Eröffnung einer Niederlassung


Referat / Aufsatz (Schule), 2002

28 Seiten


Leseprobe


Gliederung:

1. Begriffsklärung Cooperation
1.1 Eröffnungsvoraussetzung der Niederlassung in Rostock
1.1.1 Gründungstheorie
1.1.2 Sitztheorie
1.2 Wahl der Rechtsform des Unternehmens
1.2.1 Die GbR
1.2.2 Die GmbH
1.2.3 Entscheidung für die GbR
1.3 Rahmenbedingungen
1.4 Grundlage zur Angebotseinholung
1.5 Angebotsentscheidung
1.6 Zustandekommen von Kaufverträgen

2. Planung des Netzwerkes
2.1 Topologien
2.1.1 Bustopologie
2.1.2 Sterntopologie
2.1.3 Ring Topologie
2.1 Übertragungsmedien
2.1.1 Normen für die Verkabelung
2.1.2 Glasfaserkabel
2.2 Entscheidung für ein Übertragungsmedium bzw. Verkabelung
2.3 Gründe für die Veränderung des Raumplans
2.4 Netzwerkbetriebssysteme
2.5 Administration und Nutzerverwaltung

3 Marketingstrategien

4 Einfluss auf das betriebliche Rechnungswesen

1. Begriffsklärung der Cooperation

Von Cooperationen spricht man bei jeder Art von Zusammenarbeit. Cooperation kann aber auch Organisation bedeuten. Ziel einer jeden Cooperation ist es, die betrieblichen Prozesse zu optimieren, was ihre Leistungserstellung entspricht.

Die Rechtsform der ,,Gateway Cooperation" London ist nicht aus der Aufgabenstellung zu entnehmen.

So ist an dieser Stelle davon auszugehen, dass es sich um eine Organisation handelt, die die betrieblichen Prozesse optimieren möchte (wie zuvor erwähnt).

Somit ist grundsätzlich vorweg die Frage zu stellen, ob es ohne weiteres möglich ist, eine Niederlassung der Firma ,,Gateway Cooperation" ,mit dem Hauptsitz in London (Großbritannien), in Rostock (Deutschland) zu eröffnen. Es handelt sich in diesem Fall nicht mehr um nationales Gesellschaftsrecht (bspw. GmbHG), sondern um internationales Gesellschaftsrecht. Zu prüfen sind die Möglichkeiten der Niederlassungsfreiheit und die Regelungen des Gesellschaftsstatutes.

1.1 Eröffnungsvoraussetzung der Niederlassung in Rostock

Fragen des internationalen Gesellschaftsrechts sind in neuerer Zeit mit dem Schlagwort ,,multinationale Unternehmen" oder auch als Internationalisierung der Gesellschaften in das allgemeine öffentliche Bewusstsein geraten.

Die Machtverteilung solcher ,,multinationalen Unternehmen" hängt unter anderem auch von ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur und diese wiederum von dem darauf anwendbaren Recht ab.

Im Vergleich zum herkömmlichen Kollisionsrecht stellt das Europäische Gesellschaftsrecht neue Fragen: zum einen sind Rechtsangleichungen zu beachten. Vor allem aber müssen sich die Regeln des internationalen Gesellschaftsrechts auf dem Prüfstand europaweiter Niederlassungsfreiheit ( Art. 43 (ex Art. 52) EGV) bewähren: Niederlassungsfreiheit herrscht auch für juristische Personen, gem. Art. 48 (ex Art. 58) EGV, und das hat unter Umständen Auswirkungen auf die Regeln über das anwendbare Recht.

Das Gesellschaftsstatut regelt grundsätzlich alle Fragen, die das ,,Leben" der Gesellschaft, ihre Entstehung, ihre Organisation, ihre Beendigung betreffen.Dazu gehören zunähst die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft.

a) Ist das ausländische Recht Gesellschaftsstatut, so erkennen wir die Existenz einer ausländischen juristischen Person unabhängig davon an, ob unser Recht einem solchen Gebilde die Rechtsfähigkeit ebenfalls zugestehen würde. Insofern kann man nicht von einer eigenständigen Anerkennungsfrage sprechen. Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob ausländische Gesellschaften sich im Inland niederlassen und betätigen können. Diese Frage ist nach öffentlichen Recht gem. §§ 15 II S.2 , 15 b II , III GewO zu beantworten.
b) Auch die Gründungsvorgänge ( Gründungs, Vorgesellschaft, Gründerhaftung) unterliegen dem Gesellschaftsstatut.
c) Etwaige ausländische Beschränkungen der Rechtsfähigkeit sind zwar zu beachten; jedoch ist die Unkenntnis inländischer Geschäftspartner entsprechend Art. 12 I EGBGB zu schützen.1

1.1.1 Gründungstheorie

Nach der Gründungstheorie ist dasjenige Recht anzuwenden, nach dem die Gesellschaft gegründet wurde, also in der Regel das Recht des Gründungs- und Registrie rungsortes. Damit kann dem Willen der Gründer am ehesten Rechnung getragen werden. Vor allem bei Gründungen in einem EG-Land legen Niederlassungsfreiheit ( Art 48 EGV) und Anerkennungsabkommen es nahe, das Gründungsrecht anzuwenden.

Die Gründungstheorie bestimmt vorwiegend den anglo - amerikanischen Rechtskreis. Die Gründungstheorie gibt es in Europa unter anderem in Dänemark und in Großbritannien (sie werden auch als Staaten des common law bezeichnet).

1.1.2 Sitztheorie

Nach einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretener Ansicht, beurteilen sich die Rechtsbeziehungen einer juristischen Person nach dem Recht des Staates, in dem der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung liegt. Das Gesellschaftsstatut ist somit das Recht, das am Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes gilt.

Im deutschen Recht hat sich als herrschend die Ansicht durchgesetzt, die das Gesellschaftsstatut vom Sitz und zwar vom Sitz der Hauptverwaltung abhängig gemacht (BGHZ 78,S.318,334) wird. Nach dem Gesellschaftsstatut entscheiden sich der Umfang der Rechtsfähigkeit und die Vertretungsverhältnisse.

Der Begriff der Niederlassung im Sinne des Vertrages ist also ein sehr weiter Begriff, der die Möglichkeiten für einen Gemeinschaftsangehörigen impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaates als sein Herkunftsstaat teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Gemeinschaft im Bereich der selbständigen Tätigkeit gefördert wird.

Des Internationalen Gesellschaft gleich der Bundesrepublik Deutschland ist nicht gesetzlich, sondern (abgesehen von Regeln in bilateralen Staatsverträgen) nur gewohnheitsrechtlich geordnet; auch das IPR-Gesetz hat keine gesellschaftsrechtlichen Kollisionsregeln in das EGBGB eingefügt.

Die Anknüpfungen des Gesellschaftsstatuts ist streitig insbesondere zwischen der sogenannten Gründungstheorie (wie oben beschrieben) und der herrschenden, insbesondere auch vom BGH vertretenen sogenannten Sitztheorie. Konsequenz der Sitztheorie ist es insbesondere, dass eine Gesellschaft beim Auseinanderfallen von Gründungsrecht und Sitzstaat grundsätzlichen nicht als juristische Person anerkannt wird, sodass im Inland nur die für nichtrechtsfähige Gesellschaften geltenden Regen Anwendung finden können.2

Gem. § 15 II S.2 GewO muss sich die Niederlassung dem Gesellschaftsstatut der Bundesrepublik Deutschland unterwerfen, um einen ungestörten und ordnungsgemäßen Betrieb zu führen. Daraufhin sind die Gesellschaftsformen Deutschlands zu bestimmen und unsere Niederlassung muss sich der Wahl der Rechtsform stellen.

