Die Gerichtsreporterin Gabriele Tergit. Kurzbiographie und Stilanalyse ihrer Gerichtsreportagen

"Wer schwindelt Heirat?", "Die Tragödie der alten Jungfer" und "Nach dem Urteil"


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

26 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Biographie

Werke

Gerichtsreportagen

Schluss

Anhang
Wer schwindelt Heirat?
Die Tragödie der alten Jungfer
Nach dem Urteil

Literaturverzeichnis

Einleitung

Als Gabriele Tergit 1924 begann, auf Anraten ihres Chefs beim Berliner Tageblatt Gerichtsreportagen zu schreiben, konnte sie bereits auf elf Jahre Erfahrung als Feuilletonistin zurückblicken. Obwohl sie nebenbei auch den Roman Käsebier erobert den Kurfürstendamm schrieb und damit über die Grenzen Berlins bekannt wurde, blieb sie dem Genre der Gerichtsberichterstattung fast zehn Jahre treu, bis sie 1933 aufgrund ihrer jüdischen Herkunft gezwungen war, auszuwandern.

In der vorliegenden Hausarbeit gebe ich kurz den Lebenslauf der Feuilletonistin, Reporterin und Schriftstellerin wieder und widme mich dann ihren Gerichtsreportagen, wobei anhand dreier Beispieltexte der Stil Gabriele Tergits analysiert und die charakteristischen Merkmale herausgearbeitet werden sollen.

Biographie

Gabriele Tergit wurde am 4. März 1894 als Elise Hirschmann im Osten Berlins, in der Raupachstraße 9, geboren. Die Tochter eines Fabrikanten[1] sollte eine großbürgerliche Erziehung erhalten, doch sehr zum Kummer ihrer Eltern entschied sie sich für den Besuch einer „Sozialen Frauenschule“, ließ sich als Kindergärtnerin ausbilden und arbeitete für das Arbeitsamt.[2]

Mit 19 Jahren begann die sozial engagierte Gabriele Tergit für die Vossische Zeitung zu schreiben, später auch für das Berliner Tageblatt.[3] Aus Ärger über die historischen Fehler ihrer schreibenden Kollegen begann sie 1919 Philosophie, Soziologie und Geschichte zu studieren und promovierte 1925.[4] Ein Jahr zuvor begann Tergit, Feuilletons für das Berliner Tageblatt zu schreiben. Ihr damaliger Chef, Erich Vogeler, schlug ihr Ende 1923 vor, fortan als Gerichtsberichterstatterin zu arbeiten.[5] Gerichtsreportagen erfreuten sich in den Zwanziger Jahren großer Beliebtheit, da Tergits Kollege Paul Schlesinger alias Sling den Unterhaltungswert von Gerichtsprozessen erkannt und in der Vossischen Zeitung „Maßstäbe für die Konkurrenz gesetzt hatte.“[6] Durch seinen neuen Stil entwickelte er sich zu einer vielgelesenen „Instanz der Justizkritik“[7] und wurde für Gabriele Tergit zu einem schriftstellerischen Vorbild[8], ohne das sie nach eigener Aussage wohl keine Gerichtsreporterin geworden wäre.[9]

Ihre ersten Gerichtsreportagen erschienen im Berliner Börsen-Courier [10] , doch nachdem sie dem Chefredakteur des Berliner Tageblattes, Theodor Wolff, einige ihrer Berichte geschickt hatte, wurde sie Weihnachten 1924 für 500,- Mark eingestellt, um 9 Gerichtsreportagen pro Monat zu schreiben.[11]

Gabriele Tergit schrieb, bis 1930 unter dem Pseudonym „Christian Thomasius“, auch Gerichtsreportagen für die Weltbühne. Christian Thomasius, der 1655-1728 lebte, „galt mit seiner juristischen Expertise als einer der erfolgreichsten Gegner des Hexenwahns.“[12]

Dank ihres Engagements und Gerechtigkeitssinns brachte Gabriele Tergit auch die Umtriebe der immer mächtiger werdenden Nationalsozialisten in die Öffentlichkeit, und so blieb es nicht aus, dass sie zu einer Zielscheibe für die Angriffe der Nationalsozialisten wurde. Den Überfall, den diese am 4. März 1933 auf ihre Wohnung verübten, schilderte Gabriele Tergit in einem Interview:

„Ich hatte dauernd über Nazi-Prozesse berichtet und war also vor allem dem Sturm 33 ein Dorn im Auge, weil ich dessen Totschlagekünste mitgeteilt habe. Und wie ich also, am 4. März in der Nacht um drei ungefähr klingelte es Sturm an unserer Wohnungstür und mein Mann rief, nicht aufmachen! Und diese zwei Worte haben mich gerettet.“[13]

Der Überfall verlief, dank Gabriele Tergits Beziehungen zu einem Gerichtsreporter, „der für den Nazi-Zeitung ‚Angriff’ schrieb“[14], zwar glimpflich. Er vermittelte sie an den neu „eingesetzten Nazi-Polizeipräsidenten Mittelsbach“[15], der ihr riet, „sich an die noch sozialdemokratische Schutzpolizei zu wenden.“[16] Die Polizei kam sofort, und Mittelsbach, der noch einmal anrief, erwirkte, dass nur Major Hahn vom Sturm 33 in die Wohnung durfte. Er machte eine Haussuchung unter dem Vorwand, nach kommunistischem Material zu suchen, und zog unverrichteter Dinge wieder ab.[17]

Dennoch versetzte dieser Vorfall Gabriele Tergit einen so großen Schock, dass sie noch am selben Tag nach Spindlermühle in der Tschechoslowakei emigrierte.[18]

Glücklicherweise war sie den deutschsprachigen Zeitungen in der Tschechoslowakei bekannt, und so war es ihr möglich, Beiträge an das Prager Tagblatt, die Bohemia und den Prager Mittag verkaufen. Gleichzeitig halfen sie und ihr Mann, der Architekt Heinrich Julius („Heinz“) Reifenberg, den sie 1928 geheiratet hatte, ihren nächsten Angehörigen bei der Auswanderung aus Deutschland.[19] Kurz nach ihr emigrierte ihr Mann nach Palästina. Gabriele Tergit, die ihm folgen sollte, nahm vorher noch an einem Kongress des Internationalen PEN im heutigen Dubrovnik teil, der zur Abspaltung des deutschen PEN führte.[20]

Sie und ihr Mann hatten Palästina als ihre endgültige neue Heimat ausgesucht.[21] Doch obwohl Heinz Reifenberg dort sofort Arbeit fand, blieb die Familie nicht lange, da ihnen das Klima nicht bekam, alle drei wurden schwer krank.[22] Außerdem litt Gabriele Tergit unter dem „Ressentiment der alteingesessenen Ansiedler, vor allem [gegen] die ‚feinen’ deutschen Juden.“[23]

Fünf Jahre nach ihrer Emigration fuhr die Familie Reifenberg nach London. Ursprünglich wollten sie nur dorthin, weil sie von hier aus mehr für ihre Freunde und Familienangehörigen tun konnten. Aber eine Krise folgte der nächsten, und so war an eine Rückreise nach Palästina nicht mehr zu denken, die Reifenbergs blieben endgültig in London.[24]

Kurz nach dem Kriegsende knüpfte Gabriele Tergit erneut Kontakte nach Deutschland. Der erste, mit dem sie in Verbindung trat, war Alfred Döblin. Dieser gründete kurz nach seiner Rückkehr die Zeitschrift Das Goldene Tor. Später veröffentlichten auch der Berliner Tagesspiegel so wie die Neue Zeitung Artikel von Gabriele Tergit, wenn auch nur kurzzeitig.[25] Gabriele Tergit entschloss zur gleichen Zeit, Berlin einen Besuch abzustatten, in ihren Erinnerungen berichtete sie über ihre Eindrücke.

