Abgabenreform SSRF05 - System zur Vereinfachung der Steuern und zur Senkung der Lohnnebenkosten


Essay, 2005

13 Seiten, Note: Gut


Leseprobe


Inhaltsangabe

1. Einführung
1.1 Lohnsteuer & Finanzämter
1.2 Altersvorsorge

2. Steuern
2.1 Allgemein
2.2 Steuersätze
2.3 Besteuerungsgrundlagen
2.4 Beispiele
2.5 Kindergeld
2.6 Unternehmensbesteuerung

3. Persönlicher Vorsorgefond pVf
3.1 Einführung
3.2 Neues Sozialsystem
3.3 Rente (75%)
3.4 Arbeitslosigkeit (50%)
3.5 Mutterschaft (25%)
3.6 pVf – Sätze

4. Gesamtbetrachtung
4.1 Einkommensvergleich
4.2 Arbeitgeberkosten
4.3 Staatseinnahmen

5. Zusammenfassung

6. Fazit

7. Quellen

1. Einführung

Eine der größten Sorgen, die einen großen Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland bedrücken, ist trotz hoher Abgaben für die Zukunft nicht abgesichert zu sein.

Trotz der großen Abgaben die von den Arbeitnehmern gefordert werden, sind die Einnahmen des Staates schon lange nicht mehr ausreichend um eine soziale Absicherung und eine finanzielle Gerechtigkeit, für die Zukunft zu garantieren.

Zur Entlastung der Arbeitnehmer durch geringere Abgaben und damit verbunden eine Entlastung der Wirtschaft durch geringere Lohnnebenkosten, ist es notwendig vom Generationenmodell abschied zu nehmen und eine Individuelle soziale Absicherung einzuführen. Diese führt zu geringeren Kosten für den Staat, höhere Effizienz bei den Sozialleistungen und geringere Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gleichzeitig muß die Effizienz des Staates gesteigert werden, dies wird vor allem durch eine Verringerung der Bürokratie erlangt.

Bei der Abgabenreform SSRF05 soll die Einführung der Individuellen sozialen Absicherung, anhand eines persönlichen Vorsorgefonds und die Verringerung der Bürokratie, durch ein neues Lohnsteuersystem behandelt werden.

1.1 Lohnsteuer & Finanzämter

Bei der Lohnsteuer entfallen alle Förderungen für Privatpersonen, gleichzeitig werden die Besteuerungsgrundlagen verändert, was zu niedrigeren Steuersätzen führt.

Durch die Vereinfachung kann auf eine Steuererklärung vollständig verzichtet werden. Sämtliche Steuervergünstigungen können direkt beim Arbeitgeber, von der Lohnsteuer abgerechnet werden. Dies führt zu einer enormen Entlastung der Finanzämter.

Die Steuersätze betragen 10-22,5%, des Bruttolohns.

1.2 Altersvorsorge

Durch die Überalterung der Gesellschaft, die sinkenden Geburtenraten und die hohe Arbeitslosigkeit und die sich hieraus ergebenden ständig steigenden Kosten, sind die Sozialkassen nicht mehr in der Lage die soziale Absicherung Aller, für die Zukunft zu gewährleisten.

Die Alternative dazu besteht in einem persönlichen Vorsorgefonds (pVf), der für den einzahlenden Sozialversicherungspflichtigen zuständig ist. Dies sorgt für soziale Gerechtigkeit und geringere Kosten.

Die Kosten für das pVf betragen 8-12,5% des Bruttolohns.

2. Steuern

Es soll hauptsächlich die Lohnsteuer der sozialversicherungspflichtig Tätigen (Svpf) bearbeitet werden.

Die aktuelle Besteuerung wird praktisch vollständig abgeschafft und durch das nachfolgend besprochene ersetzt.

2.1. Allgemein

- Der Steuersatz erstreckt sich über einen Bereich von 10% - 22,5%.
- Allgemein sind Selbstständige, Rentner, Beamte und Einkommen von weniger als 6000€ p.a., von der Lohnsteuer befreit.
- Eine Steuererklärung entfällt.
- Verrechnung von Verlusten gegen Gewinne sind nicht mehr zulässig.
- Es besteht kein Anspruch auf Subventionen wie die Kilometerpauschale oder anderer Werbungskosten.
- Steuervorteile bestehen nur noch für Eheleute und Eltern.

2.2. Steuersätze

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.2 1 (Steuersätze)

2.3. Besteuerungsgrundlagen

- Für Alleinstehende ohne Kinder gilt die Steuerklasse 1.
- Ehepaare erhalten jährlich eine Steuerermäßigung von 300€ pro Person. Sollte nur einer der Eheleute einer svpf. Arbeit nachgehen, erhöht sich die Steuerermäßigung auf 450€ p.a.
- Für jedes Kind steht dem svpf. Tätigen eine Steuerermäßigung von ebenfalls 300€ zu. Bei Ehepaaren und nur einem Svpf. erhöht sich der Betrag auf 450€.
- Bei Ehepaaren mit 2 Kindern senkt sich der Steuersatz auf 0,95*SZ. Dies entspricht der Steuerklasse 2.
- Bei Ehepaaren mit 3 oder mehr Kindern wird der Steuersatz mit 0,90*SZ berechnet. Dies entspricht der Steuerklasse 3.
- Die Ermäßigungen auf die Lohnsteuer können die zu entrichtenden Steuern nicht überschreiten.
- Die Steuerermäßigungen für Kinder gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, des Kindes. Sollte das Kind bis zu diesem Zeitpunkt keiner svpf. Tätigkeit nachgehen, erhöht sich der Zeitraum auf die Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Die Steuerklassen bleiben bis zum Ende der svpf. Tätigkeit erhalten, auch wenn alle Kinder das 21. Lebensjahr schon überschritten haben.

2.4. Beispiele

In allen Berechnungen wird von einem Durchschnittsverdiener (Stat. Bundesamt), mit einem Jahresbruttoverdienst von 27.000€, ausgegangen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.4 1 (Lohnsteuer, Durchschnittsverdiener)

2.5. Kindergeld

Grundsätzlich wird das Kindergeld durch eine Steuerermäßigung ersetzt. Diese fällt aber wesentlich geringer aus. Da das Kindergeld in den meisten Fällen die zu entrichtende Lohnsteuer bei weitem übersteigt.

Es erscheint nicht sinnvoll dass der Staat mehr ausgibt, als er einnimmt. Zum Ausgleich könnte man eine Einmalzahlung von z.B. 7200€ in Erwägung ziehen. Möglich wäre auch eine Zahlung von 300€ monatlich für 2 Jahre. Eine andere Variante wäre das Übernehmen der Zuzahlungskosten der Eltern für den Kindergarten.

All diese Varianten sind um einiges Kostengünstiger als die Zahlung von Kindergeld.

2.6. Unternehmensbesteuerung

Es wäre durchaus denkbar, dass dieses Steuersystem auf die Besteuerung der Unternehmensgewinne ausgeweitet werden könnte.

Hier müssten ebenfalls alle Subventionen entfallen. Gleichzeitig würden die Steuerbeträge stark sinken.

Effektiv würde das für viele Großunternehmen eine stärke Belastung bedeuten, für den Mittelstand aber eine Entlastung.

Für die Großunternehmen darf aber auch nicht der positive Effekt, des Bürokratieabbaus übersehen werden. Es wäre unnötig, große Abteilungen nur für Steuerrecht zu unterhalten.

Es wäre möglich eine Förderung der Beschäftigten einzuführen. Man könnte für jeden svpf. Arbeitnehmer, den Unternehmen eine Steuerermäßigung von 1200€ zugestehen. Diese darf Steuerfrei an die Mitarbeiter weitergegeben werden.

3. Persönlicher Vorsorgefonds (pVf)

3.1 Einführung

Hierbei handelt es sich um die wichtigste Neuerung in der Abgabenreform. Denn die gegenwärtigen Systeme der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nicht mehr in der Lage, die an sie gestellten Aufgaben zu erfüllen.

3.2 Neues Sozialsystem

Ein persönlicher Vorsorgefonds (pVf) ersetzt die Zahlungen an die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der pVf wird vom Staat verwaltet und übernimmt die Rolle einer Pflichtversicherung. Auf dem pVf zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, einen prozentualen Anteil des Bruttolohns ein. Dieser deckt die entstehenden Kosten für Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und Rente.

Die Höhe der Abgaben richtet sich nach den Steuerklassen. Ein Arbeitnehmer der beispielsweise 20.000€ p.a. verdient, wird in die Steuerklasse III eingestuft und muß 12% Lohnsteuer entrichten sowie 9% Sozialleistungen in den pVf. Der Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag.

Beim pVf handelt es sich um ein persönliches Konto, d.h. der Arbeitnehmer zahlt auf dieses Konto ein und auch nur seine persönlichen Ansprüche werden mit diesem Konto befriedigt.

Dies bedeutet ein mittelfristiges Ausscheiden aus dem Generationsmodell.

Diese Regelung tritt für Personen bis zu einem Alter von 35 Jahren in Kraft. Damit der Betrag auf dem pVf zur Befriedigung der Rentenansprüche ausreichend ist. Ältere Arbeitnehmer verbleiben im alten Sozialsystem. Sie können aber, genauso wie Selbstständige, freiwillig ein pVf eröffnen. Für das der Staat aber keine soziale Sicherungspflicht hat.

Der pVf ist im Besitz des Einzahlenden. Der Staat übernimmt für den Einzahler die Verzinsung und Verwaltung des pVf. Zum Ausgleich des Verwaltungsaufwandes stehen dem Staat 10% der Zinseinnahmen zu.

3.3 Rente (75%)

Die Rente beträgt 50-75% des Bruttodurchschnittslohns, der letzten 10 Jahre. Der Betrag ist abhängig vom Verhältnis des Bruttolohns zur Einlage auf dem pVf. Die Mindestrente beträgt 5400€, es sei denn dies würde die vorherigen Lohneinkünfte des Arbeitnehmers übersteigen.

Von der ausgezahlten Rente muß lediglich der Krankenkassenbeitrag entrichtet werden.

Das pVf wird jährlich mit 600€ vom Staat bezuschusst. Sollte die Einlage auf dem pVf nicht mehr ausreichen um die Rentenzahlungen zu decken, ist der Staat verpflichtet die Zahlungen in gleicher Höhe fortzusetzen.

Außer bei freiwillig zum pVf gewechselten, wie z.B. Selbstständige.

Sollten sich nach dem Tode des Rentenbeziehers noch Mittel auf dem pVf befinden, gehen diese in Staatsbesitz über.

3.4 Arbeitslosigkeit (50%)

Bei Arbeitslosigkeit stehen dem Arbeitslosen 50% des Bruttodurchschnittslohns der letzten 5 Jahre zu. Im zweiten Jahr noch 25% des Bruttodurchschnittslohns der letzten 5 Jahre. Der Mindestbetrag darf aber 5400€ nicht unterschreiten. Es sein denn dies wäre mehr, als der Arbeitnehmer zuvor verdient hat. Der Staat bezuschusst das pVf jährlich mit 600€.

Sind die ersten zwei Jahre verstrichen und der Bezieher hat immer noch keine neue Arbeit gefunden, übernimmt der Staat die Zahlung von Sozialhilfe.

Es sei denn, es lebt ein Verwandter oder Lebenspartner mit mehr als 24.000€ p.a. Bruttoverdienst im gleichen Haushalt. In diesem Fall wird die Zahlung der Sozialhilfe entsprechend gekürzt.

Vom ausgezahlten Arbeitslosengeld muß der Krankenkassenbeitrag entrichtet werden.

3.5 Mutterschaft (25%)

Um die Defizite durch den Wegfall des Kindergeldes aufzufangen, erfolgen mit Beginn des Mutterschaftsurlaubs Zahlungen aus dem pVf.

Bei Mutterschaftsurlaub werden für 2 Jahre 25% des Bruttodurchschnittslohns der letzten 5 Jahre ausgezahlt. Der Staat bezuschusst das pVf mit 600€ jährlich, über diesem Zeitraum.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Zahlungen, welcher er im letzten Beschäftigungsjahr an das pVf entrichtet hat, fortzusetzen.

Sollte sich der Vater des Kindes, innerhalb der ersten zwei Jahre entschließen, den Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, treten die gleichen Mechanismen wie für die Mutter in Kraft.

Von dem Mutterschaftsgeld ist der Krankenkassenbeitrag zu entrichten.

3.6 pVf- Sätze

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3.6 1 (pVf-Sätze)

4. Gesamtbetrachtung

Hier sollen die Gesamteffekte und Veränderungen, die durch die Abgabenreform entstehen, betrachtet werden.

4.1 Einkommensvergleich

Es soll das Nettoeinkommen zweier Durchschnittsverdiener betrachtet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4.1 1 (Einkommensvergleich Lediger Arbeitnehmer)

Es ist sofort ersichtlich dass der ledige Arbeitnehmer, jeden Monat über 150€ mehr zur Verfügung hat. Hier ist ein gewaltiger Vorteil gegenüber dem alten System zu verzeichnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4.1 2 (Einkommensvergleich Verheiratet, 2 Kinder)

Beim verheirateten Arbeitnehmer besteht eine große Diskrepanz zwischen den Einkommen im Rahmen der Abgabenreform und im alten System. Die Vorteile der Abgabenreform werden hierbei nicht betrachtet. Das zweijährige Mutterschaftsgeld, 7200€ Zuschuss pro Kind und Einsparungen für die private Altersvorsorge, durch die sichere Rente.

Pro Kind steht den Eltern, innerhalb von 2 Jahren eine Summe von 20.800€ zur Verfügung. Der Vorteil besteht darin, dass man innerhalb kürzester Zeit, eine relativ große Summe zur Verfügung hat. Damit lassen sich die meisten einmaligen Aufwendungen, ohne größere Probleme bewältigen. Diese Kosten sind für die meisten Eltern, meist dringender als die langfristigen Kosten.

4.2 Arbeitgeberkosten

Hier sollen nun die für den Arbeitgeber anfallenden Lohnkosten, für einen Arbeitnehmer betrachtet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4.2 1 (Arbeitgeberkosten)

Durch die Abgabenreform werden die Arbeitgeber, pro Arbeitnehmer, um fast 200€ monatlich entlastet.

Hierbei ist schon die Steuerermäßigung von 1200€ pro Arbeitnehmer und Jahr eingerechnet.

Eine Senkung der Lohnnebenkosten, würde für einen Arbeitgeber wie z.B. die Deutsche Bahn AG mit 200.000 Angestellten eine Entlastung von ca. 480 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Dies entspräche den Lohnkosten für ca. 15.000 Mitarbeiter.

4.3 Staatseinnahmen aus der Lohnsteuer

Die Einnahmen des Staates aus der Lohnsteuer betrugen im Jahre 2004 52,6 Mrd.€.

Bei der Berechnung wird von einer Anzahl von 25 Millionen Arbeitnehmern, in einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen.

Es wird angenommen dass 2/3 der Arbeitnehmer verheiratet sind und 2 Kinder haben und 1/3 der Arbeitnehmer ledig sind und keine Kinder haben. Ausgehend von der oben genannten Arbeitnehmerzahl und den in 4.1 beschriebenen Arbeitnehmern, ergeben sich folgende Lohnsteuereinnahmen;

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4.3 1 (Lohnsteuer, neues System)

Die Einnahmen aus der Lohnsteuer des neuen Systems übertreffen die Einnahmen aus dem alten System um ca. 10 Mrd. €. Hierbei ist von einem sehr positiven Verhältnis von Verheirateten mit Kindern zu Ledigen ausgegangen worden.

Dies sind selbstverständlich nur die Bruttozahlen. Auf die Kosten die sich aus beiden Systemen ergeben, soll in dieser Zusammenfassung nicht näher eingegangen werden.

5. Zusammenfassung

Die Effekte welche sich aus einer Reform der Sozialsysteme und der Lohnsteuer (eventuell auch Unternehmensbesteuerung) ergeben sind gewaltig. Die Staatseinnahmen aus der Lohnsteuer werden enorm steigen, die soziale Gerechtigkeit ist wieder hergestellt.

Mittelfristig ist aber ein Anstieg der Staatsausgaben zu erwarten, da der Ausstieg der Jungen aus dem Generationenmodell durch den Staat kompensiert werden muß und bei Zuschüssen von gegenwärtig 78 Mrd. € jährlich an die Rentenkasse, ist vorrauszusehen welche enormen Kosten auf den Staat zukommen.

Kurz- und langfristig ist aber mit einer Senkung der Staatsausgaben und sogar mit Gewinn bei den Staatseinnahmen zu rechnen. Kurzfristig, dadurch dass Subventionen gestrichen werden und die Lohnsteuer steigt. Langfristig dadurch dass die Zuschüsse für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gegen Null sinken werden. Bis auf die Sozialhilfe werden praktisch alle Kosten durch die persönlichen Vorsorgefonds getragen.

Die Unternehmen werden durch die Senkung der Lohnnebenkosten entlastet und durch die Streichung der Subventionen und Einführung eines einfachen Steuersystems gerecht besteuert. Dies führt zur Klarheit bei den Unternehmen und erleichtert Investitionen, sowie die Einstellung neuer Mitarbeiter.

Die Zukunft, sprich die Rente, ist für die Bevölkerung gesichert, was zu mehr Vertrauen in das Land führt. Dies führt zu mehr Konsumfreude und das stärkt den Binnenmarkt.

Deutschland würde durch dieses System nicht nur International wieder auf Augenhöhe mit den großen Industrienationen stehen, sondern wieder führend sein.

6. Fazit

Die Umsetzung einer solchen Reform würde einen gewaltigen Kraftakt und sehr viel Mut und Weitsicht der Regierenden bedeuten. Eine Zusammenarbeit, praktisch aller Ministerien sowie der Länder und Kommunen wäre erforderlich. Sollte diese System umgesetzt werden, wäre es ein Beweis der großen Parteien, dass es ihnen nicht nur um Macht geht, sondern um Deutschland. Wenn alle zusammenarbeiten könnte man einen großen Schritt nach vorne machen.

Dies ist eine kurze Zusammenfassung, welches die meistens Aspekte nur sehr kurz anspricht oder gar nicht behandelt

Es wird Beispielsweise nicht auf den Subventionsabbau eingegangen, die langfristigen Staatsausgaben und Einnahmen werden nicht aufgeführt, Details wie die Besteuerung von Überstunden oder die Versorgung der Lebenspartner nach dem Tode des Rentenbeziehers und vieles andere, wurden nicht angesprochen. Auch die Effekte und Konsequenzen wurden nur sehr oberflächlich behandelt.

Aber dies war auch nicht der Sinn dieser Zusammenfassung der Abgabenreform SSRF05, es geht vielmehr darum Alternativen zu unserem gegenwärtigen System aufzuzeigen. Denn den meisten von uns ist klar, dass die Zeit der gegenwärtigen Systeme abgelaufen ist.

Bei den meisten Beispielen und Berechnungen wurde von einer negativen Konstellation ausgegangen, um möglichst solide Ergebnisse zu erhalten.

Ich hoffe ich habe dass Interesse für die Gestaltung der Zukunft unseres Landes geweckt.

Für Fragen, Anregungen und Kritik, bitte eine Mail an:

Ssrf05@hotmail.de

7. Quellen

- Statistisches Bundesamt
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium für Wirtschaft
- Spiegel Verlag

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Abgabenreform SSRF05 - System zur Vereinfachung der Steuern und zur Senkung der Lohnnebenkosten
Note
Gut
Autor
Jahr
2005
Seiten
13
Katalognummer
V109909
ISBN (eBook)
9783640080878
Dateigröße
383 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ein System zur Entflechtung des Steuersystems, zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit, zur finanziellen Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zur Stabilisierung des Staatshaushaltes.
Schlagworte
Abgabenreform, SSRF05, System, Vereinfachung, Steuern
Arbeit zitieren
Lars Lendziewski (Autor:in), 2005, Abgabenreform SSRF05 - System zur Vereinfachung der Steuern und zur Senkung der Lohnnebenkosten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109909

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