Wohnungslosigkeit: Erscheinungsformen und Hilfemöglichkeiten


Hausarbeit, 2006

66 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsangabe

1. Gemeinsame Einleitung

2. Geschichte der Wohnungslosigkeit - erarbeitet von C. und Sandra

3. Rechtliche Grundlagen der Arbeit mit Wohnungslosen - erarbeitet von J. und A. – K.

4. Hausarbeit von J. O. - Einrichtung Erlacher Höhe Calw, Teil 1

5. Hausarbeit von A. – K. Z. - Einrichtung Erlacher Höhe Calw, Teil 2

6. Hausarbeit von C. F. - Einrichtung Eulenhöfle

7. Hausarbeit von Sandra Johnston - Einrichtungen Aufnahmehaus und Martinshöhe Böblingen

8. Gemeinsames Schlusswort

9. Literaturverzeichnis

1. Gemeinsame Einleitung

Für die Meisten von uns, die wir es als selbstverständlich erachten im eigenen Bett und innerhalb der (eigenen) vier Wände zu schlafen, ist es unvorstellbar, ja, scheint es gar nicht möglich zu sein, dass es hier und heute Menschen gibt, die tatsächlich weder Bett noch Dach über dem Kopf haben. Die ihr sämtliches Hab und Gut in einer Tasche bei sich tragen. Die für ihr Überleben auf Almosen oder das Sammeln von Pfandflaschen angewiesen sind. Die oft keinen anderen Ausweg mehr sehen als ihr Dasein im Alkohol zu vergessen. Menschen die unterwegs sind ohne Ziel.

Und Wohnen bedeutet mehr, als nur ein Dach über dem Kopf und eine Schlafstelle zu haben; es ist ein grundlegendes, menschliches Bedürfnis. Wohnen bedeutet nicht nur Schutz vor Witterungseinflüssen, Heimat und Geborgenheit, sondern auch Rückzugsmöglichkeit, Raum für Regeneration und die Entfaltung der Persönlichkeit.

Eine selbstständige Lebensführung fördert zwischenmenschliche Kontakte aller Art und wirkt sich auf das Wohlbefinden aus. Wohnen ist auch Ausdruck für Individualität und gesellschaftliche Anerkennung; Lage und Qualität des Wohnumfeldes zeigen den sozialen Status. Wohnen bedeutet Lebensqualität und ein Leben in Wohnungslosigkeit ist somit des Menschen unwürdig. (vgl. Petersen, S. 7)

Im Zusammenhang damit steht, dass der Kontakt von Wohnungslosen, zu Menschen mit Wohnung nahezu abbricht. Kaum einer will mit diesen Menschen zu tun haben. Sie werden als zweitklassige Menschen, die das Stadtbild verunreinigen und an ihrer Lage selbst Schuld sind, betrachtet. Muss natürlich noch weiter ausgeführt werden, halte aber diesen Punkt auch für betonenswert.

Vor diesem Hintergrund ergaben sich für uns wichtige Fragen:

Wie ergeht es Menschen, die solch ein unwürdiges Leben führen müssen? Was hat dazu geführt, dass sie ohne ein Dach über dem Kopf da stehen? Was gibt es für Hilfeangebote für Menschen, die keine Wohnung haben? Wohin können sich diese Menschen wenden?

Um Antworten darauf zu finden, besuchten wir unterschiedliche Einrichtungen und sprachen mit Betroffenen. Im Folgenden haben wir unsere Ergebnisse zusammengetragen.

Um in das Thema einzuführen, stellt unser erster Punkt die geschichtliche Entwicklung von Wohnungslosigkeit dar. Fortfahren werden wir mit den rechtlichen Grundlagen der Arbeit mit Wohnungslosen um dann zur Vorstellung der verschiedenen Einrichtungen und der Ansichten der Betroffenen zu gelangen. Den Abschluss bildet ein gemeinsames Resümee über unsere Erfahrungen und Eindrücke.

2. Geschichte der Wohnungslosigkeit

Land- und Stadtstreicher, Bettler, Penner, Tippelbrüder, Vagabunden und fahrendes Volk wurden zu allen Zeiten als Gefahr für Ordnung und Sicherheit eines Gemeinwesens angesehen. Allein schon wegen ihres Erscheinungsbildes und ihrer Lebensweise verstießen sie gegen die allgemeine Ordnung und die „guten Sitten“.

(vgl. Transit, S. 2)

Die Wohungslosenhilfe, ehemals Nichtsesshaftenhilfe, kann, wie kaum ein anderer Zweig der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken.

Herbergen zur Heimat

1854 begründete der Universitätsprofessor Clemens Theodor Perthes unter maßgeblichem Einfluss von J. H. Wichern in Bonn die erste Herberge zur Heimat. Sie war zunächst für standesgemäß wandernde Handwerksgesellen gedacht und wurden mit der Entwicklung der Arbeiterkolonien auf die Hilfe für Mittellose, so genannte „Wanderarme“, umgestellt.

Arbeiterkolonien

Als erste Arbeiterkolonie wurde die „Einrichtung Wilhelmsdorf“ bei Bielefeld durch Pastor Friedrich von Bodelschwingh und mit Hilfe des Vereins für Innere Mission von Minden und Ravensburg initiiert.

Da die fortschreitende Industrialisierung viele Arbeitssuchende auf die Strasse trieb, war eine wichtige Aufgabe dieser Einrichtungen die arbeitswilligen Wanderarbeiter von den arbeitsscheuen, vagabundierenden Armen zu trennen. Das Ziel war dabei die Vermittlung in feste Arbeitsverhältnisse und die Gewöhnung an ein regelmäßiges Leben. Neben den Naturalverpflegungsstationen sollten Arbeitswillige sich hier die Übernachtungs- und Verpflegungskosten selbst verdienen können.

Naturalverpflegungsstationen

Mit Unterstützung der Behörden wurden von örtlichen „Antibettelvereinen“ Naturalverpflegungsstationen eingerichtet, mit dem Ziel, Bettler von den Haustüren fern zu halten. Sie waren Anlaufstationen für arme, bettelnde Leute, die hier mit Verpflegung und Kleidung statt mit Geld, das oft in Alkohol umgesetzt wurde, versorgt wurden. Auf Drängen von Pastor von Bodelschwingh hin, gliederten sie die Naturalverpflegungsstationen verschiedenen Arbeitseinrichtungen an, um Unterstützungsleistung von nachgewiesener Arbeit abhängig zu machen.

Das dreigliedrige, aus Herbergen zur Heimat, Arbeiterkolonien und Naturalverpflegungsstationen bestehende und auf das einheitliche Konzept „Arbeit statt Almosen“ ausgerichtete System wurde durch das 1907 im Preußischen Landtag verabschiedete Wanderarbeitsstättengesetz auf eine rechtliche Grundlage gestellt (vgl. Gillich/Nieslony, S 107 ff).

Ab 1933 verschärfte sich die Situation der wandernden Armen durch die kontrollierenden und strafenden Maßnahmen der Nationalsozialisten. Seit 1938 nannte man die Bettler und Landstreicher Nichtsesshafte. Die im selben Jahr entstandene Aktion „Arbeit-scheue Reich“ führte dazu, dass die noch Arbeitsfähigen zwangsweise in die Arbeiterkolonien verfrachtet wurden. Die übrig gebliebenen „Volksschädlinge“ wurden in Konzentrationslagern zu schwerer Arbeit gezwungen und viele kamen dort ums Leben.

Wie viele Bettler und Landstreicher von den Nazis verschleppt wurden, ist nicht mehr feststellbar. Eine vorsichtige Schätzung beläuft sich auf über 10.000 Menschen (vgl. Gillich/Nieslony, S 114). Der Krieg brachte schließlich den völligen Zusammenbruch der Herbergsarbeit. Die Beschlagnahme der Häuser, die Einberufung von Herbergsvätern und die Zerstörung vieler Herbergen führten dazu, dass im Sommer 1945 keine Herberge mehr im Betrieb war.

In der Nachkriegszeit wurde die ehemalige Wanderfürsorge – jetzt Nichtsesshaften- fürsorge - inhaltlich und organisatorisch wieder aufgebaut. Nunmehr in der vorherrschenden Form als Heim- oder Anstaltshilfe (Arbeiterkolonien in verschiedenen Bundesländern, Herbergen, Eingliederungsheime), in der methodischen Verbindung von Fürsorge und Arbeit, in der sozialrechtlichen Zuordnung zu den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe sowie in der regionalen Verteilung des gegenwärtigen Hilfesystems in der Bundesrepublik. 1949 forderte Pastor Bodelschwingh als Vorsitzender des Westfälischen Herbergsverbandes eine verbindliche Regelung der Nichtsesshafenfürsorge für alle Bundesländer.

Erste Veränderungen in der Ausgestaltung der Hilfe wurden Ende der 50-er Jahre sichtbar. In stationären Einrichtungen kam überwiegend das Konzept des Drei-Stufen-Heims zur Anwendung.

- Die erste Stufe war eine Art Durchgangsstation. Sie stand jedem offen. Allerdings war die Unterbringung mit einer Arbeitsanforderung verbunden.
- Die zweite Stufe war die Sicherungsabteilung. Hier konnten Hilfesuchende längere Zeit verweilen; geleistete Arbeit wurde in Form von Taschengeld und freier Unterbringung entlohnt.
- Nach Bewährung in der zweiten Stufe bot sich die Möglichkeit des Aufstiegs in die dritte Stufe, die Wohn- und Übergangsabteilung. In dieser Stufe arbeitete der Wohnungslose gegen lohn außerhalb des Hauses. Der Lohn musste allerdings an das Heim abgetreten werden.

Anfang der 60-er Jahre entstanden viele neue Einrichtungen nach dem Prinzip des Drei-Stufen-Heims. Die traditionellen Einrichtungen, wie die Herbergen zur Heimat oder die Arbeiterkolonien stagnierten dadurch, doch auch durch den konjunkturellen Aufschwung.

Am 1. Juni 1962 trat das BSHG in Kraft. Darin galt das Vagabunden- und Bettlertum ausschließlich als Sozialhilfetatbestand und die Nichtsesshaftenhilfe als ein Arbeitsbereich der in § 72 beschriebenen Gefährdetenhilfe. Es stellte erstmal in der Geschichte des Sozialhilferechts einen Rechtsanspruch auf Hilfe sicher. Nach § 73 BSHG gab es auch die Möglichkeit der richterlich anzuordnenden Zwangsunterbringung, die jedoch 1967 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und aufgehoben wurde. 1974 wurden ebenso die Strafbestimmungen nach § 361 StGB aufgehoben (bis dahin konnte Landstreicherei, Bettelei, Unterstützungsbedürftigkeit auf Grund Spiel, Trunk und Müßiggang, Arbeitsscheu und Obdachlosigkeit mit bis zu 6 Wochen Haft geahndet werden). Gleichzeitig wurde ein starker Ausbau der rechtlichen Hilfeansprüche von Wohnungslosen gefordert.

1966 veröffentlichte die BAG Nichtsesshaftenhilfe eine erste Erfolgsstatistik unter dem Titel „Das Fiasko“: Von „16.048 erfassten Bewohnern stationärer Einrichtungen verschwanden 63,9% nach unbekannt, zusätzlich wurden 8,4% aus disziplinarischen Gründen entlassen und 9,2% in andere Einrichtungen überwiesen. Trotz Vollbeschäftigung wurden nur 18,6% in Arbeit vermittelt“.

Doch auch die Verbände und Institutionen befanden sich, wie ihre Klientel, in gesellschaftlich randständiger Position. Die Hilfe war traditionell durch ihre Zweiteilung geprägt: Auf der einen Seite die Almosen gewährende Mobilitätshilfen für Durchreisende von Pfarrämtern und Klöstern auf der anderen Seite bewahrende, beheimatende oder wiedereingliedernde Hilfen von stationären Einrichtungen.

Vor diesem Hintergrund wurde die gesamte Hilfepraxis einer fundamentalen Kritik unterworfen. Diese Kritik bezog sich auf folgende Punkte:

- Als totale Institutionen tragen Heime zur Überversorgung und Hospitalisierung bei
- sie marginalisieren die Betroffenen statt eingliedern zu wirken
- sie stigmatisieren und sind im Wesentlichen Instanzen der sozialen Kontrolle
- als solche halten sie den „Kreislauf der Armut“ aufrecht (vgl. „Arbeitskreis Bedarfsgerechte Hilfen“, 1980, S. 8 in: Gillich/Nieslony, S 119).

In dieser Zeit entstand das Interesse der Nichtsesshaftenhilfe, die Praxis mit wissenschaftlich fundierten Konzepten zu verbessern. Auch die Sozialarbeit/ Sozialpädagogik begann sich inhaltlich wie methodisch an wissenschaftliche Kriterien zu orientieren. Die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte wurde auf ein neues Niveau gehoben, erste Fachhochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft etablierten sich Anfang der 70-er Jahre. Auch kam man in dieser Zeit allmählich von Trieb- und Anlagetheorien zu Erklärung von Notsituationen Betroffener ab.

Es wurde empirisches Datenmaterial in großem Umfang von verschiedenen Forschergruppen erhoben, welches wichtige Anregungen zur Überwindung der tradierten Nichtsesshaftenhilfe gab. Anzumerken ist hierbei, dass die Sicht der Betroffenen und die realen Lebensbedingungen bei Fragestellung und Untersuchungskonzeption noch keine wesentliche Rolle spielten; die Untersuchungsperspektive war sehr auf persönliche Defizite und soziale Mängellagen eingeengt und die Rolle der Betroffenen als aktiv Handelnde blieb unberücksichtigt.

Doch durch die sozialwissenschaftlichen Forschungen und die gesellschaftspolitische Situation in den 70-ern wurde ein Diskussionsprozess ausgelöst, der zu einer veränderten Wahrnehmung der Klientel, zu einem neuen Hilfeverständnis und zu organisatorischen und inhaltlichen Neukonzeptionen führte. Man wollte nun die im Umgang mit der Klientel dominierende Ausgrenzung und Kontrolle abbauen und ein Hilfesystem aufbauen, das bedarfsgerecht und individuell Hilfe anbietet.

Angestrebt war ein abgestuftes Angebot mit unterschiedlicher Betreuungs- und Versorgungsintensität:

- Mit dem Aufbau ambulanter Beratungsstellen und
- der Abkehr von der rein stationär ausgerichteten Intervention.

So entstanden Zentrale Anlauf- und Beratungsstellen (ZBS) für Nichtsesshafte. Die neuen Einrichtungen sollten die Nichtsesshaftenhilfe in der jeweiligen Region koordinieren und als Fachberatungsstellen arbeiten, um den Klienten Hilfen an Ort und Stelle anbieten zu können.

Ab Mitte der 80-er Jahre manifestierte sich das neue Hilfeverständnis in der Diskussion um den Begriff des Nichtsesshaften, hin zum (allein stehenden) Wohnungslosen.

In den letzten 40 Jahren wurden zahlreiche Forschungsansätze und Erklärungsmodelle für Wohnungslosigkeit gefunden, von denen nur wenige den modernen Erkenntnissen standhalten können. Als veraltet gelten u. a. die psychiatrisch-neurologischen Erklärungsversuche von Wohnungslosigkeit, das Psychopathiekonzept und der psychologische Ansatz.

Zur Erklärung der Wohnungslosigkeit am ehesten geeignet und dem heutigen Wissensstand entsprechend, sind die der Soziologie entlehnten Paradigmen: der Armutsansatz, der erklärt, dass Wohnungslosigkeit insbesondere das Resultat eines stetigen Verarmungsprozesses ist, der Unterversorgungsansatz, der die Mobilität der Wohnungslosen nachvollziehbar begründet und der Etikettierungs- und Stigmatisierungsansatz, der Erklärungsmuster für die Manifestierung von Wohnungslosigkeit liefert.

Allerdings geben diese Ansätze lediglich eine Richtung vor, von der am ehesten umfassende und nachvollziehbare Antworten auf die Frage nach der Ursache von Wohnungslosigkeit zu erwarten sind. Doch warum verliert ein Mensch aufgrund seiner Arbeitslosigkeit seine Wohnung, ein anderer nicht? Warum findet jemand nach Zeiten kurzer Wohnungslosigkeit den Weg zurück zu einer eigenen Wohnung, während ein anderer buchstäblich auf der Straße verelendet? Wohnungslosigkeit entsteht durch ein Zusammenwirken von verschiedensten Faktoren, die sich gegenseitig bedingen und verstärken. Um zu erkennen, wie dieser Prozess genau funktioniert, sind weitere Forschungen notwendig.

Zahl der Wohnungslosen in Deutschland 1994 - 2000

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Rechtliche Grundlagen der Arbeit mit Wohnungslosen

Überblick

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit mit Wohnungslosen beruhen auf SGB XII und SGB II.

Im besondern tritt das achte Kapitel SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – mit seinen § 67 – 69 in Kraft. § 67 gibt Aufschluss über die Leistungsberechtigten, § 68 behandelt den Umfang der Leistungen und § 69 enthält die Verordnungsermächtigungen.

Diese Paragraphen waren früher in § 72-1961 BSHG, der so genannten Gefährdetenhilfe enthalten. Diese ging davon aus, dass es Menschen („Gefährdete“) gäbe, die „aus Mangel an innerer Festigkeit nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft ein geordnetes Leben in der Gemeinschaft zu führen.“(Roscher, S. 499). 1974 kam es zur ersten Reform dieser Paragraphen, die 1996 fortgesetzt wurde. Durch die Randgruppendiskussion Anfang der siebziger war dem Gesetzgeber bewusst geworden, dass nicht zufällige pathologische Reaktionen einiger Außenseiter auf individuelle Lebenssituationen die Ausgliederung bewirken, sondern diese in unserer Gesellschaftsstruktur mit angelegt sind. Nun sollte die Hilfe Personen zukommen „ die den steigenden Anforderungen der modernen Industriegesellschaft aus eigener Kraft nicht gerecht werden“ konnten.

Trotz der Umorientierung des Gesetzes setzte die Hilfe weiterhin beim Einzelnen an. Es war kein Ansatz, die gesellschaftlichen Bedingungen, die den Hilfebedarf produzieren, generell zu verändern.

§ 67 Leistungsberechtigte

1 Ziel der Hilfen

In § 9 SGB I werden allgemeine Ziele von Sozialhilfe benannt (hier fett hervorgehoben):

„Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem besonderen Bedarf entspricht, ihn zur Selbsthilfe befähigt, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichert. Hierbei müssen Leistungsberechtigte nach ihren Kräften mitwirken.“

Bei Wohnungslosen kommt dem Ziel, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, eine besondere Bedeutung zu, da die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten der Weg dorthin ist.

Die hier verwendete Bezeichnung „in der Gemeinschaft“ verdeutlicht, dass es nicht Ziel ist, Menschen in irgendeine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. in ein Heim. Das wird auch in § 67 SGB XII betont.

2 Personenkreis und Bedarf

Zu dem Personenkreis der Anspruch auf Hilfe nach § 67 hat gehören Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse zeitgleich mit sozialen Schwierigkeiten auftreten. Unter sozialen Schwierigkeiten versteht man Schwierigkeiten, die der Betroffene bei der Interaktion mit seiner sozialen Umwelt hat.

Besondere Lebensverhältnisse sind gekennzeichnet durch den Mangel an

- Individueller Selbsthilfe durch Arbeit
- Wohnraum
- Individueller Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen
- Chancen zur Verwirklichung der bürgerlichen Freiheiten
- Chancen zur Verwirklichung politischer Rechte (v.a. Teilnahme an Wahlen)
- Anschluss an das „übliche“ Sozialleistungssystem (ergänzend und ersetzend neben der Selbsthilfe durch die Arbeit)
- Chancen zu einer Gesundheitsbewussten Lebensweise
- Bedürfnisbefriedigung über den Markt und mit dem Tauschmittel Geld
- Teilhabe an der Grundbildung

Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu prüfen sind die Gegebenheiten zum jeweiligen Antragszeitpunkt festzustellen. Die Darstellung der Vorgeschichte ist nicht notwendig und auch nicht zulässig.

Hilfe nach § 67 kommt dann in Betracht, wenn der Leistungsberechtigte nicht fähig ist, den Hilfebedarf ohne fremde Hilfe zu beheben. Sie kommt ebenfalls als ergänzende Hilfe zur eigenen Leistungsfähigkeit des Leistungsberechtigten in Betracht

3 Maßnahmen der Hilfe

In § 67 geht es um allgemeine Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, die Hilfemaßnahmen werden in § 68 konkretisiert.

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte für die Hilfe:

- erkannte und beeinflussbare Ursachen für die besonderen Lebensverhältnisse (z.B. nicht mehr zeitgemäße Berufskenntnisse)
- die besonderen Lebensverhältnisse direkt (z.B. Arbeitslosigkeit)
- die konkreten sozialen Schwierigkeiten (z.B. Schwierigkeiten im Bewerbungsverfahren)

Das Ausmaß der Hilfe wird begrenzt durch das Hilfeziel.

Es besteht die Gefahr, dass versucht wird dem Hilfebedürftigen eine Lebensgestaltung aufzuzwingen, die dieser gar nicht will. Diese Gefahr kann nur durch die Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Prinzipien, insbesondere der Grundrechte geschmälert werden.

4 Anspruch auf Hilfe

Gemäß § 67 hat der Hilfe Suchende einen Anspruch auf Hilfe. Damit die Rechte der Leistungsberechtigten tatsächlich verwirklicht werden, sind „Anspruchsbegründende“ Berichte der Fachkräfte notwendig.

5 Interner Nachrang

§ 67 Satz 2 besagt, dass wenn der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften des SGB XII oder des SGB XIII gedeckt wird, diese den Leistungen nach Satz 1 § 67 vorzuziehen sind.

Allerdings dürfen Leistungen nach § 67 ff erst dann nicht mehr erbracht werden, wenn für einen konkreten Hilfebedarf nach § 67 eine Deckung durch Leistungen nach anderen Bestimmungen des SGB XII oder des SGB VIII gesichert ist.

§ 68 Umfang der Leistungen

1 Konkretisierung der Hilfemaßnahmen (Abs.1)

Der in § 68 benutzte Ausdruck „Abwendung der Schwierigkeiten“ bedeutet, dass die Hilfe vorbeugenden Charakter hat und soziale Schwierigkeiten gar nicht erst entstehen lässt.

Dies bezieht sich nur auf Personen, denen unmittelbar soziale Schwierigkeiten drohen.

Eine weitere Hilfemaßnahme ist die Beseitigung bereits eingetretener sozialer Schwierigkeiten, hierbei soll das Hilfeziel umfassend erreicht werden.

Bei der Milderung der Schwierigkeiten kann nur ein Teil des Hilfebedarfs befriedigt werden. Es wird nur ein Durchgangsstadium erreicht.

Unter Verhütung von Verschlimmerung werden Hilfemaßnahmen verstanden, durch die der erreichte Zustand des Durchgangsstadiums aufrecht erhalten werden kann.

2 Dauer der Hilfe

Die Hilfe ist tendenziell zeitlich limitiert, da durch sie eine Überwindung der sozialen Schwierigkeiten angestrebt wird. Die Bestimmung der Frist von sechs Monaten in § 2 Abs.5 DVO ist keine Hilfelimitierung, sondern legt einen Zeitpunkt der Auswertung der bisherigen Hilfe fest. Es gibt daher keine absoluten Zeitgrenzen, sie wären mit dem Gesetz nicht vereinbar und rechtswidrig. In Einzelfällen kann die Hilfe über mehrere Jahre zu leisten sein.

3 Persönliche und materielle Hilfe

Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung und der persönlichen Betreuung.

Die materielle Hilfe ist weitgehend durch andere Hilfen nach dem SGB XII abzudecken. Materielle Hilfen nach § 67 kommen aber nicht grundsätzlich nur ergänzend in Betracht. Sie sind immer dann zu gewähren, wenn die soziale Schwierigkeit verbunden mit den besonderen Lebensverhältnissen anders nicht beseitigt werden kann

§ 68 Abs. 1 konkretisiert für die Bereiche Beziehung zu den Angehörigen, Sicherstellung einer Wohnung und einer Ausbildung und einer Arbeit die Hilfemaßnahmen.

Angehörige sind als wichtige Personen bei der Hilfe für den Hilfeempfänger mit einzubeziehen.

Der Hilfesuchende hat Anspruch auf Beschaffung einer Wohnung, wenn die Bereitstellung der Mittel nicht ausreicht, um sich am Wohnungsmarkt selbst zu versorgen.

Früher wurde eine Pflicht zur Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung bei „Nichtsesshaften“ verneint. Dies wird zunehmend von der Rechtssprechung in Frage gestellt. Inzwischen wird der Wille zum Wohnen als abhängig vom realen Wohnungsangebot begriffen.

Das Besitzen einer Ausbildung und eines Arbeitsplatzes ist kein „Therapeutikum“, sondern Voraussetzung, mit welcher der einzelne seine Fähigkeit zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten nutzen und entwickeln kann. Dabei geht es darum, dafür zu sorgen, dass der Hilfesuchende am normalen Arbeitsmarkt um einen Arbeitsplatz konkurrieren kann und nicht um irgendeine Beschäftigung.

Sozialhilfeträger haben nach § 67 keine Verpflichtung Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Allerdings haben Sozialhilfeträger die Pflicht, real vorhandene Arbeitsmöglichkeiten finanziell abzusichern.

4 Einsatz des Einkommens und Vermögens

Für die Finanzierung der persönlichen Hilfe ist eine Kostenerstattungspflicht des Hilfeempfängers sowie aller Unterhaltspflichtigen ausgeschlossen.

Bei materiellen Hilfen ist die Regel, dass Einkommen und Vermögen anzurechnen sind.

Von der Anrechnung ist abzusehen, wenn sie den Hilfeerfolg gefährden würde, z.B. wenn der Leistungsberechtigte die angebotene Hilfe erst gar nicht annimmt, den Hilfeprozess abzubrechen droht oder ihn tatsächlich abbricht.

Die Abweichung von der Regel ist nur für den Einzelfall vorgesehen.

5 Organisation der Hilfe (Abs.3)

Die Sozialhilfeträger sind zur sinnvollen Organisation des Hilfesystems verpflichtet.

Organisationsmängel liegen in der Struktur des § 67 und des SGB XII insgesamt begründet.

Der zuvor beschriebene „Interne Nachrang“ führt zu Unklarheiten in der Zuständigkeit.

Außerdem sind vielfach stationäre, teilstationäre und ambulante Dienste vorhanden, die sich zwar alle mit Personen nach § 67 beschäftigen, aber häufig nicht in einer „wirksam ergänzenden“ Hilfekette organisiert sind.

§ 69 Verordnungsermächtigung:

In der Verordnungsermächtigung werden in § 1 die persönlichen Voraussetzung ausführlicher beschrieben.

§ 2 definiert die in § 68 genannten Maßnahmen als Dienst-, Geld- und Sachleistungen, die notwendig sind, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten nachhaltig abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Des Weiteren besagt er, dass in stationären Einrichtungen die Hilfe nur befristet und nur dann gewährt werden soll, wenn eine verfügbare ambulante oder teilstationäre Hilfe nicht geeignet und die stationäre Hilfe ein Teil des Gesamtplanes ist. Die Hilfe ist spätestens nach sechs Monaten zu überprüfen.

§ 3 führt aus, worin Beratung und Unterstützung bestehen. In der Beratung wird der Hilfebedarf ermittelt, die Ursache der Hilfebedürftigkeit festgestellt und bewusst gemacht. Anschließend wird der Hilfe Suchende über Maßnahmen und Hilfeangebote zur Überwindung unterrichtet. Gegebenenfalls kommt es zur Weitervermittlung des Hilfe Suchenden an die zuständige Stelle.

Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sind gemäß § 4 vor allem die erforderliche Beratung und persönliche Unterstützung .

Die Hilfe nach § 5 zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitplatzes umfasst vor allem Maßnahmen mit der Ausrichtung, die Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Bereitschaft des Hilfesuchenden zu erhalten und zu entwickeln, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt dadurch zu bestreiten.

§ 6 erläutert Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und Gestaltung des Alltags. Sie umfasst vor allem Maßnahmen der persönlichen Hilfe, die eine gesellige, sportliche oder kulturelle Betätigung oder den Besuch von Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, fördern oder ermöglichen. Des Weiteren geht es um Maßnahmen, die zu einer aktiven Gestaltung, Strukturierung und Bewältigung des Alltags und einer wirtschaftlichen und Gesundheitsbewussten Lebensweise befähigen.

Praxiserkundung

Wohnungslosigkeit: Erscheinungsformen und

Hilfemöglichkeiten

Hausarbeit

im Studiengang Soziale Arbeit

der Fachhochschule Esslingen

vorgelegt von

Sandra Johnston

Esslingen, Juni 2006

Prüfer

Dr. Schwarz

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort

1. Vergleich der besuchten Einrichtungen
-Aufnahmehaus Böblingen und
-Martinshöhe Böblingen

2. Zum Erfahrungsbericht von „Stuttgart-von-unten“

3. Zu den Gesprächen mit Betroffenen und ehemals Betroffenen

4. Schlussbetrachtung/Ausblick

Literatur

Anhang A: Interview-Leitfaden (Fragenkatalog)

Anhang B: Interviews in den Einrichtungen 14 -

Anhang C: Erfahrungsbericht „Stuttgart-von-unten“ 22 -

Anhang D: Befragung der Betroffenen 25 -

1.) Formloses Gespräch mit Paul H

2.) Transkription des Interviews mit Hr. G

Vorwort

Um der Tatsache, dass es trotz allem auch hier und heute Menschen in Wohnungslosigkeit gibt ein wenig auf die Spur zu kommen, habe ich mich entschieden, die Gelegenheit der Praxiserkundung im zweiten Semester für den Bereich der Wohnungslosigkeit zu nutzen. Ich wollte mehr darüber erfahren, wie es sich lebt, so ganz ohne Heim. Wie der Tagesablauf der Betroffenen ist und vor allem warum diese Menschen wohnungslos sind. Was haben sie für Hintergründe, welche Möglichkeiten bleiben ihnen noch – und haben sie Wünsche und Ziele? Und natürlich wollte ich mehr darüber erfahren, wie es um Beratung, Versorgung und Hilfe in unserem Sozialstaat bestellt ist.

Um all diese Fragen ein wenig zu beleuchten, nahm ich im März das Angebot der Caritas wahr, 24 Stunden in die Rolle eines Obdachlosen zu schlüpfen, das unter dem Motto „Stuttgart-von-unten“ steht. Ich sprach dort und auch später mit Betroffenen und einem ehemals Betroffenen und besuchte im Mai zwei Einrichtungen, die sich in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichen Zielsetzungen um Wohnungslose kümmern und diese betreuen.

Im Folgenden will ich die Aufgaben, Möglichkeiten und Ziele der besuchten Einrichtungen darstellen und aufzeigen, inwiefern sie für die Betroffenen Menschen eine Hilfe sind.

Anschließend möchte ich meine persönlichen Erfahrungen und Eindrücke schildern, die ich während meiner kurzen Exkursion gewonnen habe und auf die Gespräche mit Betroffenen sowie meinen Wahrnehmungen dabei eingehen, sofern dies nicht im anhängenden Erfahrungsbericht vermerkt ist.

