Transformation der Landwirtschaft in Ostdeutschland


Seminararbeit, 2001

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Die ostdeutsche Agrarverfassung im deutsch deutschen Vergleich

3. Transformationsziele
3.1 Agrarpolitik der BRD
3.2 Agrarpolitik der EU

4. Die Ausgangstruktur und die historische Spezifik der Landwirtschaft in Ostdeutschland

5 Der institutionelle Rahmen der Transformation
5.1 Die Treuhand
5.2 Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz
5.3 Die Altschuldenfrage

6. Das Handeln der Akteure

7. Die Entscheidungen der Akteure am Modell
7.1.Die Entscheidungssituation der Genossenschaftsversammlungen

8. Ergebnisse

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit dem 3 Oktober 1990 gilt auch für die DDR die soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung. Die Wiedervereinigung war der Startschuss für einen immensen Umstrukturierungsprozess in allen Bereichen des Lebens, auch für die Landwirtschaft und den Menschen, die in diesen Bereich tätig waren. Im Jahre 2001 unterscheidet sich jedoch immer noch der landwirtschaftliche Osten sehr weitgehend von seinem westlichen Vorbild. Vielfältige Unternehmensformen, die weitgehende Trennung von Bodeneigentümer und Bodennutzer, generell größere Flächenausstattung der Betriebe und weniger Vieh sind nur einige strukturelle Unterschiede. Zentraler Unterschied ist jedoch die Existenz von Großbetrieben, die so gar nicht dem westdeutschen Leitbild einer bäuerlichen Agrarstruktur entspricht.

Unsere folgende Arbeit wird sich der Frage widmen, welche Gründe für dieses Abweichen des Transformationsprozesses von seinem Ziel die politikwissenschaftliche Analyse anbietet?

Mit Hilfe des Analyserasters, das uns der akteurszentrierte Institutionalismus zur Verfügung stellt, möchten wir die wesentlichsten Einflussfaktoren, Rahmenbedingungen und Entscheidungskonstellationen des Transformationsprozesses darstellen und in einem umfassenden Erklärungsmodell integrieren. Grundlegende These dieser Arbeit ist, das sich die jetzige Struktur der ostdeutschen Agrarverfassung durch akteursspezifische Handlungsentscheidungen, welche durch institutionelle, ökonomische und historische Rahmenbedingungen determiniert sind, erklären lässt.

Der individuelle Handlungsspielraum wird also nicht nur durch juristische sondern auch durch institutionalisierte ökonomische Rahmenbedingungen und persönliche Einstellungen und Präferenzen bestimmt.

Weiterhin erwarten wir:

1) Je breiter der institutionelle Entscheidungsspielraum ist, desto vielgestaltiger fallen die Handlungsentscheidungen der Akteure aus.

Einleitend wird im Kapitel 2 die heutige großbetriebliche Agrarverfassung der „neuen“ Bundesländer als abhängige, zu erklärende Variable dargestellt. Dem folgend soll das Kapitel 3 die wesentlichsten Zielpunkte des Transformationsprozesses herausstellen, denn neben der Integration in die westdeutsche Wirtschaftsordnung betraf den ostdeutschen Agrarsektor auch der strukturelle Wandel im Zuge der Etablierung des EU- Binnenmarktes und des Weltmarktes.

Um den Wandlungsprozess plausibler zu erklären, ist es notwendig die Ausgangsbasis des Wandels und seinen historischen Hintergrund genauer zu analysieren, denn dadurch erst werden Hürden, Chancen und Dynamik des Prozesses sowie Einstellungen und Erfahrungen der Akteure deutlich. Diesen Variablen widmet sich das Kapitel 4.

Innerhalb dieser Arbeit kommt dem institutionellen Rahmen und den Akteuren als erklärungsrelevante Variablen besondere Bedeutung zu. Ihrer näheren Erläuterung dienen die Kapitel 5 und 6. Das Zusammenspiel beider Variablenblöcke soll unser Modell und deren Veränderung im historischen Kontext im Kapitel 7 veranschaulichen.

Abschließend werden wir unsere These im Lichte dieser Ergebnisse bewerten.

2. Die ostdeutsche Landwirtschaft im deutsch- deutschen Vergleich

Die westdeutsche Agrarverfassung entspricht dem kleinbäuerlichen Leitbild. 99,5% der Betriebe werden von natürlichen Personen geführt(davon nur 2,9% als Personengesellschaften) mit einer durchschnittlichen Flächenausstattung von 26 Hektar je Betrieb. Bodenbewirtschafter und Bodeneigentümer sind oft identisch. Lediglich 50% der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird gepachtet( Bayern sogar nur 40%)

Demgegenüber stellt sich in Ostdeutschland eine andere Agrarstruktur dar. Obwohl auch hier der überwiegende Teil(89,3%) der Betriebe von natürlichen Personen geführt wird(davon 10,5% als Personengesellschaften), bewirtschaften diese nur 46,3% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dagegen bewirtschaften 10,7% der Betriebe als juristische Personen 53,5% des Bodens. Dieser Umstand ist vor allem der weitaus größeren Flächenausstattung jener Betriebe geschuldet(Ø 926 ha). Generell sind die Landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland mit einer größeren Nutzfläche ausgestattet(Ø 184 ha). Am auffälligsten wird die Unterschiedlichkeit hinsichtlich der Betriebsformen am Beispiel der Genossenschaften. Im Westen der Republik nur marginal vertreten(161 Betriebe mit 0,1% der Fläche) bestimmt sie im Osten immer noch die Agrarlandschaft maßgeblich(30% der Flächen bewirtschaftend).

Betriebs- und Eigentumsstruktur sind aber weitgehend entkoppelt(Clasen 1996: S.212). Die Ostdeutschen Landwirtschaften pachteten 1999 circa 89,8% ihrer Flächen. Auch in Bezug auf die Pachtpreise differieren Ost- und West erheblich. Zahlte man 1999 im Westen 482 DM/Hektar für Ackerland, so waren es im Osten lediglich 213DM/Hektar(Situationsbericht 2001: S 178). Diese Unterschiede ergeben sich aus der geringeren Nachfrage nach Boden von Industrie, Gewerbe, öffentlicher Hand und Privathaushalten und dem niedrigen Kapitalstock der Pachtwilligen.

Ein weiterer augenscheinlicher Unterschied lässt sich bezüglich der Produktion erkennen. So brach die Schlachtviehproduktion im Osten nach der Wende um circa 60% ein.1

Auch die Produktion von Futtermitteln und Getreide ging verhältnismäßig zurück(bis 1993 um 20%). Interessant ist dagegen die Zunahme von Sonderkulturen, Ölsaaten und Mais. Hier scheinen die Anreize der Eu- Förderrichtlinien zu greifen. Man muss dennoch von einem allgemeinen Rückgang der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sprechen.

Resümierend bleibt festzuhalten, das sich die ostdeutsche Agrarverfassung heute noch sehr wesentlich von der Westdeutschen unterscheidet. Im Vordergrund stehen dabei heterogenere Unternehmensformen mit größerer Flächenaustattung und größeren Pachtanteilen. Vor allem die vielfache Existenz überlebensfähiger Genossenschaften paßt nicht in das Bild der bäuerlichen Agrarverfassung nach westdeutschem Muster.

3. Transformationsziele

Die Eingliederung der ostdeutschen Landwirtschaft in das Institutionensystem der Bundesrepublik und der Europäischen Union war ein Hauptziel. Das hieß es wurde eine vollständige Umgestaltung der ostdeutschen Gesellschaft bei Übernahme und Einführung der sozialen Marktwirtschaft, des Bundesrechts und die strukturelle Anpassung der Wirtschaft an die alte Bundesrepublik verfolgt.2 Es galt eine leistungsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Landwirtschaft zu schaffen. Die riesigen maroden landwirtschaftlichen Kombinate sollten entflechtet werden und Privateigentum an Produktionsmitteln, das heißt vor allen für die Landwirtschaft Privateigentum an Grund und Boden, sollte wieder hergestellt werden.

Die Landwirtschaft der neuen Länder sollte wieder nach den Prinzipien traditioneller bäuerlicher Bewirtschaftung, das heißt die Bewirtschaftung eigner Flächen in eigner Verantwortung, aufgebaut werden. Das Eigentum an Grund und Boden sollte breitgestreut werden, ganz nach dem Vorbild der damaligen alten Bundesländer.

3.1 Agrarpolitik der BRD

In der Zeit des Nachkriegswachstums waren agrarpolitische Maßnahmen geprägt durch das Ziel, der Landwirtschaft gleiches Wachstum und Effektivität wie den anderen Wirtschaftsbereichen zu bescheren und den Landwirten wachsende Einkommen zu sichern.3 Gefördert wurden zu dieser Zeit vor allem Rationalisierungsmaßnahmen sowie Investitionen zur Effektivitätsverbesserung. Diejenigen Betriebe, die sich von der traditionellen Produktionsweise am weitesten entfernt hatten, erwiesen sich als die rentabelsten. Der bäuerliche Familienbetrieb schien tot. Doch am Ende der 70er Jahre bedrohten den EG-Markt, in den die westdeutsche Agrarproduktion mittlerweile fest eingebunden war, die hohen Produktionsüberschüsse. Gleichzeitig bestand riesiger Subventionsbedarf, um das propagierte Einkommenswachstum der Bauern ermöglichen zu können, denn die volkswirtschaftliche Bedeutung des Agrarsektors war nur noch marginal.

Somit wandelte sich die Ausrichtung der EG-Agrarpolitik in den 80er Jahren. Das Hauptziel hieß nun nicht mehr Wachstum, sondern Reduzierung der Produktion durch staatliche Eingriffe und damit Stabilisierung des Agrarmarktes. Für die Bauern bedeutete dies, dass die Einkommen zumindest stabil gehalten werden sollten, denn ein Einkommenswachstum erwies sich zunehmend als unrealistisch. Zivilisatorische und ökologische Werte hielten Einzug in die Agrarpolitik, statt der vorherigen Ziele Effizienz und Effektivität. Zudem wurde als Unterziel die Bewahrung der charakteristischen bäuerlichen Agrar- und Landschaftsstruktur formuliert. Die Erfüllung dieser neuen Ziele versprach man sich am ehesten von den bäuerlichen Familienbetrieben. Man erhoffte sich davon, die Produktion mengenmäßig und unter ökologischen Gesichtspunkten besser kontrollieren zu können. Die Mengenreduktion der Produktion durch den Staat war von größter Bedeutung bei diesem Politikwandel. Zudem zeichnete sich ab, dass in Regionen mit einzelnen landwirtschaftlichen Großbetrieben die Gefahr der Verödung sowohl des sozialen Lebens, als auch der Landschaft bestand. Mit der Ausrichtung auf die kleinen Traditionsbetriebe sollten die Peripherien lebendig gehalten werden.

Somit verschwand die eher industrialisierte Landwirtschaft aus dem Zentrum der agrarpolitischen Maßnahmen, obwohl sie innerhalb des EG-Marktes im Vergleich rentabel und überlebensfähig war. Durch zahlreiche Interdependenzen vollzog sich der Strukturwandel zugunsten mittelständischer Betriebe jedoch weiter. Die Einführung arbeitssparender Produktionsverfahren lohnten sich nur für größere Betriebe. Die Vorteile, welche die familiäre Arbeitsweise gebracht hatte (größere Flexibilität in der Arbeitseinteilung und geringere Kosten für die Entscheidungsfindung) wurden durch familiären Wandel bald relativiert. Es wurden weniger Kinder geboren und es stiegen die Ansprüche an Freizeit und Urlaub. Der Widerstand der Bauern gegen den Strukturwandel zugunsten größerer Betriebe war jedoch enorm und so dominierte die zahlenmäßig stärkste Gruppe im landwirtschaftlichen Bereich schließlich die Agrarpolitik. Es war der Politik jedoch nicht möglich, konkurrenzfähige Strukturen nicht zu unterstützen. Die Politik befand sich somit im Spagat zwischen den zwei Polen bäuerlicher, meist unrentabler Familienbetriebe und effektiverer, aber politisch unerwünschter Mittelstands- oder Großbetriebe. Um diesen Spagat zu schaffen, gab es mehrere Konzeptionen die von der Liberalisierung, über bürokratische Eingriffe bis hin zu einer größeren Integration der Agrarpolitik in andere Politikbereiche (Umweltschutz, Raumplanung u.a.) reichten.

In der Praxis der Agrarpolitik setzte sich ein bürokratisches Konzept durch. Dabei sollten vorhandene Instrumentarien modifiziert werden, um den Missständen gerecht zu werden. Um die Produktion zu regeln, sollten zusätzliche Instrumente installiert und mehr umwelt- und raumplanerische Aspekte in die Agrarpolitik mit einbezogen werden. Eine Umgestaltung der agrarwirtschaftlichen Produktionsbedingungen fand kaum statt. Auch die Konstellation der Kräfte auf dem Markt und der konkurrierenden Interessen änderte sich nur unerheblich.4 Die Politik war interventionistisch und die heterogene Struktur der Landwirtschaft mit größeren, konkurrenzfähigen Betrieben besonders im Norden und kleineren Unternehmen wurde mittels Ausgleichszahlungen an nicht konkurrenzfähige Unternehmen manifestiert, statt sich in einer Politik des „Wachsens oder Weichens“, wie sie den Marktgesetzen entspräche, aufzulösen.

Ganz klares Leitbild der bundesdeutschen Agrarpolitik war nunmehr der bäuerliche Familienbetrieb. Für diese Form des Wirtschaftens sprach die hohe Flexibilität, mit der Familie auf verschiedene Arbeitsanforderungen reagieren zu können sowie die Möglichkeit zu schnellen Entscheidungen über betriebliche Dinge und deren reibungslose Umsetzung. Ein weiterer Vorteil wurde darin gesehen, dass die Familie bei einer schlechteren Wirtschaftslage eher auf Einkommen verzichten könnte, als es mit Lohnarbeitern der Fall wäre. Ideologische Momente spielten bei der Ausrichtung auf dieses Leitbild sicher auch eine Rolle.

3.2 Agrarpolitik der EU

Als eine weitere Konsequenz der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion wurde die ostdeutsche Landwirtschaft in den Agrar-Binnenmarkt mit seiner großen Anzahl von Regelungsmechanismen integriert. Auch das Leitbild der Agrarpolitik der EU ist auf die kleinen bäuerlichen Familienbetriebe ausgerichtet. Vorrangiges Ziel ist es, den gemeinsamen Agrarmarkt stabil zu halten, um den Bauern sichere Einkommen zu gewährleisten. Besondere Auswirkungen auf die ostdeutsche Landwirtschaft haben die Programme zur Flächenstillegung und die Quotierung bestimmter Produkte, aber auch die neuen Preise für landwirtschaftliche Produkte. Zunächst gab es noch Sonderregelungen für die neuen Bundesländer. Bis 1992 mussten ostdeutsche Produkte noch nicht den strengen hygienischen Richtlinien genügen. Außerdem wurden Förderungsregelungen ausgesetzt, insbesondere jene, die Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten betrafen. Demnach hätten neu- oder wiedereingerichtete Betriebe keine Förderung für den Neubau von Ställen erhalten können, da sie ja ihre Bestände (von Null) aufgestockt haben. Zudem wurden durch die EU Sonderförderungen für die Anpassung der landwirtschaftlichen Unternehmen durch die Bundesregierung bis 1993 gestattet.

Für den gemeinsamen Agrarmarkt bedeutete das plötzliche Hinzukommen der ostdeutschen Landwirtschaft eine weitere Belastung. Während das Produktionsniveau sich recht bald an das EU-Übliche anpassen würde, war die landwirtschaftliche Nutzfläche je Einwohner doppelt so groß wie die der Bundesrepublik und gleichzeitig wurde ein geringerer Pro-Kopf-Verbrauch der ostdeutschen Bevölkerung prognostiziert. Außerdem entstand ein größerer Angebotsdruck durch die Produkte aus der ehemaligen DDR. Insofern war es notwendig, schnell zur Reduzierung der Flächen und zur Produktionsbeschränkung mittels Quoten überzugehen.

