Die Wärmeentwicklung von elektrischen Leitungen und Beleuchtungseinrichtungen in Papierfaserdämmstoffen


Diplomarbeit, 1996

57 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

Zusammenfassung

Einleitung

1.Geltende VDE-Bestimmungen
1.1 Leitungsinstallationen
1.2 Überstromschutzeinrichtungen
1.3 Leuchten

2.In der Praxis angewendete Installationsarten im Vergleich zu den behördlichen Bestimmungen und deren Gefahren bei Nichtbeachtung der Vorschriften

3.Der Einsatz von Papierfaserdämmstoffen und deren Eigenschaften im Vergleich zu Dämmstoffen aus Mineralfasern

4.Berechnungen zur Wärmeentwicklung durch elektrische Leitungen in Papierfaserdämmschichten
4.1 230V Wechselspannungsleitungen
4.2 400V Drehstromleitungen
4.3 Leitungsbündel

5.Ergebnis

6.Vorschläge für Versuchsreihen
6.1 Versuchsaufbau für Leitungen
6.2 Versuchsaufbau für Einbauleuchten

7. Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

Die Auswirkung der Erwärmung von elektrischen Betriebsmitteln (Leitungen und Halogen-Niedervoltleuchten) in Papierfaserdämmstoffen wird in dieser Arbeit untersucht.

Dazu wird einleitend ein Überblick über die relevanten DIN bzw. VDE- Vorschriften gegeben, insbesondere die DIN/VDE 0100 und die DIN/VDE 0298. Hier interessieren insbesondere die Vorschriften, die die Verlegung von Kabeln und Leitungen sowie deren Schutz durch Überstromeinrichtungen beschreiben, wie auch die Bestimmungen, die beim Einbau von Leuchten zu beachten und hauptsächlich in der DIN/VDE 0711 formuliert werden.

Die typischen Mißachtungen der Vorschriften in der Praxis werden ebenso betrachtet wie die daraus entstehenden Gefahren, wobei insgesamt von einer großen Kongruenz zwischen Vorschriftenwerk und der Praxis ausgegangen werden kann.

Die Eigenschaften von Papierfaserdämmstoffen, bei dem es sich um ein relativ neues Produkt handelt, werden mit denen von Mineralfaserdämmstoffen verglichen.

Die anschließenden Berechnungen zur Wärmeentwicklung von Leitungen in Papierfaserdämmschichten zeigen Unterschiede zu den empirsch ermittelten Werten in den VDE-Bestimmungen. In der VDE-Vorschrift geht man von einem Aufbau einer wärmegedämmten Wand aus, der mit dem einer papierfasergedämmten Wand nicht vergleichbar ist und daher von anderen Voraussetzungen bei der Wärmeleitung ausgeht.

Die geltenden Belastbarkeitswerte für Leitungen in wärmegedämmten Wänden sind nach diesen Ergebnissen nicht hinreichend und müßten experimentell genauer überprüft werden.

Hierzu werden zum Abschluß Vorschläge für Versuchsaufbauten zur Prüfung von Leitungen und Leuchten illustriert.

Einleitung

Den ökologischen Aspekten im Wohnungsbau wird eine immer größere Bedeutung zugemessen. Während Anfang der siebzieger Jahre, verursacht durch sehr niedrige Energiepreise (mit Ausnahme der Ölkrisen in den Jahren 1973 und 1979), sowohl ökologische als teilweise auch ökonomische Gesichtspunkte durch den Wunsch nach gesteigertem Wohnkomfort verdrängt wurden, stehen sie heute mit entscheidendem Gewicht im Vordergrund. Insbesondere im privaten Wohnungsbau besteht ein Interesse, ökologische Baukriterien mit in die Planung einzubeziehen. Zwei Aspekte der ökologischen Bauweise sollen hier besonders hervorgehoben werden: zum einem die Auswahl der Baustoffe nach ökologischen Gesichtspunkten, d.h. das Bestreben möglichst naturnahe und bei der Produktion energiesparsame Produkte für den Hausbau auszuwählen, zum anderen durch geeignete Maßnahmen den Energieverbrauch, insbesondere für die Beheizung des Wohnraumes, möglichst gering zu halten. Hier stellt die thermische Isolierung einen Schwerpunkt dar. Dämmstoffe aus Mineralfasern (Glas- oder Steinwolle) haben von den verschiedenen Dämmstoffen wohl den höchsten Bekanntheits- wie auch Anwendungsgrad. Doch ist gerade dieser Baustoff in letzter Zeit starker Kritik ausgesetzt, da er im Verdacht steht, daß seine mikrofeinen Fasern in der Lunge Krebs auslösen könnten. Für viele Bauherren wird dies schon Grund genug sein, sich nach geeigneten Ersatzstoffen bei der Wohnraumdämmung umzusehen. Papierfaserdämmstoffe aus Altpapier scheinen hier eine alternative Lösung zu bieten. Die Dämmstoffwerte sind mit denen von Mineralfasern nahezu vergleichbar; die Ökobilanz als auch eine nicht bekannte Gesundheitsgefährdung sprechen für diesen Dämmstoff.

Durch die Inkorporierung von Borsäure und Borax als Flammschutzmittel und zur Verhinderung von Schädlingsbefall muß dieser Baustoff bei dem Abriß eines Gebäudes allerdings als Sondermüll entsorgt werden. Zudem sind Papierfaserdämmstoffe im Gegensatz zu Mineralfasern nach DIN 4102 in die Baustoffgruppe B2 normal entflammbar eingestuft. Eine Erhöhung der Brandlast muß jedoch nicht in jeder Konsequenz eine erhöhte Brandgefährdung zur Folge haben. Diese Frage soll zumindest teilweise in Bezug auf Berührungspunkte mit elektrischen Betriebsmitteln untersucht werden.

1. Geltende VDE-Bestimmungen

Der VDE (Verein Deutscher Elektrotechniker e.V.) ist nach dem BGB ein eingetragener Verein. Gegründet wurde dieser Verein am 22. Januar 1893 in Berlin. Die VDE-Bestimmungen selbst haben somit keinen rechtsverbindlichen Charakter, deren Einhaltung und Anwendung kann jedoch durch andere Gesetze oder Verordnungen verbindlich vorgeschrieben werden. Da sie jedoch als allgemein anerkannte Regeln der Technik angesehen werden, spielen sie in der Praxis eine bedeutende Rolle. In verschiedenen Gesetzestexten wird bei Errichtung und beim Betrieb elektrischer Anlagen die Beachtung der allg. anerkannten Regeln der Technik gefordert, und dabei vielfach auf die VDE-Bestimmungen verwiesen. Zu nennen ist hierbei ergänzend:

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Dezember 1935, das noch heute die Position und den Anspruch der EVU’s vorgibt.

In der zweiten Durchführungsverordnung zum EnWG sagt der §1 folgendes sinngemäß aus:

Abs.1 Energieanlagen und -geräte sind ordnungsgemäß nach den anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.

Abs.2 Solche anerkannten Regeln der Technik sind die Bestimmungen des VDE

Bei der Anwendung dieser Bestimmungen ist damit eine ausreichende Rechtssicherheit gegeben. Die VDE-Bestimmungen sind Grundlagen für die sichere Ausführung der Elektro-Installation sowie der Herstellung von Elektrogeräten und Betriebsmitteln (Kabel, Leitungen, Überstromschutzorgane, Steckdosen, Schalter usw.). Die DIN 57 100/VDE 0100 über Elektro-Installationen in Wohngebäuden macht dazu entsprechende Vorgaben und Klarstellungen.

1.1 Leitungsinstallationen

Das richtige Verlegen von Leitungen und Kabeln gehört mit zu den Grundvoraussetzungen für sichere Elektro-Installationen im Hinblick auf Personen- und Brandschutz sowie Versorgungssicherheit. Die verschiedensten Installationsarten sind dabei in der Praxis anzutreffen. Die Ausführungsart der Installation hängt dabei im wesentlichen von zwei Umständen ab, die die Installation als Auf- oder Unterputz nahelegen. In Industriebauten wird in der Regel Aufputz mit Hilfe von Rohr, Kabelrinnen, Kabelkanälen etc. installiert, während im Wohnungsbau fast ausschließlich die Unterputzinstallation üblich ist. Desweiteren hängt die Art der Installation von der Ausführung der Wände bzw. Decken (Mauerwerk, Beton, Hohlwände etc.) ab. Unter diesen Aspekten sind die Kosten, die für die Elektro- Installation vorgesehen sind, weitgehend unvermeidlich.

In diesem Kapitel soll ausschließlich die Installation in Hohlwänden betrachtet werden, die vorzugsweise mit einem Papierfaserdämmstoff ausgekleidet sind. Hohlwände bestehen meist aus einer Rahmenkonstruktion, z.B. aus Holz oder Metall, die mit Gipskarton-, Span-, und Holzplatten oder ähnlichem verkleidet werden.

Bei solchen Wänden ragen die Betriebsmittel in den Hohlraum hinein (z.B. Verbindungs- oder Gerätedosen), oder sie sind direkt in der Hohlwand angeordnet, wie Leitungen und Kabel. Die Elektro-Installation in Hohlwänden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen muß den Bestimmungen nach VDE 0100 Teil 730 entsprechen. Die DIN/VDE 0100 Teil 730 trifft im wesentlichen folgende Aussagen:

1. Die in Hohlwänden eingebauten Dosen, z.B. Verbindungs- und Gerätedosen, müssen den Prüfanforderungen für Hohlwanddosen nach DIN 57 606/VDE 0606 gerecht werden und die Kennzeichnung Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten tragen.
2. Installationskleinverteiler und Hohlwanddosen ohne die Kennzeichnung Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten müssen beim Einbau mit 20mm dickem Fibersilikat umhüllt oder in 100mm Glas- oder Steinwolle eingebettet sein.
3. Die bei der Installation in Hohlwänden verwendeten Kabel und Leitungen müssen eine äußere Umhüllung aus flammwidrigem
Kunststoff wie z.B. PVC besitzen. Stegleitungen dürfen nicht verwendet werden; ihr Aufbau ist nicht für die Hohlwandinstallation geeignet.
4. Bei der Verwendung von Installationsrohr muß dieses flammwidrig und damit vom Typ ACF ausgerüstet sein.
5. Ist eine feste Installation der Rohre oder Leitungen in der Hohlwand nicht möglich, müssen diese an den Anschlußstellen gegen Zug und Schub gesichert werden.

In den VDE-Richtlinien werden in allgemeinen Beschreibungen immer Kabel und Leitungen erwähnt, wobei diese Begriffe nicht eindeutig definiert sind. Allein aus den verschiedenen Anforderungen und Verwendungsarten, die in den nachfolgend aufgeführten VDE-Vorschriften definiert sind, läßt sich ein Unterschied erkennen. [10]

DIN/VDE 0250 Leitungen

DIN/VDE 0255 Papier-Masse-Kabel mit Aluminium- oder Bleimantel DIN/VDE 0265 PVC-Kabel mit Bleimantel

DIN/VDE 0271 PVC-Kabel

DIN/VDE 0281 Starkstromleitungen mit PVC-Isolierung DIN/VDE 0282 Starkstromleitungen mit Gummi-Isolierung

Kabel dürfen prinzipiell überall, auch im Erdboden, verlegt werden und sind im Niederspannungsbereich für U0/U=0,6/1kV gebaut. Sie können ohne irgendeine Einschränkung verlegt werden.

Leitungen hingegen dürfen, gleich welcher Bauart, nicht im Erdboden verlegt werden. Aus den einzelnen Bestimmungen, insbesondere der DIN/VDE 0298 Teil 3 sind die jeweiligen Anwendungsmöglichkeiten zu entnehmen.

Die Unterscheidung zwischen Kabel und Leitung ist im übrigen nur in Deutschland gebräuchlich.

1.2 Überstromschutzeinrichtungen

Überstromschutzorgane haben die Aufgabe, elektrische Anlagen (Verteilungen, Leitungen, Geräte etc. ) im Kurzschluß oder bei Überlastung vor schädigenden Auswirkungen zu schützen.

Hinsichtlich des Aufbaus und der Wirkungsweise wird dabei prinzipiell unterschieden zwischen:

- Schmelzsicherungen nach DIN 57 636/VDE 0636 (Abb. 1.1)

z.B NH-Sicherungen nach Teil 21 D-Sicherungen nach Teil 31 (Diazed-Sicherungen)

D0-Sicherungen nach Teil 41 (Neozed-Sicherungen)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.1: verschiedene Schmelzsicherungen [3]

- Überstromschutzschalter

z.B. Leitungsschutzschalter nach DIN 57 641/VDE 0641 (Abb. 1.2) Motorschutzschalter

Leistungsselbstschalter

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.2: Leitungsschutzschalter

Durch den verzweigten Aufbau einer Elektro-Installation sind mehrere Überstromschutzorgane in einer Reihe angeordnet. Dabei übernimmt ein Überstromschutzorgan immer den nachfolgenden Anlagenteil. Wird der Querschnitt der Leitung oder des Kabels an einer Stelle verjüngt, so ist an dieser Stelle ein weiteres Überstromschutzorgan vorzusehen. In einem Wohngebäude mit z.B. zwei Wohnungen sind mindestens folgende Schutzorgane einzuplanen:

Sicherungen (Typ NH) im Hausanschlußkasten. Die von diesem Punkt zum Zählerschrank verlaufende Leitung ist somit geschützt. Im Zählerkasten wird diese Leitung aufgeteilt; hier werden für jeden Zähler wieder Vorsicherungen eingeplant. Bei diesen Sicherungen handelt es sich ebenfalls um NH- Sicherungen, meist in der Größe 00. Hinter dem Zähler sind nochmals Sicherungen sowie ein Leistungsschalter vorgesehen. Hier werden in der Regel DO-Sicherungen eingesetzt. DO-Sicherungen sind allgemeiner bekannt unter dem Namen Neozed-Sicherungen. Von hier erfolgt die Verteilung auf die Leitungsschutzschalter. Leitungschutzschalter sind in dieser Auflistung die Schutzorgane, die uns besonders interessieren. Sie sollen nach DIN 18 015 Teil 1 als Überstromschutzorgane vorgesehen werden. Es könnten an dieser Stelle allerdings auch Schmelzsicherungen eingesetzt werden; in der DIN sind für Licht- und Steckdosenstromkreise jedoch ausschließlich Leitungsschutzschalter genannt. Diese Nennung erfolgte deshalb, da nach der Beseitigung der Störung, die die Auslösung des Schutzorgans verursacht hat, der Stromkreis sofort wieder in Betrieb genommen werden kann, ohne daß irgenwelche Teile ausgewechselt werden müssen. Außerdem ist das ‘flicken’ von Sicherungseinsätzen mit Hilfe von Alu-Folie oder ähnlichem nicht mehr möglich und damit eine früher häufige Gefahrenstelle beseitigt.

In der DIN/VDE 0100 Teil 430 wird festgelegt, mit welchen Strömen verschiedene Kabel und Leitungen belastbar sind und welche dafür vorzusehenden Leitungsschutzschalter den Vorschriften entsprechen.

Die verschiedenen Kabel und Leitungen sollen dadurch gegen eine Erwärmung über die maximal zulässige Temperatur geschützt werden. Leitungen mit einer PVC-Umhüllung dürfen bis maximal 70°C erwärmt werden. Eine Gefahr der Entzündung des Papierfaserdämmstoffes durch erwärmte Leitungen ist somit nicht primär Zweck der Bestimmung, da Kabel und Leitungen bei geringeren Temperaturen geschädigt werden, als für eine Entzündung des Dämmstoffes notwendig wäre. Der Schutz gegen übermäßige Erwärmung betrifft primär die Kabel und Leitungen. Bei länger andauernder übermäßiger Erwärmung wird die Isolierung beschädigt und damit die Lebensdauer eingeschränkt. Bei PVC z.B. diffundieren bei erhöhter Temperatur die Weichmacher aus der Isolierung, die Isolation wird spröde und brüchig und hat eine Verringerung der Isolationsfähigkeit zur Folge; die Unfallgefahr steigt.

Die Belastbarkeit der einzelnen Kabel und Leitungen ist der DIN/VDE 0298 Teil 4 zu entnehmen, in der auch die verschiedenen Verlegearten berücksichtigt sind (Tab. 1.1).

Bei der Verlegung von Leitungen wird unterschieden in folgenden Verlegearten:

Verlegeart A (Abb. 1.3):

Verlegung von Leitungen in Wärmegedämmten Wänden, z.B.:

-Aderleitungen in Elektroinstallationsrohren oder Elektroinstallationskanälen.
-Ein- oder mehradrige Mantelleitungen in Elektroinstallationsrohren oder Installationskanälen.
-Mehraderleitungen direkt in der Wand verlegt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 1.3: Verlegeart A [10]

Verlegeart B1 (Abb. 1.4):

Verlegung von Leitungen auf oder in Wänden in Elektroinstallationsrohren oder Elektroinstallationskanälen, z.B.:

-Aderleitungen in Elektroinstallationsrohren auf der Wand.
-Aderleitungen in Elektroinstallationskanälen auf der Wand
-Aderleitungen, einadrige Mantelleitungen und mehradrige Leitungen in Elektroinstallationsrohren in der Wand

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.4: Verlegeart B1 [10]

Verlegeart B2 (Abb. 1.5):

Verlegung von Leitungen auf Wänden in Elektroinstallationsrohren oder Elektroinstallationskanälen, z.B.:

-Mehradrige Leitungen in Elektroinstallationsrohren auf der Wand oder auf dem Fußboden.
-Mehradrige Leitungen in Elektroinstallationkanälen auf der Wand oder auf dem Fußboden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.5: Verlegeart B2 [10]

Verlegeart C (Abb. 1.6):

Verlegung von Leitungen direkt auf der Wand oder in der Wand (unter Putz). Z.B.:

-Mehradrige Leitungen auf der Wand oder auf dem Fußboden.
-Einadrige Mantelleitungen auf der Wand oder auf dem Fußboden.
-Mehradrige Leitungen, Stegleitungen in der Wand oder unter Putz.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.6: Verlegeart C [10]

Verlegeart E (Abb. 1.7):

Verlegung von mehradrigen Mantelleitungen frei in der Luft mit einem Abstand von Š 0,3d von der Wand, z.B.:

-NYM, NYMZ, NYMT, NYBUY, NHYRUZY. Verlegeart F (Abb. 1.8): Verlegung von einadrigen Mantelleitungen frei in der Luft mit einem Abstand von Š d von der Wand, z.B.:
-NYM, NYMZ, NYMT, NYBUY, NHYRUZY.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.7: Verlegeart E [10]

Abb. 1.8: Verlegeart F [10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1.1: Strombelastbarkeit IZ bei 30°C und 25°C Umgebungstemperatur [10]

Eine PCV-isolierte Leitung in einer wärmegedämmten Wand mit einem Querschnitt von 1,5mm², zwei belasteten Adern und einer Umgebungstemperatur von 25°C darf mit einem Strom von 16,5A belastet werden (Tab. 1.1). In diesem Fall ist ein Leitungsschutzschalter mit 16A vorzusehen.

Dabei ist folgende Bedingung zu erfüllen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Strombelastbarkeit von Kabel und Leitungen ist in der DIN/VDE 0298 Teil

2 bis Teil 4 noch detaillierter aufgeführt. Hier werden verschiedene Isoliermaterialien, Luft- oder Erdtemperaturen sowie andere Parameter mit berücksichtigt. Bei einer Umgebungstemperatur von 25°C können auch bei Kabel und Leitungen, die in wärmegedämmten Wänden verlegt sind, Leitungsschutzschalter mit einem Nennstrom von 16A verlegt werden. Der Mindestquerschnitt muß dabei für Wechselstromkreise (230V) 1,5mm² und für Drehstromkreise (400V) in den häufigsten Fällen 2,5mm² betragen. Der Querschnitt von 2,5mm² bei Drehstromkreisen wird in der DIN/VDE 0100 empfohlen, um in einer Elektroinstallation in einem Wohngebäude alle Leitungsschutzschalter mit einem Nennstrom von 16A einsetzen zu können. Beim Einsatz von Kabel oder Leitungen mit einem Querschnitt von 1,5mm² in Drehstromkreisen (drei belastete Adern) ist in der Regel nur eine Absicherung mit max. 10A zulässig.

1.3 Leuchten

Die VDE-Vorschriften über Leuchten geben hauptsächlich in der DIN/VDE 0711/EN 60598 die gewünschten Informationen. Diese neue internationale Norm hat die nationale DIN/VDE 0710 am 1. November 1992 abgelöst. Die alte DIN/VDE 0710 gilt allerdings noch für Leuchten, die in der internationalen Norm nicht erwähnt werden. Nach der alten VDE-Richtlinie geprüfte und zertifizierte Leuchten dürfen noch bis zum 31. Oktober 1997 produziert werden.

Die DIN/VDE 0711 besteht wie auch die DIN/VDE 0710 aus einem Hauptteil mit den allgemein gültigen Bestimmungen, die in Sonderteilen für die verschiedensten Leuchtenarten ergänzt werden.

Eine allgemeine Anforderung an Leuchten liegt darin, daß sie so bemessen und gebaut sind, daß sie im bestimmungsmäßigen Gebrauch keine Gefahr für Personen und Umgebung bilden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Wärmeentwicklung zu beachten, die eine der hauptsächlichen Gefahren durch Leuchten darstellt.

Im Gegensatz zur Vorschrift DIN/VDE 0710, nach der alle Leuchten im normalen Betrieb eine Befestigungsflächentemperatur von 95°C nicht überschreiten durften, ist nun für entsprechend gekennzeichnete Leuchten die Temperatur an der Befestigungsfläche nicht mehr begrenzt. Solche Leuchten müssen mit einem Warnhinweis versehen sein, daß sie nicht auf normal entflammbaren Flächen angebracht werden dürfen. Dies gilt sowohl für Leuchten mit Entladungslampen und eingebauten Vorschaltgeräten oder Transformatoren, die die F-Anforderungen nicht einhalten und deshalb nicht mit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten gekennzeichnet werden dürfen, als auch für vergleichbare Glühlampen.

Eine zweite Gruppe umfaßt Leuchten, die keine Vorschaltgeräte oder Transformatoren enthalten und die so beschaffen sind, daß die Temperatur an der Befestigungsfläche im normalen Betrieb 90°C nicht überschreitet.

Die dritte Gruppe bilden Leuchten mit eingebauten Vorschaltgeräten oder Tranformatoren, die zur direkten Montage auf normal entflammbaren Werkstoffen vorgesehen sind. Sie sind mit dem Bildzeichen Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten versehen.

In Zukunft sollen auch Glühlampenleuchten, die die Erwärmungsanforderungen einhalten, mit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten gekennzeichnet werden. Es wird dann nur noch zwei Arten von Leuchten geben; Leuchten, die das Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Zeichen tragen oder Leuchten, die nicht zur Montage auf normal die nicht zur Montage auf normal entflammbaren Materialien geeignet sind und einen entsprechenden Warnhinweis tragen.

Außerdem gibt es noch Leuchten, die zum Einbau in Möbel geeignet sind. Diese Leuchten tragen die Kennzeichen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] oder [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].

Die verschiedenen Aufschriften haben dabei folgende Bedeutung:

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Einsatz der Leuchte mit Vorschaltgerät, in Verbindung mit normal- oder schwerentflammbaren Baustoffen zulässig.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Einsatz der Leuchte mit Vorschaltgerät, in Verbindung mit leichtentflammbaren Baustoffen (brennbare Stäube) zulässig.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Einsatz der Leuchte mit Vorschaltgerät für die Anbringung auf Einrichtungsgegenständen, die in ihrem Brandverhalten nichtbrennbaren, schwer- oder normalentflammbaren Baustoffen entsprechen. Dabei kann die Montageart vorgeschrieben sein.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Einsatz der Leuchte mit Vorschaltgerät für die Anbringung auf Einrichtungsgegenständen, deren Brandverhalten nicht bekannt ist. Dabei kann die Montageart vorgeschrieben sein.

Leuchten oder Vorschaltgeräte die mit [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] oder [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] gekennzeichnet sind, erfüllen natürlich auch die F-Anforderungen, und brauchen somit nicht extra mit dem F-Kennzeichen versehen zu werden. Es gibt noch weitere Kennzeichen für die Charakterisierung von Leuchten. Für die hier beschriebenen Anwendungsfälle reichen die oben erläuterten jedoch aus. Warum in diesem Zusammenhang auch Möbelleuchten erwähnt werden, wird im nachfolgenden Text noch ersichtlich.

In dieser Arbeit sollen insbesondere Einbauleuchten mit Niedervolt- Halogenlampen betrachtet werden, denn nur bei Einbauleuchten ist schließlich ein Kontakt mit Dämmstoffen möglich. Diese Einbauleuchten, insbesondere mit Halogen-Niedervoltlampen, ermöglichen durch die teilweise sehr geringen Einbautiefen einen vielfältigen Einsatz. Vorzugsweise in Decken, die nicht aus Beton, sondern aus wärmegedämmten

Holzkonstruktionen (typischerweise im Dachgeschoß) bestehen, lassen sich diese Einbauleuchten auch nachträglich sehr gut installieren. Hier sind jedoch besondere Anforderungen zu beachten. Bei den für die Deckenverkleidung verwendeten Materialien handelt es sich in der Regel um normal oder schwer entflammbare Baustoffe nach DIN 4102.

Schwerentflammbare Baustoffe sind z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten, Gipskartonplatten oder Tapeten bis 150g/m², soweit sie auf massivem mineralischen Untergrund aufgeklebt sind.

Normal entflammbare Baustoffe sind z.B. Holzwerkstoffe mit einer Dicke von d Š 2mm oder kunsstoffbeschichtete Holzfaserplatten mit d Š 3mm.

Auf oder in leicht entflammbaren Baustoffen wird normalerweise keine Leuchte montiert, da diese Baustoffe nach den Bauverordnungen der Länder in Gebäuden nicht verwendet werden dürfen.

Für die vorgenannten Deckenverkleidungen (normal oder schwer entflammbar) sind zwei Arten von Leuchten zulässig. Leuchten mit der F- Kennzeichnung dürfen grundsätzlich eingebaut werden, Leuchten ohne diese Kennzeichnung nur dann, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen: Sie haben kein Vorschaltgerät oder Transformator eingebaut und werden im normalen Betrieb an der Befestigungsfläche nicht wärmer als 90°C; einen Warnhinweis brauchen sie somit nicht zu tragen. Einbauleuchten mit eingebautem Transformator für Halogen-Niedervoltlampen sind in der Praxis nicht anzutreffen, da sie den Vorteil der geringen Einbaumaße nicht bieten könnten. Daher sind in der Regel Leuchte und Transformator bei Einbauleuchten getrennt. Diese als auch andere Niedervoltsyteme kann man in folgende Komponenten aufteilen:

- Transformator
- Stromführende Leiter (Kabel, Leitungen, Träger- u. Profilleiter)
- Die Leuchte mit dem Leuchtmittel
- Verbindungselemente (Klemmen)

Ende der Leseprobe aus 57 Seiten

Details

Titel
Die Wärmeentwicklung von elektrischen Leitungen und Beleuchtungseinrichtungen in Papierfaserdämmstoffen
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
2
Autor
Jahr
1996
Seiten
57
Katalognummer
V110468
ISBN (eBook)
9783640086375
ISBN (Buch)
9783640139262
Dateigröße
732 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wärmeentwicklung, Leitungen, Beleuchtungseinrichtungen, Papierfaserdämmstoffen
Arbeit zitieren
Dipl.-Ing. Andreas Jacobebbinghaus (Autor:in), 1996, Die Wärmeentwicklung von elektrischen Leitungen und Beleuchtungseinrichtungen in Papierfaserdämmstoffen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110468

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Wärmeentwicklung von elektrischen Leitungen und Beleuchtungseinrichtungen in Papierfaserdämmstoffen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden