Missbrauchsarten in der Wirtschaft


Skript, 2000

3 Seiten


Leseprobe


Das zentrale Prinzip der Marktwirtschaft ist eine staatlich garantierte Organisation einer funktionierenden Wettbewerbsordnung, d. h.:

- eine kostensparende Produktion mit ökonomischer Effizienz (Allokationsfunktion)
- qualitative Verbesserung der Produkte und preisgünstigeres Warenangebot (Versorgungsfunktion)
- Abstimmung der Wirtschaftspläne von Unternehmen und Haushalten (Koordinationsfunktion)
- Verhinderung wirtschaftlicher Machtpositionen

Zuerst wird der Wirtschaftskreislauf kurz erläutert, damit es später leichter und durchschaubarer ist, welche Folgen die Missbräuche in der Wirtschaft haben können:

Die Haushalte stellen ihre Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital den Unternehmen zur Verfügung, wodurch Sachgüter und Dienstleistungen produziert bzw. erbracht werden können. Es ergibt sich also ein Güterstrom von den Haushalten zu den Unternehmen. Als Gegenleistung erhalten die Haushalte von den Unternehmen Einkommen, die schließlich wiederum den Unternehmen zufliessen, weil die Haushalte deren Sachgüter und Dienstleistungen erwerben. Dieser Vorgang stellt einen Geldstrom dar.

Ein richtiger Wettbewerb, welches das eigentliche Ziel der Marktwirtschaft darstellt, liegt nur dann vor ,wenn es eine hinreichend große Anzahl unabhängig handelnder Unternehmen gibt, die, genau wie die Verbraucher auch, sich in einer vollkommenen Konkurrenz befinden.

Um einen fairen Wettbewerb (zwischen Unternehmen untereinander aber auch zwischen Unternehmen und Konsument) zu garantieren hat der Bundestag zwei Gesetze erlassen, nämlich:

1)UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

2)GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

1) UWG: Dieses Gesetz besagt hauptsächlich, dass Werbung unlaut (sittenwidrig) ist, wenn nicht mit der Güte des Produktes, sondern mit leistungsfremden Mitteln geworben wird, z.B. Täuschung, Angst, Erregung von Mitleid). Es ist folglich verboten, beispielsweise dem Kunden zu sagen „Kaufen Sie jetzt, bevor die Industrie den Preis anhebt“. Genauso ist es auch illegal, (wie es die Firma „United Colors of Benetton" einst machte) Bilder von Kindern aus Kriegsgebieten zu zeigen, um Mitleid zu erwerben, da ja hungernde Kinder nicht mit Rucksäcken zu tun haben (Natürlich ist es nicht so, falls beispielsweise Unicef nach einem Erdbeben um Spenden bittet). Der Vergleich „alter/neuer Preis“ ist nicht direkt verboten, ist nicht direkt verboten, befindet sich rechtlich jedoch an der Grenze.
2) GWB: Nach §1 des GWB sind Verträge zwischen Unternehmen unwirksam, „soweit sie geeignet sind die Erzeugung oder die Marktverhältnisse für den Verkehr mit Waren oder gewerblichen Leistungen durch Beschränkungen des Wettbewerbs zu beeinflussen [...]“ Im großen und ganzen besagt dies, dass beispielsweise Preisabsprachen verboten sind oder auch Fusionen zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Dm hat, da dann davon auszugehen ist, dass hier ein Monopol entsteht. Es gibt mehrere Arten des Missbrauchs, die jetzt hier kurz erläutert werden:

a) Ausbeutungsmissbrauch:

Ausbeutungsmissbrauch liegt dann vor, wenn aufgrund von Marktmacht/ überhöhter Unternehmenskonzentration (wenn sich also ganz wenige Unternehmen den Markt teilen) der preis unmenschlich hoch „geschraubt“ wird. Der Preis ist dann um einiges höher, als bei einem wesentlichen Wettbewerb verlangt werden könnte. Ist eigentlich klar, da die Verbraucher ja auf 1 oder

2 Unternehmen angewiesen sind. Gäbe es in der Umgebung mehr vergleichbare Unternehmen, müssten die Unternehmen einen stärkeren Preiskampf führen, da die Verbraucher sonst zu dem günstigeren Anbieter wechseln würden. Bei einer Marktmacht geht das nicht, da es ja nur denkbar wenige (oder sogar nur ein) Unternehmen gibt, die problemlos den Preis sehr hoch ansetzten können, da die Verbraucher auf das eine oder die wenigen Unternehmen angewiesen sind. Um einen solchen Verdacht gegenüber einem Unternehmen zu bestätigen (oder zu widerlegen), werden die Preise in sachlicher, räumlicher oder zeitlicher Hinsicht mit anderen Preisen eines vergleichbaren Produktes (z.B. im Ausland) verglichen. Diese Vorgehensweise nennt sich „Quasi-Wettbewerb“ oder „als-ob- Wettbewerb“.

b) Behinderungsmissbrauch:

Beim Behinderungsmissbrauch werden wirtschaftliche Mitanbieter durch geeignete Maßnahmen in ihrer wettbewerblichen Handlungsfreiheit beschränkt.

