Die Europäische Währungsunion aus schwedischer Perspektive


Hausarbeit, 2001

13 Seiten


Leseprobe


Die europäische Währungsunion aus schwedischer Perspektive

Einleitung

Abgesehen von Dänemark und Großbritannien, denen im Vertrag von Amsterdam eine Ausnahmestellung zugesichert wurde, ist Schweden der einzige EU- Mitgliedsstaat, der vorerst nicht an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnimmt. Ähnlich wie viele andere EU-Mitglieder hatte Schweden die formellen Konvergenzkriterien nicht erfüllen können, da man mit einer Staatsverschuldung von ca. 80% des BNP über dem von den Konvergenzkriterien geforderten Wert von 60% lag.

Dies war allerdings nicht der ausschlaggebende Punkt, da bis auf drei Staaten (Luxemburg, Frankreich und Finnland) alle EU-Mitglieder an dem Konvergenzkriterium der Staatsverschuldung scheiterten, was wiederum die Finanzminister veranlasste, die Zahlen großzügig zu interpretieren. Lediglich Griechenland, das mit nahezu allen Kriterien Schwierigkeiten hatte, wurde vorerst die Teilnahme verweigert. Allerdings schaffte der südosteuropäische Staat bereits 2000 die Erfüllung der Kriterien und gehört seitdem zum „erlesenen“ Kreis der Euroländer.

Die eigentlichen Gründe für den freiwilligen vorläufigen Verzicht Schwedens auf die Teilnahme sind folglich an anderer Stelle zu suchen, besonders nachdem alle Parteien des schwedischen Reichstages ihre prinzipiell positive Einstellung gegenüber dem Euro erklärt haben.

Bevor ich mich auf die Suche nach diesen Gründen begebe und auch die Entwicklung nach der schwedischen Entscheidung untersuchen werde, möchte kurz zusammenfassen, worum es sich bei der Währungsunion handelt und welchen wirtschafts- und finanzpolitischen Hintergrund Schweden besitzt.

Grundzüge der europäischen Währungsunion

Im März 1979 einigte sich der Europäische Rat darauf, mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) ein System zu etablieren, dass die Risiken im Handels- und Finanzverkehr minimieren sollte. Im Mittelpunkt des EWS, an dem Schweden als Nichtmitglied der EG nicht beteiligt war, stand zunächst der ECU - eine europäische Verrechnungseinheit zwischen den einzelnen Notenbanken. Jeder Teilnehmer legte als Leitkurs eine gewisse Parität zwischen der nationalen Währung und dem ECU fest und verpflichtete sich den Wechselkurs auf den Devisenmärkten so zu beeinflussen, dass er in einer maximalen Bandbreite von 2,25% um diese Parität herum gehalten (floaten) würde. Zusammen mit der Konvertabilität errichtete man auf EG-Ebene somit die Vorstufe eines Festkurssystems. Die Realität zeigte allerdings sehr schnell die Unausweichlichkeit von Leitkursanpassungen, um das System zu stabilisieren.

Die eigentliche Währungsunion begann zum 1.7.1990 mit dem Eintritt in deren erste Stufe. Vorläufig ging es darum, die letzten Beschränkungen im Kapitalverkehr zu beseitigen. Die zweite Stufe, während der die Erfüllung der Konvergenzkriterien (Mai 1998 Festlegung der Kurse) und der Aufbau der EZB (EWI) die Hauptaufgaben waren, trat zum Januar 1994 in Kraft.

Am 1.1.1999 begann für die Euro-11-Länder die dritte Stufe der europäischen Währungsunion. An diesem Tag gingen die an ihr teilnehmenden Staaten eine Geldunion ein, die als ein Wechselkurssystem mit unwiderruflichen Kursen und einer gemeinschaftlichen Geldpolitik betrachtet werden kann. Die nationalen Regierungen (bzw. ihre Nationalbanken) gaben ihre geld- und wechselkurspolitische Souveränität auf und übertrugen diese wichtigen Instrumentarien der allgemeinen Wirtschaftpolitik der supranationalen Institution EZB. Die in den restlichen wirtschaftspolitischen Bereichen weiterhin getrennten nationalen Volkswirtschaften werden ab 2002 mit dem Euro eine gemeinsame Währung erhalten.

Die EZB orientiert sich bei der Verfolgung ihrer geldpolitischen Aufgaben primär an der Entwicklung im gesamteuropäischen Wirtschaftsraum. Ganz im Sinne neoklassischer geld- und finanzpolitischer Vorstellungen verfolgt sie ein Stabilitätsziel mit einer maximalen Inflation von 2%. Um dieses Ziel ohne Beeinflussung durch die Politik verfolgen zu können, genießt die EZB eine weitreichende Unabhängigkeit von supranationalen oder nationalen Institutionen.

Die nationalen Wirtschaftspolitiken sind im Rahmen der EWU gezwungen, sich an neue monetäre Rahmenbedingungen und an tiefgreifende strukturelle Veränderungen der volkwirtschaftlichen Entwicklungsbedingungen zu gewöhnen. Weiterhin in nationaler Souveränität verbleiben die restlichen Instrumentarien der Wirtschaftspolitik, doch auch sie werden durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt (Finanzpolitik) und die europäische Wettbewerbs- und Harmonisierungspolitik (Ordnungspolitik) von supranationalen Vorschriften, die sich an gesamteuropäischen Erfordernissen orientieren, beschränkt. Diese Vorschriften fordern von der nationalen Politik eine strikte und nachhaltige finanzielle Disziplin des öffentlichen und sozialen Sektors (z.B. max. Defizitgrenze des Haushalts bei 3% des BSP und mittelfristiger Ausgleich der öffentlichen Finanzen) sowie die diskretionäre Koordinierung der gesamten nationalen Wirtschaftspolitik auf der Grundlage gemeinschaftlicher Beschlüsse (Euro-12-Gruppe), welche allerdings informeller Art sind.

Die EWU wird einen Wettbewerb mit perfekter Preis- und Kostentransparenz erschaffen, wobei die monetären komparativen Vorteile (niedrige Lohn-, Sozial- und Fiskalkosten) gegenüber den realen (hohe Infrastruktur-, Forschungs- und Bildungsausgaben) an Bedeutung gewinnen könnten, was eine Bedrohung für hochentwickelte Volkswirtschaften darstellt. Zu erwarten sind deshalb ordnungspolitische Reformen, welche die Staatsausgaben auf einen „harten Kern“ reduzieren werden.

Trotz starker Interdependenzen der europäischen Volkswirtschaften kommt es im Rahmen der EWU zu keiner systematischen finanz- oder wirtschaftspolitischen Abstimmung, um nationale Widersprüche, die besonders in konjunkturellen Krisensituationen evident zu werden drohen, zu beseitigen. Prinzipiell behalten die Nationalstaaten ihre traditionelle wirtschaftspolitische Verantwortung, allerdings mit einem verkleinerten Maßnahmeinstrumentarium, das besonders dem potenten Mittel der Geld- und Wechselkurspolitik (schnellster Eingriffsmechanismus) beraubt ist. Reale wirtschaftliche Störungen lassen sich somit nicht mehr über flexible Wechselkurse dämpfen.

Zur Lösung dieses Dilemmas werden die nationalen Regierungen über kurz oder lang gezwungen sein, neue politische Mittel zu finden, um den Aufgaben der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik, der nachfrageorientierten Konjunkturpolitik und der strukturellen Beschäftigungspolitik nachzukommen. Schließlich werden die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten, in Ermangelung einer supranationalen Regierung, sich auch zukünftig vor dem Wähler für sämtliche Aspekte der Wirtschaftspolitik legitimieren müssen.

Wirtschafts-, finanz- und geldpolitische Hintergründe Schwedens

Am 12.12.1990 diskutierten die Mitglieder des schwedischen Reichstag erstmals öffentlich über den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft, der trotz äußerst kontrovers geführter Diskussionen bereits im Sommer 1991 in Brüssel beantragt wurde. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Land mitten in der größten Wirtschaftskrise seit 1930 - jener Krise, die Schweden durch eine komplette Neuorientierung der Wirtschaftspolitik hatte meistern können und die der Ausgangspunkt eines beispiellosen sechs Jahrzehnte andauernden Wirtschaftswachstums gewesen war.

Der Antrag auf EU-Mitgliedschaft markierte nun das (in-)offizielle Ende des „Schwedischen Modells“, einem spezifischen wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Modell, mit dem der skandinavische Staat jahrzehntelang eine Sonderstellung in Europa eingenommen hatte.

Schweden erklärte sich zu einer Harmonisierung mit der EU bereit, was die Integration einer strukturell andersartigen Wirtschaft in den europäischen Wirtschaftsraum bedeutete. Zudem waren am 1.7.1990 die EU-Staaten bereits in die erste Stufe der Währungsunion eingetreten.

Beide Tatsachen machten im teilweise stark staatlich gelenkten Schweden neben einer Deregulierungswelle (Eisenbahn, Post, Telekommunikationswesen, Energieversorgung, inländischer Flugverkehr, Börsenmonopol wurden 1993 dereguliert), welche die schwedische Wirtschaft an die EU-Verhältnisse anpassen sollte, auch eine grundlegende Neuorientierung der Finanz- und Geldpolitik erforderlich.

Diese aus der traditionellen wirtschaftspolitischen Perspektive Schwedens betrachtet unangenehmen Maßnahmen mussten zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Ausgerechnet erste Deregulationsmaßnahmen der Finanzmärkte waren nämlich eine der Hauptursachen gewesen, die Schweden in ökonomische Schwierigkeiten sowie eine tiefgreifende Bankenkrise getrieben hatten und dadurch einen maßgeblichen Beitrag zu den allgemeinen Wirtschaftsproblemen lieferten, welche die sozialdemokratische Regierung unter Staatsminister Ingvar Carlsson (1991) zu dem unpopulären Schritt des EU-Beitritts getrieben hatten, dem das schwedische Volk in einer Volksabstimmung 1994 nur mit knapper Mehrheit zugestimmt hatte.

Die Wirtschaftsstruktur Schwedens schien 1990-92 den Wohlfahrtsstaat nicht länger zu finanzieren können und man erhoffte sich aus der EU-Mitgliedschaft eine volkswirtschaftliche Stabilisierung. Außerdem galt es für Schweden den Anschluss an ein sich zunehmend integrierendes Europa, das schließlich den hauptsächlichen Exportmarkt darstellte, nicht zu verlieren.

Neben wirtschaftlichen Gründen war das Ende der bipolaren weltpolitischen Konstellation ein zweiter Ursachenkomp lex für den Beitrittsantrag. Schweden sah nun nämlich keine Gründe mehr dafür, weiterhin eine Neutralitätsposition einzunehmen.

Dieser Schritt in die EU sollte zukünftigen schwedischen Regierungen aber ein latentes Legitimationsproblem ihrer wirtschafts-, finanz- und geldpolitischen Maßnahmen eröffnen. Für einen Großteil der Wähler hatte die regulative schwedische Wirtschaftspolitik mit (neo-)keynesianistischer Prägung den Garant für einen jahrzehntelangen Lebensstandard dargestellt, der zu den höchsten der Welt gezählt hatte. Deregulation und liberale Wirtschaftspolitik waren in ihren Augen die Ursache für die umfangreichen ökonomischen Probleme, welche Schweden nach 1990 heimgesucht hatten. Für einen Teil dieser Maßnahmen machte man die EU verantwortlich, wodurch sie gleichzeitig eine Mitschuld an der wirtschaftlichen Krise erhielt.

Viele schwedische Bürger traf die Umorientierung auf ein Stabilitätsziel besonders hart. 1985 hatte die Regierung die Kreditvergabe dereguliert, woraufhin viele schwedische Bürger in der Erwartung konstant hoher Inflationsraten dazu übergingen, Kredite aufzunehmen, um sich auf dem Immobilienmarkt o.ä. Märkten zu versorgen. Als die Hochinflationspolitik nicht länger vertretbar war und zudem auch die EU eine Umorientierung der Geldpolitik auf lange Sicht einforderte, platzte die angestaute Kreditblase.

Hinzu kam, dass im Jahr des schwedischen EU-Beitritts (1995) die (offene) Arbeitslosigkeit mit über 8% einen Wert erreicht hatte, der bei jahrzehntelangen Durchschnittswerten zwischen 1,5% und 3,5% als sehr bedrohlich empfunden wurde. Der Arbeitsmarkt galt (und gilt weiterhin) in Schweden stärker wie in den anderen Ländern der EU als Indikator für die Wirtschaftsleistung. Er ist ein wichtiges Barometer zur Bemessung der Regierungstätigkeit und somit ein sehr sensibles innenpolitisches Thema.

Es hatte sich Mitte der 90er Jahre folglich ein Nährboden entwickelt, auf dem der Keim einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber supranationaler Wirtschafts- und Finanzpolitik gut gedeihen konnte.

Erste Debatten über die Währungsunion - SOU 1996:158

Das richtungsweisende Dokument der schwedischen Entscheidung über die Beteiligung an der Währungsunion war der 1996 veröffentlichte Abschlussbericht eines (öffentlichen) staatlichen Untersuchungsausschusses. Bei meiner Darstellung der ersten Diskussionsphase über die Währungsunion werde ich mich auf diesen Bericht konzentrieren, da er den „politischen Diskurs“ sehr detailliert widerspiegelt. Sofern es mir wichtig erscheint, werde ich ihn in einigen Punkten ergänzen.

Der gleichzeitig mit Euroskeptikern wie -befürwortern besetzte Untersuchungsausschuss hatte zur Aufgabe, eine Stellungnahme über die Folgen eines EWU-Beitritts Schwedens zu erarbeiten. Im Bericht selber vermied man eine abschließende Beurteilung und sprach lediglich eine Empfehlung aus, da wegen der Vielzahl von Pro- und Contra-Argumenten, eine Beurteilung letztendlich von individuellen Prioritätensetzungen abhängt.

Thematisch ist der Bericht in die drei Diskussionskategorien gesamtökonomische Effekte (effektive Nutzung vorhandener Ressourcen), stabilitätspolitische Aspekte und politische Aspekte (insbesondere auf EU-Ebene) unterteilt:

1. Gesamtökonomische Aspekte

Als eines der Hauptargumente wurde von den Währungsunionsbefürwortern oft der Wegfall von Handelshemmnissen und Umtauschgebühren angeführt, durch die sich im internationalen Währungsraum (Euroland) Transaktionskosten einsparen ließen. Berechnungen ergaben für Schweden allerdings maximale Einsparungen von 0,17- 0,27% des BNP, wodurch die Bedeutung dieses Aspekts als eher gering einzustufen war.

Gewichtiger erschien das Argument, dass eine gemeinsame Währung einzelne Mitglieder daran hindert, protektionistische Maßnahmen am Geldmarkt, wie etwa die Erlangung von Konkurrenzfähigkeit über die Abwertung von nationalen Währungen, durchzuführen.

Speziell für ein Land wie Schweden, mit seiner Inflationsvergangenheit und dem häufig benutzten Konjunkturmotor der Währungsabwertung, gilt, dass die EZB in einem gemeinsamen Währungsraum ein größerer Stabilitätsgarant als die nationale Reichsbank sein kann.

Zusammenfassend bewertete der Ausschuss die Währungsunion aus gesamtökonomischen Gesichtspunkten als positiv für Schweden, betonte aber, dass andere Politikbereiche (Stabilitätspolitik, Sozialsysteme, Steuern, Ausbildungssektor, Konkurrenzgesetzgebung u.ä.) gewichtiger wären.

2. Stabilitätspolitische Effekte

Die wichtigste stabilitätspolitische Konsequenz der Währungsunion ist der Übergang von einer schwedischen zu einer gemeinsamen Geldpolitik, da hiermit ein zentrales Mittel zur Stabilisierung der nationalen Wirtschaft wegfällt. Nationale Zinssenkungen und Abwertungen der schwedischen Krone auf den internationalen Devisenmärkten, Mechanismen also, die Schweden häufig zur Bereinigung konjunkturell unerwünschter Lagen benutzt hatte, können nicht mehr zur Stabilisierung von Produktion und Beschäftigung herangezogen werden. Das Fehlen dieser geldpolitischen Aktionsoption entfaltet allerdings erst bei stabilitätspolitischen Störungen ihre komplette Brisanz. Sind diese Störungen symmetrisch (gemeinsame Störungen im gesamten Währungsraum), dann verspricht das gemeinsame Vorgehen der EZB mehr Erfolg als dezentrale Aktionen der schwedischen Reichsbank.

Anders sieht dies bei asymmetrischen (landesspezifischen) Schocks und Störungen aus. Treten asymmetrische Schocks auf, beispielsweise ein Nachfragerückgang in Schweden von dem der Rest der Eurozone unberührt bleibt, dann wird die EZB ihre Geldpolitik kaum an diesen für sie partiellen Schock anpassen. Vielmehr wird sie ihn als eine regionale Störung betrachten. Andererseits kann ein asymmetrischer Schock in einem großen Mitgliedsland die EZB dazu bewegen, geldpolitische Maßnahmen zu ergreifen. Befindet sich Schweden zum Zeitpunkt der EZB-Intervention in einer anderen Konjunkturphase, dann könnte sich dieser Eingriff negativ für Schweden auswirken.

Eine hohe Inflationsrate in Deutschland beispielsweise kann also die EZB zu einer restriktiven Geldpolitik veranlassen, obwohl in Schweden hierdurch konjunkturell notwendige Investitionen erschwert werden. Die kleine schwedische Volkswirtschaft bewertete man als bei asymmetrischen Konjunkturverläufen besonders anfällig. Im Rahmen der Währungsunion drohe es also, die Strukturprobleme größerer Länder besonders aber deren hohe Arbeitslosigkeitsraten importieren zu müssen.

Der Ausschuss wertete die Gefahr des Eintretens asymmetrischer Schocks für Schweden als besonders latent, da es ein Land der europäischen Peripherie ist, dessen makroökonomische Entwicklung sich von denen der kontinentalen Kernländer stärker unterscheidet, als sich deren Konjunkturverläufe untereinander. Bei einer Aufgabe der selbständigen Geld- und Währungspolitik könne Schweden solche Schocks nur über die restlichen stabilitätspolitischen Maßnahmen kompensieren, von denen drei denkbare Anpassungsmöglichkeiten (internationale Arbeitskräftemobilität, Flexibilität der Nominallohnentwicklung, Finanzpolitik) hervorstechen würden:

a. Internationale Arbeitskräftemobilität

Aufgrund kultureller und sprachlicher Barrieren, aber auch unzureichend harmonisierter sozialer Sicherungssysteme (Rente, Krankenversicherungen, Arbeitslosenversicherungen u.ä.) rechneten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses auf absehbare Zukunft kaum mit einer flexiblen internationalen Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit. Besonders für Schweden gilt, dass die hohen Lohnersatzleistungen von bis zu 80% (1996) die Mobilität eher verhindern, was Mobilitätsanalysen der schwedischen Bevölkerung eindeutig belegt hatten. Ohnehin war sie in Schweden mit seinen überdurchschnittlichen staatlichen Transferleistungen eher nachfragedeterminiert und hätte nur in Hochkonjunkturen effektiv wirken können.

Als Ausgleichsmechanismus asymmetrischer Schocks schien die internationale (oder nationale) Arbeitskräftemobilität wenig erfolgversprechend.

b. Flexibilität der Nominallohnentwicklung

Durch eine Anpassung des realen schwedischen Lohnniveaus im Verhältnis zur restlichen Eurozone (reale Abwertung) lassen sich asymmetrische Schocks ausgleichen und eine Verbesserung der relativen Kostensituation herstellen. In schlechten Konjunkturlagen kann diese Verbesserung aber nur über den Preis einer Senkung der Nominallöhne erreicht werden.

Für Schweden, das umfangreiche Arbeitsschutzgesetze und ein hohes Lohnniveau besitzt, würden (sozial-) politische Reformen notwendig, die wegen ihrer gesellschaftspolitischen Brisanz leicht zu sozialen Konflikten führen könnten. Ein weiterer Nachteil solcher politischer Maßnahmen wie etwa die Reform des Arbeitsrechts ist ihre langfristige Wirkung. Der umfangreiche politische Diskussionsbedarf (Konsensfindung der Tarifparteien) nimmt solchen Maßnahmen die Flexibilität. Sie unterliegen ständig verschiedener „time -lag“-Problematiken (Gefahr der Destabilisierung wegen Erkennungs-, Entscheidungs- und Wirkungsverzögerungen). Der Untersuchungsausschuss unterstrich die Unerwünschtheit solcher wirtschafts- und ordnungspolitischer Maßnahmen, da sie die wichtigen schwedischen Errungenschaften des umfangreichen Arbeitskräfteschutzes auf „ein unakzeptables US-Niveau“ herunterfahren würden.

