Der kategorische Imperativ


Seminararbeit, 2002

17 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kants Verständnis von Sittlichkeit
2.1 Die Autonomie des Willens als Ursprung der Sittlichkeit
2.2 Das moralische Gesetz und dessen Formel, der Kategorische Imperativ
2.2.1 Die allgemeine Formel des Kategorischen Imperativs
2.2.2 Die Naturgesetz-Formel
2.2.3 Die Menschheits-Zweck-Formel
2.2.4 Die Autonomie-Formel
2.2.5 Die „Reich der Zwecke“-Formel
2.3 „Maxime und „Wille“ im Kategorischen Imperativ

3. Kants Sittlichkeitsprüfung
3.1 Zum Widerspruch in der Sittlichkeitsprüfung
3.1.1 Maximenwiderspruch
3.1.2 Wollenswiderspruch
3.2 Kants Anwendungsbeispiele
3.2.1 Fall 1: Selbstmord
3.2.2 Fall 2: Bruch eines Rückzahlungsversprechens
3.2.3 Fall 3: Das „rostende“ Talent
3.2.4 Unterlassene Hilfeleistung

4. Zur Bedeutung des Kategorischen Imperativs
4.1 Zur Problematik der Sittlichkeitsprüfung
4.2. Die Abgrenzung Kants von anderen ethischen Positionen

5. Schluss

Erster Teil

1. Einleitung

Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, jeöfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmelüber mir, und das moralische Gesetz in mir. 1

Die Frage „Was soll ich tun?“ zählt Kant zufolge zu den Grundfragen der Ethik. Allein durch die Fragestellung bekundet der Mensch das Interesse an einer Aufklärung über sich selbst und erkennt die Notwendigkeit einer philosophischen Reflexion. Denn zu erkennen, was moralisch gut ist, ist nicht so selbstverständlich und eindeutig, wie wir es teilweise vermuten. Die „Zehn Gebote“ bieten zwar eine inhaltliche Lösung an, was man tun sollte und was nicht, allerdings gelangte bald man zu der Ansicht, dass die Frage nicht zu beantworten sei, weil es in verschiedenen Zeiten und Ländern jeweils unterschiedliche moralische Vorstellungen gibt. Kant waren alle diese Antworten geläufig. Für ihn galt es, eine Lösung zu finden, die allgemeingültig und notwendig ist. Kants Lösung ist der berühmte kategorische Imperativ: „ Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ 2 Diese Lösung möchte ich im Rahmen meiner Hausarbeit näher erläutern. Dabei sollen die unterschiedlichen Formulierungen des kategorischen Imperativs aufgezeigt und die Begriffe „Maxime“ und „Wille“ des kategorischen Imperativs auf ihre Bedeutung hin untersucht werden. Weiterhin wird auf die Funktion des kategorischen Imperativs eingegangen und seine Anwendbarkeit geprüft. Denn die Relevanz einer ethischen Position sollte sich nicht nur nach ihrer theoriegeschichtlichen Wirksamkeit, sondern auch nach ihrer Hilfe bei aktuellen moralischen Problemen bemessen werden. Dabei sollen auch die Beispiele, die Kant selbst angibt, einer genauen Analyse unterzogen werden. Im letzten Abschnitt werde ich auf die Abgrenzung Kants von anderen ethischen Positionen hinweisen und im Schlussteil das Thema Bioethik kurz ansprechen, da in diesem Bereich fundamentale Fragen gestellt werden, die mögliche Leistungen und Grenzen der kantischen Ethik aufzeigen.

Zweiter Teil

2. Kants Verständnis von Sittlichkeit

2.1 Die Autonomie des Willens als Ursprung der Sittlichkeit

Nach Immanuel Kant ist „ ein jedes Ding der Natur3 Gesetzen unterworfen. Allein vernünftige Wesen sind in der Lage, nach Vorstellungen von Gesetzen oder Prinzipien zu handeln. Das Vermögen, nach diesen Vorstellungen zu handeln, wird auch als Wille bezeichnet, so dass der Wille nicht anderes ist als praktische Vernunft. Kant kommt es darauf an, dass der Wille durch Gründe a priori in seinem Handeln bestimmt wird und nicht durch bereits festgelegte Werte und Normen. Die Einhaltung von Gesetzen und Normen ermöglicht zwar ein sittlich richtiges Verhalten, führt aber weder zum sittlich Guten noch zur Begründung von Moralität. Die entscheidende Voraussetzung, überhaupt sittlich gut handeln zu können, ist die Autonomie des Willens. Kant bemerkt, dass „... ein vernünftiges [...] Wesen [...] die Kausalität seines eigenen Willens niemals anders als unter der Idee der Freiheit denken “ kann, denn „... mit der Freiheit ist [...] der Begriff der Autonomie unzertrennlich verbunden, mit diesen aber das allgemeine Prinzip der Sittlichkeit.4 Da die Vernunft den Willen bestimmt, werden Handlungen, die als objektiv notwendig erkannt werden, auch subjektiv obligat. Kant gesteht jedoch ein, dass der Wille gewissen subjektiven Bedingungen oder Triebfedern (wie z.B. Neigungen) unterworfen ist, „... die nicht immer mit den objektivenübereinstimmen.“ 5 Folglich muss der Wille „... durch Gründe der Vernunft6 mit einem Gebot genötigt werden, da er „... seiner Natur nach nicht notwendig folgsam ist “.7 Die Formeln der Gebote nennt Kant Imperative. Imperative sind sprachliche Figuren, „... in der die Vernunft ihr objektives Gesetz dem subjektiv unvollkommenen Willen gegenüber ausspricht und es zur Geltung bringt “. 8 Kant unterscheidet zwei Arten von Imperativen. Den hypothetischen Imperativ und den kategorischen Imperativ. Der hypothetische Imperativ wird auch Imperativ der Geschicklichkeit genannt, da er angewendet wird, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Für Kant hat dieser Imperativ nur eine beratende Bedeutung, weil nicht die Vernunft, sondern nur der pragmatische Verstand gebraucht wird, um geeignete Mittel zur Erreichung eines beliebigen Zweckes zu finden. Ein hypothetischer Imperativ könnte z.B. lauten: Wenn du gesund werden willst, musst du das Rauchen aufgeben. Da solche Imperative weder notwendig noch allgemeingültig sind, können sie auch nicht als Beurteilungskriterium für die Moralität dienen, weil „... im Gegensatz zurüberlieferten Moralphilosophie [...] das schlechthin Gute nicht in einem höchsten Gegenstand des Willens, [...] sondern im guten Willen selbst9 besteht. Das bedeutet, dass das der gute Wille allein durch das Wollen an sich gut ist und seinen Wert nicht am Zweck einer Handlung bestimmen darf. Um den guten Willen genauer zu definieren, führt Kant den Pflichtbegriff ein. Der gute Wille ist nämlich nur dann an sich gut, wenn er durch Pflicht bestimmt wird. Kant unterscheidet zwischen pflichtgemäßen Handlungen und Handlungen aus Pflicht. Pflichtgemäße Handlungen sind nicht als moralisch, sondern nur als legal anzusehen, da sie von irgendwelchen Bestimmungsgründen abhängen, aus denen man die Pflicht befolgt. Für Kant hat „... eine Handlung aus Pflicht [...] ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird.“ 10 Folglich ist für Kant das Handeln aus Pflicht entscheidend. Solche Handlungen aus Pflicht lassen sich nicht von bestimmten Neigungen oder Zwecken, sondern von Maximen leiten. Für die Beurteilung der Moralität stellt Kant daher den kategorischen Imperativ als höchstes Beurteilungskriterium auf,11 der nicht die Materie der Handlung, sondern die Form und das Prinzip des Handelns betrifft. 12 Die unterschiedlichen Formulierungen des kategorischen Imperativs werde ich im nächsten Abschnitt näher erläutern.

2.2 Das moralische Gesetz und dessen Formel, der Kategorische Imperativ

2.2.1 Die allgemeine Formel des Kategorischen Imperativs

Der kategorische Imperativ stellt kein sittlich neutrales Angebot dar, sondern fordert eine bestimmte Form des Handelns, die ohne jede Einschränkung gültig ist. 13 Die erste Formel des kategorischen Imperativs, die häufig auch „Grundformel“ genannt wird, formuliert Kant folgendermaßen: „ ...handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daßsie ein allgemeines Gesetz werde.“ 14 Kant fordert die vernünftigen Wesen also auf, eine Maxime (d.h. einen subjektiven Vorsatz) zu formulieren, welche einer Handlung zu Grunde liegen soll. Diese Maxime, die von vornherein gar nicht moralisch sein muss, soll anschließend auf ihre Verallgemeinerungsfähigkeit überprüft werden. Kann ich wollen, dass meine Maxime zum allgemeinen Gesetz wird? Meine Maxime könnte zum Beispiel lauten: Auf die Justiz ist kein Verlass, darum räche ich mich selber, wenn mir jemand Unrecht zufügt. Jetzt soll ich nach Kant diese Maxime verallgemeinern und sie mir als allgemeines Gesetz vorstellen. Kann ich wollen, dass es ein Gesetz gibt, dass jedem Selbstjustiz zugesteht, der sich im Unrecht fühlt? Wenn ich ein solches Gesetz wirklich will, muss ich auch wollen, dass sich jeder an mir rächt, der sich in irgendeiner Weise ungerecht von mir behandelt fühlt. Da dieses Wollen aber nicht mit meiner Vernunft in Einklang zu bringen ist, kann meine Maxime auch nicht moralisch sein. Der kategorische Imperativ fordert also eine „formale“ Willensbestimmung, die als oberste Norm Allgemeinheit und Notwendigkeit beansprucht. Die jeweils persönliche Maxime muss so gestaltet werden, „ dass dieser Willensorientierung jedes vernünftige Wesen zustimmen könnte.“15 Kant fügt dem „Grundgesetz der moralisch-praktischen Vernunft“ noch weitere Formeln hinzu, obwohl man seiner Meinung nach besser daran tut, „ wenn man in der sittlichen Beurteilung immer nach der strengen Methode verfährt, und die allgemeine Formel des kategorischen Imperativs zum Grunde legt.“ 16 Die verschiedenen Formeln des kategorischen Imperativs sind demnach äquivalent, aber hierarchisch geordnet und bedürfen einer kurzen Erläuterung.

2.2.2 Die Naturgesetz-Formel

Die Naturgesetz-Formel des kategorischen Imperativs besagt, dass die Naturgemäßheit der Maxime ihre Moraltauglichkeit indiziert. 17Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.18 Jedoch haben empirisch- wahrnehmbare Naturerscheinungen für Kant nur geringe Bedeutung. Die sinnliche Natur ist für Kant unabwendbar mit Heteronomie verbunden. Darum muss die Phantasie des reinen Willens eine übersinnliche Natur entwerfen, deren Gesetze von sämtlichen empirischen Bedingungen unabhängig sind und somit zur Autonomie der reinen Vernunft gehören. 19 Ich muss mich also in den Stand des Urhebers der Natur versetzen und mir eine Naturordnung vorstellen, die in sich widerspruchsfrei ist und einen sinnvollen Entwurf von Handlungsplänen ermöglicht. Dann kann ich „ aus der Eignung der Maxime, sich in [diese] Naturordnung einzufügen, auf ihre Einfügbarkeit in die reine praktische Vernunftordnung [...] folgern.“ 20 Allerdings reicht die Naturformel nicht aus, die moralische Güte einer Maxime festzustellen. Es ist nach Kant zwar möglich, die Pflichtgemäßheit einer Maxime an ihrer Naturgemäßheit abzuleiten, nicht aber, ob die Maxime auch aus Pflicht gefasst wurde. Das menschliche Denken ist auch nicht auf die Illustration des moralischen Gesetzes durch die Naturgesetzvorstellung angewiesen. Kant erklärt dazu, dass die Sonderformeln lediglich helfen sollen, „ das Prinzip der Sittlichkeit vorzustellen [...] und dadurch dem Gefühle näher zu bringen.“ 21 Um die Naturgesetzfassung des kategorischen Imperativs besser zu veranschaulichen, verwendet Kant vier Beispiele, die sich folgendermaßen aufteilen lassen:

I.) vollkommene Pflichten (ihre Verletzung ist denkwidrig)

a) gegen uns selbst (z.B. Verbot der Selbsttötung)

b) gegen andere (z.B. Verbot von unredlichen Versprechen)

II.) unvollkommene Pflichten (ihre Verletzung ist willensunstimmig, unzweckmäßig)

c) gegen uns selbst (z.B. Verbot der Selbstverwahrlosung)

d) gegen andere (z.B. Verbot der Gleichgültigkeit gegenüber dem Wohlergehen anderer)

Eine vollkommene Pflicht ist folglich dann der Fall, wenn ich die Maxime nicht widerspruchsfrei denken und wollen kann. Bei einer unvollkommenen Pflicht kann ich die Maxime zwar denken, aber nicht ohne Widerspruch wollen. Die Beispiele, die Kant zu dieser Thematik anführt, werden ausführlich in Kapitel 3.3 erörtert.

2.2.3 Die Menschheits-Zweck-Formel

Die dritte Formel des kategorischen Imperativs lautet: „ Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloßals Mittel brauchest.“ 22 Für das Verständnis dieser Version sind die Begriffe „Mittel“ und „Zweck“ ausschlaggebend. Für Kant benötigen alle materialen Zwecke unterschiedliche Mittel zu ihrer Erreichung. Aus diesem Grunde unterliegen die materialen Zwecke dem hypothetischen Imperativ und können somit auch niemals Zwecke an sich sein. Lediglich „ der Mensch, undüberhaupt jedes vernünftige Wesen, existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloßals Mittel zum beliebigen Bebrauche für diesen oder jenen Willen, sondern muss in allen seinen, sowohl auf sich selbst, als auch auf andere vernünftige Wesen gerichteten Handlungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden.23 Das bedeutet, dass ich mein Handeln an der Perspektive des Selbstzweckes prüfen muss, da ich, wenn ich den Selbstzweck oder Selbstwert anderer Personen nicht anerkenne, auch mein eigenes Menschsein missachte. Da der Mensch Freiheit besitzt, verfügt er nach Kant auch über Würde, die ihm nicht durch die Betrachtung als Mittel genommen werden darf. Zweifellos kann man niemals ganz auf das Mittel in einem Menschen verzichten, denn Kant sagt auch ausdrücklich, dass man den Menschen „niemals bloß als Mittel“ und nicht „niemals als Mittel“ betrachten sollte. Genauer gesagt darf ich durchaus einen Menschen für meine eigenen Zwecke gebrauchen, allerdings nur, wenn sich meine Maxime mit der menschlichen Würde vereinbaren lässt und sie weder beeinträchtigt noch vollständig beraubt. Kant spielt nun diese Version an den bereits erwähnten Beispielen durch:

a) Der Selbstmörder, der von seinem beschwerlichen Zustand erlöst werden möchte, benutzt sich nach Kant selbst bloß als Mittel „ zu Erhaltung eines erträglichen Zustandes bis zu Ende des Lebens.“ 24 Da der Mensch aber keine Sache ist, sondern jederzeit als Zweck an sich selbst betrachtet werden muss, darf er sein Dasein nicht nur als Mittel betrachten und sich folglich auch nicht selber töten.
b) Der Lügner, der sich mit dem falschen Versprechen Geld leiht, benutzt den anderen nur als Mittel zum Zweck und handelt deshalb unmoralisch.
c) Talente sind „ Anlagen zu gr öß erer Vollkommenheit25, die dem Zwecke der Natur der Menschen dienen. Nur durch die Kultivierung der Anlagen wird der Zweck der Natur erreicht. Die Vernachlässigung der Talente gefährdet zwar nicht die Erhaltung der Menschheit als Zweck an sich selbst, wohl aber die „ Beförderung dieses Zweckes.“ 26
d) Wer anderen Menschen nicht hilft, verkennt den „ Naturzweck den alle Menschen haben, ihre eigene Glückseligkeit.27 Die Maxime der Gleichgültigkeit gegenüber Hilfsbedürftigen lässt sich nämlich nicht mit dem Selbstzweckcharakter in Einklang bringen. Der Imperativ fordert von mir, dass ich anderen nicht nur um ihrer selbst willen, sondern auch um meines Selbst willen, helfen muss. Nur wenn ich den Selbstwert anderer Menschen achte, werde ich auch meinem eigenen Selbstwert gerecht. 28Denn das Subjekt, welches Zweck an sich selbst ist, dessen Zwecke müssen, wenn jene Vorstellung bei mir alle Wirkung tun soll, auch, so viel wie möglich, meine Zwecke sein.“ 29

Die ersten drei Versionen des kategorischen Imperativs fordern den Handelnden also auf, zuerst seine Maximen auf die allgemeine Gesetzlichkeit zu überprüfen, dann die Maximen darauf hin zu untersuchen, ob sie ein Naturgesetz werden könnten und sich schließlich in eine Welt zu versetzen, in der die Menschen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck zu betrachten sind.

2.2.4 Die Autonomie-Formel

Die vierte Formulierung des kategorischen Imperativs lehnt sich nicht nur stark an die allgemeine Formel des kategorischen Imperativs an, sondern weist auch noch große Nähe zum Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft auf, welches bereits in der Einleitung erwähnt wurde. „[Handle]. ..nur so, daßder Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne.“ 30 Folglich hat mein Wille die Fähigkeit zur Autonomie, d.h. ich kann meinen Willen selbst bestimmen und aus der Fülle der Handlungsmöglichkeiten die moralische auszuwählen. „ Moralität besteht also in der Beziehung aller Handlung auf die Gesetzgebung31 Heteronomie hingegen lässt hypothetische Imperative möglich werden: „ ich soll etwas tun darum, weil ich etwas anderes will.“ 32 Dem kategorischen Imperativ ist es aber angemessen, dass ich nichts anderes will als das, was ich tun soll.

2.2.5 Die „Reich der Zwecke“-Formel

Auch in dieser Formulierung ist die Autonomie des Menschen von Bedeutung. Der Handelnde soll sich und seine Mitmenschen als Gesetzgeber und als Bürger zugleich im Reich der Zwecke deuten. Das Reich der Zwecke ist Kants moralisches Ideal einer Gemeinschaft, in der alle vernünftigen Wesen unter dem Gesetz stehen, sich selbst und andere niemals nur als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck zu behandeln. „ Demnach mußein jedes vernünftige Wesen so handeln, als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche der Zwecke wäre.“ 33 Der Zustand der Autonomie bedeutet in diesem Fall, dass sich die Bürger einer moralischen Willensgemeinschaft selbst dazu verpflichten, ihre eigene gemeinsame Gesetzgeberrolle als Maßstab für die Wahl der Maximen zu benutzen. Wenn die Maximen der Handlungen unter der Perspektive der Selbstgesetzgebung für das Reich der Zwecke, dem sich die Handelnden als zugehörig begreifen, gewählt werden, dann dürfen jene Maximen und die entsprechenden Handlungen Moralität beanspruchen.

2.3 „Maxime“ und „Wille“ im Kategorischen Imperativ

In diesem Abschnitt möchte ich anhand einiger Zitate aus der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ und der „Kritik der praktischen Vernunft“ noch einmal die zentralen Begriffe „Maxime“ und „Wille“ des kategorischen Imperativs kurz erläutern.

a) Maxime

Unter Maximen versteht Kant subjektive Prinzipen des Wollens bzw. subjektive Grundsätze des Handelns, welche von Individuum zu Individuum verschieden sind. „ Praktische Grundsätze sind Sätze, welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv oder Maximen, wenn die Bedingung nur als für den Willen des Subjekts gültig von ihm angesehen wird.34 Die Maxime ist für die Bewertung von Moralität zentral, da eine Handlung aus Pflicht ihren moralischen Wert nicht in der Absicht hat, „ sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird.“ 35 Für Kant ist „ die Tauglichkeit einer Maxime eines jeden guten Willens, sich selbst zum allgemeinen Gesetze zu machen, [...] selbst das alleinige Gesetz, das sich der Wille eines jeden vernünftigen Wesen selbst auferlegt, ohne irgend eine Triebfeder und Interesse derselben als Grund unterlegen.“ 36

b) Wille

Wenn Kant von der „Maxime deines Willens“ spricht, so versteht er unter „Willen“ ein Vermögen, „ der Vorstellung gewisser Gesetze gem äß sich selbst zum Handeln zu bestimmen.“ Weiterhin definiert er den Willen als ein Vermögen, „ den Vorstellungen entsprechende Gegenstände entweder hervorzubringen, oder doch sich selbst zu Bewirkung derselben [...] d.i. seine Kausalität zu bestimmen.37 Da nur vernünftige Wesen einen Willen haben und „ zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anderes als praktische Vernunft. 38 (vgl. dazu auch Kapitel 2.1) Ferner ist der Wille „ ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft, unabhängig von der Neigung, als praktisch notwendig, d.i. als gut erkennt.“39

Dritter Teil

3. Kants Sittlichkeitsprüfung

Nachdem die unterschiedlichen Formulierungen des kategorischen Imperativs geklärt sind, soll nun untersucht werden, wie anhand des Widerspruchs die Sittlichkeit einer Maxime festzustellen ist. Dazu sollen auch drei Anwendungsbeispiele Kants einer genauen Analyse unterzogen werden.

3.1 Zum Widerspruch in der Sittlichkeitsprüfung

3.1.1 Maximenwiderspruch

Eine Möglichkeit des Widerspruchs ist für Kant, dass eine Maxime sich selbst widerstreitet. Dies stellt nach den Worten Kants eine „ innere Unmöglichkeit40 dar, weil eine solche Handlung so beschaffen sind, „ dass ihre Maxime ohne Widerspruch nicht einmal als allgemeines Naturgesetz gedacht werden kann.“ 41 Ich kann also, da ich die betreffende Maxime nicht einmal als Naturgesetz denken kann, die Maxime schon gar nicht wollen. Der Maximenwiderspruch liegt ferner dann vor, wenn eine Maxime „ als Regel für den Willen eines jeden vernünftigen Wesens, in einer und derselben Maxime, mit sich selbst nicht zusammen stimmen könne.“ 42

3.3.2 Wollenswiderspruch

Im zweiten Fall kann ich die Maxime zwar als allgemeines Naturgesetz denken, aber unmöglich wollen, dass sie ein allgemeines Naturgesetz wird, „ weil ein solcher Wille sich selbst widersprechen würde.“ 43 Kant sagt auch ausdrücklich: „ Man muss wollen können, daßeine Maxime unserer Handlung ein allgemeines Gesetz werde.“ 44 Schnoor stellt fest, dass in beiden Fällen ein Widerspruch das „wollen können“ ausschließt und sich die Maxime folglich als nicht tauglich erweist. 45

3.2 Kants Anwendungsbeispiele

3.2.1 Fall 1: Selbstmord

Ein Mensch, der durch eine hoffnungslose Anzahl an Übeln dem Leben überdrüssig geworden ist, möchte sich das Leben nehmen. Da er aber noch im Besitz seiner Vernunft ist, kommt er der Forderung des kategorischen Imperativs nach, indem er versucht, sich seine Maxime: „ ich mache es mir aus Selbstliebe zum Prinzip, wenn das Leben bei seiner längern Frist mehrübel droht, als es Annehmlichkeiten verspricht, es mir abzukürzen46 als allgemeines Naturgesetz vorzustellen. Das Experiment würde ergeben, dass die Maxime der Selbstliebe sowohl die Erhaltung des Lebens beinhaltet, als auch die Zerstörung von Leben. Würde man die Maxime zum allgemeinen Naturgesetz erheben, „ dann wäre eine mit sich selbst im Streit liegende Gesetzgebung die Folge.“ 47 Die Maxime ist also nicht gesetzesfähig und deswegen auch nicht moralisch sein, denn „ wenn die Maxime der Handlung nicht so beschaffen ist, dass sie an der Form eines Naturgesetzesüberhaupt die Probe hält, so ist sie sittlich unmöglich.“ 48 Kant zeigt jedoch in seinem Beispiel nicht, dass „Selbstliebe“ das Prädikat „lebensbefördernd“ enthält und das Prädikat „lebensbefördernd“ das Prädikat „nicht lebensbeendend“ beinhaltet. Die Maxime der Selbstliebe wird daher zirkulär begründet und widerspricht dem kantischen Anspruch, sich selbst einer Prüfung durch den kategorischen Imperativ zu unterziehen.

3.2.2 Fall 2: Bruch eines Rückzahlungsversprechens

Dieses Beispiel handelt von einem Menschen, der sich Geld leihen möchte, obwohl er weiß, dass er es nie zurückzahlen kann. Da er aber noch über ein Gewissen verfügt, versucht er seine Maxime „ wenn ich mich in Geldnot zu sein glaube, so will ich Geld borgen, und versprechen, es zu bezahlen, ob gleich ich weiß, es werde niemals geschehen49 als allgemeines Gesetz zu denken. Das Ergebnis des Experimentes, wäre, dass in der Natur ein solches Gesetz die Bedingungen seiner Gültigkeit selbst zunichte machen würde, weil ohnehin keiner mehr einem anderen Menschen Geld leihen würde. Folglich kann die Maxime auch nicht moralisch sein. Damit argumentiert Kant aber mit der sonst so strikt abgelehnten Erfahrung für die Unsittlichkeit eines falschen Versprechens. Weiterhin ist an diesem Beispiel kritisch anzumerken, dass Kant die Unsittlichkeit eines falschen Versprechens auch teleologisch mit den Folgen eines Gesetzes begründet, welche die oben genannte Maxime zum Inhalt hätte.

3.2.3 Fall 3: Das „rostende“ Talent

Im dritten und letzen Fall, der hier angesprochen werden soll, handelt es sich um einen Menschen, der bemerkt, dass er von der Natur mit einem besonderen Talent ausgestattet wurde. Er lebt jedoch unter bequemen Umständen und zieht es vor, sich lieber dem Genuss hinzugeben, als sich mit der Kultivierung seiner Naturanlagen zu befassen. Da er aber noch über ein Pflichtbewusstsein verfügt, fragt er sich, ob sich seine Maxime der Bequemlichkeit, auch als allgemeines Naturgesetz denken lässt. Das Gesetz könnte zum Beispiel so lauten: Talente müssen nicht ausgebildet werden, wenn ihre Kultivierung mit Mühsalen verbunden ist. In diesem Fall wäre die Natur aber im Widerspruch zu ihrer eigenen Absicht, dass alle Vermögen der Menschen ausgebildet werden, „ weil sie ihm doch zu allerlei möglichen Absichten dienlich und gegeben sind.“ 50 Die Maxime der Bequemlichkeit ist also deshalb nicht moralisch, weil sie nicht als allgemeines Naturgesetz gewollt werden kann. Problematisch finde ich in diesem Fall, das Kant behauptet, dass ein vernünftiges Wesen notwendig will, dass alle Vermögen in ihm entwickelt werden. Zunächst bleibt auch unbewiesen, dass man notwendig alle Talente in sich kultiviert haben will. Kant spricht auch nur von Fähigkeiten, die lediglich „möglichen Zwecken“ dienlich sind, aber keine Pflicht begründen können. 51

3.2.4 Unterlassene Hilfeleistung

Das letzte Beispiel handelt von der Pflicht, anderen Menschen zu helfen. Kant untersucht die Maxime, aus Gleichgültigkeit notbedürftigen Menschen die Hilfe zu verweigern. Obwohl eine solche Maxime als Naturgesetz durchaus denkbar ist, kann ein Wille ein solches Prinzip der Natur unmöglich wollen, weil er „ sich selbst alle Hoffnung des Beistandes, den er sich wünscht, rauben würde.“ 52 Das Postulat, dass jeder Mensch Hoffnung auf Beistand hat, wird von Kant aber nicht bewiesen. Weiterhin argumentiert Kant auch in diesem Beispiel teleologisch, indem er zur Begründung der Unsittlichkeit der Maxime auf die Folgen eines solchen Naturgesetzes hinweist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich Kant überraschenderweise in der Untersuchung seiner Beispiele selbst widerspricht. Somit wird er dem Anspruch, den er in seinem Text erhebt, nicht gerecht.

Vierter Teil

4. Zur Bedeutung des Kategorischen Imperativs

4.1 Zur Problematik der Sittlichkeitsprüfung

Die Probleme des Sittlichkeitstests entstehen bereits mit der Maximenformulierung. Es gibt zu einer Handlung keine eindeutige Maxime, ihre Formulierung ist abhängig vom persönlichen und teilweise empirischen Wissensstand. Während zum Beispiel ein Politiker, der vor 40 Jahren über den Bau eines Atomkraftwerks zu entscheiden hatte, folgende Maxime formuliert hätte: „Wenn ich die Glückseligkeit anderer fördern will, darf ich ein Atomkraftwerk bauen“ könnte heute die Maxime lauten: „Wenn ich die Glückseligkeit anderer fördern will, darf ich das Risiko eines schweren nuklearen Unfalls eingehen.“ Dazu kommt, dass die sprachlich semantische Form von Maximen nicht eindeutig geklärt ist und man nicht weiß, wie sie aufgebaut sein müssen. Ich kann die Maxime auch so formulieren: „Ich muss die Glückseligkeit anderer fördern“. Diese Maxime ist zwar immer noch ein Grundsatz zu handeln und ein subjektives Prinzip dazu, dennoch sagt sie nichts mehr über die Handlung aus. Ein weiteres Problem ist die Maximenformalisierung. Nach Kant muss ich mit meiner sprachlich formulierten Maxime zu einer bloßen Form kommen, die „ zuerst das, was an sich und schlechterdings-gut ist53 bestimmt. Kant erklärt aber nicht, wie diese Abstraktion erfolgen soll und welche abstrakten Begriffe der Vernunft verwendet werden dürfen und welche nicht. Die Formalisierung von sprachlichen Ausdrücken ist ebenfalls nicht eindeutig, da bestimmte Wörter unterschiedlichen Bedeutungsauffassungen ausgesetzt sind. So versteht zum Beispiel ein Kommunist unter Eigentum Diebstahl, ein Kapitalist hingegen Besitz, d.h. bei einer Maxime des Eigentums würden der Kapitalist und der Kommunist zur gleichen Handlung unterschiedliche Wörter verwenden. Dabei sollte aber gerade die Formalisierung die Uneindeutigkeit der Maximenformulierung aufheben. Es wird bereits an diesen zwei Beispielen deutlich, dass der kategorische Imperativ keineswegs immer so eindeutig, leicht und schnell in der Anwendung ist, wie Kant ihn beschreibt. Allein die Tatsache, dass Kant in seinen Beispielen selbst zum Widerspruch kommt, zeigt, dass der kategorische Imperativ praktisch angewandt weder leicht noch schnell ist. Die Formalisierung und die Suche nach einem Widerspruch ist mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden, die eine rasche und einfache Prüfung der Maxime unmöglich machen.

4.2. Die Abgrenzung Kants von anderen ethischen Positionen

Die vorkantische Philosophie war in ihrer unkritischen Haltung stets geneigt, als rationale Theologie, Kosmologie und Psychologie so über Ideen zu handeln, als ob diese Wirklichkeit wären. So schloss man beispielsweise aus der Einheit und Einfachheit der Seele auf ihre Unzerstörbarkeit und daraus wiederum auf ihre Unsterblichkeit.54 Außerdem nahm man an, dass sich das Bewusstsein nach den Dingen richtet und sich verändert, je mehr man sieht und erkennt. Dieses Denken wurde von Kant „revolutioniert“. Die reinen Ideen sind nicht länger konstitutiv, sondern regulativ, d.h. nicht länger auf Wirkliches gerichtet, sondern auf die Einheit und dem Zielpunkt der gesamten Erkenntnis. Der Zielpunkt selbst kann nicht erkannt werden, sondern bleibt Norm und wird als mögliches Ideal gedacht. Da die Behauptung Kants so radikal war, wie einst die von Kopernikus, ging sie auch unter dem Begriff „Kopernikanische Wende“ in die Philosophiegeschichte ein. „ Durch die kopernikanische Wende wird erreicht, daßdie Struktur des erkennenden Subjekts a priori die Struktur der erkannten Gegenstände bestimmt.“55 Der Verstand schreibt also den sinnlichen Eindrücken die Gesetze vor, in denen man sie wahrnehmen kann. Für die praktische Philosophie versucht Kant den Nachweis zu bringen, dass es ethische Normen gibt, die ebenfalls a priori und für alle vernünftigen Wesen gleichermaßen gelten. A priori ist für Kant nur eine ethische Norm, die subjektive Erfahrungen wie zum Beispiel das Streben nach Glückseligkeit abstrahiert. Die einzige verbindliche Norm der Kantischen Ethik ist der kategorische Imperativ. Er ist im Gegensatz zu den „Zehn Geboten“ so abstrakt, dass er sich zwar der Materie enthält, dennoch aber für jede Handlung verbindlich ist. „ Auf dieses Gesetz ist die praktische Vernunft durch und in sich selbst gekommen, es ist der höchste Gipfel, den die Vernunftüberhaupt zu erreichen vermag, und dieser liegt in ihr selbst.“56 Die einzige mögliche Form einer Ethik beruht also auf Autonomie, der Selbstgesetzgebung aus und durch Vernunft, und aus dieser Fähigkeit zur Selbstgesetzgebung resultiert für Kant die Menschenwürde.

Fünfter Teil

Schluss

Freiheit ist aber auch die einzige unter allen Ideen der spekulativen Vernunft, wovon wir die Möglichkeit a priori wissen, ohne sie jedoch einzusehen, weil sie die Bedingung des moralischen Gesetzes ist, welches wir wissen. 57

Abschließend lässt sich feststellen, dass es schon außerordentlich befremdend ist, die moralische Beurteilung einer Handlung auf eine formale Ebene zu heben, die mit der Realität nicht mehr viele Gemeinsamkeiten aufweist. Die unterschiedlichen Weltbilder, die von ihren jeweiligen Philosophien und Sprachen geprägt sind, lassen den Versuch eigentlich gleich wieder scheitern. Der Anspruch Kants auf Allgemeingültigkeit lässt sich folglich kaum verwirklichen, da die praktische Relevanz des kategorischen Imperativs bereits im mitteleuropäischen Kulturkreis in Frage gestellt ist. Vielleicht berühren manche Fragen auch Bereiche, die mit dem moralischen Gesetz nicht beantwortet werden können. Anstatt zum Beispiel in der Bioethik zu fragen „Was soll ich tun?“ „Darf ich Menschen klonen?“ müsste zuerst geklärt werden, was der Mensch überhaupt ist und wie man „Leben“ definieren kann. Die Fragen, die sich hier stellen sind folgende: Ist der kategorische Imperativ bei wichtigen Handlungsentscheidungen überhaupt von Bedeutung? Brauchen wir den kategorischen Imperativ zur Beurteilung von Moralität? Was dominiert unser Verhalten? Ich bezweifle, dass der kategorische Imperativ bei allen aktuellen Problemen helfen kann. Dennoch ist es meiner Ansicht nach möglich, jede Handlung einer moralischen Beurteilung durch den kategorischen Imperativ zu unterziehen. Somit besitzt Kants Ethik durchaus noch Aktualität, die sich nicht an der Anzahl der Menschen bemessen darf, die nach ihr handeln. Schließlich zählt Kants Ethik zu den wichtigsten und wirkmächtigsten der gesamten Philosophiegeschichte, so dass schon aus diesem Grund gewollt werden kann, dass die Beschäftigung mit ihr zum allgemeinen Gesetz werde.

Literaturverzeichnis

Höffe, Otfried: Immanuel Kant, München, 2000

Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft/Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Frankfurt am Main, 2000

Kaulbach, Friedrich: Immanuel Kants ‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten’, Darmstadt, 1988

Kaulbach, Friedrich: Das Prinzip Handlung in der Philosophie Kants, Berlin/New York, 1978

Ludwig, Ralf: Kant für Anfänger: Der kategorische Imperativ, München, 1996

Schnoor, Christian: Kants Kategorischer Imperativ als Kriterium der Richtigkeit des Handelns, Tübingen, 1989

Schultz, Uwe: Immanuel Kant, Reinbek bei Hamburg, 1995

http://www.philosophie.uni-Mainz.de/huetig/KommentarKantEthik.htm

[...]


1 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 300, Frankfurt am Main, 2000

2 Ebenda, S. 140

3 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 41, Frankfurt am Main, 2000

4 Ebenda, S. 88-89

5 Ebenda, S. 41

6 Ebenda, S. 41

7 Ebenda, S. 41

8 Kaulbach, F.: Immanuel Kants ‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten’, S. 55, Darmstadt, 1988

9 Höffe, Otfried: Immanuel Kant, S. 178, München, 2000

10 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 26, Frankfurt am Main, 2000

11 vgl. Höffe, Otfried: Immanuel Kant, S. 181, München, 2000

12 vgl. Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 45, Frankfurt am Main, 2000

13 vgl. Höffe, Otfried: Immanuel Kant, S. 182, München, 2000

14 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 51, Frankfurt am Main, 2000

15 Baumanns, Peter: Kants Ethik, S. 58, Würzburg, 2000

16 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 70, Frankfurt am Main, 2000,

17 vgl. Baumanns, Peter: Kants Ethik, S. 61, Würzburg, 2000

18 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 51, Frankfurt am Main, 2000

19 vgl. Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 156, Frankfurt am Main, 2000

20 Baumanns, Peter: Kants Ethik, S. 61, Würzburg, 2000

21 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 69, Frankfurt am Main, 2000

22 Ebenda, S. 61

23 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 59-60, Frankfurt am Main, 2000

24 Ebenda, S. 61

25 Ebenda, S. 62

26 Ebenda, S. 62

27 Ebenda, S. 62-63

28 vgl. Kaulbach, F.: Immanuel Kants ‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten’, S. 79, Darmstadt, 1988

29 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 63, Frankfurt am Main, 2000

30 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 67, Frankfurt am Main, 2000

31 Ebenda, S. 67

32 Ebenda, S. 75

33 Ebenda, S. 72

34 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 125, Frankfurt am Main, 2000

35 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 26, Frankfurt am Main, 2000

36 Ebenda, S. 80

37 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 120, Frankfurt am Main, 2000

38 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 41, Frankfurt am Main, 2000

39 Ebenda, S. 41

40 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 55, Frankfurt am Main, 2000

41 Ebenda, S. 54-55

42 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 125, Frankfurt am Main, 2000

43 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 55, Frankfurt am Main, 2000

44 Ebenda, S. 54

45 vgl. Schnoor, Christian: Kants Kategorischer Imperativ als Kriterium der Richtigkeit des Handelns, S. 114, Tübingen, 1989

46 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 52, Frankfurt am Main, 2000

47 Kaulbach, F.: Immanuel Kants ‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten’, S. 67, Darmstadt, 1988

48 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 189, Frankfurt am Main, 2000

49 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 53, Frankfurt am Main, 2000

50 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 54, Frankfurt am Main, 2000

51 vgl. Schnoor, Christian: Kants Kategorischer Imperativ als Kriterium der Richtigkeit des Handelns, S. 160, Tübingen, 1989

52 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 54, Frankfurt am Main, 2000

53 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 194, Frankfurt am Main, 2000

54 vgl. Schultz, Uwe: Kant, Reinbek bei Hamburg, S. 107, 1995

55 Ebenda, S. 99

56 Ebenda, S. 115

57 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, S. 108, Frankfurt am Main, 2000

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Der kategorische Imperativ
Hochschule
Universität Regensburg
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V106357
ISBN (eBook)
9783640046362
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Imperativ
Arbeit zitieren
Nicole Richter (Autor:in), 2002, Der kategorische Imperativ, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106357

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