Etwa ein halbes Jahr später, im Januar 1949, besuchte sie das Lager Belsen. Zu der Zeit begann dort der „endlose Zug“: Gabriele Tergit traf „eine armselige, erschütternd unruhige, sinnlos hin- und herlaufende Menge“[26] von Auswanderern aus deutschen Konzentrationslagern und aus Sibirien.[27] Später berichtete sie in ihren Erinnerungen, dass „eine Abgeordnete, Mrs. Tate – eine der ganz wenigen, die während der [...] Debatte des englischen Parlaments, [...] für [die] Internierung [von Anti-Nazi-Flüchtlingen] [im Augenblick höchster Gefahr durch die Luftangriffe der Deutschen auf England] gesprochen hatte-, [...] sich wenige Tage, nachdem sie Buchenwald gesehen hatte, das Leben“[28] nahm.

Auch im Exil in London setzte Gabriele Tergit ihre schriftstellerische Tätigkeit fort. Zu Beginn schrieb sie Essays zur Exilsituation, später verfasste sie Romane, Hörspielentwürfe und zahlreiche Aufsätze zu historischen und literarischen Themen.[29]

Gabriele Tergit wurde nach dem Krieg nicht von Schicksalsschlägen verschont. Als sie und ihr Mann 1956 von einer Reise aus Gibraltar nach London zurückkehren wollten, stürzten sie mit dem Flugzeug ab, kamen aber glimpflich davon, da es dem Piloten gelang, sicher zu landen.[30] 1964 starb ihr Sohn Peter bei einem Kletterunfall, und nur wenige Jahre später erlag ihr Mann einem Krebsleiden.

Gabriele Tergit arbeitete nicht nur als Schriftstellerin und Reporterin. 1957 begann sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Sekretärin des 1934 gegründeten PEN-Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland, Sitz London. Sie behielt diesen Posten bis 1981 und wurde damit die dienstälteste Sekretärin des PEN. In ihrer Amtszeit erstellte sie Autorenbiographien und –bibliographien aller Mitglieder.[31]

1978 erschien ihr letztes Feuilleton So sind die Menschen in der Berliner Zeitschrift europäische ideen[32], und am 25.07.1982 starb sie neunzigjährig in London.[33]

Werke

Neben ihrer Arbeit für Zeitungen schrieb Gabriele Tergit auch zwei Romane und verfasste mehrere Bücher. 1931 erschien ihr Schlüsselroman Käsebier erobert den Kurfürstendamm, mit dem sie über die Grenzen Berlins hinaus bekannt wurde.[34] In dieser Satire auf die Berliner Oberschicht, die auf einer wahren Begebenheit basiert (Heinrich Mann entdeckte einen Volkssänger namens Erich Carow), beschrieb Gabriele Tergit den Aufstieg und Fall des „Unternehmens Käsebier“. Der Sänger Käsebier, der sensationshungrigen Berliner Oberschicht durch eine Verlegenheitsnotiz in der Berliner Rundschau (das Wetter ist zu kalt für den geplanten Matschartikel) aufmerksam gemacht, wird zum Dreh- und Angelpunkt für Spekulanten, Baulöwen und Karrieristen. Sie versuchen, aus dem Sänger Kapital zu schlagen, doch weil der Bau eines geplanten Käsebier-Theaters länger dauert als die kurzlebigen Launen des Berliner Publikums, endet das Unternehmen in dem Ruin der Spekulanten.

Ermutigt durch den Erfolg des Romans Käsebier erobert den Kurfürstendamm, begann Gabriele Tergit Effingers, einen mit den Buddenbrooks verglichenen Generationenroman einer jüdischen Familie zu schreiben, der jedoch erst 1951 im Verlag Hammerich & Lesser erschien[35]. Dieses große Werk hatte sie schon in Deutschland begonnen und über die Wirren hinweg in über dreißig möblierten Zimmern geschrieben[36].

1954 wurde ihr Büchlein vom Bett, eine Kulturgeschichte über die Schlafgewohnheiten der Menschen, herausgebracht. In ihrem 1958 erschienenen dreihundertseitigen Buch Kaiserkron und Päonien Rot. Kleine Kulturgeschichte der Blumen widmete sich die Schriftstellerin ihrer großen Leidenschaft, den Blumen. Da Tulpen zu ihren besonderen Lieblingen gehörten, entschied sie sich, ihnen einen eigenen Band, Das Tulpenbüchlein zu widmen, der 1964 herauskam.

So war's eben ist ein weiteres Buch von ihr, außerdem sind Entwürfe zu einem England-Buch und einem Palästina-Buch erhalten.[37]

Erst nach ihrem Tod, im Jahr 1983, erscheint ihre Autobiographie Etwas Seltenes überhaupt. Erinnerungen.[38]

Gerichtsreportagen

„Dass ich mit den Gerichtsberichten angefangen habe, hat ja eigentlich damit zusammengehangen, dass man Gerichtsberichte gebraucht hat. Erfunden hat das ja der Sling, ohne dass der Sling sich hingesetzt hätte und aus einem Gerichtsbericht ein Kunstwerk gemacht, hätten wir alle nicht diesen Beruf ergriffen. Also ich glaube, dass immer über berühmte Prozesse berichtet worden ist. Der Unterschied ist nur, dass Sling entdeckt hat, und ich habe das auch noch in einem stärkeren Ausmaß entdeckt, dass das tägliche Leben, aus dem also Prozesse entstehen, sehr interessant ist, sehr viel zur sozialen Lage der Zeit sagt.“[39]

Gabriele Tergit schrieb die meisten ihrer Gerichtsreportagen für die Lokalredaktion des Berliner Tageblattes, wobei es für sie charakteristisch war, dass sie sich nicht besonders gut mit ihren Lokalchefs verstand. Es störte sie, dass für die Redakteure, wie sie in ihrem Roman Käsebier erobert den Kurfürstendamm schrieb, “ein Unfall ohne Tote kein Unfall“ sei.[40]

Die große Beliebtheit der Gerichtsreportagen beim Publikum entstand durch Paul Schlesinger alias Sling, der sich mit seiner neuen unterhaltsamen Form der Berichterstattung gegen die verstaubte und schwer lesbare Juristensprache seiner Kollegen absetzte und damit Maßstäbe für die Konkurrenz gesetzt hatte.

