Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

23 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Homosexualität in der nationalsozialistischen Ideologie
2.1. Die medizinischen Grundlagen
2.2. Die Einstellung des Nationalsozialismus zur Homosexualität
2.3. Heinrich Himmler und seine Einstellung zur Homosexualität
2.4. Das Bild des „homosexuellen Nationalsozialisten“

3. Die Situation homosexueller Frauen

4. Ernst Röhm – Ein Homosexueller in der nationalsozialistischen Führungselite

5. Die historische Entwicklung der Verfolgung Homosexueller im Dritten Reich
5.1. Die Homosexuellenbewegung im Kaiserreich und der Weimarer Republik
5.2. Die ersten Schritte nach der Machtergreifung
5.3. Die Verschärfung der Situation nach dem so genannten „Röhm-Putsch“
5.4. Die Verschärfung des Paragraphen 175
5.5. Die Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“
5.6. Die weitere Entwicklung
5.7. Der Ausblick
5.8. Das Fazit

6. Abschlussbetrachtung

7. Quellen- und Literaturverzeichnis
7.1. Quellen
7.2. Literatur

1. Einleitung

Es gibt eine Vielzahl von Opfergruppen des Nationalsozialismus, welche wenn nicht bis zum heutigen Tage, so doch zumindest lange Zeit aus dem Bewusstsein der Gesellschaft und der Geschichtswissenschaft mehr oder weniger absichtlich verdrängt werden oder wurden. Häufig fanden diese so genannten „Vergessenen Opfer“ unter der Er-schütterung über die menschenverachtende Judenverfolgung und -vernichtung sowie dem Gedenken an die Gräuel des Holocaust keinen ihnen angemessen Raum der wissenschaftlichen Aufarbeitung und würdigen Anerkennung. Zu diesen Opfergruppen zählen nicht nur die Zigeuner, die Asozialen oder die Zeugen Jehovas, sondern auch die Homosexuellen, welche als gesellschaftliche Randgruppe unter der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten zu leiden hatten.

Die Homosexuellen blieben auch nach 1945 gesellschaftlich ausgegrenzt und uner-wünscht. Der Paragraph 175, welcher die Ausübung sexueller Praktiken zwischen Männern verbot und welchen die Nationalsozialisten 1935 verschärft hatten, wurde in der neu gegründeten Bundesrepublik übernommen, womit die strafrechtliche Verfol-gung der Homosexuellen beibehalten wurde. Dies führte dazu, dass in der Ära Adenauer von 1953 bis 1965 rund 100.000 Homosexuelle ermittelt und etwa die Hälfte davon rechtskräftig verurteilt wurden, also mindestens so viele wie im Dritten Reich, auch wenn ihnen selbstverständlich nicht die gleichen Gefahren für Leib und Leben drohten. Selbst von den Entschärfungen des Paragraphen 175 von 1969 und 1973 bis hin zu seiner endgültigen Abschaffung 1994 blieb die soziale Ächtung bestehen und sogar noch heute, wo rechtskräftige Ehen zwischen Homosexuellen geschlossen werden können und die Akzeptanz so groß wie selten zuvor ist, stößt man immer wieder auf Ablehnung und Diskriminierung[1]. So verwundert es nicht, dass die Verfolgung der Homosexuellen im Dritten Reich erst in den letzten etwa 15 Jahren vermehrt wissenschaftlich aufgearbeitet wurde.

Diese Hausarbeit befasst sich mit der historischen Entwicklung der Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich von 1933 bis Ende 1937. Dabei soll diesbezüglich auch auf die nationalsozialistische Ideologie, die homosexuellen Frauen als eigen-ständiges Thema sowie die Affäre um den SA-Führer Ernst Röhm eingegangen werden. Die Kernfrage bleibt jedoch, ob die Verfolgung der Homosexuellen durch die Nationalsozialisten stringent geplant war und einem übergeordneten Prinzip folgte, welches letztlich auf eine Endlösung in der Homosexuellenfrage hinauslaufen sollte, oder ob der historische Verlauf sich langsam und ohne zentralstaatlicher Planung ent-wickelte.

Die Quellenlage zur Beleuchtung dieser Frage ist äußerst dürftig, da viele der Akten-bestände der zentralstaatlichen Erfassung und Verfolgung während der Kriegs-handlungen zerstört oder gezielt vernichtet wurden, lediglich bei der Betrachtung auf lokaler Ebene ist die Quellenlage etwas besser; von Seiten der Opfer hingegen liegen so gut wie gar keine Quellen vor[2]. Auf dem Gebiet der Erforschung der Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich zeichneten sich in den letzten Jahren vor allem Burkhard Jellonnek und Günter Grau, besonders in dem Bereich der homosexuellen Frauen Claudia Schoppmann aus.

2. Die Homosexualität in der nationalsozialistischen Ideologie

2.1. Die medizinischen Grundlagen

Bereits seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich die medizinisch-psychiatrische Homosexualitätsforschung in Deutschland rasant und gipfelte in den Erkenntnissen von Magnus Hirschfeld[3], welcher gegen eine strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen plädierte, da seiner Meinung nach die Homosexualität angeboren sei[4]. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 und der Plünderung des Instituts für Sexualwissenschaften in Berlin am 6. Mai 1933 kam es zu einer Unterbrechung der medizinischen Forschung, welche erst einige Jahre später wieder aufgenommen wurde.

So entstanden im nationalsozialistischen Deutschland vier unterschiedliche medizin-wissenschaftliche Schulen[5]: Die Erbbiologen mit ihren Hauptvertretern Theo Lang und Julius Deussen[6] traten in die Fußstapfen von Hirschfeld, indem sie von einer genetischen Prädisposition ausgingen und die Homosexualität als psychosexuellen Hermaphroditismus deklarierten, veranschaulicht an so genannten „Intersexformen“ zwischen Mann und Frau; da dieser erbbiologische Ansatz von einer unheilbaren Homosexualität ausging, plädierte er für eine Straffreiheit. Die Endokrinologen um Rudolf Lemke[7] gingen zwar ebenfalls von einer genetischen Disposition, einhergehend mit einer Veränderung des zentralen Hirngebietes, aus, doch waren diese der Auf-fassung, dass eine generelle Möglichkeit zur Unterdrückung des Homosexualitäts-triebes bestünde, womit sie sich für eine Strafbarkeit aussprachen. Die Psycho-therapeuten um Fritz Mohr und Johannes Heinrich Schultz[8] hingegen sprachen von einer krankhaften, psychisch bedingten „Entwicklungsstörung der Liebesfähigkeit“, welche etwa durch eine schlechte Mutter bei einen liebenswerten Vater hervorgerufen werden könne, jedoch heilbar sei. Die Psychiker, phänomenologisch arbeitende Psychiater, um den vor allem bei den Nationalsozialisten bedeutenden Arzt Hans Bürger-Prinz[9] wiederum sahen in der Homosexualität keine Krankheit, sondern eine abnormale Variation der normalen Sexualität, von welcher eine große Gefahr des Verführens ausginge und welche voll strafbar sei.

Die vier Schulen zeigen, wie uneinheitlich die medizinische Forschung der Homo-sexualität gegenüberstand. Die einzige Gemeinsamkeit lag in der negativen Betrachtung davon und dem Ziel, die Existenz der Homosexualität zu verhindern.

2.2. Die Einstellung des Nationalsozialismus zur Homosexualität

Die nationalsozialistische Ideologie strebte die Schaffung eines „Herrenvolkes“ durch das Ausmerzen der durch ihre Rassenlehre definierten minderwertigen Elemente an. Das Ziel war die Umsetzung einer idealisierten Gesellschaftsordnung[10].

In dieser Gesellschaftsordnung gab es unter anderem für Homosexuelle keinen Platz. Günter Grau macht vier Punkte der nationalsozialistische Weltanschauung dafür ver-antwortlich[11]:

1. Homosexuelle entzogen sich durch ihre Unfähigkeit oder Verweigerung ihrer Bestimmung zur Zeugung von Nachkommen, weshalb sie als potentielle Erzeuger von Kindern für die Volksgemeinschaft wegfielen.
2. Homosexuelle waren als potentielle „Verführer“ von Jugendlichen eine Gefahr, wodurch sich die Homosexualität hätte seuchenartig ausbreiten können.
3. Homosexuelle neigten zur Cliquenbildung, woraus leicht potentielle Oppositionsgruppen entstehen konnten.
4. Durch Homosexuelle war die öffentliche Sittlichkeit gefährdet, was einen Beitrag zum Verfall der sozialen Gemeinschaft darstellte.

Nach Burkhard Jellonnek verfolgte die nationalsozialistische Diktatur jedoch nicht die Vernichtung aller Homosexuellen, sondern lediglich die Ausmerzung des Phänomens. Im Gegensatz zu anderen Opfergruppen wie etwa den Juden galten Homosexuelle als heilbar oder umerziehbar, weshalb das Ziel war, diese in für die Volksgemeinschaft nutzbringende Männer zu verwandeln; wenn dies schon nicht möglich war, so sollte wenigstens der homosexuelle Trieb unterdrückt oder vollständig entsexualisiert werden. Hierfür standen verschiedene Optionen zur Verfügung: die Justiz mit Strafandrohungen, die Psychotherapie mit dem Ziel der seelischen Umwandlung sowie die Medizin mit ihren Mitteln zur Entsexualisierung. Nicht der Homosexuelle an sich galt als gefährlich, sondern lediglich dessen sexuelle Praktiken[12].

2.3. Heinrich Himmler und seine Einstellung zur Homosexualität

Als Reichsführer-SS, Chef der deutschen Polizei und somit Leiter der seit 1936 existierenden „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ war die radikal ablehnende Einstellung Heinrich Himmlers[13] gegenüber der Homo-sexualität von entscheidender Bedeutung für die Vorgehensweise der National-sozialisten gegen die Homosexuellen.

Als selbsternannter Fachmann auf dem Gebiet der Homosexualitätsforschung[14] hielt Himmler am 18. Februar 1937 in Bad Tölz vor SS-Führern eine programmatische Rede[15]. Darin betonte er die Bedeutung des Mannes als Erzeuger von Nachkommen für das deutsche Volk. Vor diesem Hintergrund stellte er Homosexuelle als durch und durch psychisch kranke, feige und weiche Menschen dar. Ihre „geistige Unzurechnungs-fähigkeit und Verrücktheit“ sei der Grund dafür, weshalb sie „hemmungslose Lügner“ seien.

Himmlers radikale Phobie vor Homosexuellen ging sogar so weit, dass er die Todes-strafe für alle Homosexuellen in der SS forderte, was allerdings erst durch den Reinhaltungserlass von Hitler vom 15. November 1941 in die Tat umgesetzt wurde[16]. Seine Utopie von der arischen Gesellschaft war so ausgeprägt, dass er sich für die eigentlich als asozial eingestufte, heterosexuelle Prostitution aussprach, falls diese potentiellen Homosexuellen den Weg in die Heterosexualität ermöglichte[17].

2.4. Das Bild des „homosexuellen Nationalsozialisten“

Gerade im Ausland stößt man immer wieder auf das Bild des „homosexuellen National-sozialisten“, welches der nationalsozialistischen Ideologie und Verfolgungspraxis völlig konträr gegenübersteht. Dieser wesenhafte Zusammenhang zwischen der Homo-sexualität und dem Nationalsozialismus, welcher nicht zuletzt wegen dem homo-sexuellen SA-Führer Ernst Röhm assoziiert wurde, ging teilweise bis hin zu der Annahme, dass die Homosexualität eine strukturelle Bedeutung für die Funktion und den Erhalt des nationalsozialistischen Herrschaftssystems habe.

Zurückzuführen ist dieses Bild überwiegend auf die kommunistische und sozial-demokratische Exilpresse, welche den Nationalsozialismus dadurch diskreditieren wollte; so wurde das Bild in erster Linie von deutschen Emigranten getragen und instrumentalisiert. Erstaunlicherweise hat es sich aber in vielen Ländern bis heute gehalten.

Abschließend soll hier auf die grundlegende Arbeit von Alexander Zinn verwiesen werden, welche sich dieser Thematik ausführlich widmet[18].

3. Die Situation homosexueller Frauen

Frauen hatten im Dritten Reich eine untergeordnete Stellung und waren auf ihre Bedeutung und Bestimmung für die Ehe sowie die Mutterschaft reduziert, weshalb sie auch gezielt aus dem Arbeitsmarkt verdrängt wurden. Vor diesem Hintergrund wurde den Frauen eine selbst bestimmte, weibliche Sexualität abgesprochen, einzig relevant war der Zeugungswille des Mannes, welcher notfalls durch eine „zwangsweise Begattung“ durchgesetzt werden konnte. Somit stellten homosexuelle Frauen für die auf männlicher Dominanz basierende, nationalsozialistische Volksgemeinschaft, ganz im Gegensatz zu homosexuellen Männern, keine sozialpolitische Gefahr dar.

Dennoch gab es immer wieder Forderungen, den Paragraphen 175 auch auf Tribadie auszudehnen. Das Hauptargument war die Befürchtung, dass homosexuelle Frauen als potentielle Mütter und somit Erzeugerinnen von Kindern für die Volksgemeinschaft wegfielen. Letztlich wurde diese Forderung jedoch 1935 abgelehnt, wobei argumentiert wurde, dass zum einen kein beständiger Geburtenausfall zu befürchten sei, da sich homosexuelle Frauen nicht dauerhaft dem „normalen Geschlechtsverkehr“ entziehen könnten, und dass zum anderen die psychische Beeinträchtigung durch die Homo-sexualität bei Frauen nicht so stark wie bei Männern sei. In Österreich hingegen, wo die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Frauen bereits vor 1938 praktiziert worden war, wurde diese auch nach der Annexion beibehalten.

Auch wenn homosexuelle Frauen generell nicht strafrechtlich verfolgt wurden, so wurden sie dennoch gesellschaftlich ausgegrenzt und diskriminiert, ihre sexuelle Ausrichtung in den Bereich der Asozialität gedrängt. Die Verfolgung auf dem Gebiet der Asozialität war viel breiter gefächert, weniger streng definiert und ist daher mit dafür verantwortlich, dass die Quellenlage über die Verfolgung homosexueller Frauen noch schlechter als die allgemeine Situation ohnehin schon ist. Viele der als Asoziale inhaftierten Frauen mussten sogar in eigens errichteten Lagerbordellen in den Konzentrationslagern arbeiten[19]. Durch solche Repressalien bedroht passten viele homosexuelle Frauen ihr Aussehen dem nationalsozialistischen Frauenideal an und gingen Scheinehen ein[20].

4. Ernst Röhm – Ein Homosexueller in der nationalsozialistischen Führungselite

Als Hitler am 5. Januar 1931 seinen 1929 aus Bolivien zurückgekehrten, alten Weg-begleiter Ernst Röhm wegen dessen Fähigkeiten zum SA-Führer ernannte, führte dies zu einem Aufschrei: Wie konnte es sein, dass eine antihomosexuell ausgerichtete Partei wie die NSDAP einen bekennenden Homosexuellen, welcher seine Veranlagung auch noch offen zur Schau stellte, in ihrer Führungselite duldete?

Dieser Umstand wurde sofort von der Presse propagandistisch ausgeschlachtet; in einer gezielten Kampagne ging man teilweise sogar so weit, die gesamte NSDAP als homosexuell zu bezeichnen. Doch nicht nur die Presse, auch parteiintern stieß diese Entscheidung Hitlers auf großen Widerstand, welcher jedoch von Hitler ausgesessen wurde. So ließ dieser verlautbaren: „Das Privatleben kann nur dann Gegenstand der Betrachtung sein, wenn es den wesentlichen Grundsätzen der nationalsozialistischen Anschauung zuwider läuft.“[21] Offensichtlich tat dies Röhms Homosexualität nicht.

Bis zur vollständigen Machtergreifung war Hitler auf die SA als Terrortruppe Röhms angewiesen, weshalb die NSDAP bezüglich ihrer Einstellung zur Homo-sexualität einen verwirrenden Kurs einschlug. Man schwieg den Umstand tot und flüchtete bestenfalls in diverse Ausreden, wonach als homosexuell prinzipiell nur nach Paragraph 175 Verurteilte anzusehen seien, womit man auf das eingestellte Verfahren gegen Röhm hinwies. Mit der einhergehenden Tabuisierung des Themas wurde vielerorts nicht nur der Anschein erweckt, dass die Partei auf einen moderateren Kurs gegenüber Homosexuellen eingeschwenkt sei, sondern es entstand auch eine immer größere Diskrepanz zwischen ihrem Anspruch und der praktizierten Wirklichkeit[22].

Im Laufe der Zeit kam es jedoch zu immer größeren Differenzen zwischen Röhm und der nationalsozialistischen Führungselite. Er war nicht nur persönlich mit Himmler zerstritten, sondern pochte auch vehement darauf, die Armee in die SA einzugliedern, weshalb Hitler schließlich in den Tagen vom 28. Juni bis zum 3. Juli 1934 mit Hilfe der SS und der Reichswehr die gesamte SA-Führung stürzen ließ. Dabei fanden rund 300 Menschen den Tod, darunter auch am 1. Juli Röhm. Mit der Begründung, die SA-Führung habe einen Putschversuch unternehmen wollen, wurde diese Mordaktion als so genannter „Röhm-Putsch“ dargestellt und nachträglich gerechtfertigt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hatte Hitler seine Machtposition endgültig gefestigt und die Reichswehr hinter sich gebracht[23].

Mit dem Tod Röhms war für Hitler der Weg für die Verfolgung Homosexueller end-gültig frei, dieses für ihn unschöne „Kapitel Röhm“ beendet. Seinen schnellen Sinnes-wandel dokumentiert ein Befehl, welchen er bereits am 2. Juli, also einen Tag nach Röhms Ermordung, dem neuen SA-Stabschef Lutze erteilte. Darin heißt es: „Ich erwarte von allen SA-Führern, daß sie helfen, die SA als reinliche und saubere Institution zu halten. […] Ich wünsche daher, daß alle SA-Führer peinlichst darüber wachen, daß Verfehlungen nach §175 mit dem sofortigen Ausschluß der Schuldigen aus SA und Partei beantwortet werden. Ich will Männer als SA-Führer sehen und keine lächerlichen Affen.“[24]

5. Die historische Entwicklung der Verfolgung Homosexueller im Dritten Reich

5.1. Die Homosexuellenbewegung im Kaiserreich und der Weimarer Republik

Der Paragraph 175 des Reichsstrafgesetzbuches vom 15. Mai 1871 stellte die sexuelle Ausübung der homosexuellen Liebe zwischen Männern unter Strafe: „Die wider-natürliche Unzucht, welche Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“[25]

Vor dem Hintergrund der sexualwissenschaftlichen Arbeiten Hirschfelds[26] und dem „Wissenschaftlich-humanitären Komitee“, welches unter dem Vorsitz von Hirschfeld 1897 gegründet worden war und bis 1914 durch mehrfache Reichstagspetitionen den Paragraphen 175 erfolglos abschaffen wollte, etablierte sich eine erstarkende homo-sexuelle Subkultur, welche im liberalen Klima der Weimarer Republik stetig anwuchs und aus welcher sich eine eigenständige Homosexuellenbewegung herausbildete, welche jedoch durch interne Streitigkeiten zwischen verschiedenen Lagern stark geschwächt war. Nachdem Hirschfeld 1919 das renommierte „Institut für Sexual-wissenschaften“ in Berlin gegründet hatte, welches sich der wissenschaftlichen Aufklärung bezüglich der Homosexualität widmete, rief er am 19. Januar 1925 das „Kartell für Reform des Sexualstrafrechts“ ins Leben, welches sich für die Entkriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten und die Freigabe der homosexuellen Prostitution stark machte. Ein neu angestrebter, um ein vielfaches liberalerer „Homosexuellenparagraph“ scheiterte jedoch im Strafrechtsausschuss des Reichstages 1929 knapp. Wegen anhaltender Differenzen trat Hirschfeld am 24. November 1929 als Vorsitzender des „Wissenschaftlich-humanitären Komitees“ zurück.

Mit der Erstarkung der rechten Parteien am Ende der Weimarer Republik geriet die Homosexuellenbewegung ins Stocken, die Arbeit der verschiedenen Organisationen kam fast vollständig zum Erliegen[27].

5.2. Die ersten Schritte nach der Machtergreifung

Mit der Machtübernahme Hitlers konnten die Nationalsozialisten nicht mit der für sie gewohnten Härte gegen die Homosexuellen vorgehen, da sie schließlich mit SA-Führer Röhm einen Homosexuellen in ihren eigenen Reihen hatten, welcher den antihomo-sexuellen Strömungen den Wind aus den Segeln nahm. Zwar wurde sofort damit be-gonnen, die homosexuelle Subkultur zu zerschlagen, doch gab es zu dieser Zeit noch keine persönliche Gefährdung der Homosexuellen[28] ; viele ihrer öffentlichen Treff-punkte wurden geschlossen, auch wenn einige wenige kurze Zeit später wieder eröffnet wurden[29]. Der Einfluss Röhms ging sogar so weit, dass Homosexuelle trotz der Kenntnis von ihren sexuellen Neigungen noch Karriere in der SA oder der Hitlerjugend machen konnten[30].

Am 23. Februar 1933 wurden alle Organisationen der Homosexuellenbewegung ver-boten[31]. Das „Institut für Sexualwissenschaften“ in Berlin wurde am 6. Mai verwüstet, alle Bücher und Aufzeichnungen am 10. Mai bei den von den Nationalsozialisten initiierten Bücherverbrennungen vernichtet[32]. Noch im Juni kam es zur Selbstauflösung des „Wissenschaftlich-humanitären Komitees“, welches damit einem Verbot zuvor-gekommen war[33]. Nach diesen anfänglichen Schlägen gegen die homosexuelle Kultur in Deutschland verebbte der Sturm wieder ein wenig.

Mit einem Erlass des preußischen Innenministers Göring vom 10. Februar 1934 wurde die kriminalpolizeiliche, präventive Vorbeugungshaft ausgeweitet, so dass fortan auch Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Neigungen in Vorbeugungshaft genommen werden konnten; Voraussetzung hierfür war allerdings, dass die Betroffenen mindestens einmal nach Paragraph 175 oder einem anderen Sittlichkeitsparagraphen rechtskräftig verurteilt worden waren[34].

5.3. Die Verschärfung der Situation nach dem so genannten „Röhm-Putsch“

Mit der Ermordung Röhms und der gesamten SA-Führungsspitze im Sommer 1934 war die letzte Barriere in der Homosexuellenverfolgung gefallen. Direkt danach kam es zu einem verstärkten Vorgehen gegen Homosexuelle und deren etablierte Subkultur auf regionaler und lokaler Ebene[35].

Am 24. Oktober 1934 erging in einem Befehl von Himmler an alle Polizeidienststellen ein erster Versuch, alle Homosexuellen zentral registrieren zu lassen, wonach bis zum 1. Dezember Namenslisten in dem Homosexuellenreferat des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa) eingereicht werden sollten. Wie aus einem Zusatz-telegramm vom 1. November ersichtlich zielte die Aktion in erster Linie auf das Aufspüren von Homosexuellen in den eigenen, nationalsozialistischen Reihen ab, da nun unter anderem gefordert wurde, dass in den Namenslisten explizit die etwaige Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer anderen nationalsozialistischen Organisation vermerkt werden sollte[36]. Allerdings war diese Aktion nicht erfolgreich, da nur wenige Namenslisten im Gestapa eingingen[37].

In der SA und der Hitlerjugend kam es zu internen Säuberungsaktionen, bei welchen man durch Disziplinarverfahren Homosexuelle aus beiden Organisationen entfernte[38].

Doch auch auf medizinischer Ebene wurde gegen die Homosexuellen vorgegangen. Nachdem bereits gemäß Paragraph 14 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 die freiwillige Kastration nach medizinisch erforder-lichen Kriterien möglich gemacht worden war[39], wurde dieser Paragraph am 26. Juni 1935 derart erweitert, dass fortan nicht mehr nur medizinisch erforderliche, sondern auch kriminalpolitische Kriterien ausreichten[40]. Trotz medizinischer Bedenken auf Grund fehlender Erfahrungen und Studien wurde somit die freiwillige Entmannung mit der Zustimmung eines Gutachters praktiziert.

Allerdings muss man gerade den Aspekt der Freiwilligkeit stark hinterfragen. Viele Homosexuelle standen unter enormem Druck, da die anderen Alternativen zur Kastration Kriminalisierung, Schutz- und Vorbeugungshaft oder gar verlängerte KZ-Aufenthalte waren. Vor diesem Hintergrund fühlten sich viele Homosexuelle dazu getrieben, mit der Kastration das kleinere Übel zu wählen[41].

Es wurden sogar immer wieder Versuche unternommen, die Zwangskastration von Sittlichkeitsverbrechern auch auf Homosexuelle, welche nach Paragraph 175 verurteilt worden waren, auszuweiten, was allerdings bis zum Ende des Dritten Reiches nicht durchgesetzt werden konnte[42].

5.4. Die Verschärfung des Paragraphen 175

Im Zuge des so genannten „Röhm-Putsches“ kam es am 18. September 1934 auf der 45. Sitzung der Strafrechtskommission in Oberhof zu einer ersten Besprechung über eine Modifizierung des Paragraphen 175. Am 8. März 1935 lud Reichsjustizminister Gürtner zu einer kommissarischen Besprechung der beteiligten Reichsministerien ein, da ein verschärftes Gesetz bereits am 1. Mai in Kraft treten sollte, doch wurde ein vor-gefertigter Entwurf am 16. März abgelehnt. Die neue Fassung war bereits am 7. Mai fertig und wurde bis zum 14. Juni von allen beteiligten Reichsministerien abgesegnet, so dass sie am 26. Juni einstimmig das Reichskabinett passierte[43].

Der verschärfte Paragraph 175 wurde am 28. Juni verabschiedet und trat am 1. September in Kraft. Darin hieß es: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.“[44]

Während unter die „widernatürliche Unzucht“ des alten Paragraphen 175 lediglich „beischlafähnliche Handlungen“, explizit der After-, Mund- und Schenkelverkehr zählten, wurde die „Unzucht“ des neuen Paragraphen um die Selbstbefriedigung im Beisein eines Mannes, die Berührung eines Mannes mit dem Glied in „wollüstiger Absicht“ und das Aneinanderschmiegen zweier nackter männlicher Körper erweitert; ein Samenerguss war somit für einen Straftatbestand nicht mehr zwingend erforderlich[45].

5.5. Die Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“

Mit dem geheim verbreiteten Gründungserlass[46] Himmlers vom 10. Oktober 1936 wurde am 26. Oktober 1936 beim Preußischen Landeskriminalamt die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, kurz RBHA, gegründet. Die Zentrale stand in Personalunion mit dem „Sonderreferat Homosexualität“ des Gestapa unter der Leitung des SS-Hauptmannes und Kriminalrates Joseph Meisinger[47].

Die Aufgabe der Reichszentrale war die reichsweite Erfassung und Registrierung von Homosexuellen, welche nach Paragraph 175 oder einem anderen Sittlichkeitsverbrechen straffällig geworden waren. Allerdings war der Personenkreis der erfassten Homo-sexuellen auf folgende Personengruppen beschränkt: Mitglieder der NSDAP oder deren angeschlossenen Organisationen, Angehörige der Wehrmacht, Beamte, geistliche Ordensmitglieder, Juden sowie Personen, welche in der Zeit vor der nationalsozialisti-schen Machtübernahme eine führende Stellung inne gehabt hatten. Weiterhin war die Reichszentrale befugt, weitere Ermittlungen entweder anzuordnen oder selbst durchzu-führen[48]. Mit den Richtlinien vom 11. Mai 1937 wurden die ständige polizeiliche Überwachung von Strichjungen sowie allgemein strengere Kontrollen gegenüber als „Staatsfeinde“ bezeichneten Homosexuellen angeordnet[49].

Jellonnek sieht in der Reichszentrale wegen der Beschränkung auf den oben genannten Personenkreis lediglich ein Schutzinstrument, welches Homosexuelle aus den eigenen Reihen, dem Staatsapparat und dem Militär fern halten beziehungsweise weiteres Belastungsmaterial von ohnehin stigmatisierten Staatsfeinden sammeln sollte. Somit kam es zu keiner lückenlosen Erfassung aller Homosexuellen, welche für eine mögliche Endlösung der Homosexuellenfrage nötig gewesen wäre[50].

Mit der Gründung der Reichszentrale nahm die Verfolgungsintensität spürbar zu. Doch nicht nur qualitativ, auch quantitativ war dies zu verzeichnen; so kam es im Laufe der Zeit zu immer weniger Freisprüchen bei Anklagen gegen Homosexuelle[51].

5.6. Die weitere Entwicklung

1936 und 1937 fanden die so genannten Sittlichkeitsprozesse gegen eine Vielzahl von katholischen Geistlichen, überwiegend jedoch Laienbrüdern, statt, welchen man diverse Sittlichkeitsverbrechen, darunter auch Verstöße gegen den Paragraphen 175, zur Last legte. Mit diesen politisch inszenierten Schauprozessen, welche ein starkes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregten, versuchte die nationalsozialistische Führung in ihrem katholischen Kirchenkampf einen Bruch zwischen dem Kirchenvolk und der katholischen Kirche herbeizuführen, was jedoch keinen spürbaren Erfolg erzielte[52]. Die propagandistische Ausschlachtung der auch als „Klosterprozesse“ bekannten Sittlich-keitsprozesse war von dem Gestapa ausdrücklich erwünscht[53].

Der nicht veröffentlichte Erlass des Preußischen Innenministers zur „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937 sorgte schließlich für eine Verschärfung von Überwachung und Vorbeugungshaft, worunter unter anderem auch die Homosexuellen erheblich zu leiden hatten[54].

5.7. Der Ausblick

Die verschärfte Verfolgung und harte Bestrafung von Homosexuellen wurde bis zum Kriegsausbruch und noch darüber hinaus praktiziert. Nach einem Runderlass von Himmler vom 12. Juli 1940 wurden alle Homosexuellen mit mehr als einem Partner in ein Konzentrationslager eingewiesen, wobei mit einem rosa Winkel in der Regel nur einschlägig vorbestrafte Homosexuelle, Strichjungen oder so genannte „Jugend-verführer“ in den Konzentrationslagern interniert wurden, wo allerdings viele von ihnen den Tod fanden. Mit dem Geheimbefehl „Reinhaltung von SS und Polizei“ vom 15. November 1941 wurde für Homosexuelle aus einer der beiden genannten Organisa-tionen die Todesstrafe verhängt. Weiterhin entflammte der Disput um eine Zwangs-kastration von Homosexuellen erneut, wobei diese nach einem Geheimerlass seit Ende 1942 in den Konzentrationslagern praktiziert werden konnte[55].

5.8. Das Fazit

Grau unterteilt die Verfolgung der Homosexuellen in dem hier behandelten Zeitraum in zwei Phasen: Die erste Phase, welche von der Machtergreifung der Nationalsozialisten bis zur Veränderung der strafrechtlichen Bestimmungen 1935 reichte, sei geprägt durch den individuellen Terror von Gestapo und Polizei gegen die homosexuelle Subkultur. In der zweiten Phase, welche bis zum Kriegsausbruch andauerte, seien die administrativen Voraussetzungen für die umfangreichere Verfolgung geschaffen und letztere praktiziert worden[56].

Im Gegensatz zu Grau sehe ich eine weniger gewichtige Rolle in der Verschärfung des Paragraphen 175, da diese den Strafbestand für Homosexuelle zwar erweiterte, jedoch den Nachweis nicht entscheidend vereinfachte, da weiterhin eine aktive Sexualpraktik nachgewiesen werden musste, was ermittlungstechnisch schwierig war. Wichtigere Zäsuren waren der so genannte „Röhm-Putsch“ und die Errichtung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, da beide entscheidende Punkte in der nationalsozialistischen Politik markieren, welche eine direkte Intensi-vierung der Verfolgung Homosexueller nach sich zogen.

Dank der Stellung Röhms entgingen die Homosexuellen in der Zeit des Aufbaus der nationalsozialistischen Herrschaftsstrukturen stärkeren Repressalien und Nach-stellungen durch die Nationalsozialisten, zumal das noch ungefestigte, neue Regime in erster Linie darum bemüht war, innenpolitische Gegner und somit etwaige Macht-konkurrenten auszuschalten, weshalb der Verfolgung von Homosexuellen keinen hohen Stellenwert beigemessen wurde. Mit dem so genannten „Röhm-Putsch“ von 1934, mit welchem Hitler sich seines alten Mitstreiters Röhm entledigte, wurde die Phase der Herrschaftsetablierung endgültig abgeschlossen und der nationalsozialistische Terror-apparat begann damit, seine ideologischen Konzepte umzusetzen, was zu einer Ver-schärfung der Homosexuellenverfolgung führte. Diese gipfelte 1936 in der Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ und deren intensivierten Verfolgungspraxis.

Dieser Umstand wird auch in den Zahlen der nach Paragraph 175 Verurteilten deutlich[57]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sowohl Grau als auch Jellonnek sprechen sich gegen einen geplanten „Homocaust“[58] aus. Gründe für diese Sichtweise sind die zu geringe Personalstärke der Gestapo[59], die nicht erfolgte lückenlose Erfassung aller Homosexuellen trotz eines dafür vorhandenen Machtapparates[60] sowie der Glaube in der nationalsozialistischen Ideologie, dass Homosexualität eine Krankheit sei, welche behandelt und überwunden werden könne[61]. Somit sei die historische Entwicklung ein sich langsam entwickelnder Prozess vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Ideologie, aber ohne eine übergeordnete Konzeption gewesen.

Dieser Auffassung kann ich mich nach dem eingehenden Studium der Quellen vorbehaltlos anschließen.

6. Abschlussbetrachtung

Durch das nationalsozialistische Terrorregime wurden Homosexuelle unbarmherzig ver-folgt, da sie als minderwertige Elemente in einer angestrebten, idealisierten Gesell-schaftsordnung empfunden wurden. Allerdings galt das Ziel der Ausmerzung nicht den Homosexuellen an sich, sondern lediglich allgemein dem Phänomen der Homo-sexualität, weshalb den Homosexuellen bei ihrer Verfolgung nicht der gleiche Stellen-wert wie etwa den Juden eingeräumt wurde, hoffte man letztlich doch, Homosexuelle durch einen ausgeklügelten Abschreckungs- und Strafenkatalog wieder umerziehen und somit in die arische Gesellschaft integrieren zu können.

Zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft waren die Repressalien gegenüber Homosexuellen noch relativ dezent, da nicht nur Röhm als Homosexueller in der obersten nationalsozialistischen Führungsschicht eine gewisse Zurückhaltung im Vor-gehen gegen die Homosexuellen bewirkte, sondern auch das Hauptaugenmerk des neuen Regimes auf die Etablierung der eigenen Machtstrukturen bedacht war. Mit der Ermordung Röhms war diese Phase des Aufbaus beendet und die nationalsozialistische Herrschaft entfaltete sich vor ihrem ideologischen Konzept, was für die Homo-sexuellenverfolgung in der Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homo-sexualität und der Abtreibung“ gipfelte.

Allerdings wurde von den Nationalsozialisten kein Endlösung in der Homosexuellen-frage angestrebt, wie sie auf erschreckend grausame und unmenschliche Art und Weise bei den Juden nicht nur angestrebt, sondern auch praktiziert wurde. Jedoch ist dies kein Grund dafür, das Schicksal der vielen Homosexuellen, welche in den Konzentrations-lagern den Tod fanden oder zwangskastriert wurden, welche unter Repressalien und der ständigen Angst vor Entdeckung zu leiden hatten, zu vergessen oder ihm nicht angemessen zu gedenken.

7. Quellen- und Literaturverzeichnis

7.1. Quellen

Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminie-rung und Verfolgung, Frankfurt am Main 1993.

Jellonnek, Burkhard, Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homo-sexuellen im Dritten Reich (Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart), Pa-derborn 1990.

Die Memoiren des Stabschef Röhm, Saarbrücken 1934.

Smith, Bradley F. (Hrsg.), Heinrich Himmler: Geheimreden 1933 bis 1945 und andere Ansprachen, Frankfurt am Main 1974.

7.2. Literatur

Dupont, Marc, Sexualwissenschaften im „Dritten Reich“. Eine Inhaltsanalyse medizini-scher Zeitschriften, Frankfurt am Main 1996.

Dupont, Marc, Biologische und psychologische Konzepte im „Dritten Reich“ zur Ho-mosexualität, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialisti-scher Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 189-207.

Grau, Günter, Verfolgung, „Umerziehung“ oder „Ausmerzung“ homosexueller Männer 1933 bis 1945. Folgen des rassehygienischen Konzepts der Reproduktionssicherung, in: Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminie-rung und Verfolgung, Frankfurt am Main 1993, 29-34.

Grau, Günter, „Unschuldige“ Täter. Mediziner als Vollstrecker der nationalsozialisti-schen Homosexuellenpolitik, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Pader-born 2002, 209-235.

Hockerts, Hans Günter, Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte 6, Reihe B), Mainz 1971.

Jellonnek, Burkhard, Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homo-sexuellen im Dritten Reich (Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart), Pa-derborn 1990.

Jellonnek, Burkhard, Staatspolizeiliche Fahndungs- und Ermittlungsmethoden gegen Homosexuelle, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialisti-scher Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 149-161.

Paul, Christa, Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus, Berlin 1994.

Pfanzelter, Eva, Homosexuelle und Prostituierte, in: Steininger, Rolf (Hrsg.), Verges-sene Opfer des Nationalsozialismus, Innsbruck 2000, 75-97.

Plant, Richard, Rosa Winkel. Der Krieg der Nazis gegen die Homosexuellen, Frankfurt am Main 1991.

Roth, Karl Heinz, Großhungern und Gehorchen. Das Universitätskrankenhaus Eppen-dorf, in: Ebbinghaus, Angelika/Kaupen-Haas, Heidrun/Roth, Karl Heinz, Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg. Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich, Hamburg 1984, 109-135.

Schoppman, Claudia, Zur Situation lesbischer Frauen in der NS-Zeit, in: Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt am Main 1993, 35-42.

Schoppmann, Claudia, Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homo-sexualität (Frauen in Geschichte und Gesellschaft 30), Pfaffenweiler 1997.

Schoppmann, Claudia, Zeit der Maskierung. Zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), National-sozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 71-81.

von Rönn, Peter, Das Homosexualitätskonzept des Psychiaters Hans Bürger-Prinz im Rahmen der NS-Verfolgungspolitik, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 237-260.

Wasmuth, Johannes, Strafrechtliche Verfolgung Homosexueller in BRD und DDR, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 173-186.

Zinn, Alexander, Die soziale Konstruktion des homosexuellen Nationalsozialisten. Zur Genese und Etablierung eines Stereotyps, Frankfurt am Main 1997.

[...]


[1] Wasmuth, Johannes, Strafrechtliche Verfolgung Homosexueller in BRD und DDR, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 175-177.

[2] Zwar gibt es eine gute Darstellung über die Haft eines Homosexuellen in einem Konzentrationslager, doch fällt der dort behandelte Zeitraum aus dem hier betrachteten Rahmen: Heger, Heinz, Die Männer mit dem Rosa Winkel. Der Bericht eines Homosexuellen über seine KZ-Haft von 1939-1945, Hamburg 2001.

[3] Magnus Hirschfeld (1868-1935) war ein jüdischer Nervenarzt, selbst Homosexueller und einer der bekanntesten deutschen Sexualforscher vor dem Dritten Reich.

[4] Einen Überblick über die Entwicklung der Forschung bis 1933 bietet Claudia Schoppmann: Schopp-mann, Claudia, Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität (Frauen in Geschichte und Gesellschaft 30), Pfaffenweiler 1997, 117-125.

[5] Dupont, Marc, Sexualwissenschaften im „Dritten Reich“. Eine Inhaltsanalyse medizinischer Zeit-schriften, Frankfurt am Main 1996, 77-97; Schoppmann 1997, 125-156; Dupont, Marc, Biologische und psychologische Konzepte im „Dritten Reich“ zur Homosexualität, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 189-207.

[6] Sowohl Theo Lang als auch Julius Deussen waren Assistenten am Kaiser-Wilhelm-Institut für Genealo-gie und Demographie der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie in München.

[7] Rudolf Lemke war Oberarzt in der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Jena. Er plädierte für die Zwangskastration sowie die zwangsweise Unterbringung von Homosexuellen in Heil- und Pflege-anstalten.

[8] Fritz Mohr und Johannes Heinrich Schultz waren Mitarbeiter am Deutschen Institut für psychologische Forschung und Psychotherapie in Berlin.

[9] Hans Bürger-Prinz (1897-1976) war Chef der Hamburger Psychiatrischen Universitätsklinik. Weitere Informationen über seine Biographie findet man hier: Roth, Karl Heinz, Großhungern und Gehorchen. Das Universitätskrankenhaus Eppendorf, in: Ebbinghaus, Angelika/Kaupen-Haas, Heidrun/Roth, Karl Heinz, Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg. Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich, Hamburg 1984, 130-135. Bezüglich der Nähe von Bürger-Prinz zu den Nationalsozialisten siehe: von Rönn, Peter, Das Homosexualitätskonzept des Psychiaters Hans Bürger-Prinz im Rahmen der NS-Verfolgungspolitik, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 237-260.

[10] Jellonnek, Burkhard, Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich (Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart), Paderborn 1990, 21f.

[11] Grau, Günter, Verfolgung, „Umerziehung“ oder „Ausmerzung“ homosexueller Männer 1933 bis 1945. Folgen des rassehygienischen Konzepts der Reproduktionssicherung, in: Grau, Günter (Hrsg.), Homo-sexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt am Main 1993, 31f.

[12] Jellonnek 1990, 36.

[13] Eine aufschlussreiche Biographie in Bezug auf Himmlers radikale antihomosexuelle Haltung bietet: Plant, Richard, Rosa Winkel. Der Krieg der Nazis gegen die Homosexuellen, Frankfurt am Main 1991, 58-91.

[14] Himmler betraute Ärzte mit der Erforschung der Homosexualität, an welcher er sich auch selbst ver-suchte: Schoppmann 1997, 157-162.

[15] Smith, Bradley F. (Hrsg.), Heinrich Himmler: Geheimreden 1933 bis 1945 und andere Ansprachen, Frankfurt am Main 1974, 93-104.

[16] Jellonnek 1990, 30.

[17] Schoppmann 1997, 29.

[18] Zinn, Alexander, Die soziale Konstruktion des homosexuellen Nationalsozialisten. Zur Genese und Etablierung eines Stereotyps, Frankfurt am Main 1997.

[19] Näheres hierzu findet man bei: Paul, Christa, Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus, Berlin 1994.

[20] Schoppman, Claudia, Zur Situation lesbischer Frauen in der NS-Zeit, in: Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt am Main 1993, 35-42; dies. 1997, 17-25; dies., Zeit der Maskierung. Zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 71-81.

[21] Zitiert nach: Plant 1991, 51.

[22] Jellonnek 1990, 57-75.

[23] Plant 1991, 46-57.

[24] Die Memoiren des Stabschef Röhm, Saarbrücken 1934, 188.

[25] Jellonnek 1990, 133.

[26] Siehe Anm. 3.

[27] Jellonnek 1990, 37-50; Plant 1991, 31-45.

[28] Jellonnek 1990, 80-83.

[29] Schoppmann 1997, 167.

[30] Jellonnek 1990, 85-94.

[31] Plant 1991, 44.

[32] Schoppmann 1997, 164. Ein Augenzeugenbericht schildert die blinde Zerstörungswut der National-sozialisten: Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt am Main 1993, 60-63.

[33] Schoppmann 1997, 163.

[34] Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt am Main 1993, 66f.

[35] Jellonnek 1990, 100-102.

[36] Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Ver-folgung, Frankfurt am Main 1993, 74.

[37] Jellonnek 1990, 104.

[38] Ebd. 105-110.

[39] Ebd. 140. Vor diesem Gesetz wurde die freiwillige Kastration noch als „schwere Körperverletzung“ nach Paragraph 224 behandelt.

[40] Grau, Günter, „Unschuldige“ Täter. Mediziner als Vollstrecker der nationalsozialistischen Homo-sexuellenpolitik, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 213.

[41] Ebd. 229-231.

[42] Jellonnek 1990, 157-171.

[43] Ebd. 112-115.

[44] Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Ver-folgung, Frankfurt am Main 1993, 95f. Als Paragraph 175a war folgende Vorschrift eingefügt: „Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildern-den Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft: 1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gewalt für Leib und Seele oder Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen: 2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründe-ten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen: 3. ein Mann über einundzwanzig Jahren, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen: 4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht missbrauchen läßt oder sich dazu anbietet.“ Der bisherige Paragraph 175 wurde unter Streichung der Worte „zwischen Personen männlichen Ge-schlechts oder“ als Paragraph 175b eingefügt.

[45] Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Ver-folgung, Frankfurt am Main 1993, 93f.

[46] Ebd. 122-125.

[47] Jellonnek 1990, 123.

[48] Siehe Anm. 46.

[49] Ebd. 129-135.

[50] Jellonnek 1990, 131.

[51] Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Ver-folgung, Frankfurt am Main 1993, 171f.

[52] Weitere Informationen hierzu findet man bei: Hockerts, Hans Günter, Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte 6, Reihe B), Mainz 1971.

[53] Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Ver-folgung, Frankfurt am Main 1993, 177.

[54] Ebd. 181-188.

[55] Ebd. 242f., 309f., 327.

[56] Grau 1993, 33.

[57] Grau, Günter (Hrsg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Ver-folgung, Frankfurt am Main 1993, 220.

[58] Jellonnek, Burkhard, Staatspolizeiliche Fahndungs- und Ermittlungsmethoden gegen Homosexuelle, in: Jellonnek, Burkhard/Lautmann, Rüdiger (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, 155.

[59] Ebd. 160.

[60] Siehe Anm. 50.

[61] Siehe Anm. 12.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Veranstaltung
Hauptseminar "Aufbau und Entfaltung der NS-Diktatur"
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V109365
ISBN (eBook)
9783640075461
Dateigröße
396 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Homosexuelle, Opfer, Nationalsozialismus, Hauptseminar, Aufbau, Entfaltung, NS-Diktatur
Arbeit zitieren
Thomas Losleben (Autor:in), 2005, Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109365

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