Stemmers Kritik an Kants Moraltheorie


Hausarbeit, 2004

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


1. Einleitung

Diese Hausarbeit ist ein Versuch, die Moraltheorie von Kant anhand der Moraltheorie von Stemmer zu kritisieren. Zunächst wird der Begriff der Moral bei Kant kurz erläutet, v. a. die Punkte, die in Stemmers Buch „Handel Zugunsten anderer: eine moralphilosophische Untersuchung“ beschrieben werden, dann folgt die entsprechende Kritik, wobei die Argumentation sich hauptsächlich nach den Maßstäben von Stemmer richtet. Zusätzlich wird auch Stemmers Moral kurz dargestellt.

2. Kants Moral

Nicht umsonst beginnt dieser Versuch mit der Untersuchung von Imperativen. Kants Moral hat den kategorischen Imperativ als Grundnorm.

Imperativ ist nach Kant ein Gebot der Vernunft. Wenn für einen Willen die Vorstellung eines objektives Prinzips nötig ist, heisst dies Gebot1. D. h. wenn ein Wille nicht allein durch Vernunft bestimmt wird (nicht rein ist), dann ist die Bestimmung dieses Willens Nötigung und die (subjektive) Vorstellung dieses objektiven Prinzips ein Gebot. Die Imperative sind also praktische Regeln, die die Menschen nötigen, etwas zu tun, das sie nicht spontan machen würden, da sie nicht allein durch Vernunft beeinflusst werden.

Alle Imperative zeigen das Verhältnis eines objektives Gesetzes der Vernunft zu einem nicht reinen Willen an (d. i. zu einem Willen, der nicht die subjektive Notwendigkeit des Gesetzes erkennt und dessen Bestimmung eine Nötigung ist). Die in den Imperativen enthaltenen Gebote sagen, was zu tun oder zu unterlassen gut sein würde. Durch die Imperative wird dem Willen gezeigt, dass er eine bestimmte Handlung tun oder unterlassen soll, weil es so gut ist. Die Imperative sind also Formeln, die das Verhältnis des objektiven Gesetzes zu dem subjektiven “unreinen” Willen ausdrücken.

Es gibt nach Kant den kategorischen und den hypothetischen Imperativ. Hierauf geht Stemmer ausdrücklich ein, als er seinen Moralbegriff von dem Kantschen Moralbegriff unterscheiden will2, deswegen ist es wichtig, diesen ausführlicher darzulegen.

Wann ist ein Imperativ hypothetisch? Eine Hypothese ist eine Annahme: “wenn es morgen regnet, dann gehe ich ins Museum”, sozusagen eine “wenn-dann” Formulierung. Der hypothetische Imperativ betrifft die Materie der Handlung. Er bezeichnet eine Handlung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen kann; diese Voraussetzung heisst Mittel. Ein Imperativ ist also hypothetisch wenn er die Notwendigkeit einer oder mehrerer Handlungen als Mittel zu einem bestimmten Zweck (Ziel) darstellt, den der Handelnde wollen kann oder muss.

Die Notwendigkeit, die im hypothetischen Imperativ steckt, ist subjektiv, da die handelnde Person den Zweck bestimmt (auswählt). Die Handlung, die aus einem Mittel geschehen muss, um den Zweck zu erreichen, ist darum subjektiv-notwendig. Sie ist notwendig, weil die Person ihr Ziel ohne dieses Mittel nicht erreichen kann (auch wenn es mehrere Mittel zur Auswahl gibt, um den Zweck zu erfüllen) und sie ist subjektiv, weil das Subjekt (die Person) selbst den Zweck für sich ausgesucht hat.

Der hypothetische Imperativ ist in Ansehung des Zweckes, den der Handelnde sich vorstellt, materiell, weil er den Zweck, den der Handelnde durch seine Handlung (Mittel) erreichen will, nicht abstrahiert. Wenn jemand z. B. in Berlin ist und in Dresden sein will, muss er dorthin fahren, fliegen oder gehen. In Dresden zu sein ist der Zweck, das Ziel, das diese Person hat. Das Mittel zu diesem Zweck ist entweder fahren, fliegen oder gehen. Was den hypothetischen vom kategorischen Imperativ unterscheidet, ist eben diese Vorstellung eines konkreten Zwecks.

Der hypothetische Imperativ sagt, dass eine Handlung für irgendeinen Zweck oder eine Absicht (möglich oder wirklich) gut ist. Wenn die Absicht möglich ist, dann ist der hypothetische Imperativ problematisch; wenn sie wirklich ist, dann ist er assertorisch3.

