Die Agenda für den Frieden - Reformvorschläge von Boutros-Ghali


Hausarbeit, 1997

20 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

VORWORT

DIE AGENDA FÜR DEN FRIEDEN

1. Das sich wandelnde Umfeld

2. Vorbeugende Diplomatie

3. Friedensschaffung

4. Friedenssicherung

5. Friedenskonsolidierung in der Folgezeit

6. Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen

7. Sicherheit des Personals

8. Finanzierung

9. Agenda für den Frieden

NACHWORT

LITERATUR

Vorwort

Bereits im 2. Weltkrieg hatten die gegen die Achsenmächte, also Deutschland, Italien, sowie osteuropäische und asiatische Staaten, kämpfenden Alliierten begonnen, ein Pro- gramm für eine neu zu schaffende internationale Staatenorganisation zu entwerfen. Das Bekenntnis zum Prinzip der Selbstbestimmung der Völker und freiem Welthandel, so- wie die Zielsetzung, ein allgemeines Sicherheitssystem zu errichten, waren Inhalte der 1941 verfaßten Atlantik-Charta.

Ein Jahr später erklärten die 26 damals gegen die Achsenmächte verbündeten Staaten in der „Erklärung der Vereinten Nationen“, daß sie sich den gemeinsamen Zielen und Prinzipien der Atlantikcharta verpflichteten. So bildete die Charta alsbald die Grundlage einer breiten Kriegskoalition, denn bis zum 1. März 1945 schlossen sich 21 weitere Staaten an.

Im April/Juni 1945 wurden in San Francisco die Vereinten Nationen gegründet, auf die zu diesem Zeitpunkt auch die Aufgaben des ehemaligen Völkerbundes übertragen wur- den, dessen Ziele schon nach dem Ersten Weltkrieg die gewesen waren, eine Institution zur Wahrung des Weltfriedens zu schaffen.

Über die Charta berieten China, Großbritannien, die UdSSR und die USA vom 21. April bis zum 7. Oktober 1944 in Dumbarton Oaks in der Nähe von Washington D.C. Auf der Konferenz von Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 wurde über letzte Feinheiten Einigkeit erzielt, so etwa über das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat. Die

„United Nations Conference On International Organization“, die am 25. April 1945 in San Francisco zusammengetreten war, verabschiedete am 26. Juni desselben Jahres die Charta der Vereinten Nationen.

„Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluß souveräner Staaten, und was sie tun können, hängt von dem Grad der Übereinstimmung ab, den die Staaten unterein- ander erzielen.“1 Sehr treffend beschreibt Boutros-Ghali mit diesem Satz die lange währende Problematik der Vereinten Nationen durch Bestehen des Kalten Kriegs, der ein Einvernehmen zwischen Ost und West ausschloß.

Mit Ende des Ost-West-Konflikts seit dem 30. Mai 1990 jedoch beginnt eine neue Ära der UNO, sie sieht sich vor einer Reihe neuer Aufgaben und Probleme, denen die Vereinten Nationen in der noch bestehenden Form kaum beikommen können.

Im Januar 1992 wurde Boutros-Ghali gebeten, eine zur Verteilung an die Mitglieder der Vereinten Nationen bestimmte „Analyse sowie Empfehlungen zu der Frage aus-

zuarbeiten, wie die Kapazität der Vereinten Nationen zur vorbeugenden Diplomatie, zur Friedensschaffung und zur Friedenssicherung im Rahmen der Charta und ihrer Bestimmungen gestärkt und effizienter gestaltet werden kann.“2

Die Reformvorschläge, zusammengefaßt in der „Agenda für den Frieden“ seien im folgenden zu beleuchten, unterteilt in die Schaffensbereiche der UNO, nämlich der vorbeugenden Diplomatie, der Friedensschaffung, -sicherung und –konsolidierung, ohne dabei die gültigen Bestimmungen der Charta als Rahmen aus den Augen zu ver- lieren.

Die Agenda für den Frieden

1. Das sich wandelnde Umfeld

„Die Vereinten Nationen setzen sich die folgenden Ziele:

1. Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“3

Nach dem Ende des Kalten Kriegs, eingeleitet durch die beim Gipfeltreffen abgegebene Erklärung der Staatsmänner Gorbatschow und Bush, sich nicht mehr als Gegner zu be- trachten, und durch das damit geschaffene Ende des gegenseitigen Mißtrauens sieht sich die UNO in der Situation, ihr Ziel, nämlich die Wahrung des Weltfriedens, verwirkli- chen zu können. Auf der anderen Seite nehmen die Spannungen im Hinblick auf den mit dem Schlagwort Nord-Süd-Konflikt bezeichneten Gegensatz zwischen Industrie- und Entwicklungsländern in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Militär und Kultur zu, die ebenfalls einer Behandlung durch die UNO bedürfen.

Eine weitere erfreuliche und zugleich zukunftsweisende Entwicklung ist die hin zur demokratischen Staatsform. Politische Umwälzungen, Aufstände und Bewegungen de- mokratischer Vertreter deuten auf eine globale Veränderung des politischen Verständ- nisses hin. Weiterhin das Bemühen der Staaten um eine offenere Wirtschaftspolitik, die

zunehmende Entkolonialisierung und damit Gründung neuer selbständiger Staaten schaffen weltweit ein Gefühl der Dynamik und Bewegung.

„Wir sind in eine globale Übergangszeit eingetreten, die von höchst widersprüchlichen Tendenzen geprägt wird.“4

Während sich große Staaten zusammenschließen und viele Grenzen an Bedeutung ver- lieren, entsteht eine neue Art des Nationalismus, der die Form ethnischer, religiöser, sozialer, kultureller und sprachbezogener Auseinandersetzungen annimmt.

Während international Rüstungreduzierungsverhandlungen aufgenommen werden, blüht weiterhin der Waffenhandel.

Während des Kampfes gegen Apartheid und Rassismus kommt es immer wieder zu ras- sistischen Spannungen.

Doch in diesen Gegensätzen wird die Notwendigkeit einer internationalen friedens- schaffenden Organisation deutlich und die Bedeutung der Ziele der Vereinten Nationen bewußt.

Zur Durchsetzung der Ziele bedarf es jedoch mehr als der guten Absicht. Die aktive Teilnahme aller Staaten, das Wahrnehmen der Richtlinien der Charta und allseitiges Vertrauen sind gefordert.

Um die Zersplitterung der UN zu verhindern, können nicht alle Staaten Mitglieder wer- den. Als Grundvoraussetzung muß die Wahrung der Menschenrechte im souveränen Staat unbedingt erfüllt sein.

„Mitglied der Vereinten Nationen können alle friedliebenden Staaten werden, welche die Verpflichtung aus dieser Charta übernehmen und nach dem Urteil der Organisation fähig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen“5,

heißt es in der Charta der Vereinten Nationen.

2. Vorbeugende Diplomatie

„Vorbeugende Diplomatie bezeichnet Maßnahmen mit dem Ziel, das Entstehen von Streitigkeiten zwischen einzelnen Parteien zu verhüten, die Eskalation bestehender Streitigkeiten zu Konflikten zu verhindern und, sofern es dazu kommen sollte, diese einzugrenzen.“6

Mit diesen Worten definiert Boutros-Ghali einen wichtigen Arbeitsbereich der UNO.

Eine wichtige Rolle kommt dabei den vertrauensbildenden Maßnahmen zu, da zwi- schenstaatliches Vertrauen die Voraussetzung für Frieden ist und die Wahrscheinlich- keit eines Konflikts herabsetzt.

Boutros-Ghali schlägt politisch-militärische Maßnahmen vor wie den Austausch von Militärdelegationen oder den Aufbau regionaler und subregionaler Zentren. Freier In- formationsaustausch soll gewährleistet werden, Risiko vermindert und regionale Rüs- tungsübereinkommen überwacht.

Daneben kann man sich auch kulturelle Vorkehrungen vorstellen wie den Austausch im schulischen Bereich oder multikulturelle Aktionen um ein freudschaftliches Verhältnis zwischen den Völkern zu schaffen.

Gegenseitiges Vertrauen ist aber auch die Prämisse dafür, daß Streitigkeiten oder sogar nur Unzufriedenheit frühzeitig erkannt werden können.

Zu eben diesem Zweck dient auch die Tatsachenermittlung. Rechtzeitig muß erkannt werden, daß ein Konflikt droht, und wo die Konfliktursachen zu suchen sind, damit schnell und den Bedingungen entsprechend spezifisch reagiert werden kann. Neben einer genauen Kenntnis der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Tendenzen des jeweiligen Landes, kann es auch von Nöten sein, eine konkrete Tatsachenermittlung durch Generalsekretär, Generalversammlung oder Sicherheitsrat zu veranlassen. Als sehr positive Maßnahme empfiehlt der Generalsekretär Boutros-Ghali, häufiger auf die- se Möglichkeit zurückzugreifen und in regelmäßigem Kontakt zu den Regierungen der Mitgliedstaaten Zugang zu sämtlichen notwendigen Informationen zu erhalten. So kön- nen Missionen zur Konsultation entsandt werden, die auch durch ihre einfache Präsenz konfliktlösend auftreten; in besonderen Ausnahmefällen kann der Rat selbst an Ort und Stelle zusammentreten.

Antrieb für eine Ermittlung kann auch der jeweilige Staat sein, der in einen Konflikt verwickelt ist, oder eine Verwicklung befürchtet. In diesem Fall soll eine Ermittlungs- kommission ohne weitere Verzögerungen entsandt werden.

[...]


1 Boutros-Ghali 1993, S. 21, Art. 2

2 Boutros-Ghali 1993, S. 21, Art. 1

3 Simma 1991, S. XIC

4 Boutros-Ghali 1993, S. 24, Art. 11

5 Simma 1991, S. XC

6 Boutros-Ghali 1993, S. 29, Art. 20

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Agenda für den Frieden - Reformvorschläge von Boutros-Ghali
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
GK Einführung in die Disziplin Internationale Politik
Autor
Jahr
1997
Seiten
20
Katalognummer
V104427
ISBN (eBook)
9783640027675
Dateigröße
391 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Agenda, Frieden, Reformvorschläge, Boutros-Ghali, Einführung, Disziplin, Internationale, Politik
Arbeit zitieren
Isabel Lamotte (Autor:in), 1997, Die Agenda für den Frieden - Reformvorschläge von Boutros-Ghali, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104427

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