-Bezugssperre: Unternehmen 1 beliefert Unternehmen 2 nicht mehr mit Teilen, die Unternehmen 2 braucht um sein Produkt fertigzustellen. Unternehmen 1 hat bisher die „vorgelagerte Produktionsstufe“ wahrgenommen und Produkte hergestellt, die Unternehmen 2 weiterverarbeitet. Wenn Unternehmen 1 seiner Aufgabe (Unternehmen 2 zu beliefern) nicht mehr gerecht wird, kann Unternehmen 2 (welches vielleicht ein ähnliches Produkt wie Unternehmen 1 hergestellt hat (und dafür gewisse Teile von Unternehmen 1 benötigte)) sein Produkt nicht mehr herstellen und ist somit unter Umständen „aus dem Rennen“. (wodurch Unternehmen 1 dann vielleicht der Marktmacht ein Stück näher kommen würde)

-Verstopfung der Vertriebswege Unternehmen 1 macht mit einem Handelsunternehmen (also z. B. einem Laden, der die Produkte von vielen Unternehmen verkauft) einen Vertrag, der besagt, dass das Handelsunternehmen nur noch Produkte von Unternehmen 1 vertreibt und nicht mehr die von anderen Unternehmen.

Das wird natürlich nur dann machbar sein, wenn Unternehmen 1 ein sehr großes und gewinnträchtiges Unternehmen ist, weil sonst das Handelsunternehmen ja Angst haben muss, dass der einzige Zulieferer (hier Unternehmen1) pleite geht und das Handelsunternehmen dannüberhaupt kein Unternehmen mehr hat, welches es dann noch mit Produkten beliefert. Natürlich kann das auch auf kriminelle Art gehen, indem Unternehmen 1 (groß, mächtig, reich) dem Handelsunternehmen droht, es nicht mehr zu beliefern, falls es weiterhin Produkte von anderen Unternehmen verkauft. Das Handelsunternehmen geht dann (im Normalfall jedenfalls) nicht zum Kartellamt, da es Angst hat in Konkurs zu laufen, wenn ihn sein bester Zulieferer (Unternehmen 1) nicht mehr beliefert.

c) Nachfragemacht:

Falls z.B. ein Unternehmen hauptsächlich einen bestimmten Warenhauskonzern beliefert, kommt es vor, dass dieser Warenhauskonzern, der ja Hauptabnehmer (Hauptnachfrager) des Unternehmens ist, vom Lieferanten günstigere Preise und/ oder bessere Qualität verlangt. Würde das Unternehmen den Forderungen des Warenhauskonzerns nicht nachkommen, würde das Warenhaus den Kontakt möglicherweise abbrechen und das Unternehmen wäre somit einen wichtigen Abnehmer los (was ihn vielleicht die Existenz kosten würde).

Durch Meistbegünstigungsklauseln verpflichtet sich das Unternehmen mögliche Vorteile (wie etwa bessere Qualität für weniger Geld), welche er kleineren Abnehmern einräumt, automatisch auch Großabnehmern (wie z.B. der Warenhauskonzern) zu gewähren.

Natürlich könnte das Unternehmen auch den Kontakt zum Warenhauskonzern abbrechen mit dem Ziel, sich einen neuen Großabnehmer zu suchen, allerdings ist das auf Grund der meistens fest bestehenden Kunden-Unternehmen-Beziehungen die Gewinnung eines neuen Großabnehmers sehr Schwer um nicht fast sagen: fast unmöglich.

d) Mischkalkulation

Ein Unternehmen (vorzugsweise Handelsunternehmen) oder Konzern, welches mehrere Waren oder Dienstleistungen anbietet, kann eine davon soo billig machen, dass sie sich nicht mehr rentiert bzw. sogar Verlust macht; im Gegenzug wird eine Andere dann um so teurer, damit ein Ausgleich erfolgt und es insgesammt für den Konzern keinen Verlust gibt. Das ist jedoch verboten, da die Waren nicht unter dem Einstandspreis (Einkaufspreis) wieder verkauft werden dürfen. Das gilt jedoch nicht beim SSV und WSV.