Der kategorische Imperativ im Unterschied zu dem hypothetischen betrifft nicht die Materie der Handlung, sondern bedingungslos (deshalb kategorisch) die Form und das Prinzip, das diese Materie haben wird. Er stellt eine praktische Regel dar, die eine Handlung notwendig macht. Die Notwendigkeit dieser Handlung ist aber im Gegensatz zu dem hypothetischen Imperativ objektiv, weil die Handlung ohne Bezug auf einen

Zweck für sich selbst gut ist. Also ist der kategorische Imperativ objektiv-notwendig.

Weil sich der kategorische Imperativ ohne einen anderen Zweck für gut erklärt, gilt er als apodiktisch und könnte der Imperativ der Sittlichkeit genannt werden.

Eine moralische Handlung bei Kant ist also eine Handlung die allein nach dem kategorischem Imperativ geschieht. Sein kategorischer Imperativ lautet: Handele so, dass du zugleich wollen kannst, dass die Maxime deiner Handlung jederzeit verallgemeinert werden kann4. Dies ist die erste Formel des kategorischen Imperativs und drückt die geforderte Allgemeinheit des moralischen Gesetzes aus, v. a. der Maxime, die um moralisch sein zu können, allgemein gültig sein muss. Hier werden nicht die anderen beiden Formeln des kategorischen Imperativs behandelt, da sie für Stemmers Argumentationslinie seiner Kritik an Kant nicht unbedingt notwendig sind.

Der kategorische Imperativ ist also eine Formel, nach der jeder seine Handlung richten soll. Jede Person handelt nach einem persönlichen, subjektiven Prinzip, der Maxime. Dieses subjektive Prinzip des Wollens, das Prinzip also, wie man handeln will (die Maxime), soll jederzeit anhand der Formel des kategorischen Imperativs überprüfbar sein. Man soll nach einer Maxime handeln, die auch als allgemeines Gesetz gelten kann: für jede Handlung muss der Mensch überprüfen, ob sie nach ihren subjektiven Prinzipien (den Grundsätzen, die jemand für sich selbst aufgebaut hat, seine Maxime) sich auch für eine allgemeine Gesetzgebung qualifiziert, ob sie also auch einem allgemeinen Gesetz entsprechen kann.

Wie funktioniert praktisch diese Überprüfung? Die Vernunft wird zu dieser Handlung (oder einfach zu der blossen Vorstellung der Handlung) eine Maxime heranziehen (ein Prinzip so zu handeln ableiten) und dann überprüfen, ob diese Maxime verallgemeinert werden kann (ob diese Maxime als allgemeines Gesetz gelten kann). Diese Überprüfung ist eine Überprüfung, ob diese Maxime mit dem kategorischen Imperativ vereinbar ist.

Eine Handlung, die die Prüfung des kategorischen Imperativs bestanden hat und aus Pflicht geschehen ist, ist eine moralische Handlung.

Kant unterscheidet eben die Handlungen in pflichtmässige Handlungen und Handlungen aus Pflicht. Dieser Unterscheidung folgt nicht aus dem Ergebnis (Folge, Wirkung) der Handlung, sondern aus dem Motiv, wie Kant schreibt, aus der Triebfeder (Impuls, Motivation, Motor) der Handlung. Die Handlung aus Pflicht geschieht in Übereinstimmung mit dem kategorischen Imperativ und die Person hat als Motor ihrer Handlung allein die „Idee der Pflicht“; die Achtung für das Gesetz. Sie handelt so, weil sie so handeln muss. Es gibt keinen anderen Grund für ihre Handlung als allein die Idee, dass sie dazu verpflichtet ist. Sie ist verpflichtet, dem kategorischen Imperativ gemäss zu handeln.

Man soll die Idee der Pflicht als die Einstellung einer Person verstehen, ihre Gründe und Überzeugungen, dass eine Handlung zur Pflicht gemacht werden muss, weil es dem moralischen Gesetz entspricht. Dieses moralische Gesetz ist grundsätzlich das Gesetz, das den kategorischen Imperativ enthält.

Andererseits, die Person, die pflichtgemäss handelt, handelt auch nach einem Gesetz aber die Motivation ihrer Handlung ist nicht allein, dass sie so handeln muss. Sie hat andere Interessen, nicht allein die Idee der Pflicht so zu handeln. Sei es aus Neigungen, aus Selbstliebe, aus Mitleid, aus Angst vor der Strafe. Wann immer jemand zu einer Handlung getrieben wird, der nicht als Grund zu dieser Handlung allein die Idee der Pflicht hat, hat diese Person nur pflichtgemäss gehandelt und nicht aus Pflicht. Ihre Handlung ist dann nach Kant nicht moralisch.

Kant kennt auch die moralische Handlung gegenüber sich selbst, z.B. dass eine Person nicht Selbstmord begehen darf, weil sie nicht wünschen kann, dass diese Handlung verallgemeinert wird.

Die Moral bei Kant hat die Vernunft als Quelle. Alle mit Vernunft begabten Wesen haben die Möglichkeit, frei zu handeln. Sie haben neben dem Naturgesetz, das sie sich nicht aussuchen können, die Möglichkeit sich selbst Gesetze zu geben (als selbstgesetzgebende Wesen sind sie autonom), in diesem Sinne sind sie frei (frei von der Naturnotwendigkeit). Hier stossen wir in Kants Begriff der Freiheit als Autonomie. Die vernünftigen Wesen sind frei von der Naturnotwendigkeit aber gebunden an die Gesetze, die sie sich als vernünftige autonome Wesen selbst gegeben haben.

Warum aber müssen die Menschen dem kategorischen Imperativ gehorsam sein? Dies ist auch der Argumentationsweg, den Kant vollzogen hat, als er fragte “Warum aber soll ich mich denn diesem Prinzip unterwerfen und zwar als vernünftiges Wesen überhaupt, mithin auch dadurch alle anderen mit Vernunft begabten Wesen?”5.

Um diese Frage zu beantworten untersucht er die Möglichkeit des synthetischen Satzes a priori überhaupt . Diese Sätze werden vorausgesetzt für die Möglichkeit des kategorischen Imperativs. Er versucht eigentlich, die Moral durch die Frage nach der Gültigkeit des kategorischen Imperativs zu begründen. In ‘Die Kritik der reinen Vernunft’ hat Kant die Möglichkeit der synthetischen Urteile a priori in der Metaphysik untersucht. Um die Möglichkeit des kategorischen Imperativs zu beweisen, kehrt er zurück zu der Möglichkeit dieser Urteile, ohne welche Wissenschaft und Metaphysik nicht möglich sind.

Über die Möglichkeit des kategorischen Imperativs sagt Kant:

“Und so sind kategorische Imperativen möglich, dadurch dass die Idee der Freiheit mich zu einem Gliede einer intelligibelen Welt macht, wodurch, wenn ich solches allein wäre, alle meine Handlungen der Autonomie des Willens jederzeit gemäss sein würden, da ich mich aber zugleich als Glied der Sinnenwelt anschaue, gemäss sein sollen, welches kategorischen Sollen einen synthetischen Satz a priori vorstellt, dadurch, dass über meinen durch sinnliche Begierden affizierten Willen noch die Idee ebendesselben, aber zur Verstandeswelt gehörigen, reinen, für sich selbst praktischen Willens hinzukommt, welcher die oberste Bedingung des ersteren nach der Vernunft enthält…”6.

Wie die Freiheit als Voraussetzung für den kategorischen Imperativ möglich ist, lässt sich aber nicht beweisen; sie ist eine Annahme.

Der kategorische Imperativ ist synthetisch, weil der Bezug meiner Maxime zu dem Gesetz (das den kategorischen Imperativ enthält) nicht vorher im meinen Willen enthalten ist (die Menschen sind nicht allein zur intelligibelen Welt gehörig, sondern auch durch Sinnlichkeit affiziert, insofern ist es keine Selbstverständlichkeit, dass ich durch meine Maxime das Gesetz beachte); er ist auch a priori, weil er nicht aus der Erfahrung abgeleitet werden kann und darum allgemein und notwendig gelten muss.

Nur weil die Menschen frei sind, ist die Möglichkeit des kategorischen Imperativs vorhanden, weil die Freiheit die Voraussetzung eines guten Willens ist (und ein guter Wille, weil er gut ist, das Gesetz beachtet, das den kategorischen Imperativ enthält).

Wie Kant aber gesteht, reicht das nicht, um zu beweisen, wieso die Menschen dem Gesetz gehorchen müssen:

“Es zeigt sich hier, man muss es frei gestehen, eine Art von Zirkel, aus dem, wie es scheint, nicht heraus zu kommen ist. Wir nehmen uns in der Ordnung der wirkenden Ursachen als frei an, um uns in der Ordnung der Zwecke unter sittlichen Gesetzen zu denken, und wir denken uns nachher als diesen Gesetzen unterworfen, weil wir uns die Freiheit des Willens beigelegt haben…”7.

