Integration behinderter und nicht behinderter Kinder in der Grundschule


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

23 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Die Integration behinderter Kinder in die Grundschule

1. Einleitung

Seit November 1994 heißt es im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dennoch ist die Aussonderungen von behinderten Kindern in Sonderschulen nach wie vor die Normalität. Schon seit vielen Jahren versuchen engagierte Eltern, ihrem behinderten Kind die oft weit von zu Hause entfernte Sonderschule zu ersparen, weil sie vermuten, dass Sonderschulen eher der Entlastung der Regelschulen dienen als der optimalen Förderung ihres Kindes. Noch immer gibt es die Auffassung, Sonderschulen seien der geeignetste Lernort für behinderte Kinder. Dem stehen wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen Behinderter und ihrer Angehörigen gegenüber: eine Sonderbeschulung fördert die gesellschaftliche Ausgrenzung.

Die Trennung der Lebens- und Lernwege erschwert oder verhindert, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen lernen, sich zu verstehen und gemeinsam miteinander zu leben. Behinderte und nichtbehinderte Schüler gemeinsam lernen zu lassen, stellt eine große pädagogische Herausforderung an die heutige Schule dar.

Schulische Integration ist aber auch eine gesellschaftliche Aufgabe und erfordert ein Umdenken über die Institution Schule hinaus. Inwieweit und unter welchen Bedingungen ist es möglich, diese Aufgabe zu bewältigen? Sicherlich hängt die Lösung von sehr verschiedenen Voraussetzungen ab. Zunächst mag man an die schulischen Rahmenbedingungen sowie an die pädagogischen und didaktischen Konzeptionen denken. Daneben sind die Einstellungen und Erfahrungen der Beteiligten eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung schulischer Integration.

Unmittelbar beteiligt sind neben den Schülern vor allem die Eltern und Lehrer. Ohne eine entsprechende Überzeugung von der Bedeutsamkeit der anzustrebenden Maßnahmen läßt sich eine so grundlegende Veränderung wie das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern nicht verwirklichen.

Diese Arbeit soll einen kurzen Überblick über die Gründe und den Gewinn der Integration behinderte Kinder in die Grundschule geben.

Unter Einbeziehung gegenteiliger Auffassungen und meiner Erfahrungen während des Praktikums, soll die These „Gemeinsam sind wir stark, behinderte und nichtbehinderte Kinder in der Grundschule“ diskutiert werden.

2.1. Was heißt Integration

Integration (von lateinisch integratio: Wiederherstellung eines Ganzen), ist im allgemeinen Sprachgebrauch der Prozess des Zusammenschlusses von Teilen zu einer Einheit oder die Eingliederung in ein größeres Ganzes.

In der Soziologie ist es die Bezeichnung für die im wesentlichen harmonisch verlaufende bewußtseinsmäßige oder erzieherische Eingliederung von Bevölkerungsgruppen und Individuen in ein soziales Gebilde (Gemeinschaft, Gesellschaft, soziale Gruppe, Staat). Ist eine Integration erfolgreich verlaufen, dürfen innerhalb solch eines sozialen Gebildes keinem Mitglied bestimmte Bildungsmöglichkeiten, der Zugang zu privaten oder öffentlichen Einrichtungen, Beschäftigungsmöglichkeiten oder der Besitz von Eigentum wegen seiner „Rasse“, Religion oder nationalen Herkunft vorenthalten oder beschnitten werden.

2.2. Definition des Begriffes „Behindert“

Behindert sind nach dem Bundessozialhilfegesetz solche Personen, die körperlich, geistig oder seelisch so schwer geschädigt sind, dass ihre Erwerbsfähigkeit dauernd und nicht nur vorübergehend als vermindert anzusehen ist. Als behindert gelten Personen, welche soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert wird. Man unterscheidet somit zwischen einer Schädigung und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Beeinträchtigung. Oftmals ist es jedoch schwer, eine Schädigung nachzuweisen oder es liegt keine solche vor, trotzdem kann der Mensch gesellschaftlich behindert sein (z. B. bei einigen Formen der Lernbehinderung). So kann eine gesellschaftliche Norm zu Behinderungen führen, die in anderen Gesellschaften nicht als solche gelten würden. Behinderung kann somit auch als Beeinträchtigung des Funktionierens einer gesellschaftlichen Einrichtung durch ein Individuum interpretiert werden. Beispielsweise stört ein Lernbehinderter den Betrieb der Normalklasse, ein Rollstuhlfahrer behindert andere Verkehrsteilnehmer. Bedingungen und Erwartungen einer Gesellschaft können nach dieser Definition zu Beeinträchtigungen und Benachteilungen führen. Behinderung ist mithin ein historisch gewachsener Begriff, der ständig weiteren Entwicklungen ausgesetzt ist. Betroffene können sich durch die Einstufung als behindert oder geschädigt stigmatisiert fühlen.

Im deutschen Sprachraum wird der Begriff Behinderung in folgende Untergruppen aufgeteilt: geistige Behinderung, Hörschädigung (Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit), Körperbehinderung, Lernbehinderung, Mehrfachbehinderung, Schwerbehinderung, Schwerstbehinderung, Sehschädigung (Blindheit und Sehbehinderung), Sprachbehinderung und Verhaltensstörung. Die Gesetze der Sozialversicherungen sehen zur gesellschaftlichen Eingliederung Behinderter medizinische und psychologische sowie andere berufsfördernde Maßnahmen vor. 1994 wurde das Grundgesetz um eine Schutzklausel für Behinderte (siehe Seite 1) ergänzt (Art. 3, Abs. 3).

Auf Antrag des Behinderten stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest. Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung wird als Grad der Behinderung, nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festgestellt. Als schwerbeschädigt gelten dabei Personen, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt.

Die Versuche, „Behinderung“ juristisch zu definieren oder medizinisch durch die Auflistung nach Defekten, deren Ursachen und Auswirkungen bleiben unbefriedigend. Ist ein Jungendlicher mit Down-Syndrom, dem eine 100%ige Behinderung attestiert ist, damit in allen Lebensbereichen behindert? Wie reagieren wir auf die Aussage eines blinden Erwachsenen, er sei nicht behindert, nur in manchen Lebenslagen auf Hilfe angewiesen?

Deshalb muß unterschieden werden zwischen dem individuellen Aspekt einer Beeinträchtigung durch nicht rückgängig zu machende Schäden und der von „zeitgültigen Normen und Wertvorstellungen dynamisch abhängigen psychosozialen Abweichung“ (Erika Schuchart), die erst zur gesellschaftlichen Diskriminierung der gesundheitlichen Beeinträchtigung führt.

2.3. Was ist integrativer Unterricht?

Integrativer Unterricht bedeutet, daß behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in einer Schule unterrichtet werden. Integrative Erziehung eröffnet behinderten wie nichtbehinderten Menschen gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen und fördert so das gegenseitige Verständnis.

Das Interesse für die anderen und das Bemühen, miteinander umzugehen, auch wenn es manchmal schwierig ist, stehen im Vordergrund.

Unser Leben lang müssen wir lernen, andere zu akzeptieren, die nicht genauso sind wie wir selbst. Der integrative Unterricht ermöglicht das in besonderen Maße bereits in der Schule. Integrativer Unterricht erfordert Formen des Lernens, die für ALLE Kinder - ob behindert oder nicht - eine Bereicherung darstellen.

Kinder lernen am besten durch eigenes Erleben und Erfahren, eine Tatsache, der sich die Schule nicht verschließt. Deshalb wird der traditionelle Unterricht, immer mehr von offeneren Lehr- und Lernformen abgelöst.

Schreiben, Rechnen und Lesen werden nicht vernachlässigt, lediglich die Art zu unterrichten hat sich verändert und gibt individuellen Lernverhalten mehr Raum.

Die Kinder sollen zunächst ihr Wissen spielerisch erwerben, voneinander lernen und miteinander arbeiten und so allmählich zu einem bewussten, selbständigen und zielorientierten Lernen hingeführt werden.

In einer integrativen Klasse sollte auf jedes einzelne Kind Rücksicht genommen werden. Die Kinder unterscheiden sich hier zum Beispiel hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes, ihres Vorwissens, ihrer Lernfähigkeit und ihrer Schwierigkeiten wie in kaum einer anderen Klasse.

Diese Unterschiede werden beachtet und zum Ausgangspunkt für unterschiedliche Lernangebote und Lernanforderungen gemacht. Nur so kann eine Über- oder Unterforderung jedes einzelnen Kindes vermieden und die Grundlage für erfolgreiches Lernen gelegt werden.

Schule soll unseren Kindern heute die Fähigkeiten vermitteln, in der Welt von morgen bestehen zu können. Um diesem Anspruch in unserer schnelllebigen Zeit gerecht werden zu können, müssen in der Bildungspolitik neue Wege gegangen werden. Dies ist mit der Entwicklung veränderter Unterrichtsformen verbunden, in denen sich die Kinder mit ihren individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Zielen als handelnde Personen erleben und begegnen können.

2.4.Formen der Integration in der GS

Da in jedem individuellen Kind-Schul-System auf Grund der Besonderheiten jedes Kindes und der Besonderheit jeder Schule andere pädagogische Bedürfnisse auftreten, soll schulische Integration nicht nach einer einheitlichen Organisatonsform erfolgen, sondern in vielen Formen und Stufen möglich sein. Integration ist ein Entwicklungsprozess und kann nicht erzwungen oder gewissermaßen verordnet werden. Schulorganisatorische Formen können den Prozeß jedoch wesentlich unterstützen, wenn sie flexibel den konkreten Bedürfnissen des Einzelfalles anpassbar sind.

2.4.1. Die Integration eines einzelnen Kindes mit besonderem Förderbedarf

(Einzelintegration), die meistens verbunden ist mit der Zuweisung einiger Lehrerstunden. Die Klassenfrequenz wird in diesem Fall meist nur geringfügig gesenkt ( oft auf rd. 25 Kinder). Je nach besonderer Sitation gibt es außerdem gelegentlich besondere Arbeitsplatzausstattungen ( z.B. bei blinden Kindern oder solchen mit körperlichen Beeinträchtigungen).

Es hat sich gezeigt, dass Sonderpädagogen dann besonders hilfreich sind, wenn sie nicht als Ambulanzlehrer tätig sind , sondern als Teil des Kollegiums und der Schule arbeiten und die Unterstützung innerhalb der Klasse leisten. Dennoch ist das Ambulanzlehrersystem mit seiner Problemattik auch für die Lehrer recht verbreitet.

2.4.2. Die Integrationsklasse mit besonders vielen

behinderten Kindern und einem vollen Zwei-Lehrer-System und einer geringen Frequenz. Statt des zweiten (Sonderschul) Lehrers wird gelegentlich auch eine Erzieherin eingesetzt. Diese Klassen sind dort beliebt, wo sehr wenig Möglichkeiten zur Integration vorhanden sind und deshalb viele Kinder mit Behinderungen untergebracht werden müssen.

2.4.3. Die Integratinsklasse nach dem „Normalitätsmodell“,

mit wenig (2-3) Behinderten und einer nicht ganz so starken reduzierten Frequenz (z.B. insgesamt 20-21 Schüler). Hier wird die zusätzliche (Sonderschul) Lehrer-Ausstattung an der Zahl und der Art/Schwere der Behinderungen festgemacht.

2.4.4. Die Integrationsklasse an Sonderschulen,

die neben „normalen“ Schülern nur Kinder mit der an dieser Schule üblichen Behinderung aufnimmt. Diese Form kommt im Zuge des Strukturwandels der Sonderschule erst Anfang der neunziger Jahre verstärkt vor.

So wird beispielsweise an einer Sehbehindertenschule eine Klasse eingerichtet, die neben „normalen“ Kindern aus dem Wohnumfeld einige Kinder mit Sehbehinderungen aufnimmt. Die zusätzlichen Lehrer dafür kommen aus der eigenen Schule. Die Grundschullehrer sind meist auch schon da: denn in fast allen Sonderschulen unterrichten ja auch Lehrer, die keine ausgebildeten Sonderpädagogen, sondern „normale“ Grund- oder Hauptschullehrer sind.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei Ausdehnung der gemeinsamen Erziehung der Trend hin zur Integrationsklasse mit relativ wenig „ Behinderten“ und mit einer abgesenkten Klassenfrequenz führt, wobei die zusätzliche sonderpädagogische Ausstattung je nach individueller Problemlage schwankt, nicht jedoch durchweg als volles Zwei-Lehrer-System erscheint. Erkennbar ist aus den Entwicklungen der letzten Jahre auch, dass eine grundsätzliche „Grenze der Integration“ - im Bezug auf bestimmte Behinderungsarten- nicht erkennbar ist. Grenzen liegen einerseits in den materiellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, andererseits in den beteiligten Ewachsenen und selten in den Kindern. Deshalb macht in den 90er Jahren eine Diskussion mit der Fragestellung: „Welche Behinderte sind nicht integrierbar?“ keinen Sinn. Die Frage müßte lauten :“ Was können wir mit uns selbst und mit den Rahmenbedingungen tun, damit jenes Kind von der gemeinsamen Lernsituation etwas hat?“

2.5. Entwicklung der Integration in Schulen

In der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts konnten die meisten behinderten Kinder nicht die Schule besuchen. Es gab viele Vorurteile gegenüber diesen Kindern. Einige Lehrer weigerten sich sogar sie zu unterrichten, weil sie glaubten, die Art und Weise wie behinderte Kinder aussehen und Kontakt aufnehmen, würde andere Schüler in Angst versetzen.

Behinderte Kinder mussten oft zu Hause bleiben, anstatt zur Schule zu gehen. Das war schlimm, denn sie wollten viel lieber schreiben und lesen lernen oder mit ihren Freunden spielen. Sie mussten mit ansehen, wie ihre Geschwister zur Schule gingen, und fühlten sich ausgeschlossen.

Einige konnten zwar die Grundschulen besuchen, aber keine weiterführende Schule.

Eltern versuchten ihrem Kind zu helfen indem sie es selbst unterrichteten, aber das war kein Ersatz.

Einige Lehrkräfte versuchten, behinderte Kinder in die Schule zu integrieren, aber das geschah selten.

Engagierte Eltern haben sich dafür eingesetzt, dass sich dieser Zustand ändert und es spezielle Schulen für beeinträchtige Kinder gibt.

Aber viele Eltern bezweifeln heute, dass Sonderschulen die richtige Lösung sind. Sie halten es für besser, wenn ihre Kinder mit nicht behinderten Kindern zusammen lernen und spielen, damit sie schon so früh wie möglich in einer normalen Umwelt aufwachsen.

Es gibt viele Gründe dafür, alle Kinder auf eine Schule zu schicken. Behinderte und nicht behinderte Kinder können eine Menge voneinander lernen und gute Freunde werden. Und dennoch gibt es auch Eltern, die ihr behindertes Kind lieber auf eine Sonderschule schicken Sie fürchten, dass ihr Kind auf einer Regelschule schikaniert und ausgestoßen wird. Außerdem erhoffen sie sich, dass ihr Kind in einer Sonderschule angemessen und besser von speziell ausgebildeten Lehrern unterrichtet wird ohne ständig in eine Sonderrolle gedrängt zu werden.

2.5.1 Entwicklung der Integration in Deutschland

Die nachfolgendeÜbersicht macht deutlich, dass von den intergrationsfeindlichen Altbundesländern nur Bayern übrig geblieben ist, weil es keine alleinregierende christlichkonservative Regierung im Gebiet der alten Bundesrepublik sonst mehr gibt. Dafür haben diese Position vier der fünf neuen Länder übernommen: War die sozialistische Tradition der DDR so nah an einer konservativen, ausgrenzenden Haltung?

Eine Gegenüberstellung von CDU und SPD regierten Länder weist eindeutig darauf hin, dass die schulische Integration Behinderter eine schulpolitische Angelegenheit ist. In CDU regierten Bundesländern finden die integrativen Bestrebungen im Gegensatz zu den SPD regierten Ländern kaum bzw. z.T. gar keine Unterstützung seitens der Schulverwaltungen ( Ausnahme Berlin). Nach EBERWEIN (1989) kann diesbezüglich auch von einem großen Nor-Süd-Gefälle gesprochen werden.

Abbildung 1 Integrationsentwicklung in Deutschland aus “Zehnjahre wohnordnahe Integration”

3.Meine eigenen Erfahrungen

Ich war schon sehr gespannt, als ich am ersten Tag meines Praktikums die 4. Klasse betrat. Vor der Tür stand ein kleiner Rollstuhl. Ich wußte, dass zu dieser Klasse auch ein körperbehindertes Mädchen gehörte.

Als ich die Klasse betrat, saßen alle Kinder auf ihren Stühlen, ein paar schwatzten mit ihrem Nachbarn und andere schauten mich erwartungsvoll an. Ich guckte mich um, wo wohl das behinderte Kind saß, ich konnte es nicht entdecken. Erst als wir zur Begrüßung einen Stuhlkreis machten fiel mir auf, dass ein Mädchen auf ihrem Stuhl am Platz sitzen blieb und ein älteres Mädchen, welches mir als Sozialbetreuerin vorgestellt worden war, es zum Schluss auf dem Stuhl, in den Sitzkreis zog. Das Mädchen wirkte aufgeweckt und beteiligte sich aktiv am Unterricht. Während der folgenden Stunden fiel sie überhaupt nicht auf, sie saß wie alle anderen auf einem Stuhl und alberte genauso gerne mit ihrer Nachbarin herum.

In der Pause begannen einige Mädchen zur Musik zu tanzen.

Sabine schaut nicht traurig zu sondern spielte mit ihrer Freundin ein Gesellschaftsspiel Manchmal klatschte sie begeistert im Takt mit.

Am Ende des Tages trug die Betreuerin Sabine in ihren Rollstuhl und beide fuhren dann mit dem Lift hinunter Richtung Ausgang. Auch in den folgenden Tagen fiel mir Sabine nicht besonders auf. Erst beim Sport, manchmal wurde sie bei Laufspielen von ihrer Betreuerin Huckepack getragen oder sie saß auf einem Rollbrett und konnte sich so selbstständig fort bewegen. Ballspiele fielen ihr schwer aber sie fand immer eine Beschäftigung und wirkte auch hier nicht unzufrieden.

Mein Interesse wuchs. Die Kinder verhielten sich zu Sabine wie zu all den andern Klassenkameraden. Aber wie dachten sie über Sabine und ihre Gehbeeinträchtigung?

Da am Montag ein Theaterbesuch geplant war, bei dem ein Stück von behinderten und nicht behinderten Kindern aufgeführt werden sollte, beschloss ich mit Einverständnis der Klassenlehrerin am vorhergehenden Freitag mit den Kindern eine Stunde zum Thema „behinderte Kinder“ zu halten. Darin wurde eine Geschichte über ein geistigbehindertes Kind gelesen, anschließend darüber geredet und später noch ein von mir entworfenes Arbeitsblatt zum Thema „behindert sein“ erarbeitet. Ich war sehr beeindruckt wie viele Erfahrungen mit behinderten Menschen die Kinder mit 9-10 Jahren schon gemacht hatten. Sie waren sehr offen und empörten sich über den rücksichtslosen Umgang mit dem behinderten Jungen in der Geschichte. Was mich jedoch am meisten beeindruckt hat ist, dass nur ein Kind etwas über Sabine sagte. Die anderen erwähnten sie nicht. Es schien mir, als hätten sie Sabine gar nicht als „behindert“ sondern als ganz „normale“ Mitschülerin integriert. Ich habe hier also erleben können, wie problemlos und unbeschwert behinderte und nicht behinderte Kinder miteinander umgehen, wenn sie daran gewöhnt sind. Sabine besuchte diese Klasse vom 1. Schuljahr an und fühlte sich hier offensichtlich sehr wohl und absolut dazugehörig. Für ihre Betreuung stand von Anfang an eine Sozialbetreuerin zur Verfügung.

Das Lernklima in dieser Klasse war entspannt und offen und mit einer für mich auffälligen Sensibilität für die Stärken und Schwächen einzelner Schüler. So war es oft üblich sich gegenseitig zu beraten und zu unterstützen.

Durch diese beeindruckende Erfahrung war ich ermutigt, mich genauer mit den Vor- und Nachteilen einer gemeinsamen Schulzeit von behinderten und nicht behinderten Kindern zu befassen.

4. Diskussion der These:„ Gemeinsam sind wir stark, Behinderte und nichtbehinderte Kinder in der Grundschule. “

Wie in Kapitel 5.5.1. schon deutlich wurde gibt es nach wie vor Überlegungen und Gegebenheiten, die einer Integration im Wege stehen.

- Die Finanzierung der räumlichen und personellen Notwendigkeiten wird nicht ermöglicht.

- Die Leistungsstandards in der Regelschule sind durch die zusätzlichen Ansprüche und Belastungen aufgrund von Integrationsmaßnahmen nicht mehr einhaltbar.

- Die behinderten Kinder sind in der Regelschule einem vermehrten Leistungsdruck und kaum zu erfüllenden Anforderungen an ihre soziale Mobilität und an ihre geistige Flexibilität ausgesetzt.

- Die nicht behinderten Grundschüler sind mit der Rücksichtnahme und Einfühlung in die Lage behinderter Mitschüler im täglichem Unterricht und bei Veranstaltungen ( Bsp. Ausflug) überfordert.

- Die behinderten Kinder sind in der Regelschule aus dem Rahmen fallende, besondere Schüler und werden sich dieser „Sonderrolle“ immer wieder bewusst.

- Einige Fachleute vertreten die Meinung, dass es viele behinderte Kinder gibt, die so beeinträchtigt sind, dass sie nicht in der Lage sind zu einer Regelschule zu gehen. Sie können in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden. An einer speziellen Sonderschule wird der Unterricht in kleinen Klassen von besonders ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt, die meist auf eine bestimmte Behinderung spezialisiert sind.

- Was soll aus den bestehenden Sonderschulen werden? Es gibt doch so viele verschiedene Arten von Sonderschulen: Spezialschulen für Sehbehinderte und Blinde, für Gehörbehinderte und Gehörlose sowie für Körperbehinderte bieten unter Berücksichtigung der Behinderung eine den Allgemeinschulen vergleichbare Ausbildung, zum Teil bis zum Abitur. In Sonderschulen für Lernbehinderte werden Kinder unterrichtet, die meist erfolglos eine Zeit in der Grundschule verbracht haben. Eine Wiedereingliederung in eine allgemeine Schule wird dabei oft angestrebt. Dieses Ziel verfolgen in der Regel auch Sonderschulen für Sprachgeschädigte sowie für Verhaltensgestörte. Sonderschulen für geistig Behinderte bieten eine Ausbildung in praktischen Tätigkeiten, der oft eine lebenslange Betreuung in Behindertenwerkstätten folgt.

Diesen Gebenheiten und Überlegungen stehen einer großen Mehrheit von Wissenschaftlern und Eltern entgegen sie sprechen sich entschieden für die Integration behinderter Menschen aus. Der gemeinsame Unterricht in Integrationsklassen ist ein Ort, an dem Anderssein täglich erfahrbar wird. Toleranz, gemeinschaftliches Denken und Handeln sind hier ständig gefordert und können immer wieder in unterschiedlichen Situationen von den Kindern erprobt und erfahren werden. Durch den gemeinsamen Unterricht und die damit verbundene Erlangung sozialer Kompetenz ist auch außerhalb der Schule eine bessere Konfliktbewältigung, die Absenkung der Gewaltbereitschaft sowie die Förderung von Hilfsbereitschaft zu verzeichnen.

Die wesentlichen Gesichtspunkte stellen sich aus meiner Sicht wie folgt dar:

- Akzeptanz und Toleranz von "Anderssein" wird gefördert
- individuelle Förderung einzelner Kinder wird möglich
- soziales Verhalten und Kompetenz durch gemeinsames Lernen
- Zusammenhalt innerhalb der Klasse wird gestärkt
- Gewaltbereitschaft wird gesenkt und Hilfsbereitschaft gefördert
- bessere Konfliktbewältigung (auch außerhalb der Schule)
- erhöhte Leistungsbereitschaft der Kinder
- gemeinsamer Unterricht hat positive Auswirkungen auf die allgemeine
- Schulentwicklung

Wie schon an der vorhergehenden Arbeit zu erkennen, sehe ich in der zunehmenden Integration von behinderten Kindern in der „normalen“ Grundschule eine sehr positive wünschenswerte Entwicklung.

„Wo sind im Leben die Menschen überhaupt nach ihren Fähigkeiten gesondert? Ist nicht jeder darauf angewiesen, Rücksicht zu nehmen und solche zu fordern?“ (Armack 1890) Schließlich leben wir miteinander und nicht gegeneinander.

Wo, wenn nicht in der frühen schulischen Entwicklung, können die Grundlagen für ein soziales Handeln gelegt werden, das von Solidarität und Respekt gegenüber dem Anderen getragen ist und die soziale Vielfalt als eine Chance für das gemeinsame Leben und Lernen verstehen.

Warum sollen die befähigten Schüler nicht angehalten werden, auf den „minder befähigten“ Rücksicht zu nehmen? Schließlich steht in der Grundschule nicht nur das Übermitteln von Wissen im Vordergrund sondern auch das soziale Miteinander.

Mehr Toleranz , Achtung und Rücksicht untereinander ist in meinen Augen wichtiger als das Einmaleins und nicht nur zwischen Kindern!

Gute Schulen dadurch zu schaffen, dass man sich gute Schüler aussucht, ist wenig ehrenvoll. Ein zentrales pädagogisches Ziel des gemeinsamen Lernen von Behinderten und nichtbehinderten Schülern in der Grundschule ist die Entwicklung eines Verhaltens, das die Unterschiedlichkeit der Schüler und das „Anders-Sein“ als etwas Positives und Anregendes und nicht als etwas Fremdartiges und Negatives begreift.

Diesem Anliegen kommt in einer Zeit, in der in Deutschland Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhaß wieder um sich greifen und behinderte Menschen verstärkt Hänseleien, Repressalien und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind, eine besondere Bedeutung zu.

Durch die Neuartigkeit der Anforderungen, die andere an sie stellen, kann die Kommunikationskompetenz der behinderten und nichtbehinderten Kinder erhöht werden. Auch das Kennenlernen von offensichtlichen Grenzen und Schwächen bei den behinderten Kindern kann bei den nichtbehinderten Kindern die Bereitschaft und Fähigkeit fördern, sich mit den eigenen Unzulänglichkeiten offen auseinanderzusetzen. Das schafft ein Angst freies Lernklima.

Das habe ich genauso erlebt.

In einer Zeit, in der immer mehr Kinder ohne Geschwister aufwachsen, in der immer mehr Eltern ihre Kinder allein erziehen, oder in der beide Elternteile berufstätig sind, in der das isolierte Spielen an den modernen Medien voranschreitet, ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung der richtige Weg unsere Gesellschaft insgesamt ein Stück humaner und toleranter zu gestalten, denn: „Gemeinsam sind wir stark!“ „Wir haben den scheinbar Nichtbehinderten klarzumachen, dass ihre Unfähigkeit, Behinderte als Gleich zu begreifen, ihre eigene Behinderung ist.“

(Ernst Klee)

5. Fremdwörterliste und wichtige Worterklärungen

Schwerbehinderte, Personen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer körperlichen., geistigen oder seelischen. Behinderung um wenigstens 50% gemindert ist. Die bes. rechtl. Regelungen für S. sind im Schwerbehindertengesetz in der Fassung vom 26.8. 1986 festgehalten. Auf Antrag des Behinderten wird vom Versorgungsamt der Grad der Erwerbsfähigkeitsminderung festgestellt. Arbeitgeber von mehr als 16 Arbeitsplätzen müssen davon wenigstens 6 % mit S. besetzen, andernfalls eine monatlichen. Ausgleichsabgabe (200 DM je unbesetzter Stelle) entrichten. Die Entlassung eines S. bedarf der vorherigen Zustimmung einer Hauptfürsorgestelle. Im Betrieb werden die S. durch einen von ihnen gewählten Vertrauensmann vertreten. S. haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub (5 Tage im Jahr). Des weiteren steht den S. eine begünstigte Beförderung im öffentl. Nahverkehr zu, sofern ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich. beeinträchtigt ist.

Taub, Verlust von Gehör, der die Orientierungsfähigkeit in der Umwelt vorwiegend auf den Tastsinn und Sehsinn beschränkt. Bei angeborener Taubheit oder fehlender Fähigkeit oder Möglichkeit des Spracherwerbs kommt eine hochgradige Sprachminderung oder Stummheit hinzu (Taubstummenblindheit). Unterricht erfolgt in Sonderschulen, die Verständigung in der Regel durch ein Finger- oder Handalphabet.

Toleranz (von lateinisch tolerare: ertragen, aushalten und toles: die Last), das Geltenlassen anderer Weltanschauungen, Religionen, Lebensentwürfe und Überzeugungen. In den Grundund Menschenrechten ist das Toleranzgebot in der Form von Gedanken-, Glaubens- und Gewissensfreiheit normiert. Diese Grundfreiheiten sind die unbedingte Voraussetzung für eine demokratische und humane Gesellschaft.

Blindheit, völliges oder fast völliges Fehlen der Lichtwahrnehmung. Ursache kann ein Hindernis für die Lichtstrahlen auf ihrem Weg zum Sehnerv sein oder aber eine Erkrankung des Sehnervs oder der Gehirnregion, die für das Sehen zuständig ist. Die Blindheit kann dauernd oder nur vorübergehend sein, es kann sich um vollständige oder teilweise Blindheit handeln, und sie kann nur bei schwachem Licht auftreten (Nachtblindheit).

Lernstörungen, Sammelbezeichnung für leichtere Beeinträchtigungen des (schulischen) Lernens bei durchschnittlicher Begabung und Intelligenz. Bei schwereren Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit unterdurchschnittlicher Intelligenz spricht man dagegen von Lernbehinderungen. Neben schlechten Schulnoten gehören Prüfungsangst, Konzentrations- und Gedächtnisschwäche sowie mangelnde Aufmerksamkeit zu den Symptomen für das Vorliegen einer Lernstörung.

Sonderschule, allgemeinbildende Pflichtschule für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung Viele Sonderschulen sind Ganztagsschulen oder Internate, außerdem ist einigen ein Kindergarten angegliedert.

Klassenfrequenz. Für Integrationsklassen hat sich eine Frequenz von 20-22 Kindern als günstig herausgestellt. Womit nicht mehr als zwei, höchstens drei Kinder auf eine spizelle

Sonderpädagogische Förderung angewiesen sein sollten, weil die Häufung von Schwierigkeiten dem Normalitätsprinzip widerspricht.

Klassenfrequenz bezieht sich also auf die Anzahl der Schüler in einer Klasse.

Sonderpädagogische Förderung. Kinder brauchen Lehrerinnen und Lehrer, die im Unterricht präsent sind, nicht den Experten, der sie hin und wieder speziell fördert.

Sonderpädergogen sollten deshalb ihren Arbeitsplatz direkt an der Grundschule haben, an der sie dann tätig sind wie andere Lehrer auch, nur eben mit speziellen sonderpädagogischen Fachrichtungen. Dies gilt insbesondere für sogenannte häufige Behinderungsarten, also für die Fachrichtung der Lernbehinderten-, Verhaltensauffälligen-, Sprachbehinderten- und Körperbehindertenpädagogik.

Quellenangaben

Bücher:

„Zehn Jahre wohnortnahe Integration“

Behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam an ihrer Grundschule

- Der Grundschulverband- e.V. 88/99 Frankfurt am Main

Denk mal nach “ Verlag Saatkorn

Band: Lernen soviel ich kann

„Leben mit einer Lernbeeinträchtigung“

Band: Hören ohne Töne

„Gehörlosigkeit“

Band: Gehen auf Rädern „Leben im Rollstuhl“

Band: Sehen mit den Händen „Blind sein“

„Lernbehinderte in der Schule“ Böhlau Verlag Köln Wien 1991 Band 51

„Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in Regelschulen“

1989 Werner J. Röhrig Verlag St.Ingbert

„Schulische Integration in der Beurteilung von Eltern und Lehrern“

Deutscher Studien Verlag 1989

„Die Grundschul- Zeitschrift“

Heft 109, November 1997

Thema ,,Bewegte Grundschule“

Heft 76, Juli 1994

Thema „Grundschule im Aufbruch“ Heft 69, November 1993

Thema „Gemeinsam den möglichen Weg finden“

CD-Rom Enzyklopädie (ENCARTA 99) CD-Rom Lexi Rom

Internet Webadressen:

http://www.sozialarbeit.de/

http://www.learn-line.nrw.de/Mitarbeit/Schuldb/gw.htm

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Integration behinderter und nicht behinderter Kinder in der Grundschule
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
2000
Seiten
23
Katalognummer
V106215
ISBN (eBook)
9783640044948
Dateigröße
464 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Praktikumsbericht über die Zeit in einer Grundschule. Mit der zu bearbeitenden These "Gemeinsam sind wir stark, behinderte und nicht behinderte Kinder in der Grundschule."
Schlagworte
Integration behinderter und nicht behinderter Kinder in der Grundschule
Arbeit zitieren
Franzi Göing (Autor:in), 2000, Integration behinderter und nicht behinderter Kinder in der Grundschule, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106215

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Integration behinderter und nicht behinderter Kinder in der Grundschule



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden