Augustus und die Plebs urbana. Ihre Funktion und Standeszugehörigkeit im augusteischen Prinzipat.


Hausarbeit, 2001

26 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Ein Schlagwort und seine Folgen
1.1. Drei Worte eines Dichters
1.2. Das Programm

2. Perspektiven auf die Plebs urbana
2.1. Wer gehörte zur Plebs urbana?
2.2. Die Entpolitisierung der Plebs urbana
2.3. `panem et circenses`
2.3.1. Spenden
2.3.2. Spiele und Theater
2.4. Klientelverhältnisse
2.5. Die collegia

3. Die kaiserlichen Freigelassenen

4. Die Plebs urbana unter Augustus

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

1. Ein Schlagwort und seine Folgen

1.1. 3 Worte eines Dichters

„Brot und Spiele!“ Soviel von Juvenal, einem römischem Satirendichter und Rhetor des 1./2. Jahrhunderts, zur Lage der stadtrömischen Plebs in der Kaiserzeit.

Schlagworte haben es an sich, mit einer schier unendlichen Überle- bensdauer gesegnet zu sein. Darum gilt auch heute noch für so manchen als gesichert und plausibel: Die Plebs urbana unter Augustus fraß, gaffte, spielte, buhlte, geiferte und zankte, während der Kaiser hinterlistig lächelnd das Volk mit Getreide und Geld bewarf und es verschlagenerweise in diverse Unterhaltungseinrichtungen lockte.

Ebenso trotzig die Gegenseite, die die Plebs vor dem freilich marxi- stisch motivierten Sturz in die Dekadenz des `Lumpenproletariats` zu schützen sich veranlaßt glaubt. Nebenbei bemerkt ist es zweifelhaft, ob für die erstgenannte Charaktervariante der Plebs das Epitheton `marxi- stisch` reklamiert werden kann, so wie es Karl Christ tut, wenn er „die Klischees über die plebs sordida, die verachtungsvollen Äußerungen über die unzuverlässige, korrumpierte, vergnügungssüchtige, treulose, dumpf in den Tag hinein vegetierende Masse“1 einer Kritik unterzieht und sich hochschwingt zum Bekämpfer der „pauschalen Diskreditierungen der römi- schen plebs [...], zu der auch die Klassiker des historischen Materia- lismus ihr Teil beigetragen haben“2. Als von der herrschenden und be- sitzenden Gruppe ausgebeuteter Klasse kann ihr seitens eines Marxisten höchstens das Recht auf Beileid und der Verweis auf ihre Dekadenz zuge- standen, niemals aber eine Schuld, und nichts anderes bedeutet Christs Anspielung auf die angebliche `Diskreditierung` an, zugewiesen werden.3 Doch auch die Gegner der `Lumpenproletariat`-These müssen sich gewis- se Vorwürfe gefallen lassen; zum Beispiel den der Schönfärberei. Allein die simple Feststellung, daß „die große Masse der hauptstädtischen frei- en Bürger von ihrer Hände Arbeit lebte [...] und daß sie nicht selten stolz auf ihre Arbeit war“4, soll den Leser zu der erleichternden Gewiß- heit führen: Wenn das so ist, dann war ja alles in bester Ordnung. Wer mag da noch behaupten, in einer Monarchie sei man, wenn nicht zufällig der König selbst oder einer der reichen Handlanger, ein von willkürli- cher Pein und erniedrigender Maloche gezeichnetes Wesen? Dabei ist natürlich klar, daß sich die beiden scheinbar diametral entgegengesetzten Seiten in Wirklichkeit einander nicht ausschließen. Ein Vertreter des `bürgerlichen` Lagers kann sehr wohl die desolate Lage der städtischen Unterschichten zugeben, wird die Gründe dafür aber eher in den `mißlichen Umständen` oder im bedauernswert selbstzerstörerischen Verhalten der Betroffenen als in der Macht und Verantwortung besitzender Klassen suchen; und ein Marxist wird nicht eo ipso das Faktum stabiler sozialer Lagen von Bevölkerungsteilen als ängstlich-bürgerlich verbrämte Schimären entlarven wollen, sondern so manchen systemkonformen Charak- terzug jener Schichten mit dem Etikett `falsches Bewußtsein` versehen. Doch zurück zu besagtem Schlagwort, welches uns unvermeidlich in die gar nicht so schlagartig erfaßbare Welt der Plebs urbana unter den römi-schen Kaisern bzw. in unserem Fall unter dem ersten römischen Kaiser, Augustus Imperator Caesar Divi filius, kurz Augustus, führen wird. Reden von Kaisern oder Monarchien implizieren in der Regel fragwürdige, aber gängige Bilder, woran eben unter anderem auch Schlagworte schuldig sind. Eines sei gesagt: Augustus wurde nicht auf einen goldenen Thron gesetzt, das Volk akklamierte ihm nicht beständig in unbedarfter Unterwürfigkeit, und die `Großen` des Reiches konnten sich nicht eines nur ihnen zusteh-enden hohen Sozialprestiges sicher sein.

Nun soll hier wiederum nicht der Aufstieg des Augustus nachgezeichnet werden, dazu besteht weder der Platz noch die Notwendigkeit. Wichtig ist es aber zu erwähnen, daß Augustus zwar nicht der erste gewesen ist, der das Regiment zusammen mit wenigen anderen in der Hand hielt, es jedoch schaffte, dasselbe derart zu konstituieren, daß es in bis heute als be- deutend anerkannte Kontinuitäten (mögen sie auch nicht mehr bestehen) einmündete. Trotzdem schuf er nichts genuin Neues; er bündelte gleichsam bis dahin parallel laufende Tendenzen, deren Lebensdauer auf schon min- destens Jahrzehnte geschätzt werden darf. Umwälzungen besonderer Art ha- ben unter ihm nicht stattgefunden; die Besitzverhältnisse blieben prin- zipiell gleich (nicht einmal die Proskriptionen stellen Ausnahmen dar, da sie nicht den Zweck verfolgten, die Senatorenschaft, „die alte Ari- stokratie, ohne die kein römischer Staat denkbar war“5, ihrer Lebens- grundlage zu berauben, sondern einzig politisch mißliebige Personen aus- zuschalten), die Volksversammlungen waren zwar immer noch de iure, aber nicht de facto an den politischen Entscheidungen beteiligt, die Verfas- sung gar blieb (zumindest dem Buchstaben nach) bestehen, was zudem keine in das Belieben des nach Macht Strebenden gestellte Option war, vielmehr notwendige Bedingung für seine „getarnte Militärmonarchie.“6 Der Konti- nuitäten gab es, wie bereits gesagt, viele, und auch die Plebs urbana hat nach dem Sieg bei Aktium keineswegs trampelnd zu Hause gesessen und ungeduldig auf taufrische Deklarationen angesichts der gerade angebrochenen Stunde Null gewartet. Sie war, soviel steht fest, erleichtert über das offensichtliche Ende der Bürgerkriege; eine Tatsache, die dem jungen und unerfahrenen Augustus sehr zugute kam.

In den Jahren nach 31 v. Chr. verfolgte Augustus keine Strategie, die ihn schnurgerade zu der lange ersehnten Machtposition führte; allein die Unberechenbarkeit bestimmter Bevölkerungsteile hätte ihm ein allzu for- sches Vorgehen strengstens untersagt. Freilich nutzt er jegliches Vor- kommnis geschickt zu seinem Vorteil aus, so daß sich nach und nach die künftige Staats- und Lebensform des Reiches herausschälte. In diesem Ge- meinwesen nahm er auch eine spezifische Stellung der Plebs urbana gegen- über ein; dieses Verhältnis kann sich, wie wir schon erfahren haben, ei- nes die Gelehrtengemüter bis heute erhitzenden Schlagwortes erfreuen. Ob wir selbiges allerdings in unbeschwerter Arglosigkeit von Katheder und Lehnstuhl aus der Welt verkünden dürfen, wird sich noch herausstellen.

1.2. Das Programm

Leitfaden meiner Arbeit wird keine Hypothese sein; Hypothesen haben es oft an sich, genehme Argumente en gros stolz zu präsentieren, die mißliebigen dagegen unauffällig unter den Tisch fallen zu lassen; man setzt sich sozusagen von vornherein einer gewissen Verteidigungsneigung aus, die einer braven Fügsamkeit angesichts eventueller logischer Zwänge jeden Nährboden entziehen will. (In den meisten Fällen handelt es sich wahrscheinlich um ein bloßes Charakterproblem.) Widersteht jemand doch dieser allzumenschlichen Neigung, wird er vielleicht in Verzweiflung ge- trieben durch tatsächlich auftauchende Paradoxien; Argumente, die für die Hypothese sprechen, liegen im Kampf mit Argumenten, die dagegen sprechen, und keine Seite zeigt sich bereit zur Kapitulation. So mancher wird daraufhin einsehen müssen, daß seine Hypothese der Umformulierung bedarf; doch wie gesagt haben auch Wissenschaftler einen Charakter und mitunter einen eisernen Stolz. (Im Übrigen wandeln selbst bescheidene und unvoreingenommene Autoren nicht selten auf seltsamen Pfaden.) Weniger Mißtrauen als Hypothesen erwecken zielgerichtete Fragen, die zwar manchmal eher den Eindruck heuristischer Strecken- und Hilfsposten erwecken, jedoch trotzdem durch während der Untersuchung sich entwik-kelnde Argumente eine Beantwortung erfahren können.

Im Hinblick auf das eingangs erwähnte Klischee des panem et circenses stellt sich uns somit die Frage, wie berechtigt dieser Ausruf ist; denn immerhin schleppt er die Hypothek schwerwiegender Implikationen mit sich herum. Da Augustus seinerseits ein derartiges Bild der Nachwelt zu hin- terlassen als nicht in seinen Interessen stehend bezeichnet hätte, scheint es naheliegend, sich Gewißheit durch seine res gestae zu ver- schaffen. Als argwöhnische Wissenschaftler sind wir uns jedoch auch sei- ner Gerissenheit und seines intelligent operierenden Kalküls gewiß; die nächste Wahl fällt also auf Sueton, einen zur Zeit des Juvenal lebenden Geschichtsschreibers, der jedoch, wie wir aus einschlägigen Lexika er- fahren, auf keinen Fall Kritikfähigkeit als Charaktereigenschaft für sich reklamieren kann. Zu unserem Dilemma sind wir auf solche Quellen angewiesen, was uns allerdings nicht zur Liquidation unseres Berufs- standes zwingt, sondern zum Wetzen der methodischen Messer. Gewisse un- verrückbare Tatbestände bestimmen zum größten Teil die Ausführungen ei- nes Historikers; in dem Falle genügt der Rückgriff auf Standardwerke, die einen (hoffentlich) gesicherten Überblick über das jeweilige Thema geben. Von hier aus sind die Quellen, die uns fragwürdig erscheinen, in- terpretierbar und geben darüber hinaus Aufschluß über den Autor selbst; Augustus beispielsweise log zwar in den res gestae nicht Tatsachen her- bei, verdrehte aber das Geschehen solange, bis der günstigste Schein auf sein Haupt fiel.