Der Schlüssel, um aus diesem Kreis herauszukommen, ist eben, weil der Mensch neben der Vernunft durch Sinnlichkeit affiziert ist, sozusagen zu zwei Welten gehört: der Sinneswelt und der Verstandeswelt. Als der Verstandeswelt zugehörig, denken sich die Menschen frei und erkennen die Autonomie des Willens an (sie geben sich selbst Gesetze); als zur Sinneswelt gehörig, denken sich die Menschen verpflichtet, dem moralischen Gesetz zu folgen zu Lasten ihrer Gefühle und Interessen. Deswegen weil die Menschen nicht allein durch die Vernunft beeinflusst werden, müssen sie als Verpflichtung (nicht als Spontaneität) dem kategorischen Imperativ gehorchen. Wenn die Menschen nur vernünftig wären, wäre keine Gebote notwendig, es gäbe die Nötigung des kategorischen Imperativs nicht, weil diese Regel für alle absolut selbstverständlich wäre. Die Menschen haben aber auch andere Interessen und sind durch Gefühle, Neigungen, usw. auch beeinflusst, deswegen, um den Gesetzen, die sie sich selbst gegeben haben, zu gehorchen, brauchen sie die Nötigung, gibt es die Pflicht, so zu handeln.

Schließlich ist es noch notwendig, etwas über die Mitgliederschaft der moralischen Gemeinschaft bei Kant zu sagen. Dies ist nach der Einführung in seinen Moralbegriff hier dargestellt nicht schwierig.

Da der Mensch frei ist (unabhängig von der Naturnotwendigkeit handeln kann), d. i. von seiner Vernunft Gebrauch machen kann, ist er das einzige Wesen, das als Zweck an sich selbst angesehen und behandelt werden muss. Der Mensch als Zweck an sich selbst ist übrigens die zweite Formel des kategorischen Imperativs, nur wurde dies hier nicht vorgestellt, weil es, um das folgende zu verstehen ausreicht zu wissen, dass für Kant alle Menschen frei und mit Vernunft begabt sind. Da sie freie vernünftige Wesen sind, sollen sie moralisch handeln.

Der Mensch ist nämlich das Subjekt des moralischen Gesetzes. Er soll als vernünftiges

Wesen Rücksicht auf andere Menschen aus genau diesem Grund nehmen.

Also jeder Mensch ist nach Kants Moraltheorie Mitglied der moralischen Gemeinschaft und hat die Pflicht gegenüber sich selbst und anderen Menschen, sich moralisch zu verhalten.

3. Stemmers Kritik an Kant

Nicht nur Stemmer, aber auch die eallgemeine und wesentliche Kritik an Kants Moral bezieht sich auf deren Formalismus. Wie kann die Moral ganz absehen von den menschlichen Interessen, Gefühlen, Neigungen, usw.? Schon rein psychologisch ist es für MICH schwierig mit absoluter Sicherheit zu wissen, aus welchem Grund ICH gehandelt habe. Wie kann es dann überhaupt für andere Menschen möglich sein, mich bzw. meine Handlung nach Kants Kriterien zu beurteilen, ob sie moralisch ist oder nicht, wenn sie nicht wissen können, aus welchem Grund ich gehandelt habe?

Stemmers Kritik an Kant berüht diesen Punkt und geht auch darüber hinaus. Aber gehen wir systematisch vor.

Eine der Gemeinsamkeiteen von Stemmer und Kant ist, dass moralische Urteile nicht empirisch sein können. Man kann nicht irgendeine Erfahrung anschauen und entdecken, worauf sich diese Urteile beziehen; dass nämlich die Objektivität dieses Urteils aus dieser Erfahrung entstanden ist. Auch die Moral bei Kant ist a priori. Ausserdem sind beide Konzepte aufgeklärte, also posttheozentrisch alse ein Versuch, die Moral ohne Bezug auf Gott zu begründen.

Obwohl Kant als Philosoph der Aufklärung gekennzeichnet ist, kritisiert Stemmer, dass er Gott eigentlich nur durch die Gesetzgebende Vernunft ersetzt hat8. Tatsächlich ist die Vernunft die Quelle des moralischen Müssens bei Kant und die vernünftige Wesen, eben dadurch, dass sie mit Vernunft begabte Wesen und frei sind, sich selbst Gesetze geben, die die Quelle der Moral bei Kant sind. Eine Vernunft, die sich selbst moralische Gesetze gibt, gibt es nicht (so Stemmer).

