Sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen mit Behinderung


Hausarbeit, 2001

20 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen
2.1. Begriff "Behinderung"
2.2. Begriff "sexuelle Gewalt"

3. Theorie ("sexuelle Gewalt")
3.1. Individualisierende Ansatz
3.2. Psychoanalytischer Ansatz
3.3. Familientheoretischer Ansatz
3.4. Feministischer Ansatz

4. Forschungsansatz

5. Thesen zur Untersuchung
5.1. Ressourcenmacht
5.2. Artikulations- und Wissensmacht
5.3. Positionsmacht
5.4. Organisationsmacht

6. Forschungsinstrumentarium
6.1. Literaturrecherche
6.2. Fragebogenerhebung
6.3. Auswahl der Einrichtungen
6.4. Auswahl der Interviewpartnerinnen
6.5. Ausbildung der InterviewerInnen
6.6. Durchführung der Befragung
6.7. Auswertung der Ergebnisse
6.8. Qualitative Interviews
6.9. ExpertInnengespräche

7. Anmerkungen

8. Literaturverzeichnis

In der vorliegenden Hausarbeit möchte ich die Methoden beschreiben, die zur Durchführung der Studie "Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung" verwendet wurden. Die Studie wurde, im Auftrag des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten, unter der Leitung von Aiha Zemp und Erika Pirchner, unter Mitarbeit von Elfriede Ch. Neubauer, durchgeführt. Die Untersuchung hatte eine Laufzeit von 12 Monaten.

1. EINLEITUNG:

Frauen mit Behinderung fühlen sich oft doppelt benachteiligt, sowohl als Frauen als auch als Behinderte. In der Literatur wird von "doppelter Diskriminierung" gesprochen - diskriminiert als Frauen in einer männlich dominierten Welt und als Behinderte in einer Welt der Nichtbehinderten.

Frauen mit Behinderungen sehen sich Vorurteilen in der Gesellschaft ausgesetzt, durch die sie in ihrer selbstbestimmten Lebensführung als Frauen eingeschränkt werden. Dies betrifft u.a. Fragen der Partnerschaft und Mutterschaft sowie die Berücksichtigung frauenspezifischer Bedürfnisse in vielen Lebensbereichen.

In den 70er Jahren haben amerikanische Feministinnen das Faktum der sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Frauen an die Öffentlichkeit gebracht. In den 80er Jahren wurde die sexuelle Ausbeutung von Kindern schließlich auch in Europa ein öffentliches Thema. Die Selbsthilfegruppen betroffener Frauen und Männer haben die größere Offenheit im Gespräch genutzt und das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Mädchen, Jungen und Frauen offengelegt. (vgl. U. Enders, 1995, S. 29). Viele Betroffene setzten dem Schweigen über den an ihnen verübten sexuellen Missbrauch ein Ende.

Das nach wie vor bestehende Tabu über sexuelle Gewalt zu sprechen, erfährt eine weitere Tabuisierung, wenn es sich um Menschen mit Behinderungen handelt. Dafür werden in der Literatur mehrere Gründe angeführt:

- Menschen mit Behinderungen leben viel häufiger in öffentlichen Institutionen (Heimen, Sondereinrichtungen, Werkstätten). Damit verbunden ist ein weitgehendes Fehlen der individuell intimen Lebensführung.

- Die Strukturen eines Heimes zwingen die Bewohner und das Personal sich bestimmten Regeln zu unterwerfen. Diese Regeln bestimmen das Leben der Bewohner, der Menschen mit Behinderungen, reglementieren ihr Verhalten, zwingen die Menschen sich so und nicht anders zu verhalten.

Je weniger Einflussmöglichkeiten einem Menschen zur Verfügung stehen, desto mehr läuft er oder sie Gefahr Opfer von Gewalt zu werden.

"Durch die strukturell bedingte Aussonderung behinderter Menschen in Sondereinrichtungen, durch die Fremdbestimmung und durch die Hilfsbedürftigkeit ist die Lebenssituation (vieler) behinderter Menschen durch Abhängigkeitsverhältnisse gekennzeichnet. Diese Struktur der Lebensbedingungen kann Gewaltanwendungen begünstigen." (E. Zwierlein, 1995, S. 62)

Ziel der Studie von Aiha Zemp war es in erster Linie Ausmass und Häufigkeit von sexueller Gewalt an behinderten Mädchen und Frauen, die in Einrichtungen leben, zu erfassen.

2. DEFINITIONEN:

2.1. Begriff "Behinderung":

Die Untersuchung von A. Zemp konzentrierte sich auf Frauen mit Behinderung, die aufgrund ihrer körperlich, geistigen und/oder psychischen Behinderung in einer Institution leben. Dadurch wurde dem Definitionsstreit, wer aufgrund welcher Kriterien wie schwer behindert ist entzogen. In der Studie wird nur zwischen den verschiedenen Arten der Behinderung unterschieden, wo diese einen signifikanten Zusammenhang mit einer bestimmten Fragestellung aufweist.

2.2. Begriff "sexuelle Gewalt":

Es gibt viele Versuche "sexuelle Gewalt" zu definieren - in der Literatur aus dem Nichtbehindertenbereich wird in Definitionen bislang ausschliesslich auf Kinder bezug genommen.

Definition von S. SOGROI:

"Sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene (oder ältere Jugendliche) ist eine sexuelle Handlung eines Erwachsenen mit einem Kind, das aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung nicht in der Lage ist, dieser sexuellen Handlung informiert und frei zuzustimmen. Dabei nützt der Erwachsene die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Erwachsenen und Kindern aus, um das Kind zur Kooperation zu überreden und zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt."

Bei behinderten Menschen besteht nicht nur im Kindes- und Jugendalter, sondern auch im Erwachsenenalter eine erhöhte Abhängigkeit. Die Definitionsspanne ist also, wenn es um die Thematik Behinderung und sexuelle Gewalt geht, auf Erwachsene auszuweiten (A. Voss, M. Hallstein., 1993, S. 39).

Zemp schließt sich der Definition von S. Sogroi an. Sie verwendet den Begriff der sexuellen Ausbeutung - mit der Begründung, dass dieser Begriff alle Formen sexueller Handlungen beinhaltet. Die Vergewaltigung ist das Extrem eines breiten Spektrums, das sowohl körperliche sexuelle Angriffe als auch verbale und visuelle wie Nachpfeifen, anzügliche Bemerkungen, Exhibitionismus oder Pornographie mit einschließt (A. Zemp, 1996, S. 20).

3. THEORIE:

Es gibt im wesentlichen vier Ansätze für die Betrachtung der sexuellen Ausbeutung (von Kindern) (vgl. U. BROCKHAUS, 1995, S. 13ff)

3.1. Individualisierende Ansatz:

Sexuelle Gewaltakte werden als Einzelphänomene betrachtet bzw. die Taten auf individuelle Charakteristika des Täter (oder des Opfers) zurückgeführt.

Entsprechend beschränken sich Untersuchungen zumeist auf die Erfassung einzelner Merkmale der Täter (oder der Opfer), wie Schichtzugehörigkeit, psychische Gesundheit oder sexuelle Zufriedenheit. Erklärt werden die Taten damit, daß der Täter als "triebkrank" oder anderweitig psychisch gestört, als unterdurchschnittlich intelligent, sexuell frustriert, etc. beschrieben wird. Individualisierende Ansätze suchen oft auch nach der (Mit-) Schuld der Opfer und stehen für die Ansicht, daß Opfer sexueller Gewalt durch verführerisches und provokatives Verhalten bzw. Kleidung die Tat hervorgerufen hätten.

3.2. Psychoanalytischer Ansatz:

Dieser Ansatz verbannt Berichte über sexuelle Gewalterfahrungen in der Kindheit in den Bereich der Phantasie und verleugnet damit sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen. Dabei erkannte Sigmund Freud, daß viele Frauen in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erfahren haben, darin sah er die Ursache für spätere Neurosen und trug dieser Erkenntnis in seiner Verführungstheorie Rechnung. Er revidierte diese These jedoch bald und ersetzte sie durch den Ödipuskomplex. Damit erklärte er die Berichte seiner Patientinnen als reine Phantasie, die dem unbewussten Wunsch der Mädchen nach sexuellen Kontakt mit dem eigenen Vater entsprangen.

In dieser Tradition wird Frauen und Mädchen auch heute oft mit Skepsis begegnet, wenn sie von sexuellen Übergriffen berichten.

3.3. Familientheoretischer Ansatz:

Hier wird sexueller Missbrauch im Kontext von Kindesmisshandlung und - vernachlässigung betrachtet. Diese Theorie beschränkt sich auf die Betrachtung und Analyse intrafamiliären Missbrauchs. Dieser wird als Symptom eines gestörten Familiensystems angesehen. Diese Theorie vernachlässigt also extrafamiläre sexuelle Gewalt.

3.4. Feministische Ansatz:

Hier geht es um die wechselseitige Beziehung zwischen sexueller Gewalt und patriarchaler Herrschaft. Sexuelle Gewalt ist in den ungleichen Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern begründet ist.

4. FORSCHUNGSANSATZ:

Der Forschungsansatz in der Studie von Zemp ist ein feministischer. Dieser erkennt in den patriarchalischen Machtstrukturen die hauptsächliche Ursache für sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kindern. Dabei wird unter patriarchalischen Machtstrukturen die hierarchische Durchorganisierung aller gesellschaftlichen Institutionen verstanden, was sich notgedrungen auch auf die sozialen Beziehungen ausweitet. Dabei haben Frauen nicht nur weniger ökonomische, politische und soziale Macht. Diese Strukturen dienen zur Unterwerfung und Ausbeutung von Frauen.

In der feministischen Forschung geht es darum, nach der Bedeutung zu fragen, welche die sexuelle Gewalt für die Aufrechterhaltung von männlicher Herrschaft hat. Von diesem Ansatz her wird deutlich, dass sexuelle Ausbeutung nur auf dem Hintergrund gesellschaftlicher Machtungleichgewichte stattfinden kann. Innerhalb dieser Strukturen werden handlungsweisende Vorstellungen von Männlichkeit, Sexualität und Besitz erzeugt. Sexuelle Ausbeutung stellt ein Unterwerfungsritual dar, das der Aufrechterhaltung eben dieser Strukturen dient (vgl. G. Amann u. R. Wipplinger: Sexueller Missbrauch - Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie, Tübingen 1997)

5. THESEN ZUR UNTERSUCHUNG:

5.1. Menschen mit Behinderung stehen in einem Machtungleichgewicht in bezug auf Ressourcenmacht.

In der Regel sind Menschen ohne Behinderung jenen mit Behinderung physisch überlegen. Menschen mit Behinderung sind oft auf Hilfe Dritter angewiesen, z.B. bei der Körperpflege, bei der Zubereitung und dem Zu-sich-Nehmen von Nahrung, bei der Fortbewegung im und/oder ausser Haus. Potentielle Täter brauchen oft nur zu drohen um ihren Willen gegenüber Menschen mit Behinderung durchzusetzen. So interessierte die ForscherInnen der Zusammenhang von Hilfsbedürftigkeit und sexueller Gewalt.

5.2. Menschen mit Behinderung stehen in einem Machtungleichgewicht in bezug auf Artikulations- und Wissensmacht.

Der Sprachlosigkeit vieler Opfer steht die Sprachgewalt der Täter gegenüber. Es gibt Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht über verbale Kommunikation verfügen. Andere sind sprachlos, weil sie nie sexuell aufgeklärt wurden und daher gar nicht benennen oder verstehen, was mit ihnen passiert, wenn sie sexueller Gewalt erfahren.

Das Geheimhaltungsverbot wird sowohl mit Drohungen gegen die Betroffenen als auch mit Gefahren für den Täter unterstrichen.

Die ForscherInnen wollten wissen, wie es mit der Glaubwürdigkeit steht und ob es einen Zusammenhang zwischen Aufgeklärt sein und Sexualität gibt.

5.3. Menschen mit Behinderung stehen in einem Machtungleichgewicht in bezug auf Positionsmacht.

Menschen mit Behinderung wird in der Regel ihre Mündigkeit abgesprochen, d.h. sie sind gesellschaftlich gesehen Unmündige und (Befehls-) EmpfängerInnen. Mädchen und Frauen mit Behinderung unterliegen einer doppelten Ohnmachtsdisposition: als Mensch mit Behinderung und aufgrund ihres Geschlechts. Hier hat die ForscherInnen der Zusammenhang zwischen Selbstbestimmungsrecht und sexueller Gewalt interessiert.

5.4. Menschen mit Behinderung stehen in einem Machtungleichgewicht in bezug auf Organisationsmacht.

Menschen mit einer Behinderung können aus Gründen der Unmündigkeit, in der sie belassen werden, oder wegen örtlicher Abgeschiedenheit, oder wegen der gesellschaftlichen Ausgrenzung, wenn überhaupt, nur in sehr beschränkten Maß frei wählen, mit wem, wie und wo sie sich vernetzen wollen. Menschen mit Behinderung werden in der Regel durch Nichtbehinderte vertreten. Sie haben nur in den seltensten Fällen die Möglichkeit die Art und Weise ihres Alltagslebens und die Strukturen, durch die sie festgesetzt werden, zu wählen.

6. FORSCHUNGSINSTRUMENTARIUM:

Die wenigen bisher durchgeführten Arbeiten zum Thema "sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderung" haben sich vorwiegend auf Frauen mit Lernbehinderung konzentriert (vgl. M. Becker, Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung. Daten und Hintergründe, Heidelberg 1995). Demgegenüber wurden in der Studie von Zemp alle in verschiedenen österreichischen Einrichtungen lebenden Frauen, die sich freiwillig gemeldet haben, interviewt, unabhängig von der Behinderungsart.

6.1. Literaturrecherche:

Neben Literatur zur sexuellen Ausbeutung im allgemeinen bildeten die wenigen Untersuchungen zum Thema Menschen mit Behinderung die Basis der Literaturrecherche.

6.2. Fragebogenerhebung:

Die Untersuchung von A. Zemp stützt sich auf quantitative und qualitative Forschungsmethoden. Kernstück der Untersuchung bildet eine explorative Fragebogenerhebung zur sexuellen Ausbeutung von Frauen mit Behinderung, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Österreich leben. Die Wahl dieser Stichprobe stützt sich auf die Überlegung, auf diese Weise einen systematischen und umfassenden Zugang zu Interviewpartnern mit Behinderung zu erhalten.

Es wurde eine explorative und keine repräsentative Fragebogenerhebung gewählt. Dies deswegen, weil es in Österreich keine umfassende Zusammenstellung von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen leben, gibt, und dementsprechend fehlen die Angaben über die genaue Anzahl der Männer und Frauen, die dort wohnen und auch betreut werden. Die explorative Studie hatte das Ziel bestimmte Fragestellungen, wie etwa den Zusammenhang von Hilfsbedürftigkeit und sexueller Gewalt, die Glaubwürdigkeit, den Zusammenhang zwischen Sexualaufklärung und Sexualität sowie die gesellschaftliche Positionierung und Organisierung von Menschen mit Behinderung näher zu untersuchen.

6.3. Auswahl der Einrichtungen:

Da die Zahl der Menschen mit Behinderung, die in Österreich in Einrichtungen leben, nicht erfasst ist, musste diese für die Festlegung der Stichprobe erst erhoben werden. Ausgehend von der Broschüre "Österreich Sozial 94/95", in der alle im Sozialbereich in Österreich tätigen Einrichtungen mit Adresse und Telefonnummer angeführt sind, wurde zuerst eine Liste aller einschlägigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zusammengestellt (ausgenommen wurden Psychatrien und Altersheime). Anschliessend wurde eine Telefonumfrage durchgeführt, um die Zahl zu erheben.

1995 lebten insgesamt 3.119 Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, d.h. sie wohnen dort und werden dort auch betreut. Die Verteilung nach den Geschlechtern ist ziemlich gleich - 1.543 Männer und 1.576 Frauen.

Nicht in die Untersuchung aufgenommen wurden Frauen, die zu Hause wohnen, aber in geschützten Werkstätten von Heimen arbeiten, also in Einrichtungen tagsüber betreut werden.

Als nächster Schritt wurde entweder telefonisch oder brieflich Kontakt mit LeiterInnen von allen erfassten Einrichtungen bzw. mit Vorsitzenden österreichischer Einrichtungen aufgenommen und das Vorhaben, Frauen mit Behinderung zum Thema sexueller Gewalt befragen zu wollen, wurde vorgestellt. Zwecks endgültiger Entscheidungsfindung wurde in allen prinzipiell interessierten Einrichtungen eine Orientierung der LeiterInnen und des Betreuungspersonals über das Anliegen der Untersuchung durchgeführt.

Von insgesamt 13 kontaktierten Einrichtungen in sechs Bundesländern wurde die Befragung schliesslich in neun Einrichtungen in fünf Bundesländern durchgeführt - und zwar in Wien, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und in der Steiermark.

6.4. Auswahl der Interviewpartnerinnen:

Nach telefonischer Vereinbarung über den genauen Termin des Erhebungsbeginns wurde im Mai 1996 die Erhebungsphase gestartet. Jeweils ein bis zwei InterviewerInnen verstreuten sich auf die einzelnen Einrichtungen in den Bundesländern.

Weil man neben der Heimleitung und den einzelnen BetreuerInnen auch die Frauen mit Behinderung zur Mitarbeit gewinnen wollte, wurde vor der Befragung eine Orientierung in den Heimen durchgeführt, wo Sinn und Zweck der Befragung mitgeteilt wurde. An diesem ersten Treffen nahmen nur jene Frauen teil, die nach einer Kurzinformation durch ihre BetreuerInnen ein prinzipielles Interesse an der Befragung hatten. Bei der Orientierung waren BetreuerIn als Vertrauensperson der Frauen immer dabei. Sie stellte die wichtigste Verbindung zu den Frauen mit Behinderung her.

Zentrales Anliegen war es keinerlei Druck in Richtung Mitarbeit auszuüben. Bei allen Beteiligten sollte die Bereitschaft zur Mitarbeit freiwillig und ohne Zwang passieren. Häufig wurden von BetreuerInnen Frauen "empfohlen", die Gewalterfahrungen gemacht haben oder ein Verdacht darauf vorlag.

Es entsprach jedoch nicht dem Forschungsziel nur betroffene Frauen zu befragen, sondern die Prävalenzraten zu erheben. So wurde besonders darauf geachtet, dass alle Bewohnerinnen die gleichen Chancen hatten, sich zur Befragung zu melden.

6.5. Ausbildung der InterviewerInnen:

Auf dem Hintergrund, dass die überwiegende Mehrheit der Interviewpartnerinnen geistig behindert war, stellte die Interviewsituation größte Anforderungen an die InterviewerInnen, weil es notwendig war, übliche Kommunikationsformen den Möglichkeiten der jeweiligen Frauen anzupassen.

Weil die Befragung von Frauen mit Behinderung für die Studie grosse Ansprüche an die InterviewerInnen stellte, wurden vier Frauen von Aiha Zemp drei Tage lang speziell dafür ausgebildet. Ziel dieser Weiterbildung war es einerseits ein Grundwissen zum Thema zu vermitteln und sie andererseits für den Umgang und die Kommunikation mit Frauen mit Behinderung zu befähigen.

Methoden der Kommunikation

Es gibt Menschen mit Behinderung, die nicht über verbale Kommunikation verfügen aufgrund einer geistigen oder motorischen Behinderung.

Es wurden weltweit noch nie Menschen zur sexuellen Gewalt befragt, denen verbale Äusserungsmöglichkeiten fehlen. In der Untersuchung von Zemp wurde von der InterviewerIn mit der befragten Frauen selber oder mit dessen Betreuungsperson abgeklärt, welches für sie "ja", welches "nein" bedeutet. Bei manchen war dies eine Kopfbewegung, bei anderen eine Gesichtsmimik, bei den einen eine Geste oder ein Laut.

Es wurde auch mit vier anatomischen Puppen gearbeitet, die sich insofern von handelsüblichen unterscheiden, als sie nicht geschlechtsneutral sind, sondern alle äusseren Geschlechtsmerkmale aufweisen. Die Puppen wurden den Frauen als "Frau", "Mann", "Mädchen" und "Knabe" vorgestellt, und bewusst nicht als "Mutter", "Vater", "Tochter" und "Sohn", um nicht von vornherein den Familienkontext zu suggerieren.

6.6. Durchführung der Befragung:

In der Regel wurde die Befragung mittels Fragebogen unmittelbar nach der Orientierung durchgeführt, unabhängig davon, ob diese von sexueller Ausbeutung betroffen waren oder nicht.

Stichprobe

Laut Telefonumfrage leben 1.576 Frauen in Behinderteneinrichtungen in Österreich, befragt wurden 130 Frauen, das sind 8,3 %.

Die befragten Frauen waren zwischen 17 und 69 Jahre alt, das Durchschnittsalter liegt bei 34 Jahren

Die überwiegende Mehrheit der befragten Frauen bezeichnete sich selbst als geistig behindert (57,5 %) oder wurde so bezeichnet. Ausschliesslich körperbehindert waren 23,3 %, mehrfach behindert sind 12,5 %.

Fragebogen

Der Fragebogen bestand aus 41 Fragen, verteilt auf sechs Themenkomplexe: Fragen zur Person, zur Behinderung, zum Heim, zur Sexualaufklärung, zur sexuellen Ausbeutung und zu den Folgen.

Um möglichst vollständige biographische Daten zur befragten Frau zu erhalten (z.B. Alter, Behinderung, Schulbildung, etc.) wurden von den BetreuerInnen ein eigens entwickelter "BetreuerInnenfragebogen" ausgefüllt. Der BetreuerInnenfragebogen enthielt mit wenigen Ausnahmen dieselben Fragen zu Personendaten wie der Betroffenenfragebogen.

Ort der Befragung

Als Ort der Befragung wurde die Einrichtung der Befragten gewählt, das Interview fand entweder in einem "neutralen Zimmer", welches von der Heimleitung zur Verfügung gestellt wurde, oder Zimmer der InterviewpartnerInnen statt. In den meisten Fällen wurden Einzelgespräche geführt, in wenigen Fällen nahm am Interview eine Betreuerin oder eine Freundin der befragten Frau teil.

Dauer der Befragung

Um die Dauer der Befragung für die Interviewpartnerin möglichst kurz zu halten, weil zu befürchten war, dass bei vielen Frauen die Konzentration nicht ausreichen würde, und um trotzdem möglichst alle biographischen Daten zu erhalten, wurden BetreuerInnen gebeten auszufüllen. Das war aber nur bei geistig behinderten Frauen der Fall. Lern- und körperbehinderten Frauen wurden diese Fragen direkt gestellt. Die Befragung mittels Fragebogen dauerte unterschiedlich lang, von 15 Minuten bis zu einer Stunde. Wenn im Anschluss an die Befragung noch ein qualitatives Interview geführt wurde, dauerte dies in der Regel noch zusätzlich mindestens eine halbe Stunde.

Die Konzentration der Frauen reicht nicht immer aus, um ein fortlaufendes Gespräch zu führen. die Gespräche wurden oft von langen Pausen unterbrochen. Viele Interviews sind als Frage/Antwort-Interview gestaltet. Wobei aber keine vorgegebenen Fragen gestellt wurden, sondern gesprächsimmanent entsprechend den Schwerpunkten im Leitfaden vorgegangen wurde.

6.7. Auswertung der Ergebnisse:

Zur Auswertung gelangten 130 Fragebögen. Nach einer inhaltsanalytischen Behandlung der offenen Fragen wurde eine deskriptive Auswertung vorgenommen, wodurch eine genaue Beschreibung des gesamten Datensatzes (absolute und relative Häufigkeiten, Mittelwerte, Standardabweichungen und Anzahl der gültigen Antworten) gemacht werden konnte. Als weiterführende statistische Berechnung wurden Kreuztabellen vorgelegt, dies deswegen, weil die meisten der im Fragebogen enthaltenen Variablen qualitative Messniveaus aufweisen. Kreuztabellen wurden nur mit jenen Variablen gerechnet, die aus inhaltlich-theoretischen

Gründen wichtig erschienen, z.B. Wohnstruktur und sexuelle Ausbeutung, sexuelle Ausbeutung und Art der Behinderung.

6.8. Qualitative Interviews:

Qualitative Interviews wurden im Anschluss an die Befragung mittels Fragebogen durchgeführt. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Befragte sexuell ausgebeutet wurde, wurde von der InterviewerIn gefragt, ob sie mehr erzählen möchte. So wurden insgesamt 15 Leitfadengespräche durchgeführt, zehn mit geistig behinderten Frauen und fünf mit körperbehinderten Frauen. Diese Gespräche hatten den Zweck, durch das Einbringen der subjektiven Sichtweise bestimmte Fragebogenergebnisse zu vertiefen. Dafür wurde ein Leitfaden verwendet, der mehrere Schwerpunkte beinhaltete.

Alle Gespräche wurden auf Tonband aufgenommen und vollständig transkribiert. Die Ergebnisse der qualitativen Interviews wurden exemplarisch in Form von Zitaten und Einzelfallbeschreibungen in die Darstellung der quantitativen Erhebung einbezogen.

6.9. ExpertInnengespräche:

Insgesamt wurden 25 Gespräche mit ExpertInnen durchgeführt. 19 Leitfadengespräche wurden mit VertreterInnen der jeweiligen Einrichtungen (Heimleitung, pädagogische Leitung, Betreuungspersonal) und sechs mit übergeordneten ExpertInnen (u.a. Psychiatrie, Sozialbereich, Rechtspraxis), die im Rahmen ihres jeweiligen Arbeitsbereiches mit der gegenständlichen Thematik zu tun hatten, durchgeführt. Schwerpunkte dieser Gespräche bildeten u. a. Problemwahrnehmung, Konfrontation mit dem Thema, etc. aufgenommen und

Die ExpertInnengespräche wurden ebenfalls auf Tonband aufgenommen, transkribiert und als Zitate in die Ergebnisse aufgenommen.

7. ANMERKUNGEN:

- Bei der vorliegenden Studie wurde eine quantitative empirische Methode gewählt. Angesichts des Datenmangels zur sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung wurde eine Fragebogenerhebung durchgeführt. Für den Anspruch erstmals Ausmass und Häufigkeit von sexueller Gewalt festzustellen, scheint diese Methode am geeignetsten zu sein. Kombiniert wurde diese quantitative Fragebogenerhebung mit qualitativen Interviews mit den betroffenen Frauen und mit Expertengesprächen. Die Ergebnisse der qualitativen Interviews wurden aber nur exemplarisch als Zitate in die quantitative Ergebnisdarstellung eingebaut. Die statistischen Befunde der quantitativen Studie wurden z.B. durch Äusserungen von Befragten in den qualitativen Interviews verdeutlicht.

- Die quantitative Forschung ist durch die maximal mögliche Standardisierung von Fragebögen gekennzeichnet. Dieser Strategie wird in der qualitative Sozialforschung mit Misstrauen begegnet. Kritisiert wird, dass soziale Phänomene, die ausserhalb des Fragerasters und der vorgegebenen Anwortkategorien liegen, in standardisierten Interviews aus dem Blickfeld der Forschung ausgeblendet werden. Zudem könnten die interviewten Personen ihre Sichtweise nicht wie in Alltagsgesprächen frei formulieren (vgl. Siegfried Lamnek: Qualitative Sozialforschung, Band 2, Methoden und Techniken, Weinheim 1995). Den befragten Frauen mit Behinderung war es möglich, nach der Fragebogenerhebung, wo ihnen Antwortkategorien vorgegeben waren, frei über das Erlebte zu sprechen. Durch die Methodenkombination konnte der Komplexität der Fragestellung - aus subjektiver Perspektive wie auch in bezug auf die gesellschaftliche Einbettung gerecht werden.

- In der quantitativen Forschung wird die Repräsentativität der Stichprobe angestrebt. Eigentlich ist ein Forscher an der Gesamtheit aller in Frage kommenden Untersuchungseinheiten interessiert. Er kann aber aufgrund von Ressourcenbeschränkungen, aus Unkenntnis über den Umfang der Grundgesamtheit - wie bei der vorliegenden Studie - nicht alle untersuchen. In der Studie von Zemp wurden daher Frauen befragt, die in österreichischen Behinderteneinrichtungen leben. Bisher kam es keine Untersuchung zum Thema "sexuelle Gewalt in Einrichtungen für behinderte Menschen", weil kein Weg gefunden war, Einrichtungen zur Mitarbeit zu gewinnen.

- Eine Studie mit einer repräsentativen Auswahl von Menschen mit Behinderung dürfte nur schwer durchzuführen sein und wäre wahrscheinlich wenig aussagekräftig. Diese Menschen leben in Einrichtungen, in Wohngemeinschaften oder auch allein, und viele wohnen bei ihren Eltern.

- In Österreich lebten laut dritter Mikrozensus-Erhebung des ÖSTAT im Juni 1995 2.128.800 Menschen (= 29,9 % der österreichischen Gesamtbevölkerung) mit mindestens einer körperlichen Beeinträchtigung. 1.662.800 (23 %) waren chronisch krank, bei 476.900 (6,7 %) Menschen war das Bewegungsvermögen, bei 456.000 (6,4 %) das Hörvermögen und bei 407.400 (5,7 %) das Sehvermögen beeinträchtigt. In Österreich lebten zufolge der Erhebung der Sozialökonomen Badelt und Österle aus 1993 ca. 47.000 geistig behinderte Menschen und zufolge des Psychiaters Wancata ca. 78.000 psychisch behinderte Menschen (Bericht zur Lage behinderter Menschen in Österreich - Freizeit, Mobilität, BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1999, S.11)

- Ein grosser Teil der sexuellen Gewalt spielt sich im privaten Bereich ab, in Beziehungen innerhalb der Familie oder von Institutionen. Der Anteil der Fremdtäter ist gering. Es gibt Untersuchungen, wonach 99 % der Opfer von sexueller Ausbeutung, die geistigbehindert sind, von einer Person missbraucht werden, die zur Verwandtschaft oder zum Pflegepersonal gehören (vgl. Ch. Senn, 1993, S. 23).

- Es wäre also wünschenswert, nicht nur Mädchen und Frauen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben, zu befragen, sondern auch welche, die bei der Familie oder alleine leben. Studien, die den Missbrauch an diesen Menschen untersuchen wollen, müssen bei der Stichprobengewinnung diese unterschiedlichen Lebensverhältnisse berücksichtigen. (Ausserdem sollte weiters berücksichtigt werden, dass auch Jungen und Männer mit Behinderung Opfer von sexueller Gewalterfahrung sein können.)

- In Deutschland sind in den letzten Jahren einige Diplomarbeiten erschienen, die sich mit "sexueller Gewalt an Menschen mit Behinderungen" beschäftigen. Diese Arbeiten basieren aber alle auf ExpertInnengesprächen. Oft wird über Menschen mit Behinderung geschrieben, aber sie kommen nur selten selbst zu Wort. In der Studie von Aiha Zemp kamen erstmals die betroffenen Mädchen und Frauen mit Behinderung selbst zu Wort.

- In der Studie von Noak und Schmid (- Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung. Eine verleugnete Realität, Stuttgart 1994) - die auf Expertengesprächen basiert - wurden vor allem leitende MitarbeiterInnen befragt , sodass vermutet werden kann, dass das eventuelle Verschweigen von Fällen mit der Angst der Einrichtungen ihren guten Ruf zu verlieren, verbunden sein könnte. Da besonders leitende MitarbeiterInnen in der Regel ein besonders grosses Interesse am "guten Ruf" der Einrichtung haben, ist meiner nach die Repräsentativität solcher Zahlen fragwürdig. Diese Tendenz ist auch aus der Rangreihung möglicher Tätergruppen ersichtlich, wonach das Personal aus Behinderteneinrichtungen kaum als potentielle Tätergruppe in Frage kommt Die Rangfolge der wahrscheinlichsten Tätergruppen: Angehörige, Freunde und Bekannte, Menschen mit geistiger Behinderung und Fremde (Noak u. Schmid, 1994, S. 67).

- Aus der Fachliteratur ist bekannt, dass bisher kaum Untersuchungen zum Thema sexuelle Ausbeutung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (z.B. in Heimen) durchgeführt wurden, weil noch kein kreativer Weg gefunden worden war, bestehende Kommunikationsbarrieren abzubauen. Missbrauch an Menschen, die nur über eine begrenzte sprachliche Ausdrucksfähigkeit verfügen, kommt nur dann ans Licht, wenn medizinische Symptome (z.B. Schwangerschaft, Geschlechtskrankheiten) vorliegen oder diagnostiziert werden, wenn der Fall (von anderen BewohnerInnen oder BetreuerInnen) bezeugt oder angezeigt wird oder wenn es den Betroffenen irgendwie gelingt, verbal oder nonverbal auf die Tatsache des Missbrauchs hinzuweisen. (vgl. Charlene Senn: Gegen jedes Recht - Sexueller Missbrauch und geistige Behinderung, Berlin 1993). Aiha Zemp und ihrem Forschungsteam ist es gelungen, diese Kommunikationsbarrieren zu überwinden.

- Reliabilität und Validität eines Verfahrens sind abhängig von verschiedenen Variablen: den Befragten, den InterviewerInnen, der Fragestellung und dem äusseren Rahmen Bezüglich Reliabilität und Validität gewonnener Daten ist anzumerken, dass hier häufig mit Fehlerquellen und Verzerrungen zu rechnen ist. Diese ergeben sich u. a. aus sozialer Erwünschtheit, InterviewerInneneinflüssen und Fragereiheneffekten.

- Angesichts des Ausmasses der erlebten Gewalt war es im Gespräch besonders wichtig, darauf zu achten, jeden Voyeurismus zu vermeiden und die Grenzen der Frauen nicht zu verletzen. Es liegt nicht im Sinn eines verantwortungs - und respektvollen Umgangs mit den Frauen, die erlebte Gewalt im Interview in allen Details wiederaufleben zu lassen, nur um ein spannendes Interview zu haben und anschliessend die Frau allein zurücklassen.

- Seitens der BetreuerIinnen äusserte sich desöfteren die Befürchtung um die Folgen, die die Frage nach der erlebten und vermutlich psychisch nicht bewältigten Gewalterfahrung bei den betroffenen Frauen auslösen könnten. Diese Zweifel konnten ausgeräumt werden, durch rein individuelle und freiwillige Entscheidung seitens der Frauen. Eine endgültige Klärung, inwieweit die betroffenen Frauen diese Fragen verkraften würden, konnte nur die Erhebung selbst bringen.

- Wichtig in dieser Sache erscheint mir eine "Nachbereitung". Die Nachbereitung zur vorliegenden Studie wurde einen Monat nach Erhebungsende durchgeführt. Sie hatte folgenden Zweck: Erstens sollten die Heimleitung und die BetreuerInnen über die Ergebnisse der Untersuchung informiert werden, und zweitens wollten die ForscherInnen sehen, ob und welche Folgen die Befragung bei den befragten Frauen ausgelöst hatte. Es wurde auch nachgefragt, ob die Institutionen Hilfe (z.B. therapeutische Unterstützung) bräuchte.

- Um das vielfältige Beobachtungsmaterial der jeweiligen InterviewerIn zu verarbeiten, wäre es meines Erachtens von grosser Nützlichkeit zur Gewinnung zusätzlichen Materials Gesprächsnotizen anzulegen, z.B. Bereitschaft für Interview, Einschätzung der atmosphärischen und räumlichen Rahmenbedingungen, des Gesprächsverlaufs, emotionale Reaktion(en) in welcher Situation, bei welcher(n) Frage(n).

- Von grossem Vorteil wäre es gewesen vor der eigentlichen Fragebogenerhebung einen Pretest durchzuführen. Pretests dienen vor allem der Überprüfung der ausreichenden Variation der Antworten, des Verständnisses der Fragen durch die Befragten, der Schwierigkeit der Fragen für die Befragten, des Interesses und der Aufmerksamkeit der Befragten gegenüber den Fragen, der Kontinuität des Interviewablaufs ("Fluss"), der Effekte der Frageanordnuung, der Güte der Filterführung, von Kontexteffekten, der Dauer der Befragung, des Interesses des Befragten gegenüber der gesamten Befragung und der Belastung des Befragten durch die Befragung (vgl. R. Schnell, P. Hill, E. Esser: Methoden der empirischen Sozialforschung, 6. Auflage, München - Wien 1999, S. 324/325).

- Nach Auswertung der gesammelten Ergebnisse ergab sich ein klares Anforderungsprofil Ausgehend von den Ergebnissen der Untersuchung wurde eine Reihe von Massnahmen zur Prävention und zum Abbau sexueller Ausbeutung von Frauen mit Behinderung sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der betroffen Frauen vorgeschlagen. Als AdressatInnen der Massnahmen wurden vor allem öffentliche und private Institutionen, politische Instanzen und Verbände (z.B. Gerichte, öffentlich Beratungsstellen, Elternverbände) Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass die Methodenkombination - eine explorative quantitative Fragebogenerhebung, qualitative Interviews und ExpertInnengespräche mittels Leitfaden sehr gut geeignet war, um das Ausmass und die Häufigkeit von sexueller Gewalt, die in Institutionen lebende Frauen mit Behinderungen erfahren, aufzuzeigen. So ist der Prozess der Bewusstmachung von sexueller Gewalt in Institutionen in Gang gekommen.

8. Literaturverzeichnis

ZEMP, Aiha, PIRCHER, Erika: Weil das alles weh tut mit Gewalt - Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten, Band 10, Wien 1996

AMANN, G., WIPPLINGER, R.: Sexueller Missbrauch - Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie, Tübingen 1997)

BROCKHAUS, Ulrike; KOLSHORN, Maren: Sexuelle Gewalt Mädchen und Jungen. Mythen, Fakten, Theorien, Campus Verlag, Frankfurt/ Main, New York 1993.

ENDERS, Ursula: Zart war ich, bitter war's. Handbuch gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 1995.

LAMNEK, Siegfried: Qualitative Sozialforschung, Band 2, Methoden und Techniken, Weinheim 1995

NOACK, Cornelia; SCHMID, Hanna: Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung.Eine verleugnete Realität, Verband evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung, Stuttgart 1994.

SCHNELL, P. Hill, E. ESSER: Methoden der empirischen Sozialforschung, 6. Auflage, München - Wien 1999, S. 324/325

SENN, Charlene: Gegen jedes Recht - Sexueller Missbrauch und geistige Behinderung, Berlin 1993

VOSS, Anne; HALLSTEIN, Monika (Hrsg): Menschen mit Behinderungen. Berichte, Erfahrungen, Ideen zur Präventionsarbeit, Donna Vita, Ruhnmark 1993.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen mit Behinderung
Autor
Jahr
2001
Seiten
20
Katalognummer
V104500
ISBN (eBook)
9783640028306
Dateigröße
377 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sexuelle, Ausbeutung, Frauen, Mädchen, Behinderung
Arbeit zitieren
Sandra Schauer (Autor:in), 2001, Sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen mit Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104500

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Titel: Sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen mit Behinderung



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