Deutsche Geschichte der Volksvertretung


Hausarbeit, 2002

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Deutsche Geschichte der Volksvertretung

Wir leben in einem für uns heute sehr selbstverständlich gewordenen Regierungssystem: Einer parlamentarischen Demokratie! Aber dass Parlamentarismus und Demokratie heute in einem Atemzug genannt werden, war nicht immer so und bedurfte eines langen und steinigen Weges, der mit Revolutionen, Diktaturen, Kriegen und Wiedervereinigungen gepflastert wurde.

Auch die Zugehörigkeit eines jeden deutschen Staatsbürgers zu einem „Gliedvolk“ (als Einwohner eines Bundeslandes) und einem „Bundesvolk“ (als Einwohner der BRD) ist heute nicht mehr wegzudenken. Schon der „Name“ Bundesrepublik Deutschland demonstriert das Erbe dieses jahrhundertealten und historisch gewachsenen staatlichen Organisationsprinzips: Den F ö deralismus !

Auf dem Weg durch die einzelnen Etappen der deutschen Geschichte erfahrt Ihr mehr zur Bedeutung der Volksvertretungen und Stellung der Länder:

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (962 - 1806) war gekennzeichnet durch eine enorme territoriale Zersplitterung mit am Ende ca. 300 souveränen Einzelstaaten unter einem schwachen Kaiser, die sich im Reichstag über Gesetzgebung, Verfassung, Kriege und Steuern berieten.

Im Reichstag, der 1495 seinen offiziellen Namen erhielt, versammelten sich die Vertreter der drei Reichsst ä nde geschlossen gegenüber dem Kaiser. Er berief den Reichstag in unregelmäßigen Abständen an verschiedenen Orten ein, in dem dann über die Reichsgesetzgebung (nur in Übereinstimmung aller drei Stände und mit Zustimmung des Kaisers), Veränderungen der Reichsverfassung, Reichskriege sowie die Erhebung von Steuern beraten und entschieden wurde.

Der Westfälische Frieden von 1648, der den 30-jährigen Krieg beendete, besiegelte mit seiner verfassungspolitischen Garantie, der sogenannten

„Teutschen Libertät“, die territoriale Zersplitterung des Reiches und degradierte den Kaiser zu einer Symbolfigur. Die Reichsstände wurden faktisch souverän und durften seither Bündnisse mit dem Ausland und untereinander schließen. Außerdem war der Kaiser nun bei allen Entscheidungen, die das Reich betrafen, an die Zustimmung der Reichsstände gebunden. Im Jahre 1663 wurde der gelegentlich einberufene Reichstag abgelöst durch einen ständigen Gesandtenkongress, den „Immerwährenden Reichstag“ mit Sitz in Regensburg.

Unter Führung Napoleon I schlossen sich im Juli 1806 39 deutsche Staaten zu einem losen Staatenbund zusammen. Das in der Rheinbundakte, dem Gründungsvertrag und der Verfassung des Rheinbundes, formulierte Ziel der Wahrnehmung gemeinsamer Interessen über die dafür geschaffene zentrale Institution des Bundestages scheiterte jedoch an den starken Einzelinteressen der Gliedstaaten. Der Staatenbund ging 1813 nach den Befreiungskriegen der meisten Mitgliedsstaaten gegen Napoleon unter und machte den Weg frei zur Schaffung eines neuen deutschen Staatenbundes auf dem Wiener Kongress 1815.

Fazit:

Der Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation kann wohl noch nicht als Vorläufer eines Parlaments bezeichnet werden. Hierbei handelte es sich lediglich um eine Ständeversammlung, bei der man nicht von einer Repräsentation des Volkes und noch viel weniger des Volkswillens ausgehen kann.

Deutscher Bund

Napoleons Rheinbund (1806 - 1813) beendete die knapp achteinhalb Jahrhunderte überdauernde Existenz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und formte sich nach Beschluss des Wiener Kongress 1815 zu einem neuen lockeren Staatenbund: Dem Deutschen Bund (1815 - 1866). Der Bundestag als einziges und zentrales Bundesorgan wurde verfassungsrechtlich verankert.

Nach dem Sturz Napoleons trafen sich 1815 auf dem Kongress in Wien die europäischen Monarchen, um über die politische Neuordnung Europas zu beraten. Im Mittelpunkt dabei stand die Frage nach einer Einheit Deutschlands. Gemäß den dort getroffenen Vereinbarungen schlossen sich Preußen, Österreich und eine Vielzahl kleinerer Fürstentümer und freier Städte zu einem lockeren Staatenbund zusammen.

Mit der Bundesakte, dem Verfassungsvertrag, wurde ein Bundestag als einziges und zentrales Organ des Deutschen Bundes rechtlich verankert. Die in Frankfurt tagende Vertretung des Volkes gliederte sich in zwei Kammern: Plenum und Engeren Rat. Die Gesandten der zweiten Kammer handelten nach Weisung der Länderregierungen - eine strukturelle Besonderheit, die sich auch im heutigen Bundesrat widerspiegelt.

Die bei den Einzelstaaten verbleibenden hohen Souver ä nit ä tsrechte und die damit verbundene Möglichkeit der größeren Länder, eigene politische Interessen zu verfolgen, verhinderten eine wirksame Entfaltung einer gemeinsamen Politik über den Bundestag. Auch wegen völlig unterschiedlicher Ansichtsweisen Preußens und Österreichs über den Charakter des Bundes hatte dieser Staatenbund keine lange Lebensdauer und zerbrach mit der Märzrevolution im Jahre 1848. Nach dem Scheitern der viel versprechenden Revolution wurde er 1850 wieder begründet. Er war seitdem aber aufgrund der zunehmenden Rivalität zwischen Preußen und Österreich zum Scheitern verurteilt.

Fazit:

Der Bundestag des Deutschen Bundes war unfähig, politisch, wirtschaftliche und soziale Probleme aufzugreifen und konnte sich nicht zur mehr als einem Gesandtenkongress der einzelnen Bundesstaaten entwickeln.

Frankfurter Nationalversammlung

Die Funken der französischen Julirevolution im Jahre 1830 sprangen auch auf Deutschland über, entfachten das Feuer während des Vormärz und loderten mit der Märzrevolution im Jahre 1848/49 richtig auf. Aus der erfolgreichen

Demokratiebewegung ging das erste gesamtdeutsche, frei gewählte und verfassungsgebende Parlament Deutschlands hervor.

Die französische Julirevolution im Jahre 1830 mit ihren freiheitlichen und humanistischen Ideen setzte den Startschuss für etliche europäische Demokratiebewegungen und wirkte sich auch auf Deutschlands bürgerliche Reformbewegungen aus. Die während des Vorm ä rz (1830 - 1848) sehr brisante Zeit überschlug sich in der Märzrevolution. In allen Teilen Deutschlands schlug der Wunsch nach Freiheit, Verfassung und staatliche Einheit hohe Wellen - auch vor dem Hintergrund, dass sich das Volk im Bundestag nicht repräsentiert fühlte.

Die vom revolutionären Potenzial beeindruckten Fürsten gaben den Forderungen nach und sagten Ja zur Nationalversammlung. Am 31. März 1848 trat ein nicht gewähltes Vorparlament in der Frankfurter Paulskirche zusammen, deren Abgeordnete eine Reichsverfassung mit Grundrechten entwarfen. An der Spitze des Staates sollte ein Kaiser stehen, der in seiner Politik aber an ein zentrales Parlament, den Reichstag, gebunden sein sollte. Das Konzept gliederte den Reichstag in ein Volkshaus als erste Kammer und ein Staatshaus als zweite Kammer. Die Beschlüsse des Reichstages sollten nur in Übereinstimmung beider Häuser durchgesetzt werden.

Der parlamentarische Aufschwung gilt auch als Geburtsstunde des deutschen Parteienwesens, da sich die Parlamentarier schon nach kurzer Zeit in Fraktionen zusammenschlossen: Politische Rechte, Rechtsliberale, Linksliberale und Demokratische Linke.

Die viel versprechende Verfassungsgebung „von unten“ scheiterte aus unterschiedlichen Gründen. Die territoriale Frage wurde zum kräftezehrenden Verhandlungsmarathon. Der „kleindeutschen Lösung“, die Österreich aus dem deutschen Nationalstaat ausschloss, wurde gegenüber der „großdeutschen Lösung“, die Österreich eingeschlossen hätte, Vorrang gegeben. Die unerfahrenen Parlamentarier und die Stärke der alten monarchischen Kräfte trugen ihr übriges zur Wiederbegründung des Deutschen Bundes 1850 bei.

Die Rivalität zwischen Österreich und Preußen gipfelte im österreichisch- preußischen Krieg 1866, aus dem Österreich als Verlierer hervorging und daraufhin aus dem deutschen Staatsgebiet ausgeschlossen wurde. Dieses Ergebnis besiegelte die Auflösung des Deutschen Bundes und führte unter Führung des Kriegsgewinners Preußen zur Gründung des Norddeutschen Bundes 1867. Die hier vom preußischen Ministerpräsidenten Bismarck eingerichtete Verfassungsstruktur sollte sich auch im Deutschen Kaiserreich wieder finden, das nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 gegründet wurde.

Fazit:

Der erste umfassende Versuch einer parlamentarischen Demokratie in Deutschland scheiterte an der „Lösung der deutschen Frage“, unerfahrenen Parlamentariern und an der Stärke der alten monarchischen Kräfte, die letztendlich die Oberhand gewannen. Die Frankfurter Paulskirchenverfassung blieb nur ein Entwurf, auf den man sich bei der späteren Errichtung der Bundesrepublik Deutschland aber wieder besann.

Deutsches Kaiserreich

Aus Bismarcks Norddeutschen Bund (1867 - 1870) ging durch den Anschluss der süddeutschen Staaten nach dem deutsch-französischen Krieg (1870/71) das Deutsche Kaiserreich (1871 - 1918) hervor. Wilhelm I, Preußischer König, wurde Deutscher Kaiser und eröffnete den ersten vom Volk gewählten Reichstag.

Das Deutsche Kaiserreich wurde am 18. Januar 1871 im Schloss von Versailles „von oben“ gegründet, denn es war das Werk der Fürsten und Monarchen und nicht vergleichbar mit dem seit der Märzrevolution 1848/49 aufkeimenden Wunsch des Volkes nach staatlicher Einheit.

Der lockere Staatenbund des Deutschen Bundes wurde in einen monarchischföderalistischen Bundesstaat umgewandelt, der sich aus 22 Einzelstaaten und 3 freien Städten zusammensetzte.

Kaiser und König von Preußen Wilhelm I vertrat das Reich völkerrechtlich, hatte den Oberbefehl über die Streitkräfte, konnte Frieden beschließen, Krieg erklären, ernannte den Reichskanzler, berief Reichstag und Bundesrat ein und hatte das Recht zur Auflösung des Reichstages.

Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident Bismarck führte die Regierungsgeschäfte und bekleidete darüber hinaus das Amt des Außenministers. Durch seine geschickte innen- und außenpolitische Taktik gelang es ihm, seine Stellung gegenüber dem Kaiser mehr und mehr zu stärken. Sein Vorsitz im Bundesrat ermöglichte ihm darüber hinaus die Kontrolle der Gesetzgebung.

Der Reichstag war sowohl im Norddeutschen Bund als auch im Deutschen Kaiserreich die gewählte Volksvertretung, konnte seine Gesetzgebungsfunktion aber nur gemeinsam mit dem Bundesrat, der Vertretung der Fürsten und freien Städte, wahrnehmen. Mit einem absoluten Veto wurde dem Bundesrat ein mächtiges Blockadeinstrument in die Hand gegeben. Da der Reichstag den Reichskanzler weder ernennen noch stürzen konnte, blieb seine Funktion auf die jährliche Budgetbewilligung und die geteilte Gesetzgebung beschränkt.

Nach dem Tod Wilhelm I bestieg sein Enkel Wilhelm II den Thron und riss nach Entlassung Bismarcks die Außenpolitik an sich, womit er Deutschland in den Ersten Weltkrieg steuerte. Nach dem verlorenen Krieg dankte Wilhelm II 1918 ab und vererbte dem deutschen Volk nach einer langen monarchischen Tradition politisches Chaos.

Fazit:

Der Parlamentarismus blieb im Deutschen Kaiserreich äußerst schwach entwickelt, denn einem relativ schwachen Reichstag stand eine starke Exekutive gegenüber. Die Staatsfunktion zwischen Reich und Einzelstaaten wurde nach Funktionen und nicht nach Aufgaben verteilt. Das bedeutete, dass das Reich für die Gesetzgebung zuständig war und die Länder für die Verwaltung der Reichsgesetze. Damit wurde der Grundstein zum heutigen Verbundsystem des deutschen F ö deralismus gelegt.

Weimarer Republik

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 zerbrach die monarchische Tradition mit dem Zerfall des Deutschen Kaiserreichs und mündete nach der Novemberrevolution mit der Gründung der Weimarer Republik (1919 - 1933) in die erste deutsche Demokratie. Nicht nur wegen der schweren kaiserlichen Erblasten stand das Experiment demokratischen Regierens jedoch von Beginn an unter einem schlechten Stern. Die Geschichte des Scheiterns deutscher Demokratiebewegungen nahm seinen Lauf.

Das Deutsche Kaiserreich fiel mit dem Ende des Ersten Weltkrieges in sich zusammen und wurde von der Novemberrevolution 1918 begleitet. Revolutionäre Arbeiter- und Soldatenr ä te nutzten die Gunst der Stunde und übernahmen die politische Macht. Der letzte Reichskanzler des Deutschen Reiches, Prinz Max von Baden, übergab am 9. November 1918 die Regierungsgeschäfte an den SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert. Unter seinem Vorsitz konstituierte sich nur einen Tag später der „ Rat der Volksbeauftragten “ aus SPD und USPD als provisorische Regierung.

Die am 19. Januar 1919 gewählte verfassungsgebende Nationalversammlung nahm aufgrund der andauernden Berliner Unruhen ihre Tätigkeit in Weimar auf. Die von Hugo Preuß ausgearbeitete Verfassung wurde am 11. August 1919 vom ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert unterzeichnet und ersetzte die politische Ohnmacht des Reichstags im Deutschen Kaiserreich durch einen nun sehr mächtigen Reichstag. Das Parlament konnte in seiner wichtigsten politischen Funktion als Gesetzgeber nicht mehr durch den Reichsrat als Ländervertretung blockiert werden, da diesem nur noch ein aufschiebendes Veto zugestanden wurde, das vom Reichstag wiederum mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmt werden konnte.

Die Reichsregierung (Reichskanzler und Reichsminister) waren per Verfassung vom Vertrauen des Parlaments abhängig - eine ebenfalls strukturelle Neuerung. Als Gegengewicht zum mächtigen Reichstag wurde ein ebenso einflussreicher Reichspräsident in die „Regierungswaagschale“ geworfen. Vom Volk auf 7 Jahre direkt gewählt, oblag ihm die Ernennung und Entlassung des

Reichskanzlers, der militärische Oberbefehl über die Wehrmacht sowie die völkerrechtliche Vertretung nach außen. Die Bezeichnung „Ersatzkaiser“ erhielt der Amtsträger schließlich mit dem Notverordnungsrecht, durch das er im Ausnahmezustand Gesetze erlassen und Grundrechte außer Kraft setzen konnte.

Der monarchische Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches wandelte sich wegen der geschwächten politischen Einflussnahme des Reichsrates und der gestärkten politischen Einflussnahme des Reichstages auf die Gesetzgebung in einen sog. Scheinföderalismus.

Die erste deutsche Demokratie scheiterte aufgrund schwerer außenpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und schaffte es nicht, die chaotischen innenpolitischen Verhältnisse unter Kontrolle zu bringen. Die im Versailler Vertrag geforderte Anerkennung der Alleinschuld Deutschlands am Ersten Weltkrieg und die damit verbundenen enormen Reparaturzahlungen setzten die junge Republik von Anfang an unter starken Druck. Mit der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1929 und der darauf folgenden Inflation, Arbeitslosigkeit und Verarmung stieg die Hoffnungslosigkeit der Bevölkerung. Den Rechtsextremisten wurden Türen und Tore geöffnet.

Fazit:

Das Verfassungswerk der Weimarer Republik stellte Reichstag und Reichspräsident als direkt gewählte Volksvertreter bewusst gegenüber, in deren Mitte die von beiden Seiten abhängige Reichsregierung agierte. Die Weimarer Republik wird auch als „Demokratie ohne Demokraten“ bezeichnet, weil eine auf Konsens beruhende innenpolitische Entwicklung durch eine Radikalisierung vom rechten und auch linken politischen Lager im Keim erstickt wurde. Alles in Allem eine folgenreiche Konstellation.

Drittes Reich

Die Verfassung der Weimarer Republik blieb formell bis zum Ende des Dritten Reiches (1933 -1945) in Kraft, wurde aber mit Verabschiedung der

Notverordnung am 4. März 1933 und des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 zum Vehikel der faschistischen Hitler-Diktatur.

Auf dem Gipfel der wirtschaftlichen und sozialen Not griffen Hitlers Nationalsozialisten (NSDAP) die Hoffnungslosigkeit der Bevölkerung auf und trafen mit Losungen wie - Schaffung eines Großdeutschlands mit starker Zentralgewalt, Revision des Versailler Vertrages , Erweiterungen des Lebensraumes zur Ernährung und Ansiedlung der deutschen Bevölkerung, Verbesserung der Volksbildung, Ausrichtung der Politik an rassischen Kriterien

- den Nerv der wegen Inflation und Arbeitslosigkeit verzweifelten Menschen. Außerdem ließen sie sich von der scheinbar vollzogenen Vereinigung der zwei ideologischen Strömungen Nationalismus und Sozialismus blenden.

Vom Größenwahnsinn geleitet, initiierte Hitler als Vorsitzender der NSDAP am 8./9. November 1923 einen Putschversuch zur Errichtung einer Diktatur. Es blieb beim Versuch. Die NSDAP wurde verboten und Hitler verhaftet, der aber nach nur einem halben Jahr wieder freigelassen wurde und während seines Gefängnisaufenthalts „Mein Kampf“ schrieb. Die NSDAP wurde am 27. Februar 1925 unter Vorsitz Hitlers wieder begründet und ging in den Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932 mit 37,3 % als stärkste Fraktion hervor. Der seit 1925 amtierende Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte Hitler, nachdem dieser eine Regierungsbildung zwei Mal ablehnte und stattdessen eine alleinige Regierungsgewalt forderte, am 30. Januar 1933 unter Druck zum Reichskanzler.

Mit der Verabschiedung einer Notverordnung und dem Erm ä chtigungsgesetz versetzte sich der einst so mächtige Reichstag selbst den „Todesstoß“ und öffnete dem damit unvermeidlichen „Führer-Staat“ Türen und Tore. Darüber hinaus vereinte Hitler nach Hindenburgs Tod am 2. August 1934 das Amt des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten unter dem Amt des „Führers“ und stellte sich damit an die Spitze der faschistischen Diktatur. Hitler wurde so Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Wehrmacht. Auf dieser Basis beruhend drangen er und seine Schergen in alle Bereiche des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft ein. Zur Politik der Gleichschaltung gehörte auch die Abschaffung der föderalistischen Ordnung der Weimarer Verfassung.

Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 (Beginn des Zweiten Weltkrieges), dem Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 und der Kriegserklärung an die USA am 11. Dezember 1941 trieb Hitler Deutschland in den Untergang. Trotz der zunehmenden Niederlagen setzte Hitler den NaziTerror fort, in dessen Folge mehr als 6 Millionen unschuldige Juden, Sinti, Roma und politische Gegner ihr Leben verloren.

Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945

übernahmen am 5. Juni 1945 die vier Siegermächte USA, UdSSR,

Großbritannien und Frankreich die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. 1949 wurden aus den Besatzungszonen zwei deutsche Staaten gegründet, weil die Kluft USA und UdSSR unüberwindbar wurde und als „ Kalter Krieg “ in die Geschichte eingeht.

Bundesrepublik Deutschland

Auch die zweite Republik Deutschlands entstand in Folge eines verlorenen Weltkrieges. Am 5. Juni 1945 übernahmen die vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich die oberste Regierungsgewalt in Deutschland und beauftragen einen „Parlamentarischen Rat“ mit der Ausfertigung eines Grundgesetzes für den Westteil Deutschlands. Die Teilung Deutschlands war nach dem Ausbruch des „ Kalten Krieges “ zwischen USA und Sowjetunion nicht mehr aufzuhalten.

Per Beschluss der „Berliner Viermächtekonferenz“ am 5. Juni 1945 übernahmen USA, UdSSR, GB und FR die Regierungsgewalt in Deutschland und legten im „Potsdamer Abkommen“ vom 2. August 1945 die Grundsätze zur Neuordnung Deutschlands fest: Entnazifizierung, Demokratisierung, Entmilitarisierung und Dezentralisierung.

Nach Zuspitzung des Ost-West-Konflikts beschlossen die drei Westmächte auf der letzten Viermächtekonferenz vom 25. November bis 12. Dezember 1947 die Gründung eines Westdeutschlands. Mit den „Frankfurter Dokumenten“ beauftragten sie am 1. Juli 1948 die Ministerpräsidenten der Länder mit der Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung und der Ausarbeitung einer neuen deutschen Verfassung. Der Geist der toten Weimarer Republik schwebte bei der Ausfertigung des Grundgesetzes ständig über den Mitgliedern des „ Parlamentarischen Rats “. Das Grundgesetz, eine „Gegen-Verfassung“ zur Weimarer Republik, trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Es sollte auf unabänderlichen Grundrechten beruhen und demokratisch-föderalistisch sein.

Das Amt des Bundespräsidenten wurde aus den Lehren der Weimarer Verfassung entmachtet. Dem nun nicht mehr vom Volk direkt legitimierten Staatsoberhaupt obliegen heute hauptsächlich repräsentative Aufgaben.

Auf der anderen Seite wurde die Stellung des Bundeskanzlers gegenüber dem Bundespräsidenten und Bundestag gestärkt. Mit der Verankerung eines „ konstruktiven Misstrauensvotum “ wurde der Sturz eines Regierungschefs an die gleichzeitige Neuwahl eines anderen Kanzlers gebunden. Die Möglichkeit zum Sturz einer Regierung sollte es nicht mehr geben.

Die Legislative als gesetzgebende Gewalt sollten Bundestag und Bundesrat bilden. Die Abgeordneten des Bundestages werden als einziges bundesstaatliches Organ direkt vom Volk gewählt. Der Bundestag erhielt damit eine herausragende demokratische Legitimation und repräsentiert das Volk als „Bundesvolk“ entsprechend dem demokratischen Prinzip der Gleichheit aller Bürger. Gemäß Art. 50 GG sollen die Länder auf Bundesebene bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Der Bundesrat, die deutsche Länderkammer, setzt sich nach Art. 51 aus den Mitgliedern der Regierungen der Länder zusammen, die ihre Legitimation aus der Volkswahl der Länderparlamente zieht. Der föderalen Repräsentation des Volkes als „Gliedvolk“ wurde damit Rechnung getragen.

Der bereits im Deutschen Kaiserreich gelegte Grundstein zum heutigen Verbundsystem des deutschen F ö deralismus wurde im Grundgesetz fest verankert. Das Konzept des intrastaatlichen F ö deralismus legt die Aufteilung der staatlichen Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Länder nach funktionalen Gesichtspunkten fest. Die Gesetzgebungskompetenz liegt weitgehend beim Bund, der Vollzug der Bundesgesetze sowie eigener Landesgesetze liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit, weil die bundesstaatliche Ebene mit der einzelstaatlichen Ebene dadurch eng verwoben ist. Das funktionale Zusammenwirken von Bundesgesetzgebung und Länderverwaltung ist im Allgemeinen in Art. 30 GG verankert und wird durch Art. 70 GG konkretisiert.

Fazit:

Die im Artikel 20 GG verankerten Grundprinzipien Demokratie, Republik, Rechtsstaat und Sozialstaat wurden per „ Unver ä nderlichkeitsklausel “ in Art. 79 Abs. 3 GG von einer Verfassungsänderung ausgeschlossen.

Deutsche Demokratische Republik

Im Osten Deutschlands entstand unter Leitung der Sowjetunion ein sozialistischer „Arbeiter- und Bauernstaat“. In Folge der Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949 erklärte sich die sowjetische Besatzungszone am 7. Oktober 1949 als Deutsche Demokratische Republik zum selbständigen Staat.

Schon kurz nach den Zweiten Weltkrieg wurden in der sowjetischen Besatzungszone politische Parteien mit den Aufgaben der Ausrottung der faschistischen Überreste und Vorbereitung einer demokratischen Staatsform betraut. Jedoch griff die Sowjetunion verstärkt in die aufkeimende Parteienlandschaft ein und vereinigte am 21. April 1946 SPD und KPD unter Zwang zur SED unter Leitung von Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl. Auf dem Rücken der „Partei des Proletariats“ ruhte die kommunistische Ideologie von der „Diktatur des Proletariats“.

Am 7. Oktober 1949 trat der „Deutsche Volksrat“ als Volkskammer zusammen und verabschiedete die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ohne Anerkennung durch freie Wahlen. Die Gründung der DDR kam also einem Staatsstreich gleich.

Das politische System beruhte auf Volkskammer, Staatsrat, Nationalen Verteidigungsrat, Ministerrat, Obersten Gericht und Generalstaatsanwaltschaft. Die Volkskammer als oberste Volksvertretung der DDR-Bürger hatte aufgrund der Vorherrschaft der SED nur eine geringe Bedeutung. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED bekleidete außerdem das Amt des Vorsitzenden des Staatsrates und war somit mächtigster Mann im Staat. So kontrollierte die SED den Staatsapparat, die Justiz, die Wirtschaft, die Medien, die Bildung, die Kultur und gesellschaftlichen Organisationen. Mit der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit im Jahre 1950 wurde der Regierung ein wesentliches Instrument zur Kontrolle der Gesellschaft in die Hand gegeben.

Mit einer umfassenden Verwaltungsreform im Juli 1952 wurde aus der DDR ein Einheitsstaat ohne föderalistische Elemente. Die Landtage der fünf Länder der Sowjetischen Besatzungszone wurden aufgelöst und in 14 Bezirke eingeteilt, die von der Zentralregierung verwaltet wurden. Die Planwirtschaft der DDR äußerte sich in der Gründung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) und Volkseigener Betriebe (VEB).

Mit Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen machten sich am 17. Juni 1953 die DDR-Bürger Luft und zeigten ihre Unzufriedenheit gegenüber der politischen Führung und zunehmenden Kollektivierung der Wirtschaft. Der Aufstand wurde von sowjetischen Truppen blutig niedergeschlagen. Auf die Aufstände und Massenfluchten aus der DDR reagierte die Regierung am 13. August 1961 mit dem Bau der Mauer, ideologisch verstanden als „Antifaschistischen Schutzwall“.

Die von Michail Grobatschow in Russland eingeleiteten Reformbewegungen und die wegen der fehlenden Freiheit erstarkenden Oppositionsbewegungen in der DDR stellten die Weichen für den revolutionären Umbruch in der DDR. Erneute Massenfluchten im Sommer und Herbst 1989 leiteten die friedlichen „Wir-sind-das-Volk-Demonstrationen“ ein. Am 9. November 1989 öffneten sich die Grenzen der DDR und der Zusammenbruch der „SED-Diktatur“ war nicht mehr aufzuhalten. Im „ Zwei-Plus-Vier-Vertag “ wurde die Einheit Deutschlands auch von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges anerkannt. Am 3. Oktober 1990 war die Wiedervereinigung friedlich vollbracht.

Literaturverzeichnis:

Information zur politischen Bildung: Demokratie, Nr. 165 (1992)

Information zur politischen Bildung: Parlamentarische Demokratie I, Nr. 227 (1993)

Information zur politischen Bildung: Parlamentarische Demokratie II, Nr. 228 (1995)

Information zur politischen Bildung: Revolution von 1848, Nr. 265 (1999)

Information zur politischen Bildung: Weimarer Republik, Nr. 261 (1998)

Information zur politischen Bildung: Nationalsozialismus I, Nr. 251 (1996)

Information zur politischen Bildung: Nationalsozialismus II, Nr. 266 (2000)

Information zur politischen Bildung: Geschichte der DDR, Nr. 231 (1991)

Information zur politischen Bildung: Föderalismus in Deutschland, Nr. 275 (2002)

Kielmansegg, Peter Graf: Integration und Demokratie, in: Jachtenfuchs, Marcus/Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, S. 47-71 (1996): Opladen

Kilper, Heiderose/Lhotta, Roland: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, Hagen (1996): Leske + Buderich, Opladen

Laufer, Dr. Heinz/Münch, Dr. Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland (1998): Leske + Buderich, Opladen

Microsoft Encarta Enzyklopädie (2000): CD-ROM

Schubert/Klein: Das Politiklexikon, Bonn (1997): Verlag J.H.W. Dietz Nachf.

Wörtererklärungen

Absolutes Veto

lateinisch von veto = ich verbiete

Kennzeichnet das Einspruchsrecht, mit dem ein Beschluss endgültig außer Kraft gesetzt wird.

Arbeiter- und Soldatenr ä te

Die Vertretung von revolutionären Arbeitern und Soldaten, die sich Anfang des

20. Jahrhunderts vor allem in Russland und Deutschland gründeten. In

Deutschland bildeten im Zuge der Novemberrevolution 1918 nach dem Ersten Weltkrieges.

Aufschiebendes Veto

lateinisch von veto = ich verbiete

Kennzeichnet das Einspruchsrecht, mit dem ein Beschluss nur aufgeschoben und nicht außer Kraft gesetzt wird.

Berliner Unruhen

Auch besser bekannt als Aufstände des Spartakusbundes in Zuge der

Novemberrevolution im Jahre 1918. Benannt nach dem Führer des römischen Sklavenaufstandes Spartacus, gründete sich die Vereinigung radikaldemokratischer Sozialisten unter Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in Berlin und lehnte eine Nationalversammlung zur Gründung der Weimarer Republik ab.

Bundesstaat

Politisches Organisationsprinzip, nach dem sich mehrere selbständige und mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattete Gliedstaaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat zusammenschließen.

Demokratie

griechisch von demos = Volk und kratein = herrschen

Eine einheitlich festgelegte Definition für Demokratie (wörtlich für „Volksherrschaft“) gibt es nicht. Ganz allgemein kennzeichnet der Begriff ein auf dem Willen des Volkes beruhendes politisches System.

Diktatur

Bezeichnung für eine Staats- bzw. Herrschaftsform, in der die Macht unter

Berufung auf ein „Höheres Recht“ weitgehend von Gesetz und Verfassung

unbeschränkt ausgeübt wird. Folgende Ausprägungen der Diktatur lassen sich voneinander unterscheiden: gemäßigte und harte Diktatur, autoritäre und totalitäre Diktatur, monokratische und oligarchische Diktatur, Zivil- und Militärdiktatur, Links- oder Rechtsdiktatur.

Einheitsstaat

Bezeichnung für das politische Gegenprinzip zum Föderalismus, da die staatliche Gewalt auf zentrale Institutionen beschränkt bleibt. Regionale Untergliederungen wie Länder oder Einzelstaaten sind in einem solchen Staat nicht existent.

Erm ä chtigungsgesetz

Mit dem am 23. März 1933 verabschiedeten „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ erteilte der Deutsche Bundestag der Weimarer Republik der Regierung das Recht, Gesetze und internationale Verträge ohne Zustimmung des Reichstags, Reichsrats und Reichspräsidenten zu verabschieden.

F ö deralismus

lateinisch von foedus = Bündnis, Vertrag

Organisationsprinzip, nach dem die politische Macht zwischen einem nationalen Gemeinwesen und mehreren kleineren autonomen Regionen aufgeteilt ist.

Fraktion

lateinisch von fractio = der Bruch

Kennzeichnet freiwillige Parlamentsorgane, die sich aus politisch gleich

gesinnten Abgeordneten besseren Durchsetzung ihrer Interessen zusammensetzen.

Kalter Krieg

Bezeichnung für die wirtschaftlichen und ideologischen Auseinandersetzungen zwischen den zwei Machtblöcken USA und UdSSR nach dem Zweiten Weltkrieg 1945. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks 1989/90 endete der nie mit militärischer Gewalt zwischen den beiden Ländern ausgetragene Konflikt. Der Begriff wurde 1947 vom Journalisten Walter Lippmann geprägt.

Konstruktives Misstrauensvotum

Bezeichnung für das in Art. 67 GG verankerte parlamentarische Verfahren, mit dem der Bundestag dem Bundeskanzler dadurch das Misstrauen aussprechen kann, dass er mit der Mehrheit seiner Miglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen und den Gewählten zum neuen Bundeskanzler ernennen. In der Geschichte der BRD wurde bisher zwei Mal der Verusch eines konstruktiven Misstrauens unternommen: Der Erste am 27. April 1972 gegen Willy Brandt blieb erfolglos, der Zweite am 1. Oktober 1982 führte zur Ablösung Helmut Schmidts durch Helmut Kohl.

Legislative

Bezeichnung für die staatliche Institution der Gesetzgebung, in der Regel das Parlament. Die Legislative ist neben der Exekutive und Judikative eine der drei tragenden Säulen des Staates. In der BRD nehmen auf Bundesebene Bundestag und Bundesrat die Funktion der Gesetzgebung gemeinsam wahr, auf der Landesebene die Landtage.

Nationalismus

Neutrale Bezeichnung für die auf die eigene Nation fixierte Ideologie, aber als vorherrschende Ideologie im Dritten Reich verbunden mit einem konkreten Freund-Feind-Schema im Sinne eines stringenten rassisch motivierten Antisemitismus.

Notverordnung

Ein in Art. 48, Abs. 2 der Weimarer Verfassung verankertes Recht des Reichspräsidenten, in Krisenzeiten und Ausnahmezuständen Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen, das auch als „Diktaturparagraph“ bezeichnet wird.

Parlamentarismus

französisch von parler = reden

Ein auf dem Prinzip der Selbstbestimmung des Volkes (Volkssouveränität) basierender vieldeutiger Begriff, der die Existenz von Volksvertretungen in politischen Systemen beschreibt.

Parlamentarischer Rat

Versammlung der 65 Delegierten der 11 westdeutschen Landtage am 1. September 1948 zur Ausarbeitung des Grundgesetzes. Er setzte sich aus je 27 Mitgliedern der CDU/CSU und SPD, 5 der FDP und jeweils 2 der Deutschen Partei, Zentrum und KPD.

Politik der Gleichschaltung

Bezeichnung für die Maßnahmen der NSDAP nach der Machtergreifung Hitlers 1933 zur Beherrschung aller Bereiche von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dazu gehörte die Abschaffung des Föderalismus, das Verbot von Organisationen wie Berufs- und Interessenverbänden, politischen Parteien und anderen gesellschaftliche Gruppierungen.

Rat der Volksbeauftragten

Bezeichnung für Deutschlands provisorische Regierung nach dem Ersten Weltkrieg und Abdankung des Kaisers Wilhelm II, die unter Leitung Friedrich Eberts eine demokratische Neuordnung in Deutschland vorbereitete.

Reichsst ä nde

Bezeichnung für die im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation dem Kaiser direkt unterstellten Glieder des Reiches mit Sitz und Stimme im Reichstag und Unterteilung in Kurfürstenkollegium, Reichsfürstenrat und Reichsstädtekollegium.

Souver ä nit ä t

Bezeichnet die Unabhängigkeit eines Staates von anderen nach außen sowie das Recht zur freien Gestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung, der Verfassung und des Rechtssystems nach innen.

Sozialismus

Im Zuge der industriellen Revolution im 19 Jahrhundert entstandene politische Arbeiterbewegung mit den Zielen Gleichheit, Solidarität, Gerechtigkeit, Soziale Sicherheit, Überwindung des Kapitalismus und grundlegende Neuordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Karl Marx und Friedrich Engels gelten als Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus.

Staatenbund

Ein völkerrechtlich, vor allem außen- und sicherheitspolitisch, begründeter Zusammenschluss souveräner Staaten (auch Konföderation genannt), die bei einer Vereinigung ihre volle innere und äußere Souveränität behalten.

Verbundsystem / Intrastaatlicher F ö deralismus

Konzept eines Bundesstaates, nach dem die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nach funktionalen Gesichtspunkten bzw. Kompetenzarten verteilt werden. So liegt im Deutschen Bundesstaat die Gesetzgebungskompetenz weitgehend beim Bund und der Vollzug der Bundesgesetze im Zuständigkeitsbereich der Länder.

Versailler Vertrag

Bezeichnung für den am 1. Januar 1920 in Kraft getretenen Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Kaiserreich und den Entente-Mächten (USA, Großbritannien, Frankreich und Italien) zur Beendigung des Ersten Weltkrieges.

Vorm ä rz

Bezeichnung für die zur deutschen Märzrevolution im Jahre 1848 hinführende literarische Epoche seit der Julirevolution in Frankreich 1830, die mit dem Scheitern der Revolution endete.

Zwei-Plus-Vier-Vertrag

Bezeichnung für das am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnete

Abkommen zwischen den Außenministern der ehemaligen 4

Besatzungsmächte (USA, UdSSR, GB, FR) den Außenministern der beiden deutschen Staaten (BRD, DDR) als „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, wie der offizielle Name lautet.

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Details

Titel
Deutsche Geschichte der Volksvertretung
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Veranstaltung
Lehrforschungsprojekt Bundestagswahl 2002
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
20
Katalognummer
V106968
ISBN (eBook)
9783640052431
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kurzer und knapper historischer Abriss über die Bedeutung der deutschen Volksvertretungen - vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zur Bundesrepublik Deutschland.
Schlagworte
Deutsche, Geschichte, Volksvertretung, Lehrforschungsprojekt, Bundestagswahl
Arbeit zitieren
Jana Behrendt (Autor:in), 2002, Deutsche Geschichte der Volksvertretung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106968

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Titel: Deutsche Geschichte der Volksvertretung



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