Die methodischen Grundlagen der politischen Philosophie von Thomas Hobbes und John Locke sowie ihre Vertragstheorien- ein Vergleich


Seminararbeit, 2001

21 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Thomas Hobbes (1588-1679)
2.1 Methodische Grundlagen der politischen Philosophie von Hobbes
2.2 Naturzustand und Natürliche Gesetze
2.2.1 Der Naturzustand
2.2.2 Die Natürlichen Gesetze
2.3 Der Vertragsabschluß
2.4 Der Staat

3. John Locke (1632-1704)
3.1 Methodische Grundlagen der politischen Philosophie von Locke
3.2 Naturzustand und Naturrecht
3.3 Der Vertragsabschluß
3.4 Der Staat

4. Vergleich Hobbes - Locke

5. Schlußbemerkung

1. Einleitung

Die politische Philoder Neuzeit ist nicht das Ergebnis eines allmählichen Prozesses der Herauslösung aus der politischen Philosophie des Altertums und des Mittelalters. Sie ist vielmehr das Ergebnis eines revolutionären Denkprozesses an dem maßgeblich die beiden englischen Staatsphilosophen Thomas Hobbes und John Locke beteiligt waren.

Sowohl Hobbes als auch Locke lebten im 17.Jahrhundert. Beide sind Zeitgenossen und wurden gleichermaßen beeinflußt und geprägt von den Bürger- und Revolutionskriegen in England und Frankreich, aber auch von einem Zeitalter der Bildung und Alphabetisierung, der frühmodernen Wissenschaften und der Aufklärung. Sie beschäftigten sich beide mit der Untersuchung theoretischer Bereiche der Politik wie der politischen Stabilität und der Legitimität des Politischen. Und doch sind ihre Untersuchungen und Theorien zum politischen System von unterschiedlicher Ausrichtung.

Die Fragen, worin diese Unterschiede bestehen, welcher Methode sie sich bedienen und welche vertragstheoretischen Rückschlüsse beide Philosophen ziehen, sollen Bestandteil dieser Hausarbeit sein.

Dabei konzentriert sich der Autor im Wesentlichen auf vier Schwerpunkte der Arbeiten von Hobbes und Locke, indem er sich zuerst mit den Erkenntnissen von Hobbes auseinandersetzt und sich anschließend den Ausführungen von Locke zuwendet. In der daran anschließenden Gegenüberstellung ihrer Theorien wird der Autor versuchen, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede ihrer Erkenntnisse herauszuarbeiten.

Die vier Schwerpunkte sind:

1. die methodischen Grundlagen ihrer Arbeit,
2. ihre Auffassung vom Naturzustand,
3. ihre Ausführungen zum Vertragsabschluß und
4. ihre Schlußfolgerungen über den Staat

2. Thomas Hobbes (1588-1679)

Die politischen Anschauungen und die Philosophie von Thomas Hobbes waren geprägt von dem Wunsch, einen ausgleichenden Einfluß auf die politische Entwicklung seiner Zeit zu nehmen.

Beeinflußt von den Geschehnissen seiner Zeit wie z.B. dem Bürgerkrieg, den Cromwell (1599-1658) mit der Parlamentspartei gegen den Stuartkönig Karl 1. führte und der Bedrohung des Friedens, stellte sich Hobbes die Frage, welcher Natur eine Gesellschaft sein müßte, damit die Menschen vor der Gefahr eines Krieges von jedem gegen jeden geschützt seien. Die fortwährende Friedlosigkeit der Menschen sieht Hobbes als Beweis für das Versagen der traditionellen Moralphilosophie und der politischen Philosophie. Es fehle an einer Friedenswissenschaft, an einer Wissenschaft, welche die Gesetze des menschlichen Verhaltens, die Ursache von Krieg und Frieden und die Regeln des bürgerlichen Lebens studiere.

„Da also aus der Unkenntnis der bürgerlichen Pflichten, d.h. der wissenschaftlichen Moralund Staatslehre, Bürgerkriege hervorgehen und diese das größte Unglück der Menschheit sind, so werden wir von ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis mit Recht große Vorteile erhoffen dürfen. So sehen wir wie groß der Nutzen der Philosophie ist, zu schweigen von dem Ruhme und sonstigen Annehmlichkeiten, die sie mit sich bringt.“ (1)

Bei der Entwicklung seiner politischen Philosophie bedient sich Hobbes völlig neuer Methoden. Fasziniert von der wissenschaftlichen Exaktheit der mathematischen Methode, dem Wissenschaftsideal des 17.Jahrhunderts und den Ergebnissen und Leistungen der Wissenschaft (z.B. Einfluß von Galilei, zu dem er 1636 engen Kontakt hält) versuchte Hobbes als erster, eine politische Theorie wissenschaftlich und rational zu begründen.

2.1. Methodische Grundlagen der politischen Philosophie von Hobbes

„Hobbes ist der Philosoph, der den sogenannten mos geometricus, die analytische oder auch resolutiv- kompositive Methode, in Ethik und politischer Philosophie zur Geltung gebracht hat“. (2)

Das heißt, die Bedeutung seiner Philosophie besteht in der Übertragung „ der mechanistischnaturwissenschaftlichen Methode auf die Staats- und Gesellschaftslehre“.(3)

Hobbes geht bei der Entwicklung seiner Philosophie analytisch vor, d.h. er zerlegt Tatsachen und Erfahrungen in ihre Elemente und zieht Rückschlüsse auf gesetzesartige Prinzipien. Ausgangspunkt sind für ihn Erkenntnisse aus Mathematik und Physik, letztere nennt Hobbes selbst im De Homine „gemischt mathematische Wissenschaften“ .

In seinem Werk „De Corpore“ entwickelt Hobbes die methodischen und philosophischen Grundlagen seiner wissenschaftlichen Philosophie.

Er selbst faßt in seinen einleitenden Worten „An den Leser“ seine Vorgehensweise wie folgt zusammen:

„Im ersten Abschnitt des vorliegenden Werkes entzünde ich unter der Überschrift Logik das Licht der Vernunft. Im zweiten, der Ersten Philosophie, sondere ich, um Zweifelhaftes und Dunkles zu beseitigen, durch genaue Begriffsbestimmungen die Ideen der allgemeinsten Dinge voneinander. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der räumlichen Ausdehnung, d.h. mit der Geometrie. Der vierte enthält die Bewegung der Gestirne und außerdem die sinnlichen Eigenschaften. Im zweiten Teil des ganzen Werkes soll, so Gott will, die Natur des Menschen betrachtet werden, im dritten der schon vorher betrachtete Bürger.“ (4)

Das heißt vereinfacht ausgedrückt: Ausgehend von der Physik erarbeitet Hobbes eine Theorie des physikalischen Körpers (De Corpore), die er auf den Menschen überträgt (De homine), und entwickelt darauf systematisch aufbauend eine Staatslehre (De Cive), d.h. er setzt sich mit der Bürgerwerdung des Menschen im Staat auseinander und entwirft Regeln des bürgerlichen Zusammenlebens.

In den beiden ersten Teilen von „De Corpore“, die er „Rechnung oder Logik“ bzw. „Erste Philosophie“ nennt, läßt uns Hobbes teilhaben an der wissenschaftlichen Entwicklung seiner politischen Philosophie. Während Aristoteles Mathematik, Physik und Theologie als die drei theoretischen Wissensgebiete unterscheidet, sieht Hobbes Geometrie, Physik und Moral (Politik) als Teile einer homogenen Philosophie.

Seine Grundoperationen sind Subtraktion und Addition, nicht von Zahlen, sondern von Begriffen.

„Wie nämlich die Arithmetiker bei den Zahlen zusammenzählen und abziehen, so wollen es die Geometriker auch gemacht wissen, mit den Linien, Figuren, Winkeln, [...] Auf dieselbe Weise verfahren die Logiker bei den Schlüssen; durch Zusammensetzung zweier Wörter bilden sie einen Satz, zwei Sätze veranlassen ihren Schluß; durch mehrere Schlüsse entsteht der Beweis, [...] Wo also Addition und Subtraktion stattfinden, da ist auch immer die Vernunft anwendbar, und im Gegenteil bleibt sie unanwendbar, wenn jenes wegfällt.“(5)

Hobbes gelangt zu einer methodischen Erkenntnisgewinnung durch Begriffsanalyse und Begriffssynthese und „in dem Maße, in dem durch dieses Verfahren die komplexen Begriffe unserer wissenschaftlichen und alltäglichen Beschreibungssysteme in ihrer internen logischen Struktur transparent werden, erschließt sich uns auch die interne kausale Gesetzlichkeit der in ihnen beschriebenen Welt.“(6)

Nur durch die Übernahme der Überprüfbarkeit und der Genauigkeit der mathematischen Wissenschaft wird auch die Politik allgemein anerkennbare, unstrittige Resultate hervorbringen und zu einer Wissenschaft werden.

„Eine deutliche, durch richtige Erklärungen gehörig bestimmte und von allen Zweideutigkeiten gesäuberte Art des Vortrages ist gleichsam das Licht des menschlichen Geistes; die Vernunft macht die Fortschritte, Regeln machen den Weg zur Wissenschaft aus, und Wissenschaft hat das Wohl des Menschen zum Ziel. [...]

Wie eine lange Erfahrung Klugheit gibt, so entsteht durch eine ausgebreitete Wissenschaft Weisheit.“(7)

2.2. Naturzustand und Natürliche Gesetze

2.2.1 Der Naturzustand

Ausgangspunkt für die Erarbeitung seiner politischen Theorie ist für Hobbes der Naturzustand, also der Zustand , in dem sich die Menschen ursprünglich befanden.

In seinem Werk „Leviathan“, Kap.13 zeigt Hobbes das Zusammenleben der Menschen außerhalb aller Normen und Gesetze.

Durch die Beobachtung der Menschen und die Analyse ihrer Verhaltensweisen stellt er eine Naturzustandstheorie auf, um herauszufinden, ob die menschliche Natur unmittelbar und aus eigenen Mitteln vergesellschaftungsfähig ist.

Den Naturzustand kennzeichnet nach Hobbes im Wesentlichen folgendes:

Die Menschen sind von Natur aus gleich, sowohl in ihren körperlichen als auch geistigen Anlagen. Dieser Gleichheit entspringen die gleichen Hoffnungen, ein Ziel zu erreichen. So werden zwei Menschen zu Feinden, wenn beide zu erlangen versuchen, was nur einem von ihnen zukommen kann.

Hobbes sieht in der menschlichen Natur drei Hauptgründe, warum Menschen in Streit geraten: Wettstreben, Argwohn und Ruhmsucht. Um ihr Ziel zu erreichen ist den Menschen jedes Mittel recht und alles ist erlaubt, was der Selbsterhaltung dient.

Im Naturzustand werden die Menschen durch den in der menschlichen Natur liegenden Trieb zur Selbsterhaltung und damit durch ein unersättliches Machtstreben bestimmt. Sie befinden sich in einem Krieg aller gegen alle; es gibt keine Sicherheit für die Menschen. „Bei dem Krieg aller gegen alle kann auch nichts ungerecht genannt werden. In einem solchen Zustande haben selbst die Namen gerecht und ungerecht keinen Platz. Im Kriege sind Gewalt und List Haupttugenden; und weder Gerechtigkeit noch Ungerechtigkeit sind notwendige Eigenschaften des Menschen;[...]“(8)

Nach Hobbes ist der Mensch von Natur aus nicht vergesellschaftungsfähig.

Nur die Furcht vor einem gewaltsamen Tod und das Verlangen nach einem glücklichen Leben wecken in ihm den Wunsch nach Frieden

„Die Leidenschaften, die die Menschen zum Frieden unter sich geneigt machen können, sind die Furcht vor einem gewaltsamen Tod; ferner das Verlangen nach den zu einem glücklichen Leben erforderlichen Dingen und endlich die Hoffnung, sich diese durch Anstrengung wirklich zu verschaffen.“(9)

2.2.2. Die Natürlichen Gesetze

Im 14.Kapitel seines Buches „Leviathan“ beschreibt Hobbes die im Naturzustand geltenden Gesetze. Er unterscheidet zwischen dem Naturrecht und dem Naturgesetz. „Das Naturrecht ist die Freiheit, nach welcher ein jeder zur Erhaltung seiner selbst seine Kräfte beliebig gebrauchen und folglich alles, was dazu etwas beizutragen scheint, tun kann.“(10)

Unter Freiheit versteht Hobbes lediglich „die Abwesenheit aller äußeren Hindernisse“.(11) Das Naturrecht ist das geltende Recht im Naturzustand.

„Solange daher dieses Recht gilt, wird keiner, [...], sich für sicher halten können.“(12) Aus dieser Erkenntnis heraus, also aus Gründen der Vernunft, entstehen die natürlichen Gesetze. Bei Hobbes gibt es insgesamt 21 natürliche Gesetze, wobei das erste „suche Frieden und jage ihm nach“ und das zweite natürliche Gesetz die wichtigsten sind. Das zweite natürliche Gesetz ergibt sich aus dem ersten und besagt, dass die Menschen zur Erhaltung des Friedens und zu ihrer eigenen Verteidigung bereit sein sollen, ihrem Recht auf alles zu entsagen. Sie sollen sich mit soviel Freiheit begnügen, wie sie ihren Mitmenschen zugestehen.

Der Autor möchte darauf verzichten, alle natürlichen Gesetze im einzelnen aufzuführen. Nur soviel dazu: es sind Regeln für das friedliche Zusammenleben aller Menschen gemäß dem Sprichwort: „Was du nicht willst, das dir geschehe, tue andern auch nicht.“ Die natürlichen Gesetze machen für jeden Menschen Gerechtigkeit und Billigkeit zur Pflicht; ihre Kenntnis ist nach Hobbes die „einzige wahre Sittenlehre, welche all das in sich begreift, was in der gesellschaftlichen Verbindung der Menschen gut oder böse ist“.(13)

2.3. Der Vertragsabschluß

Das zweite natürliche Gesetz besagt:

„Sobald seine Ruhe und Selbsterhaltung gesichert ist, muß auch jeder von seinem Rechte auf alles -vorausgesetzt, dass andere dazu auch bereit sind- abgehen und mit der Freiheit zufrieden sein, die er den übrigen eingeräumt wissen will.“(14)

Es bedeutet also Rechtsverzicht mit dem Ziele, den Frieden zu erlangen und zu erhalten. Das zweite natürliche Gesetz ist eine Aufforderung an alle, wechselseitig auf ihr natürliches Recht zu verzichten bzw. ihre natürliche Freiheit einzuschränken. Diese Wechselseitigkeit ist ein Kriterium für die Gerechtigkeit und ein Garant für die Erhaltung eines Gleichgewichtes.

Aus dem Verzicht resultiert für Hobbes eine wechselseitige Übertragung des Rechtes, welche er als Vertrag bezeichnet. Aus der Einsicht des Menschen, dass eine Verbesserung des Naturzustandes nur durch das Abschließen von gegenseitigen Verträgen eintreten kann, folgert Hobbes das dritte natürliche Gesetz: „vertragliche Abkommen müssen erfüllt werden“.(15) Wer gewährleistet aber die Gegenseitigkeit der Verträge und sichert ihre Einhaltung ? Im Naturzustand gibt es keinen Gesetzgeber, der verbindliche Gesetze vorgibt und diese überwacht.

„Ich übergebe mein Recht, mich selbst zu beherrschen, diesem Menschen oder dieser Gesellschaft unter der Bedingung, dass du ebenfalls dein Recht über dich ihm oder ihr abtrittst. Auf diese Weise werden alle einzelnen eine Person und heißen Staat oder Gemeinwesen. “(16)

Im Staat kann die gegenseitige Vertragserfüllung durch höhere Gewalt erzwungen werden.

Durch Verzicht auf ihre Freiheit errichten die Menschen eine vertraglich legitimierte Herrschaft über sich. Diese eingesetzte Macht soll ein Zwangsmittel gegen die Leidenschaften der Menschen sein. Der Vertrag ist nach Hobbes ein Herrschaftsbegründungsvertrag , kein Begrenzungsvertrag, d.h. die Vertragsschließenden behalten keine Rechte zurück; es gibt keine liberalen Grundrechte oder sogenannte Menschenrechte.

Da im vorstaatlichen Zustand Ehrgeiz, Neid, Egoismus, Ruhmsucht und Habgier einen Krieg aller gegen alle auslösten, so argumentiert Hobbes, haben Todesfurcht und Selbsterhaltungs- trieb die Einsicht in die Notwendigkeit der Überwindung des Naturzustandes der Menschen diktiert. Da die Menschen unfähig sind, aus eigener Kraft auf ihre uneingeschränkten Rechte und Freiheiten zu verzichten, haben sie sich freiwillig einem Souverän (Leviathan) unterworfen, der mit allen Mitteln zum Wohle der menschlichen Sicherheit den Frieden aufrechterhält.

Es übertragen also alle ihre gesamte Macht auf eine Person und sehen diese als ihre Ver- körperung an. Der auf diese Weise geschaffene Staat ist für Hobbes ein Kunstprodukt zum Zwecke der kollektiven Sicherheit, und nicht wie bei Aristoteles die „zwangsläufige Folge der geselligen Natur des Menschen“.(17)

2.4. Der Staat

Als logische Schlußfolgerung einer anhaltenden Lebensunsicherheit erscheint Hobbes die Gründung des Staates:

„Staat ist eine Person, deren Handlungen eine große Menge Menschenkraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehen, auf dass diese nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende.“(18)

Der Inhaber der Staatsgewalt ist aller Bindungen und Verpflichtungen enthoben, die Delegation der Macht ist absolut, endgültig und unwiderruflich. Legislative, Exekutive und Judikative (diese Begriffe werden von Hobbes allerdings nicht verwendet) liegen beim Herrscher, dem die Untertanen zu bedingungslosem Gehorsam verpflichtet sind. Es gibt keine Trennung von geistlichem und weltlichem Regime mehr. Der Souverän kann kein Unrecht tun und deshalb auch nicht bestraft werden. Er steht über dem Gesetz, welches gilt, solange er nicht ausdrücklich anderes verfügt. Nicht die Wahrheit, sondern die legislatorische Autorität des Staates bestimmt, was Recht und Unrecht ist.

Der Bürger kann nur den Gehorsam verweigern, wenn der Staat seinen Stiftungszweck, die Friedenssicherung und Verteidigung, nicht mehr erfüllt. Jeder einzelne ordnet durch den Vertragsabschluß den eigenen Willen dem einzigen Willen im Staat unter, der durch den Souverän verkörpert wird.

Hobbes ist ein Verfechter des absolutistischen Staates. Er läßt keinen Zweifel daran, dass die Bürger eines zu gründenden Gemeinwesens wohl beraten sind, wenn sie als Souverän einen einzelnen (Monarchie), nicht etwa eine Versammlung (Aristokratie) oder gar alle (Demokratie) wählen. Mit seiner Vorstellung des Leviathans schafft er einen absoluten Staat, in dem das Bestreben, das Überleben der Untertanen zu sichern, deren politische Freiheit außer Kraft setzt.

Zentrale Aufgabe des Staates ist für ihn Schutz und Sicherheit der Untertanen; durch eine vernünftige Regierungspraxis soll das Volkswohl gefördert werden. Hobbes verlangt vom Staat, dass er sich für Gleichheit vor dem Gesetz, vernünftige Besteuerung und Schutz des Privateigentums einsetzt, dass er sich um Erziehung, Unterricht, Arbeitsbeschaffung und Armenfürsorge kümmert.

Außer dem durch Vertrag gegründetem Staat kennt und anerkennt Hobbes auch den Eroberungsstaat. Dieser kommt dadurch zustande, dass die Menschen aus Todesfurcht vor der Person des Eroberers auf ihre natürlichen Rechte verzichten.

3. John Locke (1632-1704)

John Locke stand ebenso wie Hobbes unter dem Eindruck der Wirren des Bürgerkrieges. England war dem Ruin nahe und Locke glaubte, dass sich das Land nur unter einer starken Regierung wieder erholen könne. Wie Hobbes beschäftigte er sich mit naturwissen- schaftlichen Erkenntnissen (Zusammenarbeit. mit Robert Boyle, Studium der Medizin).

„Er war ein Mann des aufgeklärten gesunden Menschenverstandes, den er auf allen Wissensgebieten angewandt sehen wollte.“(19)

Locke war in jungen Jahren ein Anhänger der Staatstheorien von Thomas Hobbes. In seinem Werk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“, in dem er sich mit den Ideen Sir Robert Filmers, einem Verfechter der absolutistischen Königsgewalt, auseinandersetzt, entwickelt er eine Auffassung der Inhalte und Ziele der Politik, die sich mit der von Hobbes in mancher Hinsicht deckt . Es geht ihm „ähnlich Hobbes vornehmlich darum, in einem Gemeinwesen Bedingungen, Institutionen und Regel zu etablieren, deren oberstes Ziel nicht nur das Gemeinwohl ist, sondern das, was zur Erhaltung des Lebens dient: seiner Freiheit, seiner Gesundheit, seiner Glieder und seiner Güter.“(20)

Anfänglich recht royalistisch gesinnt und gegen die Toleranztendenz der Zeit eingestellt, wandelt Locke sich allmählich zu einem Anhänger der Toleranz. Beeinflußt wurde diese Entwicklung Lockes maßgeblich von seiner Beschäftigung mit der Whig-Politik (Opposition zum Königshaus der Stuarts) Lord Ashleys, dem er als Sekretär, Berater und Leibarzt diente. Ein Resultat dieses Gesinnungswandels ist sein „Toleranzbrief“.

In seinen Toleranzschriften befaßt sich Locke mit Fragen des Glaubens, er tritt für die Freiheit aller Glaubensbekenntnisse ein, solange sie den liberalen Staat nicht gefährden. Atheisten werden bei Locke allerdings nicht geduldet, da sie keine höhere richterliche Instanz anerkennen würden.

3.1. Methodische Grundlagen der politischen Philosophie von Locke

Eine analytische Vorgehensweise bei der Entwicklung seiner politischen Philosophie , die sich auf Erkenntnisse der Mathematik und Geometrie stützt und wie wir sie bei Hobbes kennengelernt haben, gibt es bei Locke nicht. Vielmehr sieht Locke selbst „seinen Beitrag zum politischen Denken wohl eher als Nebenprodukt seines geistigen Wirkens [...]. In erster Linie ging es ihm darum, die Reichweite des menschlichen Verstandes auszuloten [...]“ in theoretischer wie in praktischer Hinsicht.(21)

In seinem 1689 erschienenen Werk „Über den menschlichen Verstand“, das in vier Bücher gegliedert ist, behandelt Locke die Frage nach „Ursprung, Gewißheit und Umfang der menschlichen Erkenntnis“ sowie die „Grundlagen und Abstufungen von Glauben, Meinung und Zustimmung“.(22) Er widerlegt die von Descartes vertretene These, wonach einige Prinzipien bzw. Ideen dem Menschen ursprünglich angeboren seien. Er entwickelt eine Erkenntnistheorie, die zeigen soll, wie der Geist zu komplexer Erkenntnis gelangt. Die Seele ist zunächst leer und alle Ideen, d.h. alles womit der Geist sich beschäftigen kann, gewinnt der Mensch aus Erfahrung.

„Durch aktive Kombination und Vergleich der einfachen, rein passiv aufgenommenen Ideen (simple ideas) gewinnt der Geist zusammengesetzte Ideen (complex ideas), die Locke in die Grundkategorien der Substanzideen, der Relationen (Verhältnis der Ideen zueinander) und der Modi (abstrakte Begriffe, z.B. Dreieck, Dankbarkeit) gliedert.“(23)

Bei seinen erkenntnistheoretischen Überlegungen geht es Locke nicht wie Hobbes oder Descartes um naturwissenschaftliche Probleme. Seine Denkweise kann man als „Konstruktivismus oder Kombinatorik“ bezeichnen.(24)

3.2. Naturzustand und Naturrecht

Wie bereits Hobbes so beschäftigte sich auch Locke ausführlich mit den Fragen des Naturrechtes und des Naturzustandes, die zu seiner Zeit Grundlage fast jeder politischen Theorie waren.

Im zweiten Buch seines Werkes „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ beginnt Locke das 2.Kapitel mit der Feststellung, dass man, um politische Macht richtig zu verstehen und von ihrem Ursprung ableiten zu können, erwägen müsse, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden.

„Es ist ein Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur ihre Handlungen zu regeln und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeit so zu verfügen, wie es ihnen am besten scheint, ohne dabei jemanden um Erlaubnis zu bitten oder vom Willen eines anderen abhängig zu sein.“(25)

Dieser Zustand der Freiheit ist nach Locke kein Zustand der Zügellosigkeit, denn :

„Im Naturzustand herrscht ein natürliches Gesetz, das jeden verpflichtet. Und die Vernunft, der dieses Gesetz entspricht, lehrt die Menschheit, [...], dass niemand einem anderen, da alle gleich und unabhängig sind, an seinem Leben und Besitz, seiner Gesundheit und Freiheit Schaden zufügen soll.“(26)

Die Menschen besitzen also innerhalb der Grenzen des natürlichen Gesetzes eine vollkommene Freiheit, über sich und ihren Besitz zu verfügen, unabhängig vom Willen eines anderen. Weiterhin bezeichnet Locke den Naturzustand als einen Zustand vollkommener Gleichheit, welche die Gleichheit freier Individuen ist, da keiner einem anderen von Natur aus untersteht und allen von Geburt an die Vorteile der Natur und die gleichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen.

Im Naturzustand unterstehen die Menschen dem Gesetz der Natur; wird es von allen respektiert, so ist der Naturzustand ein „Zustand des Friedens, des Wohlwollens, der gegenseitigen Hilfe und Erhaltung“, also ein sozialer Zustand.(27)

Mit zunehmender Beweisführung zerstört Locke selbst sein vorerst gezeichnetes Bild vom Naturzustand, den er dann als „üblen Zustand“ bezeichnet, weit davon entfernt ein Zustand des Friedens zu sein.

Derjenige, der sich nicht an die Regeln des Naturrechts hält und versucht, einen anderen Menschen in seine Gewalt zu bekommen, versetzt sich ihm gegenüber in einen Kriegszustand. Um diesen Zustand zu beenden, hat jeder einzelne das Recht, das Naturrecht zu vollstrecken, d.h. jeder einzelne ist Richter und Vollstrecker in einer Person, jeder hat das Recht auf Privatjustiz, private Rechtsprechung und private Vollstreckung.

Kriegszustand und Naturzustand existieren bei Locke nebeneinander; der Kriegszustand ist kein späteres Stadium des Naturzustandes.

„Menschen, die nach der Vernunft zusammenleben, ohne auf Erden einen gemeinsamen Oberherrn mit der Macht, zwischen ihnen zu richten, über sich zu haben, befinden sich im eigentlichen Naturzustand. Gewalt aber, ohne die erklärte Absicht, gegen die Person eines anderen Gewalt anzuwenden, bedeutet, wo es auf Erden keinen gemeinsamen Oberherrn gibt, den man um Hilfe anrufen könnte, den Kriegszustand.“(28)

Diesen Kriegszustand zu vermeiden, ist für Locke ein gewichtiger Grund, weshalb sich die Menschen zu einer Gesellschaft zusammenschließen und den Naturzustand verlassen.

Für Locke nimmt das Selbsterhaltungsprinzip unter den Regeln des natürlichen Gesetzes eine Sonderstellung ein. Es ist bei Locke das hervorragendste naturrechtliche Prinzip und das einzige angeborene. Damit seine Schöpfung erhalten bleibe, hat Gott in jeden Menschen einen starken Selbsterhaltungstrieb gelegt.

Auf dem Selbsterhaltungsprinzip beruht das Eigentumsrecht. Jeder Mensch hat das Recht, die Natur zu bearbeiten und sie auf diese Weise in Besitz zu nehmen. Durch Arbeit verändert er die Natur und das Produkt der Arbeit wird zum Eigentum.

Das Gesetz der Natur hat Grenzen gesetzt: jeder darf sich nur soviel aneignen, wie er zum eigenen Verbrauch benötigt. Nur so gäbe das Streben nach Eigentum keinen Anlaß zu Streit. Locke unterscheidet in diesem Zusammenhang zwei Phasen des Naturzustandes. Die Phase vor der Erfindung des Geldes und diejenige danach. Locke kommt zu dem Schluß, dass mit der Einführung des Geldes auch die Spannungen und Konflikte zunehmen und der anfänglich friedliche Naturzustand zerstört wird. Er billigt diese Entwicklung jedoch, da die Geld- wirtschaft die Voraussetzung einer gesteigerten Güterproduktion ist und das wirtschaftliche Wachstum fördert.

3.3. Der Vertragsabschluß

Die zweite Phase des Naturzustandes - ausgelöst durch die Einführung des Geldes- entwickelte eine Dynamik, die den Naturzustand sprengte. Sie war gekennzeichnet durch das Verlangen nach Mehrbesitz. Durch den nun möglichen Großgrundbesitz kam es zu Konflikten und zur Aufteilung des Landes. Die schlechten Charaktereigenschaften der Menschen wurden geweckt. Es entstand ein Zustand der völligen Unsicherheit.

Während Hobbes den Naturzustand klar und deutlich als Kriegszustand bezeichnete, gelangt Locke erst jetzt zu einer ähnlichen, wenn auch nicht so scharfen Schilderung des Naturzustandes.

„[...], da alle Menschen gleich sind und der größere Teil von ihnen nicht genau die Billigkeit und Gerechtigkeit beachtet, so ist die Freude an seinem Eigentum, das er in diesem Zustand besitzt, sehr ungewiß und sehr unsicher. Das läßt ihn bereitwillig einen Zustand aufgeben, der bei aller Freiheit voll von Furcht und ständiger Gefahr ist. Und nicht grundlos trachtet er danach und ist dazu bereit, sich mit anderen zu einer Gesellschaft zu verbinden, [...], zum gegenseitigen Schutz ihres Lebens, ihrer Freiheiten und ihres Vermögens, was ich unter der allgemeinen Bezeichnung Eigentum zusammenfasse.“(29)

Nur durch den Zusammenschluß der Menschen, also durch einen wechselseitigen Vertrag zwischen den Menschen, ist es möglich, den gefährlichen Naturzustand zu verlassen. In einem Vernunftentschluß gründen die Vertragspartner ein politisches Gemeinwesen und verzichten auf ihre Freiheit im Naturzustand sowie auf das Recht, einen Rechtsbrecher nach den Regeln des natürlichen Gesetzes zu bestrafen. Die Menschen bleiben jedoch bei Locke vor und nach dem Sozialvertrag dieselben, stets bedacht auf ihre Sicherheit und die Erhaltung ihres Eigentums. Es findet keine Transformation ihres Bewußtseins zu Bürgern statt. Auch spricht Locke im Gegensatz zu Hobbes nicht von Abschluß eines Vertrages, er verwendet den Ausdruck „übereinkommen“.

Wie sieht nun Lockes Sozialvertrag aus ?

Die Sozialvertragslehre unterscheidet in der Regel zwischen zwei Verträgen, einem Gesell- schaftsvertrag und einem Herrschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag wird von den Vertragspartnern mit dem Ziel geschlossen, ein politischen Gemeinwesen zu gründen, d.h. eine Gesellschaft, die sich vom Naturzustand abhebt. Der Herrschaftsvertrag wird zwischen dem einzelnen und dem Souverän abgeschlossen. Er ist ein Vertag zwischen dem Herrscher und dem Volk, wobei der Herrscher Vertragsverletzungen begehen kann.

Bei Locke sieht das folgendermaßen aus: Auf der einen Seite steht der einstimmig von den Bürgern als Vertragspartner zu beschließende Gesellschaftsvertrag, der den Staat als politischen Körper konstituiert und die geltende Verfassung festlegt. Auf der anderen Seite befindet sich der Herrschaftsvertrag, der das Vertragsverhältnis zwischen dem Herrscher und dem Volk begründet. Dieser „Herrschaftsvertrag schrumpft bei ihm zum lockeren Vertrauensverhältnis des „trust“, das, obwohl keine eigentliche Vertragsbeziehung, bei einer nachhaltigen Verletzung durch Legislative oder Exekutive das Volk zur Revolution legitimieren kann.“(30)

Durch den Vertragsabschluß wird die Vertragsgemeinschaft selbst zum politischen Herrschaftssubjekt. Das Volk selbst gelangt in den Besitz uneingeschränkter Souveränität, wobei sich Minderheiten dem Willen der Mehrheit unterzuordnen haben, was nach Locke notwendig ist, um handlungs- und entscheidungsfähig zu bleiben.

Die Ausübung der Staatsgewalt durch einen Souverän hält Locke eher aus praktischen Gründen für erforderlich. Das Volk überträgt durch Rechtsverzicht die Wahrnehmung seiner Rechte auf eine Staatsgewalt, um den Gemeinwillen effizienter ausüben zu können. Die oberste Staatsgewalt hat die Pflicht, Leben und Eigentum der Bürger zu schützen. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Volk und der obersten politischen Gewalt (Legislative) kann jederzeit vom Volk gekündigt werden, es ist kein Vertragsverhältnis im engeren Sinne. Locke hebt hervor, dass die Vertragschließenden Eigentümer sein sollten, denn sonst habe ihr Eintritt in die Gesellschaft, deren Zweck der Eigentumsschutz ist, wenig Sinn.

3.4. Der Staat

Die oberste Staatsgewalt, die von den einzelnen sofort beim Zusammentritt zum Staat errichtet wird, ist für Locke die Legislative.„So ist das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten die Begründung der legislativen Gewalt, sowie das erste und grundlegende natürliche Gesetz, das sogar über der legislativen Gewalt gelten muß , die Erhaltung der Gesellschaft und [...] jeder einzelnen Person in ihr ist.“(31)

Legt das Volk die Legislative in die Hände eines einzelnen, sprechen wir von Monarchie, wird sie einigen Ausgewählten übertragen, so liegt eine Aristokratie vor. Behält das Volk die Legislative, so handelt es sich um eine Demokratie. Nach Locke kann „die Gemeinschaft nach Belieben zusammengesetzte und gemischte Regierungsformen“ hervorbringen.(32)

Um Machtgier, Machtmißbrauch und einer Ausweitung des Staatseinflusses vorzubeugen und um den Staat in der Ausübung seiner vertraglich bestimmten Aufgaben zu kontrollieren, nimmt Locke eine Trennung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Föderative vor.

Erstere stellt die höchste Macht im Staate dar, sie legt die Gesetze fest, nach denen die anderen zu handeln haben. Die Ausführung dieser Gesetze, also ihre Vollstreckung nach innen, darf man ihr jedoch nicht auch überlassen. Dazu bedarf es einer sich ständig im Amt befindlichen Exekutive, die der Legislative untersteht und welche die Vollmacht hat, die Legislative einzuberufen. Zunächst bildet die Vertragsgemeinschaft eine politische Form und beschließt eine Verfassung. Im Anschluß setzt sie eine Regierung ein, welche die Rechtssicherheit gewährleistet und den Mehrheitswillen des Volkes repräsentiert. Die Regierung handelt in genau vorgegebenen Grenzen und kann bei Nichterfüllung ihrer Staatsaufgaben jederzeit abberufen werden. Verletzt der Souverän das Vertrauensverhältnis, wird der Widerstand gegen ihn legitim. Aus der Tatsache, dass der Staat zwar im inneren aus vielen einzelnen besteht, nach außen aber als eine geschlossene Einheit auftritt, leitet Locke die Föderative ab. Sie ist für die Sicherheit nach außen zuständig und umfaßt die Gewalt über Krieg und Frieden, über Bündnisse und Allianzen. Die föderative Gewalt sollte in der Hand der Exekutive liegen. Zusätzlich spricht Locke noch von einer Prärogativen. Die Prärogative ist ein Notstandsrecht der Exekutive, sie ist für alle auftauchenden Notfälle da, bei denen sofortiges Eingreifen erforderlich wird.

Den Grund, weshalb sich Menschen zu einem Staat zusammenschließen und sich unter eine Regierung stellen, also den Naturzustand freiwillig verlassen, sieht Locke wie vom Autor unter Punkt 3.3 bereits zitiert, in der Erhaltung des Eigentums. Der Schutz dieses Eigentums ist der eigentliche Staatszweck. Alle anderen, wie Frieden, Sicherheit und die öffentliche Wohlfahrt des Volkes, sind nur die Voraussetzung für die ungestörte Freude am Eigentum. Lockes Staat ist ein Staat der Eigentümer. Nur der Eigentümer ist Vollbürger und darf Vertreter des Parlamentes wählen.

Dem Schutz des Eigentums mißt Locke im Gegensatz zu Hobbes mitunter mehr Bedeutung zu als dem Selbsterhaltungsrecht. Er verlangt blinden Gehorsam „[...]für einen Zweck, zu dem der Befehlshaber seine Macht hat, nämlich zur Erhaltung der übrigen. Die Verfügung über seinen Besitz jedoch hat damit nichts zu tun.“(33) Wer den Gehorsam eines höheren Offiziers verweigert, auch wenn der Befehl noch so gefährlich und unvernünftig ist, verdient nach Locke den Tod, sein Eigentum darf man ihm allerdings nicht nehmen. Bei Hobbes hat der Selbsterhaltungstrieb die Vorrangstellung.

Lockes Regierungsmodell ist angelehnt an die Prinzipien der englischen Monarchie, die seinem Ideal weitgehend nahezukommen scheint. Er wird zum Verfechter einer konstitutionellen Monarchie, wobei er der Meinung ist, dass die Form der Regierung davon abhängt, wie die Legislative angelegt ist. Für ihn sind sowohl Monarchie, Demokratie als auch Oligarchie denkbar, um seine Vorstellung einer Regierung umzusetzen.

4. Vergleich Hobbes - Locke

Vergleichen wir die politischen Theorien und die Methode der Erkenntnisgewinnung von Thomas Hobbes und John Locke, lassen sich viele Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten finden. Der Autor möchte sich an dieser Stelle jedoch nur auf die Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede beschränken, die unmittelbar Bestandteil seiner Hausarbeit sind. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Während Hobbes sich als radikaler Denker darstellt, der mit der Tradition des Mittelalters bricht, lernen wir in Locke einen Mann des gesunden Menschenverstandes kennen. Im Gegensatz zu Locke, der durch Kombination und Vergleich einfacher Ideen neue zusammengesetzte Ideen konstruiert, und dessen Methode wir als Kombinatorik oder Konstruktivismus bezeichnen, geht es bei Hobbes um die Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Entwicklung seiner politischen Philosophie. Seine Vorgehensweise ist analytisch und beruht auf Erkenntnissen von Mathematik, Geometrie und Physik. Hobbes` Verdienst ist es, die mechanistisch - naturwissenschaftliche Methode auf die Staats- und Gesellschaftslehre angewandt zu haben; er hat die praktische Philosophie zu einer Wissenschaft gemacht.

Sowohl Hobbes als auch Locke machen, wie zur damaligen Zeit allgemein üblich, den Naturzustand zum Ausgangspunkt ihrer Überlegungen. Locke ist bestimmter als Hobbes in der Behauptung, dass die Menschen tatsächlich im Naturzustand lebten und leben können. Hobbes bestimmte das Wesen der Menschen nicht von dem Vermögen der Vernunft her, auch stellt sich der Mensch für ihn nicht als zu einer Gemeinschaft strebend dar. Bei Hobbes werden die Menschen durch den in der menschlichen Natur begründeten Trieb zur Selbsterhaltung und damit verbunden durch ein unersättliches Machtstreben bestimmt (homo homini lupus), dessen Folge der Krieg ist.Locke teilt diese Meinung nicht, für ihn machen Freiheit und Gleichheit den Naturzustand aus. Erst durch die Einführung des Geldes entwickelt sich ein Kriegszustand. Locke geht von einem friedlichen Menschenbild aus; jeder einzelne hat das Recht, das Naturgesetz zu vollstrecken, es gibt keine sanktionierende Gewalt, was wiederum für Hobbes unvorstellbar ist.

Dieser gedankliche Unterschied ist bezeichnend für die unterschiedliche Vorgehensweise beider. Hobbes bedient sich eines negativen Menschenbildes, um die Notwendigkeit eines legitimen und stabilen Staates zu beweisen. Die Naturzustandstheorie bereitet bei ihm „[...] die Erkenntnis vor, dass das fundamentale Selbsterhaltungsinteresse die Menschen aus dem Naturzustand heraustreibt, dass die Ordnungsbedürfnisse der Menschen nur mit künstlichen Mitteln befriedigt werden können, dass die Menschen ein geeignetes Instrument entwickeln müssen, um die Sozialitätsdefizite ihrer Natur zu kompensieren, eben den Staat, [...].“(34)

Locke will dagegen politische Freiheit für die Bürger legitimieren und stattet diese deshalb bereits im staatsfreien Zustand mit Rechten aus. Freiheit und Gleichheit sind für ihn Rechtsbegriffe, bei Hobbes sind sie Kennzeichen des Naturzustandes. Er erkennt im Naturzustand kein vorhandenes Recht.

Erwähnenswert ist es auch, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es bei Hobbes ausgefeilte Vertragsformeln für das friedliche Zusammenleben aller Menschen gibt, Locke gebraucht keine präzisen Formulierungen dafür. Er hat die Modalitäten seines Gesellschaftsvertrages nicht deutlich herausgearbeitet und verwendet den Ausdruck „übereinkommen“.

Hobbes und Locke stimmen darin überein, dass ein verbindliches Recht als Verhaltensregel im Umgang der Menschen untereinander fehlt. Sie fordern beide, aufgrund der Unsicherheit im Naturzustand, den Vertragsabschluß. Ein wichtiger Grund dafür ist bei Locke außerdem der Besitz von Eigentum und dessen Schutz, was wiederum bedeutungslos für die Argumentation von Hobbes ist, da er im Naturzustand kein Eigentum kennt. Bei ihm bestimmt der Leviathan, was jedem gehört. Bei Locke spielt das Eigentum eine wesentliche Rolle, ebenso die Arbeit, die dem Erwerb von Eigentum dient. Besitz wird nicht vom Staat verteilt, sondern durch Arbeit erworben. Arbeit um der Arbeit Willen ist bei Locke gegen die Natur. Oberste Aufgabe des Staates ist es, das Eigentum eines jeden nach innen und außen zu schützen. Eigentum nimmt bei Locke im Gegensatz zu Hobbes einen höheren Stellenwert ein als das Selbsterhaltungsrecht, was vom Autor unter Punkt 3.4 bereits näher erläutert wurde.

Bei Hobbes wird der Vertrag zwischen dem Souverän und dem Volk geschlossen, das mit dem Vertragsabschluß alle seine Rechte aufgibt und auf den Herrscher überträgt. Dieser wiederum ist nicht Vertragsteilnehmer und somit nicht an die Gesetze gebunden. Erst durch die so vollzogene Begründung des Staatsvertrages kann die Willkür der nicht durch Normen gebundenen einzelnen durch die rechtsetzende Gewalt überwunden und der Friede gesichert werden. Der Souverän kann durch eine Person oder eine Versammlung verkörpert werden, die allmächtig, niemandem verpflichtet ist, und allein Recht und Moral bestimmt. Diese Auffassung Hobbes wird von Locke kritisiert. Nach seiner Meinung kann niemand in einer bürgerlichen Gesellschaft von ihren Gesetzen ausgenommen werden. Die Erschaffung des Leviathans ist für Locke der Beweis des andauernden Naturzustandes, bei Hobbes die einzige Möglichkeit, den Naturzustand zu überwinden.

Außerdem ist die politische Freiheit der Bürger des Leviathans eingeschränkt, sie können vom Vertrag nicht zurücktreten. Dagegen hat der Bürger bei Locke das Recht, jederzeit den Staat zu verlassen. Einen Ausnahmezustand sehen beide in dem Fall, dass der Herrscher seiner vertraglichen Aufgabe nicht nachkommt.

Gegensätzliche Meinungen vertreten Hobbes und Locke, wenn es um die Machtbefugnisse der Herrscher geht. Einig sind sie sich jedoch darüber, dass es eines Herrschers bedarf. Während der Souverän bei Hobbes uneingeschränkte Macht hat, Hobbes ist Vertreter der absolutistischen Staatsmacht, nimmt Locke eine Trennung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Föderative vor. Diese Gewaltenteilung soll eine Herrschaftslimitierung herbeiführen, um den Menschen vor dem Staat zu schützen. Ihr Grundgedanke ist die Verhinderung des Machtmißbrauchs. Locke entwickelt das Modell einer liberalen konstitutionellen Monarchie, die bereits Züge eines modernen Verfassungsstaates hat.

5. Schlußbemerkungen

Während seiner Auseinandersetzung mit den Werken von Hobbes und Locke und der Diskussion ihrer Erkenntnisse in den Werken anderer Autoren ist der Autor immer wieder auf gewisse Ähnlichkeiten in deren Vertragstheorien gestoßen. Man geht davon aus, dass Locke, der nur 44 Jahre nach Hobbes geboren wurde, sich intensiv mit dessen Arbeit beschäftigt hat und in jungen Jahren als Anhänger Hobbes` galt.

Sowohl Hobbes als auch Locke erkannten die Zeichen ihrer Zeit, ihre Ideen waren heftigster Kritik bzw. langwierigen Kontroversen ausgesetzt und sie lebten beide mehrere Jahre im Exil.

„Hobbes, der auch Vater des Absolutismus genannt wird, hatte mit seiner Politik wenig politischen Einfluß und wurde durch die Staatslehre Lockes, der seinerseits Wegbereiter des liberalen Rechtsstaates war, bald in den Hintergrund gedrängt.“(35)

Hobbes` „Leviathan“ stieß in der Öffentlichkeit sowohl in England als auch in Frankreich auf starken Protest, seine unmittelbare Wirkung auf die Politik war jedoch gering. Hobbes` Verdienst ist die Begründung eines neuen Weltbildes, das durch die Entwicklung der exakten Naturwissenschaften bestimmt war. Sein Werk steht für die revolutionäre Neubegründung der politischen Philosophie in der Moderne.

Trotz erheblicher systematischer Schwächen hat Lockes Staatstheorie bis in die heutige Zeit Gültigkeit. Er entwarf ein liberalistisches Vertragsmodell und legte den Grundstein für die freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie. Er beeinflußte das geistige Klima vor dem Ausbruch der französischen Revolution nicht unwesentlich. Seine Ideen hatten Einfluß auf die Formulierung der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (1776) und auf den französischen Verfassungsentwurf (1791).

[...]


(1) Thomas Hobbes, De Corpore, 1.Teil, 1.Kapitel, Seite 11

(2) Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Junius Verlag Hamburg 1992, Kap. II.1, Seite 39

(3) Brockhaus Enzyklopädie, Band 10, Brockhaus Verlag Mannheim 1989, 19.Auflage, Seite 121

(4) Thomas Hobbes, De Corpore, An den Leser, Seite 1

(5) Thomas Hobbes, Leviathan, Reclam Verlag Stuttgart 1970, 5.Kapitel, Seite 39

(6) Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Junius Verlag Hamburg 1992, Kap.II.1, Seite 49

(7) Thomas Hobbes, Leviathan, Reclam Verlag Stuttgart 1970, 5.Kapitel, Seite 45 und 46

(8) ebenda, 1.Teil, 13.Kapitel, Seite 117

(9) ebenda, 1.Teil, 13.Kapitel, Seite 118

(10) ebenda, 1.Teil, 14.Kapitel, Seite 118

(11) ebenda, 1.Teil, 14.Kapitel, Seite 118

(12) ebenda, 1.Teil, 14.Kapitel, Seite 119

(13) ebenda, 1.Teil, 15.Kapitel, Seite 141

(14) ebenda, 1.Teil, 14.Kapitel, Seite 119

(15) ebenda, 1.Teil, 15.Kapitel, Seite 125

(16) ebenda, 2.Teil, 17.Kapitel, Seite 155

(17) Aristoteles, Philosophische Schriften, Band 6, Hamburg 1995, Seite 4

(18) Thomas Hobbes, Leviathan, Reclam Verlag Stuttgart 1970, 2.Teil, 17.Kapitel, Seite 156

(19) Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Junius Verlag Hamburg 1996, Seite 7

(20) Günter Barudio, Weltgeschichte, Band 25, Weltbild Verlag Augsburg 2000, Seite 341

(21) Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Junius Verlag Hamburg 1996, Seite 7

(22) John Locke, Versuch über den menschlichen Verstand, Band 1, Felix Meiner Verlag Hamburg 1981, Seite 22

(23) Brockhaus Enzyklopädie, Band 13, Brockhaus Verlag Mannheim 1989, 19.Auflage, Seite 478

(24) Walter Euchner , John Locke zur Einführung, Junius Verlag Hamburg 1996, 2.Kapitel, Seite 22

(25) John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Europa Verlag Wien 1967, Buch II, 2.Kapitel, Seite 201

(26) ebenda, Seite 202

(27) ebenda, 3.Kapitel, Seite 211

(28) ebenda, 3.Kapitel, Seite 212

(29) ebenda, 9.Kapitel, § 123, Seite 283

(30) ebenda, Einleitung, Seite 34

(31) ebenda, 11.Kapitel, Seite 289

(32) ebenda, 10.Kapitel, Seite 287

(33) ebenda, 11.Kapitel, Seite 295

(34) Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Junius Verlag Hamburg 1992 Kapitel 3.1, Seite 103

(35) Brockhaus Enzyklopädie, Band 10, Brockhaus Verlag Mannheim 1989, 19.Auflage, Seite 122

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die methodischen Grundlagen der politischen Philosophie von Thomas Hobbes und John Locke sowie ihre Vertragstheorien- ein Vergleich
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Autor
Jahr
2001
Seiten
21
Katalognummer
V105536
ISBN (eBook)
9783640038282
Dateigröße
423 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundlagen, Philosophie, Thomas, Hobbes, John, Locke, Vertragstheorien-, Vergleich
Arbeit zitieren
Daniel Bosse (Autor:in), 2001, Die methodischen Grundlagen der politischen Philosophie von Thomas Hobbes und John Locke sowie ihre Vertragstheorien- ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105536

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