Die Fördermaßnahmen der EU wurden ebenfalls auf die Landwirtschaft in Ostdeutschland übertragen. Durch Bestands- und Förderobergrenzen erhielten insgesamt die großen ostdeutschen Betriebe weniger Fördermittel je Hektar. Dadurch, dass besonders Investitionen unterstützt werden, die von den Unternehmen aufgrund Kapitalmangels nicht zu leisten waren, wurden aber auch die neuen Betriebe benachteiligt.

4. Die Ausgangstruktur und die historische Spezifik der Landwirtschaft in Ostdeutschland

Der Aufbau der Wirtschaft und somit auch des Agrarsektors in den sozialistischen Staaten Ost- und Mitteleuropas nach 1945 beruhte weitestgehend auf den Prinzipien des Marxismus- Leninismus.5 Allgemeiner Grundsatz der Marxschen Theorie war das „Gesetz der Konzentration“. Das beinhaltete die grundsätzliche Überlegenheit von Großbetrieben über kleinstrukturierte Betriebsformen. Das galt auch für die Landwirtschaft. Lenin verwies zwar darauf, dass Großbetriebe im Agrarbereich nicht von vornherein kleineren Strukturen überlegen sind, sondern diese Überlegenheit durch die „unvergleichlich größere Kompliziertheit und Mannigfaltigkeit“ der landwirtschaftlichen Verhältnisse an strengere Bedingungen geknüpft ist.6 Diese Aussage wurde später bei der Umsetzung der Theorie in die Praxis jedoch übergangen. Durch Übertragung des technischen und technologischen Fortschritts in die Landwirtschaft sollte sie industrialisiert werden und anschließend ebenfalls die Prozesse der Konzentration und Spezialisierung durchlaufen.

Die Agrarverfassung der DDR war sozialistisch ausgerichtet. Ein Ziel des Sozialismus war die „Diktatur des Proletariats“. Dieses Ziel konnte aber nicht ohne die Bauern im Nachkriegsdeutschland, auf dem Gebiet der späteren DDR durchgesetzt werden. Es konnte nur durch eine Bündnispolitik mit den Bauern erreicht werden.7 Da man bei der Durchsetzung dieser Politik befürchtete auf Widerstand zu stoßen, weil sie im Gegensatz zur traditionellen einzelbäuerlichen Wirtschaft und deren emotionaler Bindung an Grund und Boden stand, sahen schon Lenin und Engels die Lösung darin, dass sich die Landarbeiter und Kleinbauern am ehesten, aufgrund ihrer Lebensverhältnisse für diese Politik gewinnen lassen würden. So wurden im Zuge der Bodenreform Großbauern und Großgrundbesitzer die mehr als 100 ha Boden besaßen enteignet und das Land an Klein- und Mittelbauern verteilt oder es ging in Staatseigentum über. Viele Bauern durchlebten in der DDR bis zur Wende im Jahr 1989 bis zu fünf Umwandlungsprozesse:

- Die Gründung einer Neubauernwirtschaft im Zuge der Bodenreform 1945 - 1948/ 49,
- Klassenkampf auf dem Lande bis 1952/53
- die Konsolidierung der Kollektivierung und die Konzentration durch Kooperation 1960 bis 1968
- sowie die Industrialisierung der Landwirtschaft ab 1968.

In den Achtzigern begann man die industrialisierten Landwirtschaftsbetriebe wieder, d.h. Tierproduktionen und Pflanzenproduktionen, zu verbinden.

Die Landwirtschaft wurde in die Gesamtplanwirtschaft integriert. Die Politik der DDR sah für alle Bürger des Staates vor, ob sie in der Stadt oder auf den Land arbeiteten, die gleichen Lebensbedingungen zu gewährleisten, man verfolgte weiter die Unabhängigkeit von Nahrungsmittellieferungen durch das Ausland und versuchte durch den Export von landwirtschaftlichen Produkten die Devisen des Staates aufzubessern.

Durch die Einbindung der Landwirtschaft in die staatliche Planwirtschaft unterlagen alle Betriebe einer Finanzplanung durch übergeordnete Planungskommissionen. Diese nahmen im besonderen Einfluss auf die Betriebsmittelverteilung, den Produktionsablauf und die Liefer- und Absatzbestimmungen. Trotz sozialistischer Produktionsweise blieb der größte Teil des Bodens rein rechtlich Privateigentum. Im Jahre 1989 wurden 87 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von über 4000 genossenschaftlichen Betrieben bewirtschaftet. Nur 464 Betriebe mit einen Flächenanteil von 7,2 % gehörten zum Staatseigentum. Die private Landwirtschaft bewirtschafte 5,4 % der Fläche in 3558 Betrieben.8 Zahlenmäßig mag der Anteil der einzelbäuerlichen Betriebe zwar hoch erscheinen, betrachtet man aber den Anteil der Beschäftigten von 0,7% und den Marktanteil von 5,5 % an der Gesamtlandwirtschaft, war sie nur marginal. In den LPG- en arbeiteten dagegen 78,8 % und in den Staatsbetrieben 11,6% aller Beschäftigten. Sie hatten einen Marktanteil von 65,8 % und 8,3 %.9 Die Landwirtschaft der DDR war mit 14,6% aller Beschäftigten der drittgrößte Arbeitgeber in der DDR und besaß somit eine große volkswirtschaftliche Bedeutung.

An diesen Zahlen allein lässt sich die Bedeutung der genossenschaftlichen Produktion in der Landwirtschaft der DDR ablesen. Weiterhin kennzeichnend für die Agrarstruktur war die enorm große Flächenausstattung sowie die riesigen Tierbestände in den LPG- en und Volkseigenen Gütern. Durchschnittliche Flächengrößen von 4284 ha in LPG- en und 2684 ha in Volkseigenen Gütern machen dies deutlich. Etwa 6,2 Mio. ha wurden in der DDR landwirtschaftlich genutzt, was ungefähr der Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche der BRD entsprach.

Der Besatz mit Arbeitskräften (AK), der Aufschluss über die Arbeitsproduktivität gibt, ist auf den ersten Blick mit 14 AK auf 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche gegenüber 5,2 AK/100 ha in Westdeutschland sehr hoch. Wenn man jedoch beachtet, dass nur ca. 60% der in der Landwirtschaft Tätigen wirklich in der agrarischen Produktion tätig waren und der Rest in Nicht-produktiven Bereichen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Küche sowie in Bau- und Reparaturbrigaden und zu 15% in der Verwaltung arbeitete, ergibt sich ein Arbeitskräftebesatz von nur 3,6 AK auf 100 ha.10 Die Arbeit in den Genossenschaften war sehr spezialisiert, ähnlich der Industriearbeit.

Insgesamt standen für die Produktion 0,37 ha je Einwohner zur Verfügung, in der Bundesrepublik waren es dagegen nur 0,19 ha/Einwohner. Dabei war der Anteil an Ackerflächen relativ hoch, auf dem insbesondere Futtermittel angebaut wurden. Auch der Viehbesatz je Einwohner war höher als in den alten Bundesländern. Durchschnittlich betrug der Viehbesatz der Tierproduktion 1499 Großvieheinheiten.11

Die Erträge lagen in allen Bereichen unter dem Niveau der BRD. Das lag zum einen an ungünstigeren natürlichen Bedingungen, da schlechtere Böden ja ebenfalls bewirtschaftet wurden. Auch in der Tierproduktion waren die Leistungen niedriger, als in der Bundesrepublik, der Grad der Eigenversorgung war jedoch höher. In der Fleischproduktion war die DDR sogar Netto-Exporteur. Das lag aber nicht an hohen Produktionsüberschüssen, denn in den Läden war die Fleischversorgung weniger gut. Vielmehr konnten mit dem Fleisch wichtige Devisen eingenommen werden.

Für die schlechtere Effizienz des ostdeutschen Agrarsektors gab es auch systemimmanente Gründe.12 Diese lagen vor allem in Defiziten bei den Vorleistungsgütern und der Ausrüstung, an fehlenden Leistungsanreizen für die Genossenschaftsmitglieder sowie an Organisationsproblemen im Betriebsablauf.

Die maschinellen Ausrüstungen waren insgesamt sehr alt, der Durchschnitt lag bei 10 Jahren. 50% der technischen Anlagen und Maschinen war bereits älter als 15 Jahre, ohne dass die Investitionen in die Landwirtschaft erhöht wurden. Das verursachte hohe Effizienz- und Qualitätsverluste und störte den Betriebsablauf empfindlich. Der Planungs- und Koordinierungsaufwand für die extrem spezialisierte und großtrukturige Wirtschaft war enorm. Die Instandhaltung der Landtechnik erfolgte durch die „Kreisbetriebe für Landwirtschaft“, Gebäude und Ställe wurden wiederum von ausgelagerten Bereichen bereitgestellt und um die Dünge und Pflegemaßnahmen sowie Melioration kümmerten sich Meliorationsgenossenschaften. Die Züchtung und Bereitstellung von Saatgut war Hauptaufgabe der Volkseigenen Güter, die damit eine „Schrittmacher-Funktion“ übernehmen sollten. Durch Koordinationsschwierigkeiten in diesem und dem vorgelagerten Bereich konnte das vorhandene Leistungspotential nicht voll genutzt werden. Die Produktion von tierischen Erzeugnissen erfolgte meistens unabhängig von den natürlichen Standorten, so dass es bei den riesigen Viehbeständen zu Problemen mit der Gülle-Entsorgung und somit zu Umweltproblemen kam.

Die Beziehungen zu den vor- und nachgelagerten Bereichen der Landwirtschaft, also zu den Produzenten der für den Agrarbereich wichtigen Inputfaktoren und zu den Abnehmern der Agrarprodukte, war eng und wurde im „Volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplex“ geregelt. Doch gerade im Bereich der Vorleistungen gab es zunehmend Probleme und Engpässe, denn ein Großteil wurde exportiert: 50% der Landmaschinen, 65% des Stickstoffdüngers sowie 80% der Kaliproduktion. Pflanzenschutzmittel wurden nur in geringem Umfang produziert. Das Defizit der DDR-Landwirtschaft zeigt sich in Modellrechnungen, die vom wissenschaftlichen Beirat des BMELF sowie von Böse, Welschof, Neumetzler und Schmidt durchgeführt wurden. Sie bezogen die Produktionswerte und -kosten der DDR-Landwirtschaft auf Preise in der Bundesrepublik.13 Dabei kamen beide Rechnungen zu dem Ergebnis, dass das Nettoeinkommen14 des ostdeutschen Agrarsektors ein Defizit von 7,4 Mrd. (bei Grundlage der Produktion von 1987 und Preisen von 1989) bzw. 10,5 Mrd. DM (Produktion als Durchschnitt aus 1986-89 und Preise von 1990) aufwies - eine schlechte Ausgangsbasis für die Zeit nach der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion.

Insofern ist die Landwirtschaft in der DDR bereits vor der Wende ein defizitärer und reformbedürftiger Sektor gewesen der zunehmend durch (z.T. ideologisch motivierte) Subventionen dem Staat auf der Tasche lag.

5. Der institutionelle Rahmen der Transformation

Ein Großteil der Rahmenbedingungen für die Transformation der Landwirtschaft wurden vor dem 3.Oktober 1990 getroffen. Dazu gehören die Verträge zur Wirtschafts- Währungs- und Sozialunion (01.07.1990), das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (26.06.1990), die Gesetze über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform (16.03.1990), und das Treuhandgesetz (29.08.1990).15 Die Einzelheiten der Vereinigung wurden in den Staatsverträgen zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion und zur deutschen Einheit mit einem ungeheuren sachlichen Umfang und Detaillierungsgrad festgelegt. Durch die Staatsverträge und die vorhergehenden Gesetze der letzen DDR-Regierungen Modrow und de Maiziere wurde dem Einzelnen die volle Verfügbarkeit über sein Eigentum gewährt und zurückgegeben. Die staatliche Planwirtschaft konnte nun durch wirtschaftliche Entscheidungen der Unternehmen ersetzt werden. Durch den Transfer sämtlicher Institutionen der alten Bundesrepublik und den Finanztransfer und der vorher geschaffenen weitgehenden Rechtssicherheit lagen der Transformation der Landwirtschaft günstige Bedingungen vor. In den nächsten Abschnitten werden wir auf wichtige Rahmenbedingungen etwas genauer eingehen.

5.1 Die Treuhand

Privateigentum an Grund und Boden bedeutet, dass eine uneingeschränkte Veräußerung, Verpachtung und Beleihung des Bodens möglich ist. Das wäre am besten realisiert, wenn das Eigentum individualisiert, d.h. auf Privatpersonen übertragen wird. Als Vorteil am Privateigentum wird v.a. gesehen, dass die Allokation der Waren und Leistungen effizienter geschieht. Zudem könnte damit unternehmerisches Risiko übernommen werden, bei dem das Eigentum als Haftungskapital dient. Die größten Probleme gäbe es dabei bei der Wiederherstellung des Eigentums an Grund- und Boden. Um klare Eigentumsverhältnisse zu schaffen, waren zwei Wege denkbar: Die Restitution, bei der die Zustände von vor der Kollektivierung wieder hergestellt würden oder der Verkauf bzw. die Übertragung an den gegenwärtigen Eigentümer bei gleichzeitiger Entschädigung der Alteigentümer.

Tatsächlich legt der Einigungsvertrag fest, dass nur jenes Land nicht an Alteigentümer zurückgegeben wird, das im Zuge der Bodenreform 1945-49 enteignet wurde. Für Flächen aus Enteignungen nach 1949 steht im Treuhandgesetz der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ fest. Diese Aufgabe wurde von der Treuhandanstalt übernommen, die somit ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche der ehemaligen DDR verwaltete.16 Damit konnte die Treuhandanstalt erheblichen Einfluss auf die weitere Agrarstruktur-Entwicklung, den landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt und die Agrarverfassung in den neuen Ländern nehmen. Zielkonflikte waren dabei vorprogrammiert denn volkseigene Flächen sollten zu einem möglichst hohen Preis veräußert werden, es mussten Flächen für das für 1995/96 vorgesehene Siedlungsprogramm übrig bleiben und für die Entschädigung der Alteigentümer sollten ebenfalls Flächen zur Verfügung stehen. Als sich zeigte, dass die Veräußerung der Flächen längere Zeit in Anspruch nehmen würde, übertrug die Treuhand diese Aufgabe der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG).

Da es bei vielen Flächen zu großen Problemen kam, den Eigentümer festzustellen bzw. die genauen Grenzverläufe zu ermitteln, entstanden große Unsicherheiten für die landwirtschaftliche Produktion. Das Land konnte jederzeit an Alteigentümer zurückgehen. Die Treuhandanstalt reagierte darauf, indem sie zunächst einjährige Pachtverträge vergab. Probleme bereiteten diese kurzen Verträge jedoch, weil sie Unsicherheit über die Bewirtschaftung dieser Flächen verbreiteten und das Pachtland nicht als Sicherheit für eventuelle Kredite heranziehbar war. Zudem konnten dadurch die langfristigen Betriebsentwicklungspläne, die eine Voraussetzung für staatliche Förderung sind, nicht erarbeitet werden.17 Eine Belastung war dieser Zustand insbesondere für LPG-Nachfolger. Sie waren im besonderen auf das Pachtland angewiesen, denn die Wiedereinrichter konnten bereits überwiegend über ihr privates Eigentum verfügen. Als weiteres Problem für die LPGNachfolger erwiesen sich die Vergaberichtlinien für Pachtverträge, die ortsansässige Wiedereinrichter bei gleichen Betriebskonzepten bevorzugten. Die Nachfolgeunternehmen der LPG- en wurden erst nach Wiedereinrichtern und ortsansässigen Neueinrichtern bei gleichwertigen Betriebskonzepten berücksichtigt.

Als sich abzeichnete, das sich der Privatisierungsprozess noch länger hinziehen würde, ging die BVVG ab Herbst 1992 dazu über, langjährige (12 Jahre) Pachtverträge abzuschließen. 1994 leitete das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz (EALG) die zweite Phase der Privatisierung ein, in der Enteignete der Bodenreform, Pächter und Nachfolgegesellschaften der LPG zu vergünstigten Bedingungen Land erwerben konnten, gleichzeitig den Enteigneten aber Entschädigungen gezahlt wurden, so dass diese potentiell günstigere Kaufbedingungen hatten.

5.3 Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Zur Herstellung der Rechtssicherheit an Eigentum gehörte auch, die Produktionsmittel aus dem Besitz der LPG in Privateigentum zu überführen. Diese Notwendigkeit wurde bereits durch die letzte DDR-Regierung gesehen, welche die notwendigen Schritte und Grundsätze dafür im Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 26. Juni 1990 verankerte. Der §3 gibt Auskunft über die Ziele des LwAnpG. Darin heißt es, dass eine leistungsfähige, umweltverträgliche und im Rahmen des EG-Marktes wettbewerbsfähige Landwirtschaft entstehen soll. Diese soll vielfältig strukturiert mit hinreichenden Entwicklungschancen für alle Unternehmensformen sein.

Im LwAnpG war unter anderem vorgesehen, dass die LPG- en in eingetragene Genossenschaften oder in jede andere Rechtsform nach bürgerlichen Recht umgewandelt werden mussten, sich aufzulösen, sich zuteilen oder sich mit anderen zusammenzuschließen. Außerdem war geregelt, dass Mitglieder, die aus der LPG ausscheiden wollten, abzufinden seien. Wie das geschehen sollte, war allerdings nicht festgelegt. In den LPG- en gab es daraufhin Auseinandersetzungen, denn die Mitglieder, die nur ihre Arbeitskraft in die Genossenschaft eingebracht hatten waren in der Überzahl (ca. 80%) und verständlicherweise nicht daran interessiert, das der LPG viel Boden, Inventar oder Kapital verloren geht. Im Gegensatz wollten Einbringer von Sachmitteln nicht nur den Bruchteil des Wertes, den sie eingebracht hatten, wieder ausgezahlt bekommen. Im Juli 1991 wurde dann darauf reagiert und das novellierte LwAnG trat in Kraft. Als wichtigster Punkt wurden die Vermögensansprüche für eingebrachten Boden, Inventar und Arbeit präzisiert. Vorstandsmitglieder konnten von nun an haftbar gemacht werden für Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig begingen und es wurde jetzt auch die Entlassung von Arbeiter ermöglicht. Die Novelle stärkte insbesondere die Stellung der Eigentümer von Boden oder Inventar. Ohne ihre Stimmenmehrheit konnte nichts mehr entschieden werden. Eines der größten Problem der Novelle war jedoch, dass die Regelungen für die Vermögensansprüche auch rückwirkend galten, d.h. das alle bereits geschlossenen Kompromisse wieder offen waren.

Es wurde durch die Regelungen eine Konfliktlinie zwischen Besitzenden und Nicht- Besitzenden in den Dörfern geschaffen, die es so vorher nicht gab. Insbesondere die LPG- en befanden sich im Dilemma, wie die DM-Eröffnungsbilanz nun aussehen sollten. War sie zu gut, bestand die Gefahr, dass viele Boden- und Inventareigentümer ausgezahlt werden wollten und die Genossenschaft so einen nicht zu verkraftenden Kapitalabfluss erlitt. War die Bilanz zu niedrig, gab es Probleme, Kredite zu bekommen und die Fähigkeit zur Weiterexistenz nachzuweisen. Diese Konflikte schweln bis heute fort, noch immer sind Klagen von ausgeschiedenen Mitgliedern anhängig, die sich betrogen fühlen. Somit gefährdete diese Regelung sowohl die LPG-Nachfolger, da sie ständig mit Kapitalabflüssen rechnen mussten, als auch die austretenden Mitglieder, die auf ihrem Land eventuell wieder wirtschaften wollten und zu wenig Startkapital dafür bekamen. Zudem waren beide Seiten, aber besonders die LPG-Nachfolger, durch schwebende Gerichtsverfahren von der öffentlichen Förderung ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem ergab sich durch die Verteilung der Produktionsquoten bei Zucker und Milch. Es wurde festgelegt, dass beim Ausscheiden und der anschließenden Wiedereinrichtung eines Hofes die entsprechende Quote aus dem Gemeinschaftsunternehmen an das neue Unternehmen überging. Dadurch mussten die LPG- en ihre Produktion drosseln, während die Wiedereinrichter ihre Quote zunächst meist noch nicht ausschöpften.

5.3 Die Altschuldenfrage

Gleichzeitig mit der Einführung der D-Mark wurden die Schulden der LPG- en gegenüber der DDR, die sie aufgrund der staatlichen Planung aufnehmen mussten, zu Krediten gegenüber Banken. Deren Umfang wurde zwar im Rahmen der Währungsumstellung halbiert, allerdings erhöhten sich die Zinsen von DDR-üblichen 1-5% auf 10-12%. Probleme ergaben sich in diesem Zusammenhang auch daraus, dass eine Neubewertung, zumeist eine Abwertung, der Vermögenswerte vorgenommen wurde. Zum Beispiel bewertete man eine Kuh jetzt mit 800 DM, während die Belastung durch Altkredite 6.000 Mark und nun 3.000 DM betrug.18 Die Altschuldenlast betrug zum 1. Juli 1990 etwa 8 Milliarden DM. Die durchschnittliche Kreditbelastung lag bei 1500 DM je Hektar. Es hatten aber nur 2/3 der Genossenschaften Altschulden, so dass sich eine Kreditbelastung von ca. 2,5 Mio. DM je Unternehmen ergab (Rawert 1994, S. 86).19 Diese Schulden stellten eine existentielle Bedrohung für die betroffenen LPG- en bzw. ihre späteren Rechtsnachfolger dar. Neugegründete Unternehmen waren hingegen schuldenfrei20. Die hohe Belastung mit Schulden führte u.a. dazu, dass es kaum möglich war, neue Kredite aufzunehmen und damit im Zusammenhang stehende Fördermöglichkeiten der Bundesregierung wahrzunehmen. Daraufhin entschlossen sich die zuständigen Stellen, die Unternehmen zum Teil real mit bereitgestellten 1,4 Mrd. DM, zum Teil bilanziell von den Altschulden zu entlasten. Die bilanzielle Entlastung wurde dadurch erreicht, dass die Unternehmen „Besserungsscheine“ unterschrieben, d.h. sich verpflichteten, die Schulden zurückzuzahlen, sobald sie genügend Gewinn erwirtschaften konnten21. Zudem sollten sie einen Teil der Altschulden zurückzahlen, indem sie bis zum 31.12.1995 Gebäude und Inventar verkauften, das nicht für die Produktion unmittelbar notwendig war. Davon sollten zunächst 100%, zur Schuldentilgung herangezogen werden, aufgrund großer Proteste von den Interessenverbänden und den Agrarministern der neuen Bundesländer mussten schließlich 50% der Erlöse für Schuldenbedienung und der Rest für die Auszahlung ausscheidender Mitglieder verwandt werden. Ein Teil der Schulden wurde somit gestundet und tauchte von nun an nicht mehr in den Bilanzen des Unternehmens als Schulden auf, was besonders für die Kreditaufnahme wichtig war. Das ganze ging natürlich nicht ohne Probleme. So würden sich Schwierigkeiten ergeben angemessene Preise zu erzielen, wenn alle LPG- en ihr nicht für die Produktion benötigtes Vermögen verkaufen wollten. Außerdem wird die flächenmäßige Belastung für die LPG-Nachfolger nach dieser kurzzeitigen Entlastung mittel- bis langfristig wieder steigen, da sich ihre Flächen voraussichtlich verringern werden, während die Schulden durch die weitere Verzinsung ständig wachsen. Rawert hat in einer Modellrechnung ermittelt, dass die Unternehmen (je nach ursprünglicher Altschuldenbelastung, Zinssatz und Gewinnen) möglicherweise bis 2066 zahlen müssten, um altschuldenfrei zu werden.22.

6. Das Handeln der Akteure

Neben den institutionellen Rahmenbedingungen steht die Analyse Entscheidungssituation der betroffenen Individuen im Zentrum unserer Untersuchung. Im Mittelpunkt steht hier die Entscheidung der ehemaligen Genossen, in welche Betriebsform sie nach bundesdeutschem Recht ihre LPG überführen werden. Die Entscheidung für eine Weiterführung als Produktionsgenossenschaft nach bundesdeutschem Gesellschaftsrecht stellt die abhängige Variable dar.

Im akteurszentrierten Institutionalismus werden die Akteure durch ihre Handlungsressourcen und Handlungsorientierungen charakterisiert.

Hinsichtlich unserer Fragestellung sind diesbezüglich vor allem die Handlungsentscheidungen der in der DDR- Landwirtschaft Beschäftigten am Anfang des Transformationsprozesses von Interesse. Um parallel verlaufende Handlungen mehrerer Individuen zu beschreiben, ist es üblich aggregierte Kategorien zu verwenden. In unserem Fall umfasst dies die Genossen der LPG im allgemeinen und deren Führungsspitzen im besonderen. Denn letztendlich waren die Entscheidungen von Vorsitz und Vorstand handlungsleitend für die gesamte Genossenschaft. Benutzt man nun solche Quasi- Gruppen oder Klassen als Kürzel für die parallelen Entscheidungen von Individuen, dann hängt ihrer Erklärungskraft vollständig von Informationen über die Präferenzen und situationsspezifischen Bedingungen der individuellen Akteure auf der Mikroebene ab.23

Eine weitere Bedeutung erlangen diese Akteurs- Aggregate wenn es um die Analyse der Einflussnahme politischer und gesellschaftlicher Akteure auf die institutionellen Rahmenbedingungen geht. Obwohl die Ergebnisse solch aggregierter Effekte nicht Gegenstand zweckgerichteten Handelns sind, kann die Analyse von Akteursaggregaten wie den „Bauern“, „Alteigentümer“ oder auch „Wähler“, Handlungen von komplexen und individuellen Akteuren(Bspw. Regierungskoalition) die strategisch handeln können, erklären helfen.24

Um nun den komplexen Handlungsorientierungen individueller Akteure näher zu kommen, können diese in einfacher beobachtbare Bestandteile zerlegt werden. Erste Vorraussetzung individueller Handlungsorientierung sind kognitive Orientierungen.

In unserem Fall der Genossenschaftsbauer kann diesbezüglich von einer ähnlichen aber nicht gleichen Kombination von Wissen und Nichtwissen ausgegangen werden. Eine beeinflussende Variable stellt ihr das Auftreten von Beratern, Immobilienkäufern und Liquidatoren dar.

Zweiter Bestandteil individueller Handlungsorientierungen sind Wahrnehmungen und Präferenzen. Obwohl diese Präferenzen intersubjektiv uneinheitlich und intertemporal instabil sind, kann uns ihre besagte Zerlegung in besser überprüfbare Bestandteile zu erklärungsrelevanten Variablen führen. Das komplexe Konzept der Präferenzen lässt sich in vier einfachere Komponenten zerlegen: „Interessen“, „Normen“, „Identitäten“ und „Interaktionsorientierungen“.25 Die Interaktionsorientierungen vernachlässigend, werden wir die betreffenden Akteure hinsichtlich dieser Variablen analysieren.

Interessen:

Eigeninteressen stellen die grundsätzliche Präferenz für Autonomie, Selbsterhaltung und Wachstum dar. In Bezug auf die Interessen der ostdeutschen Landbeschäftigten steht vor allem die Selbsterhaltung im Vordergrund. Neben der Erhaltung des Arbeitsplatzes- allein bis 1992 verloren 80%(677000) von ihnen die Arbeit, muss die Erhaltung des Betriebsvermögens als Variable berücksichtigt werden. Angesichts des dramatischen Wertverlustes von Gebäuden, Anlagen und Maschinen sowie der Schuldenlast behielten die Betriebe nur bei Weiternutzung einen realen Verkehrswert.26 Außerdem ließen sie sich selten als bäuerliche Betriebe weiterführen oder zu diesem Zwecke teilen.

Verschärft wurde diese Einsicht durch die den massiven, und bis dahin einmaligen Eingriff in die Autonomie bundesdeutscher Gesellschaften in Form der Novelle des Landwirtschaftsanpassungsgesetztes im Frühjahr 1991, das die individuellen Vermögensansprüche der Inventarteilhaber festschrieb.27

Die Bedeutung des Arbeitsplatzerhaltes als entscheidungsrelevante Variable wird durch die ökonomisch problematische, aber arbeitsintensive Weiterführung der Tierproduktion bis heute sichtbar.

Das Interesse des autonomen Wirtschaftens wurde dann relevant, wenn neben ausreichender Flächen- und Finanzausstattung die Familie auch personell gut ausgestattet war. Solche bäuerlichen Traditionsfamilien waren oft schon zerfallen oder an brauchbaren Nachkommen arm.28

Normen:

Normen umfassen die normativen Rollenerwartungen an die Inhaber bestimmter Positionen. Sie definieren entweder notwendige Bedingungen bestimmter Handlungen oder die Zwecke, die damit erreicht werden sollen.

An dieser Stelle treten die Inhaber von Führungspositionen in das Rampenlicht der Betrachtung. Ihre Präferenzen hinsichtlich einer Weiterführung des Großbetriebes waren bestimmend für die Entscheidung der Genossenschaftsversammlung. Von ihnen wurde erwartet vor allem den Betrieb und damit verbundene Arbeitsplätze zu sichern und weniger ökonomisch effektiv zu handeln. Andererseits besaßen sie die Fähigkeiten, angesichts spezialisierter Arbeitsprozesse einen bäuerlichen Betrieb zu führen, wenn es auch an betriebswirtschaftliche Kompetenzen mangelte.

So war die Entscheidung für oder gegen die Genossenschaft meist eine Entscheidung der Führungsspitze zwischen normativen Erwartungen und privaten Interessen.

Identitäten:

Identitäten sind das Ergebnis der Fähigkeit von Akteuren spezifisch eigene Interessen zu entwickeln, indem sie Aspekte des Eigeninteresses selektiv hervorheben und normative Ziele und Regeln betonen. Sie erleichtern die Entscheidungsprozess und deren Analyse, können aber, da sie relativ zeitstabil sind, bei verändernden Umwelten zum Problem werden.

Als solches verschmilzt in der Identität des Genossenschaftsbauern das Interesse am individuellen und allgemeinen Arbeitsplatzerhalt mit der Erfahrung gemeinsamer landwirtschaftlicher Produktion und deren Vorteile. Denn mit der Identität als Genossenschaftsbauer verbinden sich Vorteile gemeinsamer Agrarproduktion hauptsächlich in sozialer Hinsicht. Geregelte Arbeitszeiten mit Urlaub und Freizeit und auch die Möglichkeit eine längere Krankheit auszukurieren sind Vorstellungen des Arbeitens, die mit der bäuerlichen Hofwirtschaft unvereinbar sind.29 Außerdem teilt man das Risiko des gemeinsamen Wirtschaftens beträchtlich.

Problematisch wird diese Identität dann, wenn veränderte Markt- oder Förderkonstellationen arbeitsplatzvernichtende Umstrukturierungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen erfordern.

7. Die Entscheidung der Akteure am Modell

Im folgenden Kapitel werden wir die Ergebnisse unser Analyse modellhaft darstellen um einerseits die relevanten Fakten visuell zu komprimieren und andererseits die zeitliche Veränderung der Akteurssituation zu veranschaulichen.

In Anlehnung an das Modell von Mayntz verwenden wir dieses Modell, welches uns ermöglicht institutionelle Rahmenbedingungen und akteursspezifische Präferenzen in einen Zusammenhang zu bringen.

Die Entscheidung des Akteurs wird durch einen institutionellen rechtlichen Rahmen eingeschränkt. Innerhalb dieses Rahmens werden durch politische, aber auch gesellschaftliche Akteure Anreize gesetzt, um eine Entscheidung in ihrem Sinne wahrscheinlicher werden zu lassen. Der Akteur selbst besitzt Präferenzen, die dem politischem Ziel entsprechen oder ihm entgegenstehen und von den Steuerungsinstrumenten beeinflusst werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

7.1. Die Entscheidungssituation der Genossenschaftsversammlungen

In einem institutionellen Rahmen, der vor allem durch das Landwirtschaftsanpassungsgesetz und das Marktorganisationsgesetz den in der Landwirtschaft Beschäftigten einen breiten Entscheidungsspielraum einräumt, sind die individuellen Präferenzen handlungsleitend.30 Den Betrieb als Genossenschaft weiterzuführen ist außerdem das einfachste Verfahren. Die Präferenzen auszusteigen waren demgegenüber sehr schwach, bedingt durch Kapital- und Bodenmangel der Willigen, sowie durch die wirtschaftlichen Unsicherheiten des Absatzmarktes. Die Annerkennung der Bodenreform bestätigte den Inventarteilhaber ihre Verfügungsrechte und damit auch den Genossenschaften.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Ergebnisse dieser Konstellation waren nicht im Sinne des Transformationszieles einer bäuerlichen Agrarstruktur. Durch das Landwirtschaftsanpassungsgesetz um eine eigene Startprogrammierung des Transformationsprozesses betrogen, veränderte die Bundesregierung die Anreizstrukturen zu ungunsten der Genossenschaften durch die Novellierung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes im Juli 1991. Das Austreten aus der Genossenschaft wurde vor allem für Inventareigentümer reizvoller gestaltet.31 Die Novelle erhöhte jedoch nicht nur die Präferenz zum Ausscheiden bei den Mitglieder, sondern schadete damit den ohnehin schon kapitalarmen Genossenschaften.

Die Novelle stellt damit einen radikale Wende der Transformationsstrategie dar, die bisher auf Selbstorganisation gesetzt hatte. Die neue Entscheidungssituation betraf nicht nur die bis dahin noch nicht umgewandelten LPG- en, sondern auch die bereits neuen Genossenschaften. Sie ist durch eine höhere Präferenz für einen Ausstieg gekennzeichnet, da unter anderem die Altschulden ausschließlich den verbleibenden Mitglieder angelastet werden. Andererseits sticht weiterhin das Argument das abgesehen vom Eigenkapital, Betrieb und Inhalt nur bei Weiterführung erst reellen Wert besitzen. So stellt sich die Situation nach der agrarpolitischen Korrektur folgendermaßen dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Angesichts unserer abhängigen Variable, des Bestehens großflächiger Betriebseinheiten wird deutlich, das die Verschiebung von Anreizen zugunsten bäuerlicher Strukturen nicht ausreichte, um die Präferenzen der Entscheider für ein Arbeiten nach bekanntem Stil zu negieren.

Als im Sommer 1996 ein erneuter Entwurf zu einer Novelle des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vorgelegt wurde, der juristische Personen weiter beschnitt, sammelte man 71000 Unterschriften. Diese führten zur Ablehnung der Novelle im Landtag Mecklenburg- Vorpommerns und einem bundesweiten Kompromiss.32

Die Regierungen der ostdeutschen Bundesländer sowie die regionalen Vertreter der Bauernschaft lösten sich zunehmend von den Vorstellungen ihrer westlichen Kollegen und entwickelten eigene landwirtschaftliche Identitäten. Die Genossenschaften waren als Arbeitgeber wichtige Stabilisatoren des ohnehin schwachen ländlichen Raumes.

Die politischen Akteure besaßen nun keine effektiven Steuerungsinstrumente mehr, um die ostdeutsche Agrarverfassung der Westdeutschen anzupassen.

8. Ergebnisse

Auf die Frage nach den Gründen für die andere Agrarverfassung Ostdeutschlands können wir drei voneinander abhängige Variablenkomplexe benennen.

Erstens. Der Transformationsprozess wurde bereits vor der Wiedervereinigung von der letzten Volkskammer in Gang gesetzt. Sie setzte als institutionelle Rahmenbedingung durch das LwAnpG auf Selbstorganisationsprozesse während der Transformation ohne durch zusätzliche Anreize ein Transformationsziel vorzugeben.

Zweitens. Die Zukunft ihres Betriebes selbstbestimmend, treten nun die Akteure als erklärungsrelevante Variablen in den Mittelpunkt der Analyse. Das Interesse für den Arbeitsplatz- und Vermögenserhalt, Kapitalmangel sowie soziale und wirtschaftliche Unsicherheit wurden in Kapitel 5 als beeinflussende Variablen identifiziert. Sie führten zu einer überwiegenden Präferenz der in der Landwirtschaft Beschäftigten die Großbetriebliche Struktur weiterzuführen, denn „jede andere Betriebsform war begründungsfähig“.33 Besonderen Einfluss auf diese Entscheidungen besaßen die Führungskräfte. Mit ihrer Entscheidung blieb oder starb der Betrieb, trotz demokratischer Entscheidungsverfahren. Deshalb sind sie die relevanten Akteure bei der Untersuchung von Interessen, Normen und Identitäten.

Drittens. Ein festes Leitbild einer bäuerlichen Agrarverfassung im Auge, besitzt die Politik keine ausreichenden Handlungsressourcen um diese Einstellungen zu ändern. Die Verlagerung von Subventions- und Transaktionsstrukturen durch die Novelle des LwAnpG zeigte keine ausreichende Wirkung. Die entstandenen Strukturen erwiesen sich als unerwartet stabil. Die Entwicklung eigener Interessen der ostdeutschen Bundesländer und ihrer landwirtschaftlichen Vertreter führten zu einer Modifikation des agrarpolitischen Leitbildes. Beigetragen hat dazu der strukturelle Wandel durch den EU- Binnenmarkt(GAP) und die Öffnung des Weltmarktes(GATT), die international wettbewerbsfähigere Unternehmen erfordern.

Durch diese drei Konstellationen lässt sich die heutige ostdeutsche Agrarstruktur bezüglich ihrer Betriebsformen beschreiben. Bemerkenswert erscheint uns die Hypothese Laschewskis, der die lokale Häufung von Betriebsformen auf den Beratungseinfluss zurückführt.34 Dies würde den Einfluss kognitiver Fähigkeiten bei der Entscheidungsfindung stärker betonen.

Unsere zentrale These können wir aufgrund unserer Ergebnisse bestätigen. Die Erklärung lieferten uns akteursspezifische Handlungsentscheidungen- die Entscheidung der Führungskräfte so weiterzumachen oder anders zu arbeiten, die nur im Kontext des institutionellen Rahmens nachvollziehbar werden.

Auch unsere andere Hypothesen sehen wir bestätigt.

Umso breiter der institutionelle Rahmen ist, desto stärker beeinflussen individuelle Präferenzen die Entscheidung des Akteurs. Und da diese eine komplexe Mischung von Interessen, Normen, Identitäten auf Grundlage kognitiven Fähigkeiten darstellen, fallen auch die daraus resultierenden Handlungsentscheidungen vielfältiger aus.

9. Literaturverzeichnis

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[...]


1 Luft, H.: Blickpunkt Landwirtschaft, Zum Transformationsprozess ostdeutscher Agrarstrukturen in Ostdeutschland, Berlin, 1998, 118f

2 Henrichsmeyer, W. und Hartmann- Sadrina, P, Landwirtschaft/ Agrarpolitik, in Handwörterbuch der Gesellschaft Deutschlands, Hrsg. Bernhard Schäfers/ Wolfgang Zapf , 2001, S. 420

3 Strehlow, K.: Agrarstrukturwandel und agrarpolitische Krisenbewältigung in Deutschland, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 1992, S.77 ff

4 Strehlow, K.: Agrarstrukturwandel und agrarpolitische Krisenbewältigung in Deutschland, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden,1992, S. 83

5 Rohde, J: Grundzüge der Agrarpolitik in der SBZ/ DDR 1945- 1989 - Grundlagen der marxistischleninistischen Agrartheorie in: Brückner, T. u.a.(Hrsg.) 1992, S. 9 ff

6 Tosdev, T/ Brazda, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Mittel- und Osteuropa, ( Berliner Schriften zum genossenschaftswesen Bd. 4), Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen, 1994, S.10

7 Rohde, J.: Grundzüge der Agrarpolitik in der SBZ/ DDR 1945- 1989 - Grundlagen der marxistischleninistischen Agrartheorie in: Brückner, T. u.a.(Hrsg.) 1992, S. 9 ff

8 Henrichsmeyer, W. und Hartmann- Sadrina, P.: Landwirtschaft/ Agrarpolitik, in Handwörterbuch der Gesellschaft Deutschlands, Hrsg. Bernhard Schäfers/ Wolfgang Zapf ,2001, S. 419 und Luft, H.: Landwirtschaft Ost kontra Treuhandmodell, Dietz Verlag GmbH, 1997, S. 11

9 Henrichsmeyer, W. und Hartmann- Sadrina, P.: Landwirtschaft/ Agrarpolitik, in Handwörterbuch der Gesellschaft Deutschlands, Hrsg. Bernhard Schäfers/ Wolfgang Zapf ,2001, S. 419

10 Wiegand, St.: Landwirtschaft in den neuen Bundesländern: Struktur, Probleme und zukünftige Entwicklung, Wissenschaftsverlag Vauk Kiel,1994. S 21f

11 Henrichsmeyer, W. und Hartmann- Sadrina, P.: Landwirtschaft/ Agrarpolitik, in Handwörterbuch der Gesellschaft Deutschlands, Hrsg. Bernhard Schäfers/ Wolfgang Zapf ,2001, S. 419

12 Vgl. Wiegand, St.: Landwirtschaft in den neuen Bundesländern: Struktur, Probleme und zukünftige Entwicklung, Wissenschaftsverlag Vauk Kiel,1994. S 25

13 BMELF, Grundsatzfragen zur Anpassung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern: Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirates beim BMELF; Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Reihe A, Heft 392, Landwirtschaftsverlag GmbH Münster-Hiltrup,1991, S.14 Wiegand, St.: Landwirtschaft in den neuen Bundesländern: Struktur, Probleme und zukünftige Entwicklung, Wissenschaftsverlag Vauk Kiel,1994, S.14

14 Das Nettoeinkommen berechnet sich aus dem Produktionswert, von dem die Vorleistungen abgezogen werden. Damit erhält man die Bruttowertschöpfung. Dazu addiert man die Subventionen und zieht die Steuern, Abschreibungen, Lohnkosten und Zinszahlungen ab.

15 Schriftenreihe des Deutschen Bauernverbandes(DBV) 3/1995, Vermögensauseinandersetzung und Umstrukturierung der Landwirtschaft in den neuen Ländern

16 Wendel, K.: Die Treuhandanstalt und die Deindustrialisierung Ostdeutschlands in: Dümcke, W./ Vilmar F. (Hrsg.) 1996

17 Welschof, J.: Schmidt, D.O., Klaus, H., Eine empirische Untersuchung der Entwicklungshemmnisse landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Bundesländern in: Landwirtschaftliche Rentenbank, 1993, S.28f

18 Rawert, M.: Die Verschuldung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der ehemaligen DDR und die Entschuldung ihrer Rechtsnachfolger, Wissenschaftsverlag Vauk Kiel, 1994, S. 101

19 Rawert, M.: Die Verschuldung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der ehemaligen DDR und die Entschuldung ihrer Rechtsnachfolger, Wissenschaftsverlag Vauk Kiel, 1994, S. 86

20 Zur Diskussion um die Rechtmäßigkeit dieser Schulden s. Wiesejahn 1996. Ein weiteres Argument gegen die Rechtmäßigkeit der Altschulden besteht darin, daß die Übernahme der Altschulden durch die Deutsche Genossenschaftsbank und ihren Instituten von der ehemaligen Bank für Land- und Nahrungsmittelwirtschaft nicht rechmäßig vor sich gegangen wäre. Somit müßten die Schulden jetzt eigentlich beim Bund angelagert sein.

21 20% des Gewinns dienen der Rückzahlung der Altschuldenverpflichtungen

22 Rawert, M., Die Verschuldung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der ehemaligen DDR und die Entschuldung ihrer Rechtsnachfolger, Wissenschaftsverlag Vauk Kiel, 1994, S. 256

23 Scharf, F.W.: Akteurzentrierter Institutionalismus in der Politikforschung, Opladen, Leske+ Budrich, 2000, S.99

24 Scharf, F. W.: Akteurzentrierter Institutionalismus in der Politikforschung, Opladen, Leske+ Budrich, 2000, S.99

25 Mayntz, R./ Scharpf, F. W.: Der Ansatz des akteurzentrierten Institutionalismus. In: Renate Mayntz/Fritz W. Scharpf (Hrsg.), Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung. Frankfurt/Main: Campus Verlag, 1995a

26 Hagelschuer, P.: Der Transformationsprozess in den fünf neuen Bundesländern der BRD mit seinen Auswirkungen auf den Agrarsektor, in: Berliner Beiträge zur Agrarentwicklung, Nr. 14, 1995, S. 15

27 Laschewski, L.: Vertagtes Ende oder erfolgreicher Wandel? Die Agrargenossenschaften, in: Hagedorn Konrad, Eisen Andreas[Hg.]:Lernstücke, Genossenschaften in Ostdeutschland, Berlin, 2000, S. 52

28 Clasen R., John I.: Der Agrarsektor, Sonderfall der sektoralen Transformation?, in: Wiesenthal, Helmut[Hg.], Einheit als Privileg, Vergleichende Perspektiven auf die Transformation Ostdeutschland, Campus,

29 Luft, H.: Blickpunkt Landwirtschaft; Zum Transformationsprozess ostdeutscher Agrarstrukturen, Frankfurt am Main, 1998, S. 38

30 Siehe Kapitel 6 und Clasen R., John I.: Der Agrarsektor, Sonderfall der sektoralen Transformation?, in: Wiesenthal, Helmut[Hg.], Einheit als Privileg, Vergleichende Perspektiven auf die Transformation Ostdeutschland, Campus, Frankfurt am Main, 1996, S. 210

31 Clasen Ralf, John Ilka: Der Agrarsektor, Sonderfall der sektoralen Transformation?, in: Wiesenthal, Helmut[Hg.], Einheit als Privileg, Vergleichende Perspektiven auf die Transformation Ostdeutschland, Campus, Frankfurt am Main, 1996, S. 200

32 Luft, H.: Blickpunkt Landwirtschaft; Zum Transformationsprozess ostdeutscher Agrarstrukturen, Frankfurt am Main, 1998, S. 54

33 Laschewski, L.: Vertagtes Ende oder erfolgreicher Wandel? Die Agrargenossenschaften, in: Hagedorn Konrad, Eisen Andreas[Hg.]:Lernstücke, Genossenschaften in Ostdeutschland, Berlin, 2000, S.53

34 Laschewski, L.: Vertagtes Ende oder erfolgreicher Wandel? Die Agrargenossenschaften, in: Hagedorn Konrad, Eisen Andreas[Hg.]:Lernstücke, Genossenschaften in Ostdeutschland, Berlin, 2000, S.58

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Transformation der Landwirtschaft in Ostdeutschland
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Note
1,3
Autoren
Jahr
2001
Seiten
27
Katalognummer
V104691
ISBN (eBook)
9783640030019
Dateigröße
473 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Transformation, Landwirtschaft, Ostdeutschland
Arbeit zitieren
Sylvio Kelm (Autor:in)Thomas Langer (Autor:in), 2001, Transformation der Landwirtschaft in Ostdeutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104691

Kommentare

  • Gast am 17.6.2007

    Warum auf Strukturen umstellen, welche vom Bauernsterben geprägt sind???.

    Die Westdeutsche Agrarstruktur arbeitet überwiegend immer (noch) am unteren Rand der Wirtschaftlichkeit, sehr oft noch deutlich darunter! Dieses Modell in Ostdeutschland einzuführen wäre äusserst naiv; wenn nicht gar dumm gewesen.Landwirtschaft in 20 oder 30 Jahren sieht nämlich grundsätzlich anders aus, als die "Familienbetriebsträumereien" von ehemaligen Subsistenzwirtschaftlern der CSU und der Grünen! Des weiteren ist die westdeutsche Landwirtschaft sehr zersplittert, was Nachteile für die nachgelagerten Bereiche darstellt (enorm viele Anfahrtswege zur Auslastung von der nachverarbeiteten Industrie).

    Auch raumordnungspolitisch ist diese Agrarstruktur oftmals völlig willkürlich (aus der Historie heraus) und ungünstig für die weitere Entwicklung der Höfe angesiedelt (z. B. in geschlossenen Ortschaften zu lasten von Nachbarn und Anliegern). Desweiteren sind auch die Sozialstruktur und die Verwaltung gemessen an der gewerblichen Wirtschaft realitätsfern und für die weitere Entwicklung ein grundlegendes Hemmnis!

    MfG Andre Göbel

    http://www.ig-wsa.de

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