Die private Altersvorsorge


Ausarbeitung, 1998

16 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


1.

Obwohl die gesetzliche Altersversorgung in Deutschland traditionell eine hohe Akzeptanz erfährt, wächst langsam das Bewußtsein, daß die staatlich finanzierte Renten- versicherung bestenfalls der Grundstock einer soliden Altersversorgung sein kann. Den trotzdem nahezu 90% der Befragten eine staatlich finanzierte Grundrente für unerläßlich halten, hat eine Mehrheit von 80% der Deutschen

Zweifel an der Sicherheit der Renten.1 Demzufolge ist das

Interesse an Informationen zu verschieden Konzepten der privaten Altersvorsorge groß.

Grundsätzlich setzt sich die Absicherung des Einzelnen im Alter aus drei Säulen zusammen: der gesetzliche Renten- versicherung, der betrieblichen und der privaten Alters- vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung hat seit der großzügigen Sozialpolitik der siebziger Jahre mit Problemen zu kämpfen, die eine Versorgung der heutigen Beitragszahler auf dem derzeitigen hohem Niveau fraglich erscheinen

lassen.2 Auch die betriebliche Altersversorgung wird

zukünftig nicht in diesem Umfang zu finanzieren sein. Privat vorzusorgen scheint also notwendig zu sein,

doch was bedeutet das Schlagwort der private Altersvorsorge eigentlich?

Altersvorsorge ist ein Begriff, der die individuelle Vermögensbildung und -anlage zum Zwecke der Sicherung des Lebensunterhaltes und des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben umschreibt. In welchen Umfang und durch welche Produkt dies geschehen sollte, darüber besteht noch großer Informationsbedarf. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, die verschiedenen Möglichkeiten der

privaten Altersvorsorge zu erläutern und deren Notwendigkeit und Eignung zu diskutieren.

2.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen derzeit noch ein Versorgungsniveau von circa 50% des letzten Bruttolohns oder circa 70% des letzten Nettogehaltes.3 Die Differenz zwischen dem Versorgungsgrad aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem individuellen Versorgungsziel des letzten Bruttojahres- einkommens ist die Versorgungslücke, deren Höhe im Anhang graphisch dargestellt ist.4 Diese ist besonders groß bei Versicherten mit langen Ausbildungszeiten und Monats- einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Denn entweder haben diese Versicherten meist nicht die erforderlichen 45

Beitragsjahre für eine Standardrente erreicht, da Ausbildungs- und Studienjahre mit maximal 3 Jahren angerechnet werden oder für den nicht versicherungs- pflichtigen Ertragsanteil über der Beitragsbemessungsgrenze

sind keine Rentenansprüche erworben worden.5 Die auf dem

Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens basierende private Altersvorsorge hat das Ziel, die Versorgungslücke zu schließen und den Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in gewünschtem Maße zu sichern.6

3.

Die Schließung der Versorgungslücke ist mit verschiedenen speziell für die Altersvorsorge konzipierten Produkten von Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften möglich. Die wohl bekannteste und am häufigsten vorkommende Form der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist die

private Lebensversicherung. Insgesamt 81,65 Millionen Verträge verteilt auf etwa 80% der deutschen Haushalte sind bis heute in der Versicherungsbranche abgeschlossen worden.7 Damit steht diese Form der Vorsorge unangefochten an der Spitze auch hinsichtlich der akkumulierten Kapitalsumme.

Mögliche Alternativen zur Lebensversicherung sind neben den alten Sparplänen oder Sparbriefen auch Investment-, Renten- oder spezielle AS-Investmentfonds, deren Struktur und Aufbau mit dem Inkraftreten des Dritten Finanzmarkt- förderungsgesetz genau spezifiziert wurde.8

3.1.

Lebensversicherung dienen der Absicherung des wirtschaftlichen Risikos, das sich aus der Unsicherheit über die Dauer des menschlichen Lebens ergibt.9 Der Versicherungsschutz wird gegen Zahlung eines Einmalbetrages oder laufender Prämien gewährt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert sich die

Lebensversicherung nach dem Prinzip des Kapitaldeckungs- verfahrens. Das Geschäft mit den Lebensversicherungen darf rechtlich nur von Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und der Anstalt oder Körperschaft des

öffentlichen Rechts betrieben werden. 10 Außerdem

unterliegen Versicherungsunternehmen den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Gesetzes über den Versicherungsvertrag und stehen unter Aufsicht des Bundesamtes für Versicherungswesen. Die Lebensversicherung untergliedert sich nochmals in die drei Formen der:

- Risikolebensversicherung
- kapitalbildende Lebensversicherung

- Rentenversicherung (private Rentenversicherung) die im Folgenden erläutert werden sollen.

3.1.1.

Die Risikolebensversicherung sichert das Todesfallrisiko der versicherten Person nur während der vereinbarten Vertragslaufzeit.11 Die eingezahlten Beiträge entschädigen das Zahlungsrisiko im Todesfall des Versicherers und bilden keine Kapitalsumme. Zweck der Risikolebensversicherung ist die Absicherung der Hinterbliebenen. Deshalb ist diese Form

der Lebensversicherung besonders für Familien, Selbstständige, Bauherren und Menschen die sich aufgrund ihrer geringen Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nur einen geringen Rentenanspruch erworben haben wichtig.

3.1.2.

Die kapitalbildende Lebensversicherung kann wiederum in drei Arten unterteilt werden:

- in die Kapitalversicherung auf den Todesfall
- in die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Versicherung)
- in die Kapitalversicherung auf einen festen Auszahlungstermin.

Die Kapitalversicherung auf den Todesfall wird beim Tod des

Versicherten fällig und dient zur Versorgung der Hinterbliebenen oder zur Abdeckung von Erbschaftssteuer oder Bestattungskosten etc.12

Die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall ist eine Kombination aus finanzieller Absicherung der Hinterbliebenen und einer Kapitalanlage für die Altersversorgung bzw. Sparvorgang. Der Beitrag setzt sich aus dem Risikoanteil, aus dem der vorzeitige Tod des

[...]


1 Vergl. Höger, H. (1998), S.54 f

2 z.B. Flexibilisierung der Altersgrenzen, Einführung einer Mindestrente, Öffnung der Rentenkassen für alle Bevölkerungsgruppen durch die Möglichkeit der Nachzahlung

3 Durschnittsrentner mit einem Jahreseinkommen von 25 000 DM brutto, Vergl. Bergmann, H. (1996), S.98

4 siehe Anhang und Vergl. Bergmann, H. (1996), S. 98

5 die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich derzeit auf 8500/7200 DM monatlich West/Ost

Der Gehaltsanteil der über dieser Grenze liegt, wird nicht mit dem Beitragssatz der Rentenversicherung versteuert, wodurch auch keine Re ntenansprüche erworben werden können.

6 Kapitaldeckungsverfahrens bedeutet das Ansparen einer bestimmten Kapitalsumme durch den Versicherten, das ihm am Ende der Vertragslaufzeit in Form von Auszahlplänen oder Einmalauszahlungen zur Verfügung steht

7 Vergl. o.V. (1998), Tagesspiegel, 4.09.1998

8 Die Vorsorgeprodukte der Banken und Kapitalanlagegesellschaften auch in Kombination mit einer Unfall-oder Risikolebensversicherung angeboten, um dem Vorsorgenden den selben Schutz wie Versicherungen zu gewähren.

11 Vergl. Grill, W./ Percynski, H. (1998), S. 197

12 Vergl. Grill, W./ Percynski, H. (1998), S. 197

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die private Altersvorsorge
Hochschule
Berufsakademie Berlin
Note
2,3
Autor
Jahr
1998
Seiten
16
Katalognummer
V106724
ISBN (eBook)
9783640049998
Dateigröße
354 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Altersvorsorge
Arbeit zitieren
Tobias Lukas (Autor:in), 1998, Die private Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106724

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