In Schweden drohe durch die einflussreiche Position der Gewerkschaften, dass in Rezessionszeiten Lohnabschlüsse durchgesetzt werden, die von einer marktgerechten Höhe abweichen. Solche Abschlüsse werden im Rahmen der Währungsunion allerdings direkt mit Beschäftigungseinbußen gestraft, da ihre Folgen nicht länger über den Wechselkurs neutralisiert werden können.

c . „Interne Wechselkursveränderungen“ - Finanzpolitik Auch mit Hilfe finanzpolitischer Maßnahmen, wie flexiblen Steuern und Abgaben, besteht die Möglichkeit im Falle asymmetrischer Schocks die relative Kostenlage schwedischer Unternehmen im Verhältnis zur restlichen Eurozone zu verändern. Um diese auch „interne Wechselkursveränderungen“ genannte Maßnahme zur zielgerichteten Wirtschaftsstabilisierung nutzen zu können, sah der Ausschuss umfassende ordnungspolitische Reformen (Arbeitsmarktordnung, Deregulationen, Senkung der staatlichen Transferleistungen u.ä.) als unumgänglich an. Jedoch wies man auf die enorme politische Brisanz solcher Reformen hin.

Die „interne Wechselkursveränderung“ zielt im Wesentlichen darauf ab, die Arbeitgeberabgaben zu flexibilisieren, um in Rezessionen über Abgabesenkungen die Investitionstätigkeit zu fördern, bzw. um in Boomphasen Überproduktionen zu verhindern und die Inflationsgefahr zu minimieren.

Prinzipiell stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl diese Abgabenflexibilität, die sich direkt auf den Staatshaushalt auswirkt, gegenzufinanzieren. Zum einen über flexible Arbeitnehmerabgaben und zum anderen über ins Steuersystem integrierte „automatische Stabilisatoren“.

Automatische Stabilisatoren sind finanzpolitische Maßnahmen, die im Steuer- und Abgabensystem eingebaut sind und ohne Wirkungsverzögerung automatisch die relative Kostenlage verändern. Im Laufe einer Rezession und damit verbundenen Gewinneinbußen leisten die Unternehmen weniger Abgaben, die dafür mit Hilfe deutlich höherer Abgaben während einer Hochkonjunktur gegenfinanziert werden. Langfristig betrachtet bleibt der Staatshaushalt hierbei im Gleichgewicht, er unterliegt aber kurzfristig starken Schwankungen, die im Falle der Rezession ein kräftiges Haushaltsdefizit bewirken können.

Bei beiden Möglichkeiten schränken allerdings die Bestimmungen der Währungsunion den Handlungsspielraum stark ein. Die im Untersuchungsbericht befürworteten finanzpolitischen Maßnahmen mittels „automatischer Stabilisatoren“ sind wegen des Stabilitätsziels der gemeinsamen Geldpolitik, die stark defizitäre Haushalte (max. 3% bei mittelfristigem Haushaltsgleichgewicht) grundsätzlich untersagt, nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Eine Gegenfinanzierung gesenkter Arbeitgeberabgaben über eine Erhöhung der arbeitnehmerbezogener Abgaben (Arbeitnehmerabgaben für Sozialversicherungen u.ä.) stellt für Schweden ein nicht minder schwerwiegendes Problem dar, wie schon bei der Diskussion flexibler Nominallöhne gezeigt wurde. Zusätzlich lag Schweden 1996 trotz umfangreicher Senkungen von Steuern und staatlichen Transferleistungen im Zuge der Wirtschaftskrise am oben Limit der in der EU zulässigen Steuerquoten, wodurch deren Flexibilität stark beschnitten war.

Weitere Senkungen der Steuerquoten und besonders der staatlichen Ausgaben waren also eine Voraussetzung, um „interne Wechselkursveränderungen“ sinnvoll einsetzen zu können. Weitere Senkungen der staatlichen Ausgaben und Transferleistungen waren aber eine politisch nur schwer verantwortbare Angelegenheit.

Allgemeine Kritik übten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses an den Steuerharmonisierungen und der Regulierung der öffentlichen Ausgaben, da sie die EU wegen ihrer strukturellen wirtschaftlichen Eigenschaften als nicht geeignet für eine „ausgleichende“ Politik betrachteten. Eine Alternative sah man in Transfermechanismen zwischen Ländern und Regionen mit asymmetrischer Entwic klung, gab allerdings zu bedenken, dass die EU für solche Mechanismen denkbar ungeeignet sei. Sie einfach kein optimaler Wirtschaftsraum, vor allem weil die EU-Institutionen die unzweckmäßige Eigenschaft besäßen, Gelder in gesamtökonomisch wenig lohnenswerte Prestigeprojekte zur politischen Legitimation zu transferieren, anstatt eine zielgerichtet antizyklische Investitionspolitik zu betreiben.

Sehr kritisch äußerte man sich darüber, dass die kontinentalen Kernländer, deren Wirtschaftspolitiken teilweise schon länger harmonisiert waren, keine positiven Signale für eine langfristige Senkung der Arbeitslosigkeit zeigten. Für Schweden prognostizierte man 1996 im Falle des EWU-Beitritts die Gefahr größerer Schwankungen der Beschäftigtenzahlen, was bei dem ohnehin hohen Ausgangsniveau unerwünscht sei.

Zusammengefasst beurteilten die Verfasser des Abschlussberichts trotz einiger positiver Aspekte die stabilitätspolitischen Effekte der EWU für Schweden als negativ. Die Gewinne wurden als zu gering im Vergleich zum Verlust einer autonomen Geldund Währungspolitik bewertet, die an die schwedische Konjunktur angepasst sei. Sie bewerteten die traditionelle Wechselkurspolitik als schneller, effektiver und vor allem innenpolitisch weniger brisant.

3. Politische Aspekte

Im Rahmen der politischen Aspekte der Währungsunion stellte der Bericht vier Bereiche (Rolle der EWU im Integrationsprozess, Vereinbarkeit der EWU und demokratische Kontrolle, Legitimität eines schwedischen Beschluss über die Teilnahme an der dritten Stufe, Schwedens Möglichkeiten zur Ausübung politischen Einfluss in der EU) in das Zentrum seiner Überlegungen:

a. Rolle der EWU im Integrationsprozess

Die Währungsunion als rein ökonomisches Projekt zu betrachten wäre verfehlt, da sie in erster Linie ein politisches Projekt der europäischen Kernstaaten ist. Die ökonomische Integration wird in diesem Projekt als Voraussetzung der politischen Integration betrachtet. Sie ist kein Selbstziel, sondern lediglich ein Mittel zum Zweck. Die Währungsunion sollte demnach nicht als ein Projekt ökonomischer Überzeugung, sondern als ein Preis betrachtet werden, den man auf dem Weg zum höheren Ziel der wirtschaftlichen Integration zu bezahlen hat. Die Währungsunion ist nur ein Mittel diesen Weg abzukürzen, bei dem die Regierungen nicht mehr die Freiheit besitzen werden, sukzessiv über einzelne Aspekte der wirtschaftlichen Integration und Harmonisierung zu verhandeln. Vielmehr werden sie gezwungen

sein, sich möglichst rasch an die veränderten ökonomischen Entwicklungsbedingungen anzupassen, wenn sie nicht komparative Nachteile in Kauf nehmen wollen.

Um eben dieses Ziel intensivierter wirtschaftlicher Integration in der expansiven EU nicht zu gefährden, hat sich mit der „differenzierten Integration“ ein Modell etabliert, um das Problem unterschiedlicher Integrationsvorstellungen und -tempi der Mitgliedsstaaten zu lösen. Jeder soll soviel Integration betreiben, wie er will, ohne dabei Länder mit stärkerem Integrationswillen zu bremsen. Allerdings bezog sich diese Differenzierung auf die Osterweiterung der EU und nicht auf Schwedens Teilnahme an der EWU.

Von schwedischer Seite wurden an den Erfolg dieses Teilprojekts EWU große Zweifel herangetragen (1996). So befürchtet man bei ökonomischen Misserfolgen, besonders in den Ländern mit stark asymmetrischen Konjunkturverläufen, eine politische Destabilisierung. In Uneinigkeiten über die Art der gemeinsamen Geldpolitik sahen die Untersuchungsausschussmitglieder eine latente Gefahr für die politische Integration der EU. Da man für Schweden stark asymmetrische Konjunkturverläufe prognostizierte, könnten sich hier destabilisierende Tendenzen bilden.

b. Vereinbarkeit der EWU und demokratische Kontrolle

Starke Kritik äußerte man an der Autonomie der EZB (Geld- und Währungspolitik) gegenüber den Institutionen der EU und den nationalen Regierungen. Diese Entpolitisierung, obwohl sie der effektiveren und unabhängigen Arbeit der EZB dienen soll, stehe im Gegensatz zum allgemeinen Streben nach demokratischer Kontrolle. Zwar seien geringe Interventionsmöglichkeiten in die Arbeit der EZB eingeplant (nationale Bestimmung der Vorstandsmitglieder, Statutenänderung, Berichtspflicht vor EU-Institutionen), dennoch wäre aus schwedischer Perspektive eine Ausnahmezustandsklausel wünschenswert, die eine Übernahme der Geldpolitik erlaube.

c . Legitimität eines schwedischen Teilnahmebeschlusses in der Bevölkerung

In Schweden wurde die EWU 1996 vom Volk als ein Projekt der ökonomischen und politischen Elite betrachtet (eine Tatsache, die 2001 unverändert gilt), was eine rationelle Volksentscheidung gefährdete und unnötigen Druck auf das politische System ausübte. Im Abschlussbericht empfahl man deshalb eine intensive und breitangelegte Debatte, um die Bevölkerung über positive und negative Aspekte der EWU sowie deren Alternativen zu informieren.

d. Schwedens Möglichkeiten zur Ausübung politischen Einflusses in der EU

Aus dem Grund des politischen Einflusses (Gewichts) Schwedens in der EU wurde eine Teilnahme Schwedens an der Währungsunion als positiv bewertet. Besonders für einen EU-Neuling erachtete man es als wichtig, sich in der EU nicht frühzeitig das Vorurteil der Integrationsunwilligkeit aufzuhalsen. Eine schwedische Entscheidung sollte die Wichtigkeit einer Zugehörigkeit zu den Kernstaaten der Integration mitbedenken.

Im Falle einer negativen Entscheidung befand man eine schwedische Absichtserklärung der zukünftigen Teilnahme als absolutes Minimum. Hierin sah man den einzigen Weg politischen Einfluss bei den Beratungen über die Geldpolitik

zu erlangen, die Schweden auch im Falle einer Nichtteilnahme indirekt stark beeinflussen würde. Zudem müsse in diesem Fall die schwedische Reichsbank unbedingt gestärkt und vom politischen Einfluss autonomisiert werden. Zusammengefasst konstatierte der Untersuchungsausschuss von 1996 ein leichtes Plus auf der Negativseite, weshalb man die Teilnahme bereits an der ersten Runde der EWU (1999) nicht empfahl. Vier Hauptgründe führte man für diese in der politischen Debatte sehr gewichtige Empfehlung heran:

1. In der aktuellen (1996) schwedischen Situation (hohe Arbeitslosigkeit und angespannte ökonomische Lage) bestehe die permanente Gefahr umfassender gesamtökonomischer Störungen. Zuerst sollte die Arbeitslosigkeit auf einem akzeptablen Niveau stabilisiert werden.
2. Die Staatsfinanzen würden eine Teilnahme kaum zulassen, da negative konjunkturelle Schwankungen im Falle eines Beitritts nur über weitere Eingriffe in die öffentlichen Finanzen sowie effizienzmindernde Steuererhöhungen abzudämpfen seien und Schweden sich ohnehin am oberen Limit der europäischen Steuerbelastungen bewege.
3. Das politische System Schwedens drohe Schaden zu nehmen, sofern keine umfangreiche öffentliche Debatte über die Währungsunion stattfinden würde.
4. Der Aufschub solle Schweden lediglich die nötige Zeit verschaffen, um die nationale Wirtschaftsstruktur an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Ein vorschneller Beitritt, der das volkswirtschaftliche Gleichgewicht gefährden würde, läge schließlich weder im Interesse der EU noch Schwedens. Hierbei gab man zu bedenken, dass solch ein Aufschub den Staat enorme Summen kosten werde.

Der vorläufige Teilnahmeverzicht und seine Ursachen

Auf Vorschlag der Regierung beschloss der Reichstag 1997 vorerst nicht an der dritten Stufe der Währungsunion teilzunehmen. Offiziell begründete man diesen Beschluss mit der fehlenden Unterstützung des Gemeinschaftsprojekts in der schwedischen Bevölkerung. Regierung und Reichstag waren der Ansicht, dass eine Teilnahme einer breiten demokratischen Basis bedürfe. Die Teilnahmebestätigung sei schließlich der Ausdruck eines staatlichen politischen Willens zur monetären Integration. Dieser Wille sei allerdings bei einer Ablehnung des monetären Projektes durch über 50% der Bevölkerung (Umfrage DN) nicht gegeben. Wirtschaftlich bescheinigte sich die Regierung eine ausreichende Stärke und einen ausreichenden Anpassungsgrad an die gesamteuropäische Wirtschaftsstruktur.

Die schwedische Regierung erklärte zwar ihren prinzipiellen Beitrittswillen, machte aber deutlich, dass erst die schwedische Bevölkerung mehrheitlich von der EWU überzeugt sein sollte. Formell sei man ohnehin an dem Konvergenzkriterium der Staatsschulden gescheitert und dürfe deswegen der EWU nicht beitreten. Mit dem Entschluss hoffte man die Handlungsfreiheit aufrecht zu erhalten, ohne allerdings gleichzeitig die Tür zur EWU zuzuschlagen, an der man durch die wirtschaftlichen Verflechtungen innerhalb der EU indirekt ohnehin beteiligt war.

Ausschlaggeben war demnach der „öffentliche Diskurs“, also die öffentliche Meinung über die EWU und die EU allgemein, und nicht die im „politischen Diskurs“ debattierten realwirtschaftlichen Folgen. Dies zeigte sich auch daran, dass die Regierung eine Informationskampagne ankündigte, um der Bevölkerung zu einer fundierteren Meinung zu verhelfen.

Die Negativeinstellung betrachteten die Parteivertreter nur als ein vorübergehendes Problem, dass im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückzuführen sei:

1. Die EU bekam fälschlicherweise von der Bevölkerung eine Teilschuld für die Wirtschaftskrise zu Beginn der 90er Jahre zugesprochen.
2. Die EU-Mitgliedschaft muss erst allmählich zu einem Alltagsphänomen werden, wie dies die nordische Zusammenarbeit bereits ist.
3. Die schwedische Bevölkerung hat die Möglichkeiten, welche die EU bietet, wie beispielsweise die aktive Teilnahme an der Umgestaltung Europas noch nicht erkannt.

Diese offizielle Begründung schließt allerdings Ursachenkomplexe aus, die durchaus grundlegenden Einfluss hatten.

Zum einen konnte es sich aufgrund der Machtsymmetrie im schwedischen Reichstag und den im Herbst 1998 anstehenden Wahlen keine Partei leisten gegen den Unwillen der Bevölkerung für das Projekt EWU einzutreten und zum anderen zeigten der Verzicht auf die Teilnahme am EWS II, die fortdauernden intensiven Debatten und nicht zuletzt tiefgreifende ordnungspolitische Reformen zur Vorbereitung eines EWU-Beitritts, dass auch die Wirtschaftsstruktur noch erheblichen Anpassungsbedarf besaß. Besonders die Reallokation des Faktors Arbeit fand in Schweden unter zu erschwerten Bedingungen statt.

Erstgenannter Ursachenkomplex betraf vor allem die sozialdemokratische Regierung unter Ministerpräsident Göran Persson, der laut mehreren Umfragen bei den Reichstagswahlen im Herbst 1998 ohnehin drastische Verluste drohten. Eine weitere Verschlechterung des Meinungsbildes hätte das sichere Ende der Regierungszeit bedeutet.

Die These betreffend des zweiten wirtschaftsstrukturellen Ursachenkomplexes lässt sich am Besten anhand der wirtschaftspolitischen Entwicklung nach 1997/98 erläutern.

Wirtschafts-, finanz- und geldpolitische Entwicklungen 1998 - 2001

Neben der Anpassung an die Richtlinien der EU rückte die Schrumpfung des Sozialstaates (Wohlfahrtsstaat) in den Vordergrund des wirtschaftspolitischen Handelns (u.a. Senkung der öffentlichen Ausgaben von 72% des BNP in den 80er Jahren auf mittlerweile ca. 50%). Mit der Hilfe eines konjunkturellen Aufschwungs ordnen Regierung und Reichstag dabei das Verhältnis von Wirtschaft, Politik, Reichsbank und Tarifparteien neu.

Man nimmt bei dieser Neuordnung Abstand von alten wirtschaftspolitischen Vorstellungen (z.B. aktive/regulative Wirtschaftsmaßnahmen, staatliche Lenkungen, intensive Wechselkurspolitik u.s.w.). Ein wichtiger Schritt war im Herbst 1998 die gesetzliche Umstrukturierung der Reichsbank. Diese wurde von politischem Einfluss weitestgehend autonomisiert und erhielt wie die EZB die Preisstabilität (max. Inflationsrate 2%) als feste Zielvorgabe.

Die öffentlichen Ausgaben besitzen seit 1998 max. Obergrenzen (jährl. HHÜberschuss), die einen Abbau der Staatsschulden (2001 plant die Regierung die von den Konvergenzkriterien vorgeschriebenen 60% des jährlichen BNP zu erreichen) garantieren sollen. In einem weiteren Beschluss hat die Regierung festgelegt, die Euro-Konvergenzkriterien permanent zu erfüllen, um sich jederzeit an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion beteiligen zu können.

Für den nordischen Staat stellte vor allem die hohe Steuer- und Abgabebelastung ein Beitrittshindernis dar, so dass die Regierung plant, die Jahre 2000-2002 zu nutzen, um mit umfassenden Steuerharmonisierungen dieses Hindernis weitestgehend zu neutralisieren. Da die steuersenkenden Maßnahmen mit einer unabhängigen schwedischen Reichsbank erfolgen, rechnen die Wirtschaftsinstitute nicht mit umfassenden positiven Konjunkturimpulsen oder Erhöhungen des Lohnniveaus. Die Reichsbank wird mit entsprechenden Zinserhöhungen versuchen die Stabilität zu gewährleisten und inflationstreibende Effekte zu verhindern.

Die EZB hätte aufgrund ihrer gesamteuropäischen Orientierung nicht mit gleicher Intensität reagieren können. Im Falle einer schwedischen EWU-Teilnahme hätten umfangreiche Steuersenkungen in der aktuell günstigen Konjunkturphase eine Inflation hervorgerufen, die gegen den Stabilitätspakt verstoßen hätte. Schweden wäre demnach nicht zu einer raschen Steuerharmonisierung fähig gewesen. Stattdessen hätte man viele Etappen benötigt.

Mit dieser Steuerharmonisierung scheint auch der Verzicht auf die Teilnahme am EWS II zusammenzuhängen. Solange Schweden sich nämlich nicht am EWS II beteiligt (Festlegung eines festen Wechselkurses zum Euro und max. 15% Bandbreite), kann man relativ unberührt von der Entwicklung des Euro am Devisenmarkt operieren. Die Regierung Schwedens geht von einem guten Funktionieren der Kombination flexibler Wechselkurs und Preisstabilitätsziel aus.

Entwicklung des Meinungsbildes und seine Ursachen

Der umfangreichen Vorbereitungen zur Teilnahme an der Währungsunion und der weitgehenden Harmonisierung der schwedischen mit den europäischen Verhältnissen zum Trotz brachte das Jahr 2000 eine erneute radikale Wende der Bevölkerungsmeinung bezüglich des Euro, was sicherlich auch in dessen Schwäche begründete. Hatten nach verschiedenen Umfrageergebnissen im November 1999 die Befürworter erstmals die Oberhand gewonnen und den Reichstag dazu bewegt, die Diskussion über eine rasche Volksbefragung zu forcieren, so zeigte sich nur ein Jahr später (November 2000) ein komplett anderes Bild. Nahezu 50% lehnten die Einführung des Euro in Schweden ab, während sich nur noch 28% für ihn aussprachen. Diesem neuen Meinungsbild haben sich auch die Stellungnahmen der Parteien betreffend der Volksbefragung angepasst.

Die Frage war, ob man eine für den Reichstag bindende Volksentscheidung oder besser nur eine beratende Volksbefragung durchführen soll? Schließlich, so das Argument der Euroanhänger, wäre es kein Geheimnis, dass die Euroskeptiker eher dazu neigen, ihre Stimme abzugeben als die Befürworter.

Eine ganze Kette von Ursachen lässt sich für diesen Umschwung ausmachen. Die schwedische Wirtschaft befindet sich in den letzten Jahren in einer konjunkturell günstigen Situation und der Staat war 1999 erstmals in der Lage einzelne soziale Transferleistung (Arbeitslosenbezüge) zu erhöhen. Das einstige Hochinflationsland hat die von der Reichsbank angestrebte Stabilität (Inflation) erreicht und dabei die Stabilität in Euroland übertroffen. Massive Unterstützung erhalten die Euro-Gegner zusätzlich auch von außen. Die ablehnende Volksabstimmung in Dänemark wirkte wie ein Katalysator für die negative Haltung.

Interessanterweise verläuft die Kurve der positiven Stellungnahmen bei den Meinungsumfragen auffallend parallel zum Dollarkurs des Euro.

2. Diskussionsrunde - Vorbereitung eines neuen Untersuchungsausschusses

Mit dem Fortschreiten der wirtschaftspolitischen Reformen intensivierten sich die Diskussionen über die Folgen eines EWU-Beitritts erneut, diesmal allerdings unter veränderten Voraussetzungen. Die Regierung begann einen erneuten staatlichen Untersuchungsausschuss vorzubereiten.

In den Vordergrund rückte hierbei die Frage nach stabilitätspolitischen Maßnahmen (Nominallohnflexibilität, interne Wechselkursveränderungen), mit denen bei einer Teilnahme an der Währungsunion das Ziel der Vollbeschäftigung möglichst effektiv verfolgt werden kann.

Bedeutend während der sich intensivierenden EWU-Diskussion im Jahr 2000 waren die Stellungnahmen der beiden Tarifparteien, da die Flexibilität der Nominallohnentwicklung und die relative Kostenlage („interne Wechselkursveränderungen“) der Unternehmen (u.a. Produktionsfaktor Arbeit) bei einer EWU-Mitgliedschaft zentrale stabilitätspolitische Aktionsfelder ausmachen würden. Während hierbei die Arbeitgeberverbände erwartungsgemäß die notwendigen Deregulationen zur Vorbereitung der EWU betonten und sich deshalb meist positiv zur Währungsunion äußerten, wurde die Stellungnahme des Gewerkschaftsdachverbandes LO mit größerer Spannung erwartet.

Zunächst formulierte LO in einer Art Pauschalkritik zwei aus ihrer Sicht grundlegende Schwachpunkte der Währungsunion und des ihr anhängenden Stabilitätspaktes. Die konservativ-neoliberale Orientierung des Gemeinschaftsprojekts stellte aus der gewerkschaftlichen Perspektive das primäre Ziel der Kritik dar. Dies scheint kaum zu verwundern, rechnen doch neoliberale Wirtschaftstheoretiker die Beschäftigung nicht zu den Hauptpunkten der stabilitätspolitisch entscheidenden Wirtschaftsgrößen.

Ebenso erwartungsgemäß übte LO Kritik an den im Stabilitätspakt formulierten Konvergenzkriterien. Verhaftet in der alten phillipschen Vorstellung der negativen Komplementarität von Inflation und Beschäftigung erkannte man in den Konvergenzkriterien eine latente Gefahr für das politische Ziel der Vollbeschäftigung. LO befand den Mittelwert der drei niedrigsten Inflationsländer als Inflationsziel für alle Teilnehmer der Währungsunion für zu niedrig, da er dazu tendieren würde, so extrem niedrig zu werden, dass er den Beschäftigungsgrad bedrohen würde.

Im Wesentlichen folgten die Gewerkschaftsökonomen der Analyse des Untersuchungsberichts von 1996, allerdings unterschied sich die Prioritätensetzungen bei der Bewertung. So wies man beispielsweise auf eine differenzierte Betrachtung der Währungsunion hin, da auch in ihrem Rahmen der EWU weite Teile der Wirtschaft (Bäckereien, Frisöre,...) von regionaler Preisbildung und Nachfrage determiniert werden und somit vom gesamteuropäischen Wirtschaftsraum unabhängig sind.

Deutlich betonte man die veränderten Vorzeichen seit 1996. Die Konjunkturphasen und Verläufe haben sich an Resteuropa angeglichen und auch die Betonung der Inflationsbekämpfung als höchstes wirtschaftspolitisches Ziel sei klar festgelegt. Als aktiver Part im Lohnbildungsprozess wies man darauf hin, dass die Tarifparteien in Schweden entweder (selbst-)diszipliniert werden müssen oder neue Mechanismen zur Lohnfindung sich herausbilden müssten. Andernfalls drohen überdurchschnittlich hohe Tarifabschlüsse, weil die Tarifparteien in voller Kenntnis darüber, dass ihre Abschlüsse die Gesamtentwicklung in der Union nur marginal beeinflussen, bereits zu hohe Ausgangsforderungen stellen würden. Deswegen brauche Schweden Rahmenvoraussetzungen, die eine an die Realität angepasste Lohnpolitik bereits vor einem EWU-Beitritt herstellen.

Als eine Möglichkeit schlug man schwedische „Pufferfonds“, eine Art finanzielle Stoßdämpfer in Krisensituationen, vor. Diese in Finnland bereits existierenden Fonds, sollten nicht an die Staatsfinanzen angeschlossen, sondern von den Tarifparteien verwaltet werden. Im Prinzip handelt es sich bei diesen Fonds um nichts anderes als vom Staatshaushalt unabhängige Gelddepots zur Betreibung solch einer antizyklischen Konjunkturpolitik, die auf Grund der restriktiven Konvergenzkriterien (v.a. das Haushaltsdefizit) nicht länger durchführbar ist. Lediglich die Kontrolle dieses Politikmittels wandert vom Staat zu den Tarifparteien.

Als weitere Maßnahmen schlug man Anreize für die Unternehmen zu konjunkturadäquatem Verhalten, variable Arbeitszeitverschiebungen und flexible Aus- und Weiterbildungskonten, die in schlechten Konjunkturphasen genutzt werden könnten, vor.

Zusammenfassend empfahl LO eine rasche Ausgleichung der stabilitätspolitischen Schwachstellen durch nationale Politikanpassungen, um einen baldigen Beitritt vorzubereiten. Möglichst schnell sollte die Regierung eine Initiative starten, um zusammen mit den Tarifparteien Lösungen für die aktuellen Probleme zu finden. Es läge, so das Argument des Gewerkschaftsdachverbandes, schließlich nicht im Ermessen Schwedens darüber zu entscheiden, ob man der Währungsunion beitreten wolle, sondern lediglich wann. Die Währungsunion ist ein integraler Bestandteil der

EU-Mitgliedschaft und Schweden kann sich auf keinerlei Sonderregelungen berufen wie Dänemark und Großbritannien. Letztendlich habe Schweden bereits genug in die EWU investiert, um jetzt noch einen Rückzieher zu machen.

Demzufolge plädierte der Gewerkschaftsdachverband lediglich für eine beratende Volksbefragung. Eine Entscheidung über die EWU-Teilnahme sollte unabhängig von der allgemeinen Meinung über die Europäische Union fallen.

Basierend auf der Grundlage dieser Stellungnahmen und dem Stand der allgemeinen politischen Diskussion über eine Teilnahme Schwedens an der Währungsunion arbeitet seit Oktober 2000 ein erneuter Untersuchungsausschuss mit der Untersuchungsdirektive: Stabilisierungspolitik zur Erreichung von Vollbeschäftigung bei einer schwedischen Mitgliedschaft in der EWU (unter besonderer Beachtung der Finanzpolitik). Die Aufgabenfelder des Ausschuss umfassen dabei u.a.:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Januar 2001 übernahm Schweden die Ratspräsidentschaft der EU und rückte dadurch stärker in das internationale Rampenlicht. Die internationale Aufmerksamkeit konzentriert sich hierbei besonders auf die Frage nach der schwedischen Position zur Währungsunion. Schwedens Staatsminister Göran Persson erklärte bereits während der ersten Präsidentschaftstage, dass Schweden bald die ökonomischen Voraussetzungen eines EWU-Beitritts erfüllt habe. Es müsse sich lediglich noch herausstellen, ob der Lohnbildungsprozess ausreichend angepasst sei. Mit einer an das Volk gerichteten intensiven Kampagne für die Währungsunion wolle man nach der Reichstagswahl im Jahr 2002 starten.

Interessanterweise betonte Göran Persson durch seine Aussagen vor internationalem Publikum ökonomische Aspekte der schwedischen Reservation gegenüber der Währungsunion und eben nicht die eigentlich ausschlaggebende öffentliche Meinung. Hiermit offenbart er einen Trend in der schwedischen Perspektive, den ich nachdrücklich betonen möchte, da er mir wichtig für die zukünftige Entscheidung über einen verspäteten Beitritt zur EWU erscheint.

Das Argument der Volksmeinung wird mit der zunehmend Anpassung der schwedischen Wirtschaftsstruktur immer unbedeutender und es scheint so, als ob die Ablehnung der EWU durch die schwedische Bevölkerung letztendlich einer positiven Entscheidung nicht im Wege stehen wird. Sogar die Gewerkschaften plädieren mittlerweile dafür lediglich eine beratende Volksbefragung durchzuführen, da die Meinungstrends der Bevölkerung von zu vielen nichtökonomischen Faktoren beeinflusst werden.

Schweden wird meiner Meinung nach allerdings noch eine gewisse Zeit - schätzungsweise 5-7 Jahre - warten, bis die ordnungspolitischen Reformen die Wirtschaftsstruktur des Landes ausreichend flexibilisiert hat und der Meinung ist, dennoch Möglichkeiten zu besitzen, um die Arbeitslosigkeit (Februar 2001: 5,4%) überdurchschnittlich niedrig zu halten. Der genaue Zeitpunkt wird wahrscheinlich maßgeblich davon beeinflusst werden, wie lange die aktuelle Hochkonjunktur anhalten wird und den Alleingang als lohnenswerte Alternative erscheinen lässt sowie davon, welche Auswirkungen eine erste Rezession auf die Euroländer haben wird.

Andererseits wird der Beitritt aber auch von der Einsicht abhängen, dass Schweden die offene Arbeitslosigkeit ohne den massiven staatlichen Beschäftigungsgrad vergangener Tage vorläufig nicht auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie noch in den 70er Jahre (ca. 2%) stabilisieren werden kann, als dieser noch über umfassende staatliche Beschäftigungsmaßnahmen teuer erkauft wurde. Das Land wird sich daran gewöhnen müssen, dass seine, wie es LO formulierte, „Sonderstellung in Europa“ endgültig vorbei ist.

Dennoch wird die hochentwickelte schwedische Wirtschaft nicht von der Währungsunion in ein europäisches Mittelmaß transformiert. Im Gegenteil kann die Kombination aus hohem Entwicklungsstand und vergleichsweise geringer Einwohnerzahl die schwedische Volkswirtschaft zu einem Gewinner der Währungsunion machen.

So erlaubt beispielsweise der hohe Technisierungsgrad und die starke IT-Branche mit der „funktionalen Mobilität“ eine Art der Arbeitskräftemobilität als stabilitätspolitischen Ausgleichsmechanismus einsetzen, die bisher nur sehr marginal diskutiert wurde. „Funktionale Mobilität“ bedeutet, dass Arbeitsplätze, die nicht regional gebunden sind, wie etwa Internetarbeit, Programmierer o.ä., als Ausgleichsmechanismen dienen können, ohne dass sie eine Herauslösung des Menschen aus seinem sozialen Umfeld bedeuten. Die Kombination aus geringer Bevölkerungszahl und einem hohen Grad solcher Arbeitsplätze könnte die „funktionale Mobilität“ für Schweden zu einem durchaus einflussreichen stabilitätspolitischen Mechanismus machen.

Ein weiterer mobilitätsbedingter Ausgleichsmechanismus wäre die (Euro-) Regionalisierung. Urbane grenzüberschreitende Zentren erlauben die Arbeitsmobilität, ohne gleichzeitige Wanderungsbewegung. Solch eine Region hat sich beispielsweise bereits am Öresund entwickelt (Kopenhagen - Malmö). Da Schweden und Dänemark relativ gut harmonisierte Steuer- und Abgabensysteme besitzen sowie keine sprachliche Barriere vorhanden ist, trifft man hier nicht auf die immensen Probleme, die in anderen Regionen Europas auftreten.

Neben der Mobilität als stabilitätspolitischem Mechanismus bieten auch die von LO vorgeschlagenen Maßnahmen der variablen Arbeitseiten, der flexiblen Aus- und Weiterbildungskonten sowie die Einrichtung von Pufferfonds zur Betreibung einer antizyklischen (Pseudo-)Konjunkturpolitik eine Möglichkeit zur Konjunkturstabilisierung bei asymmetrischen Schocks oder allgemein schlechten Konjunkturlagen.

Die letztgenannte Maßnahme muss natürlich von drastischen Senkungen der Arbeitgeberabgaben an den Staat begleitet sein. Auch müssen Wege gefunden werden, wie sich diese Fonds sinnvoll verwalten lassen, da die Tarifparteien aufgrund ihrer häufig konträren Interpretationen realwirtschaftlicher Erscheinungen hierfür nicht besonders geeignet scheinen.

Die Steuerstruktur sollte derart neu geordnet werden, dass der Staatshaushalt überwiegend aus konjunkturunabhängigen Quellen genährt wird, um eine langfristig stabile Berechnungsgrundlage zu garantieren.

Durch eine geeignete Kombination dieser stabilitätspolitischen Maßnahmen kann Schweden bei seiner relativ geringen Bevölkerungszahl von 8,7 Millionen Einwohnern auch im Rahmen der EWU die ambitiösen Ziele in der Beschäftigungspolitik weiterhin verfolgen. Weitere Stärkungen der schwedischen Wirtschaft sind ohnehin durch den EU-Beitritt der Ostseeanrainer Litauen, Lettland, Estland und Polen zu erwarten.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Währungsunion aus schwedischer Perspektive
Autor
Jahr
2001
Seiten
13
Katalognummer
V105149
ISBN (eBook)
9783640034468
Dateigröße
373 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Währungsunion, Perspektive
Arbeit zitieren
Christian Franke (Autor:in), 2001, Die Europäische Währungsunion aus schwedischer Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105149

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