Inwiefern kann eine europäische Verfassung zu einer europäischen Identität beitragen?


Seminararbeit, 2004

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Weshalb benötigt die Europäische Union eine gemeinsame Identität?

3. Welche wesentlichen Faktoren können identitätsstiftend wirken?

4. Welche identitätsstiftenden Komponenten enthält der Verfassungsvertrag?
4.1. Identität durch gemeinsame Werte
4.2. Identität durch Zusammenarbeit
4.3. Identität durch gemeinsame Vergangenheit
4.4. Identität durch gemeinsamen Glauben

5. Fazit

6. Literatur

1. Einleitung

Die Überzeugung, dass eine gemeinsame europäische Identität notwendig ist, um auf Dauer und besonders bei zunehmender Intensivierung der europäischen Integration die Akzeptanz des Akteurs Europäische Union zu sichern, spiegelte sich schon im 1973 von den Außenministern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften angenommenen “Dokument über die europäische Identität“ wider. Heute kommt dieser Überlegung eine besondere Rolle zu. Während die europäische Integration in wirtschaftspolitischer Hinsicht durch den Binnenmarkt schon sehr weit fortgeschritten ist, fehlen in anderen Politikbereichen noch Kooperationen und gemeinsame Positionen. In der Überzeugung, dass das Wirtschaftsmodell der Union in ein ausgeweitetes europaübergreifendes Sozial- und Identitätskonzept eingebettet werden muss, um weiter erfolgreich intensiviert werden zu können, und im Bestreben als Staatenbund mit einheitlichen politischen Zielen in Bereichen wie Außen-, Sicherheits- und Sozialpolitik aufzutreten, setzte sich die Auffassung durch, dass zur Legitimation dieser Ausweitung der EU-Kompetenzen eine breite Akzeptanz unter den Bürgern Europas notwendig werden würde. Als ein hinreichendes positives Kriterium für diese Akzeptanz kann eine europäische Identität, das heißt eine Wahrnehmung der Bürger als europäische Bürger, also als Bürger dieses zunehmend mächtigeren politischen Akteurs, dessen Richtlinien und Entscheidungen man zu akzeptieren hat, statt als Bürger des Nationalstaates gesehen werden.

Am 10. Juli 2003 schloss der Europäische Konvent seine Arbeit an einem Vertrag über eine Verfassung für Europa ab. Ziel war es, Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedsstaaten sowie zwischen einzelnen EU-Institutionen eindeutig zu klären, die Transparenz des inzwischen stark angewachsenen Gebildes EU zu erhöhen und – auch hierdurch – eine stärkere Identifikation des EU-Bürgers mit der Union zu begünstigen.

In dieser Hausarbeit soll untersucht werden, inwiefern der vorliegende Verfassungsentwurf, der auf dem EU-Gipfel in Rom im Dezember 2003 aufgrund des Widerstandes von Polen und Spanien gegen die in ihm geregelte Stimmengewichtung bei Entscheidungen des Ministerrats nicht angenommenen werden konnte, allgemein zur als notwendig erachteten europäischen Identität beitragen kann und in welchen seiner Komponenten konkrete Ansätze hierzu ablesbar sind. Um dieser Fragestellung nachzugehen, versuche ich zuerst in Kapitel 2 ausführlicher darzulegen, weshalb für die europäische Union eine gemeinsame Identität in Zukunft von besonderer Bedeutung sein wird. Im dritten Teil der Arbeit gebe ich dann einen allgemeinen Überblick hinreichender Faktoren eines europäischen Gemeinschaftsgefühls. Anschließend, unter Punkt vier, gehe ich ausführlicher und strukturiert auf die einzelnen Möglichkeiten zur Identitätsstiftung ein und überprüfe jeweils im Anschluss, inwieweit sie im aktuellen Verfassungsentwurf Berücksichtigung finden.

2. Weshalb benötigt die Europäische Union eine gemeinsame Identität?

Bislang stellte die Europäische Union in erster Linie eine Wirtschaftsgemeinschaft dar, die ihre Legitimation aus den offensichtlichen ökonomischen Vorteilen für die Mitgliedsstaaten zog. In anderen Politikbereichen und im konkreten Alltagsleben der Bürger trat sie bislang kaum auf. Dementsprechend spricht Kielmansegg (1996) von einer „nicht sonderlich belastbaren Bindung“ der Europäer zur EU. Von einer europäischen Identität könne man bislang nicht sprechen. Die Zustimmungswerte liegen in allen EU-Mitgliedsstaaten zwar bislang über 50 Prozent, sie könnten sich jedoch gerade aufgrund stärkerer zukünftiger „Belastungen“ durch eine fortschreitende Integration als unsolide erweisen. Innerhalb der Europäischen Union hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass eine solche fortschreitende Integration, die weit mehr als nur den Handel umfasst, wünschenswert, wenn nicht sogar notwendig, ist. Diese intensivierte Integration bringt im Wesentlichen drei Neuerungen mit sich, die die Europäische Union vor neue Legitimitätsprobleme stellen.

Die stärkere Integration vollzieht sich, erstens, in erster Linie über die Ausweitung der Zusammenarbeit auf bisher nicht betroffene Politikbereiche wie Sozial-, Sicherheits- und (gemeinsame europäische) Außenpolitik. Im Zuge dessen werden die EU-Bürger immer häufiger mit der Union als Autorität, die verbindliche Entscheidungen trifft, konfrontiert. In dieser, der traditionellen nationalen Staatsgewalt ähnelnden Rolle trat die Europäische Union bisher nicht auf. Daher ist es nötig, sie in dieser neuen Funktion zu legitimieren, um die notwendige Akzeptanz der Bürger gegenüber der Union mit ausgeweiteten Kompetenzen und ihren Entscheidungen zu gewährleisten.

Einen zweiten Faktor, der sicherlich neue Wege der Legitimation erforderlich macht, stellt die in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa verankerte Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen des Ministerrates hin zu einem Mehrheitssystem dar. Während bisher durch die notwendige Zustimmung jedes Mitgliedsstaates weitestgehend gesichert war, dass jedes Land die getroffenen Entscheidungen akzeptiert beziehungsweise mitträgt, so ist es nun möglich, dass ein „williger" Teil der Mitgliedsstaaten für den anderen Teil mitentscheidet, der den jeweiligen Beschluss eigentlich ablehnt. Bei fehlender europäischer Identität kann davon ausgegangen werden, dass sich den Bürgern der im jeweiligen Fall ablehnenden Staaten schwer vermitteln lässt, weshalb nun andere Staaten Entscheidungen treffen, die das Volk direkt betreffen, wenn sogar die eigene gewählte Regierung widerspricht. Durch eine europäische Identität stellen sich diese „Anderen" jedoch als Mitbürger des gemeinsamen Staatenbundes dar, was einer Wahrnehmung wie der zwischen Bürgern eines Nationalstaates heute entsprechen würde, und die Entscheidungsmacht der anderen Staaten möglicherweise legitimieren könnte.

Drittens nimmt bei zunehmender Integration die Handlungsfähigkeit der Nationalstaaten ab, ohne dass die der Europäischen Union in gleichem Maße zunimmt. Als Beispiel lässt sich hier die Aufhebung der Kontrollen an Binnengrenzen ohne eine europäische Bekämpfung der organisierten Kriminalität nennen (vgl. Kielmansegg 1996). Auch dieses Defizit stellt die Europäische Union vor neuen Legitimationsdruck, da den Bürgern hierdurch der allgemeine Sinn der Zusammenarbeit schwerer zu vermitteln sein wird.

Um diesen neuen Herausforderungen gewachsen zu sein und eine ausreichende Legitimation der europäischen Organe zu gewährleisten, muss gemäß der Eastonschen Systemtheorie neben der spezifischen Zustimmung zu konkreten aktuellen politischen Entscheidungen auch eine diffuse Zustimmung der EU-Bürger sichergestellt werden. Als „zwar nicht hinreichende, aber notwendige“ Bedingung für das Fundament einer diffusen Zustimmung könne eine europäische Verfassung dienen (vgl. Kielmansegg 1996).

3. Welche wesentlichen Faktoren können identitätsstiftend wirken?

Zur Beseitigung der oben genannten Defizite mittels einer legitimationserzeugenden europäischen Identität gibt es vielfältige Ansätze verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen. So beschäftigen sich unter anderem Sozialwissenschaftler, Kulturtheoretiker, Rechtswissenschaftler, Theologen und Historiker mit der Frage: Welche wesentlichen Faktoren können identitätsstiftend für Europa wirken? Grob lassen sich die Lösungsansätze dieser Frage in die Kategorien „kulturell-historische Identität“ und „politisch-normative Identität“ einteilen, die sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern vielmehr zusammenwirken können.

Eine gemeinsame Identität bedingt Gemeinsamkeiten. Die offensichtlichste Gemeinsamkeit der Europäer ist die geographische. Als Bürger eines Europas mit langer Tradition haben die europäischen Völker eine Geschichte gemeinsam, die weitaus länger in die Vergangenheit reicht als die der heutigen Nationalstaaten und deren Vorgänger. Die Errungenschaften und Erkenntnisse der griechischen Antike, der frühesten Kunst, des Humanismus, der moderneren Philosophie und der frühesten Naturwissenschaften sind Errungenschaften und Erkenntnisse Europas. In der Diskussion um die Frage nach identitätsstiftenden Faktoren für Europa wurden dementsprechend Forderungen nach einem Rückgriff auf das antike Erbe und die fortlaufende Geschichte des gesamten Kontinents als „Kraft der Anregung" für die Europapolitik und als identitätsbegünstigenden Faktor laut. An der ausführlichen Diskussion über einen Gottes- oder Religionsbezug innerhalb des Verfassungskonventes lässt sich ablesen, dass der Glaube eine besondere Stellung innerhalb der kulturell-historischen Faktoren einnimmt. So unterscheidet Jean-Marc Ferry (1994) zwei Alternativen für Europa zur Herbeiführung einer kulturellen Identität. Bei der traditionalistisch-fundamentalistischen gründet das Volk seine Wahrnehmung als Gemeinschaft auf religiösen und kulturellen Traditionen in einer mystischen, „spirituellen" Weise. Dies sei ein Ansatz „gern antimoderner, im Schicksal gründender" Identität. Die zweite, konstruktivistisch-modernistische Alternative steht dagegen für die Schaffung eines homogenen Kulturraumes auf der Basis moderner Massenmedien. Die wesentliche Schwäche dieser Möglichkeit besteht in der Bindung der Medien an Sprache, was bei derzeit rund 30 wichtigen europäischen Sprachen und rund 300 Dialekten zu immensen Schwierigkeiten führen dürfte (vgl. Laeng 1993). Einen Ansatz eines europaübergreifenden Medienprojektes stellt jedoch der, wenn auch nur bilinguale, deutsch-französische Sender ARTE dar. Dieser zweiten Alternative werde ich in dieser Arbeit nicht weiter nachgehen, da sie im Zusammenhang zur Verfassung von geringer Bedeutung ist[1].

Für den wichtigeren Ansatz zur Schaffung einer europäischen Identität hält ein überwiegender Teil der Autoren den politisch-normativen. Weil die Europäer Geschichte und Kultur nicht als europäische, sondern als Geschichte und Kultur ihres Volkes beziehungsweise ihres jeweiligen Nationalstaates wahrnehmen, lässt sich eine gemeinsame Identität zumindest leichter über gemeinsame Werte und Rechtsprinzipien erzeugen (vgl. Habermas 1994). Es ist empirisch erwiesen, dass sich ein Mensch nicht zu allen anderen gleich zugehörig fühlen kann. Jeder Mensch entwickelt nach sozialpsychologischen Erkenntnissen ein Zugehörigkeitsgefühl zu einer bestimmten Gruppe durch die (Selbst-)Einordnung in eine mit ihr zusammenhängende Kategorie (von Bogdandy 2004). Nach Taylor (1994) bedingt eine Abgrenzung nach außen eine gegenseitige Solidarität unter den Bürgern, die eine Solidarität mit allen Menschen zwar nicht ausschließe, die aber doch deutlich über dieser liege. Dadurch stellt sich die Frage, was einen Mitmenschen von einem Mitbürger unterscheidet. Weil die Kultur im europäischen Fall nicht ausreicht um diese Abgrenzung zu erzeugen, stellt ein gemeinsamer Bezug auf Werte als Form des Verfassungspatriotismus eine mögliche Antwort auf diese Frage dar (vgl. Iser 2003).

4. Welche identitätsstiftenden Komponenten enthält der Verfassungsvertrag?

Die Mitglieder des Verfassungskonventes folgten im Wesentlichen der oben dargelegten Überlegung, dass eine europäische Identität heute vor allem über gemeinsame Werte und eine gemeinsame an diesen Werten ausgerichtete Politik erzeugt werden kann. Dennoch nahm man auch kulturell-historische Identitätsmerkmale auf. In diesem Kapitel sind die einzelnen identitätsstiftenden Komponenten nach ihrer dem Stand der Wissenschaft und dem Ausmaß ihrer Implementierung in die Verfassung gemäßen Relevanz sortiert.

4.1. Identität durch gemeinsame Werte

Wie oben bereits erwähnt, erscheint der Weg, eine europäische Identität allein über die gemeinsame Vergangenheit beziehungsweise gemeinsame Kultur zu erzeugen, als relativ aussichtslos. Betont wird deshalb immer wieder die Notwendigkeit der Schaffung einer politischen Identität. Durch das Bewusstsein eines gemeinsamen Werte- und Normenkataloges könnten sich die europäischen Bürger als zusammengehöriges Volk verstehen. Diese Art eines Verfassungspatriotismus als einer „Form der Identifikation mit dem Gemeinwesen, die die spezifische Einbettung universalistischer Prinzipien betont" (Habermas 1994) setze voraus, dass die Bürger nicht nur eine Folgebereitschaft gegenüber spezifischen Bestandteilen der Verfassung, sondern vielmehr die „affektive wie verstandesmäßige Zustimmung zur freiheitlichen Verfasstheit des Gemeinwesens als solches" (Verfassungspatriotismus nach Dolf Sternberger in Iser 2003) teilen. Beispiele derartiger Systeme, in denen sich die Zugehörigkeit fast ausschließlich über die Verfassung definieren lässt, finden sich in den USA und in der Schweiz, Staaten, in denen wie innerhalb der Europäischen Union keine ausreichend im Bewusstsein der Bürger verankerte homogene Kultur vorherrscht, die identitätsstiftend wirken könnte (Iser 2003).

