1024 - Bruch oder Kontinuität


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

26 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Der Regierungsbeginn Konrads II.
2.1. Die Königserhebungen von 1002 und 1024 im Vergleich
2.2. Krönung und Umritt

3. Die Politik Konrads II.
3.1. Das Itinerar
3.2. Die Kirchenpolitik
3.2.1. Bischofsinvestitur und Simonie
3.2.2. Klosterreform
3.3. Die Außenpolitik
3.3.1. Italien
3.3.2. Der Erwerb Burgunds

4. Die Selbstdarstellung Konrads II.
4.1. Die Urkunden
4.1.1. Die Intitulatio
4.1.2. Die Urkundenempfänger
4.2. Die Siegel Konrads II.
4.3. Die Münzen Konrads II.

5. Die Persönlichkeiten Heinrichs II. und Konrads II. in der Sicht der Zeitgenossen

6. Zusammenfassung

7. Quellen und Literaturverzeichnis
7.1. Quellen und Regesten
7.2. Literatur

8. Anhang
8.1. Die Kandidaten bei der Königserhebung 1002
8.2. Die Kandidaten bei der Königserhebung 1024

1. Einleitung

Ein Herrscherwechsel wird von den Zeitgenossen immer aufmerksam beobachtet. Wie wird sich der neue König verhalten? Was wird sich verändern? Wer wird die Gunst des neuen Herrschers erhalten? Um vieles größer ist die Aufmerksamkeit, wenn nicht nur ein neuer Herrscher antritt, sondern gleich ein neues Herrschergeschlecht. Konnte man bei der Nachfolge des Sohnes auf den Vater noch mit einer gewissen Kontinuität rechnen, so weckte ein Dynastiewechsel die Angst vor umwälzenden Veränderungen. "Wehe den Völkern, denen keine Hoffnung bleibt auf die Nachfolge eines Sohnes ihrer Herren in der Herrschaft", so schrieb schon Thietmar von Merseburg in seiner Chronik in der Vorahnung auf den sich anbahnenden söhnelosen Tod Heinrichs II.[1]

In der Geschichte der deutschen Kaiser stellt das Jahr 1024 eine Zäsur dar. Die über einhundertjährige Herrschaft der Ottonen, die das Kaisertum neu begründet und das Reich wieder zu einer neuen Blüte geführt hatten, fand durch den Tod Heinrichs II. ihr Ende. Geschichtliche Zäsuren werfen immer die Frage nach Kontinuität und Wandel auf, so auch das Jahr 1024, als mit der Wahl Konrads II. die Salier die sächsischen Kaiser aus dem Haus der Liudolfinger ablösten.

Diese Arbeit soll der Frage nachgehen, ob der Übergang von den Ottonen zu den Saliern einen epochalen Einschnitt darstellte, oder ob die Elemente der Kontinuität überwogen. Dabei kann es nicht um ein entweder-oder gehen, sondern vielmehr um die Gewichtung beider Aspekte. Im Vordergrund steht der Vergleich der beiden Herrscherpersönlichkeiten Heinrichs II. und Konrads II. Schon Theodor Schieffer hat in seinem bahnbrechenden Aufsatz zu diesem Thema der Forschung den Weg gewiesen.[2] Der Autor möchte, aufbauend auf den Ergebnissen Schieffers, die Fragestellung ein weiteres Mal aufgreifen. Dabei sollen zunächst die Ereignisse des Jahres 1024 im Vergleich zum Herrschaftsantritt Heinrichs II. 1002 betrachtet werden. Im folgenden Kapitel wird die Herrschaftspraxis Konrads II. auf ottonische Vorbilder hin untersucht, bevor im dritten Teil die herrscherliche Selbstdarstellung zur Beurteilung unserer Fragestellung herangezogen wird, die in diesem Zusammenhang bislang noch wenig beachtet wurde. Abschließend soll die Beurteilung der beiden Kaiser durch die Zeitgenossen thematisiert werden, da der Sicht zeitgenössischer Quellen bei der Frage nach Kontinuität oder Wandel eine besonders bedeutsame Rolle zukommt.

2. Der Regierungsbeginn Konrads II.

2.1. Die Königserhebungen von 1002 und 1024 im Vergleich

Im ersten Viertel des 11. Jahrhunderts führte der kinderlose Tod des Herrschers das Reich gleich zweimal in die Krise: 1002 starb Otto III. überraschend in jugendlichem Alter und hinterließ, wie auch sein Nachfolger Heinrich II. bei seinem Tode 1024, keine Nachkommen. Die Großen des Reiches sahen sich beide Male gefordert, aus ihren Reihen einen würdigen Nachfolger zu bestimmen. Dies geschah in der für das Reich eigentümlichen Verschränkung aus Erbfolge- und Wahlprinzip. Obgleich die Ausgangs-situationen 1002 und 1024 vergleichbar waren, verlief die Bewältigung der Krisensituation jedoch auf höchst unterschiedliche Weise.

Bei der Königswahl 1002 erhoben im Wesentlichen vier Kandidaten Anspruch auf den Thron: der Salier Otto von Worms, Markgraf Ekkehard von Meißen, Herzog Hermann von Schwaben und Herzog Heinrich von Bayern.[3] Alle diese Kandidaten waren wahrscheinlich mit den Ottonen verwandt.[4] Nach dem Verzicht Ottos von Worms und der Ermordung Ekkehards von Meißen standen sich schließlich noch Heinrich von Bayern und Hermann von Schwaben gegenüber. Erst nach wiederholten kriegerischen Auseinandersetzungen gelang es Heinrich, nachdem er im April 1002 von einer Versammlung überwiegend sächsischer Fürsten zum König gewählt worden war, sich in Mainz krönen zu lassen (7. Juni 1002) und schließlich Hermann von Schwaben zur Unterwerfung zu zwingen (1. Oktober 1002).[5] Damit hatte sich der nächste Verwandte Ottos III. im Mannesstamm durchgesetzt.[6] Heinrich berief sich in der Arenga einer am 15. Januar 1003 in Diedenhofen ausgestellten Urkunde[7] sowohl auf seine Abstammung von Heinrich I . (hereditaria in regnum) als auch auf die Wahl durch das Volk und die Fürsten (concors populorum et principum [...] electio). Heinrichs Biograph Adalbold von Utrecht betont, Heinrich habe einen Erbthron (solium hereditatem)[8] übernommen. Erkennbar wird, dass weder das Erbrecht noch die Wahl durch die Großen allein bestimmend waren. Vielmehr stellte die Abstammung aus königlichem Geschlecht ein nicht unerhebliches Kriterium zur Auswahl der möglichen Kandidaten für die Königsnachfolge dar.[9]

Nach dem Tode Heinrichs II. kam es zunächst zu einer dem Jahre 1002 vergleichbaren Krisensituation. Wipo berichtet, dass das Streben mächtiger Fürsten nach der Macht zu Mord, Brand und Raub geführt hätte, wenn nicht das Eingreifen würdiger Männer dies verhindert hätte.[10] Dennoch vermittelt der kurze Zeitraum zwischen dem Tod Heinrichs am 13. Juli 1024 und der Wahlversammlung in Kamba (6. September 1024) den Eindruck, dass die Fürsten auf Grund der Erinnerung an die Ereignisse von 1002 an einem schnellen Ende der Krise interessiert waren.[11] Die heutige Forschung geht davon aus, dass die königslose Zeit zwar als bedrohlich empfunden wurde, größere Unruhen im Gegensatz zu 1002 jedoch ausblieben.[12]

Bei der Königserhebung von 1024 standen sich nach heutiger Forschung lediglich zwei Kandidaten gegenüber.[13] Dass Wipo in seinen Gesta Chuonradi von vielen Kandidaten schreibt, aus den schließlich zwei ausgewählt wurden, wird als Topos der Herrscherbiographie abgelehnt.[14] In der Tat wäre der Kreis der Kandidaten nach dem Abstammungsprinzip größer gewesen. Zu nennen wäre in erster Linie der schon 1002 übergangene Liudolf, Sohn des Pfalzgrafen Ezzo und Mathildes, der Schwester Ottos III. (vgl. Stammtafel im Anhang).[15] Die Quellen berichten jedoch von keinen weiteren Kandidaten, so dass die Forschung davon ausgeht, dass bei der Wahl in Kamba die Vorentscheidung zu Gunsten der beiden Konrade bereits gefallen war.[16] Wipo stellt das Prinzip der freien Wahl klar in den Vordergrund,[17] indem er die hochedle Abstammung Konrads II. ausführlich schildert, dessen Verwandtschaft zu den Ottonen jedoch unerwähnt lässt.[18] Eindeutig nennt er auch die für die Wahl ausschlaggebenden Kriterien, nämlich Abstammung (genus), Tüchtigkeit (virtu s) und Besitz (propria bona).[19] Mit der Auswahl der beiden Konrade hatte man schließlich doch das Geblütsrecht anerkannt und sich bei der Wahl an der erbrechtlichen Legitimation der Kandidaten orientiert.

Es bleibt festzustellen, dass der Übergang der Herrschaftsgewalt auf die Salier 1024 wesentlich reibungsloser verlief, als der vergleichbare Thronwechsel von 1002. In Bezug auf den Herrscherwechsel muss also konstatiert weden, dass das Jahr 1002 eine deutlichere Zäsur darstellte als 1024.[20]

2.2. Krönung und Umritt

Traten bei der Betrachtung der Interregnumzeiten 1002 und 1024 deutliche Unterschiede zu Tage, so zeigt sich 1024 "beim Herrschaftsantritt eine geradezu aufdringliche Parallele zu den Ereignissen und Formen von 1002".[21]

Beide Male fand die Krönung in Mainz statt, wie auch der Mainzer Erzbischof maßgeblich an beiden Wahlen beteiligt war,[22] der Königsumritt führte beide Herrscher durch das gesamte Reich und fand einen Höhepunkt in der Thronsetzung auf dem Karlsthron in Aachen.[23] Zweck dieses Umritts war die "faktische, reale Machtergreifung im Reich".[24] Sie musste besonders Konrad II. ein Anliegen sein, da mit ihm eine neue Dynastie an die Spitze des Reiches trat, die ihr "Königsheil" erst noch unter Beweis stellen musste.[25]

Dieser iter regis per regna verlangt nach einer genaueren Betrachtung. Inwieweit er konstitutiv zum Krönungsakt gehörte oder nur einen Sonderfall der üblichen Herrschaftspraxis, die ja ebenfalls in der Form des Umherreitens stattfand, darstellte, ist in der Forschung umstritten.[26] Wipo schildert den Umritt Konrads II. ausführlich im sechsten Kapitel seiner Gesta Chuonradi. Darin erwähnt er ausdrücklich, wie Konrad durch alle Stammesgebiete des Reiches zog und dort die Huldigung der Großen entgegennahm. Sein Umritt führte ihn zunächst nach Köln, wo es ihm gelang, die Lothringer unter der Führung des Kölner Erzbischofs für sich zu gewinnen. Sein weiterer Weg führte ihn nach Sachsen. Die Sachsen hatten nicht an der Königswahl in Kamba teilgenommen und standen Konrad als erstem nichtsächsischen König reserviert gegenüber. Konrad erreichte jedoch die Anerkennung durch die Sachsen, indem er ihre "legem crudelissimam" [27] bestätigte. Solche Handlungen gehörten zu den politischen Erstmaßnahmen, die den Umritt charakterisierten.[28] Schließlich führte ihn der Umritt über Bayern nach Schwaben, wo er auf dem Hoftag in Konstanz auch die Huldigung italienischer Großer unter der Führung Ariberts von Mailand entgegennahm.[29]

Konrad II. war 1024 im Wesentlichen von bayrischen, schwäbischen und ostfränkischen Großen gewählt worden, d.h. von Repräsentanten eines begrenzten Herrschafts-bereiches.[30] Es musste ihm also ein Anliegen sein, möglichst schnell seine Anhängerschaft zu vergrößern. Dies gelang ihm durch persönliche Verhandlungen mit seinen Gegnern auf dem Königsumritt.

Für Heinrich II. ist der Begriff des Umritts in den Quellen nicht belegt, wohl aber lässt sich die Sache aus den Regesta Imperii ermitteln.[31] Sein Umritt führte ihn zunächst über Schwaben nach Sachsen, wo er ebenso wie später Konrad das sächsische Sonderrecht anerkannte.[32] In Aachen nahm Heinrich auf dem Karlsthron Platz, bevor er über Schwaben nach Baiern zog.[33]

Der Königsumritt Heinrichs war der erste dieser Art. Zwar hatte es bereits unter Otto III. eine "Vorstufe" gegeben, aber erst unter Heinrich verfestigte sich die Form und der Umritt wurde zu einer festen Einrichtung.[34] Dass gerade Heinrich II. und Konrad II. als erste Herrscher einen Königsumritt durchführten, ist wenig erstaunlich, wenn man sich ihre durchaus vergleichbare Situation vor Augen hält: Beide waren nur von den Großen einiger weniger Reichsteile gewählt worden, andere Fürsten verweigerten ihnen zunächst die Anerkennung. Für beide musste es also auf dem Umritt darum gehen, durch Verhandlungen die Huldigung der Großen in allen Reichsteilen zu erreichen. Man kann daher geradezu von einem "Huldigungsumritt" sprechen.[35] Konnte Heinrich dabei noch durch das Geblütsrecht seine Ansprüche gegenüber seinem Gegner Hermann von Schwaben legitimieren, so hatten die beiden Konrade 1024 eine gleichrangige Abstammung. Da Konrad II. sich also nicht auf eine nähere Verwandtschaft zu den Ottonen berufen konnte, war er schon aus Gründen der Legitimation auf die Zustimmung und Huldigung der Anhänger Konrads d. J. angewiesen.

3. Die Politik Konrads II.

3.1. Das Itinerar

Dem mittelalterlichen römischen Reich war eine feste Herrscherresidenz oder eine Hauptstadt unbekannt. Der Kaiser übte seine Herrschaft vielmehr im Umherziehen durch die einzelnen Reichsteile aus. Angesichts dieser Tatsache kann der Reiseweg und der Aufenthaltsort des Königs, das Itinerar also, als wichtiger Hinweis auf Schwerpunkte königlicher Herrschaft gewertet werden.

Schon unter Otto I. bildeten sich Kernzonen königlicher Herrschaft heraus: Ostsachsen-Nordthüringen, Rheinfranken und Niederlothringen. Unter diesen Regionen nahm der Harzraum eine Spitzenposition ein.[36] Lange Zeit wurde angenommen, dass sich diese Kernzonen unter dem ersten Salier vom Harz auf das Rhein-Main-Gebiet verlagert hätten,[37] doch die Untersuchungen von Eckard Müller-Mertens und Wolfgang Huschner haben gezeigt, dass der Harzraum keineswegs seine herausgehobene Stellung im Itinerar Konrads II. verloren hat.[38] Aus dem Itinerar Konrads II. lässt sich vielmehr eine Politik der Integration der einzelnen Reichsteile ablesen. Bayern, Schwaben und das Elsass werden von Huschner als Nahzonen königlicher Herrschaft charakterisiert, sie näherten sich in ihrer Bedeutung den Kernzonen an, Italien verlor seine Rolle als Nebenreich, da ein klares Abnehmen der Herrscherpräsenz unter Konrad II. nicht mehr südlich der Alpen, wie bei den Ottonen (mit der Ausnahme Ottos III.), sondern erst südlich der Apenninen auf der Höhe von Rimini einsetzte.[39] Alles in allem beobachtet Wolfgang Huschner aber eine "Kontinuitätslinie bei der Ausübung der Regierung, welche von Otto I. bis zu Konrad II. reicht".[40]

Hagen Keller dagegen sieht bezüglich der Herrschaftspraxis einen Einschnitt in der Zeit um das Jahr 1000. In der Spätzeit Ottos III. und der Frühzeit Heinrichs II. wurde von der Gepflogenheit der Ottonen, das Reich von Schwerpunktregionen aus zu regieren, Abschied genommen. Durch periodische Präsenz in allen Teilen des Reiches verfolgten Heinrich II. und Konrad II. die Absicht, der Königsherrschaft im ganzen Reich eine gleichartige Basis zu verschaffen.[41]

Bei der Betrachtung des Itinerars Heinrichs II. fällt auf, dass er sich in viel stärkerem Maße als seine Vorgänger in Bischofsstädten aufhielt. Waren die Aufenthaltsorte Ottos III. noch überwiegend Königspfalzen, so zog Heinrich die Bischöfe zunehmend zum Königsdienst heran.[42] Konrad II. stand in dieser Beziehung ganz in der Tradition Heinrichs, ja er erhöhte die Inanspruchnahme der bischöflichen Servitien noch.[43]

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass aus dem Itinerar beider Herrscher eine Anknüpfung Konrads an die Herrschaftspraxis seines Vorgängers ablesbar ist. Wir sehen Konrad in der bewussten Nachfolge Heinrichs, indem er die von seinem Vorgänger angestoßenen Entwicklungen weiterverfolgt. Ein bedeutsamer Unterschied zeigt sich allerdings in der Behandlung Italiens, welches unter Konrad II. wieder stärker in die Politik eingebunden wurde.[44]

3.2. Die Kirchenpolitik

Angesichts des besonders hinsichtlich seiner Religiosität umstrittenen Charakters Konrads II.[45] kommt der Kirchenpolitik des ersten Saliers eine herausgehobene Bedeutung zu. Theodor Schieffer sah in der Kirchenpolitik Konrads keinen Bruch gegenüber der Politik Heinrichs II. und stellte fest, "dass nämlich das gleiche Bild - Neuansatz 1002, so gut wie nahtlose Kontinuität 1024 - auch von der Kirchenpolitik gilt".[46] Dieses Urteil ist jedoch nicht unwidersprochen geblieben[47] und soll hier an Hand der Aspekte Simonie und Kirchenreform überprüft werden.

3.2.1. Bischofsinvestitur und Simonie

Die Käuflichkeit geistlicher Ämter war einer der Hauptstreitpunkte im Investiturstreit. Schon zu Beginn des elften Jahrhunderts entstand ein geschärftes Bewusstsein für die Diskrepanz zwischen dem Anpruch des kanonischen Rechts und der Lebenswirklichkeit der Geistlichen.[48] Bereits zur Regierungszeit Heinrichs II. war man sich also bewusst, dass simonistische Praktiken bei der Bischofsinvestitur gegen kanonisches Recht verstießen. Gerade in der Investiturpraxis scheinen deutliche Unterschiede zwischen Heinrich II. und Konrad II. sichtbar zu werden. Beide behielten sich das Recht der Bischofsernennung vor, doch während jener dabei bemüht war, den Anschein der Simonie zu vermeiden, ließ sich dieser die Verleihung eines Bischofsamtes ungeniert bezahlen.[49]

In der Tat berichtet sogar Konrads Biograph Wipo von einem besonders drastischen Fall, der wohl schon die Kritik der Zeitgenossen geweckt haben dürfte. Ein Geistlicher namens Udalrich zahlte dem König eine große Summe Geldes und erhielt dafür den Baseler Bischofsstuhl. Konrad erkannte jedoch seine Sünde und gelobte, von Reue bewegt, Besserung, blieb diesem Vorsatz aber nicht immer treu.[50] Ein anderes Beispiel für simonistische Praktiken Konrads II. berichtet uns Rodulfus Glaber. In seinen Historiae schildert er, wie Heinrich III. die Bischöfe des Reiches bittet, für das Seelenheil seines Vaters zu beten, da dieser die Sünde der Simonie allzusehr praktiziert habe . [51] Rodulfus Glaber ist zwar alles andere als ein vertrauenswürdiger Chronist,[52] die Anekdote ist aber unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt ein Zeugnis für das Bild, dass in einigen Kreisen von Konrad II. existierte.

Von Heinrich II. erfahren wir nichts über offensichtliche Simonie. Allerdings hat er in einigen Fällen die Kandidaten veranlasst, umfangreiche Güter aus ihrem Privatbesitz der Kirche zu übertragen. Ein solcher Fall ist beipielsweise Meinwerk von Paderborn, von dem in seiner Vita berichtet wird: Illo [Meinwerk] autem dicente quid sibi episcopatus ille deberet, qui de bonis propriis excellentionem construere valeret: 'Quia hoc', inquit rex, 'veraciter considero, ideo te inopie illius misericorditer subvenire desidero, ut illius in celo coheres fieri merearis, cuius piam matrem in terris heredem tuum feceris'"[53] Hier hat Heinrich II. also im strengen Sinne simonistisch gehandelt, ihm kann allerdings nicht vorgeworfen werden, er hätte sich persönlich bereichert. Insofern hielt er sich vom Makel der Simonie frei.[54]

Sowohl unter Heinrich als auch unter Konrad beschäftigten sich Synoden mit der Frage der Simonie und lehnen diese als Häresie ab,[55] jedoch schreibt die Forschung Heinrich II. eine größere Beteiligung an den Konzilsbeschlüssen zu.[56] Heinrich, der an religiösen Dingen stärker interessiert scheint als Konrad, zeigte ein größeres Engagement in kirchenpolitischen Fragen und eine höhere Sensibilität bei kirchenrechtlichen Problemen.

3.2.2. Klosterreform

"Kein deutscher König hat sich so energisch der Klosterrefom angenommen wie Heinrich II."[57] Er unterhielt enge Beziehungen zu verschiedenen Ausrichtungen der Klosterreform, hatte ein gutes Verhältnis zu Abt Odilo von Cluny[58] und kümmerte sich in vielen Fällen persönlich um die Durchsetzung der Reformen.[59] So berichten die Quedlinburger Annalen über die Reform des Klosters Corvey, dass Heinrich II. 1014 persönlich nach Corvey gekommen sei, um das Leben der Mönche zu bessern. Er habe widerstrebende Mönche in Gewahrsam genommen und sei im darauffolgenden Jahr wiedergekommen, um einen neuen Abt einzuführen und die Mönche so wieder auf den Weg der heiligen Regel zurückzuführen.[60]

Solch ein persönliches Engagement ist von Konrad II. nicht bekannt. Zwar ist allgemeine Forschungsmeinung, er habe die Klosterpolitik seines Vorgängers fortgesetzt,[61] seine Methoden waren dabei allerdings sicherlich andere. Bei ihm tritt das persönliche Engagement deutlich in den Hintergrund. Die Klosterreform unter Konrad II. ist eng mit dem Namen Poppos von Stablo verbunden. Konrad übertrug diesem insgesamt sechs Reichsklöster und ließ ihm bei Abtswahl völlig freie Hand.[62] War unter Heinrich II. der königliche Einfluss auf die Reform sehr bestimmend, so verlor diese unter Konrad II. ihr königliches Gepräge und geriet unter den Einfluss eines einzigen Reformabtes: Poppos von Stablo.[63] Daraus eine persönliche religiöse Indifferenz Konrads zu folgern, würde sicher den Quellen nicht gerecht werden. So ist letztlich zu schließen, dass die Unterstützung, welche die Klosterreform durch Konrad und Poppo von Stablo erfuhr, "echten religiösen Impulsen entsprungen ist".[64]

Wir sehen Konrad in kirchlichen Angelegenheiten zurückhaltener agieren als Heinrich II. Dies mag zum einen seiner sicherlich schwächeren Bildung geschuldet sein,[65] zum anderen muss man Heinrich II. wohl ein überdurchschnittlich hohes Interesse an religiösen Fragen zugestehen.

3.3. Die Außenpolitik

In außenpolitischen Angelegenheiten war der deutsche König in viel stärkerem Maße von den Entscheidungen anderer Herrscher abhängig als bei der Herrschaft innerhalb des Reiches. Die daraus resultierenden sich wandelnden politischen Situationen erforderten ein ständig angepasstes Handeln. Die außenpolitischen Aktionen des Königs sind also weniger selbstbestimmt und weniger Ausfluss persönlicher Herrschafts-vorstellungen als vielmehr Reaktion auf die Politik anderer. Insofern lässt sich ein Herrschervergleich anhand der Außenpolitk nur schlecht durchführen. Dennoch sollen im Folgenden zwei Beispiele angeführt werden, die wegen der hohen Konstanz der Rahmenbedingungen trotz allem für einen Vergleich geeignet erscheinen.

3.3.1. Italien

Italien spielte für Ottonen und Salier immer eine besondere Rolle. Seit der Wiedererrichtung des Kaisertums durch Otto I. gehörte der Italienzug mit dem Ziel der Kaiserkrönung im Rom zum wichtigen Bestandteil herrscherlicher Politik. Für Heinrich II. und Konrad II. war die Situation in Italien bei ihrem Herrschaftsantritt ähnlich: Die italienischen Großen waren bestrebt, ein eigenständiges, vom Reich unabhängiges Königreich zu errichten. 1002 krönten sie Arduin von Ivrea zum italienischen König,[66] nach dem Tode Heinrichs II. boten sie die Krone zunächst dem französischen König Robert II. und, als dieser ablehnte, Herzog Wilhelm V. von der Normandie an.[67]

Sowohl Heinrich als auch Konrad bemühten sich daher, sobald die Lage im Reich es ihnen erlaubte, auch in Italien ihren Machtanpruch durchzusetzen. Heinrich II. beauftragte zunächst Herzog Otto von Kärnten mit der Bekämpfung Arduins, als dieser jeoch scheiterte, zog der König selbst Ende März 1004 über die Alpen.[68] Am 14. Mai wurde er in Pavia zum König von Italien gekrönt,[69] kehrte dann aber ins Reich zurück, ohne die italienischen Angelegenheiten endgültig geklärt zu haben. Heinrichs Verhältnis zu Italien wirkt "merkwürdig halbherzig und diffus".[70] Erst mehr als zehn Jahre später kehrte er wider nach Italien zurück, um die Kaiserkrone zu erlangen. Erkennbar wird hier die Abkehr von der romzentrierten Herrschaftsvorstellung Ottos III. und eine Konzentration der Herrschaft auf die nordalpinen Reichsteile, die er in der Bullendevise renovatio regni Francorum deutlich zum Ausdruck bringt (vgl. Kap. 4.2.).

Konrad II. konnte zwar auf dem Konstanzer Hoftag von 1025 die Huldigung italienischer Großer unter der Führung Ariberts von Mailand entgegennehmen,[71] die Situation in Italien war dennoch brisant, da weltliche Große zuvor die italienische Krone zunächst Robert II. von Frankreich, dann Wilhelm V. von der Normandie angeboten hatten.[72] Obwohl beide das Angebot ablehnten, verharrte der oberitalienische Adel in der Gegnerschaft zu Konrad. Der König zog Anfang 1026 über die Alpen, um sich von Aribert von Mailand krönen zu lassen, die aufständischen Adeligen unterwarfen sich ihm aber erst zu Beginn des Jahres 1027. Am Ostersonntag 1027 empfing er in Rom von Papst Johannes XIX. die Kaiserkrone.[73] Ihm war damit von allen deutschen Königen die Erhebung zum römischen Kaiser am schnellsten gelungen. Vielleicht kann man daraus schon die besondere Bedeutung Roms für die Herrschaft Konrads II. ablesen. Während wir bei Heinrich II. eine Konzentration auf das Reich nördlich der Alpen festgestellt haben, ist bei Konrad II. eine stärkere Integration der italienischen Reichsteile zu bemerken.[74] Dabei griff er auf Ideengut Ottos III. zurück, dessen romzentrierte Herrschaftsauffassung von Heinrich II. nicht geteilt wurde. Ein wichtiger Grund für die Aufwertung Italiens im politischen Programm Konrads II. ist sein Ziel, die Kaiserkrönung zu erlangen. Als Begründer einer neuen, salischen Dynastie musste es sein Interesse sein, die Nachfolge der Ottonen in vollem Umfang anzutreten, also auch in der Kaiserwürde.

3.2.3. Burgund

In dem Erwerb Burgunds durch Konrad II. zeigt sich die Anknüpfung an die Politik Heinrichs II. besonders deutlich. Heinrich hatte, als sich der kinderlose Tod Rudolfs III. von Burgund abzeichnete, mit diesem 1016 einen Lehns- und Schutzvertrag geschlossen, mit dem Heinrich, der ein Neffe Rudolfs war, von diesem als Erbe eingesetzt wurde.[75] 1018 übergab Rudolf Heinrich sogar die Insignien seiner Königswürde und anerkannte so ein Oberkönigtum Heinrichs.[76] Zur Einlösung des Vertrages kam es jedoch nicht, da Heinrich 1024 vor Rudolf starb.

Konrad II. beanspruchte nun auf der Grundlage der von Heinrich geschlossenen Verträge die Nachfolge in Burgund für seine Person. Dabei ist festzuhalten, dass Konrad selbst keinerlei erbrechtliche Ansprüche geltend machen konnte, sondern nur auf Grund der Amtsnachfolge in die von Heinrich geschlossenen Verträge eintreten konnte. Im Sommer 1927 erhielt er von Rudolf von Burgund die Lehnshuldigung für sein Königreich und die Zusicherung der Nachfolge. Nach dessen Tod erreichte er durch energisches Vorgehen am 2. Februar die Krönung zum burgundischen König.[77]

In dem Eintreten Konrads in die von Heinrich II. geschlossenen Verträge wird ein ideengeschichtlicher Wandel deutlich, dessen Anfänge in der Zeit Konrads II. zu beobachten sind. Erstmals lassen sich transpersonale Vorstellungen vom Königtum feststellen. Schon vor dem Erwerb Burgunds gab es erste Hinweise auf eine gewandelte Herrschaftsauffassung: Als sich auf dem Konstanzer Hoftag von 1025 eine Delegation aus Pavia für die Zerstörung der in der Stadt gelegenen Königspfalz mit dem Argument rechtfertigte, sie hätten kein Königsgut zerstört, da der König zum Zeitpunkt der Zerstörung bereits verstorben gewesen wäre, hielt Konrad ihnen entgegen: "Si rex periit, regnum permansit, sicut navis remanet, cuius gubernator cadit". [78]

Man darf diese berühmte Schiffsmetapher sicher nicht im Sinne eines prinzipiellen Wandels der Herrschaftsauffassung deuten, dennoch gibt sie einen Hinweis darauf, dass amtsrechtliche Vorstellungen besonders in Bezug auf das Königsgut bereits existierten. Der Rechtscharakter des Reichsgutes ist von der Person des Königs unabhängig geworden.[79] Dass gerade Konrad II. auf diese Vorstellungen zurückgreift, ist nur zu verständlich, da bei ihm als Begründer einer neuen Dynastie die erbrechtliche Legitimation seines Herrschaftsanspruches zwangsläufig schwächer war als bei seinen Vorgängern.

4. Die Selbstdarstellung Konrads II.

4.1. Die Urkunden

Urkunden stellen neben Siegeln und Münzen die zentralen Medien dar, die eine Darstellung des Herrschers vermitteln, auf die der Herrscher selbst unmittelbaren Einfluss ausübt. Man kann Urkunden, Siegel und Münzen also als Visualisierung des Herrschaftsprogramms ansprechen. Im Folgenden soll auf die Bezeichnung und die Darstellung des Königs auf den genannten Medien eingegangen werden.

4.1.1.Die Intitulatio

Die Intitulatio, also die Selbstbezeichnung des Herrschers in einer Urkunde, spiegelt die Herrschaftsauffassung des Königs unmittelbar wieder. Wie auch bei Siegeln und Münzen lässt sich oft ein direkter Bezug zwischen den politischen Ereignissen und einer Änderung des Titels feststellen. Nach seiner Krönung zum italienischen König nahm Heinrich II. den Titel Francorum et Longobardorum rex an. Dieser Titel stellt einen Rückgriff auf eine Intitulatio Karls d. Gr. oder Ludwigs d. Frommen dar und verdeutlicht durch den Zusatz Longobardorum rex seinen Anspruch auf die Herrschaft über Italien.[80] Bei seinem zweiten Italienzug erweiterte er kurz vor der Kaiserkrönung in einem in Ravenna ausgestellten Diplom seinen Titel um den Zusatz a deo coronatus,[81] bevor er nach der Krönung den üblichen Kaisertitel verwandte.[82] Diese Erweiterung spiegelt die Auffassung Heinrichs II. als von Gott eingesetzter Herrscher wieder. Darin einen Angriff auf das päpstliche Recht der Kaiserkrönung zu sehen, hieße allerdings, Vorstellungen, die erst im Laufe des Investiturstreites entstanden sind, auf das frühe elfte Jahrhundert zu übertragen.

Die von Konrad verwandten Intitulationes stehen ganz in der Tradition Heinrichs II. Auch er verwandte auf seinem ersten Italienzug den Titel Francorum et Longobardorum rex, bezeichnenderweise erstmals bei einer Urkunde, die vor der italienischen Königskrönung ausgestellt wurde.[83] Er formulierte seinen Anspruch also bevor dieser durch die Krönung zum italienischen König legitimiert wurde. Ein weiterer bedeutsamer Titel ist uns in einer in Cremona ausgestellten Urkunde überliefert. Hier erweiterte Konrad den Königstitel um den Zusatz ad imperium designatus Romanorum,[84] der ohne Vorbild bei Heinrich II. ist. Hier wird in Analogie zu der Annahme des italienischen Königstitels vor der Krönung der Anspruch Konrads auf die Kaiserkrone deutlich, die er erst Anfang des Jahres 1027 erhalten sollte. Konrad erscheint bei der Wahl der Titel selbstbewusster als Heinrich. Deutlich formulierte er seine Ansprüche auch schon im Vorhinein, wohingegen Heinrich die entsprechenden Titel erst führte, nachdem er durch Krönung dazu ermächtigt wurde.

4.1.2. Die Urkundenempfänger

Hartmut Hoffman hat in seiner Untersuchung zum Vergleich Heinrichs II. und Konrads II. bestimmte Empfängergruppen königlicher Urkunden einander gegenübergestellt. Demnach hat Heinrich II. elf Urkunden für weltliche Große erlassen, von Konrad II. dagegen haben 20 Laien Urkunden erhalten. Berücksichtigt man dabei die längere Regierungszeit Heinrichs, so ergibt sich ein Verhältnis von 3:8. Betrachtet man den Anteil der für Laien ausgestellten Urkunden an der Gesamtzahl der Urkunden für deutsche Empfänger, ergibt sich für Heinrich II. ein Anteil von 2,75%, für Konrad dagegen ein Anteil von 12,5%.[85] Aus dieser Statistik lässt sich schließen, dass Konrad den Bedürfnissen der Laien mehr Aufmerksamkeit schenkte als Heinrich II.

Dies kommt auch in einer Urkunde zum Ausdruck, die wegen ihres gesetzesartigen Charakters als Constitutio de feudis bezeichnet wird. Im Jahre 1036 entlud sich der Konflikt zwischen dem Mailänder Erzbischof und seinen weltlichen Vasallen um lehnrechtliche Fragen im so genannten Valvassorenaufstand. Nachdem Konrad II. 1037 in Italien eingetroffen war, machte er sich daran, die Lehnsverhältnisse neu zu ordnen. Mit der constitutio de feudis stellte er sich auf die Seite der Vasallen, indem er die Erblichkeit der Lehen festsetzte und verbot, einem Vasallen das Lehen ohne Zustimmung der Standesgenossen zu entziehen.[86]

Dieses Eingreifen zu Gunsten der Laien hat mit dazu beigetragen, in der Forschung das Bild vom schwertkundigen Laien zu prägen, dessen Sympathien mehr auf Seiten der weltlichen als auf der der geistlichen Fürsten lagen. In dieser Beziehung steht Konrad in klarem Gegensatz zu Heinrich II.

4.2. Die Siegel der Urkunden

Siegel stellen ein wichtiges Zeugnis für das Selbstverständnis eines Herrschers dar. Die Analogie von Änderungen im Siegelbild und bedeutsamen politischen Ereignissen macht dies deutlich. Besonders die Ottonenzeit ist reich an Neuerungen im Siegelbild. So führte Otto III. 998 in Vorbereitung auf einen Romzug zur Absetzung des Gegenpapstes Johannes XVI. einen neuen Siegeltyp ein, der den Herrscher auf einem Thron sitzend mit Szepter und Reichsapfel darstellte. Otto III. verwandte diesen Typ nur wenige Monate, bevor er ab Ostern 998 ganz auf Wachssiegel verzichtete und nur noch mit Bleibullen siegelte.[87]

Heinrich II. führte unmittelbar nach seinem Herrschaftsantritt ein verlängertes Brustbildsiegel, das eindeutig in der Tradition Ottos I. steht.[88] Noch 1002 wechselte er aber zu dem von Otto III. erstmals eingeführten Thronsiegel mit Szepter und Reichsapfel, das für die nächsten Jahrhunderte der vorherrschende Typus blieb.[89] Bemerkenswert ist dabei, dass es sich bei beiden Siegeln Heinrichs II. um Typen handelt, die ursprünglich nur dem Kaiser vorbehalten waren.[90] In Anbetracht der Tatsache, dass Heinrich zum Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung der Siegel noch nicht allgemein anerkannter Herrscher des Reiches war, lässt sich aus den Siegeln die Verdeutlichung seines Anspruches auf uneingeschränkte Nachfolge Ottos III. ablesen.[91]

Konrad II. verwandte auf seinen Wachssiegeln ausschließlich das bereits bei Otto III. und Heinrich II. vorkommende Bild des thronenden Herrschers. Auffallend sind lediglich die unterschiedlichen Herrschaftszeichen, mit welchen Konrad auf den einzelnen Siegeln abgebildet wird. Die Motive dafür sind aber noch ungeklärt.[92]

Neben dem Siegelbild ist vor allem die Aufschrift bedeutsam. Stand Konrad II. bezüglich des Siegelbildes ganz in der Tradition Heinrichs, so weisen die Siegelumschriften deutliche Unterschiede auf. Charakteristisch für Heinrich II. ist die Aufschrift renovatio regnum Francorum,[93] mit der er, eine karolingische Devise aufgreifend, sich von dem romzentrierten Herrschaftsprogramm seines Vorgängers abwandte und an die kraftvolle Herrschaft Karls des Großen anzuknüpfen suchte.[94] Noch deutlicher wird die Anknüpfung an Karl den Großen in einer Bulle aus dem Jahre 1014, die auf dem Revers ein erweitertes Karlsmonogramm trägt.[95]

Konrad stellt in seinen Siegelumschriften dagegen den Bezug zu Rom wieder her und knüpft damit wieder an die Romvorstellungen Ottos III. an. Bei den Beschriftungen der Siegel Konrads sind zwei Dinge auffällig, die ihn ganz in ottonischer Tradition erscheinen lassen: Bei einer Bulle, die in den Jahren 1033-38 nachweisbar ist, erscheint auf der Rückseite eine Stadtansicht Roms mit der Umschrift Roma caput mundi regit orbis frena rotundi. Diese Umschrift, die ihren festen Platz auf den Kaiserbullen der nächsten Jahrhunderte fand, weist auf die Bedeutung Roms für Konrad II. hin. Er greift damit einen Gedanken auf, "der den Sinn der seit dem 10. Jahrhundert in Rom erwachten und durch Otto III. für kurze Zeit zu weltgeschichtlicher Bedeutung erhobenen Ansprüche wiedergab".[96]

Ebenso beachtenswert ist die Rückseite einer anderen Bulle aus dem Jahre 1028. Sie zeigt Konrad zusammen mit seinem Sohn Heinrich und trägt die Umschrift Heinricus spes imperii. In dieser Devise kommt das Bestreben Konrads zum Ausdruck, als Begründer einer Dynastie die Vererbung der Krone innerhalb seines Hauses zu sichern.[97] Die Bulle steht in engem Zusammenhang mit der Erhebung Heinrichs zum Mitregenten und der Brautwerbung in Byzanz. Die Ernennung des Sohnes zum Mitregenten ist eine byzantinische Tradition die auch unter den Ottonen praktiziert wurde.[98] Der Rückgriff auf byzantinische Herrschaftsvorstellungen ist gleichzeitig auch Anknüpfung an die ottonische Herrschaftspraxis. Hier sehen wir Konrad jedoch stärker in der Tradition Ottos I. und Ottos II. als in der Heinrichs II.

4.3. Die Münzen Konrads II.

Das Münzwesen der Salier ist strukturell von dem der Ottonen nicht zu trennen.[99] Die Zeit der Ottonen und Salier wird unter numismatischen Gesichtspunkten meist zusammenfassend als Epoche des Wikingerhandels oder als Zeitalter des Fernhandelsdenars betrachtet.[100]

Dennoch lassen sich innerhalb dieser Epoche einzelne Entwicklungslinien erkennen und voneinander unterscheiden. Unter Heinrich II. setzte eine zunehmende Emanzipation der geistlichen Münzherren ein, die sich unter Konrad II. fortsetzte und unter Heinrich III. weitestgehend abgeschlossen scheint. Unter Heinrich II. gingen die Bischöfe dazu über, ihren eigenen Namen zusätzlich zum Herrschernamen auf die Münze zu prägen, unter Konrad II. verschwand der Name des Herrschers meist ganz. Dieser Verdrängungsprozess führte dazu, dass das Münzregal vom König immer mehr auf die regionalen Münzherren überging.[101]

Eine münzrechtliche Sonderstellung nahm sowohl unter Heinrich als auch unter Konrad das Herzogtum Bayern ein. Da Heinrich II. vor seiner Krönung die bayrische Herzogswürde innehatte, gelang es ihm dort, die herzogliche in eine königliche Münzprägung umzuwandeln. Auch unter Konrad II. lagen in Bayern die herzogliche und königliche Münze praktisch in einer Hand, nachdem es ihm 1027 gelungen war, seinen Sohn Heinrich als bayrischen Herzog einzusetzen.[102]

Waren hinsichtlich des Münzbildes keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen Konrad II. und Heinrich II. festzustellen, so werden auf münzrechtlichem Gebiet einige kleinere Differenzen deutlich: Die Vergaben von Münzprivilegien, die Heinrich II. großzügig handhabte, wurde unter Konrad stark eingeschränkt,[103] eine Politik, die uns auch bei kirchlichen Schenkungen noch begegnen wird (vgl. Kap. 5). Alles in allem sind die Unterschiede auf numismatischer Ebene jedoch marginal.

5. Die Persönlichkeiten Konrads II. in der Sicht der Zeitgenossen

Der Charakter Konrads II. steht seit langem im Zentrum einer Forschungsdiskussion. War sich die Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts weitgehend in der Beurteilung Konrads als Machtpolitiker, der sich der Kirche nur als Mittel zum Zweck bediente, einig,[104] so sprach Theodor Schieffer von einer Umprägung des Herrscherbildes durch die Geschichtsschreiber des Invesiturstreits und des 19. Jahrhunderts.[105] Schieffer gelang es, das Bild vom "vollsaftigen Laien mit schwertkundiger Faust"[106] zu relativieren und ihn in die Tradition Heinrichs II. zu stellen. Daurauf aufbauend, gelang es der jüngeren Forschung, dieses Bild Konrads besonders hinsichtlich seiner Kirchenpolitik noch weiter zu differenzieren.[107]

Es ist zweifelsfrei festzustellen, dass Heinrich und Konrad eine denkbar unterschiedliche Erziehung genossen haben. Heinrich II. war, so erfahren wir aus dem Gründungsbericht der Hildesheimer Kirche, ursprünglich für den Kanonikerstand vorgesehen und erhielt eine dementsprechende Erziehung.[108] Konrad erhielt seine Erziehung zwar ebenfalls von einem Geistlichen, nämlich von Burchard von Worms,[109] jedoch scheint diese im Vergleich zu Heinrich weniger intensiv gewesen zu sein, da Wipo Konrad im sechsten Kapitel seiner Gesta Chuonradi mit den Worten "quamquam enim litteras ignoraret"[110] charakterisiert.

Vielleicht mag die Erziehung ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass Heinrich es in hohem Maße verstand, auf die Ansichten und Ansprüche der Geistlichen einzugehen. Eine Folge dieser Einfühlsamkeit war jedenfalls, dass das Echo, welches Heinrichs Regierungshandlungen fanden, überwiegend positiv war.[111] Ein Beispiel dafür findet sich in den Miracula S. Heriberti Lantberts. Dort heißt es: "Kaiser Heinrich glänzte in jeder Hinsicht in Frömmigkeit und Furcht des Herrn."[112] Heinrichs gute Beziehungen zur Geistlichkeit fanden auch ihren Ausdruck in materiellen Zuwendungen. Von ihm sind mehr Schenkungen an Klöster und Kirchen bekannt als von jedem anderen Kaiser.[113] Seine überragende Leistung, die wohl auch maßgeblich zu seiner späteren Heiligsprechung beigetragen haben dürfte, war die Gründung des Bistums Bamberg. Nach der Gründung verkündete Heinrich, dass er gedachte, die Bamberger Kirche als Erben einzusetzen, da er erwartete, kinderlos zu bleiben.[114]

Wie anders geartet erscheint dagegen das Bild Konrads II., dass uns aus den Quellen entgegentritt: Wipo beschreibt ihn als mächtigen Kriegsherrn, der mit geistlichen Dingen wenig befasst zu sein scheint. Ausführlich berichtet er über die politischen Großtaten Konrads, lässt dagegen kirchliche Angelegenheiten, wie z.B. die Gründung des Klosters Limburg, weitestgehend unerwähnt.[115] Viel Beachtung in der Forschung fand auch das Urteil Rodulfus Glabers, Konrad II. sei "fide non multum firmus" gewesen.[116] Zwar wird die Deutung, Konrad wäre ein Herrscher ohne religiöse Überzeugung gewesen, abgelehnt,[117] dennoch ist anscheinend bereits den Zeitgenossen aufgefallen, dass Konrad II. in geistlichen Angelegenheiten weniger engagiert auftrat als Heinrich II.

Alle die hier zitierten Quellen entstanden nach dem Tode Konrads im Umfeld des beginnenden Investiturstreites. Theodor Schieffer ging davon aus, dass die veränderte kirchenpolitische Atmosphäre in der Mitte des elften Jahrhunderts zu einer kritischen Beurteilung Konrads durch die Kirchenreformer geführt hatte, während die Zeit Heinrichs II. nicht mehr im Blickfeld der Reformer lag und dessen Verklärung, die schließlich in die Heiligsprechung 1146 mündete, schon in vollem Gange war.[118] Nun kann man Wipo sicherlich nicht der Reformpartei zuordnen. Allerdings lässt die zeitweilig durchaus kritische Beurteilung seines Helden (vgl. Kap. 3.2.1.) auf ein gewandeltes gesellschaftliche Bewusstsein schließen, das einstmals selbstverständliche Handlungen des Herrschers nun als Unrecht erscheinen ließ. In diesem Sinne kann man bezüglich der von der Kirchenreform beeinflussten Geschichtsschreibung durchaus von einer Umwertung des Herrscherbildes Konrads II. sprechen.

6. Zusammenfassung

In der Frage nach der Sicht des Jahres 1024 sind die Ergebnisse unter zwei Gesichtspunkten zusammenzufassen: Zum einen müssen wir das Empfinden der von den Ereignissen unmittelbar betroffenen Zeitgenossen betrachten, zum anderen die Beurteilung durch diejenigen Geschichtsschreiber, die auf den Herrschaftsantritt Konrads II. mit einiger zeitlicher Distanz und mit der Kenntnis der Regierungspraxis Konrads zurückblicken.

Hinsichtlich des ersten Punktes ist eindeutig zu konstatieren, dass die Zeitgenossen das Jahr 1024 sicherlich nicht als Einschnitt empfunden haben. Die Ereignisse nach dem Tode Ottos III., die den Herrschaftswechsel zum ersten Mal seit fast 100 Jahren wieder zur Krise werden ließen, wurden als dramatischer empfunden. Bürgerkriegsartige Auseinandersetzungen der Kandidaten blieben 1024 aus.

Der zweite Gesichtspunkt muss differenzierter betrachtet werden. Es lässt sich kaum aus den Quellen ermitteln, ob Konrad aus politischem Kalkül, aus persönlicher Neigung oder aus machtpolitischer Notwendigkeit dem Vorbild Heinrichs folgte, bzw. sich von diesem abwandte. Es erscheint opportun und daher verständlich, wenn ein Begründer einer Dynastie sich auf die von seinen Vorgängern geschaffenen Machtstrukturen stützt. Weicht er von diesen ab, so mag das auf einem anderen Regierungsstil beruhen oder auf geänderten politischen Rahmenbedingungen. Beides lässt sich häufig angesichts der Quellenlage nicht eindeutig voneinander trennen.

Die uns bekannten Quellen des hohen Mittelalters stammen zum allergrößten Teil aus der Feder von Geistlichen. Die Sicht der Geistlichen ist gegenüber der der weltlichen Fürsten deutlich überrepräsentiert. Da die Beziehungen Heinrichs II. zur Geistlichkeit besonders ausgeprägt waren, nimmt es nicht Wunder, dass die Quellen von Heinrich ein positiveres Bild vermitteln als vom ersten Salier.

Trotz dieses Quellenbildes zeigte sich, dass Konrad II. in fast allen Aspekten an ottonische Traditionen anknüpfte. Unterschiede zu Heinrich II. traten vor allem in der Kirchenpolitik, in der Italienpolitik und in dem Verhältnis Konrads II. zu den weltlichen Großen auf. Zeigte sich Heinrich an kirchenpolitischen Fragen interessiert, so blieb Konrad auf diesem Gebiet zurückhaltend. An Hand des Itinerars und der Herrschersiegel konnte gezeigt werden, dass die Bedeutung Italiens und Roms unter Konrad II. wieder deutlich zunahm. Während Heinrich sich bewusst von der romzentrierten Herrschaftsauffassung Ottos III. distanzierte, nahm Konrad diese Gedanken wieder auf, wenn er auch nicht die hochfliegenden Pläne Ottos III. im Detail weiterverfolgte. Wie sich in der Urkundenpraxis zeigte, fühlte sich Heinrich II. mehr den geistlichen Fürsten verbunden, während Konrad II. ein gutes Verhältnis zum weltlichen Adel entwickelte. Dies wurde besonders deutlich in der Constitutio de feudis, durch die Konrad die Position der Lehnsmannen in Italien stärkte und dadurch gegen Erzbischof Aribald von Mailand Partei ergriff.

Bei der Betrachtung des Jahres 1024 konnte also festgestellt werden, dass der Unterschied zwischen den späten Ottonen und den frühen Saliern so gering ist, dass dieses Jahr nicht als epochaler Einschnitt gesehen werden kann. Wenn es doch wiederholt als Zäsur beispielsweise für geschichtliche Überblickswerke genutzt wird,[119] so entspringt dies denselben Denkmustern, die uns auch in anderen "magischen Daten", wie Jahrhundert- oder Jahrtausendwenden Zeichen einer Zeitenwende erkennen lassen.[120]

7. Quellen und Literaturverzeichnis

7.1. Quellen und Regesten

- Adalbold von Utrecht, Vita Heinrici II. imperatoris, ed. Georg Heinrich Pertz, in: MGH SS 4, Hannover 1841, S. 683-695

- Annales Hildesheimenses, ed. Georg Heinrich Pertz, in: MGH SS 3, Hannover 1839, Neudruck 1925, S. 22-116.

- Fundatio ecclesiae Hildesheimensis, ed. Adolf Hofmeister, in: MGH SS 30/2, Hannover 1934, S. 945.

- Lantbert, Miracula S. Heriberti, ed. Georg Waitz, in: MGH SS 15/2, Hannover 1888.

- Regesta Imperii Konrad II., ed. H. Appelt, 1951, zitiert nach Regesta Imperii online (http://www.regesta-imperii.org).

- Regesta Imperii Heinrich II., ed. Graff, 1971, zitiert nach Regesta Imperii online (http://www.regesta-imperii.org).

- Rodulfus Glaber, Historiarum libri V, ed. Georg Heinrich Pertz, in: MGH SS 7, Hannover 1846, Neudruck 1925, S. 48-72.

- Thietmar von Merseburg, Chronicon, ed. Robert Holtzmann, Berlin 1935 (MGH SS rer. Germ. N.S. 9).

- Die Urkunden Heinrichs II., ed. Harry Breßlau, u.a., Hannover, 1900-1903 (MGH DD 4/3).

- Die Urkunden Konrads II., ed. Harry Breßlau, Hannover 1909 (MGH DD 4/4).

- Vita Burchardi, ed. Georg Heinrich Pertz, in: MGH SS 4, Hannover 1841, S. 829-846.

- Vita Meinwerci, ed. Franz Tenkhoff, Hannover 1921 (MGH SRG 59).

- Wipo, Gesta Chuonradi, ed. Harry Breßlau, in: Ders., Wiponis Opera, Hannover 1915 (MGH SRG 61), S. 1-62.

7.2. Literatur

- Benz, K.J., Kaiser Konrad II. und die Kirche. Ein Beitrag zur Historiographie des ersten Saliers, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte 88, 1977, S. 190-217.

- Beumann, Helmut, Das Imperium und die Regna bei Wipo, in: Ders., Wissenschaft vom Mittelalter, Köln 1972, S. 175-201.

- Beumann, Helmut, Transpersonale Herrschaftsvorstellungen, in: Ders., Wissenschaft vom Mittelalter, Köln 1972.

- Breßlau, Harry, Die Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., 2 Bde., Berlin 1879.

- Boshof, Egon, Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert, München 1993 (Enzyklopädie deutscher Geschichte 27).

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- Jordan, Karl, Der Harzraum in der Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Eine Forschungsbilanz, in: FS für Helmut Beumann, Sigmaringen 1977, S. 163-181.

- Keller, Hagen, Zwischen regionaler Begrenzung und universalem Horizont. Deutschland im Imperium der Salier und Staufer 1024-1250, Frankfurt 1986.

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- Kluge, Bernd, Deutsche Münzgeschichte von der späten Karolingerzeit bis zum Ende der Salier (ca. 900-1125). Publikationen zur Ausstellung "Die Salier und ihr Reich" in Speyer 1991, Sigmaringen 1991 (Monographien / Römisch-Germanisches Zentralmuseum 29).

- Lintzel, Martin, Zur Wahl Konrads II., in: Der., Ausgewählte Schriften Bd. 2, Berlin 1961, S. 421-430.

- Merta, Brigitte, Die Titel Heinrichs II. und der Salier, in: Intitulatio III. Lateinische Herrschertitel und Herrschertitulaturen vom 7. bis zum 13. Jahrhundert, hrsg. von Herwig Wolfram und Anton Scharer, Wien, 1988 (MIÖG- Erg.bd. 29), S. 163-200.

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- Müller-Mertens, Eckard; Huschner, Wolfgang, Reichsintegration im Spiegel der Herrschaftspraxis Kaiser Konrads II., Weimar 1992 (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte 35).

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- Reuling, Ulrich, Zur Entwicklung der Wahlformen bei den hochmittelalterlichen Königserhebungen im Reich, in: Wahlen und Wählen im Mittelalter, hrsg. von Reinhard Schneider und Harald Zimmermann, Sigmaringen 1990 (VuF 37), S. 227-270.

- Schieffer, Rudolf, Simonie, in: LexMA Bd.7, Zürich 1995, Sp. 1922-1925.

- Schieffer, Theodor, Heinrich II. und Konrad II. Die Umprägung des Geschichtsbildes durch die Kirchenreform des 11. Jahrhunderts, in: DA 8, 1951, S. 384-437.

- Schlesinger, Walter, Erbfolge und Wahl bei der Königserhebung Heinrichs II. 1002, in: Festschrift für Hermann Heimpel zum 70. Geburtstag, Göttingen 1972 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 36/III), S. 1-37.

- Schmidt, Roderich, Königsumritt und Huldigung in ottonisch-salischer Zeit, in: Gerhard Baaken, Königtum, Burgen und Königsfreie, Konstanzu.a. 1961 (Vorträge und Forschungen 6).

- Schramm, Percy Ernst, Die deutschen Kaiser und Könige in Bildern ihrer Zeit, hrsg. von Florentine Mütherich, München 1983.

- Trillmich, Werner, Kaiser Konrad II. und seine Zeit, hrsg. aus dem Nachlass des Verfassers von Otto Bardon, Bonn 1991.

- van Rey, Manfred, Einführung in die rheinische Münzgeschichte des Mittelalters, Mönchengladbach 1983 (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mönchengladbach 17).

- Vogt, Hans Joachim, Konrad II. im Vergleich zu Heinrich II. und Heinrich III. Ein Beitrag zur kirchenpolitischen wie religiös-geistlichen Haltung der drei Kaiser, Diss. Frankfurt, 1957.

- Weinfurter, Stefan, Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchszeit, Sigmaringen 1991.

- Weinfurter, Stefan, Heinrich II. (1002-1024). Herrscher am Ende der Zeiten, Regensburg 1999.

- Wolf, Armin, Quasi hereditatem inter filios. Zur Kontroverse über das Königswahlrecht im Jahre 1002 und die Genealogie der Konradiner, in: ZRG Germ. Abt. 112/1995, S. 64-157.

- Wolfram, Herwig, Konrad II. Kaiser dreier Reiche, München 2000.

[...]


[1] "Ve populis, quibus regnandi spes in subsecutura dominorum sobole non reliquitur", Thietmar von Merseburg, Chronicon I, cap. 19, S. 12.

[2] Theodor Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., in: DA 1951.

[3] Eine Liste der Kandiaten nennt Adalbold von Utrecht in seiner Vita Heinrici II. imperatoris, cap 5., S. 684 f.

[4] Die Verwandtschaft Ekkehards von Meißen und Hermanns von Schwaben ist in der Forschung umstritten. Walter Schlesinger sprach 1972 in seinem Aufsatz "Erbfolge und Wahl bei der Königserhebung Heinrichs II. 1002" beiden Kandidaten eine Verwandtschaft zu den Ottonen ab. Eduard Hlawitschka (Thronkandidaturen) und Armin Wolff (Quasi hereditatem) meinten dagegen, eine entfernte Verwandtschaft nachweisen zu können, wenn auch noch über die genaue Beziehung Hermanns von Schwaben zu den Ottonen Unklarheit herrscht (vgl. Stammtafel im Anhang).

[5] R.I. H. II, S. 862 tt; S. 863 yy; S. 873 a.

[6] Zu den genauen Erbschaftsansprüchen und Verwandtschaftsbeziehungen der Kanidaten vgl. Armin Wolf, Quasi hereditatem inter filios.

[7] MGH D H. II. 34

[8] Adalbold von Utrecht, Vita Heinrici, cap. 1, S. 684.

[9] Zur Forschungsdisskussion um die Wahl von 1002 vgl. Boshof, Königtum und Königsherrschaft, S. 69 f.

[10] "Ex qua re discordia pene totum regnum invasit, adeo ut in plerisque locis caedes, incendia, rapinae fierent [...]", Wipo, Gesta Chuonradi, cap. 1, S. 9; diese Angaben werden gestützt durch die Aussagen von Rodulfus Glaber, Historiae IV, S. 66.

[11] Reuling, Zur Entwicklung der Wahlformen, S. 244.

[12] Weinfurter, Herrschaft und Reich der Salier, S. 25.

[13] So zuerst Breßlau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., Bd.1, S. 10 ff., vgl. auch Hlawitschka, Thronkandidaturen, S. 61.

[14] "Inter multos pauci electi sunt, et de paucis admodum duo sequestrati sunt", Wipo, Gesta Chuonradi, cap. 2. S. 15, so auch Boshof, Die Salier, S. 35.

[15] Von der Existenz weiterer Kandidaten geht auch Lintzel aus, in: Zur Wahl Konrads II., S. 429.

[16] Boshof, Die Salier, S. 35; Reuling, Zur Entwicklung der Wahlformen, S. 236.

[17] Diese Ansicht teilt auch Reuling, Die Kur in Deutschland und Frankreich, S. 23 f.

[18] Wipo, Gesta Chuonradi, cap. 2, S. 15 f.

[19] Wipo, Gesta Chuonradi, cap. 2, S. 19.

[20] Zu diesem Schluss gelangt auch Schieffer, Heinrich II. und Konrad II, S. 385.

[21] Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., S. 387.

[22] Wipo, Gesta Chuonradi cap. 2, S. 18; Thietmar, Chronicon V, cap. 11, S. 113.

[23] Wipo, Gesta Chuonradi cap. 6, S. 28; Thietmar, Chronicon V, cap. 20, S. 119.

[24] Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 48.

[25] Schmidt, Königsumritt und Huldigung, S. 107.

[26] Boshof, Königtum und Königsherrschaft, S. 82.

[27] Wipo, Gesta Chuonradi, cap. 6, S. 29.

[28] Schmidt, Königsumritt und Huldigung, S. 111.

[29] R.I. Ko. II., S. 27 a.

[30] Reuling Die Kur in Deutschland und Frankreich, S. 28.

[31] Schmidt, Königsumritt und Huldigung, S. 114; R.I. H. II., S. 863 yy ff.

[32] Thietmar von Merseburg, Chronicon V 16, S. 239.

[33] R.I. H. II., S. 872 a.

[34] Schmidt, Königsumritt und Huldigung, S. 232 f.

[35] Weinfurter, Heinrich II., S. 53.

[36] Müller-Mertens, Reichsintegration, S. 114.

[37] So beispielsweise Karl Jordan, Der Harzraum in der Geschichte der deutschen Kaiserzeit, S. 170 und Wolfgang Giese, Der Stamm der Sachsen und das Reich, S. 149.

[38] Müller-Mertens, Reichsintegration, passim, bes. S. 203 ff.

[39] Ebd. S. 205.

[40] Ebd. S. 152.

[41] Keller, Zwischen regionaler Begrenzung, S. 90, 126 f.

[42] Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., S. 398, grundlegende Forschungen dazu bei Bruno Heusinger, Servitium regis in der deutschen Kaiserzeit, in: AUF 8 (1923).

[43] Vogt, Konrad II. im Vergleich, S. 21.

[44] Vgl. unten Kap. 3.3.1.

[45] Vgl. unten Kap. 4.

[46] Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., S. 393.

[47] Zuletzt durch Hoffmann, Mönchskönig und rex idiota.

[48] Schieffer, Simonie, Sp. 1923.

[49] Zu diesem Urteil kommt Hoffmann, Mönchskönig, S. 71.

[50] "in quo voto pene bene permansit", Wipo, Gesta Chuonradi, cap. 8, S. 31.

[51] "nam et pater meus, de cuius animae periculo valde pertimesco, eadem damnabilem avaritiam in vita nimis exercuit", Rodulfus Glaber, Historiae V, cap. 5, S. 71.

[52] Hoffmann, Mönchskönig, S. 62.

[53] Vita Meinwerci, cap. 11, S. 17 f.

[54] Hoffmann, Mönchskönig, S. 66, 70 f.

[55] MGH Const 1, Nr. 44 c. 5

[56] Hoffmann, Mönchskönig, S. 70.

[57] Ebd., S. 27.

[58] Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., S. 403.

[59] Eine Übersicht über die einzelnen "Reformprojekte" findet sich bei Hoffmann, Mönchskönig, S. 28 ff.

[60] Annales Quedlinburgenses 1014, 1015, MGH SS 3, S. 82 f.

[61] So z.B. Hoffmann, Mönchskönig, S. 38, Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., S. 407, Vogt, Konrad II. im Vergleich, S. 52.

[62] Vogt, Konrad II. im Vergleich, S. 55.

[63] Ebd., S. 58 f.

[64] Ebd., S. 57 f.; zu diesem Schluss kommt trotz grundsätzlich anderer Auffassungen auch Benz, Kaiser Konrad II. und die Kirche, S. 213.

[65] Vgl. Kap. 5.

[66] R.I. H. II., S. 858 ee.

[67] Wolfram, Konrad II., S. 115.

[68] Weinfurter, Heinrich II., S. 230.

[69] R.I. H. II., S. 900 g.

[70] Weinfurter, Heinrich II., S. 232.

[71] R.I. Ko. II., S. 27 a.

[72] R.I. Ko. II., S. 11 q, r.

[73] R.I. Ko. II., S. 44 c; R.I., K. II., S. 45 c.

[74] Vgl. oben Kap. 3.1.

[75] Thietmar von Merseburg, Chronicon VII, cap. 27, S. 432.

[76] Weinfurter, Heinrich II., S. 222.

[77] R.I. Ko. II., S. 93 a.

[78] Wipo, Gesta Chuonradi cap. 7, S. 30.

[79] Beumann, Transpersonale Herrschaftsvorstellungen, S. 137.

[80] Erstmals bei MGH D H. II. 70 vom 28. Mai 1004; Merta, Die Titel, S. 165, 167.

[81] MGH D H. II. 281.

[82] Romanorum Imperator Augustus, erstmals bei MGH D H. II. 283 vom 15. Februar 1014.

[83] MGH D Ko. II. 52.; Merta, Die Titel, S. 173.

[84] MGH D K. II. 64 von 14. Juni 1026.

[85] Hoffmann, Mönchskönig, S. 142 f.

[86] " [...] omnium, qui beneficium de nostris publicis bonis aut de ecclesiarum prediis tenet nunc aut tenuerit vel hactenus iniuste perdidit, tam de nostris maioribus vasvasoribus quam et eorum militibus sine certa et convicta culpa suum beneficium perdat, nisi secundum constitutionem antecessorum nostrorum et iudicium parium suorum." (MGH D K. II, Nr. 245, S. 337; R.I. Ko.II., S. 123 Nr. 254.

[87] Keller, Ottonische Herrschersiegel, S. 143 f.; Abb. S. 144.

[88] Schramm, Die deutschen Kaiser und Könige, S. 91 f., Abb. S. 367 Nr. 114.

[89] Keller, Ottonische Herrschersiegel, S. 133, 141; Abb. in Schramm, Die deutschen Kaiser und Könige, S. 367 Nr. 115.

[90] Merta, Die Titel Heinrichs II. und der Salier, S. 163.

[91] Keller, Ottonische Herrschersiegel, S. 146.

[92] Schramm (Die deutschen Kaiser und Könige, S. 105) stellt die Vermutung an, dass Konrad II. mit der Verwendung der Herrschaftszeichen an die Herrschaftsvorstellungen Ottos III. anknüpfen möchte, kann darin aber nicht überzeugen.

[93] Zum ersten Mal auf einer Bleibulle an der schon zitierten Urkunde MHG D H. II 34; Abb. in: Weinfurter, Heinrich II., S. 141.

[94] Weinfurter, Heinrich II., S. 77 ff., bes. S. 81., auch Schramm, Die deutschen Kaiser und Könige, S. 92.

[95] Schramm, Die deutschen Kaiser und Könige, S. 93, Abb. S. 368 Nr. 119 b.

[96] Ebd., S. 106; Abb. S. 387 Nr. 138 b., vgl. auch Beumann, Das Imperium und die Regna bei Wipo, S. 198.

[97] Trillmich, Kaiser Konrad II., S. 258, auch Schramm, Die deutschen Kaiser und Könige, S. 106.

[98] Zuletzt beim Doppelkaisertum Otto I. und Otto II.

[99] Kluge, Deutsche Münzgeschichte, S. 40.

[100] Zur Periodisierung der Münzgeschichte vgl. van Rey, Rheinische Münzgeschichte, S. 61.

[101] Kluge, Deutsche Münzgeschichte, S. 41.

[102] Ebd., S. 47.

[103] Ebd., S. 44.

[104] Prägend für dieses Urteil besonders Harry Breßlau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., 2 Bde., Leipzig 1879-84.

[105] Schieffer, Heinrich II. und Konrad II.

[106] Karl Hampe, Deutsche Kaisergeschichte, S. 7

[107] Hier vor allem Vogt, Konrad II. im Vergleich und Hoffmann, Mönchskönig und rex idiota.

[108] Fundatio ecclesiae Hildesheimensis, MGH SS 30/2 S. 945: "a parentibus in canonicatus regulam eidem ecclesiae promisso et ob id ibi saepius morato."

[109] Vita Burchardi, MGH SS 4, cap. 7, S. 833: "Hunc [Konrad] vir Dei venerabilis ad se vocatum Dei timorem pariter et amorem docuit et quasi adoptivum nutrivit".

[110] Wipo, Gesta Chuonradi cap. 6, S. 28.

[111] Hoffmann, Mönchskönig, S. 110.

[112] "Imperator secundus Heinricus [...] in timore Domini et religione omnimodo claruit", MGH SS 15, 2, S. 1248.

[113] Schramm, Denkmale der deutschen Könige, S. 96-98.

[114] MGH D H. II. 143

[115] Hoffmann, Mönchskönig, S. 127.

[116] Rodulfus Glaber, Historia IV, S. 66.

[117] Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., S.428.

[118] Schieffer, Heinrich II. und Konrad II., Kap. V.

[119] So z.B. die Enzyklopädie deutscher Geschichte

[120] Kaschuba, Einführung in die Europäische Ethnologie, München 1999, S. 165 f.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
1024 - Bruch oder Kontinuität
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Veranstaltung
Hauptseminar "Die Salier und Speyer"
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2003
Seiten
26
Katalognummer
V109180
ISBN (eBook)
9783640073627
Dateigröße
444 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit untersucht die Herrschaft Konrads II. auf ottonische Vorbilder und berücksichtigt dabei neben den Umständen der Königserhebung insbesondere die Kirchenpolitik, die Selbstdarstellung des Herrschers in Urkunden, Siegeln und Münzen sowie die Einschätzung der Persönlichkeiten Heinrichs II. und Konrads II. durch die Zeitgenossen. Der Arbeit sind zwei genealogische Übersichten der Kandidaten bei den Königswahlen 1002 und 1024 beigefügt.
Schlagworte
Bruch, Kontinuität, Hauptseminar, Salier, Speyer
Arbeit zitieren
Christian George (Autor:in), 2003, 1024 - Bruch oder Kontinuität, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109180

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