Journalismus, Quote und Gesetze: Woran Qualität im Hörfunk gemessen wird


Hausarbeit, 2002

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Quote als Akzeptanzmerkmal

3. Ziele und Qualitätsanforderungen
1. Das Publikum
2. Die Sprecher / die gesellschaftlichen Akteure
3. Die Medienunternehmen
4. Die Journalisten
5. Zusammenfassung

4. Quote und Qualität

5. Rechtsnormen als Qualitätsmerkmal

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Artikel 5 GG:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild

frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (Jarass 1995)

1. Einleitung

Die Qualität von Medienprodukten scheint eine unbekannte Größe zu sein. Und scheinbar meint jeder etwas anderes, wenn er den Qualitätsbegriff verwendet. Die Demoskopie beliefert uns mittlerweile mit zuverlässigen Daten darüber, wer welche Medienprodukte wann und warum nutzt (vgl. Eimeren/Oehmichen 1999). „Was der Hörer will“ (Eberhard 1962, S. 24) ist längst kein Geheimnis mehr. Auch welche Sender welche Darstellungsformen bevorzugen, ist bis ins Detail erforscht (vgl. Krüger 2000). Kann auch Qualität empirisch gemessen werden? Bislang wird sie noch überwiegend nicht-wissenschaftlich beurteilt: Von „Medienkritikern“ auf den Medienseiten oder im Feuilleton der Zeitungen[1]. Einheitliche Kriterien zur Bewertung des Angebotes stehen noch aus, erste Versuche der Qualitätsforschung (vgl. Schönbach 1994) lassen aber auf einen Wandel hoffen. Am weitesten ist bislang die Nachrichtenwertforschung (vgl. Schulz 1990; Hagen 1999, S. 119 - 137), die genaue Kriterien über die Faktoren liefert, die zur Nachrichtenauswahl führen und die den Informationswert der Nachrichten ermitteln. Nach welchen Maßstäben aber soll eine Bewertung der Qualität fiktionaler Genres erfolgen (Schulz 1996, S. 54), der Unterhaltungsmedien also? Und welche unterschiedlichen Qualitätsanforderungen haben die mit den Medien befassten Gruppen an das Produkt, also die Sprecher, Journalisten, die Medienunternehmen und das Publikum? Diese Fragen sollen hier unter beispielhafter Beschränkung auf moderne Massenprogramme im Hörfunk diskutiert werden.

Dafür soll zunächst der Quotenbegriff als Erfolgsmaßstab definiert und seine Bedeutung für die Ziele, Qualitätsanforderungen und Kriterien der mit den Medien befassten Gruppen erläutert werden. Im Abgleich dieser Ergebnisse mit dem Ergebnis journalistischer Praxis wird die Umsetzung der gefundenen Qualitätsmaßstäbe beschrieben. Anschließend wird untersucht, welche Maßstäbe der Staat mit seinen Rundfunkgesetzen an die Veranstalter stellt und ob der rechtliche Rahmen zum qualitativen Leitbild taugt. Im Schlussteil der Arbeit soll daraus eine Aussage über begründbare Qualitätsmaßstäbe im Hörfunk abgeleitet werden.

Grundlage dieser Arbeit ist die Testversion des Readers „Journalismus-Medien-Öffentlichkeit. Kommunikationspraxis für Medienpraktiker“ (Jarren/ Weßler 2001) vom Journalisten-Kolleg der FU Berlin, die darin empfohlene und weiterführende Literatur.

2. Die Quote als Akzeptanzmerkmal

Die Akzeptanz des Publikums wird im Hörfunk vor allem[2] durch die Erhebung von Einschaltquoten gemessen. Diese Quoten werden zweimal jährlich von der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse (AG.MA)[3] erhoben und veröffentlicht. Mehr als 50.000 repräsentativ Ausgewählte werden dazu befragt, zu welcher Zeit sie Radio gehört haben und welchen Sender[4]. Die Ergebnisse informieren nicht über Qualitäten sondern über Quantitäten: Über die „Reichweite“ und den „Marktanteil“ einer Sendung oder eines Senders. Sie gelten der Werbewirtschaft als „Währung“ für die Spotpreise. Die „Reichweite“ sagt aus, „wie viele Personen der Gesamtbevölkerung oder bestimmter Zielgruppen von der Sendung erreicht wurden“ (Hasebrink 2001, S. 345). Der „Marktanteil“ gibt an, wie viel Prozent der zum Zeitpunkt der Erhebung Radio hörenden Personen insgesamt von den Sendern erreicht wurden (ebd. S. 345 f.). Erfasst werden dabei nur Hörer ab 14 Jahre, die das Programm mindestens eine Viertelstunde täglich gehört haben (Brünjes/Wenger 1998, S. 31). Beides, Reichweite und Marktanteil, wird in der Öffentlichkeit häufig zum Begriff „Einschaltquoten“ vermischt. Sofern die Ausdifferenzierung für die Aussage nicht von Bedeutung ist, sind in dieser Arbeit mit „Einschaltquote“ ebenfalls Reichweite und Marktanteil gemeint. Dass sich aus den quantitativen Aussagen der Quote auch eine qualitative Aussage ableiten lässt, folgert Schulz (1996, S. 55) nach dem Vergleich qualitativer Inhaltsanalysen von Fernsehprogrammen mit den Einschaltquoten: Die von der Qualitätsforschung aufgestellten Kriterien repräsentieren „ganz gut die Qualitätsdimension Zuschauerakzeptanz“.

3. Ziele und Qualitätsanforderungen

Die mit dem Hörfunk befassten Gruppen haben in ihrem Bezug zum Hörfunk bestimmte Ziele. Diese Ziele führen zu bestimmten Qualitätsanforderungen der Gruppen an den Hörfunk. Die Kriterien, anhand derer die einzelnen Gruppen diese Qualitätsanforderungen definieren, lassen sich aus ihren Anforderungen ableiten. Dies soll im Folgenden für die Gruppen Publikum, Sprecher, Medienunternehmen und Journalisten geschehen. Einschränkend wird hier darauf hingewiesen, dass keine dieser Gruppen als homogen gelten kann. Die Einordnung kann also nur idealtypisch erfolgen.

3.1. Das Publikum

Das Publikum wird in dieser Arbeit definiert als die Summe der durch die Umfragen der AG.MA ermittelbaren möglichen Radiohörer[5]. Dieses „instabile Gebilde“[6] (Hasebrink 2001, S. 340) unterscheidet sich vom „stabilen“ Publikum etwa eines Theaterstückes; seine genaue Zusammensetzung und seine Ziele sind nur unscharf zu erfassen. Dennoch hat die Hörerforschung in zahlreichen Erhebungen Hauptmotive des Hörfunkpublikums ausgemacht, vor allem die Ablenkung[7]: Radiohören soll die Stimmung verbessern und „Zwischenräume zwischen verschiedenen Aktivitäten ausfüllen.“ (Brünjes/Wenger 1998, S. 33 f.). Das wichtigste Kriterium, ein (Format-)Radio einzuschalten, ist die Musik, gefolgt von der Begleitung durch einen Moderator (Goldhammer 1995, 207). Das Publikum misst und bewertet also ein Radio idealtypisch anhand der Qualität der Musikauswahl und der Moderatoren. Musik und Moderation wiederum müssen bestimmte Merkmale erfüllen, um den Qualitätsanforderungen des Publikums zu genügen[8]. Die Quote ist dagegen für die Hörer von untergeordneter Bedeutung[9].

3.2. Die Sprecher / die gesellschaftlichen Akteure

Wer sich in der Öffentlichkeit zu Wort meldet, nimmt eine Sprecherrolle ein (Pfetsch/Wehmeier 2001, S. 43). Dies können Parteien, Regierungen, soziale, wirtschaftliche oder sonstige Interessengruppen und Einzelakteure sein. Vermittelt durch Journalisten, werden ihre Aussagen durch die Medien zum Publikum transportiert. Die Sprecher benutzen die Medien zur Vervielfältigung ihrer Aussagen und damit zum Gewinnen von Mehrheiten. Ihnen kann als Ziel im Bezug zu den Medien unterstellt werden, mit sich und ihren Themen überhaupt wahrgenommen und dann einem möglichst großen Publikum in einem möglichst positiven Licht präsentiert zu werden. Die Steuerung des eigenen Informationsausstoßes kann aber auch dem Zweck dienen, der Öffentlichkeit bestimmte Informationen vorzuenthalten (Jarren 1998, S. 165). Hinter diesen Zielen verbergen sich die eigentlichen Interessen der Sprecher (vgl. Pfetsch/Wehmeier 2001, S. 52), wie ökonomischer Gewinn (Wirtschaftsunternehmen) oder Machterhalt (Regierungsorganisationen).

Wenn sie im Medienvergleich überhaupt eine besondere Qualität des Hörfunks schätzen, dann ist es seine Unmittelbarkeit und Aktualität. Welchen Informations-Mix der Hörer präsentiert bekommt, hängt auch vom Geschick der Akteure ab, sich selbst als relevant zu „verkaufen.“ Ziel der Sprecher sollte also sein, die „Kommunikationsbeziehungen zu den Medien“ (Pfetsch/Wehmeier 2001, S. 44) zu professionalisieren. Je besser sie die Auswahlkriterien der Journalisten kennen, desto größer ist ihre Chance, einen Sendeplatz zu bekommen. Ihre Qualitätsanforderungen an den Hörfunk sind somit Interesse und Sympathie der Medien für die eigenen Themen und eine möglichst große Reichweite. Als Kriterium dienen ihnen die eigenen Erfahrungen mit den Medien, die Einschaltquoten und andere Auswertungen (Pressespiegel etc.).

