Regionale Konflikte in der wissenschaftlichen Literatur


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

33 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

REGIONALE KONFLIKTE

1 REGION

2 KONFLIKTVERSTÄNDNIS
2.1 Konfliktansätze
2.2 Konflikttheorien in der Internationalen Politik 6
2.2.1 Werner Link
2.2.3 Ernst-Otto Czempiel
2.3 Regionale Konflikte – Definition nach Frank R. Pfetsch

3 REGIONALE KONFLIKTTYPEN UND -URSACHEN / KONFLIKTSTRUKTUR UND – DYNAMIK
3.1 Positionsdifferenzen und Konfliktgegenstände
3.2 Konflikttypen / -intensitäten
3.3 Konfliktdynamik – Gründe für die Eskalation von Konflikten
3.3.1 Strukturelle Merkmale
3.3.2 Politische Gründe
3.4 Konstellationsanalyse

4 KONFLIKTREGULIERUNG UND -LÖSUNG / DEESKALATIONSSTRATEGIEN
4.1 Konfliktlösung oder Konfliktregulierung?
4.1.1 Werner Link
4.1.2 Ernst-Otto Czempiel
4.2 Formen der Konfliktbearbeitung
4.2.1 Bilaterale Verhandlungen
4.2.2 Funktionen und Strategien Dritter Parteien
4.2.2.1 Facilitation
4.2.2.2 Non-Direktive Mediation
4.2.2.3 Direktive Mediation
4.3 Prävention gewaltsamer Konflikte
4.3.1 Erkennen des Eskalationspotentials von Konflikten
4.3.2 Instrumente der Konfliktprävention

5 SCHLUßBETRACHTUNG

Regionale Konflikte

Bei der Beschäftigung mit regionalen Konflikten kann man nicht mehr auf die Konzepte der Konfliktbearbeitung des Kalten Krieges zurückgreifen. Sehr wohl allerdings ist es möglich sich dieser Konzepte zu bedienen, um ein Konfliktverständnis zu erlangen. Kleinere regionale Konflikte können nicht als ideologische `Blockkonflikte´ bearbeitet werden, sie haben viel- mehr eigene Triebfedern, die für das internationale System nicht genügend transparent sind und somit ein hohes sicherheitspolitisches Risiko darstellen können.

Um Typen, Ursachen, Dynamik, Regelungen oder sogar Lösungen `regionaler Konflikte´ be- sprechen zu können, müssen vorab die Begriffe Region und Konflikt bestimmt werden.

1 Region

Der Ausdruck Region wird in der wissenschaftlichen Literatur meist mit denen in der Geogra- phie üblichen und geläufigen Abgrenzungen gleichgesetzt. Jedoch ist die Bemühung deutlich, möglichst kulturell homogene Einheiten zusammenzufassen. So erstreckt sich Europa bis zum Ural, die Arabische Welt über den Nahen und Mittleren Osten, sowie über das maghrebini- sche Nordafrika und Ägypten. Schwarzafrika mit über 40 Staaten reicht von der Sahelzone über das Horn von Afrika bis zum Kap der Guten Hoffnung. Asien wird teilweise noch weiter unterteilt in Ostasien, Südasien, Südostasien und Ozeanien – meist werden die relativ kon- fliktarmen Siedlerstaaten Australien und Neuseeland noch mit einbezogen. Amerika wird in

drei Regionen eingeteilt: Nordamerika, Mittelamerika und Südamerika.[1]

In ähnlicher Weise wird der Begriff Region auch im Völkerrecht gebraucht: Staaten mit unge- fähr gleicher Entwicklungstendenz und Interessenlage können zu größeren Gruppen (Regio- nen) zusammengefaßt werden. Als solche Regionen behandelt man z.B. den westeuropäi- schen-atlantischen Bereich, den früheren Sowjetblock, jedenfalls soweit sich dort nach dem Zerfall der Sowjetunion Strukturen institutionalisierter Kooperation entwickeln, Lateiamerika, (Südost)Asien, die arabische Welt und Schwarz-Afrika.

Diese völkerrechtliche Kategorisierung erfolgt im wesentlichen aufgrund des jeweils vorhan- denen Institutionalisierungsgrades internationaler Kooperation in Regionalorganisationen. Als solche wären für den europäischen Bereich die EU, sowie der Europarat, die OSZE, NATO und WEU zu nennen, auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion die Gemeinschaft Unabhän- giger Staaten (GUS), im amerikanischen Bereich die Organisation Amerikanischer Staaten,

der Andenpakt, MERCOSUR (Mercado del Cono Sur) und NAFTA. In Afrika ist es die Or- ganisation für Afrikanische Einheit (OAU), SADC (Southern Afrikan Development Commu- nity) im südlichen Afrika sowie kontinentübergreifend die Arabische Liga. In (Südost-)Asien APEC, ASEAN sowie der Anzus Pakt.[2]

Die großen Regionen können weiter unterteilt werden in Bezug auf die geographische, kultu- relle oder konfliktbestimmende Zusammengehörigkeit. So wird oftmals auch der Ausdruck der `konfliktbestimmenden Subregion´ gebraucht. Dieser subregionalen Differenzierung liegt die `Theorie der regionalen Subsysteme´ von Binder zugrunde.[3]

Über die genaue Abgrenzung einer Region, welche z.B. wahlweise `Orient´ oder `Naher´ bzw. `Mittlerer Osten´ genannt wird, besteht solche Uneinigkeit, daß sie von vielen als unde- finierbar gesehen wird. Eine historische Bestimmung dieser exemplarischen Region ist die von der Westsahara bis Tadschikistan vorzufindende, kulturelle Prägung der Bevölkerungs- mehrheiten dieser Staaten durch den Islam. Zieht man zusätzlich das Merkmal kooperativer Interaktionen der Staaten in diesem Gebiet untereinander heran, muß auch der jüdische Staat Israel als Mitglied der Subregion begriffen werden.

Die gängige Einteilung der Regionen erfolgt nach staatlichen Akteuren (vorrangig im Bedeu- tungsrahmen einer Nation z.B. Israel/Palästina in der arabischen Welt). Eine Einteilung kann

`Region´ jedoch ebenso, je nach zugrundeliegender Fragestellung, über Konflikte bzw. Kon- fliktfelder geographisch verorten.

2 Konfliktverständnis

Da der Konfliktbegriff in jeder wissenschaftlichen Disziplin variiert, soll hiermit das Kon- fliktverständnis geklärt werden, von welchem im folgenden ausgegangen wird.

2.1 Konfliktansätze

Der sozialpsychologische Ansatz besagt, das die Ursache von Konflikten angesammelte Fru- strationen sind, die einen Spannungszustand erreichen und durch Aggressionen kanalisiert werden. Der semantische Ansatz führt Konflikte auf Mißverständnisse zurück, die durch fehlerhafte Kommunikation zwischen den Parteien entstehen. Der soziologische Ansatz geht davon aus, daß Konflikte ihre Ursachen in der Unvereinbarkeit von Zielen, Interessen oder Werten der unterschiedlichen Akteure haben. Diese Unvereinbarkeit ist jedoch auf jeden Fall eine Positionsdifferenz zwischen den Akteuren.[4]

Die Soziologen Lewis Coser und Ralf Dahrendorf sehen „soziale Konflikte [als] Gegensatz- beziehungen zwischen den Elementen einer Gesellschaft [...] sie sind nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall“.[5] Konflikte machen einen großen Teil des gesellschaftlichen Lebens aus.

Die Internationale Politik arbeitet überwiegend mit eben diesem soziologischen Konfliktbe- griff, der das Vorhandensein von Positionsdifferenzen zwischen Handlungssystemen in den Mittelpunkt stellt.

Handlungssystem kann ein Individuum oder eine Gruppe sein, es kann aber auch aus größeren Einheiten bestehen. Die Größe des Handlungssystems und die mögliche Beziehung zwischen ihnen kann in folgender Konflikttypologie schematisch dargestellt werden[6]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das dargestellte Konfliktverständnis kann somit von der individuellen auf die kollektive Ebe- ne transformiert werden. Nicht nur Menschen in der Gesellschaft, sondern auch verschiedene Gesellschaften (z.B. Staaten, Nationen, oder organisierte Gruppen) müssen Konflikte bewälti- gen. Deshalb soll das Konfliktverständnis der Internationalen Politik als Ausgangspunkt für eine regionale Betrachtung erläutert werden.

2.2 Konflikttheorien in der Internationalen Politik

Der Konfliktbegriff der Internationalen Politik wird entscheidend von zwei Vertretern ge- prägt: Werner Link und Ernst-Otto Czempiel. Als Konfliktgrundlage benutzen beide die so- ziologische Definition von Positionsdifferenzen, welche auf verschiedene Art und Weise be- arbeitet werden.

2.2.1 Werner Link

Link spricht von Konflikt als Unvereinbarkeit von Positionsdifferenzen in den Zielen, Interes- sen oder Werten von zwei oder mehreren Akteuren. Der Grundgedanke Links ist, daß Wett- bewerb und Konflikt inhaltlich voneinander zu unterscheiden sind; Konflikt ist ein Unterbe- griff des Wettbewerbs. Wettbewerb ist jede Art von Positionsdifferenzen, die unvereinbar sind, wenn die Verwirklichung der einen die Verwirklichung der anderen unmöglich macht.

Konflikt wird von Link benannt als Wettbewerbssituation, in welcher sich die Parteien der Unvereinbarkeit bewußt sind und jede Partei gewollt eine Haltung einnimmt, die den Wün- schen der Gegenpartei entgegenstehen. Für einen Konflikt muß die Unvereinbarkeit der Posi- tionsdifferenzen handlungsleitend sein.

Als weiteres notwendiges Kriterium für `Konflikt´ führt Link in Anlehnung an Kurt Singer den kritischen Spannungszustand ein:

Der „kritischen Spannung“ liegt dabei der Gedanke zugrunde, daß von einem Konflikt nur dann die Rede sein kann, wenn der Spannungszustand, der durch die bewußten und handlungsleitenden Positionsdifferenzen begründet wird, ein im dem Sinne kriti- sches Niveau [...] erreicht, daß der umfassende Beziehungszusammenhang und die Struktur zwischen den Akteuren ernsthaft bedroht werden.[7]

Links Konzept geht bis zum denkbar völligen Zusammenbruch des Beziehungszusammen- hanges, bis zur kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Parteien.

Vier Bedingungen müssen notwendigerweise gegeben sein, um von Konflikt zu sprechen:[8]

- Unvereinbare Positionsdifferenzen in den Zielen, Interessen oder Werten von ver- schiedenen Akteuren
- Die Positionsdifferenzen sind den Akteuren bewußt
- Die Positionsdifferenz ist handlungsbestimmend, d.h. es findet ein Konfliktaustrag statt.
- Der Spannungszustand, der aus den vorangestellten Punkten folgt, muß ein kritisches Niveau erreichen, so daß die Beziehung zwischen den Akteuren bedroht oder beein- trächtigt wird.

Link geht mit seinen Bedingungen von einem sehr engen Konfliktverständnis aus, welches im Hinblick auf seine analytische Tauglichkeit kritisch hinterfragt werden muß. Konflikte sind hier eine Ausnahmekategorie unter dem sehr weiten Konzept des Wettbewerbs. Konfliktprä- vention würde nach diesem Verständnis erst ansetzen können, wenn bereits eine Eskalation stattgefunden hat, die Situation somit schon als kritisch einzustufen ist.

2.2.3 Ernst-Otto Czempiel

Das Konfliktverständnis Czempiels ist im Gegensatz zu dem Links umfassender. Er geht da- von aus, daß Konflikt eine Positionsdifferenz über die Zuteilung von Werten in den Gebieten Sicherheit, Wohlfahrt und Herrschaft ist. Unter Sicherheit ist die Garantie der physischen Si- cherheit der Bevölkerung und damit des Staates zu verstehen. Wohlfahrt wird gesehen als die Versorgung der Bevölkerung und Herrschaft als das politische und ökonomische System, welches den Staat prägt und erhält. Czempiel nennt die Unvereinbarkeit der Positionsdiffe- renzen als einziges Kriterium für einen Konflikt und hebt somit Links Konzept des Wettbe- werbs auf. Konflikte werden als allgegenwärtiger Bestandteil menschlicher Gesellschaft ge-

sehen – sie sind nicht die Ausnahme, sondern Grundlage und Regelfall des Zusammenlebens.[9]

Czempiels Verzicht der schärferen Konfliktabgrenzung begründet sich aus seinem Politikver- ständnis:

Politik ist die autoritativ (herrschaftlich) oder über den Modus der Macht erfolgte Ver- teilung (und Generierung) von Werten in den Sachbereichen Sicherheit, Wohlfahrt und Herrschaft, die vom politischen System oder von gesellschaftlichen Akteuren in- nerhalb des gesellschaftlichen Umfeldes einer Einheit oder innerhalb der internationa- len Umwelt vorgenommen wird.[10]

Diese Politikverständnis bedingt, daß sowohl das (innen)politische als auch das Internationale System als Konfliktsystem begriffen werden müssen. Der Inhalt der Politik (in den genannten Bereichen) wird mit den Inhalten von Konflikt gleichgesetzt – Konflikte stellen den Inhalt der Politik dar, sind somit Grundlage jeder politikwissenschaftlichen Analyse.

2.3 Regionale Konflikte – Definition nach Frank R. Pfetsch

Um von der individuellen und internationalen Konfliktebene zum Begriff des regionalen Kon- flikts zu gelangen, soll dieser wie folgt definiert werden:

[Regionale] Konflikte sind Interessengegensätze (Positionsdifferenzen), um nationale Werte (Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Grenzen, Territorien, etc.) von einiger

Dauer und Reichweite zwischen zwei Parteien (Staaten, Staatengruppen oder - organisationen, organisierten Gruppen), die entschlossen sind, sie zu ihren Gunsten zu entscheiden. Dabei muß auf mindestens einer Seite eine organisierte Staatsmacht in- volviert sein.[11]

Diese Konfliktverständnis geht einher mit dem o.g. Regionenverständnis Pfetschs. Es handelt es sich somit um Güter, die innerhalb des gesamten nationalstaatlichen Rahmens eines Ak- teurs Bedeutung besitzen.

3 Regionale Konflikttypen und -ursachen / Konfliktstruktur und – dynamik

Eine Analyse regionaler Konflikte muß mit der Betrachtung der Konfliktgegenstände (Positi- onsdifferenzen) beginnen. Auf welchem Niveau sich der Konfliktaustrag bewegt ist weiterhin von entscheidendem Interesse – wird ein Konflikt mit friedlichen oder gewaltsamen Mitteln ausgetragen – weshalb kann diese Schwelle übertreten werden ?

3.1 Positionsdifferenzen und Konfliktgegenstände

In der Definition von Frank Pfetsch finden sich schon vier konkrete Konfliktgegenstände: Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Grenzen und Territorium. Diese lassen sich noch erwei- tern, was sich wie folgt darstellt:[12]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[13]

Diese Konfliktgegenstände schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind immer als cross-cutting cleavages zu betrachten. Sie können sich weiterhin gegenseitig bedingen, denn so hat beispielweise das Streben eines Subsystems nach regionaler Autonomie zur Folge, daß die Regierung des Zentralstaates angegriffen wird – was wiederum zur Folge hat, daß gleich- zeitig die nationale Machtfrage gestellt ist (z.B. Spanien).

Dies kann am Beispiel des Nahen Ostens verdeutlicht werden: Es geht nicht nur um Autono- mie und Territorien; weiterhin spielt die Frage nach Ethnie und Religion und nach der knap- pen Ressource Wasser eine wichtige Rolle.

[...]


[1] Vgl. Frank R. Pfetsch: Konfliktbarometer 2000 – Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung (HIIK): www.hiik.de/konfliktbarometer/Konfliktbarometer_2000.pdf , und Frank R. Pfetsch: Einleitung – Konflikte in der Welt, in: Ders. (Hrsg.): Konflikte seit 1945: Daten, Fakten, Hintergründe Bd.1 Europa, Würz- burg 1991, S.8–24, hier S.3ff.

[2] Vgl. Otto Kimminich/ Stephan Hobe: Völkerrecht, Tübingen – Basel 2000, S.60–65.

[3] Die Inhaltliche Zielrichtung war, die Bedeutung der Supermächte und die Bipolarität in der Internationalen Politik in der Ära des Ost-West-Gegensatzes zu relativieren: „The purpose [...] is to establish a link between system/structure theory and the area studies approach by positing that we are confronted not with a single global international system but with several in a variety of relationships.“ Leonard Binder: The Middle East as a Subordinate International System, in: World Politics, No.10 1958, S.408–429, hier S. 409.

[4] Vgl. Ulrich Druwe (Hrsg.): Internationale Politik; Neuried 1998, S. 147; im folgenden zitiert als: Druwe.

[5] Heinz J. Niederzu: Konflikttheorie: Ralf Dahrendorf, in: Julius Morel, Eva Bauer u.a. (Hrsg.): Soziologische Theorie; Wien, 5. Aufl. 1997, S. 180. Siehe auch: Imbusch, Peter: Konflikttheorien, in: Ders. (Hrsg): Friedens- und Konfliktforschung – eine Einführung mit Quellen, Opladen 1996, S.116–144.

[6] Schema nach: Peter Imbusch: Konflikttheorien, in: Ders. (Hrsg): Friedens- und Konfliktforschung – eine Ein- führung mit Quellen, Opladen 1996, S.127. Im folgenden zitiert als: Imbusch.

[7] Druwe, S.154f .

[8] Zu dieser Aufzählung vgl. Frank R. Pfetsch: Internationale Politik; Stuttgart – Berlin – Köln, 1994. S 123; und Druwe S. 152.

[9] Hierbei lehnt er sich stark an das Dahrendorf’sche Konzept der Grundprinzipien menschlicher Vergesellschaf- tung an. Dahrendorf benennt das sog. Dreigespann von Norm, Sanktion und Herrschaft. Er versteht unter Ge- sellschaft ein moralisches Gemeinwesen, welches durch bestimmte Normen geregelt wird. Die Geltung der Normen ist wiederum mit entsprechenden positiven und negativen Sanktionen verbunden, welche die Einhal- tung der Normen gewährleisten sollen. Eine Verhängung von Sanktionen ist immer Ausdruck bzw. notwendi- ger Bestandteil des dritten Elementes – der Herrschaft. Vgl. dazu Ralf Dahrendorf: Konflikt und Freiheit, München 1972, S.35.

[10] Ernst-Otto Czempiel: Friedenstrategien; Paderborn 1986, S. 30.

[11] Frank R. Pfetsch: Konfliktbarometer 2000 – Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung (HIIK): www.hiik.de/konfliktbarometer/Konfliktbarometer_2000.pdf. Vgl. dazu auch: Frank R. Pfetsch: Ein- leitung – Konflikte in der Welt, in: Ders. (Hrsg.): Konflikte seit 1945: Daten, Fakten, Hintergründe Bd.1 Euro- pa, Würzburg 1991, S.8–24, hier S.9ff.

[12] Eigene Erstellung – vgl.: Bernhard J. Trautner: Konstruktive Konfliktbearbeitung, Ansätze der Deeskalation und Beilegung nationaler und internationaler Konflikte 1945-1995; Bremen 1997, S.15–36. Im folgenden zi- tiert als: Trautner. Vgl. auch Peter Billing: Eskalation und Deeskalation internationaler Konflikte; Frankfurt am Main, New York 1992, Abschnitt Zwischenstaatlich – regionale Konfliktebene, S.143–154.

[13] Vgl. Thorsten Bonacker: Zum Paradigmenwechsel in der Konflikttheorie nach dem Ende des Ost-West- Konflikts, in: Wolfgang R. Vogt: Gewalt und Konfliktbearbeitung, Befunde – Konzepte – Handeln; Baden- Baden 1997, S. 93–108, hier S.94.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Regionale Konflikte in der wissenschaftlichen Literatur
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Veranstaltung
HS: Sicherheitspolitik-Regionale Konflikte
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
33
Katalognummer
V106489
ISBN (eBook)
9783640047680
Dateigröße
606 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ist eine grundlegende Arbeit aus einem HS, der Anspruch ist rein deskriptiver Natur. Die Datei ist ein PDF (520 kb).
Schlagworte
Regionale, Konflikte, Literatur, Sicherheitspolitik-Regionale, Konflikte
Arbeit zitieren
Sascha Brier (Autor:in), 2002, Regionale Konflikte in der wissenschaftlichen Literatur, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106489

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