Dass auch andere Staaten einen ähnlichen Wertekatalog wie die Europäer besitzen, stellt ein Problem dieser europäischen Form des Verfassungspatriotismus dar. Warum sollten sich die europäischen Bürger ausgerechnet besonders mit der eigenen Verfassung identifizieren, wenn doch auch zum Beispiel in den Vereinigten Staaten offensichtlich gleiche Werte gültig sind? Habermas (1994) präzisiert seine Vorstellung des für Europas Identität wirksamen Verfassungspatriotismus, indem er ausführt, dass die eigene, doch vorhandene und ansatzweise identitätsprägende Geschichte immer wieder rekonstruiert werden müsse, indem anhand der aktuell von der Bürgergesellschaft für richtig gehaltenen, möglicherweise in der Verfassung verankerten „moralisch-politischen Standards" für nicht fortführenswert erachtete Traditionen und Einflüsse aussortiert werden. Andere Möglichkeiten der Spezifizierung des eigenen Verfassungsideals auf ein explizit europäisches Verfassungsideal stellen die detaillierte Ausdifferenzierung der Verfassungsinhalte hinführend zur Verfassung als einzigartige Konstruktion oder eine intensivere Widerspiegelung der Verfassungswerte im institutionellen Gefüge dar (Iser 2003). Die Abgrenzung nach außen spielt demnach auch und besonders in den Überlegungen zur Schaffung einer europäischen Identität über einen ausgeprägten Verfassungspatriotismus eine große Rolle.

Als besondere Chance für das europäische Gemeinschaftsgefühl lässt sich neben der bloßen Identifikation mit den Verfassungswerten deren praktische Anwendung sehen. Moralische Herausforderungen (Linderung von Leid, Aufdeckung von Verbrechen usw.) sind meist Herausforderungen für alle politischen Gemeinschaften gleichermaßen. Demnach könnten gemeinsame Herausforderungen mehrerer oder aller Mitgliedsstaaten mithilfe eines einheitlichen Wertekataloges nach gemeinsamen Prinzipien auch gemeinsam bewältigt werden (näheres zu der Rolle der Institutionen hierbei in Kapitel 4.2.). Dieses „Wir“ der Praxis findet sich auch bereits im Bewusstsein einer gemeinsamen „Autorenschaft“ der Verfassung. Gemeinsames Wertebewusstsein und gemeinsames Handeln verknüpft könnten so zu einer identitätstragenden Konstruktion werden.

Geschichtlich spiegelt sich ein europäisches Wertebewusstsein insbesondere in der gemeinsamen Ablehnung der Grausamkeiten des Zweiten Weltkrieges wider. Der Stolz, den Faschismus auf Dauer überwunden zu haben und die gemeinsame aus den Erlebnissen negativ gewonnene Vorstellungen über eine rechtsstaatliche Ordnung konnten und könnten heute trotz der Vorbehalte gegenüber den Deutschen in der Geschichte und in Teilen Europas auch heute noch zu einem begünstigenden Faktor für eine europäische Identität werden (vgl. Habermas 1994). Als großteils unmittelbar Betroffene habe man zudem seit 1945 das „Glück“, durch den Nationalsozialismus und dessen Folgen ausführlich über die Grenzen der nationalen Identität nachzudenken (Taylor 1994).

Aus diesen Überlegungen lassen sich bereits die wesentlichen Werte Europas ablesen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit, Solidarität etc. Sie alle finden sich an sehr prominenten Stellen des Europäischen Verfassungsentwurfes und bilden so seinen wesentlichen Kern neben Bestimmungen zu dem institutionellen Rahmen der EU und Konkretisierungen der Zusammenarbeitsprinzipien in einzelnen Politikbereichen. Schon in der Präambel finden sich Schlagworte wie „Demokratie und Transparenz“, „zum Wohl […] auch der Schwächsten und Armen“ und „Gleichheit, Freiheit, Geltung der Vernunft“. Am deutlichsten jedoch wird dieser Wertekanon in Artikel I-2 EUV: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung auszeichnet.“ Die besondere Bedeutung der Grundrechte für die Europäische Union zeigt sich auch in der vollständigen Implementierung der Grundrechtecharta inklusive ihrer Präambel als Teil II des Verfassungsentwurfes. Auch wenn diese Werte nicht unmittelbare Rechtsgültigkeit besitzen müssen (die Organe der Mitgliedsstaaten sind nicht an sie gebunden; vgl. Huber 2003), so zeigt ihre ausführliche Aufnahme doch ihre große Relevanz für das europäische Bewusstsein.

Trotz oder gerade aufgrund dieser ausführlichen Verankerung europäischer Werte in der Verfassung können sich jedoch auch zumindest in Teilen Akzeptanzprobleme ergeben. So kann eine Betonung des demokratischen Charakters der Union und der Verankerung von Demokratie als geradezu höchstem Wert angesichts eines scheinbar allgegenwärtigen Demokratiedefizits innerhalb der Europäischen Union den Bürgern zumindest merkwürdig erscheinen (vgl. Kielmansegg 1996, Habermas 1994). Insgesamt jedoch hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass eine europäische Identität hauptsächlich durch das Bewusstsein gemeinsamer Werte (inklusive dem des demokratischen Prinzips) und Normen herbeizuführen oder zumindest zu begünstigen ist.

4.2. Identität durch Zusammenarbeit

Während das Demokratiedefizit der Union allgemein als Hürde zur Schaffung einer Identität als Wertegemeinschaft gesehen wird, so ist das Bestehen gemeinsamer Institutionen und Ämter prinzipiell als durchaus positiver Faktor diesbezüglich zu sehen. Die geringe Bedeutung dieses gemeinsamen Apparates im Bewusstsein der Unionsbürger in der Vergangenheit lässt sich im Wesentlichen mit der großen Distanz der Organe zu den europäischen Bürgern und der mangelhaften Transparenz des Systems erklären.

Ein Hauptanliegen des Verfassungskonventes war es, genau diese Defizite zu beseitigen und so neben einer klareren Kompetenzabgrenzung, die auch zu mehr Transparenz verhelfen sollte, zwischen den einzelnen Institutionen und Ämtern ein stärkeres Identifikationspotential der Bürger mit dem zunehmend über ihre Belange entscheidenden europäischen Apparat zu erreichen. Ein wesentliches, eingangs bereits erwähntes, Problem entsteht hierdurch: Die zunehmende Wahrnehmung der EU als Entscheidungsträger steigert zwar auch die Wahrnehmung als Gemeinschaft, dadurch jedoch erhöht sich erst das Legitimationsbedürfnis (vgl. Kielmansegg 1996). Die Wahrnehmung der direkten Zusammenarbeit insbesondere in Rechtsangelegenheiten ist somit in Hinblick auf die europäische Identität als zwiespältig zu betrachten. Der gleiche Effekt ist auch für die Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Union auf neue Politikbereiche wie zum Beispiel der in dem Verfassungsentwurf verankerten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik festzustellen. Hier wird ebenfalls Gemeinschaftsgefühl gestärkt und damit zugleich neuer Legimitationsbedarf geschaffen.

Dagegen bedingt die weitgehende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Marktes durch den ausführlichen Austausch zwischen den Bürgern, Organisationen und Unternehmen der Mitgliedsstaaten weitestgehend ohne Negativeffekte ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Eine besondere Rolle hierbei kann der am 1. Januar 2002 eingeführten gemeinsamen Währung Euro zugesprochen werden, die nicht nur im Bereich des Tourismus das Gefühl eines gemeinsamen Raumes verstärkt. Auch in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit haben sich mit der Vollendung des Binnenmarktes und der Einführung des Euros stark positive Zusammengehörigkeiten entwickelt.

Die Finanz- und Wirtschaftsverfassung spielte bei den Überlegungen des Verfassungskonventes, da schon weitgehend über Verträge geregelt, eine geringe Rolle. Man nahm jedoch wichtige Bestimmungen über den gemeinsamen Markt auf und sorgte auch in Finanzangelegenheiten für mehr Transparenz (vgl. Thiel 2003), um die Zusammenarbeit und damit das Zusammengehörigkeitsgefühl zu steigern.

4.3. Identität durch gemeinsame Vergangenheit

In der Geschichte der Nationalstaaten wurde eine kollektive Identität der Staatsbürger meist über das Bewusstsein einer gemeinsamen Geschichte maßgeblich bedingt. Damit liegt die Vermutung nahe, dass die Rückbesinnung auf eine gesamteuropäische Vergangenheit auch für die Schaffung einer kollektiven europäischen Identität von Bedeutung sein kann.

Der „alte Kontinent“ scheint auch in der Tat großes Identifikations- und Erinnerungspotential bieten zu können. Die möglicherweise als voreuropäisch zu sehende griechische Antike gilt als Grundlage der abendländischen Kultur. Die Errungenschaften dieser Zeit sind sowohl für das Denken der Menschen als auch für die Wissenschaften in Europa und außerhalb Europas noch heute von großer Bedeutung. So stammen erste wichtige Erkenntnisse unter anderem der Politikwissenschaft, der Philosophie, der Medizin, der Mathematik, der Astronomie, der Geographie und der Rechtswissenschaft aus dieser Epoche. Ebenfalls lassen sich in der bildenden Kunst und der Literatur bedeutende Leistungen für die kulturelle Entwicklung des Kontinents und der Welt finden.

Das um Rationalität bemühte Denken der alten Griechen kann als Grundlage der rationalen Vernunft der (durch Locke, Hume, Kant und andere als im Kern europäisch einzugrenzenden) Philosophie des 15. bis 18. Jahrhunderts (Empirismus, Rationalismus, Aufklärung usw.) gesehen werden, die für die Entwicklung des Denkens von größter Bedeutung war (vgl. Laeng 1993). Im Geiste des Humanismus, ebenfalls einer in Europa verwurzelten Ideologie, wurden bereits im Italien der Renaissance die alten griechischen Werke wieder verstärkt aufgegriffen und als Bildungsgut gehandelt, das in den seit ca. 1000 n. Chr. erstmals in Europa gegründeten Universitäten Beachtung fand und noch heute findet. Neben dem Bildungswesen haben unter anderem auch die industrielle Revolution, der Buchdruck und die modernen experimentellen Wissenschaften ihren Ursprung in Europa (vgl. Scholz 1999). Als letzte Aspekte der europäischen Geschichte lassen sich das gemeinsam erlebte Leid des Zweiten Weltkrieges und die Genese der Europäischen Union selbst nennen.

Ein prinzipielles Problem bei der Instrumentalisierung der europäischen Vergangenheit als Identitätsquelle besteht in ihrer geringen Verbreitung und besonders geringen Präsenz im Bewusstsein der europäischen Völker. Insbesondere die ältere Geschichte des Kontinents wird kaum als relevant für die eigene Identität angesehen, vielmehr besteht das bewusst erlebte Erbe der Europäer in einer Mehrzahl von (weniger weit in die Vergangenheit reichenden) Völker- oder Nationalstaatsgeschichten (Kielmansegg 1996). Dieser Wandel vom Nationalstaatsdenken auch in der Erinnerung der Geschichte hin zu einem gesamteuropäischen Erinnern muss vollzogen werden, um etwa die Antike direkt als gemeinsames Erbe zur Identitätsstiftung nutzbar zu machen. Nach Girardet (2001) dient diese heute nur noch als „Zierleiste politischer Rhetorik“ im Sinne eines legitimationsverstärkenden Elementes bei konkreten Entscheidungen. Seiner Ansicht nach müssten sich die Ideen der Rückbesinnung auf die Antike und die Ideen der Antike selbst auch direkt in der aktuellen Politik wieder finden, um als Identitätsquelle nutzbar gemacht werden zu können. Auch Husserl (zitiert nach Lenoble 1994) betont die große Bedeutung der Antike für das Europa von heute und erhöht diese noch über die der Religion, indem er Europa als „Bewahrer einer spezifischen Form des Allgemeinen, die weder mit dem christlichen oder muslimischen Monotheismus, noch mit der buddhistischen Universalie oder irgendeiner anderen Form des Allgemeinen verwechselt werden darf“.

In dem derzeitigen Verfassungsentwurf findet sich ein deutlicher Hinweis auf das antike Erbe innerhalb der Präambel. Hier findet sich in altgriechischem Schriftbild und in die jeweilige Sprache des Verfassungsdokuments übersetzt folgendes Zitat des griechischen Historikers Thukydides (455 bis 396 v. Chr.): „Die Verfassung, die wir haben ... heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist“ (Thukydides, II, 37). Trotz der geringen Verbreitung der Kenntnis des Altgriechischen kann man davon ausgehen, dass allein das Schriftbild, das als einzige Komponente direkt zu Beginn des Verfassungsvertrages in sämtlichen Übersetzungen identisch ist, kombiniert mit dem Namen des Geschichtsschreibers Assoziationen zur griechischen Antike beim Leser weckt, so Bogdandy (2004). Der Geschichtsbezug der Verfassung beschränkt sich jedoch fast auf dieses Element des Altgriechischen. Lediglich der Satz der Präambel, der die Verfassung als „aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas schöpfendes“ Dokument ausweist, lässt weitere diffuse („kulturell“) und spezifische (Humanismus) Assoziationen zu einer gemeinsamen europäischen Geschichte zu. Noch unpräziser erscheint der Bezug auf die „Geltung der Vernunft“ innerhalb der Präambel, der auf die neuzeitliche europäische Philosophie hindeutet. Ein Hinweis auf die Genese der Europäischen Union fehlt völlig, ein Hinweis auf den zweiten Weltkrieg kann nur in die Präambelformulierung „In der Gewissheit, dass die Völker Europas […] entschlossen sind, die alten Trennungen zu überwinden“ hineininterpretiert werden.

Insgesamt wurden historische Gemeinsamkeiten also kaum so in der Verfassung verankert, dass sie deutlich als identitätsstiftendes Merkmal sichtbar werden. Zusammen mit der Diagnose eines „diffusen Gefühles der Entwurzelung des Europäers des ausgehenden 20. Jahrhunderts“ (Lenoble 1994) betrachtet, wird somit deutlich, dass die kulturell-historischen Bezüge innerhalb des Verfassungsvertrages allenfalls eine ergänzende Rolle bei der europäischen Identitätsfindung spielen können.

4.4. Identität durch gemeinsamen Glauben

„Allein das Christentum war in der Lage, eine ideelle Gemeinsamkeit herbeizuführen. Dass das Abendland und Europa zur Geistesgemeinschaft, zur Idee wurden, geschah erst, als der Homo europaeus das Ideal des Homo christianus anerkannte.“ So beschreibt Heinz Gollwitz (1964) das Christentum als entscheidende formende Kraft Europas und betont damit seine besondere Stellung innerhalb der kulturellen und religiösen Vergangenheit und Gegenwart des Kontinents. Auch andere Autoren stellen eine besondere Bedeutung des Christentums für die heutige EU heraus. So beschreibt Wittstadt (1993), dass auch das wesentliche Kulturerbe der Antike (siehe 4.3.) durch die Grundlage römischer Liturgie, römischen Kirchenrechts und benediktinischen Mönchtums maßgeblich beeinflusst wurde.

Neben seiner historischen Bedeutung können dem Christentum auch in aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wichtige Rollen zugeschrieben werden. Obwohl die Bedeutung der Kirche heute abnimmt, so komme ihr dennoch eine große Rolle insbesondere bei der „Überwindung nationaler Interessenpolitik“ und der Heranführung der stärker vom Christentum beeinflussten östlichen Staaten an die westlichen Länder zu (vgl. Wittstadt 1993). In Staaten wie zum Beispiel Polen spielt der christliche Glaube eine größere Rolle als derzeit in den meisten westeuropäischen Ländern.

Aus diesen Fakten leitet Robbers (2003) eine Notwendigkeit der Verankerung des Glaubens in der europäischen Verfassung, auch als identitätsstiftendes Moment, ab. Er betont jedoch zugleich, dass eine Vielfalt der Religionen genau wie in Einzelstaaten auch innerhalb der EU gewährleistet sein müsse. Genau wie Christen- und Judentum müsse man daher den Islam in das Bewusstsein europäischer Identität rücken. Hierin jedoch kann ein Problem bestehen: „Das christliche Europa scheint sich in dem Moment seiner selbst bewusst geworden zu sein, als es sich dem expandierenden Islam entgegenstellte“ (Hartmann 1993). Ähnliches gelte auch auf der anderen Seite für den Islam. Dieser Logik folgend ist also der maßgeblich identitätsbegünstigende Faktor in Bezug auf den Glauben die Abgrenzung von der jeweils anderen Religion.

Für die Formulierung eines Verfassungsbestandteiles, der die Religion als Identitätsquelle benennt, birgt dies ein großes Problem: Ein diffuser Bezug auf „Religion" beziehungsweise „Glaube" ist möglicherweise nicht konkret genug, um besonders für stark gläubige Menschen als Verbindungsglied zwischen ihrem Glauben und der Verfassung für Europa zu dienen, ein konkreter Bezug auf das Christentum schlösse jedoch allein cirka 33 Millionen in Europa lebende Muslime und zusätzlich andere Konfessionen oder Atheisten gewissermaßen aus dem Wirkungsbereich der Verfassung aus. Während sich unter anderen die konservative Europäische Volkspartei für eine explizite Nennung Gottes als der „Quelle von Wahrheit, Gerechtigkeit, Güte und Schönheit" aussprach, plädierten Vertreter des von der Revolution laizistisch geprägten Frankreichs eher für eine zurückhaltendere Formulierung (vgl. Friedrich 2003). Im endgültigen Verfassungsentwurf findet sich ein Religionsbezug nun nur noch in der Präambelformulierung „Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas". Armin von Bogdandy (2004) macht außerdem auf die in Art. IV-1 U Abs.1 EUV beschriebene Flagge der Europäischen Union aufmerksam. Die zwölf Sterne weckten eine Assoziation der Europäer als „auserwählte Gruppe in der christlichen Tradition", da die Zahl zwölf die symbolträchtigste Zahl des Christentums überhaupt sei (zwölf Jünger, zwölf Tore des himmlischen Jerusalems). Jedoch ist sich auch von Bogdandy bewusst, dass weder der zurückhaltende Religionsbezug in der Präambel noch diese Symbolik in der Realität die Religion beziehungsweise das Christentum zur gemeinsamen Identitätsquelle erheben können. Stattdessen hatte die Verhinderung der Ausgrenzung von bestimmten Glaubensgemeinschaften oder Atheisten Vorrang bei den Überlegungen zum Verhältnis zwischen Religion und Verfassung.

5. Fazit

Der Verfassungskonvent hat sich bemüht, die wesentlichen möglichen Identitätsquellen für Europa in den Verfassungsentwurf zu integrieren. Bei der Analyse muss man sich stets vor Augen halten, dass eine besondere Schwierigkeit in der Auswahl identitätsstiftender Komponenten darin besteht, dass diese zum einen so abstrakt sein müssen, dass sie die Akzeptanz aller in der jeweiligen Gesellschaft vertretenen Gruppen finden können. Sie müssen jedoch auch so speziell sein, dass sie griffig sind und nicht für jede denkbare Gesellschaft Gültigkeit besitzen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Zwiespalt in der Diskussion über den Religionsbezug und auch insgesamt scheute man sich im Bereich des Historisch-kulturellen vor Konkretisierungen.

Die – ohnehin in der öffentlichen Diskussion als weit wichtiger, weil fruchtbarer, erachtete – Identitätsfindung über gemeinsame Werte findet hingegen durch die Verfassung an sich und die darin definierten Werte, die sicherlich ein breites Identifikationspotential bieten, eine deutliche Bestätigung. Die Tatsache, dass elementare, den Europäern gemeine Werte und Normen nun als gültige Verfassung vorlegen, kann nach allgemeiner Überzeugung zur Findung einer europäischen Identität beitragen. Es bleibt jedoch zu betonen, dass das Verfassungsdokument an sich erstens nur ein Schritt in Richtung Identität sein kann und dass es zweitens seiner ausführlichen Verankerung im öffentlichen Diskurs und in der „lebendigen Tradition“ (vgl. Lenoble 1994) bedarf, um überhaupt von einer Relevanz der Verfassung bezüglich einer ausgeprägteren europäischen Identität sprechen zu können. Dementsprechend schwer lässt sich prognostizieren, inwiefern der vorgelegte Verfassungsentwurf in der Realität zur Schaffung dieses Gemeinschaftsgefühles beitragen kann. Abgesehen von diesen Zweifeln bezüglich der tatsächlichen Bedeutung der Verfassung für das Bewusstsein der Bürger Europas, kann die Prognose gemessen allein an ihren Inhalten jedoch durchaus positiv ausfallen (vgl. von Bogdandy 2004).

6. Literatur

Bogdandy, Armin von 2004: Europäische Verfassung und europäische Identität, in: Juristen Zeitung, 59. Jg., Heft 2/2004, S.53-104.

Europäische Konvent, der (Hrsg.) 2003: Vertrag über eine Verfassung für Europa. http://european-convention.eu.int/docs/Treaty/cv00850.de03.pdf [Zugriff: 10.03.04].

Ferry, Jean-Marc 1994: Die Relevanz des Postnationalen, in: Dewandre, Nicole / Lenoble, Jacques (Hrsg.): Projekt Europa. Postnationale Identität: Grundlage für eine europäische Demokratie?, 1. Aufl., Berlin, S. 30-41.

Girardet, Klaus Martin 2001: Die Alte Geschichte der Europäer und das Europa der Zukunft. Traditionen – Werte – Perspektiven am Beginn des 3. Jahrtausends, 1. Aufl., Saarbrücken.

Gollwitz, Heinz 1964: Europabild und Europagedanke. Beiträge zur deutschen Geistesgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts, 1. Aufl., München.

Habermas, Jürgen 1994: Staatsbürgerschaft und nationale Identität. Überlegungen europäischen Zukunft, in: Dewandre, Nicole/Lenoble, Jacques (Hrsg.): Projekt Europa. Postnationale Identität: Grundlage für eine europäische Demokratie?, 1. Aufl., Berlin, S. 11-29.

Hartmann, Angelika 1993: Europa und der Islam, in: Böhm, Winfried / Lindauer, Martin (Hrsg.): Europäischer Geist – europäische Verantwortung. Ein Kontinent fragt nach seiner Identität und Zukunft, 1. Aufl., Stuttgart, S. 273-297.

Huber, Peter M. 2003: Demokratische und rechtsstaatliche Anforderungen an eine europäische Verfassung, in: Politische Studien Sonderheft, 54. Jg., Heft 1/2003, S. 77-95.

Iser, Mattias 2003: Verfassungspatriotismus ernstgenommen, in: Iser, Matthias / Göhler, Gerhard / Kerner, Ina (Hrsg.): Verfassungspatriotismus und nationale Identität. Ein deutsch-ungarisch-tschechisch-polnischer Dialog, 1. Aufl, Miskolc (Ungarn), S. 23-45.

Kielmansegg, Peter Graf 1996: Integration und Demokratie, in: Kohler-Koch, Beate / Jachtenfuchs, Markus (Hrsg.): Europäische Integration, Opladen, S. 47-72.

Laeng, Mauro 1993: Was heißt europäisch denken?, in: Böhm, Winfried / Lindauer, Martin (Hrsg.): Europäischer Geist – europäische Verantwortung. Ein Kontinent fragt nach seiner Identität und Zukunft, 1. Aufl., Stuttgart, S. 25-35.

Lenoble, Jacques 1994: Identität und Demokratie in Europa denken, in: Dewandre, Nicole/Lenoble, Jacques (Hrsg.): Projekt Europa. Postnationale Identität: Grundlage für eine europäische Demokratie?, 1. Aufl., Berlin, S. 183-197.

Robbers, Gerhard (2003): Europäische Verfassung und Religion, in: Politische Studien Sonderheft, 54. Jg., Heft 1/2003, S.65-76.

Scholz, Dietmar 1999: Abenteuer Europa. Geschichte und Identität Europas – Aufgaben und Probleme der Europäischen Union, Münster.

Taylor, Charles 1994: Was ist die Quelle europäischer Identität?, in: Dewandre, Nicole/Lenoble, Jacques (Hrsg.): Projekt Europa. Postnationale Identität: Grundlage für eine europäische Demokratie?, 1. Aufl., Berlin, S. 42-47.

Thiel, Elke 2003: Die Wirtschaftsordnungspolitik im Europäischen Verfassungsentwurf, in: Integration, 26. Jg., 4/2003.

Wittstadt, Klaus 1993: Die Bedeutung des Christentums für Europa, in: Böhm, Winfried / Lindauer, Martin (Hrsg.): Europäischer Geist – europäische Verantwortung. Ein Kontinent fragt nach seiner Identität und Zukunft, 1. Aufl., Stuttgart, S. 36-52.

[...]


[1] Empfehlenswerte Literatur zu diesem Thema: Lazzarato, Maurizio 1999: Europäische Kulturtradition und neue Formen von Wissensproduktion und -zirkulation, in: Thesis. Medien und europäische Kultur, 45. Jg., Heft 3/1999, S. 4-17.

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Details

Titel
Inwiefern kann eine europäische Verfassung zu einer europäischen Identität beitragen?
Hochschule
Technische Universität Darmstadt
Veranstaltung
Proseminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
17
Katalognummer
V108765
ISBN (eBook)
9783640069590
Dateigröße
451 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Inwiefern, Verfassung, Identität, Proseminar
Arbeit zitieren
Nico Wilfer (Autor:in), 2004, Inwiefern kann eine europäische Verfassung zu einer europäischen Identität beitragen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108765

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Titel: Inwiefern kann eine europäische Verfassung zu einer europäischen Identität beitragen?



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