3.3. Die Medienunternehmen

Goldhammer (1995, S. 142) nennt als Ziel der Formatradios: „...möglichst viele Hörer an das Programm zu binden“ und von der für Medien verfügbaren Zeit der Nutzer einen möglichst großen Anteil für das eigene Produkt anzuwerben. Als Wirtschaftsunternehmen sind die privaten Medien daran interessiert, mit einer großen Reichweite eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, vor allem aus Werbeeinnahmen. Je höher die Reichweite, desto teurer lässt sich die Werbung verkaufen. Dies gilt für den nur teilweise gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeschränkt genauso. Die Qualitätsanforderung der Unternehmer an das Medienangebot Hörfunk sollte demnach die Massenattraktivität ihres Senders sein, die Hörerbindung und –aus ökonomischer Sicht- eine Kostenoptimierung des Angebotes. In einem stark umworbenen Markt mit zahlreichen Spartenkanälen kann auch die gelungene Fokussierung auf eine bestimmte Zielgruppe den wirtschaftlichen Qualitätsanspruch erfüllen, wenn sich mit der kleineren, aber exakter getroffenen Zielgruppe höhere Werbeeinnahmen erzielen lassen, indem die Werbewirtschaft zum Beispiel bereit ist, für ein kleineres Publikum mit insgesamt höherem Durchschnitts-Einkommen höhere Werbepreise zu bezahlen.. Das Messkriterium ist wiederum die Einschaltquote.

Vorgaben der Politik zu erfüllen kann ebenfalls ein Qualitätsanspruch sein, wenn ein Sender andernfalls ernste Konsequenzen befürchten müsste[10]. Dies könnte beim Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte der Fall sein, aber auch beim Verstoß gegen Jugendschutzrichtlinien oder andere im Rundfunkstaatsvertrag[11] geregelte Grundsätze.

Der Staatsvertrag verankert den Hörfunk in Deutschland in einem „sozialverantwortlichen“ Mediensystem (Jarren/Meier 2001, S. 104), in dem dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Verantwortlichkeiten in Form von Aufgaben der Medien gegenüberstehen, wie: Förderung allgemeiner Wohlfahrt, politischer Aufklärung und Partizipation (Jarren/Meier 2001, 104). Diese müssen nicht den Wirtschaftsinteressen der Unternehmen entsprechen. Sie schränken vielmehr ein weiteres Ziel der Medienunternehmen ein: Machterhalt und –ausbau durch Konzentration und Meinungskontrolle.

Die öffentlich-rechtlichen Programme müssen zudem im dualen System privater und öffentlich-rechtlicher Anbieter durch besondere Qualitäts-Leistungen ihr Gebührenprivileg rechtfertigen (Gerhard 199, S. 341). Dieses Ziel ist ihnen vorgegeben, und es wird durch regelmäßige Struktur-Programmanalysen überwacht (vgl. Krüger 2000). Die durch die Rundfunkgebühren ermöglichte überlegene Leistungsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen räumt den privaten Veranstaltern einen gewissen „Rabatt“ (Weiß 2001, S. 280) ein bezüglich Qualität und Vielfalt[12] ihres Angebotes. Krüger (1998, S. 152 f.) verweist darauf, dass sich bei einer zunehmenden Konvergenz[13] der Programme auch die privaten Anbieter wieder legitimisieren müssten[14] („Konvergenzthese“). Ein Ziel der privaten Anbieter kann es somit auch sein, dieser „Legitimisierung“ möglichst lange aus dem Weg zu gehen.

3.4 Die Journalisten

Die Ziele der Journalisten hängen ab vom beruflichen Selbstverständnis, ob sich ein Journalist also als „Informationsvermittler, Kritiker, Unterhalter etc.“ (Esser/Weßler 2001, S. 166) definiert und welcher Art Journalismus er sich verpflichtet fühlt. Hier hat Ehmig (2000) einen Wertewandel in den letzten Jahrzehnten ausgemacht, von einem überwiegend missionarisch geprägten hin zu einer Mischung aus serviceorientiertem und anwaltschaftlichem Journalismus. Sie weist aber auch darauf hin, dass verschiedene Beobachter gleichsam einen Trend zur Ideologisierung wie zur Kommerzialisierung entdeckt haben (Ehmig 2000, S. 25).

Eine neue, wichtige Rolle im Selbstverständnis vieler Journalisten hat die Marktforschung eingenommen. Was früher als anrüchig galt[15], gilt heute als professionell: Die Bedürfnisse des Publikums möglichst konsequent zu befriedigen. Noch 1962 formulierte der ehemalige SDR-Intendant Eberhard als ein Befürworter der Hörerforschung die Bedeutung der durch sie gewonnenen Daten so: „Wie kann denn ein Programmgestalter eine ihm im Interesse der Hörer wichtig erscheinende Sendung einem möglichst großen Hörerkreis zugänglich machen, auch wenn dessen faktisches Interesse die Sendung keineswegs verlangt?“ (Eberhard 1962, S. 24). Dieser missionarische Anspruch, den unmündigen Hörer zu erziehen, ist mittlerweile einer dienenden Funktion gewichen, die das „Verlangen“ der Hörer in den Mittelpunkt stellt. Musikredakteure zum Beispiel ergänzen ihre Fachkompetenz durch die Meinung der Amateure: Mit „research“ genannten Methoden wird die Akzeptanz neuer Musiktitel bei einer Auswahl potentieller Hörer abgefragt, bevor die Titel eingesetzt werden (Brünjes/Wenger 1998, S. 34 f.). Auch bei der Themenfindung werden den Journalisten Ziele zunehmend von Ergebnissen der Marktforschung diktiert, zumal bei den privaten Anbietern.

Journalistische Ziele können auch aus „ökonomischen Imperativen“ entstehen, die einen „auf größtmögliche Reichweite angelegten Journalismus“ begünstigen (Esser/Weßler 2001, S. 169): Im Kampf gegen das Um- oder Abschalten müssen Journalisten im Radio alles vermeiden, was stört, langweilt oder abstößt und alle Mittel einsetzen, die eine „Wiedererkennbarkeit und Verlässlichkeit des Erlebnisangebotes für die Hörer“ (Weiß 2001, S. 284) garantiert. Die gesellschaftlichen Aufgaben (Orientierungshilfe und Information) und Werte im Journalismus (Sachlichkeit, Wahrheit und Objektivität) verlieren gegenüber den Marketingaspekten an Bedeutung.[16] Schulz (1997, S. 238 f.) mahnt an, diese Defizite nicht zu akzeptieren sondern an den alten Normzielen festzuhalten. Nur so könne eine Annäherung an diese erreicht werden (ebd.).

Hörfunk-Journalisten stehen also in einem Zielkonflikt: Wer sich den Zielen seines Unternehmens verpflichtet fühlt (und der empirisch belegten Rolle des Radios als Nebenbeimedium), wird seine neuen Aufgaben akzeptieren und vor allem die Hörerbedürfnisse im Blick haben, auch wenn dies zu Lasten journalistischer Qualität gehen kann. Wer dagegen ein „klassisches“ journalistisches Selbstverständnis pflegt, bekommt zur Umsetzung seiner Grundsätze im Hörfunk zunehmend weniger Chancen. Der Massenmarkt wird auch hier bestimmt von Boulevardisierung (vgl. Hoffmann 2001) und Skandalisierung (vgl. Kepplinger 2001), die die Vermengung von Nachricht und Meinung, von redaktionellen Inhalten und Werbung sowie Unterhaltung und Information begünstigen.

So ist es kaum verwunderlich, dass die Qualitätsanforderung von Journalisten an den Hörfunk als Arbeitsplatz (nicht als Hörer) zunehmend vom „Wunsch nach Selbstentfaltung“ (Esser/Weßler 2001, S. 206) geprägt ist, von der Möglichkeit zur Verwirklichung der eigenen Normen und Ziele. Mit Blick auf die professionalisierten „Kommunikationsbeziehungen (der Akteure) zu den Medien“ (Pfetsch/Wehmeier 2001, S. 44) gehört dazu der Wunsch nach Exklusivität, Aktualität und Relevanz der zu bearbeitenden Themen. An das Medienangebot Hörfunk als Produkt stellen Journalisten ihrem Berufsethos und ihrer Sachkompetenz weiterhin entsprechende Anforderungen, wobei die Werte sich im Vergleich zu früher leicht verschoben haben: Der Wert der Trennung von Kommentar und Bericht wird heute höher, der Schutz der Persönlichkeitsrechte niedriger eingestuft (ebd. S. 206 f.). Die Einschaltquote ist für Journalisten nur bedingt ein Qualitätskriterium, da sie kein zuverlässiger Indikator ist für eine gelungene Umsetzung journalistischer Kompetenz (siehe Kapitel 4). Sie kann aber bei der Frage nach der Wirkung der journalistischen Arbeit von Bedeutung sein, zumal auch Hörfunkjournalisten nur ungern unter Ausschluss der Öffentlichkeit senden.

3.5. Zusammenfassung

Die Ziele der mit dem Hörfunk befassten Gruppen sind, wie aufgezeigt, nicht immer dieselben. Manchmal kontrastieren sie sogar stark, wie im Wunsch der Journalisten nach professioneller journalistischer Selbstentfaltung und dem Wunsch der Hörer nach Entspannung und Ablenkung. Die Journalisten können ihre Qualitätsziele nicht frei verwirklichen, sondern sind an ökonomische Zwänge gebunden. Die Medienunternehmer lassen sich ihre Ziele von der Marktforschung diktieren, die wiederum durch ihre Erhebungen Kriterien zur Überprüfung der geforderten Leistung bereit stellt. Die gesellschaftlichen Akteure inszenieren sich mediengerecht, um die in den Medien dargestellte Wirklichkeit zu beeinflussen.

4. Quote und Qualität

Wie gezeigt wurde, ist die Einschaltquote im Hörfunk de facto der entscheidende Maßstab geworden. Nicht mehr „Struktur und Qualität des publizistischen Angebotes“ sind „das entscheidende Mittel zur Selbstbehauptung“ beim Publikum (Weiß 2001, 268),[17] sondern Marketingstrategien. Während das Medium Zeitung zum Zwecke der Nutzerbindung noch „kraft der Qualität und der Komposition seiner publizistischen Offerten die kommunikativen Bedürfnisse seiner Nutzer erfüllt“ (ebd.), tritt im Hörfunk die Bedeutung der journalistisch-publizistischen Komponente in den Hintergrund. Struktur und Komposition des Hörfunk-Angebotes werden zunehmend von der Marktforschung diktiert. Die „Diktatur des Massengeschmacks“ (Eberhard 1962, S. 24) hat lediglich jene Sender noch nicht erfasst, deren Marktsituation monopolistisch ist oder die durch das Gebührenprivileg von wirtschaftlichen Erfolgszwängen weitgehend befreit und per Rundfunkgesetz zur Bedienung von Minderheiteninteressen verpflichtet sind. Aber leidet durch den Quotendruck unbedingt die Qualität des Hörfunkangebotes?

Dazu sollte zunächst der Qualitätsbegriff selbst definiert werden. Qualität ist kein frei vom persönlichen Standpunkt zu bestimmendes Merkmal. Eine Qualitätsaussage ist immer auch eine Aussage über die Ziele des Sprechers und die Werte, an denen er sich orientiert. Der Duden definiert Qualität als Wert oder Güte (Duden 1997, S. 678), ob also etwas wertvoll im Sinne von zu etwas nütze ist. Schulz (1996, S. 47) nennt Qualität eine „Eigenschaft .. , die bestimmten Normen entspricht“. Um Aussagen zur Qualität von Radioangeboten beurteilen zu können, muss also erst nach den Wertesystemen gefragt werden, in denen die mit dem Hörfunk befassten Akteure verankert sind, wie dies im Kapitel 3 geschehen ist. Dabei stellt sich heraus, dass die Einschaltquote zumindest für die Medienunternehmen und die gesellschaftlichen Akteure von herausragender Bedeutung ist, journalistische Kompetenz aber allenfalls noch von den Journalisten selbst im Hörfunk erwartet wird[18]. Die Informationsleistungen öffentlich-rechtlicher Programme etwa sind denen privater Programme im Volumen, in ihrer Relevanz und ihrer journalistischen Professionalität überlegen (Schulz 1996, S. 49 – 53)[19]. Dennoch hat der private Hörfunk in Deutschland nicht weniger Hörer, als die öffentlich-rechtlichen Sender (Brünjes/Wenger, S. 29). Die Quote kann somit nicht als Indikator journalistischer Informationskompetenz gelten. Vielmehr belegt im modernen Medienprodukt Radio die Quote vor allem den Erfolg bei der Formatierung des Programmproduktes und der Ausrichtung auf die erwünschte Zielgruppe. Die Marketingstrategie eines Senders kann durchaus auf dem hohen Niveau seiner journalistischen Leistungen aufbauen, in der Realität tut sie dies aber nur selten. Radiomehrheiten werden heute mit Gewinnspielen und formatierten Musikprogrammen gewonnen, allenfalls unter Duldung journalistischer Kompetenz. Die „Erscheinungsweise des Senders“ (Goldhammer 1995, S. 254) bestimmt in erster Linie seinen Erfolg, nicht der Inhalt[20].

Im Formatradio konkurriert die Stärke der Wiedererkennbarkeit für die Hörer mit der damit einhergehenden Schwäche des Radios als publizistisches Medium und dem „Verlust von gestalterischer und journalistischer Freiheit“ (ebd. S. 239). Von „Formatstalinismus“ (Hammerstein 2000) ist die Rede und vom Radio als „emotionale Massageeinrichtung“ (Hickethier 1993, S. 46). Dem Publikum, auf das es schließlich ankommen sollte, scheint diese Entwicklung nicht unrecht zu sein. Seit Einrichtung des dualen Systems und der damit verbundenen Zulassung der ersten privaten Hörfunkprogramme 1984/85 hat es konsequent per Umschaltknopf die Entwortung im Hörfunk belohnt. Die Hörerzahlen der journalistischen Leitwellen der ARD sind in Konkurrenz mit den privaten Radios ausnahmslos eingebrochen. Als reine Infowellen konzipierte Neugründungen landen in den Erhebungen regelmäßig auf den hinteren Plätzen. Die „Qualitäten“ der kommerziellen Privatradios zahlen sich also für diese aus (vgl. Brünjes/Wenger 1998, S. 227 – 243).

5. Rechtsnormen als Qualitätsmerkmal

Auf der Suche nach Kriterien, anhand derer sich die Qualität von Medienprodukten messen läßt, orientiert sich die Kommunikationsforschung neben den publizistischen Grundsätzen des Berufsstandes der Journalisten (Schulz 1997, S. 239) vor allem am deutschen Rundfunkrecht. Schulz (1996, S. 47 f.) hebt vier Programmanforderungen mit „deutlichen Bezug zum Qualitätskonzept“ hervor: Die Gebote der Vielfalt, der Relevanz, der Professionalität und der Rechtmäßigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Urteile diese Normen immer wieder bestätigt und so ein „Leitbild politischer Kommunikation“ (Jarren 1998, S. 156) geschaffen. Der Schutz von Art. 5 GG[21] steht dabei im Mittelpunkt. In der „Spiegel-Entscheidung“ heißt es: „In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung. Sie fasst die in der Gesellschaft und ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran, die auf diese Weise ihre Entscheidungen auch in Einzelfragen der Tagespolitik ständig am Maßstab der im Volk tatsächlich vertretenen Auffassungen messen können“ (zitiert nach Jarren 1998, S. 160).

Das Gericht stellt hier die Funktion der Medien zur Förderung politischer Willensbildung heraus. Des weiteren schützt es die Kommunikationsfreiheiten in Abwägung zu anderen Rechten besonders dann, wenn die Medien einen öffentlichen Informationsanspruch erfüllen und nicht lediglich Unterhaltungsbedürfnisse befriedigen (ebd.). In Bezug zum Qualitätsbegriff kann dem Hörfunk damit ein großes Defizit attestiert werden, denn gerade dort ist die Verschiebung hin zum Unterhaltungsmedium offensichtlich: „Das Radio droht seine tradierte Funktion aufzugeben, Forum der gesellschaftlichen Debatte zu sein“ (Hickethier 1993). Wer als übergeordneten Auftrag des Rundfunks vor allem begreift, „durch seine Informationsgebung für die Kenntnis des aktuell Wichtigen in der Gesellschaft zu sorgen, auf diese Weise Orientierung zu ermöglichen und zu kompetentem Handeln zu befähigen“ (Weiß 2001, S. 262), somit die Teilhabe der Bürger an der demokratischen Gesellschaft zu ermöglichen (vgl. Hoffmann-Riem/Schulz 1998, S. 159 f.), stößt bei der Inhaltsanalyse erfolgreicher Rundfunkprogramme auf erhebliche Funktions- und Qualitätsmängel. Müssen sich nun die Medien dem Qualitätsanspruch des Bundesverfassungsgerichtes anpassen oder umgekehrt das Gericht dem gewandelten Medienbild?

Jarren plädiert dafür, das „überkommene verfassungsrechtliche Leitbild“ zu überarbeiten (Jarren 1998, S. 162). Statt vorrangig die politische Kommunikation zu schützen, sollte der Begriff der Meinungsfreiheit auf „kulturprägende Kommunikationsinhalte“ (ebd.) erweitert werden. Was bedeutet das für die rechtlichen Regeln, die der Staat für die Veranstaltung von Rundfunk in Deutschland geschaffen hat? Die in den Rundfunkgesetzen enthaltenen Rechtsnormen (Wahrung von Minderheiteninteressen, Wahrung religiöser Überzeugungen, journalistische Fairness etc.) haben in Debatten über Programmqualität weiterhin Bedeutung (ebd., S. 163). Aber als alleiniger Qualitätsmaßstab können auch sie nicht mehr gelten.

6. Fazit

„Erfolg ist ... kein sonderlich zuverlässiger Indikator für Qualität,“ schreibt Teichert aus Sicht des Praktikers mit Blick auf den Erfolg der Massenprogramme, die er „Rundfunk-Wegwerfware“ (Teichert 1991, S. 279) nennt. Der Erfolg zunächst der Fließprogramme, später der Formatradios hat aber unter Zuhilfenahme der Demoskopie aufgedeckt, welche Qualitäten das Publikum vom Nebenbei-Medium Radio erwartet (Ablenkung, Entspannung). Diese werden weder von der Gesetzgebung berücksichtigt, die nach wie vor die politische Funktion des Radios betont, noch von den Journalisten gewollt, die den Bedeutungsverlust des Radios als journalistisches Medium beklagen. Auch die gesellschaftlichen Akteure verlieren mit zunehmender Entwortung des Radios die Plattform für sich und ihre Aussagen. Lediglich die Veranstalter sind sich mit dem Publikum darüber einig, dass der Erfolg eines Radioproduktes ein Beleg für Qualität ist. Ein regelmäßiger Abgleich der Quoten mit den Ergebnissen der Qualitätsforschung würde den schlechten Ruf der Quote als ungeeignete Qualitätsdimension womöglich rehabilitieren (Schulz 1996, S. 55).

Die unterschiedlichen Qualitäts-Anforderungen der mit dem Rundfunk befassten Gruppen machen deutlich: Die Maßstäbe zur Qualität eines Medienangebotes müssen zwischen den Veranstaltern und den an der Veranstaltung beteiligten Akteuren ausgehandelt werden. Die Qualität von Medienangeboten ist somit nicht als statischer Wert zu begreifen (vgl. Schenk/Gralla 1993), sondern als Prozess, in dem die Beteiligten miteinander um die größtmögliche Annäherung an ihre Qualitäts-Ziele konkurrieren. In einer demokratisch verfassten Gesellschaft sind zudem über die konkurrierenden Eigeninteressen der Marktteilnehmer hinaus Leitbilder gefordert, die auf die sozialen, kulturellen und politischen Aufgaben der Medien hinweisen und deren Einhaltung überwachen. Diese Leitbilder können als normative Qualitätsstandards begriffen werden. Dazu zählen in Deutschland neben den professionellen Grundsätzen von Journalisten vor allem die Rundfunkgesetze. Hier ist nicht die unbedingte Einhaltung derselben das Wesentliche, sondern die Anerkennung der Norm zur Verhaltenssteuerung.

Mediengesetze wie der Rundfunkstaatsvertrag und Kontrollorgane wie der Presserat[22] können Qualitätsmängel des Mediensystems nur bedingt korrigieren. „Verstöße gegen Objektivität und Wahrheit lassen sich nur sehr unvollkommen durch Rechtsvorschriften verhindern, und noch unvollkommener ist das bei den subtilen und oft kaum beobachtbaren Verzerrungen und Beeinflussungen möglich, die in der Arbeits und Funktionsweise der Massenmedien angelegt ist“ (Schulz 1997, S. 239). Begründen lässt sich das in der überragenden Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Art. 5 GG zubilligt, die wiederum „in den liberal-staatlichen Vorstellungen über die Wahrheitsfindung durch freien kommunikativen Diskurs“ (Jarren 1998, S. 157) begründet ist. Ein Grundrecht auf Qualität der Medien, besonders des Rundfunks, gibt es nicht. Das muss sich weiterhin jeder Hörer selbst erkämpfen. Mit dem Ausschaltknopf.

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Teichert, Will (1991): Hörerbedürfnisse. In: Arnold, Bernd-Peter und Siegfried Quandt (Hrsg.): Radio heute. Trends im Hörfunkjournalismus, Frankfurt, S. 275 - 283

Weiß, Hans-Jürgen und Jochaim Trebbe (2000): Fernsehen in Deutschland 1998 – 1999. Programmstrukturen, Programminhalte, Programmentwicklungen (Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 18) Berlin

Weiß, Ralph (2001): Publizistische Medienprodukte – im Blick der Kommunikationswissenschaft, in: Jarren, Otfried und Hartmut Weßler (Hrsg.): Journalismus – Medien – Öffentlichkeit. Kommunikationswissenschaft für Medienpraktiker (Testversion), Berlin, S. 239 - 335

[...]


[1] Krüger hat erstmals aus den scheinbar subjektiven Kriterien der Kritiker Urteilsdimensionen für eine inhaltsanalytische Anwendung abgeleitet (Krüger 1992, S. 376 ff.).

[2] Daneben können Anzahl und Inhalt von aktiven Hörer-Kontakten zum Sender (via Brief, E-Mail, Telefon) herangezogen werden. Für die wissenschaftliche Auswertung sind solche Beifalls- oder Unmuts-Bekundungen aber wegen ihrer unsystematischen und nicht-repräsentativen Natur ungeeignet. Größere Hörfunkanbieter geben außerdem eigene qualitative Befragungen in Auftrag, mit denen die Bedürfnisse der Hörer erforscht werden (Brünjes/Wenger 1998, S. 34).

[3] „Zusammenschluss von Werbungtreibenden, maßgebenden Werbeagenturen, bedeutsamen Tageszeitungs- und Zeitschriftenverlagen, ARD-Werbung, ZDF und den wichtigsten kommerziellen Hörfunk- und Fernsehveranstaltern der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, Hörer- und Zuschauerdaten sowie Daten über die Leserschaft von Zeitungen und Zeitschriften in einer demoskopischen Untersuchung möglichst vergleichbar zu ermitteln (Media Analyse).“ Quelle: ABC der ARD im Internet, http://db.ard.de/abc/CONTENT.ergebnis?p_id=31&p_typ=eg am 28.02.2002

[4] Zur Methode und zu weiteren Frageinhalten siehe Jarren/Weßler 2001, S. 347

[5] Damit bediene ich mich der wirtschaftlichen Definition, die die Zahlen der Media-Analyse als Grundlage für die Werbepreise eines Senders benutzt.

[6] Radiohörer schalten sich jederzeit in das Programm und wieder hinaus; diese Publika sind „instabile Gebilde“ (Hasebrink 2001, S. 340)

[7] Halefeldt (1999, S. 226) nennt Radio das Nebenbei-Medium, „das mit viel Musik den Tagesbegleiter spielt und hauptsächlich über Nachrichten für eine Basisversorgung mit aktueller Information sorgt.“

[8] Die Anforderungen an ein „gutes“ Musikprogramm beschreibt Goldhammer (1995), die an einen „guten“ Moderator Lindner-Braun (1998).

[9] Brünjes/Wenger (1998, S. 30) behaupten, „wer durch MA-Daten als Verlierer geoutet wird, dem laufen hinterher meist obendrein noch mehr Hörer .. weg.“

[10] Denkbar wäre schlimmstenfalls ein Lizenzentzug. Zu den in Deutschland vergleichsweise kleinen Schmerzensgeldern und der Diskussion, ob Schmerzensgeldstrafen an Verlage die Pressefreiheit einschränken, siehe Minzberg (1999, S. 242 – 248).

[11] Der Staatsvertrag (aller Bundesländer) über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik. Er enthält in seinen Artikeln 1 bis 5 – Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk. Geregelt sind für die ARD vor allem der Jugendschutz, das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung, Art und Umfang der Rundfunkwerbung, Sponsoring, die Finanzierung aus Rundfunkgebühren und Werbung, die Veranstaltung von Satellitenfernsehprogrammen, die Zusammenarbeit bei der Gestaltung des Ersten Deutschen Fernsehens/Das Erste sowie die Herausgabe vorwiegend programmbezogener Druckwerke. Quelle: ABC der ARD, http://db.ard.de/abc/main.index_abc vom 22.02.2002

[12] Wie den öffentlich-rechtlichen ist auch den privaten Vollprogrammen in den Programmgrundsätzen des Rundfunkstaatsvertrages das Gebot „zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung“ auferlegt (zitiert nach Weiß 2001, S. 271)

[13] Konvergenz = Annäherung, Duden Das Fremdwörterbuch 1997

[14] Mit der Aufsicht über diese Anbieter betreut sind die Landesmedienanstalten. Sie vergeben (oder entziehen) die Lizenzen für den Rundfunkbetrieb und lassen die Programmangebote inspizieren (Weiß 2001, S. 263). Hier werden die Fernsehprogramme wesentlich aufmerksamer beobachtet, als das „Nebenbei-Medium“ (Halefeldt (1999, S. 226) Radio (zuletzt Weiß/Trebbe 2000).

[15] Fritz Eberhard, Intendant des SDR von 1948 bis 1958 und danach Publizistik-Professor in Berlin, erwiderte auf Befürchtungen, wonach eine Orientierung an den Ergebnissen der noch jungen Demoskopie zu einer „Diktatur des Massengeschmacks“ führen würde: Diese Gefahr bestehe nur dann, wenn sich „Intendanten, Programmdirektoren und deren Mitarbeiter ... den zahlenmäßig erfassten Wünschen der Hörer beugen.“ Dies sei jedoch nicht der Fall. (Eberhard 1962, S. 24)

[16] Zum Berufsbild Journalistin/Journalist des Deutschen Journalistenverbandes vgl. Esser/Weßler 2001, S. 170)

[17] Ausnahmen bilden hier die Info- und Kulturprogramme der öffentlich-rechtlichen Veranstalter, die vom Rundfunkstaatsvertrag zu publizistischer Qualität verpflichtet werden, die aber ohne das Gebührenprivileg wirtschaftlich nicht überlebensfähig wären.

[18] „Radio ist das Hintergrundmedium schlechthin,das der individuellen Zeit Geräusche gibt, Stimmen verleiht oder das mit allgegenwärtiger Musik die Stille vertreibt.“ (Teichert 1991, S. 275)

[19] Schulz stellt dies nach Durchsicht mehrerer Studien zur Qualität des Angebotes für das Fernsehen fest.

[20] Drengberg hat dies im Vergleich zwischen den inhaltlich fast deckungsgleichen Programmen NDR 2 und Radio Schleswig Holstein herausgefunden (Drengberg/Rust 1991).

[21] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (Jaras 1995)

[22] Die „Rügen“ Des Presserates etwa schaden höchstens (und das auch nur kurzfristig) dem Ruf eines Medienangebotes; offenbar aber nicht dem wirtschaftlichen Erfolg. Vgl. dazu: Minzberg (1999, S. 242 - 248 und Deutscher Presserat (2000).

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Journalismus, Quote und Gesetze: Woran Qualität im Hörfunk gemessen wird
Hochschule
Freie Universität Berlin
Veranstaltung
Fernstudieneinheit Medien und Journalismus
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
19
Katalognummer
V109050
ISBN (eBook)
9783640072354
Dateigröße
386 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Journalismus, Quote, Gesetze, Woran, Qualität, Hörfunk, Fernstudieneinheit, Medien, Journalismus
Arbeit zitieren
Stephan Karkowsky (Autor:in), 2002, Journalismus, Quote und Gesetze: Woran Qualität im Hörfunk gemessen wird, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109050

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