Der entscheidende Unterschied zwischen Kant und Stemmers Moralkonzeption liegt jedoch in der Quelle der moralischen Pflicht. Bei Kant liegt diese Quelle (s. o.) in der gesetzgebenden Vernunft und in der Freiheit. Bei Stemmer liegt dieses „Müssen“, dieses Verpflichtetsein in dem „Agreement“, das zwischen den Mitgliedern der moralischen Gemeinschaft (informell) entstanden ist.

Die Moral ist von den Menschen hervorgebracht. Sie ist nach Stemmer eine rational begründete Moral. Er definiert den Begriff des moralischen Handelns dadurch, dass es ein Handeln zugunsten anderer ist9 und dass es die Charakteristik des Gefordertseins besitzt.

Die zwei Elemente des Gefordertseins sind: (1) das moralische Müssen ist von anderer Art als die prudentielle Müssen und (2) es ist kategorisch, d. h. keiner, aus welchen Gründen auch immer, kann sich der Pflicht, sich moralisch zu verhalten, entziehen10.

Stemmers Moralkonzept ist eines, das behauptet, dass eine moralische Handlung eine Handlung zugunsten anderer ist. D. h. in den Bereich der Moral fällt nicht eine Handlung, die für den Handelnden wichtig ist, aber andere überhaupt nicht berüht. Hier besteht ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Philosophen. Stemmer kritisiert Kant auch dadurch, dass dessen Moralkonzept nicht unterscheidet zwischen Handlungen gegenüber sich selbst und Handlungen gegenüber anderen (s. o. das Bsp. des Selbstmords). Stemmer erkennt keine moralische Pflicht gegenüber sich selbst, er begründet es folgendermassen:

„Im Zentrum jeder Moral steht das Handeln zugunsten anderer, was sich darin spiegelt, dass es Moralen gibt, die keine Pflichten gegenüber sich selbst kennen, aber natürlich keine Pflichten gegenüber anderen enthalten“11.

Die Moral-Definition von Stemmer weicht auch von der Definition von Kant dadurch ab, dass sie „nichts über das Motiv bestimmt, aus dem heraus jemand moralisch handelt“12.

Kant geht davon aus, dass eine moralische Handlung geschehen muss allein aus der Idee der Pflicht, sozusagen aus der Überzeugung, dass das moralische Gesetz (dem kategorischen Imperativ) befolgt werden muss. Weil dieses moralisch gefordert ist, muss man so handeln. Es darf (so Kant) kein anderer Grund ins Spiel kommen, sonst würden wir bei dem hypothetischen Imperativ landen (das Ziel meiner Handlung ist nicht die Moralität in sich, sondern, z. B. ein Vorteil) und dann ist unsere Handlung nicht mehr moralisch.

Das Ziel der Moral nach Stemmer ist aber nicht zu wissen, wieso sich die Menschen moralisch verhalten haben, sondern überhaupt, dass sie sich moralisch verhalten, d. h., dass sie auf andere Menschen Rücksicht nehmen und bestimmte Dinge zugunsten anderer tun oder unterlassen13.

Stemmer sieht nicht die Existenz eines kategorischen Imperativees im Kantischen Sinne. Er erklärt seine schwere Kritik an der Basis der Kantischen Moral dadurch, dass es keinen reinen guten Wille gibt. Man kann nicht handeln, ohne dass ein Interesse zugrunde liegt. Nach Stemmer gibt es nur hypothetische Imperative, weil alle Handlungen einen Zweck haben und zwar nicht (wie bei dem kategorischen Imperativ) einen reinen formellen Zweck, sondern einen materiellen Zweck (bei einer moralischen Handlung sind die Ziele die Interessen, die allen Menschen, - soweit sie Mitglied der moralischen Gemeinschaft sind - unterstellt werden können)14. Es wäre rein theoretisch, formell und unrealistisch zu denken, dass jemand handeln kann, ohne dass diese Handlung ein Ziel hat, das (natürlich) nicht in der Handlung per se liegt. Dies hat keinen Platz in einer rationalen Moral.

Stemmer übernimmt (zumindest didaktisch) die Einteilung der Imperative von Kant in kategorisch (apoditik) und hypothetisch (assertorisch und problematisch). Was Stemmer kategorisch nennt, ist bei Kant hypothetisch, aber assertorisch. Dies ist so, weil Stemmer es bei seiner Definition von moralischer Handlung als unmöglich ansieht, von den menschlichen Interessen abzusehen (deswegen hypothetisch). Es gibt keine moralische Handlung, ohne dass ein Interesse vorausgesetzt ist Die rationale Moral sollte soz. rational begründet werden. Sie muss alle überzeugen, sogar den Skeptiker, der nicht aus sich heraus altruistische Interessen pflegt. Deswegen geht die rationale Moral von Interessen aus, die alle Menschen, wenn sie rational sind (hier könnte man auch vernünftig sagen), haben und zwar haben müssen (deswegen assertorisch) und nicht nur haben können.

Interessen, die Menschen im Umgang mit anderen nur haben können, sind hier nicht gemeint. Wenn sie diese Interessen nur haben können und nicht haben müssen, wie soll man den Skeptiker überzeugen, dass er moralisch handeln muss? Er kann sehr wohl sagen, ich kann dieses Interesse haben, aber ich habe es nicht. Deswegen stehen an der Basis von Stemmers Moral die Interessen, die alle Menschen als rationale/vernünftige Wesen haben müssen:

„Das moralische Müssen ist zwar (wie jedes praktische Müssen) ein relatives Müssen (und insofern nicht kategorisch im kantischen Sinne), aber eben relativ auf Interessen, die jeder notwendigerweise hat und deshalb jedem unterstellen kann. Dem moralischen Müssen kann sich deshalb niemand entziehen, indem er darauf verweist, daß er die Interessen, auf denen das Müssen basiert, gar nicht hat“15.

Die nächste Frage ist: was sind dies für Interessen, die alle haben müssen? Hier antwortet Stemmer ganz vorsichtig und formell. Wenn man ein Interesse hat, muss man rational zwingend dieses Interesse verfolgen wollen. Damit ist alles schon gesagt. Das Interesse das man allen unterstellen kann, ist das Verfolgen seiner Interessen (schon vorausgesetzt, dass sie Interessen haben). Daraus leitet man in einer indirekten Weise weitere Interessen wie das Überlebensinteresse ab. Ohne am Leben zu sein, kann keiner seine Interessen verfolgen, usw.

Wie funkioniert dann so eine Moral? Alle Menschen, die diese gemeinsamen Interessen haben, müssen alles tun, damit ihre Interesse verfolgt werden; sie müssen sich also auch vergewissern, dass andere ihnen nicht in Weg stehen. Deswegen gehen sie nach Stemmer ein „Agreement“ ein und verpflichten sich, solange die andereen dazu auch verpflichtet sind, die Interessen der anderen nicht zu berühren. Z.B. ich behalte meinen Körper unversehrt und dafür, dass mir dies zugestanden wird, d.h., dafür, dass ich nicht „belastet“/verletzt werde, unterlasse ich auch Verletzungen anderen gegenüber. Nach dieser Moral entstehen moralische Rechte und Pflichten niemanden zu verletzen, und das moralische Recht, von niemandem verletzt zu werden. Wobei nur die Mitglieder der moralischen Gemeinschaft diese Rechte und Pflichten haben, und diese sind nicht - wie bei Kant - gleichbedeutend mit allen Menschen, oder besser formuliert allen mit Vernunft begabten Wesen.

Mit dem obigen Bsp. könnte der falsche Eindruck erweckt werden, dass es sich nur um Abwehrrechte handelt. Stemmer selbst bittet dafür um Achtung. Es gibt auch Leistungsrechte, die die Moral von Stemmer umfasst. In dem Fall z.Be. wo jemand verletzt wurde und unsere Hilfe braucht. Es ist also zu unterstellen, dass alle Interesse daran haben (wie oben dargestellt, damit sie überhaupt ihre Interessen weiter verfolgen können), dases ihnen jemand zur Hilfe kommt, wenn sie Hilfe brauchen, Helfen ist mehr als nicht verletzen; ist also eine positive moralische Handlung, in diesem Fall aktives Tun und nicht nur unterlassen. Neben moralischen Abwehrrechten gibt es auch moralischen Leistungsrechte.

Bei den Leistungsrechten, die auch aus der Moral entstehen, gibt es ein paar Schwierigkeiten. Abgesehen von den Beispielen, die Stemmer selbst in seinem Buch hervorbringt (etwa, dass unklar sein kann, wer helfen muss, wenn viele potentielle Helfer da sind oder auch, dass man nicht mehr sein eigenes Leben leben könnte, wenn man immer helfen würde usw.) ist es noch nicht klar, wo, wenn wir uns den moralischen Raum als die Welt vorstellen, die Grenzen dieser Leistungspflichten sind, sowie auch nicht, was die Grenzen sind für die Anzahl der Helfer und derjenigen, die Hilfe brauchen. Sind z. B. die Europäer abgesehen von potenziellen kolonialistischen Rechtfertigungen moralisch verpflichtet etwas dagegen zu unternehmen, wenn ein Kind in Afrika verhungert? Die Frage nach Macht als Bedingung für die moralische Pflicht wird weiter unten im Abschnitt der Bestimmung der Mitglieder der moralischen Gemeinschaft bei Stemmer erklärt. Ich habe bei Stemmer keinen Hinweis gefunden, dass die Pflicht zur Hilfe (oder, lato sensu, zur positiven Leistung) nur entsteht, wenn derjenige, der das Recht auf Hilfe hat, in unmittelbarer Nähe (präsent) zu demjenigen ist, demgegenüber er die Pflicht (dann) haben wird.

Letzten Endes ist Moral nicht eine Frage der Gerechtigkeit, sondern ganz ein Agreement zwischen Menschen die (potenziell) Macht haben, andere Menschen zu verletzen und dessen Hilfe sie auch Gebrauch machen wollen, wenn es nötig wird. Die Frage ist aber, was ist, wenn Mitglieder der moralischen Gemeinschaft zwar potenziell die Macht hätten, jemanden zu verletzen (und deswegen u.a. sind sie doch Mitglieder der moralischen Gemeinschaft), aber praktisch diese Macht doch nicht haben?

Wahrscheinlich würde Stemmer sagen, dass es entsteht die moralische Pflicht weiterin, aber, ihre Kraft lässt etwas nach. Wir würden hier von moralischem Unrecht sprechen. (Es scheint mir hier spontan eine Ähnlichkeit mit deen Menschenrechten zu besetehen: die Freiheitsrechte sind „covered“, die sozialen Rechte, tja... das ist aber ein anderes Thema).

Zum Schluss, muss man noch näher erläutern, wer Mitglied der moralischen Gemeinschaft bei Stemmer ist und in diesem Punkt, was der Unterschied zu Kant ist.

Mitglied der moralischen Gemeinschaft bei Stemmer sind alle Menschen die (informell) diesers „Agreement“ eingegangen sind und die die folgenden 3 Bedingungen erfüllen: (i) Interesse-, (ii) Macht- und (iii) Vernunftbedingung. (i) Sie müssen konvergierende Interessen haben, Interessen (s.o.), die alle haben müssen; (ii) sie müssen soz. zumindest potenziell gegen die moralische Forderung handeln können, d.h. sie müssen die Macht zur Verfügung haben, gegen das Interesse16 des anderer vorzugehen; (iii) sie müssen vernünftig sein, d.h. einsehen, bzw. die Fähigleit haben, einsehen zu können, dass es rational ist, die Möglichkeit selbst jemanden zu verletzen aufzugeben für den Vorteil, von niemandem verletzt zu werden.

Alle Mitglieder der moralischen Gemeinschaft haben dieselben Rechte und Pflichten. Es gibt keines das nur Pflichten hat und keines, das nur Rechte hat.

Kant hat keine Unterscheidung dieser Art gemacht. Alle Menschen, soweit sie mit Vernunft begabt sind, soweit sie frei sind, d. h. gewissermassen unabhängig von der Naturnotwendigkeit sind, gehören zur moralischen Gemeinschaft und müssen moralisch handeln. D.h. auch, dass es Menschen gibt die nur moralische Pflichten haben und andere, die nur moralische Rechte haben.

Nicht alle Menschen erfüllen die drei Bedingung zur Mitgliederschaft der moralieschen Gemeinschaft, wie von Stemmer definiert. Kleine Kinder, Babys, Tiere, sehr alte Menschen, z.B. erfüllen sie aus verschiedenen Gründen nicht. Der Schutz für diese Wesen besteht im wesentlichen darin, dass weniger die Moral so wie Stemmer sie versteht Menschen zur Handlung zugunsten anderer bewegt als andere Gründe, wie Altruismus.

An dem Moralkonzept von Stemmer ist aus theoretischer Hinsicht kaum was auszusetzen, aber in praktische Hinsicht ist es möglich, dass eine bestimmte Gefahr der Vernachlässigung des Handelns zugunsten anderer besteht, weil die „einfachen” Menschen seit langer Zeit durch ein Konzept von Moral beeinflusst sind, dass maximalistisch ist, eher in Richtung von Kants Moral als im Sinne einer minimalen Morale wie der von Stemmer.

Natürlich ist die Quelle unsere Handelns zugunsten anderer eher der Altruismus als die Moral, aber diese Einsicht ist nicht die verbreitete. Die Menschen nehmen gerne Bezug auf die Moral, um von jemandem zu fordern, altruistisch zu handeln. Es gibt dafür keine rationale Rechtfertigung, niemand ist auch rationalerweise berechtigt, dies zu fordern, wie bereits dargestellt, und auch der Skeptiker wird nicht überzeugt werden können. Trotzdem wird diese Argumentation immer wieder verwendet und zum grossen Teil auch mit Erfolg.

Eine, wenn auch geringe Gefahr, könnte darin bestehen, dass, wenn eine Handlung zugunsten anderer nicht gefordert wird, auch nicht unbedingt so gehandelt wird. Das Wort Moral hat ein Gewicht, das wir nicht unterschätzen sollten. Wenn einfach so behauptet wird, dass eine bestimmte Handlung weder unmoralisch noch moralisch ist, dass es in der Grösszügigkeit der Menschen liegt so oder eben nicht so zu handeln, kann die Gefahr bestehen, dass die Menschen sich nicht mehr zu der Handlung verpflichtet fühlen und deswegen die altruistische Handlung lieber nicht ausführen. Es kann sein, dass die Menschen viele Handlungen zugunsten anderer aus altruistischen Gründen vollziehen, weil sie sich dazu moralisch verpflichtet fühlen. Dieses Gefühl des Verpflichtetseins ist nicht rational, aber scheint (zumindest zum Teil) ein Beweggrund für altruistische Handlungen zu sein.

4. Literaturverzeichnis

KANT, Immanuel. Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 1976 (Zit: Kant, GMS).

STEMMER, Peter. Handeln zugunsten anderer: eine moralphilosophische Untersuchung. Berlin, New York: de Gruyter, 2000 (Zit: Stemmer, HZA).

[...]


1 Kant, GMS, S. BA 37.

2 Stemmer, HZA, S. 208.

3 Kant, GMS, S. BA 40. Kant erklärt in ‘Die Kritik der reinen Vernunft’ (B 99) die Modalität der Urteile: apodiktisch, assertorisch oder problematisch ist. Apodiktische Urteile sind diejenigen, die als notwendig angesehen werden; assertorisch die, die als wirklich (wahr) betrachtet werden; und, die problematischen sind solche, bei denen Bejahen und Verneinen (beliebig) möglich ist.

4 Kant, GMS, S. BA 52.

5 Kant, GMS, S. BA 102.

6 Kant, a. a. O., S. BA 111, 112.

7 Kant, GMS, BA 104.

8 Stemmer, HZA, S. 7. Es heisst: “Er (Kant) hat an der Gesetzeskonzeption der jüdisch-christlich geprägten Moral festgehalten und nur den gesetzgebenden Gott durch die gesetzgebenden Vernunft ersetzt. Nicht mehr Gott, sondern die Vernunft gibt uns die Gesetze, die fixieren was moralisch verboten und Geboten ist“.

9 Die Rede von moralisch zu handeln ist immer ein tun oder unterlassen, nicht unbedingt nur ein tun.

10 Die Kategorizität bei Stemmer entspringt aus gemeinsamen unterstellbaren Interessen und nicht wie bei Kant aus einem reinen Willen.

11 Stemmer, HZA, S. 12.

12 Stemmer, a. a. O., S. 12.

13 Stemmer, HZA, S. 13.

14 Stemmer, a. a. O., S. 208.

15 Stemmer, a. a. O., S. 355.

16 Interesse hier ist logischerweise die Interesse die alle haben müssen und deswegen alle unterstellen können.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Stemmers Kritik an Kants Moraltheorie
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V109801
ISBN (eBook)
9783640079797
Dateigröße
429 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Stemmers, Kritik, Kants, Moraltheorie
Arbeit zitieren
Daiana Vasquez (Autor:in), 2004, Stemmers Kritik an Kants Moraltheorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109801

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Stemmers Kritik an Kants Moraltheorie



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden