Die EG-Öko-Audit Verordnung


Hausarbeit, 2001

24 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Umweltpolitischer Hintergrund
2.1. Sustainable Development
2.2. Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise durch die „EG-Öko-Audit-Verordnung“

3. Entwicklungsgeschichte der „EG-Öko-Audit-Verordnung“
3.1. Eingliederung der Verordnung in die Umweltpolitik der EU
3.2. Umsetzung der „EG-Öko-Audit-Verordnung“ in Deutschland

4. Inhalt der Öko-Audit-Verordnung
4.1. Der Ablauf des Gemeinschaftssystems
4.1. Die Schritte bis zur erstmaligen Zertifizierung
4.2.1. Umweltpolitik
4.2.2. Erste Umweltprüfung
4.2.3. Umweltmanagementsystem
4.2.4. Umweltprogramm
4.2.5. Umwelterklärung (im Entwurf)
4.2.6. Prüfung und Validierung durch den Umweltgutachter
4.2.7. Registrierung und Veröffentlichung der Umwelterklärung

5. Entwicklung des Öko-Audits
5.1. Gründe für die hohen Teilnehmerzahlen in Deutschland
5.2. Kritik am System
5.3. ISO 14001
5.4. Revision der Öko-Audit-Verordnung

6. Fazit

7. Literarturliste

1. Einleitung

In den vergangenen Jahren ist der Umweltschutz in Industrie und Gewerbe verstärkt in den Vordergrund gerückt. Diese Entwicklung beruht jedoch nicht auf ein voraussichtiges Umweltbewusstsein der Vorstände in den Unternehmen, sondern sie vollzog sich durch den harten Wettbewerb auf dem Markt um Käufer und Kunden.

Es ist mittlerweile in der umweltpolitischen Debatte unumstritten, dass das Globalziel, eine nachhaltige, ökologische und sozial verantwortbare Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen („sustainable development“), eingehalten werden muss, um den zukünftigen Generationen eine Welt zu hinterlassen, die frei von Schadstoffen ist und weiterhin reich an Rohstoffen bleibt. In Anlehnung an diesen Absichten versucht die Umweltpolitik der EU Instrumente zu gestalten, die diesem Globalziel näher kommen. Ein Instrumentarium ist die seit Juli 1993 eingeführte „EG-Öko-Audit-Verodnung“, die die Prüfung von Umweltmanagementsystemen nach Vorgaben der Europäischen Union (EU) beinhaltet.

Zweck der Verordnung ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen, produktionsorientierten Umweltschutzes auf freiwilliger Basis. Gewerbliche Unternehmen, die sich dem Öko-Audit anschließen, müssen gewährleisten, dass sie bestimmte Umweltvorschriften beachten, ein Umweltmanagementsystem aufgebaut haben, sich regelmäßig einer Umweltbetriebsprüfung unterziehen und Informationen über den betrieblichen Umweltschutz der Öffentlichkeit bereitstellen. Sind diese Vorgaben gegeben, so kann sich das Unternehmen in ein offizielles Register eintragen lassen und seine Registrierung zu Werbezwecken einsetzen. Die EU setzt bei dieser Regelung auf die Eigenverantwortung der Unternehmen für den Umweltschutz und versucht sich durch diese „neue Generation von indirekten Regelungen“[1] von Ge- und Verboten sowie klassischen Instrumenten wie Steuern, Abgaben und Gebühren abzugrenzen. In diesem Kontext sollen Marktkräfte im Sinne des Umweltschutzes genutzt werden und sich als „Schneeball“ weiter entwickeln indem das Zertifikat des Öko-Audits sich als Imagevorteil für die Unternehmung erweist und somit den Konkurrenzdruck innerhalb der Brache erhöht und als Folge weitere Betriebe zum „Ökomanagement“ animiert werden.

Jedoch bleibt offen ob die „EG-Öko-Audit-Verordnung“ zu einem solchen Effekt fähig ist, denn die Zielsetzung der EU das Öko-Audit zu einem europaweit bekannten und anerkannten Markenzeichen für umweltgerechte Produktion und Dienstleistungen zu machen,

ist eine problematische Aufgabe, da hiermit eine Vereinbarung von ökologischen mit ökonomischen Aspekten getroffen werden muss.

Die folgende Arbeit befasst sich nun mit den Inhalten, Zielsetzungen, Vorteilen und Nachteilen des Öko-Audits und versucht des weiteren einen Ausblick zu schaffen bezüglich der Fragestellung, ob sich eine staatliche Regulierungspolitik mit einem freiwilligen betrieblichen Umweltschutz vereinbaren lässt.

2. Umweltpolitischer Hintergrund

2.1. Sustainable Development

Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung erstellte erstmals in den 80er Jahren ein Programm, welches eine umweltverträglichere Wirtschaftsweise („Sustainable Development“) beinhaltet.[2] Im wesentlichen lassen sich fünf grundlegende Forderungen ableiten, die auch in der EU-Umweltpolitik zur Anwendung kommen sollen:

- Dem Planeten Erde sollte nur soviel entnommen werden, wie wieder auf natürliche Weise nachwachsen kann (Prinzip der Nachhaltigkeit).
- Mit nicht-regenerativen Rohstoffen und Energiequellen ist sparsam und so schonend wie möglich umzugehen (Prinzip der Sparsamkeit).
- Ressourcen- und umweltschonende Technologien mit geringen ökologischen Risiken müssen gefördert werden (Prinzip der sanften Technologie).
- Die Vernichtung der Artenvielfalt und natürlicher Ökosysteme ist zu stoppen (Bewahrung des Reichtums und der Kreativität der ursprünglichen Natur).
- Dem Bevölkerungswachstum ist wirksam entgegenzutreten.

Um diese Forderungen einhalten zu können, sind besonders die reichen Industrienationen in der Verantwortung, denn nur sie verfügen über entsprechende finanzielle und politische Mittel. Ein wichtiger Ansatz wäre die Reduzierung der Stoff- und Energieströme sowie Techniken und Infrastrukturen zu entwickeln, die sowohl ihnen als auch der Dritten Welt zugute kommen. Es gilt ebenso Material- und Energieproduktivitäten zu verbessern, Kreislaufwirtschaften vermehrt aufzubauen und den Übergang in eine alternative Energiebereitstellung zu gewährleisten. Nach einem Bericht des Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt, Energie zufolge, müsste die Wirtschaft der stoffstromreichen Länder im Schnitt um rund den Faktor 10 dematerialisiert werden, um eine globale Stoffstromreduktion von 50 % zu ermöglichen.

2.2. Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise durch die „EG-Öko-Audit-Verordnung“

Durch die angesproche Thematik rückt die Bedeutung einer ökologisch orientierten Unternehmensführung immer mehr in den Vordergrund. Das Ungleichgewicht zwischen dem Ausmaß der Naturnutzung und der Regenerationsfähigkeit der Natur sowie der hohe Verbrauch nicht regenerierbarer Rohstoffe erfordert unausweichlich eine Veränderung der Konsumgewohnheiten und der Produktionsweisen.

Die „EG-Öko-Audit-Verordnung“ versucht nun einen Einklang mit den kurz beschriebenen Grundsätzen zu finden. Sie sieht in erster Linie die Annäherung der europäischen Unternehmen an eine derartig ökologisch nachhaltiges Wirtschaften vor. In der Einleitung zu der von der EU vorgelegten Verordnung heißt es, dass die Rolle des Unternehmens im Rahmen einer „dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung“ sowie „einer guten Bewirtschaftung der Rohstoffquellen und den Einsatz von sauberen oder saubereren Technologien“ zu sehen ist.

Es ist jedoch offen ob aus einer freiwilligen Umweltverantwortung der Betriebsführung heraus ein unternehmerisches Handeln entstehen kann, dass den hohen Umweltansprüchen gerecht werden kann.

Pragmatisch gesehen sind die Vorteile der mit dem Öko-Audit zertifizierten Unternehmen durchaus attraktiv: Verbesserung des Unternehmensimage gegenüber einer sensibilisierten Öffentlichkeit, Einsparung von Material- und Energiekosten, Verhinderung von Umweltrisiken, Entdeckung ökologischer Produkt- und Verfahrensinnovationen, Erhöhung der nach innen gerichteten Motivation und damit Vermeidung von Fluktuationen qualifizierter Mitarbeiter. Auch kann zumindest mittelfristig mit einer Vereinfachung der Berichtspflichten gegenüber Aufsichtbehörden, einer bevorzugten Vergabe von öffentlichen (und privaten) Aufträgen und mit einer Entlastung von zu erwartenden Abgaben wie die Ökosteuer gerechnet werden.

Solche ökonomischen Anreize für eine nachhaltige Wirtschaftsweise machen die Verordnung erfolgreicher und beschleunigen den Prozess eine „Öko-Soziale-Marktwirtschaft“[3] aufzubauen, die der heutigen Generation Verantwortung für nachfolgende Generationen auferlegt und ein nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen dieses Planeten garantieren.

3. Entwicklungsgeschichte der „EG-Öko-Audit-Verordnung“

3.1. Eingliederung der Verordnung in die Umweltpolitik der EU

Die Gründungsphase der Europäischen Gemeinschaft, die fünfziger Jahre, war geprägt von Wachstum und Technik. Ökologische Fragen spielten in der Europa-Politik und der Öffentlichkeit keine Rolle. Dementsprechend war in den EWG-Gründungsverträgen 1957 keine Zuständigkeit für eine Umweltpolitik vorgesehen.

Erst im Zusammenhang mit der ersten UN-Umwelt-Konferenz 1972 wurde die Kommission von den Regierungen beauftragt ein umweltpolitisches Aktionsprogramm für die Jahre 1973 bis 1976 auszuarbeiten. Zugleich wurde in der Europäischen Kommission die Generaldirektion „Umwelt“ eingerichtet. Diesem Aktionsprogramm schloss sich ein zweites für die Jahre 1977 –1981 und ein drittes für den Zeitraum 1982 bis 1986 an. Hiermit wurde ein Grundstein gelegt, wodurch sich internationale Verträge herausbilden konnten. Dennoch wurden Entscheidungen der EU oftmals „bis auf den kleinsten gemeinsamen Nenner“[4] der Mitgliedsstaaten gefällt, da ein Zwang zur Einstimmigkeit und eine umstrittene Kompetenzlage die Umweltpolitik kennzeichnete. Erst mit der Änderung der EWG-Gründungsverträge 1987 erhielt die EU eine ausdrückliche Kompetenz für die Umweltpolitik und konnte eine nachhaltige Politik der „Umwelt- und Ressourcenerhaltung“ vertraglich festschreiben (Art.130 r).

Im Rahmen des vierten Umweltprogramms (1987-1992) erarbeitete die EU-Kommission 1992 ein Entwurf zum Öko-Audit. Die inhaltliche Grundlage für diesen Entwurf bildete ein von der Internationalen Handelskammer (ICC), Paris 1988 entwickeltes Konzept einer „umweltorientierten Unternehmensführung auf Basis der Freiwilligkeit“ . Außerdem wurde die Bedeutung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt unterstrichen. Der Grundsatz soll sich auf die „Gemeinsame Verantwortung“ beruhen, der auch im fünften Umweltaktionsprogramm (1993-2000) verankert wurde.

Am 29. Juni 1993 ist die „EG-Öko-Audit-Verordnung“ formal im Rat der EU verabschiedet worden und bedarf nach ihrem Inkrafttreten noch einer partiellen Umsetzung ins innerstaatliche Recht. Die Umsetzung des Pariser Konzeptes in eine Verordnung basierte nicht zuletzt auch auf angelsächsischen Erfahrungen, denn in Großbritannien existierte schon ein unternehmensbezogenes Umweltsystem (Norm: „BS 7750“) mit einer eigenen Dienstleistungsbranche von Experten und Beratern. Hierbei verpflichten sich die Unternehmen, ein Umweltmanagementsystem aufzubauen und Audits durchzuführen auf der Grundlage einer Umweltprüfung. Zusätzlich haben die Unternehmen eine umweltpolitische Erklärung abzugeben, die sicherstellt, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden und dass eine ständige Verbesserung der Umweltleistung angestrebt wird.

Dieses in Großbritannien durchgeführte System kam den in der „EG-Öko-Audit-Verordnung“ enthaltenen Vorstellungen recht nahe, sodass das britische Beispiel bei der Entwicklung innerhalb der Kommission eine starke normative Kraft ausgeübt hatte.

3.2. Umsetzung der „EG-Öko-Audit-Verordnung“ in Deutschland

Der Gedanke, einer EU-weiten Einführung von Umweltmanagementsystemen stieß Anfang der 90er Jahre auf äußerst ablehnende Haltung in der Bundesrepublik, denn ihre Auffassung lag eher in einer traditionell technologieorientierten Lösung der Umweltproblematik. Eine managementorientierte Herangehensweise war den Unternehmen eher fremd, sodass die deutsche Wirtschaft befürchtete, die damalige hohe Umweltresonanz innerhalb der Gesellschaft würde die Unternehmen zu der Verordnung „zwingen“ und somit den freiwilligen Charakter des Umweltmanagements verlieren. Zudem war man auf deutscher Seite der Ansicht, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen stehen würde.

Alle Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union außer Deutschland unterstützten in einer Versammlung 1993 die Verordnung. Erst als sich mit Inkrafttreten der Maastrichter Verträge eine Mehrheitsregel für die Verabschiedung umweltpolitischer Verordnungen herausstellte, lenkte die Bundesregierung ein und stimmte für die Einführung des Öko-Audit-Systems.

Jedoch enthält die Verordnung kein unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltendes Recht, sondern erteilt Regelungsaufträge, die in den EU-Ländern umzusetzen sind. Genau an dieser Stelle kam es in Deutschland bei der Umsetzung der „EG-Öko-Audit-Verordnung“ zu Diskrepanzen zwischen Unternehmensverbänden und dem Bundesministerium für Wirtschaft auf der einen Seite sowie Umweltverbänden und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf der anderen Seite.

[...]


[1] vgl. Fichter 1995 S. 20

[2] „Unsere gemeinsagme Zukunft“ V. Hauff (Hg.), 1987

[3] vgl. Fichter 1995 S. 12

[4] vgl. Leicht-Eckert 1996 S.15

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die EG-Öko-Audit Verordnung
Hochschule
Universität Bremen  (FB Politik)
Veranstaltung
Aspekte des europäischen Integrationsprozesses
Note
1,8
Autor
Jahr
2001
Seiten
24
Katalognummer
V10968
ISBN (eBook)
9783638172561
ISBN (Buch)
9783638841948
Dateigröße
2110 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EG-Öko-Audit, Verordnung, Aspekte, Integrationsprozesses
Arbeit zitieren
Patrick Kiesch (Autor:in), 2001, Die EG-Öko-Audit Verordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10968

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