Beispiel: Neben Saturn eröffnet ein kleines CD-Geschäft. Um diese Konkurrenz „ aus dem Weg zu räumen “ , verkauft Saturn die CDs so billig, dass alle Verbraucher nur noch bei Saturn ihre CDs kaufen, anstatt bei dem kleinen CD-Geschäft. (Unter normalen Umständen wäre es egal, wo die Leute ihre Musik kaufen würden, da sich die CDs ja preislich „ nicht viel nehmen “ .) Um keine Verluste einzufahren, werden beispielsweise die Fernseher etwas teurer gemacht. Sobald der CDLaden denn pleite ist, normalisieren sich die Preise wieder.

e)Gleichgerichtetes preisverhalten:

Ein Unternehmen (z. B. auf dem Automobilmarkt) erhöht die Preise. Die anderen Unternehmen ziehen hinterher, anstatt sich zu freuen, dass die Konkurrenz nun wegen der erhöhten Preise und dem folgenden Verlieren von Kunden (da es bei der Konkurrenz ja billiger ist). Diese Vorgehensweise gilt zwar nicht als Preisabsprache, ist aber indirekt eine.

f) perverse Preisflexibilität/ privat administrierte preise

Privat administrierte Preise sind Preise, die alleine unter Kosten- und Gewinngesichtspunkten festgelegt werden. Diese preise haben die Eigenschaft, dass sie konjunkturell und strukturell bedingten Nachfrageschwankungen widerstehen d. h., beispielsweise bei einem Nachfragerückgang nicht sinken. Nutzen Unternehmen in Phasen der Hochkonjunktur ihren Preiserhöhungsspielraum voll aus, so resultieren aus diesem verhalten langfristig Preissteigerungen, da die Preise ja nie gesenkt, sondern immer nur erhöht werden. Natürlich können privat administrierte Preise nur dort zum Einsatz kommen, wo das bestimmte Unternehmen eine monopolistische Stellung hat. Im Endeffekt führt dieses Verhalten zum Phänomen der Stagflation (siehe unten).

Beispiel: 1974/75 erhöhte die Automobilindustrie während eines Nachfragerückgangs (welcher auf die damals anhaltende Ö lkrise zurückzuführen ist) die Automobilpreise drastisch mit der Begründung, die Fixkosten pro Auto seien wegen der nachlassenden Nachfrage gestiegen. Als sich 1976 die Automobilindustrie wegen der gestiegenen Nachfragen im Aufschwung befand und die Fixkosten folglich geringer waren, wurden die preise trotzdem noch mal erhöht.

Soweit zu den Möglichkeiten, sich in der Wirtschaft durch missbräuchliche Aktivitäten Vorteile zu verschaffen. Jetzt folgen noch ein paar allgemeine wirtschaftliche Begriffe:

Stagflation:

Der Begriff Stagflation ist eine Kombination der Wörter STAGnation (Wirtschaftsrückgang) und InFLATION (extreme Erhöhung der Preise). Eine Stagflation liegt dann vor, wenn Inflation herrscht, dabei aber die Wirtschaft aufgrund ausbleibender Nachfrage nicht wächst (= stagniert). Die Bekämpfung der Stagflation ist schwierig, denn um die Inflation abzuschwächen, müsste die Nationalbank die Geldmenge reduzieren, damit die Nachfrage zurückgeht. Aber vermindert sie die Geldmenge, fehlt Geld, um die Nachfrage und damit das Wachstum wieder anzukurbeln.

Konkurrenzklausel:

Der Angestellte enthält sich nach Beendigung des Dienstverhältnisses jeder konkurrenzierenden Tätigkeit. Er unterlässt es, auf eigene Rechnung oder als Angestellter für eine andere Firma gleiche oder ähnliche Produkte zum Verkauf anzubieten.

Das gilt auch hauptsächlich für den militären Bereich: falls beispielsweise jemand für die

Bundeswehr arbeitete, so darf er noch Beendigung des Dienstverhältnisses nicht z.B. für den russischen Geheimdienst arbeiten; klingt logisch, oder?!

Qualitativer Konsum:

Qualitativer Konsum ist das krasse Gegenteil vom homo Ökonomikus. Beim qualitativen Konsum achtet man nicht nur auf den Preis und den Nutzen, den das erworbene Produkt mit sich bringt, sondern man muss vor allem global, human, ökologisch und sozial-humanitär denken.

D.h. z. B. beim Autokauf: auf den Schadstoffausstoßachten, bedenken, welche Stoffe im Auto verarbeitet sind, die Arbeitsbedingungen der Arbeiter beachten, sowie sich im klaren sein, wo und wie das Auto hergestellt wurde (3.Welt/ Kinderarbeit usw.)

Ende der Leseprobe aus 3 Seiten

Details

Titel
Missbrauchsarten in der Wirtschaft
Autor
Jahr
2000
Seiten
3
Katalognummer
V104418
ISBN (eBook)
9783640027583
Dateigröße
538 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Hier habe ich die einzelnen Missbrauchsarten in der Wirtschaft, sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Konsument aufgeführt, dazu noch ein paar wichtige Begriffe der Wirtschaft, sicherlich ist das noch nicht komplett, aber es enthält doch relativ viele Gute Definitionen ! mit Beispielen. Die Arbeit ist urheberrechtlich geschützt!!! Bei Fragen schickt mir einfach eine E-Mail: stephan.magerkurth@web.de
Schlagworte
Missbrauchsarten, Wirtschaft
Arbeit zitieren
Stephan Magerkurth (Autor:in), 2000, Missbrauchsarten in der Wirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104418

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