E-Government in Deutschland


Hausarbeit, 2002

16 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen

3 Voraussetzungen
3.1 Rechtliche Voraussetzungen
3.2 Emotionale Voraussetzungen
3.3 Technische Voraussetzungen
3.4 Organisatorische Voraussetzungen

4 Motivation und Zielsetzung bei e-Government

5 Anwendungsmöglichkeiten
5.1 Government-to-Citizen (G2C)
5.2 Government-to-Business (G2B)
5.2.1 Elektronische-Beschaffung
5.2.2 Elektronische-Dienstleistung
5.3 Government-to-Government (G2G)

6 Perspektiven und Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik eröffnet neue Möglich- keiten des Informationsaustausches und der wirtschaftlichen Betätigung. Warenbestel- lungen, Zahlungsanweisungen an Banken, die Übermittlung sensitiver Daten, Anträge oder Einsprüche bei Behörden und eine Vielzahl weiterer Kommunikationsbeziehungen, die in der Vergangenheit über Papier abgewickelt wurden, erfolgen mittlerweile auf elektronischem Wege. Dabei konnte bisher die Rechtsverbindlichkeit nicht immer gewährleistet werden.

Auch auf Seiten des Staates werden die Potenziale dieser neuen Techniken im Rahmen der Implementierung von e-Government und der damit verbundenen Modernisierung der Verwaltungen umgesetzt. Dies hat aufgrund knapper öffentlicher Kassen1, gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen einen großen Anreiz für die staatliche Verwaltung2 und wird in Deutschland mit der Initiative „BundOnline 2005“ umgesetzt.

2 Grundlagen

Unter e-Government wird die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik zur Einbeziehung des Kunden (Bürger, Unternehmen, andere Behörden) in das Handeln von Regierung und öffentlicher Verwaltung verstanden.3

Die von den Bürgern oder Unternehmen über das Internet übertragen Daten werden in den Rechenzentren der Behörden verarbeitet, gespeichert und archiviert. Aufgrund der elektronischen Datenübertragung und den daraus resultierenden Risiken werden an die Datensicherheit höhere Anforderungen gestellt.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Verwaltungsdiensten im Internet noch im Mittelfeld. Dies liegt insbesondere an den unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- und Länderebene.

Viele Städte in Deutschland nutzen das Internet nur zu Präsentationszwecken oder stellen lediglich Broschüren oder Antragsformulare online zur Verfügung. Nur wenige bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Anträge medienbruchfrei4 über das Internet abwickeln zu können.

3 Voraussetzungen

Zu einer vollständigen und erfolgreichen Implementierung von e-Government müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören rechtliche, emotionale, technische und organisatorische Rahmenbedingungen.

3.1 Rechtliche Voraussetzungen

Die rechtliche Rahmenbedingung hat zum Ziel, die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung zu ermöglichen. Die notwendigen Anpassungen des Privatrechts sind mit dem In-Kraft-Treten des Signaturgesetzes (SigG) am 21. Mai 20015 und des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts am 21. August 20016 bereits abgeschlossen. Ein Gesetz zur Anpassung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften wurde am 16. Mai 2002 zur Beratung in den Deutschen Bundestag eingebracht.7 Somit hat der Deutsche Bundes- tag die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen bzw. arbeitet an deren Novellierung.

Mit Verabschiedung des Signaturgesetzes und der damit verbundenen Gleichstellung der digitalen, schriftlichen und mündlichen „Unterschrift“ bzw. Willenserklärung wurde der rechtliche Grundstein für e-Government gelegt.8

3.2 Emotionale Voraussetzungen

„Die verwaltungstechnischen Vorschriften müssen auf eine breite Akzep- tanz bei Bürgern, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung stoßen“

Otto Schily, Bundesminister des Innern9

Um eine breite emotionale Akzeptanz in der Bevölkerung, bei der Wirtschaft und bei den Beschäftigten der Behörden sicherzustellen ist es unerlässlich, ein hohes Maßan Datensicherheit zu gewährleisten. Ohne diese Sicherheit würden die Beteiligten der elektronischen Kommunikation nicht vertrauen und sie letztendlich auch nicht nutzen.

Die technischen Voraussetzungen für qualifizierte elektronische Signaturen (Siegel für digitale Daten) sind bundesweit bereits erfüllt. Dennoch ist absehbar, dass die flächen- deckende Nutzung der elektronischen Signatur nur mittelfristig zu erreichen sein wird, da noch zahlreiche Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber dieser Art der Kommuni- kation bestehen.10

3.3 Technische Voraussetzungen

„Die Menschen werden den neuen Möglichkeiten der elektronischen Kom- munikation nur vertrauen, wenn sie sicher ist“

Otto Schily, Bundesminister des Innern11

Das Vertrauen und die damit verbundene Sicherheit kann nur mit Zuhilfenahme von moderner Technik und Verschlüsselungssystemen garantiert werden.

Grundsätzlich können die Sicherungsmaßnahmen in drei Bereiche aufgeteilt werden. Dazu zählt die Vertraulichkeit (Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme), die Integrität (Schutz vor Manipulation) sowie Authenzität (Schutz vor Vorspiegelung falscher Tatsachen durch Ausgabe einer anderen Person).12

Dies wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüs- sels erzeugt. Mit dem dazugehörigen öffentlichen Schlüssel kann die Signatur jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden.

Die jeweils einmaligen Schlüsselpaare (privater und öffentlicher Schlüssel) werden durch staatlich anerkannte Stellen (Zertifizierungsstellen oder Trust-Center genannt) natürlichen Personen fest zugeordnet. Der Signaturschlüssel - meist auf einer ID-Card gespeichert - ermöglicht dabei das Signieren der Daten.13

Eine weitere technische Hürde ist eine ordnungsgemäße Kommunikation mit elektronschen Signaturen und Verschlüsselung zwischen heterogenen (unterschiedliche Verschlüsselungssysteme nutzende Computer) Kommunikationspartnern. Diese Verschlüsselungssysteme müssen folgendes gewährleisten:

- Interoperabilität zwischen verschiedenen Software- und Hardwareprodukten (horizontale Interoperabilität), d.h., es muss zur Verständigung zwischen den Verschlüsselungsprogramm einen einheitlichen - möglichst globalen - Standard geben, um ein Zusammenarbeiten zu ermöglichen
- Interoperabilität zwischen unterschiedlich fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen (vertikale Interoperabilität), d.h., die Signaturprogramme müssen kompatibel zu ihren Vorgängerprogrammen sein.14

3.4 Organisatorische Voraussetzungen

Um eine organisatorische Umsetzung von e-Government zu ermöglichen, müssen vorhandene Prozesse erfasst, optimiert sowie Organisationsformen restrukturiert werden. Ziel dieser Prozessanalyse ist eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligter entlang der Wertschöpfungskette. Dies bedeutet u.a. die Schaffung übergeordneter Standards sowie einheitlicher Geschäftsprozesse15.

4 Motivation und Zielsetzung bei e-Government

Eine Anpassung der staatlichen Verwaltung an veränderte Rahmenbedingungen ist unabdingbar, um die Arbeitsabläufe des Staates effizient zu gestalten. Das übergeord- nete Ziel der Neuordnung der Verwaltung stellt die Optimierung der veränderten Beziehungen zwischen ihr und ihren Bezugsgruppen dar. Die Zufriedenheit der jeweiligen Gruppen im Sinne einer „Kundenzufriedenheit“ soll erhöht und das Image der Behörden verbessert werden.

Dieser Entwicklungsprozess kann durch den konsequenten Einsatz von e-Government realisiert werden. Hierbei sollen Synergien genutzt und neue Angebote im Bereich der Transaktion, Interaktion, Partizipation geschaffen werden16. Ein hohes Maßan Transparenz und Flexibilität ist dabei zu gewährleisten. Das Handeln des Staates wird dadurch für seine Adressaten besser einschätzbar.

Durch diese Maßnahmen kann nicht nur die Effizienz des Staates, sondern auch seine Effektivität gesteigert werden. Vorhandene zeitliche Aufwände können so vermindert und Kosten eingespart werden.17

Dieser Umgestaltungsprozess der Verwaltung kann nur durch einen beteiligungsorientierten Ansatz der Mitarbeiter erfolgreich realisiert werden. Vorhandene Potenziale sollten genutzt und ausgebaut werden. Die Umsetzung von e-Government stellt eine neue Möglichkeit der Arbeitsunterstützung der Mitarbeiter dar.

5 Anwendungsmöglichkeiten

E-Government kann in drei unterschiedliche Segmente unterteilt werden. Adressaten des Staates sind die Verwaltung (Government), wirtschaftende Einheiten (Business) sowie die Bürger (Citizen). Daraus resultieren die relevanten Transaktionsbereiche “Government-to-Citizen”, “Government-to-Business” und “Government-to- Government”. In diese Interaktionsbereiche einschließlich ihren unterschiedlichen Dimensionen des e-Government soll im weiteren Verlauf dieser Arbeit ein Einblick gewährt werden.18

5.1 Government-to-Citizen (G2C)

Die Schnittstelle zwischen den Bürgern und der staatlichen Verwaltung war bisher meist der Mittelpunkt der Bestrebungen von Bund, Länder und Gemeinden19.

Die Kunden-Rolle der Bürger gegenüber dem Staat umfasst drei Formen.

- eine hoheitliche im Sinne des Volkes als Souverän (z.B. e-Voting)
- eine gleichwertige im Sinne eines ebenbürtigen Vertragspartners (z.B. e-Commerce)
- eine untergebene im Sinne, dass der Staat Verfügungsgewalt besitzt (z.B. e-Taxes).

Der Bürger soll in Zukunft einen bequemen, orts- sowie zeit unabhängigen Zugang zu allen öffentlichen Dienstleistungen haben. Langwierige Behördengänge können dann dank eines virtuellen Rathauses der Vergangenheit angehören20.

Durch effizientere, bürgerorientierte Services, bzw. Dienstleitungen, schnellere und vereinfachtere Prozesse, eine erhöhte Transparenz sowie Flexibilität des Staatsappara- tes soll eine größere Nähe zu den Adressaten geschaffen werden. Der zentrale Gedanke der Bürgernähe führt so zu einer nutzerorientierten Gestaltung. Der Staat ist dazu angehalten, ein allumfassendes Dienstleistungsportal zu schaffen, bei dem alle öffentlichen Leistungen angeboten werden. Der Begriff des „One-Stop-Government“ wird hierbei häufig verwendet. Künftig wird diese Funktion in Deutschland die Inter- netseite www.bund.de übernehmen.21 Diese Umsetzung wird jedoch viel Zeit und Geld kosten.

Weiterhin wird neben dem klassische der elektronischen Vertriebsweg beibehalten. Die Bedeutung wird sich jedoch zugunsten des elektronischen verschieben.

5.2 Government-to-Business (G2B)

Die Beziehung zwischen Staat, seiner Verwaltung mit der Wirtschaft steht bei dieser Schnittstelle im Mittelpunkt der Betrachtung. Eine effizienter gestaltete Schnittstelle Staat-Wirtschaft könnte den Wirtschaftstandort Deutschland infolge von Kosteneinspa- rungen, Effizienzsteigerungen, Beschleunigung der Wertschöpfungskette auf Seiten der UN stärken. Die Schaffung positiver Rahmenbedingungen für UN, wie niedrige Kosten oder geringe Störungen des Betriebsablaufes können das Wirtschaftswachstum sowie Neuinvestitionen fördern.22

Zwei Bereiche sind hierbei besonders hervorzuheben: die elektronische Beschaffung und die elektronische Dienstleistung.

5.2.1 Elektronische Beschaffung

Unter e-Beschaffung (electronic-Procurement) werden elektronische Verfahren zur Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Informationen über das Medium Internet verstanden. Ein völlig neues Spektrum von Transaktionen im Rahmen von e-Government wird zwischen Verwaltung und Wirtschaft eröffnet.23

Noch fehlende rechtlichen Rahmenbedingungen verhindern eine umfassende Nutzung der hier vorhandenen Potenziale. Bis zum Jahre 2002 sollen diese jedoch auf Initiative der EU geschaffen sein. Bis 2003 sollen europaweit 25 Prozent aller öffentlichen Aufträge auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Vorbild hierbei ist die Privatwirtschaft, die mit Hilfe von Handelsplattformen die Beschaffungs- und Absatzketten vieler UN miteinander verbindet.24

Sind die technischen Grundlagen für eine Integration der Wertschöpfungsketten zwischen UN und dem Staat geschaffen, können durch optimierte Verwaltungs- und Beschaffungsprozesse enorme Mittel auf beiden Seiten freigesetzt werden. Besonders auf öffentlicher Seite wurde das bisher jedoch vernachlässigt. Der Staat ist der größter Auftraggeber Deutschlands (30.000 öffentliche Auftraggeber) mit einem Waren- und Dienstleistungsvolumen von rund 250 Mrd. Euro im Jahr25. Das Einsparpotenzial liegt nach Schätzungen bei etwa 10 Prozent des gesamten staatlichen Beschaffungsvolu- mens. Dort inbegriffen sind sinkende Einkaufspreise, ausgelöst durch einen höheren Wettbewerbsdruck, der durch eine Nachfragebündelung sowie einer erhöhten Transparenz im Internet entstanden ist.26

Daraus ergeben sich weitere Vorteile für die staatlichen Beschaffungsstellen, wie die eingehaltene faktische Dezentralisierung von Entschlüssen, die Senkung der Verwaltungskosten sowie kürzere Beschaffungszeiten. Des Weiteren werden Missbrauch und Korruption durch eine größere Verfahrenstransparenz erschwert27.

5.2.2 Elektronische Dienstleistung

UN treten nicht nur als Leistungsanbieter, sondern auch als Nachfrager staatlicher Dienstleistungen auf. Beispiele hierfür sind Informationen wie Statistiken, Geodaten, Existenzgründungsdaten, deren Eigentümer der Staat ist.

Bestimmte Auflagen, einzuholende Genehmigungen oder zu zahlenden Steuern verpflichten die UN zu dieser Nachfrage.

Es gibt hierbei zwei Bereich staatlicher Dienstleitungen: allgemeine und individuelle.

Staatliche Stellen sammeln im Verlauf ihrer Arbeit Informationen, die zu Publikationen aufbereitet und im Anschluss Interessenten kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden. In diesem Rahmen der allgemeinen Dienstleistungen des Staates spricht man von „öffentlichem Wissensmanagement“.

Durch e-Shop-Lösungen können u.a. notwendige Bestell- und Versandvorgänge medienbruchfrei, vereinfacht und ein geringerer Verwaltungsprozesse verwirklicht werden. Der Staat wird dabei zu einem e-Commerce-Akteur, auf dessen Angebote die Kunden bequem und jederzeit zugreifen können. Wichtig dabei ist eine zentrale Anlaufstelle, unabhängig der Zuständigkeiten und Behördenstruktur.28 Auch hier ist die Einbindung in übergreifende E-Marktplätze denkbar. Ein Beispiel ist die Internetseite www.ingeoforum.de, auf der Geodaten abgerufen werden können.

Bei individuellen Dienstleistungen wie dem Zugriff auf Grundbücher, Handelsregister oder die Gewährung von Investitionszuschüssen bedarf es einem genehmigten Zugriff, der wiederum auf rechtlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren beruht. Eine zweifelsfreie Identifizierung des Antragstellers ist dabei sicherzustellen. Ein Instrument, dass diesen Ansprüchen genügt ist die Elektronische Signatur.29

Die elektronische Umsetzung dieser Verfahren im Rahmen von e-Government ermög- licht den UN, das interne staatliche Verarbeitungsstadium ihres Vorganges zu verfol- gen. Dadurch wird nicht nur die Prozesstransparenz erhöht, sondern auch Prozesse der Verwaltung und der UN beschleunigt. Durch Entlastungen von Routinetätigkeiten und Routine-Kommunikation werden Kapazitäten frei für höherwertige fachliche Kommuni- kation zwischen UN und den Behörden. Eine gesteigerte Qualität öffentlicher Dienste ist die Folge.

5.3 Government-to-Government (G2G)

Im G2G-Bereich findet ein elektronischer Behördenverkehr (über Inter- und Intranet) zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen des Staates statt. Dem G2G Bereich wird ein sehr großes, bisher ungenutztes Potenzial für e-Government zugerechnet.30

Im Rahmen des e-Government eignen sich besonders folgende Instrumente:

Das Informationsmanagement kann unterschiedliche Behörden befähigen, mit nur minimalem Zeitverlusten eine flächendeckende Kommunikation zu betreiben. Doppelarbeiten und Abstimmungsprobleme können dabei vermieden werden.31

Durch Einbeziehung eines Dokumentationsmanagements kann ein leichter, schneller und sicherer Datenaustausch ermöglicht werden. Eine digitale Archivierung kann das papierlose Büro zur Realität werden lassen und Transaktionszeiten wesentlich minimie- ren.

Das Wissensmanagement hilft vorhandene Potenziale (Wissen- und Informations- speichern) zweckmäßig zu nutzen, den Umgang mit dem Wissen zu beschleunigen und bei der Zentralisierung fachlicher Kompetenz (z.B. Wissensplattformen). Ein verbesserter Planungs- und Entscheidungsprozess kann daraus hervorgehen.

Eine andere Möglichkeit interne Prozesse zu optimieren ist die vertikale und horizontale Vernetzung.32

Die horizontale Vernetzung von Dienststellen auf gleicher Ebene ermöglicht eine verwaltungsinterne Spezialisierung in Form von Kompetenzzentren. Bei diesem innerstaatlichen Outsourcing verbleiben die Entscheidungskompetenzen auf dezentraler Ebene. Die Produktivität und Qualität der Verwaltung kann durch diese Spezialisierung mit Mengenvorteilen erheblich gesteigert werden.

Bei der vertikalen Integration, über verschiedene Verwaltungshierarchien, wird die effizienzorientierte Sicht auf gemeinsame Ressourcen der öffentlichen Verwaltung gefördert. Einmal erhobene personenbezogene Daten werden zentral gespeichert und für unterschiedliche Zwecke von verschiedensten Stellen der Hierarchie verwendet. Die informelle Selbstbestimmung der Bürger wird hierbei jedoch genauso wie Anliegen des Datenschutzes beeinträchtigt.

E-Government ermöglicht diesen Formen der Arbeitsteilung und Kooperation ein effizienteres Arbeiten ohne erhebliche Zeitverluste durch Transport bzw. Kommunikation.

6.Perspektiven und Fazit

E-Government ist nur ein Bestandteil zur Verwaltungsmodernisierung. Eine stetige Anpassung der staatlichen Verwaltung an veränderte Rahmenbedingungen ist dabei nicht zu vernachlässigen.

Nur mit Hilfe einer ganzheitlichen Organisationsentwicklung kann eine nachhaltige sowie bestandsfähige Veränderung vollzogen werden. Langfristige und umfassende Strategien sind dafür erforderlich. Jedoch besitzen, laut einer Studie von Pricewa- terhouseCoopers im Jahr 2001, nur etwa 12 % aller deutschen Städten eine ausformulierte e-Government Strategie.33

Fehlende personelle und finanzielle Ressourcen sowie noch nicht ausreichend ange- passte rechtliche Rahmenbedingungen, stellen bisher die Haupthindernisse bei der Umsetzung von e-Government dar. Durch Zusammenarbeit mit der Privat-Wirtschaft (Public-Private-Partnership) könnten die öffentliche Kassen erheblich entlastet und Kompetenzen hinzugewonnen werden. Bisher sträubt sich jedoch die Politik diesen Weg einzuschlagen.

Auch ist ein beteiligungsorientierter Ansatz, bei dem die Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung von Anfang an eingebunden werden unbedingt erforderlich, wenn das gesamte Potenzial von e-Government ausgeschöpft werden soll. Doch schreitet die Qualifizierung der Mitarbeiter in diesem Bereich nur langsam voran und dafür notwenige Infrastruktur (PC´s und Internetanschlüsse) fehlt bisher.

Will die Politik bis 2005 das ihr gesteckte Ziel erreichen, und durch e-Government jährliche Einsparungen von rund 400 Millionen Euro34 verwirklichen, muss die Bundesregierung ein stärkeres Engagement zu Tage legen.

Auch ist eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht geschaffen. Das große Sicherheitsbedürfnis der Deutschen steht dem bisher im Wege. Entwicklungen im Bereich der Datensicherheit sollten deshalb von die Regierung weiterhin stark vorange- trieben werden.

Des Weiterem sollten durch gezielte Marketingmaßnahmen die Bürger, über noch vorhanden Sicherheitsprobleme aufgeklärt und zur Nutzung der e-Government Angebote überzeugt werden.

Literaturverzeichnis

Bücher:

Ahlert, Dieter; Becker, Jörg; Kenning, Peter; Schütte, Reinhard: Internet & Co. im Handel, Berlin: Springer-Verlag 2000.

Fantaopié Altobelli, Claudia: Print contra Online? Verlage im Internetzeitalter, München: Verlag Reinhard Fischer 2002.

Pfleiderer, Dieter: Electronic Government, Grundlagen und Entwicklungsstand in der Landesverwaltung Hessen, Wiesbaden 2002.

Internetseiten: (25. April 2002)

http://www.bsi.bund.de/literat/faltbl/esig.htm

http://www.bundonline2005.de

http://www.giga.de/dbout/reporter2/fullstories/nr21411.html

http://glossar.iwv.ch/egovernment.htm

http://glossar.iwv.ch/eprocurement.htm

http://glossar.iwv.ch/g2c.htm

http://www.kgst.de/gutachten/gutachten0001.htm

http://www.lit.berlin.de/bvc/splitter/sp2-2001/behoerden.htm

http://www.lit.berlin.de/bvc/splitter/sp3-2000/virtuell.htm

http://www.lit.berlin.de/bvc/splitter/sp3-2001/e-procurement.htm

http://www.politik-digital.de/netzpolitik/egovernment/index.shtml

http://www.politik-digital.de/news/buecher/egov.shtml-

http://www.svifsi.ch/revue/pages/issues/n014/in014mosaic.html

http://www.ta-telearbeit.de/tahtml/egov/egov_ziele/frameegov_ziele.html

http://www.ta- telearbeit.de/tahtml/egov/leistungsspektrum_index/frameegover.html

Zeitung, Zeitschriften und Broschüren:

Bundestagsdrucksache, Deutscher Bundestag, 14/9000, Berlin, 16 Mai 2002

Die Welt, Berlin, Nr. 113-20 vom 17. Mai 2002

iwd, Nr. 10 vom 7.März 2002

Gesetzestexte: (aktuelle Fassung)

Bürgerliche Gesetzbuch

Signaturgesetzt

[...]


1 Bund, Länder und Gemeinden müssen bis 2005 Steuereinnahmeausfälle von etwa 65,3 Mrd. Euro verkraften. Für das Jahr 2002 wird ein Minus von 11,7 Mrd. Euro geschätzt (vgl. Die Welt, Berlin, Nr. 113-20 vom 17. Mai 2002, Seite 1).

2 vgl. http://www. ta-telearbeit.de /tahtml/egov/leistungsspektrum_index/frameegover.html vom 25. April 2002

3 vgl. http:// glossar.iwv.ch /egovernment.htm vom 25. April 2002

4 Unter medienbruchfrei versteht man die konstante Nutzung eines Mediums

5 vgl. BGBl. I Seite. 876

6 vgl. BGBl. I Seite: 1542

7 vgl. Bundestagsdrucksache 14/9000, Deutscher Bundestag, Berlin, 16 Mai 2002

8 vgl. § 15 Abs. 1 SigG

9 Tagung der Behördenleiter des Bundes, Museum für Kommunikation Berlin, 14. Mai 2001

10 vgl. BundOnline 2005, Bundesministerium des Innern, Berlin 2001, Seite 34

11 Tagung der Behördenleiter des Bundes, Museum für Kommunikation Berlin, 14. Mai 2001

12 vgl. http://www. svifsi.ch /revue/pages/issues/n014/in014mosaic.html vom 25. April 2002 vom 25. April 2002

13 vgl. http://www. bsi.bund.de /literat/faltbl/esig.htm vom 25. April 2002

14 vgl. BundOnline 2005, Bundesministerium des Innern, Berlin 2001, Seite 35

15 vgl. http://www. lit.berlin.de /bvc/splitter/sp3-2000/virtuell.htm vom 25. April 2002

16 vgl. http://www. ta-telearbeit.de /tahtml/egov/egov_ziele/frameegov_ziele.html vom 25. April 2002

17 vgl. http:// www.politik-digital.de /news/buecher/egov.shtml- vom 25. April 2002

18 vgl. Ahlert, Dieter; Becker, Jörg; Schütte, Reinhard: Internet & Co. im Handel, Berlin 2000. Seite 80 ff und Fantaopié Altobelli, Claudia: Print contra Online? Verlage im Internetzeitalter, München 2002. Seite 12 f

19 vgl. http:// glossar.iwv.ch /g2c.htm vom 25. April 2002

20 vgl. http:// www.giga.de /dbout/reporter2/fullstories/nr21411.html vom 25. April 2002

21 vgl. http://www. lit.berlin.de /bvc/splitter/sp2-2001/behoerden.htm vom 25. April 2002

22 vgl. Pfleiderer, Dieter: Electronic Government, Wiesbaden 2002. Seite 90 f

23 vgl. http:// glossar.iwv.ch /eprocurement.htm vom 25. April 2002

24 vgl. Pfleiderer, Dieter: Electronic Government, Wiesbaden 2002. Seite 10

25 vgl. http:// www.lit.berlin.de /BVC/splitter/sp3-2001/e-procurement.htm vom 25. April 2002 und iwd, Nr. 10 vom 7.März 2002. Seite 8

26 vgl. Pfleiderer, Dieter: Electronic Government, Wiesbaden 2002. Seite 10 f

27 vgl. http:// www.politik-digital.de /netzpolitik/egovernment/index.shtml vom 25. April 2002

28 vgl. Pfleiderer, Dieter: Electronic Government, Wiesbaden 2002. Seite 15 f

29 vgl. Pfleiderer, Dieter: Electronic Government, Wiesbaden 2002. Seite 16

30 vgl. http:// glossar.iwv.ch /g2g.htm vom 25. April 2002

31 vgl. und iwd, Nr. 10 vom 7.März 2002. Seite 8

32 vgl. http:// www.kgst.de /gutachten/gutachten0001.htm vom 25. April 2002

33 vgl. http:// www.kgst.de /gutachten/gutachten0001.htm

34 vgl. http:// www.bundonline2005.de

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
E-Government in Deutschland
Autor
Jahr
2002
Seiten
16
Katalognummer
V106623
ISBN (eBook)
9783640049028
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
E-Government, Deutschland
Arbeit zitieren
Denis-Christian Schwab (Autor:in), 2002, E-Government in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106623

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