Die Webcam im Kühlschrank. Formen des Panoptismus in der heutigen Gesellschaft


Seminararbeit, 2002

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Inhaltsverzeichnis

2 Einleitung

3 Das Entstehen der Privatheit nach Hartley
3.1 Die Erfindung des Kühlschranks
3.2 Disziplinierung durch das Fernsehen

4 Der Panoptismus
4.1 Foucaults Disziplinargesellschaft
4.2 Videoüberwachung
4.2.1 Überwachung als „Ermittlungshelfer“
4.2.2 Die abschreckende Wirkung
4.3 Global Neighborhood Watch
4.4 Veränderungen im Panoptismus

5 Die Webcam zuhause
5.1 Zwang zur Selbstdisziplinierung?
5.2 Das Aufgeben der Privatheit

6 Schlussbetrachtung

7 Quellennachweis
7.1 Literaturverzeichnis
7.2 Filmographie
7.3 Abbildungsverzeichnis

2 Einleitung

John Hartleys Ansatz, dass der Übergang in den 30er Jahren von bloßen Wohnungen und Schlafstätten zu privaten Heimen seinen Ursprung und seine flächendeckende Umsetzung der Erfindung des Kühlschranks verdankt, soll Ausgangspunkt für eine Reihe von Fragen sein, die sich im Zusammenhang mit dem Panoptismus von Foucault ergeben. Im Mittelpunkt sollen vor allem die Veränderungen stehen, die sich durch die Entwicklung von umfangreichen Videoüberwachungssystemen, des Internet und schließlich der weltweiten Vernetzung von Kameras (Webcams) für den Begriff der Disziplinierung ergeben.

Nachdem Hartleys Ansatz kurz erklärt und die Rolle des Kühlschranks und des Fernsehers für die Disziplinierung der Gesellschaft aufgezeigt werden soll, beschäftigt sich der zweite Teil mit Foucaults Ansatz des Panoptismus. Hierbei soll vor allem der Diskurs um die Videoüberwachung einen gewissen Raum einnehmen, indem verschiedene Ansätze mit Hinblick auf Foucaults Disziplinargesellschaft vorgestellt und diskutiert werden.

Im dritten Teil schließlich soll geklärt werden, ob durch die wachsende Zahl von Webcams eine weitere Veränderung der Disziplinierung der Gesellschaft stattgefunden hat. Hier ist besonders die Webcam im eigenen Zuhause von herausragender Bedeutung, da hier ganz deutlich Hartleys Ansatz durch die Veröffentlichung der eigenen Privatheit eine neue Wendung erfährt. Die Frage, ob und inwiefern Foucaults Panoptismus heute noch seine Gültigkeit besitzt, soll hierbei als „roter Faden“ die Arbeit durchziehen.

3 Die Entstehung der Privatheit nach Hartley

3.1 Die Erfindung des Kühlschranks

Für Hartley stellt die Erfindung des Kühlschranks eine entscheidende Voraussetzung für den Siegeszug des Fernsehers dar. Denn bevor der Kühlschrank nicht in jeder Wohnung zu finden war, hatte das Fernsehen für Hartley keine Chance, das dominierende Massenmedium zu werden, was es heute ist. Wichtiger aber als die Erfindung des Kühlschranks an sich waren jedoch die Folgen seiner Anschaffung für den jeweiligen Haushalt: „What I´m describing is a long-term movement from ‚dwellings’ to ‚homes’“ (Hartley, 1999, 105). Ausgehend vom Film „Housing Problems“ (1935) von Edgar Anstey und Arthur Elton beschreibt Hartley die bisherigen Unterkünfte als bloße Schlafstätten, deren kleine Räume sich meistens mehrere Personen teilen mussten. Die Folge war, dass diese Menschen soviel Zeit wie möglich draußen verbrachten (ebd., 103). So war die Anschaffung eines Fernsehers für Hartley auch gar nicht möglich, weil überhaupt noch kein Wohnzimmer vorhanden war, in das man dieses Gerät hätte stellen können.

Die Erfindung des Kühlschranks brachte aber grundlegende Veränderungen mit sich. Denn die Tatsache, dass nicht mehr jeden Tag, sondern vielleicht nur noch einmal in der Woche eingekauft werden musste, änderte das gesamte Konsumverhalten der Menschen. Das Einkaufen wurde plötzlich zu einem familiären Ereignis (ebd., 100). Wichtiger aber war der Effekt, den dieses veränderte Einkaufen auf die Einstellung zum eigenen „Zuhause“ hatte: „Increasing amounts of entertainment products (toys, records), hardware (for improving the home) and convenience foods displayed at the same store suggest that staying at home is a pleasurable option” (ebd, 100). Wie nun dieses neue Zuhause auszusehen hatte, vermittelte laut Hartley das Fernsehprogramm: „This TV was explicitly educational – teaching women at home the ideology of domesticity, and incidentally how to watch TV as part of that” (ebd., 102). So entstand die Trennung von Wohn- und Schlafbereich und ein Auto wurde benötigt, um die steigende Zahl der gekauften Konsumgüter nach Hause zu schaffen.

3.2 Disziplinierung durch das Fernsehen

Diese „ideology of domesticity“ (ebd., 102) wurde hauptsächlich durch das Fernsehen vermittelt. Die Frau wurde in ihrer neuen Rolle als Konsument trainiert und das Fernsehen zeigte eine neue, veränderte Gesellschaft: „[...] TV programming supplied a virtualized image of the urban life and community involvement which people were foregoing by staying at home and watching TV“ (ebd., 102). Diese Zweiteilung in zentralisierte Produktion und privatisierte Konsumption (ebd., 105) entstand aus dem Problem, die ständig wachsende städtische Arbeiterklasse zu kontrollieren:

„Instead of controlling such a beast from the outside, with repressive state apparatuses like the law, government, armed forces, prisons, police and, eventually, psychologists, it was thougt by some to be better to create the conditions for self-control and self-administration by the populace; a regime in which their wilder tendencies would be governed by themselves” (ebd., 105 ff.).

Entscheidend war die Rolle der Frau, die dem potentiell gefährlichen Mann eine Alternative zur Straße geben musste, in denen er sich bis dahin auslebte. Komfort, Sauberkeit, Sicherheit und kontrollierter monogamer Geschlechtsverkehr waren neue Angebote, die den Mann von der Straße locken und „domestizieren“ sollten (ebd., 106). Dieser Disziplinierungseffekt ist aber nicht nur beim Mann, sondern natürlich auch bei der Frau eingetreten, die diese Umgestaltung des Heimes und damit der Gesellschaft erst ermöglichte. Grund dafür war laut Hartley eben nicht nur die Erfindung des Fernsehers, sondern die des Kühlschranks.

4 Der Panoptismus

4.1 Foucaults Disziplinargesellschaft

Die Idee der Kontrolle der Gesellschaft durch ihre (Selbst-) Disziplinierung findet sich aber nicht nur bei Hartley, sondern auch bei anderen Autoren wie zum Beispiel Foucault wieder. Für ihn stellt die Architektur des Panopticons von Bentham das Sinnbild der modernen Disziplinargesellschaft dar:

Das Gebäude besteht aus einem äußeren Ring, der gleichmäßig aufgeteilte Zellen beherbergt und einem Turm in der Mitte des Gebäudes, von dem aus ein Überwachender Einblick in alle Zellen hat. Jede Zelle ist so gestaltet, dass sie vom Turm aus komplett einsehbar ist, der Insasse der Zelle aber keinen Kontakt zu den anderen Zellen haben und so völlig isoliert überwacht werden kann. Der Turm jedoch ist von außen nicht einsehbar, weil er durch Jalousien, keinen direkten Lichteinfall und andere technische Eigenschaften vor jeglichen Blicken geschützt bleibt. So ist für den Insassen nicht ersichtlich, ob sich im Moment tatsächlich ein Überwachender im Turm aufhält und in welche Richtung dieser Überwachende blickt. Dadurch ist die Überwachungsfunktion nicht mehr an ein bestimmtes Souverän gebunden, das durch seine ständige Präsenz den Disziplinierungseffekt garantiert, sondern sie kann jetzt von jeder beliebigen Person übernommen werden, die sich gerade im Turm aufhält. Für Foucault ergibt sich hieraus die Hauptwirkung auf den Gefangenen. Er wird mit einer veränderten, unpersönlichen und dezentralen Machtsituation konfrontiert, die er selber stützt (Foucault, 2000, 258):

„Das Panopticon ist eine Maschine zur Scheidung des Paares Sehen/Gesehenwerden: im Außenring wird man vollständig gesehen, ohne jemals zu sehen; im Zentralturm sieht man alles, ohne je gesehen zu werden“ (ebd., 259).

Dieses architektonische Modell ist für Foucault aber nicht nur auf Gefängnisse anwendbar, sondern auch auf andere Institutionen wie Fabriken, Schulen oder Krankenhäuser. In allen Fällen werden die Insassen nicht mehr bestraft, sondern werden zu gesteigerter Produktivität angehalten. Gleichzeitig bleibt der Machtapparat weitgehend unsichtbar, weil er sich nur noch in Fällen des Verstoßes gegen die Ordnung offen zeigen muss. Aus diesen Gründen bezeichnet Foucault die moderne Gesellschaft als „Disziplinargesellschaft“ (ebd., 269), weil die Disziplinierung mittlerweile soweit fortgeschritten ist, dass sie auch die kleinsten und schwer zugänglichen „Winkel“ der Gesellschaft erreicht hat.

Joos sieht in dieser vollständigen Durchdringung den Grund für das Scheitern des Disziplinierungseffekts:

„Die Durchsetzung des Panopticon als gesellschaftsstrukturierendes Prinzip scheiterte bisher an seiner Totalität, die seinen flächendeckenden Einsatz unmöglich machten. [...] Niemand darf die Einbahnstraße durchbrechen. Aber es ist physikalisch nicht möglich, eine derart totale architektonische Struktur der Kontrolle zu einer Matrix zu machen, in der das physikalische Leben des größten Teils der Bevölkerung stattfindet, auch wenn die Möglichkeiten ständig wachsen“ (Joos, 2001, 102f).

Joos übersieht hier aber, das die architektonische Struktur lediglich den Ausgangspunkt einer Disziplinargesellschaft darstellt. Denn der Disziplinierungseffekt überträgt sich auch auf Situationen, in der das Individuum offensichtlich nicht überwacht wird. Schon allein durch die potentielle Möglichkeit, vielleicht doch überwacht zu werden, generiert sich das Machtverhältnis ständig neu und internalisiert sich im Individuum. Außerdem überträgt sich dieser Effekt auch auf das zwischenmenschliche Zusammenleben untereinander, wie später noch am Beispiel des „Global Neighborhood Watch“ Projektes (Wunderlich, 1999) gezeigt werden soll. So stellt auch Foucault fest:

„Das panoptische Schema ist dazu bestimmt, sich im Gesellschaftskörper auszubreiten, ohne irgendeine seiner Eigenschaften aufzugeben; es ist dazu berufen, im Gesellschaftskörper zu einer verallgemeinerten Funktion zu werden“ (Foucault, 2000, 267).

4.2 Videoüberwachung

Spätestens mit dem Aufstellen von 25 stationären Videoüberwachungskameras 1976 in Hannover erreichte der Diskurs über eine mögliche „Disziplinargesellschaft“ auch in Deutschland eine neue Dimension. Denn von Anfang an wurden nicht nur der Autoverkehr sondern auch öffentliche Plätze überwacht, um so besser gegen „Rand- und Problemgruppen“ vorgehen zu können (Weichert, 1998). Damit erreichte das panoptische Modell eine neue Qualität, denn nun war die Überwachung fast vollständig von einem Überwacher abgelöst und benötigte keine eigens für sie konstruierte Architektur mehr. Auch durch die immer kleiner und günstiger werdenden Kameras wurde die Überwachung an immer mehr vorher nur schwer überwachbaren Orten möglich. So soll die Kamera zwei Hauptaufgaben erfüllen: Zum Einen die bessere Aufklärung eines begangenen Verbrechens durch die Auswertung des Bildmaterials und zum Anderen die Abschreckung, überhaupt ein Verbrechen zu begehen.

4.2.1 Überwachung als „Ermittlungshelfer“

Ein besonderes Beispiel der Verbrechensaufklärung mit Hilfe von Kamerabildern ist sicherlich der Fall des zweijährigen Jungen James Bulger, der am 12. Februar 1992 in einer Shoppingmall in Bootle von zwei älteren Jungen (beide zehn Jahre alt) entführt und umgebracht wurde[1]. Das Besondere dabei ist, dass die Entführung von zwei Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, die im Einkaufszentrum installiert waren. Doch leider konnten auch sie das Verbrechen nicht verhindern, weil das Bild, das diese drei Jungen abgaben, an sich nichts auffälliges hatte. Sarah Kember sieht hier das grundsätzliche Problem, dass Überwachungskameras mit sich bringen: „We become angry at a technology which failed to police our own boundaries between who, in society, is responsible and who is not; who is to be protected and who is one to be protected from“ (Kember, 1992, 121). Im Falle von James Bulger konnten die Kameras nicht zwischen Täter und Opfer unterscheiden, weil auch sie nicht erkennen konnten, was zwei zehnjährige Jungen vorhatten. Aus diesem Grund wird plötzlich jeder Überwachte zum potentiellen Täter.

Für Winfried Pauleit gewinnen die in Ringspeicherung[2] aufgezeichneten Bilder erst dann ihre volle Bedeutung, wenn sie nachträglich analysiert und ausgewertet werden. Er prägt hierfür den Begriff des „Photographesomenon“ (Pauleit, 2001, 3): „Der Blick der Überwachungskamera ist kein gegenwärtiger, er baut auf eine Zukunft, in der er dann bereits vergangen ist“ (ebd., 3). Er spricht von einer „nachträglichen Beseelung des apparativen Blicks“ (ebd., 3) und von einer „’zweite[n]’ Wirklichkeit als Faustpfand gegenüber unvorhergesehenen Abweichungen“ (ebd., 4). Die nachträgliche Bewertung und Aufladung mit Bedeutung wird deshalb nötig, weil die Aufzeichnung in vielen Fällen gar nicht mehr „live“ beobachtet wird und weil deren Bilder oftmals eine sehr schlechte Qualität besitzen[3].

4.2.2 Die abschreckende Wirkung

Durch das Aufstellen einer Überwachungskamera soll aber auch ein anderer Effekt erzielt werden: Das Verhindern von Verbrechen durch Abschreckung. Tatsächlich sind Fälle bekannt, wo nach der Installation von Kameras die Kriminalitätsrate um mehr als 75% zurückgegangen ist. Aber nur, wenn ausdrücklich auf die Überwachung hingewiesen wurde. Außerdem wurde aber noch ein anderer Effekt beobachtet: Der Rückgang der Kriminalität an dieser Stelle hatte gleichzeitig ein Anwachsen derselben an anderer Stelle zur Folge (Weichert, 1998). So behauptet Weichert, dass die Kriminalität nicht wirklich gesenkt, sondern nur an andere Stellen verlagert wurde: „Überwachung bessert keine Übeltäter, sondern verscheucht diese“ (ebd.).

Interessant ist aber, dass das bloße Vorhandensein einer potentiellen Überwachung (die Kamera muss nicht mal wirklich angeschlossen sein) schon Auswirkungen auf die Menschen hat, auf welche die Kamera gerichtet ist. So macht auch das Bundesverfassungsgericht auf die Gefahren aufmerksam:

„Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8,9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl“ (Bundesverfassungsgericht, 1983, zitiert nach Weichert, 1998).

Levin (2001, 4) ist der Meinung, dass neben der Bedrohung aber gleichzeitig auch eine Art Faszination von der Überwachung ausgeht. Er stellt die These auf, dass vor allem die Filmindustrie diese Faszination nutzt, um von möglichen Gefahren einer flächendeckenden Überwachung abzulenken. So stellt er die Frage, ob nicht vielleicht

„[...] die Tätigkeit der Observierung wirkungsvoll entpolitisiert [wird], weil wir durch unseren Zugang zur Überwachung visuelles Vergnügen empfinden, was die optische Bespitzelung banalisiert und bestätigt, dass sie eigentlich ganz harmlos und im Grunde genommen eine höchst nützliche und angenehme Beschäftigung ist“ (ebd., 5).

So könnte auch das Fernsehen mit Sendungen wie Die dümmsten Verbrecher der Welt dazu beitragen, die Angst vor überwachter Öffentlichkeit zu nehmen[4], da hier ja ganz eindeutig auf die Nützlichkeit solcher Überwachung – nämlich die Verbrechensaufklärung – hingewiesen wird.

Durch das Wissen, überwacht zu werden, ergibt sich aber für Pauleit noch ein anderer Effekt - vor allem, wenn die Bilder der Überwachung von den Überwachten selbst eingesehen werden können:

„Diese Perspektive eröffnet eine Identitätsstiftung [...] über die Aneignung des eigenen Blicks als anderer, die die Videoüberwachung zur Kriminalitätsbekämpfung bald so unbrauchbar machen könnte, wie das Penicillin gegenüber resistenten Bakterien bei bestimmten Krankheiten“ (Pauleit, 2001, 2).

Die Kamera fungiert nicht mehr als Spiegel, in dem man sich selbst sieht, sondern „Video erlaubt es erstmals – anders als im Spiegel – sich selbst so zu sehen, wie man von anderen gesehen wird“ (ebd., 1). Ob dadurch die Videoüberwachung tatsächlich unbrauchbar wird oder ob gerade die Möglichkeit einer „objektiven“ Sicht seiner Selbst sich sogar zu einem regelrechten Verlangen nach Überwachung umkehren könnte, soll an späterer Stelle noch ausführlich behandelt werden.

Interessant ist aber zunächst einmal, das Überwachungskameras nicht nur von staatlicher Seite zur Verbrechensbekämpfung genutzt werden, denn ein Großteil wird mittlerweile vom Bürger selbst in Eigeninitiative installiert. So stellt Sarah Kember fest:

„In The Policing Revolution, Sarah Manwaring-White argues that the use of video surveillance and the advance in television technology has not only transformed police methods but extended the role of policing further into the community” (Kember, 1992, 117, Hervorh. im Orig.).

Tatsächlich darf in Deutschland jeder Bürger sein Eigentum unter Berufung auf sein Hausrecht überwachen (Bundesdatenschutzgesetz, 2001, 10ff.). Für den Fall, dass er hierbei auch teilweise öffentliche Bereiche erfasst, heißt es im 15. Datenschutzbericht NRW:

„Grundsätzlich ist jede Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen durch private Personen unzulässig. Ob eine Beobachtung mit einer Videokamera, die auch Teile einer solchen Fläche umfasst, ausnahmsweise hingenommen werden kann, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden“ (15. Datenschutzbericht NRW, 2001, 69).

Aber nicht nur durch die Überwachung seines Eigentums rücken polizeiliche Aufgaben näher in den Bereich der Bürger, sondern auch durch die Überwachung der eigenen Polizei, wie man am Beispiel des Videos von Rodney King, der im März 1991 nach einer Verfolgungsjagd brutal von Polizisten zusammengeschlagen und dabei von einem Bürger gefilmt wurde, nachvollziehen kann. Durch die Ausstrahlung dieses Videos entstanden weltweit Proteste und mit Hilfe dieses Beweismittels wurde vor Gericht ein neues Urteil gegen die Polizisten erwirkt (Berko, 1992, 73).

4.3 Global Neighborhood Watch

Neal Stephenson verbindet in seinem Gedankenexperiment des “Global Neighborhood Watch“ (GNW) die Überwachung der Straßen einer Nachbarschaft durch Kameras mit den Möglichkeiten des Internets. Das Besondere an dieser Nachbarschaft ist hier, dass die Überwachung nicht von den räumlich anwesenden „realen“ Nachbarn geleistet wird, da diese meistens schlafen, wenn Verbrechen begangen werden, sondern dass nun „virtuelle“ Nachbarn aus anderen Zeitzonen die Überwachung mit Hilfe einer globalen Vernetzung der Kamerabilder übernehmen. Sobald irgend etwas Verdächtiges geschieht, öffnet sich beim entsprechenden Nutzer ein kleines Fenster auf seinem Bildschirm, in dem dann das Überwachungsbild erscheint. Ist es nur eine streunende Katze, so kann er das Bild einfach wegklicken, sieht er aber z.B. zwei Einbrecher, die sich an einem Haus zu schaffen machen, kann er die Polizei alarmieren[5].

Wunderlich vergleicht dieses Modell und Foucaults Panopticon mit der Frage, „[...] ob insbesondere die Entwicklung der medialen Infrastruktur als ein Phänomen der Optimierung der panoptischen Macht aufzufassen ist“ (Wunderlich, 1999, 349). Bei einem ersten Vergleich kommt er zum Ergebnis, dass durch die Vielzahl der Kameras die beobachtende Macht schwerer zu lokalisieren ist. Auch die individualisierende Kraft der Überwachung nimmt ab, weil nicht mehr Einzelpersonen, sondern nur noch Räume überwacht werden (ebd., 348ff.). Deshalb werden nicht mehr Individuen, sondern „Typen oder Klassen“ (ebd., 351) produziert. Auch die Internalisierung der Vorstellung, beobachtet zu werden, setzt sich im GNW-Projekt fort, so kann durch die immer weniger Kosten verursachende Installation eines solchen Überwachungsnetzwerks eine noch flächendeckendere und schwerer zu erkennende Überwachung eingeführt werden. Gleichzeitig findet eine gesteigerte Entkörperlichung und Anonymisierung der Überwacher statt, so könnte in naher Zukunft die Auswertung der Überwachungsbilder fast gänzlich von entsprechender Erkennungssoftware übernommen werden[6]. Laut Wunderlich hält Stephenson aber daran fest, dass dieses Überwachungsdispositiv „[...] neuartige soziale Formationen, im vorliegenden Falle eine geographisch unabhängige ›virtuelle Nachbarschaft‹ als Subjekt der lokalen Überwachung“ (ebd., 353) schafft und festigt, die gleichzeitig andere Gesellschaftsgruppen ausgrenzt, nämlich die, die nicht zur Nachbarschaft gehören.

Wunderlich sieht im GNW nur eine Zwischenstufe zur vollständigen Verlagerung der Überwachung in den virtuellen Raum des Internets, oder des „cyberspace“. Denn obwohl die Vernetzung beim GNW schon stattgefunden hat, ist das Objekt der Überwachung immer noch die reale Nachbarschaft. Zum Vergleich der Überwachung im „cyberspace“ mit Foucaults Panoptismus resümiert Wunderlich:

„Während die Virtualisierung gewisse Elemente des panoptischen Systems amplifiziert – die unverstellte Sichtbarkeit bzw. Transparenz, die unendliche Effizienz der dokumentarischen Sphäre -, durchkreuzt sie andere fundamentale Bestimmungen des Panopticons wie die Unilateralität des Blicks, die Absenz der Kommunikation, die Subjektivierung durch Verortung. Während sich Macht in der digitalen Sphäre weiter verfeinern und ausbreiten kann, erschwert der Verlust der statischen, zentralistischen Architekturen die Akkumulation von Macht und die Verhärtung von Machtrelationen“ (ebd., 365).

Ein entscheidender Kritikpunkt ist aber, dass Wunderlich den Begriff der „Macht“ nicht eindeutig definiert. Während Foucault und Stephenson die Macht des Blicks als Mittel der „ausführenden“ Macht (die gefangen nehmen oder züchtigen kann) verstehen, verliert diese Macht bei Wunderlich im virtuellen Raum an Bedeutung und verschwindet ganz. Es existiert nur noch eine Macht des Blicks, die aber ohne eine „Exekutive“ keinen disziplinierenden Effekt mehr hat. Selbst wenn eine Sanktionierung aufgrund eines Verstoßes gegen die geltende Ordnung im „cyberspace“ stattfindet, bezieht sie sich immer noch auf das reale Subjekt und nicht auf die Netzidentität, die sehr wohl konstruiert sein kann und nicht mit der realen Identität übereinstimmen muss[7].

4.4 Veränderungen im Panoptismus

Wunderlich hat bereits gezeigt, dass sich die Form des Panoptismus durch die Einführung der Videoüberwachung verändert hat. Vor allem, dass nicht mehr einzelne Individuen sondern geographische Plätze überwacht werden, stellt für Wunderlich eine entscheidende Veränderung dar[8]. Jedoch nimmt auch er die Tatsache als selbstverständlich hin, dass mittlerweile auch Privatpersonen zu Mitteln greifen, die sie eigentlich vom Machtapparat des Staates kennen. Was ursprünglich als Erweiterung des Auges des „Big Brothers“ gesehen wurde und zur „Disziplinierung des Volkes“ dienen sollte, wird plötzlich akzeptiert und zu eigener Beobachtung und Abschreckung eingesetzt. Gerade dies setzt aber eine Verinnerlichung der Disziplinierung voraus, weil sich nun das passive, beobachtete Objekt zu einem aktiven, beobachtenden Subjekt wandelt - und nicht etwa gegen die überwachende Staatsmacht, sondern gegen Objekte, die diese Disziplinierung noch nicht verinnerlicht haben. Der „wachsame Nachbar“ ist so gesehen das Produkt ständiger Disziplinierung des Staates, der nun selbstständig – nicht nur im Aufstellen einer Überwachungskamera – zum Überwacher und damit zum „Disziplinierer“ gegenüber seinen Mitbürgern wird. Diese Identitätsstiftung, die die überwachende Kamera mit sich bringt, führt aber nicht dazu, dass Videoüberwachung zur Kriminalitätsbekämpfung unbrauchbar wird, wie es Pauleit (2001, 2) behauptet, sondern sie führt eben dazu, dass Videoüberwachung zumindest für die bereits Disziplinierten gar nicht mehr nötig und überflüssig wird.

Levin geht hier einen anderen Weg. Für ihn wird das Beobachtetwerden zur notwendigen Vorraussetzung für das disziplinierte Individuum. Nur dadurch ist die Identitätsstiftung gesichert:

„Es scheint, als reichten im Zeitalter der Überwachung, zwischenmenschliche Handlungen, selbst wenn sie in Gegenwart von Zeugen stattfinden, nicht mehr aus, um ein Ereignis zu konstituieren. Jedes Ereignis – ja sogar eine strafbare Handlung – hat erst dann stattgefunden, wenn es einer Form der Video(selbst)überwachung unterzogen wurde“ (Levin, 2000, 60 zitiert nach Pauleit, 2002, 209).

Wenn es wirklich so ist, das die „Selbstüberwachung“ Teil der Konstitution eines Ereignisses wird, dann ergeben sich für die Webcam, die zuhause aufgestellt wird, neue Ansätze.

5 Die Webcam zuhause

Seit 1991 eine Kamera zum ersten Mal Bilder innerhalb eines Computernetzwerkes übertrug[9], ist die Zahl der „Webcams“ in den Jahren darauf sprunghaft angestiegen. Mittlerweile finden sich im Internet sogar zahlreiche Meta-Seiten, die umfangreiche Webcamsammlungen zu verschiedenen Themengebieten präsentieren[10]. Während die erste Webcam eine Übertragungsrate von lediglich drei Bildern pro Minute hatte (Stafford-Fraser, 1995), finden sich heute sehr viele Webcams mit Übertragungen von mehreren Bildern pro Sekunde. Eine hohe Übertragungsrate scheint auch ein Kriterium für den Erfolg einer Webcam zu sein. So werden beispielsweise auf der Jennicam-Seite[11] Bilder für Mitglieder sehr viel öfter aktualisiert als die für Gäste.

Für Levin spielt dieses Streben nach Unmittelbarkeit eine entscheidende Rolle für die Wahrheitsgarantie der Bilder. Denn nachdem die Fotografie ihren Wahrhaftigkeitsanspruch durch die Möglichkeiten der digitalen Manipulation verloren hat, rückt nun die Überwachungstechnologie mit ihrem „Livecharakter“ in den Mittelpunkt glaubwürdiger Bilder[12]. Die eigentliche Faszination von Webcams geht aber davon aus, dass man etwas (oder jemanden) beobachten kann, ohne selbst gesehen zu werden. So wie Levin darauf hinweist, dass Kino und Fernsehen zur „Entpolitisierung“ der Überwachung beitragen, indem sie sich den voyeuristischen Drang der Rezipienten zunutze machen (Levin, 2001, 5), so trägt auch die Faszination, die vom Betrachten von Webcambildern ausgeht, dazu bei, eventuell bestehende Zweifel, die gegenüber Überwachungstätigkeiten vorhanden sein könnten, zu minimieren oder gar zu beseitigen. Eine ganz besondere Anziehungskraft üben hierbei Webcams aus, die auf Personen gerichtet sind und sie vielleicht sogar noch in ihrem privaten Umfeld zeigen. So zum Beispiel die oben schon erwähnte Jennicam-Seite[13], bei der die komplette Wohnung von Jennifer Ringley kontinuierlich im Netz zu betrachten ist.

5.1 Zwang zur Selbstdisziplinierung?

Viel interessanter an derartigen Homepages ist jedoch, dass die Betreiber ihre Kameras freiwillig in der Wohnung aufstellen und auf sich richten. Gesehen aus deren Betrachtungsrichtung,

„[...] werden wir Zeuge einer neuen Form von Exhibitionismus, die ganz offensichtlich eine direkte Antwort auf den Wildwuchs des Phänomens der Überwachung darstellt. Das Objekt der Überwachung ist nämlich jetzt nicht mehr länger das Opfer repressiver Bespitzelung, sondern befindet sich in einer eigenartig wünschenswerten, ja sogar schmeichelhaften Position“ (Levin, 2001, 8).

Während schon im GNW-Projekt eine Steigerung des Panoptismus zu sehen war, verstärkt sich dieser Disziplinierungseffekt hier noch einmal. War das Objekt der Überwachung für den Nachbarn noch dessen direkte lokale Umgebung, so wird jetzt der Überwacher selbst zum Objekt. Dieses Wenden der Kamera geschieht freiwillig und ist für Levin sogar notwendig geworden: „Heutzutage hat der überwachende Blick (möglicherweise zum ersten Mal) seine abschreckende Wirkung voll und ganz verloren, wurde er im Gegenteil zu jenem Blick umgedeutet, der einem Ereignis überhaupt erst den Status der Realität verleiht“ (ebd., 10). Unabhängig davon hat die Verinnerlichung des panoptischen Prinzips immer noch stattgefunden und hat sich insofern verstärkt, als das die Selbstdisziplinierung durch ständige Überwachung zur notwendigen Begleitung wird. So bleibt diese Technologie „[...] nach wie vor [...] eine ‚Technologie des Selbst’, wie Foucault das so treffend nannte“ (ebd., 10).

5.2 Das Aufgeben der Privatheit

Ein weiteres Beispiel für die verinnerlichte Disziplinierung können die Webcams geben, die in Kühlschränken aufgestellt wurden und jedes Mal ein Bild ins Netz stellen, sobald die Kühlschranktür aufgeht[14]. Das Besondere hier ist eben der Ort der Kamera. Denn im Gegensatz zu Kameras, die beispielsweise über einem Computermonitor oder in der Ecke des Wohnzimmers aufgestellt werden sind hier sehr viel öfter Bilder möglich, die Personen zeigen, die sich zum Zeitpunkt des Öffnens nicht bewusst sind, dass sie gerade von einer Kamera aufgenommen werden. Und das genau diese Bilder – wo eben der Beobachter unentdeckt bleibt – die „besten“ sind, bewahrheitet sich beim Blick in eine der zahlreichen „Best Of“ - Bildergalerien.

Unübersehbar ist aber noch ein anderer Effekt, den das Aufstellen einer Kamera im eigenen Heim mit sich bringt: Die freiwillige Veröffentlichung der eigenen Privatsphäre. Steht für Hartley die Erfindung des Kühlschranks und des Fernsehers für die Einführung und Förderung der „Privatheit“ (um die wachsende Arbeiterklasse besser kontrollieren zu können), so könnte die Webcam, die zuhause installiert wurde, eben für die Veröffentlichung dieser Privatheit stehen. War bisher der private Bereich für Überwachungskameras uneinsehbar, wird jetzt sogar diese letzte Bastion bereitwillig vom beobachteten Objekt aufgegeben.

Für Lili Berko steht die flächendeckende Überwachung öffentlicher Räume für eine neuartige Aufteilung:

„Television´s fragmentation of time is thus replaced by video´s fragmentation of the public sphere into liminalized social spaces where the videographic flow induces the idea that surveillance is sourceless, natural, inexhaustible and coextensive with the structuration of material reality” (Berko, 1992, 76).

So könnte daraus gefolgert werden, dass eine Webcam in den eigenen vier Wänden diese Aussage nur bekräftigen soll. Nicht mal mehr der private Bereich bleibt unüberwacht, eben weil dieser „videographic flow“ so vorbehaltlos übernommen und akzeptiert wird. Das Vorhandensein eines Beobachters wird zur Voraussetzung der eigenen Realität. Somit ist hier eine neue Stufe der Disziplinierung erreicht.

6 Schlussbetrachtung

Wie gezeigt werden sollte, haben sich seit Benthams Erfindung des Panopticons zahlreiche Änderungen ereignet, die die Disziplinierung durch überwachende Instanzen betreffen. Während das architektonische Modell ursprünglich nur für streng begrenzte Räumlichkeiten entwickelt wurde, zeigte Foucault bereits mögliche Ausweitungen in die normale Gesellschaft. Mit der Entwicklung der Videoüberwachungstechnik wurde dann erstmals eine flächendeckende Observierung des öffentlichen Raumes möglich. Mit der Einführung des Internets und der damit verbundenen Möglichkeit, selbst Bilder eigener Überwachungskameras oder Webcams im „Netz“ zu veröffentlichen, wurde die (Selbst-) Disziplinierung noch einmal auf eine neue Ebene gestellt.

Die Disziplinargesellschaft resultiert heute nicht mehr nur aus einer Koppelung verschiedenster panoptischer Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Gefängnisse oder Arbeitsplätze, sondern auch aus dem Wissen, an öffentlichen Plätzen potentiell überwacht werden zu können. Neu ist dabei auch, dass nicht mehr nur der Staat zur Schaffung und Erhaltung dieser Disziplinargesellschaft beiträgt, sondern die Bürger selbst sind es, die Einkaufsmeilen, Geschäfte und die eigene Nachbarschaft durch ein Netzwerk von Überwachungskameras schützen wollen und sich damit selbst disziplinieren. Wie weit diese Selbstdisziplinierung schon vorangeschritten ist, lies sich anhand des Beispiels der Webcam im eigenen Zuhause zeigen. Die Macht des Blicks steigert dabei nach wie vor die „Gesellschaftskräfte“ (Foucault, 1994, 267), wobei sie aber nicht mehr unbedingt vom Staat ausgehen muss. So gesehen geschieht die Selbstdisziplinierung freiwillig und kann sogar zur vollständigen Veröffentlichung der eigenen Privatheit führen. In diesen Fällen wird die Überwachung zur Notwendigkeit und gleichzeitig zum Beispiel für Andere, dass ein vollständig überwachtes Leben möglich und Überwachung doch gar nicht so schlimm ist.

7 Quellennachweis

7.1 Literaturverzeichnis

Adelmann, Ralf (2001) Verfahren des Authentischen. Überwachungskameras im Kontext des Fernsehens. http://www.nachdemfilm.de/no2/ade01dts.html (13.09.02)

Bundesdatenschutzgesetz (2001) Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Gesetze. http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg225.doc (12.09.02)

Berko, Lili (1992) Surveying the Surveilled: Video, Space and Subjectivity. In: Quarterly Review of Film and Video 14,1, S.61-91

Cameron, Heather (2001) Private Eyes, Public Eyes. Photography and the Surveillance Society. http://www.nachdemfilm.de/no3/pdf/cam01e.pdf (15.09.02)

Foucault, Michel (1994) Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt/M., S.251-292

Hartley, John (1999) Housing Television. A fil, a fridge and social democracy. In: ders. Uses of Television. London / New York, S.92-111

James Bulger Homepage (2001) http://www.jamesbulger.co.uk/ (12.09.02)

Joos, Richard (2001) Das Internet: Zum Vergesellschaftungsprozess einer neuen Technologie. http://www.zuviel.org/mag.pdf (13.09.02)

Kember, Sarah (1992) Surveillance, technology and crime: The James Bulger case. In: Quarterly Review of Film and Video 14,1, S.115-126

Levin, Thomas Y. (2001) Die Rhetorik der Überwachung. Angst vor Beobachtung in den zeitgenössischen Medien. http://www.nachdemfilm.de/no3/pdf/lev01.pdf (13.09.02)

Pauleit, Winfried (2001) Videoüberwachung und postmoderne Subjekte. Ein Hypertext zu den Facetten einer zeitgenössischen Bildmaschine. http://www.nachdemfilm.de/no3/pdf/pau03.pdf (13.09.02)

Pauleit, Winfried (2002) Filmwissenschaft und Videoüberwachung. Eine Analogie in vier Einstellungen. In: REC – Video als mediales Phänomen. Hg. v. Ralf Adelmann / Hilde Hoffmann / Rolf F. Nohr. Weimar, S.200-212

Sokol, Bettina (2001) Fünfzehnter Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen. Bettina Sokol. http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/presse_0_komplett.html (12.09.02)

Stafford-Fraser, Quentin (1995) The Trojan Room Coffee Pot. A (non-technical) biography. http://www.cl.cam.ac.uk/coffee/qsf/coffee.html (15.09.02)

Turkle, Sherry (1999) Leben im Netz. Identität im Zeitalter des Internet. Reinbek

Weichert, Thilo (1998) Audio- und Videoüberwachung. Kontrolltechniken im öffentlichen Raum. In: Bürgerrechte & Polizei / Cilip 20,2, S.12-19

Wunderlich, Stefan (1999) Vom digitalen Panopticum zur elektrischen Heterotopie. Foucaultsche Topographien der Macht. In: Kommunikation – Medien – Macht. Hg. v. Rudolf Maresch / Niels Werber. Frankfurt/M., S.342-367

7.2 Filmographie

Die dümmsten Verbrecher der Welt

15.09.02 RTL2

7.3 Abbildungsverzeichnis

the_family

http://www.electrolux.com/node384.asp (13.09.02)

[...]


[1] Vgl. James Bulger Homepage, 2001

[2] Bei der Ringspeicherung werden Bilder permanent aufgezeichnet, aber nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht oder überspielt.

[3] Vgl. Adelmann (2001) zu Besonderheiten der Ästhetik von (Überwachungs-)Kameras.

[4] Vgl. hierzu Adelmann (2001), der diese Sendungen als Beispiele für Pauleits Begriff des Photographesomenon anführt. Auch hier werden den einzelnen Ausschnitten durch dominante Off-Kommentare Bedeutungen hinzugefügt.

[5] Die Literaturangabe zu Stephensons Modell findet sich bei Wunderlich (1999, 343), von dem auch diese Zusammenfassung inhaltlich übernommen wurde.

[6] Einen Überblick über den technischen Stand dieser Entwicklungen gibt Heather Cameron, 2001.

[7] Wie diese Identitätskonstruktion aussehen und welche Folgen sie für die betroffenen Personen haben kann, beschreibt eindrucksvoll Sherry Turkle (1999).

[8] Im „cyberspace“ wird auch diese Eigenschaft der Aufteilung geographischer Räume aufgehoben und – mit dem Übergang von einem mechanischen in ein elektrisches Zeitalter – durch „einen Zustand der Ubiquität und Simultanität“ (Wunderlich, 1999, 356) ersetzt.

[9] Die ersten Bilder zeigten nichts anderes als den Füllstand der Kanne eines Kaffeeautomaten innerhalb eines Computerlabors. Da viele Mitarbeiter einen langen Weg zu dieser Kaffeekanne zurücklegen mussten, war es für sie natürlich einfacher, einfach auf das übertragene Bild zu schauen, um zu überprüfen, ob sich überhaupt Kaffee in der Kanne befand. Vgl. hierzu auch: Stafford-Fraser, 1995

[10] So z.B.: http://www.earthcam.com/

[11] Jennicam-Seite: http://www.jennicam.org/

[12] Vgl. Levin, 2001, 6. Levin bezieht sich hier auf das Auftauchen von Überwachungskameras im Film und deutet dies als Versuch des Kinos, hierdurch seine „rhetorische Kraft“ (ebd., 6) zurückerlangen zu wollen.

[13] http://www.jennicam.org/

[14] Ein Beispiel: http://www.electrolux.com/node230.asp oder http://www.beerlovercam.com/index2.htm. In beiden Fällen befindet sich die Kamera im Inneren des Kühlschranks und ist in Richtung Tür gerichtet, so dass die Person, die den Kühlschrank öffnet, auf alle Fälle zu sehen ist.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Webcam im Kühlschrank. Formen des Panoptismus in der heutigen Gesellschaft
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltung
Proseminar: Digitalität und Fernsehen
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
21
Katalognummer
V109014
ISBN (eBook)
9783640072019
Dateigröße
558 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Webcam, Kühlschrank, Formen, Panoptismus, Gesellschaft, Proseminar, Digitalität, Fernsehen
Arbeit zitieren
Holger Beha (Autor:in), 2002, Die Webcam im Kühlschrank. Formen des Panoptismus in der heutigen Gesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109014

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