Die Sprachpolitik der Europäischen Union


Seminararbeit, 2001

30 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


1. Einleitung

„Wenn ich noch einmal anzufangen hätte, würde ich nicht mit der Wirtschaft, sondern mit der Kultur beginnen.“[1] Angesichts der bevorstehenden Einführung des EURO, des freien Binnenmarktes, der seit mehr als acht Jahren zollfreien Warenverkehr über die Grenzen Europas erlaubt, wirkt dieses Zitat wie ein Anachronismus. Dies um so mehr, als es von einem der geistigen Gründerväter des europäischen Einigungsprozesses stammt: Jean Monnet, 1952-1955 Vorsitzender der EGKS, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

50 Jahre gemeinsamer europäischer Geschichte also von den falschen Vorstellungen geleitet? Zumindest scheint selbst den von Haus aus wirtschaftlich orientierten Eurokraten die Bedeutung von Kultur, und damit auch von Sprache für ein geeintes Europa bewusst geworden zu sein. In alle Felder der Politik, so tönt es aus der Brüssler Schaltzentrale, habe dieser Gedanke mittlerweile Eingang gefunden. Lohnende Ausgangsbasis einer Untersuchung, in wie weit sich Sprachpolitik wirklich unter den traditionellen Schlagwörtern europäischer Politik – „Binnenmarkt“, „Europa der Bürger“ oder „Europa der Regionen“ – behauptet.[2] Welche Ideen tragen sprachpolitische Maßnahmen der EU, und vor allem: Wo und mit welcher Konsequenz treten Fragen sprachlicher Natur im Prozess der Einheitsbildung auf?

Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, Motivationen und Tendenzen der Sprachpolitik in Europa offen zu legen und zu analysieren. Deshalb soll zunächst ein allgemeiner Blick au die sprachliche Situation des Kontinents geworfen werden, um anschließend die Problematik sprachwissenschaftlicher Einteilungsmuster zu beleuchten. Ganz unwillkürlich kommt dabei die Rolle von Minderheiten zur Sprache, die Aufschluss über den grundsätzlichen Umgang Europas mit seiner sprachlichen Vielfalt geben kann. Nach einem kurzen Verweis auf allgemeinpolitische Strömungen, richtet sich die Aufmerksamkeit dann besonders auf das Problem der Sprachwahl in den Organen der Gemeinschaft. Sie ist richtungsweisend für die elementare Frage europäischer Sprachpolitik: Wie ist Mehrsprachigkeit mit der Union Europas in Einklang zu bringen? Lösungskonzepte gibt es allenthalben. Bildungspolitische Initiativen von EU und Europarat verraten schließlich, auf welches Modell für einen europäischen Gesamtstaat zurück gegriffen wird – im Übrigen das zentrale Motiv der EU: Vielheit in Verbindung mit der Einheit.

2. Überschaubare Ordnung? Sprachen im vereinten Europa

Der reinen Faktenlage nach zu urteilen, nimmt sich die Sprachkarte Europas recht simpel aus. Gerade drei Prozent der auf der Erde beheimateten Sprachen – insgesamt nicht mehr als 255 – werden auf dem europäischen Kontinent gesprochen.[3] Und diese Zahl reduziert sich noch einmal erheblich, wenn man von der Grundfläche der Europäischen Union ausgeht. Auf dem Boden ihrer derzeit 15 Mitgliedstaaten[4] finden sich 11 Sprachen von offiziellem Status: Im Skandinavischen Raum Schwedisch, Finnisch und Dänisch, bei den Mittelmeeranrainern Spanisch, Portugiesisch, Italienisch und Griechisch, in Mitteleuropa schließlich Französisch, Niederländisch, Deutsch und, nicht zu vergessen, Englisch.

EU-weit sind darüber hinaus das in Irland gesprochene Gälisch und die dritte Amtssprache Luxemburgs, das Letzeburgische, als Nationalsprachen anerkannt.[5]

Doch der Schein trügt: Die Sprachkarte Europas ist längst nicht so überschaubar wie die Klaviatur der EU-Sprachen vermuten lässt. Was in dieser Betrachtung fehlt, ist das Bretonische, das Walisische oder beispielweise Baskisch – Regional- und Minderheitensprachen also. Zudem müssten auch Plansprachen, Kommunikationssysteme wie die Gebärdensprache und nicht zuletzt die zahlreichen Sprachen der nicht-europäischen Zuwanderer, sogenannter allochthoner Minderheiten – etwa Türkisch oder Arabisch – ins Blickfeld gerückt werden.

Unzweifelhaft: Die europäische Sprachsituation ist weitaus komplexer als ursprünglich angenommen. Unter dieser erweiterten Perspektive ergeben sich denn auch neue Fragestellungen: Warum zum Beispiel ist Katalanisch mit zirka acht Millionen Sprechern lediglich regionales Idiom, wenn fünf Millionen Dänen bereits die Basis einer anerkannten Nationalsprache bilden?[6] Gibt es Aspekte, die eine derartige Hierarchisierung rechtfertigen? Letztlich geht es ganz allgemein um die Maßstäbe, welche der sprachlichen Gliederung Europas zu Grunde liegen.

2.1. Sprache als funktionales Raster

Jedem Versuch, in linguistischer Sicht zu klassifizieren, steht eine Frage voran: Was macht Sprache aus? Sicher, sie ist Kommunikationsmedium, Mittel zur Verständigung – doch überdies erfüllt sie eine Funktion, der vor allem im Kontext der europäischen Einigung größere Bedeutung zukommt. „[Sprache ist] für den Menschen [...] der primäre Faktor seiner persönlichen und sozialen Identität, und, auf andere bezogen, ein Faktor der Identifikation.“[7] Sie tradiert kulturelle Eigenheiten. Eine Tatsache, die (mit dem Aufstieg des Nationalstaates) recht schnell zu der eindimensionalen Gleichung „Sprache = Volk“ führte.[8] Diese Verbindung hat bis heute, besonders in Ost- und Südeuropa, nichts von dem ihr eigenen Konfliktpotential eingebüßt.

Wenn der sozialrelevanten Rolle von Sprache ein solches Gewicht beizumessen ist, wundert es kaum, dass diese auch in der sprachwissenschaftlichen Abgrenzung des Begriffs von Belang ist. So reiht sich ein „operatives Sprachbewusstsein“, das heißt das Wissen um die Schutzwürdigkeit der eigenen Sprache in den Kanon der Unterscheidungskriterien, beispielweise zum Dialekt. Daneben sind typologische Distanz (hinlänglich große Strukturunterschiede), kodifizierte Norm und die funktionale Verwendung (in möglichst vielfältigen Kommunikationsbereichen) konstituierende Merkmale einer Sprache.[9]

Gemessen an diesen Vorgaben sind sowohl Katalan wie auch Dänisch zwei klar zu identifizierende, grundsätzlich ebenbürtige Sprachen – um bei dem eingangs erwähnten Beispiel zu bleiben. Ihre Unterscheidung ist demnach allein sprachwissenschaftlich nicht zu erklären. Vielmehr spielt auch hier die Gleichung „Sprache = Volk“ hinein. Ob Mehr- oder Minderheitensprache, „groß“ oder „klein“, National- oder Regionalsprache, allen heute gängigen Einteilungsmustern[10] ist der nationalstaatliche Bezugspunkt gemein. Innerhalb der Grenzen eines Staates können auch acht Millionen Katalanen eine Minderheit darstellen. Gleichwohl ist damit nicht ausgeschlossen, dass auch unter den Minoritäten Europas große numerische Variabilität herrscht. So kann das Ladische etwa nur auf 30.000 Sprecher verweisen.

2.2. Sprache als Politikum

Mit dem rein quantitativen Vergleich der europäischen Sprachen ist ein fundamentales Problem aufgeworfen. Denn besonders die sogenannten „langues moins répandues“[11], die kleinen Sprachen – wenn sie auch mittlerweile als „kostbare Geigen in [der] Völkersymphonie [Europas] betrachtet werden“[12] – sehen sich starkem Konkurrenzdruck von Seiten der prestigeträchtigeren „großen“ ausgesetzt. Ihnen gegenüber befinden sie sich in einer assymetrischen Diglossiesituation. Das ist, so Reiner Arntz[13], beispielsweise der Fall, wenn Sprache A dem beruflichen, Sprache B dem familiären Bereich zugeordnet ist. Zwangsläufig wird Sprache A als fachliches Kommunikationsmittel weiterentwickelt und ausgebaut, Sprache B dagegen nicht, was wiederum zwingend einen Prestigeverlust der Letztgenannten zur Folge hat. Früher oder später gewinnen die Sprecher von Sprache B den Eindruck ihre Sprache sei Sprache A unterlegen; sie bedienen sich in zunehmendem Maße, möglicherweise auch im familiären Bereich, der Sprache A, so dass die Sprachkompetenz in ihrer Muttersprache allmählich zurückgeht. Im schlimmsten Fall kann diese Entwicklung dazu führen, dass eine solche benachteiligte Sprache von ihren Sprechern aufgegeben wird.

