Reaktionen der Bundestagsfraktionen auf das General Agreement on Trade in Services (GATS)


Seminararbeit, 2003

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Das GATS
2.1. Entstehung des GATS
2.2. Grundzüge des GATS
2.3. Aktueller Stand der GATS-Verhandlungen

3. Auseinandersetzung der Enquete-Kommission mit GATS
3.1. Die Arbeit der Enquete-Kommission
3.2. Bewertung des GATS
3.3. Empfehlungen der Enquete-Kommission
3.4. Minderheitenvoten
3.4.1. Minderheitenvoten der CDU/CSU-Fraktion
3.4.2. Minderheitenvoten der FDP-Fraktion
3.4.3. Minderheitenvoten der PDS-Fraktion

4. Reaktionen der Fraktionen und einzelner Abgeordneter
4.1. Beschäftigung des Bundestages mit dem GATS
4.2. Aktivitäten der Fraktionen
4.2.1. Fraktionen der SPD und des Bündnis90/Die Grünen
4.2.2. Fraktion der CDU/CSU
4.2.3. Fraktion der FDP
4.2.4. Fraktion der PDS bzw. fraktionslose PDS-Abgeordnete

5. Fazit

1. Einleitung

Im Jahr 1995 nahm die Welthandelsorganisation (WTO) ihre Arbeit auf. Zeitgleich trat das „General Agreement on Trade in Services“ (Allgemeines Abkommen über Handel mit Dienstleistungen, GATS) inkraft. Mittlerweile ist die Brisanz dieses Abkommens auch im Deutschen Bundestag angekommen.

Am 14.12.1999 hat der Bundestag eine Enquete-Kommission mit dem Namen „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“ eingesetzt. In dem Beschluß heißt es: „Mit der Einsetzung dieser Kommission soll die zunehmende Bedeutung der Globalisierung für die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft aufgegriffen werden.“[1] Nach zweieinhalbjähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission einen Schlußbericht[2] vorgelegt. Kapitel 3.3.3 des Schlußberichts beschäftigt sich mit „Liberalisierung von Dienstleistungen durch GATS“.[3] Die Arbeit der Enquetekommission bildete für die einzelnen Bundestagsfraktionen einen wesentlichen Ausgangspunkt, sich mit dem GATS zu befassen.

Im Hauptteil dieser Hausarbeit wird zunächst ein knapper Überblick über das GATS gegeben. Darauf folgen die Auseinandersetzung der Enquetekommission mit dem GATS und die Reaktionen der Fraktionen bzw. einzelner Abgeordneter.

Da sich die Hausarbeit mit dem Geschehen im Bundestag befaßt, bestehen auch die Quellen fast ausschließlich aus Drucksachen des Bundestages: der Bericht der Enquete-Kommission, Plenarprotokolle, Anträge, kleine und große Anfragen.

2. Das GATS

2.1. Entstehung des GATS

Nach dem zweiten Weltkrieg bestand zwischen den Industriestaaten ein Konsens darüber, daß ein friedliches Zusammenleben der Nationen durch wirtschaftliche Verflechtungen gefördert werden soll. Dazu wurde zunächst eine Internationale Handelsorganisationen ITO entworfen und die Charta von Havanna (die u.a. Wohlstand, Frieden, Beschäftigung und faire Sozialstandards forderte) beschlossen, deren Inkrafttreten jedoch am US-amerikanischen Kongreß scheiterte. An ihrer Stelle wurde das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT gegründet.

Das GATT übernahm zunehmend die Funktion eines multilateralen Rahmens für den internationalen Handel. Bis 1994 fanden acht Runden des GATT statt, in deren Verlauf die Mitgliedsstaaten ihre Zölle massiv gesenkt und nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut haben.

Die letzte Runde, die Uruguay-Runde, die von 1986 bis 1994 stattfand, bezog auch Dienstleistungen und geistige Eigentumsrechte (Patente und Urheberrechte) in das Abkommen mit ein. Ergebnisse der Uruguay-Runde sind die Gründung der Welthandelsorganisation WTO, das Abkommen über den Schutz geistiger Eigentumsrechte (TRIPs) und das GATS.[4]

Mit dem GATS wurde „ein Rahmenwerk für die fortschreitende Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen geschaffen.“[5] Es trat zum Jahresbeginn 1995 inkraft und umfaßt alle Mitgliedstaaten der WTO.[6]

2.2. Grundzüge des GATS

Grundsätzlich können die WTO-Mitgliedsstaaten selbst bestimmen, welche Dienstleistungsbereiche sie für den Markt öffnen. Die von den Staaten eingegangenen konkreten Liberalisierungsverpflichtungen sind als detaillierte Länderlisten Teil des GATS.[7] Die Rücknahme von einmal eingegangene Liberalisierungsverpflichtungen ist nur möglich, wenn die dadurch geschädigten Handelspartner Kompensationen, z.B. in Form von Liberalisierung anderer Bereiche, erhalten.[8]

Das GATS unterteilt die von ihm erfaßten Dienstleistungen in 12 Sektoren: 1. Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen, 2. Kommunikationsdienstleistungen, 3. Bau- und Montagedienstleistungen, 4. Vertriebsdienstleistungen, 5. Bildungsdienstleistungen, 6. Umweltdienstleistungen, 7. Finanzdienstleistungen, 8. Medizinische und soziale Dienstleistungen, 9. Tourismus und Reisedienstleistungen, 10. Erholung, Kultur und Sport, 11. Transportdienstleistungen, 12. Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen. Diese wiederum sind in 155 Subsektoren unterteilt.[9] Im Schlußbericht der Enquetekommission heißt es dazu: „Im Prinzip umfasst das GATS alle Dienstleistungen, ausgeschlossen sind nur solche, die ‚in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht’ (Art. I) werden und Luftverkehrsrechte.“[10]

Das GATS sieht vier mögliche Erbringungsarten („modes“) vor: 1. grenzüberschreitende Lieferungen, 2. der Konsum von Dienstleistungen im Ausland (z. B. Tourismus), 3. die kommerzielle Präsenz im Ausland, 4. die zeitweise Migration von Dienstleistungserbringern. Der dritten Erbringsart kommt dabei die größte Bedeutung zu, da weltweit mehr als die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen in den Dienstleistungsbereich fließen.[11]

Zu den wesentlichen Prinzipien des GATS, die auf die in den Länderlisten aufgeführten Marktöffnungsverpflichtungen Anwendung finden, gehören die Meistbegünstigung und die Inländerbehandlung. Das Prinzip der Meistbegünstigung bedeutet, daß es nicht möglich ist, Handelsvergünstigungen nur einzelnen Staaten zu gewähren, sondern daß sie stets allen WTO-Staaten zugestanden werden müssen. Einige allgemeine Ausnahmen von der Meistbegünstigung gibt es für regionale Integrationsabkommen, so daß beispielsweise die EU Handelsvorteile ihres Binnenmarkts nicht auch Drittstaaten gewähren muß.[12] Das Prinzip der Inländerbehandlung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ausländische Anbieter inländischen gleichzustellen.[13]

In einem Text für die globalisierungskritische Gruppe attac schreibt der Autor des für die Enquete-Kommission verwendeten Gutachtens, Thomas Fritz: „Die besondere Brisanz liegt .. darin, dass Dienstleistungsmärkte weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt werden, sondern vor allem durch innerstaatliche Regelungen wie Gesetze, Verordnungen, ökologische Normen oder soziale Standards. Ziel der GATS-Verhandlun­gen ist es aber, sämtlichen innerstaatlichen Regelungen ein möglichst enges Korsett verbindlicher Rahmenrichtlinien anzulegen.“[14] Die Enquetekommission stellt dazu fest: „Damit greift das GATS in die Innenpolitik der WTO-Mitglieder ein und berührt oft zentrale Bereiche staatlicher Regelungshoheit.“[15] Zwar sind solche Dienstleistungen von den GATS-Maßnahmen ausgenommen, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht” werden. Dazu zählen Dienstleistungen jedoch nur, wenn sie „weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht“ werden.[16] Bereiche wie das Schul- und Hochschulwesen sind damit nur solange von Liberalisierungen ausgenommen wie dies in den Länderlisten eingetragen ist.

Einerseits dürfen die Staaten Dienstleistungen nach ihren politischen Zielen regulieren, andererseits dürfen Liberalisierungsverpflichtungen jedoch nicht eingeschränkt werden.[17] „Welche politischen Ziele handelsbeschränkende Maßnahmen legitimieren können, bleibt ungeklärt.“[18] „Die Wiedergewinnung staatlicher Regelungskompetenzen ist nach erfolgter Festschreibung im Prinzip nicht vorgesehen.“[19] Gestaltet ein Staat seinen Außenhandel restriktiver als bis dahin geltend, begeht er einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Nationale Regelungsvorhaben müssen unter Umständen bereits in der Entwurfsphase mit interessierten WTO-Mitgliedern diskutiert werden (Notifizierungspflicht).[20]

Zum Schutz der öffentlichen Ordnung, des Lebens und der Gesundheit sind gemäß Artikel XIV des GATS Ausnahmen von Liberalisierungsverpflichtungen möglich.[21] Der Bericht der Enquete-Kommission konstatiert: „Mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes fehlen weitergehende Arbeits- und Sozialstandards, die handelsbeschränkende Maßnahme rechtfertigen könnten.“[22]

2.3. Aktueller Stand der GATS-Verhandlungen

Artikel XIX des GATS schreibt vor, daß es spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens eine neue Verhandlungsrunde geben soll. Dadurch soll schrittweise ein höherer Stand der Liberalisierung erreicht werden.[23]

Entsprechend wurde im Februar 2000[24] die Neuverhandlung des GATS begonnen. Dazu einigte man sich bei der WTO-Ministerkonferenz im November 2001 in Doha (Katar) auf eine neue Verhandlungsrunde, die bis zum Jahresbeginn 2005 abgeschlossen sein soll. Bis Ende Juni 2002 mußten die Mitgliedsstaaten die Marktzugangs-Forderungen, die sie an Länder richten, darlegen. Bis zum 31. März 2003 sind die eigenen Liberalisierungsangebote vorzulegen.[25]

Die EU-Staaten haben eine gemeinsame Liste spezifischer Verpflichtungen und werden bei den GATS-Verhandlungen durch die EU-Kommission vertreten. Über die Annahme von Handelsabkommen beschließt der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit. Die Delegation der deutschen Bundesregierung wird vom Bundeswirtschaftsministerium angeführt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Bundestag zum frühest möglichen Zeitpunkt über EU-Vorhaben informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.[26] Dies geschieht jedoch offenbar nur sehr unzureichend: „Der Verhandlungsprozess zeichnet sich durch äußerste Intransparenz aus. Während interessierten Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen gänzlich verweigert werden, erhalten selbst Bundestagsabgeordnete nur spärliche und irreführende Auskünfte seitens des Wirtschaftsministeriums.“[27]

3. Auseinandersetzung der Enquete-Kommission mit GATS

3.1. Die Arbeit der Enquete-Kommission

Die Enquetekommission bestand aus 13 Bundestagsabgeordneten und 13 Sachverständigen. Von den Bundestagsmitgliedern stammten sechs von der SPD, vier von der CDU und je eine von Bündnis90/Die Grünen, der FDP und der PDS. Die Kommission traf sich zu 32 Sitzungen, darunter 13 öffentlichen und neun nichtöffentlichen Anhörungen sowie zu zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen. 40 Gutachten, zahlreiche Studien und umfangreiche sonstige Literatur über Globalisierung wurden verwendet.[28] Die Arbeitsgruppe „Waren- und Dienstleistungsmärkte“ wurde am 23. Oktober 2000 eingesetzt.[29]

Die Enquete-Kommission empfiehlt, in der 15. Wahlperiode eine weitere Enquete-Kommission einzusetzen, die sich mit den bislang aus Zeitmangel vernachlässigten Bereichen auseinandersetzen soll.[30]

3.2. Bewertung des GATS

Aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen hat sich die Enquete-Kommission nur mit einigen ausgewählten Bereichen beschäftigen können.

Auf Grundlage der ihr vorliegenden Studien bewertet die Enquete-Kommission die Ergebnisse bisheriger Liberalisierungen des Dienstleistungshandels als „ambivalent“. Eine von ihr wiedergegebene Studie der Europäischen Kommission bewertet die Beschäftigungswirkung für die Telekommunikationsbranche als positiv, während im Elektrizitäts- und Gasbereich Arbeitplätze verloren gingen. In Nicht-EU-Staaten führte die Liberalisierung des Telekommunikationssektors jedoch auch zu Preissteigerungen.[31] Für Deutschland hält die Enquete-Kommission es für „fraglich, ob die deutsche Dienstleistungsbranche insgesamt von weiteren Liberalisierungen der Märkte profitiert.“[32]

Insgesamt scheint es in weiteren Bereichen noch an Erkenntnissen über die Auswirkung der Liberalisierung zu fehlen.[33] Daher basieren die weiteren Einschätzungen vor allem auf Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen der verschiedenen Akteure.

Die Entwicklungsländer sehen durchaus auch Chancen in der Liberalisierung von Dienstleistungen. Dabei setzen sie auf bessere Zugangsmöglichkeiten zu den Märkten der Industrieländer. Auf ihren nationalen Märkten wollen sie jedoch „ihre inländischen Anbieter vor zu starker Konkurrenz aus dem Norden zu schützen.“[34] Die Liberalisierung des Dienstleistungshandels könnte den Entwicklungsländern helfen, auf dem Weltmarkt ein breiteres Spektrum von Produkten anzubieten. Die Exportchancen hängen allerdings häufig von der Möglichkeit grenzüberschreitender Arbeitskräftebewegungen ab. Die Industrieländer sind jedoch kaum Verpflichtungen der Erbringsart 4 eingegangen.[35]

Gleichzeitig beinhaltet die Marktöffnung für ausländische Dienstleistungen auch erhebliche ökonomische, soziale und ökologische Risiken.[36] Vor allem besteht die Sorge, „den Einfluss auf bestimmte öffentliche Versorgungsleistungen zu verlieren.“[37] Während nach Einschätzung der Enquete-Kommission „[d]ie in [EU-]Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zum Schutz des Gemeinwohls .. als potenzielle Marktzugangsbarrieren unter Beschuss geraten [sind]“[38], hält die Bundesregierung entsprechende Befürchtungen für „im wesentlichen unbegründet“[39], da es die Übernahme von Liberalisierungsverpflichtungen die Entscheidung des WTO-Mitglieds bleibe.

Die Enquete-Kommission äußert die Befürchtung, daß sich „[d]ie in Verhandlungen u. U. geforderten Beschränkungen für innerstaatliche Regulierungen ... nur bei schon vorhandenen regulatorischen Strukturen und Kompetenzen abwehren [lassen].“[40]

Weitere Kritikpunkte sind die Liberalisierung öffentlicher Auftragsvergabe, die fehlende Sonderbehandlung für arme Länder und das Fehlen von Regeln „über die zeitliche befristete Rücknahme von Liberalisierungsverpflichtungen in Notlagen.“[41]

Die Entwicklungsländer befürchten, daß das GATS ein erneuter Versuch ist, global verbindliche Regelungen zugunsten von Investoren durchzusetzen, nach dem das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) gescheitert war.[42]

3.3. Empfehlungen der Enquete-Kommission

Die Enquete-Kommission hat sieben Empfehlungen zum GATS erarbeitet. Teilweise wurden sie einstimmig beschlossen, teilweise mit der Mehrheit der Vertreter von SPD und Bündis90/ Die Grünen.

In Empfehlung 3-11 wird der Erhalt und die Verstärkung der Flexibilität des GATS gefordert. Die WTO-Mitglieder sollen weiterhin souverän entscheiden können, „welche Sektoren sie in welchem Ausmaß für ausländische Anbieter öffnen wollen.“[43] Des weiteren wird die Möglichkeit gefordert, „spezifische Verpflichtungen zurückzunehmen, wenn die damit verbundenen Erwartungen nicht realisiert werden können.“[44]

Vor der Übernahme weiterer Verpflichtungen sollen deren mögliche Folgen überprüft werden, wird in Empfehlung 3-12 gefordert. In der Folgeabschätzung soll untersucht werden, welche Veränderungen der Marktstrukturen zu erwarten sind und ob sich Einschränkungen staatlicher Wettbewerbskontrolle ergeben, wie sich Kosten und Preise verändern, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit nationaler Anbieter verändert, ob Gemeinwohlverpflichtungen betroffen sind, welche Beschäftigungswirkungen und welche Umwelt- und Gesundheitsfolgen zu erwarten sind, in wie weit öffentliche Regelungsmöglichkeiten und Einflußnahme der Betroffengruppen beschränkt werden, und „[w]elche Auslandswirkungen, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern, .. mit weiteren GATS-Liberalisierungen einher[gehen]“.[45]

In Empfehlung 3-13 wird gefordert, daß die „Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (wie z. B. auch die öffentlichen Bildungs- und Kulturdienstleistungen) .. aus den Verhandlungen des GATS herausgenommen werden und auch nicht als Tauschoption für die Marktöffnung privater Dienstleistungen gelten.“[46] Bundesregierung und EU werden aufgefordert, „eine Präzisierung der Dienstleistungen ‚in hoheitlicher Gewalt’ vorzunehmen.“[47]

Nach Empfehlung 3-14 sollen die EU-Standards bei Berufsqualifikationen, technischen Normen und Lizenzierungsverfahren im Rahmen der internationalen Harmonisierung nicht unterschritten werden. Bisherige Erfahrungen sollen ausgewertet werden.[48]

Durch Empfehlung 3-15 werden Bundesregierung und EU zur Einbeziehung von Arbeits-, Sozial- sowie Umweltstandards aufgefordert: „Die ILO-Kernarbeitsnormen wie auch die ILO-Konvention 94 zu Regierungsaufträgen müssen als internationaler Standard gewährleistet werden.“[49]

Empfehlung 3-16 betont die Dringlich einer „Analyse der Wechselwirkungen zwischen nationaler, europäischer und multilateraler Regulierungsebene“. Vor allem sollen die Einflussmöglichkeiten von Parlamenten, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen verglichen werden. Ziel ist die Entwicklung von Ansätzen zum Abbau „bestehender Ungleichgewichte bei der Interessenwahrnehmung und –durchsetzung“[50]

Empfehlung 3-17 schließlich ruft zur Einbeziehung aller Beteiligten in die Beratungen auf. Sowohl von der EU ausgehende als auch an sie gerichtete Marktöffnungsforderungen sowie Marktöffnungsangebote der EU sollen „frühzeitig allen interessierten NGO, Gewerkschaften und Verbänden bekannt zu machen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“[51] Außerdem empfiehlt die Enquete-Kommission „mit besonderem Nachdruck, auf parlamentarischer Ebene neben dem europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens auch die zuständigen Fachausschüsse der nationalen Parlamente an den Beratungen zu beteiligen und in die Beschlüsse mit einzubeziehen.“[52]

Über diese sieben direkt das GATS betreffenden Empfehlungen hinaus wurden einige Empfehlungen formuliert, die sich auf die Organisation der WTO beziehen.

In Empfehlung 3-30 empfiehlt die Enquete-Kommissions-Mehrheit, im Konfliktfall „multilateralen Abkommen bzw. internationalen Konventionen zur Durchsetzung von Menschenrechten bzw. friedens-, sozialpolitischen und Umweltzielen“[53] Vorrang gegenüber den WTO-Regeln einzuräumen.

Empfehlung 3-33 lautet: „Die Enquete-Kommission empfiehlt die Verankerung von Sozialstandards im Regelwerk der WTO, so dass multilateral legitimierte Handels­beschrän­kungen ergriffen werden können gegenüber Ländern, die auf der Negativliste der ILO (vgl. Handlungsempfehlung 3-32) stehen.“[54]

3.4. Minderheitenvoten

Nach Ansicht der CDU-Opposition konnten in der Enquete-Kommissions-Arbeitsgruppe „Waren- und Dienstleistungsmärkte“ „gute Ergebnisse erzielt und viele ursprüngliche Meinungsunterschiede überwunden“ werden. Die Handlungsempfehlungen konnten „weit überwiegend von allen Mitgliedern gemeinsam verabschiedet werden.“ Allerdings habe das „Konsensstreben ... auch grundsätzliche Meinungsunterschiede im Schlussbericht verdeckt.“[55]

3.4.1. Minderheitenvoten der CDU/CSU-Fraktion

Zwar sieht die CDU/CSU-Gruppe „auch die Gefahren und Herausforderungen, die eine globalisierte Weltwirtschaft mit sich bringt und die einer Lösung bedürfen“, doch „überwiegen nach ihrer Meinung die Chancen der Globalisierung deutlich ihre Risiken.“[56]

Weiter schreibt die CDU/CSU: „Nicht nur Deutschland, sondern viele Industrie-, Transformations- und Entwicklungsländer haben bewiesen, dass die Befürchtungen der Mehrheit der Kommission nicht richtig sind, wonach Länder vor der Globalisierung geschützt werden müssten.“[57]

Die CDU/CSU lehnt die Verankerung von Sozialstandards (Empfehlung 3-33) ab.[58] Ein Zwang, diese umzusetzen, würde die Exportchancen der Entwicklungsländer abrupt verringern und damit diesen Ländern schaden. Bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen könnten nicht durch Boykotte und Handelssanktionen, sondern nur durch eine Erhöhung der Lebensstandards erreicht werden, die jedoch eine Teilnahme am Welthandel erfordere. Die Beseitigung „sozialer Verwerfungen“ sei nicht Aufgabe der WTO, sondern Aufgabe nationaler Politik. Die WTO-Regeln sollten „nicht mit sachfremden politischen Zielen überfrachtet werden.“[59] Bei der Durchsetzung von Kernarbeitsnormen und Sozialstandards könne die WTO allenfalls „eine beratende und unterstützende Rolle spielen“.[60] Im übrigen seien auch nach geltendem Recht Sanktionen möglich, wie das Beispiel Burma zeige.[61]

Der CDU/CSU zufolge müsse man der Lektüre der GATS-Empfehlungen den Eindruck gewinnen, daß die Widerstände gegen Marktöffnungen für Dienstleistungen .. in vielen Ländern noch groß zu sein [scheinen], teilweise sogar in Ländern, die vom freien Zugang ihrer Waren zum Weltmarkt besonders profitierten, wie Deutschland.“[62]

Die CDU/CDU lehnt den Vorschlag, Verpflichtungen zurücknehmen zu können (3-11), ab, da dieser die Gefahr einer mißbräuchlichen Anwendung berge.[63] Die Unionsparteien betonen: „Für die international investierenden Dienstleister sind aber feste, verlässliche Rahmenbedingungen vor Ort unabdingbar. Unternehmen werden nicht investieren, wenn sie befürchten müssen, dass die Grundlage der Investition verändert wird.“[64]

Zu Empfehlung 3-13 – Ausschluß von Bildung und weiteren Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus den GATS-Verhandlungen – bemerken CDU/CSU: „[M]an kann nichts herausnehmen, was nicht vorher eingebracht worden ist – und von vornherein ist kein Sektor im GATS enthalten.“[65] Ein genereller Ausschluß von Bildungsdienstleistungen sei nicht möglich, da teilweise bereits Marktzugang gewährt wurde und eine einseitige Rücknahme nicht möglich ist. Überdies könne Deutschland und ebenso die EU kein Interesse am Ausschluß von Bildung aus dem GATS haben, da sie in diesem Bereich selbst exportieren wollen. Es sei auch nicht zu sehen, daß durch ausländische Bildungsdienstleistungen Nachteile für das Bildungswesen in Deutschland entstünden oder ein hoheitlicher Auftrag verletzt würde.[66]

Die Empfehlung 3-14 (keine Unterschreitung von EU-Standards und Normen) ist nach Auffassung der CDU/CSU fehl am Platz: „Da das GATS keine Normungsbehörde ist, gehört die Festsetzung internationaler Standards nicht zu ihren Aufgaben.“[67] Kurz darauf schreiben sie allerdings, daß „die Regelungsfreiheit bestimmten Kriterien unterworfen werden“ solle: „Insbesondere dürfen Qualifikationsvorschriften und -verfahren, die technischen Normen und die Vorschriften über die Lizenzerteilung keine unnötigen Hemmnisse für den Dienstleistungsverkehr darstellen.“[68]

Bei ihrer Ablehnung der Handlungsempfehlung 3-15 (Einbeziehung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards) verweisen die Vertreter der Union auf ihre Ablehnung der Empfehlung 3-33.[69]

Empfehlung 3-16 halten CDU/CSU für „nicht ausreichend diskutiert“ und „unscharf formuliert und deshalb nicht zielführend.“[70] Sie hänge außerdem nicht unmittelbar mit den GATS zusammen.

Als zu weit gehend bezeichnet die CDU/CSU-Gruppe die Empfehlung 3-17. Bereits heute würden die Beteiligten über den Stand der Verhandlungen informiert, auch wenn dies noch verbessert werden könne.[71] Eine weitergehende Beteiligung sei jedoch „schon aus juristischen Gründen unmöglich, nach EU-Recht bestehen Vorgaben und Beschränkungen, die die Handhabe der Außenbeziehungen als vertraulich einstufen.“[72] Im übrigen könne dadurch die eigene Verhandlungsposition geschwächt werden.[73]

Die CDU/CSU-Vertreter wenden sich strikt gegen den zweiten Teil der Empfehlung 3-30 (Priorität von Menschenrechten bzw. friedens-, sozialpolitischen und Umweltzielen).[74] Dadurch würde „eine Hierarchie zwischen den internationalen Abkommen aufgebaut, die das Völkerrecht nicht kennt“[75] Zudem sei zu befürchten, daß derartige „handelsfernen Ziele protektionistisch missbraucht werden würden.“

3.4.2. Minderheitenvoten der FDP-Fraktion

Im Gegensatz zur CDU/CSU hat sich die FDP nicht die Mühe gemacht, auf die Empfehlungen im einzelnen einzugehen.

Die FDP vermerkt zu ihren Minderheitsvoten einleitend: „Von Beginn an sah sich die FDP innerhalb der Enquete-Kommission mit der Aufgabe konfrontiert, immer wieder gerade die Chancen der Globalisierung – bei allen Risiken – in das Zentrum der Betrachtungen zu rücken.“[76]

Die FDP-Arbeitsgruppe betont: „dass ihre Analyse zur Globalisierung und ihre politischen Schlussfolgerungen in etlichen Teilen der grundsätzlichen Haltung, im Tenor oder auch in Einzelfragen von denen des Schlussberichtes abweichen.“ Aus dem Fehlen einer expliziten Kritik an Aussagen des Schlussberichtes „kann deshalb nicht grundsätzlich geschlossen werden, dass die FDP diesen zustimmt.“[77]

Explizite Ablehnung bekundet die FDP bei Koppelung von Sozialstandards an handelspolitische Vereinbarungen im Rahmen der WTO. Die Argumentation ähnelt jener der CDU/CSU.[78]

3.4.3. Minderheitenvoten der PDS-Fraktion

Die PDS hält in ihren Minderheitsvoten fest, daß sie die Ministerrunde von Doha „weit weniger positiv als die Mehrheit der Enquete-Kommission“ bewertet. Sie spricht sich gegen eine weitere Liberalisierungsrunde aus und fordert die Bundesregierung auf, die bisherige Liberalisierungspolitik für die Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer hinsichtlich der sozialen und ökologischen Situation zu evaluieren“[79]

4. Reaktionen der Fraktionen und einzelner Abgeordneter

4.1. Beschäftigung des Bundestages mit dem GATS

Vertragswerke wie das GATS müssen zwar letztendlich durch das Parlament beschlossen werden; die Ausarbeitung ist jedoch Sachen der Regierungen. In einem Antrag stellen die Fraktionen von SPD und Grünen fest: „Die Macht wurde ... von den Parlamenten auf die Exekutiven verlagert. Nationale Parlamente haben aufgrund der Komplexität und des Zeitrahmens der Verhandlungen bisher im Prozess der Bestimmung der Verhandlungsangebote und in den laufenden Verhand lungen immer weniger Ausmaß, Richtung und Wertevorstellungen definieren können und daher häufig das Verhandlungsergebnis ohne umfassende parlamentarische und öffentliche Diskussion ratifiziert.“[80] Den Bundestagsabgeordneten blieb damit nur, sich mit Anträgen und Anfragen an die Bundesregierung zu werden.

Gegenstand parlamentarischer Tätigkeit ist das GATS spätestens seit Herbst 1999. Von den Fraktionen bzw. einzelnen Abgeordneten wurden bis Mitte März 2003 zehn Anträge eingebracht und sieben kleine und eine große Anfrage gestellt, die sich mit dem GATS befassen. Bislang fanden im Plenum des Bundestages vier Debatten statt. Über mehrere aus Anlaß der WTO-Ministerkonferenz in Doha eingebrachte Anträge wurde am 21. Februar 2002 debattiert.[81] Am 28. Juni 2002 fand die Beratung des Schlussberichts der Enquete-Kommission sowie einiger zum Thema gehöriger Anträge statt.[82] Am 16. Januar 2003 beriet der Bundestag über einen Antrag, Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt zu sichern.[83] Am 13. März 2003 war das GATS erneut Gegenstand des Bundestagsplenums.[84]

Wegen ihres großen Umfangs werden in dieser Arbeit nur Teilaspekte der Fraktions-Forderungen wiedergegeben. Dabei geht es vor allem um den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und den Verlauf der GATS-Verhandlungen.

4.2. Aktivitäten der Fraktionen

4.2.1. Fraktionen der SPD und des Bündnis90/Die Grünen

In ihren Anträgen „Zugang der Zivilgesellschaft zur WTO-Ministerkonferenz in Doha, Katar gewährleisten“[85], „Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfassende Welthandelsrunde“[86] und „GATS-Verhandlungen – Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern“[87] greifen SPD und Grüne die von ihnen beschlossenen Empfehlungen aus dem Bericht der Enquete-Kommission auf. Der erste dieser Anträge wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und PDS gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.[88] Der zweite und dritte Antrag wurde jeweils mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen; CDU/CSU und FDP stimmten dagegen.[89]

In ihrem Antrag „GATS-Verhandlungen – Transparenz und Flexibilität sichern“[90] beschweren sich die Regierungsfraktionen über die mangelnden Mitwirkungs­möglich­keiten des Bundestages am GATS: „Die den Mitgliedstaaten gesetzte Frist zur Stellungnahme bis 18. März 2003 ist äußerst knapp und bietet den beteiligten Parlamenten keine angemessenen Möglichkeiten, sich sorgfältig zu informieren, Sachverständige anzuhören und eine der Bedeutung dieser Bereiche angemessene Willensbildung ... zu gewährleisten. Beratungen und Anhörungen werden zudem durch die vereinbarte Vertraulichkeit der Verhandlungsangebote erschwert. Die Vorstellung, internationale Verhandlungen ‚hinter verschlossenen Türen’ führen zu können, entspricht weder der Bedeutung des Themas noch einschlägiger Erfahrungen mit anderen international verhandelten Regelwerken und Konventionen.“ Die Überrumpelung der Parlamente sei „nicht mehr vertretbar. Dies gilt umso mehr als nach der bisherigen Gestaltung des GATS die dort getroffenen Vereinbarungen praktisch nicht rückholbar sind und daher Fehlentscheidungen nicht mehr korrigiert werden können.“

Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen CDU/CSU und FDP angenommen.[91]

4.2.2. Fraktion der CDU/CSU

In einem Antrag mit dem Titel „Für eine umfassende multilaterale Verhandlungsrunde über eine weitere Liberalisierung im Welthandel“[92] vom 28. September 1999 fordert die CDU/CSU-Fraktion, die Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte voranzutreiben. Der Marktzugang für Dienstleister müsse verbessert werden: „Die Marktöffnung im Ausland wird den Export von Dienstleistungen in Drittstaaten fördern, die Öffnung des heimischen Marktes für ausländische Dienstleistungsunternehmen wird auch zu einer breiteren Angebotspalette in Deutschland führen.“ Aufgabe der Bundesregierung sei u.a. die „Steuerentlastung der Unternehmen, Verringerung der Regulierungsdichte, Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Fortsetzung der Privatisierung bislang öffentlich angebotener Dienstleistungen“ Auch im Dienstleistungmarkt müsse „der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Aufträgen in allen WTO-Mitgliedstaaten erreicht werden“ Die Bundsregierung solle sich in den GATS-Verhandlungen dafür einsetzen, „künftige nationale Regelungen, durch die ausländische Anbieter und Investoren im Dienstleistungsbereich benachteiligt würden, dauerhaft auszuschließen.“ Dazu heißt es auch: „Auch national unterschiedliche Arbeits- und Sozialbedingungen dürfen nicht als Vorwand für einen neuen Protektionismus verwandt werden.“

Ein am 3. April 2001 von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag mit dem Titel „Stärkung des freien Welthandels durch neue WTO-Runde“[93] beschäftigt sich zwar nicht explizit mit dem GATS, bringt aber ihre grundsätzliche Haltung zu Handelsliberalisierungen mit zum Ausdruck. So ist z.B. die Rede davon, „die Vorteile der Globalisierung für die Armutsbekämpfung und für den Handel zwischen Entwicklungs- und Industrieländern sowie zwischen Entwicklungsländern praktisch erfahrbar zu machen.“ Im übrigen würden sich „[w]ichtige Entwicklungsländer ... nach wie vor gegen eine Ausweitung der Verhandlungen auf die sogenannten neuen Themen (Umwelt- und Sozialstandards, Investitionen und Wettbewerb) [aussprechen].“ Allerdings fordern die Unionsparteien in ihrem Antrag auch „den Deutschen Bundestag im Vorfeld der WTO-Ministerkonferenz in Katar in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen und damit die Artikulation eigener Erwartungen zu gewährleisten.“

Der Bundestagsausschuß für Wirtschaft und Technologie empfiehlt mit den Stimme von SPD, Grünen und PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrages.[94] Der Bundestag schließt sich diesem Votum an.[95]

In einer kleinen Anfrage erkundigten sich die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion am 26. Juni 2002[96] nach dem Beurteilung der Bundesregierung von „Befürchtungen in der Öffentlichkeit, die Dienstleistungsverhandlungen könnten einen Zwang zur Liberalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge bringen und insbesondere im Bereich von Bildung, Hochschulen und sozialen Dienstleistungen gravierende Folgen haben“ Im übrigen wollen die Abgeordneten Beginn und Dauer GATS-Verhandlung erfahren und fragen, in welchen Bereichen Liberalisierungsverpflichtungen erzielt werden sollen.

4.2.3. Fraktion der FDP

Die FDP-Fraktion hat am 29. September 2000 die Große Anfrage „Aktuelle handelspolitische Fragen bei der Welthandelsorganisation“[97] gestellt. Diese erwähnt zwar nicht wörtlich das GATS, beinhaltet aber dennoch erhellende Aussagen, so z.B. „Versuchen, Schieflagen am Arbeitsmarkt, die Folge unerledigter Reformen z. B. bei der Arbeitsmarktflexibilisierung sind, einfach zur Konsequenz eines ‚Sozialdumpings’ durch unerwünschte ausländische Anbieter zu erklären und damit Einschränkungen bei der Liberalisierung zu rechtfertigen, muss die WTO ... entschlossen entgegentreten können.“

Im Einleitungstext der kleinen Anfrage „Bildungssektor als Bestandteil des WTO-Welthandelsabkommens über den Dienstleistungssektor (GATS)“[98] behaupten die Liberalen, es sei „dringend notwendig“, daß „Hochschulen, vor allem aber private Bildungsanbieter .. die Garantie erhalten, in anderen Ländern Filialen eröffnen, eigene Lehrangebote und die damit verbundenen Diplome und Zertifikate verkaufen zu können.“ Von der Bundesregierung will die FDP wissen, mit welchen Positionen das Wirtschafts- und das Bildungsministerium in den europäischen Abstimmungsprozeß der GATS-Verhandlungen gehen und ob „künftig ausländische Bildungsanbieter und ihre Privathochschulen nach deutschem Recht beispielsweise mit Mitteln der Hochschulbauförderung gefördert werden“ sollen.

Am 12. März 2003 hat die FDP-Fraktionen einen Antrag eingebracht, der den gleichen Titel trägt wie der Antrag der Regierungsfraktionen vom Dezember 2002[99]: „GATS-Verhandlungen – Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern“[100] Der Inhalt ist jedoch ein ganz anderer. So müsse es darum gehen, „Liberalisierung zur Verbesserung der Qualität im Bildungsbereich zu nutzen.“ Die bislang eingegangenen Verpflichtung seien zu restriktiv. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, „eine breite Diskussion über die Chancen und Möglichkeiten, über den Stand der Verhandlungen und über das Verfahren des GATS-Prozesses in die Öffentlichkeit zu tragen“. Des weiteren wird für „ausländische Bildungsanbieter die Niederlassungsfreiheit und die Möglichkeit, sich um die zur Verfügung stehenden staatlichen Mittelzuweisungen zu bewerben“ gefordert. Im einzelnen fordert die FDP in ihrem Antrag Eingangstests für Studierende an Hochschulen, „die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen durch eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes, eine Reform der Professorenbesoldung und ein modernes Wissenschaftsvertragsrecht zu stärken“ sowie die Einführung von „Bildungsschecks“, damit „die Studierenden die Universitäten selbst aussuchen können, langfristig sogar innerhalb der Europäischen Union.“

Der Antrag wurde mit der Mehrheit von SPD und Grünen bei Zustimmung der FDP und Enthaltung der CDU/CSU abgelehnt.[101]

4.2.4. Fraktion der PDS bzw. fraktionslose PDS-Abgeordnete

Unter allen Fraktionen scheint die PDS sich am kritischsten und deshalb auch besonders ausführlich mit den Fragen des GATS auseinandergesetzt zu haben.

Anläßlich der damals bevorstehenden WTO-Ministerkonferenz in Seattle hat die PDS-Fraktionen am 26. Oktober 1999 den Antrag „Zukunftsfähiger Handel und umfassende Reform der WTO“[102] eingebracht. Darin fordern sie, „dass auf der WTO-Ministertagung keine weitere umfassende Liberalisierungsrunde des Welthandels eingeleitet wird“ und „sich stattdessen dafür einzusetzen, dass eine Evaluierung der Auswirkungen der bisherigen Liberalisierungspolitik und der Uruguay-Runde für die Industrie-, Schwellen- und insbesondere Entwicklungsländer hinsichtlich der sozialen und ökologischen Situation, der Lage von Frauen und Kindern, der Menschen- und Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte, der Beschäftigung und Vermögensverteilung und der Entwicklungsperspektiven der Länder des Südens begonnen wird.“ Außerdem bedürfe die WTO „eine[r] umfassende[n] Demokratisierung“, in die die nationalen Parlamente und die Zivilgesellschaft einzubeziehen seien. Das Prinzip der Sonderbehandlung für Entwicklungsländer solle „als grundsätzliches Recht in allen WTO-Beschlüssen solange festgeschrieben [werden], solange die ökonomischen Ungleichgewichte zwischen Nord und Süd/Ost bestehen.“ Im Rahmen der GATS-Verhandlungen müsse für jede nationale Regierung das Recht bestehen, „spezielle Dienstleistungen (Bildung, Gesundheit, Kultur, öffentlicher Verkehr, Wasser-, Abwasser- und Energieversorgung etc.) zu nicht handelbaren öffentlichen Gütern zu erklären, deren Liberalisierung nicht gegen den Willen der jeweiligen nationalen Regierung durchgeführt werden kann.“ Im Bereich der Finanzdienstleistungen fordert die PDS-Fraktion die Tobin-Steuer und Kapitalverkehrskontrollen. Eine weitere Forderng ist, daß „bestehende Sonderwirtschaftszonen oder sog. Freie Produktionszonen abgeschafft werden und keine neuen eingerichtet werden, um so das Umgehen sozialer und gewerkschaftlicher Standards zu verhindern.“

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der PDS abgelehnt.[103]

Ein auf den 11. September 2001 datierter Antrag der PDS-Fraktion, „Neoliberale Globalisierung – kein Sachzwang“[104], bekräftigt frühere Forderungen: „Bundesregierung und EU-Kommission sollen ihre Haltung zum Start einer neuen Welthandelsrunde revidieren und die WTO- und GATS-Runde zugunsten dieser Evaluierung zurückstellen. Parlamente und Vertreterinnen und Vertreter von NGOs und Gewerkschaften sind dabei einzubeziehen. Es müssen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer festgelegt werden, die ihnen eine gleichberechtigte Partizipation ermöglichen.“

Gegen den Antrag stimmte eine breite Mehrheit aus CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen. Die PDS befürwortete den eigenen Antrag.[105]

Mit einer kleinen Anfrage namens „Verhandlungen zur Dienstleistungsliberalisierung in der WTO“ hat sich die PDS-Fraktion am 28. März 2002 an die Bundesregier gewandt. Darin kritisieren die Sozialisten, daß „die Abstimmungen der Bundesregierung mit der zuständigen EU-Kommission über die im laufenden Prozess vertretenen Positionen und konkret für einzelne Sektoren eingeleiteten Verfahrensschritte wie Liberalisierungsanforderungen und –angebote bislang weder parlamentarisch beraten noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden“ seien. Insgesamt richten die PDS-Abgeordneten 19 Fragen an die Bundesregierung, die hier nicht allesamt wiedergegeben werden können.

Unter anderem fragen sie nach dem gegenwärtigen Stadium und dem weiteren Verlauf der Verhandlungen sowie nach den konkreten Marktöffnungsforderungen gegenüber Drittstaaten und nach von der Bundesregierung geplanten eigenen Marktöffnungsangeboten. Die PDS verlangt eine ausführlichere Darlegung der Zielvorstellung der Bundesregierung und will wissen, welche Forderungen andere WTO-Staaten eingebracht haben und ob Überlegungen bestehen, „das Parlament, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Gruppen in die Verfahren des ‚133er-Ausschusses’ einzubeziehen oder sie zu informieren, wie dies z. B. in Österreich mit der dortigen Arbeiterkammer der Fall ist“. Die Bundesregierung soll die Verhandlungsposition für den Bildungsbereiche detaillierter darlegen als in der Antwort auf den Anfrage[106] der FDP. Die Regierung soll überdies darlegen, wie sie die „Kritik von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NOG) und studentischen Organisationen“ beurteilt, daß „eine Einbeziehung von Bildungsdienstleistungen in den Geltungsbereich des GATS .. die öffentliche Verantwortung für den Bildungsbereich untergraben und eine weitreichende Privatisierung des Bildungssystems zur Folge haben [könnte]“ Die PDS verlangt von der Bundesregierung eine Erklärung für deren Ansicht, daß Befürchtungen, „die Dienstleistungsverhandlungen könnten einen Zwang zur Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit sich bringen und insbesondere im Bereich von Bildung, Hochschulen und sozialen Dienstleistungen gravierende Folgen haben“, „imWesentlichen unbegründet“[107] seien. Ein der Fragen beschäftigt sich mit der „Einbeziehung der Wasserversorgung in den Geltungsbereich des GATS“. Abschließend will die PDS-Fraktion wissen, „[w]elche Liberalisierungswünsche ... die deutscheWirtschaft bisher gegenüber der Bundesregierung/dem BMWi ... geäußert“ hat.

In der kleinen Anfrage „Drittlandsanforderungen der EU-Kommission für Bildungsdienstleistungen in den WTO-Dienstleistungsverhandlungen (GATS)“[108] vom 26. Juni 2002 beklagt die PDS, daß „das Parlament .. nach wie vor bisher völlig aus der Diskussion und der Entscheidungsfindung herausgehalten [wird], obwohl es mehrfach seitens des Bundeswirtschaftsminsiteriums andere Zusagen gab.“ Die Bundesregierung soll die „nach wie vor mangelhafte Transparenz“ begründen und auch warum „das Parlament bisher weder über die vorliegenden ‚requests’ unterrichtet, geschweige denn in die Diskussion und Entscheidungsfindung einbezogen wurde“. Die Bundesregierung wird aufgefordert darzulegen, welche Erwartungen und Konsequenzen sie damit verbindet, Marktöffnungsforderungen im Bildungsbereich an die USA zu richten. Gefragt wird nach sich daraus ergebenden Vor- und Nachteilen für EU-Mitgliedsstaaten und welche Liberalisierungsforderungen für den Bildungssektor in der EU nun zu erwarten seien.

In einer am 10. Februar 2003 veröffentlichen Anfrage[109] an die Bundesregierung erkundiegt sich die fraktionslose Abgeonete Gesine Lötzsch, welche Konsequenzen aus den Beschlußempfehlungen 3-12 der Enquetekommission gezogen wurden und welche Schritte zur Umsetzung der Empfehlung 3-13 unternommen wurden. Die Bundesregierung soll weiter erklären, ob sie es für möglich hält, die „Handlungsaufforderung zur Sicherstellung des öffentlichen Bildungs- und Hochschulwesens ... als bloßen Sektorenvorbehalt wirksam umzusetzen“ oder ob „eine Präzisierung der Definition von ‚Dienstleistungen in hoheitlicher Gewalt’ im GATS-Abkommen für erforderlich“ ist.

5. Fazit

Die an den GATS-Verhandlungen beteiligte Bundesregierung hält die von SPD, Grünen und PDS geäußerten Sorgen weitgehend für unbegründet und steht einer weiteren Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte weitgehend aufgeschlossen gegenüber, wenn auch Bildung und Kultur ausgenommen bleiben sollen. Die CDU/CSU und in besonderem Maße die FDP sehen vor allem Vorteile in weiteren Liberalisierungen und wollen, daß diese entsprechend vorangetrieben werden. Die Kritik von SPD und Grünen ist vorsichtiger als jene der PDS.

Literaturverzeichnis

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Für eine umfassende multilaterale Verhandlungsrunde über eine weitere Liberalisierung im Welthandel, Drucksache 14/1664, Berlin 1999

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Zukunftsfähiger Handel und umfassende Reform der WTO, Drucksache 14/1834, Berlin 1999

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“, Drucksache 14/2350, Berlin 1999

DEUTSCHER BUNDESTAG: Große Anfrage: Aktuelle handelspolitische Fragen bei der Welthandelsorganisation, Drucksache 14/4194, Berlin 2000

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Stärkung des freien Welthandels durch neue WTO-Runde, Drucksache 14/5755, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Zugang der Zivilgesellschaft zur WTO-Ministerkonferenz in Doha, Katar gewährleisten, Drucksache 14/5805, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Kleine Anfrage: WTO-Dienstleistungsverhandlungen GATS 2000, Drucksache 14/6480, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU, Drucksache 14/6702, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Neoliberale Globalisierung – kein Sachzwang, Drucksache 14/6889, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Kleine Anfrage: Bildungssektor als Bestandteil des WTO-Welthandelsabkommens über den Dienstleistungssektor (GATS), Drucksache 14/6975, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfassende Welthandelsrunde, Drucksache 14/7143, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Drucksache 14/7924, Berlin 2001

DEUTSCHER BUNDESTAG: Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten, Drucksache 14/9200, Berlin 2002

DEUTSCHER BUNDESTAG: Kleine Anfrage: Drittlandsanforderungen der EU-Kommission für Bildungsdienstleistungen in den WTO-Dienstleistungsverhandlungen (GATS), Drucksache 14/9628, Berlin 2002

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: GATS-Verhandlungen – Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern, Drucksache 15/224, Berlin 2003

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: GATS-Verhandlungen – Transparenz und Flexibilität sichern, Drucksache 15/576, Berlin 2003

DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: GATS-Verhandlungen – Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern, Drucksache 15/580, Berlin 2003

DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 164. Sitzung, Plenarprotokoll 14/164, Berlin 2002

DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 218. Sitzung, Plenarprotokoll 14/218, Berlin 2002

DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 246. Sitzung, Plenarprotokoll 14/246, Berlin 2002

DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 19. Sitzung, Plenarprotokoll 15/19, Berlin 2003

DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 31. Sitzung, Plenarprotokoll 15/31, Berlin 2003

FRITZ, THOMAS: Die Bewertung der GATS-Verhandlungen im Rahmen der Wissensgesellschaft. Gutachten im Auftrag der Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“, Berlin 2002

FRITZ, THOMAS: Was ist das GATS?, Berlin 2002

LÖTZSCH, GESINE: Zum "Allgemeinen Abkommen über Handel mit Dienstleistungen" (GATS). Schriftliche Anfrage von Gesine Lötzsch an die Bundesregierung, Berlin 2003 <http://www.gesine-loetzsch.de/kat_bundestag_detail.php?v=183)> (Stand: 17.03.2003)

SCHERRER, CHRISTOPH / YALÇIN, GÜLŞAN: Gutachten für die Max-Träger-Stiftung. GATS-Verhandlungsrunde im Bildungsbereich, Kassel 2002

[...]


[1] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“, Drucksache 14/2350, Berlin 1999, S. 1

[2] DEUTSCHER BUNDESTAG: Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten, Drucksache 14/9200, Berlin 2002

[3] ebd., S. 146 - 156

[4] Vgl. ebd., S. 50

[5] FRITZ, THOMAS: Die Bewertung der GATS-Verhandlungen im Rahmen der Wissensgesellschaft. Gutachten im Auftrag der Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“, Berlin 2002, S. 6

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl. ebd., S. 8

[8] SCHERRER, CHRISTOPH / YALÇIN, GÜLŞAN: Gutachten für die Max-Träger-Stiftung. GATS-Verhandlungsrunde im Bildungsbereich, Kassel 2002

[9] Vgl. FRITZ, Gutachten, S. 6f.

[10] BUNDESTAG, EK-Bericht, S. 147

[11] Vgl. ebd.

[12] Vgl. ebd.

[13] Vgl. ebd., S. 149

[14] FRITZ, THOMAS: Was ist das GATS?, Berlin 2002

[15] BUNDESTAG, EK-Bericht, S. 148

[16] Vgl. ebd.

[17] Vgl. ebd.

[18] Ebd.

[19] Ebd., S. 153

[20] Vgl. ebd.

[21] Vgl. BUNDESTAG, EK-Bericht, S. 149

[22] ebd.

[23] BUNDESTAG, EK-Bericht, S. 149

[24] Vgl. FRITZ, Gutachten, S. 3

[25] Vgl, ebd., S. 15

[26] Vgl. SCHERRER / YALÇIN, Gutachten (Kapitel 6)

[27] FRITZ, Was ist das GATS?

[28] Vgl. BUNDESTAG, EK-Bericht, S. 48

[29] Vgl. ebd., S. 47

[30] Vgl. ebd., S. 150

[31] Vgl. ebd., S. 151

[32] Vgl. ebd., S. 152

[33] Vgl. ebd., S. 155

[34] Ebd., S. 153

[35] Vgl. ebd.

[36] Vgl. ebd., S. 154

[37] Ebd.

[38] ebd., S. 149

[39] ebd., S. 154

[40] Ebd.

[41] Ebd.

[42] Vgl. ebd.

[43] Ebd., S. 155

[44] Ebd.

[45] Ebd.

[46] Ebd.

[47] Ebd.

[48] Vgl. ebd., S. 155f.

[49] Ebd., S. 156

[50] Ebd.

[51] Ebd.

[52] Ebd.

[53] Ebd., S. 169

[54] Ebd., S. 173

[55] Ebd.; S. 483

[56] Ebd.

[57] Ebd.

[58] Vgl. ebd., S. 484

[59] Ebd.

[60] Ebd., S. 485

[61] Ebd., S. 484

[62] Ebd., S. 485

[63] Vgl. ebd.

[64] Ebd.

[65] Ebd.

[66] Vgl. ebd.

[67] Ebd., S. 486.

[68] Ebd.

[69] Vgl. ebd.

[70] Ebd.

[71] Vgl. ebd.

[72] Ebd.

[73] Vgl. ebd.

[74] Vgl. ebd., S. 487

[75] Ebd.

[76] BUNDESTAG, EK-Bericht, S. 510

[77] Ebd.

[78] Ebd.; S: 517

[79] ebd., S. 547

[80] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: GATS-Verhandlungen – Transparenz und Flexibilität sichern, Drucksache 15/576, Berlin 2003

[81] DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 218. Sitzung, Plenarprotokoll 14/218, Berlin 2002, S. 86-99

[82] DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 246. Sitzung, Plenarprotokoll 14/246, Berlin 2002, S. 33-53

[83] DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 19. Sitzung, Plenarprotokoll 15/19, Berlin 2003, S. 108-118

[84] DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 31. Sitzung, Plenarprotokoll 15/31, Berlin 2003, S. 145

[85] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Zugang der Zivilgesellschaft zur WTO-Ministerkonferenz in Doha, Katar gewährleisten, Drucksache 14/5805, Berlin 2001

[86] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfassende Welthandelsrunde, Drucksache 14/7143, Berlin 2001

[87] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: GATS-Verhandlungen – Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern, Drucksache 15/224, Berlin 2003

[88] BUNDESTAG, 14/218, S. 99

[89] ebd. bzw. BUNDESTAG, 15/31, S. 145

[90] BUNDESTAG, 15/576

[91] BUNDESTAG, 15/31, S. 145

[92] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Für eine umfassende multilaterale Verhandlungsrunde über eine weitere Liberalisierung im Welthandel, Drucksache 14/1664, Berlin 1999

[93] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Stärkung des freien Welthandels durch neue WTO-Runde, Drucksache 14/5755, Berlin 2001

[94] DEUTSCHER BUNDESTAG: Drucksache 14/7924, Berlin 2001

[95] BUNDESTAG, 14/218, S. 99

[96] DEUTSCHER BUNDESTAG: Kleine Anfrage: WTO-Dienstleistungsverhandlungen GATS 2000, Drucksache 14/6480, Berlin 2001

[97] DEUTSCHER BUNDESTAG: Große Anfrage: Aktuelle handelspolitische Fragen bei der Welthandelsorganisation, Drucksache 14/4194, Berlin 2000

[98] DEUTSCHER BUNDESTAG: Kleine Anfrage: Bildungssektor als Bestandteil des WTO-Welthandelsabkommens über den Dienstleistungssektor (GATS), Drucksache 14/6975, Berlin 2001

[99] BUNDESTAG, 15/224

[100] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: GATS-Verhandlungen – Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern, Drucksache 15/580, Berlin 2003

[101] BUNDESTAG, 15/31, S. 145

[102] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Zukunftsfähiger Handel und umfassende Reform der WTO, Drucksache 14/1834, Berlin 1999

[103] DEUTSCHER BUNDESTAG: Stenographischer Bericht, 164. Sitzung, Plenarprotokoll 14/164, Berlin 2002, S. 56

[104] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antrag: Neoliberale Globalisierung – kein Sachzwang, Drucksache 14/6889, Berlin 2001

[105] BUNDESTAG, 14/218, S. 99

[106] BUNDESTAG, 14/6975

[107] DEUTSCHER BUNDESTAG: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU, Drucksache 14/6702, Berlin 2001

[108] DEUTSCHER BUNDESTAG: Kleine Anfrage: Drittlandsanforderungen der EU-Kommission für Bildungsdienstleistungen in den WTO-Dienstleistungsverhandlungen (GATS), Drucksache 14/9628, Berlin 2002

[109] LÖTZSCH, GESINE: Zum "Allgemeinen Abkommen über Handel mit Dienstleistungen" (GATS). Schriftliche Anfrage von Gesine Lötzsch an die Bundesregierung, Berlin 2003 <http://www.gesine-loetzsch.de/kat_bundestag_detail.php?v=183)> (Stand: 17.03.2003)

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Reaktionen der Bundestagsfraktionen auf das General Agreement on Trade in Services (GATS)
Hochschule
Freie Universität Berlin
Veranstaltung
Globalisierung
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
23
Katalognummer
V108299
ISBN (eBook)
9783640064960
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Hausarbeit stellt das General Agreement on Trade in Services (GATS) anhand des Abschlußberichts der Bundestagsenquêtekomission 'Globalisierung der Weltwirtschaft - Herausforderungen und Antworten' vor. Des weiteren untersucht die Hausarbeit, welche inhaltlichen Positionen die einzelnen Bundestagspositionen zum GATS einnehmen.
Schlagworte
Reaktionen, Bundestagsfraktionen, General, Agreement, Trade, Services, Globalisierung
Arbeit zitieren
Martin Wilke (Autor:in), 2003, Reaktionen der Bundestagsfraktionen auf das General Agreement on Trade in Services (GATS), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108299

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