Die NS-Sozialpolitik und der Genozid


Wissenschaftlicher Aufsatz, 1994

20 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Soziale Verfolgung

Die Produktion der idealen Volksgemeinschaft durch die >Endlösung der sozialen Frage<?

Soziale Verfolgung und die Bevölkerungsmehrheit

Sozialpolitik und Genozid: Eine Debatte

ANMERKUNGEN

Walter Grode

DIE NS-SOZIALPOLITIK UND DER GENOZID

(Erschienen in: Ders.: Nationalsozialistische Moderne. Rassenideologische Modernisierung durch Abtrennung und Zerstörung gesellschaftlicher Peripherien, Frankfurt/M 1994, Kapitel V)

Der NS-Terror blieb nicht bei der politisch oder rassenideologisch motivierten Verfolgung stehen 1a. Wer sich >gemeinschaftsfremd< verhielt, also entweder nicht bereit oder aber nicht fähig war, sich der abstrakt vorausgesetzten >Volksgemeinschaft<, diesem "hypostasierten Sozialkörper" 1 einzupassen, fiel unweigerlich der Ausgrenzung und Verfolgung anheim. So schlossen sich den primär politischen bzw. rassenideologisch motivierten Verfolgungen sehr bald die Erfassung, Ausgrenzung, physische Verstümmelung und letztlich - mit Kriegsbeginn - die gezielte Tötung von vielen hunderttausend Menschen an, die den sozialen Unterschichten und Randgruppen entstammend, zu den "sozial Verfolgten" 2 gehörten.

Soziale Verfolgung

Anknüpfen konnte die nationalsozialistische Praxis der sozialen Verfolgung dabei an eugenischen und rassenhygienischen Denkansätzen, die bereits während der Weimarer Republik zunehmendes Gewicht gewonnen hatten. 3 Sie zielten darauf ab, Krankheiten und soziales Fehlverhalten, die auf erbliche Defekte zurückgeführt wurden, durch antinatalistische Maßnahmen zu bekämpfen. Neben der Sterilisation bei eugenischer Indikation war in diesem Zusammenhang vereinzelt auch bereits die Tötung >lebensunwerten Lebens< diskutiert worden, 4 nach 1933 gab das neue Regime solchen Tendenzen breiten Raum.

Bei Hitlers Machtübernahme 1933 wurde bald deutlich, was die Nationalsozialisten unter Volksgesundheit und Rassenhygiene verstanden: Ziel war die Schaffung eines homogenen >Herrenvolkes<, das allen anderen Völkern geistig und körperlich überlegen sein sollte, eines Volkes, das die Weltherrschaft für alle Zeiten für sich beanspruchen könnte. Erreicht werden sollte dieses Ziel durch systematische Förderung der Vermehrung der Angehörigen der >Volksgemeinschaft<, die als gesund und >rassisch wertvoll< beurteilt wurden 5, sowie durch die möglichst rasche >Eliminierung der Fremdrassigen<, die für die >Höherzüchtung< des deutschen Volkes nicht benötigt wurden und der Kranken und Schwachen. Was auf dem Wege zur Gemeinschaft störte, real oder vermeintlich, wurde zum Gegenstand der >Erbgesundheitspolitik< 6 und letztendlich des Vernichtungswillens.

Begonnen worden war mit dieser Politik bereits im Sommer 1933, mit der Verabschiedung des >Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses< (GzVeN), das die seit langem bestehende Forderung nach einer Sterilisation aus eugenischen Gründen legalisierte. Es war kein Zufall, daß das Sterilisationsgesetz am 14. Juli 1933 erlassen wurde. Denn für den Erlaß des längst geplanten Gesetzes wartete man, obwohl von vielen Seiten gedrängt, die endgültige und ebenfalls längst geplante Ausschaltung der oppositionellen Parteien ab. 6a "Ein rassenhygienisches Sterilisationsgesetz", so urteilt Gisela Bock, "konnte nur die nationalsozialistische Diktatur durchsetzen." 7

Das Sterilisationsgesetz wurde gleichsam als Ergebnis "weiser Beschränkung" und als verheißungsvoller "Anfang" konzipiert und propagiert. Die Beschränkung war deutlich in der Gesetzesformulierung. An die Stelle der vor wie nach 1933 gängigen Parolen von "Minderwertigen" und ihrer "hemmungslosen Fortpflanzung", von der Verhütung "unwerten", "unterwertigen", "lebensunwerten" Lebens waren "Erbkranke" und "erkrankter Nachwuchs" getreten; erst in der Gesetzesbegründung und in den Kommentaren tauchten die alten Parolen wieder auf. Die gesetzlich fixierten Indikationen zur Zwangssterilisation schienen, auf medizinische Diagnosen reduziert, ihres sozialen Charakters entkleidet. 8

Die NS-Sterilisationspolitik war in der Tat eine Politik der Prävention: aber nicht an Individuen, sondern an der Gesellschaft, nicht Krankheitsprävention, sondern Geburtenprävention. Sie richtete sich grundsätzlich gegen Gesundheit und Leben menschlicher Einzelwesen. Sie war gewissermaßen ein Teil eines therapeutischen Staates, der Abweichungen von sozialkulturellen Normen durch Diskriminierung der Abweichenden zu kurieren suchte. 9

Bei aller Unterschiedlichkeit der Diagnosen, die den Zwangssterilisationen zugrunde lagen, fällt auf, daß alle Opfer irgendwann einmal "auffällig" geworden waren, sich unangepaßt verhielten und - vordergründig - dem Staat Kosten bereiteten. Doch nicht eine (ohnehin trügerische) Rentabilität lag der Sterilisationspolitik in erster Linie zugrunde. Vielmehr ging es um "Biologie" als die am menschlichen "Wert" orientierte, staatliche Regulierung der Produktion von Menschen, von >hochwertigen Gliedern eines Volkes< anstelle von >minderwertigem Menschenmaterial<. 10

Auch und gerade in diesem weiteren Sinne ging es um "Kostenverursacher", um >Ballastexistenzen<: nämlich Insassen von psychiatrischen Anstalten 11, Menschen mit häufigen Aufenthalten in diesen Einrichtungen, Insassen von Fürsorgeeinrichtungen, Fürsorgeempfänger, Klientel der Trinkerfürsorge, sexuell Auffällige 12, Prostituierte 13, Frauen und Männer mit "schlechtem Lebenswandel", Hilfsschüler 14, Behinderte, längere Zeit Arbeitslose, Kriminelle 15, kinderreiche >Asoziale<, Frauen mit unehelichen Kindern und viele Arme, Gescheiterte und Auffällige.