Die Deutschen waren damals nicht prozesssüchtiger als heute, sondern es ging den Leserinnen und Lesern von Gerichtsberichten mehr um den Unterhaltungswert der berichteten Prozesse als um die Frage, ob Recht oder Unrecht geschah.[41]

Es waren weniger die Sensationsprozesse, über die Gabriele Tergit schrieb. Gerade die kleineren Prozesse wurden ihr zu einem sozialkritischen Instrument. In ihren Berichten kommentierte sie immer auch die sozialen Zustände der verschiedenen Gesellschaftsschichten und wurde nicht müde, den Finger auf soziale und gesellschaftliche Ungerechtigkeiten zu legen, um sie so in das Blickfeld ihrer Leserschaft zu rücken. So schrieb sie immer wieder über Großkriminelle, denen stets die notwendigen Beziehungen und das Geld zur Verfügung standen, um vor Gericht durchzukommen[42], während ansonsten unbescholtene Kleinbürger wegen geringfügiger Vergehen die volle Härte des Gerichts zu spüren bekamen, da sie nicht die Mittel und die nötigen juristischen Kenntnisse hatten, um sich zu wehren[43]. Trotz ihrer Vorbehalte gegenüber dem Gerichtswesen berichtete sie jedoch auch über einen mildtätigen Richter, der die Geldstrafe einer verurteilten Waschfrau sammeln ließ um für sie die Strafe zu bezahlen[44].

Ein großes Thema in ihrer Arbeit sind die Rechte und die Stellung der Frauen in der damaligen Gesellschaft. Schon früh setzte sie, die sich als eine der wenigen Frauen in der männerdominierten Zeitungsbranche durchsetzen konnte, sich für die Frauenbewegung ein. Die jungen gebildeten Frauen befanden sich in den Zwanziger Jahren in einer Zwischenstellung. Sie hatten sich Plätze an Universitäten und an Arbeitsplätzen erobert, standen aber immer zwischen der rückständigen Matrone, dem „Geschöpf einer vergangenen Epoche“[45], das auf Konventionen Wert legte, und den „Girls“ andererseits, für die, wie Tergit schrieb, „der Kopf nur für die Frisur da“ war[46]. Zu ihrem Engagement für die Frauenbewegung gehörte auch, immer wieder über den Abtreibungsparagraphen 218 zu schreiben[47].

Transvestiten[48], Prostitution[49], Heiratsschwindler[50], Beleidigungen[51], Geldbetrügereien, Diebstahl, Meineidsprozesse (die Gabriele Tergit wegen der damaligen „Unsitte“, Personen unter Eid zu stellen, um im nachhinein ihre Aussage gegen sie zu verwenden, kritisch sah), Klagen und Widerklagen wegen Klatsch und Tratsch, Mord und Totschlag in seinen verschiedensten und banalsten Formen, und Prozesse wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt sind weitere Themen ihrer Reportagen. Widerstand gegen die Staatsgewalt war in der damaligen verworrenen Zeit eine recht willkürliche Anklage, die Unschuldige jedoch schnell hinter Gitter bringen konnte. Nicht zuletzt kamen die Berichte über Fememordprozesse und Prozesse von und gegen Nationalsozialisten hinzu, die Gabriele Tergit 1933 den Überfall auf ihre Wohnung und damit ihre Auswanderung bescheren sollten.

Neben dem Unterhaltungswert der Gerichtsreportagen, der Vorbildfunktion von Paul Schlesinger, und ihrem sozialen Engagement für sozial Benachteiligte und innerhalb der Frauenbewegung schrieb Gabriele Tergit Gerichtsreportagen vor allem deswegen, weil es ihr wie auch anderen Gerichtsreportern dieser Zeit um die „Republikanisierung der Rechtspflege“[52] ging in einer Atmosphäre, in der „die Justiz nicht zuletzt wegen ihrer Einäugigkeit in politischen Verfahren in eine Vertrauenskrise geraten war“.[53] Die Mehrheit der Richter und Staatsanwälte war deutschnational gesonnen.[54] „In diesem Zusammenhang war die republikanische Presse – von liberal bis radikal – eine Kontrollinstanz, der es oft gelang, Fehlurteile und Justizmorde aufzudecken.“[55]

Textanalyse der Artikel „Wer schwindelt Heirat?“, „Die Tragödie der alten Jungfer“ und „Nach dem Urteil“ als Beispiele für die Gerichtsreportagen Gabriele Tergits

Gabriele Tergits Gerichtsreportagen sind sehr kurz, selten länger als eineinhalb Buchseiten, und wurden von ihr konsequent als Instrument für ihr soziales Engagement genutzt. Sie schrieb nie nur über einen vor Gericht verhandelten Fall, sondern verallgemeinerte in einem feuilletonistischen Stil das Ereignis und schuf so Zeitdokumente, die die gesellschaftlichen Zustände der Zeit beschrieben.

Die drei im Anhang befindlichen Reportagen unterscheiden sich thematisch und im Aufbau zwar sehr voneinander. Trotzdem sind ihnen einige Elemente gemeinsam, die man als charakteristisch für Gabriele Tergits Stil ansehen könnte.

Die Überschrift eines jeden Berichts von Gabriele Tergit erregt die Aufmerksamkeit und Neugier des Lesers. Sie umreißt das Thema, wobei die Aussage des Textes durchaus von der Aussage der Überschrift abweichen kann. So informiert der eher „Essay“ als „Reportage“ zu nennende Text Wer schwindelt Heirat? [56] zwar über die Art der Männer, die als Heiratsschwindler tätig sind, doch die Intention des Textes ist die Rehabilitierung der von den Heiratsschwindlern geschädigten Frauen.

Zu Beginn jedes Artikels informiert Gabriele Tergit über das Ereignis, das im Text behandelt wird. Es wird angegeben, weswegen die angeklagte Person vor Gericht steht, z.B. die Lehrerin in der Reportage Die Tragödie der alten Jungfer[57] wegen Verführung Minderjähriger, die Nationalsozialisten in Nach dem Urteil[58] wegen Mordes an dem Zeitungshändler Heimbürger, und in Wer schwindelt Heirat? informiert Tergit den Leser über den Gegensatz von Klischee und Realität über Heiratsschwindler.[59]

Nach der Einführung, die etwa einen Absatz umfasst, erörtert Gabriele Tergit den jeweiligen Fall. Sie beschränkt sich dabei nicht auf eine faktische Wiedergabe des Gerichtsgeschehens, sondern psychologisiert, motiviert das Verhalten der Personen. So erläutert sie in Die Tragödie der alten Jungfer die emotionale Unreife der Lehrerin, die zur Verführung des dreizehnjährigen Jungen geführt hat, durch gezielte Wortwahl in der Charakterisierung und indem sie die Biographie der Frau wiedergibt. In Wer schwindelt Heirat? zählt sie die Motive auf, die Heiratsschwindler zu ihrem Verhalten führen, z.B. Dummheit und Krankheit, aber auch die Motive der geschädigten Frauen, denen die Aussicht auf eine Ehe wichtiger als die Ehe selbst sei, und die sich in Heiratsschwindler verlieben, weil sich keine anderen Männer für sie interessieren. Eine Ausnahme bildet der sehr kurze Artikel Nach dem Urteil. Möglicherweise unterlässt Gabriele Tergit diese Form der Annäherung an die vor Gericht stehenden Personen bewußt, um eine Stimmung von Distanz und Gesichtslosigkeit zu den Nationalsozialisten herzustellen, die den Mord begangen haben. Nach der Motivierung und Erläuterung der Tat folgt der Schluss, der die Urteilsverkündung bzw. den Kommentar Tergits sowie die Pointe des Textes enthält. An der Wiedergabe der Urteilsverkündung in Die Tragödie der alten Jungfer ist gut zu erkennen, dass Gabriele Tergit mit verschiedenen Idiomen arbeitet. Die Wiedergabe der Aussage des Sachverständigen, des Plädoyers des Staatsanwaltschaftsrates und die Urteilsverkündung ist in Juristenjargon gehalten, der Fachbegriffe wie „Schuldig“ „Verdrängung“ „freie Willensbestimmung“ und „§ 51“ enthält. Im Gegensatz dazu ist der vorangehende Text stilistisch eher von Adjektiven geprägt, die beschreibende und bewertende Funktion haben, z.B. „armselig“ „spinös“, „hilflos“, „töricht“, „naiv“. Gabriele Tergit charakterisiert die Personen aber auch anhand von Dialogen. Mit Hilfe nur weniger Zitate in Die Tragödie der alten Jungfer und Nach dem Urteil, bei Wer schwindelt Heirat? mit einem zitierten Liebesbrief, gibt sie den Kern des jeweiligen Charakters wieder. So erscheint die Lehrerin in Die Tragödie der alten Jungfer kindlich und zurückgeblieben, weil sie wie ein kleines Kind spricht, und die Nationalsozialisten in Nach dem Urteil als grob-brutal militärisch organisierte Gruppe, die sich gegenseitig kurze Befehle zubrüllt.

Die Pointe befindet sich in jeweils am Schluss des Textes, bei Gabriele Tergit gibt es somit jeweils zwei Höhepunkte. Der erste Höhepunkt des Textes befindet sich zu Beginn, wo sie den Prozess und die Anklagepunkte wiedergibt, der zweite im Resümee bzw. Kommentar am Schluss des Textes. Hier fasst Gabriele Tergit den berichteten Prozess in wenigen Worten oder einem Schlagwort zusammen. In Wer schwindelt Heirat? durch den Rat an „alle ehrbaren, jungen Leute“ sich zu Heiratsschwindlerprozessen zu begeben, um die ideale Ehefrau zu finden, in Die Tragödie der alten Jungfer mit der Aussage des Staatsanwaltschaftsrates, „die Angeklagte gehöre vor das Jugendgericht“ und in Nach dem Urteil mit dem Schlagwort „Faustrecht“ gibt Gabriele Tergit kurz und knapp das wieder, was in der Reportage behandelt wurde.

Spannungserzeugend in den Reportagen Gabriele Tergits ist der gezielte und häufige Einsatz von Gegensätzen. So beschreibt Gabriele Tergit z.B. in Die Tragödie der alten Jungfer die angeklagte Lehrerin als „... ein verlassenes Kind, mit 50 Jahren...“, baut aber gleichzeitig einen Gegensatz zwischen ihr und dem Verhandlungsleiter auf: dem „unendlich vornehmen Verhandlungsleiter“ steht eine „ganz magere, kleine Person [...]“ gegenüber. In Nach dem Urteil stehen achtzig Nationalsozialisten drei Opfern gegenüber, die Worte „zart“ und „Faustrecht“ bilden ebenfalls einen Gegensatz, wie auch die Worte „Jagd“ und „friedlich“. In Wer schwindelt Heirat bezeichnet Tergit z.B. die betrogenen Frauen als „Mädchen“ im Gegensatz zu „Männern“, was Unschuld auf der einen Seite und Überlegenheit auf der anderen Seite suggeriert. Ein weiteres Stilelement zur Spannungserzeugung ist der Einsatz rhetorischer Fragen. Während Gabriele Tergit in Wer schwindelt Heirat? Fragen mit darauf folgenden Antworten verbindet („Wer kommt zu ihnen, wer findet sie? Die Heiratsschwindler!“), läßt sie sie in Nach dem Urteil offen, z.B.: „Warum ist sie nicht hinreichend verdächtig der Begünstigung?“

Stilistisch bedient sich Gabriele Tergit mehrerer Mittel: Die Aufzählung kommt recht häufig in der Charakterisierung der behandelten Personen vor. Der Artikel Nach dem Urteil hat, weil die Erörterung wegfällt, keine solche Aufzählung vorzuweisen. Im Heiratsschwindler-Artikel heißt es z.B.:

„Sie sind Schlangenpräparatoren, politische Mörder, Landbriefträger, Doktoren der Schiffsbauwissenschaft, Kirchenmaler oder Verbindungsleute oder ähnliches.“[60]

Überhaupt ist die Verwendung von Schachtelsätzen charakteristisch bei der Beschreibung von Personen: In Die Tragödie der alten Jungfer heißt es:

„Vor einem unendlich vornehmen Verhandlungsleiter, dem Amtsgerichtsrat Mühlhaus, der es wohl verstand, die Lebensbeichte dieser armselig Verwirrten abzunehmen, stand eine ganz magere kleine Person mit einem spinösen Vogelgesicht, die typische alte Jungfer der Witzblätter.“[61]

Ein weiteres Beispiel für einen Schachtelsatz findet sich in Nach dem Urteil:

„Trotzdem bekam der Haupttäter nur fünf Jahre Gefängnis, und wir kennen nicht wenige Fälle, in denen wir so außerordentliche Milde des Gerichts bisher gesehen hätten und sehen würden, als gegenüber so außerordentlicher Rohheit.“[62]

Und in Wer schwindelt Heirat? schreibt Gabriele Tergit:

„Das sind nicht die Mädchen, die, wie Schopenhauer es nennt, ein Knalleffekt der Natur sind, ausgestattet mit überreichlicher Schönheit, Reiz und Fülle, damit der Mann dazu hingerissen werde, die Sorge für sie für die ganze Lebenszeit zu übernehmen.“[63]

Gut erkennt man in dem Satzbeispiel aus Die Tragödie der alten Jungfer den gezielten Einsatz von Ironie als Justizkritik. Durch Übersteigerung, also der Verwendung von Adjektiven wie „unendlich“, „außerordentlich“, „überreichlich“ und „hingerissen“ verkehrt Gabriele Tergit die Intention des Geschriebenen ins Gegenteil.

