Das Apparitorenwesen


Seminararbeit, 2002

34 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Begriff des Hilfspersonals
2. Forschung und Wissenschaft
3. Die Quellen
a) Cicero 2 c) Plutarch
b) Livius 2 d) Tacitus
4. These

II. Die Organisation des Apparitorenwesens
1. Die lex de XX quastoribus
2. Die Organisation der Apparitoren

III. Die Apparitoren
1. Die Schreiber
a) Herkunft
b) scribae und scribae librarii
c) Anzahl der Schreiber
2. Die Liktoren
a) Tätigkeitsbereich
b) Anzahl der Liktoren
3. Die Viatoren
4. Die Herolde
5. Der Accensus
6. Der Pullarius
7. Der Haruspex
a) Die Herkunft
b) Das Ritual
8. Opferdiener und Flötenbläser
9. Dolmetscher, Architekten und Landvermesser
10. Die staatseigenen Sklaven

IV. Fazit

I. Einleitung

1. Begriff des Apparitorenwesens

Im römischen Imperium versuchte man die Macht (potestas) auf so wenig Personen wie möglich zu verteilen, um Korruption, Machtverlust und Reichszersplitterung vorzubeugen und entgegenzuwirken. Obwohl es zwar genug Arbeit für Konsuln, Quästoren und die übrigen Magistrate im Reich gab, war man der Ansicht, dass deren Anzahl nicht erheblich erhöht werden könne.

Demzufolge musste man den Beamten Gehilfen zur Seite stellen, die ihnen die Arbeit erle ichterten und bei vielen Dingen ganz abnahmen. Niedere Aufgaben hätte man die Magistrate aufgrund ihres Ansehens wahrscheinlich sowieso nie selbst ausführen lassen.

Dieses Hilfspersonal wird im Lateinischen apparitores genannt, was sich von apparere 1

(aufwarten, dienen, anerkannt werden, sich bewähren) ableiten lässt. Namentlich handelt es sich also um altrömische Amts- und Gerichtsdiener, Stadtdiener und Diener der römischen Beamten und Priester.2 Sie galten als Instrumentarium einer mittelbaren und mündlichen Gewaltausübung.3

2. Forschung und Wissenschaft

Leider ist das Apparitorenwesen ein bisher sehr unerforschtes Nebengebiet der antiken römischen Staats- und Rechtsgeschichte. Zum einen mag das daran liegen, dass die Wissenschaft die Erforschung ,,wichtigerer" oder größerer Bereiche dem Randgebiet vorzieht. Zum anderen aber, und meiner Ansicht nach auch hauptsächlich, weil es nur sehr spärliche und fragmentarisch erhaltene Überlieferungen gibt.

Diese wiederum sind zum Glück recht deutlich. Aber wie immer, wenn es nur wenig verwertbares an Material und Quellen gibt, bietet das Anlass und Platz für zahlreiche Interpretationsmodelle und -versuche. Und gerade bei griechischen oder lateinischen Texten gibt es noch größere Auslegungsprobleme.

Besonders verdient gemacht hat sich bei der Interpretation und Auswertung der Quellen vor allem das meinerseits oft zitierte Gemeinschaftswerk von KUNKEL/WITTMANN. Ende des letzten Jahrhunderts mühte sich auch MOMMSEN um eine Klärung dieses Gebietes. Wie man allerdings heute weiß, waren viele seiner Ergebnisse nicht korrekt und seine Ausführungen sind deshalb mit Vorsicht zu genießen.

Eine Rekonstruktion des Apparitorenwesens ist im Wesentlichen nur für die späte römische Republik und die Kaiserzeit möglich, also ungefähr ab dem 1. Jahrhundert v. Chr. Immerhin existierte das Römische Reich zu diesem Zeitpunkt bereits über 600 Jahre. Es ist zwar nicht anzunehmen, dass sich das Apparitorenwesen erst zu dieser Zeit entwickelte, aber man fand bis heute einfach keine früher datierbaren Nachweise für das Vorhandensein.

3. Die Quellen

Wie bereits erwähnt, gibt es nicht allzu viele wirklich erschöpfende Quellen. Hauptsächlich handelt es sich bei den Fundstellen eher um nebensächliche, fast zufällig scheinende Bemerkungen in allseits bekannten Werken römischer Schriftsteller, Philosophen und Geschichtsschreiber. Als Hauptquellen sind vor allem zu nennen:4

? a) Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v. Chr.)

Der Staatsmann der ausgehenden römischen Republik und bedeutendster Gerichtsredner5 liefert uns über-wiegend in seinem Werk ,,Cicero in Verrem" einen Einblick in das Apparitorenwesen und schildert in zahlreichen Anekdoten das römische Leben bildhaft.6

b) Titus Livius (59 v. Chr. - 17 n.Chr.) ?

Der Historiker schrieb in ,,Ab Urbe Condita" über die Gründung und Geschichte Roms. Leider sind von den ursprünglich 142 Büchern nur noch 34 erhalten. Trotzdem ist er eine wichtige Quelle für politische und soziologische Fragen der Republik.7

?

c) Plutarch ( ca. 46 - 120)

Eigentlich aus Griechenland stammend (???ta????) ist er berühmt für seine vergleichenden Viten, in denen er spannend über schillernde Persönlichkeiten und deren Leben im Spiegel Roms berichtet.8

d) Cornelius Tacitus (ca. 55 - 116) ?

Der römische Rhetoriker ist überwiegend anerkannt für seine Geschichtsschreibung. Seine Hauptwerke sind die ,,Germania" und die ,,Annalen". Vor allem in den Annalen liefert er wertvolle Hinweise über Entstehung und Ausführung von Gesetzen - auch das Hilfspersonal der Magistrate bestreffend.

4. These

Wie oben schon angedeutet, bieten Lücken im Kontext immer Raum für Spekulationen. Auch ich habe mir beim Bearbeiten dieses Themas Gedanken gemacht und für mich eine These entworfen. Die Apparitoren stellen eine unverzichtbare, vielleicht aber auch "letale" Institution für das Römische Reich dar. Mit Sicherheit lag es nicht hauptsächlich oder gar allein am Apparitorenwesen, dass das ewige Römische Reich (wie im übrigen auch alle anderen Reiche mit Ewigkeitsanspruch) zum Scheitern verurteilt war. Trotzdem trugen sie (im besonderen die Schreiber und Liktoren) meiner Meinung nach einen nicht ganz unwesentlichen Teil zum Untergang des Reiches bei. An sich eine nützliche Einrichtung, war es doch eine systematisch mangelhaft organisierte Institution.9 Diese Hausarbeit soll ein kleiner Ansatz sein, meine These zu erläutern.

II. Die Organisation des Apparitorenwesens

1. Die lex de XX quaestoribus

Frühestes überhaupt erhaltenes Dokument über die Organisation des Apparitorenwesens ist die lex de XX quaestoribus. Die Bronzetafeln (es sollen insgesamt 9 gewesen sein) waren am Saturntempel in Rom angebracht. In diesem Tempel wurden normalerweise staatliche Niederschriften und Protokolle aufbewahrt.10 Gefunden wurden die erhaltenen Fragmente der Tafeln in den Ruinen des Tempels. Nach Tacitus11 ist ihre Entstehung der Zeit während Sullas Diktatur zuzuschreiben (WARMINGTON12 datiert genau auf 81 v. Chr.). Sulla versuchte während seiner Diktatur die Macht des Senates durch verschiedene Maßnahmen zu stärken und den Staat im Gesamten zu reformieren.13

? Saturntempel in Rom. 14

Tacitus berichtet, wie ein Mangel an Quästoren im Römischen Reich aufkam und Sulla veranlassen ließ, dass ihre Zahl auf 20 erhöht wird. Auf der 8. nur noch teilweise erhaltenen tabula dieses sullanisches Gesetzes sind sechs Zeilen über die Lohnzahlung der Magistrate an die Hilfskräfte inschriftlich zu erkennen:

[...] ad q. urb., quei aerarium provinciam optinebit, eam mercedem deferto; quaestorque qui aerarium provinciam optinebit, eam pequniam, ei scribae scribeis que heredive

eius solvito idque ei sine fraude sua facere liceto, quod sine malo pequlatuu fiat, olleisque hominibus eam pequniam capere liceto. 15

2. Die Organisation der Apparitoren

Des weiteren weiß man heute, dass die Apparitoren aus dem Ärar bezahlt (parva mercede populi conductus) und damit also zu Lasten des Staates bestellt wurden. Diese Bestellung (legere) fand bei fast allen Hilfskräften in einer Folge von 3 Jahren statt. MOMMSEN schildert die Bestellung so, dass die Initiative von den Apparitorenanwärtern selbst ausging, diese also ihre Arbeitskraft den Magistraten beziehungsweise der Gemeinde als Conducent anboten (locatio operarum). Die Beamten lasen dann aus den Männern die benötigte Anzahl an Arbeitern aus und es wurde ein Apparitorenkontrakt geschlossen.16 Organisiert waren sie in sogenannten Dekurien (decuriae).

Dem Namen nach etwas irre führend müssen diese Dekurien aber nicht aus 10 (decem) Männern bestanden haben, vielmehr war kein bestimmte Anzahl festgelegt. Wahrscheinlich änderte sich diese sowieso je nach Bedarf und war unter anderem von der Art der Dekurie und Wichtigkeit ihrer Tätigkeit abhängig. So gab es zum Beispiel mehr Schreiber als Herolde. Jedenfalls wurden immer 3 Dekurien gleichzeitig bestellt und jede führte dann ein Jahr ihren Dienst aus.17 In den übrigen zwei ,,freien" Jahren konnte sich das Personal anderen Tätigkeiten widmen, wurde aber weiterhin bezahlt. War die gesamte Dienstzeit abgelaufen, so wurde neu bestellt (lectio).

Hier galten allerdings nicht die Prinzipien von Annuität und Kollegialität, wie bei den Magistraturen. Zumeist wurden genau die gleichen Männer wieder neu als Gehilfen gerufen. Anscheinend hatten diese geradezu eine Art Anspruch darauf.18 Das sonderbare an diesem System war nun, dass die Person, die vom Magistrat zum Apparitor bestellt wurde, nicht persönlich ihren Dienst antreten musste.19 Hatte der Mann keine Lust oder keine Zeit, so konnte er einen Stellvertreter (vicarius) selbst auswählen und denjenigen an seiner Stelle arbeiten lassen. Das alles wäre noch irgendwie nachvollziehbar, wenn dann der Vikar auch den Lohn vom Staat für seine Dienste erhalten hätte.

Den allerdings bekam der ursprünglich Auserkorene und dieser zahlte dann seinem Vertreter einen Teil der Rente. Die restlichen Sesterzen strich jener freilich persönlich ein. So hatte er einen garantierten Lebensunterhalt und konnte sich nach Gefallen sogar noch nebenbei mit Privatgeschäften Geld verdienen. Dies war natürlich vom Staate her verboten (durch eine lex Clodia 58 v. Chr.), da aber keine Verfolgung stattfand, fühlte sich anscheinend kaum jemand wirklich bedroht. Teilweise war man sogar derart dreist, dass mehrere Stellen und Geschäfte gleichzeitig ausgeübt wurden.

Vor allem zur republikanischen Zeit soll dies üblich gewesen sein.20 Eine Auswahl der Apparitoren nach Qualität und Können war aus den ebengenannten Umständen längst nicht mehr möglich. Man konnte ernannten Gehilfen ihre Stelle wegen bloßer Untüchtigkeit nicht einmal mehr entziehen. Dazu verlangte es eines schwerwiegenderen Vergehens. Deshalb ist es verständlich, dass die Apparitorenstellen seiner Zeit sehr begehrt waren und man sie sogar (inoffiziell) kaufen konnte.

Schon an solchen, eigentlich und amüsanten Tatsachen erkennt man, dass das System nicht bis aufs Detail durchdacht war und der Staat, trotzdem man offensichtlich von solchen Mängeln gewusst hat, es nicht für nötig ansah, etwas daran zu ändern.

Findet man noch mehr solcher Missstände wird immer deutlicher, dass auf ein solch marodes System kein dauerhaftes (oder gar ewiges) Weltreich aufgebaut werden konnte.

III. Die Apparitoren (apparitores)

1. Die Schreiber (scribae)

a) Herkunft

Ursprünglich hatte das Wort scriba die Bedeutung von Poet, Dichter21. Später allerdings waren die scribae staatliche Schreiber. Vermutlich standen sie den Magistraten in der Frühzeit der Republik überhaupt nicht zu. Das Schreiberwesen scheint sich zuerst bei Quästoren und Ädilen entwickelt zu haben, nämlich in der Kassenverwaltung und bei der Aufzeichnung von internationalen Verträgen und Gesetzen.22

Von Cicero23 werden die scribae als ordo, Stand, bezeichnet. Hier darf man aber den Stand nicht als Klasse oder wie bei den Rittern und Senatoren als Privileg mit eigenen politischen und gesellschaftlichen Rechten verstehen. Vielmehr betont die Wissenschaft sogar ausdrücklich, dass sie gerade nicht aus einer einheitlichen sozialen Schicht entstammten.24 Auch die Organisation der scribae findet nicht als Stand sondern in gesonderten Körperschaften statt. So hat jeder Ädil seine scribae adilicii und jeder Quästor seine scribae quaestorii. Jede dieser Körperschaften hatte ihren eigenen Vorstand, entweder die sex primi oder die curatores. Jeder Vorstand wiederum hatte einen princeps.

b) scribae und scribae librarii

Des weiteren gab es eine Art Hierarchie unter den Schreibern selbst. Scribae schlechthin waren fast ausnahmslos freigeborene Bürger und konnten während des 2. Jahrhunderts sogar in Ritterämter aufsteigen.25 Aus ihnen bestand der Vorstand der Schreiberkörperschaften und sie waren die Vorgesetzten der übrigen Schreiber.

Diese hießen scribae librarii und waren Freigelassene. Nur äußerst selten stieg ein Freigelassener zu den scribae auf. Wenn, dann nur wegen hervorragender Dienste. Vorrangige Tätigkeiten der Schreiber waren die manuelle Buchführung und die Herstellung von Kopien und Reinschriften.

Zudem waren sie mit dem Übertragen von Abrechnungen der Provinzstatthalter für die Staatskasse beschäftigt und für das Bereitstellen von Gesetzestexten aus dem Archiv und das Vorlesen von Akten in Streitprozessen zuständig. Im Prinzip erfüllten sie alle Aufgaben, zu denen man lesen, schreiben und rechnen können musste. Unter anderem auch das Niederschreiben der erlassenen Dekrete des Magistrats. In den Provinzen übernahmen sie die Aufgabe der Rechnungsführung. Man hatte es hier also nicht mit ungebildeten Männern zu tun, sondern im Gegenteil, es waren durchgängig intelligente Menschen, die auf einigen Gebieten mit Sicherheit ihren Dienstherrn übertrafen.

? zusammengebundene Wachstafeln, in die man mit einem Griffel die Buchstaben einritzte.26

Schreiber arbeiteten im Ärar und Archiv und ihr Dienst begann meist in aller Frühe27. Die Magistrate waren teilweise unglaublich abhängig von ihnen.28 Besonders Quästoren kannten sich überhaupt nicht in den Aktenbeständen und in der Kassenführung aus, so dass sie dem scriba blind vertrauten. Solcher Umstände waren sich auch die Schreiber bewusst, die sich nicht in ihre Arbeit reinreden ließen. Nun darf man nicht denken, dass der Schreiber offiziell oder inoffiziell eine Art Berater des Magistrats war. Ratschläge holte sich ein Beamter eher im Konsilium.

Es gab unter den Dienstherren nur wenige Ausnahmen, die sich mit den Tätigkeiten der Schreiber auskannten und jene auf Fehler hinwiesen und Belehrungen erteilten. So berichtet Plutarch29 über Cato den Jüngeren, dass dieser sofort nach seinem Amtantritt als Quästor eine Reform unter den Schreibern durchsetzte. Er wusste von den Mängeln in der Buchhaltung und meinte, eigentlich seien die Schreiber die Quästoren.

Cato also behandelte nun Schreiber auch als das was sie waren, nämlich Apparitoren und wies jene auch ohne Scham auf ihre Fehler hin. Freunde machte er sich so unter den Schreibern nicht, aber diese wussten ihn zu achten. Entdeckte er nämlich heimliche Machenschaften und Korruption, so verwies er sie des Ärars und brachte sie vor Gericht.

Weiter erzählt Plutarch, dass Cato auf diese Weise Ordnung in die Schreiberdekurien brachte und das Volk ihn schon als Konsul sah. Er war es nämlich, der einen Haufen alter Schulden entdeckte, welche der Staat zum einen gewissen Personen schuldete und welche er von anderen Personen noch zu bekommen hatte.30

Drei Bronzegriffel zum Schreiben auf Wachstafeln.

Die flachen Enden wurden zum ,,radieren" benutzt. 31 ?

Gerade, weil die scribae so unkontrolliert blieben, stellten sie meiner Ansicht nach eine Gefahr für das römische Reich dar. Da niemand nachvollziehen konnte oder wollte, wie sie ihre Arbeit erledigten, konnten sie schnell auf den Gedanken kommen, korrupt zu werden und falsche Ergebnisse in Rechnungen zu schreiben.32 Besonders in den Provinzen bereicherten sich die Schreiber. Cicero33 nennt einen Fall, in dem auf Sizilien ein Schreiber des Verres unglaubliche 3 Millionen Sesterzen (heute circa 6 Millionen Deutsche Mark) als Schreibergeld verbuchen ließ. Der Normalverdienst lag bei 1200 Sesterzen34 (2400 DM)35 per anno. Im Vergleich zum Verdienst eines auf der untersten Stufe der kaiserlichen Besoldung stehenden Prokurartors (60000 Sesterzen) war dies freilich trotzdem wenig.

Cicero selber soll eine Art Privatsekretär besessen haben, der alle vom Quästor vorgelegten Rechnungen nachprüfte und gegebenenfalls korrigierte.36 Dass Fehler in Abrechnungen kein Einzelfall waren, zeigt uns Livius. Er schildert, wie im Jahre 187 v. Chr. neben Scipio auch zwei seiner Schreiber wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt wurden.37 Sogar ganze Dekrete wurden gefälscht und Schriftstücke der Staatskasse waren formell unzulässig.38 Den Schreibern allerdings konnte man ihr Abdrünstigkeit nicht einmal moralisch vorwerfen, denn Bestechlichkeit war im alten Rom üblich und ihre Dienstherrn waren in solche

Machenschaften mindestens genauso verwickelt.39

c) Anzahl der Schreiber

Wie viele Schreiber der Staat nun genau beschäftigte, lässt sich heute mangels Quellen nicht mehr nachweisen. MOMMSEN hatte einst aus der lex de XX quaestoribus den Schluss gezogen, dass es sich um 27 bis 36 Personen gehandelt hätte.40 Diese Zahl ist heute zurecht sehr umstritten, da es kaum denkbar ist, dass maximal 36 Männer die im gesamten Reich anfallende Schreiberarbeit bewältigen konnten. Zum einen waren sie in Ärar und Archiv beschäftigt und zum anderen begleiteten sie die zahlreichen außerstädtischen Quästoren jeweils zu zweit. Man geht nach heutiger Forschung davon aus, dass es während der Prinzipatszeit insgesamt 6 Schreiberdekurien gab. Es gehörten jeweils 2 zu den Tribunen, den Quästoren und Ädilen.41

Die zusammengehörigen Dekurien wechselten im Dreijahresturnus und untergliederten sich in eine obere (decuria maior) und eine niedere (decuria minor) Dekurie. Zu speziellen Zahlen in den Dekurien weiß man nichts, wir können aber davon ausgehen, dass die Anzahl der quästorischen Schreiber höher war als die der ädilischen und tribunizischen.42

Schreiber bei der Arbeit. 43 ?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Die Liktoren(lictores)

Die nächsten Apparitoren möchte ich etwas ungewöhnlich mit einer kleinen literarischen Einlage vorstellen:

[...] Des Nachts, hab ich gesehen Zuweilen einen vermummten Gast Unheimlich hinter mir stehen.

Unter dem Mantel hielt er etwas Verborgen, das seltsam blinkte, Wenn es zum Vorschein kam, und ein Beil, Ein Richterbeil, zu sein mir dünkte.

Ich schlenderte sinnend die Straß e entlang, da sah ich ihn hinter mir gehen, Als ob er mein Schatten wÄre, und stand Ich still, so blieb er stehen.

Du bist mein Richter, der Büttel bin ich, Und mit dem Gehorsam des Knechtes Vollstreck ich das Urteil, das du gefÄllt, Und sei es ein ungerechtes.

Dem Konsul trug man das Beil voran Zu Rom, in alten Tagen, auch du hast deinen Liktor, doch wird Das Beil dir nachgetragen.

Ich bin dein Liktor, und ich geh Beständig mit dem blanken Richtbeile hinter dir - ich bin Die Tat von deinem Gedanken. 44

Es scheint, als hätte Heine das Erscheinungsbild und die Wirkung der römischen Liktoren bestens studiert.

a) Tätigkeitsbereich

Liktoren schritten den höheren Magistraten in der Öffentlichkeit voran. Sie sollen bei Konsuln sogar den gesamten Tagesablauf begleitet haben. So warteten sie im Atrium des eigenen oder fremden Hauses, wenn der Magistrat sich darin aufhielt.45 Verpönt war es dagegen, wenn ein Konsul in der Öffentlichkeit ohne Liktoren, also sine lictoribus, auftrat. So geschah es 185 v. Chr., als der Konsul Claudius quasi als Privatmann in die Volksmenge trat, um seinem zur Wahl stehenden Bruder bei der Stimmwerbung behilflich zu sein.46

Minderen Magistraten, Zensoren, Ädilen47 und Quästoren war die Begleitung von Liktoren allerdings untersagt.48 Furchteinflößend wirkten die Polizeiapparitoren vor allem durch ihre fasces, die ein Bündel von Ruten (virgae) und Stöcken aus Ulmen- oder Birkenholz waren, das durch einen Riemen zusammengehalten wurde.

Außerhalb des Pomeriums wurden die Faszen noch zusätzlich mit einem Beil in der Mitte bestückt.49 Sie galten als Züchtigungsinstrument und symbolisierten die Amtsgewalt des jeweiligen Magistrats.

In der Literatur wird häufig nur ein pars pro toto für die Liktoren verwendet. So schreibt Livius, dass dem Diktator die Beile vorangetragen wurden50 und die zwölf Rutenbündel bei dem waren, der die Gerichtsbarkeit hatte.51 Auch in der jüngeren Geschichte wurden diese Faszen als Symbole für Gewalt und Macht ge- oder besser missbraucht.

So stützte sich Mussolinis revolutionärer, antidemokratischer und antiparlamentarischer Kampfbund ,,Fascismo" auf das italienische Wort für fasces, nämlich fascio. Nach diesem Vorbild wurden später alle ähnlichen Bewegungen mit totalitärem und rechtsradikalem Charakter als Faschismus bezeichnet.52 Vermutlich geht der Einsatz von Liktoren auf einen etruskischen Brauch zurück.53

Auch dort verkörperten sie Macht und Gewalt. Besonders außerhalb der Stadt machten Liktoren immer wieder auf brutalste Weise Gebrauch von ihrem Züchtigungsinstrument.54 Faszen galten auf dem Felde als Zeichen der Gewalt des Feldherren über Leben und Tod der Soldaten. Den in der Stadt amtierenden Magistraten stand diese Gewalt in dem Ausmaße allerdings nicht zu.

Da die Rutenbündel sehr unhandlich waren, mussten die Liktoren zur Ausübung einer

Körperstrafe zuerst die Riemen aufmachen und dann mit einzelnen Stöcken die Züchtigung vornehmen.55

Die Umständlichkeit dieser Handhabung wird heute so gedeutet, dass dadurch der Magistrat gezwungen war, nicht allzu leichtsinnig und willkürlich Körperstrafen zu verhängen.56 Ich bezweifle allerdings, ob das einen Magistrat wirklich abgehalten hat.

? Fasces der altrömischen Liktoren. 57

Fasces auf der heutigen Flagge

des schweizerischen Kantons St. Gallen. 58 ?

Liktoren hatten zudem noch die Aufgabe, dem Beamten in der Öffentlichkeit Platz zu schaffen (populum summovere)59 und für die nötige Ehrerbietung und Untergebenheit zu sorgen. So riefen sie dem Publikum ,,Achtung" zu (animatvertere), wenn der Beamte vor die Menge trat. Das Privileg Liktoren sein eigen zu nennen, hatten nur Imperiumsträger. Demnach besaßen Diktatoren 24 an der Zahl, Konsuln 12 und Magister equitum und Prätoren 6, gleiches galt für Promagistraturen. Während der Jurisdiktion waren zwei anwesend. Später wurden auch einigen Personen ohne Amtsgewalt Liktoren zugestanden, so der Hauptvestalin, den Gesandten des Senats, Geschworenenvorsitzenden und den Senatoren. Selbst die Mutter des Nero, Agrippina, erhielt als Priesterin des Kultes ihres vergötterlichten Gatten vom Senat zwei Liktoren bewilligt.

b) Anzahl der Liktoren

Umstritten ist, wie viele Liktoren einem König zugebilligt wurden. In der Literatur erwägt man 12 oder 24 Liktoren. Allerdings ist eher von 24 auszugehen, da sich zum Beispiel 2 Konsuln 24 Liktoren teilen mussten, der König aber allein herrschte.60 Selbst ein Zwischenkönig (interrex) wird nicht ohne Liktoren aufgetreten sein, da die Wahrnehmung einer obermagistratischen Funktion und die Durchführung von Konsulatswahlen sine lictoribus kaum denkbar ist.61

Zumeist waren Liktoren freigelassene Sklaven, die circa 600 Sesterzen62 (1200 DM) pro Jahr verdienten. Sie waren in drei Dekurien gegliedert, die wie üblich alle drei Jahre wechselten.

fünf Liktoren

(Friesplatte des Philopappos- Monuments in Athen).63 ?

Auch die Liktoren wussten im übrigen ihre doch machtausdrückende Anstellung auszunutzen. So forderte ein mit der Verwahrung von Häftlingen beauftragter Liktor in einem angestuften Tarif Geld von den Angehörigen des Verhafteten, damit sie den Gefangenen besuchen und mit Lebensmitteln versorgen konnten. Teilweise wurde so auch eine weniger schmerzvolle Hinrichtung erkauft.64 Allerdings waren nicht alle Personen, die mit Faszen auftraten, Liktoren. So verwendete man Faszen auch bei Leichenzügen für große Adelsgeschlechter. Die in riesiger Anzahl dazu benötigten Rutenbündel konnte man im Hain der Liberta kaufen oder mieten. Berühmt ist eine Geschichte aus dem Jahr 52, in welcher gerade diese mietbaren Faszen vom Hain der Liberta geraubt wurden. Wahrscheinlich deshalb, weil gerade eine Leichenprozession in der Stadt stattfand und man auf die Schnelle nicht anders derart viele Ruten auftreiben konnte.65

3. Die Viatoren (viatores)

Viatoren waren die Amtsboten nahezu aller Magistrate. So begleiteten sie die Obermagistrate, Ädile und Quästoren, die tresviri capitales, die quattuorviri viarum curandarum und die decemviri stlitibus iudicandis sowie einige Priester.66 Sie dienten zur Übermittlung von Mitteilungen und Befehlen67, zur Ladung vor das Tribuna68 und Einberufung der Senatoren zur Senatssitzung. Magistrate, die keine Liktoren hatten, befahlen ihren Viatoren auch Verhaftungen69 und Züchtigungshandlungen vorzunehmen. Wie fast alle Apparitoren waren sie ebenfalls Freige lassene und in drei Dekurien organisiert. Eine der Dekurien stand den Konsuln und den Prätoren zu, die anderen beiden teilten sich alle übrigen Magistrate.70

4. Die Herolde (praecones)

Herolde gehörten ins Gefolge aller Obermagistrate, Zensoren, kurulischen Ädile, Quästoren, städtischen Magistrate und Provinzstatthalter.71 Sie hatten die Aufgabe die römischen Bürger zur contio und zu den Komitien zu rufen. Zudem waren sie dafür zuständig, Senatoren zur Senatssitzung herbeizuholen und alle Anordnungen und Abstimmungsergebnisse des Magistrats bei Volksversammlungen zu verkünden. In Strafgerichten riefen Herolde die Parteien, deren Anwälte und Zeugen auf und verkündeten das Ende der Verhandlung mit ,, dixerunt" sowie die Entlassung des Schwurgerichtes mit ,, ilicet".72

Auch sie waren in drei Dekurien unterteilt. Die Körperschaft der ädilischen Herolde wurde von einem decem primi angeführt. Unter den Apparitoren hatten die Herolde das geringste Ansehen. Selbst im Privatleben Roms, und dort vor allem im Auktionswesen, galt die Arbeit eines praeco als entehrend. Dies spiegelte sich auch in ihrem Lohn von nur 300 Sesterzen73 wieder.

5. Der Accensus

Der Begriff des accensus kommt ursprünglich aus dem militärischen Bereich und betitelte dort eine aus unbewaffneten Kriegsteilnehmern entnommene Ordonanz aus der Hundertschaft der accensi velati. Accensus zu sein war kein eigener Berufsstand, sondern es handelte sich eher um persönliche Vertrauensmänner, die den Obermagistraten und Promagistraten im Felde, in der Provinz und in der Stadt zur Verfügung gestellt wurden. Der Dienstherr suchte seinen Accensus deshalb sorgfältigst aus. MOMMSENS Ansicht, die accensi seien eine Art Ersatz für fehlende Liktoren, erwies sich als falsch. Sie dienten ihrem Herren während deren Dienstperiode und hatten sehr wohl einen gewissen Einfluss auf ihren Herren.

Ansonsten waren sie mit vielerlei Aufgaben beschäftigt. So konnten sie dem Beamten vorausschreiten und die Bürger zur Volksversammlung aufrufen. Zudem riefen die accensi jeweils die dritte, sechste und neunte Stunde aus und bereiteten magistratische Geschäfte vor. Für die meist freigelassenen Sklaven war es eine große Ehre accensus zu sein. Ihnen wurden aus der Staatskasse 700 Sesterzen74 per anno bezahlt.

6. Der Pullarius

Pullarii stellten wohl eine eher komische Figur neben den anderen Apparitoren dar. Sie waren Hühnerwärter, welche die heiligen Hühner zu füttern hatten und ständig mit dem Hühnerkäfig im Gefolge des Dienstherrn liefen. Der Begriff des Pullarius leitet sich etymologisch von pullus, junges Hühnchen oder Weissagehuhn,75 ab. Die Hühnerwärter bildeten eine Dekurie.76

7. Der Haruspex

a) Herkunft

Haruspices nahmen die Eingeweideschau an den Opfertieren (meist Schafe) vor. Diese

Wissenschaft war im alten Rom sehr angesehen und hochgeschätzt. Man holte sich sogar auf diesem Gebiet hochspezialisierte Etrusker nach Rom.77 Überhaupt wurde diese Tradition von den Etruskern übernommen. Ganz ursprünglich kam die Opferschau aus dem mesopotamischen Raum und wurde von den Sumerern und Hetiter (Mitte des 3. Jahrhunderts) praktiziert.78 Durch reisende Wahrsager dürfte der Kult letztendlich nach Griechenland gelangt sein. In Rom wurde die Ausübung der disciplina etrusca nach der Eroberung Etruriens im 3. Jahrhundert v. Chr. eingeführt.

Nicht geklärt ist, ob das 60 Mann starke Kollegium der Haruspices (ordo LX haruspicum) auf Veranlassung der Römer gegründet oder ob es von den Etruskern selbst organisiert wurde.79 Fakt ist, dass die im Dienst der römischen Magistrate stehenden haruspices dem Kollegium entnommen wurden. Auch hier gab es Scharlatane (die nicht dem Kollegium angehörten), welche den Leuten Märchen erzählten und ihnen das Geld aus der Tasche zogen.80

Der Verdienst eines Haruspex soll zwischen 500 und 200000 Sesterzen gelegen haben. Beides allerdings waren Extremfälle, normalerweise lag der Lohn bei circa 1200 Sesterzen.81

b) Das Ritual

Durch eingehende Untersuchung von Schafslebern wurde der Wille der Götter erfragt. Auch hier war die Opferschau als divinatorisches Verfahren sehr wichtig. Man hatte die Vorstellung, dass die Götter das Weltreich erschaffen haben. Ihre Omnipotenz weckte in den Menschen den Wunsch, die Zukunft vorauszusehen und die Absichten der Götter vorherzusagen. Naturspektakel und Phänomene wurden als göttlicher Wille gedeutet und mussten mit Hilfe bestimmter Techniken interpretiert werden.

Die Leber galt hier als besonders ,,auskunftsreiches" Organ und für die Etrusker galt sie als Sitz des Lebens. Aufgrund ihrer Größe und Lage sollte sie sich hervorragend als Orakel bewähren. Man entnahm dem Opfertier die Leber und der Wahrsager (etruskisch netsvis) untersuchte ihre Form und Oberfläche (Hepatoskopie). Die Form der Leber wurde als Entsprechung von Himmel und Erde angesehen. Seit dem 2. Jahrhundert wurden Berichte über derartige Opferschauen auf Tontafeln schriftlich fixiert und danach archiviert. Besonders wichtig war eine Opferschau vor Kriegen. Die Haruspices zählten zu den ranghöchsten Apparitoren und waren alle Freigeborene.82

8. Opferdiener und Flötenbläser (victumarii et tibicines)

Weiterhin gehörten Opferdiener und Flötenbläser ins Gefolge eines Magistrats. Diese waren in Kollegien organisiert, welche sich aus Freigelassenen zusammensetzten.83 Livius erzählt aus dem Jahre 311 v. Chr. eine recht amüsante Geschichte über einen Flötenbläseraufstand.84

Demnach sollen sich die tibicines in Rom darüber geärgert haben, dass sie von den letzten Zensoren daran gehindert worden waren, wie üblich im Jupitertempel zu speisen. Aus Gram gingen sie nach Tibur und kein einziger Flötenbläser blieb in Rom, um eine gerade abgehaltene Opferhandlung mit Musik zu begleiten. Aus Angst vor Götterzorn schickte der Senat Gesandte nach Tibur.

Diese wiesen die Einwohner Tiburs an, dafür zu sorgen, dass die Flötenbläser umgehend nach Rom zurückkehren. Die Entflohenen ließen sich freilich aus Trotz nicht zu einer Rückkehr bewegen. Nun mussten die Tiburtiner zu einer List greifen: Sie luden die tibicines zu einem Festmahl unter dem Vorwand ein, sie bräuchten Musiker.

Diese erschienen dann prompt und wurden von den Einwohnern mit Wein eingeschläfert. Im volltrunkenen Zustand wurden die Flötenspieler in einen Lastwagen verfrachtet und nach Rom gebracht. Dort wachten sie am nächsten Tag mitten auf dem Forum Romanum auf, wo sich schon eine Volksmenge versamme lt hatte und sich belustigte.

Das Volk überredete die Flötenbläser zu bleiben und seit dem wird ihnen einmal im Jahr ein dreitägiger Mummenschanz mit Flötenspiel gewährt.

FlötenblÄser bei einer Beerdigungs-

prozession.85 ?

9. Die Dolmetscher, Architekten und Landvermesser

Magistrate die außerhalb Roms amtierten, benötigten Dolmetscher (interpretes). Teilweise wurden diese aus Rom mitgebracht oder erst in den Provinzen angestellt. Sie empfingen nach getaner Arbeit einen Dienstlohn (merces). Ebenso wurde mit den Architekten verfahren. Sie galten zusammen mit den scribae librarii und den praecones als personale Ausstattung. Von römischen Architekten verlangte man einiges mehr an allgemeiner Bildung als heute. So mussten sie Kenntnisse in Geometrie, Geschichte, Musik, Medizin, Astronomie und in der Entstehung und Entwicklung des Weltalls haben. Ein Architekt musste Baupläne zeichnen, Berechnungen durchführen und war teilweise selbst als Aufseher am Bauprojekt anwesend.86

? Auswahl an Architekteninstrumenten (Stechzirkel

und Pendel). 87

? Drei verschiedene Winkel mit Pendel zum Ausloten. 88

Benötigte man jedoch einen Landvermesser (finitor), so wurde dieser als Wohltat zur Verfügung gestellt und mit einem Ehrengeschenk (honorarium) vergolten.89

10. Die staatseigenen Sklaven (servi publici)

? Sklavenplakette. 90

Sklaven gehörten eigentlich in einer mehr oder weniger großen Schar zu jedem Magistrat. Sie erledigten die Arbeiten, die den anderen Apparitoren nicht aufgelastet wurden. Zum Beispiel mussten sie die sella curulis, die Tribunenbank und auf Reisen das Gepäck tragen.91 Plutarch92 erzählt, dass Cato der Ältere sich angeblich auf einer Reise von nur einem einzigen Sklaven (wörtlich Amtsdiener) begleiten ließ, der ihm seine Kleidung und eine Trankopferschale nachtrug. Solch Bescheidenheit ist aber die große Ausnahme. Auch für die Stadt übernahmen die Sklaven Aufgaben. So wurden sie zum Beispiel zur Brandbekämpfung eingesetzt.

Wenn es, wie wohl oft nachts brannte, mussten die außerhalb der Stadt einquartierten Sklaven das Feuer löschen. Als besonders organisierte Löschmannschaft von 600 Mann setzte sie allerdings erst Augustus ein.93 Die Tatsache, dass sie außerhalb der Stadtmauern leben mussten, geht wahrscheinlich auf ein Ereignis im Jahre 419 v. Chr. zurück. Da sollen sich Sklaven verschworen haben (Sklavengesinde94 ), um an verschiedenen Enden Roms Brände zu legen und dann das Kapitol zu besetzen.

Deshalb wurde fortan allen Sklaven außerhalb Roms durch die Zensoren ein Quartier zugeteilt95. Umstritten ist heute, welche Aufgaben Sklaven zu erledigen hatten, die den Magistraten für die Straßenreinigung und das Staatsgefängnis zur Verfügung gestellt wurden. So weiß man nicht, ob die publici zum Beispiel als Henker (carnifices) eingesetzt wurden.96 Weibliche Staatssklaven gab es offensichtlich nicht. Die Frauen der Sklaven waren zumeist Freigelassene, die bürgerliche Rechte besaßen. Hatten beide gemeinsame Kinder, so folgten diese dem Status der Mutter.

Sklavenhalsband. 97 ?

Staatsklaven selbst hatten nur selten das Glück freigelassen zu werden.

Im Vergleich zu privaten Sklaven allerdings bekamen sie das Privileg, über das ihnen aus dem Ärar gezahlte Gehalt (cibaria annua) zur Hälfte testamentarisch zu verfügen. Zudem war es privaten Sklaven auch nicht gestattet eine Bürgerliche zu ehelichen.98

? Landwirtschaftssklaven bei der

Ausübung ihrer Arbeit. 99

IV. Fazit

Letztendlich kann man zusammenfassen, dass die Apparitoren Fluch und Segen zugleich waren. Ohne Amtsdiener ist Amtsführung nirgendwo denkbar.100 Sie symbolisierten Macht und Gewalt über das Volk. Sie nahmen den Beamten, jenen die den Staat führten, verwalteten und überhaupt lebensfähig machten, Arbeit ab und unterstützten sie wo sie konnten. Gerade deshalb aber waren die Magistrate von ihnen abhängig. Ohne Faszen keine Ehrfurcht des Volkes, ohne scribae keine schriftlich fixierten Gesetze, auf die sich ein Staat stützen kann, ohne Dolmetscher keine Verhandlungen mit anderen Nationen.

Diese Liste lässt sich fast endlos fortführen. Infolgedessen konnten die Apparitoren korrupt sein, besonders die Schreiber und Liktoren, also die angesehensten Gehilfen. Sicherlich kann man nicht behaupten, sie wären allein am Untergang der Republik oder gar des Römischen Reiches schuld. Man darf sich aber die Frage stellen, ob es nicht fatal war, dass schon in den unteren Schichten des Systems gravierende Probleme und Missstände auftraten und denen gerade nicht entgegen gewirkt wurde. Wie soll man dann davon ausgehen können, dass alles auf ein ewiges Weltreich ausgerichtet war?

REFERAT

Grundlagenseminar zur Römischen Rechtsgeschichte:

Institutionen des Römischen Reiches

DAS HILFPERSONAL DER MAGISTRATE Unterstützung oder der Anfang vom Ende?

Einleitung

- apparitores = Amts-, Stadt-, Gerichtsdiener; Diener römischer Magistrate oder Priester

- relativ unerforschtes Nebengebiet in der antiken römischen Geschichte

- leider nur fragmentarische Überlieferung, die aber teilweise recht deutlich ist

- Rekonstruktion aber nur für die späte römische Republik und Kaiserzeit möglich

- welche Einrichtungen schon vorher vorhanden waren und wie diese eventuell im

Laufe der Zeit weiterentwickelt wurden (Kunkel/Wittmann spricht von Missbildung!) ist nicht mehr nachvollziehbar

- Quellen sind hauptsächlich Cicero (Verrinen), Ulpian, Tacitus (Annalen) und Plutarch (Cato min)

Organisation des Apparitorenwesens

- frühstes erhaltenes Dokument über die Organisation des Apparitorenwesens ist das lex de (viginti) XX quaestoribus

- nach Tacitus stammt es aus Sullas Zeiten (ca. 82 - 79 v. Chr.)

- auf dieser 8. tabula sind nur noch 6 Zeilen im Abschnitt über die Lohnzahlung an

Hilfskräfte des Quästoren inschriftlich erhalten, weitere Zusammenhänge sind nicht mehr rekonstruierbar

- wurden aus der Staatskasse bezahlt

- weiterhin wird gesagt, dass

Schreiber

- lateinisch scribae von scribere = schreiben

- von Cicero (Verrinen 2, 3, 182 f) als ordo (Stand) betitelt

- Stand allerdings nicht zu verstehen wie bei Equites oder Senatoren, denen durch den Stand eigene politische Rechte zustanden

- sondern die Schreiber entstammten keiner einheitlichen sozialen Schicht

- auch die Organisation der Schreiber findet nicht als Stand statt, sondern es gibt zum Beispiel gesonderte Körperschaften der scribae quaestorii und scribae aedilicii, also der Schreiber der Quästoren und Ädile ’

- jede dieser Körperschaften hatte eine Vorstand, entweder die sex primi oder curatores und einen princeps des Vorstandes

- Unterteilung in scribae und scribae librarii

- scribae waren fast ohne Ausnahme freigeborene Bürger und stiegen im 2. Jahrhundert in der Kaiserzeit teilweise zu Ritterämtern auf

- sex primi (Vorstand der Schreiberkörperschaften) zählten ausnahmslos zu den scribae

- scribae waren die Vorgesetzten der scribae librarii und Gehilfen der Magistrate in der Öffentlichkeit

- scribae librarii waren Freigelassene

- nur äußerst selten stiegen sie zu den scribae auf

- sie waren mit der manuellen Buchführung und Herstellung von Reinschriften und Kopien beschäftigt

- sie arbeiteten in Ärar und Archiv

- Dienst begann in aller Frühe

- Aufgaben waren das Übertragen von Abrechnungen der Provinzstatthalter für die Staatskasse

- das Bereitstellen von Gesetzestexten aus dem Archiv

- das Verlesen von Akten in Streitprozessen

- Niederschreiben der zu erlassenden Dekrete des Magistrats

- in den Provinzen Aufgabe der Rechnungsführung

- die Magistrate (besonders Quästoren) waren in einigen Fällen völlig von den Schreibern abhängig, da sie sich selber meisten fast überhaupt nicht in de Aktenbeständen und Kassenführung aus-kannten

- die scribae waren sich dieser Umstände durchaus bewusst und ließen sich nicht in ihre Arbeit hineinreden

- es ist aber davon auszugehen, dass die Magistrate sich nicht oft von Schreibern haben belehren lassen und in den meisten Fragen dem Rat des Konsiliums folgten

- es gab nur wenige Ausnahmen, die sich auch mit den Tätigkeiten der Schreiber auskannten und diese auf Fehler hinwiesen und Belehrungen erteilten (zum Beispiel Cato der Jüngere)

- gerade deshalb stellten die Schreiber eine ,,Gefahr" für das römische Reich dar, denn sie waren korrupt und kamen gerade in den Provinzen zu viel Geld (Cicero sprach in einem Fall von Einnahmen in Höhe von 3 Millionen Sesterzen)

- normalerweise wird Schreibern ein Verdienst von 1200 Sesterzen im Jahr zugeschrieben

- da Cicero von diesem Vorgehen wusste, hatte er auch einen Privatsekretär, der alle vom staatlichen Schreiber getätigten Akte nachprüfte und gegebenenfalls berichtigte

- über die Anzahl der Schreiber gibt keine Quelle etwas genaues her

- MOMMSEN hatte aus der lex XX quaestoribus geschlossen, dass es 26 bis 37 Personen gewesen seien, was aber äußerst umstritten ist und man heute von wesentlich mehr Schreibern ausgeht

- zum einen weil sie nicht nur mit dem Ärar und dem Archiv beschäftigt waren und zum anderen weil sie auch die zahlreichen außerstädtischen Quästoren immer zu zweit unterstützten

- die Anzahl der ädilischen Schreiber und der tribunizischen Schreiber war allerdings geringer

- wahrscheinlich gab es während der Prinzipatszeit insgesamt 6 Schreiberdekurien, also jeweils eine decuria maior und eine decuria minor bei den quästorischen, ädilischen und tribunizischen Schreibern

- die jeweils zusammengehörigen Dekurien wechselten im Jahresturnus

Liktoren

- schritten den höheren Magistraten mit Faszen voran

- fasces = Bündel von Ruten und Stöcken das durch einen Riemen zusammengehalten wurde

- außerhalb Roms noch mit einem Beil bestückt

- die fasces galten als Züchtigungsinstrument und symbolisierten die Amtsgewalt des jeweiligen Magistrats und die Anzahl der Liktoren ließen seinen Rang erkennen

- besonders außerhalb der Stadt wurde von diesem Züchtigungsinstrument teilweise auf schlimmste Weise Gebrauch gemacht (Cicero Verrinen), denn es galt tatsächlich als Zeichen der Gewalt über Leben und Tod (zum Beispiel der Soldaten)

- sie hatten außerdem die Aufgabe dem Magistrat in der Öffentlichkeit Platz zu schaffen und für die nötige Ehrerbietung zu sorgen über Liktoren verfügten nur Imperiumsträger

- Diktator 24, Konsul 12, Magister equitum und Prätoren 6, bei der Jurisdiktion waren zwei anwesend

- gleiches galt für Promagistraturen

- später wurden auch einigen Personen ohne Imperium mit Liktoren ausgestattet (Gesandte des Senats, Geschworenenvorsitzende, Senatoren etc.)

- waren meist Freigelassene

- in drei Dekurien organisiert und Wechsle im Jahresturnus

- verdienten ca. 600 Sesterzen im Jahr

Viatoren

- Amtboten nahezu aller Magistrate

- dienten der Übermittlung von Mitteilungen und Befehlen - Ladung vor das Tribunal

- Einberufung der Senatoren für eine Senatssitzung

- Magistrate ohne Liktoren befahlen ihren Viatoren auch Verhaftungen und Züchtigungshandlungen vorzunehmen

- in der Regel Freigelassene

- auch sie waren in 3 Dekurien organisiert

- eine gehörte den Konsuln und Prätoren

- die übrigen den anderen Magistraten -

Herolde

- gehörten den Obermagistraten, den Zensoren, den kurulischen Ädilen, Quästoren, städtischen Magistraten und Provinzstatthaltern

- lateinisch praecones

- riefen die Bürger zur contio und zu den Komitien

- auch Senatoren wurden zur Senatssitzung herbeigerufen

- alle Anordnungen und Abstimmungsergebnisse des Magistrats bei Volksversammlungen wurden durch Herolde verkündet

- in Strafgerichten riefen sie die Parteien, deren Anwälte und Zeugen auf

- verkündeten das Ende der Verhandlungen und die Entlassung aus dem Schwurgericht

- gegliedert in drei Dekurien

- die Körperschaft der Ädile wurde von einem decem primi angeführt

- unter den Apparitoren das geringste Ansehen

- am schlechtesten bezahlt (300 Sesterzen)

- Accensus

- stand nur den Obermagistraten und Promagistraten zur Verfügung

accensus kommt aus dem militärischen Bereich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Hilfspersonal der Magistrate

Unterstützung oder der Anfang vom Ende?

- Apparitoren = altrömische Amts-, Gerichts-, Stadtdiener, Diener der römischen Beamten oder Priester (von lateinisch apparere = aufwarten, dienen, anerkannt werden, sich bewähren)

- frühestes erhaltenes Dokument über die Organisation des Apparitorenwesens ist das lex de XX quaestoribus ( aus Sullas Zeiten ca. 82-79 v. Chr.)

- wurden aus der Staatskasse bezahlt

- in Dekurien gegliedert

- ziemlich mange lhaft organisiertes System, das einen nicht unwesentlichen Teil zum Untergang des Weltreiches beitrug

Schreiber

- entstammten keiner einheitlichen sozialen Schicht

- Unterteilung in scribae (Freigeborene) und scribae librarii (Freigelassene)

- arbeiteten in Ärar und Archiv

-

- Übertragen von Abrechnungen der Provinzstatthalter für die Staatskasse; Bereitstellen von Gesetzestexten aus dem Archiv; Verlesen von Akten in Streitprozessen; Niederschreiben der zu erlassenden Dekrete des Magistrats; Rechnungsführung

- Magistrate (besonders Quästoren) waren teilweise total von den Schreibern abhängig - diese ließen sich nicht in ihre Arbeit hineinreden

- Verdienst von 1200 Sesterzen im Jahr

- 6 Schreiberdekurien, jeweils eine decuria maior und eine decuria minor bei den quästorischen, ädilischen und tribunizischen Schreibern; Wechsel im Jahresturnus

-

Liktoren

- schritten den höheren Magistraten mit Faszen (Züchtigungsinstrument/Amtsgewalt) voran

- dem Magistrat in der Öffentlichkeit Platz schaffen und für nötige Ehrerbietung sorgen

- Diktator 24, Konsul 12, Magister equitum und Prätoren 6, bei Jurisdiktion zwei anwesend

- verdienten ca. 600 Sesterzen im Jahr Viatoren

- Amtsboten nahezu aller Magistrate

- Übermittlung von Mitteilungen und Befehlen; Ladung vor das Tribunal; Einberufung der Senatoren für eine Senatssitzung; Verhaftungen und Züchtigungshandlungen

- Freigelassene, in 3 Dekurien organisiert (eine Konsuln und Prätoren, zwei die übrigen Magistrate) Herolde

- gehörten den Obermagistraten, den Zensoren, den kurulischen Ädilen, Quästoren, städtischen Magistraten und Provinzstatthaltern

- riefen die Bürger zur contio und zu den Komitien; auch Senatoren zur Senatssitzung

- verkündeten alle Anordnungen und Abstimmungsergebnisse bei drei Dekurien, am schlechtesten bezahlt (300 Sesterzen)

Accensus

- stand nur den Obermagistraten und Promagistraten zur Verfügung

- kein Berufsstand -> persönliche Vertrauensmänner

- schritten anstatt eines Liktors voraus; riefen Bürger zur Volksversammlung aus; Ausrufen der Stunden; Vorbereitung magistratischer Geschäfte

- Verdienst über 600 Sesterzen im Jahr, angesehenes Amt

Pullarii

- führten stets einen Hühnerkäfig im Gefolge des Magistrats mit

- bildeten eine Dekurie Haruspices

- nahmen die Eingeweideschau der Opfertiere vor

- Wissenschaft war angesehen und hochgeschätzt

- bei Magistraten nur Freigelassen aus dem römischen Kollegium

- Opferdiener (victumarii) und Flötenbläser (tibicines) Dolmetscher; Architekten; Landvermesser

- Magistrate und Promagistrate die außerhalb Roms amtierten benötigten Dolmetscher (interpretes)

- empfingen einen Dienstlohn für getanes Werk

- gleiches galt für Architekten

- Landvermesser (finitores) arbeiteten für ein Ehrengeschenk Juristische Ratgeber

- kein Lohn

- beantworteten Rechtsfragen der Magistrate

- erst ab dem 2. Jh. der Jurist als entgeltlicher ständiger Beisitzer bekannt Staatseigene Sklaven

- servi publici gehörten zu jedem Magistrat

- erledigten Arbeiten, die den ,,normalen" Apparitoren nicht aufgelastet wurden

Tacitus, annales 11, 22

Interea Romae, nullis palam neque cognitis mox causis, Cn. Nonius eques Romanus ferro

accinctus reperitur in coetu salutantum principem. nam postquam tormentis dilaniabatur, de se non infitiatus conscios non edidit, in certum an occultans.

Isdem consulibus P. Dolabella censuit spectaculum gladiatorum per omnis annos celebrandum pecunia eorum qui quaesturam adipiscerentur. apud maiores virtutis id praemium fuerat, cunctisque civium, si bonis artibus fiderent, licitum petere magistratus; ac ne aetas quidem distinguebatur quin prima iuventa consulatum et dictaturas inirent. sed quaestores regibus etiam tum imperantibus instituti sunt, quod lex curiata ostendit ab L. Bruto repetita. mansitque consulibus potestas deligendi, donec cum quoque honorem populus mandaret. creatique primum Valerius Potitus et Aemilius Mamercus sexagesimo tertio anno post Tarquinios exactos, ut rem militarem comitarentur. dein gliscentibus negotiis duo additi qui Romae curarent: mox duplicatus numerus, stipendiaria iam Italia et accedentibus provinciarum vectigalibus: post lege Sullae viginti creati supplendo senatui, cui indicia tradiderat. et quamquam equites iudicia reciperavissent, quaestura tamen ex dignitate candidatorum aut facilitate tribuentium gratuito concedebatur, donec sententia Dolabellae velut venundaretur.

Übersetzung (von Walther Sontheimer)

In dieser Zeit geschah es, dass in Rom der römische Ritter Nonius - es waren keine Gründe ersichtlich, und man fand auch nachher keine - mit einem Dolch bewaffnet in dem Kreis derer entdeckt wurde, die dem Princeps ihre Aufwartung machten.

Als er auf die Folter gemartert wurde, leugnete er hinsichtlich seiner Person nicht, gab aber keine Mitschuldigen an, wobei ungewiss ist, ob er solche verschwieg. Unter den gleichen Konsuln beantragte P. Dolabella, alljährlich ein Gladiatorenschauspiel auf Kosten derer abzuhalten, die die Quästur erlangen würden. Bei den Vorfahren war dies eine Belohnung für die Tüchtigkeit gewesen, und allen Bürgern, wenn sie sich auf gute Fähigkeiten stützen konnten, war es erlaubt, sich um Staatsämter zu bewerben. Und auch das Alter machte keinen Unterschied. Auch in früher Jugend konnte man das Konsulat und die Diktatur bekleiden.

Doch die Quästur wurde noch zur Zeit der Königsherrschaft eingerichtet, was durch die Erneuerung des Kuriatischen Gesetzes von L. Brutus bewiesen wird. Es verblieb den Konsuln die Befugnis, die Quästoren auszuwählen, bis das Volk auch diese Ehrenstellen vergab. Als erste wurden Valerius Potitus und Aemilius Mamercus gewählt, dreiundsechzig Jahre nach der Vertreibung der Tarquinier, mit dem Auftrag, das Kriegswesen zu betreuen. Als dann Geschäfte wuchsen, kamen zwei weitere hinzu, die in Rom ihr Amt ausüben wollten. Bald wurde ihre Zahl verdoppelt, da bereits Italien steuerpflichtig war und die Abgaben der Provinzen noch hinzukamen. Darauf wurden aufgrund eines Gesetzes Sullas zur Ergänzung des Senat, dem Sulla die Rechtsprechung übertragen hatte, zwanzig gewählt. Und obgleich der Ritterstand die Gerichte zurückgewonnen hatte, wurde doch die Quästur nach der Würdigkeit der Bewerber oder durch das Entgegenkommen der sie Verleihenden ohne Gegenleistung zugeteilt, bis sie durch den Antrag Dolabellas gewissermaßen auf dem Markt käuflich wurde.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anaglypha Hadriani, Platte II:

Liktor, den Tafelhaufen entzündend (Photo Verf.)

Auf Platte II tragen uniformierte Soldaten Tafeln auf einen Haufen vor dem Saturntempel, ein Soldat legt einen Holzscheit obenauf. Rechts neben ihm entzündet ein Beamter in Fellstiefeln und sagum den Stapel mit einer (abgebrochenen) Fackel. Gemeint ist die hadrianische Schuldenvernichtung von 118 n.Chr., die den terminus post quem für das Denkmal liefert. Ikonographischer Beleg dafür ist eine Münze, die einen Liktor zeigt, der im selben Gestus und vor dem gleichen Publikum den Tafelhaufen entzündet.

Spuren der fasces bestätigen die Identifizierung der Figur auf Platte II als Liktor. Liktoren mit Fellstiefel (etwa auf dem Traiansbogen von Benevent und dem Großen traianischen Schlachtenfries) wurden immer als numina interpretiert, allerdings ist bei den Anagly pha eine Deutung der Figur als numen nicht wahrscheinlich

LITERATURVERZEICHNIS

Lehrbücher und Monographien

Connolly, Peter; Dodge , Hazel The Ancient City - Life in Classical Athens and Rome 1998; Oxford (zitiert als: Connolly/Dodge, Rome)

Kunkel, Wolfgang / Wittmann, Roland Staatsordnung und Staatspraxis der römischen

Republik im Rahmen des Handbuchs der Altertumswissenschaften X, 3, 2, 2 Die Magistratur 1995; München (zitiert als: Kunkel / Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis)

Mommsen, Theodor Gesammelte Schriften - Juristische Schriften, Band 3 1907; Berlin (zitiert als: Mommsen, Juristische Schriften)

Mommsen Theodor Römisches Staatsrecht I 1887; Leipzig (zitiert als: Mommsen, Staatsrecht I)

Mommsen, Theodor Abriss des römischen Staatsrechts 1907; Leipzig (zitiert als: Mommsen, Abriss)

Olechowski, Thomas Das römische Königtum in: http://relux.rewi.hu- berlin.de/FHI/00_10/olecho_t.htm (zitiert als: Olechowski, Königtum)

Rickenbach, Judith Aus Eingeweide die Zukunft lesen - Orakel im alten Orient, im

Mittelmeerraum und in Indonesien in: Neue Züricher Zeitung vom 29.01.2000 Nr. 24 (zitiert als: Rickenbach; Eingeweideschau)

Siewert, Walter; Straube , Werner; Weddigen, Klaus Lateinisches Unterrichtswerk - Band 1 1993; Stuttgart (zitiert als: Unterrichtswerk)

Söllner, Alfred Einführung in die römische Rechtsgeschichte 5. Auflage; 1996; München (zitiert als: Söllner, Rechtsgeschichte)

Warmington, E. H. Remains of old Latin in four Volumes - Volume IV 1969; London (zitiert als: Warmington, Remains)

Lexika

Dictionary of Greek and Roman Antiquities

1875; London; Smith, William (Hrsg.) (zitiert als: Dictionary of Antiquities)

Duden - Das große Fremdwörterbuch

1994; Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich (zitiert als: Fremdwörterbuch)

Etymologie - Das Herkunftswörterbuch (Duden Band 7) 2. Auflage; 1997; Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich (zitiert als: Etymologisches Wörterbuch)

Juristen - Ein biographisches Lexikon von der Antike bis zum 20. Jahrhundert 1995; München; Solleis, Michael (Hrsg.) (zitiert als: Juristenlexikon)

Wörterbuch Lateinisch -Deutsch 9. Auflage; 1995; Berlin, München (zitiert als: Wörterbuch)

QUELLENVERZEICHNIS

Cicero, Marcus Tullius

Cicero in Verrem (zitiert als : Cic. Verr.)

Heine , Heinrich

Deutschland - Ein Wintermärchen (zitiert als : Heine, Wintermärchen)

Livius , Titus

Ab Urbe Condita (zitiert als : Liv.)

Plutarch

Vitae Parallele - Cato der Ältere (zitiert als: Plut . Cato mai.)

Plutarch

Vitae Parallele - Cato der Jüngere (zitiert als: Plut. Cato min.)

Tacitus ,

Cornelius Annales (zitiert als: Tac. ann.)

Sekundärliteratur:

Kunkel W. / Wittmann R. ,,Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik" HbAW X, 3,2,2 (,,Die Magistratur"), München 1995 (Seiten 104-141).

Mommsen Th. ,, Abriss des römischen Staatsrechts", Leipzig 1907 (Seiten 144-152).

[...]


1 Wörterbuch, S. 100, ,,appareo".

2 Fremdwörterbuch, S. 124 ,,Apparitor".

3 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 111.

4 Bildquelle: Unterrichtswerk, S. 296.

5 Juristenlexikon, S. 125.

6 Bildquelle: http://www.fh-augsburg.de/~harsch/liv_port.gif.

7 Bildquelle: http://www.utexas.edu/depts/classics/chaironeia/tinyplutarch.gif.

8 Bildquelle: http://www.fvss.de/facharbeiten/tacitus/images/tacitusstatue.jpg.

9 der gleichen Meinung: Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 114 f.

10 Warmington, Remains, S. 302.

11 Tac. ann. 11, 22.

12 Warmington, Remains, S. 303.

13 Söllner, Rechtsgeschichte, S. 91.

14 Bildquelle: http://baugeschichte.a.tu-berlin.de/bg/lehre/vorlesung/98_ws/eis81103/bild.html.

15 Warmington, Remains, S. 302 f.

16 Mommsen, Juristische Schriften, Rn. 264.

17 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 112.

18 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 113.

19 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 112.

20 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 114 f.

21 Dictionary of Antiquities, S. 1012.

22 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 111.

23 Cic. Verr. 2, 3, 182 f.

24 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 116.

25 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 116.

26 Bildquelle: Unterrichtswerk, S. 25.

27 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 118.

28 Plut. Cato min. 16.

29 Plut. Cato min. 16.

30 Plut. Cato. min, 17.

31 Conolly/Dodge, Rome, S.

32 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 115.

33 Cic. Verr. 2, 3, 118.

34 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 115.

35 Alle Angaben über die Einkünfte der Apparitoren beziehen sich auf solche aus der spanischen Kolonie Iulia Genetiva. In Rom sollen die Beträge zwar in ähnlichem Verhältnis, aber insgesamt höher gewesen sein. Die Kaufkraft des verdienten Geldes war am Ausgang der Republik wesentlich größer als später zur Prinzipatszeit.

36 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 119.

37 Liv. 38, 55, 5.

38 Plut. Cato min. 17.

39 Plut. Cato min. 18.

40 Mommsen, Staatsrecht I, 351.

41 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 117.

42 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 117.

43 Bildquelle: http://www.showgate.com/medea/bulfinch/graphics/scibelt.gif.

44 Heine, Wintermärchen, Caput VI, Vers 3, 4, 7, 8, 9 und 10.

45 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 119, Fußnote 61.

46 Liv, 39, 32, 10.

47 Cic. Verr. 2, 5, 36.

48 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 121.

49 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 119 f.

50 Liv. 2, 18, 2.

51 Liv. 3, 33, 8.

52 Etymologisches Wörterbuch, S. 177, ,,Faschismus".

53 Liv. 1, 7, 3.

54 Cic. Verr. 2, 5, 140 ff.

55 Cic. Verr. 2, 5, 142.

56 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 120, Fußnote 63.

57 Bildquelle: http://www.m-w.com/mw/art/fasces.htm.

58 Bildquelle: http://www.crwflags.com/fotw/flags/fasces.html#swi.

59 Liv. 28, 27, 15.

60 Olechowski, Römisches Königtum, Rn. 31.

61 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 121.

62 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S.115.

63 Bildquelle: http://adyton.phil.uni-erlangen.de/~p1altar/photo_ html/topographie/ griechenland/athen/philopappos/philop2.JPG.

64 Liv. 2, 5, 118.

65 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 121.

66 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 123.

67 Liv. 22, 11, 5.

68 Liv. 6, 15, 1.

69 so in: Liv. 6, 16, 2.

70 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 125.

71 Cic. Verr. 2, 2, 27.

72 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 125 f.

73 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 115.

74 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 115.

75 Wörterbuch, S. 976 ,,pullarius" und S. 977 ,,pullus".

76 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 127.

77 Liv. 27, 37, 6.

78 ausführlich bei: Rickenbach, Eingeweideschau.

79 alles: Rickenbach, Eingeweideschau.

80 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 128.

81 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 129.

82 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 128.

83 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 129.

84 Liv. 9, 30, 3.

85 Bildquelle: Conolly/Dodge, Rome, S. 161.

86 Conolly/Dodge, Rome, S. 140.

87 Bildquelle: Conolly/Dodge, Rome, S. 140.

88 Bildquelle: Conolly/Dodge, Rome, S. 140.

89 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 130.

90 Bildquelle: Unterrichtswerk, S. 116.

91 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 131.

92 Plut. Cato mai. 6, 3.

93 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 132 f.

94 Liv. 4, 45.

95 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 133.

96 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 133.

97 Bildquelle: Unterrichtswerk, S. 116.

98 Kunkel/Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis, S. 134 f.

99 Bildquelle: http://www.dueda.de/Studium/werke/Sklaven.htm#2.

100 Mommsen, Abriss, S. 143.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Das Apparitorenwesen
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Veranstaltung
Seminar Römische Rechtsgeschichte - Die Institutionen der Römischen Republik
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2002
Seiten
34
Katalognummer
V106530
ISBN (eBook)
9783640048090
Dateigröße
2089 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Mit vielen Abbildungen, meiner Zusammenfassung für das Referat und einem Handout für die Seminarteilnehmer Note ergab sich aus Hausarbeit und Referat
Schlagworte
Apparitorenwesen, Seminar, Römische, Rechtsgeschichte, Institutionen, Römischen, Republik
Arbeit zitieren
Nicole Beier (Autor:in), 2002, Das Apparitorenwesen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106530

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