Riester-Rente - Private Altersvorsorge


Hausarbeit, 2002

45 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsübersicht

1. Vorwort

2. Alterssicherung in Deutschland
2.1. Der Aufbau des Alterssicherungssystems
2.2. Organisation, Versicherte und Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung
2.3. Die Finanzierung der GRV
2.4. Probleme des Alterssicherungssystems

3. Die Rentenreform
3.1. Reform der Erwerbsminderungsrenten
3.2. Änderungen bei der Hinterbliebenensicherung
3.3. Grundsicherung
3.4. Änderung der Rentenanpassungsformel

4. Private Altersvorsorge / „Riester-Rente“
4.1. Wer kann ansparen
4.2. Die Höhe der staatlichen Zulage
4.3. Riester-Verträge
4.4. Welche Vorsorgeprodukte werden angeboten
4.5. Sonderfall der Förderung selbstgenutzten Wohnungseigentums

5. Fazit

Literaturnachweis

1. Vorwort

Die gesetzliche Rentenversicherung stand und steht in den nächsten Jahren vor erheblichen strukturellen Problemen.

Vor allem bedingt durch den demographischen Wandel und einer damit verbundenen Alterung der Gesellschaft wird das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern immer ungünstiger.

Steigenden Ausgaben in der Rentenversicherung stehen nicht im gleichen Maße steigende Einnahmen gegenüber. Um das umlagefinanzierte Rentensystem zu erhalten müssen Maßnahmen getroffen werden, damit dieses Defizit ausgeglichen werden kann.

Im Rahmen des Rentenreformgesetzes 2001 sind Maßnahmen beschlossen worden, die dieses auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten garantieren sollen.

Wesentlich ist dabei, daß das derzeitige Rentenniveau nicht mehr beibehalten werden kann. Dieses sinkt bis zum Jahre 2030 um mehrere Prozentpunkte.

Die dadurch entstehende Versorgungslücke soll durch den staatlich geförderten

Ausbau der privaten Vorsorge entgegengewirkt werden.

So ist ein Kernelement der Rentenreform die Einführung einer freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzliche Rentenversicherung, die in ihrem umlagefinanzierten System erhalten bleibt.

Es stellt sich die Frage, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen werden, um die Finanzierung des gesetzlichen Rentensystems zu sichern?

Auf jeden Fall nimmt die Bedeutung der privaten Vorsorge immer mehr zu.

Diese Ausarbeitung soll einen Überblick über die Möglichkeiten einer Privatrente verschaffen und wie der Staat diese fördert (Stichwort „Riester-Rente“).

Dazu wird im ersten Teil eine allgemeine Übersicht über das bestehende Rentensystem gegeben und dessen Probleme bei der zukünftigen Finanzierung besprochen.

Desweiteren sollen die Auswirkungen der Rentenreform gezeigt werden und warum es nötig wird, eine private Vorsorge auf- und auszubauen.

Im zweiten Teil wird detailliert auf die Möglichkeiten einer privaten Vorsorge und

„Riester-Rente“ eingegangen.

Es wird die Funktionsweise der sogenannten „Riester-Rente“ erklärt und für wen sie alles in Betracht kommt.

Zusätzlich werden noch die unterschiedlichen Vorsorgeprodukte aufgezeigt.

Im abschließenden Fazit wird eine Gesamtbetrachtung der Rentenreform mit der privaten Altersvorsorge vorgenommen und die Notwendigkeit der privaten Vorsorge dargestellt.

2.1. Der Aufbau des Alterssicherungssystems

Das Rentensystem in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf der Leitvorstellung des „3-Säulen-Modells“:

Die 1. Säule und die sicherlich wichtigste ist das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem.

Der Staat legt hierbei die Leistungen und Ansprüche durch Gesetz fest. Die Träger sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Innerhalb der 1. Säule wird nochmals unterschieden zwischen der „Gesetzlichen Rentenversicherung“ (GRV), die für die meisten Berufstätigen und Rentner in Frage kommt, der „Beamtenversorgung“ (BV), der „Alterssicherung der Landwirte“ (AdL) und den „Berufsständischen Versorgungswerken“ (BSV).

Die 2. Säule ist die betriebliche Altersversorgung. Diese hat den Zweck einer

Zusatzversorgung zu dem öffentlich-rechtlichen Rentensystem.

Bei der betrieblichen Altersversorgung wird unterschieden zwischen der

„Betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte in der Privatwirtschaft“ (BAV) und der „Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst“ (ZÖD), welche für Angestellte im öffentlichen Dienst (keine Beamte) zuständig ist.

Die 3. Säule ist die private Altersvorsorge. Dieser kommt einen immer höheren Stellenwert zu, was auch durch die Rentenreform von 2001 deutlich wird. Hierauf wird im 2. Teil der Ausarbeitung genauer eingegangen.

Gewichtung der Einkommensverteilung auf die 3 Säulen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zu beachten ist noch, daß die 2. und 3. Säule freiwillige Vorsorgemaßnahmen sind. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und sollen die gesetzliche Rentenversicherung lediglich ergänzen.

Die gesetzliche Grundlage der „Gesetzlichen Rentenversicherung“ (GRV) bildet das

„Sechste Sozialgesetzbuch“ (SGB VI) Die GRV ist in 3 Zweige gegliedert:
1. Die „Arbeiterversicherung“ (ArV). Deren Träger sind die Landesversicherungsanstalten.
2. Die „Angestelltenversicherung“ (AnV). Deren Träger ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
3. Die „Knappschaftliche Rentenversicherung“ (KnRV). Diese ist zuständig für Beschäftige im Bergbau u.ä..

Die ersten beiden Zweige sind für einen Großteil der Bevölkerung zuständig. Es besteht eine Versicherungspflicht für alle mehr als geringfügig beschäftigen Arbeiter und Angestellten, für Auszubildende, für Selbständige bestimmter Berufsgruppen und für Personen in bestimmten Tätigkeiten (z.B. Kindererziehung, Wehr- u. Zivildienst). Darüber hinaus besteht ein Versicherungsrecht für nahezu alle Bevölkerungsgruppen.

Um eine Rente zu beziehen, müssen bestimmte Leistungsvoraussetzungen gegeben seien1:

1. Erfüllung persönlicher Voraussetzungen: Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze (Altersrente), volle oder teilweise Erwerbsminderung (Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit), Tod des versicherten Familienangehörigen (Renten wegen Todes)
2. Erfüllung bestimmter Mindestversicherungszeiten („Wartezeiten“)
3. evtl. Erfüllung bestimmter besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen
4. evtl. Einhaltung von Hinzuverdienstgrenzen bzw. Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes

2.2. Organisation, Versicherte und Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung

Renten werden geleistet als:
- Renten wegen Alters
- Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit (Invalidität)
- Renten wegen Todes

Für die Höhe der Rente sind folgende vier Faktoren maßgebend:

- die aus der Höhe des versicherten Entgelts sich ergebenden Entgeltpunkte
- der Rentenzugangsfaktor, der Abschläge bei vorgezogenem Versicherungsbeginn bzw. Aufschläge bei hinausgeschobenen Rentenbeginn bewirkt.
- der Rentenartfaktor, der sich je nach Rentenart unterscheidet
- der aktuelle Rentenwert: dieses ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters entspricht, die aus dem Beitrag für ein Durchschnittsentgelt für ein Kalenderjahr berechnet wird.2Dieser beträgt für den Zeitraum 1.7.2001 – 30.6.2002 in den alten Ländern 49,51DM. (Für den Zeitraum 1.7.2000 – 30.6.2001 betrug er in den alten Bundesländern 48,58DM und in den neuen Bundesländern 42,26DM3)

Berechnung des aktuellen Rentenwerts4 :

Jeweils für den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres bis zum 1. Juli 2010 nach der Formel:

Für die Zeit nach dem 1.Juli 2010 nach der Formel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die monatliche Rente ergibt sich dann nach folgender Rentenformel:

Die GRV wird im sogenannten Umlageverfahren finanziert. Dies bedeutet, daß die Einnahmen eines Jahres die Ausgaben desselben Jahres decken. Dabei geschieht die Finanzierung der GRV zum Großteil aus Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber, die jeweils die Hälfte der Beiträge tragen, und zum anderen aus Bundeszuschüssen, also allgemeinen Steuermitteln. Im Jahr 2001 wurden mittlerweile 31% der Rentenausgaben durch Bundeszuschüsse gedeckt, um den Beitragssatz von 19,1% (9,55% Arbeitnehmeranteil und 9,55% Arbeitgeberanteil) für das Jahr 2001 zu erreichen.

Die umlagefinanzierte GRV steht zur Zeit vor erheblichen Finanzierungsproblemen. Diese und deren Gründe können am folgenden einfachen 2-Generationen-Modell („Overlapping generations model“) erläutert werden:

Annahmen: - In jeder Periode t leben zwei Generationen, die Rentner At und die (beitragszahlenden) Erwerbstätigen Et

- Die Phasen der Erwerbstätigkeit und des Rentenbezugs seien gleich lang
- Die Rentner Atsind die Erwerbstätigen der Vorperiode Et-1gewesen Grafik: Funktionsweise des Umlageverfahrens im 2-Generationen-Modell

Tabelle:

2-Generation-Modell (Zahlenwerte sind nur Beispielwerte zur Verdeutlichung der Funktionsweise, die nicht den realen Verhältnissen entsprechen.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Folgerung:

Die umlagefinanzierte GRV hat, wie man sehen kann, ein strukturelles Problem. Da die abhängig Beschäftigten einer Periode durch ihre Rentenversicherungs- beiträge die Rentner derselben Periode finanzieren, setzt sie eine gewisse Kontinuität der Bevölkerungentwicklung voraus. Wenn aber z.B. ein geburtenstarker Jahrgang in Rente geht und nicht entprechend mehr Beitragszahler nachkommen, entsteht eine Finanzierungslücke (bei „Rentnerquotient“ > 1 in Beispielrechnung).

Da sich das Zahlenverhältnis in Zukunft immer ungünstiger entwickelt und immer mehr Rentner von vergleichbar weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen, entsteht ein Ungleichgewicht in der Finanzierung.

[...]


1 Tabelle A2, Arbeitsblätter „Probleme und Alternativen der Sozialpolitik“, Dr. Bernd Reef, GH Kassel 2002

2 „Die Rente“, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bonn 1999, S.112

3 „Alterssicherungsbericht 2001“, Drucksache des Deutschen Bundestags, 14. Wahlperiode, S.31

4 Arbeitsblätter „Theorie und Praxis der SP 4.10“, Dr. Bernd Reef, GH Kassel 2002

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Riester-Rente - Private Altersvorsorge
Hochschule
Universität Kassel
Veranstaltung
Soziologie / Politologie
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
45
Katalognummer
V107317
ISBN (eBook)
9783640055906
Dateigröße
854 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Mit kurzer Einführung in das Rentensystem und Betrachtung der Rentenreform 2001
Schlagworte
Riester-Rente, Private, Altersvorsorge, Soziologie, Politologie
Arbeit zitieren
Torsten Berge (Autor:in), 2002, Riester-Rente - Private Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107317

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