Sie verwendet auch sonst Steigerungen und Superlative, so z.B. „scheußlichst“ und „sehr jüdisch aussehend“, „erstochen, und, totwund, noch einmal erschlagen“ in Nach dem Urteil, “ganz magere, kleine Person“, „völlig verstiegen“ „glänzendes Zeugnis“ in Die Tragödie der alten Jungfer, die „besten und sympathischsten Mädchen“ in Wer schwindelt Heirat?.

Weiterhin fallen starke Adjektive und Substantive auf. Zum Teil sind die von ihr verwendeten Begriffe stark wertend, z.B. „armselig“, „spinös“, „verstiegen“ in Die Tragödie der alten Jungfer, „scheußlichst“, „friedlich“, „außerordentlich“, „menschlich“, „ironisch“, „zart“ in Nach dem Urteil, „elend“, „dumm“, die „besten und sympathischsten Mädchen“ in Wer schwindelt Heirat? Aber auch die Substantive sind von starker Ausdruckskraft, z.B. in Nach dem Urteil „Jagd“, „Stecher“, „Kommando“, in Die Tragödie der alten Jungfer „Witzblätter“ „Lebensbeichte“, „Vogelgesicht“ und in Wer schwindelt Heirat? „Morphinist“, „Wrack“, „Seh-Achsenstörung“, „die Gretchen, die Zöpfe, die Herzensreinheit und die Unschuld“.

Gabriele Tergit bedient sich auch der Substantivierung: „Bezauberer“, „das Typische“, „Trostsucher, ein Mitleiderreger, ein Unglücklicher“ sind einige der von ihr verwendeten Begriffe.

Hinzu kommen Metapher und Vergleich als Stilelemente, mit denen sie arbeitet. So ist die Lehrerin ein „gutes Kind“, „hilfloser, törichter Vogel“ und „wie eine Vierzehnjährige“ in Die Tragödie der alten Jungfer, und aus „glühendem Herzen“ wird der Liebesbrief in Wer schwindelt Heirat? geschrieben. Auch hier bildet der Bericht Nach dem Urteil wegen seiner Kürze eine Ausnahme.

Die Namen der Personen setzt Gabriele Tergit als gezieltes Element ein. Je nach der Vollständigkeit, mit der Personen benannt werden, entsteht Distanz, Nähe, Achtung, Verachtung oder Respekt vor der Person. Z.B. erfährt man von der Lehrerin in Die Tragödie der alten Jungfer nur den Nachnamen sowie die Berufsbezeichnung, „Lehrerin Stegemann“, der Junge, an dem sie sich vergangen hat, wird dagegen mit seinem Vornamen „Otto“ oder als „Knabe“ benannt. Respektspersonen werden durch die Nennung des Namens und des Berufs gekennzeichnet, so der „Amtsgerichtsrat Mühlhaus“. Auch hier gibt es Steigerungen, z.B. „der Sachverständige Dr. Magnus Hirschfeld“, was ironisch, weil pompös wirkt. In Wer schwindelt Heirat? wird nur der „Urheber“ des Klischees, Walter Hasenclever beim Namen genannt, da es sich eher um ein feuilletonistisches Essay über das Thema Heiratsschwindel handelt als um einen Prozessbericht. Doch in Nach dem Urteil werden die Namen gezielt genutzt, um Schlaglichter zu setzen und die Aufmerksamkeit zu fokussieren. Die „Nationalsozialisten“ und die „Arbeiter“ sowie der „Straßenbahner“ bleiben gesichtslos im Hintergrund, obwohl die Arbeiter und der Straßenbahner immerhin als singuläre Figuren in Erscheinung treten. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen „Heimbürger“, „Timpe“ und „Frau Unger“, wobei letztere durch den Zusatz „Frau“ überlegener wirkt als der laxer benannte „Timpe“. Auffällig ist die Namenlosigkeit des Haupttäters. Man kann es so interpretieren, dass er der Ehemann der Frau Unger ist, oder aber er in seiner Gesichtslosigkeit als Symbol für die allgegenwärtige Bedrohung fungiert.

Interessant ist, dass Gabriele Tergit die durch Gegensätze aufgebaute entstehende Ambivalenz bzw. Spannung in der Stimmung nicht auflöst. So stellt sie die Lehrerin in Die Tragödie der alten Jungfer als derart hilflos und emotional unreif dar, dass es dem Leser bzw. der Leserin fast unmöglich ist, Abscheu gegenüber ihrer Tat zu empfinden. Andererseits entschuldigt sie das Vergehen der Lehrerin auch nicht. Ebenso entsteht in dem Artikel Wer schwindelt Heirat? Ambivalenz, denn Gabriele Tergit verhindert Schwarz-Weiß-Etikettierungen, indem sie die Heiratsschwindler zu Opfern ihrer Dummheit und ihrer körperlichen Versehrtheit macht. Schuldzuweisungen finden nicht oder wenn, dann nur gegen Leute statt, die außerhalb des Prozesses bzw. der Straftat stehen, oft sind es Eltern, sowohl bei Wer schwindelt Heirat? und bei Die Tragödie der alten Jungfer oder sonstige Personen, die die soziale Prägung des Menschen symbolisieren. In Nach dem Urteil entsteht die Spannung durch das Fehlen jeglicher Erklärung und damit durch die Unaufgelöstheit des Konflikts zwischen Menschlichkeit, die mit Gerechtigkeit, Schuldbewusstsein und Friedlichkeit einhergehen müsste und der nahezu tierhaften Brutalität der Nationalsozialistenhorde. Mit Hilfe des diminutiven „nur“, dadurch, dass sie aufzeigt, was nicht geschah (nämlich Frau Unger der Begünstigung zu verdächtigen) und die „Sprachlosigkeit“ der Opfer, deren Aussage hier nicht wiedergegeben wird und, so scheint es, auch nicht angehört wurde, baut Gabriele Tergit eine Kluft zwischen dem, was sein sollte, nämlich Gerechtigkeit, und dem tatsächlichen Geschehen.

Zusammenfassend läßt sich sagen, dass sich Gabriele Tergits Reportagen dadurch auszeichnen, dass sie in einem feuilletonistischen, das heißt reflektierenden, über den Einzelfall hinausgehenden Stil geschrieben sind. Gabriele Tergit bedient sich zum Aufbau von Spannung und einer Stimmung im Text des Dialogs und der Anpassung ihres Wortgebrauchs an den Jargon der jeweils beschriebenen Person und in allen Texten werden Gegensätze auf verschiedenen Ebenen aufgebaut, so z.B. gleichzeitig der Gegensatz zwischen der zarten körperlichen Konstitution der Lehrerin einerseits und der Überlegenheit des Richters andererseits, und der innere Widerspruch zwischen dem fortgeschrittenen Alter der Frau und ihrer emotionalen Reife auf dem Niveau einer Jugendlichen. Weiterhin ist zu sagen, dass Gabriele Tergit jede Schwarz-Weiß-Etikettierung unterbindet, indem sie die Täter als Opfer ihrer Umstände und damit ebenso als Opfer zeigt wie die Geschädigten. Die dadurch entstehende Ambivalenz löst Gabriele Tergit jedoch nicht auf, was die Leserin/den Leser zur Reflektion über die sozialen Zustände veranlasst.

Schluss

„Gabriele Tergit hat in den fast zehn Jahren ihrer Tätigkeit für das ‚Berliner Tageblatt’ über fast alle Paragrafen des Strafgesetzbuches und über viele des Zivilrechts berichtet, ohne je Spezialistin für Rechtsfragen zu werden. Sie erhielt sich über alle Jahre das Staunen, das professionellen Gerichtsbeobachtern so schnell verlorengeht, wenn sie feststellen, daß rechtsförmig alles mit rechten Dingen zugeht. Nicht alles, was Recht ist, ist auch gerecht, aber alles, was Unrecht ist, gehört an die Öffentlichkeit.“[64]

Gabriele Tergit hat es sich in ihrer schriftstellerischen Arbeit zur Aufgabe gemacht, Missstände in der Gesellschaft zu bekämpfen, besonders im Gerichtswesen selbst, ihr Herz gehörte aber auch immer den Frauen, die in der damaligen Zeit begannen, sich eine gleichberechtigte Stellung zu erobern. Zudem engagierte sie sich für die Hilflosen, die sich nicht wehren konnten.

Ihre Gerichtsreportagen sind angenehm und leicht zu lesen, eher feuilletonistisch als in einem Reporterstil gehalten, wobei Gabriele Tergit eine für heutige Verhältnisse verblüffende Unverblümtheit in der Beschreibung von Personen an den Tag legt, die der Herausgeber Jens Brüning sich im Vorwort beeilt zu entschuldigen. Dadurch, dass sie Schwarzweiß-Denken der Leserschaft verhindert und statt dessen Empörung und Mitgefühl weckt, finden die Texte von Gabriele Tergit Zugang zu den Leserinnen und Lesern und ermöglicht Reflektion über ein Thema. Neben der Frauenbewegung, liegen ihr auch die allgemeinen menschlichen Werte und die Gerechtigkeit am Herzen. Selbst unpolitisch, prangert sie aufklärerisch und für die damalige Zeit ausgesprochen furchtlos die Untaten der Nationalsozialisten und dem mit ihnen kollaborierenden Gerichtswesen an. Leider ist die Reporterin, wahrscheinlich durch ihre sehr spezielle und politische Thematik heute weitgehend unbeachtet. Ich würde ihr einen größeren Bekanntheitsgrad wünschen, da sie, was in den von mir bearbeiteten Texten nicht so stark in Erscheinung tritt, eine herrliche Art von Humor hat, die Rudolf Olden in einer Besprechung des Romans Käsebier erobert den Kurfürstendamm so zusammenfasste:

„Es ist etwas ganz Großes darin: daß es uns über unser Elend lachen macht oder wenigstens lächeln. Ach, das ist wahrhaftig selten, daß man das findet: Lachen im Elend des Zugrundegehens.“[65]

Anhang

Die Texte sind dem Buch „Blüten der Zwanziger Jahre. Gerichtsreportagen und Feuilletons 1923-1933“ entnommen.[66]

Wer schwindelt Heirat?

Vor vielen Jahren hat Walter Hasenclever ein reizendes Stück geschrieben, das „Ein besserer Herr“ hieß. Der bessere Herr war ein Heiratsschwindler. Das Stück hatte nur einen Fehler: Hasenclever hatte in Unkenntnis der wirklichen Mitglieder dieser Zunft den Heiratsschwindler als einen schönen, eleganten, bezaubernden Mann dargestellt, als einen Don Juan mit Überlegung, einen Geschäftsmann, der statt Kleidern oder Seife mit Liebe handelt. Offenbar besteht allgemein die Vorstellung, daß ein Heiratsschwindler ein Bezauberer sein müsse, ein Rattenfänger. Aber nichts ist falscher als diese Idee.

Ende 1928 stand ein Mann vor Gericht, der hinkte, dazu war er fast taub und hatte ein schweres Rückenmarksleiden, wozu noch eine Malaria kam, außerdem war er Morphinist. Diesem Wrack gab eine schöne, gebildete Krankenschwester 2500 Mark, weil er um ihre Hand anhielt. Ein Heiratsschwindler, der vor kurzem vor Gericht stand, weil er einige Mädchen um 50 000 Mark geprellt hatte, wurde auf einer Tragbahre wegen unheilbaren Leidens in den Saal geführt. Das ist das Typische in schlechten und guten Zeiten. Wenn Männer so elend sind, daß sie zu gar nichts mehr taugen, wenn sie zum Betrüger zu dumm und zum Dieb körperlich zu behindert sind, wenn kein Krankenhaus sie mehr aufnimmt, weil es meint, sie gehörten ins Siechenhaus, dann haben sie immer noch die Möglichkeit, als Heiratsschwindler ihr Leben zu fristen.

Daß dem so ist, liegt daran, daß dem jungen Mädchen und seinen Eltern das Zustandekommen einer Ehe wichtiger ist, als die Ehe selbst. Es liegt ferner daran, daß bei einer gewissen Unbefriedigung offenbar eine partielle Seh-Achsenstörung eintritt. Es sind die besten und sympathischsten Mädchen, die auf Heiratsschwindler hereinfallen. Ein Heiratsschwindler muß ein Trostsucher, ein Mitleiderreger, ein Unglücklicher sein. Nur er wirkt auf die zarten und guten Geschöpfe mit den mütterlichen Instinkten, auf die Helfenwollenden. Die Opferbereiten sind die Opfer des Heiratsschwindlers. Unter ihnen blühen die Gretchen, die Zöpfe, die Herzensreinheit und die Unschuld. Wenn ihnen, die im Stillen wachsen, ein Mann von Heirat redet, und noch dazu krank ist, so schwillt ihnen das Herz vor Liebe. Im Café angesprochen, im Auto geküßt, und schon ist es die große Leidenschaft, ihr großes, weil einziges Erlebnis.

Die Erfolge der Heiratsschwindler sind ein trauriges Zeichen nicht so sehr für die Mädchen wie für die Männer. Diese Mädchen wollen nichts weiter als einen, der zu ihnen allein gut ist, der ihnen Liebesbriefe schreibt und der sie heiraten will. Wer kommt zu ihnen, wer findet sie? Die Heiratsschwindler! Das sind nicht die Mädchen, die, wie Schopenhauer es nennt, ein Knalleffekt der Natur sind, ausgestattet mit überreichlicher Schönheit, Reiz und Fülle, damit der Mann dazu hingerissen werde, die Sorge für sie für die ganze Lebenszeit zu übernehmen. Es sind die, die nicht wild aufs Geld sind, auf materielle Vorteile, die nur Nahrung wollen für ihr Herz.

Alle Heiratsschwindler umgeben sich mit geheimnisvoller Romantik. Sie sind uneheliche Söhne deutscher Fürsten oder wenigstens uneheliche Söhne von Akademikern aus diskreten Verbindungen. Sie sind mit den Romanows verwandt, ihre Mütter sind Schauspielerinnen oder Tänzerinnen oder Adlige. Sie sind Schlangenpräparatoren, politische Mörder, Landbriefträger, Doktoren der Schiffbauwissenschaft, Kirchenmaler oder Verbindungsleute oder ähnliches. Die Mädchen glauben ihnen alles, kluge, gebildete Mädchen! Wenn sie später dastehen, betrogen und verlassen, so nennen sie oft Hypnose, was man sonst im allgemeinen als Liebe zu bezeichnen pflegt.

Außer den Männern, die gerade die am besten für Ehe und Kinderaufzucht geschaffenen Mädchen unbeachtet lassen, sind die Liebesbriefe am Übel des Heiratsschwindels schuld. Papier ist geduldig, und die Worte „ich liebe dich“ können ebensogut aus glühendem Herzen kommen, wie aufgesetzt und abgeschrieben sein. Was für ergreifende Briefe werden in Eifersuchtsprozessen vorgelesen, wo wahrhaft Blut floß, aber genau dieselben Worte schreibt der Heiratsschwindler auch. „Meine einzig geliebte Berta! Ich habe meine Mappe mit 600 Mark liegen lassen. Ich habe über 600 Mark kassiert. Ganz in Gedanken versunken, die bei Dir weilten. Du kannst Dir denken, wie verzweifelt ich bin. Nur der Gedanke an Dich, meine Berta, hält mich aufrecht. Man möchte sich am liebsten das Leben nehmen. Die Firma wird nicht glauben, daß ich so in Gedanken versunken war. Du Liebstes, was ich auf Erden habe, Du meine Liebste, ich habe ja niemanden außer Dir, Du meine einzig Geliebte. Ich habe ja niemanden! Mein Glück ist Dein Glück. Mein Wohl ist Dein Wohl. Meine liebe, gute Berta, meine liebste, beste Berta, bewahre mich vorm Abgrund! Wenn ich Dich nicht so liebte, dann wüßte ich, was ich zu tun habe. Sei mir ein Helfer in meiner ungewollten Not. – In aller Ewigkeit, Dein Adolf“

Woran wollen Sie einen fingierten von einem echten Liebesbrief unterscheiden? Der mitgeteilte stammt von einem Heiratschwindler. Woran wollen Sie das erkennen? Am Gefühl? Nein, nein.

Kurzum, man soll sich nicht über Mädchen lustig machen, die auf Heiratsschwindler hereinfallen. Im Gegenteil, ich möchte allen ehrbaren, jungen Leuten raten, sich zu Verhandlungen gegen Heiratsschwindler zu begeben. Dort werden sie die guten, sanften, liebefähigen Geschöpfe finden, die ihnen sonst entgehen. (Berliner Tageblatt, 5. Juni 1932)[67]

Die Tragödie der alten Jungfer

Vor dem Amtsgericht Pankow begann heute der Prozeß gegen die 53jährige Lehrerin Stegemann, die sich mit einem 13jährigen Schüler vergangen hat.

Vor einem unendlich vornehmen Verhandlungsleiter, den Amtsgerichtsrat Mühlhaus, der es wohl verstand, die Lebensbeichte dieser armselig Verwirrten abzunehmen, stand eine ganz magere, kleine Person mit einem spinösen Vogelgesicht, die typische alte Jungfer der Witzblätter. Ein einfaches Leben zieht vorüber, sie lebte bis vor 2 Jahren, d.h. bis zu ihrem 51. Lebensjahr, ein gutes Kind, bei ihren Eltern. Die Mutter verwöhnte sie, bis zu ihrem 16. Lebensjahr zog sie sie an. Sie besuchte Volksschule, später die höhere Mädchenschule, und machte ihr Kindergärtnerinnenexamen und lebte weiter bei den Eltern, 1922 wurde die Mutter krank. „Es war nicht mehr schön bei uns, während es früher schön war, so daß ich nie Sehnsucht hatte, mich zu verheiraten.“ Die Mutter stirbt, sie verträgt sich nicht mehr mit ihrem Stiefvater und muß, ein verlassenes Kind, mit 50 Jahren sich auf eigene Füße stellen. Sie flattert, ein hilfloser, törichter Vogel, in die Baracken in Pankow. Sie beichtet ihre Liebesgeschichten. Da ist ein Mann, jünger als sie, der ihr einen Heiratsantrag machte, die Eltern waren nicht dafür, und die Eltern waren ihr lieber. Er hat sie anzufassen versucht, „so am Arm, aber das mochte ich nicht.“ Einen Lehrer hat sie angebetet. „Nächst meinen Eltern war er mein liebster Mensch.“

Da ist eine Freundin, die sie ihrem Willen untertan macht, sie wurde ganz verwirrt durch sie. „Die war pervers, sagte mein Arzt. Aber das ist doch ein guter Mensch, antwortete ich.“ Dann ist es aus mit Erlebnissen. Bei der späteren Frau v. Schönebeck war sie Erzieherin. „Ich fand sie sehr oberflächlich und mochte sie nicht.“ Und so fremd dem Dasein, völlig verstiegen, der Tod ihres Hundes wird ausführlich erzählt. Naiv wie eine vierzehnjährige lernt sie den Otto, den 13jährigen Jungen kennen. Und nun verwirren sich, nie zu enträtseln, mütterliche und frauliche Gefühle. „Die anderen Leute waren nicht nett,“ sie war ja die reichere mit ein bißchen Wäschevorrat und die Gebildetere. Otto war verständig. er hat zu ihr gesagt: „sie sind immer so allein, Fräulein Stegemann, das tut mir sehr leid, und wenn ich daran denke, dann muß ich weinen.“ Und die hilflose Frau nimmt diese Redewendung eines Kindes für die verstehende Geste des Mann und schwärmt wie für den Lehrer, so für diesen Knaben; er habe ihrem Ideal entsprochen. Er würde etwas Großes werden. Aber alles dieses war „reine Liebe“. Und mit der Scheu und Unwissenheit einer reinen Frau schildert sie die Verführung durch den Knaben und das Beisammensein mit ihm. Sie wünscht sich ein Kind, aber kein gewöhnliches, sondern eines, aus dem etwas Großes würde, ein Dichter oder Maler; alle Ängste des ganz jungen Mädchens durchleidet sie. Der Knabe, ein hübscher Vierzehnjähriger, der Friseurlehrling ist, bezeugt das Gegenteil; er schildert gröber, einfach männlicher, und stellt sich als den Verführten hin. Über den Zeitpunkt sind beide verschiedener Meinung. Der Lehrer des Knaben gibt diesem ein glänzendes Zeugnis, nur zweifelt er daran, ob es wahr sei, daß er seine verblüffenden Aufsätze immer selber mache, oder ob nicht doch Fräulein Stegemann ihm geholfen habe, und dieser Frau steht das Lob des verirrt geliebten Kindes höher als ihre Rettung: „Nein, er hat die Wahrheit gesagt, die Arbeiten sind von ihm allein“, und ihr Gesicht strahlt. Genauso gut wie für den Knaben, sind die Leumundszeugnisse für sie.

Der Sachverständige Dr. Magnus Hirschfeld führt aus, daß es sich bei der Angeklagten um einen Fall schwerer Verdrängung handelt. Ausschluß der freien Willensbestimmung im Sinne des § 51 liege nicht vor, doch sei die Zurechnungsfähigkeit infolge schwerer Hysterie und klimakterischer Seelenstörung zweifellos herabgesetzt.

Der Staatsanwaltschaftsrat Tilling kommt zu einem Schuldig und prägt das Schlagwort für diese Verhandlung, die Angeklagte gehöre vor das Jugendgericht. Das Geschöpf einer vergangenen Epoche, die die einfachsten biologischen Tatsachen mit 50 Jahren in der Baracke erfahren hat. „Denn im Bürgerstand hält jeder seine Ehe heilig.“

Die Angeklagte wird wegen Vergehens gegen die §§ 174 und 176 (Verführung Minderjähriger und Verkehr zwischen Lehrer und Schüler) unter Zubilligung mildernder Umstände zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Für fünf Monate erhält sie Bewährungsfrist. Sechs Wochen werden ihr auf die erlittene Untersuchungshaft angerechnet. (Berliner Tageblatt, 21.2.1925)[68]

Nach dem Urteil

Eine der scheußlichsten Taten, die je in Moabit zur Verhandlung standen, war die Jagd der Nationalsozialisten auf Heimbürger. Dieser sehr jüdisch aussehende Zeitungshändler wurde erst erstochen und, totwund, noch einmal erschlagen. Der Stecher hat sich seiner Tat gerühmt. Es waren achtzig gegen drei. Die zwei friedlichen Arbeiter waren parteilos. Auf das Kommando „Los, auf sie“ wurden sie zu Boden geschlagen. Die Sache war organisiert.

Trotzdem bekam der Haupttäter nur fünf Jahre Gefängnis, und wir kennen nicht wenige Fälle, in denen wir so außerordentliche Milde des Gerichts bisher gesehen hätten und sehen würden, als gegenüber so außerordentlicher Rohheit.

Und Timpe, der gerufen hatte: „Haltet ihn!“ als der Verletzte fliehen wollte, der einen zweiten, der helfen will, unter ein Auto jagt, der einem Straßenbahner, weil er menschlich fühlt, eins mit der Faust (oder war´s doch ein Schlagring?) versetzt, zwei Jahre Gefängnis.

Und warum läßt man Frau Unger ziehen, die das Mordmesser aufbewahrt und dem Zugriff der Polizei entzogen hat? Als der Vorsitzende sie auf ihr Aussageverweigerungsrecht aufmerksam machte, konnte sie ein ironisches Lächeln nicht unterdrücken.

Sie sagte nicht aus, sondern bat lächelnd um Zeugengebühren. Warum ist sie nicht hinreichend verdächtig der Begünstigung?

So zart kann man das Faustrecht, das sich in Deutschland ausbreitet, nicht bekämpfen. (Berliner Tageblatt, 17.7.1930)

Literaturverzeichnis

Tergit, Gabriele, Käsebier erobert den Kurfürstendamm. Berlin 1988.

Brüning, Jens (Hg.): Tergit, Gabriele, Blüten der Zwanziger Jahre. Gerichtsreportagen und Feuilletons 1923-1933. Berlin 1984.

Larsen, Egon, Die Welt der Gabriele Tergit. Aus dem Leben einer ewig jungen Berlinerin. München 1987.

Dovivat/Wilke, Zeitungswesen I/II. Berlin, New York 1976.

Siegel, Christian, Die Reportage. Stuttgart 1978.

Sprengel, Peter, Berlin-Flaneure. Stadt-Lektüren in Roman und Feuilleton. 1910-1930. Berlin 1998.

Aufbau: http://www.aufbau.de

SFB-ORB: http://www.annette-wilmes.de/skripte/tergit.htm

http://www.literaturkritik.de/txt/2001-01/2001-01-0023.html

Tergitnet: http://www.dla-marbach.de/kallias/hyperkuss/t-reg.html

http://www.luise-berlin.de/strassen/Bez02a/G758.htm

http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2001/11/07/ak-be-bl-449118.html

http://www.tages-anzeiger.ch/archiv/96september/960910/246637.htm

http://www.kaliber38.de/woertche/wcw0899.htm

[...]


[1] Larsen, 9

[2] Tergit, 287f.

[3] Brüning, 10

[4] Larsen, 9

[5] ebd., 9f.

[6] Brüning, 10

[7] ebd., 10f.

[8] ebd., 10f.

[9] ebd., 11

[10] ebd., 11

[11] ebd., 11

[12] Aufbau

[13] SFB-ORB

[14] Brüning, 15

[15] ebd., 15

[16] ebd., 15

[17] Larsen, 23f.

[18] ebd., 28

[19] ebd., 39

[20] ebd., 39

[21] ebd., 42

[22] ebd., 42

[23] ebd., 42.

[24] Larsen, 42

[25] ebd., 64

[26] ebd., 78

[27] ebd.,78

[28] ebd., 80

[29] SFB-ORB

[30] ebd., 107f.

[31] ebd., 117

[32] ebd., 121

[33] Brüning, 16

[34] Larsen, 17

[35] Brüning, 15

[36] Larsen, 45

[37] Tergitnet

[38] Brüning, 16

[39] SFB-ORB

[40] Brüning, 12

[41] ebd., 12

[42] Larsen, 30 und Brüning, 220

[43] Brüning, 164

[44] Brüning, 85ff.

[45] s. auch Anhang

[46] Brüning, 34

[47] ebd., 122ff

[48] ebd., 76ff.

[49] ebd., 79

[50] ebd., 131

[51] ebd., 143

[52] Brüning, 12

[53] ebd., 12

[54] ebd., 91ff

[55] ebd., 12

[56] siehe Anhang

[57] siehe Anhang

[58] ebd.

[59] vgl. Texte im Anhang

[60] siehe Anhang

[61] ebd.

[62] ebd.

[63] ebd.

[64] Brüning, 14

[65] Larsen, 18

[66] Brüning, 131f.

[67] Brüning, 68ff.

[68] Brüning, 106f.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Gerichtsreporterin Gabriele Tergit. Kurzbiographie und Stilanalyse ihrer Gerichtsreportagen
Untertitel
"Wer schwindelt Heirat?", "Die Tragödie der alten Jungfer" und "Nach dem Urteil"
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Veranstaltung
Zwischen Journalismus und Literatur: Reportage und Feuilleton
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V109532
ISBN (eBook)
9783640077120
ISBN (Buch)
9783640119011
Dateigröße
485 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gerichtsreporterin, Gabriele, Tergit, Kurzbiographie, Stilanalyse, Gerichtsreportagen, Beispieltexte, Heirat, Tragödie, Jungfer, Nach, Urteil, Zwischen, Journalismus, Literatur, Reportage, Feuilleton
Arbeit zitieren
Güde Godbersen (Autor:in), 2002, Die Gerichtsreporterin Gabriele Tergit. Kurzbiographie und Stilanalyse ihrer Gerichtsreportagen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109532

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