Das Viermächte-Abkommen über Berlin


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Weg zum Abkommen

3. Inhalte und Ergebnisse des Abkommens
3.1 Die Verhandlungen
3.2 Aufbau des Abkommens
3.3 Inhalte des Abkommens
3.3.1 Präambel
3.3.2 Allgemeine Bestimmungen (Ziffern 1 bis 4)
3.3.3 Bestimmungen über die Westsektoren (Buchstaben A bis D)
3.3.4 Schlussbestimmungen und Schlussprotokoll

4. Schlussbemerkung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 akzeptierte die Sowjetunion die gewachsene deutsch-deutsche Lage, nämlich die faktische Zugehörigkeit West-Berlins zur Wirtschafts-, Gesellschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wurde mit der Vereinbarung jedoch auch festgeschrieben, dass der Westteil Berlins wie bisher kein Bestandteil der Bundesrepublik ist. Die Bundesrepublik musste daraufhin ihre Präsenz in West-Berlin reduzieren. Insgesamt stabilisierte und entspannte aber das Abkommen, das zusammen mit den Ostverträgen am 3. Juni 1972 in Kraft tritt, die Lage in und um die geteilte Stadt.1

Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die historische Entwicklung, die zur Unterzeichnung des Abkommens führte. In Chronologischer Abfolge wird die Entwicklung der Deutschlandpolitik der Bundesregierung, sowie die Einstellungen der Beteiligten Seiten skizziert. Im Anschluss stellt die Arbeit die Inhalte und Ergebnisse der Berlin Vereinbarung dar. Dabei soll dem Wortlaut des Abkommens und hier in erster Linie der Präambel und der Allgemeinen Bestimmungen genaueres Augenmerk geschenkt werden. Welche Punkte sind strittig und nicht eindeutig gehalten? Welche Gründe und Folgen haben die sprachlichen Feinheiten im Vertragstext?

Bereits am 12.09.1944, vor Kriegsende also verständigten sich die USA und die UdssR auf eine gemeinsame Besatzungsregelung, die nach der Kapitulation Deutschlands zur Anwendung kommen sollte. Demnach sollte Deutschland in drei Zonen aufgeteilt werden, die jeweils einer der drei Siegermächte2 zugeordnet werden sollte. Neben den drei Zonen sollte ein „besonderes Berliner Gebiet“ entstehen, dass gemeinsam von den drei Besatzungsmächten verwaltet werden soll. Aussagen von Sowjetunion oder DDR hinsichtlich der Zugehörigkeit Berlins zur sowjetischen Besatzungszone sind nach dieser Vereinbarung zu wiederlegen. Die Anwesenheit aller Besatzungsmächte entspringt ihrem originären Recht der occupatio bellica.3

Anlässlich der Genehmigung des Grundgesetzes durch die alliierten Militärgouverneure, wiesen diesen den Parlamentarischen Rat auf den Status Berlins hin. Berlin könne kein abstimmungsberechtigtes Mitglied des Bundestages oder Bundesrates sein und nicht vom Bund regiert werden. Die Bundesregierung erklärte das Berlin dennoch als zwölftes Land zur Bundesrepublik gehören solle, dessen Zugehörigkeit jedoch zunächst suspendiert sei. Es ergab sich also die Situation, dass Berlin zwar nach der souveränen Willenskundgabe des deutschen Volkes im Grundgesetz zur Bundesrepublik gehörte, im Interesse der Stadt und im Hinblick auf eine Wiedervereinigung der deutschen Staaten nach wie vor im Besatzungsstatus verblieb. In der Praxis wurde Berlin von der Bundesrepublik wie eines ihrer Länder behandelt, offiziell jedoch blieb es beim Besatzungsstatus.4

Die Außen- und Deutschlandpolitik der großen Koalition ab 1966 unterschied sich in einem wesentlichen Punkt von der Konrad Adenauers in den Jahren 1949-1963. Während Adenauer die gespannte Lage Europas als Folge der innerdeutschen Teilung betrachtete und dementsprechend die Deutsche Wiedervereinigung als Grundlage für eine europäische Einigung ansah, verfolgte man ab 1966 einen anderen Ansatz: „Nur wenn die Spaltung Europas überwunden werde, könne auch die Spaltung Deutschlands ein Ende finden.“5 Folgerichtig wurden, entgegen der Hallstein-Doktrin, 1967 wieder diplomatische Beziehungen erst zu Rumänien, später auch zu Jugoslawien aufgenommen. Durch diesen Wendepunkt trug Deutschland auch zur Entspannung der weltpolitischen Sicherheitslage bei.

Die deutsche Ostpolitik kam unter der sozial-liberalen Regierung Willy Brandts zunehmend in Gang. Es kam zu einer Annäherung zur Sowjetunion, was auch in der neuen Form der Westpolitik Moskaus begründet war.6 Brandt und Walter Scheel waren der Auffassung, dass ein dauerhafter Frieden in Europa nur durch den Abbau von Konfrontationen mit den Ostblockstaaten und in erster Linie mit der Sowjetunion zu erreichen sei. Dabei ging es der Bundesregierung hauptsächlich um den Austausch zwischen den beiden deutschen Staaten und die Sicherheit West-Berlins. In der Opposition im Bundestag war diese Politik des Wandels durch Annäherung, wie sie von Egon Bahr geprägt wurde, sehr umstritten.7

Gegen Ende der sechziger Jahre fand ein Wandel in der Berlin-Politik der UdssR statt. Bislang forderte Moskau stets eine Änderung des Status Berlins. Ab etwa 1968 berief man sich auf den „bestehenden Status Berlins“ den es zu beachten gelte. Die Bundesrepublik wurde aufgefordert keine Regierungshandlungen auf Berliner Gebiet vor zu nehmen. Das bisher stets bestrittene Besatzungsrecht der Westalliierten in Berlin wurde nun herangezogen, um deutlich zu machen, Berlin gehöre nicht zur Bundesrepublik. Die Reaktion aus Bonn zeigte sich in demonstrativen Vorgängen, die die Zugehörigkeit Berlins zur Bundesrepublik deutlich machen sollte. So wurde die Bundesversammlung zur Wahl des

Bundespräsidenten am 5. März 1969 in Berlin durchgeführt. Aufgrund der bereits im Vorfeld laut gewordenen Proteste seitens der Sowjetunion, erklärte Bonn, auch wegen Bedenken der Westmächte, die Versammlung sei die letzte Veranstaltung dieser Art gewesen. Man war auf beiden Seiten zu der Überzeugung gelangt, dass eine Annäherung in der Berlin-Frage nötig sei.8

In der Folgezeit kam es vermehrt zu diplomatischen Sondierung und Annäherungen zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion. Moskau zielte auf eine Annerkennung der Lage seinem Einflussbereich und die Westmächte wollten ihre Rechte in Berlin manifestieren. Letzteres wurde durch die Tatsache vorangetrieben, dass Moskau die Anwesenheit der Westmächte in Berlin zumindest nicht mehr in Frage stellte. Am 9. April 1969 beschlossen die Außenminister der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der Bundesrepublik offiziell bei der Sowjetunion anzufragen, ob die Bereitschaft zu Verhandlungen über eine Verbesserung der Lage Berlins vorhanden sei. Gromyko, der sowjetische Außenminister, erklärte in einer Rede vor dem Obersten Sowjet, dass Moskau zu grundsätzlichen Verhandlungen bereit sei. Der Weg war offen für eine Lösung der Berlin Frage. Verhandlungspartner waren die drei Westalliierten und die Sowjetunion. Den beiden deutschen Staaten, obwohl Hauptbetroffene, blieb die Beobachterrolle. Die Sowjetunion war in der günstigsten Verhandlungsposition. Ihr Einflussgebiet reichte bis zur Elbe- Grenze und sie wollte nur eine Bestätigung des Status quo erreichen, während die Westalliierten eine Bestätigung ihrer Rolle in Berlin forderten und sich ihre Lage in der Stadt täglich ändern konnte.9 Dies hatte die Berliner Blockade von 1948/49 und das Berlin Ultimatum Chruschtschows im Jahre 1958 gezeigt. Und auch nach dem Mauerbau von 1961 kam es immer wieder zu Problemen und Störungen im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Berlin.10

Mit der Unterzeichnung des Atomsperrvertrages im November 1969 wollte die Regierung unter Willy Brandt ihren guten Willen beweisen. Lange hatte die UdssR der Bundesrepublik vorgeworfen, sie wolle sich Zugang zu Atomwaffen verschaffen. Der Vertragsabschluss beendete diese Diskussion zur Zufriedenheit Moskaus. Der NATO-Ministerrat stellte eine Teilnahme an der KSZE in Aussicht, was die Sowjetunion begrüßte. Als Voraussetzung nannten die Minister allerdings eine zufriedenstellende Lösung der Berlin-Problematik. Diese Faktoren führten zur Beschleunigung des Verhandlungsprozesses, so dass die vier Botschafter der Besatzungsmächte bereits im Mai 1971 einen gemeinsamen Entwurf für das Abkommen verfasst hatten. Dieser war zwar noch mit zahlreichen noch zu klärenden Punkten versehen, aber stellte einen ersten Konsens dar, der im weiteren Verlauf des Jahres zum Abkommen führen sollte.11

Begünstigt wurden die Fortschritte in den Verhandlungen zum Berlin Abkommen auch durch die Unterzeichnung der sogenannten Ost- Verträge.12 Beide Ostverträge waren dem Grunde nach Gewaltverzichts- und Grenzrespektierungsabkommen.13 Man konnte die Sowjetunion davon überzeugen, dass der deutsche Bundestag die in Moskau und Warschau geschlossenen Verträge nicht ratifizieren würde, wenn es nicht zu einer angemessenen Regelung der Verhältnisse um und in Berlin kommen würde. Dieses „Berlin-Junktim“ wurde am 30. Oktober 1970 vom russischen Außenminister Gromyko, der eigens dafür als erster sowjetischer Politiker nach über zwölf Jahren wieder Bonn besuchte, akzeptiert und verband fortan das Schicksal der Ostverträge mit dem Verlauf der Vier-Mächte-Verhandlungen ab März 1970 in Berlin.14

[...]


1 Vgl: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971. Bonn, 1971 2 . Der Weg zum Abkommen

2 Frankreich kam als vierte Besatzungsmacht erst 1945 hinzu.

3 Vgl: Buchheim, Hans: Deutschlandpolitik 1949-1972. Stuttgart, 1984. S. 151

4 Vgl: Buchheim, Hans: Deutschlandpolitik 1949-1972. S. 152f

5 Vgl: Buchheim, Hans: Deutschlandpolitik 1949-1972. S. 123

6 Vgl: Schiedermair, Hartmut: Der völkerrechtliche Status Berlins nach dem Viermächte- Abkommen vom 3. September 1971. Berlin, 1975. S. 1

7 Vgl: Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. Bonn, 1996. S. 388f

8 Vgl: Buchheim, Hans: Deutschlandpolitik 1949-1972. S. 153

9 Vgl: Buchheim, Hans: Deutschlandpolitik 1949-1972. S. 153f

10 Vgl: Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. S. 390

11 Vgl: Buchheim, Hans: Deutschlandpolitik 1949-1972. S. 154ff

12 Vgl: Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. S. 390

13 Vgl: Maibaum, Werner: Geschichte der Deutschlandpolitik. Bonn, 1998. S. 67

14 Vgl: Hacke, Christian: Weltmacht wider Willen. Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart, 1988. S. 178

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Das Viermächte-Abkommen über Berlin
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Praxis der Diplomatie an Beispielen der Deutschlandpolitik
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
22
Katalognummer
V11039
ISBN (eBook)
9783638173070
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Besatzung, Berlin, Viermächte, Deutschlandpolitik
Arbeit zitieren
Andreas Kaul (Autor:in), 2002, Das Viermächte-Abkommen über Berlin, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11039

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