Kinderarmut, ein Aspekt des Armut- und Reichtumsberichts und die Reaktionen im Bundestag


Seminararbeit, 2001

21 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. „Lebenslagen in Deutschland - Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“
2.1. Lebenslagen von Familien mit Kindern
2.2. Sozialhilfe als Armutsbekämpfung
2.3. Soziale Notlagen von Familien mit Kindern
2.4. Lösung
2.5. Fazit

3. Reaktionen im Bundestag
3.1. Kinderkommission
3.2. Die Fraktion der SPD
3.3. Die Fraktion der CDU/CSU
3.4. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
3.5. Die Fraktion der F.D.P
3.6. Die Fraktion der PDS

4. Schlussbemerkung

Materialangaben:

Anlage 1

Anlage 2

Anlage

1. Einleitung

Im letzten Jahr ist erstmalig ein Nationaler Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vorgestellt worden. In dieser Hausarbeit möchte ich auf diesen Bericht eingehen und ihn unter dem Aspekt der Kinderarmut betrachten. Im weiteren habe ich mir dann die Reaktionen der einzelnen Fraktionen und der Kinderkommission angeschaut.

Im Anhang befindet sich neben der Grundlage des Armuts- und Reichtumsberichtes auch ein Teil des Sitzungsprotokolls der 183. Sitzung, in der eine Reihe von Fraktionen ihre Anträge zur Abstimmung stellten.

Da diese Ausarbeitung sich ausschließlich auf die Internetveröffentlichungen des Bundestages stützt, hatte ich einige Probleme, die Literaturangaben zu genau definieren, da es sich zum Teil um sehr lange Internetadressen handelt. Ich hoffe, dass es mir trotzdem gelungen ist.

2. „Lebenslagen in Deutschland - Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“

Im April 2001 wurde im Bundestag der Bericht „Lebenslagen in Deutschland - Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“ (Drucksache 14/5990) vorgelegt.

Die Berichtserstattung soll als Querschnittaufgabe verstanden werden und so eine Verzahnung verschiedener Politikbereiche darstellen. Ein Ziel dieser Berichterstattung sollte sein, die Diskussion über „Armut“ und „Reichtum“ zu versachlichen und zu enttabuisieren. Für beide Begriffe gibt es keine allgemein gültige Definition.

Die Frage was oder wer ist „Arm“ beziehungsweise wer oder was ist „Reich“ lässt sich streng wissenschaftlich nicht klären. Die Verfasser des Lebenslagenberichtes orientieren sich an der Definition des Rates der Europäischen Gemeinschaft von 1984, wonach die Personen, Gruppen und Familien als arm gelten, „die über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebenswiese ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“. Als Mittel werden materielle, kulturelle und soziale Mittel angesehen. Ausgehend von dieser Definition wird im Verlauf des Berichtes Armut unter einer Reihe von Gesichtspunkten beschrieben. Auf jeden einzelnen Punkt einzugehen, würde den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen, deshalb werde ich mich im folgenden dem Aspekt der Kinderarmut widmen.

2.1. Kinderarmut im Zusammenhang ihrer Lebenswelt

„Kinder werden als arm bezeichnet, wenn folgende Kriterien zutreffen:

- wenn die für ein einfaches tägliches Leben erforderlichen Mittel unterschritten werden
- wenn es an unterstützenden Netzwerken für ihre soziale Integration mangelt,
- wenn sie von den für die Entwicklung ihrer Sozialkompetenz wichtigen Sozialbeziehungen abgeschnitten bleiben,
- wenn Bildungsmöglichkeiten für ihre intellektuelle und kulturelle Entwicklung fehlen,
- wenn sie in ihrem Umfeld gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind,
- wenn Kinder in der Familie vernachlässigt werden,

wenn Kinder in Familien Gewalt ausgesetzt sind.“ (S.92, Drucksache 14/5990)

Dass Kinder arm sind, ist häufig eine unmittelbare Folge von mangelndem oder nicht vorhandenem Einkommen ihrer Eltern. Sie haben ihre Armut nicht verschuldet, sind aber die Leidtragenden. Armut beeinträchtigt ihre Erfahrungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten. Oft genug sind aber auch die Kinder selbst ein Armutsrisiko.

Kinderarmut steht erst am Ende einer wirtschaftlichen Zwangslage, die die Eltern nicht mehr bewältigen können.

2.2. Lebenslagen von Familien mit Kindern

In der Bundesrepublik lebten 1998 rund 56 % der Bevölkerung in Familien zusammen. 78% dieser Haushalte waren verheiratete Paare mit ihren Kindern, 18% allein Erziehende und bei den restlichen 4% handelte es sich um nicht eheliche Lebensgemeinschaften. Die wichtigste Einkommensquelle einer Familie ist die Erwerbstätigkeit. Bei Ehepaaren mit Kindern unter 16 Jahren sind die Frauen zu einem geringen Teil am Haushaltseinkommen beteiligt.

Die meisten Familien bewältigen ihr Leben unabhängig und selbstständig, aber auch sie sind von dem Armutsrisiko betroffen. Es hat sich gezeigt, dass vor allem junge Familien mit kleinen Kindern ein höheres Armutsrisiko tragen. Sie müssen oft die Diskrepanz zwischen dem finanziellen Bedarf und ihren Deckungsmöglichkeiten überwinden. Gerade in der Zeit der Familiengründung bedarf es langlebiger Konsumgüter, für die jedoch oft nur ein Einkommen zur Verfügung steht. Dies führt viele Familien in eine wirtschaftliche Zwangslage. Das Armutsrisiko steigt mit der Anzahl der Kinder, sowohl bei Familien wie auch bei allein Erziehenden. Die finanzielle Situation von allein Erziehenden und Familien hängt vor allem davon ab, ob sie erwerbstätig sein können und somit ein Einkommen erzielen. Dies ist wiederum von den Betreuungsmöglichkeiten für Kinder abhängig. Ist das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit zu gering oder nicht vorhanden, bleibt als letzte soziale Sicherung die Sozialhilfe.

2.3. Sozialhilfe als Armutsbekämpfung

Der Staat sieht in der Sozialhilfe ein letztes Auffangnetz, dass das Existenzminimum einer Person sichern soll. Sie wird dem gewährt, der kein oder ein nur unzureichendes Vermögen hat. Die Sozialhilfe setzt sich aus Regelsätzen, einmaligen Zahlungen und Mehrbedarfs- zuschlägen zusammen. Die auszuzahlenden Leistungen reduzieren sich in dem Maße wie vorhandenes Einkommen, z.B. Kindergeld, angerechnet werden kann.

Bis Ende 1998 erhielten 3,5% der Bevölkerung Sozialhilfe, das waren 2,88 Millionen Personen. Die größte Gruppe der Bezieher, 1,1 Millionen, waren Kinder unter 18 Jahren. In der Altersgruppe der unter dreijährigen war der Anteil von 9,5% am höchsten. Man kann also feststellen, dass je jünger die Kinder sind, die Sozialhilfequote überdurchschnittlich hoch ist. Mehr als die Hälfte dieser Kinder wuchsen im Haushalt von allein Erziehenden auf. In diesem Zusammenhang muss dann auch erwähnt werden, dass allein erziehende Frauen am stärksten auf Sozialhilfe angewiesen sind. Rund 28% aller allein erziehenden Frauen beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt ( Vgl. S.69, Drucksache 14/5990) . Dem gegenüber steht ein verhältnismäßig kleiner Anteil von Ehepaaren mit Kindern, die Sozialhilfe beantragen; hier steigt der Anteil mit Zunahme der Kinderzahl. Vereinfacht lässt sich feststellen, dass die Bezugsdauer von Sozialhilfe mit der steigenden Kinderzahl zunimmt und die Möglichkeit die Sozialbedürftigkeit zu überwinden sinkt, zumindest solange, bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist.

Einer der Hauptgründe für den Sozialhilfebezug ist der Verlust des Arbeitsplatzes sowie Trennung und Scheidung und die damit verbundene finanzielle Unsicherheit. In nicht wenigen Fällen bleiben Unterhaltszahlungen aus. So bezogen rund 50% der Ein-Eltern- Familien mit mehr als drei Kindern Leistungen nach dem Unterhaltsversorgungsgesetz. In den neuen Bundesländern steht als Grund für Armut die Geburt eines Kindes, vor dem Grund der Scheidung.

2.4. Soziale Notlagen von Familien mit Kindern

Familien und allein Erziehende, die von Erwerbsarmut betroffen sind, sind in letzter Konsequenz von sozialer Ausgrenzung betroffen. Sie sind von vielen Angeboten der Bildung, der Freizeitgestaltung und des Konsums ausgeschlossen. Ständige finanzielle Ein- schränkungen werden als belastend erlebt und prägen das Verhalten den Mitmenschen gegenüber. So sind Kinder, die von Langzeitarmut betroffen sind, häufiger sozial auffällig als andere Kinder ( vergleiche S. 91). Sie können nicht die selben Erfahrungen wie gleichaltrige Kinder und Jugendliche machen und erleben ihre Situation als Einschränkung und Aus- grenzung in ihrer Entwicklung. Dies kann bei den betroffenen Kindern zu einem geringen Selbstwertgefühl, Depressivität, Einsamkeit, Misstrauen, Aggressivität oder auch zu schulischer Regression führen, was dann wiederum ihre beruflichen Chancen beeinträchtigt. Bedingt durch den geringen finanziellen Spielraum können viele Familien bzw. allein Erziehende eine hohe Mietbelastung nicht verkraften. Ein Umzug in eine Wohnung, die preiswerter ist, ist häufig mit der Umsiedlung in ein Problemgebiet verbunden. Diese Wohnviertel verfügen oft nur über eine schlechte Infrastrukturausstattung. Durch den Mangel an Wohnraum weichen die Kinder und Jugendlichen auf den öffentlichen Raum aus.

Befindet sich dort keine außerschulische Kinder- und Jugendarbeit und kann das Wohndefizit nicht kompensiert werden, so entsteht Aggressivität, die sich nicht selten in zerstörerischer Gewalt entlädt. In den Schulen, die sich in solchen Problemvierteln befinden, ist oft eine hohe Zahl sozial auffälligen Schüler zu verzeichnen mit relativ niedrigem Bildungsniveau. Dies führt dann zu einer Verminderung der beruflichen Ausbildungschancen und somit wieder zur Gefährdung des Erwerbseinkommens.

Ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit Armut ist die Gesundheit der betroffenen Personen. Im Teil A Kap. VII. des Berichtes wird dargelegt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem sozialen Status der Eltern und dem Gesundheitsverhalten bzw. der Krankheitsanfälligkeit der Kinder besteht. Sie sind häufig nicht ausgewogen ernährt, übergewichtig und körperlich wenig aktiv. Daraus resultieren dann Folgekrankheiten.

2.5. Lösung

Ein wichtiger Ansatz um Armut zu vermeiden ist die Erhöhung des Familieneinkommens und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in den unteren Einkommensschichten ist eine Familie auf einen Zweit-Verdienst angewiesen. Bedingt durch das unzureichende Betreuungsangebot für Kinder unter sechs Jahren und mangelnde Hortplätze für Schulkinder, ist dies jedoch für viele Familien nicht machbar. Für viele allein Erziehende fällt nicht nur ein Verdienst aus, sondern die Existenzgrundlage. Laut dem Statistischen Bundesamt besuchten 1998 2,8% der West- Deutschen Kinder und 36,3% der Ost-Deutschen Kinder unter drei Jahren eine Kindertageseinrichtung.Hier sieht man, dass gerade in den alten Bundesländern ein enormer Nachholbedarf besteht. Aber nicht nur eine ausreichende Anzahl von Einrichtungen muss zur Verfügung stehen, sondern der Handlungsspielraum dieser muss bedarfsgerecht sein. Das heißt, flexible Öffnungszeiten und ausreichende Mittagsversorgung. Ebenso muss das Betreuungsangebot für Schulkinder ausreichend vorhanden sein.

2.6. Fazit

Der erste „Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“ berücksichtigt den Zeitraum von 1973 bis 1998, in diesem Jahr fand der Regierungswechsel statt. Der Bericht stellt für mich eine umfassende Darstellung der Lebenssituation der Bundesbürger dar. Manche Untersuchungsergebnisse waren zwar durch verschiedene Studien oder Berichte anderer Organisationen zum Teil bekannt, aber dennoch empfinde ich es als wichtig, dass diese Daten und Fakten in einem Bericht gebündelt sind und somit eine Verzahnung der verschiedenen Politikbereiche deutlich wird.

Bedauerlich ist, dass in der Berichterstattung nicht die veränderte politische Situation aufgegriffen wird, und so entsteht - zu mindest bei mir- der Eindruck, dass die jetzige Regierung die Defizite der alten Bundesregierung darstellen will, was sicherlich legitim ist. Im Vorwort verweist die Regierung darauf, dass sie ihre eingegangen Verpflichtung erfüllen wird und eine Veränderung der jetzigen sozialen Situation anstrebt. Im zweiten Teil des Berichtes ist deshalb auch das Programm der SPD „Die Zukunft gestalten - Deutschland erneuern“, in dem die Bundesregierung ihre Ideen und Ansätze für die Zukunft Deutschlands darlegt, beigefügt. Auf diesen Ansatz werde ich im zweiten Teil der Hausarbeit eingehen. In wie weit die jetzige Regierung die soziale Situation von Kindern und Jugendlichen, die von Armut betroffen sind, tatsächlich ändert, wird der nächste Armuts- und Reichtumsbericht zeigen.

Kinderarmut ist immer in Bezug auf das Einkommen der Familien zu sehen.

Deshalb müssen in erster Linie Verhältnisse geschaffen werden, die es Familien mit Kindern ermöglichen, ihren Alltag in angemessener Weise finanziell zu bewältigen.

3. Reaktionen im Bundestag

In Zusammenhang mit dem Armuts- und Reichtumsbericht habe ich mir die Arbeit im Deutschen Bundestag angeschaut mit Blick auf den Aspekt der Kinderarmut.

Die Reaktionen der einzelnen Fraktionen sowie die Arbeit des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend interessierte mich. Gab es konkrete Vorschläge ,Anträge oder gab es Stellungnahmen?

3.1. Kinderkommission

Der 13. Ausschuss ( siehe Anlage 2 ) hat in dieser Legislaturperiode einen Unterausschuss eingesetzt, welcher sich um die Belange der Kinder kümmern soll. Erstmalig wurde diese Kommission 1988 eingesetzt, die sich als „Lobby“ für die Kinder im Parlament engagieren soll. Schwerpunkte sind hier Stärkung der Rechte der Kinder, Kinderschutz in der Werbung, Bekämpfung von Kinderpornographie und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien mit Kindern. Außerdem prüft sie die bundesrechtlichen Vorschriften auf ihre Auswirkungen gegenüber Kindern und legt gegebenenfalls Änderungsvorschläge vor.

Die Kinderkommission besteht aus fünf Mitgliedern, je eins pro Fraktion. Auf ihren Informationsseiten1 im Internet stellt die Kinderkommission die soziale Situation von Kindern auf einer halben Seite dar. Hier wird das Thema Kinderarmut angesprochen. Es wird der 1o. Kinder- und Jugendbericht herangezogen und die Empfehlung an den Bundestag gegeben, sich noch einmal mit diesem Bericht auseinander zusetzen und entsprechende Schlussfolgerungen zu erarbeiten.

In den Pressemitteilungen der Kinderkommission in dem Zeitraum von der Präsentation des Armuts- und Reichtumsberichtes bis zum 17.12.2001 fand sich nicht eine Mitteilung, die einen Bezug zur Kinderarmut hat. Bei der Durchsicht der Protokolle der Plenarsitzungen habe ich keinen Tagesordnungspunkt zum Thema Kinderarmut der von der Kommission eingebracht wurde.Von den einzelnen Mitgliedern der Kommission habe ich jedoch Stellungnahmen zu dieser Thematik gefunden und werde je nach Fraktion darauf eingehen. Speziell zum Thema Kinderarmut fand ich die Ergebnisse der Kinderkommission enttäuschend.

Bei meiner Recherche war ich darüber erstaunt, dass die Kinderkommission gerade mal fünf ständige Mitglieder aufweist, die sich als Lobby verstehen sollen, Eine kleine Lobby, die noch nicht einmal 1% der Bundestagsabgeordneten ausmacht. Eine Handvoll Kommissions- mitglieder soll sich für die Belange der Kinder einsetzen. Die Aufgabenstellung, die sich diese Kommission gibt, ist so umfangreich, dass es mir kaum möglich erscheint, diese mit so wenigen Personen zu bewältigen.

3.2. Die Fraktion der SPD

Im Teil B2 des Armuts- und Reichtumsberichtes stellt die Bundesregierung ihre „neue“ Politik zur aktiven Armutsbekämpfung vor.

Sie sehen, genauso wie im Teil A, dass die Rahmenbedingungen, so wie sie sind, zu einem Armutsrisiko für Familien führen können. Um Familienarmut zu vermeiden, sind folgende Rahmenbedingungen bedeutsam:

- Familien müssen Bedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, ihr Erwerbseinkommen zu sichern
- Steuergerechtigkeit für Familien
- Familienförderung durch den Staat
- Sozialhilfe zur Sicherung des Existenzminimum

Im weiteren führt die Regierung die Veränderungen seit dem Regierungswechsel 1998 auf. Sie verweisen unter anderem darauf, dass, nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.11.99, der Kinderbetreuungsfreibetrag auch für Elternpaare gilt, das Kindergeld erhöht wurde, die Bemessungsgrenze für das Erziehungsgeld angehoben worden ist und ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht, was allerdings in den Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen fällt.

Als einen weiteren Punkt wird der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit angeführt.

Ansonsten fördert die Bundesregierung Initiativen von verschieden Beratungsangeboten. In Presseerklärungen der SPD Fraktion im Mai 20013, geht C.Humme auf die erbrachten Leistungen für die finanzielle Entlassung der Familien ein. Diese sind:

- Kindergelderhöhung
- Steuerreform
- Anhebung der Einkommensgrenzen für die Bemessung des Erziehungsgeldes
- Anhebung der Einkommensgrenzen für die Bemessung des Bafög
- Betreuungsfreibetrag
- Reform des Wohngeldes

Es wird betont, dass es ausgereicht hätte, die steuerlichen Freibeträge zu erhöhen und zu ergänzen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. Die Regierung hat sich aber entschlossen, gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen, so dass auch einkommensschwache Familien von der Förderung profitieren.

Ein weiteres Ziel der Regierung sei es, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen.

Im Juni 2001 wurde das “Zweite Gesetz zur Familienförderung“ (Anhang) verabschiedet. Es beinhaltet im wesentlichen eine Erweiterung der oben genannten Punkte

- Kindergelderhöhung um 30.-DM für das erste und zweite Kind
- Ausbildungs- und Betreuungsbetrag wird zum Erziehungsfreibetrag verschmolzen
- Das steuerliche Existenzminimum von Kindern wird herauf gesetzt (von 6912.-DM auf 7128.-DM)
- Einführung der erwerbsbedingten Betreuungskosten ( wenn wegen Berufstätigkeit eine Betreuung notwendig ist)

Im November 2001 verabschiedet die SPD auf ihren Parteitag in Nürnberg den Leitantrag „Kinder-Familie-Zukunft“. Ziel der SPD sei es, Chancengleichheit und soziale Sicherheit für Familien zu schaffen und in der Familienpolitik sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren. Die Familie soll als gesellschaftlicher Leistungsträger verstanden werden, in der gesellschaftliche Werte und Kultur vermittelt werden. Die Benachteiligung von Müttern soll abgebaut werden.

Auf der Seite 7 des Leitantrages stellt die Partei dar was sie unter Familienpolitik versteht. Sie wollen ein gesellschaftliches Bündnis “Zukunft Familie“, eine moderne und vorwärts blickende, gerechte, nachhaltige, eigenständige Familienpolitik, die mehr Chancen zur Selbstverwirklichung bringt. In dem Bündnis “Zukunft Familie“ soll eine Harmonisierung von Familie und Arbeitswelt mit der Wirtschaft diskutiert werden. Eine Auswirkungen könnte z.B. „die Zertifizierung familienfreundlicher Betriebe durch ein Familienaudit“ sein.

Der öffentliche Dienst sollte mit einer Reihe von Maßnahmen, wie Arbeitszeitflexibilisierung, Teilzeitreglung, betriebliche Kinderbetreuung, beispielhaft vorangehen. Der steuerliche Vorteil durch die Einführung eines Freibetrages für erwerbsbedingte Betreuungskosten wird begrüßt.

Der Leitfaden fordert die Kommunen dazu auf, das Betreuungsangebot auszubauen und flexibler zu gestalten.

Im weiteren Verlauf des Leitfadens wird auf den Aspekt der lebensnahen Beratung eingegangen und dass die Wohnumfeldsituation verbessert werden muss. So soll der soziale Wohnungsbau dahingehend umgestaltet werden, dass er einer zunehmenden „Gettoisierung“ entgegen wirkt.

Der Leitfaden geht meiner Meinung nach grundsätzlich auf den Armutsbericht ein. Er ist mir aber zu unkonkret. Vieles wird angerissen oder als eine Forderung an die Zukunft gestellt. Der Punkt der Kinderbetreuung wird den Kommunen und Ländern zu geschoben. Sie sollen die Verantwortung dafür übernehmen, dass das Betreuungsangebot ausgeweitet und zu dem flexibeler gestaltet wird. Angesichts vieler leerer Haushaltskassen ist die Frage nach der Finanzierbarkeit offen.

Die SPD betont immer wieder, dass das Kindergeld in ihrer Regierungszeit mehrmals erhöht wurde. Letztlich handelt es sich jedoch um die Umsetzung eines Bundesgerichtsurteils, so dass die Regierung gar keine andere Wahl hatte. Im Armutsbericht wurde deutlich auf- gezeigt, dass rund eine Millionen Kinder Sozialhilfe beziehen. Die Erhöhung des Kinder- geldes kommt gerade bei ihnen aber nicht an, da das Kindergeld als positive Einkünfte auf die Sozialhilfe angerechnet wird, sie bleiben in der Armut. Darüber täuscht auch die minimale Anhebung des Existenzminimums nicht hinweg, da es sich hier auch nur um eine Anhebung im Rahmen der Inflationsrate handelt. Auch die Anhebung des Wohngeldsatzes ist meiner Meinung nach keine besondere Leistung, da es sich nur um eine seit langem überfällige Anpassung an den Mietpreisspiegel handelt.

Konkrete Maßnahmen die Kinder und ihren Familien helfen aus der Armut zu kommen, habe ich keine gefunden, auch wenn immer gerne auf das Bündnis für Arbeit verwiesen wir.

3.3. Die Fraktion der CDU/CSU

Die Fraktion der CDU/CSU hat in den vergangenen Monaten eine Reihe von Presseerklärungen abgegeben und in Reden während der Haushaltsdebatte zur Problematik der Kinderarmut Stellung bezogen. Im Oktober 2001 wurden die Eckpunkte einer neuen Politik für Familien, Eltern und Kinder „Faire Politik für Familien“ vorgestellt. Am 25.04.2001 erklärte Frau Prof. Dr. M. Böhmer4, dass die derzeitige Regierung die Armut nicht im Griff habe und der Armutsbericht auch keine konkrete Maßnahmen aufzeige wie Armut bekämpft werden kann. Die jetzige Kindergelderhöhung zeige den Stellenwert, den die Regierung der Familienförderung beimesse.

Herr K.-J. Laumann erklärt am selben Tag5 „ Ursache des Sozialhilfebezugs in Familien sei vor allem die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit der Frau wegen der Erfüllung von Familienaufgaben, insbesondere der Kinderbetreuung. Misslinge die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit, drohten häufig Notlagen und eine Abhängigkeit von Sozialhilfe.“ Er führt hier das Familiengeld als Lösung für diese Situation an. In weiteren Presseerklärungen von Frau Prof. Dr. M. Böhmer6 verweist sie darauf, dass das Kindergeld zu 2/3 von den Familien selbst finanziert wird und führt unter anderem als Beleg die Erhöhung der Ökosteuer an.

Der Fraktionsvorsitzende F. Merz7 sagt in einem Beitrag für die Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“, dass es eine persönliche Entscheidung sei, Kinder zu bekommen, aber dass Kinder haben keine Privatsache sei. Der Staat müsse den Rahmen für Familien schaffen, ohne dass diese Nachteilen ausgesetzt seien. „ Der staatliche Schutz für Familien, den die Verfassung weitsichtig festgelegt hat, ist gerade deshalb notwendig, weil Familien zentrale Leistungen für die Gesamtgesellschaft erbringen deswegen ist Familienpolitik immer auch Gesellschaftspolitik auf der Basis von Subsidiarität als Organisationsprinzip der Freiheit“. Im weiteren erläutert er die einzelnen Punkte des Programms „Faire Politik für Familie“, welches noch vorgestellt wird. Die Presseerklärungen in den nächsten Monaten beziehen sich immer wieder auf das Programm der CDU/CSU und führen die Defizite der jetzigen Regierung im Bezug auf die finanzielle Situation der Familien vor.

Anfang Oktober 2001 stellte die CDU/CSU ihr Programm der Öffentlichkeit vor. Begleitend erklärte Frau Prof. Dr. M. Böhmer8: „ Kinder stellen heute ein wesentliches Armutsrisiko dar. Kinder und Karriere ließen sich immer noch schwer vereinbaren.“ Die CDU/CSU wolle deshalb mit ihrem Programm eine Offensive starten und allen Familien bessere Bedingungen für die Erziehung ihrer Kinder ermöglichen.

Faire Politik für Familien

Am 14. November fand in Berlin ein Familiengipfel der CDU/CSU zu dem Programm „Faire Politik für Familien“ mit Abgeordneten der Fraktion ( F. Merz, M. Glos, Dr. A. Merkel, Prof. Dr. M. Böhmer, M. Eichhorn) sowie mit Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen, der Kirchen und der Wirtschaft statt.

In dem Programm geht es um folgendes:

Es wird hervorgehoben, dass Ehe und Familie die zentralen Fundamente der Gesellschaft sind und die Familie die Grundlage für eine langfristige stabile und wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft sei. Familienpolitik sei eine Querschnittsaufgabe und tangiere somit verschiedene Bereiche.

Das Programm umfasst drei Schwerpunkte:

A. Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

1. Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt
2. Auf- und Ausbau eines qualitativen und guten Angebots von Kinderbe- treuungseinrichtungen zur Erziehung, Bildung und Betreuung
3. Entlastung der Eltern bei den Kindergartenbeiträgen
4. Steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen in Privathaushalten und Dienstleistungszentren/-agenturen.

B. Fairer finanzieller Ausgleich für Familien

Der Parteitag der CDU/CSU hat die Einführung eines Familiengeldes beschlossen. Es soll die Gerechtigkeit für die Erziehenden herstellen, indem die Gesellschaft die Leistung der Familien anerkennt, die finanzielle Benachteiligung der Familien abbaut und ihre Förderung deutlich verbessert.

Durch ein einheitliches Familiengeld soll eine Chancengleichheit für jedes Kind erreicht werden. Das Familiengeld soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden und ersetzt Erziehungsgeld, Kindergeld und Steuerfreibeträge.

Die Höhe des Familiengeldes staffelt sich nach dem Alter der Kinder. Pro Kind und Monat soll es in den ersten drei Lebensjahren 1200.- DM , im Alter von 3 bis18 Jahren 600.-DM und über 18Jahren 300.-DM betragen, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet oder behindert ist. Die CDU/CSU stellt sich eine schrittweise Einführung des Familiengeldes in einem Zeitrahmen von fünf Jahren vor.

Eine der Begründungen für das Familiengeld ist, dass nicht nur die 1,1 Millionen Kinder aus der Sozialhilfe heraus kämen sondern auch deren Eltern. Außerdem hätten so die Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen einer Erwerbstätigkeit oder dem Verbleiben in der Familie.

Der Finanzbedarf des Familiengeldes soll wie folgt gedeckt werden:

1. Mehr Beschäftigte durch die Reform der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe; sie sollen zusammen gelegt werden, um so eine bessere Arbeitsvermittlung zu erreichen.
2. Lohnstandsangebot, das heißt, dass derjenige, der arbeitet, grundsätzlich netto mehr verdient als derjenige, der nicht arbeitet und Transferleistungen erhält.
3. Zumutbare Arbeit, d. h. diejenigen, die eine zumutbare Arbeit ablehnen, erhalten keine Sozialleistungen mehr.
4. Länder und Kommunen sparen dadurch ca. 5 Mil. DM an HLU-Leistung für Kinder ein.
5. Der Anteil von Eltern/Alleinerziehenden, die Sozialhilfe beziehen, verringert sich dadurch kommt es zu einer Einsparung in der Verwaltung (30%)

C. Erziehungskompetenz der Eltern stärken

Die Fraktion CDU/CSU entwickelt in ihrer Initiative „Elternkompetenz stärken“ geeignete Maßnahmen, die zur Unterstützung der Stärkung der elterlichen Kompetenz dienen.

1. Präventive Orientierung
2. Strukturen verknüpfen
3. Bessere Qualität sichern
4. Internetplattform
5. Kommunaler Familientisch
6. Bildungsgutscheine

Die Idee, ein einheitliches Familiengeld einzuführen finde ich grundsätzlich positiv.

Eine gesicherte finanzielle Grundlage für Familien und für allein Erziehende ist auch für die Kinder ein Schutz vor Armut. Hier bietet sich die Möglichkeit Chancengleichheit herzustellen. Auch in den anderen Punkten des Programms „Faire Politik für Familien“ geht die Fraktion auf die verschiedenen Aspekte des Armutsberichtes ein. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuung mit flexiblen Öffnungszeiten, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in Bezug auf Teilzeitarbeit und flexible Erziehungszeiten sind in ihrem Programm genauso aufgeführt wie der Aspekt der Beratung und Unterstützung von Eltern und Familien. Die CDU/CSU gibt mit diesem Programm eine unfassende Antwort auf die im Armutsbericht aufgeführte Problematik und führt konkrete Lösungsvorschläge an. Die Frage der Finanzierbarkeit dieses Programms ist für mich jedoch nicht ausreichend beantwortet.

3.4. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fraktion des Bündnis90/DIE GRÜNEN hat durch ihre familienpolitische Sprecherin Ekin Deligöz - sie ist auch Mitglied der Kinderkommission- eine Reihe von Presseerklärungen abgegeben, sowie im Bundestag zu der Thematik Kinderarmut Stellung bezogen. Am 25.04.2001, als der Regierungsbericht vorgestellt wurde, sagt Fr. Deligöz in einer Pressemitteilung9, dass der Bericht verdeutliche, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter geöffnet habe und dass der Lebensstandard von Familien mit Kindern um 30% niedriger sei als der von Kinderlosen. Bekämpfung von Armut müsse an mehreren Stellen ansetzen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch bedarfgerechte Kinderbetreuung (hier wird auf die europäischen Nachbarländer verwiesen), Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen von Familien und eine schrittweise Erhöhung des Kindergeldes bis auf das existenzsichernde Niveau von 600.-DM. Da dies aber nicht kurzfristig machbar sein wird, empfiehlt die Fraktion, eine Kindergrundsicherung für Kinder aus einkommensschwachen Familien, in Höhe von 200.- DM pro Kind und Monat einzuführen. In Deutschland würden bis zu 5 Millionen Kinder davon profitieren. In der Pressemitteilung vom 10.10.200110 greift Frau Deligöz das familienpolitische Papier „Faire Politik für Familien“ der CDU/CSU an. Der CDU/CSU sei es trotz monatelanger Beratungen nicht gelungen, eine schlüssige Finanzierung ihres Familienkonzeptes zu präsentieren und den vagen Verweis auf Einsparungen als Gegenfinanzierung bezeichnet sie als unseriös. Im November, als die SPD ihren Leitantrag „Kinder-Familie-Zukunft“ verabschiedete, nimmt Frau Deligöz Stellung dazu.11 Der Leitantrag sei ein großer Schritt um die Kinderarmut zu beseitigen, greife aber insgesamt zu kurz. Er beinhalte ehrgeizige Ziele, aber keine konkreten Vorschläge diese zu finanzieren. Sie kritisiert, dass die SPD die Kinderarmut hauptsächlich durch den massiven Ausbau der Kinderbetreuung erreichen will, um mehr Unterbeschäftigten und Arbeitslosen mit Kindern, es zu ermöglichen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und somit Einkommen zu erzielen. Dies reiche aber nicht aus, denn eine verbesserte Kinderbetreuung heißt nicht automatisch mehr Arbeitsplätze. Um Kindern in Armut wirksam zu helfen, müsse eine schnell umsetzbare Lösung gefunden werden. Hier könne die vorgeschlagene Kindergrundsicherung greifen. Das Konzept der Kindergrundsicherung12 sieht die zusätzliche Förderung von Kindern einkommensschwacher Eltern vor. Sie kann pro Kind bis zu 200.-DM monatlich betragen. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat bestätigt, dass diese Förderung, kostengünstig, wirksam, sozialgerecht finanzierbar und sofort umsetzbar sei. Finanziert werden soll diese Lösung mit einem Gesamtvolumen von ca. 7 Milliarden DM pro Jahr, durch die Einsparung von Sozialhilfe für Kinder (2 Milliarden) und durch die Aufhebung des Ehegattensplitting. Man hoffe, dass dieses Modell bereits im Jahr 2003 realisiert werden kann. Das Endziel sei jedoch die Erhöhung des Kindergeldes.

Frau Deligöz ist das Mitglied der Kinderkommission, das sich meiner Meinung nach am stärksten für die Belange der Kinder einsetzt und für mich somit glaubhaft wird. Der Ansatz der GRÜNEN zur Bekämpfung der Kinderarmut ist dem der anderen Fraktionen ähnlich, alle sehen einen Handlungsbedarf. Aber auch DIE GRÜNEN bieten nur Stückwerk an. Das Anstreben eines existenzsicherndes Kindergeld bewerte ich positiv und als einen Schritt in die richtige Richtung. Tatsächlich könnten viele Kinder so aus der Sozialhilfe heraus kommen. Aber was geschieht mit den Erziehenden die zum Teil auch HLU bezeihen? Dass eine bessere Kinderbetreuung notwendig ist, ist gar keine Frage. Aber wie dies erreicht werden soll bleibt offen.

3.5. Die Fraktion der F.D.P

Frau I. Lenke nimmt am 6.07.0113, in ihrer Rede zur zweiten Beratung des zweiten Gesetzes zur Familienförderung, Stellung dazu. Sie sagt, dass die F.D.P die geplante Kindergelderhöhung grundsätzlich begrüße, aber dass diese viel zu gering sei und die Erhöhung von den Familien zu 1/3 durch anderweitige Abgabenerhöhungen mitfinanziert wird. Weiter wird kritisiert, dass für das dritte und vierte Kind keine Erhöhung stattfinden soll. Die F.D.P spricht sich dafür aus, dass Kinderbetreuungskosten bei Arbeitnehmer als Werbekosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben abzusetzen sind. Frau Lenke fordert im Namen ihre Fraktion, die Einsetzung eines Bund-Länder-Programms zur Förderung der Kinderbetreuungseinrichtungen.

In den vergangenen Monaten ging Frau Lenke als familienpolitische Sprecherin der F.D.P. in Presseerklärungen auf das Thema Kinderarmut ein. So erklärte sie14, dass das Programm der CDU/CSU „Faire Politik für Familien“ den Familien gegenüber unfair sei, denn es würden Versprechungen gemacht, die in keiner Weise finanzierbar und somit unrealistisch seien. Weiter kritisiert Frau Lenke15 die Haltung der CDU, dass sie die Vorrangigkeit der Ehe als Institution betone und dort die Familienförderung ansetze, statt in einer modernen Familienpolitik die Kinder in den Mittelpunkt der Förderung zu stellen. Für ihre Partei ist Familie dort, wo Kinder sind. Deshalb fordert die F.D.P:

1. Im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz (halbtags) soll die Kinderbetreuung kostenlos sein. (Die Kosten sollen im Bund-Länder Finanzausgleich berücksichtigt werden)
2. Einführung einer sogenannten KiTa-Card, damit wird der Rechtsanspruch bestätigt und die Eltern suchen sich auf dem Markt den Anbieter heraus, der für sie das optimalste Betreuungsangebot macht.
3. Anfallende Betreuungskosten müssen steuerlich absetztbar sein
4. Das Angebot an Ganztagsschulen muss bedarfsorientiert sein
5. Es sollte ein Steuersystem mit Familienkomponente eingeführt werden

In diesem Monat16 verwies Frau Lenke noch einmal darauf, dass es immer mehr Lebensgemeinschaften ohne Trauschein gebe in denen Kinder aufwachsen und dass diese Lebensgemeinschaften ebenfalls der staatlichen Entlastung bedürfen. Die Entlastung solle sich an das Vorhandensein von Kindern knüpfen. Das jetzige Steuersystem verfestige die traditionelle Rollenverteilung und ignoriere die gesellschaftlichen Veränderungen. Deshalb fordert die F.D.P. die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Familienkomponente innerhalb eines vereinfachten Steuersystems.

Außer Frau Lenke hat sich auch Hr. H. Kolb zum Armuts- und Reichtumsbericht geäußert. In seiner Bundestagsrede vom 19.10.0117 beklagt er, dass der Bericht eine Sammlung bekannter Daten und die Begriffsdefinition unzureichend sei.

Laut dem Bericht liege ein Hauptrisiko für Armut in einer mangelhaften Bildung und ein Arbeitsplatz sei der sicherste Schutz vor Armut. Herr Kolb entwirft dann einen „nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut“.

1. Investition in die Bildung
2. Entfesslung des deutschen Arbeitsmarktes
3. Motivation der Unternehmer zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
4. Durchforstung des Sozialsystems ( Die Mittel die zur Verfügung stehen müssen dort ankommen wo echte Bedürftigkeit vorliegt).

Am 28.Juni des vergangenen Jahres legt die Fraktion dem Bundestag den Antrag zur Verbesserung der Familienförderung vor (Drucksache 14/6372). In ihm wird unter anderem gefordert, Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres. Der Haushaltsfreibetrag soll als Erziehungsbetrag allen Familien gewährt werden und 2820 Euro betragen. Das Kindergeld soll erhalten bleiben und das Existenzminimum für Kinder muss jedes Jahr geprüft werden und gegebenenfalls angehoben werden. Es soll ein Bund- Länder-Programm zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen auf fünf Jahre angelegt werden, in dem jedes Jahr von Bund und Ländern 1Mrd.DM eingesetzt wird. Die Finanzierung dieser Vorschläge soll über ein steigendes Steueraufkommen aufgebracht werden.

Dieser Antrag wurde am 6.07.2001 vom Bundestag abgelehnt.

Die F.D.P ist die einzige Partei, die einen Lösungsvorschlag zur Problematik der Kinderbetreuungseinrichtungen eingebracht hat. Ich meine, dass dies ein Vorschlag zu einer tatsächlichen Problemlösung ist. Es geht nicht an, dass die Verantwortung abgeschoben wird. Bund und Länder müssen gemeinsam diese Problematik angehen. Ansonsten sind mir die Ideen der F.D.P zu sehr auf die Personen gerichtet, die ein Einkommen erzielen. Die Alleinerziehenden werden nur berücksichtigt, wenn sie erwerbstätig sind. Auch hier gilt: gute Ansätze, die nicht weit genug greifen.

3.6. Die Fraktion der PDS

Die PDS ist die Fraktion, die im letzten halben Jahr die meisten Anträge in den Bundestag einbrachte, die in einem Bezug zur Kinderarmut stehen. In den Antrag „Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen“ (Drucksache 14/6171)18 fordert die PDS Konsequenzen aus dem Bericht zu ziehen und geeignete politische Maßnahmen einzuleiten.

1. Reichtum begrenzen (Wiedereinführung der Vermögenssteuer, Besteuerung von geerbten Immobilien und Grundstücken)
2. Umverteilung von oben nach unten fördern (Spitzensteuersatz nicht weiter senken)
3. Armut wirkungsvoll bekämpfen
4. Armut trotz Erwerbstätigkeit ausschließen
5. Kindergelderhöhung und Existenzminimum des Kindes sichern
6. Datenmaterial für einen aussagekräftigen Reichtumsbericht vorzubereiten Dieser Antrag wurde am 19.Oktober 2001 abgelehnt.

In der Drucksache 14/617319 stellt die PDS ihren Antrag: „Gerechte Chancen am Start - Kinderarmut bekämpfen“ vor, über den in der 183. Bundestagsdebatte verhandelt und der abgelehnt wurde. In ihm ging es unter anderem um eine Kindergelderhöhung. Da im Jahre 2002 das Existenzminimum von Kindern vorrausichtlich 820.- DM betragen werde, sollten wenigstens die Hälfte der existenziellen Aufwendungen für das Kind zurückgegeben werden, und das Kindergeld so auf 410.-DM zu erhöhen. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus um das Minimum zu bestreiten, so sei das Kindergeld durch eine Zulage zu erhöhen.

Eine Besteuerung solle unabhängig von der Lebensform erfolgen und sich an dem Vorhandensein von Kindern orientieren. Die Finanzierung der Vorschläge solle über den Familienlastenausgleich erfolgen.

In ihrem Antrag „Existenzminimum realitätsnah ermitteln“ (Drucksache 14/644420 ) fordert die PDS die Regierung auf, die Bemessungsgrundlagen für Sozialhilfe und Wohngeld realitätsnah, für das Jahr 2003, zu ermitteln in Übereinstimmung mit sozial- und einkommenssteuerlichen Vorschriften. Die Begründung für ihren Antrag sieht die Fraktion darin, dass die Erhöhungen der Regelsätze in den Jahren1993 bis 1998 in keinem Bezug zu den Lebenshaltungskosten standen. So sei auch in diesem Jahr, eine Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Lebenshaltungskosten und der Erhöhung des Regelsatzes von 1% festzustellen. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht noch aus. Ebenfalls steht die Entscheidung über den Antrag „Die Sozialhilfe armutsfest gestalten“ (Drucksache 14/7298)21 vom 7.11.01 noch aus . Er befasst sich inhaltlich auch mit der Bemessung des Regelsatzes. In den Reden von Frau B. Höhn22 geht es darum, dass die Kindergelderhöhung nicht ausreichend sei um Kinderarmut abzuwenden. Gysi Gregor23 führt in seiner Rede an, dass Kinder nicht als Objekte angesehen werden sollen, sondern als Träger eigener Rechte.

Er legt dar, dass alle Partein in ihren Programm die Familienförderung groß schreiben, aber dass sie letztlich Gesetze machten, die beim Bundesverfassungsgericht „durchfallen“, weil sie sich als gesetzeswidrig erwiesen. So spiele das Bundesverfassungsgericht eine tragende Rolle für die Familien in Deutschland.

Die Familienpolitik der Regierung orientiere sich an den Besserverdienenden. So könne ein Spitzenverdiener bis zu 459.-DM an Kinderfreibetrag geltend machen, für andere betrage das Kindergeld lediglich 300.-DM.

Erstaunt war ich darüber, dass die PDS die Fraktion war, die am stärksten auf den Armuts- und Reichtumsbericht reagiert hat. In der breiten Öffentlichkeit hat man dies nicht wahrgenommen. Die PDS kann ihre politische Vergangenheit nicht leugnen und unter diesem Aspekt muss man auch wohl die Forderung nach der Wiedereinführung des Spitzenssteuersatzes verstehen. Positiv bewerte ich die Forderung „in die Zukunft zu investieren“. Geld alleine reicht nicht aus, sondern auch das soziale Umfeld muss so gestaltet sein, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben. Es sind viele gute Ansätze in den familienpolitischen Vorschlägen der PDS und der Bundestag wäre gut betraten, statt einem kategorischen „NEIN“ die Ideen und Anregungen sorgfältig zu prüfen und dann zu einer Entscheidung kommen.

4. Schlussbemerkung

Alle Fraktionen haben sich mehr oder weniger zu der Thematik der Kinderarmut geäußert und ihre Ideen und Vorschläge kundgetan. Ich persönlich hielte es für ratsam, ungeachtet aller parteipolitischen Taktik sämtliche Lösungsansätze aus den Fraktionen zusammen- zutragen und daraus ein bestmögliches, finanzierbares Konzept im Interesse der Kinder zu entwickeln. Sicherlich lässt sich die Problematik der Kinderarmut nicht mit einem Schlag lösen. Eine finanzielle Absicherung der Kinder gehört genauso dazu, wie flexible und kostengünstige Kinderbetreuungsmaßnahmen und Programme, die helfen nach der Erziehungszeit beruflich wieder einzusteigen.

Interessant fand ich, dass der Armutsbericht die Komponente der Beratung aufzeigt, als einen möglichen Weg, gar nicht erst in die Armut abzugleiten. Prävention ist hier das Stichwort. Zum Beispiel in der Schule, wo über Konsumverhalten nachgedacht wird oder in der Familienberatung, wenn Trennung und Scheidung vermieden werden kann, so sind weniger Kinder von der Sozialhilfe betroffen.

Ich bin gespannt, was in den nächsten Monaten im Wahlkampf von den einzelnen Parteien an familienpolitischen Argumenten angeführt wird, und was davon in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden kann.

Dies war das erstemal, dass ich für eine Hausarbeit, das Informationsmaterial komplett aus dem Internet bezogen habe. Ich bin hauptsächlich über die Internetseiten des Deutschen Bundestages an die Informationen gekommen. Ich war überrascht, dass jeder Bürger direkt und unmittelbar die Arbeit des Bundestages einsehen kann. Über die Verknüpfungen kam ich dann zu den einzelnen Fraktionen. So aktuell und direkt habe ich mich bis jetzt nicht mit dem politischen Geschehen auseinandergesetzt, aber ich empfinde dies als einen guten Weg, sich eine objektive Meinung zu politischen Themen zu bilden.

Materialangaben:

http://www.bundestag.de/

Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (18.12.2001)

http:// www.bundestag.de/gremien/a13/a13_m.html

Kinderkommission (18.12.2001)

http:// www.bundestag.de/gremien/a13_kk/kk_a_02.html

Drucksachen und Sitzungsprotokolle:

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Die Fraktionen

http://www.bundestag.de/fraktion/index.htm

SPD

http://www.spdfraktion.de/

CDU/CSU

http://www.cducsu.de/

Bündnis90/DIE GRÜNEN

http://gruene-fraktion.de/

F.D.P.

http://www.fdp-fraktion.de/

PDS:

http://www.pds-im-bundestag.de/

Anlage 1

Nationaler Armuts- und Reichtumsbericht

Am 5. Mai 1999 stellten die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zur Erstellung eines nationalen Armuts- und Reichtumsberichtes (Drucksache 14/999).

In ihrem Antrag verweisen die Fraktionen darauf, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichnung des Abschlussdokuments des Weltsozialgipfels 1995 in Kopenhagen verpflichtet habe, einen nationalen Armutsbericht zu erstellen.

Zudem sei eine nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung seit langem überfällig und die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit anderen europäischen Staaten rückständig.

Rückblickend verweisen die Antragsteller darauf, dass die alte Bundesregierung dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei und sie die Existenz von Armut in Deutschland geleugnet und deshalb keinen Sinn in einem nationalen Bericht gesehen habe. Dem entgegen stehen eine Vielzahl von Armutsberichten der verschiedenen Kommunen, Ländern und Wohlfahrtsverbänden, die zwar wertvolle Hinweise auf die Brisanz der Armut in Deutschland liefern, aber einen nationalen Armutsbericht nicht ersetzen können. Aber nicht nur über die Armut sollten Informationen gesammelt werden, sondern auch über den Reichtum, da in Deutschland keine aussagekräftigen Informationen über die Vermögensverteilung und Vermögensentwicklung vorhanden sind. Als Begründung für ihren Antrag sehen die Fraktionen aber nicht nur in einer Pflicht Versprechen einzulösen, sondern sie verweisen darauf, dass Armut und Reichtum in der Gesellschaft die entscheidenden Voraussetzungen für die Entwicklung der Politik der Bundesregierung sind.

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung weitergeleitet.

Dieser hat sich am 19. Januar 2000 (36. Sitzung) mehrheitlich, mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und der PDS gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P., dafür ausgesprochen, den Antrag zur Beschlussempfehlung (Drucksache 14/2562 ) dem Bundestag vorzulegen.

Dies geschah am 24.Januar 2000 und am 27.Januar 2000 wurde die Bundesregierung vom Bundestag beauftragt, einen nationalen Armuts- und Reichtumsbericht zu erstellen, der das Ziel hat, ein differenziertes Bild über die soziale Lage in Deutschland zu geben.

Anlage 2

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen, Jugend und Zivildienst

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen, Jugend und Zivildienst ist zur Zeit paritätisch mit 31 Mitgliedern besetzt .

Der Ausschuss bereitet Gesetzesentwürfe vor, berät Anträge und stellt die parlamentarische Instanz dar, die die Regierungstätigkeit des zuständigen Ministeriums kontrolliert.

Die Schwerpunkte des Ausschusses sind die Familienpolitik ( Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familienförderung, Verbesserung der sozialen Lage von Familien mit Kindern), die Frauenpolitik (Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, Schutz vor Gewalt, Rechtsstellung der Prostitution, Bekämpfung des Frauenhandels),Senioren (bessere Ausbildung in der Altenpflege, neues Heimgesetz, Altenbericht), Jugend und Kinder (Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche, Partizipation, Jugendmedienschutz).

[...]


1 (heruntergezogen am18.21.2001)

2 S. 144 ff, Drucksache !4/5990

3 18.05.01 Familienpolitik hat oberste Priorität 30.05.01 Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt

4 „Bericht über die Armut bekämpft sie noch lange nicht“,25.04.2001, (heruntergezogen am 27.11.01)

5 „Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander“, 25.04.2001 ((heruntergezogen am 27.11.01)

6 „“Familien geraten bei der Bundesregierung immer mehr ins abseits“, 15.05.2001, (heruntergezogen am 27.11.01)

7 „Unser aller Zukunft“, 22.06.2001, (heruntergezogen am 27.11.01)

8 „Faire Politik für Familien: Erziehungskompetenzen stärken“, 10.10.01,(heruntergezogen am 9.01.02)

9 „Kinderarmut gezielt und bedarfsorientiert bekämpfen“, 25.04.2001, Nr.0241/2001 (heruntergezogen am23.11.01)

10 „Trotz monatelangen Wartens keine CDU/CSU-Finanzierungsvorschläge zur Familienförderung“,10.10,2001 Nr. 0576/2001 (heruntergezogen 23.11.01)

11 „SPD-Leitantrag „Kinder-Familie-Zukunft“ unzureichend“, 21.11.2001 Nr. 0651/2001 (heruntergezogen 23.11.01)

12 „Kindergrundsicherung - Ein grünes Konzept gegen Armut“ Nr. 14/17 kompakt & griffig Fraktion Bündnis90/Die Grünen (heruntergezogen 23.11.01)

13 ( heruntergezogen am 23.11.01)

14 „Positionen der CDU Familienpolitik sind unausgegoren“ vom 10.10.01 (heruntergezogen am 10.01.02)

15 „Familien mit Kinder Stärken_ Konzepte der CDU Murks“ vom 3.12.01 (heruntergezogen am 10.01.02)

16 „Ehegattensplitting familienfreundlich umwandeln“ vom 9.01.02 (heruntergezogen 10.10.02)

17 (heruntergezogen 10.10.02)

18 (heruntergezogen am 23.11.01)

19 (heruntergezogen am 23.11.01)

20 (heruntergezogen am 23.11.01)

21 (heruntergezogen am 23.11.01)

22 „Gerechte Chancen am Start - Kinderarmut bekämpfen“, 1.06.01+6.07.01 (Plenarprotokoll 14/174 und 14/183 heruntergezogen am 23.11.01)

23 Gerechte Chancen am Start - Kinderarmut bekämpfen“, 6.07.01 (Plenarprotokoll 14/183, heruntergezogen am 23.11.01)

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Kinderarmut, ein Aspekt des Armut- und Reichtumsberichts und die Reaktionen im Bundestag
Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Note
1.3
Autor
Jahr
2001
Seiten
21
Katalognummer
V105931
ISBN (eBook)
9783640042104
Dateigröße
458 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinderarmut, Aspekt, Armut-, Reichtumsberichts, Reaktionen, Bundestag
Arbeit zitieren
Karin Schlanzke (Autor:in), 2001, Kinderarmut, ein Aspekt des Armut- und Reichtumsberichts und die Reaktionen im Bundestag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105931

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