Zeitlicher Ablauf der gemeindlichen Haushaltswirtschaft


Praktikumsbericht / -arbeit, 2006

9 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines, Definition, Ziel

2. Ablauf der gemeindlichen Haushaltswirtschaft
2.1. Planung
2.2. Ausführung
2.3. Rechenschaft
2.4. Zusammenfassung

3. Bestandteile des Haushaltsplanes
3.1. Gesamtplan
3.2. Einzelpläne
3.3. Sammelnachweise
3.4. Stellenplan
3.5. Anlagen des Haushaltsplanes
3.6. Gliederung und Gruppierung

4. Schluss

1. Allgemeines –Definition Haushaltsjahr

Was ist ein Haushaltsjahr, was kann man sich darunter vorstellen?

Ein Haushaltsjahr ist ein Abrechnungszeitraum in der öffentlichen Finanzwirtschaft, also ein Zeitabschnitt, für den der Haushaltsplan gilt.

In Deutschland entspricht das Rechnungsjahr in der Regel dem Kalenderjahr.

Das Haushaltsjahr basiert auf einem Soll-Haushaltsplan, worin alle für eine Finanzperiode vorgesehenen öffentlichen Einnahmen und öffentlichen Ausgaben zusammengestellt sind bzw. zusammengestellt werden.

Landesrechtliche Vorgaben verpflichten jede Gemeinde dazu, einen Haushaltsplan mit öffentlich-rechtlicher Satzungsqualität aufzustellen. Solch ein öffentlich-rechtlicher Haushaltsplan ist gegliedert in den Verwaltungshaushalt mit allen Einnahmen und Ausgaben und in den Vermögenshaushalt mit den entsprechenden Positionen.

e siehe Anlage 1

Nachgewiesen werden die veranschlagten Einahmen (zBsp. Steuern, Verwaltungsgebühren etc.) nach ihrem Entstehungsgrund mit Hilfe des Gruppierungsplanes.

Die Zusammenfassung des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts ist der so genannte Gesamtplan, welcher einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Situation einer Kommune ermöglicht. Solch ein Haushaltsplan, auch Etat oder Budget genannt, wird von den Kommunen immer im Voraus aufgestellt. Somit können bei der Erstellung auch nur Prognosebeträge als Ansatz genommen/angeführt werden. Etwaige nachträgliche Korrekturen sind nur über den Nachtragshaushalt möglich. „Ein Nachtragshaushalt ist ein Haushaltplan, welcher Positionen, die den bereits verkündeten Haushalt ändern sollen, enthält.“ (1)

(Quelle: Brockhaus Multimedia CD-Rom, 2005;

(1)- Reichel,Ph., 02/2001, Kommunale Finanzen, Wege aus der Krise anhand von drei Städten (Hof,Plauen und Eger), Facharbeit Wirtschaft und Recht, Hof)

Bothe, K. 05/1996, Wie liest man den Haushaltsplan einer Gemeinde?, Verlag Otto Schwartz&Co,Göttingen; http://www.hausabeiten.de/faecher/hausarbeit(vwl/23603.html[18.01.06] )

2. Ablauf der gemeindlichen Haushaltswirtschaft

2.1.Planung

Das wirtschaftliche Gesamtgeschehen einer Gemeinde richtet sich auf ein Haushaltsjahr aus. Das bedeutet, dass vor Beginn die Bedarfsplanung und die Mittelaufbringung sorgfältig geplant werden müssen.

Die Planung erfolgt demnach also vor Beginn des Haushaltsjahres. Es werden die Finanzplanung aufgestellt bzw. fortgeschrieben, der Haushaltsplan aufgestellt und die Haushaltssatzung erlassen.

2.2 Ausführung

Die Ausführung erfolgt während des Haushaltjahres. Es werden Anordnungen im Rahmen des Haushaltsplanes erlassen und Kasse und Buchhaltung vollziehen diese Anordnungen. Vermögen und Schulden werden ebenso verwaltet. Soweit es notwendig ist, wird ein Nachtragshaushalt bzw. ein Nachtragshaushaltsplan erlassen und der Beschluss über die Nachtragssatzung gefasst. Es müssen also nach dem vorliegenden Plan alle Maßnahmen mit hauswirtschaftlichen Auswirkungen vorgenommen werden und die kassenmäßige Abwicklung muss durchgeführt werden.

2.3. Rechenschaft

Nach Ablauf des Haushaltsjahres muss Rechenschaft über den Ablauf und die Ausführung des wirtschaftlichen Geschehens während des Jahres abgelegt werden.

Es wird die Jahresrechnung festgestellt und aufgestellt und es erfolgt eine örtliche und überörtliche Prüfung der Jahresrechnung.

2.4. Zusammenfassung

Der zeitliche Ablauf der Haushaltswirtschaft einer Gemeinde gliedert sich also in drei wesentliche Abschnitte. Die laufende Überwachung und Prüfung der gesamten finanziellen Tätigkeiten einer Gemeinde läuft über alle drei Phasen hinweg. Somit wird der gesamte Ablauf der Finanzwirtschaft über ihre gesamte Abwicklungsdauer erfasst, angefangen von der Planung über die Ausführung bis hin zur Rechenschaft.

3. Bestandteile des Haushaltsplanes

Bestandteile eines Haushaltsplanes sind der Gesamtplan, Einzelpläne, Sammelnachweise und der Stellenplan.

Die Kommunalhaushaltsverordnung unterscheidet zwischen Bestandteilen und Anlagen des Haushaltplanes. Die Bestandteile des Haushaltsplanes erlangen, anders als die Anlagen, Satzungsqualität, da sie in der Haushaltssatzung festgelegt werden. Dies bedeutet, dass es einer Nachtragssatzung erfordert um diese zu verändern.

3.1.Der Gesamtplan

Der Gesamtplan gibt eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben. Er enthält eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne. Er muss nach Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt getrennt sein. Ferner muss die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen geordnet sein nach Aufgabenbereichen und Arten, einem so genannten Haushaltsquerschnitt. Einnahmen und Ausgaben müssen nach Arten übersichtlich dargestellt werden, in der Gruppierungsübersicht, und es muss eine Finanzierungsübersicht vorhanden sein.

3.2.Einzelpläne

Der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt müssen in 10 Einzelpläne gegliedert sein. (zBsp. Einzelplan 2 „Schulen“). Einnahmen und Ausgaben bestimmter Aufgabenbereiche sind dann weiter in Abschnitte und Unterabschnitte zu unterteilen.

Die Arten von Einnahmen und Ausgaben ordnen sich innerhalb der Abschnitte bzw. Unterabschnitte in Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen.

Die Gliederungsnummer besagt, um welchen Teil der kommunalen Aufgabe es sich konkret handelt und die Gruppierungsnummer gibt die Art der Einnahme bzw. Ausgabe an.

3.3. Sammelnachweise

Sammelnachweise müssen nicht generell an den Haushaltsplan angefügt werden. Wird dies dennoch getan, so haben sie Satzungsqualität und sind Bestandteile des Haushaltsplanes.

Sammelnachweise sind nur im Verwaltungshaushalt zulässig. Sie beinhalten „sachlich eng zusammenhängende oder zur gleichen Gruppe gehörende Einnahmen oder Ausgaben“.

3.4. Stellenplan

Im Stellenplan sind die Stellen der Bediensteten der Gemeinde bestimmt. Er ist unter anderem Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde und für die Veranschlagung von Personalausgaben. Für die Veranschlagung der Personalausgaben im Haushaltplan ist von den voraussichtlich besetzten Stellen auszugehen. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltplanes und hat somit Satzungsqualität.

3.5. Anlagen des Haushaltplanes

Als Anlagen im Haushaltsplan gelten Vorbericht, Finanzplan Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen sowie Wirtschaftspläne und Jahresüberschüsse. Die Anlagen werden nicht in der Haushaltssatzung festgesetzt und erfasst und können somit durch Gemeinderatsbeschlüsse geändert werden.

Der Vorbericht gibt eine Übersicht über den Stand der Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Zum Finanzplan sind die Gemeinden verpflichtet, d.h. sie müssen ihre Haushaltswirtschaft über mehrer Jahre vorausplanen, also ihr eine mittelfristige fünfjährige Finanzplanung zugrunde legen.

Die Verpflichtungsermächtigungen müssen als Übersicht beigefügt werden. Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen des Haushaltsplanes im Haushaltsjahr und Verpflichtungen in Form von Verträgen, Aufträgen, Bestellungen etc. Sie dürfen erst in künftigen, also nach dem Haushaltsjahr liegenden Jahren, zu Ausgaben führen.

Ebenso ist dem Haushaltplan eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden, allgemeiner Rücklagen und Sonderrücklagen –einzeln ausgewiesen- mit beizufügen. Wirtschaftpläne und Jahresabschlüsse sind beizufügen, sofern die Gemeinde Eigenbetriebe, nichtwirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde- nach Eigenbetriebsrecht geführt- oder kommunale Krankenhäuser vorzuweisen hat.

3.6. Gliederung und Gruppierung

Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt sind nach Aufgabenbereichen in

- Einzelabschnitte,
- Abschnitte und
- Unterabschnitte

zu gliedern. Diese Gliederung richtet sich nach dem Gliederungsplan.

Übersicht Gliederungsplan:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Innerhalb der Abschnitte und Unterabschnitte sind die Einnahmen und Ausgaben nach ihren Arten in

- Hauptgruppen,
- Gruppen und
- Untergruppen

zu ordnen. Diese Gruppierung richtet sich nach dem Gruppierungsplan.

Übersicht Gruppierungsplan:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Zusammenfassung der Gliederungsnummer und der Gruppierungsnummer ergibt die Haushaltsstelle, wobei beide Nummern durch einen Punkt voneinander getrennt werden. Die Gliederungsnummer steht links, die Gruppierungsnummer rechts vom Punkt.

4. Schluss

Der Haushaltsplan ist ein kleiner Teil der kommunalen Finanzwirtschaft, welche wiederum ein Teilbereich der öffentlichen Finanzwirtschaft ist. Diese umfasst alle Einrichtungen und Tätigkeiten, welche auf Beschaffung, Verwaltung und Verwendung von Mitteln für öffentliche Zwecke gerichtet ist. Aufgabe der öffentlichen Finanzwirtschaft ist es, alle Maßnahmen zu treffen und Einrichtungen zu schaffen, die erforderlich sind, den Bedarf an Gütern und Dienstleistungen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu decken.

Somit dient die öffentliche Finanzwirtschaft der Beschaffung und Bereitstellung, der Verwaltung und Verwendung von Finanzmitteln zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

(Seiten 7-12: Quelle: Hans Robl und Gilbert F. Raith, Kommunale Finanzwirtschaft, Reihe „ Sächsische Lehrbriefe“, Januar 2005, Saxiona Verlag Dresden)

Anlage 1

Einnahmen und Ausgaben Verwaltungshaushalt :

Einnahmen: Realsteuern, Anteil Einkommenssteuer, Änd. Steuern und steuerähnliche Einnahmen, Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen, sonstige allgemeine Zuweisungen, Gebühren/Entgelte, Verkauf-, Miet-u Pachteinnahmen, Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Zinsen, Gewinneinnahmen, Konzessionsabgaben von wirtschaftl. Unternehmen, kalkulatorische Einnahmen, Zuführungen vom Vermögenshaushalt,….

Ausgaben: Personalausgaben, Unterhaltung von Grundstücken/bauähnlichen Anlagen, Geräte/Ausstattung/Ausrüstungsgegenstände, Mieten, Pachten, Bewirtschaftungskosten v. Grundstücken/bauähnlichen Anlagen, Unterhaltung der Fahrzeuge, Steuern, Geschäftsabgaben, kalkulatorische Kosten, Zuschüsse für laufende soziale Zwecke o. Ähnl., Umlagen, Zuführungen an Vermögenshaushalt

Einnahmen und Ausgaben Vermögenshaushalt:

Einnahmen: Zuführungen vom Verwaltungshaushalt, Rückflüsse von Darlehen, Entnahme aus Rücklagen, Beiträge, Entgelte, Zuweisungen u Zuschüsse von Bund/Land/Kommune, Einnahme von Krediten

Ausgaben: Zuführungen an den Verwaltungshaushalt, Gewährung von Darlehen, Erwerb von Grundstücken, Erwerb beweglicher Sachen d. Anlagevermögens, Baumassnahmen, Tilgung von Krediten

( Quelle:Reichel,Ph., 02/2001, Kommunale Finanzen, Wege aus der Krise anhand von drei Städten (Hof,Plauen und Eger), Facharbeit Wirtschaft und Recht, Hof); http://www.hausabeiten.de/faecher/hausarbeit(vwl/23603.html[18.01.06] )

Quellenverzeichnis und Literaturangabe

- Brockhaus Multimedia CD-ROM, 2005
- www.hausarbeiten.de
- Reichel, Ph., 02/2001, Kommunale Finanzen, Wege aus der Krise anhand von drei Städten (Hof, Plauen und Eger), Facharbeit Wirtschaft und Recht, Hof) http://www.hausabeiten.de/faecher/hausarbeitvwl/23603.html[18.01.06]
- Bothe, K. 05/1996, Wie liest man den Haushaltsplan einer Gemeinde?, Verlag Otto Schwartz&Co, Göttingen
- www.google.de
- Wissenscenter Brockhaus, 2005
- Brockhaus 2005; Wissenswelten, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim, Mohn Media- Mohndruck GmbH, Gütersloh
- Brockhaus 2005, Themen- Wissen, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim, Mohn Media- Mohndruck GmbH, Gütersloh
- Hans Robl und Gilbert F. Raith, 1.Januar 2005, 5. Auflage; Kommunale Finanzwirtschaft-Reihe „Sächsische Lehrbriefe“, Saxiona Verlag Dresden

Ende der Leseprobe aus 9 Seiten

Details

Titel
Zeitlicher Ablauf der gemeindlichen Haushaltswirtschaft
Autor
Jahr
2006
Seiten
9
Katalognummer
V109903
ISBN (eBook)
9783640080816
Dateigröße
348 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zeitlicher, Ablauf, Haushaltswirtschaft
Arbeit zitieren
Blanche Benzner (Autor:in), 2006, Zeitlicher Ablauf der gemeindlichen Haushaltswirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109903

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