In der Schlussbetrachtung will ich anhand der Gespräche aufzeigen, wie es zu Wohnungslosigkeit als einer „andere Lebensform“ kommen kann, einen Blick darauf werfen, wie die allgemeine Wahrnehmung in der Gesellschaft für Armut im Allgemeinen und diese andere Lebensform im Besonderen ist und ansatzweise die sozialarbeiterischen Handlungsansätze kritisch betrachten.

1. Vergleich der besuchten Einrichtungen

Ich besuchte das Aufnahmehaus Böblingen und die Martinshöhe in Böblingen, welche beide denselben Träger, nämlich den Sozialen Arbeitskreis Böblingen e. V. haben. Die Finanzierung ist jedoch unterschiedlich, was auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist: während die Martinshöhe nach dem § 53 SGB XII eine Einrichtung zur „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ ist, liegen dem Aufnahmehaus die §§ 67 – 69 SGB XII zugrunde, wonach „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ gewährt wird. Demnach geschieht die Finanzierung der Martinshöhe aus kommunalen Mitteln und wird per Patient und Tag abgerechnet und beim Aufnahmehaus über Landesmittel, von Jobcenter und Sozialamt (je nachdem, ob der Bewohner nach SGB II Arbeitssuchender oder nach SGB XII Leistungsberechtigt ist) und die Bewohner des Aufnahmehauses erbringen zudem einen geringen Eigenanteil.

Während die Martinshöhe eine hierarchische Struktur hat, d. h. dem Leiter der Einrichtung die stellvertretende Leitung und die Mitarbeiter unterstellt sind, ist im Aufnahmehaus von einem „Mitarbeiter – Pool“ die Rede. In diesem Mitarbeiter – Pool befinden sich fünf Fachkräfte und mehrere Zivildienstleistende; der Kreis der Mitarbeitenden in der Martinshöhe umfasst zwölf Personen, von denen acht Personen Fachkräfte sind, zwei Zivildienstleistende und zwei Personen ausschließlich Wochendenddienste übernehmen.

Die Organisation ist sehr unterschiedlich. Im Aufnahmehaus wird keine Tagesstruktur vorgegeben, die Bewohner sind Selbstversorger, in erster Linie selbst für die Suche nach Arbeit und Wohnung verantwortlich und haben sich lediglich an die Regeln des Hauses zu halten. Diese Regeln beinhalten ein absolutes Abstinenzverbot, die verpflichtende Teilnahme an den Gruppengesprächen und die Anwesenheit bis spätestens 23°° Uhr Abends (Ausnahmen nach Absprache). Die Möglichkeit der Vermögensverwaltung durch ein von der Einrichtung geführtes Treuhandkonto wird den Bewohnern nachdrücklich nahe gelegt. Die Fachkräfte sind Ansprechpartner und können kompetente Hilfe vermitteln, sofern dies gewünscht ist; sie leiten die wöchentlichen Gruppensitzungen und achten streng darauf, dass die Regeln eingehalten und die Putzdienste verrichtet werden. Ebenfalls sind sie für Anregung und Durchführung von Freizeitangeboten zuständig.

In der Martinshöhe dagegen ist eine gewisse Tagesstruktur schon allein dadurch gegeben, dass sich die Bewohner zu gemeinsamen Mahlzeiten versammeln, für die sie nicht selbst, sondern die Hauswirtschaft zuständig ist (wie jedoch im Anhang geschildert, werden auch die Etagenküchen genutzt). Außerdem ist für jeden Bewohner ein individueller Hilfeplan erstellt, der, außer was medizinisch/pflegerische Versorgung betrifft, vor Ort im Haus erfüllt wird. Und was sich natürlich auch sehr stark auf den Tagesablauf auswirkt ist die Tatsache, dass für die Bewohner der Martinshöhe ein stärkerer Gemeinschaftszusammenhalt besteht, da sie zumeist viele Jahre (nicht selten bis zum Tod) dort verbringen, während im Aufnahmehaus die Mietdauer drei Monate nicht wesentlich überschreiten sollte.

Beide Einrichtungen haben vielfältige Kooperationen, die strukturbedingt voneinander abweichen; so besteht die meiste Zusammenarbeit des Aufnahmehauses mit Behörden wie Jobcenter und Sozialamt, während die Martinshöhe eng mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Umkreis zusammenarbeitet und häufig mit dem Gesundheitsamt und verschiedenen Fachärzten zu tun hat.

Die Auftragserfüllung nach Zielsetzung ist in der Martinshöhe insofern von höherem Erfolg gekrönt, da das primäre Ziel eines jeden Bewohners der Verbleib bis zum Lebensende sein kann. Herr Hartmann, der Heimleiter der Martinshöhe, betonte jedoch die Erfolge, die bei Überwindung von Suchtproblemen und sehr geringen Klinikzeiten der Bewohner zu verzeichnen sind. Dass einer der Bewohner, in Form von völlig selbstständiger Lebensführung, in die Gesellschaft integriert wird, ist eher unwahrscheinlich. Das ergibt sich auch aus den Problemlagen, die die Betroffenen mitbringen: „ Die Bewohner (und natürlich Bewohnerinnen) kommen zumeist mit schwerwiegenden Suchtproblemen (Alkohol, Drogen, Medikamente) in die Einrichtung. Dazu kommen wesentliche, seelische Behinderungen und sucht- bedingte körperliche Beeinträchtigungen. Einige leiden an psychischen Erkrankungen (manisch Depressive, Borderliner, ein Post – Autist) und die meisten von ihnen werden dauerhaft medikamentös behandelt. “ (Anlage B; 2. Interview, 10. Frage).

Eine Erfolgsquote konnte mir Frau Brennert aus dem Aufnahmehaus nicht nennen, da die meisten der Bewohner nach ihrem Auszug auch aus ihrem Blickfeld verschwinden. Jedoch ist insofern von Erfolg zu sprechen, da die Regeln des Hauses nur sehr selten gebrochen werden (sollte dies vorkommen erfolg der sofortige Rausschmiss), die angestrebte Wohndauer von drei Monaten in den meisten Fällen eingehalten werden kann und die Plätze der Wohngemeinschaften zur Überbrückung bis in die eigenen vier Wände quasi ständig belegt sind. Es kommt jedoch auch hin und wieder zu einer zweiten Aufnahme eines Betroffenen, was nicht als Scheitern oder Misserfolg gewertet wird.

Bei der Frage nach dem Leitbild, verwies mich Frau Brennert an Herrn Hartmann von der Martinshöhe und zu meinem Bedauern gibt es bei beiden Einrichtungen keinerlei Broschüren oder Flyer. Die Martinshöhe ist eine noch sehr junge Einrichtung; gerade mal zwei Jahre alt. Das Leitbild laut Herrn Hartmann sieht vor, dass mit jedem Bewohner individuell gearbeitet wird und dabei das besondere Augenmerk bei Werten wie Ehrlichkeit und Verlässlichkeit liegt. Eine wichtige Vorraussetzung für das Bestehen der Martinshöhe ist die Leistungsvereinbarung: eine Berechtigung via Kommunen Leistungen abzurechnen oder, anders formuliert, ein Zertifikat zur Berechtigung eine Leistungseinrichtung zu betreiben.

Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Einrichtungen sind jeweils gering, da es sich bei der einen um acht, bei der anderen um lediglich vier Planstellen handelt (s. a. Anhang B). Eine Supervision ist in beiden Einrichtungen vorgesehen: im Aufnahmehaus viermal jährlich – Frau Brennert empfindet die Supervision als hilfreich und die Termine als ausreichend – in der Martinshöhe einmal monatlich – Herr Hartmann ist kein Fan der Supervision.

Die Fortbildungsmöglichkeiten sind identisch: Der Fortbildungsetat beträgt pro Mitarbeitenden 5 Tage/300.-€ im Jahr (das gilt nur für 100% - Stellen, bei Teilzeitstellen entsprechend weniger). Wird man vom Vorgesetzten delegiert an einer Fortbildung teilzunehmen, dann bleibt der Etat unberührt.

Die nötigen Kompetenzen der Mitarbeitenden reichen von: vernetzendes Denken, soziale Kompetenz und rechtliche Kenntnisse (Anlage B; 1. Interview, Frage 13), bis hin zu Team- und Kritikfähigkeit, Trennung von privat und dienstlich und ausgeprägtem Selbstbewusstsein. Auch hier legt Herr Hartmann von der Martinshöhe wieder großen Wert auf Offenheit und Klarheit: „ es ist mir lieber jemand kommt und sagt, ich brauch mal ein paar Tage Urlaub, mir geht grad alles zu nah, als dass jemand bis zum Ende seiner Kräfte arbeitet “ (Anhang B, 2. Interview, Frage 14).

Die Vergütung, früher nach BAT, ist jetzt durch den Tarif des öffentlichen Dienstes geregelt. In der Martinshöhe fangen die Mitarbeiter mit Stufe 9 an und laut Herrn Hartmann ist die Bezahlung des Sozialen Arbeitskreises Böblingen e. V. überdurchschnittlich gut.

Das Klima in beiden Einrichtungen empfand ich als angenehm, ich wurde freundlich empfangen und es wurde mir gerne Auskunft gegeben. Herr Hartmann, wie auch Frau Brennert sind mit ihrem Arbeitsplatz sehr zufrieden und kommen mit den Belastungen laut Aussagen gut zurecht. Frau Brennert nannte als höchste Belastung ihrer Arbeit die Aufgabe der ständigen „Klimapflege“ im Aufnahmehaus und für Herrn Hartmann lautet die Maxime: Nichts mit nach Hause nehmen!

2. Zum Erfahrungsbericht von „Stuttgart-von-unten“

Wie im anhängenden Erfahrungsbericht zu lesen ist, begann die Tour um 7°° Uhr in der Olgastr. 46, dem Tagestreff der Caritas. 1965 wurde die Olgastr. 46 zum Caritas-Stammhaus eingeweiht; im Jahre 1980 zog die zentrale Verwaltung nach Bad - Cannstatt in das Sozialzentrum, und die Erziehungsberatung in die Kernerstrasse.

Seit 1986 ist noch die Abteilungsleitung „Sozialer Dienst„ mit den Diensten Notunterkünfte, Beratungsstelle und Tagesstätte für Obdachlose im Haus untergebracht, alle anderen Dienste zogen in eigene Dienststellen um.

Die Beratung und Begleitung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen ist für den Caritasverband für Stuttgart e. V. (CVS) aus sozialethischen Grundsätzen verpflichtend, doch auch das christliche Menschenbild, dem die unantastbare persönliche Würde des Menschen zugrunde liegt, bestimmt die Arbeit des CVS.

Der Fachdienst versteht sein Tun als Hilfe für den Einzelnen und als politisches Engagement; die Tagesstätte Olga 46 wird von der CVS mit kirchlichen Eigenmitteln und Spendengeldern gefördert.

Vom Leitbild des CVS und der Wohnungsnotfallhilfe abgeleitet hat der Fachdienst Olga 46 vier Handlungsgrundsätze für seine eigene Arbeit festgelegt:

1. Unsere Grundhaltung gegenüber unseren Klienten ist geprägt durch Akzeptanz und Respekt
2. Wir bieten kompetente und kritische Begleitung für den Lebensalltag unserer Klienten an.
3. Wir entwickeln bezogen auf die Bedürfnisse und Ressourcen unserer Klienten im Rahmen inhaltlicher und sozialpolitischer Gegebenheiten, zeitgemäße Handlungsstrategien und Angebote.
4. Für uns ist kontinuierliche Selbstreflexion und ständige Erweiterung der Fachlichkeit selbstverständlich. Dabei sind Transparenz und Offenheit innerhalb des Teams, sowie die Bereitschaft zum Austausch von Fachwissen unser Fundament. (vgl.Tagestreff Olga46, Stand 08. Juni 2006).

Nach dem was ich nach meinem Besuch feststellen kann, trifft Punkt eins in dieser Einrichtung auf jeden Fall zu. Wie die im Grundsatz zwei genannte Begleitung im Lebensalltag genau aussehen soll, hat sich mir in der kurzen Zeit nicht erschließen können; falls damit die Möglichkeit der Postadresse im Haus, sowie Hilfe bei amtlichem Schriftverkehr und Vorbereitung auf Behördengänge gemeint ist, trifft sicherlich auch diese Maßgabe zu. Für die Handlungsgrundsätze drei und vier wage ich keine Aussagen, da auch hierfür meine dort verbrachte Zeit zu knapp war. Das Auftreten des Fachpersonals war freundlich, unpersönlich und unauffällig, jedoch von positiver Konnotation; Frau Renz, die Leiterin der Tagesstätte Olga 46 war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub.

Mein Begleiter Paul und ich machten uns gegen 8.30 Uhr auf den Weg Richtung Paulinenbrücke und nahmen zuvor in der Franziskusstube noch einen Tee ein. Ich vermerkte erfreut, dass mein Begleiter, wie er selbst sagt, „dem Alkohol nicht verwandt ist“ und so hatten wir beide einen gewissen Abstand zu dem versammelten „der Tag beginnt mit einem Kampfschluck“ – Grüppchen unter der Paulinenbrücke. Der Weg zur Universitätsbibliothek, wo wir unsere Schlafutensilien einzuschließen gedachten, verlief sehr informativ: Paul war im Redefluss und zeigte im selben Atemzug auf die Meisterschule, die er seinerzeit erfolgreich besucht hatte, sowie auf die Möglichkeit der Versorgung mit gut erhaltenen Lebensmitteln, die vormittags noch an der Rampe des entsprechenden Ladens stehen, bevor sie zur Vernichtung (und evtl. Weiterverwertung) abtransportiert werden.

Das Bemerkenswerte an dieser Art von Stadtführung war, dass Paul lange Zeit ein völlig anderes Leben geführt hat: Industriemechaniker, Techniker- und Meisterschule, Service- Techniker im außereuropäischen Ausland, Familie, Haus, Boot und politisches Engagement, gekrönt von der Aufstellung zur Wahl des Stuttgarter Bürgermeisters, Anfang der 90er. (Alles freilich eigene Angaben, doch durch Auftreten und Ausdrucksweise bestärkt).

Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände seit vier Jahren auf der Straße, kann Paul nun Aussagen zu Stuttgart von oben- und von unten machen, wenn man so will. Obwohl er, bestimmt durch seinen Tagesablauf und den Umstand, dass ihm sonst nicht viel zu tun bleibt, täglich die relevanten Zeitungen ließt und somit gut auf dem Laufenden ist, was politisches und gesellschaftliches Zeitgeschehen betrifft, macht sich doch die lange Zeit bemerkbar, die er nun unter extrem erschwerten Bedingungen lebt. Zuallererst daran, dass er selbst diese erschwerten Bedingungen kaum mehr als solche wahrnimmt und, sicherlich auch eine positive Eigenschaft, das Beste daraus macht.

Den Betroffenen scheint der Rhythmus dieser Lebensform schnell zur Gewohnheit zu werden, worin auch letztlich das hauptsächliche Problem der so genannten Wiedereingliederung in die Gesellschaft besteht.

Gesundheitlich noch nicht wesentlich in Mitleidenschaft gezogen, was sicher auch mit den nicht konsumierten Drogen zusammenhängt, hat Paul auch keine Kommunikationsschwierigkeiten (er machte morgens um 7°° Uhr den Mund auf und bis weit nach Mitternacht nicht mehr zu). Aufgrund seiner meist fröhlich-satirischen Abrundungen fast aller Sätze die mit Gesellschaft und Politik zu tun haben, traue ich ihm genügend Biss und auch den Willen zu, seinen Plan, nach seinem 60. Geburtstag dieses Jahr in Frührente zu gehen und eine kleine, eigene Wohnung zu nehmen, auch zu verwirklichen. Allerdings kämen damit wiederum andere schwierige Situationen an den Tag, angefangen bei der Tatsache, dass der Mann noch in D-Mark und Pfennig denkt, bis hin zur Gesellschaft in der er sich jetzt bewegt und der Frage, ob er sie vielleicht gegen andere soziale Kontakte eintauschen kann oder gar, nach all den Jahren, den Kontakt zu seiner Familie wiederherstellen könnte.

Was meine weitern Eindrücke betrifft, so ist es als Wohnungsloser nicht leicht sich sauber zu halten, da man nur gewisse Waschgelegenheiten und auch nur zu gewissen Zeiten nutzen kann; es ist schwierig den versäumten Nachtschlaf in angemessenem Umfang nachzuholen, da bei schlechten Witterungsverhältnissen nur öffentliche Gebäude, wie Bibliotheken zur Verfügung stehen und insgesamt so gut wie keine Möglichkeit gegeben ist, völlig ungestört zu schlafen; es ist äußerst schwierig sich gesund zu ernähren, da das angebotene Mittagessen der eva nach meiner Auffassung diesem Anspruch bei weitem nicht genügt und (bzw. weil) sämtliche gesunde Nahrungsmittel im Einkauf erheblich teurer sind; es ist unmöglich am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, solange dessen Definition mit Arbeit, Konsum und Familienleben zu tun hat.

Der einzige Reiz, den ich ausmachen konnte, besteht darin, sich vom tagtäglichen „Wahnsinn des Normal – Bürgers“ zu distanzieren. Die Verpflichtungen die mit dem üblichen gesellschaftlichen Leben einhergehen – Geld verdienen, Miete und andere Rechnungen bezahlen, Kampf um gesellschaftliche Anerkennung etc. – werden für Wohnungslose unbedeutend. Der Anteil an Wohnungslosen, die diese Lebensform bewusst wählen ist verschwindend gering. Der größte Teil wird durch einen oder meist mehrere der weiter unten angeführten Gründen wohnungslos.

Es waren anstrengende, äußerst erfahrungsreiche 24 Stunden, deren genauerer Ablauf und etliche weitere Ausführungen in Anlage C zu finden sind. Einige weitere Eindrücke werden auch im folgenden Kapitel zum tragen kommen.

3. Zu den Gesprächen mit Betroffenen und ehemals Betroffenen

Sehr beeindruckend für mich war, wie gut sich die Wohnungslosen zum Teil untereinander kennen und wie schnell sich eine Neuigkeit herumspricht; ebenso, dass mein Begleiter Paul den Werdegang all der „Kameraden“ kennt, mit denen er zu tun hat. Allerdings gibt es auch einige, die in ihrer eigenen Welt leben.

Entgegen möglichen Vorurteilen und Erwartungen, Obdachlose seien alle Trinker, arbeitsscheu oder mindestens üble Schnorrer, war ich erstaunt, wie vielen von ihnen die Obdachlosigkeit erst auf den zweiten Blick anzusehen ist, bzw. wie unterschiedlich und z. T. verblüffend die Ursachen für diese Lebensform sind.

Ein Auszug aus der umfangreichen Befragung von Paul H., von dem im vorangegangenen Kapitel als meinem Begleiter die Rede ist, auch über die Ursache seiner Wohnungslosigkeit, findet sich in Anhang D: 1.).

Im selben Anhang ist auch ein Auszug des Interviews mit Herrn G., einem ehemals Alkoholabhängigen, mehrmals von Wohnungslosigkeit bedrohten Mann. Ihm sieht man jedoch die harten Jahre deutlich an: nach vorsichtiger Schätzung wäre er von mir ohne weiteres vier bis sechs Jahre älter gemacht worden, als er tatsächlich ist. Auf seine enorme Körpergröße hat er mindestens 15 kg Untergewicht und der der gleichmäßig flotte, leicht gebeugte Gang tut ein Übriges, ihn aus der Menge heraus zu kennen. Als Substitution für den Alkohol trinkt er täglich mindestens zwei Liter Kaffee und fragte man ihn nach seiner Tabakmarke, könnte die Antwort gut „Vollstoff“ lauten. Vor 18 Monaten ist Herr G. vom Alkohol losgekommen und das völlig ohne fremde Hilfe! Vor drei Wochen kam es jedoch zu einem Rückfall, den er mir schilderte.

Weitere deutliche Anzeichen für seine Vergangenheit sind, dass er jede Strecke bis etwa drei Kilometer ganz selbstverständlich zu Fuß zurücklegt und diese höfliche Scheu zeigt, die es ihm kaum erlaubt etwas anzunehmen oder gar für sich zu beanspruchen.

Er ist aber auch überaus zäh und selbstkritisch. Für eine Therapie zeigt er kein Interesse; er hat den Weg zu seinen eigenen Ressourcen gefunden und bereits mehrmals die Erfahrung machen können, dass er sich auf sich selbst verlassen kann. Dass ich Herrn G. schon längere Zeit gut kenne, beeinflusst im positiven Sinne das Maß an Glaubwürdigkeit, das seine Aussagen für mich haben und so hege ich keine Zweifel, wenn er sich selbst als nicht mehr Rückfall gefährdet bezeichnet.

Ein riesiger Fortschritt ist, dass er seit 01. Juni 2006 ein eigenes kleines Appartement hat. Vor über zwanzig Jahren als Student von daheim ausgezogen, hat er nun das erste Mal eine Wohnung für sich alleine!

Noch unbedingt zu erwähnen ist die Bekanntschaft, die ich mit Brigitte machen durfte. Bei ihr ist nichts von der oben erwähnten Scheu zu spüren- im Gegenteil: ohne Umschweife packt sie in ihre riesigen Taschen, was andere nicht mehr zu brauchen scheinen. Sie gehört zu denen, die eigentlich eine Wohnung haben, sich jedoch mehr auf der Straße und in der dazugehörigen Lebensform heimisch fühlen. Sie wurde mir durch Paul vorgestellt und hat ebenfalls ein reges Interesse am Zeitgeschehen und außerdem auch eine ausgeprägte Meinung zu scheinbar jedem Thema.

Brigitte ist eine Frau, die in ihrer Kommunikation kaum zu unterbrechen ist - es scheint, als brauche sie niemals Luft zu holen. Nur Paul gelingt es, in seiner charmanten Art, sie mit einer Frage zu einem völlig anderen Thema für die Dauer von 2-3 Sekunden aus dem Konzept zu bringen. Während dieser kurzen Zeit, in der sie ihre gesamten Ansichten, Thesen und Gegenthesen zu diesem Thema sammelt, ziert sein Gesicht ein schelmisches Lächeln und er lässt geduldig den nun folgenden Redeschwall über sich ergehen, solange, bis ihm eine neue Frage angebracht scheint.

Brigitte ist unermüdlich in ihrer Überzeugungsarbeit, weshalb ich leider nichts über sie selbst, ihre Vergangenheit oder Pläne in Erfahrung bringen konnte. Ich kam so wenig zu Wort, dass ich nicht einmal sagen konnte was mich auf die Straße führt, sondern unter ihren Fittichen gleich ins nächste Frauenwohnheim verplant wurde. Nur dass es bereits nach 22°° Uhr war hielt sie davon ab, mich gleich dorthin zu begleiten.

Auch bei ihr, wie bei Paul, erkennt man den „Status“ nicht auf den ersten Blick. Lediglich das alte Fahrrad, mit überdimensionalen Taschen und Tüten auf dem Gepäckträger und an beiden Lenkern beladen, das sie stets bei sich führt, hebt sie deutlich von den übrigen Passanten der Königsstraße ab.

Die weiteren Gespräche die ich mit Betroffenen hatte sind hier zwar nicht aufgeführt, doch es sei gesagt, dass keines davon besonders unangenehm war. Im Gegenteil, die meisten waren unterhaltsam und interessant. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich solche Wohnungslose, die gleichzeitig schwere Alkoholiker sind, mit meinen Anliegen verschont habe.

4. Schlussbetrachtung/Ausblick

Die Gespräche mit den Fachkräften der verschiedenen Einrichtungen und den von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen haben mir gezeigt, dass die Ursachen obdachlos zu werden ebenso individuell sind wie die Menschen selbst. Fest steht jedoch, dass es gewisse Auslöser gibt, die, meist in unterschiedlicher Kombination und Ausprägung, einen Menschen in relative kurzer Zeit aus der Gesellschaft bugsieren können. Genannt seien z. B. Arbeitslosigkeit, Alkoholprobleme, Beziehungsabbrüche, Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit und körperliche und seelische Erschöpfung, wie es bei Herrn G. der Fall war.

Auslöser bei Paul H. waren u. a. Streit innerhalb der Familie, rasante Verschuldung und möglicherweise Schwierigkeiten im Umgang mit Geld. Außerdem Überforderung, ebenfalls körperliche und seelische Erschöpfung und mangelnde Fähigkeit rechtzeitig Ressourcen oder Hilfen von außen zu erschließen.

Weitere Ursachen können sein: Mangelnde Schul- und Berufsausbildung, Orientierungslosigkeit in komplexen Systemen, verzerrte Wahrnehmung von Realität, psychische Erkrankungen, Drogenkonsum – oft mit der Folge somatischer Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten – mit zum Teil irreversiblen Schädigungen (HIV, Hepatitis C) und Vorstrafen.

Besonders betroffen sind auch Personen, die sich nicht in der Lage sehen mit den steigenden Preisen von Wohnraum und Lebenshaltungskosten schritt zu halten, wie z. B. Sozialhilfe/ Hartz IV Empfänger, Arbeitslose, Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Kleinstrentner, ausländische Mitbürger und Asylbewerber.

Neben wirtschaftlichen Schwierigkeiten können allerdings auch biographische Brüche, oder auch „Statuspassagen“, auslösend für akute Notlagen bis hin zur Wohnungslosigkeit sein. Darunter fallen lebensverändernde Ereignisse wie z. B. Trennung, Scheidung, Tod einer nahe stehenden Person, Behinderung und Entlassung. (vgl. Petersen, S. 20)

Hat ein Mensch seine Wohnung verloren, ergeben sich andere, ebenso vielfältige und schwerwiegende Problemfelder: Armut, Abhängigkeit von karitativen Almosen und staatlicher Hilfe, der tägliche Kampf und die Sorge um Nahrung/ Kleidung/ Unterkunft und negative Selbsteinschätzung bis hin zu Resignation und Apathie. Ebenso Vernachlässigung der Körperpflege bis hin zur Verwahrlosung, Verlust familiärer Beziehungen, Einsamkeit und soziale Isolation. Überdies noch Suchtprobleme, Diskriminierung und Stigmatisierung und die Bedrohung von Gewalttaten. Und das sind längst nicht alle.

Dieses Bündel an Problemen führt nicht nur dazu, dass die Betroffenen in rasanter Fahrt den Anschluss an ein Leben verlieren, das mit jedem Tag in konvexem Verhältnis schwieriger wieder zu erlangen ist, sondern auch nachgewiesenermaßen zu einer Verkürzung der Lebenserwartung (vgl. Petersen, S. 42 ff).

Was die Sensibilisierung der Gesellschaft auf diese Problematik betrifft, so bin ich mir gar nicht sicher, ob in diesem Zusammenhang überhaupt von Sensibilisierung gesprochen werden kann. Die Gesellschaft als Allgemeinheit ist weit davon entfernt auf die Nöte von Wohnungslosen Menschen sensibilisiert zu sein. Vorurteile, wie bereits unter Punkt 3 erwähnt, sind nicht weniger vielfältig wie die Problemfelder selbst. Schon leicht angestaubt wirken Begriffe wie: Vagabunden, Tippelbrüder, Berber, Tagediebe oder Nichtsesshafte. Kategorisch geläufigere Begriffe sind: Penner, Schnorrer oder Aussteiger. Im deutschen Faschismus waren sogar menschenfeindliche Titulierungen wie „arbeitsscheue Parasiten“ oder „Volksschädlinge“ denkbar. (vgl. Petersen, S. 18)

Es scheint, als steige die Bereitschaft Not und Armut zu ignorieren mit zunehmender ökonomischer Ungleichheit in einer Gesellschaft. Möglicherweise um die damit steigende Gefahr, selbst von der Not betroffen zu werden auszublenden. Eine soziologisch fundierte Grundlage für diese Vermutung zu schaffen, würde allerdings den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ich begnüge mich mit der Feststellung, dass unsere Gesellschaft zwar äußerst spendenfreudig für Hilfeaktionen weit entfernter Länder und Regionen ist, die Meisten jedoch bei der Gabe des übrigen Kleingeldes an einen passiv Bettelnden gleichzeitig verschämt zur Seite schauen.

Das Verständnis für Armut ist sehr unterschiedlich. Armut wird häufig auf mangelnde Mittel zum Konsum bezogen, wenn man sich nicht leisten kann, was für andere normal ist (doch was ist normal, der monatliche Restaurant – Besuch? Der jährliche Sommerurlaub?). Man kann auch arm an Freunden oder guten Eigenschaften sein; jedoch ist auf jeden Fall die Rede von Armut bei Menschen, die auf der Straße leben und gar nichts mehr haben, außer dem täglichen Überlebenskampf.

Armut hat es in jeder historischen Epoche gegeben, insofern ist Armut keine spezielle Form unserer Gesellschaftsform. Die größte Armut gab es während der Industrialisierung und jeweils vor Demokratisierungsprozessen. (Vgl. Gillich/Nieslony, S. 24)

Da wirtschaftliche Entwicklungen, ob global oder regional, nicht hoffen lassen, dass sich soziale Ungleichheiten in absehbarer Zeit verringern oder gar auflösen werden, sondern eher das Gegenteil der Fall ist, sind Hilfeangebote jeglicher Art eminent wichtig und, was den präventiven Charakter betrifft, unbedingt ausbaufähig. Wie bereits dargestellt erfüllen die Einrichtung für in Not geratene Menschen die Aufgaben der Unterbringung, Beratung, Vermittlung einmaliger und/oder vorübergehender Hilfe materieller oder unterstützender Art.

Ergänzend zu der Gegenüberstellung von Aufnahmehaus und Martinshöhe unter Punkt 1 als zwei Einrichtungen mit längerfristigen Konzepten, welche auch die Mitwirkung und Verbindlichkeit der in Anspruch nehmenden voraus setzten, sind all jene Stellen zu nennen, die mit niederschwelligen Angeboten die existenziellen Grundbedürfnisse unbürokratisch sicherstellen. So werden in verschiedenen kirchlichen Einrichtungen ein kostenloses Frühstück, Wasch/Duschgelegenheiten und die Möglichkeit Wäsche zu waschen angeboten. Ebenso Notfallhilfe bei gesundheitlichen Problemen und Beratung, Unterbringung in Notunterkünften, Unterstützung im Umgang mit Behörden und Hilfe bei Beschaffung von Wohnraum und bei der Arbeitssuche. Je nach Mitteln die zur Verfügung stehen, können vielfältige weitere Angebote in Betracht kommen, wie z. B. eine Kleiderkammer, ein kostenloser Haarschnitt, Gottesdienste, Bildungs- und Freizeitangebote etc.

Sozialarbeiterischem Handeln sind jedoch bei der Frage des Zugangs zu den von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen recht schnell Grenzen gesetzt. Hr. Schlee, Sozialpädagoge und Leiter der Wärmestube (eva) in Stuttgart hat es mir gegenüber etwa so formuliert: im Prinzip bestehen seine Aufgaben darin Kaffee zu kochen, auf- und abzuschließen und ein paar organisatorische Kleinigkeiten abzuwickeln… aber es sei nun mal so, dass die Meisten, die dort rein kommen, einfach ihre Ruhe haben wollen. Also könne man ihnen kein Gespräch aufzwingen, will man sie nicht unbedingt verscheuchen. „Ich habe meine Erfahrungen gemacht und lernen müssen zu warten, bis der jenige auf mich zukommt.“

Er fügte auch noch an, dass er dafür nicht hätte studieren müssen, es ihn jahrelang zermürbt hätte, er sich jedoch mittlerweile damit abgefunden habe. Noch mal auf den Punkt gebracht hat es der Spruch: man kann einen Hund nicht zum Jagen tragen.

Ich denke, dass dem Handeln aus sozialarbeiterischer Sicht, der Bereich der Prävention gegenüber der akuten Linderung noch einiges offen stünde. Es wurde sich bereits sozialwissenschaftlich vielfach mit der Komplexität von Ursachen auseinandergesetzt und mehr politisches Handeln, wie etwa Rentenerhöhung, Mietsenkungen und Sicherung ausreichend bezahlbaren Wohnraumes gefordert. Doch ebenso sind Prozesse der Vernetzungen zwischen Verbänden, Kirchen und öffentlichen Trägern (s. a. § 68, Abs. 3 SGB XII) von fortlaufendem Charakter und sollten nicht bei einzelnen Kooperationen verbleiben. So könnten die z. B. die niederschwelligen Hilfeangebote mehr in die Gemeinwesenarbeit eingebracht werden.

Ein Aspekt, der mit vielen anderen Bereichen noch nicht Schritt hält, ist auch die Öffentlichkeitsarbeit, die ebenfalls in das Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit fällt.

Hier wäre es vielleicht möglich, den Blick des einzelnen Bürgers ein wenig zu schärfen, um Stigmatisierung und Diskriminierung entgegen zu wirken. Es wäre z. B. denkbar, mit unaufdringlichen Plakaten und Informationszetteln auf die Notlage von wohnungslosen Mitbürgern hinzuweisen. Auf der anderen Seite ist sicher noch großer Informationsbedarf für Menschen, die in Not geraten, damit sie gar nicht erst wohnungslos werden.

Literatur

Stascheit, Ulrich (Hg.): Gesetze für Sozialberufe. 13. Aufl. Franfurt : Nomos, 2006.

Petersen, Ulrike: Altern ohne festen Wohnsitz : Beiträge zur Gerontologie und Altenarbeit. Bd. 96. Berlin : Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., 1996.

Gillich, Stefan; Nieslony, Frank: Armut und Wohnungslosigkeit. Reihe Soziale Arbeit : Köln : Fortis Verlag, 2000.

Tagestreffs in Stuttgart: „Wir über uns“. URL: www.olga46.de, [Stand 08. Juni 2006].

Anhang A:

Interview – Leitfaden

Die Institution

1. Träger
2. Finanzierung
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Organisation: Aufbau/Ablauf
5. Kooperationen
6. Anzahl MitarbeiterInnen
7. Stellenplan
8. Historie
9. Klientel/Auftrag
10. Leitbild (Konzeption)
11. Entwicklung/Perspektive

Autragserfüllung

12. Ziele: Autragsauflistung (detailliert)
13. Kompetenzen: was müssen Mitarbeiter mitbringen?
14. Vorgehensweise/Methoden
15. Ressourcen (sachlich und finanziell)
16. Ergebnisse: Zielerreichung nach Zielformulierung?

Klientel

17. Lebenslage/Betroffenheit: (soziale Herkunft, materielle Situation, gesundheitliche Beeinträchtigung etc.)
18. Art(en) der Hilfegewährung
19. Perspektiven
20. Dauer der Gewährung
21. Grad der Freiwilligkeit: Komm/Gehstruktur
22. Alter

Mitarbeiter/-innen

23. Qualifikationen/Vorraussetzungen
24. Aufgabenverteilung/ Arbeitszeiten
25. Gender – Aspekte
26. Vergütung
27. Aufstieg/ Perspektive
28. Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision
29. Arbeitsbelastung und Zufriedenheit

Anhang B:

Das Aufnahmehaus

1. Interview: mit Frau Brennert, am 05. Mai 2006

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich an einzelnen Stellen nur die männliche Form verwendet habe – es handelt sich jedoch in beiden Einrichtungen um männliche und weibliche Betroffene, wobei der Frauenanteil etwas weniger als ein Drittel ausmacht.

In diesem Interview sind nicht alle 29 Fragen des Interview – Leitfadens aufgeführt, da sich die Inhalte der fehlenden Fragen und Antworten aus den übrigen Antworten ergeben. Teilweise wird auch auf das 2. Interview verwiesen.

Die Institution:

1. Träger:

Sozialer Arbeitskreis im Landkreis Böblingen e. V.

2. Finanzierung:

Aus Landesmitteln/ über die Diakonie. Miete von den Klienten, die wiederum ihr Geld über das Jobcenter, bzw. vom Sozialamt beziehen.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen:

Nach § 67 SGB II (früher § 72 BSHG) → der vorgibt, dass zur Wohnungslosigkeit ein weiterer, erschwerender Umstand hinzukommen muss, der die Aufnahme berechtigt.

Auf das Grundgesetz und das Polizeirecht zurückgreifend, dass die Gemeinde Notunterkünfte zur Verfügung stellen muss.

Es bestehen keine Richtlinien für Angebote, weil Obdachlosenunterkünfte keine sozialen Einrichtungen, sondern städtische Angelegenheiten nach Polizeirecht und somit polizeirechtliche Maßnahmen sind. (Aussagen Fr. Brennert)

4/5. Organisation: Aufbau/Ablauf:

Die Klienten müssen Sozialhilfe beantragen und täglich 5,50.-€ zuzahlen.

Hier sind also, im Gegensatz zur Martinshöhe, Jobcenter und Kreissozialamt zuständig.

Es wird keine Tagesstruktur vorgegeben und die Bewohner sind ausschließlich auf Selbstversorgung in der Etagenküche angewiesen, sowie für Einkäufe und Putzdienste selbst verantwortlich.

Die Klienten machen sich selbstständig auf Jobsuche und werden auch nicht an Vorstellungstermine erinnert (hin und wieder ist eine Vermittlung in die Möbelhalle des DRK möglich, in der Arbeiten des Möbeltransports, des Aufbaus und Abbaus der Möbel, Fahrdienste und Restaurationsarbeiten anfallen).

6. Kooperationen:

- mit den diversen Behörden (Jobcenter/Kreissozialämter, Gesundheitsamt, Betreuungsbehörde/Notariat)
- mit den umliegenden Zentren für Psychiatrie wegen Entgiftungs- oder Therapiemaßnahmen
- mit Suchtberatungsstellen
- mit der Möbelhalle des DRK
- sowie mit dem Haus „Obdach“ (Notunterkunft) der Stadt Böblingen.

Der Unterschied zwischen dem Aufnahmehaus und der Notunterkunft ist, dass die Motivation des Klienten, eines der Einzelzimmer des Aufnahmehauses beziehen zu können, wesentlich höher sein muss, als in der Notunterkunft einen Platz zu bekommen. Hier hat man sich an allgemeine Regeln zu halten (abends spätestens um 23°° anwesend zu sein und die Teilnahmepflicht an der wöchentlichen „Hausgruppe“) und es besteht ein absolutes Abstinenzgebot, das täglich mit Instrumenten zur oralen Alkoholkontrolle überprüft wird. Nach bereits einem Verstoß gegen diese Regeln wird der Klient wieder auf die Straße gesetzt.

Bei Klienten die via Auflagen ins Haus kommen, wird verstärkt an versucht eine Motivation zur Freiwilligkeit zu erreichen.

Einzelgespräche werden angeboten, sind jedoch keine Pflicht, ebenso wie die Möglichkeit ein Treuhandkonto über die Einrichtung laufen zu lassen.

7. Anzahl MitarbeiterInnen:

Der „Mitarbeiter-Pool“ (flexible Arbeitsaufteilung) besteht aus

- 4 Sozialarbeitern (3x100% = 3 Männer, 1x80% = 1 Frau)
- einer Verwaltungskraft (75%-Stelle = 1 Frau)
- einem Zivi der Wochentags da ist
- und verschiedenen Zivis, die sich für den Wochenenddienst (14.30 – 23°° Uhr) abwechseln.

Die Öffnungszeiten des Aufnahmehauses sind täglich von 9°°-23°° Uhr, manchmal auch eher, je nach Bedarf.

Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes, über die Gehaltsstufe wurde mir nichts bekannt.

Die Arbeitszeiten sind von 9°°-17°° Uhr für die Vollzeitstellen, bis 17.15 Uhr für die Teilzeitstellen; jeder Mitarbeiter hat einen Spätschichttag in der Woche, der von 14.30-23°° Uhr geht.

Autragserfüllung:

12. Ziele:

Das alleinige Ziel besteht hier (ganz anders als in der Martinshöhe) in der Wieder Eingliederung in die Gesellschaft.

Es ist vorgesehen, dass die Klienten nicht länger als 3 Monate im Aufnahmehaus wohnen, sich an das abstinente Leben gewöhnen und (wieder) lernen den Tag in Angriff zu nehmen.

Die meisten Klienten scheuen sich davor alleine eine Wohnung zu beziehen und so stehen eine Wohngemeinschaft (mit 3 Plätzen) in Böblingen und zwei kleine Häuser in Sindelfingen bereit, die für die Übergangszeit Wohnraum bieten können. (Allerdings zu Preisen von ~300.-€ pro Monat/Zimmer und, zumindest in Sindelfingen, zu beinah unbeschreiblich ekligen Wohnbedingungen was die Ausstattung und vor allem den Zustand der Räumlichkeiten betrifft)

13. Kompetenzen: was müssen Mitarbeiter mitbringen?

Das Studium zum Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Therapeut.

Besonders wichtig hier sind Kompetenzen in

- Beratung
- Kommunikation
- vernetzendes Denken und
- Soziale Kompetenz, sowie
- rechtliche Kenntnisse

16. Ergebnisse: Zielerreichung nach Zielformulierung?

Dem Ziel, der Wieder Eingliederung in die Gesellschaft, wird in kleinen Schritten entgegengegangen, wobei absolut Ressourcen orientiert gearbeitet werden muss. Die Klienten haben zumeist einen ganz erheblichen Mangel in unterschiedlichen Bereichen, z. B. materiell, sozial, psychisch aber auch im intellektuellen Bereich, der zu ihrer schwierigen Situation, der Wohnungslosigkeit, noch hinzukommt.

Der Handlungsrahmen, um diesen „Mängeln“ abzuhelfen, ist im Aufnahmehaus eher begrenzt, da zum einen der Wille und die Mitarbeit des Klienten vonnöten ist und zum anderen die Zeit nicht reicht, um Defizite richtig aufzuarbeiten. Wenn klare Ursachen von Problemen zum Vorschein kommen, kann höchstens auf mögliche Wege der Bewältigung hingewiesen und/oder an therapeutische Hilfe weiter verwiesen werden.

Klientel:

17. Lebenslage/Betroffenheit: (soziale Herkunft, materielle Situation, gesundheitliche Beeinträchtigung etc.):

Wohnungslose, psychisch Kranke, Straffällige, ehemals Abhängige.

Die Menschen sind oft hoch verschuldet und/oder vorbestraft und gesundheitlich meist in desolatem Zustand. Die soziale Herkunft ist sehr unterschiedlich, nicht jedoch die kulturelle → auch hier, wie in der Martinshöhe, sind die Klienten fast ausschließlich deutscher Herkunft.

19. Perspektiven:

Die Perspektiven sind vom Wohnungs- und Arbeitsmarkt abhängig und da die meisten der Klienten deutlich über 40 Jahre alt sind, ist es besonders schwierig das Ziel der Wieder Eingliederung zu erreichen.

Über eine Rückfallquote gibt es keine Angaben. Das kann an dem Umstand liegen, dass ehemalige Klienten die es „da draußen“ doch nicht geschafft haben, sich scheuen den Mitarbeitenden der Einrichtung das preiszugeben oder einfach daran, dass spätestens nach dem Auszug aus einer der übergangs- Wohngemeinschaften keine Möglichkeit und auch kein Interesse mehr besteht, den Menschen weiter zu beobachten.

Mitarbeiter/-innen:

27. Aufstieg/ Perspektive laut Fr. Rennert:

keine.

28. Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision:

Supervision findet 4x jährlich statt; die Fortbildungsmöglichkeiten sind dem Gespräch mit Herrn Hartmann aus der Martinshöhe zu entnehmen.

29. Arbeitsbelastung und Zufriedenheit:

Die Arbeitsbelastung empfindet Frau Rennert als schwankend, die Schwierigkeit besteht in der ständigen „Klimapflege“ im Haus.

Insgesamt ist sie jedoch gerne an ihrem Arbeitsplatz und mit den erzielten Resultaten durchaus zufrieden.

Die Martinshöhe

2. Interview: mit Herrn Hartmann, am 10. Mai 2006

Die Institution:

1. Träger:

Sozialer Arbeitskreis im Landkreis Böblingen e. V.

2. Finanzierung:

Kommunale Mittel. Früher wurden die Mittel über den Landeswohlfahrtsverband koordiniert und zugeteilt; seit 2005 geht die Steuerung vom KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) aus. Die Mittel kommen seitdem direkt über den Landkreis und werden pro Tag/Patient berechnet.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen:

§ 53 SGB XII: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

4. Organisation:

Die hierarchische Struktur ist unterteilt in die

- Heimleitung (Hr. Hartmann),
- stellvertretende Heimleitung,
- Mitarbeitende.

Alle haben bei Teamsitzungen und Fallbesprechungen das gleiche Stimmrecht.

5. Ablauf:

Außer medizinischer Hilfe und spezieller Pflege wird alles im und vom Haus aus angeboten: Ergotherapie, Gesprächsgruppen/Einzelgespräche, rechtliche Angelegenheiten, Seelsorge, Freizeitangebote etc.

Außerdem hat jeder Patient eine Bezugsperson, die als Ansprechpartner und Organisator fungiert.

Eine Fachkraft ist, bei 100%, Bezugsperson für max. 8 Personen.

Auch jede Hauswirtschaftskraft hat 1 Person zu betreuen, da sie sowieso viel mit den Bewohnern zu tun haben; das ist auch der Grund, warum eine Hauswirtschaftskraft als Qualifikation Vorerfahrung aus einer ähnlichen Einrichtung oder zumindest ein Praktikum aus diesem Bereich vorweisen muss.

6. Kooperationen:

- mit Fachärzten
- mit dem Klinikum Nordschwarzwald
- Suchtberatungsstellen (betrifft Alkohol)
- Verein für Jugendhilfe (Drogenberatung)
- mit dem Gesundheitsamt
- mit anderen, ähnlichen Einrichtungen
- mit dem Aufnahmehaus Böblingen
- und besonders eng mit den WfB, bzw. dem GWW Herrenberg und Magstadt

Es gibt jedoch keine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, so wie im Aufnahmehaus, da Menschen mit einer Dauerkrankheit als nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend gelten und somit das Sozialamt für den Lebensunterhalt der Bewohner zuständig ist.

Im Normalfall wird die Sozialhilfe folgendermaßen berechnet:

Grundbedarf = 345.-€

Heizkostenpauschale = -16.-€

Miete und NK (im angemessenen Rahmen; bis 45qm)

Für die Bewohner der Martinshöhe fällt die Sozialhilfe als solche weg, es wird lediglich ein Taschengeld von 90.-€ monatlich ausbezahlt (der „Barbetrag“, der laut Hr. Hartmann an die steigende Tabaksteuer angepasst werden sollte). Abgesehen davon übernimmt das Sozialamt alle anfallenden Kosten für Wohnen und Verpflegung.

7. Anzahl MitarbeiterInnen /Stellenplan:

Es gibt insgesamt 8 Stellen, die auf 12 Mitarbeitende verteilt werden:

- 2 Hauswirtschaftskräfte → 1,6 Stellen
- 2 Mitarbeitende an der Tagesstruktur = 1 Ergotherapeut und 1 Jugend- und Heimerzieherin, die den Bewohnern helfen ihren Tag zu gestalten → 1,9 Stellen
- 1 Allroundman, der früher mal Dachdecker war und nun für die Haustechnik und den Fuhrpark verantwortlich ist → 1 Stelle
- 3 pädagogische Kräfte → 2,1 Stellen
- 2 Studenten für Spät- und Wochenenddienst → 0,9 Stelle
- 2 Mitarbeitende ausschließlich für Wochenenddienst → 0,5 Stelle

8. Historie:

Die Martinshöhe besteht seit 10. Mai 2004.

Die Einrichtung verfügt über 23 Plätze, zumeist Einzelzimmer mit eigenem Bad, etwa 19 qm groß, die auf drei Etagen verteilt sind.

Pro Etage gibt es eine Küche und ein Wohnzimmer und im EG gibt es noch die Großküche, über die etwa 2/3 der Bewohner versorgt werden. Die Versorgungsfrage ist allerdings nicht einheitlich geklärt, sondern lässt Spielraum für individuelle Wünsche, so gibt es z. B. Bewohner, die unter der Woche ihr Frühstück selbst zubereiten wollen oder es finden Kochabende auf den Etagen statt, bei denen wiederum nicht alle Etagenbewohner teilnehmen müssen.

9. Klientel/Auftrag:

Die Bewohner (und natürlich Bewohnerinnen) kommen zumeist mit schwerwiegenden Suchtproblemen (Alkohol, Drogen, Medikamente) in die Einrichtung. Dazu kommen wesentliche, seelische Behinderungen und sucht- bedingte körperliche Beeinträchtigungen. Einige leiden an psychischen Erkrankungen (manisch Depressive, Borderliner, ein Post – Autist) und die meisten von ihnen werden dauerhaft medikamentös behandelt.

Ein Borderliner verstarb letztes Jahr im Haus (Anmerkung: Borderliner verfügen über enorm großes Konfliktpotential, mit der Auswirkung, im Handumdrehen Unfrieden zu säen und Streit zu stiften).

Der Auftrag besteht hauptsächlich darin, den Bewohnern einen sicheren Rahmen zu bieten, in dem sie abstinent leben können, bzw. müssen. Die Abstinenz ist eine Auflage der Martinshöhe, die täglich kontrolliert wird. Laut Hr. Hartmann ist es bisher 20 von den 23 Bewohnern gelungen, „trocken“, bzw. „clean“ zu bleiben. Mit Rückfälligen wird jedoch nicht rigoros verfahren, sondern mit viel Zuspruch immer wieder ein Neuanfang gemacht.

10. Leitbild (Konzeption):

Im Wesentlichen wird mit jedem Bewohner anders, individuell gearbeitet. Das bedeutet, es wird auf die Wünsche und Ziele des Einzelnen eingegangen und hingearbeitet. Die Prinzipien sind Ehrlichkeit, Klarheit und Verlässlichkeit.

Die Martinshöhe will ein offenes Haus sein. So gibt es keine festen Besuchszeiten, sondern Besuche werden mit den Wohngruppen abgesprochen, dergestalt, dass ein Übernachtungsgast beispielsweise bei den übrigen Bewohnern der Etage angekündigt wird.

Auch hat jeder seinen eigenen Schlüssel und es besteht keine An- oder Abmeldepflicht, außer bei schwer psychisch erkrankten.

11. Entwicklung/Perspektive:

Die Einrichtung war bereits fünf Monate nach ihrer Gründung voll belegt und in der Anfangsphase gab es enorm viele Klinikaufenthalte der Bewohner (625 Tage in 2005), was sich schon rapide gebessert hat (50 Tage in 2006).

Eine wichtige Vorraussetzung für das Bestehen der Martinshöhe ist natürlich die Leistungsvereinbarung, die Berechtigung via Kommunen Leistungen abzurechnen oder, anders formuliert, ein Zertifikat zur Berechtigung eine Leistungseinrichtung zu betreiben. Kommt z. B. ein Mann aus Berlin in die Einrichtung und will dort wohnen, so kommt die Stadt Berlin für ihn auf und die dortige Verwaltung kann verlangen, vorher die Leistungsvereinbarung zugeschickt zu bekommen.

Autragserfüllung:

12. Ziele/Autragsauflistung:

Das Ziel der Einrichtung ist in der Hauptsache, die einzelnen Bewohner in eine eigene Wohnung entlassen zu können, wenn die Zeit dafür reif ist. Wie jedoch oben schon erwähnt, wird auf die Wünsche des Einzelnen eingegangen, so dass als Ziel auch gelten kann „ich will für immer hier wohnen bleiben“.

13. Kompetenzen: was müssen Mitarbeiter mitbringen?

Je nach Aufgabe (s. a. Punkt 7 „Stellenplan“).

Eine Hauswirtschafterin z. B. braucht Vor Erfahrung in einer anderen, vergleichbaren Einrichtung und/oder Praktika (Suchthelferlehrgang) in diesem Bereich (vgl. Punkt 5 „Ablauf“).

Des Weiteren brauchen Mitarbeiter/innen:

→ persönliche Kompetenzen (Kritikfähigkeit) um eigene Grenzen abschätzen zu können (Zitat: „es ist mir lieber jemand kommt und sagt, ich brauch mal ein paar Tage Urlaub, mir geht grad alles zu nah, als dass jemand bis zum Ende seiner Kräfte arbeitet“). Laut Hr. Hartmann gibt es so gut wie keine Fehlzeiten in seinem Team.

→ Teamfähigkeit, stets gepaart mit Offenheit

→ Trennung zwischen Dienstlich und Privat: bei möglichen Konflikten zwischen einem Berater und einer Klientin (oder umgekehrt) auf Grund zwischenmenschlicher Anziehung ist umgehend das Team zu informieren

→ ganz wichtig: Selbstbewusstsein!

14. Vorgehensweise/Methoden:

Jeder Bewohner hat einen Patientenfürsprecher, bei dem sich beschwert werden kann. Ebenso schauen die Heimaufsicht und der Leistungsträger kritisch, ob alle Richtlinien eingehalten werden und die Arbeit effizient gestaltet wird. Die Heimaufsicht besteht, zu je einer Person, aus Vertretern verschiedener Behörden und kommt in unregelmäßigen Abständen zu Kontrollbesuchen.

Überdies gibt es auch einen Heimbeirat, gewählt im Haus, bestehend aus drei Bewohnern, der für reibungslose Organisationsabläufe sorgen soll.

15. Ressourcen (sachlich und finanziell):

Die Martinshöhe verfügt über eine Holzwerkstatt, Angebote im Rahmen der Ergotherapie, einen Fundus an Kunst/- und Bastelutensilien, kann Fahrzeuge zur Verfügung stehen (Ausflüge, Umzüge…) und ist ständig bemüht Spenden, etwa für eine neue Brille oder Zahnersatz eines Bewohners aufzutun.

Beliebt sind auch die Besuche im Schwimmbad oder im nahe gelegenen Tierheim sowie Kegelabende.

16. Ergebnisse: Zielerreichung nach Zielformulierung?

Bei Bewohnern, deren Ziel eine eigene Wohnung ist, wird es laut Hr. Hartmann schwierig und auch das betreute Wohnen zeigt eine hohe Rückfallquote.

Jedoch liegt die Abstinenz der Bewohner bei fast 100% und auch die Klinikaufenthalte wurden stark vermindert (s. a. Punkt 12 „Entwicklung“).

Klientel:

17. Lebenslage/Betroffenheit: (soziale Herkunft, materielle Situation, gesundheitliche Beeinträchtigung etc.)

Alles. In der Einrichtung wohnen ehemalige Obdachlose, sog. Sozialfälle, doch kommen die Bewohner/innen nicht selten auch aus ehemals besser situierten Verhältnissen (Meister, Physiotherapeut, Lehrerin).

Unter den Bewohnern sind (interessanterweise) keine Emigranten.

18. Art(en) der Hilfegewährung:

(S. a. Punkt 10 „Klientel“) Den Bewohnern einen zeitlich unbegrenzten, sicheren Rahmen bieten, in dem sie abstinent leben können (manchmal kann die unbefristete Zusage gleich gegeben werden, manchmal wird sie jeweils neu beantragt). Wichtig ist der Kontakt zu anderen Menschen mit ähnlicher Lebensform und die umfassenden Hilfen der Mitarbeiter, sei es im organisatorischen, unterstützenden oder pflegerischen Bereich.

19. Perspektiven:

Tagesstruktur. Jeden Tag aufs Neue leben/erleben (s. Punkt 5 „Zielerreichung“).

20. Dauer der Gewährung:

Unbegrenzt.

21. Grad der Freiwilligkeit:

Freiwilligkeit ist unbedingte Voraussetzung für das Wohnen in der Martinshöhe, das ergibt sich u. a. auch aus dem Abstinenzgebot, erwähnt in Punkt 10 „Auftrag“. Die Regeln der Einrichtung sind unbedingt einzuhalten.

22. Alter:

Das Alter beträgt in den meisten Fällen mind. 45 Jahre.

Mitarbeiter/-innen:

23. Qualifikationen/Vorraussetzungen: – s. Punkt 2 „Kompetenzen“

24. Aufgabenverteilung/ Arbeitszeiten: – s. Punkt 7 „Stellenplan“

25. Gender – Aspekte:

Es sind momentan fünf Frauen (davon vier neu eingestellt) und sieben Männer (davon die Meisten seit langem) im Team. Das Alter der Mitarbeitenden liegt zwischen 22 – 55 Jahren.

26. Vergütung:

Die Vergütung, früher BAT 4 B, ist jetzt nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes geregelt.

Die Mitarbeiter fangen mit Stufe 9 an, es gibt keine Einarbeitungs-(zeit)vergütung, dafür aber raschen „Bewährungsaufstieg“. Insgesamt ist die Bezahlung beim Sozialen Arbeitskreis, laut Hr. Hartmann, überdurchschnittlich gut (jedoch schlechter als noch mit BAT).

Die Arbeitszeit liegt bei etwa 38 Std./Wo. –für Hr. Hartmann bei etwa 45 Std./Wo.

27. Aufstieg/ Perspektive:

Im Sozialen Arbeitskreis sind 75 Mitarbeitende angestellt.

Davon 6 Personen in leitenden- und 5 Personen in stellvertretenden Rollen („…bei hohem Engagement und langem Atem kann man mit etwa 10 Jahren rechnen…“).

28. Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision:

Der Fortbildungsetat beträgt pro Mitarbeitenden 5 Tage/300.-€ im Jahr. Wird man vom Vorgesetzten delegiert an einer Fortbildung teilzunehmen, dann bleibt der Etat unberührt.

Die Supervision findet einmal monatlich für etwa zwei Stunden statt; Hr. Hartmann selbst ist jedoch kein Fan davon. (Anm.: alles was ich aus ihm herausbekommen hab war, dass einige Mitarbeitende um Ausschluss der Supervision baten und Team - Prozesse seiner Meinung nach besser im kleineren Kreis vorankommen.)

29. Arbeitsbelastung und Zufriedenheit:

Die Arbeitsbelastung ist phasenweise sehr hoch; besonders während der Aufbauzeit und bei traurigen Ereignissen, wie dem Tod eines Bewohners.

Suchtabhängige können an der Energie des Beraters „saugen wie Vampire“, das primäre Motto, welches ein jeder Berater einer stationären Einrichtung stets vor Augen haben muss, lautet von daher: nix mit nach Hause nehmen!

Persönlich ist Hr. Hartmann in der Summe sehr zufrieden. die Teamentwicklung verlief/verläuft positiv, es wird alle 4-6 Wochen miteinander fort gegangen. Dank dieser Entwicklung, der raschen voll Belegung nach Eröffnung des Hauses und dem respektvollen und offenen Umgangston („viel Lob und Anerkennung!“) befindet sich die Einrichtung Martinshöhe jetzt in ruhigem Fahrwasser.

Anhang C: Erfahrungsbericht

Stuttgart-von-unten

18.-19. April 2006

Sandra Johnston

7°° Ankunft im Tagestreff der Caritas. Es sind bereits mehr als zehn Menschen versammelt, um am gemeinsamen Frühstück teilzunehmen. Ich werde meinem Begleiter, Paul Herrmann, vorgestellt und erfahre von ihm und den Mitarbeitern Hr. Wohlmann und Hr. Rosenstock alles Nötige für die nächsten 24 Stunden. Ich zähle anfangs 15 Menschen an den 6 Tischen, zumeist Herren mittleren Alters, aber auch einige Damen; gegen später jedoch gebe ich das Zählen auf. Wir werden jeweils mit Schlafsack und Isomatte ausgerüstet und ich bekomme aus der Kleiderkammer einen zusätzlichen warmen Pullover für die Nacht.

9°° Wir brechen zu unserer Tagestour auf:

Als erstes zeigt mir mein Begleiter die Franziskusstube in der Paulinenstraße, die ebenfalls gut besucht ist. Wir bekommen noch eine Tasse Tee dort und schlendern unter der Paulinenbrücke durch, die bereits in den Morgenstunden Versammlungsort für viele Wohnungslose ist. Um die sperrigen Schlafutensilien für einige Stunden loszuwerden, streben wir die Schließfächer des „Treffpunkt“ am Rotebühlplatz an. Leider hat dieser heute wegen Umbauarbeiten geschlossen, doch das ist auch nicht schlimm, meint Paul; an Unbill dieser Art ist er längst gewöhnt. Wir überqueren den Berliner Platz und kommen an einem Lebensmittelgeschäft vorbei, an dessen Rampe man sich reichlich mit Lebensmittel versorgen kann. Paul erklärt mir, dass die nicht mehr verkäuflichen Brot- und Gemüsewaren hier zwar gut zugänglich und in dem Wissen, dass arme Menschen sich bedienen gestapelt werden, die Mitarbeiter jedoch jeden, den sie dort sehen, obligatorisch vertreiben müssen. Wir machen einen Rundgang über den Hoppelaufriedhof, auf dessen Gelände noch bis vor wenigen Jahren ein „gut strukturierter“ Obdachlosentreff angrenzte, bis das Gelände, auf Beschwerden der Anwohner hin, „gesäubert“ wurde. Im weitergehen bekomme ich diverse Schlafplätze mit ihren jeweiligen Vorzügen gezeigt und wir erreichen die Universitätsbibliothek, wo wir endlich auch unsere Schlafsäcke in einem Schließfach unterbringen können.

An den langen Tischreihen können in Ruhe die Tageszeitungen gelesen werden; auch das Nachholen versäumten Nachtschlafes ist möglich. Ein „Kamerad“ sitzt mit einem Stapel Zeitungen und einer Tüte voller Bierflaschen allein am Tisch und löst Kreuzworträtsel.

Gegen 11.30 Uhr verlassen wir die Bibliothek und machen unseren Weg, auf der anderen Seite der Liederhalle entlang, zur evangelischen Gesellschaft in der Büchsenstraße. Dort wird täglich für 2.-€ ein Mittagessen angeboten, das regen Absatz findet (Getränke kosten zwischen 30 und 50 Cent). Der Saal ist mit Menschen angefüllt, die bei Schupfnudeln und Kaffee den regen Austausch pflegen und Paul erläutert, dass von den vielen alten Menschen, die hier anzutreffen sind, ein Großteil im Ruhestand sind und von ihrer schmalen Rente nicht leben können. Hier bekommen sie nicht nur ein günstiges Mittagessen, sondern auch den eminent wichtigen Kontakt zu anderen.

Um 13°° schließt die Essensausgabe und wir schauen in der Wärmestube, gleich nebenan, vorbei. Dort gibt es Kaffee und andere Getränke für wenig Geld und wiederum die Möglichkeit Wäsche zu waschen und sich beim gemeinsamen Schachspiel oder mit dem Würfeln die Zeit zu vertreiben. Die Wärmestube schließt um 20.30 Uhr abends und ist damit, neben dem Treffpunkt, der üblicherweise bis 21°° offen ist, ein lang geöffneter Anlaufpunkt für Wohnungslose in Stuttgart. Wir setzen jedoch nach kurzer Pause, die ich zu einem informativen Gespräch mit dem Sozialarbeiter Hr. Schlee nutzen kann, unseren Stadtrundgang zügig fort, um möglichst viele Eindrücke sammeln zu können.

Paul zeigt mir verschiedene Plätze, an denen man sich tagsüber ungestört aufhalten kann und solche, an denen „gut schlafen“ ist. Er verweist auf die Wichtigkeit niemals allein irgendwo zu schlafen, wegen der Gefahr ausgeraubt oder verletzt zu werden oder auch wenn es einem mal so geht wie dem „Kollegen“ gestern, der einfach umgekippt ist und in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. (Man weiß nicht in welches, niemand kennt seinen Nachnamen. Später an diesem Tag erfahren wir von einem anderen „Kollegen“ sowohl das Krankenhaus, als auch den gesundheitlichen Zustand des Betreffenden).

Wir besichtigen die Synagoge Stuttgarts und auch hierüber und über die Jüdische Gemeinschaft im Allgemeinen weiß Paul wunderbar Bescheid.

Er bringt auch zum Besten, wie er mal für mehrere Wochen in eine Geschlossene Anstalt eingeliefert worden ist, nur weil er auf dem Arbeitsamt lautstark seine Rechte gefordert hat! Amüsant erzählt; der Hergang jedoch sehr zum Nachdenken über den Stand unseres Staates anregend.

Um 19°° holen wir unsere deponierten Schlafutensilien, machen noch einen Abstecher zum Bosch-Areal, kaufen auf den Cent genau 2 Brötchen, Äpfel und eine Flasche Wasser beim Lidl. Pauls Begriffserläuterungen zu „Überraschungstüten“ (Lidl) und „Wundertüten“ (Aldi), sind eine der vielen Kleinigkeiten, die erheiternd und auflockernd wirken; überhaupt beeindruckt mich, wie er mit der Form, die sein Leben momentan hat, zurechtkommt: stets aufmerksam den „Kameraden“ gegenüber, zäh aber nicht zynisch und stark an wirtschaftlich/politischen Belangen teilnehmend, mit ironisch aber doch scharfsinnig kombinierender Sichtweise. Ich habe von meinem Begleiter heute mehr über Stuttgart erfahren, als in all den Jahren die ich dort wohnte!

Das Besondere an dieser „Stuttgart – von – unten“ – Führung ist auch, dass dieser Mann in beiden Extremen der Lebensführung Bescheid weiß und zu Hause war/ist.

Als wir wieder die Wärmestube erreichen, ist Hr. Schlee zwar schon dabei aufzustuhlen, doch es wird zum wiederholten male diskutiert, was die Vor- und Nachteile der „Vesperkirche“ sind! (Die Essensausgabe der Leonhardskirche, von Jan. bis Anfang März). In Begleitung von Brigitte und Edgar und mit reichlich Gesprächsstoff, begeben wir uns, samt „Blindenfahrrad“, auf den Weg zum Hauptbahnhof.

Nach einem erquicklichen Intermezzo in der Wartehalle neben Gleis 1 und mit ununterbrochenen Untermalung Brigittes Ansichten zu jeglichen Themen, beschließen wir, den lauen Abend bei einer Dose Bier im angrenzenden Park der Südseite ausklingen zu lassen.

Aus dieser verdienten Ruhe wird allerdings nichts, da ich während des kurzen Gesprächs mit den anwesenden obdachlosen Jugendlichen von einem ihrer Hunde in das Bein gebissen werde und wir nun zu einer Exkursion verschiedener Krankenhäuser aufbrechen müssen. Nachdem ich, gut zwei Stunden später, mit allen erforderlichen Impfstoffen intravenös versorgt bin und wir bei der Bahnhofsmission die gebunkerten Schlafsäcke wieder abgeholt haben, können wir zwar nicht widerstehen noch einige herumliegende Dosen gewinnbringend abzugeben, doch sitzt zumindest mir jetzt der Tag in den Beinen und unsere letzte Wanderung heute führt langsam aber ohne weitere Umwege zu unserem Schlafplatz.

Wir kriechen gegen 1.30 Uhr in die Schlafsäcke und können ohne Unterbrechung bis 5.45 Uhr schlafen. Ausreichend Nachtschlaf zu bekommen, ist für Wohnungslose (in Stuttgart) selten möglich, da sie von den meisten öffentlichen und wettergeschützten Plätzen entweder von Ordnungshütern vertrieben oder von nächtlichen Heimkehrern gestrietzt werden. An einigen Plätzen ist das Lagern geduldet, sofern der Spuk morgens um 6°° Uhr wieder vorbei ist.

Wir unternehmen noch einen unterhaltsamen Morgenspatziergang und sind pünktlich um 7°° Uhr wieder in der Olgastr. 46.

Für mich waren diese 24 Stunden sehr Erfahrungsreich, jedoch auch äußerst anstrengend. Am meisten hat mir die Privatsphäre gefehlt, um auszuruhen und Kraft zu tanken (obwohl die Liegestühle in der Landesbibliothek wirklich bequem sind!). Des Weiteren habe ich festgestellt, dass es doch noch mal einen Unterschied zwischen „kein Geld haben“ und „kein Geld haben“ gibt: als allein erziehende Studentin habe ich im Notfall immer noch die Möglichkeit kurzfristig das Konto zu überziehen oder es wird sonst irgendwie improvisiert. Als Obdachloser hast du entweder 85.- Cent in der Tasche – oder eben nicht!

Sehr beeindruckend für mich war, wie gut sich die Wohnungslosen zum Teil untereinander kennen und wie schnell sich eine Neuigkeit herumspricht; ebenso, dass mein Begleiter Paul den Werdegang all der „Kameraden“ kennt, mit denen er zu tun hat. Allerdings gibt es auch einige, die in ihrer eigenen Welt leben. Entgegen möglichen Vorurteilen und Erwartungen, Obdachlose seien alle Trinker, arbeitsscheu oder sonst was, war ich erstaunt, wie vielen von ihnen die Obdachlosigkeit erst auf den zweiten Blick anzusehen ist, bzw. wie unterschiedlich und z. T. verblüffend die Ursachen für diese Lebensform sind.

Ich habe die größte Hochachtung vor den Überlebenskünsten eines Jeden dieser „Fakultät“ und wünsche mir, dass die lebenswichtigen Einrichtungen für Wohnungslose weiterhin bestehen bleiben und mehr gefördert werden, um auch Angebote für die „andere Nahrung“ ausbauen zu können.

Und ich wünsche mir, dass das Projekt „Stuttgart-von-unten“ Schule macht, damit mehr Menschen ihre Scheu vor anderen Lebensformen verlieren, diese akzeptieren können und mehr Engagement für die wachsende Zahl verarmter Menschen aufbringen können.

Anhang D: 1.) Befragung der Betroffenen

Folgende Fragen habe ich Paul H., meinem aufgeschlossenen Stuttgart-von-unten Begleiter, gestellt. Ich hatte keine Möglichkeiten mir vor Ort Notizen zu machen, habe jedoch seine Antworten sinngemäß übernommen.

1. Wie sind Sie obdachlos geworden? Wann war das?
2. Wie ist Ihr Tagesablauf?
3. Wie war/ist die Zusammenarbeit mit Ämtern?
4. Sind Sie zufrieden mit Ihrem Leben?
5. Haben Sie für sich Ziele formuliert?
6. Wie sehen Sie Ihre Perspektiven?
7. Was Sind momentan Ihre Rechte und Pflichten?
8. Wie fühlen Sie sich momentan?

1. Wie sind Sie obdachlos geworden? Wann war das?

Vor etwa zwei Jahren kam es nach dem Tod meiner Mutter zu Unklarheiten wegen der Erbschaft. Eine ziemlich verzwickte Geschichte, bei der ich von meinen drei Brüdern und auch von meiner Ex-Frau mitsamt meinen Kindern so lange hin und hergezogen wurde, bis das Wohnhaus unserer ehemaligen Landwirtschaft, das Hauptbestandteil der Erbschaft war, abgerissen war, der Platz verkauft werden sollte usw. und schlussendlich das Finanzamt Erbschaftssteuer in Höhe von 400 000.- DM von mir wollte. Ich hatte von dem Erbe aber nie einen Pfennig gesehen! Jedenfalls haben sie mir mein Konto gepfändet und überhaupt alles, was sie zum pfänden gefunden haben und dann ging es ganz schnell, dass ich auf der Straße saß.

Die erste Zeit, sagen wir, die ersten 1 ½ Jahre, war ich total am Ende. Ich dachte, das können die doch nicht einfach so mit mir machen! Ich hab mir Vorwürfe gemacht, war voller Selbstzweifel und bin einfach untergetaucht. Ich wurde vom Finanzamt verfolgt! Nach und nach hab ich alles verarbeitet; wie das gelaufen ist zwischen meinen Brüdern und mir, dass sie mir eine Vollmacht abgeschwatzt haben und ohne mein Einverständnis unser Haus, in dem wir alle aufgewachsen sind und das, zumindest für den Mittleren laut Testament, der Ruhesitz sein sollte, abreißen ließen! Und mit dem Bau von schicken Eigentumswohnungen ist es erst nichts geworden, weil ich

wenigstens bei den Verkaufsabsichten vom Grundstück mein Veto noch eingelegt hab.

Und meine Ex-Frau, dass sie die Kinder so auf den Mammon getrimmt hat; sie hat meiner Mutter all die Jahre die Stange gehalten, nur um später mal beim Erbe mit abzusahnen. Ich hab ja auch schon Enkel, seit ein paar Jahren. Ich weiß nicht mal ob Jungs oder Mädels.

2. Wie ist Ihr Tagesablauf?

Morgens aufstehen, frühstücken, Zeitung lesen und Kontakte pflegen. Tagsüber wiederum Kontakte pflegen, Zeitung lesen, ein bisschen Geld verdienen, gelegentlich Nachrichten schauen wenn es sich ergibt und Zeit in der Bibliothek verbringen.

Ich führe zwar ein Vagabunden Dasein, aber mit einer gewissen, geregelten Tagesstruktur.

3. Wie war/ist die Zusammenarbeit mit Ämtern?

Ich bin ja erstmal untergetaucht. Ich habe mich nicht getraut auf irgendein Amt zu gehen, weil ich Angst hatte. Ich hab ernsthaft überlegt Asyl zu beantragen; schließlich war ich Flüchtling: auf der Flucht vor dem Finanzamt! Ich hab so stark an mir gezweifelt, dass ich insgesamt zu kraftlos war um es mit irgendwelchen Ämtern aufzunehmen. Irgendwann bin ich dann doch hin und seit einigen Monaten beziehe ich jetzt Hartz IV.

Aber auch nicht ohne Schwierigkeiten! Als ich da mal zu einem Termin erschienen bin, waren die Computer gerade ausgefallen und da hat Herr P., mit dem ich den Termin hatte, meine Daten manuell aufgenommen. Als sie mir allerdings das Geld plötzlich erheblich gekürzt haben, bin ich natürlich hin um mich zu beschweren! Da hieß es dann, ich wäre nicht zum Termin erschienen und deswegen seien die Leistungen gekürzt worden. Herr P. war an dem Tag nicht da und die Dame hat im Computer nichts entsprechendes gefunden und drauf bestanden, dass ich nicht da gewesen sein kann, weil es sonst auf jeden Fall in den Computer übertragen worden wäre. Da bin ich bis zur Chefetage hoch und hab Rabatz gemacht! Ich hab gefordert, dass sie auch schauen sollen, ob vielleicht mein Vorname mit dem Nachname verwechselt worden ist, der klingt ja auch wie ein Vorname und das wäre nicht das erste mal…stattdessen kamen sie mit der Zwangsjacke und haben mich abgeführt! Wegen „Querolanterie“! Das Wort muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen: Querolanterie.

Na, ums kurz zu machen, sie hatten tatsächlich meinen Vor- mit dem Nachnamen verwechselt und sich später sogar schriftlich bei mir entschuldigt. Und jetzt rate, wie lang ich wegen deren Dummheit in dieser psychiatrischen Anstalt war: sechs ganze Wochen!

4. Sind Sie zufrieden mit Ihrem Leben?

Ich lebe. Auf manche Weise ist dieses Leben sogar besser, als das das ich vorher lebte. Ich bin raus aus dem Hamsterrad und sehe auf die Entfernung manche Dinge noch klarer als vorher. Nur früher hatte ich mehr Möglichkeiten mit zu mischen.

5. Haben Sie für sich Ziele formuliert?

Es wäre schön meine Enkelkinder irgendwann kennen zu lernen. Ansonsten will ich eine wissenschaftliche Abhandlung schreiben, die den Titel haben soll: „Das Anliegen und Ausformen sowie die Pflege von vierdimensionalen Entscheidungslöchern – unter besonderer Berücksichtigung der 4. Dimension, um die 3. Dimension möglichst flach zu halten“!

6. Wie sehen Sie Ihre Perspektiven?

Im Sommer werde ich 60 Jahre alt und werde dann in den Vorruhestand gehen. Von dem Geld kann ich mir dann eine kleine Wohnung leisten. Sonst wird sich nicht viel ändern.

Wann und ob ich dann Kontakt zu meinen Kindern aufnehme, weiß ich noch nicht.

7. Was Sind momentan Ihre Rechte und Pflichten?

Ich habe dieselben Rechte und Pflichten wie alle Bürger. Nur ist halt mein Recht auf Privatsphäre stark eingeschränkt und der inoffiziellen Bürgerpflicht des Konsums komme ich nur in sehr geringem Umfang nach.

8. Wie fühlen Sie sich momentan?

Ich habe genug erlebt und durchlebt, dass ich mit Gewissheit sagen kann: das Leben ist reine Interpretationssache!

Anhang D: 2.) Befragung der Betroffenen

Aus dem Interview mit Herrn G.

Interview mit Herrn G.

Interview mit einem ehemals Alkoholabhängigen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Mann, genannt Herr G.

Interview führt Sandra Johnston

Am 12. April 2006

Dauer des Interviews: ca. 50 min.

Herr G. ist 42 Jahre, seit 1995 geschieden und kommt ursprünglich aus dem Saarland. Er ist seit 2000 in Baden – Württemberg, wo er zunächst bei einer Firma als Groß- und Außenhandelskaufmann angestellt war.

Er wohnte bei seiner damaligen Lebensabschnittsgefährtin, mit welcher er gemeinsam in die Alkoholabhängigkeit rutschte.

Herr G. ist mir bekannt, seitdem er kurze Zeit trocken war. Als wir und kennen lernten, wohnte er noch in einer Einrichtung für Wohnungslose und ehemals Abhängige (Martinshöhe Böblingen), über welche ihm eine Arbeit als Abholer/Fahrer für gebrauchte Möbel, die von Menschen an das Rote Kreuz geschenkt wurden, vermittelt worden war.

Herr G. war gerne bereit dieses Interview mit mir zu führen, da er keinerlei Probleme damit hat, über seine Sucht und die Erfahrungen damit offen zu sprechen.

Während des Interviews schweifte Herr G. mehrmals ab, da ihn seine momentane Beziehung zu einer Frau sehr belastet. Nach Beendigung des Interviews war dies auch weiterhin unser Thema.

I: Herr G. seit wann sind Sie trocken?

G: Seit Dez. 2004. Seit 6. Dez. 2004 (lacht)

I: Wie lange waren Sie alkoholabhängig?

G: (überlegt) Was ist alkoholabhängig? Das ist ein Prozess und irgendwann hab ich halt die Bremse gezogen, hab gemerkt dass ich immer mehr absinke und abdrifte und hab Gott sei Dank noch so viel Menschenverstand gehabt, für professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. (Also) therapeutische. Weil ich nicht verrecken wollte.

I: Gab es einen speziellen Auslöser?

G: (schüttelt den Kopf) halt e Phase erwischt, in der ich n klare Kopf gehabt hab, wo ich über den Lebenssinn nachgedacht hab.

I: Ab wann hatten Sie das Gefühl abhängig zu sein?

G: Erst ganz am Schluss. Wie ich mein Job verloren hatt, Geldmäßige Engpässe, s angewidert sein morgens in Spiegel zu gucke, oder gucke zu müsse, Sinnlosigkeit des Aufstehens, Sinnlosigkeit des Existierens.

I: Sie haben in der Zeit in einer Beziehung gelebt?

G: Ja. 3 Jahre Beziehung.

I: Hat die Beziehung zu der Abhängigkeit beigetragen?

G: Ja. Hat sie gefördert. Aber den Fehler muss ich bei mir suchen. Net in der Beziehung sondern bei mir.

I: Wo haben Sie letztendlich Hilfe gesucht?

G: Im Sozialen. Mit Sozialpädagogen. Also professionelle Hilfe.

I: An wen hatten Sie sich gewendet?

G: (Nennt eine Einrichtung). Von irgendjemand hatte ich die Adresse bekommen wo man sich hinwenden kann. Gekoppelt daran war ja auch dass ich ausgezogen bin, Wohnungslosigkeit, und da gab’s dann halt diese Einrichtung.

Mit Kontrollinstumentalen, wegen der Abhängigkeit, grad am Anfang war das wichtig um das Gefühl für Abstinenz, für Trockenheit zu bekommen.

I: Wie lange haben Sie dann da gewohnt?

G: 1 Jahr. Knappes Jahr.

I: Wie waren die Erfahrungen?

G: Also die therapeutischen Gespräche ..aber jetzt wenn ich das resümiere, kaum was gebracht. Die Möglichkeit mit jemandem zu sprechen darüber, ja, aber die Probleme gelöst hab ich jetzt net darüber. Ob das jetzt Abstinenz war, Beziehungsprobleme, Berufliches Weiterkommen, die hab ich selbst gelöst. Es kam zwar der ein oder andere Gedanke, den ich auch verarbeitet hab, oder .. in die ein oder andere Richtung angeregt hat, aber im Endeffekt hab ich die Entscheidungen für mich selbst getroffen. Ganz allein.

I: Sie sind dann von dort ausgezogen. Wohin sind Sie gezogen?

G: In eine WG mit ner alten Bekannten; ner alten Freundin.

I: Und beruflich jetzt?

G: Beruflich Fiasko. Körperliches zugrunde richten (lacht) Gesundheitliches zugrunde richten. Workaholic. Um net so viel nach rechts und links zu gucken, um den Tag zu organisieren. Dass der Tag so schnell wie möglich rumgeht. Und halt auch produktiv (lacht) net effizient, aber produktiv.

I: Ist die Arbeit eine Flucht?

G: Ja. Definitiv ja.

I: Haben Sie Unterstützungen vom Staat bekommen, nachdem Sie aus der Einrichtung ausgezogen waren?

G: (überlegt) Nö. Ich hab ja auf eigenen Füß gestanden. Hab mich ja im gleichen Atemzug selbstständig gemacht.

I: Haben Sie dann eine Therapie gemacht, oder die Gruppengespräche in der Einrichtung weiterhin geführt?

G: Hätt ich können in Anspruch nehmen, hab ich aber net. Weil ich realisiert hab, dass ich mich selbst steuern muss, äh, egal wie katastrophal das aussieht. Was nutzt mir alle Woch ein zwei Stundengespräch, wenn ich nachher rauskomm und dieselben Probleme hab. ...

Ich hab gar kein Ablenkungspunkt mehr. Ich kann kein Fernseh mehr gucken. So aufgewühlt wie ich immer heimkomm, hab ich auch gar kein Sinn oder Esprit mehr noch n buch zu lesen.

I: Die Arbeit macht Sie kaputt

G: Ja. Und ich weiß es selbst. Ich arbeite 300 Std. im Monat. Jeden Tach zwischen 12 und 14 Stunden. Ohne dass ich großartig, ich hab mich mal hingesetzt in der Firma und ne Tass Kaffe getrunken, aber da hab ich schon das Gefühl gehabt was versäumt zu haben. ...

I: Und der Verdienst ist entsprechend?

G: Ich hab abgerechnet letzten Monat 1600.-€ brutto, davon gingen knapp 900.-€ weg fürs Auto .. ich hab 600.-€ Netto rausgekriegt.

I: Stufen Sie sich als Rückfall gefährdet ein?

G: Ja. Ich hab wieder n Riesenproblem damit. Ich hab n Abschweifen in die Richtung. Im Moment ist mein Wille noch ausgeprägt, aber meine momentane Beziehung ..

Ich hab manchmal das Gefühl ich will immer noch ich selbst sein, aber ich hab das Gefühl dass ich des verliere, Schritt für Schritt. Dass ich mich vergewaltige um es allen drumherum recht zu machen. Würd am liebsten manchmal aufn Tisch haun und sagen ihr könnt mich alle mal.

8. Gemeinsames Schlusswort

Anhand unserer Recherchen konnten wir die für uns wichtigen Fragen beantworten.

Das Leben eines jeden Wohnungslosen ist ein ständiger Kampf ums Überleben. Jeden Tag stellt sich für ihn neu die Frage wie die grundlegenden Bedürfnisse befriedigt werden können und erschwerend kommt hinzu, dass Wohnungslose mit ihrer Randständigkeit und sozialen Isolation klar kommen müssen.

Uns wurde deutlich, dass nichts vor Wohnungslosigkeit schützt und dass jeden solch ein Schicksal treffen kann. Meist führt eine Verkettung von mehreren unglücklichen Umständen in die Wohnungslosigkeit. Die häufigste Ursache ist die Mietverschuldung, die hauptsächlich im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit zu sehen ist. Wenn Jemand auf der Straße „gelandet“ ist, gibt es eine Vielzahl von Hilfeangeboten und Stellen an die sich Wohnungslose wenden können.

Doch eigentlich müsste es gar nicht so weit kommen. Die häufigste Ursache für Wohnungslosigkeit, die Mietverschuldung, dürfte keine Ursache sein. Manchmal würde sich schon in einem Gespräch mit dem Vermieter ein Ausweg auftun. In Fällen in denen der Vermieter nicht verhandlungsbereit ist, würde dem nicht zahlungsfähigen Mieter noch die Möglichkeit einer Mietzahlungsunterstützung auf Darlehensbasis durch das Sozialamt offen stehen. Aufgrund Hartz IV ist jedoch die Zuständigkeit für Mietzahlungsunterstützung nicht mehr klar geregelt, so dass wer sich Überwinden konnte Hilfe beim Sozialamt zu suchen oft ans Arbeitsamt weiter verwiesen wird. Spätestens, wenn der Hilfesuchende auch vom Arbeitsamt weggeschickt worden ist, gibt er auf. In der Politik ist dieses Problem auch bekannt und eine Änderung wird angestrebt.

Selbst wenn die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann darf niemand einfach auf die Straße gesetzt werden. Die Stadt oder die Gemeinde ist dazu verpflichtet, eine Notunterkunft für diesen Menschen bereitzustellen. Obdachlosigkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und es ist Aufgabe der Stadt, die verletzte Ordnung wieder herzustellen. Die meisten zahlungsunfähigen Mieter wissen das jedoch nicht und verlassen teilweise überstürzt die Wohnung nach dem sie ein Kündigungsschreiben oder eine Räumungsklage erhalten haben.

Das macht den Aufklärungsbedarf über die Rechte die man als Mieter hat deutlich. Eventuell könnte diese Aufklärung anhand eines Informationszettels, was im Falle von Zahlungsunfähigkeit für Hilfemöglichkeiten bestehen, den jeder Mieter mit dem Mietvertrag bekommt, geschehen.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Aufklärung die Zahl der Wohnungslosen tatsächlich verringern könnte. Unabhängig davon wurde uns bewusst, dass der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle zukommt. Die Öffentlichkeit sollte noch mehr für das Problem der Wohnungslosigkeit sensibilisiert und aufgeklärt werden. Es sollten vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um auf die Haltung der Gesellschaft gegenüber Wohnungslosen Einfluss zu nehmen. Damit Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind nicht noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

Antwort von Frau Kille (Sozialarbeiterin in der Erlacher Höhe Calw) auf die Frage:

Kann Wohnungslosigkeit verhindert werden, wenn früh genug Hilfe geleistet wird?

Ja, kann sie. Das Problem ist jedoch, dass viele Leute ihre Rechte als Mieter nicht kennen und nicht wissen, wo sie Unterstützung bekommen können, oft hindert auch Scham daran, nach Hilfe zu Fragen. Oftmals würde es bereits helfen, in Fällen in denen die Miete nicht aufgebracht werden kann mit dem Vermieter zu reden, anstatt nur die Miete nicht zu bezahlen. Des Weiteren gilt, dass wer ein Kündigungsschreiben bekommt noch lange nicht ausziehen muss. Um den Mieter endgültig raus zubekommen, muss der Vermieter schon eine Räumungsklage einreichen. Und selbst dann darf ein Mensch nicht einfach auf die Straße gesetzt werden.

Doch nicht nur die Mieter, auch die Vermieter kennen die Rechte oft nicht. So treiben sie durchaus ihre Mieter durch Schreiben, in denen sie fristlose Kündigung androhen, wenn nicht bis dann und dann die Miete gezahlt worden ist in die Flucht. Es kam jedoch auch schon vor, dass sich ein Vermieter bei der Erlacher Höhe Calw erkundigt hat, wie er denn seinem Mieter dazu verhelfen könne, dass er in der Wohnung bleiben kann.

Wenn der Mieter die Miete nicht zahlen kann, steht ihm eigentlich eine Mitzahlungsunterstützung auf Darlehensweise zu. Dafür war früher eindeutig das Sozialamt zuständig. Durch die Einführung von Hartz IV schieben das Sozialamt und das Arbeitsamt diese Zuständigkeit zwischen sich hin und her. Sachbearbeiter des Sozialamts, die Anweisungen von oben haben, sagen einem Hilfesuchenden das Sozialamt sei nicht mehr zuständig und sie sollen zum Arbeitsamt gehen. Das Arbeitsamt weißt diesen Menschen dann darauf hin, dass es die Mietschulden nur übernimmt, wenn sonst der Arbeitsplatz gefährdet wäre, also sehr selten. Letztendlich wäre das Sozialamt zuständig, wenn das Arbeitsamt nicht zahlt, aber wenn sich jemand schon dazu durchringen konnte, zu beiden Ämtern zu gehen, wird ihn danach wohl der Mut verlassen. Die Klärung der Zuständigkeit schaffen viele Mieter nicht ohne einen Rechtsbeistand.

Eine Änderung des Gesetzes ist bereits im Gespräch.

Beispiele von Öffentlichkeitsarbeit zugunsten Wohnungsloser:

Viele Obdachlose erleben, dass ihre Freunde nach dem Tod auf ordnungsbehördliche Anweisung hin eingeäschert und anonym beigesetzt werden. Dieser aus finanziellem Kalkül praktizierten Lösung wird immer mehr durch Aktionen widersprochen. So fand sich in Köln 1997 eine Interessengemeinschaft „Bestattung Obdachloser Menschen“ zusammen, die unter Leitung des Kölner Bestatters Thomas Kremer eine Grabstätte kaufte und dort Urnen, die ursprünglich zur anonymen Beisetzung vorgesehen waren beisetzte, für eine gärtnerische Grabpflege sorgte und Grabsteine mit Namen anfertigen ließ. Thomas Kremer: „Wer im Leben schon wenig Spuren hinterlassen hat, soll wenigstens im Tod nicht spurlos verschwinden“.

Inzwischen sind in der durch Spenden finanzierten Grabstätte über 160 Urnen von Obdachlosen beigesetzt. Die Gräber werden oft und gerne besucht, hilft es doch allen Betroffenen, ihre Trauer und Sorge um den Verbleib entsprechend zu verarbeiten.

Kältetote im Winter 2005/2006

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., Bielefeld im Februar 2006

Diese wohnungslosen Männer sind in diesem Winter erfroren. Es ist nicht auszuschließen, dass es weitere Tote gegeben hat.

Weitere Beispiele in Kürze:

In Düsseldorf unterstützt die Galerie „fiftyfifty“ zusammen mit Franziskanerbrüdern Obdachlose.

In Koblenz ist "Die Schachtel e. V." unter anderem mit Kältebus und dem Restaurant MAMPF aktiv.

In Kleve eröffnete Sozialministerin Birgit Fischer eine Ausstellung „PromiKachel“ auf Schloss Moyland („Promis gestalten Ofenkacheln – damit Obdachlose nicht frieren“) mit einer Auktion zu Gunsten Wohnungsloser (unter: www.promikachel.de).

In vielen Städten verdienen sich Obdachlose etwas Geld mit dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften, z. B. „Trott-war“ in Stuttgart.

Es war für uns äußerst interessant, die Gelegenheit der Praxiserkundung für das Arbeitsfeld der Wohnungslosigkeit nutzen zu können. Wir haben oben einige Beispiele von Öffentlichkeitsarbeit aufgeführt, weil es für uns besonders auffallend war, dass Wohnungslosigkeit im öffentlichen Bewusstsein kaum eine Rolle spielt; lediglich die Diakonie weist mit vereinzelten Plakaten auf Menschen hin, die aus verschiedenen Gründen ausgegrenzt sind.

Wir könnten uns vorstellen, dass an Stellen, an denen Spendenvordrucke („Aktion Mensch“, „SOS Kinderdorf“, „Brot für die Welt“ etc.) ausliegen, auch Informationen zu Wohnungslosigkeit in Deutschland sowie eine Spendenmöglichkeit für die Einrichtungen gegeben wird, die wir erwähnt und zum Teil auch besucht haben.

9. Literaturverzeichnis

Stascheit, Ulrich (Hg.): Gesetze für Sozialberufe. 13. Aufl. Frankfurt : Nomos, 2006

Petersen, Ulrike: Altern ohne festen Wohnsitz : Beiträge zur Gerontologie und Altenarbeit. Bd. 96. Berlin : Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., 1996

Gillich, Stefan; Nieslony, Frank: Armut und Wohnungslosigkeit. Reihe Soziale Arbeit : Köln : Fortis Verlag, 2000

Internetseite des Tagestreffs in Stuttgart für allgemeine Informationen: www.olga46.de

Ende der Leseprobe aus 66 Seiten

Details

Titel
Wohnungslosigkeit: Erscheinungsformen und Hilfemöglichkeiten
Hochschule
Fachhochschule Esslingen Hochschule für Technik Esslingen
Veranstaltung
Praxiserkundung
Note
1,0
Autoren
Jahr
2006
Seiten
66
Katalognummer
V110202
ISBN (eBook)
9783640083787
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es handelt sich um eine wissenschaftliche Arbeit. Es wurden Interviews mit Mitarbeitern entsprechender Einrichtungen und mit Betroffenen selbst geführt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit - deshalb gibt es einen gemeinsamen Teil und meine Ausarbeitung (beginnend auf Seite 11).
Schlagworte
Wohnungslosigkeit, Erscheinungsformen, Hilfemöglichkeiten, Praxiserkundung
Arbeit zitieren
Sandra Johnston (Autor:in)Cornelai Floeth (Autor:in)Judith Oehler (Autor:in)Ann-Kathrin Zeller (Autor:in), 2006, Wohnungslosigkeit: Erscheinungsformen und Hilfemöglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110202

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