Die Pflege-Personalregelung (PPR)


Hausarbeit, 2003

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Entwicklung der PPR
1.1 Geschichtliche Entwicklung
1.2 Grundsätze und Ziele

2 Umsetzung der PPR
2.1 Systematik und Datenerhebung
2.2 Chancen
2.3 Risiken und Probleme

3 Auswirkungen der PPR
3.1 Quantitative Auswirkungen
3.2 Auswirkungen auf die Qualitätssicherung

4 Aufhebung der PPR
4.1 Begründung
4.2 Interne Weiterführung

5 Diskussion

6 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Entwicklung der PPR

1.1 Geschichtliche Entwicklung

Erstmals wurden 1969 sogenannte „Anhaltszahlen“ zur Berechnung des Pflegepersonals in den Kran­ken­an­stal­ten von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) publiziert. Die Frage, wie vie­le Pa­tien­t(inn)en durch eine Pflegekraft versorgt werden sollten, konnte damit näherungsweise be­antwortet werden.

1978 wurde durch die DKG auf den Umstand hingewiesen, dass die zugrundegelegten Kri­terien wie z. B. das Patient(inn)enalter und die Art der Erkrankung einem stetigem Wandel un­ter­liegen, so­dass o. g. Anhaltszahlen nur als Annäherungswert und Orientierungshilfe an­zusehen wären.

Die DKG initiierte deshalb vier Jahre später Neuverhandlungen über die Personalbedarfsmessung an all­gemeinen Krankenhäusern; jedoch scheiterten zahlreiche Verhandlungsrunden im Laufe der Jah­re.

In den darauf folgenden Jahren kam es auf Grund der Zunahme diagnostischer und therapeutischer Ver­fahren, sowie des wachsenden An­teils älterer Patient(inn)en, von Multimorbidität und chro­ni­schen Erkrankungen zu einer er­heb­lichen Leistungsausweitung in der stationären Krankenpflege, ver­bunden mit einer höheren Qua­lifikationsanforderung an die Pflegenden.

Um diesen veränderten Bedingungen gerecht zu werden, beschloss der Gesetzgeber nach § 19 Ab­satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 1990 die Einberufung einer Expert(inn)engruppe aus Pfle­ge­fachleuten, mit dem Ziel der Erarbeitung eines neuen Pflegepersonalbemessungsverfahrens. Ba­sierend auf Erfahrungen aus der Psychiatrie-Personalverordnung sollte sich dieses Ver­fah­ren an der Patient(inn)enstruktur und der daraus abgeleiteten pflegerischen Leistung orientieren.

Im April 1991 fanden erste Entwürfe grundsätzliche Zustimmung. Der Artikel 13 des Ge­sund­heits­struk­turgesetzes trat letztendlich nach mehreren Überarbeitungen und Testläufen unter der Be­zeich­nung Pflege-Personalregelung (PPR) zum 01.01.1993 in Kraft [Zerbe und Heisterkamp 1995].

1.2 Grundsätze und Ziele

Die PPR findet Anwendung in solchen Krankenhäusern, die sich nach den Pflegesatzvorschriften des Kran­ken­hausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung richten. Für Kran­ken­häu­ser, die ihre Leistungen über Fallpauschalen abrechnen gilt diese Regelung nicht.

Auf der Basis der Pflege-Personalregelung werden die Grundsätze und Maßstäbe der Be­darfs­er­mitt­lung für Fachpflegepersonal des Regelbereiches festgelegt. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Personalschlüssel für Nacht- und Bereitschaftsdienste in stationären Einrichtungen sowie auf In­ten­sivtherapiestationen, Dialyseeinheiten, der Psychiatrie und von Funktionsdiensten.

Zie­le der PPR sind, die Voraussetzungen zur quantitativen und qualitativen Sicherung der Kran­ken­pflege zu verbessern und dem umfangreichen Aufgabengebiet Transparenz zu verschaffen.

Ent­schei­dend bei den diesbezüglich umzusetzenden Prozessen ist die Bindung an Leis­tungs­kri­te­ri­en, die Orientierung an den Veränderungen der Alters- und Krankheitsspektren, sowie die Be­rück­sich­ti­gung des medizinisch-technischen Fortschrittes.

Die Basis der Pflege-Personalregelung bildet die grundsätzliche Standardisierung sämtlicher Pfle­ge­leistungen (Pflegestandards) einschließlich der Definition ihres zeitlichen Aufwandes (Minuten), der bundeseinheitlich festgesetzt ist. Daraus resultierend wurde eine standardisierte Vorgabe für ei­ne Patient(inn)enkategorisierung im Sin­ne von Pflegestufen (s. Tab. 1) erstellt, die unter Be­rück­sich­tigung der täglich erfassten Pa­tien­t(inn)en­belegung die Grund­lage für die personelle Besetzung ei­ner Station bildet. Die­ser unterschiedliche zeitliche Pflegeaufwand schlägt sich letztendlich im Stel­lenplan der Kran­ken­häuser nieder und führt zu Veränderungen des Personalschlüssels.

Das Potenzial der PPR basiert dabei auf der wissenschaftlich exakten und quantifizierbaren De­fi­ni­tion pflegerischer Leistungen und der Einführung sogenannter Pflegestandards. Diese beinhalten kran­kenhausspezifisch normierte spezielle Abfolgen, sowie die genaue Bestimmung der zu ver­wen­denden Hilfsmittel bei pflegerischen Tätigkeiten jeglicher Art.

Die PPR wirkt somit unterstützend und fördernd bezüglich von Professionalisierungsbestrebungen in der Pflege und ermöglicht die zunehmende wissenschaftliche Annahme der Krankenpflege [Zerbe und Heisterkamp 1995].

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Pflege-Personalregelung (PPR)
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Veranstaltung
BWL/Gesundheitsökonomie-Studiengang Pflege/Pflegemanagement
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
15
Katalognummer
V110265
ISBN (eBook)
9783640084401
ISBN (Buch)
9783656138884
Dateigröße
405 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflege-Personalregelung, BWL/Gesundheitsökonomie-Studiengang, Pflege/Pflegemanagement
Arbeit zitieren
Dipl.-Pflegewirtin (FH) Anike Bäslack (Autor:in), 2003, Die Pflege-Personalregelung (PPR), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110265

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