Respekt[202] in der SFT würde ich mit positiver Wertschätzung[203] in der SPFH gleichsetzen. Eine zudem von Neugier geprägte Haltung, wie sie Cecchin eingeführt hat, ermöglicht es beiden Helfern ebenfalls wirksam zu werden[204].

3.3.1.4 Kontextualisierung

Kontextualisierung meint, die Familie in Bezug auf ihre vielen Kontexte zu betrachten. Systemisch betrachtet, bedeutet dies, dass Familien(mitglieder) durch Regeln und Werte[205] sowie Verhaltensweisen und damit verbundene Bedeutungszuschreibungen außerfamiliärer Systeme prozessartig und wechselseitig geprägt werden. Mit Hilfe dieser Betrachtung ergeben Verhaltensweisen einzelner Familienmitglieder Sinn, obwohl sie sogar im Familiensystem Probleme verursachen. Diese sozialen Einflüsse sollen der Familie bewusst sein und als Ausdruck von Spannungsverhältnissen gesehen werden[206]. Die Helfer selbst müssen fortwährend über die eigene Beobachterposition reflektieren, um eine Stigmatisierung ihrer Klienten zu vermeiden[207].

3.3.1.5 Ressourcen- und Lebensweltorientierung

Ausgehend von einer Ressourcen- und Lebenweltorientierung betrachtet der Familientherapeut eine Familie nicht als Problemsystem, sondern als innere Kraftquelle für Veränderungen. Indem der Familientherapeut die Stärken der Familie anerkennt und fördert, geltende Hierarchien und Wertvorstellungen respektiert, bestehende Subsysteme stützt und die Familienmitglieder in ihrem Selbstwertgefühl bestätigt, ermöglicht er eine gute Basis für ein gemeinsames Arbeitsbündnis[208]. Zudem ordnet er sie als Mikrosystem in ihr Meso-, Exo- sowie Makrosystem ein[209]. Der Familienhelfer geht ähnlich vor, indem er sich auf die ganzheitliche und situationsbezogene Lebenswelt- und Alltagsorientierung und die Gemeinwesenarbeit[210] gründet. Er muss sich konsequent an den Familien(mitgliedern) und ihren spezifischen Selbstdeutungen und Handlungsmustern orientieren, die wiederum eingebettet sind in gesellschaftliche Bedingungen[211]. Dabei ist es für ihn hilfreich, sich auf das klassische Case Management[212] zu stützen, also den Familien bei der Erschließung und Koordination von Hilfen aller Art in ihrer Lebenswelt behilflich zu sein[213]. Er sieht die Familie in ihrer komplexen Verflochtenheit wie sie für ein Alltagsverständnis charakteristisch ist – und weiß dennoch um die Bedeutung alltagsabgehobener Orte, die den Klienten eine Chance zu klärender Distanz ermöglichen. Geprägt ist diese Sichtweise durch die folgenden Struktur- und Handlungsmaximen: Prävention, Regionalisierung / Dezentralisierung, Integration, Partizipation sowie Alltagsnähe[214]. Für den Familienhelfer bedeutet dies die konkrete Arbeit mit einem Klienten an seiner Situation. Er muss dabei neben den intrapsychischen Problemen auch die alltagspraktischen einbeziehen, den Klienten sowohl als Einzelperson als auch als Beteiligter versch. Systeme betrachten[215]. Eine bloße Orientierung an komplexen Zusammenhängen oder an biographischen Erfahrungen soll vermieden werden. Ziel ist, den Klienten wieder zum Akteur seines eigenen Lebens zu machen, die Neu- und Selbstorganisation zu fördern, ihm Verantwortung und Kontrolle über sein Leben zu ermöglichen[216]. Dies ist schwerer, wenn von einzelnen Familienmitgliedern und von außen versch. Aufträge und Ziele der Hilfe definiert werden, die mit- bzw. nebeneinander existieren[217].

3.3.1.6 Lösungsorientierung

Eine lösungsorientierte Herangehensweise ist sowohl unter Familientherapeuten als auch Familienhelfern verbreitet[218]. Die sogenannte Wunderfrage bspw. fokussiert den Blick auf das Machbare, das Lebensbejahende und holt es in die Gegenwart[219]. Beide Helfer sollen darauf achten, nicht auf eine vorschnelle Problemlösung zu drängen, da dies der Alltagsorientierung widersprechen würde. Sie können Hilfen zur Entdeckung eigener Ressourcen und Kompetenzen anbieten, dennoch müssen die Familien(mitglieder) ihre eigenen Wege und Umwege gehen, damit die Hilfe erfolgreich ist. Der Familienhelfer kommt hier in ein Dilemma: Da er in der SPFH eine Kindeswohlgefährdung vermeiden muss, ist er auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen und kann manche Umwege nicht riskieren[220]. Im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe, der klassischen familienorientierten Einzelfallhilfe[221], schließt er im Idealfall ein Arbeitsbündnis mit der Familie[222]. Dabei muss er eine Gratwanderung zwischen Eingriff / Kontrolle und Hilfeangebot bzw. Koproduktion mit den Beteiligten vollziehen[223]. Die Verantwortung für die Sicherung des Kindeswohles liegt beim zuständigen Case Manager auf dem JA.

3.3.1.7 Geschlechter-Differenzierung

Sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeuten sollten sich in ihrer Arbeit dessen bewusst sein, dass Männer und Frauen in unserer Gesellschaft durch bestimmte Erwartungen auch in ihrem durch ihr Geschlecht festgelegtem Rahmen agieren. In der SPFH kann dieses Wissen dazu genutzt werden, parteiisch mit den versch. Familienmitgliedern zu arbeiten, sie zu beraten etc. Dies sollte verbunden werden mit einer grundsätzlichen Haltung des gegenseitigen Respekts und dem Zusammenführen versch. Sichtweisen, um das gegenseitige Verständnis zu fördern[224]. Dies kann in die Sozialraumorientierung eingebettet werden[225], indem bspw. ein Junge / Mädchen in geschlechtsspezifische offene Angebote vermittelt werden - oder ein(e) Mutter / Vater in ein niedrigschwelliges Angebot. Für Familientherapeuten schlägt Ritscher folgende Leitlinien vor: Beachtung der Ressourcen der unterschiedlichen Geschlechter sowie (Neu)Klärung der Verteilung der Rollen im Alltag und in den Paar- sowie Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Beziehungen[226].

3.3.1.8 Soziale Gruppenarbeit und Teamwork

Die SPFH kann mit sozialer Gruppenarbeit[227] kombiniert bzw. erweitert werden, bspw. indem geschlechtsspezifische Gruppenangebote für Mädchen oder Jungen in den Räumen des ausführenden Trägers angeboten werden, ebenso möglich sind Familiennachmittage oder gemeinsame Fahrten[228]. Sie bieten Schutzraum, Möglichkeiten zum Austausch sowie Niedrigschwelligkeit und Integration. Eine Abhängigkeit von dem Angebot sollte vermieden werden, indem andere sozialräumlich vorhandene Angebote nutzbar gemacht werden[229]. Ein Familientherapeut kann die soziale Gruppenarbeit dazu nutzen mit Kindern, die ähnliche Probleme in ihren Familien erleben, zu arbeiten[230].

An dieser Stelle möchte ich ebenfalls Methoden der Teamarbeit in SPFH und SFT vorstellen, da sie in Gruppensettings stattfinden. Dass sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeuten in Co-Betreuung bzw. -therapie arbeiten, habe ich bereits erwähnt. In den SPFH kann im Team die Methode der Kollegialen Fallberatung und / oder der Supervision genutzt werden, wenn ein Familienhelfer andere Sichtweisen auf den Fall benötigt oder er seine Balance zwischen Nähe und Distanz zur Familie nicht mehr aufrecht erhalten kann[231]. Familientherapeuten nutzen zur Beratung unter anderem die Methode des Reflecting Team in Anwesenheit der Klienten[232].

3.3.2 Methodische Umsetzung in Beratungen

Beratung ist eine der zentralen Handlungsorientierungen und eine der wichtigsten Methoden der SPFH[233], auch wenn in ihr Elemente der Krisenintervention zum Tragen kommen und sie von ihrem Grundanliegen her ein systematisches Verständnis der Familiensituation umfasst[234]. Die benannten Richtlinien im vorhergehenden Kapitel dienen als Leitfaden für zahlreiche Beratungsansätze[235]. Dennoch besteht laut Nestmann bis heute in der Sozialen Arbeit keine integrierende Beratungstheorie, die handlungsleitend, auch für Familienhelfer, ist. Viele der heute existierenden leiten sich aus versch. Richtungen der Psychotherapie ab[236]. Die Beratung der Familie in der SPFH und der SFT ist als Intervention zu verstehen, deren wesentlicher Bestandteil Fragen(techniken) sind. Die sozialpädagogische Beratung in der SPFH zielt sowohl auf Klärung der Ausgangs- und Problemsituation, der Zielfindung, der Planung und Reflexion von Handlungsschritten und dem Herstellen von reflektiertem, problemlösenden Handeln[237]. Der Familientherapeut verfolgt ähnliche Ziele: Zunächst muss er ebenfalls Informationen über die Familie sammeln, um daraufhin seine Interventionen zu überlegen, die wiederum auch durch Befragung und ständiges Reflektieren realisiert werden[238].

3.3.2.1 (Verbale) Beratung durch den Familienhelfer

Familienhelfer orientieren sich an folgenden Beratungsansätzen:

- Klienten- bzw. Personenzentrierte Gesprächsführung nach Carl Rogers[239]
- Narrativer Ansatz[240]
- Empowerment in der Beratung[241]
- Ressourcenorientierte Beratung[242]
- Lebenswelt- und Alltagsorientierte soziale Beratung[243]
- Lösungsorientierte Beratung[244]

Die Beratung der Familienhelfer ist multimethodisch angelegt und vereint somit integrativ unterschiedliche Methoden und Konzepte von Veränderung und Hilfe[245]. Dazu müssen Familienhelfer über bestimmte Fähigkeiten verfügen, die unter anderem sind: aktives Zuhören, Emphatie (Wärme, Echtheit), positive Wertschätzung sowie einfühlendes Verstehen[246]. Dabei spielen verbale und nonverbale Verhaltensweisen des Familienhelfer eine wichtige Rolle, ebenso verdecktes Verhalten[247]. Die wichtigste Kompetenz über die Familienhelfer offenbar verfügen müssen ist laut Nestmann die Lebensweltsensibilität[248].

Familienhelfer müssen durch Beratung aktive Hilfe zur Problembewältigung bieten, Selbstheilungskräfte mobilisieren, Klärungsarbeit leisten, Potenziale und Stärken ihrer Klienten erkennen und aktivieren[249]. Dazu stehen ihnen Methoden zur Verfügung, die präskriptiv, unterstützend, informativ, konfrontativ, katharisch sowie katalytisch sein können. Murgatroyd führt folgende an[250]:

- den Klienten ermutigen, sich aktuellen Gefühlen zu stellen / anzueignen
- keine „Warum-Fragen“ stellen, da die Klienten sich dazu genötigt fühlen könnten, sich für ihr Leben oder Verhalten rechtfertigen zu müssen
- Handlungen initiieren, während denen sich ein lockeres Gespräch entwickeln kann
- Ermutigung zum Sprachgebrauch
- die Methode des „leeren Stuhls“
- Übertreibungen, Umkehrungen sowie Probehandlungen

Die konkrete methodische Umsetzung sei am Beispiel der Klientenzentrierten Gesprächsführung verdeutlicht: Rogers meint, die Fragen dienen dem Familienhelfer nicht zum Sammeln von Wissen über den Klienten sondern dem Verstehen ihres Erlebens[251]. Sie zielen darauf ab, die Aufmerksamkeit des Klienten anders auszurichten, Suchprozesse auszulösen. Gerl benennt darauf bezogen folgende Frageformen[252]:

- Öffnende, Kraft gebende Fragen: Diese Fragen vertiefen das einfühlende Verstehen des Klienten in sich selbst und fragen nach dem „Wie“ und „Was“. Sie zielen auf eine erweiterte differenzierte Wahrnehmung. Dem Klient soll ausreichend Zeit für seine Antworten gegeben werden. (Was für eine Stimme meldet sich dann? Kennen sie die?)

- Zirkuläre Frage[253]: (Was glauben sie, denkt ihr Mann, wenn sie ihm so gegenübertreten?)

- Skalierungsfragen: Der Klient wird danach gefragt, auf welcher Stufe einer vorgegebenen Skala er eine bestimmte Situation einordnen würde. Dies ermöglicht ebenfalls eine differenzierte Wahrnehmung und suggeriert , dass Veränderungen und Fortschritte möglich sind.

- Wunderfrage: Diese Frage führt weg von der Problemzentrierung auf das Mögliche, das Wünschenswerte, Machbare.[254]

- Fantasiereise in die Zukunft (future-pacing): Der Klient wird aufgefordert, sich vorzustellen, wo er sich und seine Familie in 5 bis 10 Jahren sieht. Sie öffnet den Zukunftsraum.

Weitere Techniken der Beratung können u.a. außerdem sein[255]: die Aufnahme des Repräsentationssystems des Klienten[256], um bspw. seine Prozess- / Schlüsselwörter zu erkennen und aufzugreifen. Außerdem die Verbalisierung in Ich-Form, d.h. in direkter Rede von dem Klienten mit ihm sprechen. Weiterhin sind zu nennen: die Konkretisierungsaufforderung, ein Perspektivenwechsel, die positive / negative Verbalisierung, das Betonen des Hier-und-Jetzt und des momentanen Empfindens, das Anregen und Hinterfragen von Verhaltensweisen (dem Klienten Denkanstöße bieten, ohne ihn zu moralisieren[257] ) sowie das Erteilen konkreter Handlungsanweisungen / -hinweise[258].

Nestmann / Engel benennen zwölf Qualitätskriterien sozialpädagogischer und psychosozialer Beratung, darunter sind u.a. Interdisziplinarität, Prävention und Empowerment, eklektisch-integrative Methodologie[259], Freiwilligkeit der Klienten etc.[260] Als bedeutendster Faktor für das Gelingen zählt, wie mehrfach erwähnt, der Aufbau einer Vertrauens- bzw. Beratungsbeziehung zu den Klienten[261]. Aufgabe des Familienhelfers ist es ebenso, Hindernisse zu entfernen, die dieses Arbeitsbündnis gefährden könnten.

3.3.2.2 (Verbale) Beratung durch den Familientherapeuten

Der Familientherapeut bedient sich versch. verbaler Interventionen bzw. einer Vermengung mehrerer Prinzipien in der Beratung. Arist von Schlippe und Jochen Schweitzer schlagen versch. Techniken vor, die Wolf Ritscher für Familienhelfer aufgreift[262].

Zirkuläre Fragen[263] ermöglichen dem Familientherapeut die Interaktion der Familien zu erforschen, Problem(situationen) gemeinsam mit den Familien(mitgliedern) zu definieren, um schließlich geeignete Interventionen zu finden[264]. Bestimmten Verhaltensweisen werden neue Bedeutungen gegeben. Beziehungsmuster werden deutlich. Informationen werden gesammelt und sichtbar gemacht. Zirkuläre Fragen erlauben das Einnehmen einer Außenperspektive auf das eigene soziale System. Das Verändern durch Fragen führt zu einer dekonstruierenden Auflösung des Problems. Die Familien werden zu Experten der Problemlösung, da sie die Antworten selbst liefern. Bei jeder Art der Fragestellung muss der Familientherapeut beachten, dass die Fragen für die Familie verständlich sind. Die Familie soll in der Lage sein schwierige Themen langsam, ihrem Tempo gemäß, verarbeiten zu können, um mögliche Lösungen selber entwickeln und nachvollziehen zu können. Die Fragen sollen ihr dies ermöglichen aber nicht implizieren. Tomm, der die Fragen zu einem intervenierenden Interview weiterentwickelt hat, unterscheidet in vier Techniken[265]:

- Lineale Fragen (problemklärende, problemdefinierende Fragen. Investigatorische Absicht: Frageform führt zur Problemerhaltung bei der Familie; Therapeut gibt eine Wertung ab)

- Strategische Fragen (richtungsgebende, konfrontative Fragen. Korrigierende Absicht: einschränkende Wirkung bei der Familie, oppositionelle Wirkung beim Therapeuten)

- Reflexive Fragen (hypothetische Fragen zur Zukunft, Fragen zur Beobachterperspektive. Absicht: kreative Wirkung beim Therapeuten, produktive Wirkung bei der Familie)

- Zirkuläre Fragen (Fragen zur Auswirkung von Verhalten, nach Unterschieden. Absicht: akzeptierende Wirkung beim Therapeuten, befreiende Wirkung bei der Familie)

Als spezielle Formen zirkulären Fragens gelten:

- Frageformen, die Unterschiede verdeutlichen: Dazu zählen Klassifikationsfragen, Prozent- / Skala-, Übereinstimmungsfragen sowie Subsystemvergleiche, Metapherfragen, die dazu dienen, Unterschiede in den Sichtweisen und Beziehungen und deren Rangfolge deutlich zu machen, bessere Differenzierungen und Präzisierungen zu ermöglichen und Familienkoalitionen zu entdecken[266].

- Frageformen, die Wirklichkeitskonstruktion verdeutlichen[267]: Diese Fragen dienen dazu den Status Quo der Familie zu klären und ihr einen Einblick in ihre aktuellen Beziehungsmuster und Wirklichkeitskonstruktionen zu geben.

- Frageformen, die Möglichkeitskonstruktion verdeutlichen[268]: Dies sind hypothetische Fragen, die es den Familien(mitgliedern) ermöglichen, die Lösung eines Problems vorwegzunehmen und deren Auswirkungen gedanklich durchzuspielen.

Weitere verbale Methoden der familientherapeutischen Arbeit mit Familien sind unter anderem folgende, die auch in der Übersicht von Wolf Ritscher zusammengefasst sind: Positive Konnotation, Reframing, Paradoxe Intervention sowie Rituale u.a.[269] [270]

3.3.2.3 Beratung durch darstellende Methoden

Neben den zahlreichen verbalen Methoden gibt es auch darstellende. Diese werden hauptsächlich in der SFT angewandt, sind jedoch für die SPFH ebenso bedeutsam, wie folgendes Zitat von Wolf Ritscher deutlich macht:

„Die Kombination von verbalen und darstellenden Methoden bietet sich in den Settings der Familiensozialarbeit besonders an.“[271]

Zu den bekanntesten zählen das Genogramm[272], Rollenspiele, Time-Line / Zeitstrahl[273], Externalisierung sowie Familienskulptur und -aufstellungen[274]. Sie dienen dazu, nonverbal zu intervenieren. Es geht darum, die Kommunikation und Wahrnehmung auf eine visuelle Ebene zu verlagern. Dabei wird die Aufmerksamkeit auf Bilder, Gedanken und Erfahrungen zum vorherrschenden Thema in der Familie gelenkt[275].[276]

3.3.2.4 Beratungs- / Hilfesetting

Entscheidend für den Erfolg der Beratung ist ebenso die Gestaltung des Setting. Zur Strukturierung dessen schlagen Ritscher u.a. vor: Sowohl Familienhelfer als auch -therapeuten sollten darauf achten, wie sie das (Beratungs)Setting mit ihren Klienten gestalten. Verschiedene Komponenten haben Einfluss auf den Erfolg der Beratung: Wahl und Gestaltung des Ortes / Raumes, zeitlicher Rahmen, Anzahl der Klienten und der professionellen Helfer, Formen der Dokumentation, grundlegende Regeln des Miteinander etc.[277] Weiterhin zählen dazu die Teamarbeit und -beratung, die Vernetzung von System, Subsystem und Kontext, also auch Familien- und Helferkonferenzen, die Bedeutungszuschreibung („Was machen wir hier?“) und die Fähigkeit des / der Helfer(s) die anwesenden Familienmitglieder entsprechend ihrer Bedeutung für den Erfolg der Hilfe einzubeziehen. Nicht unwesentlich sind zudem das Geschlecht und Alter der anwesenden Klienten und des / der Helfer(s)[278].

Im Sinne der klientenzentrierten Beratung sollen Familienhelfer in Beratungen genügend Zeit und Raum für die individuellen Entwicklungsprozesse der Familien ermöglichen. Hinzu kommt die Beratungssettings so auszurichten, dass die Familien(mitglieder) ausreichend Sicherheit vermittelt bekommen, um Handlungsalternativen selbst zu erarbeiten (Selbstwirksamkeit).

3.4 Kompetenzen von Familienhelfern und Systemischen Familientherapeuten

Im Folgenden vergleiche ich Handlungskompetenzen von Familienhelfer und -therapeuten. Dabei gehe ich auf Unterschiede und Parallelen ein. Hiltrud von Spiegel hat diese Kompetenzen für Sozialarbeiter beschrieben, ich habe sie auf Familienhelfer bezogen. Die der Familientherapeuten habe ich vor allem dem Buch „Systemische Familientherapie“ entnommen[279]. Ausführlich gehe ich auf die Kompetenzen in der Dimension des Wissens ein[280].

3.4.1 Persönlichkeitsmerkmale und Handlungskompetenzen

Familienhelfer sehen sich zunehmend wachsenden Anforderungsprofilen an ihr Handeln gegenüber[281]. Auf die historische Herleitung des heutigen Anforderungsprofils soll hier nicht näher eingegangen werden. Hervorheben möchte ich jedoch, dass sich dieses Profil seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts immer mehr vom Aspekt der Eignung zu einem der professionellen Ausbildung gewandelt hat[282]. Laut Gesetz sollen Familienhelfer über eine aufgabenentsprechende persönliche Eignung und Ausbildung oder besondere Erfahrung in der Sozialen Arbeit verfügen[283]. Was ist darunter zu verstehen? Heutzutage findet sich in dieser Diskussion überwiegend der Begriff der Schlüsselkompetenzen[284].

Was ein Familienhelfer wissen und können muss ergibt sich aus der sozialpädagogischen Aufgabe der Hilfeform und zeichnet sich gleichermaßen durch klare Haltungen, differenziertes Wissen und durch die Fähigkeit zum Handeln aus. Dies setzt er kompetent um, indem er reflexiv und kontextbezogen eine Beziehung zwischen seinem Wissen[285], Können, seinen Haltungen und den Anforderungen und Möglichkeiten seiner Umwelt herstellt. Er greift auf seine Ressourcen zurück und kombiniert diese mit der aktuellen Situation relational. Dazu benötigt er laut Schuler und Barthelme, von Cordes zusammengefasst, folgende Kompetenzen: Neugier, Eigeninitiative, Kommunikations-, Team-, Durchsetzungs- sowie Konfliktfähigkeit, Flexibilität und ganzheitliches Denken[286]. Stellvertretend für viele anderen Theorien[287] zum Kompetenzbegriff, kann der von Regine Gildemeister eingeführte Begriff der „Person als Werkzeug“ genannt werden, der eine hohe Akzeptanz unter Wissenschaftlern findet[288]. Dieser besagt, dass die Familienhelfer widersprüchliche berufliche Anforderungen bzw. Spannungen mit ihrer Persönlichkeit ausbalancieren, indem sie sich selbst als handelnde Werkzeuge erfahren und einsetzen. Wie dies konkret methodisch umgesetzt werden soll, hat sie leider nicht definiert. Auf Familientherapeuten treffen die genannten Anforderungen ebenfalls zu[289]. Wobei betont wird, dass die Ausbildung einer psychotherapeutischen Kompetenz verbunden ist mit zahlreichen persönlichen Kompetenzen, die sich vor allem auf die grundsätzliche berufliche Haltung auswirken[290].[291]

3.4.2 Kompetenzen in der Dimension des Wissen

3.4.2.1 Beobachtungs- und Beschreibungswissen

Sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeut sollen über Beobachtungs- und Beschreibungswissen verfügen, dazu müssen sie Kenntnisse über Wirklichkeitswahrnehmungen besitzen[292]. Dies umfasst das Abwandeln und Zuschneiden bereits existierender diagnostischer Kontexte von Fällen und das Bilden eigener Kategorien bzw. Raster zur multiperspektivischen, kriteriengeleiteten und transparenten Fallarbeit in Bezug auf lebensweltliche und institutionelle Kontexte[293]. Zum anderen müssen sie sich über das Wirken versch. subjektiv gebildeter Wahrnehmungen in unterschiedlichsten Kontexten und deren Einfluss auf die beteiligten Personen bewusst sein. Das Wahrnehmen eines Falls ist kontextabhängig. Familienhelfer und -therapeuten müssen ihren Interpretationsrahmen und dessen Dimensionen kennen und in Bezug auf ihre Wahrnehmung reflektieren können[294].

Um sich in ihrer Arbeit orientieren zu können und subjektive Wirklichkeitskonstruktionen zu überwinden, benötigen Familienhelfer und -therapeuten diagnostisches Wissen[295], also Wissen über Sachverhalte und Lösungsschritte[296]. Wie sie dies erwerben und wie sie damit umgehen sollten, wurde bereits in Kapitel 3.1.6 beschrieben.[297]

3.4.2.2 Erklärungs- und Begründungswissen

Während ihres Studiums erhalten Sozialarbeiter ein Grundwissen an Theorien. Wenn sie in einem speziellen Arbeitsfeld, bspw. der SPFH, tätig werden, müssen sie sich weitere und immer wieder neue Wissensbestände zu diesem aneignen, ihre Kenntnisse erweitern[298]. Dies trifft auch auf Familientherapeuten zu[299]. Um die fachlich geforderte Ressourcenorientierung umzusetzen, brauchen sowohl Familienhelfer als auch -therapeuten Kenntnisse über gesellschaftliche Problemlagen und psychosoziale Befindlichkeiten, um ihre Klienten nicht als alleinige Verantwortliche bzw. Schuldige für ihre Probleme anzusehen[300]. Dazu müssen sie ihre helfende Einrichtung innerhalb gesellschaftlicher Funktionszuweisungen einzuordnen wissen[301] sowie die Grenzen ihrer individuellen Unterstützung und Begleitung kennen. Kenntnisse über Gesetzes- und Finanzierungsgrundlagen sowie Organisationsentwicklung gehören ebenfalls dazu. Konzeptionelle Ausrichtungen von sozialen Organisationen können durch Grundkenntnisse über Bedingungen von Entwicklungen und Veränderungen in Gruppen sowie Gemeinwesen immer wieder neu angepasst werden. Für Familientherapeuten bedeutet dies, über die sogenannte Systemkompetenz zu verfügen[302]. Diese dient dazu, zirkuläre Prozesse wahrzunehmen und die Sicherheit der gewohnten kausalen Ursache-Wirkung-Logik zu verlassen, komplex und vernetzt zu denken, wahrzunehmen und zu intervenieren[303].

3.4.2.3 Wert(e)wissen

Das sozialberufliche Handeln ist häufig religiös oder humanistisch geprägt, somit ist es wertgeleitetes Handeln[304]. Das sogenannte Wertwissen des einzelnen Familienhelfers und -therapeuten entsteht nicht aus wissenschaftlichen Theorien, sondern aus Postulaten, persönlichen Setzungen[305]. Beide müssen wissen, dass diese ihre berufliche Haltung beeinflussen – und wie[306]. Da sie Menschen Hilfe anbieten, die sich auf verletzbare Bereiche des privaten Lebens bezieht, kann unverantwortliches Handeln gravierende Schäden anrichten. Sie sollten daher in der Lage sein, ihre persönlichen Wertestandards sowie persönliche Sinnkonstruktionen und die damit verbundenen wertgeleiteten Entscheidungen in ein reflexives Verhältnis zu den beruflichen Wertestandards, Motiven und Sinnkonstruktionen zu setzen[307]. Klienten sind als moralfähige Subjekte anzusehen, mit denen moralische Werte im Dialog ausgehandelt werden[308]. In Beratungen über Ziele und Wünsche sollten Familienhelfer und -therapeuten berücksichtigen, dass jede moralische Orientierung kontextgebunden und subjektiv ist. Für die Wahl und Rechtfertigung von Zielen und Interventionen ist es wichtig, dass sie arbeitsfeldübergreifende Handlungsmaxime und deren Wertorientierungen kennen und beurteilen können. Sie sollten darauf verweisen können, wenn sie nach ihren Beurteilungen und Bewertungen gefragt werden.[309] Beziehen sie sich auf postulierte Rechte und ethisch-fachliche Leitlinien, wenn sie Leitbilder, Konzeptionen, Arbeits- und Handlungsprinzipien entwickeln, so können diese auch als berufliche Haltungen in ihre Methodik eingehen[310]. So hat die wertschätzende Methode der positiven Wertschätzung, die oft von Familienhelfern und -therapeuten benutzt wird, sicher ihren Ursprung in Honneths Konzeption der Moral[311], die drei konkrete Handlungsaufforderungen für intersubjektive Beziehungen vorschlägt, um Anerkennung zu vermitteln:

- die bedingungslose Zuwendung in der Primärbeziehung (Fürsorge / Liebe)
- die universelle Gleichbehandlung (Moralischer Respekt)
- die besondere Wertschätzung (Solidarität / Loyalität)[312]

3.4.2.4 Handlungs- und Interventionswissen

Will man den Begriff des Handlungs- und Interventionswissen definieren, so muss man sich überlegen, was unter Methode, Konzept und Techniken zu verstehen ist. Dieses Wissen basiert auf empirisch erprobten Planungs-, Handlungs- und Auswertungshilfen, die sich bewährt haben und für definierte Zwecke in definierten Kontexten genutzt werden können. Familienhelfer und -therapeuten eignen sich dies während des Studiums an und sollten über mindestens ein Methodenkonzept verfügen[313]. Sie sollen erkennen, in welchen Kontexten und Arbeitszusammenhängen sie auf welche Theorien und Konzepte zurückgreifen und wie sie diese ihrem spezifischen Handeln anpassen und variieren können[314]. Dazu müssen sie über Methoden verfügen, die laut Geißler / Hege „konstitutive Teilaspekte von Konzepten“ sind, die wiederum „Einzelelemente von Methoden“ darstellen[315]. Hinzu kommen bei Familienhelfern Kenntnisse über fallangemessene materielle Hilfen, also das Wissen um den Nutzen sozialräumlich angebotener materieller und institutioneller Hilfestellungen[316], außerdem Kenntnisse über einrichtungsinterne und -übergreifende Zusammenarbeit sowie der Selbstevaluation anhand von Qualitätsentwicklung und -sicherung.

3.4.2.5 Anwendung des Wissens

Zusammenfassend kann man sagen, dass Familienhelfer und -therapeuten über Konzepte für ihr Handeln verfügen müssen, die all diese Handlungskompetenzen berücksichtigen, wenn sie in einer SPFH intervenieren wollen:

„...sind Konzepte Entwürfe von Handlungsplänen (Wirkungszusammenhängen), die hypothetischen Charakter haben. Sie kombinieren Beobachtungs- und Beschreibungswissen (`Was ist der Fall?`) mit wissenschaftlich gewonnenem Erklärungs- und Begründungswissen (`Warum ist es so?`), Wertwissen (`Woran orientieren wir uns?`, `Wo wollen wir hin?`) und Handlungs- und Interventionswissen (`Wie kommen wir dorthin?`) ... Konzepte bilden das Reservoir für die Konstruktion von Interventionen. Dieser Begriff wird für alle Aktivitäten des methodischen Handelns ... herangezogen, die man strategisch - im Hinblick auf ein Ziel - einsetzt und die zu unterscheiden sind von (eher reaktiven) ® Handlungen...“[317]

Fachkräfte in der SPFH müssen ihre Handlungspläne und daraus folgenden Handlungen auf wissenschaftlich fundierte Konzepte begründen und reflektieren können. Um ihre Beobachtungen deuten und somit beschreiben zu können, brauchen sie „theoretisch begründete und kriteriengeleitete kategoriale Raster zur multiperspektivischen Erfassung von Wirklichkeit“[318]. Bei der Wahrnehmung und Erklärung eines Falls, Problems oder einer Situation können sie sich an Theorien orientieren, indem sie diese mit ihren Beobachtungen und Deutungen kontrastieren - dies kann zu einem immer wieder neuen und verschiedenartigen Verstehen führen. In einem diskursiven und kommunikativen Dialog und einem moralischen Verständnis von Klienten als ebenso moralfähige Subjekte können die beruflichen Handlungsaufforderungen (Sollensaussagen), die Handlungsnormierungen (Wert- und Zielaussagen) in übergreifende Sinn- und Wertzusammenhänge gebracht werden, die es ermöglichen zwischen „angemessen“, „verantwortbar“ und „unangemessen“, „unverantwortbar“ zu unterscheiden. Indem Helfer zudem über ein klares Verständnis von Methoden und Konzepten verfügen, können sie Interventionen konstruieren und ihr Wissen auf spezifische Kontexte auslegen und anwenden[319].

3.4.3 Fehlerquellen beruflichen Handelns

Wo beruflich gehandelt wird, entstehen Fehler – das ist sowohl in der SPFH als auch in der SFT der Fall. Da beide, Familienhelfer und -therapeut mit Menschen arbeiten, tragen sie eine hohe Verantwortung für ihr Handeln. Sie helfen mit Risiko[320]. Schütze nennt versch. Dilemmata bzw. Fehlerquellen: Zum einen die Struktur der Experten-Laien-Beziehung, also bspw. der Konflikt des Helfers, das Wohl versch. Beteiligter einer Hilfe zu beachten und aufrecht zu erhalten - vor allem wenn diese nicht freiwillig an der Hilfe teilnehmen wollen. Eine weitere Fehlerquelle ist, dass die Fachkraft ihr wissenschaftlich gewonnenes Wissen mit dem alltäglichen Wissen der Familien(mitglieder) in der Kommunikation vereinbaren können muss - Probleme in der Interaktion (er)kennen und beheben können sollte[321]. Es ergeben sich also systematische und unausweichliche Fehlerquellen und Verfahrensfallen, die dazu führen können, dass die Arbeit großen Schaden in der Lebenswelt der Klienten anrichtet[322].

Beide Helfer sehen sich der Differenz zwischen Theorien und Einzelfällen gegenüber, die zu Erkennungs- und Entscheidungsschwierigkeiten führen können. Sie könnten dazu neigen, ihre Klienten anhand äußerlicher Merkmale oder biographischer Daten in vorgegebene Schubladen einzuordnen, um sich ihre Arbeit zu erleichtern. Dies birgt die Gefahr der Stigmatisierung und sollte gelöst werden, indem sie sich konkrete Informationen einholen und differenziert an jeden Einzelfall herangehen[323]. Die Helfer sind nicht in der Lage anhand ihres bisherigen Wissens genau vorherzusagen, welche Entwicklungen ein Fall nehmen wird[324]. Dem sollten sie sich bewusst sein – vor allem wenn sie die Selbsthilfemechanismen von Klienten / Familien einschätzen wollen und sich geeignete Zeitpunkte für ihre Interventionen überlegen. Ehe Familienhelfer oder -therapeut auf der Basis ungesicherter Informationen Entscheidungen treffen und routiniert eingreifen, sollten sie ihre Entscheidungsbasis offen halten. Damit besteht das Risiko, zu lang mit der Intervention zu warten – auf der anderen Seite birgt dies die Chance, versteckten Entwicklungschancen der Familien(mitglieder) Zeit und Raum zu geben, wie sie sie benötigen, um sich zu beteiligen[325]. Schütze hält es für fachlich sinnvoll, statt die Betonung auf das eigene, oftmals routinierte, Expertenwissen zu legen, neue Verständnis- und Bearbeitungsperspektiven einzunehmen, die den gesamten biografischen Zusammenhang eines Falles betrachten[326]. Ergänzend dazu hat Spiegel die Paradoxien des professionellen Handelns der Sozialarbeiter zusammengefasst[327].

Als einen möglichen Umgang mit diesen - anscheinend für alle Professionen unumgehbaren Fehlerquellen[328] - nennt Sommerfeld versch. Strategien einzelner Fachkräfte, die gemeinsam haben, dass sie ihre Verunsicherung und Überforderung beheben sollen, die mit den hohen Erwartungen und der Qualitätsdebatte seit Mitte der 90er Jahre einhergehen[329]. Als professionell bezeichnet sie, wenn sich einzelne Fachkräfte auf eine kollektive Unterstützung ihrer Organisationen / Institutionen stützen können, die ihnen fachliche Standards anbietet - an deren Ausarbeitung sie wiederum beteiligt sein sollten. Bezugspunkte könnten sein: Konzeptionen, Leistungsbeschreibungen, Schlüsselprozesse sowie fachliche und verfahrensrechtliche gesetzliche Bestimmungen wie das KJHG und das Hilfeplanverfahren[330].

4. Forschungsmethode

Im Folgenden beschreibe ich mein methodisches Vorgehen zur Erforschung meiner Fragestellung: Vorüberlegungen, Forschungsdesign sowie Auswertungsmethode.

4.1 Durchführung - Methodisches Vorgehen und Umsetzbarkeit

4.1.1 Vorüberlegungen

Zur Erforschung meiner Fragegestellung wäre es sicher gut möglich gewesen, nur eine Literaturstudie zu machen. Da ich jedoch sicher bin, dass man sowohl für oder gegen die ein oder andere Sichtweise auf das Thema zahlreiche wissenschaftliche Ausarbeitungen und Argumentationen findet - und durch die Vorauswahl das Ergebnis der Fragestellung somit einseitig darstellen kann - entschied ich mich dafür, (zunächst) zwei Experten zu interviewen - einen Familienhelfer ohne Ausbildung zum Familientherapeut und einen mit. Letztlich ergaben sich drei Interviews[331]. Durch die Befragung wollte ich herausfinden, an welchem Wissen, Können und vor allem Werten sie ihre Interventionen und Handlungspläne orientieren und ob familientherapeutische Methoden notwendig sind, um Familien in SPFH geeignet, erforderlich und angemessen zu helfen.

Bei der Recherche ist mir aufgefallen, dass es wenig wissenschaftliche Literatur gibt, die sich direkt mit dem Einsatz familientherapeutischer Methoden in der Sozialen Arbeit, konkret SPFH, auseinandersetzt. Es finden sich aber zahlreiche Überschneidungen klassischer sozialarbeiterischer und familien- bzw. systemtherapeutischer Ansätze und Methoden wie selbstverständlich, die jedoch nicht konkret als solche benannt werden[332]. Wolf Ritscher legt sich fest und bezeichnet dies als Systemische Soziale Arbeit[333].

Ich habe in meinem Theorieteil versch. Werke zu SPFH und SFT miteinander in Verbindung gesetzt. Teilweise ist es mir schwer gefallen, die Methoden und Handlungs- sowie Interventionsansätze der SPFH und der SFT zu unterscheiden, da sie oft bereits miteinander verknüpft genannt werden, untrennbar erscheinen.

4.1.2 Methode: Fallüberlegungen

Um meine Fragestellung zu erforschen, habe ich drei Fälle konstruiert[334], die ich in der Praxis ähnlich erlebt habe. Ich habe sie verschriftlicht und meinen Interviewpartnern zugesandt. Diese habe ich gebeten, sie nach meiner vorgegebenen Aufgabenstellung[335] zu bearbeiten. Dass Kompetenzen von Familienhelfern und -therapeuten über eine solche Methode erfragt werden, wird auch in deren Ausbildung praktiziert[336].

Die drei Fälle habe ich mit Hilfe der Akteneinsicht in meiner ehemaligen Praxisstelle erarbeitet[337]. Bei der Gestaltung und Vorgabe der Fakten habe ich mich an den Informationen aus dem ersten Hilfeplan orientiert. Deshalb habe ich auch den folgenden Punkt einbezogen: Empfehlung des Jugendamtes[338]. Diese Vorgabe ist nicht als zusätzliche Prä-Information gedacht, die es den Interviewpartnern leichter machen soll, sondern ist an der Praxis orientiert[339].

Ich habe Fallgeschichten gewählt, die den speziellen Problemlagen der in SPFH betreuten Familien entsprechen[340]. Zunächst hatte ich nur Fall 1 und 2 ausgewählt, habe jedoch Fall 3 nachträglich hinzu gefügt. Diesen wollte ich zunächst nicht verwenden, da er in der Praxis als Erziehungsbeistandschaft umgesetzt worden ist[341]. Ich tat es dann doch, weil Fall 1 – laut Rücksprache mit meiner Professorin – eventuell zu offensichtlich darauf hinweist, dass in diesem familientherapeutisch gearbeitet werden soll[342]. Somit fließen nur die Fall-Lösungen von Fall 2 und 3 in die Auswertung der Forschungsergebnisse ein, da ich von Vornherein geplant hatte, nur zwei der drei Fälle dafür zu verwenden. Die Antworten zu Fall 1 fallen weg[343].

Im Prinzip habe ich somit neun Interviews durchgeführt, also drei Interviewpartner mal drei Fälle[344]. Ich habe zu jedem Fall alle neun Fragen aus meinem Interview-Leitfaden gestellt[345]. Durch dieses Vorgehen und die Auswahl der Fallgeschichten besteht die Chance, dass sich die versch. Interviewpartner zu versch. Problemlagen äußern können. Damit wird zumindest der Versuch unternommen, dass keiner im Vorteil ist, weil er sich besser in einer speziellen Problemlage auskennt als der andere. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass sich alle in die vorgelegten Problemlagen und Thematiken anhand ihrer Kenntnisse einarbeiten können sollten.

4.1.3 Methode: (Halbstandardisiertes) Leitfaden-Experten-Interview

Das (halbstandardisierte) leitfadengestützte Experten-Interview ist als Methode zur Erfragung von Expertenwissen geeignet, da es den Interviewten als Repräsentant einer Gruppe eines bestimmten Handlungsfeldes und deren Theorien befragt. Familienhelfer und -therapeuten tragen beide als Experten Verantwortung für den Entwurf einer Problemlösung. Als halbstandardisiert bezeichne ich mein Interview, da ich voraussetze, dass die Interviewten über einen komplexen Wissensbestand zu einem bestimmten Thema bzw. einer Theorie verfügen[346] und weil meine Fragen an der wissenschaftlichen Literatur zu den Themen SPFH und SFT orientiert sind[347].

Der Interview-Leitfaden hat die Funktion, den Interviews eine einheitliche Struktur zu verleihen und verhindert, dass die Experten sich als inkompetent darstellen bzw. zu Themen äußern, die nicht erfragt werden. Die Fragen sind offen formuliert, bieten den Interviewten die Möglichkeit, in Zusammenhängen zu antworten, die sie nicht voneinander trennen mögen. Wie Flick verdeutlicht, hatte der Leitfaden für mich als Interviewerin die Bedeutung einer Orientierung, einer Übersicht über das, was ich wissen will – mit der Funktion, nichts zu übersehen[348]. Die Methode erhöht zudem die Vergleichbarkeit der Daten[349].

Im Folgenden erkläre ich, nach welchen Kriterien ich meine Interviewfragen ausgewählt habe und was ich mit der jeweiligen Frage herausfinden möchte. Bei der Erarbeitung habe ich mich an meiner Aufgabenstellung orientiert, um einen Bezug herzustellen[350]. Die Fragen beziehen sich auf die dort benannten Kategorien von Wissen der Familienhelfer und -therapeuten[351].

- Frage 1 fragt den Experten danach, was er für einen Fall vor sich sieht und möchte ausschließen, dass ihm Daten fehlen, um Handlungs- und Interventionspläne entwickeln zu können. Hier frage ich nach seinem Beobachtungs- und Beschreibungswissen[352]. Er bekommt die Chance nachzufragen. Dies ist natürlich nicht mit einem Fall, den er in der Praxis erlebt, vergleichbar.

- Frage 2 fragt danach, welche (wissenschaftlichen) Erklärungen der Experte für die Situation in der Familie hat und auf welche Werte er sich dabei stützt[353]. Nennt der Experte hier keine Werte, so wird in Frage 9 nachgefragt.

- Frage 3 fragt nach den Zielen der Hilfe aus Sicht des Experten. Da bereits Zielformulierungen in den Fällen benannt werden, kann er sich darauf beschränken, was ihm vorgegeben wird - oder aber noch eigene Ziele hinzufügen.

- Frage 4 fragt danach, mit welchen Methoden und Techniken der Experte an den Fall herangehen würde. Wie will er intervenieren?[354] Wie will er die Ziele erreichen? Mit dieser Frage möchte ich erfahren, was der Experte konkret tun will.

- Frage 5 fragt vertiefend danach, ob der Experte die Handlungs- und Interventionspläne selbst so umsetzen würde, wie er sie beschrieben hat und warum. Die Umsetzung in der Praxis und die Zuständigkeit werden hinterfragt.

- Frage 6 fragt nach alternativen Handlungsplänen und Interventionen. Der Experte ist gefordert, sich dazu zu äußern, ob er seine Ideen als die einzig richtigen ansieht oder auch andere für zulässig hält. Ebenso wird er nach dem Erfolg dieser gefragt.

- Frage 7 fragt danach, wovon der Erfolg der Hilfe abhängt. Hier möchte ich herausfinden, wie kritisch der Experte seinem eigenen Wissen gegenübersteht oder ob er das Scheitern einer Hilfe grundsätzlich nur in die Verantwortung der Klienten legt.

- Frage 8 fragt danach, was der Experte tun will, wenn die Klienten sich nicht an der Hilfe beteiligen wollen und wie dies aussehen könnte. Die Umsetzbarkeit und die Grenzen der Intervention werden hinterfragt. Der Experte kann auf mögliche zu erwartende Grenzen eingehen.

- Frage 9 fragt direkt nach dem Wertwissen des Experten. Hier soll seine grundsätzliche berufliche Haltung erörtert werden. Worauf stützt er seine Handlungs- und Interventionspläne moralisch?[355]

Dass der Leitfaden gut angeordnet ist, stellte ich wiederholt daran fest, dass meine Interviewpartner mir auf bestimmte Sachverhalte bereits eine Antwort gaben, ohne dass ich die Fragen direkt stellen musste - jedoch nicht vorschnell, sondern passend im Verlauf.

Es folgt eine Beschreibung der Wahl der Interviewpartner und der Umsetzung:

Meine Interviewpartner kenne ich aus meinen Praxissemestern, in welchen ich sie als Kollegen in anderen Teams erlebt habe. Ich halte sie für sehr kompetente Sozialarbeiter in ihrem Arbeitsfeld, den Hilfen zur Erziehung, speziell SPFH.

Die Interviewpartner I und II hatten zirka zwei Wochen Zeit, um sich Handlungspläne für die Fälle zu überlegen. Daraufhin habe ich mich mit ihnen getroffen und habe sie interviewt. Parallel dazu habe ich meine eigenen Handlungs- und Interventionspläne entwickelt[356].

Als sich herausstellte, dass der Ausbildungsstand des Interviewpartners II nicht den geplanten Vorüberlegungen entsprach, habe ich mich entschieden, eine dritte Familienhelferin zu befragen, die dem gerecht werden würde[357].

Das erste Interview fand mit dem Familienhelfer ohne Ausbildung zum Familientherapeut statt[358]. Zwischen den Aufzeichnungen zu den Fällen war das Aufnahmegerät aus und er hat sich die Fälle jeweils noch mal kurz angeschaut[359]. Der Dokumentationsbogen gibt stichpunktartige Informationen zu diesem Interviewpartner und zu meinen subjektiven Eindrücken dieses Interviews wieder.

Das zweite Interview fand mit dem Familienhelfer in Ausbildung zum Familientherapeut statt[360]. Entgegen der Vorüberlegung ist sein Ausbildungsstand als Familientherapeut nicht, wie ich angenommen hatte, bereits beendet, sondern er ist erst seit einem halben Jahr in der Ausbildung zum Familientherapeut[361]. Daher sind sein Wissensstand und seine Antworten nicht mit denen eines bereits ausgebildeten in der Berufspraxis der SPFH tätigen Familientherapeuten gleichzusetzen. Ich verwende seine Antworten dennoch im Vergleich mit denen der anderen Interviewpartner, da ich nach der Auswertung des zweiten Interviews den Eindruck hatte, dass es für die Beantwortung der Fragestellung relevant und verwendbar ist. Der Dokumentationsbogen gibt weitere Informationen zu diesem Interview wieder[362].

Aus oben benanntem Forschungszusammenhang heraus habe ich mir überlegt, eine dritte Person zu interviewen. Aus Zeit- und Kapazitätsgründen auf beiden Seiten war dies jedoch nur per Mail-Kontakt und nicht in einem persönlichen Interview möglich. Meine Interviewpartnerin ist bereits seit 2005 ausgebildete Familientherapeutin und in SPFH tätig. Sie hat sich cirka eine Woche für ihre schriftliche Antwort auf meine Fragen Zeit genommen. Da sie vollzeitbeschäftigt ist, sind die Rahmenbedingungen zur Erarbeitung der Fall-Lösungen ähnlich denen der beiden anderen Interviewpartner. Die Grenzen dieser Befragung sind zum einen, dass die in einem Interview möglichen spontanen Rückfragen meinerseits weggefallen sind und wir nicht auf einer nonverbalen Ebene währenddessen kommunizierten.

Da ich in meinen Interviews jedoch nach Handlungs- und Interventionsplänen und den ihnen zu Grunde liegenden beruflichen Haltungen und dem Wissen der Experten frage, fließt das Interview dennoch in die Auswertung der Forschungsergebnisse ein. Sie sind aus der schriftlichen Ausarbeitung ebenso erkennbar, auch wenn die Forschungsmethode an ihre Grenzen stößt.

Zur Erforschung meiner Fragestellung zählte auch, eigene Handlungs- und Interventionspläne zu entwickeln[363]. Mein Vorteil ist, dass ich die Fälle nicht nur vom Papier sondern aus der Praxis kenne. Ich verfüge über Hintergrundwissen, wie sie sich im Hilfeprozess entwickelt haben. Ich weiß, wie welche Ansätze, Methoden und Techniken gewirkt haben. Der Nachteil ist, dass ich dieses Wissen ausblenden muss, um die Forschungsergebnisse nicht zu verfälschen. Während der Durchführung der Interviews habe ich zudem darauf geachtet, keinem der Interviewpartner zusätzliche Informationen zu den Fällen zu geben, die ich dem anderen nicht gebe. Ein weiterer Vorteil meinerseits: Ich hatte länger Zeit als meine Interviewpartner, Handlungs- und Interventionspläne zu erarbeiten, konnte sie nachbessern und in Fachliteratur nachschlagen. Ich musste mich nicht in einer einzigen Befragung dazu äußern. Bei der schriftlichen Ausarbeitung habe ich mich an meinen ausgearbeiteten Leitfaden gehalten, damit die Aussagen vergleichbar sind[364].

Da ich mich für das Experteninterview als Methode entschieden habe und denke, dass ich von meinen Interviewpartnern als Expertin angesehen wurde, weil wir uns aus der Praxis kennen, habe ich versucht, während der Interviews darauf zu achten, sie nicht durch meine Mimik und Gestik zu beeinflussen, indem ich bspw. zu oft nicke oder fragend schaue. Bei meiner Befragung per Mail fiel dieser Aspekt weg. Es ist schwer, einzuschätzen, wie mir dies gelungen ist. Weitere Überlegungen habe ich bereits oben benannt.

4.1.4 Überlegung einer alternativen Forschungsmethode

Ein anderes Vorgehen zur Erforschung der Fragestellung hätte sein können, Experten danach zu fragen, ob sie sich mit dem Wissen aus ihrer Ausbildung für die Arbeit in den SPFH ausreichend qualifiziert bzw. ob sie sich überqualifiziert fühlen, ohne ihnen Fälle vorzugeben. Dieses Vorgehen empfand ich jedoch als zu offensichtlich und hatte das Gefühl, es gleicht einem bloßen Abbilden von gegensätzlichen Meinungen wie in einer reinen Literaturarbeit. Deshalb habe ich es nicht als Forschungsmethode gewählt.

4.2 Auswertung

4.2.1 Auswertungsmethode

Zur Auswertung meiner Interviews stütze ich mich auf die von Philipp Mayring entwickelte Qualitative Inhaltsanalyse. Sie erscheint mir als methodisches Vorgehen zur Auswertung der Interviews geeignet[365], da ich nach Expertenwissen als Kontextwissen frage. Ein weiterer Grund ist, dass es darum geht, Sachverhalte zu vergleichen, nämlich Methoden und Wissen von Familienhelfern und -therapeuten in Bezug auf konkrete Fälle. Dabei fließen mein Vorverständnis sowie theoretisches und praktisches Wissen in die Auslegung der Interviews ein[366].

Auf die Transkription der Interviews, folgte die Auswertung nach Mayring: Das Bilden von Paraphrasen, die Generalisierung und die Reduktion. Diese Methode habe ich auch auf meine eigenen Handlungs- und Interventionspläne angewandt[367]. Zu Antworten, die mir widersprüchlich erschienen oder mir für die Auswertung besonders wichtig erschienen, habe ich mir gleichzeitig Anmerkungen und Verweise gemacht, um sie bei der Zusammenfassung der Ergebnisse nicht zu übersehen und schneller erfassen zu können. Ich hatte mit dieser Methode das Gefühl, den Überblick gut behalten zu können und relativ zügig in der Auswertung voran zu kommen. Die einzelnen Kategorien und Unterkategorien habe ich anhand meiner Fragen aus dem Interview sowie den Kompetenzen nach Hiltrud von Spiegel gebildet[368]. Sie bilden den Pool dessen, was die Experten wissen und benennen sollten[369].

Die reduzierten Aussagen der Interviews habe ich anschließend zu den Kategorien zugeordnet und quantitativ in drei Tabellen zusammengefasst[370]. Zusätzlich habe ich zwei weitere Tabellen erstellt, in denen ich die reduzierten Antworten gegenüberstelle – und sie im Vergleich zu den zu erwartenden Antworten ins Verhältnis setze[371].

4.2.2 Auswertungsgrenzen

Auf einige Umsetzungsgrenzen der Forschungsmethode bin ich bereits in der Beschreibung meiner Herangehensweise eingegangen[372]. Die Auswertung der Interviews gestaltete sich meiner subjektiven Empfindung nach trotz klarer Kategorien als teilweise sehr interpretativ.

Die Häufigkeit der gemachten Äußerungen, die zu einer bestimmten Kategorie zuordbar sind, ist als Forschungsergebnis nicht wirklich aussagekräftig[373]. Sie dient mir als grobe Übersicht und zur Orientierung bei der Auswertung. Interviewpartnerin S. kommt bspw. auf weniger konkrete Nennungen, die zuordbar waren. Das liegt meiner Meinung nach daran, dass sie sehr strukturierte Antworten gab. Sie antwortete viel genauer auf die Fragen als T., der während des Interviews unstrukturiert wirkte, was mir auch in der Auswertung der Interviews auffiel. Er kommt zwar quantitativ auf eine höhere Anzahl von Nennungen, diese sagt aber nichts über die Qualität seiner Äußerungen aus. Wichtig war mir, herauszufinden, ob die Experten die Antworten überhaupt geben, nicht deren Häufigkeit. S. war deshalb im Vorteil, weil das Interview mit ihr schriftlich erfolgte[374].

Um also die Ergebnisse besser auszuwerten, habe ich sie, wie oben benannt, direkt in einer zusätzlichen Tabelle gegenüber gestellt, die im Folgenden dargestellt werden[375].

5. Darstellung der Ergebnisse

5.1 Kategorie 1

Alle Experten besitzen die Kenntnis über konzeptionelle Raster der Wirklichkeitswahrnehmung und wenden diese auch reflexiv auf die der Klienten für ihre eigene Situation an[376]. Sie benennen und respektieren die unterschiedlichen Sichtweisen der versch. Beteiligten der Hilfe und sehen bspw. die Symptome der Kinder und Eltern (Schulprobleme, kriminelles Verhalten, AD(H)S, Alkoholismus etc.) als Anzeichen für andere, sich dahinter verbergende Probleme der Familien und deren persönliche Bewältigungsmechanismen sowie Hilferuf[377]. M., S. und ich stellen die Fälle dar und fragen nach fehlenden Informationen[378]. T. macht dies im ersten Fall nicht, im zweiten erst auf Nachfrage[379]. S. fragt sehr ausführlich nach fehlenden Informationen[380]. Alle Experten fragen in Fall 2 nach, was mit den Vätern der Kinder ist[381]. M. hinterfragt als einziger nicht die Diagnose ADHS in Fall 2[382]. Alle Experten bleiben bei ihrer Darstellung hypothetisch und verweisen darauf[383] ! Sie erklären, bis auf T., zunächst den Sachverhalt[384].

Als Lösungsschritte nenne ich grundlegende Ansätze der Herangehensweise einer Sozialarbeiterin (Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Einzelfallhilfe, Umgang mit Problemzuschreibungen)[385]. T. fügt seinen außerdem Biographiearbeit in Fall 2 zu[386], M. nennt zusätzlich die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien in Fall 2[387], vergisst aber in Fall 3 die alltagspraktische Hilfe für die Mutter und erwähnt wenige Lösungsschritte, an denen die Kinder, vor allem Daniel, konkret beteiligt werden[388]. S. benennt ähnliche Ansätze, zusätzlich die Biographiearbeit in Fall 2. Sie bleibt bei ihren Antworten am hypothetischsten[389]. M. und S. benennen als Lösungsstrategien außerdem sehr oft, nach Koalitionen und Erklärungen für die Situation in den Familien nachzuhaken. Alle Experten benennen die Wirkungen von Kontexten und deren Einflüsse auf die Wahrnehmung der Beteiligten[390], besonders in Bezug auf die Bedeutung verbindlicher Bezugspersonen für die Kinder / Jgdl., den reflektierten Umgang mit der Unterversorgungslage in Fall 2 und dem sozialen Umfeld. M. und S. fragen zusätzlich nach dem Einfluss der Oma in Fall 2[391].

T. geht reflektiert mit der Forderung des JA in Fall 3 um. Dies erwartet eine Motivation des alkoholkranken Vaters zu einer Therapie. T. schätzt dieses Ziel als zu hoch ein und benennt dies auch[392]. Ich benenne hypothetisch, dass ich reflektiert mit der Alkoholkrankheit des Vaters umgehen würde, was ihre Auswirkungen in der Familie angeht, obwohl die Familie sie selbst nicht als Probleme ansieht, obwohl ich vermute, dass Daniels Ängste damit zusammenhängen[393]. M. sieht die Alkoholkrankheit als Fluchtverhalten des Vaters vor Konflikten und als Bewältigungsmechanismus, er benennt den Einfluss der Mutter[394] und dass Daniel mit seinem Verhalten offenbar darauf aufmerksam machen möchte. S. bleibt in ihrer Aussage wesentlich allgemeiner, will vor allem zunächst die Erklärungen der einzelnen Klienten für ihre Situation herausfinden[395].

5.2 Kategorie 2

Alle Experten verfügen über arbeitsfeldspezifische Wissensbestände (Theorien) wie dem geschlechtsspezifischen Ansatz und den oben benannten[396]. M. und S. beziehen sich vor allem auf die Arbeit mit den Eltern und deren biographische Einflüsse[397]. Ich lege den Schwerpunkt auf die aktuellen Interaktionen in den Familien. Alle außer M. gehen auf die Sozialraumorientierung ein[398]. In Fall 2 benennen vor allem T. und ich die Wechselwirkungen gesellschaftlicher Einflüsse und des Individuums (bspw. in Bezug auf Schulprobleme, typische Problemlagen und ihre Entstehung durch von außen an die Familien heran getragene Probleme)[399], die anderen beiden erwähnen es nicht. In Fall 3 benennt keiner der Experten diesen Aspekt konkret[400].

T. und ich sind sich der Grenzen der Intervention bewusst, benennen sie aber in Fall 2 kaum konkret[401]. In Fall 3 wird jedoch die Begleitaktivität „Therapie für Daniel“ von mir und S. hinterfragt[402]. Zudem benennen T. und ich als weitere Grenze die Motivation des Vaters zu einer Therapie, die wesentlich mit seiner Beteiligung an der Hilfe in Zusammenhang steht[403]. M. benennt diese Grenzen kaum, weiß aber um die Wichtigkeit der Beachtung der Wünsche der Klienten für das Gelingen der Hilfe[404]. Er bezeichnet eher die Klienten-Experten-Beziehung als mögliche Interventionsgrenze[405].

Alle Experten benennen den reflektierten Umgang mit Nähe und Distanz zu den Klienten in unterschiedlichen Aspekten in beiden Fällen als moralische Orientierung sowie Wert- und Handlungsmaxime. T. und ich wollen eine Abhängigkeit der Klienten von der Hilfe vermeiden[406]. S.` Haltung drückt sich darin aus, jegliches grundsätzliches Verhalten jedes Beteiligten als gegeben zu akzeptieren[407]. Alle Experten benennen erneut das Wissen über die Partikularität von Wertsystemen. Ich beziehe dies vor allem auf die Aushandlung der Ziele, Wünsche und Aufträge aller Hilfebeteiligten. S. und M. wollen dies am ehesten mit den Eltern aushandeln, beteiligen die Kinder kaum, obwohl sie, wie T., grundsätzlich eine ganzheitliche Sicht auf die Familien favorisieren[408]. Alle Experten benennen den reflexiven Umgang mit der eigenen Rolle als Helfer, wollen ein Expertentum vermeiden. M. benennt mehrere Aspekte des Scheiterns der Hilfe vor allem in Bezug auf den Helfer und dessen Persönlichkeit, Art und Weise sowie beruflicher Haltung[409]. M. sagt, er habe noch keine Familie erlebt, die sich nicht an der Hilfe beteiligen wollte. Er geht grundsätzlich davon aus, dass das Potenzial der Familien darin liegt, dass sie sich Hilfe holen – ein Scheitern sei damit von ihrer Seite her fast ausgeschlossen[410]. T. ist der Meinung, dass der Helfer die Klienten zwar als Experten für ihre Lebenswelt ansehen muss und somit reflektiert mit seinem Wissen umgeht, dass die Familienhilfen aber meist daran scheitern, dass die Eltern nicht mitwirken wollen. Die Kinder seien meist offen dafür[411].

Meine Handlungs- und Wertmaxime bestehen darin, den Klienten Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, mit dem eigenen Wissen reflektiert umzugehen und es individuell auf jeden neuen Fall zu beziehen[412].

In Bezug auf den Aspekt der beruflichen Ethik kommen wenige konkrete Antworten, vor allem bei T. nicht. Sie beziehen sich eher allgemein auf die in Kategorie 2.1 genannten Ansätze zur Arbeit mit den Klienten und die grundsätzliche Annahme der Menschen als sie selbst[413]. M. benennt das humanistische Menschenbild als berufliche Ethik – und, dass die Verantwortung für sein Handeln bei jedem Klienten selbst liege. Dies meint auch S., die vor allem darauf bedacht ist, ein Expertentum zu vermeiden[414]. Keiner der Experten benennt das Leitbild seiner eigenen Organisation.

5.3 Kategorie 3

Alle Experten benennen die Kenntnis über die unterschiedlichen Aufträge und Ziele der Hilfe. Ich bin am nahesten am Kontrollauftrag, der besagt, dass ich als Helferin eine Kindeswohlgefährdung vermeiden muss, gehe aber ganzheitlich an die Fälle ran und beachte die Wünsche der Eltern, Kinder sowie des JA[415]. Ähnlich ist es bei T., der zwischen den Aufträgen der Eltern und Kinder unterscheidet, auf ihre Wünsche eingeht, aber auch seine eigenen Ziele mit einbringt, indem er in Fall 3 eine teilstationäre Unterbringung einiger Kinder in einer Tagesgruppe als Lösungsvorschlag vorschlägt, obwohl die Eltern eine stärkere Integration, vor allem Daniels, in der Familie wünschen und eine Fremdunterbringung vermeiden wollen[416]. M. geht in Fall 2 auf die Ziele der Mutter und des JA ein, nicht aber auf die der Kinder[417]. In Fall 3 benennt er vor allem seine Ziele, setzt sie aber nicht direkt mit denen der anderen Beteiligten an der Hilfe in Verbindung[418]. S. benennt die versch. Aufträge und Ziele der Mutter und der Kinder in Fall 2, in Fall 3 geht sie nicht konkret auf die der Kinder und die des JA in Bezug auf den alkoholkranken Vater ein[419]. Obwohl beide, M. und S., einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, konzentrieren sie sich eher darauf, was die Eltern sich wünschen.

Die Kenntnis zur Vereinbarung von Zielen und zur reflexiven Einschätzung ihrer Erreichbarkeit besitzen alle Experten, benennen sie aber nur indirekt bzw. kaum[420]. T. und ich beziehen dies vor allem auf die Bewerkstelligung des Kindeswohles in Fall 3, M. und S. vor allem auf den Aspekt, dass eine Hilfe ohne Eltern nicht möglich ist[421].

5.4 Kategorie 4

Alle Experten besitzen die Kenntnis mehrerer (Methoden)konzepte wie dem systemischen Ansatz und den typischen sozialarbeiterischen Ansätzen[422]. M. erwähnt die Sozialraumorientierung nicht. Er verweist darauf, dass er in Fall 3 in Bezug auf Daniel kaum Ideen hat und verweist nicht auf dessen Ressourcen! Im Falle einer Beistandschaft wäre das anders[423]. S. benennt in Fall 2, dass für sie die Arbeit mit den Eltern das Wichtigste sei[424]. Alle außer mir benennen die Genogrammarbeit als Methode. Alle Experten verfügen über die Kenntnis arbeitsfeldspezifischer Erweiterungen des methodischen Repertoires[425]. Bei mir drückt sich dies im reflexiven Umgang mit der Therapie Daniels in Fall 3 sowie dem Nutzen darstellender Methoden (Bilder) und der Methode der Familienkonferenz aus. T. arbeitet mit Ritualen, Familienkonferenzen sowie erlebnispädagogischen Methoden in Fall 2. M. und S. verfügen über eine deutlich sichtbare Erweiterung ihres Methodenrepertoires, u.a. dem Hypothetisieren, verschiedenen systemtherapeutischen Fragetechniken, Rollenspielen, darstellende Methoden (wie Mikro-Tierchen), Arbeit mit Koalitionen, Pacing und Musterbewältigung[426].

Die Benennung der Kenntnis angemessener materieller Hilfen erfolgt in Fall 2 nur von mir und S[427]. Dabei sind zu nennen: Hausaufgabenhilfe, Unterstützung im Haushalt, Schuldenberatung sowie die Nutzung offener Angebote im Sozialraum[428]. Nur S. benennt in Fall 3 konkrete alltagspraktische Hilfen zur Entlastung der Mutter[429].

Die Kenntnis von Arbeitstechniken der Teamarbeit in seinem eigenen Team benennt T. in keinem der beiden Fälle[430], nur die Zusammenarbeit mit einer Tagesgruppe. M. und ich benennen die Möglichkeit der Ko-Betreuung, um Rollenkonflikte zu vermeiden bzw. anwaltschaftliches Handeln zu ermöglichen. Ebenso kommen kollegiale Fallberatung sowie das Hilfeplanverfahren zur Sprache[431]. S. benennt hier zum einen die Supervision[432], zum anderen die Beteiligung anderer Helfer[433], nicht aber die Arbeit im eigenen Team.

5.5 Kategorie 5

Alle Experten besitzen die Kenntnis über die Grenzen der Intervention SPFH. Ich beziehe mich vor allem auf die Grenzen als einzelne Helferin, die Art und Weise, die Abgrenzung gegenüber den Klienten, die persönlichen fachlichen Grenzen (vor allem in Fall 3)[434]. Als alternativen Handlungsplan benenne ich die fallvermeidenden Maßnahmen, deren Erfolg ich jedoch schwer voraussagen kann[435]. Als Helferin verweise ich im Falle einer Krisensituation als Lösung auf die Kooperation bzw. den Austausch mit anderen Helfern und das Hilfeplanverfahren[436].

T. bezieht sich auf die Grenzen der Hilfeform bei einer Kindeswohlgefährdung. Er sagt, er besitze Kenntnis über andere Interventionen, benennt aber keine[437]. Sollten die Eltern nicht mitwirken, will er über die Kinder und die Auswirkungen der Arbeit mit ihnen an die Eltern heran kommen[438]. T. nennt die biographischen Einflüsse als häufige Problemursache in SPFH[439], die er durch sozialpädagogischer Beratung aufarbeiten würde[440]. Als mögliche Handlungsalternative kann er sich vorstellen, den Schwerpunkt in der Beratung mit der Mutter auf ihr Verhalten und dessen Ursachen zu setzen, dazu würde er systemisches und psychoanalytisches Wissen miteinander verbinden. Er benennt keine Verlagerung dieses Aspekts an einen anderen Helfer (bspw. Therapeuten)[441]. Eine konkrete Zusammenarbeit mit anderen Helfern erwähnt er in Fall 2 nicht, in Fall 3 nur in Hinblick auf die Netzwerkarbeit mit der Tagesgruppe, die mit jedem Kind individuell arbeiten soll[442].

M. betitelt weitere Grenzen: die Arbeit als alleiniger Helfer in der Familie bzw. Rollenkonflikte sowie die Gestaltung des Settings[443]. Eine weitere Hürde könnten Zielfindungsprozesse und persönliche Fehler sein[444]. Er würde in Fall 2 die Mutter und ihren Lebensgefährten in eine externe Familientherapie vermitteln, um einen Rollenkonflikt zu vermeiden. Seine Methoden bezeichnet er selbst nicht als familientherapeutisch, nutzt aber welche[445]. Er besitzt die Kenntnis über die Zusammenarbeit mit dem JA und Familientherapeuten.

S. benennt ähnliche Grenzen der Intervention wie M. Sie würde die Fälle auch abgeben, wenn sie an ihre fachlichen und persönlichen Grenzen stößt. Weitere Grenzen sind für sie u. a. Rollenkonflikte, die Gestaltung des Settings und die berufliche Haltung als Helferin[446]. Auf eine Vermeidung der Abhängigkeit der Klienten von der Hilfe verweist sie nicht. Konkrete alternative andere Handlungspläne hat sie keine, würde die Hilfe selbst wie benannt umsetzen. Als Idee nennt sie in Fall 3 vorsichtig eine Heimunterbringung der jüngeren Kinder[447]. Sie verweist weder auf das Hilfeplanverfahren noch eine Ko-Betreuung.

6. Interpretation, Bewertung und Erkenntnisgewinn

6.1 Interpretation und Bewertung der Ergebnisse

Bezogen auf meine Fragestellung und die Datengewinnung ergibt sich folgende Interpretation der Ergebnisse:

Alle Experten besitzen grundsätzlich die Kenntnisse, die sie benötigen, um theoretisch erfolgreich mit den Familien in SPFH zu arbeiten[448]. Sie kennen Sachverhalte, Lösungsschritte, spezielle auf die Hilfeform anzuwendende Theorien, Ansätze und Methoden. Besonders deutlich wird, dass sie alle bei der Erklärung für die Problemlagen der Klienten, also ihren Diagnosen, hypothetisch bleiben und die Bereitschaft zu einem dauerhaften reflexiven Umgang damit besitzen. Ein Expertentum wollen alle vermeiden, sehen klar die Klienten als Verantwortliche und Experten für ihr Leben und die Lösungen ihrer Probleme an. Das Fallverstehen ist professionell, da alle Helfer versuchen, die Balance zwischen fundierten Beurteilungen, dem Vermeiden von Stigmata und dem Dialog mit den Urteilen / Bewertungen der Klienten zu finden[449]. Alle Helfer haben grundsätzlich eine annehmende und wertschätzende Haltung. Sie sehen die Klienten als kompetent an und wollen sie dabei unterstützen, bereits vorhandene, aber ihnen selbst unerkennbare, Ressourcen zu erschließen. Meiner Meinung nach setzen sie die von Regine Gildemeister geforderte Haltung der „Person als Werkzeug“ um, indem sie ihr Erfahrungswissen auf den aktuellen Fall kontextbezogen anwenden. Dies erfolgt jedoch in unterschiedlichen Abstufungen und wird mal mehr und mal weniger präzise konkret benannt.

Die gesellschaftlichen Einflüsse auf die Familien von außen werden eher von T. und mir als Erklärung für deren Problemlagen benannt. Bei M. und S. scheint dieser Aspekt wegzufallen. Dafür wollen sie umso mehr die eigenen Erklärungen der Klienten erfahren, als ihnen ihre Sichtweise aufzudrängen. Die von Burkhard Müller entwickelte Fallverstehensmethode[450] wird von allen umgesetzt, allerdings wirkt T. unstrukturiert und trennt nicht wirklich zwischen Beobachtungs- / Beschreibungswissen und Erklärungs-/ Begründungswissen. M., S. und ich trennen dies klarer und bleiben somit insgesamt hypothetischer. Entgegen der Annahme vergessen also die beiden Familientherapeuten nicht, sich auf klassische sozialpädagogische Diagnoseverfahren zu stützen, sondern erweitern diese mit ihren Theorien der Wahrnehmung und des Erkennens[451].

Auch die Vermutung, dass Familientherapeuten als solche lebenspraktische Arbeitsansätze und Kontexte bei ihrer Intervention außer Acht lassen und sich nur auf die Bearbeitung von Mustern, Biographien etc. einlassen, bestätigt sich nicht. Vor allem S. bezieht diese Aspekte ganz klar in ihre Intervention mit ein. M. jedoch nicht. Dass er die lebenspraktischen Arbeitsansätze kaum erwähnt und die in seiner aktuellen Ausbildung zum Familientherapeuten erlernten Theorien in seiner Falllösung deutlicher zur Anwendung kommen, könnte darauf zurückzuführen sein, dass sie für ihn sehr präsent sind. Für die fehlenden Interventionen von T. in dieser Hinsicht fällt es mir schwer, eine Erklärung zu finden. Jedoch wird deutlich, dass er und ich ganz klar viel mehr mit den Kindern / Jgdl. arbeiten würden als die Familientherapeuten. S. benennt zwar, dass sie durchaus mit ihnen arbeiten würde, sieht ihren Schwerpunkt aber in der Elternarbeit – genau wie M. Von Vornherein gehen sie zwar wie T. und ich mit einem ganzheitlichen Ansatz an ihre Intervention heran, wenn es aber konkreter wird, zeigt sich deutlich, dass die Kinder kaum direkt an der Hilfe beteiligt werden, was die Aushandlung der Ziele, ihre Wünsche und die Umsetzung betrifft. Die Familientherapeuten sind sich diesen Aspekts durchaus bewusst, legen sich aber auf die Elternarbeit fest, da sie offenbar darauf setzen, dass die Situation in den Familien sich verbessern wird, indem sich bei den Eltern etwas ändert. Da sie reflektiert mit den fehlenden Informationen zu den Fällen umgehen, legen sie sich bei den Zielen der Hilfen nicht fest, wohingegen ich mich an den Zielen aus den vorgegebenen Fall-Überlegungen orientiere[452].

An diesem Punkt angelangt, wird den Helfern aus systemischer Sicht bewusst, dass es zu Rollenkonflikten des Helfers kommen kann, wenn er allein in den Familien tätig ist. Allerdings benennen nur M. und ich als Konsequenz, die Möglichkeit einer Ko-Betreuung zu nutzen, um anwaltschaftlich mit den versch. Beteiligten zu arbeiten. Auch eine kollegiale Fallberatung kann Abhilfe verschaffen. S. und T. stützen sich nicht darauf. Probleme würde S. in der Supervision ansprechen oder die Fälle abgeben. Da sie sich auf die Elternarbeit konzentriert und die Kinder / Jgdl. in externe Hilfeangebote vermitteln will, scheint die Arbeit im Team ihr nicht vordergründig als Lösungsstrategie bei Konflikten zu dienen. T. benennt zwar ebenfalls die Nutzung externer Hilfemöglichkeiten, aber verweist nicht auf die Teamarbeit. Als Erklärung dessen liegt die Vermutung nahe, dass er damit vielleicht bisher keine oder schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dies ist allerdings nur eine Hypothese.

Ähnlich verhält es sich mit der Kenntnis der Helfer über die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Ich verweise am häufigsten auf das Hilfeplanverfahren und die Zusammenarbeit mit dem JA als Mittel zur Bewältigung von für mich als einzelne Helferin unlösbaren Konflikten in der Hilfe. S. verweist darauf kaum. Der Unterschied könnte darin liegen, dass ich noch Berufsanfängerin und damit unsicherer bin - und sie sich ihrer Arbeit und ihrer Möglichkeiten viel bewusster und sicherer ist – oder sie einfach nicht benannt hat bzw. selten in der Praxis nutzt.

Der Kontrollauftrag, also der Aspekt, eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden, rückt bei M. und S. in den Hintergrund. Damit wird der Unterschied zur klassischen Familienhilfe deutlich: Die Familientherapeuten sehen die Verbesserung der Familiensituation offenbar vor allem in der Klärung der Probleme und in der Verantwortung der Eltern. T. und ich sehen dies zusätzlich konkreter auch in der Stärkung der Kinder oder Jgdl. selbst. M. und S. arbeiten somit grundsätzlich allparteilich, T. und ich würden durchaus auch anwaltschaftlich für die Kinder eintreten – umgesetzt in meinem Fall in Form einer Ko-Betreuung.

Dies wirkt sich auch auf die Sicht der Helfer auf die (Nicht-)Teilnahme der Klienten bzw. der Gründe für das Scheitern einer SPFH aus: M., S. und ich sehen die Gründe dafür vor allem darin, dass der Helfer Fehler begeht, zu unreflektiert ist etc. T. betitelt hingegen die fehlende Mitwirkung der Eltern als Hauptursache dafür. Einerseits bedeutet dies, dass sich alle der Grenzen der Intervention und ihres Einflusses als Experten mehr oder weniger bewusst sind. Andererseits benennen weder M., S. noch T., welche konkreten Alternativen es gäbe, um damit umzugehen, falls die Klienten sich eben doch nicht beteiligen wollen, da sie dies aufgrund ihrer grundsätzlichen Haltung („Klienten wollen Hilfe, weil sie sich welche holen.“) ausschließen. Die Erfahrung hat sie gelehrt, dass es eine Nicht-Teilnahme nicht gibt. Dies drückt zum einen eine sehr positive berufliche Haltung voller Respekt und Wertschätzung aus, die sich sehr an den Ressourcen der Klienten orientiert. Zum anderen birgt dies die Gefahr der einseitigen Betrachtung – wie bei M. in Fall 3[453] - und des Verlustes der reflektierten Einschätzung, wann eine kontrollierendere Intervention aufgrund unsozialen Verhaltens (bspw. bei einer drohenden Kindeswohlgefährdung) angebracht ist[454]. Grundsätzlich entsteht der Eindruck, dass sich M., S. und ich unserer fachlichen Grenzen bewusster sind als T. Obwohl ich erwartet hatte, dass gerade er die therapeutische Beratung der Eltern an einen Therapeuten abgeben würde, sind es eher M. und S., die dies nutzen würden, um einen Rollenkonflikt zu vermeiden. Die Annahme, dass die Familientherapeuten in den SPFH alles umsetzen, was sie an familientherapeutischen Methoden können, ohne ihre Grenzen zu erkennen, bestätigt sich somit nicht direkt.

Die Familientherapeuten wenden, wie vermutet, zahlreiche dieser Methoden an, lassen aber die sozialpädagogischen nicht außen vor. M. vergisst aber, wie erwähnt, alltagspraktische und sozialräumliche Strategien. Schwierig einzuschätzen ist, ob S. und M

den Zuschnitt auf den Kontext der einzelnen Familie in jedem Fall vollführen oder generell beliebig mit verschiedenen Methoden experimentieren.

M. sagt dennoch, seine Methoden seien nicht familientherapeutisch. An dieser Stelle wird deutlich, wie groß die Schnittmengen in der Praxis zwischen dem systemischen und dem familientherapeutischen Ansatz sind. Zum einen dienen den Familienhelfern und -therapeuten systemische Arbeits- und Herangehensweisen als Grundlage ihrer Intervention (bspw. Genogrammarbeit, Familienkonferenzen etc.), geht es aber um die weitere konkrete Umsetzung der Hilfe und Beratung, wird folgendes deutlich:

Beide Helfer stützen sich im Grunde auf die klassischen sozialarbeiterischen und systemischen Ansätze wie Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Einzelfallhilfe etc. In der konkreten Umsetzung verfügen offenbar die Familientherapeuten über viel präzisere Methoden bzw. Techniken (Frageformen, darstellende Methoden etc.). Der Familienhelfer ist sich zwar generell im Klaren darüber, welche grundlegenden Eigenschaften er bspw. für eine gute Beratung besitzen muss[455] (wobei der Aufbau einer Vertrauensbeziehung ganz am Anfang der Arbeit steht[456] ), doch die während des Studiums erworbenen Frageformen scheinen zu ungenau bzw. verweisen nur auf Handlungsanweisungen, nicht aber ihre konkrete methodische Umsetzung. Dies wird auch an den Antworten von T. und mir deutlich: Als Methoden benennen wir kaum Techniken, sondern „nur“ die oben erwähnten Ansätze[457]. Eine Erweiterung seines methodischen Könnens in Fall 2 stellt allerdings dar, dass T. erlebnispädagogisch mit den Kindern / Jgdl. arbeiten würde. Auch ihre Vermittlung in sozialräumliche Projekte ist eine Technik. Dies haben auch S. und ich berücksichtigt. Die von Gerl benannten Frageformen dürften T. und mir aus dem Studium bekannt sein, dennoch haben wir sie nicht benannt[458].

Hier wird eine Grenze der Datengewinnung der Forschung deutlich:

Hätte ich T. und die anderen Interviewpartner im Interview direkt nach Frageformen gefragt, hätten sie sicher einige benannt. Ob sie sie dann in der Praxis in der Beratung wirklich anwenden, würde ich damit dennoch nicht herausfinden. S. hingegen benennt sie als einzige von allein. M. verweist jedoch auf die Nutzung darstellender Methoden. Diese beiden Feststellungen machen deutlich, dass er sich noch in der Ausbildung zum Familientherapeuten befindet.

Die Antworten sollen zeigen, was die Experten theoretisch in den vorliegenden Fällen anwenden würden. Da dies indirekt von mir erfragt wurde, sind einige Aspekte schwer konkret herauszufinden – wie der des Wissens über Wechselwirkungen von Individuum und Gesellschaft, die Kenntnis zur Vereinbarung und Erreichbarkeit von Zielen sowie das Wertwissen[459]. Dies bedeutet, wie gesagt, nicht, dass die Helfer diese Kenntnisse nicht besitzen, sondern könnte heißen, dass sie sie nur deshalb nicht benannt haben, weil sie nicht direkt danach gefragt wurden. An den Kategorien 2.4 bis 2.8 wird dies besonders deutlich:

Die Experten werden in Frage 2 indirekt und in Frage 9 direkt nach ihrer grundsätzlichen beruflichen Haltung und dem sich dahinter verbergenden Wertwissen gefragt. Ihre Antworten spiegeln Aspekte dieses Wissens wider, sind dennoch schwer in die Unterkategorien einzuordnen. So erkläre ich mir bspw., dass keiner direkte Äußerungen machte, die zur Unterkategorie 2.8 zählen könnten. Ich vermute, dass diese Kenntnisse so sehr in ihrer Persönlichkeit als Helfer und im täglichen Arbeitsablauf integriert sind, also unterbewusst ablaufen, dass sie ihnen im Rahmen meiner Befragung nicht als gesondert nennenswert erschienen. Jeder Experte sollte Kenntnisse über die Leitlinien seines Trägers inne haben, um sie umsetzen zu können und sie reflexiv auf jeden Fall anzuwenden[460]. Daraus ergibt sich, dass die berufliche Haltung schwer mit meiner Interviewmethode messbar ist. Ähnlich verhält es sich mit dem Aspekt des Selbsterfahrungs-Teils der Ausbildung der Familientherapeuten. Er ist sicher Teil der Ausbildung, um ihnen eine entsprechende System- und psychotherapeutische Kompetenz zu vermitteln[461], die sich auf ihre grundsätzliche Haltung gegenüber Klienten auswirkt, ist aber schwer durch ein Interview zu erfassen.

6.2 Erkenntnisgewinn

Die Diskussion der Ergebnisse stützt sich auf drei Säulen: die Umsetzung der SPFH, die Kompetenzen der Helfer sowie die Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Professionen Soziale Arbeit und Therapie.

Pfeifer-Schaupp plädiert dafür, dass die Familienhelfer besonders das Nicht-Therapeutische ihre Arbeitsfeldes akzeptieren und nicht versuchen, das zu tun, was andere Spezialisten tun könnten. Sinnvoll arbeiten ließe sich auch außerhalb des therapeutischen Kontextes – nämlich in der Orientierung an der Ressourcenerschließung. Da Sozialarbeit auf die Herstellung des „Normalen“ abzielt, sollte sie ein entsprechendes Handeln mit den Klienten initiieren[462]. Sie zielt auf angepasste Lebensstrategien und Bewältigungsformen im sozialen Außen des Klienten ab[463], Therapie auf das Innere. Besonders das spezialisierte Expertenwissen des Familienhelfers mit Ausbildung zum -therapeuten darf nicht dazu dienen, die Klienten zu entmündigen. Er muss sich an seine klassischen sozialarbeiterischen Wurzeln erinnern.

„Und Therapie ist nur eine und bei weitem nicht die wichtigste Aufgabe von Sozialarbeit.“[464]

Klienten wünschen sich Normalität, Beratung, Unterstützung, keine Therapie. Ihnen sollten also die therapeutischen Interventionen nicht aufgedrängt werden, nur weil der Familienhelfer sie in seinem Methodenrepertoire hat[465]. Zwar benennen M. und S. zahlreiche familientherapeutische Methoden in beiden Fällen, die sich ähneln. Ob das aber bedeutet, dass sie diese unreflektiert oder aber reflektiert-kontextbezogen auf jeden Fall anwenden, kann nicht umfassend beantwortet werden.

Familientherapeuten und -helfer sollten somit nicht nur die Konstruktionen von Realitäten beachten, sondern auch die wirkliche Realität ihrer Klienten. Dazu müssen sie bereit sein, eigene Hypothesen im Hilfeprozess zu hinterfragen und im Dialog mit den Klienten zu überdenken. Das Hilfeplanverfahren ist ein gutes Mittel dazu.

Hinzu kommt, dass die Auftragslagen der Familienhelfer sich zwischen Therapie, Kontrolle und Hilfe bewegen, Problemlagen sind ebenfalls sehr diffus. Pfeifer-Schaupp schlägt deshalb vor, dass Sozialarbeiter sich zunehmend an systemischen Konzepten orientieren und die daraus abgeleiteten methodischen Werkzeuge als Bereicherung und Weiterführung des eigenen Verfahrenswissens (zurück)orientieren[466]. Die Arbeit soll nicht ausschließlich auf Individuen, ihre Gefühle und Beziehungen gerichtet sein, sondern auch auf gesellschaftliche, materielle und soziale Dimensionen[467]. Die Interviewpartnerin S. macht deutlich, dass sie diese Dimensionen nicht aus dem Blickfeld verliert, geschweige denn als zweitklassige Arbeit ansieht, wie es Therapeuten unterstellt wird[468]. Vorhandene Hilfen müssen für die Klienten erschlossen und nutzbar gemacht werden, um eine Abhängigkeit von der SPFH und dem Helfer zu verhindern[469].

Und auch familientherapeutische Interventionen haben Grenzen:

Komplex lebende (Familien)systeme sind zwar durch Verstörungen beeinflussbar, sie lassen sich aber nicht in einen geplanten, bestimmten Zielzustand steuern, im Gegenteil, sie folgen ihrer Eigendynamik und entscheiden selber, wo es hingehen soll. Hier kommen auch die Familientherapeuten und die systemisch denkenden Familienhelfer wieder zurück zu einem Verständnis für Veränderungen, dass sich an der Hilfe zur Selbsthilfe anlehnt[470]. Probleme können umgedeutet, in neuen Kontexten betrachtet und Klienten zu einer Neuorganisation ihrer selbst motiviert werden, ohne dass sie therapiert werden. Familienhelfer, mit oder ohne Therapeuten-Ausbildung müssen also die benannte Neutralität bezüglich Veränderungen einnehmen. Es ergibt sich:

„...dass nicht alles, was therapeutisch wirksam ist, d. h. heilsam wirkt, deshalb ´Therapie´ heißen muß, und dass nicht alles, was ´Therapie´ heißt, deshalb auch schon therapeutisch wirksam ist.“[471]

Die systemischen Familientherapeuten können also auch etwas von den Familienhelfern lernen bzw. sich rückbesinnen: Stoßen sie in ihrer Arbeit auf handfeste Machtverhältnisse, ökonomischen Probleme und ungerechte Strukturen, sind Wirklichkeitskonstruktionen weniger hilfreich. Neben Beziehungs- und Elternproblemen existieren auch noch andere, die nicht mit zirkulären Fragen, sondern lebenspraktischen Hilfen zu lösen sind. Die individuelle Selbst-Verantwortung für das Leiden der Klienten sollte im gesellschaftlich verursachten Rahmen betrachtet werden[472].

Der Aspekt der Kontrolle spielt in SPFH keine unwesentliche Rolle. Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn Klienten sich weigern mitzuwirken und der Familienhelfer die Familie nicht mehr zu Gesicht bekommt. Er muss aktiv eingreifen können. Eine neutrale, allparteiliche Haltung darf nicht dazu führen, dass ernsthafte Gefährdungskontexte verharmlost werden[473]. Der Helfer, ob Sozialarbeiter oder Therapeut muss die Balance finden zwischen geduldigem, neutralen Zuwarten und Eingriff.

„Eine neutrale Haltung stößt dort an Grenzen, wo es tatsächlich um soziale Kontrolle geht, um parteiliche Interventionen oder um Handlungen und Maßnahmen, die gegen den Willen von betroffenen bzw. zum Schutz von schwächeren durchgesetzt werden müssen.“[474]

Es genügt demnach nicht, nur den Klienten die Verantwortung für die Umsetzung der Hilfe zu überlassen[475]. In diesem Sinne möchte ich vor allem darauf aufmerksam machen, dass im Sinne des Schutzauftrages, die Kinder und Jgdl. ebenso beteiligt und nach ihren Erklärungen für ihre Situation befragt werden müssen. Interviewpartner T., ich und auch S. würden ganz klar nach dem Beitrag der anderen Familienmitglieder fragen, wohingegen M. unreflektierter vorgeht.

„Die Übertragung therapeutischer Methoden auf die SPFH wird also problematisch, wenn dadurch Kontrollanteile geleugnet werden, eine Konzentration auf therapierbare Familiensysteme anstatt auf komplexe Alltagsschwierigkeiten und gesellschaftliche Problemlage erfolgt oder ein technokratisches Verständnis Sozialer Arbeit entwickelt wird.“[476]

- Diagnose-Unterschiede (Gildem.)

- wenn Sozis nicht weiterwissen, machen sie Supervision > selten Zeit dazu!

Widerspruch Zielvorstellungen der SPFH und Praxis [477]:

In der Praxis haben die Familienhelfer laut Statistik in der Regel eine hohe Anzahl an Familien zu betreuen, allerdings in wenigen Fachleistungsstunden. Sie müssen sich somit also zu mehreren Fällen viele Gedanken in kurzer Zeit machen. Die wenigsten sind vollzeit-beschäftigt und in Ostdeutschland ist nur ein Drittel mit einem sozialarbeiterischen Hochschulabschluss tätig.

- Kann ich davon ausgehen, dass alle FH und alle FT diese vielen Kenntnisse besitzen und anwenden können? Lassen die berufsbedingten Rahmenbedingungen das überhaupt zu?

7. Fazit und Schlussfolgerung

Mir persönlich ist der Unterschied zwischen dem systemischen Ansatz, den ich während des Studiums kennen gelernt habe und dem system- bzw. familientherapeutischen Ansatz in der Anwendung in SPFH bewusster und klarer geworden. Dennoch verweise ich als Ausblick für die Praxis der SPFH auf die von Wolf Ritscher entwickelte systemische Soziale Arbeit, in der die prinzipielle Unterscheidung von Therapie, Beratung, Pädagogik und Sozialer Arbeit hinfällig wird. Er favorisiert eine interdisziplinäre Kooperation[478].

Zwar werden an Sozialarbeiter, also Familienhelfer, sehr hohe fachliche Anforderungen gestellt, denen die in dieser Forschung Befragten durchaus Stand halten konnten, geht es aber an die konkrete methodische Umsetzung, sind sie in gewisser Weise auf sich allein gestellt. Die grundlegenden Ansätze der Sozialen Arbeit, wie in Kapitel 3.3.1 benannt, stellen meiner Meinung nach eine gute Basis für ihre Arbeit dar, ohne die ein reflektiertes ganzheitliches kontextbezogenes Handeln unmöglich bleibt. Ob und wie ein Familienhelfer oder -therapeut einen reflektierten Umgang mit Diagnosen, Auftrags- und Zielvereinbarungen, Wahrnehmungen sowie Symptomen bzw. Handlungsmustern und eigenen Grenzen umsetzt, hängt wesentlich von einer grundsätzlichen beruflichen Haltung ab, die die Klienten als Experten ihrer Lebenswelt sieht und wertschätzt – egal ob dies als Lebenswelt-, Lösungs- und Ressourcenorientierung oder anders bezeichnet wird. Im Grunde stützen sich Familienhelfer und -therapeuten grundsätzlich auf die selben Werte.

Somit kann ein eindeutiges Ergebnis, ob eine Ausbildung zum Familientherapeuten notwendig ist, um in SPFH erfolgreich zu intervenieren, nicht festgelegt werden. Sind sich beide Helfer bewusst, dass sie sich auf oben erwähnte Werte und Ansätze stützen, kennen aber ihre Grenzen und nutzen die Hilfe anderer Fachkräfte, wenn sie an diese geraten, so ist ihr Ausbildungsstand nicht entscheidend für den Erfolg, sondern ihr reflektierter Umgang mit dem Erlernten und Erfahrenen. So gesehen, müssten Familienhelfer „...(eigentlich) gute systemische Therapeuten sein, um dann (freiwillig) auf die Privilegien und Statusgewinne zu verzichten, die üblicherweise mit der Ausübung von Therapie verbunden sind.“[479]

Ein Fazit meinerseits ist, dass in Teams, die in der Familienhilfe tätig sind, die Familienhelfer und die Familientherapeuten von einer Zusammenarbeit profitieren können, wenn es ihnen gelingt die Grenzen ihrer Professionen wechselseitig zu lockern bzw. auf einer fachlichen Ebene zu kooperieren.

„Sofern für die unterschiedlichen Arbeitsformen... spezifische Räume, Arbeitsstrukturen und Qualifikationen der MitarbeiterInnen vorhanden sind, können sich SPFH und systemische Familientherapie... ergänzen.“[480]

Will ein Familienhelfer eine weitere Ausbildung machen, um kompetenter methodisch in SPFH arbeiten zu können, könnte auch eine Fortbildung im systemischen Ansatz genügen, will er als Familientherapeut bspw. in der Aufsuchenden Familientherapie[481] arbeiten, könnte er die Ausbildung in SFT anstreben.

„Die Systemtheorie eignet sich... über das familientherapeutische Methodenkonzept hinaus – auch als Metatheorie für die Sozialarbeit, weil sie geeignet ist, alle Ebenen zu erfassen, auf denen Sozialarbeit beschreibbar ist.“[482]

Gildemeister und Robert sind der Meinung, die Aufgaben der Sozialarbeit bzw. -pädagogik lassen sich nicht durch die methodische Übernahme aus bspw. therapeutischen Verfahren lösen, sondern benötigen einen angemessenen eigenständigen Wissensbestand[483]. Als Ansatz nennen sie und Sabine Ader die „rekonstruktive Sozialpädagogik“[484].

Um detaillierter die Wirkung der Interventionen von Familienhelfern und Familientherapeuten und deren Nachhaltigkeit zu erforschen, bedarf es einer aufwendigen langjährigen Untersuchung. Konkret bedeutet dies, über einen längeren Zeitraum konkrete Familienhilfen über den Zeitraum von Hilfebeginn bis -ende forschend zu begleiten[485]. Da jedoch immer nur ein Familienhelfer oder Familientherapeut (bzw. ein Team) in einer Familienhilfe konkret tätig ist, bleibt unklar, wie sich die Hilfe entwickeln würde, wenn eben genau der andere Helfer sie durchgeführt hätte. Annähernd vergleichbare Ausgangslagen von versch. Familien existieren sicher, werden aber von zahlreichen Faktoren beeinflusst, so dass es schwer sein dürfte, deren Hilfeverläufe miteinander zu vergleichen. Auch ist der wesentliche Einflussfaktor „berufliche Haltung“ des Helfers, der aber eine entscheidende Rolle für das Gelingen der SPFH spielt, schwer messbar, wie ich mit meiner Forschung entdecken durfte.

„Ich vermute, dass uns die nächsten Jahre noch einige Überraschungen bescheren und damit noch mehr Hilfen für die alltägliche Arbeit geben werden.“[486]

Offen bleibt für mich vor allem die Frage danach, wie SPFH im Zwangskontext, also dann umgesetzt werden sollen, wenn Klienten unfreiwillig an ihnen teilnehmen müssen. Wenn Eltern sich an Hilfen beteiligen müssen, damit Ihre Kinder auf Grund einer akut drohenden Kindeswohlgefährdung nicht fremd untergebracht werden. Die AFT erfolgt in diesem Kontext. Ich kann mir nicht vorstellen, wie dies ohne Komplikationen umgesetzt werden soll. Sollte die Arbeit vor allem auf die Eltern gestützt sein, bleibt für mich offen, wer die Kinder / Jgdl. stärkt und schützt. Diesen Aspekt konnte ich leider in meiner Forschung nicht berücksichtigen, weil sie den Umfang der Arbeit übertroffen hätte. Er wäre aber sicherlich für eine weitere sehr interessant! Denn:

„In einer präzisen Definition fiele die Krisenintervention... nur in Ausnahmefällen in den Bereich der Therapie. Weitaus häufiger ist hier die Sozialpädagogik angesprochen.“[487]

Durch diese Arbeit habe ich gelernt, mich fachlich fundierter, allerdings auch sehr theoretisch (trotz empirischem Forschungsteil), mit dem Arbeitsfeld auseinander zu setzen, in dem ich in Zukunft in erster Linie tätig werden möchte. Mir ist bewusst geworden, wie wichtig die Kenntnisse über unterschiedlichste Diagnoseverfahren, Ansätze und Methoden sind. Vor allem Letztgenannte möchte ich ausbauen, bin mir aber noch nicht im Klaren, in welcher Richtung. Ideen und Vorstellungen dazu habe ich viele. Ich wünsche mir persönlich, dass ich so oft wie möglich und nötig die Balance zwischen Methoden und Einzelfallbezogenheit erkennen und halten kann. Ein großes Vorhaben, dass durch viele Faktoren beeinflusst werden wird. Ich fühle mich dennoch in dem Punkt sicherer, der mich des öfteren irritiert hat: Die Bedeutung der beruflichen Haltung und der Werte, die meine Arbeit prägen. Hatte ich bisher manchmal das Gefühl, ich verlasse mich zu sehr auf meine Intuition, fühle ich diesen Teil nun als zugehörig in mein persönliches Berufsbild integriert und hoffe, es weiterhin so reflektiert beizubehalten. Und hier schließt sich auch der Kreis zum Zitat von Michael Ende am Anfang dieser Arbeit:

So schön zuhören wie Momo es kann, ist wohl der Traum eines jeden Sozialarbeiters. Das gibt es wohl nur im Märchen... aber „man“ wird ja noch träumen dürfen – oder wie war das doch gleich mit den Möglichkeitskonstruktionen?!

8. Danksagung

Besonderer Dank gilt meiner Professorin Doktor Angelika Franz, die mich während dieser Arbeit umfassend begleitet und unterstützt hat, mir zahlreiche neue Denkanstösse in jeder Beratung mit auf den Weg gab und mich ermutigte, eine etwas ungewöhnliche Forschungsmethode umzusetzen. Ein besonders großes Dankeschön geht an meinen Freund Roman Schmädig, der mich in dieser spannenden Zeit mit einer gehörigen Portion Geduld, Interesse, praktischer Hilfe und seiner Liebe unterstützt hat und meine Launen ertragen musste. Meiner Freundin Peggy Stockhowe danke ich für den regen Austausch, ihre Kraft, ihre Freundschaft, ihre Ehrlichkeit sowie ihre vielen kreativen Ideen in unserem „Reflecting Team“, zu dem auch Lydia Roßner einen großen Anteil beitrug. Meiner Familie danke ich für die persönliche und finanzielle Unterstützung zur Realisierung dieses Studiums – und den Glauben daran, dass ich das Richtige für mich tue. Mein Dank gilt insbesondere der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), die mir dieses Studium ermöglicht hat. Besonders dankbar bin ich für die vielen fachlichen und ethischen Anregungen meiner ProfessorInnen. Nicht zuletzt danke ich besonders meinem Anleiter, Olaf Pollehn, aus meinen beiden Praxissemestern für den fachlichen Austausch!

9. Literatur- und Quellenverzeichnis

ADER, SABINE (2006): Was leitet den Blick? Wahrnehmung, Deutung und Intervention in der Jugendhilfe. Weinheim / München: Juventa Verlag

Ader, Sabine / Gebhardt, Irma / Lerche, Wolfgang in: BMFSFJ (2000): Mehr Chancen für Kinder und Jugendliche. Stand und Perspektiven der Jugendhilfe in Deutschland. Band 1. Münster: Votum Verlag GmbH, S. 337-656

Ader, Sabine / Schrapper, Christian / Thiesmeier, Monika in: Ader (2006), S. 36, 40 f.

Bettmer, Franz in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 1 ff.

Binter, Gerald in: Brandl-Nebehay (Hrsg.) (1998), S. 241 ff.

BMFSFJ (1999): Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe. 3. überarbeitete Auflage. Stuttgart / Berlin / Köln: W. Kohlhammer GmbH

BMFSFJ (2002): Elfter Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin

BMFSFJ (2005): Stärkung familialer Beziehungs- und Erziehungskompetenzen. Kurzfassung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin

BMFSFJ (2006): Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Familienbericht. „Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik“, S. 13 f., S. 26 f.

Boomgarden, Theo (2001) (Hrsg.): Flexible Erziehungshilfen im Sozialraum. Theoretische Grundlagen und praktische Erfahrungen. Münster: Votum Verlag

Brandl-Nebehay, Andrea (Hrsg.) (1998): Systemische Familientherapie. Grundlagen, Methoden und aktuelle Trends. Wien: Facultas Universtitätsverlag

BECK (2003) (HRSG.): Bürgerliches Gesetzbuch. Sonderausgabe. 53. Auflage. München: Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG / Verlag C.H. Beck oHG

BECK (2001) (HRSG.): Kinder- und Jugendhilfegesetz in: Jugendrecht. 24. überarbeitete Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG / Verlag C. H. Beck oHG

Brunner, Ewald J. / Reiter, Ludwig / Reiter-Theil, Stella (2002): Von der Familientherapie zur systemischen Perspektive. Berlin / Heidelberg: Springer Verlag

Buchholz-Graf, Wolfgang in: Kreuzer (2001) (Hrsg.), S. 243-257

Dewe, Bernd / Ferchhoff, Wilfried / Radtke, Frank-Olaf (Hrsg.) (1992): Erziehen als Profession. Zur Logik professionellen Handelns in pädagogischen Feldern. Opladen: Leske und Budrich du Bois, Reinmar / Ide-Schwarz, Henning in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 1429 f.

Ende, Michael (2002): Momo. Taschenbuchausgabe. München: Wilhelm Goldmann Verlag

Essen, Siegfried in: Brandl-Nebehay (Hrsg.) (1998), S. 309-323

Fegert, Jörg M. / Schrapper, Christian (Hrsg.) (2004): Handbuch Jugendhilfe – Jugendpsychiatrie. Interdisziplinäre Kooperation. Weinheim / München: Juventa Verlag

Flick, Uwe (2002): Qualitative Sozialforschung. Eine Einführung. 6. Auflage. Reinbeck bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH

Ghesquière, Pol in: Kreuzer (Hrsg.) (2001), S. 279-294

Gildemeister, Regine / Robert, Günther (1997) in: ADER (2006), S. 23

Gildemeister, Regine / Robert, Günther in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 1901-1909

Gintzel, Ullrich (2005): Seminar „Hilfen zur Erziehung“, Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), Kopie vom 10. und 11.05.2005

Goldbrunner, Hans (1996): Arbeit mit Problemfamilien. Systemische Perspektiven für Familientherapie und Sozialarbeit. 5. Auflage. Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag

Grossmann, Konrad in: Brandl-Nebehay (Hrsg.) (1998), S. 152-169

Grunwald, Klaus / Thiersch, Hans in: OTTO / THIERSCH (HRSG.) (2001), S. 1136 ff.

Heiner, Maja (Hrsg.) (2004): Diagnostik und Diagnosen in der Sozialen Arbeit. Ein Handbuch. Berlin: Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Hofgesang, Birgit in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 529 ff.

Hundsalz, Andreas in: Nestmann / Engel / Sickendiek (Hrsg.) (2004), Bd. 1, S. 977-988

Kaap, Joachim (2005): Projekte zur Einzelfallvermeidung (http://www.jugendserver-dresden.de/media/files/einzelfallvermeidung.pdf)

Klammer, Gerda / Klar, Sabine in: Brandl-Nebehay (Hrsg.) (1998), S. 60-87

Klemenz, Bodo (2003): Ressourcenorientierte Diagnostik und Intervention bei Kindern und Jugendlichen. Tübingen: DGVT-Verlag

Klicpera, Christian in: Brandl-Nebehay (Hrsg.) (1998), S. 323-333

Kreuzer, Max (2001): Handlungsmodelle in der Familienhilfe. Zwischen Networking und Beziehungsempowerment. Neuwied / Kriftel: Hermann Luchterhand Verlag GmbH

Kunstreich, Timm (u.a.) in: Heiner (2004), S. 26-39

Liegle, Ludwig in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 508-520

Mattejat, Fritz / Lisofsky, Beate (Hrsg.) (2001): ...nicht von schlechten Eltern: Kinder psychisch Kranker. 5. Auflage. Bonn: Psychiatrie-Verlag

Mayring, Philipp (2003): Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. 8. Auflage. Weinheim: Beltz Verlag

Meinhold, Marianne in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 361 ff.

Microsoft Encarta Online-Enzyklopädie 2006 (http://de.encarta.msn.com)

Murgatroyd, Stephen (1994): Beratung als Hilfe. Eine Einführung für helfende Berufe. Weinheim / Basel: Beltz Verlag

MÜller, Burkhard (1997): Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit. 3. Auflage. Freiburg: Lambertus Verlag

Nestmann, Frank / Sickendiek, Ursel in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 140-152

Nestmann, Frank / Engel, Frank / Sickendiek, Ursel (Hrsg.) (2004): Das Handbuch der Beratung. Disziplinen und Zugänge. Band 1 und 2. Tübingen: DGVT-Verlag

Oelschlägel, Dieter in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 653 ff.

Omer, Haim / Schlippe, Arist von (2004): Autorität ohne Gewalt. Coaching für Eltern von Kindern mit Verhaltensproblemen. Elterliche Präsenz als systemisches Konzept. 3. Auflage. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht

Otto, Hans-Uwe / Thiersch, Hans (Hrsg.) (2001): Handbuch der Sozialarbeit / Sozialpädagogik. 2. völlig neu überarbeitete und aktualisierte Auflage. Neuwied / Kriftel: Hermann Luchterhand Verlag GmbH

Pantucek, Peter / Vyslouzil, Monika (Hrsg.) (1998): Theorie und Praxis lebenswelt-orientierter Sozialarbeit. St. Pöllen, S. 87-103

Pfeifer-Schaupp, Hans-Ulrich (1997): Jenseits der Familientherapie. Systemische Konzepte in der Sozialen Arbeit. 2. Auflage. Freiburg: Lambertus Verlag

Rauscher-Gföhler, Billie in: Brandl-Nebehay (Hrsg.) (1998), S. 184-220

Sächsisches Staatsministerium für Soziales / Referat Jugendhilfe (2003): Zweiter Sächsischer Kinder- und Jugendbericht. Dresden

Sander, Klaus in: Nestmann / Engel / Sickendiek (Hrsg.) (2004), Bd. 1, S. 337

Sanders, Rudolf in: Nestmann / Engel / Sickendiek (Hrsg.) (2004), Bd. 2, S. 797- 807

Schlippe, Arist von / Schweitzer, Jochen (2003): Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht

Schopp, Johannes (2005): Eltern Stärken. Dialogische Elternseminare. Ein Leitfaden für die Praxis. Opladen: Verlag Barbara Budrich

Schrapper, Christian in: Heiner (2004), S. 40-54

Spiegel, Hiltrud von (2004): Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit. Grundlagen und Arbeitshilfen für die Praxis. München / Basel: UTB Verlag / Ernst Reinhardt Verlag

Staub-Bernasconi, Silvia in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 1507-1515

Stimmer, Franz (2000): Grundlagen des Methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit. Stuttgart / Berlin / Köln: W. Kohlhammer Verlag

Straumann, Ursula E. in: Nestmann / Engel / Sickendiek (Hrsg.) (2004), Bd. 2, S. 641-654

Trede, Wolfgang in: Otto / Thiersch (Hrsg.) (2001), S. 787 ff.

Walter, Gerhard in: Brandl-Nebehay (Hrsg.) (1998), S. 88-106

Weinberger, Sabine (2004): Klientenzentrierte Gesprächsführung. Lern- und Praxisanleitung für Personen in psychosozialen Berufen. Weinheim / München: Juventa Verlag

[...]


[1] vgl. Ende 2002, S. 17 f.

[2] ich verwende die Bezeichnung Sozialarbeit synonym für Handlungsfelder der Sozialarbeit und –pädagogik; ich beziehe mich auf die Handlungskontexte und weniger die Tätigkeit der entsprechenden Berufsgruppe

[3] Systemischer Familientherapeut: in meinem Text meine ich damit hauptsächlich den Familienhelfer mit Ausbildung zum Systemischen

Familientherapeut - ist nur der Systemische Familientherapeut an sich gemeint, so ist dies aus dem Kontext erkennbar

[4] Klienten ® Glossar / A 2, ich verwende stellvertretend für die männliche und die weibliche Sprachform nur die männliche damit der Text sich besser lesen lässt, ohne damit diskriminieren zu wollen

[5] SPFH ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[6] Methoden ® Glossar / A 2

[7] Handlungswissen ® Glossar / A 2

[8] FH ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[9] „erfolgreich“ schreibe ich in Anführungszeichen, da der Erfolg in der SPFH durch die versch. Beteiligten unterschiedlich definiert wird; ich meine damit eine für alle zufriedenstellende Situation am Hilfeende, den Begriff Lösung versuche ich daher selten zu verwenden (vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 140)

[10] FT ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[11] Familie ® Glossar / A 2

[12] insbesondere bei der Lektüre des Buches von Sabine Ader 2006

[13] vgl. Trede in: Otto / Thiersch 2001, S. 800 sowie Boomgarden 2001, S. 10 ff.

[14] vgl. Ritscher 2005, S. 9 f.

[15] Trede in: Otto / Thiersch 2001, S. 793

[16] Helming 2001; zit. nach SMS 2003, S. 183

[17] Ritscher 2005, S. 200, Markierungen im Originaltext

[18] JA ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[19] in meinen beiden Praxissemestern in der Zusammenarbeit mit dem JA Dresden Neustadt

[20] SFT ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[21] AFT ® Abkürzungsverzeichnis / A 1 (vgl. Kap. 7)

[22] SPD ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[23] die Forschungsmethode wird in Kap. 4 erklärt

[24] Intervention ® Glossar / A 2

[25] HZE ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[26] Jgdl. ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[27] vgl. BMFSFJ 1999, S. 6

[28] Ressourcen ® Glossar / A 2 sowie BMFSFJ 1999, S. 7

[29] Eltern ® Glossar / A 2

[30] vgl. BMFSFJ 1999, S. 38

[31] vgl. BMFSFJ 1999, S. 7 sowie Buchholz-Graf in: Kreuzer 2001, S.248

[32] vgl. BMFSFJ 1999, S. 8

[33] Lebenswelt / Alltags- und Lebensweltorientierung ® Glossar / A 2

[34] vgl. BMFSFJ 1999, S. 40

[35] Komm- und Geh-Struktur ® Glossar / A 2

[36] vgl. BMFSFJ 1999, S. 39

[37] vgl. BMFSFJ 1999, S. 40 sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 536

[38] KJHG ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[39] vgl. BMFSFJ 1999, S. 111

[40] § 27, Abs. 1 KJHG

[41] § 31 KJHG

[42] § 1, Abs. 3, Satz 4 KJHG

[43] § 37 KJHG

[44] vgl. Hundsalz in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 1, S. 981 ff. sowie § 27, Abs. 3 KJHG

[45] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 19 f. (sinngemäß) sowie BMFSFJ 1999, S. 40 sowie ® Kap. 3.3.2

[46] SMS 2003, S. 27 ff.

[47] vgl. BMFSFJ 1999, S. 71 sowie Liegle in: Otto / Thiersch 2001, S. 508 ff.

[48] vgl. Ader 2006, S. 204 f.

[49] vgl. Ader 2004, S. 204 f. sowie BMFSFJ 2005, S. 7

[50] (Verhaltens-)auffällig ® Glossar / A 2 sowie BMFSFJ 2005, S. 7

[51] vgl. Ader 2006, S. 205

[52] vgl. § 36 KJHG

[53] vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 530 f.

[54] vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 530 f.

[55] vgl. BMFSFJ 2006, S. 26 f. sowie BMFSFJ 2005, S. 19

[56] vgl. BMFSFJ 1999, S. 71

[57] vgl. BMFSFJ 1999, S. 73 sowie BMFSFJ 2005, S. 16

[58] vgl. BMFSFJ 1999, S. 74

[59] vgl. BMFSFJ, S. 74

[60] vgl. Ader 2006, S. 205

[61] AD(H)S ® Abkürzungsverzeichnis / A 1

[62] bspw. das Telefonbuch oder Mundpropaganda etc.

[63] bspw. Schule, Nachbarn, Ärzte etc.

[64] bspw. bei einer akuten Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB

[65] vgl. Kap 3.1.2

[66] vgl. BMFSFJ 1999, S. 52

[67] vgl. § 36 KJHG

[68] Hilfeplanverfahren ® Glossar / A 2

[69] vgl. BMFSFJ 1999, S. 51, 54 ff.

[70] Pool-Hilfe ® Glossar / A 2

[71] vgl. ausf. BMFSFJ 1999, S. 110 ff.

[72] vgl. Buchholz-Graf in: Kreuzer 2001, S. 251

[73] vgl. Ritscher 2005, S. 194 ff. sowie May 1996 in: BMFSFJ 1999, S. 229 ff. (Stufen der Hilfe und Selbsthilfe) sowie Kapitel 3.1.2

[74] vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 529 ff. sowie u.a. BMFSFJ 2006, S. 13 f.

[75] Hypothesen ® Glossar / A 2

[76] vgl. BMFSFJ 1999, S. 245

[77] Diagnose ® Glossar / A 2

[78] vgl. BMFSFJ 1999, S. 63

[79] vgl. Kunstreich, Timm in: Heiner 2004, S. 29 (S. 29-39)

[80] vgl. Kunstreich in: Heiner 2004, S. 35 ff.

[81] vgl. Ader 2006, S. 238

[82] vgl. Ader 2006, S. 32 ff.

[83] vgl. Ader 2006, S. 39 ff. sowie Schrapper in: Heiner 2004, S. 44 ff.

[84] Rekonstruktive Sozialpädagogik ® Glossar / A 2

[85] vgl. Ader 2006, S. 22 ff.

[86] vgl. Ader 2006, S. 25 f.

[87] vgl. Ader 2006, S. 25 f.

[88] Psychosoziale Diagnostik ® Glossar / A 2

[89] vgl. Schefold in: Heiner 2004, S. 90 f., 94 ff.

[90] vgl. Ader 2006, S. 234, 226, 228

[91] vgl. Ader 2006, S. 226 f.

[92] vgl. Ader 2006, S. 232

[93] Hinte in: Peters / Koch Hrsg.) 2004, S. 64

[94] vgl. Kreuzer 2001, S. 26 f.

[95] vgl. Kreuzer 2001, S. 19 sowie A 3

[96] vgl. A 15: Fall-Überlegungen

[97] vgl. BMFSFJ 1999, S. 438

[98] bspw. in der Anfragetendenz durch das JA Dresden Neustadt bei dem Träger, bei dem ich meine Praxissemester absolvierte; ebenso konnte ich diese Entwicklung während meines Erkundungspraktikums im Kindernotdienst Berlin beobachten

[99] Multiproblemfamilie ® Glossar / A 2

[100] vgl. BMFSFJ 1999, S. 73

[101] vgl. A 18: Eigene Handlungs- und Interventionspläne

[102] vgl. Kap. 3.1.3

[103] vgl. BMFSFJ 1999, S. 213

[104] vgl. BMFSFJ 1999, S. 74

[105] vgl. BMFSFJ 1999, S. 431

[106] vgl. BMFSFJ 1999, S. 431

[107] vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 17 ff., S. 25 ff.

[108] vgl. ausf.: Brandl-Nebehay 1998, S, 17-59 sowie A 4

[109] vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 37 ff., S. 44 ff.

[110] Symptom ® Glossar / A 2

[111] vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 39

[112] vgl. Kap. 3.3.1.1

[113] Zirkularität ® Glossar / A 2

[114] orientiert an Bateson, erweitert um den Begriff der Neugier durch Cecchin (vgl. Ritscher 2005, S. 269 sowie Kap. 3.3.1.3)

[115] Konstruktivismus ® Glossar / A 2

[116] Kybernetik ® Glossar / A 2

[117] vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 48 f., S. 62 ff.

[118] also das Auffassen und Verstehen von Zusammenhängen

[119] Narrativierung ® Glossar / A 2 sowie Kap. 3.2.2.3

[120] vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 50 ff.

[121] Synergetik ® Glossar / A 2

[122] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 61

[123] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 63 f.

[124] Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 64

[125] Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 63 f.

[126] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 63 (sinngemäß)

[127] Kriz in: Brandl-Nebehay 1998, S. 66 f. (sinngemäß)

[128] Stierlin 1987 in: Ritscher 2005, S. 85

[129] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 67 f. sowie A 5

[130] Interaktion ® Glossar / A 2

[131] Muster ® Glossar / A 2

[132] vgl. Foerster 1993 / Kriz 1997 in: Brandl-Nebehay 1998, S. 69 f.

[133] vgl. Riedl in: Brandl-Nebehay 1998, S. 70 f.

[134] vgl. Riedl in: Brandl-Nebehay 1998, S. 71

[135] Sozialer Konstruktionismus ® Glossar / A 2

[136] vgl. Vogt 1990 / Kriz 1997 in: Brandl-Nebehay 1998, S. 74 ff.

[137] vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 166

[138] vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 153

[139] Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 159 sowie vgl. Kap. 3.3.2.2

[140] vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 159 f.

[141] vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 161

[142] vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 166 sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 157

[143] Setting ® Glossar / A 2

[144] vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 216 ff.

[145] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 78 f.

[146] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 80

[147] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 84

[148] Autopoiese ® Glossar / A 2

[149] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 81 f.

[150] vgl. Willke in: Brunner / Reiter / Reiter-Theil 1997, S. 75

[151] vgl. Willke in: Brunner / Reiter / Reiter-Theil 1997, S. 82

[152] Willke in: Brunner / Reiter / Reiter-Theil 1997, S. 83 sowie vgl. Kap. 3.3.2.2

[153] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 83 f.

[154] vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 85 f. sowie Kap. 3.3.1.7

[155] vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 94 f.

[156] dies bedeutet nicht die Auflösung des Familiensystems oder des Problems an sich; vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 95

[157] Nicht-Wissen ® Glossar / A 2

[158] vgl. Kap. 3.3.1.3

[159] vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 95 f.

[160] vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 96 f.

[161] bspw. nach Salvador Minuchins struktureller Familientherapie; vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 33 ff.

[162] Ressourcenorientierung ® Glossar / A 2 sowie vgl. BMFSFJ 1999, S. 137 sowie Kap. 3.3.1.5

[163] BMFSFJ 1999, S. 202

[164] vgl. BMFSFJ 1999, S. 202 f.

[165] vgl. BMFSFJ 1999, S. 203

[166] vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.

[167] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 140

[168] vgl. A 6

[169] vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 531 sowie Kap. 3.3.2.1

[170] vgl. Ritscher 2005, S. 11 ff.

[171] vgl. Ritscher 2005, S. 248

[172] im Folgenden nenne ich die intervenierende Person Helfer, wenn ich von gemeinsamen Methoden und Handlungsrichtlinien der SPFH und der SFT spreche, ansonsten bleibe ich bei den Bezeichnungen Familienhelfer sowie -therapeut

[173] Diagnose ® Glossar / A 2

[174] in der SPFH bspw. durch kollegiale Fallberatung (vgl. Spiegel 2004, S. 135 sowie Kunstreich in: Heiner 204, S. 32);

in der SFT im sogenannten Reflecting Team im narrativen Ansatz der Therapie als Reflexionsprozess (vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 97 ff. sowie Binter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 250 ff.)

[175] Bateson 1982 in: Ritscher 2005, S. 251

[176] vgl. Ader 2006, S. 217 sowie Kap. 3.1.6

[177] vgl. BMFSFJ 1999, S. 51 ff. sowie § 36 KJHG

[178] vgl. Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 178 ff.

[179] bspw. JA, Schule, Ärzte, Bewährungshelfer, SPD oder nicht anwesende Familienmitglieder oder Bezugspersonen der Familie

[180] vgl. Gildemeister / Robert 1997 in: Ader 2006, S. 23

[181] vgl. Spiegel 2004, S. 132 sowie Müller 1997, S. 32 ff. sowie A 3

[182] vgl. Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 176 sowie u.a. Spiegel 2004, S. 134 f.

[183] vgl. Spiegel 2004, S. 133 sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 190 f.

[184] vgl. Müller, S. 38 ff. sowie A 3

[185] vgl. Spiegel 2004, S. 133 sowie Ader 2006, S. 42

[186] vgl. BMFSFJ 1999, S. 243 ff., § 36 KJHG sowie Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 179 ff.

[187] vgl. Kreuzer 2001, S. 55

[188] vgl. BMFSFJ 1999, S. 82

[189] vgl. Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 182 sowie §§ 8, 14 und 36 KJHG

[190] vgl. Spiegel 2004, S. 135 ff.

[191] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 190

[192] vgl. Ritscher 2005, S. 251

[193] Ader 2006, S. 16

[194] vgl. Ader 2006, S. 230 f.

[195] vgl. ausf.: Ritscher 2005, S. 268

[196] vgl. BMFSFJ 1999, S. 237

[197] vgl. Ritscher 2005, S. 252 f. sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 532 f.

[198] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 161

[199] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 207, 211

[200] vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 532

[201] vgl. Binter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 244 f.

[202] Interesse / Respekt ® Glossar / A 2

[203] vgl. BMFSFJ 1999, S. 238

[204] vgl. Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 316 f. sowie Ritscher 2005, S. 253 sowie BMFSFJ 1999, S. 238

[205] Werte ® Glossar / A 2

[206] vgl. Ritscher 2005, S. 254 sowie Kap. 3.2.2.1

[207] vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 161 sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 533

[208] auch Joining genannt ® Glossar / A 2

[209] vgl. Ritscher 2005, S. 255 f. sowie Kap. 3.2.2.1

[210] Gemeinwesenarbeit ® Glossar / A 2

[211] vgl. Grunwald / Thiersch in: Otto / Thiersch 2001, S. 1136

[212] Case Management ® Glossar / A 2

[213] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 146 (bspw. Nachbarschaftshilfe, Gruppenangebote, offene Angebote etc.)

[214] vgl. Grunwald / Thiersch in: Otto / Thiersch 2001, S. 1143 f.

[215] vgl. Pantucek 1998, S. 87

[216] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 160 sowie BMFSFJ 1999, S. 183 (auch als Empowerment bekannt)

[217] vgl. Kap. 3.3.1.1

[218] vgl. BMFSFJ 1999, S. 244 f.

[219] vgl. Ritscher 2005, S. 258 sowie Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 188 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 320

[220] vgl. Ritscher 2005, S. 257 sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 532

[221] Einzelfallhilfe / Case Management ® Glossar / A 2

[222] vgl. Kap. 3.1.1

[223] vgl. Ritscher 2005, S. 194, 202 f.

[224] vgl. auch Kapitel 3.3.1.3

[225] vgl. BMFSFJ 1999, S. 221 sowie Oelschlägel in: Otto / Thiersch 2001, S. 654 sowie BMFSFJ 2002, S. 122

[226] vgl. Ritscher 2005, S. 258 f.

[227] vgl. § 29 KJHG

[228] vgl. BMFSFJ 1999, S. 369 ff. sowie Ritscher 2005, S. 207 ff. (alle drei genannten Möglichkeiten habe ich im Rahmen meines Praktikums miterlebt und -gestaltet)

[229] bspw. auch die seit vergangenem Jahr bewilligten Einzelfallvermeidenden Maßnahmen in Dresden (vgl. Kaap 2005)

[230] vgl. Mattejat 2001, S. 144

[231] vgl. BMFSFJ 1999, S. 119 sowie Ader / Schrapper / Thiesmeier in: Ader 2006, S. 36, 40 f. (gruppenorientierte-inszenierende Verfahren der Fall- / Beziehungsdynamik)

[232] vgl. Binter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 250 ff. sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 213 sowie Schlippe / Schweitzer 2003, S. 199 ff.

[233] vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 140 sowie Kreuzer 2001, S. 39 (10 Effekte der Beratung) sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 19

[234] vgl. Stierlin 1980 in: SMS 2003, S. 183

[235] vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 146 ff.

[236] vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 145

[237] vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 140

[238] vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 141

[239] vgl. Straumann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 641 ff.

[240] vgl. Engel / Sickendiek in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, S. 749 ff.

[241] vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 146 sowie Stark in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 1, S. 535 ff.

[242] vgl. Klemenz 2003, S. 19 sowie Nestmann in: Klemenz 2003, S. 59 sowie in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 725 ff.

[243] vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 147

[244] vgl. Bamberger in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 737 ff.

[245] vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 789 ff.

[246] vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 784 ff. sowie Kap. 3.3.1.3

[247] vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 786

[248] vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 148

[249] vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 791

[250] vgl. Murgatroyd 1994, S. 114-134

[251] vgl. Weinberger 2004, S. 104

[252] vgl. Gerl in: Weinberger 2004, S. 105 ff.

[253] vgl. Kap. 3.3.2.2

[254] vgl. Kap. 3.3.1.6

[255] vgl. Weinberger 2004, S. 98 ff.

[256] also seiner Sinnesmodalitäten (hören, sehen, schmecken, riechen, fühlen)

[257] vgl. Gerl in: Weinberger 2004, S. 118

[258] vgl. Weinberger 2004, S. 215 (Lösungsorientierter Ansatz) sowie Sanders in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 804

[259] eklektisch-integratives Handeln ® Glossar / A 2

[260] vgl. Nestmann / Engel / Sickendiek 1999, S. 221 ff.

[261] vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 791 ff. sowie Murgatroyd 1994, S. 108 f. sowie Kap. 3.1.1

[262] vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 137 ff. sowie A 7

[263] die Methode geht auf das Mailänder Team zurück

[264] vgl. Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 184 f. sowie Schlippe / Schweitzer 2003, S. 138 sowie A 8

[265] vgl. Tomm in: Ritscher 2005, S. 276 ff.

[266] vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 143 f.

[267] vgl. A 9

[268] vgl. A 10

[269] Positive Konnotation, Reframing, Paradoxe Intervention, Rituale ® Glossar / A 2

[270] vgl. A 11

[271] Ritscher 2005, S. 289

[272] in der Zusammenarbeit mit dem JA Dresden Neustadt während meines Praktikums habe ich in jeder Helferkonferenz, die gemeinsam mit den Familien stattfand, den Einsatz von Genogrammarbeit zur Strukturierung des Hilfeverlaufs erlebt

[273] vgl. Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 209 ff.

[274] vgl. Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 197 ff.

[275] vgl. Ritscher 2005, S. 289

[276] vgl. Ritscher 2005, S. 271

[277] vgl. Ritscher 2005, S. 307 ff.

[278] vgl. Murgatroyd 1994, S. 57

[279] vgl. Brandl-Nebehay 1998

[280] diese müssen jedoch von den FH und den Familientherapeuten mit denen des Könnens und der grundsätzlichen beruflichen Haltung vereinbart werden (vgl. Kap. 4.2 sowie Spiegel 2004, S. 97 sowie A 12)

[281] vgl. Spiegel 2004, S. 80

[282] vgl. Spiegel 2004, S. 80 f.

[283] vgl. § 72 Abs. 1 KJHG sowie Spiegel 2004, S. 80

[284] Kompetenz / Schlüsselkompetenz ® Glossar / A 2

[285] Wissen ® Glossar / A 2

[286] vgl. ausf.: Schuler / Barthelme 1995 sowie Cordes 1997 in: Spiegel 2004, S. 83

[287] Theorie ® Glossar / A 2

[288] vgl. Spiegel 2004, S. 84, 256

[289] vgl. Klicpera in Brandl-Nebehay 1998, S. 330 sowie Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 303 ff.

[290] vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 306 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 313

[291] Beobachtungs- und Beschreibungswissen ® Glossar / A 2 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 316 (Beobachterrelativität)

[292] vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 305 ff. sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 315

[293] vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 306 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 315

[294] vgl. Spiegel 2004, S. 104 f.

[295] vgl. Spiegel 2004, S. 104

[296] vgl. Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304

[297] Erklärungs- und Begründungswissen ® Glossar / A 2

[298] bspw. durch den Besuch von Tagungen und das Studium von sogenannten Bezugsdisziplinen ® Glossar / A 2

[299] vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.

[300] vgl. u.a. Kap. 3.3.1.5 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 317 sowie Staub-Bernasconi in: Otto / Thiersch 2001, S. 1510 ff.

[301] vgl. Spiegel 2004, S. 105 f. sowie Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 305

[302] vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 305 sowie Klicpera in: Brandl-Nebehay 1998, S. 330

[303] vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.

[304] Berufliche Ethik ® Glossar / A 2

[305] vgl. Spiegel 2004, S. 67 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 312 f.

[306] vgl. Spiegel 2004, S. 107

[307] vgl. Spiegel 2004, S. 67 f. sowie Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 163 f. sowie Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.

[308] vgl. Schneider 1999 sowie Beck 1996 in: Spiegel 2004, S. 71 sowie Ritscher 2005, S. 192

[309] vgl. Spiegel 2004, S. 68

[310] vgl. Spiegel 2004, S. 69 f. (sinngemäß) sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 313

[311] vgl. Spiegel 2004, S. 70 f.

[312] vgl. Spiegel 2004, S. 71

[313] systemisch, lösungsorientiert oder klientenzentriert

[314] vgl. Spiegel 2004, S. 72-79, 108

[315] vgl. Geißler / Hege 1991 in: Spiegel 2004, S. 73

[316] vgl. Geißler / Hege 1991 in: Spiegel 2004, S. 108

[317] Spiegel 2004, S. 73 f. (Markierungen im Originaltext)

[318] Spiegel 2004, S. 78 sowie vgl. Kap. 3.1.6.

[319] vgl. Spiegel 2004, S. 78 f. (sinngemäß)

[320] vgl. Mörsberger / Restemeier in: Spiegel 2004, S. 85 sowie A 13 und 14

[321] vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 85 f.

[322] vgl. A 13 und 14

[323] vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 87

[324] vgl. auch Kap. 3.1.6 sowie 3.2.2.2

[325] vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 88

[326] vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 88 sowie Ader 2006, S. 42

[327] vgl. Spiegel 2004, S. 85 ff.

[328] vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 89

[329] vgl. Sommerfeld 1996 in: Spiegel 2004, S. 90

[330] vgl. Sommerfeld 1996 in: Spiegel 2004, S. 92 f.

[331] vgl. Kap. 4.1.3

[332] vgl. BMFSFJ 1999, S. 137

[333] vgl. Ritscher 2005, S. 11

[334] vgl. A 15

[335] vgl. A 16

[336] vgl. Klicpera in: Brandl-Nebehay 1998, S. 329 sowie eigene Erfahrungen im Studium an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), bspw. im Seminar „Hilfen zur Erziehung“ bei Prof. Ullrich Gintzel im Sommersemester 2005

[337] selbstverständlich habe ich die Namen der Klienten zum Zweck des Datenschutzes anonymisiert

[338] vgl. A 15: Fallüberlegungen

[339] Hilfeplanverfahren ® Glossar / A 2

[340] vgl. Kap. 3.1.7

[341] vgl. § 30 KJHG

[342] ob dies der Fall ist, wird im Kapitel der Forschungsergebnisse diskutiert

[343] können aber in den Interviews I und III nachgelesen werden; im Interview II kam der Fall nicht zur Sprache

[344] vgl. Kap. 4.1.3

[345] vgl. A 17: (Halbstandardisiertes) Leitfaden-Experten-Interview

[346] vgl. Flick 2002, S. 127

[347] vgl. Flick 2002, S. 128

[348] vgl. Flick 2002, S. 144

[349] vgl. Flick 2002, S. 144 f.

[350] vgl. A 16: Aufgabenstellung zu den drei Fällen

[351] im Folgenden auch Experten bzw. Interviewte bzw. Interviewpartner genannt

[352] vgl. Spiegel 2004, S. 62, 104

[353] vgl. Spiegel 2004, S. 65 ff., 105 ff.

[354] vgl. Spiegel 2004, S. 72 ff., 107 ff.

[355] vgl. Spiegel 2004, S. 67 ff., 106 ff.

[356] vgl. A 18

[357] vgl. siehe unten

[358] vgl. A 19.1

[359] vgl. ebenda

[360] vgl. A 20.1

[361] vgl. ebenda

[362] vgl. ebenda

[363] vgl. A 18

[364] vgl. A 17 und 18

[365] vgl. Kap. 4.1.3 sowie 3.4.2

[366] vgl. Mayring 2003, S. 27

[367] vgl. A 18

[368] vgl. A 12, 17, 22 sowie Kap. 3.4

[369] vgl. Kap. Verweis auf Wissen

[370] vgl. A 23 sowie Arbeitsmappe zur Diplomarbeit

[371] vgl. A 24 und 25

[372] vgl. Kap. 4.1.1

[373] vgl. A 23

[374] vgl. A 20.1 / A 20.2

[375] vgl. A 24, A 25

[376] vgl. Kategorie 1.1

[377] vgl. A 18, S. 40, 45 / A 20, S. 57 ff., 65 / A 20, S. 70, 76 ff., 83 f. / A 21, S. 92, 98

[378] vgl. A 18, S. 40 f., 45, 47 / vgl. A 20, S. 57 ff., S. 76

[379] vgl. A 19, S. 57, 63 ff.

[380] vgl. A 21, S. 90 f., 96 f.

[381] vgl. A 18., S. 40 / A 19, S. 57 f. / A 20, S. 70 f. / A 21, S. 90 f.

[382] vgl. A 20, S. 70

[383] vgl. Kategorie 1.1 und 1.2

[384] vgl. Kategorie 1.4

[385] vgl. A 18, S. 40, 45 ff.

[386] vgl. A 19, S. 57 ff., 63 ff.

[387] vgl. A 20, S. 70 f.

[388] vgl. A 20, S. 76

[389] vgl. A 21, S. 90 f., 94, 96 f.

[390] vgl. Kategorie 1.2 und 1.3

[391] vgl. A 20, S. 70 / A 21, S. 90 f.

[392] vgl. A 19, S. 65

[393] vgl. A 18, S. 45 f.

[394] vgl. A 20, S. 77, 79

[395] vgl. A 21, S. 86

[396] vgl. Kategorie 2.1: A 18, S. 40, 45 / A 19, S. 58 ff., 63 ff. / A 20, S. 70 f., 77 ff. / A 21, S. 91, 96

[397] vgl. A 20, S. 70 ff. / A 21, S. 91, 96

[398] vgl. A 18, S. 40 ff., 46 ff. / A 19, S. 59 f., 63 ff. / A 21, S. 91 ff.

[399] vgl. A 18, S. 40 / A 19, S. 55, 62

[400] vgl. Kategorie 2.2

[401] vgl. A 18, S. 43 / A 19, S. 60 f.

[402] vgl. A 18, S. 44 ff. / A 21, S. 95

[403] vgl. A 18, S. 44 ff. / A 19, S. 62, 64

[404] vgl. A 20, S. 77 f.

[405] vgl. Kategorie 2.3

[406] vgl. A 18, S. 40, 47 / A 19, S. 57, 59, 64

[407] vgl. A 21, S. 91

[408] vgl. A 18, S. 42 f., 47 / A 19, S. 58, 66 / A 20, S. 73 ff., 77 ff. / A 21, S. 91, 94 ff.

[409] vgl. A 20, S. 71 ff. / A 21, S. 91 ff.

[410] vgl. A 20, S. 74

[411] vgl. A 19, S. 61

[412] vgl. A 18, S. 43 f.

[413] vgl. A 19, S. 62

[414] vgl. A 20, S. 76 f., 81 f. / A 21, S. 91 ff.

[415] vgl. A 18, S. 41, 45 ff.

[416] vgl. A 19, S. 63, 65 f.

[417] vgl. A 20, S. 72

[418] vgl. A 20, S. 79

[419] vgl. A 21, S. 91, 97

[420] vgl. A 18, S. 41, 45 / A 19, S. 59 f., 66 / A 20, S. 72, 79 / A 21, S. 91, 97

[421] vgl. A 18, S. 41, 46 / A 19, S. 59, 61, 65 / A 20, S. 71 f., 74, 79 / A 21, S. 91, 94

[422] vgl. Kap.

[423] vgl. A 20, S. 80

[424] vgl. A 21, S. 91

[425] vgl. Kategorie 4.2

[426] vgl. A 20, S. 73, 76 ff. / A 21, S. 92 ff., 97

[427] vgl. Kategorie 4.3

[428] vgl. A 18, S. 41 f. / A 21, S. 92 f.

[429] vgl. A 21, S. 97

[430] vgl. A 19, S. 60

[431] vgl. A 18, S. 41 f., 46 / A 20, S. 72, 82

[432] vgl. A 21, S. 94

[433] vgl. Kategorie 5.3

[434] vgl. Kategorie 5.1 / 5.2: A 18, S. 42 ff., 46 ff.

[435] vgl. A 18, S. 43

[436] vgl. Kategorie 5.3: A 18, S. 42 f., 47 f.

[437] vgl. A 19, S. 60 f., 66 f.

[438] vgl. A 19, S. 61

[439] vgl. A 19, S. 58

[440] vgl. A 19, S. 59

[441] vgl. A 19, S. 61

[442] vgl. A 19, S. 66,

[443] vgl. A 20, S. 72 f., 79 ff.

[444] vgl. A 20, S. 82

[445] vgl. A 20, S. 70, 73

[446] vgl. A 21, S. 93 ff., 97

[447] vgl. A 21, S. 97

[448] vgl. Kap. 3.4 bzw. A 12

[449] vgl. Kap. 3.1.6

[450] vgl. A 3

[451] vgl. Kap. 3.2.2.1

[452] vgl. A 15

[453] vgl. S. 51

[454] vgl. Kap. 3.3.1.3

[455] vgl. Kap. 3.3.2.1

[456] vgl. Kap. 3.3.2.1

[457] vgl. A 19, S. 60

[458] vgl. Kap. 3.3.2.1

[459] vgl. A 23, Kategorie 2.2, 3.3, 3.4, 2.4-2.8

[460] vgl. Spiegel 2004, S. 111

[461] vgl. Kap. 3.4.1, 3.4.2.2

[462] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 140

[463] vgl. Gildemeister / Robert in: Otto / Thiersch 2001, S. 1903

[464] Pfeifer-Schaupp 1997, S. 14 (Markierungen im Originaltext)

[465] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 146

[466] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 150 ff.

[467] ebd., S. 150 (sinngemäß)

[468] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 145

[469] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 145

[470] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 158

[471] vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 142

[472] vgl. ebd., S. 173 f.

[473] vgl. ebd., S. 202 ff.

[474] Pfeifer-Schaupp 1997, S. 211

[475] vgl. ebd., S. 206 f.

[476] Hofgesang; zit. nach: Otto / Thiersch 2001, S. 532

[477] vgl. SMS 2003, S. 183

[478] vgl. Ritscher 2005, S. 233 ff.

[479] Pfeifer-Schaupp 1997, S. 37

[480] Hofgesang, zit. nach: Otto / Thiersch 2001, S. 536

[481] siehe unten

[482] Hollstein-Brinkmann 1989, 1993; zit. nach: Pfeifer-Schaupp 1997, S. 139

[483] vgl. Gildemeister / Robert in: Otto / Thiersch 2001, S. 1908

[484] vgl. Gildemeister / Robert in: Otto / Thiersch 2001, S. 1908 sowie Ader 2006, S. 22 ff.

[485] ähnlich wie Sabine Ader (vgl. Ader 2006, S. 53 ff.)

[486] Pfeifer-Schaupp 1997, S. 281

[487] Gildemeister / Robert; zit. nach: Otto / Thiersch 2001, S. 1904

Ende der Leseprobe aus 70 Seiten

Details

Titel
"Praxis der Familienhilfe - Familientherapie als notwendige Methode?"
Hochschule
Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH)
Note
1,8
Autor
Jahr
2006
Seiten
70
Katalognummer
V110554
ISBN (eBook)
9783640087211
ISBN (Buch)
9783640123322
Dateigröße
706 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Anhang 110 Seiten s. Druckversion
Schlagworte
Praxis, Familienhilfe, Familientherapie, Methode
Arbeit zitieren
Diane Luh (Autor:in), 2006, "Praxis der Familienhilfe - Familientherapie als notwendige Methode?", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110554

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