Die ausländische Wohnbevölkerung in der Sozialstruktur der Bundesrepublik im Sinne der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen mit besonderer Hervorhebung der Türken


Seminararbeit, 1998

45 Seiten


Leseprobe


Die ausländische Wohnbevölkerung in der Sozialstruktur der Bundesrepublik im Sinne der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen mit besonderer Hervorhebung der Türken

1. Einführung

1.1. Problemstellung

Die Einschränkung des Asyl- und Aufenthaltsrechts, die xenophoben Ausschreitungen, Brandanschläge auf Asylbewerberheime und Ausländerwohnheime, die CDU- Anti- Doppelpaßkampagne und die Diskussion über einen möglichen Verbot der NPD läßt das gesellschaftliche Problem der Fremdenfeindlichkeit als ein dringliches Problem erscheinen und rückt Rechtsradikale ins Blickfeld gesellschaftlichen Interesses, aber keiner redet von den Opfern. Diese Arbeit soll einen Beitrag leisten und sich mit der Positionierung der größten Opfergruppe, den ausländischen Arbeitsmigranten, in der Sozialstruktur der Bundesrepublik beschäftigen.

1.2. Zielsetzung

Es soll in dieser Hausarbeit versucht werden, die Verortung der ausländischen, vor allem die der türkischen Wohnbevölkerung in der bundesrepublikanischen Sozialstruktur im Sinne der Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Gütern in den Bereichen Aufenthaltsstatus, Beruf, Bildung, Einkommen, Wohnungsmarkt, Prestige und Arbeitsmarkt grob zu skizzieren bzw. eher idealtypisch nachzuzeichnen.

1.3. Vorgehensweise

Das aus vier Abschnitten bestehende erste Kapitel dient zur Einführung in die Thematik der Positionierung der (auch türkischen) Arbeitsmigranten im deutschen Schichtungsgefüge. Nach der Beschreibung der Problemstellung, Zielsetzung und Vorgehensweise werden Definitionen vorgestellt.

Aufgabe des ersten Abschnitts des zweiten Kapitels ist die Erläuterung der Ursachen der Einwanderung nach Deutschland.

Im zweiten Abschnitt erfolgt werden die Phasen der Anwesenheit der Zuwanderer in der Bundesrepublik dargestellt, bevor dann einzeln in den Bereichen Beruf, Bildung, Einkommen, Aufenthaltsstatus, Partizipation und Prestige zur Verortung der (ausländischen bzw. türkischen) Wohnbevölkerung eingegangen wird.

Die zusammenfassende Betrachtung der Befunde ist Aufgabe des letzten Kapitels.

1.4. Begriffsbestimmung

Ausländer soll heißen: eine Person, welche weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch Volkszugehörigkeit besitzt1. Dazu gehören Arbeitsmigranten und ihre nichtdeutschen Nachfahren, Touristen, Werkvertragsarbeiter aus dem Ausland, Asylbewerber und Flüchtlinge2

Ein Sonderrecht (Ausländerrecht) umfaßt insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbstätigkeit, soziale Sicherung und Steuerrecht der Ausländer (vgl. Rittstieg 1995: 2). Wenn von der lange ansässigen ausländischen oder türkischen Wohnbevölkerung die Rede ist, sind darunter ausländische und türkische Arbeitsmigranten und deren nichtdeutsche Nachfahren zu verstehen. Arbeitsmigranten sollen heißen: Einwanderer, die vor allem „aus ökonomischen Gründen ihr Heimatland verlassen und im Einwanderungsland eine neue Existenz zu gründen suchen.“ (Heckmann 1992: 17). Die nominale Definition für Türken in Deutschland soll heißen: Staatsbürger der Republik Türkei, einerlei welcher Muttersprache, Abstammung, Religion, Konfession sie besitzen oder subjektiven Glauben an eine Gemeinschaft hegen (subjektives Zusammengehörigkeitsgefühl).

Sozialstruktur soll heißen: die darstellende Zergliederung der Bevölkerung in der Bundesrepublik nach Bestandteilen von Unterkategorien der Schichten und Sozialmilieus und einiger eventuell bestehender Wirkungszusammenhänge. Schichten sollen hier heißen: Bevölkerungsgruppen, deren Mitglieder bestimmte gemeinsame Merkmale aufweisen und sich dadurch voneinander in einem hierarchisch- vertikalen Gesellschaftsgefüge unterscheiden. Kriterien dafür sind Bildung bzw. Qualifikation, Beruf, Einkommen, Rechtsstatus bzw. Einfluß, aber auch Umfang der Teilhabe am System der sozialen Sicherung und Mentalitäten bzw. Bewußtsein. Soziallagen sind Situationen von Bevölkerungsgruppen, die sich in Sozialisation , Lebensauffassung und -weise ähneln und sich durch Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten in Wertorientierung, Lebenszielen, Einstellungen zur Arbeit, Freizeit, Konsum, Lebensstilen, Weltanschauungen und Zukunftsperspektiven.

2. Hauptteil:

2.1. Gründe und Geschichte der (Arbeits-) Immigration in Deutschland

3 Migration soll heißen: eine mehr oder minder freiwillige oder unfreiwillige Wanderung von individuellen oder sozial- kollektiven Akteuren wie Einzelpersonen und Gruppen im geographischen und sozialem Raum entlang eines Gefälles von Lebensqualität, welche mit ständigen oder zeitweiligen Wechsel des Wohnsitzes verbunden ist und von sogenannten Schub- und Sogfaktoren bedingt wird. Erstere sind negative Beurteilungen der von dem potentiell migrationswilligen Akteuren der von ihnen subjektiv perzepierten Lage im Herkunftsgebiet im Gegensatz zu den letzteren, die positive Beurteilungen einer voraussichtlichen Lage im Zielgebiet bestehen:

„Schubfaktoren (push - Faktoren), die Menschen dazu bewegen oder zwingen, ihre Heimat (Dorf/ Stadt, Region, Land) zu verlassen, sind Bedingungen am Herkunftsort, die als unerträglich erfahren oder als bedrohlich empfohlen werden. Sie können von sehr unterschiedlicher Art sein: Naturkatastrophen, Landknappheit, Arbeitslosigkeit (also Armut), soziale Diskriminierungen (z. B. ethnischer oder religiöser Minderheiten), binnen- oder zwischenstaatliche Kriege, Staatsstreiche oder Revolutionen (die Trägergruppen und Anhänger der gestürzten Regime bedrohen), politische Verfolgung ... oder der Zwang der Verhältnisse, subjektive Empfindung und Frustration Sogfaktoren (pull - Faktoren) entstehen in den Zielländern, indem sie etwas anbieten (Arbeit, Wohlstand, Freiheit), was auf Angehörige anderer Staaten anziehend wirkt. Während bei Flüchtlingsbewegungen die Schubfaktoren überwiegen, scheinen bei der Emigrantion auf Dauer, Arbeitsmigration... oder bei der Wirtschaftsflucht die Verheißungen des Ziellandes auf ein besseres Leben ausschlaggebend zu sein.“ (Nuscheler 1995: 21)

Damit umfaßt die Migration Wanderungen wie Landflucht, grenzüberschreitende Wanderungen oder Vertreibungen oder aber auch durch Arbeitsverträge verregelte Arbeitsmigrationen. Bevor die Lage der ausländischen bzw. türkischen Arbeitsmigranten und deren Nachfahren bzw. der lange ansässigen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik dargelegt werden kann, soll die Geschichte der Arbeitsmigration grob skizziert werden:

Das neunzehnte Jahrhundert in den deutschen Territorialstaaten und im Kaiserreich war durch einen beschleunigten Industrialisierungs- und Modernisierungsprozeß in den achtziger und neunziger Jahren und durch eine starke Auswanderung aus Deutschland nach Amerika gekennzeichnet. Im Zuge des gestiegenen Arbeitskräftebedarfs in den sich bedingenden Entwicklungen von Bergbau und Schwerindustrie im Ruhrgebiet kamen zur Bedarfsdeckung vor allem polnischstämmige Zuwanderer aus Posen , Ostpreußen, Oberschlesien und Westpreußen, da Arbeitsmigranten aus dem Rheinland und Hessen nicht mehr ausgereicht hatten (vgl. Heckmann 1992: 17 ff.). Im Jahre 1911 waren über ein Drittel der Bergarbeiter im Ruhrgebiet polnischer Abstammung, wobei sich schätzungsweise annähernd 350.000 - 400.000 polnischstämmige dort befanden, welche bzw. deren Vorfahren als „deklassierte Kleinbauern, Handwerker und Unterbeschäftigte oder arbeitslose Landarbeiter“ (Heckmann 1992: 18) aus dem preußischen Ostprovinzen ins Ruhrgebiet gewandert und wegen ihres deutschen Herkunftsgebiets die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen (vgl. Heckmann 1992: 18). Im Kaiserreich befanden sich darüber hinaus kurz vor dem Ersten Weltkrieg 1,2 Millionen ‘ausländische Wanderarbeiter’ (vgl. Bade 1994: 38). Im Ersten Weltkrieg wurden im Rahmen der Zwangsbeschäftigung von Ausländern überwiegend Belgier als ausländische Arbeitskräfte eingesetzt, wohingegen in der Weimarer Republik die Ausländerbeschäftigung 1932 wegen der Weltwirtschaftskrise auf 140.000 Personen zurückging (vgl. Heckmann 1992: 19). Im Zweiten Weltkrieg wurden aus den vom Dritten Reich erworbenen Gebieten der UdSSR, Frankreichs und Polens 14 Millionen Ausländer (inklusive Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in den Konzentrationslagern) für die Arbeit in der durch die Kriegswirtschaft bedingten Rüstungsindustrie als ‘Fremdarbeiter’ zwangsrekrutiert. Die Hälfte verstarb infolge Krankheit, Unterernährung und brutaler Behandlung ( vgl. Nuscheler 1995: 110). Deutschland war nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg durch Not, Vertreibung, (Flüchtlings-) Elend, alliierter Besatzung und Teilung gekennzeichnet, wobei sich Ende der vierziger Jahre auf dem durch Gebietsverlusten verkleinertem Rumpfterritorium zwei Staaten entstanden: in Westen die Bundesrepublik Deutschland und im Osten die Deutsche Demokratische Republik . Im Jahre 1950 befanden sich in der Bundesrepublik 9,4 Millionen Personen, welche ihren Wohnsitz vor dem Kriege außerhalb des Staatsgebiets hatten (vgl. Heckmann 1992: 19). Das System der internationalen Staaten- bzw. Gesellschaftswelt zeichnet sich m. E. tendenziös eher durch ökonomische Asymmetrien zwischen hochentwickelten Ländern, die in bestimmten Phasen ihrer wirtschaftlich - gesellschaftlichen Entwicklung Arbeitsimmigration zur Befriedigung des Arbeitskräftebedarfs nachfragen und Arbeitsplätze anbieten, und den weniger entwickelten Ländern mit Überbevölkerung und Massenarbeitslosigkeit bzw. Arbeitsnachfrage und Arbeitskräfteangebot aus. Dies führt zur Internationalisierung des Arbeitsmarktes: das ist „die fundamentale Bedingung dafür, daß es überhaupt zu einer Aus- bzw. Einwanderung von Arbeitskräften kommt.“ (Heckmann 1992: 80)4. Es sollen nur grob die Gründe der Arbeitsimmigration vor allem am Beispiel der türkischen Arbeitsmigranten in Deutschland aus der von dem Autor zugeschriebenen Perspektive der staatlichen Akteure bzw. innerstaatlichen Akteure des politischen Systems und aus der Sicht der Wanderer selbst bestenfalls grob und ohne Anspruch auf Vollständigkeit zur Vermittlung eines Eindrucks dargestellt werden.

a) Die Situation in der Bundesrepublik

In der Bundesrepublik waren die fünfziger Jahre vom Wirtschaftswachstum geprägt, was durch hohe Wachstumsraten und steigendem Arbeitskräftebedarf offenbar wurde, der durch heimgekehrte Kriegsgefangene, erwerbstätige Vertriebene und Flüchtlinge aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und der SBZ bzw. der DDR gedeckt wurde (vgl. Bade 1992: 393). Der Arbeitskräftebedarf konnte allerdings wegen dem Aufbau der Bundeswehr mit der Folge des Entzugs von einer halben Million Arbeitskräften, dem Abflauen des Stroms der ‘Republiksflüchtlinge’ aus der DDR seit dem Mauerbau 1961, der Arbeitszeitverkürzung und der Herabsetzung des Rentenalters, der Verlängerung der Ausbildungszeiten, der Überalterung der deutschen Bevölkerung und einem niedrigen Bevölkerungswachstum nicht vollständig befriedigt werden (vgl. Özakin 1993: 7 f.). Die Bundesregierung, Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betrachteten eine zumindest kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern als richtige Handlungsoption (vgl. Bade 1992: 395ff.), so daß die amtlich organisierte Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern durch Verträge mit Italien (1955), Spanien (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Griechenland (1960), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) (vgl. Şen, Goldberg 1994: 9). Die Anwerbeverträge mit den Maghreb - Staaten blieb weitgehend bedeutungslos, was die Anzahl der nordafrikanischen Arbeitsmigranten anbelangt (vgl. Bade 1992: 395). Die ausländischen Arbeitskräfte leisteten und leisten für die bundesdeutsche Wirtschaft wichtige Beiträge5:

- Sie deckten den Arbeitskräftebedarf und trugen zum Wachstum der arbeitsintensiven Bereichen bei (vgl. Nuscheler 1995: 114)
- Sie erfüllten eine Pufferfunktion: „Bei Ausweitung des Arbeitskräftebedarfs... [konnte die Bundesrepublik; BG] Arbeitskräfte ‘einführen’, in Stagnationsphasen die Einwanderer als ‘Puffer’ auf dem Arbeitsmarkt benutzen und [damit; BG] Teile von ihnen zurückschicken oder die weitere Zuwanderung unterbinden.“ (Heckmann 1992: 80). Ihre Pufferfunktion wurde „durch überdurchschnittliche Arbeitsplatzverluste, Arbeitslosigkeit und auch Rückwanderung deutlich: sie pufferten die einheimische Arbeiterschaft z.T. von noch stärkerer Betroffenheit durch die Arbeitsmarktkrise ab.“ (Heckmann 1992: 83).
- Sie wurden in von Deutschen abgelehnten Arbeitsplätzen mit schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen eingesetzt (vgl. Nuscheler 1995: 114). Ihre Einnahme der untersten Positionen auf dem Arbeitsmarkt soll laut Heckmann zum Aufstieg einheimischer Arbeiter beigetragen haben (vgl. Heckmann 1992: 81). Dies wird im Hauptteil dieser Arbeit näher erläutert.
- Ihre weitgehende Beschäftigung im produzierendem Sektor (vgl. Özakin 1993: 12) erlaubte den Fortbestand überkommener Produktionsstrukturen und damit die Reduzierung der Notwendigkeit der technischen Rationalisierung (vgl. Rudolph 1996: 170f.).
- Nach einigen Modellrechnungen zahlten Ausländer 1991 30 Milliarden DM Steuern und erhielten fiskalische Leistungen im Werte von 16 Milliarden DM (vgl. Alber 1994: 344), so daß deren Anwesenheit demnach eine wirtschaftliche Entlastung der öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik darstellt.

b) Gründe für die Arbeitsmigration aus der Sicht der türkischen Arbeitswanderer als Schub- und Sogfaktoren:

Ein Grund war die Armut, resultiert aus der Arbeitslosigkeit, welche durch ein hohes Bevölkerungswachstum und Zunahme des erwerbsfähigen Teils der Bevölkerung. Die Arbeitslosigkeit entstand auch in den eher unterentwickelten ruralen Gebieten (Ost- und Südost-) Anatoliens durch die Substitution der Landarbeiter durch die von der US- amerikanischen Marshall- Hilfe6 finanzierten und an vor allem südostanatolische Großgrundbesitzer verkauften Traktoren. Die Grundbesitzer konnten infolge Ressourceneinsparungen weiteres Ackerland kaufen, so daß die Anzahl der Kleinbauern ab- die der Arbeitslosigkeit auf dem Lande zunahm (vgl. Özakin 1993: 6). Dies hatte zunächst Binnenmigration bzw. Landflucht und damit auch Slums in den Großstädten durch Nicht- Etablierte zur Folge (vgl. Şen, Goldberg 1994: 14). Diese Faktoren begünstigten für die Betroffen eine negative subjektive Definition ihrer Lage7. Die verfassungsmäßig erstmalig garantierte Ausreiseerlaubnis für Türken nach Artikel 18 der von der Militärregierung nach dem ersten Staatsstreich eingeführten „61er- Verfassung“ der Republik Türkei ermöglichte die Option Ausreise, was dann durch das erst 1961 abgeschlossene Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik weiter verstärkt wurde (vgl. Şen, Goldberg 1994: 16). Die in der Türkei eingerichteten 500 bis 600 Vermittlungsbüros für die Anwerbung, Massenmedienberichte über positiv evaluierten Lebens-, Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in der Bundesrepublik begünstigten weiter die Migration aus der Türkei nach Westdeutschland. Verbale Informationen von in der Bundesrepublik arbeitenden und sich in Urlaub in der Türkei befindenden Türken mit kognitiv und evaluativ als Indikator für den sozialen Aufstieg wahrnehmbaren Eigentum an Fernsehgeräten bzw. Autos etc. ließen diesem Phänomen an Eigendynamik gewinnen (vgl. Şen, Goldberg 1994: 16).8 Vorhandene Soziale Netzwerke der in Westdeutschland bereits arbeitenden Freunde, Verwandte und Bekannte aus dem Dorf senkten weiter die Migrationsschwelle (vgl. zur Kettenmigration Heckmann 1992: 98 ff.).

c) Gründe für die Arbeitsmigration aus der Sicht der Republik Türkei

Das Ziel der Regierung der Republik Türkei war laut Özakin die Verringerung der Arbeitslosigkeit und auch der sozialen (Verteilungs-)Konflikte, die Einsparung von Arbeitslosenunterstützungskosten im Bereich der Sozialleistungen (vgl. Özakin 1993: 7), die Schaffung von Devisenquellen als Ausgleich für ein Außenhandelsdefizit durch potentielle Überweisungen der dann im Ausland arbeitenden ‘Auslandstürken’. Die Arbeitsmigration der Türken wäre das Mittel zum Zweck9 (vgl. Şen, Goldberg 1994: 17).

2.2. Phasen der Arbeitsmigrantenanwesenheit und Politik gegenüber der lange ansässigen ausländischen bzw. türkischen Wohnbevölkerung

Die Anwesenheit der und Politik gegenüber den ausländischen und türkischen Arbeitsmigrantenfamilien läßt sich in verschiedene Phasen einteilen und orientiert sich an der gängigen mainstream - Literatur :

2.2.1. Gastarbeiterperiode (1955-1973)

Die Rekrutierung der ausländischen Arbeitskräfte erfolgte durch die in den Anwerbeverträgen festgeschriebenen Verregelung durch bürokratische Kontrollmechanismen, d.h. durch mit deutschen Behörden kooperierenden deutschen Unternehmen. Die Auswahlkriterien für die Rekrutierung waren Gesundheit und Produktivität (vgl. Rudolph 1996: 168 ff.). Die amtlich als ‘ausländische Arbeitnehmer’ oder als ‘Arbeitnehmer aus den Anwerbeländern’ bezeichneten rekrutierten Arbeitsmigranten wurden umgangssprachlich in bewußter Abgrenzung zu den vorbelasteten Begriffen ‘ausländischer Wanderarbeiter’ im Kaiserreich und Weimar und ‘Fremdarbeiter’ im Dritten Reich als ‘Gastarbeiter’ tituliert (vgl. Bade 1994: 41). „Der Name war Botschaft; denn Gast ist nur, wer nicht auf Dauer bleibt.“ (Bade 1992: 392). Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wurde in der Regel für ein Jahr und auf einen bestimmten Arbeitsplatz in einer bestimmten Gemeinde erteilt, wobei das Rotationsprinzip10 nach höchstens zwei Jahren im Jahre 1964 aufgegeben wurde (vgl. Rudolph 1996: 170), so daß Ausländer, die länger als fünf Jahre in der Bundesrepublik beschäftigt waren, ab 1971 eine weitere fünf Jahre gültige Arbeitserlaubnis bekamen. Ein Grund für die Aufgabe des Prinzips war der erwartete Aufwand bei neuen und kostspieligen Einarbeitungszeiten (vgl. Bade 1994: 54). Mit zunehmender Aufenthaltsdauer wurde der Aufenthaltsstatus verfestigt (vgl. Bade 1992: 316). Die Politik mit der regulierten temporären Einwanderung und befristetem Aufenthalt begann, an Restriktivität abzunehmen.

2.2.2. Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung (1973-1979)

Mit der Zunahme der Massenarbeitslosigkeit durch die Wirtschaftsrezession im Zeichen der Ölkrise wurde ein allerdings nur zum kurzfristigen Rückgang der Ausländerpopulation führende Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte durch die damals amtierende Bundesregierung verhängt (vgl. Bade 1994: 54). Dies führte zur „Klärung der biographischen Perspektiven“ (Rudolph 1996: 170) der ausländischen und damit auch türkischen Arbeitskräfte in der Bundesrepublik, welche nicht selten aus ökonomischen und sozialen Gründen sich entschlossen, ihre Familien aus den Herkunftsländern nach Westdeutschland zu holen.11 Die aus vorwiegend Männern bestehende Arbeitsmigrantenpopulation wurde durch Familienzusammenführung und dann durch natürlichem Bevölkerungswachstum ergänzt (vgl. Bade 1994: 54)12: „Aus den als Gästen gedachten Ausländern waren Einwanderer geworden, deren Kinder hier geboren, großgeworden sind, die Schule besucht und ihren Beruf erlernt haben.“ (Keskin 1988: 31).

2.2.3. Die 3. Phase (1979-1980)

Der Zuzug weiterer Arbeitskräfte wurde zwar eingeschränkt, aber der Status der durch Familienzusammenführung gewachsenen Ausländerpopulation sollte dann verfestigt werden: in dieser Phase wurde erstmalig ein ehrenamtlich zum Bundesarbeitsministerium zugeordneter Ausländerbeauftragter13 ernannt, der ein Maßnahmenbündel zur einer „vorbehaltslosen und dauerhaften Eingliederung“ (Bade 1994: 56) der nicht mehr als ‘Gastarbeiter’, sondern als ‘Einwanderer’ wahrgenommenen Arbeitsmigranten mit ihren Familien bis hin zum Recht auf Einbürgerung der in der Bundesrepublik geborenen und aufgewachsenen Ausländerkinder und kommunalem Wahlrecht für Ausländer14 vorschlug und für Aufsehen in der Öffentlichkeit sorgte (das nach dem damaligen Ausländerbeauftragten und ehemaligen Ministerpräsidenten Nordrhein- Westfalens benannte Kühn - Memorandum, vgl. Bade 1994: 56).

2.2.4. Die vierte Phase (1980-1990)

Diese Phase zeichnete sich durch die Zunahme der Arbeitslosigkeit15 und der der Ausländerpopulation durch eine wachsende Zahl von Asylmigranten und von der Politisierung bzw. Vermengung der Thematik der Ausländer im Sinne der lange ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung mit dem der Asylberwerberthematik aus. Die 1981 amtierende sozial-liberale Koalitionsregierung empfahl den Landesregierungen die Begrenzung des Zuzugs der Ehegatten und die Senkung des Nachzugsalters für Kinder u.a. wegen der wachsenden Zahl der Arbeitslosen (vgl. Bade 1994: 58). Die nachfolgende christlich - liberale Bundesregierung ein schon von der Vorgängerin geplantes Gesetz zur zeitlich auf sechs Monate befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern im Sinne der lange ansässigen Arbeitsmigrantenfamilienbevölkerung ein. In dessen Mittelpunkt standen eine Rückkehrprämie und eine vorzeitige Erstattung aus der Rentenversicherung ohne Wartezeit bzw. Beratungsangebote für rückkehrwillige Arbeitnehmer (vgl. Bade 1994:59)16, wobei u.a. 213.000 Türken das Angebot wahrnahmen17.

Um u. a. den Einfluß in den Kommunalwahlen erfolgreichen rechtsorientierten Parteien durch deren Politisierung der Ausländer - und Asylthematik Ende der achtziger Jahre einzuschränken, wurde das Ausländerrecht zumindest teilweise verschärft (vgl. Bade 1994: 62).18

2.2.5. Die 5. Phase (ab 1990/1991 bis 1998)

Die letzte Phase wurde durch eine neue Einwanderungssituation Ende der achtziger Jahre aus Zuwanderern aus Ost- und Mitteleuropa seit dem Zusammenbruch des Ostblocks (vgl. Rudolph 1996: 175) und m.E. durch steigenden Asylmigrantenzahlen19 (vgl. Nuscheler 1995: 121) mit steigender Massenarbeitslosigkeit geprägt, wobei das Asylrecht durch die Ergänzung des Grundgesetzes restriktiver gestaltet wurde (vgl. Nuscheler 1993: 160 ff.) . Die steigende Massenarbeitslosigkeit unter Ausländern und Einheimischen, gepaart mit einer zunehmenden Fremdenfeindlichkeit in Deutschland, welche sich durch Brandanschläge auf von Asylmigranten oder Türken bewohnten Wohnheime manifestierte(vgl. Bade 1994: 73 ff.), wurden durch Segregation zwischen Deutschen und den nun als Problemgruppe perzepierten Türken (vgl. Nuscheler 1995: 115) einerseits, und innerhalb der Türken durch die Gefährdung der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik (vgl. Verfassungsbericht im Internet) durch den Import von ethnisierten und konfessionalisierten sozialen Konflikten aus ihrem Herkunftskontext andererseits (vgl. Der Spiegel 12/1995: 35 ff.) begleitet. Die teilweise Verschärfung des Ausländerrechts mit der Ausweitung der Ausweisungsbefugnisse waren die Folge20 (vgl. Das Parlament 48/49/1996: 1). Die Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene und aufgewachsene Ausländerkinder (vgl. Süddeutsche Zeitung 285/11.12.1997:6) und die Einführung der Visumpflicht für Kinder aus den ehemaligen Anwerbe - und gleichzeitigen Nicht- EU- Staaten laut dem Bundesministerium zum Schutze der Kinder vor Mißbrauch von Schleppern (vgl. Der Spiegel 4/1997:76) bilden die Eckpunkte. Dies m. E. den Schluß zu, daß eine allgemeine Zuwanderung bzw. ein Daueraufenthalt in Deutschland auch wegen der jüngsten Probleme eher nicht erwünscht ist. Die stärkt die die staatliche These, daß Deutschland kein Einwanderungsland sei, so daß „auf Dauer angelegte Zuwanderung nicht gewünscht ist.“ (Vogel 1996: 37)21. Die teilweise Verbesserung des Ausländerrechts durch die Erteilung des Aufenthaltsrechts für Frauen schon nach einem Jahr und die Verbesserung des Aufenthaltstatus für ausländische Behinderte, die u.U. sich der deutschen oder irgendeiner Sprache nicht mächtig sind und sich ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, (vgl. Das Parlament 48/49/1996:1) deutet m.E. eher auch auf Folgendes hin: diese Entwürfe könnten zur Sicherung einer konsensfähigen Mehrheit im Bundestag zur Veränderung des Ausländerrechts hindeuten, oder nur die dauerhafte Eingliederung von Nichtangehörigen von sozialen und politischen Problemgruppen (welche sich nichts zu Schulden kommen lassen und auch können) soll durch die teilweise Verschärfung des Ausländerrechts erleichtert werden.

2.2.6. Die Phase ab 1998

Mit dem Wechsel der politischen Elite, die Ablösung der christlich-liberalen Regierung durch Rotgrün trat eine teilweise Verbesserung der Ausländerlage durch Einbürgerungserleichterungen und des Optionsmodells ein, wonach in der Bundesrepublik geborene Ausländerkinder neben der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern auch die deutsche bekommen, wobei sie sich zur Volljährigkeit verbindlich für eine entscheiden sollen. Dadurch werden formaljuristische Diskriminierungen (Arbeitsmarkt: Beamte) aufgrund bisheriger nichtdeutscher Staatsbürgerschaft verschwinden.

2.3. Die Sozialstruktur

Es soll in dieser Hausarbeit der Versuch unternommen werden, die Verortung der ausländischen, vor allem die der türkischen Wohnbevölkerung in der bundesrepublikanischen Sozialstruktur im Sinne der Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Gütern grob zu skizzieren bzw. eher idealtypisch nachzuzeichnen. Um nicht gängige Integrations- und Assimilationsthematiken zu behandeln und bestehende Untersuchungen nur zu reproduzieren, ist dieses Thema ausgesucht worden. Der Autor bemüht sich außerdem, keine‘ ideologisch vorbelasteten’ Begriffe bzw. Begriffe wie Assimilation und Integration zu verwenden.

Um den Umfang der Hausarbeit sprengen würde, beschränkt sich der Autor bei der Darstellung der Situation der ausländischen und damit auch türkischen Wohnbevölkerung auf idealtypische Nachzeichnungen ihres Sozialstatus von der auf die Bereiche der (sozialisationsrelevanten) Familienstruktur, Bildung, Einkommen, Beruf bzw. Stellung auf dem Arbeitsmarkt, Rechtsstatus, demographische Struktur, Teilhabe am System der sozialen Sicherung, am Wohnungmarkt, am politischen System und am Sozialprestige. Es handelt sich nicht um eine Theorie im Sinne von einer Sammlung von Wenn- Dann - Hypothesen mit unabhängigen und abhängigen Variablen, die in der empirischen Sozialforschung einer u. U. multivariaten Datenanalyse unterzogen wird, sondern, es sollen Aussagen über die soziale Wirklichkeit entlang soziostruktureller Kategorien und eventuellen Zusammenhängen dazwischen gemacht werden. Es war ursprünglich geplant worden, die rechtliche, soziale und kulturelle Dimension dieser Kategorien zu untersuchen, deren wechselseitige Verflechtung allerdings gestaltete sich m.E. so, daß sich eine analytische Unterteilung aus forschungsökonomischen Gründen erübrigt hat.

2.3.1. Rechtfertigung der Einbeziehung der ausländischen bzw. türkischen Wohnbevölkerung in die bundesrepublikanische Sozialstruktur

Ausländische bzw. türkische Arbeitsmigranten und ihre Familienangehörigen werden in die Sozialstrukturanalyse wegen ihrer „Teilhabe am wirtschaftlichen Leben, als Produzenten wie Konsumenten, Ortsbezogenheit über Arbeit und Wohnen, Teilhabe (wenn auch eingeschränkt) am kulturellen und sozialem Leben“ (Heckmann 1992: 76) und damit wegen dem Kriterium des Lebensmittelpunktes miteinbezogen, auch wenn über Familien-, Verwandtschafts- Weltanschauungsbeziehungen Bindungen an die Herkunftsländer und - gesellschaften weiter existieren. Doch es soll zuerst die allgemeine Sozialstruktur der Bundesrepublik grob skizziert werden.

2.3.2. Entwicklungstendenzen und Merkmale der Sozialstruktur der Bundesrepublik

„Die dynamische Entwicklung der Produktions- und gesamten Wirtschaftsprozesses in der Bundesrepublik [ist u.a. ; BG] ... durch Rationalisierungstendenzen, starke Produktionsfortschritte [zum Teil durch die Globalisierung induziertem Wertverlust des Industriestandorts Deutschland; BG], Krisen der Arbeitskräfte, neue Anforderungen an die Qualifikationen der Erwerbstätigen und... insgesamt einen Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft“ (Heckmann 1992: 77), d.h. durch einen Abbau in dem produktverarbeitendem Sektor gekennzeichnet (Tertiärisierung).

Die Vereinheitlichung der Lebensbedingungen als Folge des steigenden Wohlstands insbesondere bei den unteren Schichten mit der zunehmenden Teilhabe, Autos, komfortablen Wohnungen und Konsumgütern und die zunehmende horizontale Differenzierung der Lebensverhältnisse durch Geschlechts-, Alters- und regionale Unterschiede in Familienverhältnissen haben zur Mittelschichtsdominanz und Pluralisierung von milieu- spezifischen Lebenslagen und -stilen mit der zunehmenden Herauslösung des individuellen Akteurs aus seinen bisherigen traditionellen sozialen Bindungen und damit auch zur Abnahme des Schichtbewußseins geführt (vgl. Geißler 1992: 67). Die vertikale soziale Ungleichheit ist m.E. trotz dieser Entschichtungstendenzen wohl geblieben. Die Erwerbstätigkeit in lohn- und gehaltsabhängigen Stellung ist eher dominant. Die qualifikantions- und damit bildungsbedingte jeweilige Stellung des de juro und de facto zugelassenen Individuums auf dem Arbeitsmarkt ist m.E. die zentrale Instanz für die Ressourcenallokation und damit der Zuweisung von Lebenschancen (im Sinne von Beruf, Einkommen, Lebensweise, Sozialprestige etc.) . Die Zahl der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich (Angestellte) nimmt im Gegensatz zur Zahl der im produzierenden Gewerbe tätigen Arbeitnehmer (Arbeiter) durch die Tertiärisierung der Gesellschaft zu. Qualifizierte sichern oder verbessern ihre Positionen im Gegensatz zu den Minderqualifizierten (vgl. Heckmann 1992: 78).

2.4. Ausländische und türkische Wohnbevölkerung in der Sozialstruktur

2.4.1.Familienstruktur

Die jeweilige türkische Familienstruktur22 ist herkunftsmilieubedingt (vgl. Şen, Goldberg 1994: 54). Sie hängt davon ab, ob die erste Generation überhaupt und in welchem Grade Zugang zu Bildungs- und anderen Ressourcen hatte, ob sie aus den ländlichen eher unterentwickelten tradiert- religiösen oder eher städtischen Gebieten der Türkei gekommen ist, ob neben regionalen auch ethnische, konfessionelle oder politische Gründe sie bei einer eventuellen Monopolisierung von knappen Ressourcen positiv oder negativ diskriminiert worden ist etc. Der Verfasser unterstellt als Grundannahme, daß die Mehrheit der Türken in Deutschland aus den eher unterentwickelten bzw. ländlichen und von der Tradition geprägten Gebieten Anatoliens stammte. Die Familienstruktur bei türkischen Familien aus ländlichen Gebieten durch die „an feudalen agrarischen Gesellschaftsstrukturen orientierte Frömmigkeit der anatolischen Muslime bestimmt. Der islamische Glaube ist für sie eine nicht hinterfragte Selbstverständlichkeit“ (Thomä- Venske 1981: 87)23, welche die Sozialisation24, Deutungsmuster, soziales Handeln und damit Familienstrukturen und damit schließlich die Sozialisation der Kinder durch familiäre Erziehung beeinflußt. Die bei der Erziehung der türkischen Migrantenkindern „wichtigsten Werte... [ aus der Perspektive der Eltern; BG] ... sind eine geschlechtsspezifische Erziehung und der Versuch, Autoritätsverhältnisse in der [eher großen; BG] Familie zu sichern.“ (Viehböck, Bratić 1994: 85). Es besteht m.E. nicht selten eine eher herkunftsmilieubedingte und religiös legitimierte tradierte generativund geschlechtsrollenspezifische familieninterne Machtallokation:

„Oberstes Prinzip ist... der Gehorsam gegenüber den Eltern und vor allem gegenüber dem Vater als Oberhaupt der Familie. In der familieninternen Hierarchie haben die männlichen Familienmitglieder Vorrang vor den weiblichen und die älteren Vorrang vor den jüngeren“ (Şen, Goldberg 1994: 55). Die Nichthinterfragbarkeit der Ehre, die soziale Wertschätzung und Anerkennung der Familie und des Vaters dessen Autorität nicht hinterfragbar ist (Heitmeyer, Müller, Schröder 1997: 75), so deshalb der Handlungsspielraum der Kinder insbesondere jener der z.B. im Hinblick auf gemischtgeschlechtliches Ausgehen und auf das eher unumstößliche Gebot der vorehelichen Virginität bis zur nicht selten durch die Eltern, insbesondere vom Vater beschlossenem Zeitpunkt der Ehe eingeschränkt wird25 (vgl. Viehböck, Bratić 1994: 89 ff.). Eine frühe Verheiratung der Kinder, verbunden mit einer geschlechtsrollenspezifischen Bildungsfeindlichkeit der Eltern26 (vgl. Thomä- Venske 1981: 148), könnte m.E. die Bildungszeit und damit verbunden zukünftige qualifikationsbedingte Stellung der Kinder auf dem Arbeitsmarkt eher nicht sonderlich fördern. Viele Eltern können ihre Kindern bei Hausaufgaben nicht helfen. Es geht bei zumindest einigen von ihnen nicht selten ums rasche Geldverdienen und um die Rekrutierung ihrer Kinder als Erwerbstätige zur Schaffung von finanziellen Ressourcen zum Erwerb von Wohnungen in ihren Herkunftsländern: „Es ist kein Universitätsdiplom notwendig, sehr wohl aber Geld“ (Viehböck, Bratić 1994: 53).Die durch bäuerlich- islamisch- anatolische Sozialisation angeeigneten und das soziale Handeln der Familienoberhäpter in den patriarchalischen Familien könnte m.E. zu Bildungsbarrieren insbesondere bei ihren Töchtern führen, die zur Aussage „Für Mädchen ist der Schulbesuch ... nicht angebracht“ (Thomä- Venske 1981: 148) eher bejahend gegenüberstehen und sie neben verinnerlichten Werten und Normen auch aus Gründen des spezifischen sozialen Gewinns oder aber aus Furcht vor sozialer Kontrolle durch andere Türken (besonders durch Klatsch) verheiraten möchten (vgl. Viehböck, Bratić 1994: 90), so daß durch die Verhinderung des Zugangs zu Bildungsressourcen an den weiterführenden Schulen und durch die Verheiratung junger Kinder die bestehende schichtbezogene Lage der Migranten auch in der folgenden Generation eher aufrechterhalten wird, falls diese auch die gleichen Werte und Normen verinnerlicht haben oder aber sich gegen ihre Eltern nicht durchsetzen können.27 Die Erziehung ist durch emotive und affektuelle Zuwendung innerhalb der Familie gekennzeichnet, wobei die „Kombination von autoritärem Druck und affektiven Bindungen verhindert, daß sich die Kinder aus familiären Abhängigkeiten lösen und Autonomie, Kritikvermögen [ und damit Individualität; BG] und Handlungsfähigkeit außerhalb der vorgegeben Strukturen entwickeln... [Die Erziehung; BG] geschieht... durch Vorleben und Einordnen in die an der türkischen Agrargesellschaft ausgerichteten Rollen- und Verhaltensmuster.“ (Thomä- Venske 1981: 122). Die Kinder werden auf das Handeln in eher statischen und nicht- individualistischen Gesellschaft mit fest vorgegeben Routinen und Standards und festen sozialen Einbindungen in der sich durch Individualisierung und Entstandardisierung von Routinen auszeichnenden dynamischen deutschen Gesellschaft mit Herauslösung des individuellen Akteurs aus festen sozialen Bindungen vorbereitet. Es kommt m.E. zur Inkonsistenz der verinnerlichten Werten und Normen bzw. Handlungsstrategien der Kinder und den Erwartungen der deutschen Aufnahmegesellschaft. Diese zeichnet sich ja - wie schon bereits erwähnt - durch Individualisierung und Entstandardisierung von Rollendefinitionen und Selbstverständnissen bzw. Gewißheiten aus: die „Chancen der Lebensplanung und die Vielfalt der Optionen nehmen zu, aber die Berechenbarkeit der Lebenswege nimmt ab... Die Entscheidungschancen vermehren sich, aber es steigen auch Entscheidungszwänge“ (Heitmeyer, Müller, Schröder 1997: 38), so daß die nicht selten islambedingte Familienerziehung sich tendenziell sonderlich nicht förderlich in bezug auf die Wahrnehmung individualisierter Lebenschancen auswirken müßte. Darüber hinaus kommt es durch die gesellschaftliche Individualisierung zur Verunsicherung und Orientierungslosigkeit bei unselbständigen Kindern, welche sich dann noch stärker dem Islam als Gewißheit und identitätsstiftenden bzw. - stabilisierenden Faktor zuwenden (vgl. Heitmeyer, Müller, Schröder 1997: 36 ff.)28.

2.4.2. Status der Ausländer in den Bereichen Aufenthalt, politische Partizipation, Arbeitsmarkt und Beruf

- Aufenthalt: Es herrscht eine formaljuristische askriptive Diskriminierung der Ausländer in Bezug auf den Aufenthaltsstatus. Der Aufenthalt von Ausländern bzw. Türken ist rechtlich im Gegensatz zu den der deutschen Staatsbürger rechtlich erschwert. Sie müssen im Gegensatz zu Deutschen eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, um überhaupt hier legal einreisen und sich aufhalten zu können. Türken, die nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung, die es in verschiedenen Abstufungen29 mit verschiedenen Voraussetzungen gibt. Das heißt, die Situation, um überhaupt in Deutschland zu sein, um hier dann an Ressourcen wie Bildung, auf Wohnungs-, Arbeits- oder Beziehungsmärkten (sozialen Beziehungen als Resultat des Gleichgewichts zwischen Beziehungsbedarf und -angebot) teilzunehmen, wird durch juristische Verregelung vorstrukturiert. Um den sicheren Aufenthaltsstatus30, die Aufenthaltsberechtigung, mit der ein Sozialhilfebezug ohne Ausweisung möglich ist (vgl. Vogel 1996: 41), zu bekommen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Ehegatten und Kindern von Ausländern mit festen Aufenthaltsstatus konnten diese schneller erreichen, wobei dies seit 1991 durch weitere Voraussetzungen erschwert worden ist (vgl. Özakin 1993: 20): „Damit ist das Risiko, in die Türkei abgeschoben zu werden, für die hier geborene und aufgewachsene Generation wesentlich höher als für ihre Eltern und Großeltern“ (Birsl, Ottens, Sturhan 1999: 47), die juristisch leichter eine Aufenthaltsberechtigung bekommen können. Die Ausweitung der Ausweisungsbefugnisse auch für Angehörige der Aufenthaltsberechtigung, welche zu mehr als drei Jahre Haft verurteilt wurden, auch wenn sie im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen sind (vgl. Süddeutsche Zeitung 285/11.12.1997: 6) , läßt m.E. den Schluß der Ausweitung des Restriktionsraumes für den Rechtsstatus der Arbeitsmigranten zu. Die Verschlechterung führte m.E. zu psychischen Kosten aufgrund der Aufenthaltsungewißheit und zu ddem Gefühl, anwesend, aber nicht dazugehörig zu sein. Die Einführung der EU-Ausländer- Freizügigkeit und das Kindervisum für Drittstaatler schließt Türken als die größte Gruppe aus und verstärkt bei ihnen das Gefühl der Nicht-Zugehörigkeit. Aber die Einführung des Optionsmodells durch Rotgrün müßte langfristig die juristische Diskriminierung aufgrund der fehlenden deutschen Staatsbürgerschaft.

- Politische Partizipation31

Politik ist die Organisierung öffentlichen Zusammenlebens, wobei eine Ressourcenallokation von Macht, Prestige, Einkommen durch das politische System, dem die Regierung und weitere Institutionen angehören, innerhalb formaler und informaler Regeln erfolgt. Die Wertzuordnung wird direkt oder indirekt auch zumindest teilweise von Wahlberechtigten (neben dem Einfluß der Pressure Groups) beeinflußt. Ausländer können zwar Parteimitglieder werden (vgl. Hofmann, Even 1984: 112), aber sie besitzen kein Wahlrecht und haben m.E. deshalb wenige Einflußmöglichkeiten bzw. kaum eine Beschwerdemacht, bei der Wertallokation teilweise zu ihren Gunsten mitzuwirken. Denn das Wahlrecht ist nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts staatsbürgerliches Recht32 und damit deutschen Staarsbürgern vorenthalten (vgl. Nuscheler 1995: 211)33. Dies kann darauf hin deuten, daß durch Einbürgerungen Einflußnahmemöglichkeiten begünstigt werden können. Das im Gegensatz dazu für EU- Angehörige gewährte kommunale Wahlrecht hingegen läßt Arbeitsmigrantenfamilien aus EU- Ländern am politischen System auf der Gemeindeebene partizipieren, schließt allerdings türkische Staatsbürger - die größte ausländische Minderheit im Bundesgebiet- als Nicht- EU- Ausländer aus (vgl. Bade 1994: 72). „Unsicherheiten des Aufenthalts, vor allem aber auch die politische Machtlosigkeit durch Ausschluß vom politischen Partizipationsprozeß - für die Politiker sind die ‘Ausländer’ als Wähler keine Klientel - verstärken die soziale Benachteiligung der Gruppe.“ ( Heckmann 1992: 85- 86). Eine Folge der nur geringfügigen Partizipation der Türken am politischen System der Bundesrepublik scheint eher eine eventuell vorhandene politische Herkunftsorientierung der Türken und ihrer Organisationen (vgl. Önen 1997) zu begünstigen (vgl. Heckmann 1992: 108), von denen einige ethnische, konfessionelle, regionale und politische Inhomogenitäten aus dem Herkunftskontext widerspiegeln34 (vgl. Heckmann 1992: 110) und von denen nicht wenige Ableger der Parteien in der Türkei sind. Dies begünstigt m.E. auch zumindest teilweise den Import Herkunftskontextkonflikte bzw. Grenzverläufe entlang ethnischer, konfessioneller , religiöser und damit politischer Linien und damit aber auch eine potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch politisch motivierte Gewalttaten und Anschläge (vgl. Der Spiegel 12/1995: 35). Es sind allerdings neben Mitwirkungen in kommunalen Ausländerbeiräten als Beratungsgremien nicht wenige Bestrebungen zur Interessensartikulation der hier lebenden Türken als Einwanderer in Deutschland nicht zu vernachlässigen, welche nicht hauptsächlich herkunftskontextorientiert sind : das Bündnis türkischer Einwanderer in Hamburg (vgl. Şen, Goldberg 1994: 106 ), die Türkische Gemeinde in Deutschland und aber auch die Demokratische Partei Deutschlands35. Institutionelle Vorstöße deutscher Parteien und damit die graduelle Miteinbeziehung der Türken in die politische Partizipation ( Şen, Goldberg 1994: 106 ff.) wie jener durch die CDU in Nordrhein- Westfalen, die ein Deutsch- türkisches Forum zur Beteiligung von parteiinternen Decision- Making - Prozessen innerhalb der Führungsgremien gegründet hat, läßt m.E. den Schluß zu, daß zumindest Anzeichen von Koalitionsprozessen mit einer türkischen Elite in Deutschland stattfinden ( vgl. Frankfurter Allgemeine 284/6.12.1997; Süddeutsche Zeitung 287/13./14.12 1997: 10). Eine weiteres Beispiel sind schon die von einigen deutschen Parteien aufgestellten Bundestagskandidaten bzw. -abgeordnete türkischer Abstammung.

- Status der Arbeitsmigranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt und Beruf

Es gibt m.E. zumindest nach dem Rechtsstatus zwei Arten von Arbeitsmigranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Arbeitsmigranten aus den EU- Staaten und Arbeitsmigranten aus den Nicht- EU- Staaten. Erstere haben das „Recht auf Freizügigkeit, d.h. darauf, sich einen Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedsstaat der Staatengemeinschaft zu suchen“ (Vogel, 1996: 39; meine Hervorhebung)36. Arbeitsmigranten aus Nicht- EU- Staaten bzw. Ausländer, die nicht als Arbeitsmigranten eingereist sind, brauchen eine Arbeitserlaubnis. Diese besteht aus zwei Teilen:

„Die Vergabe einer allgemeinen Arbeitserlaubnis ist von der Voraussetzung abhängig, daß das Arbeitsamtkeinen Deutschen oder gleichgestellten Ausländer auf den entsprechenden Arbeitsplatz vermitteln kann (Inländerprimat). Die besondere Arbeitserlaubnis ermöglicht einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang, wobei der Beamtenstatus für Ausländer generell - auch für EU- Ausländer- bis auf wenige Ausnahmefälle nicht möglich ist.“ (Vogel 1996: 41)

Da die Türkei mit der EU ein Assozierungsabkommen hat, wird das Inländerprimat, und der Vorzug für EU-Bürger auch auf Türken ausgeweitet (vgl. Birsl, Ottens, Sturhan 1999: 45). Das heißt, der freie Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. der Zutritt zur Instanz für Lebenschancen und Ressourcen und damit für den sozialen Aufstieg wird für diese Gruppe von ausländischen Arbeitsmigranten erschwert . Ausländer, die in der Bundesrepublik geboren sind und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzen, bedürfen nach §9 der Arbeitserlaubnisverordnung keiner Arbeitserlaubnis. Es besitzen 15% eine Aufenthaltsberechtigung und 25% der gesamten und damit auch nicht arbeitenden ausländischen Wohnbevölkerung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (vgl. Vogel 1996: 48). Das heißt, der freie Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus abhängig, wobei die Vergabe der Aufenthaltsberechtigung auch wiederum u.a. von der Voraussetzung eines gesicherten Lebensunterhalts u.a. aus eigener Erwerbstätigkeit und neuerdings auch von einer fünfjährigen Zahlung von Beiträgen an die Rentenversicherung abhängt (vgl. Özakin 1993: 19ff.). Daneben gibt es vermutlich auch informelle Diskriminierung von Ausländern aufgrund kulturell unterstellter Minderqualifikation.

Die Analyse der Arbeitsbedingungen, Berufe und des Arbeitsmarktes für ausländische und damit auch türkische Arbeitsmigranten nach den Kriterien der Tätigkeit, Qualifikation, Hierarchie und Ansehen der Berufe kann laut Heckmann in zwei Phasen eingeteilt werden: in die Gastarbeiterphase mit hoher Nachfrage nach ungelernten und angelernten Arbeitskräften aus dem Ausland und in eine zweite Phase nach dem Anwerbestopp (vgl. Heckmann 1992: 80). Arbeitsmigranten haben untere und unterste Positionen auf dem Arbeitsmarkt in der ersten Phase im nicht angesehenem angelerntem und ungelerntem Bereich der Produktverarbeitung eingenommen, was zum Aufstieg deutscher Arbeiter durch Substitution Deutscher durch Ausländer beigetragen haben soll (vgl. Heckmann 1992: 81)37. Ausländische Arbeitsmigranten verrichten und verrichteten oft körperlich belastende und gefährliche Arbeiten, wobei sie in Arbeitsplätzen eingesetzt worden sind, die u.a. von Schmutz, Lärm, Monotonie und ungünstige Arbeitszeiten wie Nacht- und Schichtarbeit gekennzeichnet sind (vgl. Geißler 1992: 158, zum Ausländeranteil (= Arbeitsmigrantenanteil) an den Arbeitsbereichen, Berufen und die schlechten Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigranten vgl. Anlage 1). Heckmann kommt unter Beachtung der Kriterien der Tätigkeit, Qualifikation, Hierarchie und Ansehen der Berufe zum folgenden Ergebnis:

„die ausländischen Arbeiter verrichteten einen bedeutenden Teil der unqualifizierten, ungelernten und angelernten Arbeit in der Volkswirtschaft der Bundesrepublik; diese Arbeit ist körperlich und/oder nervlich besonders belastend und unfallgefährdet; ausländische Arbeiter sind vor allem als Produktionsarbeiter und in Großbetrieben tätig; die Arbeit, die sie verrichten, ist unbeliebt und besitzt einen geringeren Prestigewert.“ (Heckmann 1992:82, meine Hervorhebung)

Es gibt neben der Unterqualifikation laut Özakin einen weiteren Grund, warum zumindest Türken der ersten Generation untere Positionen einnahmen: nämlich der, welcher besagt, „daß viele Türken ihren Aufenthalt in der BRD als nur vorübergehend betrachteten und so auch wenig Ehrgeiz entwickelten, beruflich aufzusteigen. Hauptziel war, in kürzester Zeit Geld für eine Existenz in der Türkei zu verdienen, um anschließend wieder zurückzukehren.“ (Özakin 1993: 13). Die Einnahme unterster Positionen ist m.E. eher aber auch auf den defizitären Status des Herkunftsmilieus in bezug auf Bildungsinvestitionen und Sozialisation der ausländischen und türkischen Arbeiter zurückzuführen. Dies schafft tendenziell unterschichtsspezifische Milieudefizite in bezug auf Bildungs- und soziale Aufstiegschancen der zweiten Generation und verhindert eher nicht die Reproduktion dieser Schichtstruktur in der Bundesrepublik.

Die zweite Phase in den siebziger und achtziger Jahren ist von den Umstrukturierungen auf dem Arbeitsmarkt im produzierenden Gewerbe mit Arbeitsplatzverlusten im Rahmen einfacher Tätigkeiten verbunden. Nach der sogenannten Segmentationsthese hat dies zu einer Aufteilung des Arbeitsmarktes in einen primären und sekundären Sektor geführt, wobei dem letzten Unqualifizierte und Migranten angehören würden. Durch Produktionsschwankungen würden durch Ausweitung oder Verringerung des sekundären Arbeitskräftesegments aufgefangen und die primäre Belegschaft, bestehend aus Deutschen, vor Beschäftigungsverlusten geschützt. Die Instanz für die Zuteilung in den ersten oder zweiten Segment ist die berufliche und bildungsmäßige Qualifikation der Arbeitskräfte, so daß geringe berufliche und sprachliche Qualifikationen die Beschäftigungs- und Wiedereinstellungschancen verschlechtern (vgl. Albers 1994: 192). Wenn von einer geringen Qualifikation der Arbeitsmigranten ausgegangen wird, kann eine eventuelle Arbeitslosigkeit trotz deren Bereitschaft, „zu geringen Verdiensten und unter schlechten Bedingungen zu arbeiten“ (Albers 1994: 193) zunehmen:

„Gerade in den Wirtschaftsbereichen [des produktverarbeitenden Sektors; BG] mit hohen Ausländeranteil hat in den vergangenen Jahren ein beträchtlicher Stellenabbau stattgefunden, der sich aller Voraussicht nach auch noch fortsetzen wird. In den >>ausländerfreundlichen<< Beschäftigungsbereichen werden keine weiteren Arbeitsplätze entstehen, sondern ausländische Arbeitskräfte freigesetzt, die andersweitige Arbeitsplätze suchen.“ (Albers 1994: 194)

Es gibt nach der Ausländerbeauftragten einen statistischen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Berufsausbildung bei arbeitslosen ausländischen Jugendlichen ( im Sinne von Arbeitsmigrantenkindern) der zweiten und dritten Generation derart, „daß 1996 mehr als 80 Prozent der arbeitslosen ausländischen Jugendlichen über keine abgeschlossene Berufsbildung, viele noch nicht einmal über einen Schulabschluß, verfügt hatten.“ (Das Parlament 52/1997: 16). Ausländische Arbeitsmigranten sind nicht selten von der Arbeitslosigkeit betroffen, deren Ausmaß durch die Arbeitslosenquote38 ( bei Ausländern der Anteil der ausländischen Arbeitslosen an allen ausländischen Arbeitnehmern39 ) ausgedrückt wird. Die Arbeitslosenquote unter den Ausländern ist trotz der wachsenden Anzahl der ausländischen Erwerbstätigen als Bezugsgröße gestiegen. Andererseits impliziert die Zunahme der Anzahl der ausländischen Wohnbevölkerung (vgl. Rudolph 1996: 169) u.U. auch die Zunahme der potentiell Beschäftigungssucher und damit auch die der Arbeitslosen:

Ausländerarbeitslosenquote40 in den alten Bundesländern41

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es sind aber auch erste Anzeichen für eine stetig fortschreitende Ausdifferenzierung der Beschäftigungsstruktur durch die Entstehung eines ausländischen oder ehemaligen ausländischen bzw. aber auch türkischen Kleinbürgertums42 zu bemerken, welche sich durch eine Nischen-43 bzw. Ergänzungsökonomie44 manifestiert.

