Philosophische Aspekte zu Immanuel KANT`s Idee von einem "Reich der Zwecke" im Kontext zu Zweck - Mittel - Anschauungen bei Adam SMITH bzw. Max WEBER


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2004

33 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Der Platz der Moralphilosophie in KANT`s philosophischem System
2.1. Die Erkenntnis des Naturprozesses
2.2. Das menschliche Erkenntnisvermögen
2.3. Das sittliche Vermögen des Menschen – Ebene für moralphilosophische Reflexionen. Das „Faktum der Vernunft“

3. KANTs Idee von einem „Reich der Zwecke“
3.1. Der Vorgang des „Sich – Allgemein – Zweckmäßig – Machens“ und die Autonomie des Willens als Akt menschlicher Selbstbestimmung
3.2. Von der Selbstbestimmung zur Selbstgesetzgebung. Der Selbstzweck des Menschen

4. Adam SMITH`s „Theory of moral sense“ als eine Quelle für KANT
4.1. Der „Unparteiische“ – ideele Keimform für eine menschliche Toleranzanschauung
4.2. Drei Schlussfolgerungen bezüglich der Emanzipation des bürgerlichen Individuums

5. Der Vorgang des „Sich – Allgemein – Zweckmäßig – Machens“ als mögliches Ver – wirklichungsprinzip einer vernünftigen Welt
5.1. Die Erfahrung der Selbstbestimmung
5.2. Die Selbstbestimmung in Umbrüchen und Krisen

6. Die Zweck – Mittel – Relation
6.1. Zur theoretischen Ausgangslage der Zweck – Mittel – Relation
6.2. Zur Bedeutung der Zweck – Mittel – Relation in den Anschauungen von KANT und Max WEBER

Quellenverzeichnis

Philosophische Aspekte zu Immanuel KANT`s Idee von einem „Reich der Zwecke“ im Kontext zu Zweck – Mittel – Anschauungen bei Adam SMITH bzw. Max WEBER

1. Vorwort

Die Nichtexistenz von musterartigen Beispielen dafür, wie ein sinnträchtiges Dasein der Menschen zu verwirklichen ist, erfordert vom menschlichen Individuum umso mehr, sein Leben zu planen sowie die Verwirklichung dieser Lebensplanung durch im moralischen Sinne gebietende Prinzipien zu strukturieren. Hierzu haben Immanuel KANT, Adam SMITH und in Folge Max WEBER in ihren philosophischen Systemen gearbeitet.

Seine spezifischen Anlagen befähigen den Menschen dazu, sich über mannigfache Ausschnitte aus der existierenden Wirklichkeit gewisse und individuelle Entscheidungsmöglichkeiten im Rahmen der Verwirklichung seines eigenen Daseins zu erschließen. Diese individuellen Entwürfe zu unserem persönlichen Leben werden in unserem Zeitalter der Globalisierung umso wichtiger, weil mit der Entwicklung turbulenter Märkte, weltweiter waren, - Geld – und Dienstleistungsströme sowie mit der medialen Reizüberflutung die Überforderung des Individuums zunimmt.

Immanuel KANT (1724 – 1804) hat diesen Vorgang der moralischen Entwicklung des Menschen in den Erkenntnisprozeß der natürlichen und der moralischen Entwicklung eingebettet gedacht, als dessen Gipfel der Mensch und seine Möglichkeiten, in Freiheit zu leben, steht. Da Ereignisse im menschlichen Dasein mit Hilfe von „Präzedenzfällen“ durch den Menschen selbst als nicht vorhersehbar gelten, sind Prinzipien eines vernünftigen und absehbaren Zusammenlebens der Menschen untereinander bei ihnen selbst zu suchen.

KANT hat auf systematische und zudem originäre Art und Weise mit dieser Suche begonnen. Seine Anschauungen sind epochal für die Entwicklung von Philosophie bis in die Gegenwart und wirken nachhaltig auf eine Weltsicht, deren Horizont sich zukünftig über das alte Europa hinaus wird auftun müssen. Dies berechtigt m. E. dazu, KANT vor allem als den Moralphilosophen und Denker einer Idee vom „Reich der Zwecke“ zu betrachten.

2. Der Platz der Moralphilosophie in KANT`s philosophischem System

Immanuel KANT bekennt im Schlussteil seines ethischen Hauptwerkes „Kritik der praktischen Vernunft“ 1788: „ Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir. Beide darf ich nicht als in Dunkelheit verhüllt, oder im Überschwenglichen, außer meinem Gesichtskreise, suchen und bloß vermuten; ich sehe sie vor mir und verknüpfe sie unmittelbar mit dem Bewusstsein meiner Existenz“ 1

KANT verknüpft die Forderung nach philosophischer Untersuchung des Weltzusammenhanges 2 mit der Idee des vernünftigen menschlichen Wesens, welche die gesamte Klassik durchzieht: Das menschliche Individuum nutzt zweckmäßig und planvoll seine ihm als spezifisches Gattungsvermögen bewusste Vernunft, um die sich selbst entwickelnde Natur in ihrem universellen Zusammenhang zu begreifen, die Möglichkeiten der menschlichen Erkenntnis zu entdecken, um als durch die Vernunft geprägtes, sittlich handelndes Glied der menschlichen Gattung zur rationalen Beherrschung der Natur und der menschlichen Gemeinschaft vorzudringen.

In diesem Zusammenhang ist die Einordnung der „Grundlegung der Metaphysik der Sitten 1755 als bedeutungsvoller, weil systematisch prinzipieller Ausgangspunkt einer Moralphilosophie im Gesamtzusammenhang des KANTschen Werkes zu betrachten .So ist nach dem Platz der Moralphilosophie KANT`s in seinem System zu fragen, aber auch zu klären, warum im Sinne KANT`s „...eine Metaphysik der Sitten...also unentbehrlich notwendig ist.“ 3

2.1. Die Erkenntnis des Naturprozesses

Inspiriert durch naturwissenschaftliche und mathematische Studien und durch das Bekanntwerden mit der physikalischen Lehre Issac NEWTONs (1643 – 1727) noch während seiner Studienzeit 4 beschäftigt sich KANT ab 1746 vorallem mit Problemen der Naturerforschung und setzt mit den in seinem Werk „Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels oder Versuch von der Verfassung und dem mechanischen Ursprung des gesamten Weltgebäudes nach Newtonschen Grundsätzen abgehandelt“ vorgetragenen Lösungen einen Meilenstein im geistigen Ringen um die wissenschaftliche Erkenntnis des Gewordenseins unserer Natur.

Ausgehend von der Feststellung, dass „ die Natur...sich selbst genugsam...ist“ 5, d.h. in sich selbst ihren Ursprung hat, beschreibt KANT sie als nach eigenen Gesetzen funktionierend und durch das vernünftige Wesen Mensch erkennbar. Er führt dazu aus: „ Ich nehme die Materie aller Welt in einer allgemeinen Zerstreuung an und mache aus derselben ein vollkommenes Chaos. Ich sehe nach den ausgemachten Gesetzen der Attraktion den Stoff sich bilden und durch die Zurückstoßung ihrer Bewegung modifizieren. Ich genieße das Vergnügen, ohne Beihilfe willkürlicher Erdichtungen unter der Veranlassung ausgemachter Bewegungsgesetze sich ein wohlgeordnetes Ganzes erzeugen zu sehen, welches demjenigen Weltsystem so ähnlich siehet, das wir vor Augen haben, dass ich mich nicht entbrechen kann, es vor dasselbe zu halten.“ 6 (Hervorhebungen – M. S. )

Mit der Problematik der Erkenntnis der Natur durch den Menschen ergibt sich zugleich die Frage nach seiner Stellung im allgemeinen Naturzusammenhang, denn „ was man sich auch in metaphysischer Absicht für einen Begriff von der Freiheit des Willens machen mag: so sind doch die Erscheinungen desselben, die menschlichen Handlungen, ebenso wohl als jede andere Naturgegebenheit nach allgemeinen Naturgesetzen bestimmt“ 7

Diese allgemeinen Naturgesetze sind jedoch durch den Menschen beherrschbar und die Erforschung dieses Verhältnisses zum Zwecke der Neubestimmung des Menschenbildes ist das ausgemachte Grundanliegen des wissenschaftlichen Strebens der klassischen bürgerlichen Philosophie. Es gilt, zu beweisen, „dass es möglich ist, zu Erkenntnissen zu gelangen, die für das Leben recht nützlich sind und an Stelle jener spekulativen Philosophie, wie man sie in den Schulen lehrt, eine praktische zu finden, die uns die Kraft und Wirkungen des Feuers, des Wassers, der Luft, der Gestirne, des Himmelsgewölbes und aller übrigen Körper, die uns umgeben, so genau kennen lehrt, wie wir die verschiedenen Tätigkeiten unserer Handwerker kennen, so dass wir sie in derselben Weise zu allen Zwecken, wozu sie geeignet sind, verwenden und uns auf diese Weise gleichsam zu Meistern und Besitzern der Natur machen können.“ 8

2.2. Das menschliche Erkenntnisvermögen

Für KANT besteht der methodologische Ansatzpunkt, „ seine Vernunft richtig zu leiten“ 9, in einer „ vorangehenden Kritik ihres eigenen Vermögens“ 10, welche mit der Lösung der „eigentliche(n) Aufgabe der reinen Vernunft, ...enthalten...in der Frage: Wie sind synthetische Urteile a priori möglich ?“ 11 verbunden ist. Dabei steht eine „reine Erkenntnis“ im Vordergrund, „in die sich überhaupt keine Erfahrung oder Empfindung einmischt, welche mithin völlig a priori möglich ist“ und welche die Grundlage für ein Vernunftvermögen bildet, „welches die Prinzipien der Erkenntnis a priori an die Hand gibt.“ 12

Die Prinzipien menschlicher Erkenntnis sind damit für den theoretischen Gebrauch der Vernunft erarbeitet. Allein für die Bestimmung der menschlichen Handlungen in praktischer Freiheit sind sie unzureichend. „Aber diese systematische Einheit der Zwecke in dieser Welt der Intelligenzen, welche, obzwar als bloße Natur, nur Sinnenwelt, als ein System der Freiheit aber, intelligible, d. i. moralische Welt genannt werden kann, führt unausbleiblich auch auf die zweckmäßige Einheit aller Dinge, die dieses große Ganze ausmachen, nach allgemeinen und notwendigen Sittengesetzen, und vereinigt die praktische Vernunft mit der spekulativen.“ 13

KANT bleibt jedoch nicht bei einer bloßen Hinzuziehung der praktischen Vernunft und deren Vereinigung mit den theoretischen Prinzipien der Erkenntnis stehen, sondern betont, dass letztendlich „ doch immer nur reine Vernunft, aber nur in ihrem praktischen Gebrauche“ 14 vermittels menschlicher Erkenntnis ( durch reine Vernunft gewonnen) menschliche Zwecke zur Erlangung von Freiheit durchzusetzen weiß. Zwei Konsequenzen zeichnen sich im Zusammenhang mit KANT`s erkenntnistheoretischem Hauptwerk „ Kritik der reinen Vernunft“ 1781 in seinem philosophischen Denken ab: Erstens erfährt die reine Vernunft vom Standpunkt einer praktischen Ausübung menschlicher Vernunft eine negative Wertung. Damit setzt die unmittelbare Standortbestimmung der Moralphilosophie KANT`s ein. Zweitens wird die wissenschaftliche Erforschung sittlicher Prinzipien a priori des menschlichen Tuns und Lassens im Rahmen einer „Metaphysik der Sitten“ unabdingbar 15

2.3. Das sittliche Vermögen des Menschen – Ebene für moralphilosophische Reflexionen. Das „Faktum der Vernunft“

Der theoretische Gebrauch der Vernunft gibt dem Menschen durch ihr Erkenntnisvermögen in Gestalt der Erkenntnisformen a priori die Möglichkeit zur Erkenntnis von Allgemeinheit und Notwendigkeit bzw. Gesetzmäßigkeiten in der Natur. Hier wirkt die Vernunft regulativ, d. h. die Erkenntnis orientierend.

Im praktischen Gebrauch wirkt die Vernunft „unmittelbar gesetzgebend“. 16 Auf dieser wesentlichen Grundlage entwickelt KANT seine Anschauung über das menschliche Bewusstsein, in sich ein sittliches Vermögen zu wissen, wenn er schreibt: „Der Wille wird als unabhängig von empirischen Bedingungen, mithin als reiner Wille, durch die bloße Form des Gesetzes als bestimmt gedacht, und dieser Bestimmungsgrund als die Bedingung aller Maximen angesehen. Die Sache ist befremdlich genug und hat ihresgleichen in der ganzen übrigen praktischen Erkenntnis nicht. Denn der Gedanke a priori von einer möglichen allgemeinen Gesetzgebung, der also bloß problematisch ist, wird, ohne von der Erfahrung oder irgendeinem äußeren Willen etwas zu entlehnen, als Gesetz unbedingt geboten. Es ist aber auch nicht eine Vorschrift, nach welcher eine Handlung geschehen soll, dadurch eine begehrte Wirkung möglich ist, ( denn da wäre die Regel immer physisch bedingt), sondern eine Regel, die bloß den Willen, in Ansehung der Form seiner Maximen,, a priori bestimmt,, und es ist ein Gesetz, welches bloß zum Behuf der subjektiven Form der Grundsätze dient, Als Bestimmungsgrund durch die objektive Form eines Gesetzes überhaupt, wenigstens zu denken, nicht unmöglich. Man kann das Bewusstsein dieses Grundgesetzes ein Faktum der Vernunft nennen, weil man es nicht aus vorhergehenden Datis der Vernunft, z.B. dem Bewusstsein der Freiheit ( denn dieses ist uns nicht vorher gegeben), herausvernünfteln kann, sondern weil es sich für sich selbst uns aufdringt als synthetischer Satz a priori, der auf keiner, weder reinen noch empirischen Anschauung gegründet ist...Doch muß man, um dieses Gesetz ohne Missdeutung als gegeben anzusehen, wohl bemerken: dass es kein empirisches, sondern das einzige Faktum der reinen Vernunft sei, die sich dadurch als ursprünglich gesetzgebend ( sic volo, sic jubeo) ankündigt.“ 17

Aus KANT`s Anschauung über das „Faktum der Vernunft“ ergibt sich somit zugleich der Ursprung des Vermögens, den Menschen als Selbstzweck und damit als unbedingten Maßstab alles Sittlichen zu begreifen. Die Rigorosität und Tragweite dieser Anschauung trägt in hohem Maße zur Konstituierung der Idee von einem „Reich der Zwecke“ bei. Entscheidend ist m. E. hierbei, dass für KANT das Erkennen im Rahmen des theoretischen Gebrauchs der Vernunft offensichtlich nicht einfach eine passive Reflexion der Umgebung darstellt, sondern sich im praktischen Gebrauch seiner Ergebnisse durch den Menschen als aktiver Vorgang entfaltet und entwickelt. Die im theoretischen bzw. praktischen Vernunftbereich ansässigen Phänomene des Denkens und des Wollens werden somit zu den Initiatoren des menschlichen Handelns und verkörpern im Zusammenhang mit einer emanzipatorischen Philosophie des Bürgertums die Triebkräfte der Entfaltung des Menschen in seiner Totalität, des modernen Bürgers in der bürgerlichen Gesellschaft. Da also die Moralphilosophie in diesem Kontext die tätige Seite der Vernunft untersucht, ist der Platz der wissenschaftlichen Darstellung des gesetzgebenden Prinzips in Form eines moralphilosophischen Systems demnach dort anzusiedeln, wo es um die bewusste Unter – bzw. Einordnung zweckmäßiger Handlungsweisen unter eine sittliche Selbstgesetzgebung durch sich in ihrer sozialhistorischen Umgebung emanzipierende Individuen geht. Eine solche sittliche Selbstgesetzgebung bedarf jedoch deshalb wissenschaftlicher Untersuchung ihres Gegenstandes und ihres Funktionsmechanismus, „...weil die Sitten selber allerlei Verderbnis unterworfen bleiben, solange jener Leitfaden und oberste Norm ihrer richtigen Beurteilung fehlt.“ 18

Dieses Anliegen nun will Immanuel KANT in seiner 1785 erschienen „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ verwirklicht sehen. Sich dem Verständnis dieses Anliegens aus heutiger Sicht zu nähren, heißt m. E., es auf drei, im Zusammenhang stehenden Ebenen zu durchdenken: Die erste Ebene beinhaltet die generelle historische Einordnung der genannten Schrift, welche zudem auch eine notwendige Verständigung über den oben genannten Begriff der sich emanzipierenden Individuen erlaubt, welcher das Ideengut der Aufklärung unmittelbar berührt. Ein Jahr vor dem Erscheinen der „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ kennzeichnet KANT im September 1784 sein Zeitalter als das „Zeitalter der Aufklärung“, welches den „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ mit dem „Wahlspruch der Aufklärung: Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen !“ einleitet. 19

Auf den Gebieten von Kunst und Literatur verleiht die Aufklärungsbewegung partiell seit dem 16. Jahrhundert und generell seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ihrem Verlangen nach bürgerlicher Emanzipation der die Gesellschaft konstituierenden Individuen starken Ausdruck, wie das KANT auch explizit ausführt, wenn er im fünften Satz seiner „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ schreibt: „Das größte Problem für die Menschengattung, zu dessen Auflösung die Natur ihn zwingt, ist die Erreichung einer allgemein das Recht verwaltenden bürgerlichen Gesellschaft“, welche „die höchste Aufgabe der Natur für die Menschengattung sein“ muss, „weil die Natur nur vermittelst der Auflösung und Vollziehung derselben ihre übrigen Absichten mit unserer Gattung erreichen kann.“ 20

An dieser Stelle wird die zweite Ebene sichtbar, auf der m. E. KANTs Anliegen einer Sittenlehre zu durchdenken ist: Sie beinhaltet nochmals die Einordnung der Moralphilosophie KANTs, nun aber genereller und damit das Anliegen einer bürgerlichen Philosophie der Aufklärung und neuer moralischer Postulate evidenter demonstrierend: Der unmittelbare, alles durchdringende Naturzusammenhang, als dessen „vernünftiger“ Teil sich der Mensch selbst begreift, ist in seiner speziellen Verwirklichung in Form der bürgerlichen Gesellschaft unbedingt von der Erkenntnis ihrer Mitglieder anhängig, „dass sie in wilder Freiheit nicht lange nebeneinander bestehen können.“ 21

Die Lösung dieses Problems ist wiederum in der ideelen Reflexion zu suchen: Sie liegt im Zusammendenken von Natur und Freiheit und liefert zwei Denkansätze zur weiteren Verfolgung der Rolle der Moralphilosophie. Einerseits wird die Rolle des Menschen als „Bürger zweier Welten“ nachhaltig unterstrichen und der notwendige Rahmen für die sittliche Bestimmung des Menschen gesetzt. Zum anderen liefert sie einen vor allem methodologisch wichtigen Denkansatz für uns: Unser zu entwickelndes Herangehen an die Erkenntnis der Natur, unsere Suche nach Bedingungen für Zusammenhänge, welche im Bemühen um die Erkenntnis eines allgemeinen Prinzips in der Natur gipfeln, sind uns, die Richtigkeit unserer Denkart bestätigend, Voraussetzung, um uns der Welt der Sittlichkeit zuzuwenden, um hier ebenso nach Bedingungen, nun für menschliche Freiheit, und nach einem allgemeinen Prinzip der Sittlichkeit und seiner praktischen Verwirklichung zu fragen. Somit bedarf es offensichtlich gesellschaftlicher Regelungen, welche als Grundlage für vernunft – und moralgemäße Regulationen im Gefüge der Gesellschaft gelten können. Wo diese Grundlagen nicht vorhanden sind, weil überholte, in den gesellschaftlichen Beziehungen vielfach gebrochene wirtschaftliche Verhältnisse ein gewaltiges Hemniss darstellen (Feudalabsolutismus), bestimmen Emanzipation und Umwälzung den historischen Fortschritt des 18. Jahrhunderts, wie uns die erstgenannte Ebene demonstriert:

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts tritt England in den Prozess einer wirtschaftlichen Umwälzung. Mit dem 1776 beginnenden Kampf der dreizehn nordamerikanischen Kolonien um ihre Unabhängigkeit beginnen sich bisherige Freiheitsvorstellungen praktisch – anschaulich zu konkretisieren. Ein Jahrzehnt später setzt die Große Französische Revolution praktische Impulse einer bürgerlichen Emanzipation von Weltbedeutung, und lässt somit die bürgerliche Republik als die progressive Staatsform im Kampf gegen die starre Feudalordnung, gegen ständische Ungleichheit und den religiösen Mystizismus des Mittelalters stärker ins Blickfeld rücken, um gleichzeitig die durch KANT theoretisch vorweggenommenen „weltbürgerlichen Absichten“ praktisch zu bestätigen ! Das Streben nach der Erkenntnis des menschlichen Wesens und seiner bürgerlichen Emanzipation vor dem Hintergrund der Herausbildung des Manufakturkapitalismus und der entsprechenden sozialen Beziehungen führt im Europa der Aufklärung offensichtlich zu vielfältigen praktischen Aktionen.

Nicht so in Deutschland. Natürlich verbinden sich auch hier die Ideen von Freiheit und Gleichheit mit den Vorstellungen von bürgerlicher Gleichstellung, von Kritik an den feudalen Ständestrukturen, absolutistischen Institutionen, fürstlicher Willkür und geistiger Bevormundung. Allein die nach 1763 durchgeführten Reformen in Deutschland, zu denen die Aufhebung der Folter, der Lockerung der Zensur, die Belebung von wissenschaftlichen Institutionen sowie die Fortsetzung der Siedlungspolitik und die Ausübung der religiösen Toleranz zu zählen sind, vermochten nicht, das für das zersplitterte Deutschland spezifische Interesse an konstruktiven Perspektiven einer Nationalentwicklung im Zusammenhang praktischer gesellschaftlicher Umwälzungen zu befördern.

Stattdessen erfolgt mit wacher geistiger Bereitschaft ein Rückgriff auf die beschriebenen praktischen französischen und amerikanischen Einflüsse, die daher in Deutschland als theoretischer Vorgriff in Erscheinung treten. Folglich kommt es zu einer unerhörten Revolution der Ideen und des Denkens, welche die praktischen Umwälzungen im aufgeklärten Europa geistig reflektiert und durch die theoretischen Systeme und ihre aufklärerischen Ideen eine Anschauung in den Vordergrund setzt, die dem humanistischen Anliegen einer vernünftigen, sich mannigfach entfaltenden Existenz der menschlichen Gattung verpflichtet ist, so wie dies offensichtlich auch KANT im Blick hat, wenn er schreibt: „Am Menschen (als dem einzigen vernünftigen Geschöpf auf Erden) sollten sich diejenigen Naturanlagen, die auf den Gebrauch seiner Vernunft abgezielt sind, nur in der Gattung, nicht aber im Individuum vollständig entwickeln.“ 22

Der Denkansatz der klassischen deutschen Philosophie ist dabei generell bedeutsam. „Der idealistische Grundsatz der Einheit von Geist und Sein enthält die Idee ihrer parallelen Struktur. Teilnahme am geistigen Kosmos wird dann automatisch zur Basis für die Erschließung der Welt des Seins. Wer die Einheit der Welt aber erst einmal philosophisch begriffen hat, dem öffnet sich die Wirklichkeit, der tritt in sie ein mit dem Blick für das Wesentliche, für Zusammenhänge und Gesetze.“ 23

3. KANTs Idee von einem „Reich der Zwecke“

3.1. Der Vorgang des „Sich – Allgemein – Zweckmäßig – Machens“ und die Autonomie des Willens als Akt menschlicher Selbstbestimmung

Bei der Darstellung der Idee von einem „Reich der Zwecke“ setzt KANT das vernünftige Individuum mit dessen praktischer Möglichkeit, guten Willen walten zu lassen, als Voraussetzung. Nach KANT ist in der Welt nichts ohne Beschränkungen als gut zu denken, „...als allein ein guter Wille.“ 24 Sittlichkeit gewinnt als Prinzip Gestalt, wo „ein guter Wille da ist, der den Einfluss der selben aufs Gemüt, und hiermit auch das ganze Prinzip zu handeln, berichtige und allgemein – zweckmäßig mache.“ 25 Der Vorgang des „Sich – Allgemein – Zweckmäßig – Machens“ birgt zwei Bestimmungen. Erstens erfährt sich das Individuum bei der praktischen Anwendung seines guten Willens in den Reaktionen anderer Individuen auf seine Handlungen. Dieser Vorgang ist bedeutsam für individuelle Selbstbestimmung. Er steht zweitens als unabkömmliche Vorleistung des Einzelnen bei der Konstituierung einer von Sittlichkeit geprägten Gemeinschaft,, dem „Reich der Zwecke“. Sie sieht darin ihre höchste praktische Aufgabe. 26

Jener Vorgang gelangt jedoch erst zu praktischer Bedeutung, wenn sich gewollte Zweckmäßigkeit im Zuge ihrer Entfaltung als vernünftige Gesetzmäßigkeit begreift und damit die Identität von gutem Willen und Vernunft herstellt. KANT ebnet damit im übrigen sogleich den Weg für das theoretische Verständnis des strukturellen Kerns des „Reichs der Zwecke“, nämlich des Sittengesetzes, wenn er schreibt: „Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien, zu handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anders, als praktische Vernunft.“ 27 Durch die Leitung des Willens aus Vernunftgründen werden objektive Notwendigkeiten subjektiv anerkannt. Der Wille wird zum „Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft, unabhängig von der Neigung, als praktisch notwendig, d. i. als gut erkennt.“ 28

Richtet sich der Wille tatsächlich derart gemäß der Vernunft ? Erkennt der subjektive Wille wirklich seine vernunftausübende Rolle auf individuelles Handeln gegenüber objektiven Notwendigkeiten ? Ordnet sich individueller Wille unbesehen unter einen Gesamtwillen ? Das durch die Wirklichkeit gestellte und durch KANT auf seine Art interpretierte Problem ist für seine Philosophie und für gegenwärtiges Philosophieren bedeutsam.

Aus der Relativität des Verhältnisses zwischen Vernunft und Willen schlussfolgert KANT auf die Notwendigkeit eines objektiven sittlichen Prinzips, wenn er schreibt: „Bestimmt aber die Vernunft für sich allein den Willen nicht hinlänglich, ist dieser nach subjektiven Bedingungen (gewissen Triebfedern) unterworfen, die nicht immer mit den objektiven übereinstimmen.; mit einem Worte, ist der Wille nicht an sich völlig der Vernunft gemäß (wie es bei Menschen wirklich ist) : so sind die Handlungen, die objektiv als notwendig erkannt werden, subjektiv zufällig, und die Bestimmung eines solchen Willens, objektiven Gesetzen gemäß, ist Nötigung...Die Vorstellung eines objektiven Prinzips, sofern es für einen Willen nötigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft) und die Formel des Gebots heißt Imperativ.“ 29

Dieser Teil der Bestimmung des Willens erweckt den Anschein, KANT ordne ihm die Rolle eines passiven Empfängers von Handlungsorientierungen zu, deren Ausführung um der Vernunft willen pflichtgemäß zu erfolgen habe. Der Gedanke einer Identität von gutem Willen und Vernunft wäre hinfällig. Nach KANT konnte diese Identität bisher auch nicht Grundlage zur Suche nach einem moralischen Grundprinzip sein, da man den Menschen bisher nur durch seine Pflicht am Gesetz gebunden sah. Dies war in KANTs Diktion ein Irrtum im Rahmen menschlicher Selbstbestimmung 30, welcher durch die Bestimmung des Willens „als ein Vermögen gedacht, der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen“ 31, beseitigt. Jedes vernünftige Wesen ist demnach fähig, eigene Handlungsorientierungen zu geben, welche, so sie durch die Vernunft im Zusammenhang mit der allgemeinen Interessenlage der menschlichen Gemeinschaft als allgemein zweckmäßig beurteilt werden, sich im „Reich der Zwecke“ als allgemein gesetzgebend erweisen. Diese auf Vernunft gegründete Duplizität des Willens zwischen Selbstbestimmung des einzelnen Willens und Selbstgesetzgebung durch den allgemeinen Willen ordnet „eigenes oder fremdes Interesse“ 32, sprich unterschiedliche Interessen unter den Selbstzweck der Gemeinschaft und der in ihr lebenden Individuen. Der Selbstzweck menschlichen Daseins ist unantastbar. 33 Soll der Wille allein diesem Selbstzweck dienlich sein, muß er nach dem gleichen Prinzip selbst auch wirken. Demnach formuliert KANT das „Prinzip der Autonomie des Willens“ : „Also würde das Prinzip eines jeden menschlichen Willens, als eines durch alle seine Maximen allgemeingesetzgebenden Willens, wenn es sonst mit ihm nur seine Richtigkeit hätte, sich zum kategorischen Imperativ darin gar wohl schicken, dass es, eben um der Idee der allgemeinen Gesetzgebung willen, sich auf kein Interesse gegründet und also unter allen möglichen Imperativen allein unbedingt sein kann;...wenn es einen kategorischen Imperativ gibt (d. i. ein Gesetz für jeden Willen eines vernünftigen Wesens), so kann er nur gebieten, alles aus der Maxime seines Willens, als eines solchen, zu tun, der zugleich sich selbst als allgemein gesetzgebend zum Gegenstand haben könnte.“ 34

3.2. Von der Selbstbestimmung zur Selbstgesetzgebung. Der Selbstzweck des Menschen

Aus seiner Selbstbestimmung erfährt das Individuum sein Vermögen zu einer sittlichen Selbstgesetzgebung. Gesetz heißt Reflexion und Maßstab sittlichen Verhaltens. Das vernünftige Wesen schöpft aus ihm die Möglichkeit der Selbstbeurteilung, d. h. „...sich selbst und seine Handlungen zu beurteilen.“ 35

Der Begriff des vernünftigen Wesens, so KANT, führe „auf einen ihm anhängenden sehr fruchtbaren Begriff, nämlich den eines Reichs der Zwecke.“ 36 Darunter versteht er „die systematische Verbindun g verschiedener vernünftiger Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze.“ 37 (Hervorhebung – M. S.) Nach m. E. ist hierbei der Begriff der Verbindlichkeit Grundelement von KANTs Definition vom „Reich der Zwecke“. Man weiß, dass KANT über ihn in abgewandelter Form bereits zweiundzwanzig Jahre vor Erscheinen seiner „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ reflektiert hat, wenn man an entsprechender Stelle liest: „Und nun kann ich mit wenigem anzeigen: dass, nachdem ich über diesen Gegenstand lange nachgedacht habe, ich bin überzeugt worden, dass die Regel: Tue das Vollkommenste, was durch dich möglich ist, der erste formale Grund aller Verbindlichkeit zu handeln sei.“ 38

In der „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ avanciert Verbindlichkeit zum menschlichen Vermögen, eine Tatsache, welche wohl aus der Beschäftigung KANTs mit der ethischen Anschauung vom „moral sense“ des englischen Moralphilosophen F. HUTCHESON (1694 – 1746) abzuleiten ist. 39

Durch das Vermögen der Verbindlichkeit entfaltet sich die Vorstellung von der sittlichen Verbindung von Individuen als bewusster Handlungsvollzug der sittlichen Selbstgesetzgebung und findet seinen Ausdruck in der vernunftgeleiteten Bestimmung der Synthese von Selbst – und Allgemeinzweck. Ihr Sinn besteht nach KANT darin, dass alle vernünftigen Wesen „sich selbst und alle anderen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandeln solle.“ 40 Sie schafft Verbindlichkeit und konstituiert das „Reich der Zwecke“, welches allein möglich ist, wenn Moralität „in der Beziehung aller Handlung auf die Gesetzgebung...besteht.“ 41

Demnach bestimmt sich das vernünftige Individuum mit der gewollten Zugehörigkeit zur sittlichen Gemeinschaft im Rahmen der „intelligenten Welt“ selbst und „kann...die Kausalität seines eigenen Willens niemals anders als unter der Idee der Freiheit denken. Hierbei fasst KANT die Idee der Freiheit nicht im Sinne einer Emanation moralphilosophischen Denkens, sondern als tiefsten Anfangsgrund menschlicher Wesensverwirklichung und Ausgangspunkt jeglicher Betrachtung von Natur, menschlichem Denken und sittlichem Handeln, wie sie in KANT`s philosophischem System selbst vorzufinden ist: „Mit der Idee der Freiheit ist nun der Begriff der Autonomie unzertrennlich verbunden, mit diesem aber das allgemeine Prinzip der Sittlichkeit, welches in der Idee allen Handlungen vernünftiger Wesen ebenso zum Grunde liegt, als das Naturgesetz allen Erscheinungen.“ 42

3.3. Selbstzweck und menschlicher Wille zur Freiheit. KANT`s Einfluß auf HEGEL

Der Mensch, in seiner moralischen Wesenheit gefasst, beherbergt die sittliche Haltung in Form des Sittengesetzes in sich, ebenso, wie in ihm nach KANT aus erkenntnistheoretischer Sicht das Vermögen zur Bildung synthetischer Urteile a priori vorhanden ist. Der Wille, den KANT anfangs als an sich gut charakterisiert, bildet gemeinsam mit der Idee der Freiheit eine autonome Einheit: Der Wille bestimmt sich zu seinem Selbstzweck zur Freiheit. Sie wird zum Inhalt des Willens, zum höchsten Ziel bei der Verwirklichung des Sittengesetzes, dessen Selbstzweck allein der Mensch ist. Der freie Mensch ist das Ideal der Moralphilosophie KANT`s.

Georg Friedrich Wilhelm HEGEL (1770 – 1831) beleuchtet in seinen philosophiehistorischen Arbeiten nicht nur wesentliche Problemkonstellationen, welche sich aus KANT`s Moralphilosophie ergeben. Er äußert ebenso, “...dass die Freiheit die letzte Angel ist, auf der der Mensch sich dreht, diese letzte Spitze, die sich durch nichts imponieren lässt: so dass der Mensch nichts, keine Autorität gelten lässt, insofern es gegen seine Freiheit geht. Dies hat der Kantischen Philosophie von einer Seite die große Ausbreitung, Zuneigung gewonnen, dass der Mensch ein schlechthin Festes, Umwankendes in sich selbst findet, einen festen Mittelpunkt: so dass ihn nicht verpflichtet, worin diese Freiheit nicht respektiert wird.“ 43

Tatsächlich hat sich an der Bedeutsamkeit der Moralphilosophie KANT`s nichts geändert, wenngleich man im Bereich der modernen Interpretation darauf bedacht ist, den durch KANT gelieferten Anspruch seiner Ethik, „...unserem Handeln und Leben insgesamt mit der unwidersprechlichen Autorität der Vernunft ein für allemal eine Grundorientierung zu geben, an der sich alle einzelnen Ratschläge für und Urteile über unser Handeln ausrichten können.“44 als Grundlage für wirklichkeitsbezogenes Philosophieren zu nutzen. Es hat die Nöte und Erfordernisse unserer Tage offen zu legen, wie gleichsam auch die Geschichte der Philosophie zeigt, dass der Blick auf bereits gedachte Ideen uns nicht von deren positiven Aufhebung und, sofern sie den Menschen als Selbstzweck respektieren, ihrem Weiterdenken entbindet. Dies geschieht im Rahmen unserer Art, individuell und zweckmäßig zu existieren. Der stärkere Blick auf die Idee vom „Reich der Zweck“ scheint m.E. eine nutzbringende Möglichkeit, sich auf dem skizzierten Weg zu bewegen. Die Sicht auf philosophiehistorisches Quellenmaterial, welches KANT unmittelbar in sein eigenes Werk einbezog, hat dabei einen wesentlichen Einfluss auf das Verständnis seiner Idee aus heutiger Sicht.

4. Adam SMITH`s „Theory of moral sense“ als eine Quelle für KANT

Die Suche nach Konzeptionen für eine zukünftige Entwicklung der moralischen Gemeinschaft bzw. für die der menschlichen Gesellschaft erscheint als der Versuch, Visionen zu strukturieren und mit erprobten Methoden das Vorgestellte im Bereich einer möglichen Verwirklichung darzulegen. Der Mensch greift dabei auf Traditionen zurück. Ihre Inhalte sind historisch beschrieben und verschiedenartig gedeutet. Deren Nutzung durch den Menschen rührt von dessen Empfänglichkeit für umfassendes Wissen um die Umstände seines Gewordenseins her. Dabei fasziniert ihn auch dieses Gefühl von Beschaulichkeit, welches er bei der Retrospektive großer historischer Ereignisse empfinden kann, ohne dabei individuelle Verantwortung übernehmen zu müssen.

Anders verhält es sich damit jedoch im Rahmen philosophiehistorisch untersetzter Anschauungen zur Rolle der Moral bei der Entwicklung des Individuums. Im Zuge eines gedanklichen Eindringens in derartige Problemstellungen ist die hiervon ausgehende Betroffenheit für sich selbst sowie für seine Weltanschauung und eine individuelle Lebensgestaltung erfahrbar.

Demnach werden derartige Überlegungen auch danach beurteilt, auf welche Art sie im Zuge theoretischer Reflexionen das Individuum konsequent als Prämisse aller Anschauungen begreifen und dies transparent zu machen suchen. Sie bilden den Ausgangspunkt für die Suche und die theoretische Beschreibung ursächlicher Verhältnisse zwischen der Individualität des Menschen und seinem Verhalten innerhalb der moralischen Gemeinschaft, deren Gründe ja KANT im Menschen selbst glaubte, suchen zu müssen.

So greift KANT ein wesentliches Element der moralphilosophischen Überlegungen von F. HUTCHESON, „das moralische Gefühl, dieser vermeintlich besondere Sinn“ 45 in seiner „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ auf, um es dann im Rahmen seines eigenen moralphilosophischen Systems als praktischen inneren Bestimmungsgrund im Prinzip der Sittlichkeit zu klassifizieren. 46

Der Einfluss HUTCHESONS auf KANT ist in den letzten Jahren neben den Quellen der deutschen Aufklärung (WOLFF, CRUSIUS) sowie der französischen Aufklärung (ROUSSEAU) stärker ins Blickfeld geraten. Demgegenüber spielt die Würdigung der moralphilosophischen Anschauungen und dem gemäßen Einflusses seines Schülers Adam SMITH (1723 – 1790) auf das Denken KANT`s kaum eine Rolle.

Neben der moralphilosophischen Prägung durch HUTCHESON durch die Freundschaft mit David HUME ( 1711 – 1776) beeinflusst, sieht der vor allem als bürgerlicher englischer Nationalökonom bekannt gewordene SMITH die Moral als gefühlsmäßig und psychologisch motiviert. Er sucht die Freiheit des Menschen aus dessen wirtschaftlicher Freiheit, wie er sie für den Bürger in der sich entwickelnden kapitalistischen Gesellschaft Englands offensichtlich verwirklicht sieht, abzuleiten. Der Versuch der Selbstbestimmung des Menschen aus seinen bürgerlichen Verhältnissen mit Hilfe einer materialistisch – sensualistisch ausgeprägten Moralphilosophie lässt SMITH zu einem hervorragenden Vertreter des progressiven bürgerlichen Humanismus und exzellenten Darsteller der „Lebensart“ der im Aufbruch befindlichen bürgerlichen Gesellschaft werden. Im Jahre 1759 veröffentlicht SMITH seine diesbezüglichen Anschauungen in dem Werk „Theorie der Gefühle“.

4.1. Der „Unparteiische“ – ideele Keimform für eine menschliche Toleranzanschauung

In KANT`s philosophischem Nachlass finden sich Hinweise auf seine genaue Beschäftigung mit jenem Werk. So weist Marcus HERZ in einem Brief vom 9. Juli 1771 KANT auf dessen „Liebling“, den „Engländer Smith“ hin. 47

In den „Reflexionen zur Moralphilosophie“ schreibt KANT: „In Smiths System: Warum nimmt der Unpartheyische richter (der nicht einer von den participanten ist) sich dessen, was allgemein gut ist, an ? und warum hat er daran irgend ein wohlgefallen ?“ 48 Dieser Gedanke findet sich in ausgeprägter Form in der KANTschen Diktion „der Richtersprüche desjenigen wundersamen Vermögens in uns, welches wir Gewissen nennen...“ wieder 49 Das Vermögen des Menschen, in sich eine Art Gewissen, eben einen „moral sense“ zu haben und dieses vernünftig zu nutzen, kann m.E. als gemeinsamer Denkansatz beider Philosophen gefasst werden. SMITH sieht dabei ein Vermögen des Menschen in sich zur Beurteilung des Vermögens anderer bei gleichzeitiger Rückwirkung auf das eigene Handeln. Geleitet wird dieser Vorgang eben „durch eine gewisse Rücksicht auf die Empfindungen des in Gedanken vorgestellten unparteiischen Zuschauers..., jenes großen Insassen unserer Brust, jenes großen Richters und Schiedsherren über unser Verhalten.“ 50

Dieser Denkansatz beinhaltet den folgenreichen Gedanken der menschlichen Toleranz in einer Keimform, die sich bei dem durch KANT gedachten menschlichen Selbstzweck als Ausdruck einer bürgerlichen Toleranzanschauung fortsetzt. Bei SMITH wird offensichtlich von der vorbehaltlosen Betrachtung anderer Individuen durch das einzelne Individuum ausgegangen. Dieses moralische Gewissen in uns soll keine eigenen Interessenlagen bzw. Interessenverfolgungen kennen und daher die Fähigkeit besitzen, das voneinander Unterschiedene gleichsam nebeneinander existieren zu lassen !

KANT greift diesen Gedanken auf und erweitert ihn im Sinne eines praktischen Vernunftvermögens der menschlichen Gattung „als ein solches, das Einfluß auf den Willen haben soll“, um einen „an sich selbst guten Willen hervorzubringen. 51 Beide Philosophen denken ihre Idee vom menschlichen Vermögen zur Sittlichkeit auf der gleichen Ebene einer humanistischen Moralphilosophie. Allein SMITH reflektiert durch sein System die englische bürgerliche Wirklichkeit. KANT gestaltet in einer Idealisierung die Vision einer „deutschen Möglichkeit“ für die Entfaltung der Rolle der Moral im Rahmen einer bürgerlichen Emanzipation. SMITH sucht die Vielfalt der menschlichen Handlungsweisen, denen unsere Sympathie als „unser Mitgefühl mit jeder Art von Affekten“ 52 zukommt oder versagt bleibt, auf empirischer Grundlage akribisch aufzuzeigen.

KANT fragt dagegen, „...ob man nicht meine, dass es von der äußersten Notwendigkeit sei, einmal eine reine Moralphilosophie zu bearbeiten, die von allem, was nur empirisch sein mag,...völlig gesäubert wäre 53, um dem „Tappen vermittels der Beispiele“ 54 ein Ende zu bereiten. Für ihn ist nicht ein Mitgefühl, sondern Verbindlichkeit „...die moralische Nötigung...eines nicht schlechterdings guten Willens“ 55 das Prinzip, welches den mannigfachen Handlungen zugrunde liegt, welche im „Reich der Zwecke“ ihre Wertung als moralisch oder unmoralisch durch das Wirken der praktischen Vernunft erfahren. Dabei geht KANT bezüglich der theoretischen Darstellung von Sinn und Struktur dieser sittlichen Welt entscheidend über SMITH hinaus, da er nach einem bestimmenden Prinzip sucht.

Für besonders interessant kann die Sicht beider Philosophen auf die mannigfachen Kollisionen zwischen den Individuen und dem Sachverhalt ihrer gesellschaftlichen Eingebundenheit angesehen werden. Hierbei bemerkt SMITH treffend, dass „alle Mitglieder der menschlichen Gesellschaft...des gegenseitigen Beistandes...bedürfen...und andererseits auch jedes von ihnen den Beleidigungen des anderen ausgesetzt...ist“ 56 und wird somit zum Partizipienten einer zukünftigen philosophischen Sichtweise auf den konkurrenzgeprägten und verwalteten Menschen. Er setzt diesem sich entwickelnden gesellschaftlichen Phänomen das Wirken seines „unparteiischen Zuschauers“ entgegen.

An dieser Stelle geht KANT wieder über SMITH hinaus und legt offensichtlich die Wurzeln für den Rigorismus seines moralphilosophischen Systems, wenn er ausführt, dass unter dem Namen der Glücksseeligkeit Maßlosigkeit und Oberflächlichkeit Einzug halten könnten, „...wo nicht ein guter Wille da ist, der den Einfluß derselben aufs Gemüt und hiermit auch das ganze Prinzip zu handeln berichtige und allgemein – zweckmäßig mache; ohne zu erwähnen, dass ein vernünftiger und unparteiischer Zuschauer sogar am Anblicke eines ununterbrochenen Wohlergehens eines Wesens, das kein Zug eines reinen und guten Willens ziert, nimmermehr ein Wohlgefallen haben kann, und so der gute Wille die unerlaßliche Bedingung selbst der Würdigkeit, glücklich zu sein, auszumachen scheint.“ 57 Hervorhebung – M.S.)

Man möchte meinen, KANT habe damit die für den bereits betrachteten Vorgang des Sich – Allgemein – Zweckmäßig – Machens folgenreiche Herausbildung einer industrie – und nunmehr auch dienstleistungsgesellschaftlichen Saturiertheit in unserem Medien - Jahrhundert vorausgeahnt und daher einer so fundamentalen Wertlegung auf den menschlichen Selbstzweck entsprochen.

Auf der Suche nach dem objektiven Kriterium, welches die Individuen im Rahmen ihrer selbstgewählten sittlichen Gemeinschaft an die Beurteilung ihres Verhaltens zueinander ansetzen, deutet SMITH auf die offensichtlich exponierte Stellung des Pflichtgefühls als „Achtung vor jenen allgemeinen Regeln für das Verhalten“ hin und benennt es als ein „Prinzip von der größten Wichtigkeit im menschlichen Leben, und das einzige Prinzip, nach welchem die große Masse der Menschen ihre Handlungen zu lenken vermag.“ 58

KANT bekräftigt später diese Aussage, wenn er „Pflicht“ als „Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ 59 definiert und dabei die Zwecksetzung einer jeden Handlung am menschlichen Dasein des vernünftigen Wesens gemessen sehen will. 60

4.2. Drei Schlussfolgerungen bezüglich der Emanzipation des bürgerlichen Individuums

Der hier geführte partielle Vergleich zwischen SMITH und KANT erlaubt m.E. folgende Einsichten in das moralphilosophische Reflektieren über den Menschen zu Zeiten seiner bürgerlichen Emanzipation im Rahmen Europas vor mehr als zweihundert Jahren.

Erstens fordert das sittliche Selbstbewusstsein in Gestalt des bürgerlichen Individuums nicht ein bloßes Konstatieren seiner Existenz als empirischen Tatbestand und signifikantes Unterscheidungsmerkmal zwischen Mensch und Natur. Es verlangt gleichzeitig elementare Wirkungsmöglichkeiten in der menschlichen Gesellschaft, also im „Lebenswandel in concreto“. 61

Zweitens erfordern diese eine Untersuchung der von den Individuen in der Gesellschaft gelebten moralischen Normen und geachteten moralischen Werte im Rahmen sittlicher Selbstbestimmung. Der Prozess dieser Bestimmung zeigt die Unterschiede zwischen den jeweiligen moralischen Zuständen, so, wie sie sind und so, wie sie sein sollten, gemessen am Anspruch der praktischen Vernunft.

Drittens wird demnach das sittliche Selbstbewusstsein, nachdem es als spezifisch menschlich und damit als zuständig für unterschiedliche menschliche Handlungen klassifiziert wurde, als konstituierendes Moment einer sittlichen Selbstgesetzgebung gefasst und zum Instrument einer möglichen Beherrschung einer sich emanzipierenden Gesellschaft erhoben.

5. Der Vorgang des „Sich – Allgemein – Zweckmäßig – Machens“ als mögliches Ver – wirklichungsprinzip einer vernünftigen Welt

Nur die durch Vernunft geleitete Erkenntnis, sich selbst bestimmen zu können und somit eigene Lebenszwecke verwirklichen zu können, schafft für das Individuum die chancen – und zugleich risikoreichen Möglichkeiten, sich in einer turbulent – globalisierten Welt nicht nur über - , sondern im Sinne von Lebenstüchtigkeit und Lebensqualität auch gefordert zu sehen.

5.1. Die Erfahrung der Selbstbestimmung

Nehmen wir an, dass KANT uns anhand seiner Idee, welche er selbst als „freilich nur ein Ideal“ bezeichnet 62, zwei Seiten menschlicher Handlungsorientierungen vorführt: Die Betrachtung der sogenannten Außenseite des menschlichen Handelns fördert Konflikte, trieb – und neigungsbehaftetes Handeln und den traditionell sittlichen Auffassungen zunehmend widersprechende Verhaltensweisen in der Wirklichkeit zutage. Wirkliche Aktivität der praktischen Vernunft ist jedoch an die sogenannte Innenseite und die sich durch sie bietenden Möglichkeiten der Betrachtung sittlicher Missstände und des Denkens zweckmäßiger Veränderungen gebunden.

Diese Annahme bestätigt sich in ihrer historisch konkreten Relevanz: Das im Begriff der bürgerlichen Emanzipation stehende Individuum erlebt die gesellschaftliche Wirklichkeit mit feudalen Schranken behaftet, welche von menschlichem Denken und Handeln ausgehen und es bestimmen. Nicht länger bereit, sich dieser angeblich „ewigen“ Bestimmung feudal – mittelalterlichen Lebens zu beugen, bestimmt es sich zum Träger der Umwälzung von Denken und Handeln. KANTs Moralphilosophie bereitet diesen Prozess theoretisch vor und erfüllt zugleich eine Funktion jeglichen Philosophierens: die radikale Kritik am Bestehenden als unbedingte Voraussetzung für das Denken des Zukünftigen.

Außen – und Innenseite des individuellen Handelns treffen permanent aufeinander. Aus ihrem Kampf geht das allmählich an Konturen gewinnende Ideal einer bürgerlichen Gesellschaft hervor. Dabei gewinnt der antizipatorische Charakter als zweite Funktion der Philosophie zunehmende Bedeutung. Die Dialektik des Verhältnisses zwischen dem Individuum und seiner Außenwelt erfährt in diesem Prozess eine erstrangige Bedeutung: das im Individuum a priori angelegte sittliche Vermögen orientiert sich an der Außenwelt, an dem Anderen, von ihm Unterschiedenen. Dies tut es kraft seiner Vernunft, aber nicht, um sich Abkehr von seiner Außenwelt zu verschaffen, sondern um sich des Unvernünftigen zu entledigen.

Die Emanzipation des bürgerlichen Individuums stellt die Grundlage für die Antizipation allgemeinmenschlicher Werte dar. Die Selbstbestimmung durch das Andere erfährt das Individuum durch verschiedene Verhältnisse, welches es im Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft eingeht. Es kollidiert mit diesen Verhältnissen, welche sich im individuellen Stand in der Gesellschaft, in der Familie, in der Arbeit um der Existenz willen und in der geistigen Reflexion der Wirklichkeit ausdrücken.

Die Gesamtheit der Individuen sind Objekte derartiger Kollisionen, die sie jedoch selbst initiieren, forcieren oder abwehren. Die Ursachen dafür sieht KANT offensichtlich im sittlichen Verhalten der Menschen und fordert mit seinen moralphilosophischen Überlegungen vernünftige Veränderungen der Verhältnisse des freien Individuums ein. Sie sollen bewirken, dass die erwähnten Kollisionen dem gesetzgebenden Kontrollprinzip der Moral unterliegen, welches durch das praktische Tätigsein der Vernunft bestimmt. wird. Die Bereitschaft dazu zeigt das Individuum im Rahmen des bereits erwähnten Vorgangs des „Sich - Allgemein – Zweckmäßig – Machens“. Dabei ist es naheliegend, die damit verbundenen theoretischen Anschauungen sowohl im bereits umrissenen philosophiehistorischen Rahmen der KANTschen Moralauffassung als aber auch im Zusammenhang mit gewaltigen Umbrüchen der Gegenwart in der angekündigten dritten Ebene zu denken.

5.2. Die Selbstbestimmung in Umbrüchen und Krisen

Zunächst einmal begannen für viele Menschen unserer Zeit die Selbsterfahrungen mit Umbrüchen und Krisen in Deutschland und Europa mit den Veränderungen der Jahre 1989 und 1990, übrigens genau im zweihundertsten Jahr der französischen Revolution. Der Osten Deutschlands erlebte zunächst den Zusammenbruch der politbürokratischen Machtstrukturen und des von ihnen über Jahrzehnte administrierten Wertesystems. „Die administrative Larve der Gesellschaft platzt, und darunter regt sich ein rohes, ungelenkes und verwirrtes Wesen. Sein Auftritt zerstiebt die Selbstherrlichkeit des Systems.“ 63

Retrospektiv bleibt hierbei festzustellen, dass dies „Wesen“ so „verwirrt“ war, dass es sich wenige Monate, nachdem es sich aus der politbürokratischen Umarmung der vergangenen Jahrzehnte befreit hatte, nicht etwa aufmachte, um sich seiner eigenen Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung zu besinnen. – Vielmehr schuf es sich ein Plakat, was man dann zu Wahlkampfveranstaltungen des Ostens im Jahre 1990 sehen und lesen konnte:“ Komm, Helmut, nimm uns an die Hand und führ` uns ins Wirtschaftswunderland !“ –

Vom „Reich der Zwecke“ also in das „Reich der Wunder“ ?! – Von der Unmündigkeit durch die eine Handführung zur nächsten Hand ? !

Die globale Realität wurde im Laufe der Jahre noch deutlicher: der Faktor, welcher das „Spiel der Märkte“ und „die blühenden Landschaften“ schafft, nämlich bezahlte Arbeit, ist im Wertesystem der Menschen zum Luxus geworden. Die Grundlage allen Wohlstandsversprechens für alle wankt. Hermann HESSE beschreibt dieses Phänomen warnend: “Es gibt nun Zeiten, wo eine ganze Generation so zwischen zwei Zeiten, zwischen zwei Lebensstile hineingerät, dass ihr jede Selbstverständlichkeit, jede Sitte, jede Geborgenheit und Unschuld verloren geht. Natürlich verspürt das nicht ein jeder gleich stark.“ 64

Zur Bewältigung solcher Umbrüche und Krisen bedarf es m.E. eines Denkansatzes, welcher seine Quellen in einem empirischen Tatbestand der frühen Jahre des Menschen hat: in der Kindheit. Das Kind, noch nicht befähigt, einen Sinnzusammenhang zwischen menschlichem Tätigsein und menschlichem Selbstzweck zu erkennen, erhält von den erfahrenen Erziehern seiner Umgebung auf vielfältige Weise das Postulat: Mache Dich nützlich ! – Das heißt: Zeige uns, was Du schon kannst. Wir helfen Dir, Dein Können zu entwickeln. Dies hilft Dir gegenwärtig, Dein Dasein zu entfalten und sichert uns den künftigen Fortbestand unserer „Zweck“(!) – Gemeinschaft. Mache Dich für Dich und die Gemeinschaft nützlich ! – Nur so verkraftet der Mensch den sittlichen Umbruch seiner Zeit und lernt die Möglichkeiten und Unwägbarkeiten neuer Zwecke und Mittel zu deren Erreichung kennen. Daher braucht er Arbeit ! Dabei sind es vor allem die Unwägbarkeiten, deren unvermitteltes Auftreten dem Menschen Zeit seines Lebens all seine durch das menschliche Gattungsvermögen zugrunde liegenden Fähigkeiten abverlangt, um die geistig vorweggenommenen Zwecke und Ideale als im individuellen Lebensplan praktisch verwirklicht ansehen zu können.

Somit wird das „Sich – Zweckmäßig – Machen“ zum praktischen Verwirklichungsprinzip einer möglichen humaneren, individuellen Existenz, welche jedoch stets die Variationen und damit verbundnen moralischen Kollisionen zwischen dem gewollten Handeln mit und für den anderen Menschen und dem gezielt egoistischen Pragmatismus des „Besser – Sein – Wollens“ gegen den anderen Menschen aushalten muß. Demgegenüber gerade manifestiert sich die Idee von einem Reich der Zwecke als Instrumentarium der Vernunft:

Mit deren Anspruch vermittelt die Idee als gemeinhin akzeptiertes Prinzip zwischen den vielfältigen menschlichen Kollisionen, welche sich aus den individuell unterschiedlichen Verwirklichungsabläufen und dem damit verbundenen unterschiedlichen Verständnis von Zweckverwirklichung der Menschen untereinander ergeben. Das „Reich der Zwecke“ erfüllt die Funktion eines Konsens, welcher darauf abzielt, sich selbst und den anderen Menschen als Selbstzweck anzuerkennen.

Dies entspricht einem Bekenntnis zur unbedingten sittlichen Dignität eines jeden Menschen. Im empirisch nachprüfbaren Tatsachenbereich ist jedoch ein Abgleiten dieses humanen Anspruchs in den Bereich eines lediglich formalen Bekenntnisses zu verzeichnen, sobald der Mensch feststellt, dass es eben doch nur die eigenen Zwecksetzungen sind, die zu preisen und zu verwirklichen es sich letztendlich lohnt.

KANT wusste diese speziell gesellschaftliche Tragweite dieses Aspektes mit dem Begriff des „gesellig – ungeselligen Wesens“, als das der Mensch bei der Umsetzung der praktischen Vernunft auftritt, zu umschreiben. Seine Urteilskraft soll dem Menschen dabei helfen. Nach KANT ist sie „das Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken.“ 65 Damit betrachtet er die zweckmäßige Einheit aller Dinge im Zusammenhang mit dem theoretischen Gebrauch der Vernunft und ihrem praktischen Wirken für ein menschliches Dasein in Freiheit. Demnach kommt der Urteilskraft bei der Gestaltung einer Gemeinschaft von Individuen, deren Gewissen sich am Grad der Selbstverwirklichung des einzelnen Mitgliedes messen lassen will, hervorragende Bedeutung zu. In ihrem Spannungsfeld finden sich die vielfältigen Kollisionen der Menschen in einem grundlegenden Widerspruch vertreten, der verschiedenartig in allen Bereichen der menschlichen Gemeinschaft vorhanden ist:

So wie der Einzelne bei dem Versuch, sich als das Besondere zu denken, oftmals sein Eingebundensein in die Gemeinschaft ungeschehen machen will, ebenso ist die Gemeinschaft bei der Verwirklichung allgemeiner Zwecke zum Gesamtzweck des Erhalts ihres Verbandes nicht fähig, das Besondere in seiner Gesamtheit zu verwirklichen.

Es bleibt KANT`s großer Verdienst, diesen Grundzusammenhang innerhalb der menschlichen Gemeinschaft als durch die Vernunft erkennbar und in gewissem Grade steuerbar, theoretisch beschrieben zu haben. Danach ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, ein „Reich der Zwecke“ zu kostituieren. Ihre Auswahl werden durch die durch die Gemeinschaft angestrebten Zwecke und die ihnen vielfältig entgegenwirkenden Zwecke der einzelnen Individuen bestimmt. Die Tendenzen der Kollisionen bestimmen die Möglichkeiten im Bereich der Moral -Mechanismen zur Entschärfung derartiger Kollisionen zu entwickeln, damit diese im Gesamtzusammenhang der menschlichen Gemeinschaft ausgehalten werden können.

„Gesellschaft gründet sich auf moralische Gemeinschaft, d.i. das „Reich der Zwecke“.“ 66 Das Bewusstwerden von Zwecken beginnt nach KANT dort, „wo also nicht etwa bloß die Erkenntnis von einem Gegenstande, sondern der Gegenstand selbst (die Form oder Existenz desselben) als Wirkung...gedacht wird...“ 67 Hervorhebung – M.S.)

6. Die Zweck – Mittel – Relation

6.1. Zur theoretischen Ausgangslage der Zweck – Mittel – Relation

F. Kaulbach hat im Nachgang zu KANT speziellere Gedanken zur Zweck – Mittel – Relation bezüglich der „Handlung in der Ausführung“ entwickelt. Bekanntlich ist das der Punkt, an welchem nach dem Einfluss von Moral auf das praktische Dasein gefragt wird, und die Antworten darauf gemeinhin skeptisch ausfallen: Zwar seien moralische Mechanismen erkennbar, allein ihre Regulierbarkeit werde von „wesentlicheren“ gesellschaftlichen Mechanismen (Wirtschaftliche Zusammenhänge, technischer Fortschritt, soziale Konflikte im Gesamtzusammenhang mit der Globalisierung) eingeschränkt und damit als bedeutungslos angesehen. Gerade deshalb ist m.E. KAULBACHS bereits zitierte Auffassung, Gesellschaft gründe sich auf moralische Gemeinschaft, also auch auf das „Reich der Zwecke“, von eminenter Bedeutung. Sie stützt die Einsicht, dass Beziehungen innerhalb der Gesellschaft, welche mannigfachen Einflüssen ausgesetzt sind, eine ebensolche mannigfache Brechung innerhalb der gesellschaftlichen Reflexion erfahren. Je stärker sich diese Beziehungen in der gesellschaftlichen Reflexion als entfremdet darstellen (sofern sie als entfremdet aufgefasst werden), desto stärker muß das moralphilosophische Denken eine kritische Entschlüsselung vornehmen, um so die Grundlage für praktische Handlungskonstellationen vorzubereiten.

So kann von der Unüberschaubarkeit sittlicher Verhältnisse zu einer relativen Übersichtlichkeit gelangt werden. Dies trifft auf eine Grundlage, in deren Rahmen sich theoretische Überlegungen der Philosophie und praktische Lebensweise in den gemeinsamen Fragen nach Zwecken und Mitteln ergänzen können.

F. KAULBACH schreibt dazu: „Auf dem Felde der Praxis übernimmt auch die Zweck – Mittel – Relation die Rolle einer Kategorie. So wird dem „Gegenstand“ des praktischen Denkens und Willens die Stelle des von mir Brauchbaren angewiesen: es wird als zweckdienliches Mittel prädiziert. Im Unterschied zur Lage in der „Theorie“ werden Mittel und Zweck als Grundbegriffe in praktischer Absicht gebraucht, mit deren Hilfe der Handelnde die grundlegende Konstellation zu seinen Gegenständen herstellt. Durch den Gebrauch dieser „Kategorien“ wird zugleich auch die Wirklichkeit einer Situation des Handelns hergestellt, in welcher die Entscheidung für Zwecke gefallen ist und Mittel für deren Realisierung bereitgestellt werden. Auf der Basis dieser wirklichen Situation des Handelns sind die Sachen, mit denen der Handelnde zu tun hat, kategorial fassbar.

Was die Kausalität anlangt, so wird ihr von Kant im Kontext des praktischen Denkens und Handelns schon insofern eine Vorrangstellung vor den anderen Kategorien eingeräumt, als Handeln zunächst im Sinn kausalen Veränderns der „Wirklichkeit“ verstanden wird. Allgemeiner gesagt spielt die „Relation“ eine grundlegende Rolle: denn die praktische Konstellation, welche das Fundament für den Gebrauch der Kategorien überhaupt darstellt, beschreibt Kant als Relation zwischen dem moralischen Stand der Person und dem Gegenstand ihres Handelns.“ 68

6.2. Zur Bedeutung der Zweck – Mittel – Relation in den Anschauungen von KANT und Max WEBER

Auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften hat Max WEBER (1864 – 1920) in den ersten Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts erneut über die Zweck – Mittel – Relation nachgedacht. Ähnlich wie KANT sieht WEBER das menschliche Vermögen, vernünftig zu denken als grundlegend für ebensolches Handeln, wenn er schreibt: „ Jede denkende Besinnung auf die letzten Elemente sinnvollen menschlichen Handelns ist zunächst gebunden an die Kategorien „Zweck“ und „Mittel“. Wir wollen etwas in concreto entweder „um seines eigenen Wertes willen“ oder als Mittel im Dienste des in letzter Linie gewollten.“

Dabei stellt sich für WEBER „unbedingt die Frage der Geeignetheit der Mittel bei gegebenem Zweck“, ähnlich also, wie wir auf dem volks – bzw. betriebswirtschaftlichen Gebiet das ökonomische Prinzip mit den beiden Seiten „Maximalprinzip“ und „Minimalprinzip“ kennen. Die Beurteilung der Geeignetheit bestimmter Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zweckes wird nach WEBER „auf Grund der jeweiligen Situation“ durchgeführt, wobei das vorgestellte Mittel als „praktisch sinnvoll oder aber als nach Lage der gegebenen Verhältnisse sinnlos“ kritisiert werden kann. Dabei wird der Mensch „natürlich immer innerhalb der Grenzen unseres jeweiligen Wissens, die Folgen feststellen, welche die Anwendung der erforderlichen Mittel neben der eventuellen Erreichung des beabsichtigten Zwecks“ haben könnten.

Bei der „Abwägung dieser ungewollten gegen die gewollten Folgen seines Handelns“ findet der Mensch „Antwort auf die Frage: was „kostet“ die Erreichung des gewollten Zwecks in Gestalt der voraussichtlich eintretenden Verletzung anderer Werte ?“ Daraus schließt WEBER: „Da in der großen Überzahl aller Fälle jeder erstrebte Zweck in diesem Sinne etwas „kostet“ oder doch kosten kann, so kann an der Abwägung von Zweck und Folgen des Handelns gegeneinander kein in Selbstbesinnung verantwortlich handelnder Mensch vorbeigehen...“ 69

Während KANT die „Unberührbarkeit“ der Zweck – Mittel – Relation im geistigen Tätigkeitsprinzip der Idee vom „Reich der Zwecke“ sucht, sieht sie WEBER mannigfachen Verwaltungs – und Institutionalisierungsmechanismen der modernen Gesellschaft des neunzehnten bzw. zwanzigsten Jahrhunderts gegenübergestellt. Die freie Entfaltung des bürgerlichen Individuums beinhaltet die Verschärfung der Kollisionen zwischen den Individuen, insofern durch den steten Fortgang der Differenzierung individueller Zweckansichten und damit verbundener Zweckverfolgungen die gemeinschaftliche Verwirklichung von einst ( zu Zeiten KANT`s) allgemein geachteter und damit beachteter Normen in den Hintergrund tritt.

Die Gesellschaft reagiert im Verlaufe ihrer Entwicklung offensichtlich in zweifacher Hinsicht. Zum einen verlagert sich die Kontrolle der mannigfachen menschlichen Handlungen in den Bereich der juristischen Gesetzgebung und wird damit zum Gegenstand einer z.T. unübersichtlichen Rechtssprechung. Der hier bestehende Zwang der angedrohten Strafe greift stärker als das bloße Konstatieren der Verletzung der sittlichen Selbstgesetzgebung, als deren Folge eine „Ächtung“ des Individuums durch andere Individuen der sittlichen Gemeinschaft anzusehen ist.

Zum anderen erfährt die im Wandel der Zeit zu beobachtende Entwertung bzw. Neubewertung moralischer Normen eine Art „positive Auslegung“. Diese erfolgt um so mehr gerade bei WEBER, als dieser einer frühbürgerlichen Vision der autonomen Sittlichkeit die empirisch erlebbare und belegbare mannigfache Wirkung von „Kulturinhalten“ 70 entgegenstellt, deren Umfang in dem Maße wächst, in welchem sich die moderne bürgerliche Gesellschaft entwickelt.

Wie bei KANT schon angedacht, so konstatiert auch WEBER, dass diese Werte bzw. „Kulturideale, die der einzelne verwirklichen will, und ethische Pflichten, die er erfüllen soll, von prinzipiell verschiedener Dignität“ sind. 71 Für die moderne bürgerliche Gesellschaft und die Entwicklung ihrer mannigfachen Verhältnisse in der Gesamtheit bis hin zum Umschlagen gewollter Zwecke in ihr Gegenteil verwirft WEBER jedoch „die Schaffung eines praktischen Generalnenners für unsere Probleme in Gestalt allgemein gültiger letzter Ideale.“ 72

Hier drückt sich m.E. auch ein gewandeltes Verständnis vom Wirken der praktischen Vernunft im Verlaufe der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft aus: Hatte KANT die unbedingte Anerkennung eines obersten sittlichen Prinzips als ein Zeichen der praktischen Verwirklichung von Vernunft und als Garant für den Fortbestand eines vernünftigen Weltlaufsangesehen, meint WEBER, „...dass wir den Sinn des Weltgeschehens nicht aus dem noch so sehr vervollkommneten Ergebnis seiner Durchforschung ablesen können, sondern ihn selbst zu schaffen imstande sein müssen, dass Weltanschauungen niemals Produkt fortschreitenden Erfahrungswissens sein können, und dass also die höchsten Ideale die uns am mächtigsten bewegen, für alle Zeit nur im Kampf mit anderen Idealen sich auswirken, die anderen ebenso heilig sind, wie uns die unseren.“ 73

WEBER sieht die mannigfachen Wertinteressen als wirklichkeitsbestimmend und kennzeichnet die Wirkung praktischer Vernunft neuartig. Ihr entsprechend zu handeln heißt nicht mehr, um eines Gesetzes willen innezuhalten, sondern einer Gesinnung wegen deren bestimmende Ideale als bedeutsam in die „Kulturwirklichkeit“ einzubringen. Das Instrumentarium zur Durchsetzung des sittlichen Gesetzes war dessen selbstpostulierte Autonomie zum Schutze des Vernunftanspruchs.

Die Existenz der sittlichen Gesinnung bedarf des Prinzips der Toleranz. Dieses allein garantiert eine entsprechende Verhandlung über die Prioritäten von Werten zwischen vernunftbegabten Individuen.

In der „Frühphase“ der Entwicklung des bürgerlichen Individuums bedarf es des sittlichen Gesetzes, um der Überwindung feudalabsolutistischer Wertvorstellungen willen. Seine Rigorosität, ausgedrückt in der theoretischen Formulierung durch KANT, ist der philosophiehistorische Reflex einer sich im Rahmen der wirklichen Weltgeschichte emanzipierenden Kraft gegenüber einst übermächtigen Macht – und Herrschaftsstrukturen, und des Willens, die kühnsten Visionen (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) zu den erstrebenswertesten Prinzipien einer bürgerlichen Welt werden zu lassen.

In der „Reifephase“ der Entwicklung der bürgerlichen Individualität steht das sittliche Gesetz zunächst als teilweise zur Illusion gewordener und nicht verwirklichbarer Vernunft – und Sittlichkeitsanspruch. Die Stärke dieser Illusion ist möglicherweise am Grad des Festhaltens an vollkommener Vernunft – und Sittlichkeitsverwirklichung einschätzbar. KANT`s Illusion bestand in der Forderung nach der Realisierung dieser Vollkommenheit in einem „Reich der Zwecke“ WEBER entzaubert sie.

Der Denkansatz zu einer sittlichen Vollkommenheit bei KANT berücksichtigt zwar die mannigfache Unterschiedlichkeit der Individuen untereinander und formuliert sich ja gerade aus dem Verständnis für eine unbedingte Beherrschung dieses gesellschaftlichen Phänomens. Allein die im moralischen Sinne positiv aufgefasste Unbedingtheit sittlichen Handelns zieht in ihrer Entgegensetzung zur negativen Unvollkommenheit menschlichen Handelns ihre eigene praktische Fehlbarkeit nach sich.

Die Unvollkommenheit der einzelnen Individuen und deren Auswirkungen können nicht durch ein sittliches Prinzip ausgewogen oder gar harmonisiert werden.

WEBER verdeutlicht, dass die durch das einzelne Individuum als vollkommen angesehenen Ideale von diesem im Rahmen individueller Welterkenntnis verinnerlicht werden. Dies zu vollziehen ist die Freiheit eines jeden Individuums. Der Mensch „wägt und wählt nach seinem eigenen Gewissen und seiner persönlichen Weltanschauung zwischen den Werten, um die es sich handelt.“

Dabei wird ihm bewusst werden,

„...dass alles Handeln, und natürlich auch, je nach den Umständen, das Nicht – Handeln, in seinen Konsequenzen eine Parteinahme zugunsten bestimmter Werte bedeutet, und damit – was heute so besonders gerne verkannt wird – regelmäßig gegen andere. Die Wahl zu treffen ist seine Sache.“ 74

Quellenverzeichnis

[...]


1 I. KANT, Kritik der praktischen Vernunft, in: I. Kant, Werkausgabe, hrsg. v. W.Weischedel, Bd. 7, Frankfurt a. M. 1977, S. 300.

2 Ebenda, S. 302.

3 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 14.

4 Vgl. M. Buhr, Immanuel Kant, Leipzig 1981, S. 17.

5 I. KANT, Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 1, a.a.O., S. 228.

6 Ebenda, S. 232.

7 I. KANT, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 11, a.a.O., S. 33.

8 R. DESCARTES, Abhandlung über die Methode, in: Ausgewählte Schriften, hrsg. v. G. IRRLITZ, Leipzig 1980, S. 53.

9 Ebenda, S. 7.

10 I. KANT, Kritik der reinen Vernunft, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 3, a.a.O., S. 33.

11 Ebenda, S. 59.

12 Ebenda, S. 62.

13 Ebenda, Bd. 4, S. 684.

14 Ebenda, S. 686.

15 Ebenda, S. 702 / 703

16 I. KANT, Kritik der praktischen Vernunft, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 141.

17 Ebenda

18 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 14.

19 I. KANT, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung ?, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 11, a.a.O., S. 53.

20 I. KANT, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 11, a.a.O., S. 39.

21 Ebenda, S. 40

22 Ebenda, S. 35

23 R. MOCEK, Neugier und Nutzen, Berlin 1988, S. 42.

24 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 18.

25 Ebenda.

26 Ebenda.

27 Ebenda, S. 41

28 Ebenda.

29 Ebenda.

30 Ebenda, S. 65

31 Ebenda, S. 59

32 Ebenda, S. 66

33 Ebenda.

34 Ebenda, S. 64 / 65

35 Ebenda, S. 66.

36 Ebenda.

37 Ebenda

38 I. KANT, Untersuchung über die Deutlichkeit der Grundsätze der natürlichen Theologie und Moral, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 2, a.a.O., S.771

39 Vgl. I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 77.

40 Ebenda, S. 66.

41 Ebenda, S. 67.

42 Ebenda, S. 88/89.

43 G.F.W. HEGEL, Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie, Bd. 3, Leipzig 1982, S. 388/389.

44 O.SCHWEMMER, Die praktische Ohnmacht der reinen Vernunft, in: Neue Hefte für Philosophie, Göttingen 1983, S. 1.

45 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 77.

46 Siehe I. KANT, Kritik der praktischen Vernunft, in: I. Kant, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 152 – 155.

47 KANT`s Briefwechsel, hrsg. v. d. Preuß. Akad. d. Wiss., 2. Aufl., Bd. 1, Berlin/Leipzig 1922, S. 126.

48 I. KANT, Reflexionen zur Moralphilosophie, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 185 (6864).

49 I. KANT, Kritik der praktischen Vernunft, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 223.

50 A. SMITH, Theorie der ethischen Gefühle, Bd. 2, Leipzig 1926, S. 442.

51 I. KANT Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O. S. 21/22.

52 A. SMITH, Theorie der ethischen Gefühle, Bd. 1, Leipzig 1926, S. 4.

53 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I: KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 13.

54 Ebenda, S. 41

55 Ebenda, S. 74.

56 A. Smith, Theorie der ethischen Gefühle, Bd. 1, Leipzig 1926, S. 127.

57 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 18

58 A. SMITH, Theorie der ethischen Gefühle, Bd. 1, Leipzig 1926, S. 243.

59 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. Kant, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 26.

60 Ebenda, S. 66/67.

61 Ebenda, S. 14.

62 I. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 7, a.a.O., S. 66.

63 V. BRAUN, in: Neue Berliner Illustrierte, 48/49, 45. Jg., S. 3.

64 H. HESSE, Der Steppenwolf, Frankfurt a.M. 1974, S. 28.

65 III. KANT, Kritik der Urteilskraft, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 10, a.a.O., S. 87

66 F. KAULBACH, Das Prinzip Handlung in der Philosophie Kants, Berlin/New York 1978, S. 189.

67 I. KANT, Kritik der Urteilskraft, in: I. KANT, Werkausgabe, Bd. 10, a.a.O., S. 135.

68 F. Kaulbach, Das Prinzip Handlung in der Philosophie Kants, Berlin/New York 1978, S. 296/297.

69 M. WEBER, Die „Objektivität“ sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, in: Rationalisierung und entzauberte Welt. Schriften zu Geschichte und Soziologie, hrsg. v. W. KÜTTLER u. F. HAUER, Leipzig 1989, S. 51/52.

70 Ebenda, S. 56.

71 Ebenda.

72 Ebenda.

73 Ebenda.

74 Ebenda.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Philosophische Aspekte zu Immanuel KANT`s Idee von einem "Reich der Zwecke" im Kontext zu Zweck - Mittel - Anschauungen bei Adam SMITH bzw. Max WEBER
Veranstaltung
Kommunikationsphilosophie und Personalführung
Autor
Jahr
2004
Seiten
33
Katalognummer
V108899
ISBN (eBook)
9783640070909
ISBN (Buch)
9783640112432
Dateigröße
483 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Philosophische, Aspekte, Immanuel, KANT`s, Idee, Reich, Zwecke, Kontext, Zweck, Mittel, Anschauungen, Adam, SMITH, WEBER, Kommunikationsphilosophie, Personalführung
Arbeit zitieren
Michael Schröpfer (Autor:in), 2004, Philosophische Aspekte zu Immanuel KANT`s Idee von einem "Reich der Zwecke" im Kontext zu Zweck - Mittel - Anschauungen bei Adam SMITH bzw. Max WEBER, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108899

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Philosophische Aspekte zu Immanuel KANT`s Idee von einem "Reich der Zwecke" im Kontext zu Zweck  -  Mittel -   Anschauungen bei Adam SMITH bzw. Max WEBER



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden