Aktuelle Veränderungen im öffentlichen Raum


Seminararbeit, 2002

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Öffentlichkeit

3. Der öffentliche Raum
3.1 ÖFFENTLICHER RAUM ALS BEBAUTER RAUM
3.2 MENSCH UND RAUM

4. Veränderungen der Stadt und des öffentlichen Raumes
4.1 DIE ENTWICKLUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES (ZUM ERLEBNISRAUM)
4.1.1 wirtschaftlicher Hintergrund
4.1.2 gesellschaftlicher Hintergrund
4.2 UNSICHERHEIT IM ÖFFENTLICHEN RAUM
4.2.1 Ursachen
4.2.2 Unsicherheitsfaktoren
4.2.3 Auswirkungen
4.3 SICHERHEIT VERSUS SUBJEKTIVES SICHERHEITSEMPFINDEN
4.4 AKTUELLE SICHERHEITSMAßNAHMEN
4.4.1 „Klassischer öffentlicher Raum“
4.4.2 „Semi öffentlicher Raum“- das Beispiel der Deutschen Bahn
4.4.3 „Privater öffentlicher Raum“
4.5 AUSWIRKUNGEN AKTUELLER SICHERHEITSMAßNAHMEN

5. Friendly eye in the sky

6. Auswirkungen des Einsatzes von Überwachungskameras

7. Alternativen zu aktuellen Sicherheitsmaßnahmen

8. Fazit

Literaturverzeichnis:

„ Zu den wesentlichen Merkmalen einer st ä dtisch gepr ä gten

Ö ffentlichkeitskultur geh ö rt die Begegnung mit dem Fremden, mit unbekannten Menschen und Dingen. Durch die st ä ndige Horizonterweiterung er ö ffnen sich Chancen f ü r die Pers ö nlichkeitsentwicklung, insofern als das Eigene und Vertraute stets in Frage gestellt wird. “ (von Saldern 2000)

1. EINLEITUNG

Städtisches, urbanes Leben lässt sich klar vom Leben auf dem Land abgrenzen. Die Anonymität und fehlende soziale Kontrolle, die Durchmischung unterschiedlicher sozialer Schichten, Nationalitäten und Kulturen die die (Groß-) Stadt gewährt, schaffen ein Klima, welches Quelle der Inspiration für Künstler, Literaten und politisch Aktivierte ist. Hier besteht ein experimenteller Freiraum ohne enge soziale Schranken. Grundbedingung für jede soziale Interaktion ist ein Raum innerhalb dessen diese stattfinden kann. In der Antike war die griechische Agora, der Marktplatz, Treffpunkt der Bürger als Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Lebens. Öffentliche Bekanntmachungen wurden hier verkündet, Redner konnten hier, ähnlich dem Speakers Corner im Hyde Park in London, der heute nur noch eine symbolische Funktion erfüllt, ihre philosophischen und politischen Überlegungen zum Ausdruck bringen. Der öffentliche Raum scheint diese Funktion verloren zu haben. Öffentliches Leben wird durch Rundfunk, Fernsehen und Internet direkt in den privaten Raum übertragen und macht somit dessen Betreten überflüssig. Grundlegende Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen, der Übergang von der Industrie zur nachfordistischen Dienstleistungsgesellschaft, neue Formen der Kommunikation und Interaktion haben entscheidende Auswirkungen auf das menschliche Zusammenleben. In den 70er und 80er Jahren wurde angesichts dieser Entwicklung eine Ende des öffentlichen Raumes heraufbeschworen. Es wurde vermutet, dass binnen kürzester Zeit auch jene Beschäftigungen, die ein Betreten des öffentlichen Raumes bisher noch nötig machten von zu Haus aus zu erledigen wären. Desweiteren würden sich auch zwischenmenschliche Kommunikation, Bankgeschäfte, Ämtergänge aus dem öffentlichen in den virtuellen Raum verlagern. Die technischen Grundlagen dafür sind nun weitgehend geschaffen, und für viele Erledigungen wie Bankgeschäfte und Behördengänge ist ein Verlassen des Hauses meist nicht mehr nötig. Allerdings würde heute angesichts der Belebtheit öffentlicher Straßen und Plätze wohl kaum mehr jemand von einem Ende des öffentlichen Raumes sprechen. Menschen suchen weiterhin den persönlichen Kontakt und erledigen selbst eine scheinbar mühselige Arbeit wie den Einkauf von Lebensmitteln selbst und nicht per Internet oder Kühlschrank, der automatisch fehlende Produkte nachbestellt. Gäbe es hierfür wirklich einen Markt hätten sich solche Angebot längst durchgesetzt. Die Benutzung der Straße bleibt für die Kommunikation im städtischen Alltag eine existenzielle Grundlage. Der öffentliche Raum wird also weiterhin genutzt, was sich verändert, ist allerdings die Form der Nutzung, weg vom politischen, bürgerlichen Raum, hin zum kulinarischen Raum. Wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen haben zu dieser veränderten Nutzung geführt.

Im Folgenden werde ich in groben Zügen Definitionen der Begriffe Öffentlichkeit und öffentlichem Raum zusammenfassen, jüngste Veränderungen nachzeichnen und Probleme und Gefahren, die sich hieraus für die Funktion von Stadt als urbanem Raum ergeben darstellen. Aktuelle polizeiliche Maßnahmen zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit, insbesondere dem Einsatz von Überwachungskameras und möglichen, sich daraus ableitenden Gefahren wird ein besonderer Augenmerk gelten. Zudem wird immer wieder ein direkter Bezug zur Situation in Berlin hergestellt werden.

2. ÖFFENTLICHKEIT

Die eigentliche Bedeutung von Öffentlichkeit lässt sich nur sehr schwer definieren und ist am ehesten in Abgrenzung von dem, was sie nicht ist und die Betrachtung der historischen Entwicklung des Begriffs zu bestimmen. Habermas (Habermas, 1990) stellt die Öffentlichkeit als Sphäre dar, der der private Bereich gegenübersteht und zeichnet die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte von Öffentlichkeit in den einzelnen Epochen nach:

Antike

Die Sphäre der Polis, die sich in Form des öffentlichen Lebens, des bios politicus, auf der Agora abspielt, steht im ausgebildeten griechischen Stadtstaat in strenger Abgrenzung zur Sphäre des Oikos, die in der privaten Autonomie des Hausherrn ihren Ausdruck findet. Das ideologische Muster der Trennung von privatem und öffentlichem hat sich durch die Jahrhunderte hinweg bewahrt und findet, z.B. in der römischen res publica ihren Ausdruck. Ihre Bedeutung erlangt diese Öffentlichkeit durch die Entstehung einer Bürgerlichen Gesellschaft im modernen Staat.

Mittelalter

Im Mittelalter gab es keinen abgrenzbaren Gegensatz zwischen privatem und öffentlichem. Öffentlichkeit bestand lediglich in Form einer repräsentativen Öffentlichkeit als Verkörperung einer höheren Gewalt, die z.B. in Form des Königs als Vertreter dieser Öffentlichkeit ihren Ausdruck findet.

Merkantilismus

Die wirtschaftspolitischen Bestrebungen der absolutistischen Staaten führen zur Schaffung einer ständigen Verwaltung und eines stehenden Heeres. Es entsteht eine Sphäre der öffentlichen Gewalt die sich über die private Sphäre erhebt. Öffentlich wird synonym mit staatlich.

18. Jahrhundert

Kaffeehäuser, Klubs, Salons und Zeitschriften schaffen eine Form von Öffentlichkeit in zunächst unpolitischer, dann zunehmend politischer Gestalt. Es bildet sich so Vorform der politisch fungierenden Öffentlichkeit, die als literarische Öffentlichkeit bezeichnet wird.

19.Jahrhundert

Die zunehmende Öffnung der literarischen Zirkel und die offene Kritik an gesellschaftlichen Zuständen führt zum Verfall der höfischen und dem langsamen Übergang zur bürgerlichen Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit als „Sphäre, der zum Publikum versammelten Privatleute“ wird zum Medium, in dem die Belange der Bürger zum öffentlichen Interesse und schließlich über das Parlament zum staatlichen Willen und Gesetz werden.

20. Jahrhundert

Refeudalisierung der Öffentlichkeit durch eine Umfunktionierung des Prinzips der Öffentlichkeit . „Die Entwicklung der modernen Massenmedien mit ihrer marktorientierten Publizität und partiellen Vereinnahmung durch Parteien, und organisierte Interessen, ihren Möglichkeiten der Datenerfassung, -verarbeitung und -weitergabe, wie auch Strukturen der Bewußstseinsindustrie sind Gefährdungen einer Öffentlichkeit, die dem Ideal nach auf Kritik , Allgemeinheit, das öffentliche Wohl und allgemeine Zugänglichkeit angelegt ist.“ (Schäfers, S.261) Die Errungenschaften der bürgerlichen Öffentlichkeit gehen zunehmend verloren. (vgl. Habermas, S.267 ff)

„Ö ffentlichkeit als solche ist ein im Prinzip frei zug ä ngliches

Kommunikationsforum f ü r alle, die etwas mitteilen, oder das was andere mitteilen wollen wahrnehmen wollen. Ö ffentlichkeit beinhaltet eine f ü r jedermann zug ä ngliche Form der Kommunikation “ (Neidhardt, S.502)

3. DER ÖFFENTLICHE RAUM

Öffentlichkeit benötigt einen Raum in dem sie stattfinden kann. Ob Agora oder Kaffeehaus, soziale Begegnung benötigt einen physischen Raum, einen Treffpunkt. Dieser Raum wird als öffentlicher Raum bezeichnet. Lofland kennzeichnet den öffentlichen Raum als „ein für alle Mitglieder der Gemeinschaft visuell und physisch zugänglicher Raum“ (Lofland, 1998). Grundvoraussetzung ist also die freie Zugangsmöglichkeit zu diesen Räumen. Jedoch findet die von Lofland beschriebene „Begegnung mit Fremden, ein Ort an dem eine Begegnung zwischen Menschen aus den unterschiedlichsten Milieus stattfindet“ auch in Räumen statt die eigentlich nicht jedem Menschen frei zugänglich sind, faktisch jedoch von allen Bürgern genutzt werden. Es werden im Folgenden deshalb auch jene Räume mit in Betrachtung gezogen, die eigentlich keinen öffentlichen Raum im klassischen Sinne darstellen. Folgende drei Typen können somit klassifiziert werden:

„Klassischer öffentlicher Raum“ (Bsp. Öffentliche Plätze, Parks, etc.)

Der Träger ist die öffentliche Hand. Sie ist auch für die Garantie der öffentlichen Ordnung zuständig.

„Semi öffentlicher Raum“ in Privatbesitz (D-Bahn, S-Bahn)

Die Trägerschaft ist in privater Hand, es handelt sich doch rein faktisch um öffentlichen Raum. Rechtlich betrachtet ist es eine Sonderform von Privatgelände. Hierbei ergibt sich eine Konfliktsituation zwischen dem Betreiber welcher das Hausrecht ausübt (Privatrecht) und der Polizei, die für die öffentliche Sicherheit zuständig ist.

„Privater öffentlicher Raum“ ( Bsp.: Shopping Mals)

Es handelt sich um privaten Raum in dem das Hausrecht gilt. Tatsächlich ist es jedoch ein öffentlicher Raum, da dieser von der Art der Nutzung durch die Bevölkerung öffentlichem Raum entspricht. Das dieser Auffassung teilweise auch die Gerichte folgen zeigt ein Urteil aus den USA. Hier wurde das Verteilen von politischen Flugblättern per Gerichtsbeschluss unter Hinweis darauf erlaubt, dass viele Personen im „klassischen“ öffentlichen Raum gar nicht mehr anzutreffen sind in Shopping Malls.

Abhängig von der Nutzung des Raumes kann eine weitere Unterscheidung in repräsentativen, zivilgesellschaftlichen und kulinarischen Raum getroffen werden. Diese Aufteilung ist angesichts einer aktuellen Vermischung von Konsum, Kultur und Repräsentation nur noch sehr schwer zu treffen. Politische Repräsentation wird als Unterhaltung konsumiert und Konsum wird zum Kulturgut. Lässt sich der repräsentative Raum, insbesondere in Berlin angesichts des Regierungsviertels noch relativ gut abgrenzen, so sind die Grenzen zwischen zivilgesellschaftlichem Raum und kulinarischem Raum fließend.

Am Beispiel der verschiedenen Epochen die Berlin durchlebt hat, lässt sich aufzeigen, dass ob Kaiserreich, Weimarer Zeit oder Nationalsozialismus immer eine Affinität zwischen dem Gesamtsystem und dem öffentlichen Raum zu beobachten war. Der öffentliche Raum ist somit immer auch Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse.

Der öffentliche Raum als ein Raum, der sich insbesondere durch die Anonymität, die er jedem einzelnen der sich in ihm bewegt gewährt auszeichnet, ist ein speziell (groß)städtisches Phänomen. Die Großstadt vermag am besten tolerante, kosmopolitisch gesinnte Bürger hervorzubringen. (vgl. Lofland, 1998) Die Garantie einer öffentlichen Sphäre in der man spielerisch erlernt Vielfalt zu akzeptieren, Differenzen und Gegensätze auszuhalten, ist hierfür nach Lofland allerdings unabdingbar. Öffentlicher Raum ist urbaner Raum. Urbanität ist „immer auch gegen die glatt, ordentliche und übersichtliche Stadt gerichtet. Die Anonymität der großen Stadt ist die Voraussetzung dafür, dass abweichendes Verhalten seine Nischen findet, in denen es sich entfalten kann, unbemerkt von Verwandten, Nachbarn oder der Polizei” (Siebel, S.8).

3.1 ÖFFENTLICHER RAUM ALS BEBAUTER RAUM

„Der öffentliche Raum symbolisiert die Gemeinschaft der Städter und ist damit die eigentliche Verwirklichung von Stadt, die mehr ist als nur die Summe von Einzelgebäuden, genau wie Stadtgesellschaft keine Zufallsansammlung von Menschen ist, die nichts miteinander zu tun haben, sondern eine Gemeinschaft, die mehr ist als eine Summe von Individuen ist. Öffentlicher Raum ist die Inkarnation von Stadt, durch ihn werden Gebäude zur Stadt.“ (Leipprand, S.96) Leipprand beschreibt den öffentlichen Raum als Bedingung für Stadt. Nur der öffentliche Raum kann Stadt erzeugen und eine Hülle für die Menschen, die ihn bewohnen, bilden. Die Menschen nutzen ihn, eignen sich ihn an, und drücken ihm ihren Stempel auf, der das Bild dieser Stadt als Produkt der in ihr lebenden Menschen kennzeichnet. Es wird eine Identifikation mit dem Raum, der Stadt und den Mitmenschen geschaffen. Somit ist der gestaltete Raum immer Abbild der Menschen die ihn bewohnen. „Stadt ist so etwas wie das gebaute Gedächtnis der Gesellschaft.“ (Hämer, S.197) Schubert unterteilt die Gestaltung des urbanen öffentlichen Raumes in zwei Paradigmen. Nach dem ersten Paradigma, der Rahmung durch Bebauung, sind öffentliche Straßenräume ein Produkt der Häuser die ihn umgeben. Die Entstehung und Wahrnehmung öffentlichen Raumes ist davon abhängig wie die ihn umgebende Bebauung entstanden ist. Hausmauern und Fenster sind sinnlich erfahrbare Trenn- und Verbindungselement zwischen privatem und öffentlichem Raum. Liegen zwischen öffentlichem und privatem Raum kleine oder große, unbebaute Flächen privaten Raumes, so kann kein öffentlicher Raum entstehen. Öffentlicher Raum braucht die Wand die ihn bildet und fängt dort an. So ist die Entstehung eines positiven Außenraumes mit Raumkanten möglich. „Deshalb müssen Gebäude die Stadt sein sollen öffentlichen Raum herstellen und ohne Distanz und Zurückversetzen an ihm stehen.“ (Leipprand, S.100) Das Wohngebäude, das Wohnen an sich gehört mit zum Stadtdasein. Somit kann der Anspruch an das Wohnen nicht dem auf dem Land in einer abgeschotteten Privatheit entsprechen. Eine weitere Bedeutung kommt der Größe dieser Plätze zu. Insbesondere kleine Plätze schaffen die richtige Atmosphäre die eine Kommunikations- und Integrationsfunktion für die Stadtgesellschaft leisten.

Das zweite Paradigma richtet das Augenmerk auf die Funktion und Gestaltung des öffentlichen, durch die die Bebauung eingefassten unbebauten Raum. Die Freiheit von Bebauung, die freie Zugänglichkeit, Erreichbarkeit, der soziale Gebrauchswert und die Aneignungsmöglichkeiten lassen den Raum öffentlich werden. (vgl. Schubert S18 ff)

3.2 MENSCH UND RAUM

Wie oben bereits beschrieben, verändert sich die Bedeutung von öffentlichem Raum als konkretem, physischem und städtischem Raum insofern, als das er zur Garantie von Öffentlichkeit scheinbar nicht mehr unabdingbar ist. Allerdings zeigt die momentane Entwicklung, dass das konkrete Raumerlebnis weiterhin elemanterer Bestandteil gesellschaftlichen Zusammenlebens ist, bzw. vielleicht sogar wieder verstärkt an Bedeutung gewinnt. Augé beschreibt mit seiner These, dass die Übermoderne Nicht-Orte hervorbringt, die Bedeutungsverschiebung gesellschaftlicher Raumerfahrung. Nicht-Orte sind losgelöst von der Bedingung der konkreten Augenzeugenschaft. „In den Nicht-Orten verlieren Orte ihre Einzigartigkeit, ihre spezifischen, regionalen Besonderheiten, mithin ihre Authenzität. Es kommt zu einer artifiziellen Authenzität. So lassen sich Feriendörfer und Hotelketten ebenso wie Durchgangswohnheime und Flüchtlingslager als Nicht-Orte begreifen. Es sind Orte, die sich nicht durch geschlossene Sinnwelten kennzeichnen, sondern sich mit ihren Aufforderungen - etwa Hinweistafeln, Vorschriften, Verbote, etc. - an jeden richten. (Ahrens, 166ff). Höhl beschreibt diese Nicht-Orte als Orte mit einer eigenen, neuen urbanen Lebendigkeit und einer zentralen Ereignisdichte als scheinbar nicht gestaltete, gewöhnungsbedürftige zentrale Orte urbanen Lebens. Er stellt die Frage nach Wirkungspotentialen einer solchen Veränderung der räumlichen Organisation. (Höhl, in Häupl, S.29) Diese austauschbaren, bzw. sich wiederholenden Orte können nur schwer Orte der Identifikation im Sinne eines durch die Menschen die ihn nutzen gestalteten Raumes bilden. Die Beschreibung von Nicht-Orten macht deutlich, dass gerade in einer multimedialen Welt, in der die Agora als reeller Versammlungsplatz für politischen und gesellschaftlichen Austausch und Entscheidungen scheinbar keine Rolle mehr spielt, individuell gestaltete und gestaltbare Orte wichtiger denn je sind. Die Menschen verlangt es in einer multimedialen Welt nach Authentizität, persönlichem Kontakt, eigenem Sehen. Die Tatsache, dass die Großkonzerne weiterhin die räumliche Nähe suchen, Manager zum persönlichen Gespräch um die ganze Welt jetten und der Tourismus boomt wie nie zuvor, zeigt, dass die modernen Medien hier keinen Ersatz für persönliches Begegnen und Erleben schaffen können.

„ Gro ß st ä dter sind Leute, die vom Land in die Stadt gezogen sind,

um hier so hart zu arbeiten, dass sie aus der Stadt aufs Land ziehen k ö nnen. “ George Mikes

4. VERÄNDERUNGEN DER STADT UND DES ÖFFENTLICHEN RAUMES

Das voranstehende Zitat von George Mikes ist zwar schon etwas älter, trifft aber durchaus auch auf die aktuelle Stadt/Land Situation zu. Weiterhin haben die Städte insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht eine große Anziehungskraft. Die Großen, weltweit agierenden Firmen haben hier ihre Standorte, die Infrastruktur ist besser als auf dem Land. Städte sind die Zentren von Innovation und Dynamik und tragen überproportional zum Wohlstand in Europa bei. Gleichzeitig verzeichnen Städte jedoch auch die höchste Dichte an Problemlagen. Drei Prozesse sind bei der Transfomation der westlichen Städte von der Dienstleistungsökonomie und weitergehend zur Informations- und Wissensgesellschaft zu beobachten. „Polarisierung durch Dienstleistungsökonomie und neue Technologien, Gentrifizierung und Polarisierung der Infrastruktur, Immigrantenströme und Entwicklung einer informellen Ökonomie. Sie alle laufen im Prinzip auf eine schärfere Segregation gesellschaftlicher Gruppen und eine deutliche Differenzierung zwischen Orten und Lebensbedingungen der Gewinner und Verlierer hinaus“ (Karstedt, bei Ludwig-Mayerhofer, S.31)

Eines der gravierenden Probleme in der öffentlichen Diskussion ist, dass ganze Stadtteile größtenteils von Bevölkerungsgruppen ausländischer Herkunft bewohnt werden. Durch diese Gettoisierung leidet die Qualität des Schulunterrichts durch die mangelhafte Kenntnis der deutschen Sprache. Als Folge aus solchen Entwicklungen wandert, insbesondere wer Familie hat und es sich finanziell leisten kann in den ländlichen Raum ab und pendelt zur Arbeit in die Stadt was dank des Ausbaus der Verkehrswege heute möglich ist. Die Mittelschicht, als Mittler zwischen den Extrempolen von arm und reich fehlt damit mit den Städten. (vgl. Hämer, S.199) „Sichtbar bleibt diese Wanderung in die Peripherie als zersiedelte Landschaft, als Metapolis, oder Zwischenstadt, als „Urban Sprawl“ mit dezentraler, punktueller Konzentration der Versorgungseinrichtungen in sogenannnten Super Malls, Zusammenballungen von Konsum-, Büro und Wohnflächen“ (Höhl, in Häupl S.31).Lebensraum der eine soziale Infrastruktur mit Ärzten, Schulen, Versammlungsräumen, Treffpunkten, etc. benötigt bleibt die Stadt tendenziell vermehrt nur noch für die ärmeren Bevölkerungsschichten und junge Menschen. Für den Rest der Bevölkerung ist sie Finanzraum, Vergnügungsraum, Kulturraum. Aus den unterschiedlichen Zwecken die die Stadt und der öffentliche Raum erfüllen sollen leiten sich auch unterschiedliche Ansprüche ab.

4.1 DIE ENTWICKLUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES (ZUM ERLEBNISRAUM)

4.1.1 wirtschaftlicher Hintergrund

Mit dem Verlust der industriellen Basis ändert sich nicht nur die Bevölkerungsstruktur, sondern auch das ökonomische Gesicht der Städte. Die höhere Mobilität der Unternehmen verstärken den Konkurrenzkampf zwischen Zentrum und Peripherie. Zunehmend sind die Städte gefordert selbständig zu agieren und Konzepte zur Steigerung der eigenen Attraktivität zu entwickeln (Ronneberger, S.11 ff). Schlagworte wie Public Private Partnership, Neues Steuerungsmodell und Stadtmarketing dürften in keiner deutschen Stadt mehr Fremdworte sein. Sie zeigen auf, dass sich die Städte bewusst sind, dass eine Modernisierung der Verwaltung, eine veränderte Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern Grundvoraussetzungen sind, um sich im Wettbewerb zwischen Stadt und Land und vor allem zwischen den Städten zu profilieren. Städte bieten Leistungen, insbesondere im kulturellen Bereich, die das Land nicht in der Lage ist zu bieten. Allerdings kostet Kultur meist mehr Geld als sie einbringt. Kultur kann nur im Zusammenspiel mit Kommerz funktionieren, um sich auf diese Weise, insbesondere in Zeiten in denen der Bund und das Land ihre Transferleistungen zunehmend reduzieren und kommunale Selbsthilfe fordern, zu refinanzieren. Ziel ist es für die Städte, die Menschen zum längeren Verweilen und damit zum Konsum zu animieren. Grundvoraussetzung zur Steigerung der Verweildauer ist jedoch die Steigerung der Attraktivität. In den 70er Jahren waren in den meisten Städten noch alle Bereich mit dem Auto befahrbar. Allerdings belastete die Zunahme des Verkehrsaufkommens die Innenstädte schwer. Die Straßen waren verstopft, Parkräume schwer zu finden, die Luft durch das hohe Verkehrsaufkommen verschmutzt, von Einkaufserlebnis konnte kaum die Rede sein. Konsequenz war, bzw. ist die Errichtung großer Shopping Malls auf der „Grünen Wiese“ außerhalb der Städte. Das Bauland war günstig, die Abgaben gering, Parkplätze kein Problem und einer Erweiterung der Einkaufsflächen sind keine Grenzen gesetzt. Für die Städte schien dies der Todesstoß zu sein. Die Einnahmen aus dem Handel gingen mehr und mehr zurück, es blieben Subventionsbetriebe wie Theater, Bibliotheken, Schulen, Krankenhäuser. Einzige Möglichkeit dieser Entwicklung entgegenzuwirken lag und liegt in der Steigerung des Einkaufs- und Erholungswertes der Innenstädte. Die Konzentration des städtischen Managements liegt deshalb nun auf Dienstleistung, Konsum, Attraktivität, Sauberkeit und Sicherheit. (vgl. Ronneberger, in Häupl, S.117) Im Wettstreit zwischen den Städten unterneinander und der Stadt und dem Land müssen große Investoren gewonnen werden. Kann nicht mit günstigen und weitläufigen Flächen geworben werden, so wird versucht den Investoren soviel Freiraum als möglich einzuräumen. Der Aktionsradius privater Investoren beschränkt sich jedoch schon längst nicht mehr auf die Gebäude, sondern auch auf öffentliche Plätze die nun im Sinne des Investors gestaltet und genutzt werden. Dies bedeutet eine zunehmende Ausrichtung städtebaulichen Handelns an privaten Interessen. Feldtkeller spricht in diesem Zusammenhang von der „privatisierten Stadt“, die auf städtische Kommunikation weder Wert legt, noch vorsieht, sie sogar unterdrückt. Somit geht für ihn die Privatisierung öffentlichen Raumes einher mit dem Ende städtischer Kommunikation und der Auflösung der Gesellschaft. (vgl.: Feldtkeller, S.136 ff)

4.1.2 gesellschaftlicher Hintergrund

Öffentliche Räume werden nicht überall von allen Bevölkerungsschichten in gleicher Intensität genutzt. Obwohl immer eine gewisse Aneignung und Besetzung durch bestimmte Gruppen stattfindet, findet sich meist ein Querschnitt der Gesellschaft. Ein gutes Beispiel ist der Kurfürstendamm und die angrenzenden Straßen in Berlin. Hier befinden das Luxuskaufhaus KaDeWe und die Modehäuser Peek & Cloppenburg und Hennes & Mauritz, die jeweils unterschiedliche Zielgruppen bedienen an einem Platz. Zudem ist er Treffpunkt und Bettelmeile für Obdachlose und Drogenabhängige. Demonstrationen, Umzüge, Großveranstaltungen, der Bahnhof als Verkehrsknotenpunkt, die Universität und 13 Kultureinrichtungen machen ihn zu mehr als einer reinen Konsum und Touristenmeile. Er ist somit nach wie vor öffentlicher, für alle zugänglicher Raum. Allerdings wird die beschriebene Durchmischung häufig eher als negativer Nebeneffekt des Aufenthalts im öffentlichen Raum empfunden.

Ein Großteil der Bevölkerung fühlt sich durch Verschmutzungen, Belästigungen sowie die Anwesenheit bestimmter Personengruppen gestört und meidet zunehmend den öffentlichen Raum. Grundlage ist eine allgemeine Verunsicherung, eine zunehmende Angst vor allem Fremden, dem man durch den Aufenthalt im öffentlichen Raum ausgesetzt ist. Die Ursachen dieser Entwicklung sollen im Folgenden näher erörtert werden.

4.2 UNSICHERHEIT IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Die rasanten Veränderungen der letzten Jahre und Jahrzehnte haben das Unsicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerung stetig genährt und gesteigert. Die Gefährdung des Arbeitsplatzes und der sozialen Sicherung, die Gefahren der Globalisierung, die Furcht vor Überfremdung führen zu Unsicherheit die Angst erzeugt. Insbesondere Berlin unterliegt einem stetigen Wandel. Der Fall der Mauer, Berlin als Hauptstadt, der rasche Wandel der Bevölkerungsstruktur, die Abwanderung der Mittelschicht in die Randzonen und die Ausweitung der sozialen Kluft zwischen Arm und Reich schaffen Unsicherheit. Die Konzentration von Medien und Politik auf die Kriminalität scheint wie ein Ventil für die Sprachlosigkeit angesichts der Komplexität der Probleme. Insbesondere die Sicherheit im öffentlichen Raum scheint geeignet um Ängste zu schüren und populäre Lösungen aufzuzeigen. Jüngster und extremster Auswuchs einer solchen Entwicklung ist die populistische Panikmache des Hamburger Innensenators Ronald Schill. Er verlangt und praktiziert ein härteres Vorgehen gegen kriminelle, aber wie der jüngste Einsatz von Brechmitteln zur Überführung mutmaßlicher Drogendealer zeigt, auch gegenüber Personen die einer Tat noch gar nicht überführt sind. Der niedersächsische Justizminister und bekannte Kriminologe Christian Pfeiffer wirft ihm zudem vor, über das Ausmaß der Kriminalität zu täuschen, um der Bevölkerung die Notwendigkeit seines Vorgehens zu vermitteln. (Süddeutsche Zeitung, 18.02.02, S.6) Die Folgen des schüren von Ängsten zeigt sich im subjektiven Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Umfragen zeigen (Pfeiffer, S.27ff), dass eine Lücke zwischen vermuteter/ empfundener und tatsächlicher Kriminalität besteht. Ein Großteil der Bevölkerung, quer durch alle Schichten, ist davon überzeugt, dass die Kriminalitätsraten exorbitant gestiegen sind. Tatsache ist jedoch, dass die Anzahl der Tatverdächtigen lediglich bei den 14 bis 25-jährigen stark gestiegen ist. Bei den Opfern sind lediglich die 14 bis 21 jährigen stärker betroffen als früher. Raubdelikte und Körperverletzungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Die Anzahl der Tötungsdelikte blieb jedoch konstant und die Zahlen der Vergewaltigungsdelikte sind in den letzten Jahren sogar auf dem tiefsten Stand seit den 50er Jahren. (Pfeiffer, S.27 ff)

4.2.1 Ursachen

Was ist Ursache für diese Kluft zwischen empfundener und tatsächlicher Kriminalität? Erklärungsansätze:

- Um die Konsumenten zu binden, die Einschaltquoten zu steigern und Verkaufszahlen zu erhöhen wird seitens der Medien, mittels zugespitzter Kriminalitäts-Berichterstattung, ein verfälschter Eindruck potentieller Gefahren gegeben. Insbesondere der öffentliche Raum rückt in diesem Zusammenhang in den Fokus der Berichterstattung, da hier Kriminalität

am leichtesten erfassbar und beobachtbar ist. Lofland führt in diesem Zusammenhang den Antiurbanismus auf. Der Urbanismus ist die einzige Siedlungsform mit öffentlicher Sphäre. Diese lässt sich leicht beobachten und bietet eine breite Angriffsfläche.

Kriminalität findet hier konzentrierter statt und erlangt größere Aufmerksamkeit. Zudem werden Straftaten im öffentlichen Raum eher statistisch erfasst als Straftaten im sozialen Nahraum, da diese nur begrenzt an die Öffentlichkeit gelangen (Lamnek, S. 385)

- Das gemeinsame Entsetzen über grausame Taten schafft ein Gemeinschaftsgefühl

(Beispiel Sexualmord). Diese Tatsache wird von den Medien und Politikern ausgenutzt. Das Schüren von Ängsten und das Versprechen diese zu beseitigen hilft Wahlen zu gewinnen.

- Allein das optische Erscheinungsbild eines Ortes kann Angstgefühle auslösen.

Entsprechende Bebauung, Verschmutzungen, Graffiti, oder Geschäfte und Treffpunkte deren äußeres Erscheinungsbild keine Rückschlüsse auf deren Nutzung zulässt, können Unsicherheit und Ablehnung hervorrufen.

- Die Anwesenheit bestimmter Personengruppen (Obdachlose, Drogensüchtige,

Prostituierte, Punks) auf öffentlichen Plätzen verunsichert viele Nutzer.

Neben den äußeren Einflussfaktoren die das Unsicherheitsgefühl im öffentlichen Raum verstärken, sind es also auch ganz persönliche, individuelle Erfahrungen wie das optische Erscheinungsbild eines Ortes oder die Anwesenheit bestimmter Personengruppen, die Verunsicherung hervorrufen.

4.2.2 Unsicherheitsfaktoren

Eine ausführliche Studie über Angsträume und das Unsicherheitsgefühl das beim Betreten des öffentlichen Raumes entsteht, wurde in Wien durchgeführt. Ziel der Studie war es Angstgefühle auslösende Erfahrungen und Wahrnehmungen zu identifizieren und dadurch Formen von angemessenen und erfolgsversprechenden Problembearbeitungen entwickeln zu können. Die Unsicherheitsfaktoren wurden durch Befragungen der Personen in zwei Wiener Stadtteilen in Bezug auf ihre Erfahrungen im öffentlichen Raum identifiziert:
- Materielle Schädigung
- Gewalt
- Belästigung/Beleidigung
- Rücksichtslosigkeit, Einschränkung
- Verdächtige Personen/Problematische Nutzung
- Vernachlässigung/Niedergang
- Lärm, Schmutz

Interessant ist, dass die Befragungen in strukturell sehr unterschiedlichen Stadtteilen durchgeführt wurden, die Unsicherheitserfahrungen jedoch in ihren Schwerpunkten meist dieselben waren. Ein Großteil der beobachteten Verhaltensweisen die zu Verunsicherung führen haben jedoch kaum, bzw. gar keine strafrechtliche Relevanz, sind Wahrnehmungen von „disorder“. Gerade die Anwesenheit von Problemgruppen wie Punks, Obdachlosen, Junkies wird als Bedrohung erlebt, ohne das über konkrete Vorfälle berichtet werden kann. Womit im Allgemeinen Unsicherheit verbunden wird, mit der Gefahr im öffentlichen Raum attackiert, überfallen, bedroht zu werden, spielt angesichts der Umfrageergebnisse kaum eine Rolle, da solche Vorfälle kaum zu verzeichnen sind und meist lediglich aus zweiter Hand erzählt werden können. Die Quelle, aus der solche Informationen kommen, sind meist die Medien, deren Einfluss auf die Stimmung in der Bevölkerung bereits kurz angeschnitten wurde. Bei Belästigungen und Beleidigungen handelt es sich meist um ungewünschte Kontaktaufnahme wie betteln oder schnorren, oder allein die optische Belästigung angesichts der Anwesenheit bestimmter Personengruppen. Bei Rücksichtslosigkeiten und Behinderungen waren es im Schwerpunkt Vorfälle aufgrund derer sich die Befragten in ihrem Bewegungsspielraum eingeschränkt fühlten. Grundlage waren oft Vorfälle im Straßenverkehr, wie die Verparkung von Gehsteigen und Hauseinfahrten oder rücksichtslose Auto- und Fahrradfahrer. Bei verdächtigen Personen und problematischer Nutzung ging es meist um Personen, die durch ihr unübliches Verhalten oder Aussehen aufgefallen sind, so z.B. das Antreffen von Männergruppen ausländischer Herkunft im Park oder Ausländer die auf der Straße ihre Autos reparieren. (vgl.: Karazman-Morawetz, in Hammerschick, S.17ff)

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass hier eine ursprüngliche, in südlichen Ländern noch anzutreffende und von ausländischen Mitbürgern nach Deutschland (re-)importierte Nutzung des öffentlichen Raumes, als Raum in dem ein Großteil der Verrichtungen des täglichen Lebens stattfinden, als Bedrohung empfunden wird. Die arbeitsteilige Gesellschaft mit einer klaren Trennung in Arbeit, Privat, Freizeit, verlangt auch nach einer klaren Trennung und nutzenbezogenen Zuordnung von Räumen. Das „herumhängende Gruppen“ überhaupt auffällig werden, hängt mit der abweichenden Nutzung des öffentlichen Raumes zusammen. Ein nicht zielgerichtetes sich aufhalten ist nur in gesellschaftlich festgesetztem Kontext zulässig. Eine erwartungsfremde Nutzung erschwert die Rolleneinordnung des sich im Raum bewegenden Mitbürgers und bewirkt eine Unsicherheit bezüglich der Verhaltenserwartung gegenüber dem anderen. „Man kann nicht sicher sein, ob man die gleichen Situationsdefinitionen und Verhaltensregeln beim Anderen erwarten kann - der Andere wird in diesem Sinn unberechenbar“ (Karazman-Morawetz, in Hammerschick, S.27)

4.2.3 Auswirkungen

Die Angst, sich im öffentlichen Raum zu bewegen führt dazu, dass dieser gemieden wird. Diesem Trend wird meist mit einer verstärkten Kontrolle des Raumes entgegengewirkt. Entscheidend ist hierbei jedoch zunächst weniger die tatsächliche Bekämpfung von Kriminalität, als die Schaffung eines Sicherheitsgefühls.

„Zielsetzung dieser Kontrollstrategien ist in der Regel die sichere und saubere Stadt, die sich im Rahmen des Wettstreits der Metropolen einen Imagevorsprung verschafft. Die Stadt gilt als Erlebnispark, der vorrangig nach kommerziellen Aspekten zu organisieren und auszustatten ist. Es geht in diesem Kontext um die Belebung von Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, Repräsentationsplätzen oder Parkanlagen, um die Festivalisierung der Innenstädte durch Veranstaltungen, Feste und öffentliche Darbietungen. Auf diese Weise sollen die öffentlich verfügbaren Räumlichkeiten genutzt werden, um weitere kommerziell verwertbare Aktivitäten anzudocken. Sicherheit und Ordnung erfüllen in diesem Rahmen sowohl instrumentelle Funktionen als auch symbolische Kontroll-Leistungen: Einerseits werden die Bedingungen für einen erfolgreichen geschäftlichen Ablauf geschaffen, andererseits wird das Bild der lebendigen, aufgeschlossenen, toleranten Metropole kultiviert.“ (Beste, 2000)

Diese Entwicklung spiegelt eine neue Auffassung von Sicherheitsdenken wieder. Sicherheit wird nicht mehr länger ausschließlich als Kriminalitätsbekämpfung definiert, also Schaffung einer „reellen, tatsächlichen“ Sicherheit, sondern Sicherheit heißt Gewährleistung eines empfundenen Sicherheitgefühls. Aussagen, wie „Man muss die Ängste der Bürger ernst nehmen“ signalisieren, dass nicht mehr konkrete Straftaten, sondern subjektive Empfindlichkeiten zum Gegenstand der Intervention werden. ( vgl. Ronneberger, S.139) Dies beinhaltet auch der Bekämpfung von „disorder“, d.h. Vorfälle oder Wahrnehmungen die keine strafrechtliche Relevanz aufweisen, beispielsweise Probleme der sozialen Interaktion in Form von Belästigung durch Schnorrer, die Anwesenheit von Personen die durch ihre äußere abweichende Erscheinung vermeintlichen Anlass zur Besorgnis geben (Obdachlose, Alkoholiker, Drogensüchtige, Punker, Ausländer) sowie Handlungen anderer Personen, die als Einschränkung des Bewegungsspielraumes, als physische Behinderung betrachtet werden (rücksichtslose Autofahrer, Radfahrer in der Fußgängerzone, auf Gehsteigen herumstehende Gruppen die keinen Platz machen, etc.).

Es geht hier um Probleme des Verhaltens im öffentlichen Raum. Die Verletzung der impliziten Verhaltensregeln lösen bei den Nutzern des öffentlichen Raum Irritation, Unsicherheit, Besorgnis, Ärger und Angst aus. Die Beobachtung von unüblichen Nutzungen des öffentlichen Raumes durch herumlungernde Jugendliche, Alkohol trinkende Männer, Obdachlose im Park etc. gelten als Indiz für Unordnung im Sinne sozialer Desorganisation. Unordnung in sozialer Hinsicht - incivility (Hunter, 1978) - signalisiert den Zusammenbruch allgemein geteilter Normen und bewirkt bei den Bewohnern erhöhte Unsicherheit und Kriminalitätsfurcht. Das von anderen Nutzern „phantasierte“ mögliche Verhalten von sozialen Randgruppen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, wird zur Projektionsfläche der eigenen Ängste und Vorstellungen, die zum Gutteil aus den Massenmedien gespeist werden (Leirer, 1996).

Unbedingter Handlungsbedarf ohne den der Erhalt der öffentlichen Sicherheit nicht mehr länger zu gewährleisten ist, lässt sich also allein aufgrund der Polizeistatistik nicht unmittelbar ableiten. Aus einer veränderten Erwartungshaltung an die Stadt als Arbeits- und Erlebnisraum knüpfen sich jedoch auch veränderte Erwartungen an das Sicherheitsgefühl. Persönliche Sicherheit wird dank moderner Autos, Brandschutz, Versicherungen, etc. zum Konsumgut von dem je nach persönlicher finanzieller Lage mehr oder weniger konsumiert werden kann. Die Tatsache, dass Gebieten mit wenig Kriminalität im Verhältnis eine höhere Polizeipräsenz zuteil wird, als Gebieten mit hoher Kriminalität ist nur ein Beispiel hierfür, dass Politiker dem neuen Anspruch nur zu gerne nachkommen und sich dies auch in den aktuellen Bemühungen der Polizei wiederspiegelt.

4.3 SICHERHEIT VERSUS SUBJEKTIVES SICHERHEITSEMPFINDEN

„Die Polizei hat sich bei ihrem Tätigwerden nicht nur an der Sicherheitslage, sondern auch am Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu orientieren. Sie hat ihre Schwerpunktbildung daran auszurichten und fortzuentwickeln.“ (Polizeidienstvorschrift 100 Nr.1.1) Grundaufgabe der Polizei ist es eigentlich Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Öffentliche Sicherheit schließt alle Rechtsgüter ein, die durch Normen des öffentlichen Rechts geschützt werden. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht dann, wenn ein Schaden für ein öffentliches Rechtsgut mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Tatbestandsvoraussetzung für ein Eingreifen der Polizei ist also immer eine objektiv erkennbare, hinreichend wahrscheinliche Gefahrenlage. Insofern soll sich polizeiliches Handeln nicht schon bei lediglich möglichen, sondern erst bei wahrscheinlichen Schäden entfalten. „Diese Beschränkung auf reaktives Handeln, die Abkehr von wohlfahrtstaatlicher Daseinsvorsorge und gesellschaftssanitärer, polizeistaatlicher Allzuständigkeit machte ... seit Ende des 19. Jahrhunderts den Kern des materiellen Polizeibegriffs des liberalen Rechtsstaates aus.“ (Behrends, 1988, S.220 ff) Mitte der 70er Jahre erweiterte sich der materielle Polizeibegriff mit dem Topos der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und damit neben den klassischen Aufgaben Gefahrenabwehr und Strafverfolgung um eine dritte polizeiliche Aufgabe. Was das neue Selbstverständnis polizeilichen Aufgaben- und Handlungsbereichs betrifft ist der Satz unter der Überschrift „Rolle und Selbstverständnis“: u.a.: „Polizeiliches Handeln muss - über die Bindung an Recht und Gesetz hinaus - politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen...“ (Polizeidienstvorschrift 100 Nr.1.1) aus dem Jahr 1999 sehr aussagekräftig und deckt sich mit den jüngsten Entwicklungen polizeilichen Agierens im öffentlichen Raum. Polizeiarbeit reklamiert zunehmend eine allgemeine Zuständigkeit im soziologischen und kriminologischen Bereich der Kriminalprävention. Bestes Beispiel sind von der Polizei veranstaltete Straßenfeste als Ersatzvergnügung zum Steine werfen bei den Demonstrationen am 1. Mai. Polizeiarbeit entwickelt sich weg von der Eingriffs- , hin zur Leistungsverwaltung und rückt damit dem Anspruch vorrangig für die Schaffung eines Sicherheitsgefühls zuständig zu sein immer näher. Sie bestätigt die Bürger in ihren Ängsten, indem sie durch objektiv unbegründete Interventionen in Angsträume diese durch aktuelle Maßnahmen, wie z.B. die Anbringung von Überwachungskameras, als berechtigt erscheinen lässt. Es wird also nicht versucht, die Schere zwischen objektiver und subjektiver Unsicherheit zu schließen, sondern diese wird weiter geöffnet. (vgl.: Behrends, in Pitschas, S.150 ff)

4.4 AKTUELLE SICHERHEITSMAßNAHMEN

4.4.1 „Klassischer öffentlicher Raum“

Es lassen sich momentan zwei Modelle zur Durchsetzung aktueller Sicherheits-/Kontroll- /Ordnungsinteressen ausmachen. Zum einen die Umwidmung öffentlich zugänglicher Orte mit Hilfe des Hausrechts durch Privatisierung, zum anderen Sondererlasse zur Gefahrenabwehr. Aktuelles Beispiel ist der Erlass von sogenannten „Saufparagraphen“, wie er z.B. in Ravensburg, Baden-Württemberg eingeführt, kurze Zeit später aufgrund eines richterlichen Beschlusses allerdings wieder aufgehoben wurde. Er verbietet den Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum. Auslöser hierfür waren nicht etwa sicherheitstechnische Bedenken, sondern die Möglichkeit dadurch gegen das Stadtbild störende Punker und Obdachlose vorgehen zu können. Dementsprechend kam der Paragraph auch ausschließlich in Bezug auf diese Personengruppen zur Anwendung. Alkoholkonsum in Straßencafes, bei Volksfesten, etc. war weiterhin erlaubt.

Eine weitere Maßnahme zum Erhalt der öffentlichen Ordnung ist die Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten. Diese werden längst nicht mehr nur zum Schutz privater Objekte und Räume, sondern in immer stärkeren Maß auch von Kommune und Land eingesetzt. Grundsätzlich haben die kommerziellen Aufpasser im öffentlichen Raum eigentlich keine Befugnisse, die über die sogenannten „Jedermannsrechte“ hinausgehen. Allerdings wird die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben dadurch ermöglicht, dass Angestellte privater Sicherheitsdienste als Verwaltungshelfer eingesetzt oder für konkrete Einsätze, wie z.B. auf der Expo in Hannover geschehen, mit hoheitlichen Kompetenzen beliehen werden. (vgl. Täubner, S.28) Eine weitere Maßnahme zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit ist der Einsatz von Video-Überwachungskameras.

4.4.2 „Semi öffentlicher Raum“- das Beispiel der Deutschen Bahn

Bahnhöfe bilden eine besondere Form öffentlichen Raumes. Sie bilden einen Raum in dem sich Menschen jeglicher gesellschaftlicher Schicht bewegen. Wer mit der Bahn reisen möchte, muss diesen Raum betreten. Sie machen insofern Großstadt aus, als das große Bahnhöfe immer geöffnet sind und dadurch ihr Angebot an Kneipen, Late Shops, Apotheken, Bahnhofsmission, beheizten Räumen auch von Nicht-Reisenden genutzt werden. Allerdings waren und sind Bahnhöfe schon immer Anziehungspunkt für unerwünschte Personengruppen. Eigentumsdelikte und Verschmutzungen sind an der Tagesordnung. Durch die Privatisierung der deutschen Bahn haben sich ganz neue Vorgehensmöglichkeiten ergeben. Die Bahn gründete die Bahn Schutz & Service GmbH die in erster Linie für die Durchsetzung des Hausrechts im Wege der Erteilung von Hausverbot, Bahnhofsverweis und Bahnhofsverbot zuständig und aufgrund der privaten Trägerschaft auch legitimiert dazu ist. (vgl.: Beste, S.382 ff) Zudem ergeben sich auch im Bereich der Überwachung und Kontrolle ganz neue Möglichkeiten. Was im „klassischen“ öffentlichen Raum noch heftig diskutiert wird findet im semi-öffentlichen und privaten Bereich bereits seit längerem seine Anwendung. Neben der Möglichkeit zum Erteilen von Hausverboten darf auch per Videokamera überwacht werden. Grundlage für die Durchführung ist das sogenannte 3S Konzept der Deutschen Bahn. Die drei S stehen für Sicherheit, Sauberkeit und Service. „Kernelement der Überwachung bilden auf das gesamte Bundesgebiet verteilte Einsatzzentralen, von denen aus die Bahnanlagen rund um die Uhr visuell und erforderlichenfalls auch akustisch überwacht werden So entsteht ein mehr oder weniger flächendeckendes Netzwerk, das auf hohem technischen Niveau und mit kurzen Reaktionszeiten schnelle Interventionen ermöglicht. Solche Bildaufnahmen erfolgen offen, so weit nicht zur Verhütung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung und banden- oder gewerbsmäßiger Täterschaft ein verdeckter Einsatz als ultima ratio vorgesehen ist.“(Mittmann, S.118) Videoaufzeichnungen werden dem Bundesgrenzschutz, der für die repressive Strafverfolgung und Fahndungen im Bahnbereich zuständig ist „erforderlichenfalls“ zur Verfügung gestellt. Eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen des privaten Deutsche Bahn Sicherheitsdienstes wird abgeleitete aus Art.13/14 GG in Verbindung mit §§ 858 und 903 BGB. Die DB begründet ihr Vorgehen mit der Notwendigkeit sichere und saubere Anlagen als Grundlage für den Beförderungsauftrag ihrer Kunden zu benötigen. Rechtlich bedenklich ist allerdings, dass es sich bei Bahnanlagen um öffentlich-rechtliche planfestgestellte Anlagen handelt, die einem zielgerichteten Allgemeingebrauch unterliegen und daher von jedermann im Sinne ihrer Zweckbestimmung genutzt werden können. Daher ist sehr fraglich, ob eine uneingeschränkte Datenerfassung und vor allem Weitergabe rechtlich legitimiert ist. (vgl.: Mittman, S.118)

4.4.3 „Privater öffentlicher Raum“

Mit der Errichtung ganzer Stadtquartiere durch kommerzielle Investoren, wie z.B. dem Potsdamer Platz in Berlin, entstehen urbane Räume, in denen die Individuen „überhaupt nicht mehr aus wechselnden Hausrechtsbeziehungen heraustreten und die Öffentlichkeit im Sinne einer Rechtsbeziehung und eines Zuständigkeitsbereichs für Polizei und Strafjustiz verdrängt wird. Immer größere Teile der Städte geraten auf diese Weise unter privatwirtschaftliche Kontrolle - und in deren Folge zunehmend unter Aufsicht privater Sicherheitsdienste“ (Voß, 1997, S.41 f). Auslöser dieser Durchkommerzialisierung öffentlicher Stadträume ist die Konkurrenz großer Shopping Malls auf der Grünen Wiese und der Druck den der Einzelhandel in Folge auf die Kommunalverwaltungen ausübt. Ziel ist die Schaffung sicherer, sauberer und segregierter Flächen, die den Erlebniseinkauf ermöglichen. Das einfachste Mittel um effektiv unerwünschte Gruppen fernzuhalten, Ordnung und Sauberkeit garantieren zu können, ist die Privatisierung des öffentlichen Raumes und der Einsatz privater Sicherheitsdienste. Diese sind zwar (bislang) nicht befugt Polizeiaufgaben wahrzunehmen, können jedoch Personen in Ausübung des Hausrechts von den Räumen fernhalten, bzw. aus ihnen verweisen. (vgl. auch Eick, S.98ff)

4.5 AUSWIRKUNGEN AKTUELLER SICHERHEITSMAßNAHMEN

Am meisten Aufhebens bei der Entwicklung des öffentlichen Raumes wird um die Vertreibung und Ausgrenzung unerwünschter Personengruppen gemacht. Die Kritik hieran ist teilweise sicher begründet und ein Teil der Maßnahmen bedenklich. Allerdings schafft eine genauere Betrachtung einzelner Brennpunkte oft ein gewisses Verständnis für das Vorgehen von Politik, Polizei und Privaten. Zudem haben sich viele Ängste in Bezug auf den Einsatz privater Sicherheitsdienste bislang nicht bestätigt. Viel elementarer als diese Maßnahmen sind jedoch die Beschränkungen und Folgen, die sich für jeden einzelnen Bürger und die Stadt als ganzes in ihrer Funktion als urbanem Lebensraum ergeben. Eine der maßgeblichsten Maßnahmen, die eine grundlegende Veränderung des öffentlichen Raumes mit sich bringen wird, ist der Einsatz neuer Informationstechnologien, insbesondere von Überwachungskameras. Diese sind mehr als nur ein technisches Hilfsmittel und der Schutzmann an der Ecke.

„ Aber man kann zweifellos im einzelnen zeigen, dass die Verhaltenstransparenz jeweils nicht uferlos ausdehnbar ist, ohne bestimmte Formen des sozialen Zusammenlebens zu st ö ren, ja zu zerst ö ren. “ Merton (Popitz, S.7)

5. FRIENDLY EYE IN THE SKY

Die Überwachung mittels Überwachungskameras ist eine moderne Methode die Sicherheit an öffentlichen Plätzen zu gewährleisten. Zunächst ist sie nichts anderes als ein Handwerkszeug mittels dem der Zweck der Polizeiarbeit, Verbrechen zu bekämpfen und die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, erfüllt werden soll. In einer hochtechnisierten Gesellschaft scheint es nur logisch, dass genauso wie die Arbeit der Werktätigen am Fließband, die Arbeit der Polizisten technisch unterstützt wird. Anstatt an jeder Straßenecke einen Wachmann zu postieren übernimmt diese Aufgabe nun immer häufiger eine Überwachungskamera. Diese Aufgabe erfüllt sie, wie aktuelle Auswertungen belegen anscheinend sehr gut. (vgl.: Oc, S.130 ff) Die Kriminalität ging an den ehemaligen Brennpunkten spürbar zurück, die Bürger fühlen sich sicherer und bewegen sich freier im öffentlichen Raum. Allerdings sind diese Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen, da die Aufstellung der Kameras meist einherging mit Intensivierung der polizeilichen Arbeit. So wurde z.B. in Frankfurt um der Gefahr einer Verdrängung der Kriminalität in die nicht überwachten Bereiche vorzubeugen verstärkte Kontrollen durchgeführt. (vgl.: Ommert, S.106) Dank der geringeren Kosten können statt einem Polizisten eine Fülle an Kameras installiert werden, was eine höhere Effizienz und Effektivität zur Folge hat.

In Großbritannien wird der öffentliche Raum mit über 1,5 Millionen Überwachungskameras überwacht. In städtischen Ballungsgebieten ist es teilweise nicht mehr möglich der Überwachung durch eine Kamera zu entgehen und die technischen Möglichkeiten, wie z.B. eine automatische Gesichtserkennung im Fahndungscomputer eingegebener Personen, immer ausgefeilter. Die Verwendung von Überwachungskameras ist allerdings keineswegs auf die Polizei und Regierungsbehörden beschränkt, sondern befinden sich oft in Privatbesitz und werden von Sicherheitskontrollen bis hin zur Verkehrsüberwachung eingesetzt. Die beabsichtigten Anwendung sind im allgemeinen harmlos, wenn nicht sogar nützlich. Eine zunehmende Vernetzung dieser Kameras und Weitergabe des Bildmaterials an die Polizei schafft jedoch die Möglichkeit flächendeckende Bewegungsbilder einzelner Personen anzufertigen. Ein Beispiel, welche extremen Auswüchse der Einsatz von Überwachungskameras annehmen kann, ist die Gemeinde Newark (New Jersey, 2000 Einwohner). Hier wurden aufgrund einer einzigen Gewalttat sechzehn Überwachungskameras mit rotierender Optik installiert, um jede Straße in der nur neun Häuserblocks umfassenden Gemeinde rund um die Uhr überwachen zu können.

6. AUSWIRKUNGEN DES EINSATZES VON ÜBERWACHUNGSKAMERAS

Verwendet werden Überwachungskameras unter dem berechtigten Vorwand damit Straftaten zu verhindern, bzw. Straftaten zu dokumentieren und verfolgen zu können und das Sicherheitsempfinden der Bürger zu stärken. Wer sich an die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens hält und keine Straftaten begeht, hat auch nichts zu befürchten. Allerdings ist zu vermuten, dass das Wissen all überall beobachtet zu werden, das Verhalten eines jeden Bürgers prägt und beeinflusst. „Wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen erklärt hat, führt die Annahme, beobachtet zu werden, dazu, dass Menschen versuchen, nicht durch individuelle Verhaltensweisen aufzufallen. Letztlich wirkt sich das so aus, dass sie auf die Ausübung von Grundrechten, zum Beispiel der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verzichten“ (Weichert, in Müller-Heidelberg, S.48).

Logische Weiterentwicklung ist der flächendeckende Einsatz von Überwachungskameras um eine Verdrängung der Kriminalität auf andere Orte zu verhindern und eine allumfassende Sicherheit zu schaffen. Ist eine flächendeckende Überwachung aufgrund der Größe der Fläche und des damit verbundenen Aufwands und der Kosten nicht möglich, dann ist die nächst logische Konsequenz die verdeckte Anbringung von Kameras. So wird zwar nicht flächendeckend überwacht, der Bürger kann sich jedoch nie sicher sein, ob er nun beobachtet wird oder nicht. Der Effekt wäre der des Panopticons von Bentham. Das Panopticon ist die Idee eines kreisförmig angelegten Gefängnis, das eine dauernde Überwachung aller Gefangenen möglich macht. Der Aufseher kann zwar jederzeit das Verhalten der Gefangenen überwachen, aber jene sehen ihn nicht. Durch die Illusion einer ständigen Überwachung, bzw. der Unwissenheit wann man überwacht wird tritt ein Disziplinierungs- und Schulungseffekt ein. (vgl.: Whitaker, S.46ff)

Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Entwicklung des öffentlichen Raumes immer auch ein Spiegelbild der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Sicherheitspolitische Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie z.B. der Einsatz von Kameras haben somit auch eine gewisse Aussagekraft. Gesellschaftliches Zusammenleben wurde in der Vergangenheit großteils durch unverfasste, als verbindlich geltende Regeln/Normen bestimmt. In einer hochmobilen, pluralistischen, multikulturellen Gesellschaft reduziert sich die Anzahl gemeinsamer Werte und Normen zusehends. An ihre Stelle treten per Gesetz definierte Normen deren Einhaltung polizeilich überwacht wird. Tatsache ist jedoch, dass ein Großteil dieser Verhaltensübertritte nicht aufgedeckt und dadurch nicht sanktioniert wird. Bei Sittlichkeitsdelikten ist z.B. laut Popitz eine Dunkelziffer von 95% zu vermuten. Durch den Einsatz moderner Überwachungstechniken könnte nun eine Vielzahl dieser Delikte erfasst und geahndet werden, was, so Popitz jedoch den Verlust der Normen zufolge hätte, da eine Transparenz aller Verhaltensabweichungen die Geltung von Normen ruiniere. (Popitz, S.9) Für Popitz sind Normen eine Art Richtschnur, deren entlang sich jeder Mensch orientiert, deren hundertprozentige Einhaltung allerdings nicht sinnvolle und damit nicht erstrebenswert ist. Einzelne Normen werden jedoch im Laufe der Zeit immer weniger und schlussendlich nicht mehr eingehalten, da sie nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Irgendwann fallen sie weg und werden durch neue Normen, die nun zum Prinzip öffentlicher Ordnung werden, ersetzt. Würde nun jede Nichteinhaltung sanktioniert, wäre eine solche langsame evolutionäre Veränderung unmöglich.

7. ALTERNATIVEN ZU AKTUELLEN SICHERHEITSMAßNAHMEN

Wie beschrieben basiert ein Großteil der Unsicherheitserfahrungen auf Ereignissen die keine strafrechtliche Relevanz haben. Daraus lässt sich allerdings nicht die Konsequenz ableiten, dass kein Handlungsbedarf besteht. Jeder Bürger hat das Recht sich sicher zu fühlen. Ängste breiter Bevölkerungsschichten sind deshalb ernst zu nehmen. Wenn ein Unsicherheitsgefühl besteht, so hat das konkrete Ursachen die aufgedeckt werden können. Aufdecken heißt jedoch nicht beseitigen, sondern diskutieren, Verständnis schaffen und Kompromisslösungen finden. Stadt und öffentlicher Raum sind immer Ort divergierender Interessen, Auffassungen und Erwartungen. Städte sollen gleichzeitig Heimat und Versorgungsmaschine, Ort der Anonymität und Ort der Identifikation sein. (vgl.: Siebel, S.11) Diese Bedeutung von Stadt zu erhalten, ist ein sehr schwieriges Unterfangen, dass viel politisches und gesellschaftliches Feingefühl verlangt und einem Balanceakt gleicht. Privatisierung, Vertreibung und Säuberung bergen die Gefahr einer Zerstörung desssen was den öffentlichen Raum ausmacht. Verwahrlosung und Besetzung des öffentlichen Raumes durch bestimmte Personengruppen bedeuten die Meidung des Raumes durch einen Großteil der Bevölkerung, die Abwanderung aus den Städten und damit ebenso den Tod des Öffentlichen. Das schließen der Schere zwischen objektiven und subjektiven Unsicherheitsfaktoren kann nur durch Aufklärung, d.h. zielgruppenorientierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch ständigen Dialog vor Ort gelingen. Verantwortungsvolle Politik sollte die Tatsache, dass den meisten Bürgern eine oft vermeintliche Erhöhung ihrer Sicherheit wichtiger ist als ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht noch zusätzlich durch entsprechende Maßnahmen in ihrem subjektiven Unsicherheitsempfinden bestätigen.

Das Beispiel Berlin vermittelt nicht den Eindruck eines überwachten öffentlichen Raumes. Insgesamt gibt es in den meisten europäischen Großstädten weiterhin viele Freiräume. Ein Untertauchen im Moloch der großen Stadt ist weiterhin möglich, gewisse Kontrollmechanismen haben in sofern ihre Berechtigung, als dass sie zum Erhalt städtischen Lebens notwendig sind. In einzelnen Städten lassen sich jedoch Ergebnisse aktueller Maßnahmen und ihre Auswüchse, wie das Beispiel Großbritannien und USA zeigt eindeutig beobachten.

8. FAZIT

Die Ausführungen sollten den Zusammenhang aufzeigen, der zwischen der Entwicklung der Gesellschaft und dem öffentlichen Raum besteht. Erst der Blick darauf, was Öffentlichkeit und öffentlicher Raum eigentlich bedeutet, kann ein Verständnis dafür schaffen, welche grundlegenden Veränderungen sich aus der Entwicklung der Stadt und dem öffentlichen Raum für das gesellschaftliche Zusammenleben ergeben. Städtisches Leben lebt von der Entwicklung und auf aktuelle, veränderte Bedingungen kann nicht mit dem krampfhaften Versuch einen status quo zu halten begegnet werden. Städte, die sich hier aus dem Wettbewerb ausklinken, werden große Probleme haben die Wirtschaft weiter an sich zu binden. Der finanzielle Bankrott einer Stadt wird eine Entwicklung nach sich ziehen mit der keinem Bürger gedient ist. Allerdings sollte trotz aller Veränderungen der Fokus darauf, was städtisches Leben ausmacht, nicht verloren gehen. Die fortschreitende Privatisierung des öffentlichen Raumes ist eine Tatsache, die wohl evtl. etwas gebremst, kaum aber rückgängig gemacht werden kann. Wichtig ist deshalb bestehende öffentliche Räume zu schützen und in privatisierten öffentlichen Räumen, wenn sie faktisch wie öffentlicher Raum genutzt werden, über neue rechtliche Grundlagen für deren Zugang und Nutzung nachzudenken. Auch aktuelle Sicherheitsmaßnahmen der Polizei werden, einmal eingeführt, kaum mehr rückgängig gemacht werden. Auch hier gilt es die Sensibilität innerhalb der Gesellschaft zu erhöhen und den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung als solchen in den Köpfen der Bürgern als ein wichtiges Recht, das einzufordern wichtig ist, bewusst zu machen. Zudem muss die Erfassung von Daten durch Private oder die Polizei einer strengen Kontrolle unterliegen. Bauliche Maßnahmen, entsprechende Initiativen, etc. können die Wahrnehmung des öffentlichen Raumes entscheidend verändern und seine Erhaltung, jenseits von repressiven Maßnahmen, die letztlich zu dessen Vernichtung führen, fördern.

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Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Aktuelle Veränderungen im öffentlichen Raum
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Veranstaltung
Öffentlicher Raum in Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
28
Katalognummer
V107103
ISBN (eBook)
9783640053780
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aktuelle, Veränderungen, Raum, Berlin
Arbeit zitieren
Michael Bihler (Autor:in), 2002, Aktuelle Veränderungen im öffentlichen Raum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107103

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