So überzeichnet dieser skizzenhafte Anriss auch sein mag, er verdeutlicht, in welchem Spannungsfeld sich Sprachpolitik zu bewegen hat. Eine Sprache in der wichtige Kommunikationsinhalte vermittelt werden, gewinnt an Attraktivität, das gilt ganz besonders für Wissenschaft und Technik, für Fachkommunikation an sich. Sprachpolitik und –planung zielen ergo zunächst auf die Funktionsfähigkeit einer Sprache. Ihren gewachsenen Strukturen Rechnung tragend, wird versucht, sie damit auf lange Sicht in ihrem Status zu befestigen bzw. zu erhöhen.[14] Anne Gellert-Novak gibt eine Definition, die auch im Weiteren als Blaupause dienen kann:

„[Sprachpolitik ist] die Summe aller Maßnahmen und Verhaltensweisen, die die Unterrichtung, den Gebrauch oder auch nur die Präsenz einer Sprache vorwiegend in fremdsprachiger Umgebung beeinflussen. Dabei ist für die Bezeichnung einer Maßnahme als sprachpolitische nicht wichtig, ob sie von offiziellen Stellen oder von Privatpersonen ausgeht und auch nicht, ob eine sprachenpolitische Wirkung intendiert war oder nicht.“[15]

3. Schlüssel zum Verständnis? Minderheiten im vereinten Europa

Für eine Analyse allgemeiner Tendenzen in der europäischen Sprachpolitik eignet sich die Minderheitenproblematik umso mehr, als sie direkt auf die Ebene des Nationalstaats zurückwirkt. Bei dem breiten Spektrum, das die Mitgliedstaaten der EU in punkto Minderheitenpolitik erkennen lassen – von dem in dieser Hinsicht vorbildlichen Spanien bis hin zu Frankreich und Griechenland, die man geradezu als minderheitenunfreundlich bezeichnen müsste[16] – hat die Haltung der Union ausgesprochene Signalwirkung. Der Umgang mit Minderheiten nimmt quasi den Posten eines Vorboten im europäischen Integrationsprozess ein.

3.1. Aus der Sicht des Völkerrechts

Die rechtliche Position der Sprachminderheiten Europas beruht im Grunde genommen auf zwei Säulen: Neben europäischen Reglementierungen ist hier das Völkerrecht entscheidend. Grundlegende Bedeutung haben die Menschenrechtspakte der UN, vornehmlich Artikel 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966. Im englischen Original heißt es:

„In those states, in which ethnic, religious or linguistic minorities exist, persons belonging to such minorities shall not be denied the right, in community with other members of their group, to enjoy their own culture, to profess and to practice their own religion, or to use their own language.“[17]

Reduziert auf die juristisch relevante Aussage, wird in diesem Artikel praktisch nur ein Minimum an Rechtschutz, nämlich das Recht auf Nicht-Diskriminierung gewährt. Zudem mussten sich die Vereinten Nationen angesichts massiver Widerstände nachträglich auf eine restriktive Auslegung des Begriffs „Minderheit“ festlegen; demnach umfasst das Wort

„A group numerically inferior to the rest of the population of a state, in a non-dominant position, whose members – being nationals of the state [Hervorhebung durch den Verfasser]– possess ethnic, religious or linguistic characteristics differing from those of the rest of the population and show, if only implicitly, a sense of solidarity, directed toward preserving their culture, traditions, religion or language.“[18]

Personengruppen anderer Nationalität – Zuwanderer oder Vertriebene – stehen somit außerhalb des Geltungsbereiches von Artikel 27.

Ähnlich zaghaft blieben weitere Vorstöße der UN, so die 1992 verabschiedete Minderheitendeklaration der Generalversammlung. Ohnehin beruhen völkerrechtliche Abmachungen dieser Art auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, weshalb es im internationalen Rahmen bislang kein einziges verbindliches Dokument gibt, was dem einzelnen oder der Gruppe, die er angehört, einklagbare Rechte zugesteht. Doch eben erst dieser Umstand würde einen effektiven Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte ermöglichen.[19]

[...]


[1] Zitiert nach Els Oksaar in: Die Europäische Union und ihre Sprachen. Interdisziplinäres Symposion zur Vielsprachigkeit als Herausforderung und Problematik des Europäischen Einigungsprozesses. Gespräch zwischen Wissenschaft und Praxis, hrsg. von Thomas Bruha/Hans-Joachim Seeler (Schriftenreihe des Europa-Kollegs Hamburg zur Integrationsforschung, 19), Baden-Baden 1998, S. 119.

[2] Vgl. Anne Gellert-Novak: Europäische Sprachenpolitik und Euroregionen. Ergebnisse einer Befragung zur Stellung der englischen und deutschen Sprachen in Grenzgebieten, Tübingen 1993, S. 11.

[3] Manfred Kienpointner: „Sprachen der Welt – Sprachen Europas. Zahlen und Fakten“, in: Sprachen in Europa. Sprachsituation und Sprachpolitik in europäischen Ländern, hrsg. von Ingeborg Ohnheiser/Manfred Kienpointner/Helmut Kalb, Innsbruck 1999, S. 1-10; hier S. 2.

[4] Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.

[5] Konrad Schröder: „Zur Problematik von Sprache und Identität in Westeuropa. Eine Analyse aus sprachpolitischer Perspektive“, in: Europäische Identität und Sprachenvielfalt, hrsg. von Ulrich Ammon/Klaus J. Mattheier/Peter H. Nelde (Sociolinguistica 9), Tübingen 1995, S. 56-66; hier S. 63.

[6] Reiner Arntz: Das vielsprachige Europa. Eine Herausforderung für Sprachpolitik und Sprachgestaltung (Hildesheimer Universitätsschriften, Bd. 4), Hildesheim 1998, S. 9.

[7] Oksaar in: Die Europäische Union und ihre Sprachen, S. 16; vgl. auch Helmer Frank: „Demokratische Zweisprachigkeit in Europa. Möglichkeiten einer europäischen Sprachpolitik unter Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten“, in: Kulturelle und sprachliche Minderheiten in Europa. Aspekte der europäischen Ethnolinguistik und Ethnopolitik, hrsg. von Per Sture Uretal (Akten des 4. Symposions über Sprachkontakt in Europa, Mannheim 1980), Tübingen 1991, S. 17-40; hier S. 19f.

[8] Schröder: Problematik von Sprache, S. 57.

[9] Arntz: Das vielsprachige Europa, S. 11f.; ursprünglich geht dieser Merkmalskatalog auf Klaus Bochmann zurück (Regional- und Nationalitätensprachen in Frankreich, Italien und Spanien, Leipzig 1989).

[10] Vgl. Roland Breton: „L’approche géographique“, in: Le plurilinguisme européen. Théories et pratiques en politique linguistique, hrsg. von Claude Truchot (Université des Sciences Humaines Strasbourg), Paris 1994, S. 41-68; hier S. 68.

[11] Vgl. Arntz: Das vielsprachige Europa , S. 9.

[12] Per Sture Uretal: „Vorwort“ , in: Kulturelle und sprachliche Minderheiten in Europa. Aspekte der europäischen Ethnolinguistik und Ethnopolitik, hrsg. von Per Sture Uretal (Akten des 4. Symposions über Sprachkontakt in Europa, Mannheim 1980), Tübingen 1991, S. IX-XVII; hier S. X.

[13] Arntz: Das vielsprachige Europa, S. 16f.

[14] Vgl. ebd., S. 12, 51 und 75.

[15] Gellert-Novak: Europäische Sprachenpolitik, S. 38.

[16] Mit dem Ende des Franco-Regimes wurde auch der rigide Sprachuniformismus auf der iberischen Halbinsel zu Grabe getragen. Die spanischen Republik gewährt ihren drei autochthonen Minderheiten – Katalanen, Basken und Galliziern (ca. ¼ der Gesamtbevölkerung) – heute einen hohen Grad an Autonomie; die Zweisprachigkeit ist sogar per Verfassung garantiert; vgl. Arntz: Das vielsprachige Europa, S. 21.

[17] Zitiert nach ebd., S. 49; vgl. auch Gellert Novak: Europäische Sprachenpolitik, S. 57.

[18] Diese Definition wurde im Rahmen eines umfangreichen Gutachtens zur Lage der Minderheiten in der Welt formuliert; zitiert nach ebd., S. 50.

[19] Vgl. ebd., S. 51f.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Die Sprachpolitik der Europäischen Union
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Romanisches Seminar)
Veranstaltung
Proseminar: Fremdsprachenpolitiken im deutsch-französischen Vergleich
Note
1,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
30
Katalognummer
V10974
ISBN (eBook)
9783638172585
Dateigröße
658 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sprachpolitik, Europäischen, Union, Proseminar, Fremdsprachenpolitiken, Vergleich
Arbeit zitieren
Geoffrey Schöning (Autor:in), 2001, Die Sprachpolitik der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10974

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