1.2 Wahl der Rechtsform des Unternehmens

Es stellt sich nun die Frage, welche Rechtsform sich für das Unternehmen anbieten würde. Dazu werden im folgenden die Rechtsformen in Personengesellschaften und in Kapitalgesellschaften unterteilt, um so einen besseren Überblick zu erhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für das Unternehmen würde sich die GbR als Personengesellschaft oder die GmbH als Kapitalgesellschaft anbieten. Diese beiden Rechtsformen werden im folgenden genau unterteilt und es werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen ihnen herausgestellt, um so einen besseren Überblick zu erhalten.

1.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) §§ 705 - 740 BGB

Die Grundform aller Personengesellschaft ist die GbR. Das Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten und Erscheinungsformen der GbR ( früher BGB-G)ist breit. Es reicht von Wohn-, Fahr-, Spiel- und Wettgemeinschaften, über Sozietäten von Freiberuflern bis hin zu Konsortien, Konzernen und Kartellen.

Entstehung (Gründung) durch Gesellschaftsvertrag: nach § 705 BGB sind konstitutive Merkmale einer GbR -ein Vertrag zwischen zwei oder me hr Personen, - gerichtet auf die Erreichung des gemeinsamen Zwecks, den zu fördern sich aller Vertragspartner verpflichten.

Nach § 705 BGB entsteht die GbR durch Vertrag, genauer durch und mit Abschluß des Gesellschaftsvertrages, in dem als Mindestinhalt die Gesellschafter, der gemeinsame Zweck und die Pflicht der Gesellschafter zur Zweckförderung festzulegen sind.

a) Gesellschafter können werden natürliche Personen und juristische Personen sowie solche nicht rechtsfähigen Personenzusammenschlüsse, die im Rechtsverkehr unter ihrer Firma als geschlossene Einheit auftreten können.
b) Der Gesellschaftsvertrag kann grundsätzlich formlos, als auch stillschweigend geschlossen werden. Enthält er aber formbedürftige Leistungsversprechen, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Grundstücksübereignung in das Gesellschaftsvermögen, dann bedarf der ganze Vertrag der Form gem. § 313 BGB.
c) Das BGB behandelt den Gesellschaftsvertrag als Schuldvertrag, das zeigt die Regelung im besonderen Teil des Schuldrechts. Auf den Gesellschaftsvertrag sind deshalb im Grundsatz die allgemeinen Vorschriften über Verträge und Willenserklärungen ebenso anzuwenden wie die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften des BGB.

Der Gesellschaftsvertrag ist ein gegenseitiger, verpflichtender Schuldvertrag, weil sich die Parteien, wie § 705 BGB ausdrücklich hervorhebt, gegenseitig verpflichten, die Erreichung des gemeinsamen Zwecks zu fördern. Grundsätzlich sind danach die §§ 320 ff BGB anwendbar, wenn es in Erfüllung gesellschaftsvertraglicher Hauptpflichten zu Leistungsstörung kommt. Soweit die §§ 320 ff BGB keine Anwendung finden können, gelten für Leistungsstörung die §§ 275 ff BGB, z. B. bei Verzug mit einer Leistungspflicht § 286 I BGB, bei Unmöglichkeit der Leistung §§ 275/280 BGB. Der Gesellschaftsvertrag schafft aber nicht nur schuldrechtliche Beziehungen.

Das ist nur seine eine Seite; insoweit bildet er die Grundlage des Gesellschaftsverhältnisses als Dauerschuldverhältnis. Hinzu kommt, dass er den Zusammenschluss von Personen begründet und damit das soziale Gebilde entstehen lässt. Zweifelhaft ist indes, wieweit diese Verselbständigung geht. Dabei kann es heute als gesichert gelten, dass keine Personengesellschaft juristische Person ist. Die Vereinheitlichung des Personenzusammenschlusses geht deshalb nach bisher vorherrschendem Verständnis nur soweit, wie das Gesamthandsvermögen gilt.

Haftung:

Gemeinschaftliche Verbindlichkeiten der Gesellschafter können sich im Innenverhältnis aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben; gegenüber Dritten können sie folgendermaßen entstehen:

1) rechtsgeschäftlich oder
2) unmittelbar durch Gesetz. Namentlich für Vertragsverletzungen wie Leistungsstörung, culpa in contrahendo (c.i.c. - vor-vertragliche Vertragsverletzung) und unerlaubte Handlung, die die Gesellschafter nicht alle gemeinsam begangen haben, bedeutet dies, dass außer dem (den) handelnden Gesellschafter(n) die andern nur dann verpflichtet sind, wenn eine Zurechnungsnorm dies anordnet.

Verbindlichkeiten, die von allen Gesellschaftern geschuldet werden, werden im allgemeinen Gesamtschulden sein gem. §421 BGB. Es sind aber auch Teilschulden denkbar gem. § 420 i.V.m. § 427 BGB auch § 733 I BGB. Außerdem kommen Fälle vor, in denen die Primärverbindlichkeiten nicht von einem einzelnen Gesellschafter erfüllt werden können, die Leistung vielmehr nur von allen gemeinsam erbracht werden kann (Gesamthandsschulden).

Doppeltes Haftungsobjekt: Als doppeltes Haftungsobjekt kommen das jeweilige Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter und das davon gesonderte Gesellschaftervermögen in Betracht.

1.2.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. HGB und GmbHG

Eine GmbH ist Kapitalgesellschaft und eine rechtsfähige juristische Person gem. § 13 I GmbHG. Sie ist Handelsgesellschaft und damit Formkaufmann gem. § 6 HGB. Die GmbH entsteht als solche mit Eintragung in das Handelsregister § 11 GmbHG. Dazu bedarf es eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Für den Existenzgründer oder die Gründerin verbindet sich mit dieser Rechtsform ein besonderes psychologisches Phänomen:

Es besteht ein sogenannte ,,Dreifaltigkeit". Es gibt die GmbH als juristische Person, es gibt einen oder mehrere Gesellschafter sowie einen oder mehrere Geschäftsführer. Die GmbH braucht ( wie eben erläutert ) mind. einen Geschäftsführer, der Gesellschafter sein kann (Fremdorganschaft). Der Geschäftsführer ist zur Vertretung und Geschäftsführung berufen. Ein weiteres Organ ist die Gesellschafterversammlung gem. § 48 GmbHG, die ihre Beschlüsse in der Regel mit einfacher Kapitalmehrheit faßt. Ihre Befugnisse ergeben sich aus den §§ 45 - 53 GmbHG.

Eine GmbH kann zusätzlich einen Aufsichtsrat haben, wenn der Gesellschaftervertrag dies vorsieht. Es können auch Beiräte mit unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen gebildet werden. Die Gesellschafterstellung ist im Geschäftsanteil verkörpert. Dieser ist gem. § 14 GmbHG frei übertragbar. Die wichtigsten Gesellschafterrechte sind das Gewinnbeteiligungsrecht § 29 GmbHG, die Mitbestimmungsrechte gem. § 45 GmbHG, die Informationsrechte gem. § 51a GmbHG sowie die Minderheitsrechte gem. § 50 GmbHG.

Als Gesellschafterpflichten sind zu nennen die allgemeine Treuepflicht, die Pflicht zur Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung sowie die Nachschusspflicht gem. § 26 GmbHG.

Haftung:

Für die Haftung gegenüber Dritten gilt:

Aufgrund ihrer Rechtsfähigkeit ist die GmbH selbst ( alleiniger) Anspruchsgegner für alle Gesellschafterverbindlichkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Gesellschafter haften daneben grundsätzlich nicht, sie sind allerdings gegebenenfalls der Gesellschaft gegenüber zur Leistung verpflichtet. Geschäftsführer haften Dritten gegenüber nicht unmittelbar. Besonderheiten gelten in den verschiedenen Gründungsstadien der GmbH.

Zu der Haftungsproblematik der Vor-GmbH werde ich in Punkt 3 Gründungsstadien der GmbH genauer eingehen. Nur soviel: für ihre Verbindlichkeiten haftet die Vor-GmbH mit ihrem gesamthänderisch gebundenen Vermögen.

Dieses führt in der Praxis nicht zur Befriedigung der Gläubiger. Vielmehr spielt die Unterbilanz- oder die Vorbelastungshaftung der GmbH Gesellschafter ein Rolle.

Voraussetzungen dafür sind: Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftervermögens zum Zeitpunkt der Eintragung. Rechtsfolgen sind:

Anspruch der GmbH auf Ausgleich der Kapitallücken bis zur Höhe des Stammkapitals -

Innenhaftung gegebenenfalls Ausfallhaftung der übrigen Gesellschafter. (mehr dazu in Punkt 3)

Die GmbH wird in zweistufigen verfahren durch Auflösung und Liquidation sowie nachfolgende Löschung aus dem Handelsregister beendet §§ 60 ff GmbHG.

1.2.3 Entscheidung für die GbR

Die Niederlassung Rostock hat sich in Absprache mit der Gateway Cooperation London für die Rechtsform der GbR entschlossen. Auch wenn das Haftungsrisiko bei solch einer Unternehmensform sehr hoch ist (Haftung aus dem Privatvermögen), ist es jedoch längst nicht so kostenintensiv, wie bei der Gründung einer GmbH.

Der Geschäftsführer der Niederlassung Rostock ist ein Gesellschafter und die Gateway Cooperation ist der andere Gesellschafter wie unter 1.2.1 a) beschrieben.

1.3 Rahmenbedingungen

Die Gateway GbR Rostock hat vom Hauptsitz London, eine komplette Büroeinrichtung inkl. Beleuchtung und Telefonanlage (HICOM 300) erhalten. Somit müssen sich die Mitarbeiter nur noch Hard- bzw. Softwarelösungen anbieten lassen. Lediglich um die Beschaffung Server brachen sie sich nicht zu kümmern, da ihnen ihr ältere ausrangierte Modelle der Gateway Cooperation London zu Verfügung gestellten werden. Dabei handelt es sich um einen Server, der als Printserver gedacht ist und um eine anderes Gerät, der als Anwendungsserver zu sehen ist. Errichtung des Netzes wird von der Firma selber übernommen, somit fallen für diese Position keine zusätzlich Kosten an.

1.4 Grundlage zur Angebotseinholungen

Bedarfsanalyse

Die Gateway Cooperation stellt 10 Mitarbeiter für die Gründung der Niederlassung in Deutschland, Standort Rostock ab.

Dabei handelt es sich um folgende Personen:

1 Geschäftsführer

1 Sekretärin

3 Vertriebsbeauftragten

5 Softwareentwicklern

Für diese 10 Mitarbeiter soll folgende Technik eingekauft werden:

- Geschäftsführer: 1 PC 1 LapTop
- Sekretärin: 1 PC 1 Nadeldrucker
- Vertriebsbeauftragte: 3 PC´s 3 LapTop´s
- Softwareentwicklung: 5 PC´s
- PC´s die als Server fungieren sollen: 3 PC´s

Die Angebote sollen über 13 PC´s, 4 LapTop´s, einem Nadeldrucker, einem Laserdrucker und einem Tintenstrahldrucker erfolgen.

Außerdem sollen den Angeboten Softwarelizenzen und Serversoftware beliegen. Nach Wünschen der Geschäftsleitung soll ebenfalls ein BEN HUR angeboten werden.

Ausstattung der PC-Technik:

Die PC´s sollten wenigstens mit einem Celeron - Prozessor von 1 GHz, mit wenigstens 128 MB Arbeitsspeicher und mit wenigstens einer Festplattenkapazität von 20 GB ausgestattet sein. Darüber hinaus sollten alle PC´s über ein CD - Rom Laufwerk verfügen und als Betriebssystem wenigstens WIN 2000 enthalten. In den Angeboten sollten Regelungen über eine Garantieleistung enthalten sein.

Zu den PC´s sollten Monitore angeboten werden, entweder als Komplettangebot oder extra. Die Größe der Bildröhre muss mindestens 17" betragen. CRT- und TFT- Bildschirme können gleichermaßen angeboten werden. Wobei die TFT- Bildschirme eine Größe von wenigstens 15" haben sollten. Außerdem bevorzugen wir als Firma Monitor gleichen Herstellers wie die PC-Gehäuse.

Die Geschäftsführung der Gateway GbR Niederlassung Deutschland, Standort Rostock zieht die Möglichkeit in Betracht, den Vertrieb mit LapTop´s auszustatten.

Die LapTop´s sollten mind. einen Celeron Prozessor mit 800 MHz beinhalten, eine Festplattenkapazität von 10 GB haben und der Arbeitsspeicher sollte wenigstens mit 128 MB laufen.

Bei der Auswahl der Drucker, gab es von Seiten der Geschäftsführung keine Vorgaben. Diese können frei ausgewählt werden, sollten jedoch, wie die PC´s netzwerkfähig sein. Das Angebot sollte Nadel-, Tintenstrahl- und Laserdrucker beinhalten. Der Nadeldrucker sollte jedoch mindesten drei Durchschläge bringen. Der Laserdrucker muss nicht in Farbe drucken können. Jedoch sollte der Tintenstrahldrucker unbedingt als Farbdrucker arbeiten können.

Begründung:

Celeron Prozessoren, sind vollkommend ausreichend für die Anwender, da diese Prozessoren ebenso gut sind, wie die der Pentium-Reihe.

1 GHz wurde angesetzt, weil für die Zukunft gesehen, ein 500 - 800 MHz Prozessor evtl. den Anforderungen gewisser Softwareprodukte nicht genüge werden können.

128 MB für den Arbeitsspeicher sind heute Limit. Es könnte jedoch bei einem guten

Preis - Leistungsverhältnis auch ein Arbeitsspeicher mit 256 MB gekauft werden.

Die Festplattenkapazität wurde von mir auf 20 GB begrenzt. Das hat den Grund, dass die Anwender vorwiegend auf den Servern, mit Hilfe eines servergespeicherten Profils speichern sollen.

Nach Vereinbarungen der Geschäftsführer der Hauptfiliale in London und dem Geschäftsführer der Niederlassung in Deutschland, Standort Rostock wurde entschieden, dass der Vertrieb in Rostock mit LapTop´s ausgestattet werden soll. Grund dieser Maßnahme ist, dass die Vertriebsmitarbeiter gegenüber den Kunden auch vor Ort über bestimmte Sachen bspw. Liefertermine (Datenbankabfragen etc.) informieren können.

Die Leistungsmerkmale habe ich entsprechend dem heutigen Standard und PreisLeistungsverhältnissen angepasst.

Die EDV - Administration der Hauptgeschäftsstelle London haben für den regelmäßigen Datenaustausch (London - Rostock ) einen BEN HUR vorgeschlagen. Aus diesem Grund sollen Angebote unterbreitet werden. Beim BEN HUR werden LAN´s mit minimalem Aufwand an das öffentliche Kommunikationsnetz angebunden. Er wurde in erster Line für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert.

Außerdem hat der BEN HUR einen hohen Integrationsgrad mit eigener CPU, S-DRAM und 6,4 Gigabyte Festplattenspeicher. Der Leistungsumfang reicht vom ISDN - Router über den InternetProxy und dem E-Mail Server bis hin zur integrierten Firewall.

1.5 Angebotsentscheidung

In Absprache mit der Hauptniederlassung in London, wurden die Angebote verglichen.

Die Siemens Geräte aus Angebot 1 (Tendi Corperation) sind durch den Rabatt, den Siemens auf seine Produkte ab den 6. Artikel gibt unheimlich preiswert. Zusätzlich Erfüllen die Geräte alle vorgegebenen Eigenschaften. Somit wurde von den Geschäftsführern und den Gesellschaftern beschlossen, diese Geräte einzukaufen.

Somit wurden bei der Tendi Corperation 10 Tower des Typs T815E-E38D, 10 Monitore C788 CRT 17" sowie 4 Lifebooks der Reihe C6387 bestellt.

Teilsumme inkl. MwSt. und Rabatt: € 14.015,08

INMAC bietet als einziger Back Office Small Business Server 4.5 an. Somit fällt die Wahl in diesem Fall nicht schwer.

Teilsumme inkl. MwSt.: € 16.124,-

Office XP wird als Standard und als Professional Version angeboten. Jedoch enthält die Standardversion kein Access und es wird sich für das Angebot von INMAC entschieden, da sie etwas billiger sind als ihre Konkurrenz.

Teilsumme inkl. MwSt.: € 10.209,16

INMAC hat ein Angebot für einen Laserdrucker abgegeben. Nach Recherchen im Internet durch die Sekretärin wurde das Angebot als gut befunden und es wird der HP Laserdrucker gekauft.

Teilsumme inkl. MwSt. € 984,84

INMAC hat ebenfalls als einziger Nadeldrucker und Tintenstrahldrucker angeboten. Hier wurde sich für folgende Produkte entschieden: InkJet HP 2250 als Farbtintenstrahler und Epson LQ 870.

Teilsumme inkl. MwSt.: € 1497,56

Pyramid Computers bieten ihre Ware selber an.

Teilsumme inkl. MwSt.+ Zusatz: € 14.065,-

Die Gesamtkostensumme beträgt inkl. MwSt. € 56.895,64

Die Kosten werden gem. Gesellschaftervertrag von der Gateway Cooperation London übernommen. Somit entstehen der Gateway GbR in Rostock keine Anschaffungskosten für Hardware und für Software.

1.6 Zustandekommen von Kaufverträgen

Damit ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB rechtsgültig zustande kommt, ist es erforderlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu haben:

1. Abgabe eines Angebotes
2. Annahme eines Angebotes.

Es muss eine Einigung der Vertragsparteien über den Kaufgegenstand und über den Kaufpreis erfolgen. Aus dem Kaufvertrag heraus entstehen Verpflichtungen einerseits des Verkäufers und andererseits des Käufers.

Leistungsverpflichtungen des Verkäufers:

1. Sachkauf: - Der Verkäufer muss die Sache dem Käufer gem. §§ 873, 925 bzw.

§ 929 ff BGB übereignen, außerdem muss der Verkäufer die Sache an den Käufer gem. § 433 I 1 BGB übergeben. - Die Sache die der Verkäufer den Käufer verkauft muss frei von Rechten gem. § 434 BGB sein.

2. Rechtskauf: - Der Verkäufer verschafft dem Käufer durch Abtretung der

Rechtsposition gem. § 398, § 412 BGB oder auch eines anderen Rechtsübergangs wie z. B. § 1154 BGB sowie ggf Übergabe gem. § 433 I 2 BGB Eigentum.

- Dieses erworbene Eigentum muss ebenfalls wieder Sachkauf gem. § 434 BGB frei von Rechten sein.

Leistungsverpflichtungen des Käufers:

Der Käufer ist zur Kaufpreiszahlung und Abnahme der Sachen bzw. der Rechte gem. § 433 II verpflichtet. Der Käufer hat nach allen allgemeinen Maßregeln Sorgfaltspflichten gegenüber dem erworbenen Eigentum.

Durch die uns zugesandten Angebote, erfolgte als erste Voraussetzung das Zustandekommen eines Kaufvertrages gem. § 433 BGB, durch Abgabe eines Angebotes. Durch Annahme eines dieser Angebote erfolgte eine zweite Voraussetzung des Zustandekommen eines Kaufvertrages gem. § 433 BGB. Es ist eine Einigung über ein Kaufgegenstand und über den Kaufpreis beider Parteien getroffen worden. Somit wäre der Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt rechtsgültig geschlossen.

Aus Kaufverträgen können jedoch auch Ansprüche des Käufers entstehen: beispielsweise Ansprüche aus Leistungsstörungen, Ansprüche aus Sachmängelhaftung, Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, Anspruch auf Nachlieferung, Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Auf diese Ansprüche kann jedoch nicht weiter eingegangen werden, da davon auszugehen ist, dass die Geräte den Regeln entsprechend und ohne Mängel an die Gateway Cooperation, Niederlassung Deutschland, Standort Rostock geliefert worden sind. An dieser Stelle ist für uns auch nur wichtig wie ein Kaufvertrag zustande kommt.

2. Planung des Netzwerkes

Damit die Gateway GbR in Rostock optimal Datenverarbeitung, sowie Softwareerstellung und dem vertrieb nachkommen kann, ist es wichtig ein internes Computernetz im Einsatz zu haben.

Fraglich ist, ob das interne Netz (Intranet) permanent mit dem Netz der Firma in London verbunden sein muss? Es gibt verschiedene Möglichkeiten so ein Netz aufzubauen, jedoch muss ich geklärt werden was für Möglichkeiten in Betracht kommen könnten.

Computernetze kann man in zwei große Gruppen einteilen, in LAN und in WAN.

Ein LAN hat folgende Kenndaten:

- ein LAN kann sich nur innerhalb der Grundstücksgrenzen aus denen
- es ist in der Regel kleiner als drei Kilometer
- die Datenrate ist hoch: sie reicht von 10 Mbit/s über 100 Mbit/s bis zu 1000 Mbit/s
- es steht unter der vollen Kontrolle seines Besitzers, dieser kann sich seine letzte Technologien selbst frei auswählen
-
- einige verbreitete Technologien sind: Ethernet, Token-Ring, FDDI

Die lokalen Netze stellen einer der wichtigsten Gruppen von Netzwerken dar. Sie unterscheiden sich von WAN´s durch ihre geringere räumliche Ausdehnung, die auf ein Grundstück oder Gebäude beschränkt ist und bei der beispielsweise der Geltungsbereich der Telekom nicht verletzt werden darf. Ein weiteres Merkmal ist die permanent bestehende Verbindung zwischen den vernetzten Rechnern (Arbeitsstationen).

Ein WAN kann weltumspannend werden und auch Satellitenstrecken nutzen:

- -ein WAN reicht bei großen Unternehmen, die Daimler, um die ganze Welt
- -die Entfernungen können bei mehreren 1000 Kilometern liegen ·
- -die Datenraten sind gering, in der Regel nutzt man das vielfache von 64 kbit/s, Strecken mit 2 Mbit/s sind selten und höhere Geschwindigkeiten, die 34 Mbit/s, 155 Mbit/s unter 622 Mbit/s, benutzen die Telefongesellschaften (engl. Carrier) auf ihrem Fernstrecken für alle Kunden als Backbone
- -als Nutzer von WAN-Verbindungen muss man die vom Carrier angebotene Technik einsetzen; an hat hier nicht die Freiheiten wie in lokalen Netzen
- -häufig eingesetzte Techniken sind: Telefonleitungen (engl. POTS), ISDN (in Deutschland und in Japan), Frame-Relay (in den Industriestaaten), Ex. 25 (weltweit), ATM (selten) und ADSL (neu)

Ein WAN ist ein Netz, das aus zwei oder mehr lokalen Netzwerken an verschiedenen Standorten besteht, die über eine DFÜ-Leitung verbunden sind. Im Gegensatz zu den permanenten Verbindungen zwischen den Rechnern in LAN´s kommen in WAN´s auch zeitweiligere (nichtpermanente) Verbindungen (Funk, Telefon, Satellit) zum Einsatz.

Als Sonderfall eines WAN sollte man noch das MAN (Metropolitan Area Network) erwähnen. Dieses ist auf große Städte beschränkt. Man nennt es auch City-Netzwerk. Seine Ausdehnung reicht in der Regel maximal 30 Kilometer. Als Techniken werden zusätzlich zu den WAN-Techniken noch FDDI und in letzter Zeit auch Gigabit - Ethernet eingesetzt.

2.1 Topologien

Das Wort Topologien für den Duden mit räumlicher Ausdehnung erklärt. In Computernetzen bezeichnet man damit die Art der Verbindungen zwischen den Stationen. Einen Punkt-zu- Punkt-Strecke ist eine direkte Verbindung zwischen zwei Stationen. Jede WAN-Verbindung und auch alle Ring-bzw. Sternnetze basieren auf mehreren Punkt-zu-Punkt-Strecken. Punkt- zu-Punkt-Verbindungen nennt man engl. Pont Trupp räumt und oder einfach kurz P2P. In Ethernet reicht für eine P2P-Strecke ein einfaches gedrehtes Kabel (PIN:1/3,2/6,3/1,6/2). Dies ist in Token-Ring nicht möglich. Hier läuft ohne Ringleitungsverteiler gar nichts.

Mehrpunkt

Mehrpunktnetze verbinden eine Zentrale mit mehreren Außenstellen. In der Zentrale gibt es nur einen Anschluss. So kann man mit einem 2 Mbit/s Anschluss in der Zentrale 30 Außenstellen mit je 64 kbit/s anschließen. Dieser Netzwerkart findet man vor allem in Frame-Relay-WAN-Netzen oder bei ISDN-Einwahlknoten von Internet- Service-Providern (ISP)

Drahtlose Kommunikation Wireless LAN

Drahtlose Kommunikation ist seit ein iger Zeit stark im Kommen. Ob es sich dabei um die Überwindung relativ kurzer Distanzen bei kleinen Datenmengen (Kabellose Maus oder Tastatur) oder den Aufbau von Daten- oder Kommunikationsnetzen (Handys) handelt, der Trend geht in Richtung drahtlos. In Bereichen, in denen keine Kabel verlegt werden dürfen, zum Beispiel aus Gründen des Denkmalschutzes, ist die drahtlose Lösung auch oft die einzige, die realisierbar ist.

Vorteile von Wireless LAN´s

- flexibele Einsetzbarkeit
- Umgehung von bauliche Maßnahmen in den Gebäude
- Mobilität

Ist es im eigenen Gebäude noch relativ einfach, Kabelinstallationen vorzunehmen, so tritt ein Problem bereits dann auf, wenn zum Beispiel eine Straße oder ein fremdes Grundstücken überwunden werden muss, um Kommunikation über (eigene) Kabel mit einem nahegelegenen Gebäude aufzunehmen. Entweder sind dann Erdarbeiten nötig, (oft verbunden mit entsprechend langwierigen Verhandlungen in bezug auf Genehmigungen), oder die Lösung besteht im kostspieligen Anmieten von Leitungen (beispielsweise Deutschen Telekom AG).

Drahtlose Kommunikation erfolgt entweder als Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, zum Beispiel zu Überwindung größerer Distanzen, oder als Mehrpunkt-Kommunikation im Sinne eines Wireless LAN´s. Je nach Einsatzgebiet existieren enorme Preisspannen für die Einrichtung von Verbindungen. Zwei Netzwerkkarten für den Aufbau einer Punkt-zu-Punkt- Verbindung gibt es inzwischen relativ günstig. Teuer kann es werden, wenn bauliche Maßnahmen erforderlich werden.

Es existieren definierte Standards für Übertragungsrate von 1 Mbit/s oder 2 Mbit/s IEEE 802.11). Die Normung für 11 Mbit/s ist bei IEEE bereits in Vorbereitung.

Sichtkontakt vorausgesetzt, können größerer Entfernungen über Richtfunkstrecken oder Laser miteinander verbunden und Übertragungsraten von 10 Mbit/s erreicht werden.

Die Übertragungsmethoden unterscheiden sich vor allem durch die benutzte (n) Frequenz (en), die Reichweiten, Übertragungsraten und natürlich auch die damit verbundenen Kosten.

2.1.1 Bus-Topologie

Die Bus-Topologie ist gekennzeichnet durch ein einzelnes, zentrales Kabel. Dieses Kabel wird als sogenannter Bus bezeichnet. An diesem Bus werden alle Geräte angeschlossen und müssen sich dieses Medium teilen. Die Bustopologie wird auch als Linien- oder Reihennetzwerk bezeichnet.

Die Bustopologie ist eine passive Topologie, d. h. die angeschlossenen Stationen führen keine Wiederaufbereitung des Signals durch. Sie greifen die Signale von Kabel ab oder senden auf das Kabel, wo sich das Signal dann in beide Richtungen ausbreitet. Man spricht von einem Diffusionsnetz. Auf dem Weg über die Kabel werden die Signale gedämpft und schwächer, so dass die mögliche Länge des Busses beschränkt ist. Durch den Einsatz von Signalverstärken (Reapeater) kann die Länge erweitert werden.

Die Busenden müssen über Abschlusswiderstände terminiert werden, da ansonsten die Signale reflektiert werden und wieder in das Kabel zurücklaufen. Dort könnten diese Signale mit anderen kollidieren und dadurch Daten zerstört werden.

Vorteile der Bus-Topologie:

- relativ niedrigen Kosten, da die geringsten Kabelmengen benötigt werden
- der komplette Ausfall eine einzelne Station führt zu keinen Störungen im übrigen Netz

Nachteile der Bus-Topologie:

- eine Störung des Übertragungsmediums an einer einzigen Stelle in Bus (defektes Kabel, lockere Steck Verwendung, defekte Netzwerkkarte) blockiert diesen gesamten Netzstrang
- die Suche nach der Fehlerquelle ist dann oft sehr aufwendig
- ein weiterer Nachteil ist der hohe Datenverkehr, da eine Station eine Nachricht an einer anderen Station sendet
- alle Daten werden über ein Kabel (einen Leitner) übertragen

Die effektive Leistung einer Bus-Topologie ist abhängig von der Anzahl der Computer, die gleichzeitig Daten versenden wollen. Wird tatsächlich gleichzetig gesendet, überschreiben sich die Daten gegenseitig (Kollisionen), und die Sendungen werden automatisch entsprechend zeitversetzt wiederholt. Je häufiger das passiert, desto niedriger werden die effektiven Datendurchsatzraten.

Trotz der Nachteile ist die Bus-Topologie bei kleineren lokalen Netzen eine der am häufigsten verwendeten Technologien und ist eng verbunden mit dem Begriff Ethernet in den Formen 10Base5 und 10Base2. Sie wird zunehmend von einer physikalischen Sternstruktur verdrängt.

2.1.2 Stern-Topologie

Bei einer Stern-Topologie wird jede einzelne Station über je ein eigenes Kabel mit einem zentralen Verteiler verbunden. Es existiert eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung zwischen dieser Zentrale und jedem angeschlossenen Gerät.

Die zentrale Komponente wird heute allgemein als " Hub " (englische Nabe, Mittelpunkt) bezeichnet. Weitere Bezeichnung wie Kabelkonzentrator oder Sternverteiler machen deutlich, dass die grundlegende Aufgabe dieses Gerätes nur darin besteht, eine Zentrale zur Verfügung zu ste llen, an der mehrere Anschlussmöglichkeiten für Stationen existieren.

Vorteile der Stern-Topologie:

- der Ausfall einer Station oder eines Kabels hat keine Auswirkungen auf das restliche Netz
- aktive Verteiler wirken gleichzeitig als Signalverstärker
- bei entsprechender Funktionalität des Sternverteilers müssen sich einzelne Rechner für die Datenübertragung kein Kabel teilen. Das heißt, sie können die volle Bandbreite für sich Beanspruchung, wodurch diese physikalischen Topologie an sich höhere Datendurchsatzraten erlaubt
- weitere Stationen und/oder Verteiler kann relativ problemlos hinzugefügt werden

Nachteile der Stern-Topologie:

- große Kabelmengen
- beim Ausfall des Verteilers ist kein Netzverkehr mehr möglich

Physikalischen Stern-Topologien werden logisch oft wie eine Bus-Topologie abgearbeitet. Das bedeutet, dass wieder jedes Datensignal über jedes Kabel läuft. Der Weg, den die Daten wirklich von Sender zum Empfänger gehen, kann durch die Konfiguration des Verteilers beeinflusst werden.

Im praktischen Einsatz bei lokalen Netzen gehören zur Stern-Topologie die Formen 10BaseT, 10BaseF oder 100BaseX

2.1.3 Ring-Topologie

Bei einer Ring-Topologie bilden die Kabel eine geschlossene Form. Es gibt keinen Kabelanfang und kein Kabelende. Alle Stationen werden als Elemente in diesem Ring aufgenommen, verarbeiten und verstärken die Signale, die auf dem Kabel ankommen, und schicken Sie weiter. Man spricht von einem Teilstreckennetz. Auch hier handelt es sich um eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung zwischen den nebeneinander liegenden Rechnern.

Jeder Station hat einen eindeutigen Vorgänger und einen eindeutigen Nachfolger. Datenverkehr findet immer nur in einer Richtung statt.

Als physikalischen Topologie erscheint dieser Netzentwurf selten, da der Aufwand bei der Kabelverlegung sehr hoch ist. Als logische Topologie dagegen findet der Ring durchaus Niederschlag in der Praxis und wird häufig in einem zentralen Gerät (Klinikleitungsverteiler) realisiert.

Der Hauptnachteil ist, dass der Ausfall einer Station oder eines Kabelteils das gesamte Netz lahm legt.

2.2 Übertragungsmedien und Verkabelungsmöglichkeiten

Das Fundament für jedes Computernetz bildet eine solide Verkabelung. Wer hier spart, der wird früher oder später mit ständigen Betriebsstörungen rechnen müssen!

2.2.1 Normen für Verkabelungen

Es gibt vier Normengruppen, die auf die Verkabelung Einfluss nehmen:

- Computernetz-Normen: IEEE 802.3 Ethernet oder IEEE 802.5 Token-Ring
- die DIN 50173 aus 1995 für eine strukturierte Gebäudeverkabelung
- das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVG) nach DIN (ungewolltes senden von Störungen) und 55082 (Empfindlichkeit beim Empfangen von Störungen, Störfestigkeit)
- und Spezifikationen zu Messverfahren, wie die EIA/TIA TSB.67 bzw. 95

Alle vier Normengruppen muss man befolgen, um einen stabilen Netzbetrieb zu ermöglichen.

Anwendungsbereich der DIN 50173

die DIN 50173 wurde 1995 geschaffen, um Gebäude:

- bis zu 1 000 000 m² Bürofläche
- Fonds soll bis 50.000 Beschäftigten
- Geländer bis 3000 m Ausdehnung

Verkabeln zu können. Die DIN 50173 beschreibt eine universelle Verkabelung für Sprache (Telefon) und Daten (Computernetze), jedoch nicht für Video.

Der Stern als Topologie nach DIN 50173

eine Verkabelung nach DIN 50173 wird in drei Bereiche aufgeteilt:

- der tertiäre Bereich umfasst die Dosen in den Büros und die Verteilerschränke auf den Etagen
- im sekundären Bereich werden die Kabel in den Steigeschächten der Gebäude vom Etagen- zum Gebäudeverteiler geführt
- der primäre Bereich dient dazu, den Gebäudeverteiler über das Werksgelände hinweg mit dem Standortverteiler im Rechenzentrum bzw. Serverraum zu verbinden

Nach DIN 50173 muss es Etagen-, Gebäude- und Standortverteiler geben. In kleineren Netzen wird in der Praxis gerne auf die Gebäude- und seltener auf die Etagenverteile r verzichtet.

RJ 45-Stecker für Twisted-Pair-Kupferkabel

bei Steckern gibt es wie bei Kabeln zwei große Gruppen: Stecker für Kupferkabel und Stecker für Glasfaserkabel. Die DIN 50173 definiert den RJ 45-Stecker als Standard für die Kupferverkabelung.

Diesen Stecker gibt es in drei Varianten:

- ungeschirmt für Telefonie an maximal Kategorie-3-Kabeln bis 20 MHz
- geschirmt für alle Datennetze an maximal Kategorie-6-Kabeln bis 250 MHz
- als Variante GG45 von Alcatel an maximal Kategorie-7-Kabeln bis 600 MHz

Die Variante GG45 von Alcatel ist noch nicht normiert, sondern wurde als Vorschlag eingerichtet. Wenn der Stecker die geforderten elektronischen Werte erreicht, dann sollen diese automatisch zur Norm werden.

Der RJ 45-Stecker hat acht Kontakte und eventuell einen Außenschirm. Die Kontaktbelegung variiert in den verschiedenen Netzwerken. Will man möglichst netzunabhängig Verkabeln, dann sollte man, wie in der DIN 50173 empfohlen, alle acht Adern plus Schirm auflegen.

Twisted-Pair-Kupferkabel nach Kategorie 1 bis Kategorie 7

in der DIN 50173 werden als Kupferkabel ausschließlich Twisted-Pair-Kupferkabel normiert. Das sind Kabel mit paarweise verdrillten Adern:

- es gibt Kabel mit acht Adern = vier Doppeladern (oder selten nur vier Adern)
- die Kabel haben eine Impedanz (Wechselwiderstand) von 100 Ohm
- die Kabel sollten geschirmt sein (ungeschirmt gibt sie aber auch)
- der Außendurchmesser eines doppelt geschirmten Kabels liegt bei etwa 6 mm

Für die Übertragungsqualität wurden bisher fünf Klassen normiert:

- Klasse A = Kategor ie 1 für Telefonie bis 1 MHz
- Klasse C = Kategorie 3 für Ethernet oder Token-Ring bis 16 MHz
- Klasse D = Kategorie 5 für Fast-Ethernet, FDDI und ATM bis 100 MHz
- Klasse E = Kategorie 6 für Gigabit-Ethernet bis 250 MHz
- Klasse F = Kategorie 7 (bisher kein Messmittel verfügbar) bis 600 MHz

Die Klassen E und F bzw. die Kategorie 6 und Kategorie 7 sind zur Zeit noch nicht abschließend normiert. Für Gigabit-Ethernet gibt es noch eine Kategorie 5e (erweitert). Besser ist es, bei GE dirket Kategorie 6 zu nutzen.

Reichen zwei Stecker, d. h. eine Doppeldose, pro Arbeitsplatz?

Nach DIN 50173 werden mindestens zwei Anschlüsse pro Arbeitsplatz gefordert: ein Anschluss für ein Telefon und ein zweiter Anschluss für das Datennetz. Das ist zu wenig, wenn man in einem kommunikativen Unternehmen arbeitet. In der Praxis sollte man nicht pro Arbeitsplatz, sondern pro Fenster oder Raumteiler einen Tank mit zwei Doppeltdosen vorsehen (Telefon, Fax/Modern, PC, Netzdrucker). Das ist zu Anfang zwar teuer, vermeidet aber das Neuverkabeln bei internen Umzügen, und die sind heute, zumindest in größeren Firmen, an der Tagesordnung. Die Mehrkosten der Gebäude und nicht arbeitsplatzbezogenen Verkabelung spielt man beim ersten Umzug oder Umstellen der Möbel wieder ein.

2.2.2 Glasfaserkabel

Der Aufbau aller Glasfaserkabel, Lichtwellenleiter (LWL) ist gleich. Es gibt:

- einen Glaskern
- und darum herum einen Glasmantel
- plus einen angepressten Kunststoffmantel als Knickschutz

Man unterscheidet heute zwei gebräuchliche Arten an Glasfasern:

- Multi-Mode-Glasfaser (MMF)
- Mono-Mode-Glasfaser (SMF)

Die erste Zahl gibt den Durchmesser des Glaskerns an und die zweite den des Glasmantels. Zusammen mit dem Kunststoffknickschutz ist eine Faser dann etwa 1 mm dick. Die Fasern werden jedoch nicht einzeln verlegt, sondern um ein mittiges Zugseil herum etwa 6 Fasern oder mehr.

Es gibt auch Kabel mit weniger Fasern, die sollte man jedoch nicht fest verlegen. Man unterscheidet:

- Innenkabel, in der Bauform Breakout
- Außenkabel, nach VDE 0888, mit Nagetierschutz

Multi-Mode-Glasfaserkabel (MMF)

Die Lichtstrahlen werden bei einer MMF von einer LED gerade unter einem kleinen Winkel in den Faserkern gesendet. Die schräg in die Faser eingedrungenen Strahlen werden an der Grenze zwischen Kern und Mantel reflektiert und laufen auf Grund des längeren Wegs langsamer durch die Faser als die gerade in den Kern einlaufenden Lichtimpulse.

Ab einer bestimmten Entfernung (max. 2km bei 100Mbit/s) kann der Empfänger nicht mehr unterscheiden, ob die Lichtimpulse zum ersten oder zum zweiten Bit gehören. Diese Phasenverschiebung nennt man Dispersion. Je höher die Übertragungsgeschwindigkeit wird, desto kürzer muss die Multimodefaser werden, und noch Bits erkennen zu können.

Bei der Multimodefaser wird der Übergang von Kern zum Mantel nicht direkt wie ein Spiegel, sondern die Spiegelstärke steigt vom Kern zum Mantel hin langsam an. Dadurch laufenden die schräg eingestrahlten Lichtimpulse nicht im Zickzack, sondern in Form einer Sinuskurve durch die MMF. Dies reduziert die Dispersion. Eine solche Fasern nennt man auch Gardientenindexfaser.

Single -Mode-Glasfaserkabel (SMF)

Ds Licht wird bei einer Single -Mode-Glasfaser (SMF) von einem Laser immer nur gerade in den Faserkern gesendet. Der Faserkern ist so klein (9/125 µm), dass es keine schräg einlaufenden Lichtstrahlen und damit auch keine Dispersionen gibt. Die Länge einer SMF ist also nur von der Signaldämpfung im Glasfaserkabel abhängig. Mit modernen Komponenten kann man heute 50 Kilometer bis 100 Kilometer ohne Zwischenverstärker überbrücken. Single -Mode-Glasfaser nennt man auch Mono-Mode-Glasfaser. Die SMF-Technik ist teurer als die MMF- Variante. Das begründet sich in den kleineren Abmessungen, man muss genau arbeiten und verwendeten Laser anstatt der preiswerteren Leuchtdioden.

2.3 Entscheidung für ein Übertragungsmedium bzw. Verkabelung

Vorweg kann man die Wireless LAN Variante ausschließen. Sie ist im Gegensatz zu anderen Methoden noch sehr teuer.

Auch die WAN- Vernetzung kommt für die Gateway GbR in Rostock nicht in Frage. Da die beiden Standorte nicht permanent mit einander verbunden sein müssen. Man sich auf die Variante des VPN - Standards geeinigt.

Die Unternehmung hat sich für das lokale Netz und für die Sterntopologie entschieden. Die aufgezeigten Vorteile der Stern-Topologie sprechen nur für diese Variante. Auch wenn es zu großen Kabelmengen kommen kann. Dieser Nachteil wir in kauf genommen.

Die Unternehmung entscheidet sich für RJ 45 Stecker als Verbindung der PC mit der Dose für das Netzwerk. Für die Verkabelung selber werden Twisted-Pair-Kupferkabel der Kategorie 5 ausgewählt da das Netz auf 100Mbit/s laufen soll. Pro Zimmer würden 2 Dosen reichen, aber die Mitarbeiter der Firma entscheiden dieses individuell nach Bedarf (siehe Netzplan).

2.4 Gründe für die Veränderung des Raumplanes

Es handelt sich um eine Firma die Hardware und Software vertreiben möchte. Der Käufer/Kunde fühlt sich in einer gemütlichen Umgebungen wohler als an einer steril verpackten. Der Kunde möchte eine freundliche Umgebung. Aus diesem Grunde wurde der das Sekretariat in den Flur verlegt. Es soll gleichzeitig als Empfang für Käufer/Kunde dienen. Die Türe des GF zum Sekretariat wurde zu gemacht, und es wurde eine Türe vom Empfangsbereich zur Geschäftsführung eingesetzt. Somit ist der Geschäftsführer trotzdem noch durch seine Sekretärin abgeschirmt.

Durch den Aufbau des Netzwerkes in der Firma werden Server benötigt. Jedoch wurde bei der Raumplanung kein extra Serverraum berücksichtigt, so wurde der Raum der Entwickler geteilt( es wurde eine Wand gezogen) und aus dem einen Raum wird ein Serverraum gemäß Vorschriften eingerichtet. Zur Administration des Systems wird eine der Entwickler abgestellt. Die Administration erfolgt zusätzlich neben seiner Arbeit als Entwickler. Der Administrator zieht in das ehemalige Sekretariat, aus Platzgründen (das Büro der Entwickler ist für viele Leute zu klein) muss ein weiterer Entwickler mit in den Raum des Administrators ziehen. Die restlichen Einteilungen bleiben gleich.

2.5 Netzwerkbetriebsysteme

In den Angeboten wurden verschiedene Netzwerkbetriebssysteme von Microsoft vorgestellt. Der Administrator hat sich für Microsoft Small Business Server 4.5 entschieden. Das hat folgende Bewandtnis: der Administrator hätte für Windows 2000 eine zusätzliche kostenintensive und arbeitszeitraubende Schulung für dieses Produkt und ihrer Administration besuchen müssen. Außerdem läuft das Netzwerkbetriebssysteme in London ebenfalls mit Back Office Server 4.5 (Version SBS nur > 50 Clients), somit kann im Fall von Problemen auch Rücksprache mit London gehalten werden.

2.6 Administration und Nutzerverwaltung

Die Directory-Services unter Windows NT werden im sogenannten Domänenkonzept verwirklicht. Eine Domäne ist eine administrative Verwaltungseinheit, die letztlich durch einen einzelnen Server, den sogenannten Primären Domänen-Controller (PDC) erstellt wird.

Die Administration erfolgt über (Benutzer-) Konten, die in einer Benutzerkonten-Datenbank auf dem PDC gespeichert werden. Natürlich kann die Verwaltungen dieser Datenbank auch von anderen Rechnern aus erfolgen. Zur Entlastung des PDC´s und als Ausfallsicherung kann es in einer Domänen beliebig viele Sicherung-Domänen-Controller (BDC für Backup Domänen Controller) geben, die dann jeweils eine Kopie der Benutzerkonten-Datenbank des PDC´s halten. Domänen-Controller können zusätzlich auch die Aufgabe eines normalen Servers übernehmen. Eine Domäne ist eine Verwaltungseinheit und sagt nichts über deren physikalische Ausbreitung aus. Sie hat auch nichts mit den Domänen bei der Internetadressierung zu tun.

Mehrere Domänen können über so genannte Vertrauensstellung zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengeschlossen werden. Mitglieder einer Domänen können dann auf die Ressourcen anderer Domänen zugreifen. Dies erfordert allerdings einiges an Planung um den Verwaltungsaufwand überschaubar zuhalten.

Einige Aussagen zur Leistungsfähigkeit von Windows NT:

-Windows NT ist SMP-fähig (Symmetrisches Multiprocessing). Es erkennt automatisch die Anzahl der vorhandenen Prozessoren. In der Grundform werden 2 CPUs auf der Workstations bzw. 4 CPU´s auf dem Server unterstützt. Maximal werden bis zu 32 Prozessoren unterstützt.
-es existieren verschiedene Subsysteme für DOS, WIN16, WIN32, POSIXX und OS/" 1.x-textbasiert. In diesem deshalb Subsysteme können Programme ausgeführt werden, die für dieses Betriebssystem erstellt worden sind
-zu NT gehört ein eigenes Dateisystem namens NTFS, das viele Vorteile (z. B. Sicherheit, Zugriffsrechte) gegenüber den anderen unterstützten Dateisystemen (FAT und VFAT) bietet. NT gehört unterstützt kein VFAT 32 z. B. Windows 9x, und seit der Version 4 wird auch das OS/2-Dateisystem HPFS nicht mehr unterstützt.

3 Marketingstrategien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Jedes Unternehmen muss bestimmte Marketingstrategien betreiben, um seine Produkte bestmöglich auf dem Markt oder am Kunden zu etablieren. Das können z.B. auch Nullstrategien sein. Das heißt das Unternehmen fährt keine Werbung. Diese kann unterschiedliche Gründe haben wie z.B. beschränkter, bestehender Kundenkreis der nicht weiter ausgedehnt werden muss (Zulieferer von VW).

Es gibt auch Unternehmen die Negativwerbung ( wenn sie nicht im Moment auf Kunden angewiesen sind) um Aufmerksamkeit zu erregen. Beispielsweise IGA Rostock: Werbeaktion im Dezember 2001. Auf den Plakaten wurden die Bildmarken verschoben und es wurde eine kaum leserliche Schrift und keine Durchlichtfarbe gewählt. Sinn der Aktion: Aufmerksamkeit. Auch Benetton hat solche Aktionen schon durchgeführt. Jedes Unternehmen muss sich Strategien ausdenken.

Unternehmensstrategien geben vor allem Antwort auf die Frage, in welchen Bereichen (Produkt-Mark-Kombinationen) das Unternehmen tätig werden soll. Auf der Grundlage des Unternehmenszweck, der Unternehmensgrundsätze und der Unternehmensidentität beinhalten Unternehmensstrategien primär Aspekte der Ressourcenverteilung auf verschiedene strategische Geschäftseinheiten.

Dieses geschieht z. B. unter Berücksichtigung der Attraktivität eines Geschäftsfeldes und der Wettbewerbsstärke der eigenen strategischen Geschäftseinheit in diesem Geschäftsfeld. Unternehmensstrategien nehmen oft die Form von so genannten Normstrategien an, welche die allgemeine Entwicklungsrichtung (strategische Stoßrichtung) für einzelne Geschäftseinheiten aufzeigen.

Zu den bekanntesten Normstrategien zählen die Behauptung-, Wachstums- und Rückzugstrategie auf Basis der Portfolioanalyse. Die in der Unternehmensstrategien fest- gehaltenen Entscheidungen über die Stoßrichtungen der einzelnen strategischen Geschäftseinheiten haben unmittelbare Konsequenzen für die Funktionsbereiche eines Unternehmens. Insbesondere der finanz- und produktionswirtschaftliche Bereich, die Forschung und Entwicklung und das Personalmanagement sind in enger Abstimmung mit den angestrebten Entwicklungsrichtung im der Geschäftseinheiten auszugestalten. In diesem Sinne wird auch von der Notwendigkeit einer integrierten Unternehmensstrategie gesprochen.

Die Vorgabe aus der Unternehmensstrategie werden dann von den Sparten- bzw. Geschäftsbereichsleiter weiter konkretisiert und in der Strategie der strategischen Geschäftseinheit festgehalten.

Die SGE-Strategie legt einerseits die grundsätzliche Form der Marktbearbeitung (undifferenziert oder differenziert) fest und regelt andererseits das Verhalten gegenüber den Marktteilnehmern (Abnehmer, Konkurrenten, Absatzmittler, sonstige Anspruchgruppen).

Im Zuge dieser Festlegung werden auch Rahmenentscheidungen über die grundsätzliche Gestaltung der Marketingsinstrumente für die Produkte bzw. Produktgruppen der Geschäftseinheit (Instrumentalstrategie) getroffen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die strategische Unternehmensplanung und strategische und operative Marketingplanung sind jeweils durch eine vorgelagerte Analyse- und Prognosephase sowie eine nachgelagerte Implementierungs- und Kontrollphase zu ergänzen. Aufgrund der starken Interdependenzen zwischen den drei Planungsbreichen ergibt sich Notwendigkeit einer systematischen Verknüpfung.

Diese Abstimmung der Unternehmens- und Marketingplanung ist unter anderem durch eine entsprechende Gestaltung des Strategieentwicklungsprozesses zu gewährleisten. Darüber hinaus leisten eine starke Unternehmenskultur und -identität, die informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur und die Gestaltung der Organisationssturen und - abläufe wesentliche Beiträge zur Koordination interdependenter Planungsaktivitäten in unterschiedlichen Unternehmensbereichen.

Da die Hauptstelle in London den Markt in Rostock analysieren lassen hat, ist es nach Eröffnung ratsam Kunden zu aquierieren, in dem man Anzeigenwerbung, Radiowerbung und evtl. Flyer Verteilung macht. Außerdem könnte man Promotionagenturen beauftragen, Studenten in Fachmärkten wie MediaMarkt Promotion laufen zu lassen.

Man kann auch mit Aktionen wie Eröffnungsangeboten oder anderen Sonderkonditionen für Neukunden locken. Auf jeden Fall ist die Firma gut damit beraten mit ihren Sachen zu Werben.

4 Einfluss auf das betriebliche Rechnungswesen

Eine GbR ist nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Sie muss jedoch gem. § 721 BGB eine Gewinn und Verlustverteilung im Zweifel am Jahresende durchführen. In diesem Fall, fallen der GbR aber so gut wie kaum Anschaffungskosten an, weil sie sehr gut durch die Gateway Cooperation unterstützt werden.

Literaturverzeichnis:

Peter Jöcke

Computernetze

2. Auflage

VDE Verlag

Koch/ Magnus/ Winkler von Mohrenfels

IPR und Rechtsvergleichung

JuS Schriftenreihe

2. Auflage

Verlag C.H.Beck

Kraft/ Kreutz

Gesellschaftsrecht

Alfred Metzner Studienliteratur (Juristische Lernbücher)

10. überarbeitete Auflage

Luchterhand

Dirk Larisch

TCP/IP

1. Auflage

bhv

Meffert

Marketing

8. Auflage

Gabler

Scott, Wolfe und Erwin

Virtuelle Private Netzwerke

O´Reilly Verlag

Glossar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Eröffnung einer Niederlassung
Autor
Jahr
2002
Seiten
28
Katalognummer
V106497
ISBN (eBook)
9783640047765
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eröffnung, Niederlassung
Arbeit zitieren
Jenny Teuteberg (Autor:in), 2002, Eröffnung einer Niederlassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106497

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Eröffnung einer Niederlassung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden