Sinti und Roma


Referat / Aufsatz (Schule), 2002

9 Seiten, Note: 11 Punkte


Leseprobe


Gliederung:

1. Allgemeines

2. geschichtlicher Hintergrund

3. Situation heute in Deutschland und anderen Ländern
3.1 Diskriminierung, Fortschritte, Rückschläge, Gesetze

4. Fallbeispiel

5. Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Klischees

6. Quellen

Vorurteil und Wirklichkeit geben ihnen verschiedene Namen. Der Großteil der Bevölkerung bezeichnet sie als „Zigeuner“ - sie sich aber als „Sinti“ oder „Roma“.

Klischees über „Zigeuner“ sind viele bekannt, doch wer weiß wirklich über ihr Leben, ihr Wesen - kurz: über ihre Kultur Bescheid?

Weltweit leben 12 Millionen Menschen dieser Minderheit, davon sind ²/3 in Europa „beheimatet“. Überwiegend trifft man sie in Jugoslawien, Rumänien, Ungarn, Frankreich, Spanien und Deutschland an.

Zwischen dem 8. und 12. Jahrhundert besiedelten die aus dem indischen Punjab [Gebiet im nordwestlichen Indien und östlichen Pakistan] stammenden Roma die europäischen Gebiete. Die Bezeichnung „Roma“, welche aus ihrer Muttersprache Romanes abgeleitet und übersetzt „Mensch“ bedeutet, wird meist außerhalb des deutschsprachigen Raumes verwendet. Die Menschen, die im mitteleuropäischen Raum verweilen, heißen „Sinti“. Dieser Begriff leitet sich aus der nordwestindischen Region Sindh her, welcher der Heimatort ihrer Vorfahren war. Im Grunde ist es für uns einfacher dieses Volk mit einem Namen zu versehen. Dies ist jedoch nicht möglich, weil sich die heutigen Sinti und Roma in ihren Tabu-Vorstellungen und Verwendung des Romanes unterscheiden, deshalb lehnen sie eine gemeinsame Bezeichnung ab. Die Muttersprache der beiden Volksgruppen ist dem indischen Sanskrit entsprungen und wurde nur mündlich überliefert. Heute sind noch ca. 1 Million Sinti und Roma dieser Sprache mächtig.

Das Wort „Zigeuner“, wie sie oft genannt werden, welches für sie diskriminierend ist, stammt aus dem Persischen („ciganch“ - Musiker, Tänzer) oder dem Byzantinischen („atciganoi“ - Unberührbare).

Die Familie, „Träger der sozialen Organisation“, ist für die kulturelle Überlieferung verantwortlich. Innerhalb der Familie herrscht eine klare Hierarchie, in der die Ältesten das höchste Ansehen genießen. Diese Hierarchie entstand durch das Doppelleben, welches die Sinti und Roma führ(t)en - zwischen der Gemeinschaft der Familie und im Zusammenleben mit der übrigen Bevölkerung des jeweiligen Landes.

Die Wanderungen der Sinti und Roma begannen sehr früh. Schon im 5. Jahrhundert n.Chr. verließen die ersten kleineren Gruppen der Minderheit Indien um nach Persien zu immigrieren. Die nächsten Jahrhunderte sind geprägt von Flucht und Vertreibung, nirgendwo waren die sogenannten Zigeuner sicher. Überall war für sie Diskriminierung an der Tagesordnung. Ein Fortschritt für die damalige Zeit war der Schutzbrief von König Sigmund 1423. Dieser sollte die „Zigeuner“ vor Übergriffen schützen. Doch schon 74 Jahre später wurde der Schutzbrief wieder aufgehoben und die Sinti und Roma aus dem Heiligen Römischen Reich vertrieben. Sie durften das Reich nicht mehr betreten. Die Schikanierung der Sinti und Roma setzte sich weiterhin mit „Zigeunergesetzen“ fort. Im Zeitraum zwischen 1497 und 1774 findet man nachweislich 146 Zigeuneredikte. Ein Beispiel eines solchen Ediktes zeigt das Jahr 1500. Dort erklärten die Regierenden die Sinti und Roma als „vogelfrei“, wodurch diese nun zusätzlich noch ohne jegliches Recht dastanden, ohne Grund diskriminiert, verhaftet und getötet werden konnten. Erst die Wirren des Dreißigjährigen Krieges lenken von der Verfolgung der Sinti und Roma ab, welche danach aber wieder konsequent durchgesetzt wurde.

In der zweiten Hälfte des 18. und im 19. Jahrhundert startete man den Versuch die Sinti und Roma zur Sesshaftigkeit zu bringen. Dies scheiterte jedoch am energischen Widerstand der „Zigeuner“, die ihre Eigenständigkeit nicht aufgeben wollten. Darum misslang ebenfalls der Versuch Maria Theresias 1761, als sie Saatgut an die Sinti und Roma verteilte und Hütten sie bauen ließ.

Darüber hinaus begann Ende des 19. Jahrhunderts die systematische Überwachung der Minderheit. Dies führte so weit, dass während der Weimarer Republik eigens eine Polizeistelle für diesen „Abschaum“ in München 1926 eingerichtet wurde. Diese „Zigeunerpolizeistelle“ entwickelte sich zur gesamtdeutschen „Erfassungs- und Überwachungszentrale“, auf der die Nationalsozialisten ihre Vorbereitungen zum gezielten Völkermord an den Sinti und Roma aufbauten.

In der Zeit des Nationalsozialismus erreichte die menschenverachtende Behandlung der „Zigeuner“ in Europa ihren traurigen Höhepunkt. Denn in der leidvollen Geschichte dieser Minderheit, die sich über 600 Jahre zieht, stellt dieser gezielte Völkermord ein einschneidendes Ereignis dar. Es gibt so gut wie keine Sinti- und Roma-Familie, die keine Angehörigen unter den Opfern (mehr als eine halbe Million Menschen) der Vernichtungspolitik des Dritten Reiches hatte. Bereits zu Beginn der 30er Jahre wurden viele Sinti und Roma in „Zigeunerlager“ deportiert. Dieser Prozess setzte sich bis zum Kriegsende 1945 fort. Der „Himmler-Erlass“ läutete 1938 offiziell die „Bekämpfung der Zigeunerplage“ ein. Zwei Jahre später erfolgten daraufhin erste Deportationen in die Vernichtungslager. Doch erst die Festlegungen der Wannsee-Konferrenz am 20. Januar 1942 und der „Auschwitz- Erlass“ am 16. Dezember 1942 ordnete den Abtransport aller „zigeunerischen Personen“ in Vernichtungslager nach Polen an. Dort teilten sie das Schicksal der Juden, da auf sie laut der Nationalsozialisten die Nürnberger Gesetze (15. September 1935), besonders das Blutschutzgesetz anwendbar war, denn „in Europa“ seien „nur Juden und Zigeuner Träger artfremden Blutes“. Die Sinti und Roma wurden wie die Juden vergast, durch harte Arbeit und Lebensmittelentzug zu Tode gequält, zwangssterilisiert oder von Medizinern bei Menschenversuchen missbraucht und getötet. Aber auch nach dem Krieg besserte sich die Situation der Sinti und Roma kaum. Viele Städte und Kommunen waren gegen die Rückkehr der überlebenden „Zigeuner“ des Holocausts. Neben den Qualen, die sie in den Konzentrationslagern erlitten hatten, standen sie weiterhin offener Ablehnung gegenüber. Sie waren nicht erwünscht und sollten so schnell wie möglich wieder verschwinden.

Die Zahl der deutschen Sinti und Roma in der heutigen Zeit belaufen sich auf ca. 50.000- 70.000 Angehörige. Die vor „150-80 Jahren“ aus südosteuropäischen Ländern immigrierten Roma besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. In den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts kamen jugoslawische Roma in die Bundesrepublik, wo sie als Gastarbeiter nur eine Aufenthaltserlaubnis erhielten. Weiterhin strömten auch Roma-Flüchtlinge nach Deutschland, die um Asyl baten. Dieses Asyl wurde aber zumeist abgelehnt, da oftmals die wirklichen Fluchtmotive nicht wahrgenommen werden wollten. Die Sinti und Roma hatten es nicht leicht. Bis 1979 ist der Völkermord an dieser Minderheit verleugnet worden. Daraufhin ist es nicht verwunderlich, dass man die Entschädigungszahlungen diesen NS-Opfern vorenthielt. Mit einer solchen Art der Ausgrenzung gipfelte die deutsche „Desintegrationspolitik“. Die wenigen überlebenden Sinti und Roma waren nun mittellos, enteignet und nochmals erniedrigt.

Im Januar 1956 sorgte ein Skandalurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) für Furore. Der BGH lehnte die Ansprüche von überlebenden Sinti und Roma ab, indem die „Deportation als Umsiedlung“ und keine Gewaltmaßnahme gegenüber dieser Volksgruppe bewertet wurde. Die Urteilsbegründung war ebenfalls antiziganistisch. Sie besagte: „Die Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und zu Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe zur Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb [Besetzungstrieb] eigen ist.“ Dieses Urteil hatte bis 1963 Bestand und schloss somit die „rassische Verfolgung der Minderheit vor 1943“ aus. Nach ’63 wurde dieses etwas abgeändert: „im Einzelfall könnten für die Verfolgung der Sinti und Roma nun schon ab Dezember 1938 rassische Gründe mit ursächlich gewesen sein“. Zwei Jahre später, durch eine Gesetzesänderung, gab der Bundestag eine neue Möglichkeit zur Antragsstellung für „Zigeuner, deren Entschädigungsanspruch für die zwischen 1938 und 1943 erlittene Verfolgung aufgrund des BGH-Urteils von 1956 rechtskräftig abgelehnt worden ist“. Trotzdem verloren viele Sinti und Roma durch die erneute Schikanierung den Glauben an Gerechtigkeit. Diese Tatsache beruht unter anderem auf der mangelnden Bestrafung der Verantwortlichen für den Völkermord an den Sinti und Roma. Es wurde sogar das diskriminierende System der Erfassung und der Ungleichbehandlung nach 1945 weitergeführt. Dieses „System der bundesrepublikanischen Zigeuner-Bekämpfung“ beschäftigte viele Beamte, die schon in der Zeit des NS-Regimes im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) tätig waren. Außerdem setzten die Beamten ihre Arbeit mit dem gesammelten Material aus der NS-Zeit fort. Ebenso bauten die Landeskriminalämter (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) in den 60er Jahren auf diesen vorhandenen Unterlagen auf.

Bis in die 70er Jahre gab es keine politische Vertretung der Sinti und Roma in Deutschland. Bis dahin wurde in der Öffentlichkeit viel über diese Menschen, aber nicht mit ihnen gesprochen. Dieser Zustand änderte sich aber gegen Ende der 70er. Ein Beispiel für eine solche Veränderung ist die Besetzung der KZ-Gedenkstätte Dachau im April 1980. Dort machten Sinti darauf aufmerksam, dass sich an ihrer Situation in den letzten Jahren kaum etwas geändert hatte. In der Vergangenheit wurden sie verfolgt, heute weiterhin diskriminiert. Solche und andere Handlungen zeigten der Öffentlichkeit, dass sie dies nicht mehr so einfach hinnahmen und dagegen ankämpfen. Das öffentliche Interesse an ihnen wuchs. Ebenso gelangen ihnen weitere Siege. So setzten sich, beispielsweise, ihre Selbstbezeichnungen „Sinti“ und „Roma“ in der Bevölkerung immer mehr durch. Außerdem wurde 1982 die Vernichtung während des Holocausts durch den damaligen Bundeskanzler Schmidt und den Oppositionsführer Kohl anerkannt, nachdem die Gesellschaft für bedrohte Völker in Zusammenarbeit mit der Internationalen Romani-Union1 und dem Verband deutscher Sinti schon drei Jahre Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerrechte der Sinti und Roma leistete. Der deutsche Bundestag jedoch brauchte weitere sieben Jahre um diese Tatsache ebenfalls anzuerkennen.

Die Unterstützung der Internationalen Romani-Union war von entscheidender Bedeutung für die Gründung des Zentralrates der Sinti und Roma 1982 in Heidelberg. Dieser Zentralrat ist auch heute noch aktiv um für die Rechte und Interessen der Sinti und Roma zu kämpfen. Außerdem bemüht man sich um politische Unterstützung, indem man Parlamente oder einzelne Politiker anspricht, damit sie für die Interessen werben. Weiterhin versucht der Zentralrat der Sinti und Roma gemeinsam mit einigen Bundesländern gegen Diskriminierung und Vorurteile vorzugehen. Dieses Ziel wollen sie sowohl durch Aufklärungsarbeit, wie verschiedene Informationsveranstaltungen über Kultur, Lebensweisen etc., als auch durch Unterstützung der Minderheit erreichen. Ein gutes Beispiel für eine solche Aufklärungs- und Unterstützungsarbeit ist das Theater „Pralipe“ in Mülheim. Hier werden auch Stücke in der Muttersprache dieser Volksgruppe, in Romanes, aufgeführt. Solche und ähnliche Projekte werden größtenteils mit Hilfe von staatlichen Mitteln finanziert und sind von besonderer Bedeutung, obwohl im Grundgesetz Deutschlands kein gesonderter Minderheitsschutz festgeschrieben ist. Trotz dieser Tatsache ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet alteingesessenen Minderheiten, wie den Sinti und Roma, Schutz zu gewährleisten, da am 5. November 1992 die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitssprachen von Deutschland unterschrieben und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten am 1. Februar 1995 anerkannt wurde. Ein ebenso bedeutendes Dokument ist die Sprachcharta, welche 1999 in Kraft trat. Diese Charta bildet die Grundlage bildet die Grundlage zur Anerkennung und Förderung vieler Minderheitssprachen, wie Dänisch, Sorbisch und auch Romanes. Diese Sprachen erhalten Unterstützung, indem bestimmte Rahmenbedingungen im Bereich der Medien, Kultur und Bildung geschaffen werden. Im Jahre 2001 ist sie überarbeitet worden, wodurch man nun noch bessere Grundlagen für den alltäglichen Gebrauch der Sprachen erzielte.

Vor diesen neuen Bestimmungen kämpften die Sinti und Roma fast allein. Doch Verbände wie Rom e.V. und die Internationale Romani-Union gaben dieser Minderheit die Chance sich gegen die andauernden Diskriminierungen zu wehren. Nicht zuletzt deshalb besserten sich die Lebensbedingungen der Sinti und Roma in manchen Städten. Sie wurden Ende der 70er und in den 80er Jahren anerkannt und galten kaum noch als „unintegrierbare Nomaden“. Doch eine solche Integration änderte vieles innerhalb dieser Minderheitsgruppe. Die soziale Schichtung der Sinti und Roma wurde ebenfalls immer unübersichtlicher, wie in der Restbevölkerung. Einerseits hatten sie noch mit großen wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, andererseits gab es schon Familien, die sich mittelständischen Wohlstand erarbeitet hatten und somit sesshaft wurden. Dieser Wohlstand konnte meist aber nur erworben werden, wenn das Umfeld nichts von der Herkunft der Familien wusste. Die Folge daraus war und ist, dass nur noch wenige Angehörige der Volksgruppe an den traditionellen Erwerbsformen festhalten (Handel mit Schrott, Antiquitäten, Musikinstrumenten und Textilien) und die Kultur dieser Menschen erhalten.

Die Bildung der Sinti und Roma ist ein weiteres Problem, denn das Fehlen der schulischen Qualifikation ist für das Aussteigen aus dem traditionellen Gewerbe der Minderheit wichtig. Die Schulbildung hatte früher allerdings eine untergeordnete Bedeutung, da die Ausbildung der Kinder innerhalb einer Familie stattfand. Die Söhne lernten von den Vätern, die Töchter von den Müttern. Ein anderes Problem, weshalb die Schule selten besucht wurde, ist, dass dies ein Ort der Diskriminierung und Ungerechtigkeit gegenüber den Sinti und Roma war. Mittlerweile gehen auch Kinder aus traditionell orientierten Familien zur Schule, doch die Situation Deutschlands (Bsp.: rasch steigende Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes und die Jugendarbeitslosigkeit) erschwert den „Aufholprozess“ der Minderheit. Sie geben jedoch nicht auf, weil viele Sinti und Roma die Schulbildung als Schlüssel zur Akzeptanz in der Bevölkerung sehen, welches eine gesellschaftliche Gleichberechtigung für diese Menschen bringen würde. Auch hierfür setzt sich der Zentralrat der Sinti und Roma ein. Die Kinder sollen die gleiche Bildung und die gleichen Chancen wie die der übrigen Bevölkerung erhalten, die staatlichen Schul- und Bildungssysteme nutzen können und nicht auf separaten Schulen unterrichtet werden. Trotzdem legen die Sinti und Roma viel Wert auf die Tatsache, dass ihre Sprache nach den traditionellen Mustern, mündlich und innerhalb der Familie, gelehrt wird.

Die Entscheidung zwischen Tradition und Einstieg in die „moderne Konkurrenzgesellschaft“ ist eine Gratwanderung; dort treffen zwei gegensätzliche Welten aufeinander. Denn wenn Sinti und Roma ein Angestelltenverhältnis eingehen sollten, müssten sie ihre Wertschätzung gegenüber ihrer traditionellen Selbstständigkeit hinten anstellen. Diese Veränderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Es würde das Zusammenleben zwischen der Bevölkerung, also ihrer und unserer Angehörigen fördern. Doch es ist noch ein langer, durchaus steiniger, Weg bis zum Erreichendes jeweiligen Zieles.

Nach diesen Fortschritten in den 70er und 80er Jahren sollten herbe Rückschläge das Verhältnis stören und schwächen. Die Sinti und Roma bestimmten zwar nicht mehr allein die öffentlichen Debatten, aber seit dem Mauerfall und der dazugehörigen Öffnung nach Osteuropa im Jahr 1989 nahm die Angst vor „Zigeunern“ wieder zu.

Ab 1990 wuchs die Zuwanderung aus den osteuropäischen Ländern; auch Zuwanderer aus Rumänien waren darunter. Die Presse veröffentlichte von Anfang an wie hoch der Anteil der migrierenden Roma sei. In den Berliner Tageszeitungen konnte man im Mai und Juni 1990 lesen, dass „rund 80 Prozent der Rumänen Roma und Sinti“ seien. Dies heizte die Furcht vor einer „unkontrollierbaren Einwanderung von Zigeunern“ an. Ende Mai 1990 gab der „Tagesspiegel“ bekannt: „Die größte Gruppe der Asylbewerber, die sich in Berlin melden, sind Sinti und Roma. In diesem Monat kamen [...] 3.496 Asylbewerber, davon 1.717 Sinti und Roma“.

Die Angaben, die von den Tageszeitungen gemacht wurden, standen jedoch auf einem „unsicheren Fundament“, denn in den offiziellen Angaben des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge war nur das Herkunftsland der Immigranten, nicht aber die ethnische Zugehörigkeit, angegeben. Erst im Jahr 1999 gab das Bundesamt die ethnische Zugehörigkeit der Asylbewerber der Türkei und dem Kosovo an.

Diese Angaben der Tageszeitungen hatten also nur begrenzte Aussagekraft. Die Anzahl der Asylanträge von Flüchtlingen aus anderen Ländern war ebenso hoch wie die Anzahl der Asylanträge von rumänischen Flüchtlingen, doch die rumänischen Roma stießen auf „besondere Befürchtungen“. In den Medien wurde immer wieder negativ darüber berichtet. Sie wurden „als eine homogene Masse von Nomaden, denen Deutschland hilflos ausgeliefert sei“, dargestellt. Auch die Anerkennung ihrer Selbstbezeichnung schwand. Der Begriff „Sinti und Roma“ überwog Anfang 1990, doch schon ab der Mitte des gleichen Jahres vollzog sich ein spürbarer Wechsel zum diskriminierenden Wort „Zigeuner“. Die sachliche Auseinandersetzung mit der Situation dieser Minderheit trat wieder in den Hintergrund.

Diese Atmosphäre der Verunsicherung und Angst nutzten Propagandisten für ihre Zwecke. Auch der Münchener Verleger Gerhard Frei, Vorsitzender der Deutschen Volksunion, mahnte während der 90er in seiner Zeitung, dass es einen unkontrollierten „Zigeuner-Zustrom“ gäbe. Diese Vorurteile gegen die Sinti und Roma werden noch lange Zeit in den Köpfen der Menschen verweilen, wenn nichts dagegen getan wird. Deshalb ist die Öffentlichkeitsarbeit der Organisationen für Sinti und Roma, sowohl über die Situation in der Bundesrepublik, als auch in den osteuropäischen Ländern besonders wichtig, da dort noch viel aufzuholen ist. Verbunden mit der Situation war die Lebensweise der Sinti und Roma; bedingt durch ihr Auftreten und Verhalten in der Öffentlichkeit. Im Allgemeinen leb(t)en sie unter katastrophalen Bedingungen; Arbeitslosigkeit, Armut, mangelnde sanitäre Anlagen und medizinische Unterversorgung sind nur wenige Indikatoren, ebenso in Rumänien. Hinzu kommt, dass sie weder staatlichen Schutz, noch staatliche Unterstützung erhielten. Als Angehörige der ärmsten gesellschaftlichen Schicht fielen Sinti und Roma rassistischen Anschlägen zum Opfer. Aufgrund von Diskriminierung, tätlichen Angriffen etc. sah sich diese Volksgruppe gezwungen die osteuropäischen Länder zu verlassen und in den westlichen Teil Europas zu fliehen. Ein Beleg für Diskriminierung ist eine in Tschechien 1999 errichtete Mauer, die einerseits Wohngebiete von Tschechen und Roma abgrenzte und andererseits die üblichen Stellplätze der „Zigeuner“ versperrte. Trotz ihrer Vorstellungen entsprach das Leben im „goldenen Westen“ nicht diesen. Vielen der Flüchtlinge wurde das Asyl in Deutschland verwehrt und sie mussten in ihre Heimatländer zurückkehren, wo sie nur vor Scherben ihrer Existenz standen. Kosovoflüchtlinge werden seit 1999 in der Bundesrepublik geduldet, da die UNO-Verwaltung und KFOR-Truppen im Kosovo die Sicherheit der Volksgruppe nicht gewährleisten können. Seit einigen Monaten aber führen die Regierungen Deutschlands und Jugoslawiens Gespräche über das weitere Schicksal der Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo. Sie sollen in Serbien und Montenegro aufgenommen werden (Stand: Februar 2002). Solche Vorhaben sind für die Gesellschaft bedrohter Völker nicht akzeptabel, weil die Roma in Serbien und Montenegro vielfach diskriminiert werden und oft in miserablen Verhältnissen leben müssen. Weiterhin sind die Aufnahmekapazitäten Serbiens und Montenegros längst erschöpft, da diese Länder ca. 150.000 serbische und ca. 70.000 Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo-Krieg, 500.000 serbische Flüchtlinge aus dem Kroatien-Krieg und dem Bosnien- Krieg, aufgenommen haben. So wird auch in Zukunft die Lage der Sinti und Roma nicht immer erfreulich sein, da das „Gesetz“ für sie kaum etwas tun kann (oder will?).

Während des Nazi-Regimes wurden Sinti und Roma auf besonders schreckliche Weise verfolgt und ermordet. Rassenforschung und grausame Experimente sind nur zwei der vielen Beispiele, die zu nennen sind. Mit diesen Experimenten verbindet man einen Namen: Josef Mengele. Der SS-Hauptsturmführer war eine der berüchtigsten Figuren des Todeslagers Auschwitz. Im Mai 1943 wurde er zum Chefarzt des „Zigeunerlagers“. Neben seinen Pflichten im Konzentrationslager, fand Mengele Zeit sich mit seinen Forschungen an eineiigen Zwillingen zu beschäftigen. Dazu „benutze“ er die Gefangenen des Lagers. Der Anthropologe2 Mengele, der mit 24 Jahren in München promovierte, arbeitete nicht allein. Ihm zur Seite standen „Assistenten“, die Insassen des KZs waren und die zur Mitarbeit gezwungen wurden.

Der „Chefarzt“ war an der Physiologie und Pathologie der Kleinwüchsigkeit ebenso interessiert wie an missgebildeten Kindern. Während der Untersuchungen, die sich teilweise über Stunden hinzogen, mussten die „Patienten nackt in unbeheizten Räumen stehen“. Nachdem „seine“ Zwillinge untersucht worden waren, wurden viele von ihnen mit einer Injektion direkt ins Herz umgebracht. Danach wurden sie seziert.

Eine solche „Bekämpfung der Zigeunerplage“ wie sie die Nationalsozialisten mit „deutscher Gründlichkeit“ ausführten, ist eines der furchtbarsten Ereignisse in der gesamten Geschichte dieser Volksgruppe. Es gibt nur wenige Überlebende dieser Zeit, die von ihren grausamen Erinnerungen erzählen können. Der Sinto Herbert (Ricky) Adler, zum Beispiel, ist einer von ihnen. Er und seine Familie fielen dem „Runderlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volkbildung vom 15. Juni 1939“ zu Opfer. Der Erlass besagte, dass Sinti- bzw. Romakinder der Schule verwiesen werden können, wenn Mitschüler „arischen Blutes“ durch sie einer Gefahr ausgesetzt sind. In einem anderen Erlass des Reichsministers vom 22. März 1941 hieß es, dass die „Zulassung von Zigeunerkindern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen und demgemäß nicht schulpflichtig sind, [...] grundsätzlich abzulehnen“ ist. Weiterhin wurde angewiesen: „Bei Zigeunerkindern, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und daher schulpflichtig sind, wird eine grundsätzliche Ablehnung der Aufnahme in die öffentlichen Volksschulen nicht angängig sein. Da die Zahl der Zigeunerkinder [...] nicht ausreicht, wird es auch nicht möglich sein, für sie besondere Schulen einzurichten.“ Der weitere Inhalt dieses Erlasses fügt sich an den vom 15. Juni 1939 an.

Herbert Adler schildert, was er damals erlebte und wie die Beschlüsse der Nationalsozialisten sein Leben beeinträchtigten. Von 1937 bis 1940 besuchte er die Frankensteinerschule in Frankfurt am Main, wo es „eines schönen Tages [...] an der Tür des Klassenzimmers“ klopfte. Herbert und sein Bruder Heinz wurden von Kriminalbeamten aus der Schule geholt und gemeinsam mit der restlichen Familie „auf ein Lastauto geschmissen und in die Dieselstraße gebracht. Es war ein Zwangslager [...]. Dort lebten wir zu neunt ['in einem ausrangierten Möbelwagen, ohne Fenster, Toilette, Licht']. Wir wussten gar nicht, was wir machen sollten“. Nachdem er und seine Familie noch ein weiteres Lager „kennenlernten“, kamen sie nach Auschwitz. Über das weitere Schicksal der Familie ist uns nichts bekannt, bis auf die Tatsache, dass Herbert Adler überlebt hat.

Die Bürgerrechtlerin Melanie Spitta, die erste Trägerin des Otto-Pankok-Preises, ist eine Sintiza (Angehörige der Sinti). Sie kämpft für die Anerkennung und Akzeptanz der Sinti und Roma innerhalb der Bevölkerung. Dieser Preis soll an den Maler Otto Pankok (1893-1966) erinnern. Er demonstrierte in seinem Werk für „rechtlose Menschen, insbesondere [für] die Roma und Sinti in Deutschland“.

Die Mutter von Melanie Spitta nannte sie „Einzige“, da sie das einzige überlebende Kind der Familie war. Von der 30-köpfigen Familie haben sechs den Holocaust überlebt. Ihre Mutter durchlebte Auschwitz, Bergen-Belsen und Ravensbrück. 1946, ein Jahr nach der Befreiung, kam Melanie in Belgien zur Welt. „Meine Mutter hatte das Bedürfnis alles zu erzählen, ohne allerdings Hass auf die Deutschen bei mir zu schüren.“ Aufgrund dieser Erzählungen machte es sich Melanie Spitta zum Ziel die Leiden ihrer Volksgruppe zu dokumentieren. In Zusammenarbeit mit Katrin Seybold plante sie einen Film über Zwangssterilisation der Sinti und Roma in den Konzentrationslagern. Sie erhoff(te) sich damit Unwissen und Vorurteile zu verringern und Einfühlungsvermögen gegenüber ihrem Volk zu erreichen. Des weiteren äußert sich Melanie Spitta über Klischees, welche nicht nur auf Sinti und Roma anwendbar sind. Bettler und Diebe gibt es auch in anderen Kulturen, nur das dort solche „Charakterzüge“ nicht auf die gesamte Volksgruppe bezogen wird. „Ja, es gibt bettelnde Zigeuner [...]. Ja, es gibt auch welche unter uns, die klauen. Aber Deutsche klauen auch, ihre Nationalität wird in der Zeitung nur nicht extra erwähnt.“ Sie fordert dazu auf den Sinti und Roma die Lebensweise zu gestatten, wie sie seit Jahrhunderten Tradition ist. „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist wichtig - nicht der Zwang zur Sesshaftigkeit und zur kleinen Familie. Der Begriff Sesshaftigkeit ist in Romanes nicht einmal bekannt. Außerdem bemängelt sie das deutsche Verwaltungssystem, welches erhebliche Einschränkungen gegenüber Sinti und Roma hervorbringt. Überlebende, die wie Herbert Adler und Melanie Spitta den Mut haben über ihre eigenen Erfahrungen und die ihrer Mitmenschen zu berichten tragen zur Aufklärung von Misstrauen und Vorurteilen bei.

Doch Misstrauen, Diskriminierung und Vorurteile gegenüber den Sinti und Roma hat(te) in Ganz-Europa Tradition. Warum können wir - zivilisierte Menschen - nicht mit der Tradition brechen und in eine gemeinsame Zukunft schauen? Denn solche Abneigung gegen die „Zigeuner“ beruht selten auf eigenen Erfahrungen. Sie entwickelte sich im Laufe der Zeit und zu einem großen Teil werden wir davon noch heute beeinflusst. Zu „den Bildern der Vergangenheit: [von] Bärenführern, Rosshändlern, Wahrsagern, Spionen, Menschenfressern, Dieben, Schmugglern werden in der Gegenwart neue wie Sozialhilfeempfänger und Scheinasylanten hinzugefügt“ und so etwas kann man fast überall beobachten. Diese Abneigung wird „erlernt“. Wir, die Mehrheit der Bevölkerung, erfahren das was wir über diese Minderheit zu wissen glauben aus Alltagsgesprächen, den Medien, Filmen usw.

Auch in Deutschland, wo viele Sinti leben, kann man von Akzeptanz kaum sprechen. In Zeiten von Problemen, gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich, haben rassistische Übergriffe, auch gegen andere Minderheiten und „Andersartige“ keinen Seltenheitswert. Der Widerstand der Sinti und Roma gegen das „sich anpassen“, wird ebenso als asozial und rückständig gesehen. Wann trifft man schon auf „Zigeuner“? Sie leben über das gesamte Bundesgebiet verteilt; es ist also dementsprechend „schwierig“ Mitglieder dieser Volksgruppe im alltäglichen Leben kennen zu lernen. Um diese Lage zu verbessern, ist es von Nöten diese Klischees und Vorurteile zu erkennen und diese Eigenarten dieser Menschen, die wir bis jetzt noch nicht verstanden haben, zu verstehen zu lernen, denn die Fremdheit von anderen ist weder schmerzhaft noch gefährlich.

Die Vorstellungen des Großteils der Bevölkerung über die „Zigeuner“ entsprechen kaum der Wirklichkeit. Schon diese Bezeichnung spiegelt dies wider. Das „einheitliche“ Volk der „Zigeuner“ gibt es nicht. Sie gehören verschiedenen Gruppen an und leben in allen Ländern Europas und darüber hinaus. Jede dieser Gruppen hat ihre eigene Identität und Selbstbezeichnung.

Weiterhin ist es falsch zu sagen, dass Sinti und Roma „heimatlose Nomaden“ sind. Der größte Teil von ihnen im deutschsprachigen Raum ist im Laufe des 20. Jahrhunderts sesshaft geworden. Trotzdem ist das Vorurteil vom „Wohnwagenzigeuner“, der nicht sesshaft werden kann, nicht aus den Köpfen der Menschen zu vertreiben. Auch ein Redakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ist ein typisches Beispiel dafür. Er bezeichnete die Sinti und Roma am 7. September 1992 als ein „nonkonformistisches Volk“ und dass sie die „wohl am schwersten integrierbare aller Zuwanderungsgruppen“ sei. Das Bochumer Amtsgericht meinte im September 1996 auch, dass „Zigeuner“ für einen Vermieter unzumutbar seien, weil sie laut Tradition fast nie sesshaft werden. Genauso falsch wie die Vorstellung vom Nomaden ist die, dass Sinti und Roma allgemein in einer Lebensweise, die stark an die Tradition gebunden ist, verweilen. Diese Art zu leben hebe sich grundlegend vom „Rest der Bevölkerung“ ab. In Wirklichkeit differieren die Lebensstile der Volksgruppen so stark wie die Stile in „unserer“ Bevölkerung. Wenn man Sinti und Roma fragt, was ihre Kultur ausmacht, bekommt man verschiedene, teilweise gegensätzliche Antworten. Neben der Sprache wird höchstens noch die höhere Wertschätzung von Familie und Verwandtschaft angegeben. Der Respekt vor den Alten und der Zusammenhalt innerhalb der Familie sind bei diese Minderheit wichtige Werte. Dies steht im Zusammenhang mit der Verfolgungsgeschichte. Die Sinti und Roma haben sich nie auf die Gesellschaft verlassen können, deshalb war die Solidarität unter einander so entscheidend und prägte ihre Kultur. Nach Ende des NS-Regimes hörte zwar die systematische Rassenverfolgung auf, doch die Ausgrenzung der „Zigeuner“ setzte sich fort. Wiedergutmachungsleistungen wurden ihnen nur in wenigen Fällen zugesprochen, da man sich in keiner öffentlichen Debatte mit ihrem Schicksal auseinander setzte oder setzen wollte. Vorurteile „hafteten“ weiterhin in den Köpfen der Bevölkerung. Dies hatte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sowie auf rechtliche und gesellschaftliche Gleichberechtigung. Berufschancen der Sinti und Roma waren und sind heute meist sehr gering, da die Schulbildung kaum ausreicht(e). Ab den 60er Jahren richtete man Barackensiedlungen für diese Volksgruppe ein. Doch dies verbesserte ihre Lage bei weitem nicht. Die Wohngebiete dieser Menschen lagen meist außerhalb städtischer Wohnsiedlungen und trugen somit zur Ausgrenzung bei. Ein treffendes Beispiel ist die Mundenhofer Siedlung in Freiburg. Sinti und Roma lebten in ärmlichen Verhältnissen neben einer Abwassergrube am Stadtrand ohne die Möglichkeit wirtschaftlich und sozial voranzukommen. Ihr soziales Verhalten, ihr Bildungsstand und ihre ärmlichen Wohnbedingungen bestätigten die Gesellschaft in ihren Vorurteilen; nur waren der Minderheit keine besseren Wohn- und Lebensbedingungen ermöglicht worden. Ein Beispiel für das gewollte „nichtsesshaft werden“ von Sinti und Roma findet man in Ungarn, in Balatonfüred. Dort baute man eine orientalische Ortschaft für sie mit allen sozialen Einrichtungen. Leider nahmen die Sinti und Roma dieses „Geschenk“ nicht an. Sie wohnten zwar kurz darin, doch in einer „Nacht- und Nebelaktion“ verließen sie den Ort. Sie zogen es vor ihren althergebrachten Traditionen zu folgen.

1990 war eine der wenigen Gemeinsamkeiten der Deutschen die Tatsache, dass sie eine Abneigung gegen Zigeuner besaßen. Die Toleranz für diese Menschen ist sehr gering, aber „Vorurteile sagen [...] viel aus über Menschen, die Vorurteile benutzen. Diskriminierung beginnt immer schon mit der Geringschätzung Andersdenkender“.

Quellen:

Internet:

1. http://www.bpb.de/publikationen/01365084347268951310790272390291,0,0,Sinti_un d_Roma_als_Feindbilder.html

2. http://www.lpb.bwue.de/publikat/sinti/sinti7.htm

3. http://www.gfbv.de/voelker/europa/roma.htm

4. http://www.vvn-bda-kl.de/spuren/friedhof/friedhof5.html

5. http://www.sensjs.berlin.de/familie/ethnische_minderheiten/volksgruppe_deutsche_si nti_roma.pdf

6. http://www.uni- magdeburg.de/iew/web/studentische_projekte/hinte/Homepage/Sinti%20und%20Roma.ht m

7. http://www.zigeuner.de/sinti_und_roma_seit_600_jahren.htm

8. http://www.hlc.unimelb.edu.au/CALL/German/sintiroma.html

Bücher:

1. „Sinti und Roma im ‚Dritten Reich’ - Das Programm der Vernichtung durch Arbeit“ Lamuv Verlag GmbH 1. Auflage, 1991 Autoren: Romani Rose, Walter Weiss Herausgeber: Zentralrat dt. Sinti und Roma

2. “Der Holocaust” C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1995 Autor: Wolfgang Benz S. 93-100

3. „Rückkehr nicht erwünscht - die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich“ Oxford University Press, New York, 2000 (Original) Econ Ullstein List Verlag GmbH & Co. KG, München, Berlin, 2001 Autor: Guenter Lewy

4. Video: „Verfolgt und Vergessen: Sinti und Roma“ Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH, 1987

[...]


1 Der Gründungskongress der Internationalen Romani-Union fand 1971 in London statt. Während des Kongresses wurden eine Nationalhymne und die offizielle Flagge der Sinti und Roma festgelegt. Diese Flagge besteht aus einem blauen oberen und einem grünen unteren Bereich, welcher den Himmel bzw. das Gras symbolisiert. In der Mitte der soll ein rotes Rad die Lebensweise der Sinti und Roma, nachdem sie aus Indien ab dem 5. Jahrhundert abgewandert sind, darstellen. Der 8. April, der erste Kongresstag, wurde zum „Internationalen Tag der Sinti und Roma“ deklariert.

2 Anthropologie: Wissenschaft vom Menschen und seiner Entwicklung. (Quelle: Duden)

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Details

Titel
Sinti und Roma
Note
11 Punkte
Autor
Jahr
2002
Seiten
9
Katalognummer
V107471
ISBN (eBook)
9783640057405
Dateigröße
416 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sinti, Roma
Arbeit zitieren
Katja Bergmann (Autor:in), 2002, Sinti und Roma, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107471

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