Zur Rolle von Heinrich Kramers 'Hexenhammer' bei der Verbreitung des Hexerei-Vorwurfs


Hausarbeit, 2002

18 Seiten


Leseprobe


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Einleitung

Der Hexerei-Vorwurf

Wer war Heinrich Kramer?

Was ist ein Hexenhammer?

Wo und wann entstand dieses Werk?

Wer sind die beiden in der Papstbulle genannten Inquisitoren?

In welchem Verhältnis standen Kramer und Sprenger zueinander?

Kramers Hexeninquisition

Abfassung des Malleus Maleficarum

Inhaltlicher Kern

Bedeutung des Buches auf rechtswissenschaftlicher Ebene

Grundlagen für Kramers Hexenhammer

Freunde und Feinde des Malleus Maleficarum

Auswirkungen von Kramers Hexenhammer

Weiterer Verlauf der Hexenjagd

Zusammenfassung

Literaturangaben

Zur Rolle von Heinrich Kramers „Hexenhammer“ bei der Verbreitung des Hexerei-Vorwurfs

Einleitung

In der vorliegenden Hausarbeit soll an erster Stelle der Hexerei-Vorwurf erläutert und anschließend geklärt werden, wer Heinrich Kramer war und was ein sogenannter „HEXENHAMMER“ ist. Nach hierauf folgenden Erläuterungen über Entstehungsort und -zeit dieses Werkes, soll das Verhältnis der beiden möglichen Verfasser beleuchtet werden, um danach Kramers Hexeninquisition und die Hintergründe der Abfassung des Buches Malleus Maleficarum zur Sprache zu bringen. Nach einer kurzen Inhaltsangabe wird anschließend die rechtswissenschaftliche Reichweite dieser Publikation genauer analysiert sowie überprüft werden, auf welchen literarischen Fundamenten die Ausgabe basiert. Nach Nennung von Gegnern und Befürwortern des Hexenhammers sollen schließlich seine Auswirkungen festgehalten werden und schlussendlich wird der weitere Verlauf der Hexenjagd skizziert.

Die Grundlage dieser Hausarbeit bilden größtenteils nur zwei Werke Behringers (Sie sind in der Literaturangabe aufgeführt.), da sich darin sehr viel weitere Literatur anderer Autoren zu diesem Thema niederschlägt.

Alle Zitate wurden an die neue Rechtschreibung angepasst, um Einheitlichkeit im Schriftbild zu erzeugen.

Der Hexerei-Vorwurf

Unter dem Stichwort Hexen findet sich in einem geschichtsspezifischen Wörterbuch1 die Erklärung, dass es sich um ein westgermanisches Wort handelt, welches im Althochdeutschen hagazussa, d.h. „Zaunteufel“, bedeutete2 und sich erst im 16. Jahrhundert mit dem Wortlaut Hexe aus dem südlichen deutschen Sprachraum3 in nördliche Richtung ausbreitete. Schon die Germanen hatten komplexe Vorstellungen von ganzen Götterwelten und -hierarchien und somit auch von Wesen, die durch Zauber Schaden bringen. Die Hexe stellte solch ein Wesen mit weiblichem Sexus dar. Durch Christianisierungsprozesse4 wurden diese Auffassungen seitens der Missionare strikt abgelehnt und durch kirchliche Elemente zu ersetzen versucht.

Der Volksaberglauben galt nun als Missachtung des ersten Gebotes: Du sollst keine anderen Götter haben neben mir!5 Behringer zieht zur Erklärung ein Argument des Wissenschaftlers Stuart Clark heran, welcher meint: „Bei der magischen Volkskultur habe es sich um keinen Religions- oder Technologieersatz, sondern um eine alternative Weltanschauung gehandelt, die im Widerspruch stand zur damaligen offiziellen Religion.“6

Dennoch blieb das Bild vom Bösen schlechthin erhalten, mit dem Unterschied, dass es nun als Teufel bezeichnet wurde. Aber zaubernde weibliche Wesen, die Schaden bringen können, waren in der neuen verordneten Religion nicht inbegriffen. Dennoch wurden die alten Volksvorstellungen und gelernten Rituale beibehalten. „Zaunteufel“ oder auch „Zaunreiterin“ deutete somit auch eine Gratwanderung „zwischen Gott und dem Teufel, Natur und Kultur, Wildnis und Zivilisation“7 an.

Nach Meinung des Kirchenlehrers Augustinus8 „waren abergläubische Handlungen oder die Benutzung magischer Gegenstände (z. B. Amulette) zwar an sich wirkungslos, stellten aber eine Art Kommunikationsmittel mit den Dämonen dar und bewirkten den stillschweigenden Abschluss eines Dämonenpakts durch den Willen des Ausübenden und die dem Dämon gegebenen Zeichen.“9 „In den Hexengeschichten und Sagen [mit germanischem Ursprung] wird namentlich nach drei Seiten hin [die] verderbliche Tätigkeit [der Hexen] geschildert, dass sie zur Nacht ausfahren, dass sie Wetter zaubern und Felder verderben, dass sie Menschen und Tiere mit Siechtum behexen.“10

„Der Hexenaberglaube verdichtete sich im Spätmittelalter zu einer eigenen Lehre, wonach die Hexe mit dem Teufel, der sie verjüngte und verschönte, Buhlschaft trieb.“11

Somit sind die Elemente des Hexereivorwurfs alle angeführt: Der Dämonenpakt, der nächtliche Ausflug, Wetterzauber, Verhexung von Menschen und Tieren und schließlich die sogenannte Buhlschaft mit dem Teufel selbst.

Schon „die norwegischen und isländischen Rechte des 12. Jahrhunderts denken sich also die Hexen als schädliche Zauberweiber und Maren, welche um des angerichteten Schadens willen strafbar sind. So mag sie schon das Heidentum verfolgt haben. Vom Vorwurf der Ketzerei12 und des Teufelsbundes [war damals noch] keine Spur vorhanden.“13

Im Hochmittelalter (911-1254)14 wurde bis zum 11. Jahrhundert versucht, der Zauberei durch Kirchenbußen entgegenzuarbeiten. Seit dem 13. Jahrhundert gab es ein neues Verfahren zur Bekämpfung von Zauberei und Ketzerei - das kirchliche Inquisitionsverfahren.15 Das Wort selbst stammt vom lateinischen inquirere und bedeutet „untersuchen“. Es handelt sich um „ein strafrechtliches Verfahren, in dem dieselbe Instanz Anklage erhob, die die Untersuchung durchführte und das Urteil fand, ohne zureichendes Verteidigungsmittel des Angeklagten. Dieses Verfahren war [...] insbesondere im Mittelalter vorherrschend (bis ca. 1000 lediglich ein geistliches Strafmittel, vom 12. Jh. an wurde die verhängte Strafe in Verbindung mit dem Staate vollzogen, vom 13. Jh. an wurde die Strafe durch die Folter verschärft). [...] Die Todesstrafe durch Verbrennung wurde zum erstenmal durch Kaiser Friedrich II. (regierte 1215 - 50) gegen hartnäckige Ketzer verfügt. Durch Papst Gregor IX. (1227 - 41) wurde die päpstliche Inquisition begründet. Ausgeübt wurde sie vor allem durch Dominikaner und Franziskaner. Das Verfahren begann mit der öffentlichen Mahnung an alle Häretiker16, sich zu stellen sowie dem eindringlichen Hinweis zur Anzeigepflicht an die Gläubigen. Daraufhin erfolgte die Vorladung, in schwerwiegenden Fällen eine sofortige Gefangennahme. Wer sich schuldig bekannte, wurde lediglich mit kirchlichen Strafen belegt (Gebete, Almosen, Fasten Wallfahrten oder in schweren Fällen das Aufnähen von Kreuzen als diffamierendes Zeichen). Als schwerste Strafe galten Gefängnis und die Auslieferung an die weltliche Gewalt zur Verbrennung.“17

Diese Erläuterungen sollten erhellen, was man einer Person vorwarf, sofern sie der Hexerei bezichtigt wurde. Die Entstehung des Wortes Hexe ist bereits erläutert, ebenso das ihr vorgeworfene Vergehen und auch die Bestrafung dafür wurde angedeutet - ein strafrechtliches Verfahren, bald durch Folter verschärft, mit schlussendlichem Urteil der Verbrennung von schuldig gesprochenen Personen.

Wer war Heinrich Kramer?

Laut Behringer „wurde der spätere Hexeninquisitor um 1430 im elsässischen Schlettstadt geboren, damals einer Freien Reichsstadt des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (heute Séléstat in Frankreich). Über Kindheit und Jugend Heinrich Kramers ist nichts bekannt. [...] Vermutlich trat er um 1445 als Novize in das große, um 1282 gegründete, angesehene Kloster der Dominikaner in Schlettstadt ein und absolvierte dort das philosophische Grundstudium. Seitdem bezeichnete er sich als »Bruder Heinrich aus Schlettstadt«, als der er in den ersten urkundlichen Erwähnungen und gelegentlich bis an sein Lebensende auftrat. [...] Um 1460 muss er von Schlettstadt nach Rom gereist sein. [...] Im Jahr 1473 trugen öffentliche Angriffe auf den regierenden Kaiser Friedrich III. dem Predigermönch eine Gefängnisstrafe ein, von der ihn dann am 15. Juni 1474 das in Rom tagende Generalkapitel des Ordens entband. [...] Am gleichen Tag wurde dem Mittvierziger die Befugnis zur Inquisition erteilt, außerdem das Recht, sich selbst einen Konvent und den Beichtvater auszusuchen und alle Vorrechte eines Magisters der Theologie in Anspruch zu nehmen.“18

Kramer war also Mönch eines Dominikanerklosters in Schlettstadt und hießFrater Henricus oder seit 1479 latinisiert Institoris 19. Sein kirchliches Handeln stand im engen Zusammenhang mit der Inquisition und der Hexenverfolgung.

Was ist ein Hexenhammer?

Es ist die Übersetzung des Buchtitels Malleus Maleficarum von Heinrich Kramer bzw. Institoris. Laut Behringer wird dieses Buch „für die Schrecken der beispiellosen und mehrere Jahrhunderte dauernden europäischen Hexenverfolgungen verantwortlich gemacht.“20 Somit handelte es sich um eine Schrift gegen die Hexen im Sinne der Inquisition. Behringer fügt weiter hinzu: „Auch aus heutiger Perspektive wird man sagen können, dass der HEXENHAMMER das zentrale Buch in der Geschichte der europäischen Hexenverfolgung gewesen ist.“21 Nun soll dieses „unglaubliche Monstrum voll geistiger Sumpfluft“ - so Joseph Hansen22 - in dem sich „ein kaltblütiger und geschwätziger Cynismus, ein erbärmlicher und nichtswürdiger Hang zur Menschenquälerei, der beim Leser immer wieder den Grimm und die äußerste Erbitterung über die Väter dieser eklen Ausgeburt religiösen Wahns wachruft“23, genauer analysiert werden.

Wo und wann entstand dieses Werk?

In der Literatur gibt es viele Unstimmigkeiten über die Beantwortung dieser Frage. Auch Behringer weist darauf hin, dass „Druckort, Druckdatum sowie der Verfasser bis in die jüngste Zeit umstritten waren und zum Teil immer noch sind.“24 Im Folgenden sollen sich hier die Erkenntnisse Behringers widerspiegeln, die er bei der Erforschung der aufgeworfenen Frage erlangte.

Zunächst kann also festgehalten werden, dass Peter Drach „der Mittlere“25 aus Speyer als Drucker der Erstausgabe sowie der zweiten (1490/91) und dritten (1494) Auflage des Hexenhammers identifiziert wurde. Als Fertigstellungstermin der ersten Edition wurde - auf Grundlage anderer Quellen rückwirkend26 - Mitte Dezember 1486 datiert. In Überprüfung der biographischen Daten ist rekonstruiert worden, dass die handschriftliche Druckvorlage „spätestens Mitte Oktober 1486 in Speyer abgeliefert worden sein [muss].“27 Denn „im Februar 1486 wurde der Inquisitor Kramer aus Innsbruck vertrieben. [...] Erst Anfang November 1486 wird Kramer wieder aktenkundig: [...] in einer zu Brüssel ausgestellten Urkunde Maximilians I.28 vom 6. November 1486 zur Förderung der Hexeninquisition und zum Schutz der beiden in der Papstbulle genannten Inquisitoren.“29

Wer sind die beiden in der Papstbulle genannten Inquisitoren?

Bei der obengenannten Papstbulle handelt es sich um die sogenannte Hexenbulle Summis desiderantes affectibus, „die Papst Innozenz VIII. am 5. Dezember 1484 auf Anfrage des Inquisitors Heinrich Kramer (ca. 1430 - 1505) in dessen vorformulierten Worten erlassen hat. [Darin] ist davon die Rede, dass in den fünf deutschen Erzbistümern durch die Taten der Hexen große Schäden verursacht würden, an Mensch, Tier und Feldfrüchten, dass schmerzhafte Krankheiten aufträten und die Frauen, die Männer und die Erde unfruchtbar würden.“30

Diese Bulle diente also - wie schon erwähnt - der Förderung der Hexeninquisition und wurde nicht vom Papst selbst verfasst, sondern scheinbar nur unterzeichnet. Aber es werden darin „die geliebten Söhne Henrici Institoris [...] wie auch Jacobus Sprenger“31 angesprochen.

Sprenger32 wird also „in der päpstlichen Bulle Summis desiderantes affectibus zusammen mit Kramer/Institoris als päpstlicher Inquisitor für das Hexenwesen in Deutschland genannt. Allerdings gibt es keine einzige Hexeninquisition und nicht einmal irgendein anderes Inquisitionsverfahren mit tödlichem Ausgang, mit dem Sprenger in Verbindung gebracht werden könnte, obwohl er bereits mit Urkunde vom 19. Juni 1481 zum Inquisitor für die Diözesen Mainz, Köln und Trier bestellt worden war.“33

In welchem Verhältnis standen Kramer und Sprenger zueinander?

Nach den Angaben Behringers lebte Jakob Sprenger von 1437 bis 1495 und wurde 1487 zum Provinzial der dominikanischen Ordensprovinz Teutonia erwählt.34 Behringer geht weiterhin davon aus, „dass Kramer/Institoris den Namen des angeseheneren Ordensbruders ausnutzte, um das Renommee des HEXENHAMMER s zu erhöhen.“35 Denn wie schon angedeutet, war der Verfasser des HEXENHAMMER s lange Zeit nicht eindeutig nachweisbar. Welchen Bezug Bulle und Buch zueinander haben, soll an anderer Stelle noch geklärt werden. Den frühen Ausgaben des HEXENHAMMERs fehlt der Buchtitel - so Behringer. „In der Nürnberger Ausgabe von 1494 wird zwar der Drucker, aber nicht der Autor [...] genannt. [...] Der Drucker-Verleger Koberger [spricht] in seinen Drucken nur von einem Autor im Singular, dem sich der Titel verdanke [...].“36 „Erstmals in der Nürnberger Ausgabe des Druckers Friedrich Peypus (1485 - 1534) von 1519 werden Heinrich Institoris und Jacob Sprenger gleichberechtigt als Autoren genannt, zu einem Zeitpunkt, da beide längst tot waren.“37 An dieser Stelle ist noch nicht eindeutig dargelegt, ob es einen oder zwei Autoren des HEXENHAMMER gegeben hat. Behringer - einer der Übersetzer und Herausgeber des Malleus Maleficarum des Jahres 2001 - belegt38, dass die Beispiele, die sich im Buch für erfolgreiche Inquisitionsverfahren finden lassen, einzig und allein auf Kramer zurückzuführen sind und keinerlei Verbindung oder gar Mitwirkung Sprengers erkennbar ist.

Behringer erklärt diese Uneindeutigkeiten wie folgt: „In der deutschsprachigen Forschung wird Kramer mittlerweile fast allgemein als Autor des HEXENHAMMERs betrachtet, obwohl im HEXENHAMMER selbst häufig von zwei Autoren die Rede ist. [...] Wenn man annimmt, dass dies [zwei Verfasser] nicht stimmt, so müsste man von einer bewussten Irreführung der Öffentlichkeit durch Kramer ausgehen. [...] Auch bei den Passagen über die Inquisitionsverfahren in Ravensburg und Innsbruck, die nachweislich von Kramer allein durchgeführt worden sind, ist im HEXENHAMMER von »wir« die Rede, [... so] dass man um die Annahme einer zielgerichteten Täuschung des Lesers durch den Autor kaum umhin kommt.“39

Somit bestätigt sich die alleinige Urheberschaft Kramers am Werk Malleus Maleficarum.

Dennoch ist ungeklärt, welche Rolle Sprenger dabei spielen sollte, obwohl er mit keiner Hexeninquisition Kramers in Verbindung gebracht werden kann. Welchen Grund hatte Kramer also, den Namen Sprengers zu erwähnen? Wie schon angemerkt war Sprenger ein angesehenerer Ordensbruder als Kramer. Behringer weist im Übrigen auf „deutliche Anzeichen für ein schweres Zerwürfnis zwischen Kramer und Sprenger, möglicherweise [...] ein Richtungsstreit innerhalb der deutschen Provinz des Dominikanerordens, der Teutonia“40, hin. „Der Gegensatz zwischen Sprenger und Kramer/Institoris nahm noch vor jeder möglichen Zusammenarbeit am HEXENHAMMER höchst persönliche Dimensionen an. [...] Sprenger erwirkte bereits im Herbst 1485 als Vikar der Provinz Teutonia [...] eine Abmahnung gegen Kramer. Womöglich war die literarische Einspannung Sprengers in die Verfolgungskampagne gegen die Hexen im Frühjahr 1487 bereits eine Racheaktion Kramers, die dann den Bruch besiegelte.“41

Behringer stellt schlussendlich fest, dass „Sprenger so wenig mit den Aktivitäten Kramers einverstanden war, dass er alles innerhalb des Ordens Mögliche tat, um diesen Inquisitor auszuschalten.“42 Über seine Nennung in der Hexenbulle Summis desiderantes affectibus des Papstes Innozenz VIII. meint Behringer: „Bereits in diese hat Sprenger möglicherweise ohne eigenes Zutun Eingang gefunden. Die Involvierung Sprengers in das Projekt einer großen Hexenverfolgung von seiten Kramers war Teil eines Machtkampfes innerhalb des Dominikanerordens [...].“43

Zusammengefasst kristallisiert sich Kramer als alleiniger Verfasser des Malleus Maleficarum heraus, der Sprenger einerseits aus Rache, andererseits aus Prestigegründen gegen dessen Willen in engen Zusammenhang mit seinem Werk brachte.

Kramers Hexeninquisition

In den zehn Jahren zwischen 1475 und 1485 führte Kramer mehrfach Inquisitionsverfahren in verschiedenen Diözesen und Orten durch, wie z.B. 1475 in Trient44, weiterhin in Schlettstadt45, in damals bedeutungsvollen Städten wie Augsburg46 sowie in den Diözesen Basel47, Straßburg48 und Konstanz49. „Den unmittelbaren Anlass zur Abfassung des HEXENHAMMERs gab [...] das Scheitern einer großangelegten Hexeninquisition in der Tiroler Hauptstadt Innsbruck im Herbst 1485.“50 Für das Bistum Brixen - wozu Tirol und auch Innsbruck gehörte - war Bischof Georg II. Golser (? - 1489) zuständig, der Inquisitionsverfahren eher kritisch gegenüber stand. Solche Verfahren begannen auch in der Diözese Brixen. Eröffnet wurden sie - gegen Golsers Willen - mit der Verlautbarung51 der Hexenbulle Summis desiderantes affectibus. Anschließend predigte Kramer in den Kirchen: „Wer der oder die wären, die irgendwelche Hexen oder Unholden wüssten oder von jemand gehört hätten, die jemand wüssten oder in Argwohn hätten, oder die einen schlechten Leumund hätten, oder wo jemand Schaden an Menschen oder Vieh geschehen sei und man auf jemanden einen Verdacht hätte, die sollten zu Gehorsam des obengenannten Gebots - nämlich der päpstlichen Bulle zu ihm, dem Inquisitor, kommen und ihm solche der Hexerei wegen verdächtigen oder übel beleumundeten Personen angeben mit allen Einzelheiten, was man von ihr wisse, gesehen oder von anderen Leuten gehört habe. Daraufhin sei ein großer Zulauf von Leuten entstanden, und es seien zahlreiche Frauen und Männer zu dem Inquisitor gegangen. Dieser habe ihre Aussagen zu Protokoll genommen und habe sie dann darauf vereidigt.“52

Nun sollten die Prozesse beginnen, aber „in einem Schreiben an den Inquisitor legte der Bischof am gleichen Tag [21. September 1485] vielsagend nahe, sich bei der Untersuchung an das Recht zu halten und einige Räte des [Landes]Herzogs hinzuzuziehen.“53 Anfang Oktober wurde auf Ersuchen des Erzherzogs Sigmund »des Münzreichen« von Österreich, Landesherr von Tirol, der Pfarrer Sigmund Saumer zu Kramers Prozessen geschickt, um ihnen als rechtsgelehrter Kommissar beizuwohnen. In seinen Anweisungen an Pfarrer Saumer lässt Bischof Golser durchblicken, „dass er mit der Prozessführung nicht einverstanden sei und nicht an das den Frauen vorgeworfene Verbrechen glaube. In der Folge nahm Saumer und gelegentlich auch ein namentlich nicht genannter herzoglicher Beobachter an den Verhören teil.“54

Ende Oktober wurde durch Vertreter des Bischofs „gegen die Prozessführung des Inquisitors wegen formaler Mängel eine in fünf Punkten präzisierte Nullitätsbeschwerde“55 erhoben. „Derzufolge sei die Anklage in sich zusammengefallen und der Unschuldsbeweis nicht anzutreten. [...] Der Vertreter des Bischofs, Christian Turner, [...] erklärte den Prozess für nichtig, da er nicht nach Recht und Gesetz geführt worden sei. Die Frauen sollten freigelassen werden, allerdings wegen der bestehenden Verdachtsmomente zur Stellung von Bürgen verpflichtet werden. [...] In einem nächsten Schritt erklärte er [Turner] kraft seiner bischöflichen Vollmacht die Ermächtigung des Inquisitors in der Diözese Brixen für erloschen [...].“56

Kramer hatte seinen Hexenprozess also aus Mangel an Beweisen verloren. Doch statt woanders sein Glück zu versuchen, wollte er den Bischof durch ein Gutachten umstimmen, weiter zu prozessieren. Dieses wurde schließlich der Ausgangspunkt für die Verfassung des Hexenhammers.

Doch Bischof Golser hielt ihn für verrückt, was er in einem Schreiben vom Februar 1486 an seinen Chorherrn Nikolaus deutlich machte: » Lieber Brueder Niclas, ... Mich verdrewst des münchs gar vast im bistumb ... Ich find in des babstes Bullen, da ßer bey vil bäbsten ist vor inquisitor gewesen, er bedunckt mich aber propter senium gantz chindisch sein worden, als ich in hie zu Brichsen gehört hab cum capitulo. Ich hab im geraten, das er solt in sein closter ziehen und da beleiben. Ipse realiter mihi delirare videtur, er wolt vielleicht noch geren in der frawn sachen handeln, ich lass in aber darzue nit chömmen, so er vor als vast erriert hat in seinem process... « 57

Erst nach „einer ultimativen Aufforderung zum Verlassen der Diözese [...] verließder Inquisitor die Diözese Brixen.“58

Abfassung des Malleus Maleficarum

Als Grund für die Anfertigung dieses Buches gibt Behringer den gescheiterten Prozess in der Diözese Brixen an. „Die gescheiterte Innsbrucker Hexeninquisition bildete den zeitgeschichtlichen Hintergrund und unmittelbaren Anlass zur Abfassung des Malleus Maleficarum. Dass dieses Werk in der Hauptsache 1486 geschrieben worden sein muss, geht aus mehreren Stellen des Buches hervor.“59 Diese Zeitangabe passt hervorragend in die anderen biographischen Daten Kramers: Bis ins Jahr 1485 reichen die Quellen60 für die von ihm geführten Prozesse und Mitte Dezember 148661 wurde das Buch fertiggestellt. Es blieb ihm also nur wenig Zeit für sein Werk.

Zum Zeitfaktor meint Behringer: „Wenn es stimmt, dass Bruder Heinrich das Manuskript des HEXENHAMMERs spätestens im Oktober 1486 in der Druckerei abliefern musste, dann blieben letztlich nur so wenige Wochen für Abfassung und Redaktion übrig, dass es nicht erstaunt, dass Kramer, der selbst über die Beschwernisse seines Alters klagt, den Überblick verlor, als er bis zum letzten möglichen Moment noch an seinem Text herumbastelte. Die Frage, wie er es überhaupt von Februar bis Oktober 1486 schaffen konnte, ein so umfangreiches Buch zu schreiben, lässt sich nur damit beantworten, dass ganze Passagen in den ersten beiden Teilen aus eigenen Predigten übernommen werden konnten, die Notizen von Zitaten und Exempeln, die er für diese Predigten angefertigt hatte, wohl auch eigenen Exzerpten aus Schriften der Ordenstheologen Thomas von Aquin, Antonin von Florenz und Johannes Nider. Passagen des dritten Teils konnte er den Inquisitionshandbüchern entnehmen, die auch schon in seine Innsbrucker Vorarbeiten für den HEXENHAMMER Eingang gefunden hatten.“62

Die Eile, in der Kramer sein Werk verfasste, erklärt sich einerseits daraus, dass er seine Niederlage in Innsbruck/Brixen schnellstmöglich wieder ausbügeln wollte, und andererseits dachte „Bruder Heinrich [...] wohl tatsächlich, das Ende der Welt nahe, wie in der Apologia angedeutet, und glaubte an die Notwendigkeit, in einer Art »letzten Schlacht« der fünften Kolonne Satans entgegentreten zu müssen. Auch dies kann als Indiz gelten, dass die Apologia kein Werk Jacob Sprengers war, von dem keine ähnlichen Befürchtungen bekannt sind. Kramer dagegen führte das Buch der Apokalypse, die Offenbarung Johannis, die das Wüten des Teufels in der Endzeit vorhersagt, an mehreren Stellen des HEXENHAMMERs an.“63

Inhaltlicher Kern

Das Buch ist in lateinischer Sprache geschrieben und in drei Teile und mehreren Unterpunkte gegliedert. „In inhaltlicher Hinsicht enthält der HEXENHAMMER [...] kaum Neues, er hat überkommene Lehrmeinungen zusammengesucht und neu angeordnet ... “64 - so Behringer.

Im ersten Teil definiert Kramer das Verbrechen der Hexerei und beruft sich dabei auf ältere Zeitgenossen wie den Kirchenvater Augustinus65 und den dominikanischen Ordenstheologen Thomas von Aquin66. Behringer führt dies genauer aus: „Die Zulassung Gottes (Permissio Dei), die Mitwirkung des Teufels und der Wille des Menschen [werden] als die drei entscheidenden Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Hexerei [genannt]. Wenn diese drei Bedingungen zusammenträfen, dann seien auch reale Schäden als Folge der Hexerei möglich. Allerdings meinen die Hexen nur, dass sie diese Schäden selbst verursachen. In Wirklichkeit ist es jedoch der Teufel, der ihre magischen Operationen als Zeichen nimmt, dass er tätig werden solle. Grundlage dieses Tätigwerdens ist ein Vertrag zwischen Hexe und Teufel (Teufelspakt). Dieser kann entweder ausdrücklich erfolgen (pactum expressum) oder aber stillschweigend (pactum tacitum). Bei Kramer ist dies regelmäßig bereits dann der Fall, wenn jemand mit einem magischen Hilfsmittel etwas bewirken will: Da er wisse, dass er das nicht kann, gehe er stillschweigend von einer Unterstützung durch einen Dämon aus. In der Folge werden einzelne, theologisch umstrittene Taten der Hexen diskutiert: Der Geschlechtsverkehr zwischen Menschen und Dämonen (Teufelsbuhlschaft67 ), die Verwandlung von Menschen in Tiere (Tierverwandlung), die Opferung von Kindern an den Teufel und ihre Verarbeitung zu Hexensalben.“68 Somit wird klargestellt, welche Taten das Hexereiverbrechen ausmachen. Es handelt sich also um jegliche magische Handlung und nicht allein um einen Abfall vom göttlichen Glauben. Auch wurde versucht „Zweifel an der Existenz der Hexerei selbst als eine Art Ketzerei darzustellen, da damit auch die Autoritäten der Kirchenväter und letztlich der Kirche in Frage gestellt würden.“69

Der zweite Teil des Buches handelt vom Schutz gegen Hexerei und von der Heilung der davon Betroffenen. Natürlich kommen dazu nur kirchliche Mittel in Frage. Teil drei beinhaltet eine Art Hexenprozessrecht70.

Behringer führt dazu aus: „Das von Kramer im dritten Teil des Malleus ausformulierte Indizienrecht war von einer nicht zu unterschätzenden rezeptionsgeschichtlichen Bedeutung: Zwar konnte gezeigt werden, dass die Praktiker der Inquisitionsbehörden in Italien und Spanien auch die prozessrechtlichen Teile des HEXENHAMMERs ablehnten, doch blieb der Einfluss des HEXENHAMMERs im Reich so virulent, dass sich zahlreiche Schriftsteller des ausgehenden 16. und des 17. Jahrhunderts auf den Malleus stützten oder sich damit auseinander setzten.“71

Generell wird im HEXENHAMMER die Frau als besonders anfällig für Hexerei dargestellt. „Das Wort Frau = femina wird einer genauen Analyse unterzogen. Das Wort femina komme von fe und minus, wobei Fe = fides = Glauben; Minus = weniger [bedeutet]. Daraus folgt feminus [=] die, die weniger Glauben hat. Außerdem seien Frauen ja schon immer als das schwache Geschlecht bekannt, welches sich leicht überzeugen lässt und auf Schwindel hereinfällt. Auch die geschlechtliche Betätigung sei bei Männern einfacher zu verhindern, deswegen sind auch Männer einfacher zu behexen als Frauen. Frauen sind von Natur aus leichtgläubig, böse, geschwätzig und leicht beeinflussbar. Dies wird auch schon in der Geschichte von Adam und Eva verdeutlicht. Doch Jungfrau Maria sei der normalen Weiblichkeit durch Gottes Gnaden enthoben. Angeblich neigen Frauen eher zu geschlechtlichen Ausschweifungen als Männer und das führe zur Teufelsbuhlschaft. Der Teufel wird auch von Grund auf nur männlich gedacht, deswegen sei der Geschlechtsverkehr eben nur mit Frauen möglich.“72

Dies schlägt sich auch im Buch nieder, denn „wenngleich im Text häufig noch männliche Schadenszauberer erwähnt werden (malefici), wie es auch der Hauptströmung der theologischen Tradition entsprach, so bezieht sich doch die Mehrzahl der [im Hexenhammer angeführten] Beispiele auf das weibliche Geschlecht (maleficae).73

Behringer fasst den Inhalt folgendermaßen zusammen: „Seiten über Seiten werden damit zugebracht, zu diskutieren, warum die Taten der Hexen schlimmer seien als die schlimmsten Verbrechen und die ärgsten Sünden, schlimmer sogar als die Werke des Teufels selbst.“74

Bedeutung des Buches auf rechtswissenschaftlicher Ebene

Wie schon erwähnt, war der HEXENHAMMER in lateinischer Sprache geschrieben und somit für alle lesbar, die dieser Sprache mächtig waren, ebenso für die Rechtsgelehrten.

Behringer weist darauf hin, dass Kramer sich „nachträglich [entschloss], das Prestige und damit die Akzeptanz des Werkes durch Beigabe der päpstlichen Bulle75 Summis desiderantes affectibus und ein Gutachten der angesehenen Kölner theologischen Fakultät zu erhöhen, genauer gesagt, [durch] die auf den 19. Mai 1487 datierte Approbatio durch Mitglieder der Theologischen Fakultät der Universität Köln und dem zugehörigen Notariatsinstrument. [...] Die vermutlich Ende Mai 1487 gedruckten Dokumente wurden nachträglich der Erstauflage des HEXENHAMMERs beigegeben. Seit der zweiten Auflage bilden sie einen festen Bestandteil aller Ausgaben des HEXENHAMMERs.“76

Die obengenannten Dokumente sollten dazu dienen, Kramers Autorität zu untermauern und sein Image zu vergrößern. Dafür zog er kirchliche und weltliche Würdenträger heran.

Da schon geklärt wurde, dass die von Kramer vorformulierte päpstliche Bulle ein Versuch war, sein Ansehen zu erhöhen, indem er außerdem noch den Namen seines Gegenspieler Jacob Sprenger mit erwähnte, ist an dieser Stelle noch die Rolle der Approbatio zu klären. Dazu die Meinung Behringers: „In der Literatur breit diskutiert worden ist die Frage des Kölner Notariatsinstumentes vom Mai 1487, das so viele formale und inhaltliche Unstimmigkeiten aufweist, dass es schlichtweg als Fälschung zu bezeichnen ist. Ausgerechnet der in Köln residierende angebliche Mitautor Sprenger fehlte bei der Beurkundung.“77

Somit steht fest, dass Kramer mehrfach unlautere Methoden anwandte, um sich und seinem Buch Geltung zu verschaffen. Dieses Täuschungsmanöver könnte seinerzeit möglicherweise zwar durchschaubar, damals allerdings kaum beweisbar gewesen sein.

Doch dies waren nicht die einzigen Irreführungen des Malleus Maleficarum. „So erweckt Kramer [in seinem Werk] den Eindruck, der Brixener Bischof habe seine Inquisition gutgeheißen und gefördert, aber genau das Gegenteil war der Fall. Er gibt vor, die Innsbrucker Verfolgung sei ein großer Erfolg gewesen - aber sie war ein Fiasko. Er behauptet, die verdächtigten Tiroler Hexen hätten den Pakt mit dem Teufel gestanden: doch nichts davon findet sich in den erhaltenen Aussagen der beschuldigten Frauen. Der Textvergleich78 offenbart, dass ihre konkreten Aussagen im HEXENHAMMER systematisch entstellt wiedergegeben worden sind. Kramer stellt seine Privatmeinung, dass die inhaftierten Frauen einen Teufelspakt geschlossen hätten, als durch den Prozess erwiesene Tatsache hin.“79

Somit ist die Glaubwürdigkeit der Worte und Werke Kramers als äußerst zweifelhaft zu betrachten.

Grundlagen für Kramers Hexenhammer

Heinrich Kramers Theorie der Allianz zwischen Hexe und Teufel stützt sich - wie an anderer Stelle schon ausgeführt - auf Hypothesen Augustinus´ und Thomas´ von Aquin.

Zur Ergreifung entsprechender Frauen, die des Hexereiverbrechens bezichtigt wurden, berief sich Kramer desweiteren auf einen von Nikolaus Eymericus verfassten Leitfaden für Ketzerrichter, das Directorium Inquisitorum.

Außerdem war er sich des Rechtsgrundsatzes ne bis in idem 80 bewusst , was für ihn bedeutete, dass er seinen Angeklagten mit allen Mitteln - meist unter Folter - unbedingt ein Geständnis abringen musste, da er einmal freigesprochene Personen nicht wieder zur Verantwortung ziehen konnte.

Behringer sagt dazu: „Manche seiner Vorschläge hören sich moderat an, etwa wenn er empfiehlt, von der Folter zurückhaltenden Gebrauch zu machen. Die Annahme, er hätte sich hierbei von rechtlichen Erwägungen leiten lassen, wäre freilich verfehlt. Im Gegenteil wollte er damit die Möglichkeit ausschalten, durch eine ohne Geständnis überstandene Folter die Möglichkeit zur Verurteilung zu verspielen. Deshalb setzte er mehr auf die zermürbende Untersuchungshaft, ausgeklügelte Fragetechniken und die Zulassung von Zeugen, die im regulären Verfahren nicht gehört werden durften.“81

Ebenso wies er darauf hin „bei wiederholter Folter einfach von Fortsetzung zu sprechen, um die rechtlichen Torturkautelen zu umgehen.“82

Im Canon Episcopi 83 Reginos von Prüm wird der “Glauben an die nächtlichen Ausfahrten der Seelen mit gewissen heidnischen Göttinnen, Fortuna oder Holda, als heidnische[r] Irrtum bezeichnet und mit schweren geistlichen Strafen belegt. Diese Bestimmung [...] diente im Spätmittelalter zur Zurückweisung der realen Möglichkeit magischer Flüge. Der HEXENHAMMER hingegen behauptete, diese Bestimmungen träfen in der neueren Zeit nicht mehr zu, denn es sei eine neue Sekte von Zauberern aufgekommen, die mit der Erlaubnis Gottes und der Hilfe der Dämonen tatsächlich in der Lage seien, durch die Lüfte zu fliegen und alle nur denkbaren Schäden zu verüben.“84

Eine weitere Grundlage des Malleus bildet die kirchenrechtliche Devise ne crimina remaneant impunita 85 , die seinen »Kampf um den reinen Glauben« rechtfertigen sollte. Dazu erklärt Behringer: „Hexerei war bei Kramer wie die Erbsünde erblich und wurde durch den initialen Pakt geradezu zu einem Familienstigma, das bedeutet auch: einer körperlichen Qualität. Garant des Glaubens war natürlich nicht die von Irrtümern verseuchte Gemeinschaft der Gläubigen, auch nicht die Gemeinschaft der Glaubenshirten im Konzil und schon gar nicht der Kaiser des »Heiligen Römischen Reiches«. Es war auch nicht so sehr die Heilige Schrift oder das Kanonische Recht, die ja - wie im Falle der Hexen - offenbar missverständlich oder veraltet sein konnten. Allein der Papst verbürgte als Stellvertreter Gottes die pars sanior beim Kampf um die Reinheit des Glaubens.“86

Freunde und Feinde des Malleus Maleficarum

Zum HEXENHAMMER gab es kritische und zustimmende Meinungen: „Fast alle Befürworter von Hexenverfolgungen beriefen sich auf ihn, fast alle Gegner polemisierten gegen dieses Buch.“87

Zustimmend äußerte sich beispielsweise der Trierer Weihbischof Peter Binsfeld88, der den HEXENHAMMER für sein Werk Tractatus de confessionibus maleficorum et sagarum heranzieht. Auch die Universität Ingolstadt beruft sich in einem Gutachten von 1590 auf Kramers Werk. In der wichtigsten europäischen Dämonologie des 17. Jahrhunderts, genannt Disquisitiones Magicae, nennt der Autor Martin Delrios89 ebenfalls Beispiele aus dem Malleus Maleficarum.90

Weitere Befürworter waren - laut Behringer - der Straßburger Domprediger Geiler von Kaysersberg91, der Benediktiner-Abt Johannes Trithemius92, Christoph Tengler93, Silvester Prierias94 und Bartholomaeus de Spina (1480-1546).

Ablehnend hingegen standen Kramer und seinem Werk gegenüber: Andrea Alciati95, Agrippa von Nettesheim96, Johann Weyer97, Friedrich Spee98, der Konstanzer Jurist Ulrich Molitor, der Mailänder Franziskaner Samuel de Cassinis sowie Erasmus von Rotterdam99.

Hier argumentierte man z. B. mit Unzurechnungsfähigkeit der betroffenen Frauen, rechtlicher Unzulässigkeit der wiederholten Folter als deren Fortsetzung, tatsächlicher Unmöglichkeit von Hexenflug, Tierverwandlung und Wetterzauber, unbewiesenen Verdächtigungen, versuchte Angeklagte gegen Kramers irrationale Beschuldigungen zu verteidigen oder »lobte die Torheit« des Inquisitors Kramer.

Auswirkungen von Kramers Hexenhammer

Nach Behringers Angaben zu urteilen, haben die Auswirkungen des HEXENHAMMERs „bei der Entwicklung der Hexenverfolgungen eine geringere Rolle gespielt [...], als früher vermutet.“100

Beispielsweise lässt sich Artikel 44 der Constitutio Criminalis Carolina101 auf Kramers Prozessrecht zurückführen. Keinen Eingang in den besagten Rechtstext fanden die Vorgaben seines Werks im Artikel 109 über die materiellen Strafbestimmung gegen Zauberei, da hier - römisches Recht zugrundelegend - als Verurteilungsgrundlage nur nachweisbarer Schadenszauber galt.

Aber „in dem Dreiländereck um den Genfer See, wo der neue Hexenbegriff in den Jahrzehnten um 1400 entstanden war, [...] wurde [...] die Fusion von Ketzerprozess und Zauberprozess vollzogen und die Hexerei als die bedrohlichste Erz-Ketzerei gewissermaßen erfunden. [...] Inhaltlich bestand das neue Erz-Verbrechen aus Bestandteilen, die man [...] Ketzersekten angedichtet hatte (Teufelsanbetung, nächtliche Orgien, das Opfern von Kindern), aus Relikten nichtchristlicher Mythologien (magischer Flug, Tierverwandlung) sowie aus jenem Schadenszauber, der in traditionellen Gesellschaften so gefürchtet ist.“102

Von Bedeutung war der Malleus Maleficarum vor allem für die deutschen Länder, weil er zu den ersten Dämonologien des Buchdruck-Zeitalters gehörte, somit von einem größeren Leserkreis rezipiert werden konnte und damit die neue, elaborierte Hexenvorstellung verbreitete. Aber der Vorwurf, die Hexenverfolgungen ins Leben gerufen zu haben, muss abgestritten werden, da sich Kramer auf ältere dämonologische Werke stützt.

Die Verfolgungen und Verurteilungen häuften sich, nach den Angaben Walter Rummels, in den 90er Jahren des 15. Jahrhunderts im Saar-Mosel Raum. Rummel weist mit einer lokalen Chronik sogar nach, „dass speziell die Lektüre des Malleus Maleficarum wie eine Erlösung auf jene Theologen gewirkt hat, die mit ihren Bauern Hexen verfolgen wollten, aber nach der überkommenen Theologie und Kanonistik keine Handhabe dafür besaßen.“103 Behringer verweist zudem auf eine „Wiederkehr großer Not Anfang der 1490er Jahre“104, die er als Grund für die territorial-übergreifenden, ansteigenden Verfolgungswellen deutete. Allerdings weist er aber auch darauf hin, dass Dimension und Reichweite der Hexenjagd noch nicht ausreichend untersucht sind.

Ein einschneidendes Ereignis stellt - insbesondere für die Wirkung des HEXENHAMMERs - die Reformation dar, weil sie einerseits an der Allmacht der päpstlichen Kirche Zweifel aufkommen ließ, aber andererseits teuflische Existenz bestätigte.

„Die weltlichen Juristen in den sich herausbildenden Territorialstaaten jedoch [...] waren [seit etwa 1520] bei der Rezeption des HEXENHAMMERs zurückhaltend, da man seine radikalen Konsequenzen scheute.“105 Aber die Zäsur der Reformation begann sich auszuwirken, denn „Zaubereiprozesse [wurden] nur noch vor weltlichen Gerichten geführt und das weltliche Recht erkannte den Hexereibegriff der Inquisition nicht an.“106

Bis zum Erscheinen der Disquisitionum magicarum libri sex des Jesuiten Martin Delrio107 etwa im Jahre 1600, der auf den Hexerei-Vorstellungen Kramers beruhte, war „der HEXENHAMMER die verbreitetste systematische Dämonologie überhaupt gewesen.“108

Weiterer Verlauf der Hexenjagd

„Der neue Hexereibegriff der Inquisition, wie er im »HEXENHAMMER« präsentiert wurde, bildet die Grundlage für die großen Hexenverfolgungen der Neuzeit.“109

Behringer vermutet „seit dem Ende der 1470er Jahre eine tatsächliche Häufung von Ernteschäden, Krankheiten und möglicherweise eine Verminderung der Fruchtbarkeit bei Mensch und Tier.“110 Generell kann man in dieser Zeit und den darauf folgenden Jahren von einer Klimaverschlechterung ausgehen, die auch als sogenannte »Kleine Eiszeit« betitelt wird. Weiterhin grassierte in den 80er Jahren des 15. Jahrhunderts in Oberdeutschland die Schwarze Pest.

Zusammenfassend erklärt nun Behringer: „Das Hexereiparadigma eröffnete nicht nur eine Erklärung für Krankheiten und Ernteschäden, sondern auch die Möglichkeit zu konkreten Gegenaktionen.“111 Denn für das härtere Klima und die daraus resultierenden Missernten und die darauf begründete Krankheitsanfälligkeit musste ein Sündenbock gefunden werden - die Hexen.

In einer dieser Verfolgungswellen - genauer in die der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts - erscheint nun der folgenschwere Malleus Maleficarum. Somit wurden nun „die in der Ketzerverfolgung der Inquisition gewonnenen Erkenntnisse über teuflische Verschwörungen mit populären Vorstellungen aus der Glaubenswelt der Bevölkerung kombiniert.“112

Ein seit über hundert Jahren anhaltendes Bevölkerungswachstum und extreme Preissteigerungen des späten 16. Jahrhunderts113 bildeten die Grundlage einer weiteren Verfolgungswelle. Die unmittelbaren Folgen waren erst wachsende Differenzierung und Polarisierung des gesellschaftlichen Reichtums114 sowie zunehmende Verhärtung der Beziehungen der Menschen untereinander und progrediente gesellschaftliche Hierarchisierung und ideologische Homogenisierung.115

Es folgte weiterhin in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein radikaler Mentalitätswandel sowie eine rapide Verdüsterung des Weltbildes seit 1560, noch verstärkt in den 80er Jahren.116 „Durch Hexenpredigten riefen [nun] katholische wie protestantische Prediger zur Hexenverfolgung auf und bestärkten damit die bäuerliche Bevölkerung in ihrem Verfolgungsverlangen.“117 Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass in über 90 Prozent der Fälle aufgrund von Gewalt-, Eigentums- und Sittlichkeitsdelikten hingerichtet wurde.118

Behringer bezeichnet es als typisch, dass „sich die Nachrichten über Hexenprozesse und Hexenverfolgungen gerade in den Jahren häufen, die wir als Agrarkrisenjahre vom »type ancien« kennen.“119 Dabei handelt es sich um eine sozialgeschichtliche Wechselseitigkeit, wobei eine klima- bzw. unwetterbedingte Missernte zu einer Verknappung der Grundnahrungsmittel führt. Durch die darauffolgende Teuerung litt die Bevölkerung an Hunger und Unterernährung, was sie wiederum anfälliger für jegliche Krankheiten und deren epidemische Ausbreitung machte. Dazu häuften sich individuelle existenzbedrohende Umstände wie Entlassungen, Arbeitslosigkeit, Landflucht sowie Mangelernährung und Mangelbekleidung. Auch versagten sonst übliche soziale Hilfen und die sozialen Gegensätze traten deutlicher hervor.120 Falls sich die Situation durch die nächste Ernte nicht verbesserte, wurde der Ruf nach Bestrafung der daran Schuldigen immer lauter. Da die Klimaveränderungen nicht erklärbar waren, traf es diejenigen, die mit höheren Mächten verbündet zu sein schienen - die Hexen. Durch die extreme Leichtgläubigkeit der Menschen wurden „alle schädlichen, »unnatürlichen« Begebenheiten [...] den Hexen zugeschrieben , und für besonders unglückliche Situationen - große Missernten, Krisen des »type ancien« - wurde die Verschwörung der Hexen verantwortlich gemacht.“121

Anhand der Höhe des Getreidepreises im europäischen Vergleich, der - nach Behringer zu urteilen - als sicherer Indikator für die Lebenssituation der Bevölkerung galt122, konnte festgestellt werden, dass auch „die Zeit der Hexenverfolgungen in den Jahrzehnten um 1600 mit der Zeit der größten Preissteigerungen zusammenfiel.“123 Beispielsweise gab es weiterhin von 1559 bis 1563 eine Teuerung in Süddeutschland124, seit 1562 Viehseuchen und auch Pest125. In der „katastrophalen Teuerungsperiode der Jahre 1569 bis 1575 [war] der lebenswichtige Roggen viermal so teuer wie in den Jahrzehnten zuvor.“126 Eine kleinere »Zwischenteuerung«127 von 1579/80 führte zu erneuten Verfolgungen.128 Interessant ist auch hier die Zeitliche Parallele zu mehreren Neuauflagen des HEXENHAMMERs ab 1574.129

Als Höhepunkt der Hexenverfolgung gelten die Jahre von 1585 bis 1630. Wieviele Menschen den einzelnen Verfolgungswellen zum Opfer fielen, ist heute nicht mehr eindeutig nachweisbar. In Deutschland schätzt man über zwanzigtausend Opfer und für ganz Europa nimmt man fast 60 000 an.130

Interessant ist noch, dass „bei größeren Verfolgungen die Prozessopfer zu Beginn am ehesten dem Klischee131 entsprachen und sich mit Intensivierung der Verfolgung immer weiter davon entfernten. Am Ende der großen Hexenjagden finden wir als Opfer, sozusagen idealtypisch, das Gegenstück zur Märchenhexe: den reichen, ständisch gehobenen, sozial integrierten Mann [...], der normalerweise kaum Opfer eines Strafverfahrens geworden wäre, weil sein gesellschaftlicher Einfluss dies verhindert hätte.“132 Behringer sieht hierin „die wohl radikalste Einebnung der ständisch-hierarchischen Unterschiede durch die Justiz vor dem Einsatz der Guillotine in der Französischen Revolution.“133

Zusammenfassung

Heinrich Kramers bzw. Institoris´ Hexenhammer stellt eine neue Dimension des Hexerei- Vorwurfs am Ende des 15. Jahrhunderts dar. Dieses Werk baut ein Feindbild für alle unerklärlichen Dinge der damaligen Zeit auf und ermöglichte es so, dass missliebigen oder merkwürdigen Personen die Schuld »am Elend der Welt« gegeben werden konnte. Sein Prestige erhielt der Malleus Maleficarum durch die päpstliche Bulle, die Approbation und die Nennung des höher angesehenen Ordensbruders Jacob Sprenger als Mitverfasser. Die Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Angaben wurde an anderer Stelle erörtert. Durch das Ansehen und die damit verbundene reichliche Rezeption dieses Werkes wurden die Beschuldigten „wegen eines imaginären Verbrechens hingerichtet, das sie unter der Folter gestehen mussten, und sie waren jeder Verteidigungsmöglichkeit beraubt.“134 Unter dem Vorwand, die Feinde des wahren Glaubens rücksichtslos ausrotten und damit etwas Gutes vollbringen zu wollen, legitimierte Kramer durch seinen HEXENHAMMER eine Menschenjagd im großen Ausmaß. Denn „Bruder Heinrich konstruiert ein reiches Spektrum an Feinden: Durch Publikationen oder Inquisitionen verfolgte er Waldenser, Hussiten, Böhmische Brüder, Taboriten, Juden, Hexen, die Beschützer der Hexen, überfromme Frauen, Vertreter eucharistischer Irrlehren, Vertreter eines kaiserlichen Primats in der Christenheit und Anhänger der Konzilsbewegung innerhalb der katholischen Kirche.“135

Dennoch gab es auch einflussreiche Menschen, die gegen den HEXENHAMMER sowie die darin angegebene Vorgehensweise zur Ausrottung unsympathischer Personen appellierten und damit selbst »Kopf und Kragen« riskierten. Wie großnun die Rolle des Malleus Maleficarum bei der Verbreitung des Hexerei-Vorwurfs genau war, ist schwer einzuschätzen. Allein seine Existenz ist schlimm genug, da er die Vorgehensweise gegen sogenannte Hexen erst systematisierte sowie legalisierte und das ihnen zur Last gelegte Verbrechen unnötig dramatisierte. Durch Buchdruck und Handel konnte dieses Lektüre von einer breiten (vor allem der gelehrten) Gesellschaftsschicht gelesen werden. Die Interpretation blieb jedem selbst überlassen, aber Dinge anzuzweifeln, die scheinbar der Papst selbst befürwortete, grenzte schon fast an Blasphemie.

Belegt ist, dass der Hexenhammer tatsächlich zur Verbreitung des Hexerei-Vorwurfs beigetragen hat und er gilt noch heute als „eines der frauenfeindlichsten Bücher der Weltliteratur“.136 Beim Versuch der Beantwortung der Frage nach der Rolle von Kramers HEXENHAMMER ist nach der im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit durchgeführten Recherche- und Analysearbeit auf jeden Fall der folgenden Aussage Behringers in vollem Umfang zuzustimmen: „Das Produkt des Dominikaners Heinrich Kramer, geschrieben aus einem aktuellen Anlass heraus, erweist sich als Indikator für das Interesse weiter Teile der europäischen Bevölkerung an der Hexenverfolgung.“137

Literaturangaben

- Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000.
- Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001.
- Conze, W. / Hentschel, V. (Hrsg.): Deutsche Geschichte. Epochen und Daten, Würzburg 1996.
- Fuchs, K. /Raab, H.: Wörterbuch zur Geschichte, München 1996.
- Golther, W.: Handbuch der germanischen Mythologie, Mundus-Verlag 2000, Bd. I-III.
- http://www.wu-wien.ac.at/usr/h97d/h9751239/Hexenhammer.html

weitere Literatur:

- Behringer, W.: Hexen. Glaube - Verfolgung - Vermarktung, München 2000.
- Behringer, W.: Meinungsbildende Befürworter und Gegner der Hexenverfolgung, in: Helfried Valentinitsch (Hrsg.), Hexen und Zauberer. Graz 1987, S. 219f.
- Behringer, W.: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: GWU 49 (1998), S. 664-685.
- Brackert, H.: Der Hexenhammer und seine Bedeutung für die Verfolgung der Hexen in Deutschland, in: Heinz Rupp (Hg.): Philologie und Geisteswissenschaft. Demonstrationen literarischer Texte des Millelalters, Heidelberg 1977, S. 106-116.
- Franz, G. / Irsigler, F. (Hrsg.): Methoden und Konzepte der historischen Hexenforschung, Trier 1998.
- Hergemöller, B.-U.: Krötenkuss und schwarzer Kater. Ketzerei, Götzendienst und Unzucht in der inquisitorischen Phantasie des 13. Jahrhunderts, Warendorf 1996.
- Jerouschek G.: Einführung: 500 Jahre Hexenhammer [...] in: Ders. (Hg.): Malleus Maleficarum 1487. usw. Hildesheim u.a. 1992 S. V-XXIX.
- Paulus, N.: Ist die Kölner Approbation des Hexenhammers eine Fälschung? in: Historisches Jahrbuch 28 (1907) S. 372-376.

[...]


1 Fuchs, K. /Raab, H.: Wörterbuch zur Geschichte, München 1996, S. 338.

2 Etymologisch auch herleitbar vom althochdeutschen Verb hazz ê n oder gotisch hatan, also die Hassende, Feindselige. (vgl. Golther, W.: Handbuch der germanischen Mythologie, Mundus-Verlag 2000, Bd. I S. 118.)

3 Es wird konkret schweizerisches Gebiet angegeben.

4 Diese begannen ca. ab 500 durch iroschottische Mönche. (vgl. Golther, W.: Handbuch der germanischen Mythologie, Mundus-Verlag 2000, Bd. III S. 63.)

5 Zweites Buch Mose (Exodus) Kapitel 20 Vers 3.

6 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 16.

7 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 7.

8 Er lebte von 354 bis 430.

9 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 20.

10 Golther, W.: Handbuch der germanischen Mythologie, Mundus-Verlag 2000, Bd. I S. 119.

11 Fuchs, K. /Raab, H.: Wörterbuch zur Geschichte, München 1996, S. 338.

12 Ketzerei ist eine spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Bezeichnung für Häresie.

13 Golther, W.: Handbuch der germanischen Mythologie, Mundus-Verlag 2000, Bd. I S. 122.

14 Angaben nach Conze, W. / Hentschel, V. (Hrsg.): Deutsche Geschichte. Epochen und Daten, Würzburg 1996.

15 Vgl. Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 72

16 Häretiker oder auch Ketzer sind Vertreter einer Häresie, d.h. von der kirchlichen Lehrmeinung abweichenden Meinung.

17 Fuchs, K. /Raab, H.: Wörterbuch zur Geschichte, München 1996, S. 372.

18 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 40f.

19 lat. Genitiv von Institor = Kaufmann, Krämer

20 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 9.

21 Ebd. S. 11.

22 Er war aus Behringers Sicht der wichtigste Protagonist der älteren Hexenforschung und lebte von 1862 bis 1943.

23 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 10.

24 Ebd. S. 22.

25 Dieser lebte etwa von 1450-1504. Sein Vater und einer seiner Söhne trugen den gleichen Namen.

26 Anhand von Fragmenten eines zufällig gefundenen Rechnungsbuches (mit Bestelllisten vom 8. bis 14. April 1487 für den „Hexenhammer“) von Peter Drach konnte der Termin des Erstdrucks rekonstruiert werden.

27 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 26.

28 Es handelt sich um den neu gewählten jungen König und zukünftigen Kaiser Maximilian I. (1459 - 1519), der sich in Burgund befand.

29 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 26.

30 Ebd. S. 18f.

31 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 89.

32 Er war Prior des Kölner Dominikanerklosters.

33 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 32.

34 Vgl. Ebd. S. 31.

35 Ebd.

36 Ebd.

37 Ebd. S. 32.

38 Vgl. Ebd. S. 31-40.

39 Ebd. S. 33f.

40 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 37

41 Ebd. S. 37f.

42 Ebd. S. 39

43 Ebd.

44 Vgl. Ebd. S. 41f.

45 Vgl. Ebd. S. 44f.

46 Vgl. Ebd. S. 45f.

47 Vgl. Ebd. S. 47f.

48 Vgl. Ebd. S. 49f.

49 Vgl. Ebd. S. 50f.

50 Ebd. S. 58

51 Meist wurden Abschriften und Kopien an den Kirchentüren öffentlich angeschlagen.

52 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 53f.

53 Ebd. S. 59f.

54 Ebd. S. 60.

55 Ebd. S. 61.

56 Ebd. S. 61f.

57 Ebd. S. 63.

58 Ebd.

59 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 64.

60 Ebd. S. 41 - 63.

61 Vgl. Ebd. S. 25.

62 Ebd. S. 67f.

63 Ebd. S. 68.

64 Ebd. S. 11.

65 Er lebte von 354 bis 430.

66 Lebensdaten: ca. 1224-1274

67 Bei Männern die sogenannten succubi, die Darunterliegenden, bei Frauen dagegen die incubi, die man sich auf den Frauen liegend vorstellte.

68 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 70.

69 Ebd. S. 69.

70 http://www.wu-wien.ac.at/usr/h97d/h9751239/Hexenhammer.html

71 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 75.

72 http://www.wu-wien.ac.at/usr/h97d/h9751239/Hexenhammer.html

73 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 20.

74 Ebd. S. 10.

75 Es wird angenommen, dass die Bulle des Papstes Innozenz VIII. von 1484 dem Hexenhammer erst ab April 1487 beigebunden worden sein kann.

76 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 27.

77 Ebd. S. 35.

78 Erwähnung im Malleus Maleficarum versus schriftliche Belege über die Äußerungen der Frauen.

79 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 34.

80 In derselben Rechtssache wird nicht zweimal entschieden.

81 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 75.

82 Ebd.

83 eine einflussreichen Rechtssammlung zu Beginn des 10. Jahrhunderts

84 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 18.

85 V erbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben - geht auf Papst Innozenz III. zurück

86 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 79.

87 Ebd. S. 11.

88 Er lebte von 1545 bis 1598.

89 Lebensdaten: 1551 - 1608

90 Vgl. Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 75f.

91 Dieser lebte 1445 - 1510.

92 Er beriet um 1508 Kaiser Maximilian und den Kurfürsten Johannes von Brandenburg über dämonologische Angelegenheiten und lebte 1462 - 1516.

93 Teile seines Rechtshandbuches von 1511 basieren auf dem Hexenhammer.

94 ein dominikanischer Theologe (1460 - 1523) und früher Gegner Luthers

95 „Der Starjurist der Epoche (1492 - 1550) nahm konkret die Hexenverfolgungen in den oberitalienischen Alpentälern zum Anlass für Gutachten, in denen er in kaum zu überbietender Schärfe von nova holocausta spricht.“ {Behringer 2001 HEXENHAMMER S. 85.}

96 Humanist (1486 - 1535), Lehrer des Johann Weyer.

97 Wichtigster Kritiker des 16. Jahrhunderts, 1515 - 1588, Werk: De Praestigiis Daemonum.

98 Wichtigster Kritiker des 17. Jahrhunderts, Werk: Cautio Criminalis.

99 Humanist (1466 - 1536), Werk: Lob der Torheit

100 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 12.

101 Das ist die Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532. Darin wird an angegebener Stelle die rechtserhebliche Verdachtsschwelle zur Einleitung von Hexenprozessen formuliert.

102 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 12.

103 Ebd. S. 15

104 Ebd. S. 82.

105 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 14.

106 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 79.

107 1551-1608

108 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 16f.

109 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 78.

110 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 19.

111 Ebd.

112 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 78.

113 Vgl. Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S.130.

114 Vgl. Ebd.

115 Vgl. Ebd. S.131.

116 Vgl. Ebd. S.132.

117 Ebd. S.132.

118 Ebd. S.131.

119 Ebd. S.133.

120 Vgl. Ebd.

121 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S.268.

122 Vgl. Ebd. S.134.

123 Ebd.

124 Vgl. Ebd.

125 Vgl. Ebd. S.135.

126 Ebd.

127 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 135.

128 Ebd.

129 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 86.

130 Vgl. Ebd. S.195.

131 Klischee der Märchenhexe - Merkmale: weiblich, alt, arm, hässlich, eigenartig.

132 Behringer, W. (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S.273.

133 Ebd. S.274.

134 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 10f.

135 Ebd. S. 78f.

136 Behringer, W. / Jerouschek, G. (Hrsg.): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, München 2001, S. 21.

137 Ebd. S. 86.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Zur Rolle von Heinrich Kramers 'Hexenhammer' bei der Verbreitung des Hexerei-Vorwurfs
Hochschule
Universität Leipzig
Autor
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V106177
ISBN (eBook)
9783640044566
Dateigröße
488 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle, Heinrich, Kramers, Hexenhammer, Verbreitung, Hexerei-Vorwurfs
Arbeit zitieren
Manuela Beckmann (Autor:in), 2002, Zur Rolle von Heinrich Kramers 'Hexenhammer' bei der Verbreitung des Hexerei-Vorwurfs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106177

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