Es gab 1993 208.000 ausländische Selbständige, darunter 37.000 Türken, bei letzten mehrheitlich Klein- bzw. Familienbetriebe wie Reisebüros, Lebensmittelgeschäfte (vgl. Şen, Goldberg 1994: 35 ff.). Steigende Arbeitslosigkeit, Enttäuschungen von Remigranten und eine höhere Wertschätzung der Türken gegenüber der selbständigen Erwerbstätigkeit (vgl. Özakin 1993: 1993: 15) und der Zugang zu Kapital und Mobilisierung von ethnischen Ressourcen45 sind konstitutive Faktoren bei Betriebsgründungen. Türkische Unternehmer erwirtschafteten einen Jahresumsatz von 25 Millionen DM und schufen 135.000 Arbeitsplätze. Es sind Erweiterungen in andere Wirtschaftsbereiche zu erwarten (Şen, Goldberg 1994: 35ff.) dies ist m.E. ein Indiz für den sozialen Aufstieg zumindest einer Gruppe unter den Ausländern und Türken im Sinne von Beruf und Einkommen zu werten. Mangelhafte Deutsch- und BWL- Sachkenntnisse, Kapitalmangel und fehlende Absatzstrategien können allerdings zu Problemen bei Konsolidierungs- und Expansionsvorhaben bringen (vgl. Goldberg 1992: 84).

2.4.3. Teilhabe in dem Bereich Einkommen

Es gibt keine formaljuristische Lohndiskriminierung von Ausländern. Was Entgeltstrukturen anbelangt, scheinen sich die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in bezug auf die Staatsangehörigkeit nach den Daten einer sozialökonomischen Panelstudie nicht ganz sonderlich voneinander unterscheiden: Ausländer erzielten ein durchschnittliches Einkommen von 92% der Deutschen. Die Ergebnisse sind laut Vogel davon abhängig, daß Ausländer in niedrig bezahlten Berufsgruppen arbeiteten, was auch von der Qualifikation und auch von der beabsichtigten Aufenthaltsdauer abhängt. Aufholprozesse wären aber bemerkbar (vgl. Vogel 1996:59). Was Vermögensstatistiken anbelangt, so existieren keine nach Nationalitäten aufgegliederten Listen. Laut Bade sollen 135.000 von 400.000 türkischen Haushalten Bausparverträge abgeschlossen haben (vgl. Bade 1994: 49), was m.E. eher nicht für bescheidene Verhältnisse spricht. Das Einkommen wird m.E. vorwiegend nicht mehr gespart, denn die Sparquote der Arbeitsmigranten hat abgenommen. Dies könnte zum Beispiel auch auf milieuspezifische oder eventuell unterschichtsspezifische Konsumnormen46 als Ursache zurückzuführen sein. Die Abnahme der Sparquote bei Ausländern ist allerdings auch auf ein Wandel in der demographischen Struktur dieser Ausländergruppe zurückzuführen: während die ausländische bzw. türkische Bevölkerung der sechziger Jahre vorwiegend aus alleinlebenden erwerbstätigen Männern im mittleren Alter bestand, ist Zuge der Familienzusammenführung der Anteil der Erwerbstätigen an den Ausländern bzw. auch Türken gesunken, und der Frauen-, Kinder- und Jugendlichenanteil (vgl. Geißler 1992: 155) gestiegen, was zum steigenden Konsumverhalten auf Kosten der Sparquote beigetragen hat, da ja u.a. Überweisungen nach dem Sparen an die nun sich in der Bundesrepublik befindenden Familien in der Türkei überflüssig geworden sind (vgl. Bade 1994: 43).

2.4.4. Teilhabe an der Bildung

Bildung ist neben dem Rechtsstatus für Ausländer auf dem Arbeitsmarkt für die Allokation von Lebenschancen nicht unwichtig. Ausländische Arbeitsmigrantenkinder und -jugendliche haben grundsätzlich das Recht auf gleichberechtigten Schulbesuch, sofern sie sich im schulpflichtigen Alter in der Bundesrepublik aufhalten (vgl. Hoffmann, Even 1984: 105ff.), wobei die allgemeine Partizipation an den Schulen allein schon durch ihre Anwesenheit zugenommen hat. Die Bildungschancen der Arbeitsmigrantenkinder im Gegensatz zu den Deutschen und jener der Türken im Gegensatz zu den anderen Aus- und Inländern können m.E. eher nicht gut eingestuft werden, was die Verteilung der Kinder auf die jeweiligen Schultypen unter dem Unterscheidungskriterium Nationalität anbelangt47 (vgl. Botschaftsrat für Bildungswesen / Bonn Büyükelçiliği Eğitim Müşavirliği 1996: 36). Die Anzahl der Ausländer und damit der Arbeitsmigrantenkinder an weiterführenden Schulen ist laut der Ausländerbeauftragten rückläufig (vgl. Das Parlament 52/1997: 16). Die schlechte Situation der Ausländer-, bzw. Arbeitsmigranten- und Türkenkinder läßt sich laut Geißler in unterschichtspezifische Defizite und Mangel an Sprachkenntnissen der Eltern(vgl. Geißler 1992: 159) und auf herkunftsmilieubedingte Defizite (Ausmaß des partiellen Ausschlusses der Eltern von Bildungsressourcen, religions- und u.U. konfessionsbedingte und tradierte geschlechtsrollenspezifische Bildungsfeindlichkeit der Eltern) zurückführen. Die Sprachdefizite der Eltern führen dazu, daß sie ihren Kindern bei den Hausaufgaben nicht helfen können und daß das Kind sich die deutsche Sprache schwerer aneignet als Deutsche, was durch national homogene soziale Verkehrskreise der Eltern und der Kinder u.a. durch Wohnen in Gebieten mit hoher Zahl von Ausländern gleicher Nationalität verstärkt wird (Wohnungssituation). Die Sprachkenntnis bedingt den schulischen Erfolg, die Bildungskapitalakkumulation und damit den Zugang zu verbesserten Lebenschancen.

Aber neben Sprach-, Einstellungs- oder Lerndefiziten gibt es auch Fälle ethnokultureller Diskriminierung von Ausländerkindern an deutschen Schulen. Ethnokulturelle Zuschreibung bildet den Bezugsrahmen für schulische Selektionsentscheidungen, wonach Migrantenkindern wegen ihrer abweichenden Herkunft schon im voraus Kognitions- und Sprachdefizite und damit eine negative Erfolgsprognose unterstellt werden. Das beeinträchtigt ihre Überweisung in weiterführende Schulen (Realschule, Gymnasium) oder bei Schulanfängern ihre Aufnahme zur Grundschule (vgl. Gomolla 2000).

Es befinden sich aber 15859 türkische Studenten an deutschen Hochschulen, davon 74% an den Universitäten, wobei die Mehrzahl der Studenten in Deutschland zur Schule gegangen ist (Bildungsinländer) (vgl. den Botschaftsrat für Bildungswesen der Bonner Botschaft der Republik Türkei / Bonn Büyükelçiliği Eğitim Müşavirliği 1996: 41). Laut einer Umfrage unter 400 von diesen Studenten, sind 60% von ihnen Arbeiterkinder (vgl. Şen, Goldberg 1994: 58). Wie kann dies mit meinem bisherigen Ansatz erklärt werden? Erstens, mein Ansatz zur Erklärung der relativen Bildungsdefizite der Türkenkinder der zweiten oder dritten Generation an deutschen Schulen ist eine idealtypische Nachzeichnung, so daß die gerade 15.000 Studenten als eine Ausnahme gesehen werden könnten. Die Tatsache, daß 60% der befragten türkischen Studenten Eltern aus dem Arbeitermilieu haben, widerspricht den unterschichtsspezifischen und bildungsbehindernden Milieudefiziten der Eltern, welche wahrscheinlich größtenteils wegen Sprachmängel ihren Kindern nicht helfen konnten: es besteht auch die Möglichkeit einer überdurchschnittlichen Bildungsmotivation und - bewußtsein gerade dieser Eltern, welche u. a. auf zwei Ursachen zurückgeführt werden kann: die Eltern mit eventuellen eigenen Bildungsdefiziten schätzen das Bildungsniveau Deutschland besser als das der Türkei ein, so daß sie ihre Kinder unbedingt zum Lernen und schulischem Erfolg anstiften; und sie geben als Angehörige der Unterschicht im Verlauf der Erziehung und Sozialisation der Kinder eine starke Aufstiegsorientierung weiter, was das Zentrum für Türkeistudien bei einer Umfrage dieser 400 Studenten auch herausgefunden hat (vgl. Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden- Württemberg 3/6/1995: 17).

2.4.5. Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt

Der Wohnbedarf der Arbeitsmigranten stieg u.a. durch die Familienzusammenführung an, wohingegen in den sechziger Jahren alleinstehende Gastarbeiter in billigen Massenquartieren untergekommen waren de juro (vgl. Bade 1994: 44). Der Wohnungsmarkt kennt im Gegensatz zum Arbeitsmarkt keine juristischen negativen Diskriminierungen gegen Ausländer. Ausländische Arbeitsmigranten und damit auch Türken haben damit offenen Zutritt bzw. partizipieren auf dem Markt als Anbieter und Nachfrager und sind damit in diesem Bezug des Zutritts zumindest wie in bezug auf die Bildung eingegliedert (vgl. Hoffmann, Even 1984: 101)48. Nichtsdestotrotz ist „die Wohnsituation der ausländischen Wohnbevölkerung schlechter als im gesamten Bevölkerungsdurchschnitt Die ausländische Wohnbevölkerung wohnt zur Miete Die Wohnaustattung ist relativ schlecht und die pro Person verfügbare Wohnfläche relativ klein“ (Vogel 1996: 64), und sie konzentrieren sich in Wohngebieten mit sanierungsbedürftiger Bausubstanz und hohen Umweltbelastungen (vgl. Geißler 1992: 158). Sie nehmen zwar teil, aber nehmen, was die Wohnungsqualität anbelangt, untere Ränge ein. Das sind m.E. Indizien für die Einnahme unterer Positionen auf dem Wohnungsmarkt und deuten m.E. auf Unterprivilierung hin. Die schlechte Wohnsituation der Arbeitsmigrantenfamilien läßt sich auf verschiedene Gründe zurückführen: sie werden auf dem Arbeitsmarkt faktisch negativ diskriminiert, d.h. sie sind als Wohnungsnachfrager unerwünscht (vgl. Hoffmann, Even 1984: 102). Diese für Ausländer geltende Marktverzerrung führt zu steigenden Mietpreisen für Ausländer oder aber auch zur deren Einzug in Wohnungen, welche von Deutschen eventuell wegen schlechter Qualität oder Wohnlage nicht nachgefragt werden. Die asymmetrische Verteilung von Rechts- und Sprachkenntnissen zwischen ausländischen Mietern und deutschen Vermietern schwächt die Verhandlungsbasis der Arbeitsmigranten (vgl. Geißler 1992: 158). Es bilden sich nicht selten in Städten mit hoher Ausländer- bzw. Armeitsmigrantenfamilienkonzentration Ausländer- Vierteln (vgl. Heckmann 1992: 97) wie Siedlungskolonien oder Ghettos, also Beziehungsstrukturen von Einwanderern mit gewissem Institutionalisierungsgrad einer minoritätsspezifischen Infrastruktur, bestehend aus Vereinen, Lebensmittelläden, Cafés, Friseure etc. (vgl. Kitzing, Esser, Schnell 1985: 63) auf einer räumlich- territorialen Einheit. Dies kann mehrere Ursachen haben. Papalekas führt dies bei Türken auf endogamienormorientiertes Wohn- und Kommunikationsverhalten zurück:

„Sie haben ... die starke Neigung, in größeren Familiengemeinschaften zu leben, sie suchen die nahe Nachbarschaft ihrer Landsleute und schirmen sich weitgehend von ihrer Umwelt ab. Dies führt nicht selten zur Selbstghettoisierung“ (Papalekas 1983: 17), wobei m.E. dieses Phänomen nicht monokausal auf eine Eigengruppenorientierung zurückzuführen ist: bei steigendem Minoritäten - bzw. Ausländer- und damit auch Türkenanteil an der Gesamtbevölkerung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit ihrer sozialen Wahrnehmung durch die deutsche Majoritätsbevölkerung, was durch die kognitive und dann aber auch evaluative Unterscheidung durch dazu herangezogener Referrenzriterien für die Grenzdefinition und für den emphatischen Grenzverlauf zwischen ‘uns’ und ‘denen’ wie Kleidung (Kopftuch), Barttracht, dunkle Teint etc. eher verstärkt wird:

„Der Zuzug von Minderheitenangehörigen [hier : Ausländer bzw. Türken; BG] führt zu einem vermehrten Auszug von Mitgliedern der dominanten Gruppe [hier : Deutsche; BG], die infolge der negativen Bewertungen der Minderheit durch die eigene [deutsche; BG] Bezugsgruppe einen Statusverlust befürchtet (Absinken der Wohnqualität, negative Bewertung des ‘gemischten’ Wohnens...)“ (Esser, Gaugler, Neumann u.a. 1979: 101). Die Ausländerkonzentration wird dann durch deren Endogamieorientierung weiter verstärkt. Das Zustandekommen von Ghettos wird auch durch eine sogennante Invasion- Sucession- Sequenz erklärt. Die von den deutschen Anwohnern befürchtete Absinken der Wohnqualität tritt dann tatsächlich durch fehlende Investitionen der Vermittler wegen derer niedriger Einschätzung der antizipierter Gewinne ein, was wiederum ein Beispiel für eine sich selbst erfüllende Prophezeiung49 ist (vgl. Esser, Gaugler, Neumann u.a. 1979: 101). Ein weiterer Grund für die Entstehung von Ausländer- bzw. Türkenvierteln ist deren Bedarf an einer „Art Druckkammer bzw. Kulturschleuse zwischen Herkunfts- und Aufnahmegesellschaft“ (Bade 1992: 45) mit materiellen und immateriellen Hilfsfunktionen für Immigranten und neuen Einwanderern, für welche die Migrationssituation unstrukturiert erscheint oder emotionell belastend wirkt, und weitere Sozialisations - und Kompensationsfunktionen zur Verhinderung von Identitätsinkonsistenz (vgl. Heckmann 1992: 111 f.).50 Die Ausländerkonzentration in einem geschlossenen Gebiet entbindet ab einem bestimmten Institutionalisierungsgrad einer Infrastruktur „der Notwendigkeit, Kontakte außerhalb der eigenen Gruppe zu suchen [50 ];BG], erschwert die Bildung der für Aktivitäten in der Mehrheitsgesellschaft notwendigen kommunikativen und attitudinalen Qualifikationen“ (Heckmann 1992: 115) im Zuge der Sozialisation des individuellen ausländischen Akteurs, der in dieses Viertel hineingeboren und -sozialisiert wird und dadurch weniger Möglichkeiten zur Partizipation am Wirtschaftsleben der Mehrheitsgesellschaft und damit zum sozialen Aufstieg bekommt. Es fehlen ihm nämlich dann dabei kulturelles mit Ausnahme der Bildung und soziales Kapital der Aufnahmegesellschaft. Kulturelles Kapital soll heißen „dauerhaft verinnerlichte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissensformen, die hinreichend generalisiert sind, um als Potential zur Transformation in ökonomisches Kapital ... in der Aufnahmegesellschaft zu wirken.“ (Nauck, Kohlmann, Diefenbach 1997: 481). Soziales Kapital soll heißen: Ressourcen eines Akteurs, die er aus Beziehungen mit anderen Akteuren aus dichten und intensiven sozialen Netzwerken und Verkehrskreisen nutzen kann, um nicht nur seinen bisherigen Status abzusichern, sondern ihn auch zu verbessern.

2.4.6. Teilhabe an dem System der sozialen Sicherung

Die durch die Verfassung resultierende und für Wirtschaft und Gesellschaft nicht unwichtige Regulierung berührt verschiedene Lebensbereiche und ist Teil des sozialen Sicherungssystems. Diese System „umfaßt alle jene Institutionen, die die Bevölkerung oder einzelne Gruppen [ d.h. abhängig Beschäftigte und zum Teil ihre Gatten und Kinder; BG] von dem Folgen von Lebensrisiken wie Alter, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Armut usw., [in Abhängigkeit von erbrachten Leistungen; BG] schützen sollen.“ (Hoffmann, Even 1984: 103) Ausländer und damit die lange ansässige ausländische und türkische Wohnbevölkerung partizipieren auch an diesem System und unterliegen weitgehend gleichen arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen wie Deutsche (vgl. Vogel 1996: 41), was zusammen mit dem Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit vor der Anwerbung der ausländischen Arbeitskräfte durch den DGB erreicht worden sein soll (vgl. Heckmann 1992: 81). Die eher ungünstige wirtschaftliche Lage der Arbeitsmigrantenfamilien könnte m.E. die Chance für die Sozialbedürftigkeit und Sozialhilfe52 erhöhen. Diese Sichtweise könnte durch die multivariate Datenanalyse einer sozioökonomischen Panelstudie (SOEP) gestützt werden (vgl. Büchel, Frick, Voges 1997:288). Aber allein der Sozialhilfebezug und schon die Sozialbedürftigkeit können als Ausweisungsgrund nach dem Ausländerrecht gelten, wenn die Betroffenen einen minderen Status als den der Aufenthaltsberechtigung aufweisen, so daß mit zunehmender besserem Aufenthaltsstatus Sozialhilfebezug möglich wird. Es haben aber bisher 15% aller ausländischen Staatsbürger eine Aufenthaltsberechtigung (vgl. Vogel 1996: 41): „Daher ist davon auszugehen, daß ein großer Teil der ausländischen Wohnbevölkerung keine gesicherte Aufenthaltsperspektive hat... und nur teilweise in den Sozialstaat integriert ist...“ (Vogel 1996: 48). Es wird von der wachsenden Steigung der ausländischen Sozialhilfeempfänger ausgegangen und m.E. eine Entlegitimisierung der Sozialhilfe gegenüber Ausländern. Dies geschieht durch Vergleich des Ausländeranteils an Sozialhilfebezügen und mit dem Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland impliziert (vgl. Albers 1994: 203 ff.).53 Aber nicht die nationale Herkunft im Sinne der Staatsbürgerschaft, sondern die Verortung in dem hierarchischem Schichtgefüge könnten eine Sozialhilfebedürftigkeit direkt bzw. unmittelbar beeinflussen, was durch die empirische Sozialforschung von Büchel, Frick, Voges 1997: 288) eher gestützt wird. Ausländer können am Kindergeld54 - System in der Regel gleichberechtigt teilnehmen, da das Territorialrecht dafür gilt, und es in der Regel an Deutsche und Ausländer gleichermaßen gezahlt wird, wenn Eltern und Kinder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben (vgl. Vogel 1996: 81). Ausländische Eltern würden nach statistischen Angaben der Bundesanstalt für Arbeit durchschnittlich mehr Kinder als Deutsche haben, und dadurch sei zu vermuten, daß sie mehr Kindergeld als sie empfangen55 (vgl. Vogel 1996: 81ff.).

Was die Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung anbelangt, gelten gleiche Zugangsvoraussetzungen zwischen Deutschen und Ausländern, so daß arbeitslose Ausländer demnach an diesen Leistungen teilnehmen können und in dieses System integriert sind (vgl. Vogel 1996: 84). Die Belastungen der Arbeitslosenversicherung wird u.a. durch die Zunahme der Arbeitslosigkeit unter Ausländern in Verbindung gebracht (vgl. Vogel 1996: 85), was zwar stimmt. Aber es besteht dadurch die Chance, daß die bisherige Eingliederung der Ausländer in die Arbeitslosenversicherung gesellschaftlich in Frage gestellt wird56. Die ausländischen Staatsbürger sind genauso rentenversicherungspflichtig wie Deutsche und sind deshalb in das Rentenversicherungssystem miteinbezogen, wobei sich ihre Rente an den Beitragszahlungen in Deutschland errechnet (vgl. Vogel 1996: 88). Im Durchschnitt erhalten ausländische bzw. türkische Rentner deutlich niedrigere Renten als deutsche, was auf geringere Beitragsjahre infolge des späten Eintritts in das Wirtschaftsleben zurückgeführt werden kann. Laut Alber sind 8.4 % der Beitragszahler und 5.3 % der Rentenempfänger Ausländer, so daß sie das Rentenversicherungssystem eher entlasten (vgl. Alber 1994: 343). Dies hängt u.a. damit zusammen, daß viele ausländische und damit aber auch türkische Arbeitsmigranten noch nicht das Rentenalter erreicht habe, so daß mit ihrem Antritt des Rentenalters sich dieses Verhältnis zwischen ausländischen Empfängern und Beitragszahlern u. U. verändern könnte (vgl. Albers 1994: 201), was zur impliziten Delegitimation der Eingliederung und Partizipation der Ausländer an dem System und die ihrer Anwesenheit in Deutschland beitragen könnte. Eine weitere potentielle partielle Entlastung des Rentenversicherungssystems erfolgt nun durch die Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung erfolgt durch die Voraussetzung der fünfjährigen Beitragszahlung an die Rentenversicherung zur Vergabe der Aufenthaltsberechtigung (vgl. Özakin 1993: 19 ff.). Die ausländischen Arbeitnehmer nehmen gleichberechtigt auch am System der Krankenversicherung teil, und ihr Anteil an den Empfängern wächst(vgl. Hoffmann, Even 1984: 104), da sie mehrheitlich körperlich und / oder nervliche belastende schmutzige Arbeit verrichten (vgl. Albers 1994: 202).

Arbeitsmigranten können weitgehend gleichberechtigt am System der sozialen Sicherung teilnehmen. Da Arbeitsmigranten in relativ hohem Maße auf Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationen und schlechter Bezahlung und Arbeitsbedingungen konzentriert sind und stärker von Arbeitslosigkeit betroffen werden, steigt die Chance der Wahrnehmung der Dienstleistungen.

2.4.7. Teilhabe an Prestige- Ressourcen

Sozialprestige soll heißen: das Ansehen, welche individuelle oder aber auch kollektive Akteure wie Gruppen bzw. deren kategorisierten Angehörige durch ihre soziale Umwelt genießen, wobei es vertikale Rangabstufungen gibt. Das Ansehen kann durch den graduellen Zugang des Akteurs zu knappen Ressourcen wie Sympathie, Bildung, Macht, Wohlstand, soziale Beziehungen, Sicherheit meßbar gemacht und durch von definitionsmächtigen Akteuren induzierten und medial bzw. durch Sozialisationsinstanzen durchgesetzten Vorurteilen mit sozialer Geltung oder auch gesetzlich legitimisiert werden, wobei auf der untersten (Prestige-) Stufe machtlose, arme, von der Teilhabe an der sozialen Interaktion ausgeschlossene , isolierte und unsicher lebende bzw. verfolgte Personen und Gruppen sind. Die Einnahme dieser unteren Positionen trotz rechtlicher Gleichheit kann als prestigerelevanter defizitärer Status gewertet werden und ihrerseits zur Einnahme der unteren Position in der Prestigehierarchie beitragen. Türken der ersten und zweiten Generation nehmen zum Teil herkunftsmilieu- , sozialisations-, bildungsdefizit- und rechtsstatusbedingt nicht selten eher untere und unterste Positionen in einer leistungsorientierten Gesellschaft in bezug auf Beruf, Einkommen, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnmarkt, Arbeitsbedingung und verrichten bzw. „verrichteten, sei es als Müllarbeiter, Straßenkehrer oder als Putzfrauen, die schmutzigsten Arbeiten, die sie als rückständig stigmatisierten“ (vgl. Nuscheler 1995: 114). Der in der leistungsorientierten Gesellschaft für Bürger mit Bürger- und sozialen Rechten durch den Leistungsgrad erwerbbare, aber aufgrund Wettbewerbswerten und -normen als defizitär betrachtete Status wird den Türken aufgrund deren nationaler oder religiöser Herkunft zugeschrieben, die als direkte Kausalfaktoren für den defizitären Status herhalten müssen: „Müllarbeit ist nicht angesehen. Türken sind Müllarbeiter, gerade weil sie eben Türken und/ Moslems sind.“ Dadurch wird m.E. eine nicht sehr freundliche Grundhaltung gegenüber Türken und damit ein Sozialpestigeverlust bei ihnen erzeugt. Prozesse der Umdefinition der des deutschen Nationalbewußtseins und die Bildung einer kollektiven europäischen Identität sollten m.E. als weitere ursächliche Faktoren gewertet werden, die weiter unten nach der Schilderung der Wirkungsmechanismen der Ein-, Um- und Abgrenzung näher erläutert werden. Deutsche und Europäer sind soziale Kollektive. Soziale Kollektive sind :

„Menschengruppen, welche aufgrund von Aehnlichkeiten (sic) des äußeren Habitus oder der Sitten oder beider von Erinnerung an Kolonisation und Wanderung einen subjektiven Glauben an eine Abstammungsgemeinschaft hegen, derart, daß dieser für die Propagierung von Vergemeinschaftungen wichtig wird ... ganz einerlei, ob eine Blutsgemeinschaft objektiv vorliegt oder nicht. Von der ‘Sippengemeinschaft’ scheidet sich diese ...Gemeinsamkeit dadurch, daß sie an sich nur (geglaubte) ‘Gemeinsamkeit’, nicht aber ‘Gemeinschaft’ ist, wie die Sippe, zu deren Wesen ein reales Gemeinschaftshandeln gehört [diese; BG] Gemeinsamkeit... ist dem gegenüber nicht selbst Gemeinschaft, sondern nur ein die Vergemeinschaftung erleichterndes Moment. Sie kommt... der politischen Vergemeinschaftung fördernd entgegen.“ (Weber 1976: 237)

Das Kollektivbewußtsein bzw. das Bewußtsein einer Gruppe anzugehören, ist die ‘Seele’ eines sozialen Kollektivs. Soziale Kollektive brauchen zur sozialen Identitätskonstruktion und Identitäts- bzw. Kollektivbewußtseinsstiftung und -wahrung positive und negative Selbst- und damit Grenzdefinitionen mit jeweiligen Referenzkriterien, die die Identifikation der Angehörigen mit der eigenen Gruppe bewirken, welche sich als Mitglieder der Eigengruppe erleben. Es wird dabei eine Tendenz begünstigt, die Eigenschaften der Eigengruppe bzw. des eigenen Kollektivs höher zu bewerten als jene der Gruppe der Nichtdazugehörigen, welche dadurch minderwertig betrachtet werden können und dadurch geringes Sozialprestige besitzen. Wer zu Eigengruppe gehört, wird individualisiert, wohingegen derjenige, welcher zu den ‘anderen’ gehört, als Kategorie wahrgenommen wird. Diese kollektive Identität kann auch erfahren werden, wenn es etwas gibt wie eine negative Identität, die von den Ausgeschlossenen repräsentiert wird. Es sind nicht die kognitiv wahrnehmbaren Unterschiede wie Hautfarbe, Barttracht, Kleidung (Kopftuch), die von belang sind, sondern wie diese beurteilt bzw. evaluativ wahrgenommen werden. Die Hervorhebung bestimmter Gemeinsamkeiten oder Unterschiede als Abgrenzungsmerkmale hängt von definitionsmächtigen gesellschaftlichen Eliten mit Medien- und Sozialisationsinstanzen wie zum Beispiel Schulen ab, die diesen Kriterien soziale Geltung verschaffen und diese tradieren. Dies geschieht auch mit Hilfe der Vorurteile, welche abwertende und feindselige Aussagen gegenüber und Bewertungen von Bevölkerungsgruppen sind. Sie sind wirklichkeitsinadäquat, beruhen auf unzulässigen Verallgemeinerungen und werden gegen Erfahrung immunisiert. Die Übernahme der Vorurteile geschieht eher im Rahmen sozialen Lernens in der Familie, Schule etc. aber auch durch Medien. Vorurteile können somit das Sozialprestige senken und soziales Handeln und Beziehungen bzw. Verkehrsbeziehungen beeinflussen, was allerdings nicht zwingend sein muß, und somit zur weiteren negativen Diskriminierung führen, wobei der Höhepunkt bei verbaler oder gar non- verbaler Gewalt mit Tötungsabsicht angesiedelt werden könnte. Die Transformation des Nationalbewußtseins der Deutschen im Kontext der Wiedervereinigung zur Kompensation von Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschen im wiedervereinigten Deutschland ist indirekt ein weiterer Faktor zur Senkung des Sozialprestiges der Türken: die positive Definition der Deutschen als ein Band Artgleicher mit gleicher Sprache, Geschichte, Kultur, Abstammung und Erziehung zum mentalen Ausgleich zwischen sogenannten „Wessis“ und „Ossis“ (vgl. Alber 1994: 339 ff.) förderte m.E. eine Senkung des Sozialprestiges der zahlenmäßig größten nichtdeutschen Gruppe der durch ihren Habitus, Sitten, Aussehen, Haarfarbe, Kleidung abweichenden Türken, welche m.E. diese als kognitive Außenstehende eine von den Deutschen geteilte spezifische ‘Ehre’ eher nicht besaßen und besitzen. Die Zunahme der Brandanschläge und anderer Gewaltakte gegen Türken insbesondere am ersten Jahrestag der deutschen Einheit in 1991 (vgl. Alber 1994: 340) ist zumindest laut Alber darauf zurückzuführen. Die mit der sozialen Konstruktion einer westeuropäischen Identität mit der Hervorhebung von Frieden, des Konzepts der Universalität der Menschenrechte, Wohlstand und gemeinsamer Geschichte schafft Bezugspunkte für einen emphatischen Grenzverlauf zwischen ‘uns Europäern’ und den ‘anderen’, welche laut einer Umfrage in den EU - Staaten kognitiv und evaluativ durch türkische, arabische und iranische Einwanderer, welche ja aus meiner Sicht dem islamischem Kulturkreis angehören, repräsentiert werden (vgl. Fuchs 1993: 7). Es neigen nicht wenige ,fortschrittliche Europäer’ nicht selten zur Prognose von Konflikten zwischen Einwanderern und ihnen, durch die geglaubte Existenz einer „kulturellen Unverträglichkeit, die sie vor allem gegenüber dem islamischem Kulturkreis (und damit gegenüber den Türken) ... unterstellen... Der islamische Fundamentalismus hat dieses ‘Feindbild Islam’ noch weiter verstärkt und dient im besonderen als Illustration für die kulturelle Unverträglichkeit zwischen Okzident und Orient und der potentiellen Bedrohung durch Einwanderer.“ (Nuscheler 1995: 224; vgl. Ahmed, Hafez 1995: 411f.). Dies wird durch jüngste sensationelle Publikationen deutlich: ob Huntington den „Clash of the Civilisations“ prognostiziert (vgl. Huntington 1996), der Verfassungsschutz bei Türken einen wachsenden Fundamentalismus57 feststellt (vgl. Verfassungsschutzbericht im Internet) oder Der Spiegel das „Scheitern der multikulturellen Gesellschaft“ (vgl. Der Spiegel 16/1997) kontastiert, aus allen Veröfffentlichungen ist eine implizite Gefahr für das christliche Abendland durch die ‘fremde’ ‘Frauen unterdrückende und Gewalt verherrlichende islamische Kultur herauszulesen.58 Türken in Deutschland gelten nicht selten als Muslime kulturell weit entfernt und werden vorwiegend negativ dargestellt(vgl. Merten 1987: 75). Das trägt zur Senkung ihres Sozialprestiges bei: Muslime und damit implizit Türken haben kein besonders gutes Image bei den Deutschen im Vergleich zu Angehörigen anderer Religionen, was eine von Spiegel - special beauftrage Umfrage ergab (vgl. Spiegel special 1/1998: 112)59. Weitere Beispiele für ein negatives Sozialprestige der Türken sollen folgen: die Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft bei der Diskussion um die Einbürgerung von Türken wurde auch durch angebliche Wertantinomien bzw. -gegensätzen mit ihnen aufgrund ihrer angeblichen Reislamisierung, Obrigkeitsstaat - Affinität und angeblichen Feindschaft gegenüber Türken südostanatolischer Herkunft bzw. kurdischer Abstammung begründet (vgl. Der Spiegel 12/1995: 50 ff.). Die negative soziale Sanktionierung der Türken aufgrund ihrer Gesinnung60 und eine verstärkte Parteinahme im Namen der „Universalität der Menschenrechte“ für die PKK61 (vgl. Liebe - Harkort 1994: 228) mit m.E. Vernachlässigung bzw. Gutheißung deren Primat der Gewalt in bezug auf den low -intensity- conflict in Südostanatolien (und Anschlägen in Deutschland (vgl. Verfassungsschutzbericht im Internet)), welche zur Reethnisierung der Gesellschaft der Türkei beiträgt (vgl. Akçay 1997: 227ff.) ist m.E. ein weiterer Beleg für das negative Sozialprestige der Türken in Deutschland:

„Viele Ausdrucksformen und Einzelhandlungen im Rahmen der Kurdensolidarität [m.E. im Sinne für die südostanatolische Zivilbevölkerung (geglaubter) kurdischer Abstammung und für die PKK; BG] richten sich nicht allein gegen die türkische Regierung bzw. das Militär, sondern gegen die Geschichte der Republik Türkei und gegen den türkischen Staat insgesamt. Oft werden so... die Türken allgemein, sozusagen der Türke schlechthin Ziel der Kritik... Nachdenklicher sollte allerdings stimmen, daß die Türken bei uns... [aufgrund ihrer verinnerlichten Denkmuster ; BG]... der Kurdistansolidarität gegenüber skeptisch und distanziert gegenüberstehen.“ (vgl. Liebe- Harkort 1994: 228).

Die Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene und aufgewachsene Ausländerkinder (vgl. Süddeutsche Zeitung 285/11.12.1997:6) und die Einführung der Visumpflicht für Kinder aus den ehemaligen Anwerbe - und gleichzeitigen Nicht- EU- Staaten (vgl. Der Spiegel 4/1997:76) scheinen trotz nicht unberechtigter juristischer Argumente auf ein negatives Sozialprestige der Türken hinzuweisen, welche auch durch Politisierung der Flüchtlingsproblematik und Vermengung mit der Asylfrage verstärkt worden ist. Der Erfolg der CDU-Anti-Doppelpaßkampagne scheint diese Vermutung des negativen Sozialprestiges zu stützen. Die Wirtschaftskrise in Deutschland mit einer Massenarbeitslosigkeit (vgl. Frankfurter Allgemeine 8/10.1.1998:1) nimmt einen perzepierten Nullsummenspielcharakter ein, die Arbeitsmigranten und damit auch Türken als wirtschaftliche Konkurrenten und sozialstaatliche Parasiten (vgl. Nuscheler 1995: 203 ff.) sozial konstruieren läßt und deren Sozialprestige weiter senkt, was die gängige Diskussion um ihren Bezug von Leistungen der Sozialen Sicherung zu beweisen scheint (vgl. Albers 1994). Hinzu kommen weitere Vorurteile über Arbeitsmigranten und Türken über deren angeblich sozial abweichendes strafrechtsrelevantes Verhalten durch Berichte über Ausländerkriminalität62 (vgl. Focus 6/1994:70; Focus 31/1997: 20; Aurnhammer 1996: 43ff.; Tellenbach 1995: 221). Damit werden auch Türken als Gefahr für die innere Sicherheit impliziert63. Diese Faktoren begünstigen m.E. auch negatives Sozialprestige. Benachteiligungen auf dem Wohnungs-, Arbeits- und Beziehungsmarkt im Sinne sozialer Verkehrskreise wie Freundschaften und Begünstigungen antitürkischer Handlungen wie verbaler und non- verbaler Gewalt bis hin zu Brandanschlägen sind die Folge. Als Metapher für das negative Sozialprestige und Unerwünschtheit der Türken als rückständige Nichteuropäer, Nichtdeutsche, Moslems, Kriminelle, sozialstaatliche Parasiten ist m.E. Solingen, welches meiner subjektiven Deutung nach in das kollektive Gedächtnis der Türken gedrungen ist, zu nennen und wobei sich sozial ausgegrenzt vorkommen: die zumindest kulturelle Fremdwahrnehmung des „du bist“ geht in der Selbstwahrnehmung „ich bin.“ auf, was durch verinnerlichte islamische oder türkische Deutungsmuster begünstigt wird. Die verstärkte Affinität für den Islam und Bewegungen bzw. Einstellungen mit ethno-nationaler- konfessioneller Semantik, und der verstärkte Herkunftsbezug (vgl. Der Spiegel 16/1997: 88) sind eher als Reaktion der Türken vor allem der zweiten Generation anzusehen. Diese Semantiken und Bewegungen sind Faktoren, mit denen „sie sich gegenüber der sie marginalisierenden deutschen Gesellschaft abgrenzen und ein Bewußtsein der potentiellen Überlegenheit entwickeln können.“ (Papalekas 1983: 20). Dieser inzwischen achtzehn Jahre alte Satz trifft heute für nicht wenige Türken in Deutschland nicht selten zu. Die ausgeschlossenen Türken, deren bestimmte gemeinsame kulturelle bzw. religiös - ethnische Eigenschaften von der Mehrheitsgesellschaft attestiert werden, schließen sich zusammen und heben nun ihrerseits die relevant gewordenen Unterschiedskriterien der Kultur, Abstammung, Religion hervor, um ein Bewußtsein bei ihnen auf ihre Zugehörigkeit zu einer Eigengruppe zu gewinnen. Das Tragen von Halsketten mit Halbmond und Stern (als Auto- Stigmatisierung) könnten dies belegen. Dieses stellt also ein Gemeinsamkeitsglaube dar, wird aber nicht nur durch die perzepierte Diskriminierung durch die Mehrheitsgesellschaft, sondern auch durch Internalisierung der vom Herkunftsmilieu, von der Familie, von Koranschulen und Moscheen, türkischen Organisationen und Medien abhängiger islamischer und türkischer Deutungsmuster zumindest mitbeeinflußt. Durch Hervorhebung gemeinsamer Werte, Normen, Kleidung, Sprache ,Musik (in eigenen Diskotheken) als Referenzpunkte wird der Prozeß der empathischen Grenzziehung zwischen ‘uns’ Türken und ‘anderen’ Deutschen vervollständigt. Die Reaktion der Türken auf das negative Sozialprestige hat eine weitere Folge. Es wird durch die Herkunftsorientierung ein zweiter weiterer intratürkischer Entflechtungsprozeß mit Eigendynamik in Deutschland durch Import von Herkunftskonflikten durch (zumindest bis zum Verbot der PKK geltende) Toleranz gegenüber militanten Organisationen induziert: „Man grenzt sich nicht nur von den Deutschen ab, sondern auch von Landleuten anderer Gesinnung, Ethnie oder Religion.“ (vgl. Die Zeit 14/1995: 17). Es finden nun innertürkische Ab- und Eingrenzungsprozesse nach den oben benannten Referenzkriterien für den emphatischen Grenzverlauf zwischen kurdischstämmigen und nicht - kurdischstämmigen Türken, zwischen alevitischen und sunnitischen Moslems, zwischen Säkularisten und Islamisten, zwischen links- und rechtsorientierten Personen statt (vgl. Die Zeit 14/1995: 17), wobei z.B. in der jeweiligen Konfession Angehörige der Ethnien und unter den Ethnien Angehörige der verschiedenen Konfessionen sind, so daß je nach Konfliktdimension mentale ‘Koaltionsprozesse’ unter ihnen nahezu unmöglich sind. Eventuelle unter ihnen dennoch stattfindende mentalen Koalitionsprozesse hängen dann davon ab, welcher Faktor dominiert.

Die Herkunftsorientierung der Türken wird dann durch Anschläge der PKK gegen türkische Einrichtungen, durch Bedrohung von Aleviten durch sunnitische Islamisten (vgl. Der Spiegel 12/1995: 35) sozial offenbar. Dies hat weitere Folgen: es verstärkt weiter die Wahrnehmung und Beurteilung der Türken als Problemgruppe (vgl. Nuscheler 1995: 114) und als Gefahr für die innere Sicherheit, senkt weiter ihr Sozialprestige und verschärft die Ausländerpolitik bzw. gefährdet teilweise ihren Rechtsstatus (vgl. Das Parlament 48/49/1996: 1), was zur Entfremdung junger Ausländer gegenüber Deutschland beitragen kann64.

3. Schluß

Türken, welche zum Teil vor etwa 40 Jahren aus der Türkei als Gastarbeiter, später als Ehegatten und Kinder gekommen oder seit einer bis zwei Generationen hier geboren und aufgewachsen sind, haben auch selber nicht beabsichtigt, auf Dauer hier in der Bundesrepublik zu bleiben. Sie können als Nichtstaatsbürger bis auf wenige allerdings aber nicht unwesentliche Ausnahmen grundsätzlich an der Teilhabe gesellschaftlicher Ressourcen partizipieren. Nicht die Teilhabe an sich, sondern der Grad ihrer Teilhabe scheinen eher das Problem zu sein: die Türken der ersten Generation haben nicht selten aufgrund Herkunftsmilieu- und damit Bildungsdefizite bzw. sozialisationsrelevanten Familienstrukturen und durch allerdings nur zum Teil juristische und gesellschaftliche Ungleichbehandlungen auf dem Arbeits- und politischem Markt (mit Parteien als Politikanbietern und Wählern als Politiknachfragern) wegen Nichteinbürgerung und Nichtwahlrecht als juristische Nichtdeutsche eher in den unteren Schichten etablieren können, was auch am Beruf, Aufenthaltsrecht, ihre Lage auf dem Wohnmarkt mit Tendenzen zur (Selbst-) Ghettoisierung und (schlechte) Arbeitsbedingungen anbelangt. Dies wird bei der Sozialisation der zweiten Generation auch in der Familie durch die eher inadäquate Erziehung reproduziert. Dies deutet auf den Verbleib in den unteren Rängen hin, auch wenn es erste nicht zu vernachlässigende Ansätze zu einer weiteren Ausdifferenzierung ihrer sozioökonomische Struktur bzw. Teilen ihrer Bevölkerung durch Herausbildung eines Mittelstandes und einer Entstehung einer kleinen studentischen Bildungs- und politischen Elite in Parteien und Fraktionen auf kommunaler , regionaler und Bundesebene gekommen ist. Die vollständige Teilhabe an der vollständigen politischen Mitwirkung, am Arbeitsmarkt und Aufenthalt und damit auch vollständige Teilhabe an der Sozialhilfe ist durch teilweise ausländerrechtliche Verbesserungen in bezug auf die Erleichterungen der Einbürgerung allerdings für eine bestimmte kleinere Gruppe mit entsprechendem Einkommen und Straffreiheit teilweise verbessert worden, wobei der sichere Aufenthaltsstatus und der Aufenthalt an sich durch Ausweitung der Ausweisungsbefugnisse und Voraussetzungen zum Erwerb der Aufenthaltsberechtigung zur Verunsicherungen der nichtdeutschen lange ansässigen Bevölkerung geführt hat. Ihre aufgrund ihrer hohen Anzahl in Deutschland und oft durch deren gemeinsames Auftreten sozial wahrgenommene Andersartigkeit in bezug auf Sitten , Habitus, Kleidung, Aussehen, Haarfarbe und ihre Einnahme unterer Positionen in der sozioökonomischen Statushierarchie, verbunden mit der Transformation des deutschen Nationalbewußtseins und Konstruktion einer westeuropäischen Identität, gepaart mit einer an Nullsummenspielcharakter annehmenden wirtschaftlichen Krise bzw. Umstrukturierung und der Politisierung der Zuwandererproblematik und jener der inneren Sicherheit, ihre verstärkte Teilnahme an der sozialen Sicherung und wenn auch statistische Überrepräsentierung in der Kriminalität, im Zusammentreffen mit einer Orientierung an die nun sich nach Ethnie, Konfession und Gesinnung polarisierenden Herkunfts- und Minoritäten- gesellschaft mit Anschlägen und Ausweitungen der Ausweisungsbefugnisse als Folge in Deutschland, hat eine soziale Konstellation heraufbeschworen, welche sie weiter als Problemgruppe mit negativen Sozialprestige kognitiv und evaluativ perzepieren läßt. Das ganze läßt auf Folgendes hinweisen: das ‘Scheitern der multikulturellen Gesellschaft’ (vgl. Der Spiegel 16/1997) für nicht wenige Türken und Deutsche, welche mit einer teilweise Verschärfung des Ausländerrechts miteinhergeht. Es gibt neben der als Problemgruppe wahrgenommenen und noch geduldeten türkischen Bevölkerungsteils auch eine Gruppe neben den Studenten, die sich durch Aufstieg im Sinne von Beruf und Einkommen auszeichnet: den ansatzweise zu findenden türkischen Mittelstand, welcher teilweise noch Konsolidierungsprobleme hat. Ein weiterer sozialer Aufstieg in der Mehrheitsgesellschaft ist allerdings m.E. nur für Personen mit sozialem ( Beziehungen zu Deutschen mit Ressourcen bzw. "Beziehungen" im Sinne von Seilschaften durch exogame Orientierungen und Normen) und kulturellem Kapital (Bildung, Sachkenntnisse) eher möglich, welche sowohl kommunikative als auch attitudinale Qualifikationen für den sozialen Aufstieg in der deutschen Gesellschaft erworben und verinnerlicht haben und dem Stereotypen eines Türken und Moslems nach den Kriterien des Aussehens, der Kleidung, des Habitus, Haartracht etc. nicht entsprechen, so daß bei ihnen die negative Diskriminierungschance nur auf die juristische Ungleichbehandlung bei fehlender deutschen Staatsangehörigkeit gesenkt werden könnte. Bei weiteren Erleichterungen der Einbürgerung würde auch diese abnehmen. Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft, welche ja auf Ausländer nicht aufoktroyiert wird, hängt von dem türkischen Akteur ab, der diese Handlungsoption aufgrund seiner durch Sozialisation entstandenen Präferenzstrukturen auswählt, d.h. die Einbürgerung als Handlungsoption hängt vom Akteur und von der Struktur bzw der Umwelt, welche die Sozialisation, Präferenzstrukturen, Wahrnehmungs- und Deutungsmuster und damit die Handlungsauswahl des Akteurs bedingen, ab: eine Erziehung durch bildungsbewußten und nichtreligiösen Eltern, welche sich nicht ganz 'unten' in der Sozialstruktur befinden, was ja wiederum vom Herkunftsmilieu der Eltern abhängt, ein Aufwachsen in einer vorwiegend 'deutschen' Wohn-, Freundes- und Schulumgebung und weniger erfahrene negative Diskriminierungen müßten strukturelle Voraussetzungen für Einbürgerungswünsche und Einbürgerungen als Handlungsoption liefern, da Einbürgerung auch eine Sache der Identifikation ist. Eventuelle negative soziale erfahrene Diskriminierung aufgrund bestimmter Referenzpunkte, eine herkunftorientierte Erziehung, unterschichtsspezifische und Sprachdefizite und Bildungsfeindlichkeit der Eltern, was Bildungsprobleme der Kinder und damit schlechte Positionen auf dem Arbeitsmarkt begünstigt, ein Aufwachsen in einer 'türkisch- islamischen' Umgebung mit Erschwerung der Annahme der kommunikativen und attitudinalen Qualifikationen als Folge führen eher zur Einnahme unterer Positionen der zweiten Generation, so daß die sozialstrukturelle Lage der Eltern für sie nicht selten reproduziert wird und zur Herkunftsorientierung und Nichtidentifikation mit der Aufnahmegesellschaft bzw. aber auch zur Unterlassung der Aufnahme der deutschen Staatsbürgerschaft.

4. Literaturangaben

Ahmed, Munir; Hafez, Kai: Das Orient- und Islambild in Deutschland. Überlegungen zum Friedenspreis des Deutschen Buchhandels und ein Gespräch mit Annemarie Schimmel. In : Orient 36 (1995): 411-428.

Akçay, A. Adnan: Southeastern question and some unintentional but inevitable effects on Turkish society. in: Orient 38 (1997): 277-287.

Alber, Jens: Ausländerfeindlichkeit in Deutschland. In: Peisert, Hausgert; Zapf, Wolfgang (Hg.): Gesellschaft, Demokratie und Lebenschancen. Festschrift für Ralf Dahrendorf. Stuttgart: Deutsche Verlags- Anstalt 1994.

Albers, Hans- Jürgen: Ökonomische Aspekte des Zuzugs von Ausländern. In: Becker, Georg E.; Coburn- Staege, Ursula (Hg.): Pädagogik gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt: Mut und Engagement in der Schule. Weinheim, Basel: Beltz 1994.

Aurnhammer, Katharina: Spezielles Ausländerstrafrecht: Die Strafbestände des Ausländergesetzes und des Asylverfahrengesetzes: Eine vergleichende Untersuchung. Baden- Baden: Nomos 1996.

Bade, Klaus J.: Ausländer, Aussiedler, Asyl: eine Bestandsaufnahme. München: Beck 1994.

Bade, Klaus J.: 7. Paradoxon Bundesrepublik: Einwanderungssituation ohne Einwanderungsland.7.1. Einheimische Ausländer: ‘Gastarbeiter’- Dauergäste - Einwanderer. In: Bade, Klaus J. (Hg.): Deutsche im Ausland, Fremde in Deutschland. Migration in Geschichte und Gegenwart. München: Beck 1992.

Bade, Klaus J.: Zuwenig Arbeit, zu viele Menschen- Export der „sozialen Frage“ ? In: Das Parlament 1/2/1998:1.

Birsl, Ursula; Ottens, Svenja; Sturhan, Katrin: Männlich-Weiblich. Türkisch-Deutsch. Opladen: Leske und Budrich 1999.

Bonn Büyükelçiliği Eğitim Müşavirliği: Temel Veriler. Eğitim İstatistikleri. Almanya Federal Cumhuriyeti’ nde Türk Vatandaşları. Okul Öncesi- İlk- Orta- Yüksek Öğretim 1. Bonn 1996.

Bozkurt, Azkim; Druwe Ulrich: Das Kurdenproblem in der Türkei, in Iran, im Irak und in Syrien, 26.-27. November 1994 in Stuttgart. In: Orient 36 (1995) 398- 401.

Bundeszentrale für politische Bildung(Hg.): Die Türken- Wir in Europa- PZ Spezial 83 (1995) 24.

Büchel, Felix; Frick, Joachim; Voges, Wolfgang: Der Sozialhilfebezug von Zuwanderern in Westdeutschland. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 49 (1997) 272-290.

Das Parlament: Abschiebepraxis wird verschärft, 48/49/1996: 1.

Das Parlament: Bericht der Ausländerbeauftragten über die Lage der Ausländer in Deutschland, 52/1997:16.

Der Spiegel: Konflikte zwischen türkischen Volksgruppen in der BRD, 12/1995:12.

Der Spiegel: Türken drängen auf doppelte Staatsbürgerschaft, 12/1995:44. Der Spiegel: Visumpflicht für türkische Kinder, 4/1997:4.

Der Spiegel: Die gescheiterte Integration treibt junge Türken und Ausländer in Kriminalität und Gewalt, 16/1997: 78.

Die Zeit: Die Freundschaft zersplittert, 14/1995: 17.

Esser, Hartmut; Gaugler, Eduard; Neumann, Karl- Heinz u.a.: Arbeitsmigration und Integration. Sozialwissenschaftliche Grundlagen (Band 4 aus der Reihe Materialien zur Arbeitsmigration und Ausländerbeschäftigung). Königstein : Hanstein 1979.

Focus: Ausländerkriminalität: Zahlen, Fakten und Vorurteile zum Tabuthema Nummer eins, 6/1994: 68.

Focus: Kriminalität: Warum Gerhard Schröder das Wahlkampfthema entdeckt und wie brisant die Lage wirklich ist, 31/1997:20.

Focus: Ausländerpolitik: Der grüne Özdemir und CSU- Innenminister Beckstein streiten über Einwanderung, 1/1998:34.

Forschungszentrum für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht im Internet: http://www.uni-konstanz.de/FuF/ueberfak/fzaa/index.html

Frankfurter Allgemeine: Nachholbedarf läßt sich nicht leugnen, 284/6.12.1997.

Frankfurter Allgemeine: Kanther ruft zum verschärftem Kampf gegen den illegalen Zuzug von Ausländern, 2/3.1.1998.

Frankfurter Allgemeine: Mehr als 4,5 Millionen Arbeitslose. In Ostdeutschland jeder fünfte ohne Arbeit, 8/10.1.1998.

Fuchs, Dieter: Wir und die Anderen. „Imagined Communities“ im europäischem Vergleich.

Geißler, Rainer: Die Sozialstruktur Deutschlands. Ein Studienbuch zur sozialstrukturellen Entwicklung im geteilten und vereinten Deutschland. Opladen: Westdeutscher 1992.

Goldberg, Andreas: Selbständigkeit als Integrationsfortschritt. In: Zeitschrift für Türkeistudien 5 (1995) 75-92.

Gomolla, Mechtild: Etnisch-kulturelle Zuschreibungen und Mechanismen institutionalisierter Diskriminierung in der Schule. In: Attia, Iman; Marburger, Helga (Hg.): Alltag und Lebenswelten von Migrantenjugendlichen. Frankfurt: IKO-Verlag 2000.

Gümrükçü, Dr. Harun: In: Institut für Türkisch- Europäische Studien (ITES) (Hg.): Rechts(un)sicherheit in Europa.Die Auseinandersetzungen um den Rechtsstatus türkischer ArbeitnehmerInnen in der Europäischen Union. 2.A. Hamburg: Berg 1996.

Hoffmann, Lutz; Even, Herbert: Soziologie der Ausländerfeindlchkeit: zwischen nationaler Identität und multikultureller Gesellschaft. Weinheim, Basel: Beltz 1984.

Heckmann, Friedrich: Ethnische Minderheiten, Volk und Nation: Soziologie inter- ethnischer Beziehungen: Enke 1992.

Heitmeyer, Wolfgang; Müller, Joachim; Schröder, Helmut: Verlockender Fundamentalismus. Türkische Jugendliche in Deutschland. Frankfurt/Main: Suhrkamp 1997.

Huntington, Samuel: The Clash of Civilizations and the remarking of world order. New York: Simon & Schuster 1996.

Kitzing, Thomas; Esser, Elke; Schnell, Rainer: Chancen multikultureller Gesellschaften. In: Deutsche UNESCO- Kommission Bonn (Hg.): Die Multikulturellen. Über die Chancen im Zusammenleben mit Ausländern. Bericht über die Migranten- Tagungen, veranstaltet 1983-1984 von der Deutschen UNESCO- Kommission im Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Industrie- und Sozialpfarramt Gelsenkirchen und der Evangelischen Akademie Iserlohn ( Band 37 aus der Reihe Seminarbericht der deutschen UNESCO- Kommission). München, New York, London, Paris: Saur 1985.

Keskin, Hakkı: Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der Einwanderung und die Grundlagen einer zukunftsorientierten Einwanderungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In: Özkara, Sami (Hg.): Türkische Migranten in der Bundesrepublik Deutschland. Stellungnahmen der türkischen Wissenschaftler, Intellektueller, Lehrer, Gewerkschaftler und Sozialberater zu Ausländerfragen und Ausländerpolitik. Band 1. Frankfurt/ Main: Dağyeli 1988.

Liebe- Harkort, Klaus: Die deutsche Rezeption der türkischen Kurdenfrage. In : Zeitschrift für Türkeistudien 7 (1994): 219-237.

Merten, Klaus: Das Bild der Ausländer in der Presse. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Ausländer und Massenmedien. Bestandsaufnahme und Perspektiven. Vorträge und Materialien einer internationalen Fachtagung vom 2. Bis zum 4. Dezember 1986 (Band 253 aus der Reihe Arbeitshilfe für die politische Bildung).Bonn: o.V. 1987.

Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden - Württemberg(Hg.): Prisma 3/1995:17.

Nauck, Bernhard; Kohlmann, Anette; Diefenbach, Heike: Familiäre Netzwerke, Intergenerative Transmission und Assimilationsprozesse bei türkischen Migrantenfamilien. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 49 (1997) 477-499.

Nuscheler, Franz: Internationale Migration, Flucht und Asyl (Band 14 aus der Reihe Grundwissen Politik, herausgegeben von Ulrich von Alemann, Leo Kißler und Georg Simonis). Opladen: Leske und Budrich 1995.

Önen, Kenan: Die politische Rolle türkischer Organisationen und ihre Relevanz für die Integration türkischer Familien in der BRD (Band 9 aus der Reihe Hochschulsammlung Philosophie Politikwissenschaft). Freiburg: Hochschulverlag 1997.

Özakin, Sedef: Ausländische Arbeitnehmer vor dem Rentenalter am Beispiel türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland: eine Literaturanalyse mit Fallstudien (Band 28 aus der Reihe Konstanzer Schriften zur Sozialwissenschaft; herausgegeben von Horst Baier und Erhard R. Wiehn). Konstanz: Hartung- Gorre 1993.

Özdemir, Cem: Ich bin Inländer. Ein anatolischer Schwabe im Bundestag. München dtv: 1997.

Papalekas, Johannes Chr.: Die Ausländerfrage- Problematik und Perspektiven. In: Papalekas, Johannes Chr.(Hg.): Die Ausländerfrage- Spannungsfeld von Integration und Reintegration. Herford: Maximilian 1983.

Rittstieg, Helmut: Einführung von Professor Dr. Jur. Helmut Rittstieg. In: Deutsches Ausländerrecht. Die wesentlichen Vorschriften des deutschen Fremdenrechts. Textausgabe mit ausführlichen Sachverzeichnis und einer Einführung von Professesor Dr. jur. Rittstieg. 9.A. München: dtv 1985.

Rudolph, Hartwig: 6. Die Dynamik der Einwanderung im Nichteinwanderungsland Deutschland. In: Fassmann, Heinz; Münz, Rainer (Hg.): Migration in Europa: historische Entwicklung, aktuelle Trends und politische Reaktionen. Frankfurt/Main, New York: Campus 1996.

Schnell, Rainer; Hill, Paul; Esser, Elke: Methoden der empirischen Sozialforschung.5. A. München, Wien: Oldenbourg 1995.

Spiegel special: special - Umfrage: Das schlechte Image der Muslime, 1/1998: 113.

Süddeutsche Zeitung: Gericht bestätigt Ausweisungsbeschluß, 285/11.12.1997:6.

Süddeutsche Zeitung: Initiative für doppelte Staatsbürgerschaft gescheitert, 285/11.12.1997:6.

Süddeutsche Zeitung: Die CDU entdeckt die Türken, 287/ 13./14.12.1997: 10.

Süddeutsche Zeitung: Nehm: PKK keine Terrorgruppe, 10/14.1.1998:5.

Şen, Faruk; Goldberg, Andreas: Türken in Deutschland. Leben zwischen zwei Kulturen. München: Beck 1994.

T.B.M.M. : Faili Meçhul Cinayetleri Araştırma Komisyonu Raporu (Taslak). İstanbul: BSP İstanbul İl Örgütü. 1995.

T.C. Ankara Devlet Güvenlik Mahkemesi Cumhuriyet Başsavcılığı: PKK terör örgütünün siyasi kanadı olarak oluşturulan yasal görünümdeki maske kuruluş DEP’ in milletvekilleri. „Ahmet TÜRK, Leyla ZANA, Orhan DOĞAN, Sırrı SAKIK, Hatip DİCLE ve Mahmut ALINAK (Bağımısız)“. İddianame. o.O.: Orman 1994.

Tellenbach, Silvia: Zur Kriminalität der türkischen Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Zeitschrift für Türkeistudien 8 (1995) 221-230.

Thomä- Venske, Hans: Islam und Integration. Zur Bedeutung des Islam im Prozeß der Integrationtürkischer Arbeiterfamilien in die Gesellschaft der Bundesrepublik. Hamburg: E. B. 1981.

Treibel, Anette: Migration in modernen Geselschaften. Soziale Folgen von Einwanderung und Gastarbeit. Weinheim, München: Juventa 1990.

Üçüncü, Şadi: Die türkische Frau in der deutschen Gesellschaft. In Freund, Wolfgang Slim: Gastarbeiter. Mit einem Vorwort von Hans Koschnik. Neustadt: arca 1980.

Verfassungsschutzbericht im Internet:

http://www.bundesreg.de/inland/ministerien/bmi/vsber96/auslaender_iii.html.

Viehböck, Eveline; Bratić, Ljubomir:

Die Zweite Generation. Migrantenjugendliche im deutschsprachigem Raum (Band 2 aus der Reihe Geschichte & Ökonomie, herausgegeben von Dr. Josef Nussbaumer).Innsbruck: Österreichischer Studienverlag 1994.

Vogel, Dita: Zuwanderung und Sozialstaat: fiskalische Effekte der Zuwanderung; ihre Messung und Interpretation. Frankfurt/Main, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien: Peter Lang Verlag 1996.

Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Tübingen: o. V. 1976.

Anlage 1: Arbeitsbereich, Beruf und Arbeitsbedingungen (vgl. Bade 1994: 48):

Ausländer- bzw. Arbeitsmigrantenanteil an den Arbeitsbereichen des sekundären Sektors65

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ausländer- bzw. Arbeitsmigrantenanteil an den Berufen66

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorkommnisse von schlechten Arbeitsbedingungen bei Arbeitsmigranten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Ein Ausländer nach der juristischen Definition nach § 1 Absatz 2 des Ausländergesetzes (AuslG) ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist, wonach Deutsche deutsche Staatsbürger oder Menschen deutscher Volkszugehörigkeit sind. Eine Person ist deutscher Volkszugehörigkeit , wenn sie sich zum deutschen Volkstum bekennt, sofern dieses Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Erziehung, Sprache und Kultur nach §6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bestätigt wird.

2 Die Einengung des Begriffs ‘Ausländer’ auf Arbeitsmigrantenfamilien ist aufgrund der der statistischen dichotomen Einteilung in Deutsche/ Ausländer und damit der verdeckten Heterogenität unter den Ausländern in Deutschland eher unzulässig.

3 Eine gut übersichtliche Darstellung der Aus wanderung aus Deutschland findet sich bei Bade (1992) und dessen jüngst erschienenem Essay in ‘Das Parlament’ (vgl. Bade 1998: 1).

4 Es ist m. E. nicht zu vernachlässigen, daß durch den Bedarf an einer Immigration allein das Zustandekommen der Einwanderung nicht erklärt wird. Es ist zumindest genauso wichtig, zu erklären wie dieser Bedarf befriedigt wird. Deshalb kann diesem Erklärungsversuch nicht unberechtigt Funktionalismus vorgeworfen werden.

5 Diese Aufzählung soll nicht als Nettonutzen begriffen werden: die öffentlichen (Mehr-) Kosten durch ihre Teilhabe an den öffentlichen Einrichtungen und auch durch die Gefährdung der inneren Sicherheit werden durch Vertreter der Skeptiker in diesem Zusammenhang den Befürwortern der Ausländerbeschäftigung entgegengehalten (vgl. hierzu Albers 1994).

6 Die auch dadurch weiter entstandene asymmetrische Interdependenz zwischen der Türkei und den Vereinigten Staaten zugunsten der letzteren bewirkte eine Staatsinvestitions- bzw. Ressourcenverlagerung von der Schwerindustrie in die Agrarwirtschaft, was somit den Industrialisierungsprozeß der Türkei nicht begünstigte (vgl. Özakin 1993: 6).

7 Şen und Goldberg nennen keine politisch motivierten push- Faktoren über diskriminierte ethnische oder konfessionelle Gruppen, was nicht heißen muß, daß es keine gegeben haben muß.

8 Aus forschungsökonomischen Gründen können keine genaueren soziologischen Wirkungsmechanismen angegeben werden.

9 Dieser Erklärungsversuch läßt sich auch nicht dem Vorwurf des Funktionalismus entziehen.

10 Das Rotationsprinzip sah einen kontinuierlichen Wechsel der ausländischen Arbeitskräfte vor, wobei die Aufenthaltsdauer durch Beschränkungen der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis reguliert wurde (vgl. Kitzing, Esser, Schnell 1985: 43).

11 Die Gründe, warum Arbeitsmigranten heute noch bleiben wollen sind Arbeitslosigkeit in den Entsendeländern, Berufs- und Schulausbildung der Kinder, die u.U. fehlende Möglichkeit der Wiedereinreise nach Deutschland, Wohlbefinden in der Bundesrepublik, politische Gründe und der Wunsch der Kinder nach weiterem Aufenthalt (vgl. Özakin 1993: 31).

12 Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte und der Wohnbevölkerung stieg trotz der Rückgänge in 1967/1968, des Anwerbestopps 1973 und der finanziell geförderten Remigration 1983/1984 weiter an (vgl. Rudolph 1996: 168). Es befinden sich nun 7,3 Millionen Ausländer (allerdings inklusive Asylbewerber etc.) und 92 Millionen Deutsche (vgl. Focus 1/1998: 36) im vereinten Deutschland (vgl. Das Parlament 52/1997: 16), was einen Ausländeranteil von 8,9 % ausmacht. Die Zahl der Türken beträgt etwas über 2 Millionen. Knapp ein Drittel aller Ausländer befinden sich seit über 20 Jahren in der Bundesrepublik (vgl. Das Parlament 52/1997: 16), was m.E. den eher nicht unzulässigen Schluß zuläßt, daß eine nicht mehr temporäre Einwanderungssituation vorliegt.

13 Dieses ehrenamtliche Amt wurde durch gesetzliche Regelungen aufgewertet (vgl. Das Parlament 48-49/1996:1).

14 Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1990 das kommunale Wahlrecht für Ausländer für grundgesetzwidrig (vgl. Bade 1994: 56). Allerdings wurde durch die weitere wirtschaftliche und politische europäische Integration durch Grundgesetzänderungen das kommunale Wahlrecht für Ausländer aus den EU- Staaten eingeführt, wobei die größte Gruppe der Ausländer in der Bundesrepublik, die Türken als Nicht- EU- Bürger, von der weiteren politischen Partizipation ausgeschlossen (vgl. Bade 1994:84) wurde.

15 Arbeitslosigkeit soll heißen: Zustand der Beschäftigungslosigkeit von Personen, die berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig sind.

16 Der genaue politische Hintergrund kann durch die Lektüre von Bade erfahren werden (vgl. Bade 1994:59).

17 Dieses Gesetz war nur mäßig wirksam, denn es erzeugte u.a. Mitnahmeeffekte bei ohnehin schon Remigrationswilligen (vgl. Nuscheler 1995: 115). Ein Vorteil für die Bundesregierung war die Stabilisierung der Rentenversicherung durch die Nichtausbezahlung des Arbeitgeberanteils und Einsparungen an eventuellen Arbeitslosen (vgl. Bade 1994: 58).

18 Der Familiennachzug, Einbürgerung der ‘Gastarbeiterkinder’ werden erleichtert, andererseits die Ausweisungsbefugnisse ausgeweitet, die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen durch die Bedingung des Nachweises ausweichenden Wohnraums (trotz der ungünstigen Wohnlage der Ausländer) erschwert (vgl. Nuscheler 1995: 187). Dies gilt auch für die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung, die auch nun fünfjährigen Zahlungen von freiwilligen und Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung abhängt, wohingegen nach alter Rechtslage sie nach dem 16., spätestens nach dem 18. Lebensjahr erworben werden konnte (vgl. Özakin 1993: 20). Dies trägt zwar zur Finanzierung des Rentensystems bei, allerdings wird dadurch auch eine Verbesserung des Rechtsstatus für Jugendliche erschwert, die sich ausgegrenzt fühlen können.

19 Es ergaben sich jedoch durch statistische Umdefinitionen bzw. Einengung oder Inflationierung des Begriffs ‘Flüchtlinge’ oder ‘Asylanten’ grob von einander abweichende veröffentlichte Zahlen zwischen dem Bundesinnenministerium und dem UNHCR über Flüchtlinge bzw. Asylmigranten in der Bundesrepublik (vgl. Nuscheler 1995: 116).

20 Die Heraufsetzung der subjektiv gedeuteten Sanktionshärte und Sanktionswahrscheinlichkeit zur Vermeidung abweichenden Verhaltens im Sinne Gewalttätigkeit könnte m.E. u. U. zur Steigerung der Überwachungs-und Durchführungskosten staatlicher Sanktionsinstanzen einerseits und wachsender Entfremdung ‘harmloser’ ausländischer Jugendlicher von der deutschen Gesellschaft beitragen, welche die Erweiterung der Ausweisungsgründe als Indiz für eine alle auch lang ansässigen Ausländer diskriminierenden Ausländerpolitik interpretieren und sich so ihres subjektiv empfundenen Nichtzugehörigkeitsstatus gewahr werden.

21 Die Ankündigung des Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU), die Sozialhilfevorschriften und die Strafjustiz für Flüchtlinge bzw. illegale Zuwanderer zu verschärfen, könnte m.E. als Indiz für eine Verschärfung zumindest der Flüchtlings- bzw. Asylpolitik gewertet werden (vgl. Frankfurter Allgemeine 2/3.1.1998: 1).

22 Familienstruktur soll hier heißen: die durch bestimmte Faktoren bedingte Arbeits- und Machtaufteilung innerhalb einer Familie und die Erziehungsinhalte bei der Sozialisation der Kinder.

23 Es ergeben sich allerdings konfessionelle Unterschiede zwischen sunnitischen und eher liberalen alevitischen Muslimen (vgl. Thomä- Venske 1981: 150). In dieser Hausarbeit soll hierbei Bezug auf Sunniten genommen werden.

24 Die Sozialisation soll heißen ist ein Vorgang der Internalisierung von Werten und Normen durch den Akteur. Diese prägen seine Deutungsmuster, Identität und damit Nutzenspräferenzen bei der Handlungsauswahl zwischen verschiedenen Optionen. Die Sozialisation geschieht durch Instanzen in der sozialen Umgebung des Akteurs. Dazu zählen Familie, Schule, Wehrdienst, Freundeskreise, Arbeitsumgebung .

25 Zur idealtypisch skizzierten Situation der türkischen Frau in Deutschland ist die Lektüre von Üçüncü (1980) zu empfehlen (vgl. Üçüncü 1980: 143 ff.)

26 Dies kann natürlich nicht verallgemeinert werden: es besteht auch die Möglichkeit, daß es u. U. zu einer überdurchschnittlichen Bildungsmotivation und -bewußtsein der Eltern kommt, welche auf u.a. zwei Faktoren zurückzuführen ist: die Eltern mit eventuellen eigenen Bildungsdefiziten schätzen das Bildungsniveau Deutschlands besser als das der Türkei ein, so daß sie ihre Kinder unbedingt zum Lernen anstiften; die sich größtenteils in der Unterschicht befindenden Eltern geben im Verlauf der Erziehung der Kinder eine starke Aufstiegsorientierung weiter, was das Zentrum für Türkeistudien bei einer Umfrage von 400 Studenten herausgefunden hat (vgl. Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden- Württemberg 3/6/1995: 17).

27 Es muß laut Şen und Goldberg „darauf hingewiesen werden, daß es nicht ‘die’ typische Vertreterin der zweiten Generation gibt. Für viele Frauen ist es heute selbstverständlich, das Gymnasium zu besuchen, zu studieren oder einem modernen Beruf zu ergreifen und wie ihre deutschen Freundinnen die Freizeit zu verleben.“ (Şen, Goldberg 1994:63).

28 Dem ist m.E. theoretisch nicht abzulehnen. Allerdings sollte nichtsdestotrotz die Heitmeyer- Studie nicht der methodologischen Kritik entzogen werden. Heitmeyer, Müller und Schröder benutzen Einstellungsfragen und Fragen zum hypothetischem Verhalten (vgl. Fragen V293, V277, V298 in Heitmeyer, Müller, Schröder 1997: 276) : ein attitude- behavoiur- link muß nicht zwingend sein; bei der Beantwortung der Fragen zum hypothetischem Verhalten müßten Respondentenen das benannte Problem in

29 Es gibt die befristete und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung, wobei die letztere die sicherste ist; der Aufenthaltsstatus wird mit längerer Aufenthaltsdauer verstetigt (vgl. Özakin 1993: 19 ff.). seinen einzelnen Aspekten, Gesamtheit der Situation, ihre Gefühle in der hypothetischen Lage und Konsequenzen dieser Situation vorstellen, was nicht unbedingt gewährleistet sein muß (vgl. Schnell, Hill, Esser 1995: 307), so daß Verhaltensprognosen wie Gewalt gegen Ungläubige bzw. Altruistische Handlungen nicht unbedingt bei den Fragen empirisch gemessen wurden. Es wurde eine Quotenstichprobe (nach Alter, Geschlecht, Schulform, Erhebungsregion) gebildet , wonach ein „hohes Maß an Verallgemeinbarkeit der Ergebnisse“ (Heitmeyer, Müller, Schröder 1997: 45) erzielt werden sollte. Es ist dabei ein Zusammenhang zwischen Quoten- und nicht - quotierten Merkmalen impliziert worden, welche Kausalfaktoren sein könnten, was nicht unbedingt der Fall sein muß. Eine Zufallsauswahlstichprobe ist m.E. repräsentativ: dabei wird von der Grundgesamtheit mit K Elementen zufällig eine Stichprobe (ohne kontrollierten Merkmale!) mit k Elementen gezogen, so daß jede potentielle Stichprobe mit k Elementen die gleiche Chance zur Ziehung hat. Danach müßten die Mittelwerte der jeweiligen Maßzahlen von unabhängig voneinander unendlich oft erfolgten Ziehungen von Zufallsstichproben denen der Grundgesamtheit gleichen, so daß m.E. erst dann Rückschlüsse von der Stichprobe zur Grundgesamtheit gezogen werden könnten und damit eine Verallgemeinbarkeit der Ergebnisse gewährleistet wird, so daß von der Verteilung von Merkmalen der Stichprobe auf die der Grundgesamtheit geschlossen werden kann (vgl. Schnell, Hill, Esser 1995: 186).

30 Sicherer Aufenthaltsstatus soll heißen, daß die Chance der Aufenthaltsbeendigung niedrig ist und durch Vorgaben reguliert wird. Die Aufenthaltsbeendigung hängt auch vom Aufenthaltsstatus ab: die befristete Aufenthaltserlaubnis kann nachträglich zeitlich beschränkt werden, die unbefristete nur dann, wenn u.a. der Lebensunterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit gesichert ist. Falls der Ausländer nicht aus vorübergehenden Gründen ausreist oder in der Regel in sechs Monaten nicht eingereist ist oder ausgewiesen wird, erlischt seine Aufenthaltsgenehmigung. Eine Ausweisung kann erfolgen, wenn er die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige Interessen der Bundesrepublik gefährdet, wobei bestimmte Umstände der bisherigen Aufenthaltsdauer, persönlichen, sozialen und sonstigen Bindungen berücksichtigt werden (vgl. Özakin 1993: 22). Ein Ausländer , der u.a. die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet, sich bei der Befolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht; der u.a. wegen einer Straftat verurteilt worden ist; der gegen eine für die Ausübung der Gewerbeunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung verstößt; der als u.a. Heroin und Kokainkonsument sich der Drogenrehabilitation entzieht oder dafür nicht bereit ist; der durch sein Verhalten die öffentliche Gesundheit gefährdet oder längerfristig obdachlos ist; der Sozialhilfe bezieht, wird laut § 46 AuslG ausgewiesen. Er wird auch nach § 47 AuslG (Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit) ausgewiesen, wenn er u.a. zu mindestens drei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, wenn er u.a. wegen Landfriedensbruches oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlicher Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches zu einer Strafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist, wenn u.a. sich im Rahmen einer verbotenen oder aufgelösten öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen oder aufgelösten Aufzugs an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die aus einer Menschenmenge in einer für die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt.

31 Hier wird nicht deren Teilhabe am Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß erläutert. Ausländische und türkische Arbeitnehmer haben das aktive und passive Wahlrecht für den Betriebsrat (vgl. Hoffmann, Even 1984: 115) und sind damit in die betriebliche Arbeitnehmervertretung miteinbezogen bzw. eingegliedert.

32 Aufgrund des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts (ius sanguinis) „also das ‘Recht des Blutes’ , das ein Abstammungsrecht ist und nur Kindern deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht“ (Nuscheler 1995: 215), konnten die in der Bundesrepublik geborenen Kinder von Ausländern die Staatsangehörigkeit qua Geburt die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern erwerben. Dies stand im Gegensatz zum Territorialprinzip (ius soli), bei dem die Ausländerkinder bei ihrer Geburt die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes und damit das Wahlrecht bekommen hatten (vgl. Nuscheler 1995: 215). Die Einführung des Optionsmodells, wonach Ausländerkinder bis zur Volljährigkeit beide Staatsbürgerschaften besitzen und sich dann ausschließlich für eine entscheiden müssen ist wie die erleichterte Einbürgerung für Nichtdeutsche eine Hilfe zur Beseitigung juristischer Diskriminierung, aber die bisher verlangte Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft setzt eine hohe Hemmschwelle für die Einbürgerung der Ausländer bzw. Türken, weil sie mit emotionellen Kosten durch Furcht vor Identitätsverlust verbunden ist (vgl. Şen, Goldberg 1995: 214). Deshalb würden sie eher die Doppelte Staatsbürgerschaft vorziehen wollen. Ein weiterer mit dem Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft verbundener Nachteil des Erbrechtsverzichtes in der Türkei ist formal durch die Einführung einer sogenannten ‘rosa Karte’ beseitigt worden (vgl. Focus 1/1998: 37).

33 Es sollte aber nicht unerwähnt bleiben, daß es zwei türkischstämmige Bundestagsabgeordnete, also Deutsche türkischer Herkunft im Bundestag gibt, von denen einer in der Fraktion der Bündnisgrünen ist (vgl. Özdemir 1997).

34 Laut Keskin wird die Schaffung der Ressourcen für eine Beschwerdemacht der Arbeitsmigrantenorganisationen hauptsächlich für ihre Belange als Immigranten durch die intratürkische Zersplitterung erschwert (vgl. Keskin 1988: 42).

35 Die Demokratische Partei Deutschlands ist m. E. eher eine one- issue Partei mit Hervorhebung vor allem der Belange der Ausländer m. E. im Sinne der lange ansässigen Ausländerpopulation (welche als Klientel eher kein Wahlrecht haben) und deswegen derzeit eher irrelevant (vgl. Präambel im Anhang 3), so daß es eher schwer ist, vorherzusagen welche Beiträge bzw. Belastungen des politischen Systems erfolgen.

36 Nach Angaben des Juristen Harun Gümrükçü haben türkische Staatsbürger, welche aufgrund des Assoziierungsvertrags zwischen der Republik Türkei und der EG bzw. EU einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in der Europäischen Union innehaben, auch das Recht auf Freizügigkeit, die seiner Ansicht nach aus verschiedenen Gründen diesen vorenthalten werde (vgl. Gümrükçü 1996: 117).

37 Heckmanns Erklärungsversuch ist m.E. nicht ganz unproblematisch: er versucht diese Aufstiegsthese anhand einiger Zahlenbeispiele zu verdeutlichen. Die Zahl deutscher Arbeitnehmer im produzierendem Gewerbe ist zwischen 1961- 1971 800.000 Personen zurückgegangen, während die der ausländischen Beschäftigten um fast 1.1 Millionen angestiegen sei. Das gleichzeitige Anwachsen der deutschen Angestellten sei ein Beleg für den Aufstieg der deutschen Arbeiter (vgl. Heckmann 1992: 81ff.), aber aus den Zahlenbeispielen geht nicht hervor, wieviel und welche einzelnen deutschen Arbeiter Angestellte geworden sind. Deutsche Arbeiter könnten durch eine von mir unterstellte eventuelle Minderqualifikation auch keine Angestellte oder aber auch arbeitslos geworden sein.

38 Die Arbeitslosenquote wird für Ausländer anders berechnet als für Deutsche: „Für Deutsche werden Arbeitslose in Bezug zu allen zivilen Erwerbspersonen (einschließlich Beamten) gesetzt... daher sind beide Quoten nicht unmittelbar vergleichbar [Vergleichbarkeit entsteht, wenn; BG] die Zahl der Arbeitslosen zu einer identischen Bezugsgröße in Relation gesetzt [wird; BG]... nämlich der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten plus Arbeitslosen.“ (Vogel 1996: 86-87).

39 Da es sowieso weniger Ausländer als Deutsche in Deutschland gibt, ist die Chance, daß die Ausländerarbeitslosenquote wegen dem kleineren Bezugswert (Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer) hoch ausfällt, groß. Bei x arbeitslosen Deutschen und x arbeitslosen Ausländern ist die Ausländerarbeitslosenquote dann größer.

40 Zwar hat sich die Arbeitslosenquote fast verdoppelt, die Ausländerpopulation und damit auch die Zahl der potentiell Erwerbstätigen und möglichen Arbeitslosen aber auch: d.h. der Bezugswert ändert sich.

41 Es sollte hinzugefügt werden, daß die Anzahl der faktischen Arbeitslosen und jener der Registrierten voneinander abweichen, wobei bei Ausländern diejenigen nicht als arbeitslos zählen, welche zum ersten Mal zum Beispiel als Asylbewerber oder als nachgezogene Gatten und Kinder Arbeit suchen. Durch eine eventuelle Einbeziehung der neuen Bundesländer in die allgemeine Arbeitslosenstatistik können regionale Disparitäten zwischen Deutschen und Ausländern in bezug auf den Vergleich der Arbeitslosenquote zwischen Deutschen und Ausländern hervorgerufen oder verdeckt werden, weil sich weniger Ausländer in der ehemaligen DDR bzw. in Ostdeutschland aufhalten als Westen (vgl. Vogel 1996: 86 ff.).

42 Kleinbürgertum soll heißen: Gruppe von Selbständigen bzw. Erwerbstätigen, welche über eigene Arbeitsmittel verfügt, wobei m.E. Beruf und Einkommen eine Rolle spielen.

43 Nischenökonomie soll heißen: ausländische Erwerbstätigkeit, welche sich auf die Befriedigung der spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe der Migranten bzw. deren Angehörigen bezieht und aber auch auf die Nachfrage der Mehrheitsbevölkerung abzielt, wobei sie nicht der Konkurrenz deutscher Geschäfte ausgesetzt ist. Beispiele sind Restaurants, Schnellimbisse (Döner Kebap), Änderungsschneidereien, Marktstände (vgl. Goldberg 1992: 76f.; Heckmann 1992: 109).

44 Ergänzungsökonomie soll heißen: Ausländische Erwerbstätigkeit, welche sich primär auf die Nachfrage der Mitglieder der eigenen Immigrantengruppe orientiert. Beispiele sind Reisebüros, Export- Import- Geschäfte, Banken, Video- und Lebensmittelgeschäfte (vgl. Heckmann 1992: 109; Goldberg 1992: 77).

45 Ethnische Ressourcen sollen heißen: spezifische Konsumgewohnheiten, Solidarität, soziale Netzwerke der Migranten untereinander und auch zur Mobilisierung, Ausbildung, Kontrolle einer billigen Arbeiterschaft und Rekrutierung der Kundschaft.

46 Die Konsumnormen - These könnte durch eine relativ höhere Konsumquote bei Türken im Vergleich zu Deutschen gestützt werden (Şen, Goldberg 1994: 29 f.). Ob eventuelle unterschichtsspezifische Konsumnormen daraus allerdings geschlossen werden können, ist eine andere Frage.

47 Der Anteil der türkischen Abiturienten ist ca. 5%, der der nichttürkischen Ausländer 9,3%, der der Deutschen 18,5. Der Anteil der türkischen Hauptschüler ist 19,8%, der der anderen Ausländer 18,4%, der der Deutschen 8%(vgl. Botschaftsrat für Bildungswesen / Bonn Büyükelçiliği Eğitim Müşavirliği 1996: :33).

48 Der Anteil der Wohneigentümer unter der langen ansässigen Wohnbevölkerung hat zugenommen und zwar derart, daß es m.E. als Indiz für dauerhafte Bleibeabsichten gewertet werden kann (vgl. Şen, Goldberg 1994: 30.f.).

49 Sich selbst erfüllende Prophezeiungen sind m.E. Prozesse, deren Vorhersage bzw. Antizipation [hier Antizipation der Senkung der Wohnqualität] die Disposition [hier : Auszug] der Akteure [hier: Majorität ] ändern läßt. Die Folge ist, daß sich die Grundlagen der Prognose entscheidend verändern [hier :niedrige Einschätzung der antizipierten Gewinne bei Vermietern wegen Auszug und deshalb Investitionsstopp], so daß die Situation gerade erst herbeigeführt wird [hier : tatsächliches Absinken der Wohnqualität].

50 Das Zustandekommen wird durch den Beitrag bzw. Bedarf allein nicht erzeugt, so daß auch dieser Erklärungsversuch funktionalistisch zu sein scheint.

51 Treibel geht davon aus, daß das Beziehungsgeflecht der Ausländerfamilien nicht immer unbedingt mit ihren Wohngebieten mit hoher Ausländerkonzentration korrelieren müsse; da die Ausländerpopulation unter sich in bezug auf Sprache bzw. Herkunft nicht selten inhomogen sei, müßten die Bewohner untereinander Deutsch sprechen (vgl. Treibel 1990: 115f.).

52 Die Sozialhilfe ist ein System zur Armutsvermeidung, wenn alle Mechanismen zur Sicherung des Existenzminimums durch Einkommen, Unterhaltszahlungen von Familienmitgliedern oder Leistungen an Sozialsicherungssystemen unzureichend sind, wobei die Finanzierungslast überwiegend von den Kommunen getragen wird (vgl. Vogel 1996: 76). Die aktuelle Diskussion um die Effizienz des Sozialhilfesystems orientiert sich zu einer anderen Frage der Finanzierbarkeit im Hinblick der sich zusehends verschärfenden Mittelknappheit insbesondere der kommunalen Haushalte und um die Verteilung der Bezüge auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen der Zuwanderer der Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik bzw. um deren Legitimation (vgl. Büchel, Frick, Voges 1997: 272). Es wird bei den Empfängern zwischen verschiedenen Gruppen unterschieden: Deutsche, inklusive Aussiedler, die als anerkannte Deutsche die gleichen Sozialhilfeansprüche haben, wie jene in Deutschland aufgewachsene, Ausländer, inklusive die lange ansässige ausländische Arbeitsmigrantenfamilien und Flüchtlingen. Flüchtlinge haben eingeschränkte Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, welche 1998 weiter eingeschränkt werden (vgl. Frankfurter Allgemeine 2/3.1. 1998:1).

53 Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die Empfängeran zahl nach Deutschen und Ausländern unterschieden wird, aber eben nicht die H ö he der empfangenen Leistungen nach diesen Gruppen, so daß die ad- hoc - Annahme der gleichen Zahlungen pro Empfänger bei unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht unproblematisch sein durfte (vgl. Vogel 1998: 80). Es ist oft ein dichotomer Vergleich zwischen Deutschen und Ausländern möglich, wobei unter der Kategorie Ausländer die lange ansässige Wohnbevölkerung der Arbeitsmigrantenfamilien mit Asylbewerbern, Asylanten und Flüchtlingen vermengt wird. Darüber hinaus sollte erwähnt werden, daß Arbeitmigrantenfamilien einer Beschäftigung vor Anspruch der Sozialhilfe nachgehen sollten, wohingegen Flüchtlinge und Asylbewerber oft wegen fehlendem Zugang zum Arbeitsmarkt Sozialhilfe vor der Beschäftigung halten können (vgl. Vogel 1996: 79).

54 Kindergeld ist eine sozialpolitische Maßnahme zur Entlastung von Familien. Bemessungskriterien für den Bezug sind Anzahl der Kinder, Alter und Ausbildungsweg der Kinder, wobei bis 1995 die Höhe vom Einkommen der Kinder abhängig war (vgl. Vogel 1996: 80 ff.).

55 Es sind allerdings in diesen Statistiken Kindergeldszahlungen an Angehörige des öffentlichen Dienstes, bei dem Ausländer unterrepräsentiert sind, nicht aufgeführt worden, was zur Überrepräsentierung der Ausländer in der Kindergeldstatistik führt (vgl. Vogel 1996: 82f.) und ökonomisch bedingte deutsche Ressentiments gegen Arbeitsmigrantenfamilien verstärken kann.

56 Aber es lassen sich nicht alle ausländischen Arbeitnehmer wegen der höheren Fluktuation registrieren, so daß die Anzahl der beitragszahlenden, aber keine Ansprüche erwerbenden ausländischen Versicherten laut Vogel relativ höher als die der Deutschen (vgl. Vogel 1996: 86).

57 Es muß zwischen Fundamentalismus und dem politischem Islam unterschieden werden: Fundamentalismus ist m.E. das Bestreben des einzelnen, sein Leben buchstabengetreu nach den religiösen Büchern zu gestalten. Der politische Islam bzw. Islamismus ist das Bestreben, alle Lebensbereiche (Gesellschaft, Wirtschaft, Politik) auch anderer Menschen nach den religiösen Büchern des Islam zu gestalten.

58 Eine implizite Islamfeindschaft könnte auch dem Autor dieser Hausarbeit wegen seinem Erklärungsmuster der Familienstruktur und Bildungssituation der Türken vorgeworfen werden.

59 Die Umfrage sollte einer methodologischen Kritik unterzogen werden: das Image der jeweiligen Angehörigen der Religionsgruppen sollte über Fragen zum hypothetischen Verhalten bei Heiratsszenerien der Kinder der Befragten mit diesen Gruppen meßbar gemacht werden (vgl. Spiegel special 1/1998:112). Das ist nicht ganz unproblematisch. Solche Fragen sind keine sicheren Verhaltensprognosen. Homogamie- Normen ohne direkte Islamablehnung oder eine kritische Distanz zur Institution Ehe könnten das Antwortverhalten mit beeinflußt haben.

60 Der Autor gibt zu, daß sie selbst Personen in bezug auf deren Gesinnung beim südostanatolischem low intensity conflict sozial negativ sanktioniert hat, aber auch selbst sozial negativ sanktioniert wurde.

61 Dies ist eine separatistische Terror- Organisation (vgl. die Republikanische Staatsanwaltschaft des Ankaraner Staatssicherheitsgerichts der Republik Türkei: T.C. Ankara Devlet Güvenlik Mahkemesi Cumhuriyet Başsavcılığı 1994), welche sich mit der Republik Türkei in einem low- intensity - conflict zur Gründung eines kurdischen Nationalstaates in Südostanatolien, Nordirak und Nordiran befindet (vgl. den Berichtsentwurf des Untersuchungsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei für die ungelösten politischen Mordfälle: T.B.M.M Faili Meçhul Cinayetler Araştırma Komisyonu Raporu (Taslak) 1995: 214ff), wobei die gebietsansässige Zivilbevölkerung vorwiegend kurdischer Abstammung zwischen die Fronten gerät (vgl. Bozkurt, Druwe 1995:399).

62 M. E. spielt die soziale Herkunft und nicht die Staatsbürgerschaft an sich eine direkte Rolle, was Kriminalität anbelangt. Die dichotome Trennung in Deutsche und Ausländer impliziert ein Ursachen- Wirkungs- Beziehung zwischen Ausländern und Kriminalität. Es werden bei der Schilderung der Ausländerkriminalität einige Faktoren nicht erwähnt: „Unter dem Begriff Ausländer werden Personen zusammengefaßt, die außer dem fehlenden deutschen Paß wenig gemein haben.“ (Focus 6/1994: 70). Es fließen in die Statistik auch Straftaten nach dem Ausländer- oder Asylgesetz ein, die nur von Ausländern begangen werden können. Straftaten nicht seßhafter oder sich illegal in Deutschland aufhaltenden Ausländer werden auf die ausländische Wohnbevölkerung zugerechnet. Die Statistik ist nur eine Tatverd ä chtigen statistik (vgl. Focus 6/1994: 70).

63 So gelten nicht selten viele friedliche Türken kurdischer Abstammung in Deutschland wegen Autobahnkrawallen und Anschlägen der PKK auf türkische Einrichtungen implizit als Gefahr für die innere Sicherheit (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 83/1995: 24).

64 Die juristische Mindereinstufung der PKK als nicht mehr 'terroristische', sondern nun mehr 'kriminelle Vereinigung' durch die Generalbundesanwaltschaft (bei allerdings fortbestehendem Verbot durch das Innenministerium) durch Abnahme der Anschläge und ihrer Zugeständnisse an Deutschland (vgl. Süddeutsche Zeitung 10/14.1.1998: 5) müßte eher zur Entfremdung der türkischen PKK- Gegner gegenüber dem deutschen politischen System beitragen. Junge Ausländer auch mit Distanziertheit zur PKK können die Begründung der Ausweitung der Ausweisungsbefugnisse durch Aktivitäten dieser Organisation auch nur als Vorwand für die Verschärfung des Ausländerrechts sehen und sich dem System und der Gesellschaft entfremden. Ein positiver Beitrag der Ausweitung der Ausweisungsbefugnisse ist die Erhöhung der Sanktionswahrscheinlichkeit zur eventuellen Abschreckung vor allem der PKK und anderer Organisationen bzw. Sympathisanten vor (Terror- ) Anschlägen auf türkische Einrichtungen in Deutschland.

65 Dies muß nicht heißen, daß die meisten Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik in diesen Bereichen konzentriert sind.

66 Dies muß nicht heißen, daß die meisten Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik in diesen Berufen konzentriert sind.

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Die ausländische Wohnbevölkerung in der Sozialstruktur der Bundesrepublik im Sinne der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen mit besonderer Hervorhebung der Türken
Hochschule
Universität Konstanz
Veranstaltung
Wanderungen in Europa
Autor
Jahr
1998
Seiten
45
Katalognummer
V105593
ISBN (eBook)
9783640038824
ISBN (Buch)
9783640118175
Dateigröße
736 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
geringfügig aktualisierte (2000) und gekürzte Hausarbeit
Schlagworte
Wohnbevölkerung, Sozialstruktur, Bundesrepublik, Sinne, Teilhabe, Ressourcen, Hervorhebung, Türken, Wanderungen, Europa
Arbeit zitieren
Assist. Prof. Dr. Burak Gümüs (Autor:in), 1998, Die ausländische Wohnbevölkerung in der Sozialstruktur der Bundesrepublik im Sinne der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen mit besonderer Hervorhebung der Türken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105593

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die ausländische Wohnbevölkerung in der Sozialstruktur der Bundesrepublik im Sinne der Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen mit besonderer Hervorhebung der Türken



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden