Wiedervereinigung als Hauptziel der Bundesrepublik


Hausarbeit, 2002

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes

3 Wiedervereinigung während der Adenauerzeit
3.1 Hallstein - Doktrin
3.3 Stalin-Note
3.3 Deutschlandvertrag

4 Wiedervereinigung während der Brandtzeit
4.1 Moskauervertrag
4.2 Warschauervertrag
4.3 Grundlagenvertrag

5 Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Ringen um die Wiedervereinigung hat mit der Zonenteilung Deutschlands angefangen und dauerte bis zur Fusion der beiden Deutschen Staaten am 10.03.1990. Während dieser Zeit hat kein anderes Thema die politische Landschaft und die Bevölkerung der BRD so beschäftigt wie die Wiedervereinigung. Die politischen Ereignisse während der Adenauer- und BrandtRegierungen waren auf dem Wege zur Souveränität der BRD und zur Wiedervereinigung von enormer Bedeutung.

Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist, die Wiedervereinigung als Hauptziel der Bundesrepublik, im Rahmen des Oberthemas „Wiedervereinigung“, zu bearbei- ten. Dabei werden die wichtigsten politischen Ereignisse der Konrad Adenauer- und Willy Brandt- in Hinblick auf die Thematik dargelegt. Ob die getroffenen politischen Entscheidungen den Prozeß der Wiedervereinigung positiv oder negativ beeinflußt haben und ob die BRD das Wiedervereinigungsziel des Grundgesetzes (GG) aufgegeben hat oder nicht, soll in dieser Arbeit diskutiert werden.

Die vorliegende Arbeit ist in drei Phasen unterteilt. Die politischen Ereignisse werden dabei chronologisch bearbeitet. In der ersten Phase werden die Ziele und die Verpflichtungen, die das Grundgesetz für die Wiedervereinigung vorsieht, behandelt. Außerdem die Frage, inwieweit das GG die politischen Handlungen der BRD beeinflußt hat. In der zweiten Phase der Arbeit werden drei wichtige politische Ereignisse der Adenauerzeit erläutert, die meines Erachtens nach aussagekräftig hinsichtlich des Wiedervereinigungspolitik der Adenauerzeit sind. Als erstes wird die Hallstein-Doktrin zum Thema gemacht, die über ein Jahrzehnt die Deutsche Außenpolitik beeinflußt hat. Anhand dieser Doktrin hat die BR überwiegend während der Adenauerzeit versucht die DDR diplomatisch zu isolieren. Als zweites soll die Stalin-Note herangezogen werden, die von einigen als letzte Chance zur Wiedervereinigung angesehen wurde, von anderen wiederum als Störmanöver von Stalin. Anschließend möchte ich mich dem Deutschlandvertrag zuwenden, durch den die BR ihre Souveränität erlangt hat.

In der letzten Phase der Arbeits werden drei wichtige politische Ereignisse der Brandt- Ära bearbeitet. Zunächst wird der Moskauer Vertrag wegen seiner Bedeutung für den Warschauer- und den Grundlagenvertrag knapp abgehandelt. Danach wird der Vertrag mit Polen ausführlich behandelt, da nämlich durch die offene Grenzfrage mit Polen dem Warschauer Vertrag innerhalb der Ostverträge eine besondere Rolle zugeteilt wird. Zum Schluß gilt es den Grundlagenvertrag zu betrachten, der bei der Lockerung der Beziehungen mit der DDR eine besondere Rolle gespielt hat.

Die Literaturlage für diese Arbeit ist wegen der Wichtigkeit des Themas für die deutsche Nachkriegszeit sehr günstig.

Aufgrund der Komplexität des Themas und die mir Verfügung zu stehende Seitenzahl, kann dieser Arbeit keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit er- heben, sondern lediglich dem Ziel eines kurzen Überblicks gerecht werden.

2. Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetz

„ Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Schleswig- Holstein, Württemberg- Baden und Württemberg- Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“1

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) richtet sich der letzte Abschnitt der Präambel in erste Linie an die politisch handelnden Staatsorgane. Sie müssen bzw. haben die Aufgabe, die Wiederherstellung der staatlichen „Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben.“2 Die politi- schen Staatsorgane haben die Pflicht „ihre Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel jeweils als ein Maßstab ihrer politischen Handlung gelten zu lassen.“3 Weiterhin heißt es nach dem BVerfG „daß die staatlichen Organe alle Maßnahmen zu unterlassen haben, die die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen.“4 Im Grundvertragsurteil hat das BVerfG noch einmal betont:

„Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde“5

Die Staatsorgane sind also verfassungsrechtlich verpflichtet, alles in Rahmen der Legitimität mögliche zu tun, was die Wiedervereinigung Deutschlands fördert. Gleichseitig müssen sie alles unterlassen, was die Wiedervereinigung erschwert.6 Dabei ist vom GG nur die friedliche Anstrebungen nach einer Wiedervereinigung gedeckt, die gewaltsame ist untersagt.7

Das GG verlangt, daß zu dem nicht die Freiheit der BRD aufs Spiel gesetzt wird, um die Einheit zu gewährleisten. Das deutsche Volk soll in freier Selbstbestimmung über die Einheit Deutschlands entscheiden. Die Einheit Deutschlands ist nicht rein zufällig vom GG in den Präambel festgehalten. Es ist das „Staatsfundamentalziel“, das Hauptziel der BRD. Dementsprechend hat das Ziel Einheit von Deutschland gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang.8

Wie die Präambel galt auch das Art.146 des GG, es das Gesetz zur Wiedervereinigung, unmißverständlich zu verstehen, daß das GG nur seine Gültigkeit bis zum Tage der Einheit der beiden deutschen Staaten hat. Nach der Einheit sollte eine neue Verfassung in Kraft treten, die von den Menschen der beiden deutschen Staaten in freier Entscheidung beschlossen wird.9 Deswegen bezeichnet sich im Art. 146 die Verfassung bewußt als Grundge- setz, was auch auf den provisorischen Charakter der BRD hinweisen soll. Mit der Einheit geht die Existenz der BRD zu Ende. Zusätzlich stand in Art. 23. Abs. 1 des GG vor der Wiedervereinigung: „ Dieses Grundgesetz gilt zunächst in Gebieten der [...]. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“10

Die Präambel, Art. 23. Abs. 1 und Art. 146 sind Teil des GG es, das am 23.05. 1949 in Bonn verabschiedet wurde. Das GG ist im Laufe zahlreicher Tagungen des Parlamentarischen Rates zustande gekommen, und zwar im Zeitraum vom 1.9.1948 bis zum Mai 1949. Konrad Adenauer, CDU, wurde zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates gewählt. Carlo Schmid, SPD wurde zum Vorstand des Hauptausschusses gewählt. An den Abhandlungen des Parlamentarischen Rates beteiligten sich 65 Abgeordnete, die zu den elf westdeutschen Länderparlamenten gehörten. Außerdem waren auch 5 Vertreter von Berlin als Gäste anwesend. Am 8.5.1949 wurde das Grundgesetz in der dritten Sitzung von diesem Gremium mit 53 gegen 12 Stimmen beschlossen. Somit trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland am 24.5.1949 in Kraft. Die 65 Abgeordneten (abgesehen von den 5 Gästen aus Berlin), die sich an den Arbeiten des Parlamentarische Rates beteiligten und durch die das GG zustande gekommen ist, kamen aus allen bedeutenden politischen Parteien. Demnach waren 27 Abgeordnete von der CDU/CSU, 27 von der SPD, 5 von der FDP, 2 von KPD, 2 vom Zentrum und 2 von der DP.11 Somit kann behauptet werden, daß alle Parteien die ungerechte Teilung, die gegen den Willen der deutschen Bevölkerung durchgeführt worden ist, schon damals nicht akzeptiert und dies auch durch die Präambel, Art. 23, Art 146 und andere Passagen im GG zum Ausdruck gebracht haben. Gleichzeitig werden die Deutschen damit beauftragt, die Wiedervereinigung stets anzustreben. Mann kann also sagen, daß das Ringen um die Wiedervereinigung bereits mit der Teilung Deutschlands begonnen hat.

Auf das Ziel der Präambel kann im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden. Weitere Informationen sind jedem GG-Kommentar vor 1990 zu entnehmen. Empfehlenswert ist unter anderem der Text von Dietrich Murswiek: „Wiedervereinigung als Staatsziel.“

3. Wiedervereinigung während der Adenauerzeit

In diesem Abschnitt werden drei wichtige politische Ereignisse der Adenau Ära (1945-1963) bearbeitet, anhand derer ein Einblick in die Adenauersche Wiedervereinigungspolitik gewehrt werden soll. Gemeint sind die HallsteinDoktrin, Stalin-Note und der Deutschlandvertrag.

3.1 Hallstein - Doktrin

Die Hallstein-Doktrin (H.D.) ist das politische Programm der BRD, das nach Walter Hallstein benannt wurde. Es sah den Abbau politischer Beziehungen zu Staaten vor, die die DDR völkerrechtlich anerkannten. Somit war diese Doktrin das wichtigste Mittel der Nichtanerkennungspolitik der Bundesrepublik (BR) gegenüber der DDR. Den Grundgedanken dazu lieferte der Abteilungsleiter des Auswärtigen Amtes Wilhelm Grewe.12 Der Begriff H.D. ist von der Presse geprägt worden. Geprägt wurde diese Begriff am 5.7.1958 von dem damaligen Bonner Korrespondenten Joachim Schwelin, FAZ. Er sprach von der HallsteinGrewe-Doktrin, kurz H.D. Dieses Kürzel setzte sich durch.13

Die Nichtannerkennungspolitik gegenüber der DDR war die offizielle Politik der BR seit ihrer Gründung. Die völkerrechtliche Anordnung dieser Doktrin ist die Staatskern - Theorie. Demnach existiert Deutschland nach dem verlorenen Krieg in den Grenzen von 31.12.1937, und das ehemalige Deutsche Reich be- steht in der Gestalt der BR weiter. Die BR ist aber wegen der Entstehungsbedingungen nicht in der Lage auf die deutschen Gebiete östlich der Grenzen Herschaftsansprüche geltend zu machen. Da die Bevölkerung der DDR keine Selbstbestimmung ausüben kann, fühlt sich die BR verpflichtet, für das gesamte Deutsche Volk zu Sprechen und in dessen Namen Entscheidungen zu treffen. Diese Ansicht wurde auch von den westlichen Alliierten unterstützt.14

In der Deutschland- Erklärung von New York wurde das wie folgt formuliert:

„[...] die Regierung der Bundesrepublik Deutschland als einzige deutsche Regierung betrach- ten, die frei und rechtmäßig gebildet wurde und daher berechtigt ist, für Deutschland als Vertreter des deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten zu sprechen.“15 Diese Formulierung ging in die Londoner Schlußakte vom 3.10.1954 ein. Außerdem ist sie von den NATO Mitgliedsstaaten am 23.10.1954 übernommen worden.16 Als die BR am 13.09.1955 diplomatische Beziehungen zur UdSSR aufnahm, wurde es mit der H.D. problematisch. Da die UdSSR die DDR völkerrechtlich anerkannte, bestand die Gefahr, daß andere Staaten, auch außerhalb der Ostblock-Staaten, die DDR diplomatisch anerkannten. Das wollte die BR vermeiden weswegen Wilhelm Grewe Leiter des auswärtigen Amtes eine passende Formulierung gefunden hat, die die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen mit der UdSSR rechtfertigt. Demnach mache die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen mit der UdSSR als vierte Besatzungsmacht die Ausnahme. Diese diplomatische Beziehungen mit der UdSSR „[...] sollen auf dem Wege zur Überwindung der Spaltung und zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands“17 beitragen. Dazu kann die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen mit den anderen Ostblock Staaten nicht verhelfen.18

Wenige Tage, nachdem die BR Beziehungen mit der UdSSR aufgenommen hatte, sagte Konrad Adenauer bei seiner Regierungserklärung von 22.09.1955, daß die BR weiterhin die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zur DDR „ als einen unfreundlichen Akt ansehen würde, da er geeignet wäre, die Spaltung Deutschlands zu vertiefen.“19 D.h. Adenauer hatte große Hoffnungen, oder zumindest daran, daß er durch die diplomatische Isolierung der DDR die Wiedervereinigung eines Tages erzwingen könnte. Deswegen gab die BR während der Botschafter-Konferenz am 08/09.12.1955 unmißverständlich zu verstehen, daß sie mit Staaten, die diplomatische Beziehungen zu DDR aufnehmen, ihrerseits die Beziehungen beenden werde. So kam es, daß die BR die diplomatischen Beziehungen mit Jugoslawien im Jahre 1957 und mit Kuba im Jahre 1963 beendete. Diese Haltung der Bundesregierung hat Kritik in der Opposition hervorgerufen. Während der großen Koalition hat die H.D. als außenpolitisches Instrument ihre Glaubwürdigkeit verloren. Die BR hat nicht konsequent Beziehungen zu Staaten abgebrochen, die politisch mit der DDR in Gespräch standen. Noch vor der Sozialliberalen Koalition pflegte die BR Beziehungen mit der UdSSR, mit Ungarn und Jugoslawien nach 1968. Au- ßerdem pflegte Bonn auf niedriger Stufe auch Kontakte zu allen anderen sozialistischen Staaten, mit Ausnahme von Albanien.20

Durch den H.D. gelang es der BRD, die DDR über ein Jahrzehnte lang weitge- hend politisch zu isolieren. Gleichzeitig erschwerte es sich die BR dadurch ein flexible Politik zu gestalten. Außerdem konnte die BR als von der dritten Welt erpreßbar bezeichnet werden. Sobald nicht genügend Entwicklungshilfe von Seiten der BRD geleistet wurde, drohte man mit der Aufnahme von diplomatische Beziehungen mit der DDR.21 Dies nannte man ironischerweise „Umgekehrte Hallstein-Doktrin.“22 Ägypten verlangte 1965, daß die BRD die Waffenlieferungen nach Israel stoppen sollte, andernfalls werde sie die DDR anerkennen. Anstelle die Waffenlieferungen zu stoppen, nahm die BR politische Beziehungen mit Israel auf. Daraufhin haben - außer Libyen, Marokko und Tunesien - alle arabische Staaten ihre politische Verbindung mit der BRD aufgegeben.23

Die H.D. wurde von den Intellektuellen und Politikern sehr oft kritisiert, weil sie „als ein starres, legalistisch gehandhabtes Instrument der Deutschlandund Wiedervereinigungspolitik die Handlungsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland vorzeitig und unnötig eingeengt“24 hat.

Wilhelm Grewe der als Erfinder der H.D. gilt, schreibt in seinem Buch „Rückblenden“, daß die H.D. „am meisten und intensivsten umstrittene Stück der Deutschlandpolitik zwischen 1955 und 1969“ sei.25 In demselben Buch urteilt er diese Doktrin als „ naiv - eigennützigen“ und „engstirnig dogmati- schen Praxis“26 ab.

3.2 Stalin - Note

Die deutschlandpolitische Möglichkeit der Sowjetunion wird als Stalin-Note bezeichnet.27 Am 10.3.1952 schlägt die Sowjetunion den drei westlichen Besatzungsmächten in der Stalin-Note Verhandlungen über einen gesamtdeutschen Friedensvertrag und die Wiedervereinigung Deutschlands, in den Grenzen, die auf der Potsdamer Konferenz festgelegt wurden vor: Mit einer eigenen nationalen Armee, mit der Erlaubnis, selbst die Waffen herzustellen, die für die Landesverteidigung notwendig sind. Die Friedenswirtschaft sollte keinerlei Beschränkungen erfahren. An dem Aufbau eines Deutschlands, das demokratisch und friedliebend ist, dürften sich alle ehemalige Armeeangehöriger und Nazis - ausgenommen die verurteilten Kriegsverbrecher - gleichberechtigt beteiligen. Alle Organisationen und demokratischen Parteien sollten sich frei betätigen können. Ein Jahr nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages war vorgesehen, daß alle Besatzungstruppen Deutschland verlassen haben. Ein gesamtdeutsche Regie- rung sollte an den nötigen Vorbereitungen teilnehmen.28 Um dies alles gewährleisten zu können, bietet die Stalin-Note ein neutralisiertes Deutschland. D.h. Deutschland müßte sich verpflichten: „keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat richten, der mit seinen Streitkräften am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hat.“29 Nach der Meinung des Bundeskanzlers Konrad Adenauer waren die Vorschläge Stalins nicht ernst zu nehmen, er definierte sie als „Störmanöver“ gegen seine Politik der Westintegration.30 Er wollte durch die Westintegration die Souveränität von Westdeutschland als ein gleichberechtigtes Glied in Europa erreichen. Er war davon überzeugt, daß er durch die Macht, die der UdSSR durch dieses Bündnis zukommt, gezwungen sein würde, noch weitere Zugeständnisse zu machen.31 Während einer CDU- Veranstaltung in Heidelberg erklärte er: (1.3.1952) „Wenn der Westen stärker ist als Sowjetrußland, dann ist der Tag der Verhandlungen mit Sowjetrußland gekommen. Dann wird man auf der einen Seite Deutschlands die Furcht nehmen müssen, die es hat. Dann wird man auch Sowjetrußland klarmachen müssen, daß es nicht so geht.“32

Er war also eindeutig für eine Politik der Stärke. Konrad Adenauer sah bei einer Neutralität Deutschlands die Gefahr der Sowjetisierung, sie hätte dazu geführt, daß Deutschland sich von Westen isoliert. Der Einigungsprozeß von Westeuropa wäre somit gefährdet gewesen.33 Adenauer wollte das nicht nur aus politischen Gründen vermeiden, sondern auch aus weltanschaulicher Überzeugungen. In seiner ersten Stellungnahme zur Stalin-Note während des Siegener Evangelischen Arbeiterkreises (16. März 1952) sagte er: „[...]sein wir uns darüber klar, daß dort [im Osten] der Feind des Christentums sitzt. Hier handelt es sich nicht nur um politische, sondern auch um geistige Gefahren.“34 Adenauers ablehnende Haltung gegenüber der Stalin-Note, ist Kritik bei einem breiten Spektrum auf Kritik gestoßen. Viele politische Kräfte, auch innerhalb seiner eigenen Partei, Jakob Kaiser, Oppositionspolitiker von der SPD, sowie bedeutende Persönlichkeiten aus den Medien verlangten eine Prüfung des Angebots. Die Befürchtung war, daß die Westintegration die Einheit von Deutschland nicht gewährleisten kann, weil sie von der UdSSR nicht toleriert wird.35 Grade aus diesem Grund gab Stalin Deutschland die Möglichkeit der Souveränität, er wollte verhindern, daß Deutschland ein Bündnis mit den Westmächten eingeht, durch das die BRD unter anderem in die Europäische Verteidigungsgemeinschaft integriert wird.36 Mit der Ablehnung der Stalin-Note und den anschließende Notenwechsel löste Adenauer eine Debatte aus, die bis zur Wiedervereinigung immer wieder geführt wurde. Bedeutende Publizisten und Historiker sprechen von einer “verpaßten Chance.“37 Autoren, die sich mit Adenauers Außenpolitik auseinandergesetzt haben, sind sich darüber einig, daß die Wiedervereinigung kein primäres Ziel seiner Außenpolitik war. Die Westintegration schien ihm wesentlich wichtiger.38 Dies wird u.a. aufgrund seines Verhaltens gegenüber der Stalin-Note behauptet.

Adenauer hätte sich gegenüber der Stalin-Note wenigstens Verhandlungsbereit zeigen sollen, um wirklich herauszubekommen, ob die Vorschläge des Kremmels ernst gemeint waren oder nicht. Laut Präambel des GG es wäre dies seine Pflicht gewesen. In der Stalin-Note sahen einige die letzte Chance zur Wiedervereinigung, andere wiederum erkannten darin ein Täuschungsmanöver der Sowjetunion. Prof. Rolf Steiniger vertritt die Meinung, die Stalin-Note sei ernst gemeint gewesen. Diese Ansicht erlangte er, als er unveröffentlichte englische und amerikanische Akten einsah.39 Wilhelm G. Grewe stand das selbe Material zur Verfügung, doch seine Kommentar lautete: „Im Westen nichts Neues.“40 D.h., je nach daß derselbe Tatbestand je nach politische Tendenz unterschiedlich ausgelegt werden kann. Konkrete Aussagen über Stalins Absichten gibt es nicht. Alle Autoren sind sich darüber einig, daß man die Stalins Ziele erst erkennen wird, wenn die russischen Archive geöffnet werden. Zugunsten der Eingliederung in die westliche Gemeinschaft lehnte Adenauer jeden Gedanken an einer Neutralität ab. Er wollte ein Deutschland mit einer stabilen Demokratie, das nicht wieder in eine „schwankende Mittellage“41 gerät, und beharrte deswegen bei seiner Politik der Westintegration. Dafür nahm er sogar die Abtrennung der Sowjetzone und die Gründung der DDR in Kauf. Es muß in diesem Kontext berücksichtigt werden, daß Adenauer wenn er Stalins Vorschlag akzeptiert hätte, gleichzeitig vor dem Problem gestanden hätte, daß die Stalins Bedingungen mit größer Wahrscheinlichkeit nicht mit den Interessen der anderen drei Besatzungsmächten übereingestimmt hätten. Das heißt die Westmächte hätten die Wiedervereinigung Deutschlands unter den gegebenen Gesichtspunkten trotzdem nicht zugelassen.42

3.3 Deutschlandvertrag

Unter dem Deutschlandvertrag versteht man den Vertrag, der am 26.5.1952 in Bonn, und dessen überprüfte Fassung am 23.10. 1954 in Paris unterzeichnet wurde. Diese Vertrag regelte die Beziehungen zwischen den westlichen Besatzungsmächten England, Frankreich, USA und der BRD.43

5.5.1955 trat er in Kraft.44 Namen „ Deutschlandvertrag“ gab Adenauer, eine Namengebung, die von den wurde von den Westmächten nicht gern gesehen wurde, für die sie aber aufgrund der innenpolitischen Lage gleichzeitig Verständnis hatten. Strittig war der Begriff „Deutschlandvertrag“ auch deswegen, weil der Vertrag nicht das gesamten Deutschland betraf, sondern nur die westliche Besatzungszone.

Dieser Vertrag ist insofern von Bedeutung, weil durch seine Unterzeichnung die Besatzungsregime zu Ende gingen, die Bundesrepublik die Rechte eines souveränen Staates erhielten und Adenauers Bestrebungen auf dem Weg der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Westintegration berücksichtigt werden. gewährleistet worden ist. Dies wurde ein Tag später durch die Unter- zeichnung des Vertrags über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) bekräftigt. Französische Nationalversammlung im August 1954 wehrte sich allerdings gegen einen Souveränitätsverzicht Frankreichs. Weil der Deutschlandvertrag und der EVG-Vertrag mit einem Junctim verbunden waren, konnte der Deutschlandvertrag nicht ins Kraft treten. Die entstandene politische Krise löste man bei der Neun-Mächte-Konferenz, die zwischen dem 28.09.1954 bis 03.10.1954 in London tagte. Dabei ist man zu dem Entschluß gekommen, daß die BR an Stelle der EVG-Mitgliedschaft der NATO beitreten soll. Dieser Beschluß wurde mit der Unterzeichnung der Pariser Verträge bekräftigt. Das Besatzungsstatut wurde offiziell erst mit den Pariser Verträgen beendet.45

Kritisch betrachtet kann man sagen, das die BR durch den Deutschlandvertrag nicht die volle Souveränität erlangt hat, von der in der Präambel die Rede ist, nämlich „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“46 Nach Herman Heller ist ein souveräner Staat „nach unten Herr und nach oben nicht mehr Untertan“47 Ein ähnliche Definition beschreibt den Zustand der Souveränität wie folgt: „ Nach außen unabhängig und nach innen zuhöchst (suprema Potestas).“48 Da sich die westlichen Besatzungsmächte im Deutschlandvertrag u.a. sich das Recht einräumten, im Bundesgebiet weiterhin ihre Truppen zu stationieren, über die Ausrufung des Notstandes verfügen und sich verantwortlich für Berlin und Deutschland als Ganzes sehen, kann von einer vollen Souveränität nicht die Rede sein.49 Es stellt sich sogar die Frage, ob England, Frankreich und die USA nicht die tatsächlichen Souveräne der BR waren, da sie über den Ausnahmezustand entscheiden konnten. Nach Carl Schmit waren sie bereits die wahren Souveränen. Er meint, Souverän derjenige, ist der über den Ausnahmezustand entscheidet.50

Die wichtigsten Probleme, die auf eine Lösung warteten, wurden durch den Deutschlandvertrag nicht geklärt, z.B. die Grenzfrage bezüglich der OderNeiße-Linie, der Gewährung der Eingliederung von Westberlin als zwölftes Land in die BR, die Unterzeichnung eines endgültigen und richtigen Friedensvertrages51 Die DDR hat als Reaktion auf die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages die Absperrung der Grenze zur BR angekündigt. Gleichzeitig wurden der Besucher Westberlins und der Fernsprechverkehr mit der Stadt eingeschränkt.52 Das heißt, die politische Teilung Deutschlands wurde durch diesen Vertrag noch mehr gefestigt.

Trotzdem wird in Art. 7 des Deutschlandvertrages nochmals betont, daß die Wiedervereinigung Deutschlands ein gemeinsames Ziel ist, für dessen Verwirklichung mit friedlichen Mitteln gemeinsam (mit Engl., Frank., USA) gearbeitet werden soll, und daß die Grenzfrage Deutschlands nach der Wiedervereinigung gelöst wird.53 D.h. Die Wiedervereinigung wird als ein gemeinsames Vertragsziel dargestellt. Gleichzeitig wird bestätigt, daß die östlichen Gebiete Deutschlands noch nicht verlorengegangen sind. Tatsache ist, das die BR mit diesem Vertrag zum größten Teil ihre Souveränität erlangt hat. Auf dem Wege der Westintegration, die von Adenauer erstrebt wurde, war das ein bedeutender Schritt. Wenn man sich die weltpolitische Situation von damals vor Augen hat, war das auf dem Wege der Wiedervereinigung kein positiver Schritt, da ein Wiedervereinigung ohne den Bewilligung des Kremls somit auch der DDR unvorstellbar war.

4. Wiedervereinigung während der Brandzeit

In diesem Abschnitt werden drei wichtige und bedeutende politischen Ereig- nisse während der Phase der Entspannungspolitik bearbeitet, die einen Einblick in die damalige Wiedervereinigungspolitik ermöglichen sollen. Diese Phase begann mit der Regierungsübernahme der Großen Koalition am 1.12.1966, den richtigen Durchbruch brachte aber erst der Regierungswechsel am 28.9.1969 unter der Kanzlerschaft von Willy Brandt. Dabei wird als erstes der Moskauer Vertrag bearbeitet, zum zweiten der Warschauer Vertrag und schließlich der Grundlagenvertrag.

4.1 Moskauer Vertrag

Als Moskauer Vertrag wird der deutsch- sowjetische Vertrag bezeichnet, der von Bundeskanzler Willy Brandt, Ministerpräsident Alexei Kossygin und von den Außenministern Walter Scheel und Andrei Gromyko am 12.08.1970 unter- zeichnete wurde.54 Darin verpflichteten sich beide Parteien, „ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln“55 zu lösen und „die territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen uneingeschränkt zu achten.“56 Weiterhin erklärten sie, „daß sie keine Gebietsansprüche gegen irgend jemand haben und solche in Zukunft auch nicht erheben werden“57 und „ sie betrachten heute und künftig die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich, wie sie am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages verlaufen, einschließlich der Oder-Neiße- Linie, [...] und der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.“58 Die Frage der Wiedervereinigung hält die BRD durch den Brief zur deutschen Einheit, der dem Vertrag beigefügt ist, offen. Darin stand nämlich, „[...] daß dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.“59 In der BR stößt vor allem die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie und auch der deutsch-deutschen Grenze auf schärfste Kritik (siehe Warschauer- u. Grund- lagenvertrag).

4.2 Warschauer Vertrag

Als Warschauer Vertrag wird der Vertrag bezeichnet, der am 7.12.1970 zwi- schen der BRD und der Volksrepublik Polen unterzeichnet wurde und der am 3.6.1972 in Kraft trat. Der Vertrag schaffte die Grundlage für die Normalisierung der Beziehungen.60 Beide Staaten stellten darin übereinstimmend fest, daß die von der Potsdamer Konferenz gezogene Grenzlinie „ von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße und die Lausitzer Neiße entlang bis zur Grenze der Tschechoslowakei“61 die westliche Staatsgrenze der polnischen Volksrepublik bildet. Beide Staaten bekräftigen „die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen, [...] und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität “62 und „ erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden.“63 Somit wurde die Westgrenze Polens, die zuvor vom Moskauer Vertrag und bereits 1950 vom DDR Regime als endgültiger Grenzverlauf anerkannt wurde, nun durch dem Warschauer Vertrag auch von der BRD anerkannt.64

Aber die Ratifizierung der Ostverträge ist zum Schauplatz heißer Diskussionen und Kritiken geworden. Die Ostverträge wurden sogar innerhalb der eigenen Reihen der sozialliberalen Koalition nicht ohne weiteres akzeptiert. Es ging soweit, das eine Abgeordnete von der SPD und vier Abgeordnete der FDP zur CDU/CSU übergewechselt haben. Aus demselben Grund wurde ein Mißtrauenvotum gegen Willy Brandt gestellt, das mit nur zwei Stimmen schei- terte. Trotzdem kam es zur Ratifizierung der Verträge durch den Bundestag und den Bundesrat, wo eine CDU/CSU-Mehrheit gegeben war. Die Opposition wußte, daß eine Ablehnung der Verträge von Moskau und Warschau international für Deutschland unübersehbare negative Folgen gehabt hätte. Auch das Berlinabkommen der vier Alliierten wäre bei einer Nicht - Ra- tifizierung der Verträge gescheitert. Dies alles wollte die Opposition nicht ver- antworten.65

Für die meisten war der Warschauer Vertrag verfassungswidrig, da er das Wiedervereinigungsgebot verletze. Das BVerfG entschied, daß durch den Vertrag das Wiedervereinigungsgebot nicht gefährdet wird, „da die Präambel des- sen territoriale Erstreckung nur vorsehen kann, wenn auch die personale Erstreckung auf eine ansässige deutsche Bevölkerung möglich ist.“66 Einige vertraten, daß er Warschauer Vertrag Verfassungswidrig war. Da nämlich durch diesen Vertrag „...tatsächlich und rechtlich die endgültige Teilung Deutschlands“67 besiegelt worden war.

Auch nach Auffassung der Bundesregierung verstoßen die Ostverträge nicht gegen das Wiedervereinigungsgebot. Außerdem gehören die Gebiete östlich der Oder - Neiße nach In-Kraft-treten der Moskauer und Warschauer Verträge nicht Polen und der Sowjetunion. Die Bundesregierung vertritt die Meinung, daß eine „ endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgescho- ben ist.“68 Unter juristischen Gesichtspunkten mag das stimmen. Tatsache ist, daß durch die Unterzeichnung des Warschauer Vertrages Deutschland, in Anbetracht der Grenzlage von 1937, einen Gebietsverlust von 114.000 km deutsches Territorium erlitt, eine Größenordnung die 25% der deutsche Reichsgrenzen, ausmacht. Was jedoch viel mehr ins Gewicht fiel, war, daß bis zum Jahre 1945 in diesem Gebieten 9,6 Mio. Deutschen lebten,69 die zum größten Teil gewaltsam aus ihren Umgebung vertrieben worden sind.

Für Willy Brand war die Versöhnung mit dem östlichen Nachbar Polen sehr wichtig auf dem Wege seiner Entspannungspolitik, genauso wichtig wie für Adenauer die Westintegration. Seine Ostpolitik hat sehr viele Kritik erfahren. Im Gegensatz zu Adenauer, der stets betonte, daß die deutschen Ostgebiete noch nicht verloren gegangen ist, versuchte er den Menschen die Einsicht zu vermitteln, das durch die Ostverträge nichts verloren gegangen sei „was nicht längst verspielt war.“70 Somit machte er deutlich, daß nicht er und seine Politik verantwortlich seien, sondern daß die Chancen schon zu Zeiten Adenauers verspielt worden waren. Bei seiner Fernsehansprache am Tag, an den War- schauer Vertrag unterzeichnet wurde, sagte er: „dieser Vertrag bedeutet nicht, daß wir Vertreibungen nachträglich legitimieren[...]. Uns schmerzt das Verlo- rene.“71

4.3 Grundlagenvertrag

Als Grundlagenvertrag bezeichnet man den Vertrag mit der DDR, der zehn Tage vor den Bundestagswahlen am 8.10.1972 in Bonn paraphierte und am 21. 12. 1972 in Ostberlin unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag regelte die Grundlagen der Beziehungen beider Staaten.72 Dem Grundlagenvertrag waren drei Abkommen vorausgegangen, die gleichfalls die innerdeutschen Verhältnisse regelten, nämlich das Viermächteabkommen von 3.9.1971, der Transitverkehrsvertrag vom 17.12.1971 und der Verkehrsvertrag vom 26.5.1972.73

Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages gab die SPD/FDP- Regierung unter dem Vorsitz von Willy Brand den Alleinvertragsanspruch H.D. auf, die während der großen Koalition auf eine Alleinsprecherberechtigung herabgesetzt wurde.74 In Art. 1 des Grundlagenvertrages verpflichten sich die DDR u. BRD „ nämlich, normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“75 zu pflegen und (Art. 2) „sich von den Zielen und Prinzipien leiten [zu] lassen, die in der Charta der Vereinigten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.“76 In Art. 3 bekräftigen beide Staaten die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen und verpflichten „sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.“77 In Art. 4 gehen beide Staaten „davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.“78 In Art. 6 respektieren beide Staaten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.“79 Weiterhin erklären beide Staaten „im Zuge der Normalisierung ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln.“80 Auch von wirtschaftlicher, technischer und kultureller Zusammenarbeit war unter anderem die Rede. Beide Staaten wollen im Regierungssitz des jeweils anderen Staates ständige Vertretungen einrichten und sie sind sich darüber einig, das mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages die anderen Verträge, die früher geschlossen wurde, nicht ihre Gültigkeit verliert.81

Der Grundlagenvertrag wurde von der Opposition schärftens kritisiert, denn „[v]iele Formulierungen wiesen in Richtung Teilungsvertrag“82, insbesondere Art. 1, 2, 3, 4 und 6. Deswegen reichte Alfons Goppel der Ministerpräsident des Freistaates Bayern am 28.05.1973 beim BVerfG Klage ein. Darin behauptete er, daß der Grundlagenvertrag „mit dem Grundgesetz nicht ver- einbar und deshalb nichtig“83 sei. In seinem Urteil von 31.7.1973 hat das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrag entschieden. Es war zu dem Ergebnis gekommen, daß der Grundlagenvertrag mit dem Grund- gesetz vereinbar ist.84

Die Verfassungsrichter betonten gleichzeitig im Grundvertragsurteil hinsichtlich der Interpretation der Präambel, daß die Staatsorgane verfassungsrechtlich dazu verpflichtet seien, alles Legitime zu tun, was die Wiedervereinigung Deutschlands fördert. Gleichseitig müssen sie alles unterlassen, was die Wiedervereinigung erschwert. Der Wiedervereinigungswunsch muß nach au- ßen hin entschlossen vertreten und nach innen wach gehalten werden.85 Gegen die Aussage, daß durch den Grundlagenvertrag die Wiedervereinigung als Ziel aufgegeben wurde, läßt sich einwenden, daß eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR auch nach dem Grundlagenvertrag von deutscher Seite nicht in Frage kam. Es wurden nicht Botschafter, sondern ständige Vertreter ausgetauscht. Mann muß dabei betonen, daß der ständige Vertreter von Bonn in der DDR dem Außenministerium untergeordnet war. In Bonn ist der ständige Vertreter dem Bundeskanzleramt zugeordnet. Darin wurde deutlich, daß beide Staaten den Vertrag in ihrem Sinne handhabten.86

In Art. 9 des Grundlagenvertrags versichern sich beide Staaten, das die Ver- träge, die sie zuvor abgeschlossen hatten, nicht vom Grundlagenvertrag berührt werden. D.h. der Deutschlandvertrag der Moskauer Vertrag mit dem Brief zur Deutsche Einheit und andere Verträge, die die BR abgeschlossen hat, in denen die DDR als ein Teil von Deutschland betrachtet wird und die Wiedervereinigung als Ziel der BR dargestellt wird, verlieren nicht ihre Gültigkeit.

Die BR wollte durch die Unterzeichnung des Grundvertrages die politische Atmosphäre lockern um so „menschliche Erleichterungen im gespaltenen Deutschland [zu] erreichen.“87 Um das gewährleisten zu können, müßte man gewisse Opfer bringen, z.B. die DDR als souveränen Staat anerkennen. Willy Brand erklärte dazu: „Auch wenn zwei Staaten in Deutschland existieren, sind sie doch füreinander nicht Ausland. Ihre Beziehungen zueinander können nur von besonderer Art sein.“88

Es mag sein, daß Vieles im Grundlagenvertrag scheinbar die Richtung Teilungsvertrag einschränkt. Im Grunde handelt es sich sogar um einen Teilungsvertrag. Man muß sich aber klarmachen, daß sich die deutsche Nation ohne ein Grundlagenvertrag „in zwei Staaten weiter auseinanderentwickelt“89 hätte, wie das während der Adenauer Zeit der Fall gewesen ist. Das hätte wahrscheinlich die deutsch - deutsche Lage eher verschlechtert als verbessert, und eine Wiedervereinigung konnte auch nach dem Untergang der UdSSR nicht gewährleistet werden.

5. Fazit

Es mußte uns deutlich sein, das die BRD den Wunsch zur Wiedervereinigung weder während der Zeit von Adenauer noch während der Zeit von Willy Brand aufgeben hat. Dies hätte sie auch nicht gekonnt bzw. gedurft, denn die Ver- fassungsväter und- mütter, die aus allen bedeutenden politischen Parteien ka- men, haben durch die Präambel und durch verschiedene GG Artikel die Wiedervereinigung zum Staatsziel erklärt und somit die ungerechte Teilung Deutschlands von Anfang an nicht akzeptiert. Sie haben alle handelnden Staatsorgane damit beauftragt, ihre Politik so zu gestalten, daß die Wieder- herstellung der staatliche Einheit Deutschlands mit allen Kräften angestrebt, nach Innen wachgehalten und nach außen beharrlich vertreten wird. Dabei müssen sie alles unterlassen, was die Wiedervereinigung rechtlich hindert oder faktisch unmöglich macht. Außerdem hat das GG durch das BVerfG immer die bundesrepublikanische Gesellschaft als oberste rechtliche Instanz kontrolliert, ob diese Ziel von Zeiten der handelnden Staatsorgane aufgegeben oder verletzt wird. Dies wird unter anderem beim Warschauer- u. beim Grundlagenvertrag deutlich.

Zusätzlich wurde infolge der traurigen Ereignisse in Ostberlin der 17 Juli mit durch einen Antrag der Adenauer Regierung und der SPD am 03.07.1953 zum Tag der Deutschen Einheit ernannt und alle Jahre wieder gefeiert. Hinzu kommt, daß die Medien sich immer wieder mit diese Thematik auseinandergesetzt haben. Es gab viele getrennte Familien und Freunde, die ihre Umgebung verlassen wollten bzw. mußten. Demzufolge kann von einer Aufgabe des Ziels „Wiedervereinigung“ weder zu Adenauers Zeiten noch zu Zeiten der Brandregierung die Rede sein. Zumal das in Anbetracht der damaligen Umständen, auch wegen Wählerstimmen, für die politischen Parteien nicht vertretbar gewesen wäre. Dabei muß betont werden, daß die politische Herangehensweise von Adenauer und von Willy Brand verschieden waren.

Die erste Bundesregierung unter dem Vorsitz von Adenauer hat ein Land vorgefunden, das geteilt worden war. Demnach sollte das primäre Ziel der Bundesregierung die Wiederherstellung der Einheit sein. Das hat Adenauer durch die diplomatische Isolierung der DDR und mit dem Allleivertragsanspruch versucht, um so der DDR die Wiedervereinigung aufzuzwingen. Diese Bemühungen waren vergebens, sie haben sogar dazu geführt, daß sich die beiden deutschen Staaten von Tag zu Tag auseinanderentwickelt haben. Als Stalin unter der Bedingung der Neutralität die Wiedervereinigung Deutschlands anbot, stand Adenauer dem skeptisch gegenüber. Trotz aller Bemühungen der eigenen Reihen der Opposition und der Medien, ist er auf eine Prüfung des Angebotes nicht eingegangen. Somit kann man sagen, wenn Stalins Absichten ernst gewesen waren und die westlichen Besatzungsmächte damit einverstanden gewesen wären, hat Ade- nauer aufgrund seine Politik der Westintegration und der Stärke die Wieder- vereinigungschancen von Deutschland als ein neutrales Land wie der Schweiz verspielt. D.h. nicht, daß Adenauer die Wiedervereinigung nicht anstrebte, er wollte sie nach seine Vorstellungen verwirklichen, was nicht geklappt hat. Adenauer war bekanntlich ein religiöser Mensch und ein Antikommunist. Er sah beim Neutralisieren der BRD die Gefahr der Sowjetisierung. Das versuchte er zu vermeiden. Durch seine Politik der Westintegration ist ihm das auch gelungen. Das wichtigste Schritt zur Westintegration war der Deutschlandvertrag, womit Adenauer erreicht hat, das die BRD ihre Souve- ränität zum größten Teil erlangt hat. Ich glaube, daß die Stationierung der Truppen westlicher Besatzungsmächte ihm dabei nicht sonderlich gestört haben, weil durch sie vermieden wurde, daß Deutschland ein kommunistisches Land wird. Gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag ist die BRD Mitglied der NATO geworden, somit war die BRD im stärksten militärischen Bündnis der Welt. Auf dem Wege der Westintegration und der Politik der Stärke, wollte er die UdSSR zwingen, neue Geständnisse zur Wiedervereinigung zu machen, war der Deutschlandvertrag und die Mitgliedschaft in die NATO ein großer Schritt. Aber auf dem Wege der Wiedervereinigung hat seine Politik der Westintegration zunächst nur Hürden aufgebaut, nämlich wenn man sich die damalige politische Atmosphäre vor Augen hält, wäre eine Wiedervereinigung ohne die Zustimmung der UdSSR nie möglich gewesen.

Willy Brand übernahm in einer Zeit die Kanzlerschaft, in der schon eine Entspannung der Ostpolitik zu sehen war und die ihre Wurzeln schon in der Zeit der großen Koalition hatte. Brandt hat im Gegensatz zur Adenauer versucht, die politische Atmosphäre zwischen Deutschland und den Ostblock- Staaten zu entspannen. Er wußte, um dies zu ermöglichen, mußte er erstens den Weg über die UdSSR gehen. Außerdem erforderte die Erreichung des Ziels ein außenpolitisches Umdenken, es mußte eine kompromißbereiten Politik gemacht werden. So kam es dazu, daß die Brandt-Regierung einen Vertrag mit der UdSSR unterzeichnete. Indem sich beide Staaten von Gewalt lossagten und sich gegenseitig versicherten, daß sie ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen werden. Das inspizierte jedoch, daß Deutschland keinerlei Gebietsansprüche gegenüber irgendeinem Staat in Europa hatte. Somit waren die Ostgebiete Deutschlands verlorengegangen. Was zu einer heftige Kritik in der BRD führte. Mit dem Brief zur deutschen Einheit hat die Brandt-Regierung die Frage um die Wiedervereinigung offen gehalten. Folglich ist Stalins Rechnung nach seinem Tot mit diesem Vertrag aufgegangen. Er hatte sein gewaltiges Reich auf Kosten von Deutschland vergrößert und gleichzeitig die deutsch-polnische Beziehungen, wenn nicht für immer, doch für eine sehr lange Zeit gestört.

Mit der Unterzeichnung des Warschauer Vertrags hat die Brandregierung noch einmal bestätigt, daß die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze der polnischen Republik bildet. Trotz heftiger Kritik aus den eigenen Reihen der Opposition und der Medien hat Brand die Ratifizierung der Ostverträge durch gesetzt. Nach der Auffassung der Bundesregierung verstoßen die Verträge mit der UdSSR und Polen nicht gegen das Wiedervereinigungsgebot des GG es, was stimmen mag. Mit dem Brief zur Deutsche Einheit hat die Bundesregierung erreicht, das die Frage der Wiedervereinigung offen gelassen wurde. Aber die Behauptung der Bundesregierung, daß durch den Moskauer und den Warschauer Vertrag die Ostgebiete nicht verloren gegangen waren und daß eine endgültige Festlegung der Grenzen bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben war, ist wahrlich nicht zu vertreten. Welches Land hat in der Geschichte ohne eine kriegerische Auseinandersetzung oder Druck auch nur einen Quadratmeter Boden, den er noch mit einem friedlichen Einverständnis und vertraglich erhalten hat - wie auch in diesem - freiwillig einem anderen Land abgegeben. Willy Brand wußte das auch, er sagte später, das durch die Ostverträgen nichts verloren ging, was nicht längst verspielt worden war. Somit machte er Adenauer und seine Politik der Westintegration dafür verantwortlich.

Die Bundesregierung wollte die DDR auf kein Fall verlieren. So kam es dazu, daß zwischen der DDR und der BRD der Grundlagenvertrag unterzeichnet wurde. Die Bundesregierung wollte dadurch nicht nur die politische At- mosphäre lockern, um so menschliche Erleichterungen im gespaltenen Deutschland zu erreichen, sondern auch verhindern, daß sich die deutsche Na- tion in zwei Staaten weiter auseinanderentwickelt, wie das während der Ade- nauer Zeit der Fall gewesen ist. Deswegen wurde die DDR als souveräner Staat anerkannt. Willy Brand erklärte dazu: Auch wenn zwei Staaten in Deutschland existieren, sind sie doch füreinander nicht Ausland. Ihre Beziehungen zueinander können nur von besonderer Art sein.

Eine kritische und negative Beurteilung der Politik Adenauers und Brandts würde beinhalten, daß Adenauer die Wiedervereinigung aufgrund seiner Politik der Westintegration und Brandt die Ostgebiete aufgrund seine Entspannungs- und Versöhnungspolitik verraten hat. Ich glaube, durch diese Beurteilung würde ich den zwei bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte Unrecht tun. Eine positive Beurteilung scheint mir richtiger zu sein. Sie haben das getan, wovon sie glaubten, es sei das Beste für Deutschland.

In diesem Kontext muß außerdem erwähnt werden, daß die Politik der Westintegration und der Stärke, die von Adenauer so gepriesen worden ist im Endeffekt die Wiedervereinigung gewährleistet hat. Es gab einen Kampf der politischen Systeme. Dieser Kampf hat den Kapitalismus gegenüber der Kommunismus siegen lassen. Somit ist die Aussage von Adenauer bestätigt, daß - wenn eines Tages der Westen stärker wird als die Sowjetrußland - der Tag der Verhandlungen mit der Sowjetrußland gekommen ist. Tatsächlich ist das auch der Fall gewesen: der Westen ist zumindest wirtschaftlich stärker geworden und hat somit die UdSSR auf die Knien gezwungen.

Gleichzeitig dürfen wir auch nicht vergessen, daß - wenn die Entspannungspolitik Willy Brandts nicht wäre - die Wiedervereinigung trotz Westintegration und Politik der Stärke, mit friedlichen Mitteln nie gewährleistet worden wäre. Erst Brandts Entspannungspolitik und die Fortsetzung seiner Politik durch Schmidt und Helmut Kohl, die ebenfalls ausschlaggebend war, hat hauptsächlich dazu beigetragen, daß die BRD und die DDR nicht so einen Haß wie Nord- und Südkorea gegeneinander hetzten. Die Wiedervereinigung, die das staatsfundamentale Ziel der BRD war, ist relativ kurz nach dem Niedergang des Eisernen Vorhangs friedlich gewährleistet worden. Ohne eine Entspannungspolitik wäre die Wiedervereinigung wahrscheinlich immer noch ein Utopie oder ein Traum!

Literatur

- Bertelsman, Lexikon Institut: Bertelsman Universal Lexikon, Gütersloh 1991
- Booz, Marco Rudiger: Hallsteinzeit. Deutsche Außenpolitik 1955 - 1972. Bonn 1995
- Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politische Bildung. Die Teilung Deutschlands 1955 bis zur Einheit. 4. Quartal 1991
- Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politische Bildung. Die Deutsche Frage. B 6897 F. Bonn 1984
- Diemer, Gebhard: Kurze Chronik der Deutschen Frage. Geschichte und Staat. Band 288. München 1990.
- Grewe, Wilhelm G.: Deutsche Außenpolitik der Nachkriegszeit. Stuttgart
- Grewe, Wilhelm G.: Die Deutsche Frage in der Ost - West - Spannung. Herford 1986
- Grewe, Wilhelm G.: Rückblenden 1976 - 1951. Aufzeichnungen eines Au- genzeugen deutscher Außenpolitik von Adenauer bis Schmidt. Frankfurt a. M 1979
- Hacker, Jens: Deutsche unter sich. Politik mit dem Grundvertrag. Stuttgart
- Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung. 3. Auflage. Darmstadt 1979
- Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung. 9. verbesserte Auflage. Bonn 1995
- Hillgruber, Andreas: Deutsche Geschichte 1945 - 1972, Die >>deutsche Frage<< in der Weltpolitik. Frankfurt / Berlin u.a. 1974
- Jahn, Edgar Hans: Die deutsche Frage von 1945 bis Heute. Der Weg der deutschen Parteien und Regierungen. Mainz 1985
- Murswick, Dietrich: Wiedervereinigung als Staatsziel. in: Politik und Kultur Jahrg. 17. 1990
- Rumpf, Helmut: Land ohne Souveränität. Kritische Betrachtung zur Deutschlandpolitik von Adenauer bis Brandt. 2. erweiterte Aufl. Karlsruhe 1973
- Steiniger, Rolf: Eine vertane Chance Die Stalin-Note vom 10. März 1952 und die Wiedervereinigung. Saarbrücken 1985
- von Münch, Ingo: Grundgesetz - Kommentar. Band 1. Präambel bis Art. 20. München 1964
- Wiedenfeld, Werner/ Rudolf Korte, Karl: Handwörterbuch zur deutschen Einheit, Frankfurt am Main 1992

[...]


1 von Münch, Ingo: Grundgesetz - Kommentar, Präambel bis Art. 20, Band 1, München 1964, S. 11

2 Ebenda, S. 10

3 Ebenda

4 Ebenda

5 Ebenda, S. 11

6 Vgl. Murswick, Dietrich: Wiedervereinigung als Staatsziel, in: Politik und Kultur, Jahrg. 17, 1990, S. 19 - 38 < ?) hier S. 22 f.

7 Vgl. von Münch: a.a.O., S. 11

8 Vgl. Murswick, Dietrich: a.a.O., S. 23f

9 Vgl. Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung, 3. Auflage, Darmstadt 1979, S. 268

10 Ebenda, 135

11 Vgl. Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung, 9., verbesserte Auflage, Bonn 1995, S. 28 ff.

12 Vgl. Noack, Paul: Hallstein - Doktrin, in: Handwörterbuch zur deutschen Einheit, Hrg., Wiedenfeld, Werner / Korte, Karl Rudolf, S. 369-376, hier S. 369

13 Vgl. Booz, Marco Rudiger: Hallsteinzeit, Deutsche Außenpolitik 1955-1972, Bonn 1995, S. 9

14 Vgl. Noack, Paul: a.a.O., S. 369 f.

15 Z.n. Grewe, Wilhelm G.: Deutsche Aussenpolitik der Nachkriegszeit, a.a.O., S.75

16 Vgl. ebenda

17 Z.n. Noack, Paul: a.a.O., S.371

18 Vgl. Ebenda

19 Z.n. Ebenda, S. 370

20 Vgl. ebenda, S. 371 bis 374

21 Vgl. Hrg. Bundeszentrale für politische Bildung: Die Hallstein - Doktrin, in: Informationen zur politische Bildung, Die Teilung Deutschlands 1955 bis zur Einheit, 4. Quartal, Bonn 1991, S. 6-7, hier S.7

22 Noack, Paul: a.a.O., S. 373

23 Vgl. ebenda, S.372 f.

24 Ebenda, S. 374

25 Grewe, Wilhelm G.: Rückblenden 1976 - 1951, Aufzeichnungen eines Augenzeugen deutscher Außenpolitik von Adenauer bis Schmidt, Frankfurt a. M 1979, S. 255

26 Ebenda, S. 253

27 Vgl. Jäger, Thomas: Stalin - Note, in: H.z.d.E., a.a.O., S. 638-644, hier S.638

28 Vgl. Steiniger, Rolf: Eine vertane Chance, Die Stalin-Note vom 10. März 1952 und die Wiedervereinigung, Saarbrücken 1985, S. 9

29 Z.n. Ebenda

30 Vgl. Ebenda, S. 96

31 Vgl. Jäger, Thomas: a.a.O., S. 643

32 Z.n. Steiniger, Rolf: a.a.O., S. 32

33 Vgl. Jäger, Thomas: a.a.O., S. 640

34 Z.n. Steiniger, Rolf: a.a.O., S. 32 f

35 Vgl. Jäger, Thomas: a.a.O., S. 641

36 Vgl. Ebenda, a.a.O., S. 639

37 Steiniger, Rolf: a.a.O., S. 9 ff.

38 Vgl. Pfetsch, Frank R.: Deutschlandpolitik 1949-1969, in: H.z.D.E, S. 170-176, hier S. 171

39 Ebenda, 160

40 Grewe, Wilhelm G.: Die Deutsche Frage in der Ost-West-Spannung, Herford 1986, S. 144

41 Jäger Thomas, a.a.O., S. 643

42 Vgl. Ebenda

43 Vgl. Grewe, Wilhelm G.: Deutschlandvertrag, in: H.z.d.E., a.a.O., S. 244-252 hier S. 244

44 Vgl. Hrg. Lexikon - Institut Bertelsman: Bertelsman Universal Lexikon, Gütersloh 1991, S. 195

45 Vgl. Grewe Wilhelm G.: Deutschlandvertrag, in: H.z.d.E., a.a.O., S. 244 f.

46 Vgl.Rumpf, Helmut: Land ohne Souveränität, Kritische Betrachtung zur Deutschlandpolitik von Adenauer bis Brandt, 2., erweiterte Aufl., Karlsruhe 1973, S. 1

47 Z.n. Ebenda, S. 7

48 Z.n. Ebenda, S. 5

49 Vgl. Ebenda, S. 5 bis 8

50 Vgl. Ebenda, S. 5

51 Vgl. Grewe, Wilhelm G.: Deutsche Aussenpolitik der Nachkriegszeit, Stuttgart 1960, S. 50

52 Vgl. Bertelsmann universal Lexikon, a.a.O. S. 195

53 Diemer, Gebhard: Kurze Chronik der Deutschen Frage, Geschichte und Staat, Band 288, München 1990, S. 184

54 Vgl. Bingen, Dieter: Ostverträge, in: H.z.d.E., a.a.O., S.539-547 hier S. 541

55 Diemer, Gebhard: a.a.O., S. 195

56 Ebenda, S. 196

57 Ebenda

58 Ebenda

59 Z.n. B. f. p. B.: Brief zur deutschen Einheit, a.a.O., 1991, S. 13 hier S.13

60 Vgl. Bingen, Dieter: a.a.O., S, 542

61 Jahn, Edgar Hans: Die deutsche Frage von 1945 bis Heute, Der Weg der deutschen Parteien und Regierungen, Mainz 1985, S. 550

62 Ebenda

63 Ebenda

64 Vgl. B.f.p.B.: Warschauer Vertrag und Oder-Neiße-Grenze, in: Informationen zur politische Bildung. 1991, S.14 hier S. 14

65 Vgl. B.f.p.B.: Die Ratifizierung der Ostverträge, a.a.O., 1991, S. 14-15 hier S. 14 f.

66 von Münch, Ingo: a.a.O., S. 13

67 Ebenda

68 Z.n. B.f p.B.: Die deutschen Ostgebiete, in: I.z.p.B., Die Deutsche Frage, B 6897 F. Bonn 1984, S.32 hier S.32

69 Vgl. B.f.p.B.: Warschauer Vertrag und Oder - Neiße - Grenze, a.a.O., 1991, S.14 hier S.14

70 Z.n. Ebenda, Die Ratifizierung der Ostverträge S. 14-15 hier S.14

71 Z.n. Ebenda

72 Vgl. Hillgruber, Andreas: Deutsche Geschichte 1945 - 1972, Die >>deutsche Frage<< in der Weltpolitik, Frankfurt / M - Berlin - Wien 1974, S. 143

73 Vgl. Hacker, Jens: Grundlagenvertrag, in: H.z.d.E., a.a.O., S. 362-369 hier S. 364 f.

74 Vgl.Ebenda, S. 363

75 Diemer, Gebhard: a.a.O., S. 197

76 Ebenda, S. 197 f.

77 Ebenda, S. 198

78 Ebenda

79 Ebenda

80 Ebenda

81 Vgl.Ebenda, S. 198 f.

82 Z.n. B. f. p. B.: Die Grundlagenvertrag mit der DDR, a.a.O., 1991, S.16 -18 hier S. 18

83 Z.n. Hacker, Jens: Deutsche unter sich, Politik mit dem Grundvertrag, Stuttgart 1977, S. 110

84 Vgl. Ebenda

85 Vgl. von Münch, Ingo: a.a.O., S. 11

86 Vgl. B.f.p.B.: Keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR, a.a.O., 1991, S. 17-18 hier S. 17 f.

87 Hacker, Jens: Grundlagenvertrag, in: H.z.d.E., a.a.O., S.362-369 hier S. 363

88 Z.n. Ebenda

89 Z.n. Kleßmann, Christoph: Die „Politik der kleinen Schritte“ in Meinungsstreit, in: B.f.p.B., a.a.O., 1991, S. 16

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Wiedervereinigung als Hauptziel der Bundesrepublik
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Veranstaltung
Tutoriums SoSe 1996
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
27
Katalognummer
V106963
ISBN (eBook)
9783640052387
Dateigröße
455 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wiedervereinigung, Hauptziel, Bundesrepublik, Tutoriums, SoSe
Arbeit zitieren
Ahmet Güldes (Autor:in), 2002, Wiedervereinigung als Hauptziel der Bundesrepublik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106963

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