Und so bleibt, kommen wir auf unser Thema zurück, die Plebs urbana in seinen Niederschriften merkwürdig blaß, fast farblos. Es ergibt sich das Bild einer stets dankbar empfangenden, kaum fordernden und schon gar nicht gefährlichen Bevölkerungsgruppe. Wer auf andere Quellen blickt und zudem analytische Urteile, beruhend auf Erkenntnissen bezüglich der (spät-)republikanischen Zeit, in die Untersuchung einbezieht, kann sich nicht gegen den Verdacht wehren, daß Augustus hier eher etwas in Szene setzten als berichten wollte (Gibt es auch nur einen Herrscher, der das nicht tat?). Sowohl der angebliche Fürsorgecharakter des Augustus als auch der zu bezweifelnde Status der Plebs urbana als einer passiven, arglosen Menschenmasse sollen hier einer kritischen Analyse unterzogen werden. Dabei wird verschiedenen Dimensionen Rechnung getragen, so der Politik, dem Sozialen und dem `Kulturellen`, ohne ihre Verbindung zuein- ander dem Leser vorzuenthalten. Unter Politik hat man sich in diesem Zu- sammenhang nicht die Ereignisgeschichte vorzustellen; es geht um den Grad der Entpolitisierung, der gemeinhin als das Charakteristikum der Plebs unter Augustus angesehen wird. Das Soziale und Kulturelle (wenn man es überhaupt noch so nennen kann) lassen sich unter dem panem et circenses subsumieren; Fragen werfen sich hier insbesondere hinsichtlich des sozialen Grundmusters der römischen Republik auf, des Klientelwe- sens. Nicht nur ganz zufällig, sondern notwendigerweise unterhalten die betreffenden Bereiche Beziehungen zueinander; unvermeidbar ist von da- her, daß gewisse Bemerkungen sich wiederholen (vielleicht werden die Verflechtungen dadurch sogar umso deutlicher hervortreten). Den Abschluß der Arbeit sollen einige Feststellungen bilden, die ge-nuin soziologischer Art sind; es geht um die Unterscheidung zwischen Rang und Status, der vergleichbar, wenn auch nicht identisch ist mit dem zwischen Ort und Bedeutung. Ein Auseinandertreten dieser Kategorien ist bezeichnend für die Kaiserzeit, in der „sich Standeszugehörigkeit und Funktion oder Einfluß längst nicht mehr [deckten].“7 Auffällig und in der nachaugusteischen Zeit literarisch verarbeitet sind eklatante und nicht selten dem Spott und der Verbitterung anheimfallende gesellschaft- liche Widersprüche, denn „die wichtigsten Voraussetzungen für einen ho- hen Rang - Geburt und Reichtum - hielten nicht immer miteinander Schritt“8. Konkret bedeutete das die faktische Entwertung von eigentlich überhaupt rangaufweisenden Gruppen und umgekehrt den wachsenden Einfluß und sich anhäufenden Reichtum von im Grunde fast rangentbehrenden Grup- pen. Mit ersteren ist die Plebs urbana, mit letzteren sind kaiserliche Freigelassene gemeint, die jedoch nur zur Sprache kommen sollen, um ei- nen geeigneten Kontrastpunkt zum Zustand der Plebs abzugeben. Der umfas- sendere Rahmen, in welchem sich die gesellschaftlichen Veränderungen ab- spielten, kann aus Platzgründen nicht zur Sprache kommen; es soll aber unter anderem am Beispiel einer mehr oder weniger großen Gruppe „der insgesamt gesehen restaurative Charakter der neuen Formierung der Ge- sellschaft des Imperiums“9 angedeutet werden.

2. Perspektiven auf die Plebs urbana

2.1. Wer gehörte zur Plebs urbana?

Begriffliche Unschärfen eignen sich bekanntlich in hohem Maße dafür, die Lamentationsneigung der Leser oder Zuhörer in ungeahnte Dimensionen sprießen zu lassen; aus diesem Grund soll an dieser Stelle der zentrale Terminus, nämlich `Plebs urbana`, mit den beruhigenden Zäunen umgeben werden.

Neben der Plebs urbana findet in der fachwissenschaftlichen Literatur oft auch der Begriff `Plebs rustica` Anwendung, was zu der plausiblen, sachlich jedoch nicht korrekten Schlußfolgerung verleitet, zur Plebs ur- bana würde die Gesamtheit der Stadtbewohner (i.e.S. der Stadt Rom) zäh- len, während sich unter der Flagge der Plebs rustica das Landvolk ansam- melt. Jedem ist nun aber auch einsichtig, daß beispielsweise Augustus als Bewohner der Stadt Rom keineswegs zur Plebs urbana gehört. Und nicht nur er, sondern alle diejenigen, die sich Ritter oder Senator nennen durften, gleichgültig, ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnten, können auf keinen Fall einer der beiden Untergruppen der Plebs zugerechnet werden. Die Abgrenzung zu ihnen erfolgt demnach über das Kriterium der Standeszugehörigkeit: Wer `Mitglied` des ordo senatorius oder ordo equester war, zählte nicht zur Plebs.

Natürlich galt ebensowenig: Wer nicht zu einem der beiden ordines ge- hörte, war Angehöriger der Plebs. Das zwingt uns, mit weiteren Kriterien zu jonglieren (in der steten Hoffnung, sie mögen uns später nicht auf den Rücken prasseln). Zur Disposition ständen einerseits ökonomische Differenzen, deren einfachste in der Gegenüberstellung von Eigentümern und Nichteigentümern von Produktionsmitteln besteht. Sie hat allerdings wenig Aussicht auf unsere Anerkennung, da „zur plebs Personen in sehr unterschiedlicher ökonomischer Position zu rechnen sind, so daß mit aus- schließlich ökonomischen Kriterien [...] das gesamte Spektrum schwerlich erfasst werden kann.“10

Bleibt daneben noch der Griff in die juristische Schublade; als not- wendige Bedingungen der Zugehörigkeit zur Plebs finden wir hier die Be- griffe der persönlichen Freiheit und des römischen Bürgerrechts. Fehlte einer Person eine dieser beiden Eigenschaften, so war man bezüglich der persönlichen Freiheit ein Sklave, bezüglich des römischen Bürgerrechtes ein Fremder (peregrinus); zusammen mit den Kindern und Frauen wurden sie nicht zur Plebs gerechnet.

Nachdem wir diese Unterscheidungen getroffen und damit die auszuklam- mernden Menschengruppen benannt haben, scheinen wir endlich mit Fug und Recht unser erstes Kriterium anwenden zu können; die Plebs urbana wohnte also in der Stadt Rom, die Plebs rustica dagegen auf dem Land. Das trifft leider immer noch nicht ins Schwarze, denn zur Plebs urbana zähl- ten nach zeitgenössischer Auffassung „diejenigen, die die Hauptmasse der Teilnehmer an den Comitien bildeten“11 und zu dem „in den Genuß der Fru- mentationen, d.h. des Verkaufs von verbilligtem oder der Ausgabe von ko- stenlosem Getreide kamen.“12 Derartige Merkmale lassen sich nun nicht nur Bewohnern der Stadt Rom zuschreiben, sondern auch solchen, die in der Nähe Roms wohnten und in tribus rusticae eingeschrieben waren. Als zur Plebs urbana gehörend bestimmen wir summa summarum die Teile der Plebs, „denen es möglich war, in Rom an den Comitien und den Frumen-tationen teilzunehmen.“13

2.2. Die Entpolitisierung der Plebs urbana

Eine intensive Literaturlektüre zeitigt den Konsens der Wissenschaft- ler: Die Plebs urbana, politisch organisiert in den verschiedenen Formen der Volksversammlungen, hatte seit Augustus seine Interessereserven von allen politischen Fronten abgezogen. Kleine verstreute, ziemlich unauf- fällige Maßnahmen des Prinzeps verhalfen dem Volk zu seinem späteren, wahrlich unrühmlichen Ruf eines bloßen Akklamationsorgans, gegängelt und verführt vom scheinbar fürsorglichen, warmherzigen, aber auch gestrengen Patriarchen des Imperiums. Oder wurde die Plebs doch eher umhegt und ge- pflegt? Denn die Gewalt desjenigen, der dafür in erster Linie in Frage kommt, hatte Augustus inne; es wurde, so er selbst, „durch Gesetz ver- fügt, daß ich für immer unverletzlich sein solle und mir, solange ich lebe, die Befugnisse der Volkstribunen zukämen.“14 Wohlgemerkt bekleide- te er nicht etwa das Amt des Tribunen, sondern war lediglich zur Ausfüh- rung der Amtsgewalt (tribunicia potestas) desselben legitimiert. Mehrere Fliegen schlug er so mit einer Klappe; erstens konnte sich niemand be- schweren, daß er etwa die Regeln der altehrwürdigen Republik mit Füßen treten würde. Eines ihrer zentralen Prinzipien lautete nämlich, daß Äm- ter nicht kumuliert werden dürften. Der Hinweis darauf ist deshalb von Belang, weil Augustus im Jahre 23 v. Chr., dem Jahr der Übernahme der tribunicia potestas, schon Inhaber einer Amtsgewalt war, nämlich des im- perium, welches ihm die Gewalt über die kaiserlichen Provinzen sicherte (und in diesem Jahre mit der Niederlegung des Konsulats prokonsular wur- de). Sicher, auch hier handelte es sich lediglich um die Amtsgewalt, nicht um das Amt selbst; solche Haarspaltereien erlaubten es dem Prin- zeps aber, mehrere Gewalten zur selben Zeit innezuhaben. Derartige Ak- tionen hätte er sich mit Ämtern in vollem republikanischen Sinne nicht erlauben können. Daneben übernahm er zudem eine weitere (nunmehr dritte) Amtsgewalt, und zwar das sich auf alle Provinzen erstreckende prokonsu- lare Imperium.

Zweitens umging Augustus mit dem Verzicht auf oder besser der Umgeh- ung des `vollständigen` Amtes ein ihm möglicherweise gefährlich werden- des Recht; als Magistrat mußte man im Falle des ausbleibenden Plazets seines Amtskollegen mit seiner Interzession und damit der Nichtgenehmi- gung der gewünschten Maßnahme rechnen. Dazu kam das Interzessionsrecht höherer Magistrate, was allerdings nicht für den Volkstribun galt; er durfte ausnahmslos allen Magistraten verbieten, ohne daß er seitens fremder Magistrate an der Ergreifung von Maßnahmen gehindert werden konnte. Freilich blieb seinen Amtskollegen das Recht dazwischenzutreten, und derer gab es immerhin außer ihm 9 andere. Da Augustus jedoch gar kein Amt bekleidete, konnte ihm auch niemand ins Handwerk pfuschen; als Träger der Amtsgewalt war er umgekehrt aber berechtigt zum Eingreifen, sollte ihm das Vorhaben eines Magistrates, egal welcher Art, nicht son- derlich genehm sein.

Zum Dritten schließlich nutzte Augustus die im Ursprung des Volkstribunats zu findende und wichtigste Bedeutung dieses Amtes aus; „der Reiz lag für ihn in der historischen Rolle des Tribuns als Vorkämpfer des gemeinen Volks.“15 Verbunden damit war die sogenannte sacrosanctitas des Tribunen, seine Unverletzlichkeit, die ihn vor Übergriffen seitens anderer Magistrate zu schützen vermochte.

Augustus bewies mit der Übernahme des Amtes weder spitzfindige Inno- vativität noch kämpferische und ehrliche Verbundenheit mit dem Volk (zu letzterem weiter unten). Man kann „in Augustus den Nachfolger jener `po- pularen` Politiker sehen [...], die seit den Gracchen vorgeblich für volksnahe Entscheidungen eingetreten waren“16 ; geschickt hatte Augustus also schon lange vorhandene und unter seinem Vorgänger Caesar zugespitz- te Tendenzen ausgenutzt und das immer mehr auf einzelne Personen fixier- te Volk für seine Zwecke eingespannt. Das darf nun nicht in dem Sinne verstanden werden, daß er seine avisierten Ziele nur mit Hilfe der Plebs durchzusetzen imstande gewesen wäre. Das `Einspannen` der Plebs gestal- tete sich realiter eher als ein Ausschalten. Im Jahre 19 v. Chr. erlang- te er die konsularen Befugnisse, die er 23 v. Chr. mit der Niederlegung des Konsulats aufgegeben hatte, wieder; so ausgestattet mit den Rechten eines Wahlleiters, „konnte [er] sowohl Kandidaten für die einzelnen Ma- gistraturen annehmen als auch Bewerber ablehnen sowie die Wahlen selbst durch direkte Empfehlungen beeinflussen.“17 Und wieder war ihm kein Rechtsbruch vorzuwerfen, wenn „die rechtlich zwar nicht bindende, aber faktisch doch kaum zu ignorierende commendatio des Prinzeps [...] den entscheidenden Einfluß auf die Wahlen [gewann].“18

Zur Maskerade degradiert wurden die Wahlen schließlich im Jahre 5 n. Chr. mit der Einführung der Destinationscenturien; aus Rittern und Sena- toren bestehende Ausschüsse, bestimmten diese nun die Wahlkandidaten. Die Avantage für Augustus lag darin, daß er de iure den ersten beiden Ständen, den Senatoren und Rittern, einen Entscheidungs- und somit Machtspielraum einräumte, dies de facto jedoch mit der anderen Hand wie- der einstrich, indem er selbst die Ausschußmitglieder bestimmte. Höhepunkt und Abschluß dürfte diese Entwicklung 2 Jahre später gefun-den haben, als Augustus im Zuge von Wahlunruhen „ein für allemal die An-gleichung der Bewerberzahl an die Stellenzahl (also Einkandidatenlisten) durchführte“19.

Der Sinn derartiger Handlungen kristallisiert sich mit Blick auf die unruhigen Jahre zwischen 22 und 19 v. Chr. heraus. Zum Jahre 22 v. Chr. finden wir in den res gestae folgende Worte: „Die Diktatur, die mir in Abwesenheit sowohl vom Volk als auch vom Senat [...] angetragen wurde, habe ich nicht angenommen.“20 Den Grund dieses Angebotes stellten Angst und Schrecken verbreitende Seuchen und schwere Hungersnöte dar; die ihm daraufhin angebotene Getreideversorgung, die cura annonae, hat Augustus allerdings nicht ausgeschlagen. Die Forschermeinungen gehen an dieser Stelle wenn auch nicht eklatant weit, so doch sehr fein auseinander.

Manche Stimmen wollen für Augustus` Charakter Fürsorge und Beschei- denheit reklamieren; so soll beispielsweise „die Annahme der vollen tri- bunicia potestas im Jahre 23 [...] wohl mit Rücksicht auf die Plebs ur- bana“21 geschehen sein, wobei dem Kontext der betreffenden Zeilen zu entnehmen ist, daß Augustus vor der Plebs Angst gehabt haben soll. Noch schlimmer wurde es demnach im Jahre 22 v. Chr., als ihm außer dem Konsu- lat die Diktatur (!) in die Hände gelegt werden sollte. Angeblich, um die Plebs mit Zugeständnissen nicht allzu machtbewußt werden zu lassen, lehnte er beide Ämter ab. Es heißt auch (bei Kornemann), die Streiterei- en der zur Wahl stehenden Magistrate seien in das Volk selbst hineinge- tragen worden; und da es sich untereinander nicht einig wurde, rief man also nach dem starken Mann Augustus, denn auf ihn konnte auf jeden Fall Verlaß sein. Beide Argumente schätzen nach meinem Erachten das politi- sche Interesse der Plebs als viel zu hoch ein. Ein Blick auf die noch nicht weit zurückliegenden Bürgerkriege und die Machenschaften eines Gaius Iulius Caesar verbieten aber eine solche Annahme. Es war wohl eher so, daß die Plebs dem Augustus nach den langen Jah- ren des Triumvirats und Konsulats, in denen die Getreideversorgung stets gesichert war, diesbezügliche Fähigkeiten zuschrieb und nun in der Zeit des Hungers eine Aufhebung der Not erwartete. Augustus Ablehnung der Äm- ter entspringt nun aber nicht etwa einer Furcht vor eventuell zur Eska- lation führenden Forderungen seitens der Plebs, die Diktatur anzunehmen; „Augustus war ein weitsichtiger Politiker und bedachte, daß dieser Titel der römischen Aristokratie verhaßt war“22. Gefahren gingen für ihn also von der Senatsaristokratie, die noch immer zu gewissen Reminiszenzen an die Römische Republik neigte, und nicht von der Plebs aus. Die Annahme der Getreideversorgung stellte für das Volk eine gewisse Befriedigung seiner Wünsche dar, war aber nicht Ausdruck der Fürsorge des Augustus, sondern geschickte Ablenkung vom Feld der Politik auf das des Sozialen. Leichtgläubig, naiv und fast auch zynisch muten Bemerkungen wie diese an, daß „es ein großer Schritt vorwärts gerade in dem bisher so asozia- len Rom [war], daß Augustus [...] das Volkstribunat zur Grundlage seiner Amtstätigkeit [...] gemacht und von hier aus die Verpflichtung zu einer sozialen Fürsorgetätigkeit zum Besten des Volkes hergeleitet hat.“23 Au- gustus handelte nicht aus Fürsorge, obwohl er zweifelsohne bemüht war, seinen Zeitgenossen und der Nachwelt einen solchen Eindruck zu vermit- teln (wie man sieht mit Erfolg). Es lassen sich handfeste politische Gründe angeben, die ihn zu einem scheinbar fürsorglichen Handeln veran- laßten. Zudem hätte er, soll er wirklich karitative Neigungen gehabt ha- ben, wohl noch andere Maßnahmen ergreifen müssen als das Volkstribunat und die cura annonae zu übernehmen; daß ebenso seine Spenden an meinem Vorwurf nichts ändern, soll in einem der nächsten Kapitel gezeigt wer- den.

Augustus` Maßnahmen bezüglich des Verhältnisses der Plebs zur Politik bzw. zur Verfassung lassen sich nur erklären, wenn man bedenkt, wer in der gegenwärtigen Situation die unzufriedenere und das heißt demnach auch gefährlichere Seite war, die Plebs oder die Aristokratie. Eindeu- tig war es letztere; nur sie hatte sich noch nicht vollständig von repu- blikanischen Formen verabschieden können, weshalb ihr auf diesem Gebiet eben auch Zugeständnisse gemacht werden mußten, die andererseits nicht die persönliche Macht des Augustus einschränken durften. Da republikani- sches Gebaren jedoch eo ipso ein `persönliches Regiment` ausschloß, konnte die Lösung einzig in einem Schwindelpaket liegen; dieses bestand in der formellen Aufrechterhaltung der Bedeutung der Volksversammlungen und der gleichzeitigen faktischen Entwertung durch Augustus` commenda- tiones, im Zuge derer er die Kandidaten seit dem Jahre 7 n. Chr. „nicht mehr mündlich, sondern durch öffentlichen Anschlag bekannt“24 gab, die Destinationscenturien vom Jahre 5 n. Chr. und die Ausnutzung gewisser mentaler Gegebenheiten hinsichtlich der Senatsaristokratie; „Kandidat des Princeps zu sein galt als besondere Ehre, die schon bald auch titu- lar (candidatus Caesaris) herausgehoben wurde“25. Es ist anzunehmen, daß in der Folge die Kandidaten für die Ämter eher ein Interesse hatten, dem Prinzeps als der Plebs zu gefallen, was zusätzlich die spärlichen Reste politischer Ambitionen der Plebs in ihrer Kraft lähmen sollte. Weniger augenfällig, das Ganze jedoch verdeutlichend war die Entwicklung der Ge- setzgebung, in deren Verlauf der Wert des Volksgesetzes gegenüber dem Senatsbeschluß rapide sank.

Nebenbei bemerkt hätte die Plebs auch nie die gefährlichere Seite werden können, da sie sozusagen `mitbeteiligt` war an dem Aufstieg Ein- zelner während der vorangegangenen Jahre; die Aufstiege derselben wären nie denkbar gewesen ohne die Rolle der Plebs, sie gehörte notwendiger- weise dazu. Es stellt sich auch kaum die Frage, ob es für Augustus über- haupt zum Problem geworden wäre, freie Wahlen wieder zuzulassen; er war an derartigen Freiheiten nicht mehr interessiert, nicht immer haben also die Handlungen oder Unterlassungen einer Person den Charakter eines Mit- tels zum Zweck, sondern ruhen als Zweck in sich selbst bzw. es stellt sich erst gar nicht die Frage nach einem Sinn. Seine umfassendere Vor- stellung zukünftigen Daseins zeichnete sich unter anderem durch die wei- tere Entwertung der Plebs aus, ohne daß er damit ein weitergehendes Ziel verfolgen wollte; er begegnet uns hier lediglich als Fortführer einer schon seit längerer Zeit praktizierten Methode. Das widerspricht sich übrigens nicht mit meinem oben genannten Wort der `handfesten politischen Gründe`, denn diese bezogen sich im Falle des Augustus auf einen fortlaufenden Machtausbau, während eine bestimmte Basis schon vorhanden war; zu diesem Begriff der Basis oder auch Ausgangsposition gehörte die politisch schon nicht mehr relevante Plebs urbana.

2.3. `panem et circenses`

2.3.1. Spenden

Es gab tatsächlich Zeiten, in denen man sich seiner Freigebigkeit und Generosität öffentlich und auch noch in eigener Person rühmen durfte; „der Bevölkerung in Rom habe ich pro Kopf dreihundert Sesterzen auf Grund des Testaments meines Vaters zuteilen lassen [...] Als ich die tribunicia potestas zum achtzehnten Mal innehatte, in meinem zwölften Konsulat (5 v. Chr.), habe ich dreihundertzwanzigtausend Angehörigen der Stadtbevölkerung pro Kopf sechzig Denare geben lassen.“26 Um dem Leser das gesamte Ausmaß vor Augen zu führen, hätte ich statt der eckigen Klammer und den drei unscheinbaren Pünktchen auch weitere zwölf Zeilen an Selbstbeweihräucherung präsentieren können, in denen nicht nur Geld-, sondern auch noch Getreidespenden zu Worte kommen.

Der zugegebenermaßen sehr verlockend klingenden Erklärung, Augustus habe aus einem `Fürsorgedrang` heraus Geld und Getreide unter das arme und dankbare einfache Volk verteilt, erliegen zwar nicht alle, aber doch ein guter Teil der Autoren zu diesem Thema. Autobiographische Informa- tionen werden zuweilen für bare Münze genommen, eine kritische Ausein- andersetzung mit komplexeren, gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen scheuend.

Vorerst aber ein paar Worte zu der uns überlieferten Sachlage. Mehre- re Arten von Spenden sind uns überliefert; so durfte sich die Plebs ur- bana der Ausgabe von Getreide, Geld, Öl, Oliven und Salz erfreuen. Von Interesse seien hier lediglich die beiden erstgenannten; Getreide und Geld.

Der Plebs in regelmäßigen Abständen einen festgesetzten Umfang an Ge- treide zukommen zu lassen, verdient unter keinen Umständen das Prädikat `sozialrevolutionär`. Wieder einmal reihte sich Augustus in eine Tradi- tion ein, allerdings in einer neuen Umgebung, so daß er machtpolitische Vorteile zu Recht erwarten konnte. Der Volkstribun C. Gracchus war der- jenige, der jene bekannte lex frumentaria durchbrachte; danach „sollte jeder römische Bürger das Recht haben, eine bestimmte Menge Getreide mo- natlich zu einem festen Preis zu kaufen.“27 Grund für die Einführung ei- nes solchen Gesetzes im Jahr 123 v. Chr. war die ungesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Korn, verursacht durch Bevölkerungswachstum, Kriege und allgemeine Abwanderung vom Land in die Stadt. Sie hatte aber auch einen politischen Bezug; die Übernahme des Volkstribunats und von hier aus betriebene Agitationen zugunsten des Volkes versprachen Machtgewinn. Diese Entwicklung steigerte sich bis zum Gesetz des Tribunen Clodius, der 58 v. Chr. „nunmehr jede Bezahlung für die öffentlichen Getreidever- teilungen abschaffte und gleichzeitig die Zahl der Empfangsberechtigten kräftig erhöhte.“28 Um mögliche Mißverständnisse auszuräumen: Das Ganze hatte und war Methode, d.h. nicht aus Mitleid mit dem hungernden Volk, sondern des Machtgewinns wegen setzte man sich für seine Interessen ein (popularis ratio). Caesar handhabte diese Mittel mit ebensolchem Kalkül wie Augustus, der den frumentationes eine gewisse Regelmäßigkeit zu ver- leihen bestrebt war. Schenkt man den antiken Quellen Glauben, so erhielt jeder Angehörige der Plebs urbana, die aufgrund der nur ihnen zustehen- den Spenden auch plebs frumentaria genannt wird, pro Monat fünf Scheffel Korn, das er nach dem Aushändigen von Lebensmittelmarken (tesserae fru- mentariae), die er von den jeweiligen Behörden zugeteilt bekam, entge- gennehmen konnte. Auch wenn seit dem Jahre 22 v. Chr. die cura annonae in den Aufgabenbereich des Augustus fiel, so bedeutete das nicht die Fi- nanzierung der Spenden aus seinem Privatvermögen; „die regulären frumen- tationes wurden niemals mit persönlichen Mitteln des jeweils regierenden Kaisers finanziert“29, lediglich die zusätzlichen Spenden. Wer nun al- lerdings die Kosten der monatlichen Zuweisungen übernahm, verrät keine der antiken Quellen.

Die Geldspenden (congiaria) hatten sich aus Lebensmittel-, insbeson- dere Ölspenden entwickelt und wurden im Gegensatz zu den Getreidespenden von Augustus nicht regelmäßig, allein zu außergewöhnlichen Anlässen aus- gegeben. Von Bedeutung waren sie aufgrund ihres immensen Umfangs für den einzelnen Empfänger; immerhin betrug der Gesamtbetrag für eine Person, sollte sie in den Genuß aller Spenden des Augustus gekommen sein, 570

Denare, „das entspricht bei einem durchschnittlichen Tageslohn eines Ar- beiters von einem Denar etwa zwei Jahreslöhnen.“30 Selbst „berichtet der erste princeps [...] von acht congiaria, die er zwischen 44 und 2 v. Chr. in der Höhe von jeweils zwischen 60 und 100 Denaren auswarf.“31 Diese teils imposanten Zahlen führen uns direkt zu der Frage, wer überhaupt empfangsberechtigt war. Zu Beginn des Prinzipats belief sich die Anzahl der plebs frumentaria auf 320.000, um im Jahre 2 v. Chr. im Zuge eines aus finanziellen Gründen vorgenommenen recensus auf 200.000 reduziert zu werden. Notwendige Bedingung des Empfangs war, daß der Be- treffende im Besitz des römischen Bürgerrechts war; „dabei überging er selbst nicht die kleineren Knaben, von denen sonst keiner vor dem elften Jahre etwas zu bekommen pflegte.“32 Frauen, Fremde, Sklaven waren von der ganzen Prozedur natürlich ausgeschlossen, nicht jedoch die Senatoren und Ritter, welche jedoch aus Standesdünkel heraus auf den erniedrigen- den Gang zu den zuständigen Behörden und somit auf die Spende selbst verzichtet haben dürften oder eventuell auch von vornherein ausgeschlos- sen wurden33. Nach dem recensus waren dann Kinder unter dem 10. Lebens- jahr nicht mehr zum Empfang einer Spende berechtigt.

Anlaß zur späteren Verhöhnung der Plebs urbana war die den Spenden unterstellte menschenerhaltende Potenz; Folge dieser Vorstellung war die Behauptung, das Volk von Rom sei eine schmarotzende Masse gieriger Mü- ßiggänger, die allein mit den Spenden ihren Lebensunterhalt `bestritt`. Derartige Äußerungen sind natürlich sachlich unhaltbar. Die meisten der Römer lebten in einer Familie, die es durch die Verrichtung einer Arbeit ebenfalls zu versorgen galt; und wenn auch die Menge der Spende „für ei- nen einzelnen Bürger großzügig bemessen sein [mochte], sie reichte kei- neswegs aus, um zugleich dessen Familie mitzuernähren.“34 Ein diesbezüg- licher edengleicher Zustand wäre auch nicht im Sinne Augustus` gewesen, da er einen vollständigen Klientelraub an der Senatsaristokratie bedeu- tet hätte; selbige bewegte sich mehr als man vermuten mag noch in den Bahnen der altehrwürdigen Republik und hätte sich einen allzu großen bzw. einen so offensichtlichen Schritt Richtung Monarchie nicht gefallen lassen.

Weiterhin gibt es Stimmen, die Augustus auch an dieser Stelle, nicht nur bei der Übernahme des Volkstribunats, Fürsorglichkeit bescheinigen wollen. Doch was hätte er für einen Grund haben können, der Plebs in un- eigennütziger Absicht Geld und Getreide zuzustecken? Zum einen blieb ihm gar keine andere Möglichkeit, als dem Volke zu spenden, da es das näm- lich schlicht und einfach schon gewöhnt war. Er konnte sicher sein, daß er jedenfalls nichts falsch machen würde, wenn er weiterhin spenden wür- de; und um einen besseren Eindruck zu machen, konzedierte er die Regel- mäßigkeit der Ausgaben (zumindest galt dies für Getreidespenden).

Doch aus einem weiteren Grund ist es fraglich, ob das Verhalten des Augustus tatsächlich als fürsorglich bezeichnet werden darf. Wäre er es gewesen, so hätte man doch von ihm erwarten können, daß er dort hilft, wo diese Hilfe auch benötigt wird. Als fürsorglicher Mensch nun wendet man sich wahrscheinlich zuerst den ärmsten Menschen zu, und das hat Au- gustus eigentlich nicht getan. Beispielsweise griff er in keiner Weise das Problem der verarmten Schuldner auf, so wie sein Vorgänger Caesar es noch getan hatte; „unter Augustus werden diese Fragen [...] gar nicht erst aufgegriffen.“35 Für das damalige Rom konstatiert man heute „in der Tat ein Versorgungsproblem, weshalb der Princeps denn auch seine Aufgabe darin sehen mußte, das Volk von Rom vor Hunger zu schützen.“36 Doch gleich welcher politischer oder mentaler Couleur ein Herrscher sein mag, kaum jemand würde doch den Aufstand hunderttausender hungernder Menschen riskieren; und hier eingreifende Maßnahmen garantieren auch nicht, von der Nachwelt gleich zum karitativen Helden stilisiert zu werden. Es ist einfach eine Selbstverständlichkeit gewesen, in Zeiten des Hungers die Getreideversorgung zu sichern, zumal, und davon hören wir nicht zum er- sten Mal, die Plebs urbana bestimmte Dinge von einem Herrscher erwarte- te; Augustus „handelte in der Nachfolge der von der politischen Bühne abgetretenen Aristokratie.“37 Diese allerdings zog hinter der Bühne im- mer noch einige Fäden, was auch nicht verwunderlich ist, verfügte sie mit ihrem Landbesitz doch immer noch über ein beträchtlich großes Stück Macht. Zwar wurde nämlich Rom zum größten Teil mit Korn aus Ägypten, Si- zilien und Africa versorgt, bezog aber auch Getreide aus Italien, wo na- mentlich der Senatsaristokratie riesige Ländereien gehörten; der Prin- zeps war erpreßbar. Wollte er im Staat auch Erster sein, so kam er doch um gewisse Zugeständnisse an die Senatoren nicht herum. Dieser Sachzwang verhinderte eine lückenlose und vollständige Versorgung mit Lebensmit- teln bzw. Getreide; warum wohl führte Augustus 2 v. Chr. einen recensus durch? Zugegebenermaßen mühte er sich um die Gewährleistung der Spenden, aber erstens stellten die frumentationes und congiaria nichts genuin Neues dar, und zweitens führte er „keine einzige Maßnahme durch, die auch nur im geringsten die Interessen der Privatbesitzer angerührt hät- te.“38

Sueton liefert uns einen beachtlichen Hinweis auf das Kalkül, mit dem der Prinzeps das System der Versorgung in seinem Sinne eingesetzt hat und das jeder Behauptung einer Fürsorgeneigung Lügen straft, aber auch Indiz der Machtgrenzen des Augustus darstellt: „Einmal, bei großer Miß- ernte, [...] ließ er alle Sklaven der Gladiatorenfechtmeister und Skla- venhändler und alle Fremden, mit Ausnahme der Ärzte und Lehrer, sowie einen Teil des Sklavengesindes aus der Stadt entfernen“39. In dem Mo-

ment, in dem Fürsorge also am wirksamsten werden sollte, wirft sie Au- gustus flugs über Bord. Kurz darauf hat er gar „die Absicht gehabt, die öffentlichen Getreidespenden für immer abzuschaffen, weil die sichere Hoffnung auf sie der Landwirtschaft eine Menge Hände entziehe“, er be- sann sich jedoch eines anderen, was ihm von unserer Seite natürlich den Verdacht einbringt, er habe so seine Händel und Kompromisse mit den Landbesitzern, und diese kamen wohlgemerkt aus der Aristokratie, ge- schlossen. Neben den Landbesitzern werden es die Händler gewesen sein, die Augustus zu einem bestimmten Grad die Hände banden; so kam es „in- folge von schlechten Ernten und durch künstliche Verknappung des Getrei- des, das von den Händlern, die höhere Preise erzielen wollten, gehortet wurden zu erheblichen Schwankungen des Brotpreises, die gerade arme Fa- milien hart trafen.“40

Augenscheinlich wird die Grenze, die Augustus in seinem Anspruch auf gesicherte Versorgung gezogen wurde, in der Bindung des Spendenempfangs an die ad hoc angefertigten Bronze- oder Bleimarken; sie dienten der strengen Kontrolle und sollten verhindern, daß nicht Empfangsberechtigte sich unter die plebs frumentaria schummelten und die Spendenmenge so in die Höhe trieben.

Dem Prinzeps mußte von diesen Schwierigkeiten her an der Aufrechter- haltung einer die Popularität steigernden Tugend gelegen sein: der libe- ralitas, Freigebigkeit. Jene nämlich widersprach dem Prinzip des Rechts- anspruches auf die Spenden; regelmäßige Spenden konnten kein Indiz mehr für die Generosität des Prinzeps sein, das war nur möglich im Falle au- ßerordentlicher Spenden. Andererseits mußte er aus den oben genannten

Gründen der Plebs eine regelmäßige Versorgung zugestehen. Nun galt es, hier ein vertretbares und stabilisierendes Gleichgewicht zu finden, was sich als nicht besonders einfache Aufgabe erweisen sollte. Die Plebs or- ientierte sich, was ihre Ansprüche an Augustus anging, an Caesar, „denn es hat in ihm immer den großen Gönner, der Brot, Spiele und Geschenke gab, gesehen.“41 Angesichts der relativen Stärke der Plebs und der Hun- gersnöte, die durchaus über Rom kommen konnten, war eine Versorgungspo- litik ohne Regelmäßigkeit nicht mehr denkbar, zumindest nicht bei der Getreideverteilung. Einmal hat Augustus trotzdem ein Ausscheren gewagt; um das Volk durch die Spenden nicht allzu oft von der Arbeit abzulenken, „bestimmte er, daß dreimal jährlich Getreideanweisungen auf je vier Mo- nate ausgegeben würden. Da jedoch das Volk nur ungern von der alten Gewohnheit abstand, so gab er später wieder nach“42 ; künftig wurde das Getreide wieder einmal im Monat verteilt.

Wirkliche Bedenken ergaben sich aber erst bei den congiaria, die „in den Augen der Empfänger fast den Charakter eines zustehenden Soldes“43 erhielten; hier achtete er strengstens auf den Ausnahmecharakter, der ihn wahrscheinlich vor einem persönlichen Ruin bewahrte, da Geldspenden immer dem Privatvermögen des Prinzeps entsprangen (daher der Gedanke der liberalitas). Bei Sueton können wir die Gratwanderung und Erziehungsver- suche des Augustus nachvollziehen, wenn er dem Volk eine versprochene Spende, auf die es zu drängen scheint, zusichert, eine willkürlich ge- forderte jedoch zurückweist und der Statuierung eines Präzedenzfalles aus dem Wege zu gehen versucht.

Dieselbe Handschrift trägt auch die Maßnahme der Reduzierung der Em- pfangsberechtigten, die unter Augustus keineswegs das erste Mal vorge- nommen worden ist; „die Zahl der Empfänger des staatlich subventionier- ten Getreides [wurde] mehrfach beschränkt [...], so daß in der späten Republik und im frühen Prinzipat keineswegs die gesamte plebs urbana vom Staat Getreide erhielt.“44

Hintergrund der Maßnahmen war immer noch, und das sollte auf keinen Fall vergessen werden, die alte Senatsaristokratie, die wohl eher indi- rekt in das Verhältnis des Augustus zur Plebs hineinspielte. So erlegte sie dem Prinzeps gewisse Sachzwänge auf, d.h. daß es Dinge gab, die war er nicht fähig durchzuführen trotz seines Willens dazu; das betraf zum Beispiel den Umfang der Getreidespenden. Andererseits mußte er manchen Entwicklungen Einhalt gebieten, um die Aristokratie nicht vor den Kopf zu stoßen; eine ausschließliche Ergebenheit der Plebs ihm gegenüber hät- te sofort die Patronage auf den Plan gerufen, die sich verständlicher- weise der fides ihrer Klienten sicher sein wollte.

Nicht nur mußte der Prinzeps eine allzu überschwängliche Verehrung seiner eigenen Person seitens der Plebs verhindern und dem so gefährli- chen Anspruchsdenken rechtzeitig einen Riegel vorschieben, sondern dem in seinem Interesse liegenden Ständedenken Vorschub leisten; als Spen- denberechtigter war man in einen der insgesamt 35 tribus eingeschrieben, aber „da die 35 Tribus identisch waren mit der plebs frumentaria, wurde das frumentum publicum geradezu zum Symbol des römischen Bürgerrechts. Das bedeutet aber zugleich, daß die plebs frumentaria innerhalb der stadtrömischen Bevölkerung [...] eine privilegierte Schicht gebildet hat.“45 Die Herausbildung der Stände war charakteristisch für das frühe Prinzipat, wenn auch von ordines im eigentlichen, d.h. spezifisch juri- stischen Sinn nur in bezug auf die Senatoren und Ritter gesprochen wird. Das Bewußtsein der Differenz zu Sklaven und Peregrinen seitens der Plebs dürfte ihre Schlagkraft (gewisse Probleme hatten sie nämlich durchaus gemeinsam) geschwächt haben; darüber war sich Augustus im Klaren und sah dieser Entwicklung deshalb seelenruhig zu bzw. förderte sie nachdrück- lich an den geeigneten Stellen. Doch auch hier blieb ihm die Omnipotenz versagt; durch die Reduktion der Empfangsberechtigten, zurückzuführen auf finanzielle und politische Engpässe, spaltete er die Plebs urbana in sich selbst auf, da es nun Personen gab, die zwar das römische Bürger- recht besaßen, aber trotzdem keine Spenden erhielten. Mehr als hinnehmen konnte Augustus diese Tatsache wahrscheinlich nicht.

2.3.2. Spiele und Theater

Es fällt schwer, den zweiten Aspekt des panem et ciscenses, die Theatervorführungen und verschiedenartigen Spiele, unter dem Begriff `Kultur` zu subsumieren. Denn der Bildung und intellektuellen Herausforderung dienten sicher weder blutige Gladiatorenkämpfe oder riskante Wagenrennen noch flache Unterhaltungsstücke.

Es gilt wie immer: Augustus hob auch hier nichts aus der Taufe. Die Gladiatorenkämpfe gab es wahrscheinlich seit der Mitte des 3. Jahrhun- derts und hatten ursprünglich eine Bedeutung als Totenkult. Wohl auf- grund ihrer Gruselgarantie „hatten sich die Gladiatorenspiele damals be- reits zu einer Publikumsattraktion ersten Ranges entwickelt“46, um sich im Laufe der Zeit den Status des Anschauungsunterrichtes für den Solda- ten im Römer (vor Marius war der römische Soldat identisch mit dem römi- schen Bürger; das Heer war ein Milizheer) zu erlangen. Caesar nun „hatte die Ausrichtung der munera ganz überlegt in den Dienst der Eigenwerbung und der Steigerung seiner Popularität gestellt“47 und, man schaue nur auf seine Erfolge, die Wirksamkeit derartiger Veranstaltungen unter Be- weis gestellt. Die Opfer der Kämpfe rekrutierten sich meist aus Unfrei- en, Verbrechern und auch Christen. Ebenfalls für sich verbuchen konnte Caesar die Inszenierung eines Seegefechtes, für welches er eigens auf dem Marsfeld einen künstlichen See anlegen ließ.

Beides, Gladiatorenkämpfe und ein Seegefecht, kehrt Augustus in den res gestae unter dem Deckmantel der nüchternen Bescheidenheit penetrant hervor: „Dreimal habe ich in meinem eigenen Namen Gladiatorenspiele ver- anstaltet und fünfmal in dem meiner Söhne oder Enkel [...] Tierhetzen mit afrikanischen Raubtieren habe ich [...] durchführen lassen [...] Das Schauspiel einer Seeschlacht veranstaltete ich für das Volk“48, wobei mit der Bedeutung solcher Spiele auch ihre Anzahl beträchtlich wuchs. Während sich das gesamte Volk zu den Gladiatorenkämpfen im Amphithea-ter versammelte, fanden im Circus die Wagenrennen statt, die nicht sel-ten tödlich endeten und aus diesem Risiko ihre enorme Anziehungskraft schöpften. Das Theater schließlich bestätigt die Ahnung des Lesers: Es herrschte zum großen Teil inhaltliche Anspruchslosigkeit. „Ganz vorn in der Rangfolge der Themen standen erotische Stoffe [...], daneben drama-tische und Kriminalstoffe [...], gewürzt durch zahllose Ohrfeigen, Fuß-tritte, Prügeleien, schmachtvolle Liebesszenen, obszöne Bewegungen“49. Fragen wir nach Sinn und Folgen dieser Festivitäten, so sehen wir uns dem schon auf den vorangegangenen Seiten aufgetauchten und somit wohlbe-kannten Problem gegenüber stehen. Wollte Augustus seinem so schutz- und liebesbedürftigen Volk einfach etwas Gutes tun; oder hat er die brodeln-de und latent aggressive Meute auf einem niedrigen Niveau der Kultivie-rung in Fesseln zu legen beabsichtigt?

Die Beantwortung wird ähnlich wie in den anderen Kapiteln ausfallen. Grob gesagt hatten die `Caesarianer` vor Augustus dem Volk die schönen Seiten des Lebens gezeigt, so daß es sich in einem in einem unabwendba- ren Zustand des Angefüttertseins befand, der ungerührt nach Befriedigung verlangte.

Ein wichtiger Unterschied zu den Spenden bestand darin, daß Theater und Circus zum Ort der Begegnung zwischen Prinzeps und Volk wurden. Sollte das Volk Beschwerden gehabt haben; hier war die Möglichkeit, sie zu artikulieren. Was im Übrigen kein Anzeichen des Vorhandenseins demo- kratischer Diskurse sein muß; aufgeregt hat sich die Masse meistens über die Feigheit so mancher Gladiatoren und über schlecht organisierte Spie- le und Wagenrennen. Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß „bei den Spielen die Zuschauer zu Tagesfragen Stellung nahmen.“50 Tagesfragen, auch wenn sie politischer Art waren, bedeuteten noch nicht grundsätzli- che Fragen politischer Art. Unhaltbar ist deshalb in diesem Zusammenhang auch die `Ausgleichsthese`, die vom größten Teil der Forscher vertreten bzw. einfach übernommen wird. Sie behauptet, daß, während „die Wahlen [...] dem Einfluß des Volkes praktisch ganz entzogen [wurden], [...] da- für die Willensäußerungen der Plebs bei den Spielen erhöhte politische Bedeutung [gewann].“51 Sicher, der Prinzeps konnte am Verhalten der Mas- se die allgemeine Stimmung des Volkes ablesen, und so „stieg die stadt- römische Plebs zwar nicht, wie der Senat, zum Partner des neuen Herrn auf, erhielt aber mehr und mehr die Funktion eines Resonanzbodens für die Repräsentation der Herrscherwürde und die vom Prinzeps beschlossenen Handlungen.“52 Aber sie hatte eben auch immer noch politische Interes- sen, die der Prinzeps, wollte er sich nicht selber seiner Machtgrundla- gen berauben, lenken und kanalisieren mußte. Man erinnere sich nur an das Jahr 22 v. Chr., in welchem die Plebs dem Augustus die Übernahme der Diktatur antrug. Die Entpolitisierung kann nicht bestritten werden, aber sie erfolgte Schritt für Schritt; Augustus hat nach Aktium sicher keinen Kassensturz der römischen Gesellschaft gemacht, um die Ergebnisse zu Prämissen zu erheben und ein entsprechendes Handeln daraus abzuleiten. Unter ihm spitzten sich schon länger vorhandene Tendenzen zu und wiesen für die kommende Zeit die spezifischen Bahnen an, auf denen soziale Be- ziehungen laufen würden.

In Anbetracht der überstandenen Bürgerkriegen stellten die noch vor- handenen politischen Interessen seitens der Plebs nichts Überraschendes dar; sie konnten dem Prinzeps allerdings gefährlich werden, da sein zu- künftiger politischer Verbündeter die Reste der Senatsaristokratie samt den dazugekommenen Neulingen sein würden. Interessen durfte die Plebs noch haben, nur keine dezidiert politischen mehr. Denn alles sah ganz danach aus, als würde sie sich in einem solchen Fall unweigerlich dem Prinzeps hingeben und somit ihre alten Patrone in offene Messer stürzen. Gerade diese Patronage, die Aristokratie, durfte Augustus nicht verprellen; an einer eventuellen Abwanderung der Klienten hätten sie ihn nämlich für schuldig befunden.

Die Spiele paßten gut in das Bild, welches sich der Prinzeps von der Zukunft machte, nur hatte er noch einige Feinarbeit zu leisten. Der Er- folg war ihm beschieden; „ohne Zweifel trugen die Spiele wesentlich zur Entpolitisierung der römischen Bürger und damit gleichzeitig zur Stabi- lisierung des Systems des Prinzipats bei.“53 Unter Vermittlung eines Machtgefühls bewerkstelligte Augustus die allmähliche Auslöschung jegli- cher gesellschaftspolitischer Subversivität, ohne dabei den Fehler zu begehen, der Plebs das Gefühl eines grundsätzlichen Forderungsverbots zu geben. Bei den Spielen wurde „nicht nur über Leben und Tod besiegter

Gladiatoren entschieden, hier wurde [...] Unzufriedenheit jeder Art ge- äußert, der princeps mehr als einmal auch zum Nachgeben gezwungen.“54 Nun, wirklich jeder Art waren die Forderungen nicht mehr, dafür aber dem Prinzeps lediglich bis zu einem bestimmten Grade gefährlich. Auch kann man nicht unbedingt von einem `Zwang` sprechen, den das Volk auf den Prinzeps ausgeübt haben soll. Das scheinbare Nachgeben des Augustus war von vornherein in sein Kalkül einbezogen; erstens ließ er dem Volk damit ein Quäntchen Machtgefühl zukommen, und zweitens verhinderte das mit Zögern verbundene Nachgeben den Eindruck der Selbstverständlichkeit der Forderungserfüllung; hier zu Tage gelegte Selbstverständlichkeit hätte die Fülle der Forderungen auch schnell über ein erträgliches Maß hinaus gesprengt. Von Bedeutung war das in Amphitheater und Circus be- stehende Näheverhältnis zwischen Plebs und Augustus, was gerade nicht zu der Schlußfolgerung verleiten sollte, die Plebs habe sich ihm deshalb umso mehr unterworfen. Es war wohl eher umgekehrt und vom Prinzeps beab- sichtigt: Seine persönliche Anwesenheit, die Möglichkeit, ihn zu beo- bachten und daneben seine Bereitschaft, auf Forderungen einzugehen, ver- eiteleten die eventuelle Neigung der Plebs, den Prinzeps `in den Himmel zu imaginieren`; Patron durfte und musste er sogar sein, die Art seiner Kompetenzbereiche jedoch war nicht der Beliebigkeit anheimgestellt; doch dazu in einem der folgenden Kapitel.

Signifikant auch im Vergnügungssektor die Tendenz, die Stände vonein- ander zu trennen. Derartige Maßnahmen Augustus´ standen gleichzeitig in dem Bemühen, den einzelnen Gruppen je nach ihrem Selbstwertgefühl eine Wertschätzung zukommen zu lassen; in der ersten Reihe des Theaters saßen die Senatoren, hinter ihnen die Ritter, während „die bevorrechtigte Stellung der römischen Bürger deutlich [wurde], indem ihnen die Mitte der cavea reserviert blieb.“55 Das war der Preis, denn das Volk vom Herrscher für die politische Entmündigung erhielt: Stolz und Bewußtsein des eigenen Standes, ein im Grunde krasser Widerspruch zu den die nie- drigen Instinkte und Gelüste ansprechenden Darbietungen in den verschie- denen Veranstaltungsorten, jedoch völlig konsequent in der Absicht des Prinzeps stehend, der Plebs das Gewohnte zu geben, um es mit einigen kleinen, zeitgemäßen Abänderungen zu versehen und sich so den Platz an der Spitze der Gesellschaft (zusammen mit einigen anderen) zu sichern.

2.4. Klientelverhältnisse

Mit den Klientelverhältnissen kommen wir sozusagen zum `Kaffeesatz` des sozialen Beziehungsgeflechtes der römischen Gesellschaft. Besprochen werden soll hier nicht die Grundlage dieses sozialen Zentrums selbst, sondern seine Bedeutung zur Zeit des Augustus, die ja bekanntlich in verschiedenen Bereichen des Lebens Veränderungen mit sich brachte. Als Treue- und Schutzverhältnis sicherte es dem Klienten zu republi-kanischer Zeit Zusagen seitens des Patrons für den Fall wirtschaftlicher oder juristischer Schwierigkeiten, während der Patron sich des politi-schen Engagements für seine Person durch den Klienten gewiß sein konnte. Mit dem erzwungenen Rückzug der Plebs, die ja einen Teil der gesamten Klientenschaft ausmachte, aus der Politik ging ihr nicht nur das Inter-esse an den politisch relevanten Leistungen des Patrons verloren; gleichzeitig wurde ihr dasjenige Betätigungsfeld gesperrt, auf welchem sie bis dahin die Erbringung von Gegenleistungen für den Patron, und die waren nun mal politischer Art, vollzogen hatte.