In Hamburg stammte etwas weniger als ein Drittel der Betroffenen aus dem Subproletariat und etwa 40% gehörten der Arbeiterschicht an, dagegen kamen nur etwa 5% aus dem gehobenen Bürgertum. 16 Vereinfachend läßt sich also sagen, daß das GzVeN in erster Linie gegen arme und unangepaßte Bevölkerungsschichten angewandt wurde, die für den Staat als >minderwertiges Menschenmaterial< galten und ein unberechenbares Potential sozialer Kontrolle darstellten und ihn obendrein Geld kosteten.

Die Politik des Eingriffs in Leben und Körper wurde in den folgenden Jahren schrittweise verschärft. Insbesondere durch die Kastration von "Gewohnheits-" bzw. "Sittlichkeitsverbrechern" als Teil von Sicherungsmaßnahmen, die im >Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933 verfügt wurde. 17 Dieses Gesetz beruhte auf den gleichen Prämissen wie das Sterilisationsgesetz. Soziale Fragen, Kriminalität und männliche Sexualität (Homosexualität und der "abnorme" Teil sexueller Gewalt von Männern gegen Frauen), wurden "biologisiert", nämlich in physiologische Termini übersetzt, um sie durch physiologische Eingriffe zu "lösen". 18

Eine besondere Position unter den Gruppen, die der "Sozialen Verfolgung" anheimfielen, nahmen zweifellos die Sinti und Roma ein. Denn die >Zigeunerbekämpfung< der Nationalsozialisten war in den Vorkriegsjahren von dem traditionellen Zielkonflikt geprägt, die Sinti und Roma seßhaft machen zu wollen und zugleich zu vertreiben. In den Anfängen des NS-Regimes war die Zigeunerpolitik zunächst durch eine Verschärfung bereits praktizierter Maßnahmen gekennzeichnet. Doch mit den Zwangssterilisierungen, den Rassengesetzen 1935 und der Errichtung der Rassenhygienischen Forschungsstelle 1936 19, begann ein neuer Abschnitt in der jahrhundertelangen Geschichte der Zigeunerverfolgung. Nun galt die langfristige >Ausmerzung alles Minderwertigen< als beschlossene Sache.

Der Chefideologe der Politik der >Zigeunerverfolgung<, der dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) Himmlers zugeordnete Professor Dr. Robert Ritter 20, vertrat die rassenbiologische These, daß Asozialität und Kriminalität durch die Beimischung von Zigeunerblut entstünden. Damit lieferte er sowohl die Begründung für die >Ausmerze< von "sozial auffälligen Individuen" wie auch für die Verfolgung der Zigeuner insgesamt. Der Name Ritters steht hier nur stellvertretend für die große Zahl von Wissenschaftlern und Verwaltungsbeamten, die mit Hilfe der Rassendoktrin auf wissenschaftlich begründete und technisch fortgeschrittene Weise die >Endlösung< aller sie irritierenden sozialen und ethnischen Probleme anstrebten.

Im Falle der Sinti und Roma standen den Nationalsozialisten drei Hilfsmittel bereit, derer sie sich nur zu bedienen brauchten: der nahezu perfekte "Zigeunernachrichtendienst der Kriminalpolizei, die als >Rassenhygiene< und >Kriminalbiologie< bezeichneten Lehren führender Anthropologen und Psychiater, und nicht zuletzt der seit langem geschürte Zigeunerhaß eines großen Teils der deutschen Bevölkerung.

Diese Grundkonstellation und eine Reihe administrativer Verfügungen über Einweisungen in Sammel- und Konzentrationslager markierten den Weg zu dem schriftlichen Befehl, den Himmler am 16. Dezember 1942 dem RSHA erteilte, die weitaus überwiegende Mehrzahl der 35.000 >Zigeunermischlinge< nach Auschwitz zu deportieren. 21 Zur Einrichtung des >Zigeunerlagers< kam es, weil von der >Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens< zuvor keine soziale Selektion unter den >Zigeunermischlingen< vorgenommen worden war und wahllos alle Sinti und Roma deportiert worden waren. In Auschwitz-Birkenau löste dann das NS-System den Zielkonflikt der traditionellen Zigeunerpolitik: "Man brachte Sinti und Roma in den Tod, an den einzigen >Ort<, an dem Vertriebensein und Seßhaftigkeit dauerhaft identisch wurden". 22

Acht >Sippen reinrassiger Sinti< und eine >Sippe als reinrassig geltender Lalleri<, wurden zu Forschungszwecken unter Denkmalschutz gestellt, interniert in einem Reservat in der Nordwestecke Ungarns. Sie waren gewissermaßen "Himmlers Reverenz an die Wissenschaft, sein Geschenk für die akademischen Gehilfen des Völkermords an den >Zigeunern<". 23

Die Produktion der idealen Volksgemeinschaft durch die >Endlösung der sozialen Frage<?

Mit der Frage, ob der Nationalsozialismus nicht nur eine rassenideologische, sondern zudem eine >soziale Endlösung< beabsichtigte, setzten sich seit 1985 die von einem Kreis kritischer Wissenschaftler um den Berliner Medizinhistoriker Götz Aly herausgegebenen "Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik" auseinander. 24

Es geht ihnen um das Aufzeigen der inneren Verknüpfungen, die zwischen den verschiedenen Seiten des NS-Rassismus und der NS-Gesellschaftspolitik bestanden. So waren - so die zentrale These der Herausgeber der "Beiträge" - die Ermordung Geisteskranker 25, die polizeilichen und sonstigen behördlichen Bestrebungen zur flächendeckenden Erfassung der Bevölkerung, die Verfolgung Homosexueller und die Massenvernichtungen von "osteuropäischen Arbeitsvölkern" keine unkoordinierten "irrationalen Einzelaktionen", wie sie später aus ganz verschiedenen Interessen heraus oft bezeichnet wurden, sondern sie waren vielmehr Teil eines einheitlichen großen Projekts 26, um auf wissenschaftlicher Grundlage die "Endlösung der sozialen Frage" 27 durch Reinigung des >Volkskörpers< von allem Ungesunden, Fremden und Störenden herbeizuführen.

Der fünfte und der sechste Band der "Beiträge" 28 sind die konsequente Fortführung dieses Vorhabens. Sie verdeutlichen, daß restriktive Maßnahmen gegen "Asoziale" und "Gemeinschaftsfremde" und die Deportation und Ermordung von Zigeunern und Juden, den Versuch der Produktion einer idealen Volksgemeinschaft der Zukunft darstellten und deuten damit gleichzeitig auf ein Phänomen des Nationalsozialismus: die "Verschränkung von Vernichtung und Modernisierung". 29

So wird im sechsten Band anhand des Schwerpunktthemas "Kriminalbiologie, Zigeunerforschung und Asozialenpolitik" die Frage aufgegriffen, inwieweit sich unter der rassistischen Oberfläche der Vernichtungspolitik ein spezifisch faschistisches Konzept der "Lösung der sozialen Frage" verbarg, wie nämlich ohne grundsätzliche Veränderung der materiellen Verhältnisse die untersten Schichten des Volkes zum Verschwinden zu bringen seien. Gezeigt wird dies u.a. in einem Aufsatz von Patrick Wagner über das "Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder" 30, in dem deutlich wird, daß kriminalpolizeiliche und sozialpolitische Prävention eine Einheit bildeten. Dabei zeigt der Autor, wie es der Kriminalpolizei, die aus heutiger Sicht "stets im Schatten ihrer berüchtigten Schwester, der Gestapo" 31 stand, seit 1937 zunehmend gelang, sich gegenüber Justiz und öffentlicher Fürsorge, unter dem Deckmantel der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung", eine Vormachtposition zu erobern. Denn nicht mehr allein Täterverfolgung, sondern auch Vorbeugung wurde zur kriminalpolizeilichen Aufgabe, wobei man allerdings weit davon entfernt war, Kriminalität als soziales Phänomen oder gar als Produkt der Klassengesellschaft zu begreifen. Ganz im Gegenteil war das Ziel dieser neuen Kriminalpolitik die "Eindämmung von schlechten Erbströmen" und es ging weit über den bisherigen Kreis der Täter hinaus, da nach zeitgenössischer kriminalpolizeilicher Auffassung das Verbrechen nur dann "an der Wurzel anzupacken" sei, wenn auch "die zwar als asozial geltenden, aber nicht straffälligen Menschen in eine erbbiologische Verbrechensbekämpfung einbezogen werden, da gerade sie 'erfahrungsgemäß (...) z" 32

Zu einer solchen "erbbiologischen Reinigung des Volkskörpers" gehörte ebenfalls die Verfolgung der >Zigeuner<, wie sie von Reimar Gilsenbach in zwei Beiträgen über die Geschichte der Verfolgung der Sinti 33 und die Karriere einer "Zigeunerforscherin" 34 ein-dringlich dargestellt wird, einer Thematik, die im Aufsatz von Mathias Winter zu "Kontinuitäten in der deutschen Zigeunerforschung und Zigeunerpolitik" 35 wieder aufgegriffen wird. Nach Ansicht des NS-Regimes waren die Zigeuner >Asoziale<, die nicht in die "neue Gesellschaft" paßten. Sie wurden - obwohl sich ihre >arische< Abstammung nicht leugnen ließ - als >Artfremde< definiert, gleichzeitig aber auch als >Minderwertige<, die es aus der eigenen Rasse auszuscheiden galt. 36

Die Kommentatoren der Nürnberger Gesetze schlossen 1935 die "Zigeuner" ausdrücklich in die Rassengesetzgebung ein. 1936 wurden mehrere Gruppen von Zigeunern als "Asoziale" ins Konzentrationslager Dachau deportiert. Zu dieser Zeit erhielt der Nervenarzt und >Rassenhygieniker< Robert Ritter die Genehmigung zur Errichtung einer wissenschaftlichen Forschungsstelle. Daraus entstand 1937 die >Rassenhygienische und Bevölkerungspolitische Forschungsstelle< beim Reichsgesundheitsamt. Ritter sollte die Zigeuner untersuchen und vorschlagen, wie mit ihnen zu verfahren sei. Nach Ritter und seinen Mitarbeitern zeigte eine Untersuchung an rund 20.000 Roma, daß mehr als 90% als >Mischlinge< zu betrachten seien. Damit war das Problem der >arischen Minorität< gelöst; die Nationalsozialisten erklärten die Zigeuner zu >Nicht-Ariern.< Nach Ritter galt es, eine >Mischung< der Zigeuner mit >Deutschblütigen< zu verhindern und >reinrassige< Zigeuner von >Mischlingen< zu trennen. Letztere sollten sterilisiert und in Arbeitslagern interniert werden. Dabei waren die Kriterien zur Definition von >Mischlingen< bei den Zigeunern schärfer gefaßt als bei der Verfolgung von Juden. Sowohl >reinrassige< Zigeuner als auch Zigeuner->Mischlinge< wurden als >asoziale, arbeitsscheue Elemente< und >Fremdrassige< bezeichnet. Nach einem Erlaß Himmlers vom 14. Dezember 1937 sollte in >polizeiliche Vorbeugehaft< genommen werden, >wer ohne Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein unsoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet<. Administrative Richtlinien vom 4. April 1938 betonten, daß sie gegen >Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Dirnen ohne festen Wohnsitz< gerichtet seien.

Bald erschienen den Nationalsozialisten diese Vorschriften zu allgemein und zu wenig praktikabel. Deshalb präzisierten weitere Bestimmungen vom 1. März 1939 Himmlers Vorstellungen. Er forderte die Trennung von Zigeunern und Deutschen und von >reinrassigen< Zigeunern und Zigeuner->Mischlingen<. Die den beiden letzten Kategorien Zuzurechnenden sollten der Polizei unterstellt werden.

Entgegen dieser Verfügung, aber in Übereinstimmung mit der allgemeinen Radikalisierung der NS-Rassenpolitik, wurde nach der deutschen Eroberung Polens das Schicksal der deutschen Zigeuner mit dem der Polen und Juden verknüpft. Im September 1939 kündigte Heydrich als Ergebnis einer Konferenz mit allen beteiligten Dienststellen die Vertreibung von 30.000 Zigeunern aus ganz Deutschland ins >Generalgouvernement< an; gleichzeitig war die Vertreibung von Polen und Juden aus den neu besetzten Gebieten Westpolens vorgesehen. Damit sollten möglichst auch alle >Zigeuner-Mischlinge< aus Deutschland entfernt werden. Bis zur Deportation wurden die Zigeuner im Oktober 1939 angewiesen, ihre Wohnsitze nicht mehr zu verlassen. Aber der Deportationsplan wurde nicht realisiert. Schließlich wurden im April 1940 dem Generalgouverneur Hans Frank 2.500 Zigeuner überstellt, die aus den westlichen Territorien ins Generalgouvernement abgeschoben worden waren. In Polen wurden sie überwiegend zur Zwangsarbeit eingesetzt.

Soziale Verfolgung und die Bevölkerungsmehrheit

Der Blick auf die Geschichte der NS-Ausgrenzungs- und Vernichtungspolitik zeigt, daß die Maßnahmen des NS-Staates gegen soziale Randgruppen zwar unmittelbar gegen die definierten Zielgruppen - seien es nun Opfer der Zwangssterilisation, Homosexuelle oder >Arbeitsscheue und Gemeinschaftsfremde< - richteten, als perspektivisches Ziel aber durchweg die Bevölkerungsmehrheit ausersehen war. Dies hatte nicht nur Konsequenzen für die Minderheiten, sondern auch für die Befindlichkeit und die Reaktionen der Bevölkerungsmehrheit.

So war die Zwangssterilisationspolitik im NS primär ohne Zweifel eine Gewaltmaßnahme, die sich vor allem gegen alle Frauen richtete, die unter das Verdikt des >Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses< fielen. Die Zwangssterilisationen waren zwar einerseits Teil eines gleichermaßen gegen Frauen und Männer gerichteten vielfältigen Instrumentariums zur >Ausmerzung von ethisch und eugenisch Minderwertigen< zum Zweck der >Aufartung<. Unterschiedliches bedeutete dagegen die Sterilisation für Frauen und Männer vor allem unter zwei Aspekten, die sie als soziale Maßnahme charakterisieren: Die sterilisationspolitische Trennung von Geschlechtsverkehr und Fortpflanzung hieß in erster Linie "Freigabe männlicher Sexualgewalt gegenüber >minderwertigen< und zwangssterilisierten Frauen. 37 Hinzu kam die Gewalt des körperlichen Eingriffs, die sich in der Gesamtzahl von 5.000, darunter zu 90% Frauen, unmittelbar oder mittelbar durch die Sterilisation Getöteten spiegelt. In diesem Sinne kennzeichnet Gisela Bock die Sterilisationspolitik für Frauen "nicht als Vorstufe", sondern als Beginn und erste Etappe der Massenmorde." 38 Zudem widerlegen die Zwangssterilisierungen eklatant die Beschwörungen des >Adels der Frau und Mutter<, die weitgehend (gelebte) Ideologie blieben. Die tatsächlich realisierte Politik betraf nicht die Mehrheit der >erbgesunden deutschen Frauen<, sondern diejenigen Minderheiten, die zu Opfern der Rassenpolitik und bald auch zu mehr als nur einer Minderheit wurden. 39

Die Zielrichtung dieser Maßnahmen ging perspektivisch weit über den Personenkreis der unmittelbar betroffenen Frauen hinaus. Wenn beispielsweise die Unfähigkeit zu Kindererziehung zum Diagnosebegriff wurde, 40 so tangierte dies nicht nur allein "einwilligungsunfähige" Personen im Zugriffsfeld des Vormundschafts- und Pflegerechts, sondern berührte zentral allgemeine gesellschaftliche "Normalisierungspraxen im Alltag" 41. Dieses Grundmotiv der NS-Sterilisationspolitik führte dazu, daß >Rabenmütter< und >Schlampen< physische Gewalt und Gebärverbot riskierten. Diese Drohung hatte im Sinne eines "Do it yourself der Ideologie im Alltag" 42 auf das rollenspezifische Verhalten der "normalen" Frauen vielleicht einen größeren Einfluß auf die Domestizierung der Frauen im NS, als alle Bräute- und Mütterschulungen. 43

Eine nicht unähnliche Problematik des Verhältnisses von Normalität und Ausgrenzung, von Innen und Außen ergibt sich aus der Untersuchung der faschistischen Maßnahmen gegen alle diejenigen, die als >asozial< abgestempelt worden waren. So waren, wie schon oben erwähnt, in den Jahren 1937 und 1938 von SS und Polizei eine Serie von Maßnahmen zur >Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung< inszeniert worden, deren hauptsächliches Ziel es gewesen war, eine möglichst große Zahl von >asozialen Elementen< in die Konzentrationslager einzuweisen. 44

Erfaßt wurden im wesentlichen Personen, die als >Gewohnheitsverbrecher< und/oder >Asoziale< eingestuft worden waren. Unter diesen >Gewohnheitsverbrechern< nahmen die "Spitzbuben und Betrüger" mit fast 80% den ersten Rang ein. Ihre Eigentumsdelikte bestanden hauptsächlich in Mundraub, mehrmaligen Fahrraddiebstählen, nicht zurückgezahlten Schulden von wenigen Mark, Mietschulden und ähnlichem. 45 Zum Kreis der Personen, die wegen ihrer >Asozialität< in >Schutzhaft< genommen wurden, gehörten Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Landfahrer, Arbeitsscheue, Müßiggänger, Prostituierte, Querulanten, Raufbolde, Verkehrssünder, Psychopathen und Geisteskranke. 46

Die Gründe für die Einweisungsaktionen von >Asozialen< in die KZ lagen in erster Linie in der Absicht den im Zuge der Kriegsvorbereitung eingetretenen Arbeitskräftemangel, insbesondere im landwirtschaftlichen Sektor zu beheben und darüber hinaus die allgemeine Arbeitsdisziplin zu stärken. 47 Hinzu kam, daß die >Asozialen< genau jenem Menschentypus zu entsprechen schienen, mit dem die SS der Öffentlichkeit und dem Ausland gegenüber immer wieder das Bestehen des KZ-Systems zu rechtfertigen versuchte. 48 Schließlich scheint überdies die Vermutung begründet, als hätten die Einweisungen dieser Personengruppe den Nebenzweck gehabt, die auf die Mobilmachung hin in den Vorkriegsjahren errichteten KZ, insbesondere Sachsenhausen, Ravensbrück, Buchenwald und Mauthausen, die für die bisherige Häftlingskategorie der politischen Häftlinge zu groß waren, vorübergehend aufzufüllen. 49

Unter die Rubrik >Maßnahmen gegen Gemeinschaftsfremde< fiel auch die >Aktion Arbeitsscheu Reich< im Jahre 1938. In einer Studie über diese Aktion verweist Wolfgang Ayaß noch einmal ausdrücklich auf den schon oben erwähnten Arbeitskräftegesichtspunkt. Wichtiger als die Arbeitsleistung der gefangenen >Arbeitsscheuen< ist dabei für ihn allerdings der abschreckende Effekt auf die Gesamtbevölkerung, den er im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der allgemeinen Dienstpflicht, "unmittelbar nach der Juniaktion der Kriminalpolizei" erblickt. 50 Das Ziel war also vor allem die >Stärkung der nationalen Arbeitsdisziplin der Bevölkerungsmehrheit.

Gleichermaßen erkennbar ist in diesen Aktionen gegen >Asoziale< und >Arbeitsscheue< eine kontinuierliche Ausdehnung der Erfassungskategorien des "Abnormen", die schließlich auf dem Höhepunkt des Krieges noch weiter ins "Normale" vorangetrieben wurden: "Erhoben werden sollen unter anderem Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit, Krankheiten, eheliche Treue, gesteigerte Sinnlichkeit, Schulden, Unterstützung durch die Fürsorge und häufige Belästigung von Parteistellen und Behörden. 51 Im Zuge dieser bereits 1938 beginnenden Ausdehnung und Verschmelzung der Erfassungskategorien wurde die >Asozialität< zur >Gemeinschaftsunfähigkeit< im ahmen der faschistischen >Volksgemeinschaft< umgearbeitet.

Die Konstituierung dieser >Volksgemeinschaft<, der die überwiegende Bevölkerungsmehrheit freiwillig und nicht etwa gezwungenermaßen angehören wollte, verlief ihrerseits wiederum insbesondere über ideologische Praxen. 52 Diese Praxen waren sowohl "von oben" inszeniert 53, als auch durch Selbsttätigkeit "von unten", als eine Art Selbstpsychiatrisierung bestimmt 54 Moral, Gesundheit und Schönheit waren hier die "Hauptstützpunkte", die wiederum eng verknüpft waren mit der Sexualität als zentralem "Übungsfeld der Selbst/ Beherrschung". 55 Die Individuen unterwarfen sich diesen Praxen jedoch nicht nur aus freien Stücken. Die Notwendigkeit des Lebens in der Klassengesellschaft mit ihren Marktgesetzen und ihren ideologischen Ordnungen zwangen sie dazu. Durch den Nachweis des Schönen, Gesunden, Adretten, Empfehlenswerten, kurz des "Nicht-Jüdischen" gaben sie das "Gebrauchswertversprechen ihrer Ware Arbeitskraft". 56

Der Blick auf das Verhältnis von >Asozialen und Gemeinschaftsfremden< zur Bevölkerungsmehrheit im Nationalsozialismus verweist somit auf den dialektischen Zusammenhang von Normalität und Ausgrenzung, von Zwang und Selbstzwang. Ein Zusammenhang der umsomehr fortbesteht, als Marktgesetze und Konsumverhalten die individuellen Beziehungen weiter dominieren. 57

Sozialpolitik und Genozid: Eine Debatte

Besonders eindringlich wird der Zusammenhang von Vernichtung und Modernisierung in einem Aufsatz von Susanne Heim und Götz Aly aufgezeigt: "Die Ökonomie der Endlösung. Menschenvernichtungen und wirtschaftliche Neuordnung" 58. Heim und Aly arbeiten in diesem Beitrag erstmalig systematisch den Zusammenhang zwischen der Vernichtung "überflüssiger" Menschen und der Wirtschaftsmodernisierung heraus. Ausgangspunkt ist hierbei die NS-Praxis im >angeschlossenen< Österreich, wo zuerst entsprechende Konzepte entwickelt worden waren. Hier sollte nach dem Willen der nationalsozialistischen Wirtschaftsplaner die große "Zahl kleiner und kleinster Handelsfirmen mit geringem Gelegenheitsexport in die Nachbarschaft in möglichst kurzer Zeit "gründlich rationalisiert und dem allgemeinen Produktionsniveau des Reiches angepaßt werden. 59 Dazu diente die "schnell und Planvoll" durchgeführte "Entjudung der österreichischen Wirtschaft" 60, mit dem Ergebnis, daß am Ende dieser Maßnahme die Deportation der mittellos gewordenen jüdischen Bevölkerung stand. Auf diese Weise gelang es den NS-Machthabern "in Wien innerhalb kürzester Zeit, einen Planungs- und Rationalisierungsschub auf Kosten einer Minderheit durchzusetzen, die mittelständische Basis zu beruhigen und zu konsolidieren und gleichzeitig das Modell der Volksgemeinschaft zu exportieren. 61

Diese Vorgehensweise, die einerseits darauf gerichtet war die okkupierten Territorien ins Reich bzw. in den "Europäischen Großwirtschaftsraum" einzugliedern, andererseits eine kolaborationsbereite Mittelschicht zu schaffen bzw. zu stärken, wird von Heim und Aly nicht nur für das "Modell Wien", sondern auch für Südosteuropa und für (Ost-)Oberschlesien recht überzeugend dargelegt. 62

Anhand der von ihnen untersuchten Täterbiographien verfolgen Heim und Aly die Spur der ökonomischen die Spur der ökonomischen Vordenker eines von "Großdeutschland" beherrschten Mittel-, Südost- und Osteuropas bis hin ins sogenannte "Generalgouvernement". Diesen Ökonomen, die in ihrer überwiegenden Mehrheit dem "Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW)" 63 nahestanden, galt das Territorium des okkupierten Polens in dem Maße als "überbevölkert", wie dort die Arbeitsproduktivität hinter der größtmöglichen Produktivität im "europäischen Großraum" zurückblieb; der Ausgleich, die Steigerung der Produktivität sollte insbesondere durch Verminderung der jüdischen Bevölkerung erreicht werden: "Durch die Zusammenpressung im jüdischen Sektor" ergebe sich dann, so die NS-Wirtschaftsplaner, "für den polnischen Sektor die Möglichkeit des Nachrückens" 64 mit dem Ziel, durch die Rationalisierung von Handel und Handwerk einen "lebensfähigen polnischen Mittelstand zu schaffen.

Durch die Rekonstruktion zeitgenössischer Schriften aus den Jahren 1939 bis 1941 zeigen Susanne Heim und Götz Aly, daß die nationalsozialistisch geschulte ökonomische Elite der deutschen Besatzungsmacht in Polen die Vernichtungspolitik in ihre Wirtschaftsplanung einbezogen hatte. Die zentralen Thesen, die Heim und Aly hieraus ableiten, sind, wie oben ausgeführt, daß mit der Vernichtung der Juden ein Teil der sichtbaren Armut in Polen beseitigt werden sollte und daß damit außerdem eine auf die Interessen der deutschen Wirtschaft zugeschnittene Rationalisierung und Modernisierung der polnischen Wirtschaft angestrebt wurde.

Mit dieser bruchlosen Verlängerung ihres Ansatzes von Österreich nach Polen überschreiten Heim und Aly jedoch nicht nur geographische Grenzen. 65 Denn was im Rahmen der Debatte über den Zusammenhang von Sozialpolitik und Genozid im nationalsozialistischen Deutschland noch wie allgemeine Fortschrittskritik klingt, nimmt sich bei näherer Betrachtung und im Lichte weiterer Veröffentlichungen der beiden Autoren doch orthodoxer aus. 66 Im Grunde nämlich beantworten sie ihre vor einigen Jahren aufgeworfene Frage, ob es eine "Ökonomie der Endlösung" gegeben habe 67, nunmehr eindeutig mit Ja. Zwar solle das Entsetzen über die Dimensionen des Verbrechens nicht in handhabbare politikökonomische Formeln gebracht und dadurch wegrationalisiert werden. Gleichzeitig meinen Heim und Aly aber zeigen zu können, "daß sich hinter dem Schein der vollendeten Sinnlosigkeit des Völkermords durchaus utilitaristisch begründbare und im Herrschaftssinne rationale Konzepte verbergen." 68

Die Kritik an dieser Position ist in letzter Zeit deutlicher geworden. 69 Und diese Kritik ist berechtigt, denn bei aller Anerkennung, die die von Aly und anderen geleistete Aufdeckung der intensiven, strukturell bedeutsamen Mitwirkung der Wissenschaft an den NS-Massenverbrechen verdient, so wird doch der komplizierte Vermittlungsprozeß zwischen wissenschaftlicher Planung und politischem Handeln souverän übergangen und auch der Stellenwert des Faktors Weltanschauung bleibt fast völlig außerhalb der Betrachtung. Dies ist der Tribut an eine ökonomistische Deutung, die dem unbesehen für wahr genommenen und offensichtlich auch für ideologiefrei gehaltenen Expertenargument grundsätzlich Vorrang einräumt. Wo sorgfältige Gewichtung notwendig wäre, steht vielfach ein erstaunlicher Quellenpositivismus oder bloße Spekulation. Die Tatsache, daß Demographen und andere Spezialisten in den dreißiger Jahren der Theorie einer spezifischen Übervölkerung in Deutschland und Osteuropa anhingen, wird in ihrer politischen Bedeutung weit überzeichnet. Auf diese Weise gelingt es Aly und Heim schießlich sogar, den Bevölkerungswissenschaftlern und Ökonomen praktisch die Initiative bei der Ingangsetzung der "Endlösung der Judenfrage" zuzuweisen, ohne freilich das Missing link gefunden und als den empirischen Beweis präsentiert zu haben.

"Auschwitz", so heißt es in dem Band über "Bevölkerungsstruktur und Massenmord", war "ein spezifisch deutscher Beitrag zur Entwicklung der europäischen Moderne". 70 In diesem Diktum klingt eine Variante der Modernisierungstheorie an, die nicht nur mit dem ihr ursprünglich inhärenten Fortschrittsoptimismus gebrochen hat, sondern das im Prozeß der Modernisierung stets für latent erachtete Destruktionspotential in den Mittelpunkt rückt. Diese Tendenz ist weder neu noch auf die Verfechter einer politökonomischen Kapitalismuskritik beschränkt. Ähnlich argumentierten, aus unterschiedlich akzentuierten zivilisationskritischen Perspektiven, viele derjenigen, die die Erforschung der Medizin- und speziell der Psychiatriegeschichte in den vergangenen Jahren besonders vorangetrieben haben. Sie können nicht zuletzt auf die Anfang der zwanziger Jahre mit großem Modernisierungs-Enthusiasmus angetretenen Psychiatriereformer verweisen, von denen schließlich etliche in die Konzeptualisierung und Durchführung des "Euthanasie"-Programms verstrickt waren. Freilich zeigt grade dieses Beispiel, daß die Entfaltung der grauenvollen Destruktionskräfte eines spezifisch ideologischen und machtstrukturellen "Settings" bedarf, das erst mit dem biologistischen Rassedenken des zur Macht gekommenen Nationalsozialismus zur Verfügung stand. 71 Dies hat auch Detlev Peukert betont, der als erster den Nationalsozialismus als eine der "pathologischen Entwicklungsformen der Moderne" charakterisierte. 72 "Massenvernichtung und Moderne" galten ihm als "unter bestimmten krisenhaften Bedingungen wahlverwandt", jedoch nicht im Sinne einer notwendigen, sondern einer möglichen Entwicklung, die "im Paradigma des modernen Umgangs mit dem Menschen potentiell angelegt ist." 73

Der entscheidende Unterschied zwischen einer solchen, berechtigten Skepsis hinsichtlich der Tragkraft unserer Zivilisation und den Konstruktionen der Schule um Götz Aly und Karlheinz Roth liegt aber gerade darin, daß diese - jedenfalls für das Deutschland der Jahre 1933 bis 1945 - gewissermaßen die Notwendigkeit des Übergangs zu einer Vernichtungspolitik behaupten. Ideologischer Rassismus, gar Antisemitismus, scheiden in einer solchen Perspektive als Beweggründe des Verbrechens praktisch aus. Denn unter dem Diktat eines solchen monokausalen Erklärungsansatzes gerät die >Endlösung der Judenfrage< lediglich zur vorgezogenen Maßnahme eines vermeintlich rationalen "deutschen Zukunftsprojekts für ein modernisiertes und befriedetes Europa." 74

LITERATURVERZEICHNIS

Aly, G. u.a. (1985a), Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren = Beitr., Bd. 1

Aly, G. u.a. (1985b), Reform und Gewissen. >Euthanasie< im Dienst des Fortschritts = Beitr., Bd. 2

Aly, G. u.a. (1987), Sozialpolitik und Judenvernichtung. Gibt es eine Ökonomie der Endlösung? = Beitr., Bd. 5

Aly, G. / Heim, S. (1991), Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Hamburg

August, J. u.a. (1986), Herrenmensch und Arbeitsvölker. Ausländische Arbeiter und Deutsche 1939 - 1945 = Beitr., Bd. 3

Ayaß, W. (1988), >Ein Gebot der nationalen Arbeitsdisziplin<. Die Aktion >Arbeitsscheu Reich< 1938, in: Beitr., Bd. 6, S. 43-74

Ayaß, W. u.a. (1988), Feinderklärung und Prävention. Kriminalbiologie, Zigeunerforschung und Asozialenpolitik = Beitr., Bd. 6

Behrens, M., (1980), Ideologische Anordnung und Präsentation der Volksgemeinschaft am 1. Mai 1933, in: Projekt Ideologie-Theorie, a.a.O., Bd. 1, S. 81-106

Bock, G. (1986), Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur nationalsozialistischen Rassen- und Frauenpolitik, Opladen

Brokmeier-Lohfing, P. (1986), Geschichte vernichten. Reflexionen über den organisierten Massenmord im deutschen Faschismus, in: DD 10, S. 27-39

Broszat, M. (1965), Nationalsozialistische Konzentrationslager, in: M. Buchheim u.a. Anatomie des SS-Staates, Bd. 2, a.a.O., S. 9-160

Browning, C.R., (1991), Vernichtung und Arbeit. Zur Fraktionierung der planenden deutschen Intelligenz im besetzten Polen, in: W. Schneider (Hrsg.), >Vernichtungspolitik<, a.a.O. S. 37-51

Brücks, A, (1986), Zwangssterilisation gegen >Ballastexistenzen<, in: Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes, a.a.O., S. 103-108

Buchheim, H. (1966), Die Aktion "Arbeitsscheu Reich", in: Gutachten des IfZ, Stuttgart, Bd. II, S. 189-195

Buchheim, H. u.a.(1965), Anatomie des SS-Staates, 2 Bde. Olten/Freiburg i.Br.

Diner, D. (1991), Die Wahl der Perspektive. Bedarf es einer besonderen Historik des Nationalsozialismus?, in: W. Schneider (Hrsg.), >Vernichtungspolitik<, a.a. O.; S. 65-75

Diner, D. (1992), Rationalisierung und Methode. Zu einem neuen Erklärungsversuch der "Endlösung", in: VfZ 40, S. 359-382

Dörner, K. (1985), Ein Heer der Vergessenen. Die sozial Verfolgten des Dritten Reiches, in: DZ, Nr. 35 - 23.

Ebbinghaus, A. u.a. (Hrsg.),(1984), Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg, Hamburg

Feuser, G. (1989), 50 Jahre Reichsschulpflichtgesetz, in: BHP 28, S. 254-258

Ganssmüller, C. (1987), Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches. Planung, Durchführung und Durchsetzung, Köln/Wien

Gilsenbach, R. (1988a), Die Verfolgung der Sinti - ein Weg, der nach Auschwitz führte, in: Beitr., Bd. 6, S. 11-41

Gilsenbach, R. (1988b), Wie Lolitschai zur Doktorwürde kam, in: Beitr., Bd. 6, S. 101-134

Grode, W. (1987), Die >Sonderbehandlung 14f13< in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Ein Beitrag zur Dynamik faschistischer Vernichtungspolitik, Frankfurt/M.

demnächst bei: www.wissen24.de

Grode, W. (1990), Faschistische Vernichtungspolitik und Modernisierung: Die Produktion der idealen Volksgemeinschaft durch die >Endlösung der sozialen Frage<, in: Infor. 31, S. 24-26

demnächst bei: www.wissen24.de

Grode, W. (1991a), Anmerkungen zur >Singer-Debatte< vor dem Hintergrund der faschistischen Ausgrenzungs- und Vernichtungspolitik, in: Das Argument 185, S. 98-101

demnächst bei: www.wissen24.de

Grode, W. (1991b), Modernisierung und Destruktion. Regionale Differenzierungen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik im besetzten Polen, in: W. Schneider (Hrsg.), Vernichtungspolitik, a.a.O., S. 53-63

www.wissen24.de/vorschau/16362.html

Haug, W. F. (1986), Die Faschisierung des bürgerlichen Subjekts. Die Ideologie der gesunden Normalität und die Ausrottungspolitiken im deutschen Faschismus. Materialanalysen, Berlin

Heim, S. / Aly, G. (Hrsg.), (1987), Die Ökonomie der >Endlösung<. Menschenvernichtung und wirtschaftliche Neuordnung, in: Beitr., Bd. 5, S. 11-90

Heim, S. /Aly, G. (1991a), Sozialplanung und Völkermord. Thesen zur Herrschaftsrationalität der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, in: W. Schneider (Hrsg.), Vernichtungspolitik, a.a.O., S. 11-23

Heim, S./Aly, G. (1991b), Bevölkerungsstruktur und Massenmord. Neue Dokumente zur deutschen Politik der Jahre 1938-1945 = Beitr., Bd. 9

Herbert, U. (1991), Rassismus und rationales Kalkül. Zum Stellenwert utilitaristisch verbrämter Legitimationsstrategien in der nationalsozialistischen Weltanschauung, in: W. Schneider (Hrsg.), Vernichtungspolitik, a.a.O., S. 25-35

Hohmann, J. (1980), Zigeuner und Zigeunerwissenschaft. Ein Beitrag zur Grundlagenforschung und Dokumentation des Völkermords im >Dritten Reich<, Marburg

Hoser, C./ Weber-Diekmann, B.(1986), Zwangssterilisation an Hadamarer Anstaltsinsassen, in: Roer/Henkel (Hg.), Psychiatrie im Faschismus, a.a.O., S. 121-172

Jantzen, W.(1989), Bemerkungen zum Verhültnis von Behinderung u. Faschismus anläßlich 50 Jahre Reichsschulpflichtgesetz, in: BHP 28, S. 237-254

Kühnrich, H. (1983), Der KZ-Staat. Die faschistischen Konzentrationslager 1933 bis 1945, Berlin

Peukert, D. (1982), Volksgenossen und Gemeinschaftsfremde. Anpassung, Ausmerze und Aufbegehren unter dem Nationalsozialismus, Köln

Peukert, D. (1989), Rassismus und "Endlösungs"-Utopie. Thesen zur Entwicklung und Struktur der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, in: C. Kleßmann (Hg.) Nicht nur Hitlers Krieg. Der Zweite Weltkrieg und die Deutschen, Düsseldorf, S. 71-81

Pingel, F. (1979), Häftlinge unter SS-Herrschaft. Widerstand, Selbstbehauptung und Vernichtung in Konzentrationslagern, Hamburg

Projekt Ideologie-Theorie (1980), Faschismus und Ideologie, (AS 60 u. 62) Berlin

Projektgruppe für die >vergessenen< Opfer des NS-Regimes (1986), Verachtet-verfolgt-vernichtet. Zu den vergessenen Opfern des NS-Regimes, Hamburg

Roer, D./ Henkel, D. (Hrsg.),(1986), Psychiatrie im Faschismus. Die Anstalt Hadamar 1933-1945, Bonn

Scheer, R. (1986), Die nach Paragraph 42b RStGB verurteilten Menschen in Hadamar, in: Roer/Henkel (Hrsg.), Psychiatrie im Faschismus, a.a.O., S. 237-255

Schmuhl, H.W. (1992), Rassismus unter den Bedingungen charismatischer Herrschaft, in: K.D. Bracher u.a. (Hg.), Deutschland 1933-1945. Neue Studien, a.a.O., S. 440-451

Schneider, W. (Hrsg.), (1991), >Vernichtungspolitik<. Eine Debatte über den Zusammenhang von Sozialpolitik und Genozid im nationalsozialistischen Deutschland, Hamburg

Schoppmann, C. (1991), Nationalsozialistische Sozialpolitik und weibliche Homosexualität, Pfaffenweiler

Siemen, H.L.(1982), Das Grauen ist vorprogrammiert. Psychiatrie zwischen Faschismus und Atomkrieg, Gießen

Sigel, R. (1988), Heilkräuterkulturen im KZ. Die Plantage in Dachau, in: DH 4, S. 164-173

Stümke, H.G. (1986), Vom >unausgeglichenen Geschlechtshaushalt<. Zur Verfolgung Homosexueller, in: Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes (Hg.)

a.a.O., S. 46-63

Wagner, P.(1988), Das Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder. Die Kriminalpolizei und die >Vernichtung des Verbrechertums<, in: Beitr., Bd. 6, S. 75-100

Weingart, P. u.a.(1988), Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und der Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt am Main

Weyrather, I. (1993), Muttertag und Mutterkreuz. Der Kult um die >deutsche Mutter< im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main

Winter, M. (1988), Kontinuitäten in der deutschen Zigeunerforschung und Zigeunerpolitik, in: Beitr., Bd. 6, S. 135-152

Zimmermann, M.(1989), Verfolgt, vertrieben, vernichtet. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma, Essen

Zürn, G. (1986), >A. ist Prostituiertentyp<. Zur Ausgrenzung und Vernichtung von Prostituierten und moralisch nicht-angepaßten Frauen im nationalsozialistischen Hamburg, in: Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes (Hrsg.), a.a.O., S. 128-151

ABKKÜRZUNGEN (im Literaturverzeichnis)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ANMERKUNGEN

[...]


1a Vgl. Grode, Ausgrenzung und Vertreibung der jüdischen Bevölkerung www.wissen24.de/vorschau/18617.html

1 Brokmeier-Lohfing (1985), S. 30.

2 Erstmalig: Dörner (1985), S. 16

3 vgl. Weingart u.a. (1988)

4 vgl. Grode (1988)

5 Vgl. dazu die Kritik bei Weyrather 1993.

6 Vgl. Ganssmüller 1987.

6a ) Vgl. Grode, Nationalsozialistische Konzentrationslager. Entwicklung und Funktion www.wissen24.de/vorschau/17425.html

7 Bock 1986, S. 89.

8 Vgl. ebd., S. 301.

9 Vgl. ebd., S. 109.

10 Vgl. ebd., S. 107.

11 Vgl. Hoser/Weber-Diekmann 1986; Roer/Henkel 1986.

12 Vgl. Schoppmann 1991; Stümke 1986.

13 Vgl. Zürn 1986.

14 Vgl. Feuser 1989; Jantzen 1989.

15 Vgl. Scheer 1986.

16 Vgl. Brücks 1986.

17 Vgl. Bock 1986, S. 94.

18 Vgl. ebd., S. 96.

19 Vgl. Weingart u.a. 1988, S. 399ff.

20 Vgl. Gilsenbach 1988a, S. 21ff, 29ff; Winter 1988, S.135ff, 147ff.

21 Vgl. Gilsenbach 1988a, S. 29.

22 Zimmermann 1989, S. 83.

23 Gilsenbach 1988a, S. 36.

24 Vgl. Grode 1990.

25 Vgl. Aly u.a. 1985a und 1985b

26 Vgl. August u.a. 1986.

27 Aly u.a. 1985a, S. 7.

28 Aly u.a. 1987 bzw. Ayaß u.a. 1988.

29 Aly u.a. 1985a, S. 7.

30 Vgl. Wagner 1988.

31 Ebd., S. 75.

32 Ebd., S. 76.

33 Vgl. Gilsenbach 1988a.

34 Vgl. Gilsenbach 1988b.

35 Vgl. Winter 1988.

36 Im folgenden beziehe ich mich insbesondere auf Gilsenbach 1988a; Hohmann 1980; Winter 1988; Zimmermann 1989.

37 Bock 1986, S. 394.

38 Ebd., S. 380.

39 Vgl. Bock 1993.

40 Vgl. Bock 1986, S. 413.

41 Haug 1986, S. 105.

42 Haug 1986, S. 8.

43 Vgl. Bock 1986, S. 416.

44 Vgl. Broszat 1965, S. 81 ff.; Buchheim 1966, S. 189 ff.; Kühnrich 1983, S. 57.

45 Vgl. Siemen 1982, S. 95.

46 Vgl. Broszat 1965, S. 81.

47 Vgl. Grode 1987, S. 47f.

48 Vgl. Grode 1990, S. 32.

49 Vgl. Pingel 1979, S. 71.

50 Ayaß 1988, S. 70.

51 Zit. n. Haug 1986, S. 102.

52 Vgl. Projekt Ideologie-Theorie 1980.

53 Vgl. Behrens 1980, S. 81 ff.

54 Haug 1986, S. 106.

55 Ebd., S. 126.

56 Ebd., S. 161.

57 Vgl. Grode 1991a.

58 Vgl. Heim/Aly 1987.

59 Ebd., S. 20.

60 Ebd., S. 27.

61 Ebd., S. 28.

62 Ebd., S. 36 ff., S. 54ff.

63 Das RKW firmiert noch heute, unter der gleichen Abkürzung, als "Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft".

64 Heim/Aly 1987, S. 60.

65 Vgl. Grode 1991b.

66 Vgl. Aly/Heim 1991; Heim/Aly 1991a und bes. 1991b.

67 Heim/Aly 1987

68 Heim/Aly 1991b, S. 7.

69 Vgl. Browning 1991; Diner 1991 und 1992; Graml 1992; Herbert 1991.

70 Heim/Aly 1991b, S. 12.

71 Vgl. Schmuhl 1992.

72 Peukert 1982, S. 296.

73 Peukert 1989, S. 80.

74 Aly/Heim 1991, S. 491.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die NS-Sozialpolitik und der Genozid
Autor
Jahr
1994
Seiten
20
Katalognummer
V109452
ISBN (eBook)
9783640076338
ISBN (Buch)
9783640118410
Dateigröße
375 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Erschienen in: Walter Grode, Nationalsozialistische Moderne. Rassenideolgische Modernisierung durch Abtrennung und Zerstörung gesellschaftlicher Peripherien. Frankfurt/M. 1994, Kapitel V
Schlagworte
NS-Sozialpolitik, Genozid
Arbeit zitieren
Dr. phil. Walter Grode (Autor:in), 1994, Die NS-Sozialpolitik und der Genozid, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109452

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