Institutionen der EU


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

6 Seiten, Note: 1(13)


Leseprobe


Organe der EU

Am 7. Februar 1992 wurde im Vertrag von Maastricht der Rahmen für den Aufbau der Europäischen Union festgelegt

DAS EUROPÄISCHES PARLAMENT (EP)

- 1958 gegründet - Sitz in Straßburg

- heute mit 626 Abgeordneten größte - demokratisch gewählte - Institution

Zusammensetzung:

- Abgeordnete nach Parteizugehörigkeit über ihr jeweiliges Land hinweg in 8 supranationale Fraktionen organisiert

- Sozialdemokratische Partei Europas (214)
- Europäische Volkspartei (200) - (CDU)
- Liberale (41), Fraktionslose (37), Union für Europa (36) ...

- Mitglieder werden seit 1979 alle fünf Jahre in den Ländern direkt gewählt

- Deutschland hat 99 Mitglieder im EP

- Gremium: 1 Präsident (ein Land), 14 Vizepräsidenten(jedes Land stellt einen) und 5 Quästoren (?)

- 20köpfiges Führungsgremium für eine halbe Wahlperiode ( 2 1/2 Jahre)

Aufgabe:

- demokratisches Kontrollorgan
- überwacht die Tätigkeit der Europäischen Kommission
- kann über ein Misstrauensvotum die Kommission zum Rücktritt zwingen
- entscheidet ( seit Maastricht) bei Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen des Ministerrates mit
- muß allen grundsätzlichen Entscheidungen zustimmen (z.B. Beitrittsabkommen potentieller EU - Mitgliedstaaten, EU - Haushaltsentwurf)
- können sich Ministerrat und EP nicht einigen → Vermittlungsausschuss einberufen
- im Vertrag von Amsterdam wird die Rolle des EP in der EU-Gesetzgebung gestärkt und seine Bedeutung aufgewertet
- Das EP hat dagegen kein Initiativrecht, es kann also keine eigenen Gesetzentwürfe vorlegen.
- kann jedoch ebenso wie der Rat die Kommission auffordern, Gesetzentwürfe auszuarbeiten, die es für nötig hält.
- Das Parlament hat außerdem einen Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt
- → Er kümmert sich um Beschwerden der Unionsbürger über Missstände in der europäischen Verwaltung.

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

- bis November 1993: Ministerrat

Zusammensetzung:

- Er besteht aus je einem Regierungsvertreter (Minister) jedes Mitgliedstaates, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaates verbindlich zu handeln

- Der Rat tritt in der jeweiligen Zusammensetzung der Fachminister zusammen (je nach Sachgebiet)

- → am wichtigsten ist der "Rat für allgemeine Angelegenheiten" (Außenminister),

- Außenpolitik für die Gesamtkoordinierung
- Steuerung der Ratsarbeit
- Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs gewährleistet sind, zu denen bald eine einheitliche Währung hinzukommen soll

- Oft treten aber andere Minister als Rat zusammen, je nachdem, aus welchen Fachbereichen Entscheidungen anstehen

- Der Bezeichnung "Rat" wird häufig das Fachressort der Minister angehängt:

- Rat der Agrarminister
- Rat der Verkehrsminister,

- oder der Fachbereich, der behandelt wird:

- Rat Wirtschaft und Finanzen (ECO-FIN)
- Rat Umwelt.

- Die Stimmen kleinerer Länder sind im Vergleich zu ihrer Bevölkerungszahl höher bewertet als die der Großen

Aufgaben:

- Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU mit legislativen, aber auch exekutiven Befugnissen.
- vertritt die Interessen der Mitgliedsstaaten auf EU-Ebene
- Vermittlungsfunktion zwischen EU und seinen Mitgliedsstaaten
- achtet darauf, dass Vorschläge der EU-Kommission nicht den nationalen Rahmen sprengen
- beschließt zusammen mit dem Parlament, die von der EU-Kommission vorgelegten Gesetze
- Der Rat sorgt für die allgemeine Abstimmung der Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft
- gibt Impulse für die Entwicklung der Union und legt politische Leitlinien in allen Tätigkeitsbereichen der Union fest

Beschlüsse:

- Rat beschließt je nach Sachgebiet mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, mit qualifizierter Mehrheit der gewichteten Stimmen seiner Mitglieder oder einstimmig
- → Welches Abstimmungsverfahren jeweils angewendet werden muss, ist im Vertrag festgeschrieben

Vorsitz:

- Der Vorsitz im Rat wechselt zwischen den Mitgliedstaaten alle sechs Monate in einer vom Rat einstimmig festgelegten Reihenfolge.

1999 : Deutschland, Finnland

2000 : Portugal, Frankreich

2001 : Schweden, Belgien

2002 : Spanien, Dänemark

Die Troika:

- Die Präsidentschaft bildet mit ihrer Vorgängerin und ihrer Nachfolgerin die "Troika", so dass eine gewisse Kontinuität in der Arbeit gewährleistet wird
- die Troika spielt besonders in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eine Rolle.

Unterstützungen:

- Der Rat wird in seiner Arbeit unterstützt von:

- einem Generalsekretariat in Brüssel (etwa 2 300 Beamte)
- einem Ausschuss der "Ständigen Vertreter" (Botschafter) der Regierungen der EU-Staaten
- Ausschüssen mit Beamten der nationalen Fachministerien.

Sitz:

- Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel und tagt gewöhnlich auch dort
- Im April, Juni und Oktober finden die Tagungen des Rates im Europa-Zentrum Kirchberg in Luxemburg statt
- 1995 traf er sich 95mal und verabschiedete dabei 319 Verordnungen, 63 Richtlinien, 164 Beschlüsse und Entscheidungen
- Ratssitzungen fanden vor 1993 stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
- Der Europäische Rat (die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) hat 1992 beschlossen, dass der Rat der Minister künftig zunächst in einigen Bereichen seiner Arbeit öffentlich debattiert und Abstimmungsprotokolle veröffentlicht.

EUROPÄISCHER RAT (ER)

- wurde im Dezember 1974 beim Pariser Gipfel gegründet
- gewissermaßen höchstes Gremium innerhalb der EU
- genaugenommen kein Organ der europäischen Gemeinschaft
- → Entscheidungen werden schon im Vorfeld durch informelle Gespräche der Regierungschefs vorbereitet
- tagt mindestens zweimal im Jahr

Zusammensetzung

- die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Kommission
- werden von den Außenministern und einem weiteren Kommissionsmitglied unterstützt

Aufgabe:

- legt er die allgemeinen politischen Linien und Zielvorstellungen der Europäischen Union fest
- bei Gipfeltreffen werden politische Leitlinien der EU besprochen und abgestimmt
- bestimmt die Grundsätze
- Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
- Grundlegende Verträge und Maßnahmen zur Weiterentwicklung werden beschlossen ( Maastricht, Amsterdam)
- trifft wichtige Personalentscheidungen (z.B. Benennung des EU- Kommissionspräsidenten)
- Gastgeber ist der Staats- oder Regierungschef des Landes, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat.

Beschlüsse:

- Entscheidungen und öffentliche Erklärungen werden in kompromissbetonten Verhandlungen getroffen
- Stimmen der großen EU-Staaten ( D, F, GB, I) haben höheren Stellenwert

- erstattet dem Europäischen Parlament Bericht über seine Tagung

EUROPÄISCHE KOMMISSION (EK)

- politisch mächtigstes Organ der EU - Sitz: Brüssel

Zusammensetzung:

- Kollegium von zwanzig Mitgliedern (Kommissaren) - (2 aus GB, D, F, I, S und je 1 aus den restlichen Ländern)
- werden einvernehmlich von den Mitgliedstaaten ernannt und vom Europäischen Parlament bestätigt
- Amtszeit beträgt 5 Jahre

Aufgabe:

- zugleich Initiativ-, Exekutiv- und Kontrollorgan der Europäischen Gemeinschaft
- muss dem doppelten Anspruch gerecht werden, innovative Vorschläge zu entwickeln und zugleich die Gemeinschaftspolitik auf Grundlage des bestehenden Rechts durchzusetzen → "Motor der europäischen Integration" als auch als "Hüterin der Verträge"
- aus der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und den Kommissionen der EWG sowie der Euratom hervorgegangen (Fusionsvertrag von 1965)
- Kommissare sind zu Unabhängigkeit verpflichtet, sie arbeiten also unabhängig von Weisungen ihrer Heimatstaaten
- Seit 1994 muss sich die KOM als Kollegium einem Zustimmungsvotum des EP stellen
- → ihre demokratische Legitimation (Berechtigung) gestärkt wird
- starke Stellung im Geflecht der Verträge
- repräsentiert das unitarische (Einheit erstrebende) Element der EU als Gegengewicht zu den auseinanderstrebenden Interessen der Mitgliedstaaten
- europäische Gesetze können nur auf Vorschlag der KOM verabschiedet werden
- Vorschläge der KOM können ohne ihre Zustimmung nur einstimmig von den Mitgliedstaaten abgeändert werden
- mit der Durchführung der EG-Verträge betraut und kann in diesem Rahmen verbindliche Verordnungen erlassen
- kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, die bis zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und gegebenenfalls zur Verhängung von Geldbußen gegenüber den Mitgliedstaaten führen kann
- seit Maastricht an allen Aktivitäten in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Justiz- und Innenpolitik zu beteiligen
- in gewissem Sinne stellt die EU-Kommission so etwas wie die europäische Regierung dar

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF (EuGH)

- Vorläufer war der Gerichtshof bei der EGKS
- die bis heute geltende richtungsweisende Position wurde in den Römischen Verträgen festgelegt
- im Vertrag von Amsterdam wurde das Tätigkeitsspektrum des Gerichtshofes stark erweitert
- Sitz: Luxemburg

Zusammensetzung:

- 15 Richtern, die von den Mitgliedstaaten der EU im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt werden
- aus ihrer Mitte wird der Präsidenten des Gerichtshofs wählen

Unterstützung:

- Wird in seiner Tätigkeit von neun Generalanwälten unterstützt

Aufgabe:

- wirkt zugleich als Schieds-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilgericht

- zuständig für Nichtigkeitsklagen von:

- Organen und Einrichtungen der EU
- ihren Mitgliedstaaten
- unter bestimmten Voraussetzungen auch von Einzelpersonen gegen Rechtsakte von Organen der Union (Richtlinien, Verordnungen, Einzelfallentscheidungen)
- Vertragsverletzungsverfahren der Kommission oder eines Mitgliedstaates gegen einen (anderen) Mitgliedstaat wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts,
- Amtshaftungsklagen gegen Organe oder Bedienstete der Gemeinschaft

- entscheidet auf Verlangen als Plenum (Vollversammlung), sonst in der Regel durch Kammern in der Besetzung mit drei, fünf oder sieben Richtern

- Sofern Richtlinien oder Verordnungen für nichtig erklärt werden, oder ihre Ungültigkeit festgestellt wird, wirkt eine solche Entscheidung über den Kreis der unmittelbar Verfahrensbeteiligten hinaus für und gegen jedermann

Präsident:

- Gil Carlos Rodriguez Iglesias

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF (EuRH)

- wurde 1975 gegründet - Sitz: Luxemburg
- wichtige Kontrollfunktion

Zusammensetzung:

- 15 Mitglieder ( pro EU-Staat einer)
- vom Ministerrat auf sechs Jahre ernannt (vier durch Los bestimmte Mitglieder erhalten jedoch bei der ersten Ernennung ein auf vier Jahre begrenztes Mandat)

Aufgabe:

- prüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben
- überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
- veröffentlicht nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Rechnungsprüfungsbericht
- übt seine Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus
- Rechnungsprüfer können nur in Ausnahmefällen (Betrug) gegen die Schuldigen vorgehen

Ausschuss der Region: (AdR)

- jüngstes Organ der Europäischen Union - Sitz: Brüssel
- mit Inkrafttreten des Maastricht Vertrages eingerichtet

Zusammensetzung:

- 222 Vertreter der regionalen Gebietskörperschaften (D, GB, F, I = 24)
- auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten für 4 Jahre eingesetzt
- Ein Mitglied des AdR darf nicht gleichzeitig Mitglied des EP sein

- Dadurch wird der erweiterten Anhörungsmöglichkeit durch das EP Rechnung getragen, um möglichen Interessenkonflikten AdR-EP vorzubeugen.

Aufgaben:

- Aufgabengebiet gegenüber den übrigen EU-Organen sehr eingeschränkt

- Die Befugnisse und Aufgaben des AdR sind in den Art. 198 a - c des EG-Vertrages geregelt → nur Vorschlags- und Beratungsrecht

- dass, auch nur dann, wenn er vom Rat der EU oder der EK angefordert wird

- Der AdR erhält das Recht, seine Geschäftsordnung in eigener Verantwortung zu bestimmen

Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)

- in erster Linie ein Beratungsorgan
- gegründet im Januar 1958

Zusammensetzung:

- 222 Mitglieder auf 4 Jahre ernannt (Wiederernennung ist zulässig)
- Deutschland wird im WSA von 24 Mitgliedern vertreten.
- je 1/3 der Sitze für:

- Arbeitnehmer (Gruppe I; z.B. Industrie, Handel, Banken, Landwirtschaft, Verkehr)
- Arbeitgeber (Gruppe II; Gewerkschaften)
- Und sonstige Interessen (Gruppe III: Freiberufler, Landwirte, Verbraucherverbände)
- → (je 8 deutsche Mitglieder)

- Das Präsidium des WSA besteht aus insgesamt 36 Mitgliedern und wird auf je 2 Jahre gewählt.

- Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl aus

- Höchster Beamter des WSA ist der Generalsekretär

Aufgabe:

- unterstützt die EK und den Rat der EU bei allen sozialen und ökonomischen Fragen

- hilft bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen und anderen Aktionen

- → EU näher an ihre Bürger bringen

- Die Stellungnahmen des WSA werden in 9 Fachgruppen erarbeitet, die die Politikbereiche abdecken, mit denen sich der WSA beschäftigt:

- Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen
- Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik
- Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur
- Umweltschutz, Gesundheitswesen und Verbrauch
- Landwirtschaft und Fischerei
- Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen
- Verkehrs- und Kommunikationsmittel
- Energie, Atomfragen und Forschung
- Regionale Entwicklung, Raumordnung und Städtebau

- beratender Ausschuss

- kann durch rasche Arbeit und fachliche Kompetenz die Arbeit von Rat und Kommission beeinflussen

- Ein Großteil der vom WSA vorgeschlagenen Änderungen finden positiv Eingang in die Arbeit der Kommission

- → unterstreicht die Effizienz der Beratung durch den WSA und die Nützlichkeit seiner Stellungnahmen

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten

Details

Titel
Institutionen der EU
Note
1(13)
Autor
Jahr
2000
Seiten
6
Katalognummer
V104273
ISBN (eBook)
9783640026265
Dateigröße
363 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Alle Institutionen der EU. Wie sie sich zusammensetzten, ihre Aufgaben und wie sie entstanden.
Schlagworte
Institutionen der EU
Arbeit zitieren
Janina Horst (Autor:in), 2000, Institutionen der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104273

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