Das grundlegende Problem bei der Untersuchung des Klientelwesens zu augusteischer Zeit ist nach meinem Dafürhalten eine mangelhafte Diffe- renzierung zwischen dem Namen und dem Begriff des Klientelwesens. Fol- gender Fehlschluß wird dabei begangen: Da Elemente des republikanisch aufgefaßten Klientelwesens sich personal verschoben, diese Elemente je- doch notwendiger Bestandteil des `ganzen` Klientelwesens sind, müssen die restlichen Elemente ebenfalls auf die veränderten Personalbeziehun- gen übertragen werden, da sonst der Begriff des Klientelwesens unweiger- lich zerfällt. Das Ergebnis ist jedoch sachlich nicht haltbar; es fällt vielleicht schwer das zuzugeben, aber der alte republikanische Begriff des Klientelwesens scheint auf die gewandelten Umstände allergisch zu reagieren, weshalb wir ihn einer Therapie unterziehen sollten. Eine oft zu lesende Feststellung bzw. Behauptung lautet, daß es ganz sicher so etwas gab wie „das Streben der Kaiser, [...] die Clientel [...] zu monopolisieren“56. Das zieht geradezu absurde Konsequenzen nach sich. Wenn das so gewesen wäre, dann hätte Augustus erstens der einzige Patron für die einzelnen Personen der Plebs sein müssen. Fehlanzeige; die Plebs hatte ihre Patronen, denen sie auch weiterhin brav ihre Auf- wartung machte. Zweitens: Die Leistung des Prinzeps, wenn man das über- haupt so nennen kann, an die Plebs waren die Spenden, Spiele und kleine- re Vergnügungen. Ein Patron erwartete aber immer eine entsprechende Ge- genleistung, die zu einem Teil aus Loyalität und Respekt bestand, aber auch in so handfesten Dingen wie der Wahl zum Magistrat. Zwar hat die Plebs, „da Untertanen kaiserliche Wohltaten nicht im gleichen Umfang er- widern konnten, [...] ihre Gegenleistung in Form von Ehrerbietung, Re- spekt und Loyalität“57 erbracht, doch gewiß nicht in irgendeiner politi- schen Form; war sie doch längst und gezielt vom Kaiser politisch entmün- digt worden. Und drittens wäre Augustus wohl nicht von dieser Welt gewe- sen, hätte er es tatsächlich geschafft, jeden Morgen die 320.000 und später 200.000 Stadtrömer zur obligatorischen salutatio zu empfangen. Und natürlich wird der Gegner jetzt einwerfen, daß man eben diese Kleinigkeiten hinnehmen muß und daß er sogar zu einigen Zugeständnissen und Abstrichen bereit ist. Ja, und damit ist bereits bewiesen, daß der Begriff des Klientelwesens der augusteischen Zeit von anderer Art ist als der republikanische.

Der Kern des alten Begriffes kann beibehalten werden; gemeint ist das (De-facto-)Abhängigkeitsverhältnis. Augustus brauchte die Plebs urbana nicht wirklich. Seine Klientel war das Heer; „Heer und Finanzen waren die beiden Hauptpfeiler, auf denen Augustus` persönliche Macht ruhte.“58 Doch nicht nur war er auf eine solche Art von Bindung an die Plebs nicht angewiesen, er durfte, wollte er seine einmal erworbene Stellung bewah- ren, gar nicht den Versuch unternehmen, sie in (nicht unberechtigter) Hoffnung auf persönliche Ergebenheit zu sich zu locken. Dies wäre gleichbedeutend gewesen mit dem sozialen Tod der Senatsaristokratie, dem Augustus daraufhin wahrscheinlich selbst zum Opfer gefallen wäre. Die Plebs war der geschmeidigere Teil, die Senatsaristokratie der kantigere; folglich paßte sich Augustus letzterer an. Sein Dilemma war insgesamt gesehen ein Interessenkonflikt mit ihr; zwar bemerkt man seine Absicht, sich zum Alleinherrscher hochschwingen zu wollen, doch dazu hätte er die Senatsaristokratie restlos eliminieren müssen, da diese ihr Plazet wahrlich nicht freiwillig gegeben hätte. Angesichts des Umstan- des, daß die Lebensgrundlage derselben riesige Latifundien waren, welche den wirtschaftlichen Bestand des Reiches sicherten, verbot sich eine solche Überlegung prinzipiell, zwang eher zur stillschweigenden Komplizenschaft.

Aufgrund des Schwindens selbständiger politischer Aktivität und Wer- bung sowie des Überganges der römischen Gesellschaft zur Ständegesell- schaft war das Klientelwesen „für die Angehörigen der römischen Aristo- kratie noch immer unentbehrlich, um ihr Sozialprestige zu demonstrie- ren.“59 Das wurde jetzt signifikantes Merkmal des Verhältnisses zwischen Patron und Klient; die Bedeutung des Klienten für den Patron lag nicht mehr in dessen politischer Unterstützung, sondern in der persönlich de- monstrierten Ergebenheit und Hochachtung. So kam es, daß die allmorgend- liche Begrüßung des Patrons durch den Klienten zu einem inflationär ge- brauchten Ritual generierte. Die Gegenleistung des Patrons bestand zum Teil aus Tagegeldern (sportulae) und Naturalleistungen, aber auch aus gemeinsame Mahlzeiten mit den Klienten im Hause des Patrons, wo dieser wiederum Gelegenheit hatte, sich in standesentsprechender Demut zu üben, um andererseits außerhalb des Hauses stolz mit dem Status seines Patrons zu bramarbasieren. Grund dazu hatte er ehrlich gesagt nicht; „die Arro- ganz des patronus gegenüber seinen Klienten ist in der kaiserlichen Li- teratur ein ständig wiederkehrendes Motiv“60.

Auffällig und bezeichnend ist also eine gewisse zu konstatierende Blutarmut des sich neu strukturierenden Klientelwesens; politische Belange waren praktisch ausgemerzt, dafür wuchsen jetzt die Meister förmlichen Umgangs heran. Die salutatio bestätigt als die Differenzen der Gruppen offenlegendes Verhalten die schon erwähnte Herausbildung der Ständegesellschaft während der augusteischen Zeit.

2.5. Die collegia

Den Rang einer sozialen Nische bekommen gemeinhin die schon lange vor Augustus bestehenden Vereine (collegia) zugeschrieben. Im Laufe ihres wechselvollen Lebens sahen die aus recht unterschiedlichen Motiven gegründeten und dementsprechende Ziel verfolgenden Zusammenschlüsse aus Bürgern jeglicher Couleur Verbote, Förderungen und Quasi-Ursupationen, d.h. Instrumentalisierungen.

Scheinbar grundsätzlich unbeliebt bei den `Optimaten`, wurden sie von den `Popularen`, so zum Beispiel Clodius, einerseits zugelassen, aber auch, zuletzt unter Caesar, verboten; tagespolitische Umstände waren eben zu einer Zeit, in denen es weder organisierte Parteien noch pro- grammatische Ideologien gab, imstande, Politiker ähnlicher Präferenzen unterschiedlich agieren zu lassen. Bevor nun Augustus die Kollegien wie- der zuließ, hob er warnend den Zeigefinger; politische Aktivität: nein, soziale und religiöse Betätigung: ja. Je nach Art des Kollegiums er- schienen sie Augustus gefährlich oder nützlich, denn „die Mitglieder derartiger Vereine verfügten über ein gewisses korporatives Selbstbe- wußtsein“61 und damit über in den Wirkungen eventuell nicht zu unter- schätzende Handlungsautonomie.

Sie stellten „im Kern auf Gegenseitigkeit beruhende Hilfsorganisatio- nen“62 und in den meisten Fällen Berufsvereinigungen, Kultverbände oder Begräbnisvereine dar, die also je nachdem öffentliche oder sakrale Funk- tionen übernahmen und auf einen relativ überschaubaren Kreis von Perso- nen beschränkt blieben. Zeitweilig sahen sie sich verschiedenartigen Verdächtigungen ausgesetzt, obwohl ihre innere soziale Struktur prima facie kaum Anlaß dazu gab; sie „führten weder Arbeitskämpfe, noch ver- traten sie in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen aller ihrer Mitglieder“63 (solche Einschätzungen leiden allerdings unter der Über- tragung moderner Begriffe samt ihren Implikationen auf diese Zeit, was den Grund so mancher Fehlbewertungen abgibt; den Mitgliedern der Kolle- gien kann trotz ihres Eingebundenseins in quasipatronale Beziehungen nicht a priori politisches Bewußtsein bzw. das Bewußtsein ihrer sozial und wirtschaftlich schwachen Lage abgesprochen werden), auch folgten sie in ihrer Organisation den alten Territorialbezirken und wählten sich demnach einflußreiche Personen zu Vorstehern, die nicht selten in den Rang eines Patrons erhoben wurden. Ihre Politisierung fand vor allem in den letzten Jahren der Republik statt, als sich „Tribunen wie Clodius im Wahlkampf der collegia bedient [hatten], um die Autorität der römischen Magistrate zu untergraben.“ Augustus stand zwar wie Clodius und Caesar in der Linie der Popularen, doch haben die jeweiligen Machthaber die Verbote und Genehmigungen immer von ihrem eigenen aktuellen Machtstatus abhängig gemacht. Clodius brauchte die Vereine noch, um überhaupt Licht auf seine Person auf der politische Bühne werfen zu können, während Cae- sar es nicht duldete, daß die Vereine Aufgaben übernahmen, deren Erfül- lung er für sich selbst zu reklamieren strebte, und Augustus schließlich fürchtete die Möglichkeit sozialer Zersetzungstätigkeit. Die Auswirkun- gen eventueller Erhebungen hätten dabei gar nicht ihn selbst getroffen, sondern zuallererst die Senatsaristokratie. So spielten die Compital- vereine, Vereine zur Ausrichtung des an den Straßenkreuzungen begangenen Compitalkultes, „bei den Wahlunruhen im Jahre 22 v. Chr. [...] eine we- sentliche Rolle“64 ; im Zuge dieser Unruhen wurde, wie wir sahen, dem Au- gustus die Diktatur angetragen. Nichts deutete also darauf hin, daß ihm der Garaus gemacht werden sollte. Derartige Zusammenschlüsse und Agita- tionen der Plebs hätte nun aber das grundlegende soziale Muster, das Klientelwesen, in den Grundfesten erschüttert, was Augustus unter keinen Umständen riskieren durfte. Unberechtigt schienen dahingehende Befürch- tungen nicht zu sein, denn mit der Politisierung der Vereine besonders unter Clodius „waren die Voraussetzungen für eine in der römischen Ge- schichte beispiellose Mobilisierung der stadtrömischen Bevölkerung gege- ben, deren Kampf gegen den Senat und die Oberschichten in den folgenden Jahren besonders heftige und gewalttätige Formen annahm.“65 Verbote schienen wirkungslos zu sein; „immer wieder aufgelöst, bilde- ten sich doch diese Kultvereine immer wieder von neuem.“66 Zu beachten sind hier die Gründe der Wiedergründungen, welche ja gewissen Bedürfnis- sen entsprungen sein müssen; so „waren berufliche und wirtschaftliche Motive sowie soziale und politische Ursachen, aber auch religiöse Be- dürfnisse von Bedeutung.“67 Es scheint, daß weder das umfassende `Ver- sorgungsprogramm` Augustus` noch die Zuwendungen der Patrone an ihre Klienten den Bedarf der Plebs an existenzsichernden Mitteln (worunter eben nicht nur die materiellen fallen) zu decken. Das Bewußtsein der so- zialen und wirtschaftlichen Schwäche seitens der Vereinsmitgleider war von jeher mit schwerwiegenden politischen Implikationen verbunden gewe- sen. Die oben beschriebene politische Entmündigung der Plebs würde zwar aufgrund des Interessenschwundes den Senatoren ein Stück mehr Sicherheit gewähren, aber nicht sozial-ökonomische Mißstände beheben; die Kollegien waren und blieben also ein permanenter Unruhefaktor. Vereine mit geneh- men Tendenzen wie religiöse oder Bestattungsvereine durften unter Augu- stus weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen, allerdings führte der Prinzeps jetzt eine organisatorische Neuerung ein, um etwaigen subversiven Agita- tionen zuvorzukommen. Im Jahre 7 v. Chr. ließ er Rom in 14 Regionen und diese wiederum in einzelne Bezirke (vici), derer es 265 gab, aufteilen und unterstellte jeden einzelnen dieser Bezirke einem Vorsteher, den so- genannten vici magistri, die für den jeweiligen Bezirk die Besorgung des Compitalkultes übernahmen. Sich zum größten Teil aus kaiserlichen Frei- gelassenen rekrutierend, konnte sich der Prinzeps als deren Patron auf ihre persönliche Treue und Ergebenheit verlassen und damit auf ihre Be- mühungen, in den neugeschaffenen Bezirken der Stadt für eine gewisse Stabilität zu sorgen. Sie waren es, die nun die mit dem Compitalkult verbundene Larenverehrung sowie die lokalen Straßenspiele (Compitalspiele) organisierten, wobei der Larenkult insofern eine Änderung erfuhr, als nun zwischen die Larenfiguren ein Genius des Kaisers gestellt wurde und somit erste Signale eines sich entwickelnden Kaiserkultes gesetzt wurden. Die Maßnahmen Augustus` „taten ihre Wirkung, und so begann im Verhältnis zwischen der politischen Führung, die jetzt der Princeps repräsentierte, und dem Volk von Rom eine neue Ära.“68

3. Die kaiserlichen Freigelassenen

Zahlenmäßig schwach, mit Reichtum und Einfluß gesegnet, den mißgünstigen Blicken der Neider ausgesetzt und besonders zu späteren Zeiten beliebtes Ziel beißenden Dichterspottes; zwielichtige Gestalten waren die kaiserlichen Freigelassenen zwar nicht, aber von ihrer Umwelt mit ambivalenten Gefühlen bedacht.

Der Unterschied zwischen dem Rang und dem Status einer Person kann an dieser kleinen Gruppe von Personen besonders deutlich gemacht werden; der Rang bemißt sich, wie zu Beginn schon gesagt, nach Geburt und Reich- tum, während der Status anhängig ist von Ansehen und Einfluß bzw. Macht. Von niedrigem Wert war die Herkunft eines Freigelassenen grundsätz-lich; der Rang eines libertus verwies auf ihre vergangenes Leben als Sklave, welche dem römischen Rechtsempfinden nach wie Sachen (res) be- handelt werden durften. Mit der Freilassung erlangten sie das römische Bürgerrecht, traten aber auch gleichzeitig in ein Klientelverhältnis zum Herren, der nun ihr Patron wurde, ein, d.h. sie waren ihm persönlich verbunden und ergeben, mußten außerdem eine gewisse privatrechtliche Zu- rückstellung in Kauf nehmen, so daß sie „sich selbst innerhalb der römi- schen Gesellschaft als eine politisch und privatrechtlich unterprivile- gierte Gruppe verstanden [haben]“69.

Die kaiserlichen Freigelassenen waren in Verwaltung und am Hof des Prinzeps (domus principis) tätig, wo die Arbeit ein bestimmtes Maß an Vertrauen den Beschäftigten gegenüber verlangte; durch die persönliche Ergebenheit der liberti Augusti dem Kaiser gegenüber, da dieser ja ihr Patron war, fand sich in ihnen eine zuverlässige Rekrutierungsreserve. Verlaß bestand natürlich in erster Linie aufgrund des niederen sozia- len Ranges, den die Freigelassenen stets in Erinnerung behielten. Doch auch ihre Umwelt litt nicht unter Vergeßlichkeit; vor allem sie blickte mit einer gewissen Skepsis auf diese in für ehemalige Sklaven unver- schämt hohen und prestigesteigernden Ämtern tätigen Personen. Das wie- derum steigerte deren Ehrgeiz nach Reichtum und Macht, da nur diese ihre niedere Herkunft obschon nicht vergessen machen konnten, jedoch den Aus- gleich dazu durch Erlangung eines hohen Status garantierte. Erkennbar wird das Streben nach einem gehobenen Status an Grabinschriften römi- scher Freigelassener, in denen diese „demonstrativ ihren personenrecht- lichen Aufstieg und ihr berufliches Prestige verewigen [ließen].“70 Unbeliebt waren kaiserliche Freigelassene insbesondere bei den ersten beiden Ständen; und so müssen sie als Personen gesehen werden, „die nicht selten neben einem riesigen Vermögen als graue Eminenzen viel Macht besaßen, aber die in die führenden ordines keine Aufnahme finden konnten“71 ; ein Aufstieg in die Oberschicht blieb ihnen also zumindest formal untersagt.

Mit Blick auf den von Augustus ernst genommenen Wunsch „der römischen Bürger, ihre bevorrechtete Stellung aufrechtzuerhalten, wenn nicht in politischer, so wenigstens in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht“72, mag sich der Eindruck aufdrängen, es mit einer widersprüchlichen Politik des Prinzeps zu tun zu haben. Allein, der Eindruck täuscht. Die Zahl der kaiserlichen Freigelassenen blieb absolut wie auch relativ sehr gering; sie gaben mitunter Anlaß zu Neid und Mißgunst, wären aber sicher keine Ursachen sozialer Revolten seitens der Plebs, die sich zurückgesetzt fühlen konnte, geworden. Trotzdem ist es nicht von der Hand zu weisen, daß „viele [...] der Wohlstand von Leuten [wurmte], die nicht einmal frei geboren waren.“73 Eine solche Entwicklung war von Augustus nicht vorhersehbar gewesen, denn die Möglichkeit, zu Geld und Einfluß zu ge- langen, war nur einem verschwindend geringen Teil der Freigelassenen ge- geben; nur ändert das nichts, wie wir sehen, an der Bedeutung, welche römische Bürger dem Phänomen zumaßen, was zugleich auf den hohen gesell- schaftlichen Wert der freien Geburt offenbart. Von daher können die kai- serlichen Freigelassenen auch nicht als kaltschnäuzige Egoisten, die sich mit dem Bad im Gelde auch jedes Bewußtsein an die hochmütig auf sie herabsehenden Freigeborenen wegwuschen, bezeichnen. Was sie quälte war „die Ungewißheit über ihren Platz in der Gesellschaft. Die soziale Ab- stufung deckt sich nicht mit der Statushierarchie, und die Freigelas- senen fallen durch die Lücke hindurch.“74

Es schien ein Teufelskreis zu sein; je mehr Reichtum und Einfluß ein Freigelassener vorweisen konnte, umso freier konnte er zwar agieren trotz seiner ihn an den Patron bindenden fides, umso größer wurde aber auch die kommunikative Blockade seitens der restlichen Umwelt. Verzich- tete er dagegen auf die Anhäufung von Besitz und Macht, verlor er weder den Makel seiner niedrigen Herkunft und war ob seiner geringeren Lei- stungen, als er hätte erbringen können, stärker an den Patron und dessen Willkür gebunden. Die aristokratische Gesellschaft ließ einen Aufstieg in einen der ersten beiden Stände nicht zu, solange der Betreffende nicht römischer Bürger freier Herkunft war. Der Widerspruch dagegen hat- te Raum zur Existenz. Er gründete einerseits auf dem Augustus auferleg- ten Zwang, soziale Regeln der Republik aufrechtzuerhalten und mit dem Wachsen der realen Macht des Prinzeps als formale, aber wirkungsträch- tige Fassade zu kodifizieren und zu garantieren. Andererseits war der Prinzeps aufgrund seines Ausscherens aus den aristokratischen Verhal- tensstrukturen auf zuverlässige, und das hieß durch Klientelwesen per- sönlich ergebene Personen bei der Verwaltung des Imperiums angewiesen. Da die Gegenleistung des Klienten, Loyalität und korrektes Arbeiten, de iure einen begrenzten Umfang hatte, konnte er sie nur nach einer Steige- rung der Belohnung in die Höhe treiben; wollte er nun seine einmal er- rungene Macht erhalten, mußte er konsequenterweise den Grad der Ergeben- heit erhöhen - durch entsprechende Belohnung. Der Einfluß der Freigelas- senen war dann so etwas wie ein Nebenprodukt, welches durch ihren tiefen Einblick in den Zustand des domus principis erzeugt wurde, aber auch dem Vertrauen, das der Kaiser ihnen entgegenbrachte, zu verdanken war.

4. Die Plebs urbana unter Augustus

Unter Zuhilfenahme der soziologischen Kategorien des Ranges und des Sta- tus lassen die Merkmale und sozialen Beziehungen der kaiserlichen Frei- gelassenen als Kontrastpunkt zur Plebs urbana deutlich deren eigene Cha- rakteristika hervortreten. Es verhielt sich bei ihr genauer gesagt umge- kehrt wie bei den liberti Augusti; jene würden sich zeit ihres Lebens nie vom Makel ihrer unfreien Herkunft befreien, aber doch durch Fleiß, Ehrgeiz und bedingungslose Loyalität in den Genuß eines beachtlichen Ma- ßes an Reichtum und Einfluß kommen können. Anders die Plebs urbana, die zwar nicht allein unter Zittern und Bangen ihre Geburt der Öffentlich- keit preiszugeben fähig war, sondern vielmehr sich mit dem Stolz eines freien Mannes schmücken durfte, dafür jedoch nie die Möglichkeit haben würde, zu Geld und Macht zu kommen. Der Stolz war es, auf den Augustus setzen konnte, er galt der römischen Bevölkerung mehr als alles andere. Und Augustus nutzte das natürlich aus. Dem Zwecke der `Reinhaltung` des italischen Volkes diente einerseits eine rigorose Ehegesetzgebung, wel- che den zu Nachwuchs führenden Kontakt zwischen den verschiedenen Schichten, besonders den zwischen Freien und Unfreien bzw. Römern und Nichtrömern, verhindern sollte; „das römische Volk war weiterhin Herr des römischen Reiches.“75 Der Prinzeps war aufs Schärfste bedacht, das römische Bürgerrecht immer noch wie ein Privileg zu behandeln; bei Sue- ton lesen wir, daß er einem tributpflichtigen Gallier eher die Abgaben- freiheit als das römische Bürgerrecht gewährt hätte, „denn er wolle, sagte er, lieber zugeben, daß der Staatsschatz einen Verlust erleide, als daß die Ehre des römischen Bürgerrechts verschleudert werde.“76 Was die wirtschaftliche Lage anbelangt, konnten sich manche nicht be- klagen, denn wenn sie auch nicht reich wurden, so waren sie doch in der Lage, ihren Unterhalt einigermaßen zu sichern; das römische Imperium er- fuhr sogar einen gewissen wirtschaftlichen Aufschwung zur Zeit des Augu- stus. Wirtschaftliche Sicherheit war natürlich nicht denjenigen beschie- den, die auf Versorgung außerhalb der eigenen Arbeit angewiesen waren und so zum Beispiel Mitglieder der genannten Kollegien wurden, um sich zumindest eines würdigen Begräbnisses sicher sein zu können. Eine den kaiserlichen Freigelassenen vergleichbare Macht blieb der Plebs urbana verwehrt; daran änderte auch der Umstand nichts, daß sie bei den Spielen und Wettkämpfen durchaus Gelegenheit hatte, sich Verhör beim Prinzeps zu verschaffen. Die dort geäußerten Forderungen mochten mitunter politischer Art sein, an den Grundfesten rüttelten sie aller- dings nicht. Wäre das so gewesen, hätte es die Historiker verwundern müssen; schon lange vorher hatte eine unumkehrbare Entwicklung hin zu der Herrschaft einzelner Tüchtiger geführt, die in der Bevölkerung poli- tikdistanzierende Bedürfnisse erzeugte bzw. schon vorhandene Gepflogen- heiten zu handfesten Bestandteilen überzuführen sich bemühten und, manchmal zu ihrem eigenen Schaden, in den Rang der Unverzichtbarkeit zu erheben. So hat Augustus die Spenden einer Regelung unterworfen, die Zahl der Spiel- und Feiertage heraufgesetzt und den Stolz bzw. das Selbstbewußtsein der Stände nachdrücklich gefördert. Ohne dabei, und das muß betont werden, tatsächlich einen Fürsorgestaat aufzubauen (entgegen der Meinung einiger Historiker), aber mit dem Anspruch, einen solchen Eindruck beim römischen Volk zu erzeugen. Dieser Stolz drückte sich nicht nur im schon genannten römischen Bürgerrecht aus; das ganze Ver- halten und Äußere der Menschen sollte auf ihren Stand verweisen, wobei er der Plebs urbana angesichts der Existenz zweier höherer Stände seine besondere Aufmerksamkeit widmen mußte. Im Theater saß die stadtrömische Bevölkerung in der Mitte der cavea, getrennt von Soldaten, Rittern, Se- natoren, Frauen und Nichtbürgern, „auch bestimmte er, daß kein armes und schmutziges Volk künftig in der Mitte des Theaters sitzen solle.“77 Die privilegierte Stellung der Römer versuchte er außerdem „nach außen hin zur Geltung zu bringen, indem er verlangte, daß sie die Toga und den pi - leus, die Filzmütze, trugen.“78

Mithin würde das Ergebnis der ganzen Untersuchung unter anderem lau- ten, daß selbst der ärmste und in übelstem Schmutz lebende römische Bür- ger immer noch mehr Achtung seitens seiner Umwelt erfahren würde als der reichste und mächtigste kaiserliche Freigelassene. Ob das wirklich so war, sei dahingestellt, es ergibt sich einfach logisch aus den vorange- gangenen Überlegungen. Es muß jedoch noch einmal daran erinnert werden, daß ein solcher Aufstieg wie der des Freigelassenen Trimalcho eine Aus- nahme und nicht die Regel darstellte; zwar waren alle Freigelassenen denselben rechtlichen Bestimmungen unterworfen, aber eben nur einige mit dem Glück eines Aufstiegs in Reichtum und Einfluß ausgestattet. Der bei den kaiserlichen Freigelassenen hervortretende Widerspruch zwischen dem Rang und dem Status einer Person scheint nebenbei bemerkt selber einen Widerspruch ganz anderer Art zu produzieren bzw. auf ihn hinzuweisen. Der Übergang von der Republik zum Prinzipat wird in manchen Geschichtsbüchern als ein fast revolutionärer Akt bezeichnet; das Ganze als eine allmähliche und, wie zu Beginn erwähnt, keine die Grundprinzi- pien umwälzende Entwicklung anzusehen wird als sozial- und wirtschafts- geschichtlich verbrämte Blindheit angesehen. Doch paradoxerweise hat hier tatsächlich nicht nur keine Zerschlagung alter Strukturen und deren Neuaufbau stattgefunden, im Gegenteil kam es jetzt zu einer vor allem im juristischen Bereich sich abzeichnenden Gerinnung alter sozialer Struk- turen; die Aufnahme in einen der beiden ersten Stände wurde förmlich vollzogen. Der Übergang zum Prinzipat, in der Geschichtswissenschaft als bedeutende und richtungsweisende Zäsur behandelt, war gleichbedeutend mit dem Abschluß und der in Kontinuität überführenden Festlegung der so- zialen Struktur.

Literaturverzeichnis

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Quellenverzeichnis

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2. Weber, Ekkehard (Hg.) Augustus. Meine Taten. Res gestae divi Augusti: nach dem Monumentum Ancyranum, Apolloniense und Antiochenum. München, Zürich 1989, 5. Auflage

[...]


1 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 382

2 Ebd., S. 382

3 Auch wenn es von Interesse ist, kann dieses Thema hier nicht behandelt werden; Fragen der Tatsachen, Schuld, Verantwortung und Bewertung lenken wahrscheinlich des öfteren das Augenmerk des Historikers auf theoretische Probleme, auf welche ich jedoch aus Platzgründen verzichten muß (was für den Leser keinen Verlust bedeutet angesichts der Berge an Literatur, die ihn bei seiner Suche nach Antworten auf den `Sinn der Geschichte` wahrscheinlich lawinenartig überrollen werden).

4 Ebd., S. 382

5 Vittinghoff, Friedrich. Kaiser Augustus. Göttingen, Zürich 1991, 3. Auflage, S. 55

6 Ebd., S. 55

7 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 97

8 Garnsey, Peter; Saller, Richard. Das Römische Kaiserreich. Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur. Hamburg 1989, S. 168

9 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 94

10 Kühnert, Barbara. Die Plebs urbana der späten römischen Republik. Ihre ökonomische Situation und soziale Struktur. Berlin 1991, S. 16

11 Ebd., S. 25

12 Ebd., S. 25

13 Ebd., S. 27

14 Weber, Ekkehard (Hg.) Augustus. Meine Taten. Res gestae divi Augusti: nach dem Monumentum Ancyranum, Apolloniense und Antiochenum. München, Zürich 1989, 5. Auflage, S. 19

15 Garnsey, Peter; Saller, Richard. Das Römische Kaiserreich. Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur. Hamburg 1989, S. 214

16 Bleicken, Jochen. Augustus. Eine Biographie. Berlin 2000, S. 452

17 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 97

18 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 168

19 Kornemann, Ernst. Von Augustus bis zum Sieg der Araber (Bengtson, Hermann (Hg.) Weltgeschichte des Mittelmeerraumes. Von Philipp II. von Makedonien bis Muhammed. Band 2). München 1949, S. 23

20 Weber, Ekkehard (Hg.) Augustus. Meine Taten. Res gestae divi Augusti: nach dem Monumentum Ancyranum, Apolloniense und Antiochenum. München, Zürich 1989, 5. Auflage, S. 15

21 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 163

22 Maschkin, N. A. Zwischen Republik und Kaiserreich. Ursprung und sozialer Charakter des augusteischen Prinzipats. Leipzig 1954, S. 445

23 Kornemann, Ernst. Von Augustus bis zum Sieg der Araber (Bengtson, Hermannnnn (Hg.) Weltgeschichte des Mittelmeerraumes. Von Philipp II. von Makedonien bis Muhammed. Band 2). München 1949, S. 16

24 Ebd., S. 23

25 Bleicken, Jochen. Augustus. Eine Biographie. Berlin 2000, S. 442 8

26 Weber, Ekkehard (Hg.) Augustus. Meine Taten. Res gestae divi Augusti: nach dem Monumentum Ancyranum, Apolloniense und Antiochenum. München, Zürich 1989, 5. Auflage, S. 23

27 Weber, Carl. W. Brot und Spiele. Massenunterhaltung als Politik im antiken Rom. Herrsching 1989, S. 255

28 Ebd., S. 260

29 Ebd., S. 264

30 Ebd., S. 268

31 Christ, Karl. Geschichte des Römischen Kaiserreiches. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 380

32 Krenkel, Werner (Hg.) Sueton. Werke in einem Band. Kaiserbiographien berühmter Männer. Berlin, Wiemar 1985, 2. Auflage, S. 86

33 Sichere Angaben gibt es weder in den Quellen noch in der Forschungsliteratur zu der Frage, ob die beiden oberen Stände förmlich ausgeschlossen waren oder freiwillig auf die Spenden verzichteten. Da es für diese Zeit aber charakteristisch war, daß die sozialen Gruppen in verschiedenen Lebensbereichen per legem voneinander getrennt wurden, ist ein förmlicher Ausschluß durchaus vorstellbar.

34 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 381

35 Maschkin, N. A. Zwischen Republik und Kaiserreich. Ursprung und sozialer Charakter des augusteischen Prinzipats. Leipzig 1954, S. 443

36 Bleicken, Jochen. Augustus. Eine Biographie. Berlin 2000, S. 445

37 Ebd., S. 447

38 Maschkin, N. A. Zwischen Republik und Kaiserreich. Ursprung und sozialer Charakter des augusteischen Prinzipats. Leipzig 1954, S. 443

39 Krenkel, Werner (Hg.) Sueton. Werke in einem Band. Kaiserbiographien berühmter Männer. Berlin, Wiemar 1985, 2. Auflage, S. 87

40 Eggebrecht, Arne; Flemming, Jens; u.a. Geschichte der Arbeit. Vom Alten Ägypten bis zur Gegenwart. Köln 1980, S. 144

41 Vittinghoff, Friedrich. Kaiser Augustus. Göttingen, Zürich 1991, 3. Auflage, S. 18

42 Krenkel, Werner (Hg.) Augustus. Meine Taten. Res gestae divi Augusti: nach dem Monumentum Ancyranum, Apolloniense und Antiochenum. München, Zürich 1989, 5. Auflage, S. 84f.

43 Bleicken, Jochen. Augustus. Eine Biographie. Berlin 2000, S. 448

44 Eggebrecht, Arne; Flemming, Jens; u.a. Geschichte der Arbeit. Vom Alten Ägypten bis zur Gegenwart. Köln 1980, S. 144

45 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 167 13

46 Weber, Carl W. Brot und Spiele. Massenunterhaltung als Politik im antiken Rom. Herrsching 1989, S. 24

47 Ebd., S. 29

48 Weber, Ekkehard (Hg.) Augustus. Meine Taten. Res gestae divi Augusti: nach dem Monumentum Ancyranum, Apolloniense und Antiochenum. München, Zürich 1989, 5. Auflage

49 Weber, Carl W. Brot und Spiele. Massenunterhaltung als Politik im antiken Rom. Herrsching 1989, S. 145 f.

50 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 169

51 Ebd., S. 169

52 Bleicken, Jochen. Augustus. Eine Biographie. Berlin 2000, S. 446

53 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 381

54 Ebd., S. 382

55 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 167 16

56 Bleicken, Jochen. Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches. Band 1 und 2. Paderborn, München, Wien, Zürich 1989, 3. Auflage, S. 53

57 Garnsey, Peter; Saller, Richard. Das Römische Kaiserreich. Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur. Hamburg 1989, S. 215

58 Rostovzeff, Michael. Rom (ders. Geschichte der Alten Welt. Band 2). Leipzig 1942, S. 268 17

59 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 383

60 Garnsey, Peter; Saller, Richard. Das Römische Kaiserreich. Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur. Hamburg 1989, S. 215

61 Alföldy, Geza. Römische Sozialgeschichte. Wiesbaden 1984, 3. Auflage, S. 115

62 Garnsey, Peter; Saller, Richard. Das Römische Kaiserreich. Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur. Hamburg 1989, S. 223

63 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 384

64 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 164

65 Eggebrecht, Arne; Flemming, Jens; u.a. Geschichte der Arbeit. Vom Alten Ägypten bis zur Gegenwart. Köln 1980, S. 148

66 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 164

67 Ebert, Joachim; Blumentritt, Maria; u.a. Die Arbeitswelt der Antike. Leipzig 1983, S. 133 19

68 Bleicken, Jochen. Augustus. Eine Biographie. Berlin 2000, S. 444

69 Christ, Karl. Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstatin. München 1992, 2. Auflage, S. 100

70 Ebd., S. 368

71 Alföldy, Géza. Römische Sozialgeschichte. Wiesbaden 1984, 3. Auflage, S. 94

72 Rostovzeff, Michael. Rom (ders. Geschichte der Alten Welt. Band 2). Leipzig 1942, S. 247

73 Veyne, Paul (Hg.) Vom Römischen Imperium zum Byzantinischen Reich (Ariès, Philippe; Duby, Georges (Hg.) Geschichte des privaten Lebens. Band 1). Frankfurt am Main, 4. Auflage, S. 89

74 Ebd., S. 90

75 Rostovzeff, Michael. Rom (ders. Geschichte der Alten Welt. Band 2). Leipzig 1942, S. 268

76 Krenkel, Werner (Hg.) Sueton. Werke in einem Band. Kaiserbiographien berühmter Männer. Berlin, Wiemar 1985, 2. Auflage, S. 85

77 Ebd., S. 89

78 Kienast, Dietmar. Augustus. Prinzeps und Monarch. Darmstadt 1992, 2. Auflage, S. 167 23

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Augustus und die Plebs urbana. Ihre Funktion und Standeszugehörigkeit im augusteischen Prinzipat.
Hochschule
Universität Potsdam
Note
1
Autor
Jahr
2001
Seiten
26
Katalognummer
V106719
ISBN (eBook)
9783640049943
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Augustus, Plebs, Ihre, Funktion, Standeszugehörigkeit, Prinzipat
Arbeit zitieren
Grit Wagner (Autor:in), 2001, Augustus und die Plebs urbana. Ihre Funktion und Standeszugehörigkeit im augusteischen Prinzipat., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106719

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